260. Schulministerium und Beiratsmodell

Edward von Roy

Mönchengladbach

Landtag Nordrhein-Westfalen

Petitionsausschuss

20.09.2011

Petition

I.3/15-P-2011-05451-00

Der Landtag möge beschließen:

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.

Begründung

Der KRM vertritt mit 22,7 % nur eine Minderheit der Muslime des bevölkerungsreichsten Bundeslandes, vielen Muslimen ist er schlicht unbekannt.[1] Zur auf Ungleichbehandlung beruhenden, angeblich die Seele vor dem Höllenfeuer rettenden Pflichtenlehre der Scharia (Islamisches Recht) geht der KRM, der insofern als fundamentalistisch und reaktionär zu bezeichnen ist, nicht auf Distanz. Ein proschariatischer Verantwortlicher für die Inhalte des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) jedoch wird die an staatlichen Schulen unterrichteten Kinder und Jugendlichen, auch die nichtmuslimischen, in einen Wertekonflikt mit den Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) bringen, der Grundlage unseres Grundgesetzes (GG), denn an der schariarechtlichen Maßgabe der erbrechtlichen Benachteiligung der Frau und des Nichtmuslims, am Verbot der Apostasie sowie am Gebot der Verschleierung (Hidschab)[2] des Frauenkörpers ist nach Auffassung der Mehrheit der Muftis[3] und Gelehrten (‘Ulama)[4] nicht zu rütteln.

Nach wie vor gibt es den zur Erteilung bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterrichts erforderlichen Ansprechpartner des Staates nicht. Dessen ungeachtet unterzeichneten Schulministerin Sylvia Löhrmann sowie, für den KRM, Nurhan Soykan (ZMD), Ali Kızılkaya (Islamrat), Seyfi Öğütlü (VIKZ) und Orhan Bilen (DİTİB) am 22.02.2011 eine „Gemeinsame Erklärung“, die darauf abzielt, zeitnah bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG bzw. § 31 SchulG NRW einzuführen.

Insbesondere die Errichtung des verabredeten Beirats entbehrt einer gesetzlichen Grundlage und ist dem Souverän, dem Volk, bis heute nicht bekannt gemacht worden. Gleichzeitig bekundet der KRM die, zumindest provisorische, äußerst zentrale Bedeutung des Beirats gerade im Hinblick auf eine wiederum nicht öffentlich bekannt gemachte schulgesetzliche Änderung, wörtlich: „Der KRM nimmt es … zur Kenntnis, dass der nordrhein-westfälische Landtag erwägt, fraktionsübergreifend ein Schulrechtsänderungsgesetz zu beschließen, das den islamischen Religionsunterricht rechtlich ermöglicht und auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.“

Dieser Beirat soll, NRW würde dieses schließlich „erwägen“, untrennbar in das geänderte Schulgesetz integriert sein, zugleich hat, geht es nach dem Koordinierungsrat, dieser inhaltlich durch den KRM gesteuert und permanent personell gebilligt zu sein. Damit erklärt sich der KRM selbst zum Ansprechpartner des Staates und maßt sich an, zu definieren, was muslimisch ist und was nicht („Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land“), ein ehrgeiziges Streben, das ihm aufgrund mangelnder Vertretungsbefugnis und zu prüfender Verfassungstreue jedoch vermutlich gar nicht zusteht.

Eine von Löhrmann, Soykan, Kızılkaya, Öğütlü und Bilen in der Gemeinsamen Erklärung dezidiert angestrebte „Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, des Landtages und der organisierten Muslime …, in der religionsverfassungsrechtliche Fragen, also auch Statusfragen, besprochen werden“, hätte zu gewährleisten, dass die Absage an das ungleich behandelnde (diskriminierende) und nicht zuletzt frauenfeindliche Schariagesetz Lehrinhalt des geplanten IRU sein wird. Eine gleichsam automatisierte Ermächtigung des KRM zum personellen Ausgestalten dieser „Arbeitsgruppe“ darf es dabei nicht geben.

Die Standards von AEMR (1948) und GG (1949), insbesondere die Gleichberechtigung von Mann und Frau, sind im Schulbetrieb auch im Schulfach Religion weder zu verwerfen noch zu ironisieren. IRU muss wissenschaftsbasiert sein; der zum Politikunterricht entstandene Beutelsbacher Konsens (1976) sollte auch für das Schulfach Religion Gültigkeit haben.[5]

Weder KRM noch KRM-gesteuerter „Beirat“ sind staatlicher Ansprechpartner. Das am 22.02.2011 verhandelte Beiratsmodell ist nicht zu verwirklichen.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Quelle

Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht

„Die Unterzeichnenden begrüßen die Einigung, weil mit dem Beirat ein institutionalisierter Ansprechpartner auf Seiten der Muslime eingerichtet werden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter der Muslime und die Schulministerin bezeichnen es als Erfolg, dass nun in absehbarer Zeit für 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler Religionsunterricht vorbereitet werden kann.“

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/Pressemitteilungen/Gemeinsame_Erklaerung.pdf

[1] Unter den muslimischen Verbänden ist DİTİB der bekannteste mit 44 Prozent, gefolgt vom AABF (27 Prozent), dem ZMD (27 Prozent), dem VIKZ (25 Prozent) und dem Islamrat (IR) (16 Prozent). Am unbekanntesten unter den Verbänden ist der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) mit einem Anteil von 10 Prozent. 59 Prozent der türkischen Muslime kennen DİTİB. … Wahrgenommene Vertretungsleistung durch den jeweils bekannten muslimischen Verband unter den befragten Muslimen (in Prozent) KRM: 22,7 % „vertreten“, 17,7 % „teils/teils“, 59,5 % „nicht vertreten“.

http://ec.europa.eu/ewsi/UDRW/images/items/docl_9743_55658285.pdf

[2] To fulfil the minimum requirements of Hijab, a Muslim woman covers her entire body, except her face and hands.

http://thequranblog.wordpress.com/2010/06/10/hijab-in-islam-2/

[3] Großmufti Mustafa Cerić strebt nach der Legalisierung der Scharia: (f) opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law;

http://www.rferl.org/content/article/1066751.html

[4] This is indeed a great assignment to the ‘ulama that requires from people to obey and follow them.

http://members.cox.net/ameer1/obeymqa.html

[5] Diese Dreieinigkeit von Überwältigungsverbot, Kontroversgebot und Subjektbezug übersetzte das zentrale Merkmal einer pluralistischen Demokratie – die Anerkenntnis von unterschiedlichen Interessen und Werten aufgrund unterschiedlicher Lebenslagen und Lebensgeschichten und der Notwendigkeit des Konflikts um politische Lösungen für politische Probleme – in didaktische Leitlinien. Demnach bezieht der Unterricht nicht inhaltlich Stellung, sondern verwickelt die Lernenden in die Auseinandersetzung um ein kontroverses Thema und ermöglicht ihnen so den Erwerb einer eigenen Position und die Äußerung ihrer Stellungnahme. Politische Urteilsfähigkeit des Individuums kann durch aufklärenden Streit gefördert werden.

http://www.bpb.de/files/TM9Z60.pdf

Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“.

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

Überwältigungsverbot. Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der “Gewinnung eines selbständigen Urteils” zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

http://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens.html

Der Präsident des Landtags von Nordrhein-Wesfalen

Herrn

Edward von Roy

13.01.2012

Geschäftszeichen

I.3/15-P-2011-05451-00

Ihre Eingabe vom 20.09.2011, eingegangen am 20.09.2011

Schulen

Sehr geehrter Herr von Roy,

der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung am 10.01.2012 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:

Das Anliegen war Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens aus der Mitte des Landtags, das die Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts und eines Beirats zum Ziel hat. Der Landtag hat das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz) am 21.12.2011 nach intensiven Beratungen und einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen beschlossen.

An dem Ziel, einen Beirat zu bilden, der die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung und der Durchführung des islamischen Religonsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach vertritt, wurde festgehalten.

Das Gesetz tritt am 01.08.2012 in Kraft und ist bis zum 31.07.2019 befristet. Die Befristung unterstreicht, dass der Weg über einen Beirat eine Übergangslösung ist.

Der Petitionsausschuss sieht keinen Grund, in der Angelegenheit weiter tätig zu werden.

Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(…)

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen

Geschäftsstelle

Petitionsreferat

Düsseldorf

24. Januar 2012

Ihre Nachricht vom 13.01.2012

I.3/15-P-2011-05451-00

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um eine detaillierte Begründung, warum unsere oben genannte Petition abgelehnt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt und Edward von Roy

[Die Antwort der Landesregierung steht noch aus]

20 Antworten zu „260. Schulministerium und Beiratsmodell“

  1. Schariafreie Schule sagt:

    [Dieses Musteranschreiben an Ihre Landtagsabgeordnete / Ihren Landtagsabgeordneten können Sie auf Wunsch selbstverständlich gerne abändern bzw. ergänzen.]

    Sehr geehrte Frau … / sehr geehrter Herr …,

    am 22.02.2011 unterschrieb die nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Weiterbildung jene ‘Verabredung’, die den Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) dazu ermächtigt, Ansprechpartner des Staates für den schulischen Religionsunterricht nach Artikel 7 (3) GG zu sein.

    Sylvia Löhrmann hat bislang darauf verzichtet, zu problematisieren, dass die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), die als der deutsche Zweig der global agierenden Muslimbruderschaft gilt, Mitglied des im KRM organisierten Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) ist. Entsprechendes gilt für die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) und ihre Rolle im ebenfalls im KRM organisierten Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR).

    Für die genannten islamischen Strömungen und damit für den gesamten heutigen KRM müssen wir jene mit universellen Menschenrechten (AEMR) nicht verträglichen Gesellschafts- und Menschenbilder, namentlich Frauenbilder, als kennzeichnend annehmen, für die Autoritäten wie Scheich Yusuf al-Qaradawi oder Necmettin Erbakan weltweit bekannt geworden sind.

    Die Geschäftsordnung des KRM legt ‘Koran und Sunna’ unwiderruflich als Grundlage der eigenen Arbeit fest, ohne dazu aufzurufen, die dortigen, oft menschenrechtswidrigen Vorgaben nicht wortgetreu zu verstehen (in der BRD muss der Menschenrechtsbegriff der AEMR von 1948 gemeint sein, nicht derjenige der OIC, Kairo 1990). Ein bekennender Religionsunterricht aber, der die Vorgaben von Koran und Sunna nicht auch aus der Außenperspektive vermittelt, hat an einer staatlichen deutschen Schule nichts zu suchen.

    Der KRM distanziert sich nicht von der grundgesetzwidrigen Scharia, weshalb er für den Staat, hier vertreten durch das Land NRW, einstweilen kein Ansprechpartner für einen islamischen Religionsunterricht sein sollte. Dass die heutigen Islamverbände allesamt als reaktionär bezeichnet werden müssten und mit einer emanzipatorischen, die freiheitliche Demokratie nachhaltig sichernden Erziehung nicht in Einklang zu bringen sind, mag man bedauern, ist aber kein Grund, sie zur flächendeckenden Erteilung von Religionsunterricht zu ermächtigen.

    BVerwG 6 C 2.04 vom 23.02.2005 befindet: “Offen ist ferner, ob die Kläger als Partner eines vom Staat veranstalteten Religionsunterrichts deswegen ausscheiden, weil gegen ihre Eignung wie vom beklagten Land geltend gemacht unter dem Gesichtspunkt der Verfassungstreue Bedenken bestehen.”

    Der Beirat in der Form, wie er am 22. Februar verabredet wurde, ist nicht akzeptabel.

    Ich darf Sie auf die diesbezügliche Petition I.3/15-P-2011-05451-00 vom 20.09.2011 hinweisen, in der es heißt:

    Der Landtag möge beschließen:

    Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Soweit das Musteranschreiben ; am 02. und 03. Oktober erhielten es sämtliche (alle 181) Landtagsabgeordneten mit der angehängten Petition per Mail.]

    bei: Schulministerium NRW
    06.05.2011

    Tagung in Münster: “Die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts in NRW”
    Löhrmann: “Wir führen den islamischen Religionsunterricht Schritt für Schritt ein”

    Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Westfälische Wihelms-Universität Münster teilen mit:

    Schulministerin Sylvia Löhrmann und Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles haben heute an der Universität Münster eine Tagung zur Zukunft des Islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen eröffnet. Ministerin Löhrmann stellte dabei die Grundzüge und das weitere Vorgehen zur Einführung des Faches vor. “Wir gehen pragmatisch vor und werden den Islamischen Religionsunterricht Schritt für Schritt einführen. Das Angebot wird sich am Bedarf orientieren und nach und nach aufgebaut”, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann. “Wir wollen einen modernen, schülerorientierten Islamischen Religionsunterricht.”

    Prof. Dr. Ursula Nelles, Rektorin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) betonte: “Es ist notwendig, daran zu arbeiten, dass sich so etwas wie ein europäisches Verständnis des Islam entwickelt. Dafür bietet die Universität Münster mit ihren starken theologischen Fachbereichen, dem Exzellenzcluster ,Religion und Politik` und dem ,Centrum für Religiöse Studien’ eine herausragende Ausgangsbasis. Zudem bildet die Universität Münster bereits seit 2004 muslimische Religionslehrer aus: Wir haben somit einen großen Erfahrungsschatz und ein passendes Umfeld, um die Studierenden optimal auszubilden.”

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/Pressemitteilungen/pm_06_05_2011.html

    auch bei Milli Görüs:
    10.05.2011

    Löhrmann: „Wir wollen einen modernen, schülerorientierten Islamischen Religionsunterricht“

    „Wir werden den Islamischen Religionsunterricht Schritt für Schritt einführen“, erklärte die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann bei einer Tagung zur Zukunft des Islamischen Religionsunterrichts in Münster. … Prof. Dr. Ursula Nelles, Rektorin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) erklärte hierzu: „Es ist notwendig, daran zu arbeiten, dass sich so etwas wie ein europäisches Verständnis des Islam entwickelt.“ Das Fach soll zunächst an rund 130 Schulen beginnen, an denen bereits das Fach Islamkunde angeboten wird. …

    Prof. Dr. Mouhanad Khorchide, Professor für islamische Religionspädagogik hob auf der Tagung in Münster hervor: „Das im Februar 2011 erzielte Einvernehmen über die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in NRW stellt einen Meilenstein in dieser Frage dar.“ Am 22. Februar hatten der Koordinationsrat der Muslime (KRM) und die nordrhein-westfälische Schulministerin eine Gemeinsame Erklärung zur Einführung eines Islamischen Religionsunterrichts unterzeichnet. „Seit Mitte der achtziger Jahre gibt es Bemühungen, einen bekenntnisorientierten Islamunterricht einzuführen. Mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung haben wir nach jahrelangen Gesprächen einen Durchbruch erzielt“, erklärte Schulministerin Löhrmann. …

    Zur Einführung des Islamischen Religionsunterrichts und zur rechtlichen Absicherung des Beiratsmodells ist zunächst eine Änderung des Schulgesetzes notwendig. Ministerin Löhrmann: „Es wäre ein wichtiges Signal an die Muslime, wenn der Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments käme. Damit wird die Einführung des Faches von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft getragen.“ Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, werde das Schulministerium eine Lehrplankommission einberufen.

    http://www.igmg.de/nachrichten/artikel/2011/08/03/loehrmann-wir-wollen-einen-modernen-schuelerorientierten-islamischen-religionsunterricht.html

  2. Schariafreie Schule sagt:

    Nur zwei Tage später, am 24.02.2011, drängelte Sylvia Löhrmann die Landtagsabgeordneten dazu, das dubiose Beiratsmodell zu fördern.

    Sylvia Löhrmann MdL
    Stellv. Ministerpräsidentin

    Aktenzeichen:
    321-6.08.04.03 Nr. 89947

    Schreiben an die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen
    zum Thema “Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung über
    den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht”

    In der unterzeichneten Erklärung wird die Einberufung eines Beirats
    verabredet, dessen Mitglieder im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land, alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens.

    Mit diesem Beirat hat das Land Nordrhein-Westfalen nun für eine noch zu bestimmende Übergangsfrist einen institutionalisierten Ansprechpartner auf Seiten der Muslime, ohne dass die Mitglieder des KRM als Religionsgemeinschaften anerkannt werden.

    Um die rechtlichen Grundlagen für den bekenntnisorientierten Islamunterricht zu schaffen und auch um für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells zu sorgen, muss das Schulgesetz geändert werden.

    Es wäre ein sehr gutes integrationspolitisches Signal, wenn dieses Gesetz fraktionsübergreifend aus der Mitte des Parlaments eingebracht und verabschiedet würde.

    http://www.laga-nrw.de/data/110224_gemeinsame_erklrung_mswkrm.pdf

  3. KRM und Schariapflichten sagt:

    Die Kritik unter muslimischen Gruppen, die sich dem KMD nicht angeschlossen haben, richtet sich insbesondere gegen dessen religiös-ideologische Ausrichtung: Die vier Gründungsverbände gelten als zu konservativ, um eine „einheitliche Vertretungsstruktur der Muslime in der BRD“ darzustellen, wie es die Präambel des Koordinationsrats vorgibt. Zwar geloben die Gründer in dem Dokument ihr Festhalten an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sie legen aber auch fest: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlage des Koordinierungsrats.“

    nach: Ernst Leuninger, 30.5.2007

    http://www.rompel.de/andalusien.htm

    „Der Koordinierungsrat bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Koordinierungsrats der Muslime in Deutschland vom 28. März 2007, der folgende Absatz lautet dann aber „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlage des Koordinierungsrates.“

    nach: Rainer Grell, 28.09.2010

    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/zehn_fragen_an_den_islam/

  4. Kein Scharia-Islam an die Schulen sagt:

    Drucksache 15/2209
    21.06.2011

    Gesetzentwurf

    der Fraktion der CDU,
    der Fraktion der SPD und
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz)

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2209.pdf

    B Lösung

    Um unabhängig von der Entwicklung der islamischen Organisationen zu Religionsgemein-schaften die Grundlagen für einen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache, unter deutscher Schulaufsicht und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften schaffen zu können, wird als Übergangslösung eine gesetzliche Ermächtigungsnorm geschaffen, die es dem Ministerium für Schule und Weiterbildung erlaubt, einen solchen Unterricht allgemein einzuführen, ohne dass sämtliche im Grundgesetz und in der Verfassung für das Land Nord-rhein-Westfalen geregelten Voraussetzungen erfüllt sind.

    C Alternativen

    Keine.

    Artikel 1

    Das Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW. S. 205), wird wie folgt geändert:

    1. In der Inhaltsübersicht wird nach § 132 eingefügt:
    „132 a Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht“

    2. Nach § 132 wird folgender § 132 a eingefügt:

    „§ 132 a
    Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht

    (4) Das Ministerium bildet einen Beirat, der die Anliegen und die Interessen der islami-schen Glaubensgemeinschaften bei der Einführung und der Durchführung des islami-schen Religionsunterrichts nach Absatz 1 als ordentliches Unterrichtsfach vertritt. Der Bei-rat ist an der Erstellung der Unterrichtsvorgaben und der Auswahl der Lernmittel zu betei-ligen; das Einverständnis kann nur aus religiösen Gründen verweigert werden. Seine Mit-wirkung bei der Beauftragung von Lehrerinnen und Lehrern erstreckt sich ebenfalls allein
    auf die Prüfung, ob aus religiösen Erwägungen Einwände gegen die ausgewählte Person bestehen.

    (5) Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:

    1. vier theologisch, religionspädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifizierte Vertrete-rinnen und Vertreter der organisierten Muslime, die von den islamischen Organisatio-nen in Nordrhein-Westfalen oder von deren Zusammenschluss bestimmt werden,

    2. vier weitere Vertreterinnen und Vertreter, und zwar jeweils zwei theologisch, religions-pädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifizierte muslimische Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und zwei muslimische Religionsgelehrte, die vom Ministerium im Einvernehmen mit den islamischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen oder deren Zusammenschluss bestimmt werden.

    Er wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.

    (6) Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre. Ihre Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Rei-sekosten werden in Anwendung der landesrechtlichen Bestimmungen erstattet. Sie erhal-ten außerdem eine vom Ministerium festzusetzende Aufwandsentschädigung.

    Artikel 2
    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am 1. August 2012 in Kraft. Die Landesregierung überprüft unter Einbe-ziehung der islamischen Organisationen die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag darüber bis zum31. Dezember 2018.

    [Begründung]

    Der Beirat hat klar umrissene Beteiligungsrechte bei der Einführung von islamischem Religi-onsunterricht. Die Vertreterinnen und Vertreter des organisierten Islams und die muslimi-schen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens müssen deswegen theologisch, religionspä-dagogisch oder islamwissenschaftlich qualifiziert sein. Durch die Einbeziehung von muslimi-schen Religionsgelehrten in den Beirat soll der theologische Sachverstand sichergestellt werden.
    Die Zahl von acht Mitgliedern stellt einerseits eine möglichst breite Repräsentativität sicher, andererseits bleibt die Arbeitsfähigkeit gewahrt.

    Karl-Josef Laumann — Norbert Römer — Reiner Priggen
    Armin Laschet — Britta Altenkamp — Sigrid Beer
    Klaus Kaiser — Sören Link — Arif Ünal
    Michael-Ezzo Solf — Bernhard von Grünberg
    und Fraktion — und Fraktion — und Fraktion

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2209.pdf

  5. Keine Scharia an die Schulen sagt:

    Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz) (GesEntw Drs 15/2209) – Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 14.09.2011

    Experten, u.a.
    Prof. Dr. Oebecke
    Prof. Dr. de Wall
    Prof. Dr. Walter
    Dr. Graulich

    Professoren islamischer Theologiezentren wie
    Prof. Dr. Khorchide
    Prof. Dr. Ceylan
    Prof. Dr. Ucar

    Praktiker z.B. der Religionslehrer
    Ridwan Bauknecht

    Mitglieder des Koordierungsrates
    Aiman Mazyek (ZMD)
    Nurhan Soykan (ZMD)
    Engin Karahan (Islamrat)
    Erol Pürlü (VIKZ)
    Rafet Öztürk (DITIB)

    “kamen am 14. September mit diversen Abgeordneten und einer großen, interessierten Zuhörerschaft im Landesparlament in Düsseldorf zu einer Anhörung der Gesetzesvorlage zusammen. In zwei Runden hatten die Experten die Gelegenheit, sich in sehr kurz gehaltenen Statements zur Gesetzesvorlage zu äußern und die Fragen der anwesenden Abgeordneten beantworten.”

    http://www.muslimische-frauen.de/wp-content/uploads/2011/09/Bericht-zur-Anh%C3%B6rung-zum-Gesetz-zur-Einf%C3%BChrung-des-IRU-in-NRW1.pdf


    Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz) (GesEntw Drs 15/2209) – Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 14.09.2011

    Autoren: Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland
    Stellungnahme 15/865 16.09.2011 11 S.

    “Abschließend ist klärungsbedürftig, warum wesentliche Regelungen des § 31 Schulgesetz in dem § 132 a fehlen. Dies sind Regelungen dahingehend, dass der Erlass der Unterrichtsvorgaben im Einvernehmen mit den Religionsgemeinschaften oder dem Beirat, die Festsetzung der Unterrichtsstunden im Benehmen mit diesen, die Bevollmächtigung der Lehrer durch Beirat oder Religionsgemeinschaft erfolgen und die Erwähnung der Möglichkeit auch muslimische “Geistliche” bei Fehlen von ausgebildeten Religionslehrern einzusetzen – alles Regelungen aus dem § 31 SchulG.”

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-865.pdf?von=1&bis=0

  6. Cees van der Duin sagt:

    :::

    Expertenrat zum geplanten islamischen Religionsunterricht
    14. September 2011

    (…) Nun haben CDU, SPD und Grüne gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Einführung islamischen Religionsunterrichts als reguläres Schulfach auf den Weg gebracht. Die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (stellvertretender Vorsitz: Dr. Gerd Hachen, CDU) sowie des Unterausschusses Integration (Vorsitz Arif Ünal, Grüne) spitzten heute in einer Expertenanhörung gespannt die Ohren …

    Allerdings bewerteten einige Experten den Gesetzentwurf als nicht mit der Verfassung vereinbar. Nach ihr darf nicht der Staat darüber entscheiden, was im Religionsunterricht gelehrt wird, sondern die Religionsgemeinschaft. Eine formale Religionsgemeinschaft aller Musliminnen und Muslime gibt es in Deutschland aber bisher nicht. Daher sieht der Gesetzentwurf als Übergangslösung einen achtköpfigen Beirat vor, der die inhaltlichen Bestimmungen übernehmen soll. Zur Hälfte soll das Gremium den Koordinierungsrat der Muslime (KRM) repräsentieren, der vier große muslimische Verbände bündelt. Die andere Hälfte der Mitglieder soll im Einvernehmen mit den Verbänden besetzt werden. Aiman Mazyek vom Koordinierungsrat stellte in der Anhörung einige Bedingungen für ein Gelingen des Beiratsmodells auf. Beispielsweise forderte er, dass die anderen vier Mitglieder die KRM-Mitglieder nicht überstimmen dürften.

    Damit Willkür keine Chance bekomme, hielten es viele Sachverständige für notwendig, dass bei Entscheidungen des Beirats ausschließlich theologische und nicht politische Kriterien eine Rolle spielen dürften.

    Am Status einer Übergangslösung stießen sich einige Juristen. Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Stock von der Universität Bielefeld beispielsweise vermisste eine klare Zielvorgabe, zu der der Übergang führen solle. Zudem, ergänzte der Bundesverwaltungsrichter Dr. Kurt Graulich, gelte es, das Gesetz zu befristen, wenn es denn eine Übergangslösung sein solle. Der Staatskirchenrechtler Prof. Dr. Ansgar Hense befürchtete gar, dass sich diese dauerhaft etablieren könne. Gewissermaßen, argumentierte der Historiker Dr. Klaus Gebauer, werde sogar der Religionsunterricht instrumentalisiert, damit sich eine muslimische Religionsgemeinschaft bilde.

    Wenn es regulären islamischen Religionsuntericht an Schulen in NRW geben solle, die verfassungsgemäß notwendige Voraussetzung einer Religionsgemeinschaft aber fehle, müsse eben eine Notlösung her, zeigte der Jurist Prof. Dr. Martin Morlok Verständnis und begründete dies: Im Ergebnis sei die Not- und Übergangslösung verfassungsnäher, als gar keinen islamischen Religionsunterricht anzubieten. Andere Juristen sahen alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt und den Ball nun im Spielfeld der islamischen Organisationen.

    http://www.euregiopresse.eu/nachrichten/regio-west/expertenrat-zum-geplanten-islamischen-religionsunterricht

    :::

  7. Cees van der Duin sagt:

    Hirn oder Volkssouveränität war gestern, in der überirdisch lächelnden Expertokratie kommt die Fatwa ich meine das Gutachten:

    “Der hessische CDU-Schulexperte Irmer dagegen dürfte nicht gerne hören, dass auch Hahn christlichen und islamischen Religionsunterricht in einem Atemzug nennt. Er hatte der “FNP” gesagt, im bekenntnisorientierten Islamunterricht würden Grundlagen geschaffen, die in Koranschulen verfeinert würden. …

    Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) will demnächst jene Gutachten vergeben, die darüber entscheiden, ob muslimische Verbände als nötige Partner dafür in Frage kommen.”

    http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_42699694

    Auch in Hessen also hat es in der letzten Septemberwoche Diskussionen um den Islamischen Religionsunterricht (IRU) gegeben. Bekannte CDU-Leute sollen sich endlich hörbar gegen den IRU ausgesprochen haben. Leider sind keine Namen genannt (mit der Hörbarkeit von Kritik ist das beim Thema Islam ja immer so eine Sache). Das Thema Nein zum IRU ist der WELT zu heiß, weshalb der Liberale als Ölinsfeuergießer zum symbolischen Abschuss freigegeben wird:

    “Prominente CDU-Politiker hatten in den vergangenen Tagen die Einführung eines Islam-Unterrichts abgelehnt.”

    Hessens FDP-Chef Jörg-Uwe Hahn will den IRU.

    Der IRU darf nicht kommen, weil der ZMD, nicht zuletzt über die IGD, reinstes Muslimbrüderdenken (Yūsuf al-Qaraḍāwī) vertritt und der von der Millî Görüş beherrschte Islamrat die schariatreuen, antikurdischen und antisemitischen Lehren des ‘Neo-Osmanen’ Necmettin Erbakan (Erdoğan, Gül und Davutoğlu sind natürlich nicht minder Millî-Görüş-bewegt; irgendwann wird, nach 25 Jahren erfolgreicher Unterwanderung, DIYANET bzw. DITIB als die andere Medaillenseite von AKP bzw. IGMG sichtbar werden, einstweilen lebt man arbeitsteilig nach der Verhörtechnik good cop, bad cop).

    Böser Pierre Vogel, guter Zentralrat (ZMD) bzw. böser IGD (deutscher Zweig der MB), guter Benjamin Idriz ist natürlich auch nichts anderes als das von der Scharialobby inszenierte Guter Bulle, böser Bulle; beim islambeschwichtigen Flunkern erwischte deutsche Politiker murmeln dann bekanntlich etwas von “es gibt ja auch demokratische Islamisten.”

    http://www.welt.de/print/welt_kompakt/frankfurt/article13625546/Islam-Unterricht-FDP-Chef-giesst-Oel-ins-Feuer.html

    Guter Bulle, böser Bulle

    http://de.wikipedia.org/wiki/Guter_Bulle,_b%C3%B6ser_Bulle

  8. İnsan Hakları Evrensel Bildirisi sagt:

    [Dieses Musteranschreiben an Ihre Landtagsabgeordnete / Ihren Landtagsabgeordneten können Sie auf Wunsch selbstverständlich gerne abändern bzw. ergänzen.]

    Sehr geehrte Frau … / sehr geehrter Herr …,

    am 22.02.2011 unterschrieb die nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Weiterbildung jene ‘Verabredung’, die den Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) dazu ermächtigt, Ansprechpartner des Staates für den schulischen Religionsunterricht nach Artikel 7 (3) GG zu sein.

    Sylvia Löhrmann hat bislang darauf verzichtet, zu problematisieren, dass die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), die als der deutsche Zweig der global agierenden Muslimbruderschaft gilt, Mitglied des im KRM organisierten Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) ist. Entsprechendes gilt für die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) und ihre Rolle im ebenfalls im KRM organisierten Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR).

    Für die genannten islamischen Strömungen und damit für den gesamten heutigen KRM müssen wir jene mit universellen Menschenrechten (AEMR) nicht verträglichen Gesellschafts- und Menschenbilder, namentlich Frauenbilder, als kennzeichnend annehmen, für die Autoritäten wie Scheich Yusuf al-Qaradawi oder Necmettin Erbakan weltweit bekannt geworden sind.

    Die Geschäftsordnung des KRM legt ‘Koran und Sunna’ unwiderruflich als Grundlage der eigenen Arbeit fest, ohne dazu aufzurufen, die dortigen, oft menschenrechtswidrigen Vorgaben nicht wortgetreu zu verstehen (in der BRD muss der Menschenrechtsbegriff der AEMR von 1948 gemeint sein, nicht derjenige der OIC, Kairo 1990). Ein bekennender Religionsunterricht aber, der die Vorgaben von Koran und Sunna nicht auch aus der Außenperspektive vermittelt, hat an einer staatlichen deutschen Schule nichts zu suchen.

    Der KRM distanziert sich nicht von der grundgesetzwidrigen Scharia, weshalb er für den Staat, hier vertreten durch das Land NRW, einstweilen kein Ansprechpartner für einen islamischen Religionsunterricht sein sollte. Dass die heutigen Islamverbände allesamt als reaktionär bezeichnet werden müssten und mit einer emanzipatorischen, die freiheitliche Demokratie nachhaltig sichernden Erziehung nicht in Einklang zu bringen sind, mag man bedauern, ist aber kein Grund, sie zur flächendeckenden Erteilung von Religionsunterricht zu ermächtigen.

    BVerwG 6 C 2.04 vom 23.02.2005 befindet: “Offen ist ferner, ob die Kläger als Partner eines vom Staat veranstalteten Religionsunterrichts deswegen ausscheiden, weil gegen ihre Eignung wie vom beklagten Land geltend gemacht unter dem Gesichtspunkt der Verfassungstreue Bedenken bestehen.”

    Der Beirat in der Form, wie er am 22. Februar verabredet wurde, ist nicht akzeptabel.

    Ich darf Sie auf die diesbezügliche Petition I.3/15-P-2011-05451-00 vom 20.09.2011 hinweisen, in der es heißt:

    Der Landtag möge beschließen:

    Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Idee Schule sagt:

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    15. Wahlperiode
    Drucksache 15/2767
    06.09.2011

    Gesetzentwurf
    der Fraktion der CDU,
    der Fraktion der SPD und
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen (6. Schulrechtsänderungsgesetz)

    A Problem
    Das nordrhein-westfälische Schulsystem ist bereits seit Jahrzehnten mit zwei grundlegenden gesellschaftlichen Phänomenen konfrontiert:

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2767.pdf

    Anhörung

    des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

    und des Ausschusses für Kommunalpolitik

    “Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen (6. Schulrechtsänderungsgesetz)”

    Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Drucksache 15/2767

    am 4. Oktober 2011
    10.00 Uhr, Plenarsaal

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME15-444.html

    :::
    :::

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    15. Wahlperiode
    Drucksache 15/2768
    06.09.2011

    Gesetzentwurf
    der Fraktion der CDU,
    der Fraktion der SPD und
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

    A Problem
    Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen enthält unter dem Oberbegriff der Volksschule eine institutionelle Garantie der Schulform Hauptschule als eigenständigen Bildungsgang.

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2768.pdf

    :::

    28. Sitzung (öffentlich)
    des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
    am Dienstag, dem 04. Oktober 2011,
    nachmittags, 13.30 Uhr bis max. 16.30 Uhr,
    Plenarsaal

    Landtag Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1
    40221 Düsseldorf

    Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufen wir die Ausschüsse ein und setzen folgende Tagesordnung fest:

    Tagesordnung

    Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

    Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Drucksache 15/2768

    Stellungnahmen werden erwartet

    - öffentliche Anhörung -

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME15-445.html

    :::
    :::

    29. Sitzung (öffentlich)
    des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

    am Mittwoch, dem 12. Oktober 2011,

    morgens, 10.00 bis maximal 12.15 Uhr, Raum E 3 – D 01

    Tagesordnung

    1.

    Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen (6. Schulrechtsänderungsgesetz)

    Gesetzentwurf
    der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Drucksache 15/2767

    in Verbindung mit

    Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

    Gesetzentwurf
    der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Drucksache 15/2768

    – Abstimmung gemäß Vereinbarung der Fraktionen -

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME15-450.html

  10. IRU: Nein zu Beirat und KRM sagt:

    Zaubermittelchen IRU gegen Extremismus! Leider ist das Islamische Recht durch und durch extremistisch. Und die KRM-Verbände, mit denen Sylvia Löhrmann zwischen dem 9. November 2010 November und dem 22. Februar 2011 schamanisch ‘auslotete’ und ekstatisch ‘vereinbarte’, möchten sich nicht von den Wurzeln des grundrechtswidrigen Schariagesetzes trennen. Ob Muslimbrüder und Milli-Görüs-Hardliner den KRM bzw. sein nahes Umfeld bereichern, wil die NRW-Schulministerin nicht diskutieren. Aber egal, der IRU muss her:

    08.07.2011
    Von Claudia Keller.

    [Der Islam kommt in die Schule

    Die ersten Bundesländer wollen Religionsunterricht für Muslime anbieten. Aber Lehrer und Professoren fehlen. Und ob an deutschen Unis künftig wirklich ein kritischer "Euro-Islam" entwickelt wird, ist völlig offen.]

    Ab Schuljahr 2012/13 wollen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen als erste Bundesländer flächendeckend Islamunterricht einführen. Das neue Fach soll nicht nur Wissen vermitteln und in die Glaubenspraxis einführen, sondern Toleranz fördern, „Brücken bauen“ und dazu beitragen, „das Anderssein der anderen anzuerkennen“, wie es die nordrhein-westfälische Bildungsministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) ausdrückt. …

    Wie an die Islamlehrer, so werden auch an die künftigen islamischen Theologen riesige Erwartungen gestellt: Sie sollen den Islam modernisieren, einen spezifisch europäischen Islam produzieren und die Integration der hier lebenden Muslime vorantreiben. …

    Viele Politiker hoffen, dass die neuen Islamgelehrten aufklärerischen Wind in die Moscheevereine bringen und sie modernisieren. Aber ob die Verbände die hier ausgebildeten Theologen übernehmen, ist nicht ausgemacht. Den einen werden sie vermutlich zu liberal sein, die anderen fürchten hohe Kosten. … „Wenn wir die hier ausgebildeten Theologen einstellen, werden wir sie selbst bezahlen müssen“, sagte ein Vereinsvorsitzender. „Woher sollen wir das Geld nehmen? Vom deutschen Staat werden wir wohl nichts bekommen.“

    http://www.tagesspiegel.de/wissen/der-islam-kommt-in-die-schule/4369700.html


    Dem 22.02.2011 ging ein zu höchster Eile und absolutem Gehorsam verpflichtender Befehl aus Berlin voraus. Schariafreund Mathias Rohe ist beim Thema Islam nie weit, doch war es der deutsche Innenminister Thomas de Maizière, der am 15.02.2011 auf der DIK den irgendwie ungemütlichen Islam mit noch mehr Islam demokratieverträglich und im schulischen Klassenzimmer zu bändigen wünscht.

    15.02.2011,
    Von Claudia Keller:

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat sich für eine schnelle flächendeckende Einführung von Islamunterricht als ordentliches Schulfach ausgesprochen. „Wir brauchen Islamunterricht an deutschen Schulen. Wir brauchen ihn möglichst bald“, sagte der CDU-Politiker am Montag auf einer Tagung zum Thema „Islamischer Religionsunterricht in Deutschland“. Die Tagung wurde im Rahmen der Deutschen Islam-Konferenz organisiert, der de Maizière vorsitzt, und fand im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg statt.

    In den Bundesländern sollten dieses Jahr, spätestens aber nächstes Jahr entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden“, sagte de Maizière.

    Derzeit besuchten rund 700 000 muslimische Kinder deutsche Schulen. Könnte ihnen ein islamischer Religionsunterricht angeboten werden, wäre dies ein wichtiger Beitrag zur Integration und eine „wirksame Immunisierung“ gegen den Extremismus, sagte der Bundesinnenminister. …

    Als Übergangslösung sollten die Länder mit den islamischen Organisationen kooperieren, „die auf dem Weg zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft im rechtlichen Sinne sind“, sagte de Maizière. Von den muslimischen Kooperationspartnern erwarte man im Gegenzug, dass sie innerhalb einer „absehbaren Frist“ die Merkmale einer Religionsgemeinschaft erfüllen. Bis wann dies der Fall sein soll, wollte der Bundesinnenminister nicht sagen. …

    Auch Mathias Rohe von der Universität Erlangen, der die rechtliche Stellung des Islam in Deutschland erforscht, freute sich über die Kooperationsbereitschaft muslimischer Verbände.

    http://www.tagesspiegel.de/politik/de-maiziere-mahnt-bei-islamunterricht-zur-eile/3834848.html

  11. Löhrmanns KRM-Beirat schlicht grundrechtswidrig sagt:

    :::

    Auf dem Irrweg zum deutschen “Staats-Islam”

    Was Katholiken und Protestanten zusteht, sollen muslimische Schüler in NRW auch bekommen: Religionsunterricht als Regelfach. Aber Experten haben starke Gegenargumente.

    Von Hermann Horstkotte
    26.09.2011

    Anderen aber erscheint die Übergangsregelung schon zu weitgehend und sogar verfassungswidrig, wie sich während der Expertenanhörung im Landtag herausstellte. Die Fraktionen hatten vor allem Juristen eingeladen. …

    So erklärte beispielsweise das Katholische Büro der Bischöfe klipp und klar und im Prinzip unwidersprochen: Wer (noch) keine Religionsgemeinschaft ist, kann auch (noch) keinen im Grundgesetz verbürgten Religionsunterricht verlangen und keine Lehrer damit “bevollmächtigen”. Schon mal so tun, als ob, das sei ein gewagtes Spiel mit der Verfassung. Auch wenn der Lehrplan nun Religionsunterricht vorsehe, handele es sich trotzdem von Rechts wegen um nichts anders als “staatlichen Islamunterricht”, sagt der katholische Kirchenrechtler. Dafür könne der Staat sich beliebige Kooperationspartner aussuchen. Diese Organisationen haben dann aber – anders als die Amtskirchen – keine Grundrechte gegenüber dem Staat, der kann ihnen höchstens Mitwirkungsrechte im Schulunterricht einräumen.

    http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2011-09/islam-unterricht-nordrhein-westfalen

    Der Münchener Rechtsprofessor Christian Walter warnt unmissverständlich: “Unter dem Grundgesetz ist es ausgeschlossen, dass sich der Staat über den Beirat einen ihm genehmen Staats-Islam schafft.

    Die muslimischen Kooperationspartner sollen außerdem laut Gesetzentwurf “eigenständig und unabhängig” sein. Gerade das ist aber beim größten Verband, der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), nicht der Fall. Denn die DITIB ist staatlich und untersteht dem türkischen Ministerpräsidenten. Der Ableger in Deutschland wird von der türkischen Botschaft in Berlin gesteuert. Das bemängeln deutsche Religionslehrer und der langjährige Lehrplanentwickler Klaus Gebauer. Gebauer hält die Mitwirkung der DITIB, dem verlängerten Arm einer ausländischen Macht, für grundgesetzwidrig. Etwa ein Viertel aller Muslime an Rhein und Ruhr werden von der DITIB vertreten. …

    Jedenfalls sehen FDP und Linke den Gesetzentwurf auf dem Weg zum deutschen Staats-Islam heute noch skeptischer als vor der Anhörung. Bei CDU, SPD und Grünen herrscht eher betretenes Schweigen. Mehr soll man erst “zu gegebener Zeit” erfahren.

    http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2011-09/islam-unterricht-nordrhein-westfalen/seite-2

    :::

  12. Ghareeb Tool sagt:

    Man will die ungleich behandelnde (diskriminierende) Scharia mit ihrer religiösen Schleierpflicht integrieren. Die Rechtsspaltung elitär offenbar gewünscht, die GRÜNE Landtagsabgeordnete Asch etwa parlierte mit Maryam Brigitte Weiß und saß in der Arbeitsgruppe Islam-Dialog.


    Landtag NRW 2005-2010
    Ausschüsse

    Parlamentarische Arbeitsgruppe Islam-Dialog

    Übergeordneter Ausschuss: Generationen, Familie und Integration
    Auf Grund eines Antrags aller vier Landtagsfraktionen im Februar 2006 besteht die “Parlamentarische Arbeitsgruppe eines geregelten Dialogs mit einer Vertretung der in Nordrhein-Westfalen lebenden Bürgerinnen und Brügern muslimischen Glaubens”.
    Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines Entwurfs, welche Kriterien eine Vertretung der Muslime erfüllen muss, um als Dialogpartner die Interessen der Glaubensgemeinschaft in NRW zu vertreten. Unterstützung findet die Arbeitsgruppe beim Integrationsbeauftragten der Landesregierung.

    Mitglieder

    Michael Solf
    CDU
    Rhein-Sieg-Kreis IV
    Vorsitzender

    Britta Altenkamp
    SPD
    Essen III
    Stellv. Vorsitzende

    Andrea Ursula Asch
    GRÜNE
    Köln VII

    Dr. Ute Dreckmann
    FDP
    Bochum III – Herne II

    http://www.abgeordnetenwatch.de/parlamentarische_arbeitsgruppe_islam_dialog-729-370.html

    Frage an die Abgeordnete Asch vom 31.05.2010

    “(…) können Sie mir erklären, warum sich die Grünen in ihrem Wahlprogramm für muslimischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, unter deutscher Schulaufsicht einsetzen und nicht für eine Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen überhaupt und dessen Ersetzung z.B. durch ein Fach Religionskunde, in dem alle Schüler mit allen Religionen vertraut gemacht werden? … Ebenso sind doch die meisten Muslime nicht in Islamverbänden organisiert. (…)”

    Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. (Stand: 04.10.2011)

    http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_ursula_asch-864-10888.html


    AK Grüne MuslimInnen Dialogreihe GRÜN trifft GRÜN # 9 Datum: Dienstag, 21. April 2009 (13.00 – 18.00 h) Ort: Heinrich-Böll-Stiftung Schumannstr. 8, 10117 Berlin-Mitte

    Augenblicklich gibt es ca. eine ¾ Million muslimischer Schülerinnen und Schüler in Deutschland – Tendenz steigend. An machen Schulen stellen diese nicht mehr eine Minderheit, sondern die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler dar.

    Einen geregelten islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache gibt es bisher dennoch nicht. …

    Die Frage bleibt also:

    Wer soll den islamischen Religionsunterricht längerfristig organisieren und beaufsichtigen?

    Wer bildet die Lehrkräfte aus?

    Welche integrative Leistung kann vom islamischen Religionsunterricht erwartet werden?

    14.10 h Teil I – Islamischer Religionsunterricht: Wozu?

    Impulsreferate:

    Maryam Brigitte Weiß, 1. stellv. Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in
    Deutschland (ZMD), Hilden

    Özcan Mutlu, Bildungspolitischer Sprecher Bündnis 90 / Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin

    16.15 h Teil II – Islam in der Schule: Wie?

    Zur praktischen Umsetzbarkeit des islamischen Religionsunterrichts in der Schulpraxis

    Impulsreferate:

    Andrea Asch, Jugend-, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin im
    Landtag NRW, Köln

    Havva Yakar, Islamwissenschaftlerin und Islamkundelehrerin, Bonn

    anschließend Diskussion

    18.00 h Abschluss

    Mit der Veranstaltungsreihe „GRÜN trifft GRÜN” will die Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit der Muslimischen Akademie und dem AK Grüne MuslimInnen in Deutschland einen Beitrag zum politischen Dialog mit Musliminnen und Muslimen in Deutschland leisten und neue Wege des Dialogs und der Kooperation gehen.

    http://andrea-asch.de/nc/start/veranstaltungen/veranstaltungen/nachricht/naechste-stunde-islam-religionsunterricht-fuer-muslimische-schuelerinnen-und-schueler.html?cHash=3f9e7687be937ce3a70510374bd8d86f&sword_list0=islam


    02.05.2007 – Die Islamwissenschaftlerin Havva Yakar wendet sich gegen Pauschalurteile über Muslime in Deutschland. So sei es nicht gerechtfertigt, das Tragen eines Kopftuches als politisches Symbol oder Zeichen für Unterdrückung in der Familie zu werten, sagte Yakar. …

    Yakar: “Ich habe mir das ja lange überlegt, ob ich an der Islamkonferenz teilnehmen sollte. Ich hoffe schon, dass es letztendlich ein ernst gemeinter Dialog ist, der offiziell startet, und erhoffe mir auch konkrete Ergebnisse, die relevant sind für die gesamte Gesellschaft, also jetzt nicht nur für die muslimische Seite oder für die nichtmuslimische Seite. …

    Für mich steht das Kopftuch jetzt nicht für die Unterdrückung der Frau, das Kopftuch alleine, auf keinen Fall. Auf der anderen Seite können wir natürlich jetzt nicht vermuten, hinter jeder Kopftuchträgerin steckt eine politisch motivierte Frau. …

    Es hat im Großen und Ganzen, denke ich mir, schon funktioniert, aber wir müssen bestimmte Sachen noch mal überdenken, um einen Schritt weiter zu kommen. Ich glaube schon, dass die Bereitschaft da ist, aber wie schon gesagt, ich kann jetzt nicht für jeden sprechen, um Gottes Willen. Aber ich sehe der Sache schon optimistisch entgegen.”

    http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/620753/

  13. Widderhorn sagt:

    :::

    WISSENSCHAFTSRAT (WR) und Schariaverherrlichung kennen wir bereits, hier eine überzeugende Warnung der säkularen GRÜNEN um Leute wie Paul Nellen:

    Grüne gegen Scharia
    12.7.2010

    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/print/0017076

    Jörg Lau, was sonst, gab die mutigen Verfasser von Grüne gegen Scharia gemein der Lächerlichkeit preis

    http://blog.zeit.de/joerglau/2010/07/14/begegnung-bei-einer-islam-konferenz_4011

    Doch könnte der WR nun durch einen BILDUNGSRAT ergänzt werden, der das bildungsbezogene Kooperationsverbot Bund-Länder austricksen oder vielmehr ausschalten soll. Es ist zu befürchten, dass (wie beim WR) auch hier nicht die säkulare kulturelle Moderne, sondern die Islamisierung gestärkt wird, man kann aus der Ergriffenheit vielleicht bereits totalitäre Untertöne heraushören:

    »Wenn wir ihn mit wirklichen Kompetenzen ausstatten, könnte er ein exzellentes Modell sein, um wissenschaftlichem Sachverstand eine direkte politische Wirkung zu verleihen«, sagt Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung. »Wir wissen alle, was zu tun ist, und doch passiert es allzu oft nicht.« Dieter Lenzen, Präsident der Uni Hamburg, sagt: »Der Bildungsrat könnte die nötige Autorität darstellen, auf die sich Bildungspolitiker beziehen würden, wenn sie auf den ersten Blick unpopuläre, aber notwendige Maßnahmen gegenüber den Wählern oder ihren eigenen Parteifreunden durchsetzen müssen.«

    http://www.zeit.de/2011/40/C-Bildungsrat/komplettansicht

    Charismatiker Lenzen und der Aktionsrat Bildung

    http://de.wikipedia.org/wiki/Aktionsrat_Bildung

    http://www.aktionsrat-bildung.de/index.php?id=72

    Am 23. Juni 2010 wurde die Akademie der Weltreligionen an der Universität Hamburg in Anwesenheit des Präsidenten der Universität Hamburg, Prof. Dr. Dieter Lenzen, sowie der Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach feierlich eröffnet.

    http://www.theology.de/theologie/theologiestudieren/akademie-der-weltreligionen.php

    Lenzen: “Zeitnah wird ein Lehrstuhl für islamische Theologie ausgeschrieben werden. Damit setzt Hamburg die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung von Theologien sehr schnell um, ist den Empfehlungen sozusagen einen Schritt voraus.”

    http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/pr/reden/2010-06-23.pdf

    Prof. Dr. Wolfram Weiße
    Direktor der Akademie der Weltreligionen

    Prof. Dr. Katajun Amirpur
    Professorin Islamische Studien

    http://www.awr.uni-hamburg.de/index.php/professorinnen.html

    http://www.awr.uni-hamburg.de/index.php/lehrveranstaltungenws1112/articles/id-41-65407-lernbereich-religion-seminar-c-islam-dialog-und-unterricht.html

    Widerspruch spürbar unerwünscht: “Die jüngsten Diskussionen über die Notwendigkeit der Einführung von islamischer Theologie bzw. Islamstudien an deutschen Hochschulen durch Wissenschaftsrat und Öffentlichkeit haben zu wegweisenden Konsequenzen geführt. Die Einrichtung von Zentren für islamische Theologie an deutschen Universitäten ist eine wissenschaftlich und gesellschaftlich zu begrüßende Maßnahme.”

    http://www.awr.uni-hamburg.de/index.php/ziele.html

    Und was wir gerne machen / das sind verbot`ne Sachen. Sylvia Löhrmann kann zaubern, jedenfalls fast.

    Schlappe für Rot-Grün: Gemeinschaftsschule in NRW gestoppt
    Von Thomas Kerstan 12. April 2011

    “Der rot-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen droht bei einem ihrer wichtigsten Vorhaben juristischer Schiffbruch. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Arnsberg sind die von Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) erteilten Genehmigungen für die neuen Gemeinschaftsschulen rechtswidrig. Das Gericht untersagte deshalb die Gründung einer Gemeinschaftsschule im sauerländischen Finnentrop.

    Löhrmann kündigte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster an. «Wir teilen diese Rechtsauffassung nicht», sagte sie am Dienstag in Düsseldorf. Die Ministerin hatte im Rahmen eines Schulversuchs zum kommenden Schuljahr die Bildung von 14 Gemeinschaftsschulen genehmigt. In dieser neuen Schulform sollen alle Schüler mindestens bis zur sechsten Klasse gemeinsam lernen. Langfristig will Rot-Grün 30 Prozent aller Schulen in NRW in Gemeinschaftsschulen umwandeln.

    Das Verwaltungsgericht hält die Genehmigung lediglich durch eine Experimentierklausel im Schulgesetz für unzulässig. Die Finnentroper Schule sei «Teil einer systematischen, über punktuelle Projekte hinausgehenden Einführung einer neuen Schulform». Dafür sei ein «verfassungskonformes formelles Gesetz» erforderlich. Löhrmann sieht sich dagegen mit dem Schulversuch «auf der sicheren Seite».”

    http://blog.zeit.de/schulblog/2011/04/12/schlappe-fur-rot-grun-gemeinschaftsschule-gestoppt/

    Schwere Schlappe rot-grüne Schulpolitik in NRW

    Politik, 09.06.2011, DerWesten

    Schulministerin Löhrmann kündigte an, nun „mit Hochdruck an einer gesetzlichen Grundlage“ zu arbeiten. Die Kinder in Finnentrop müssen aber nun an der dortigen Haupt- oder Realschule angemeldet werden, die doch nicht aufgelöst werden. Von „politischer Stümperei“ sprach CDU-Oppositionschef Karl-Josef Laumann: Nach der Haushaltspolitik sei auch das zweite Kernprojekt von Rot-Grün vor Gericht gescheitert. Löhrmann müsse „ihren Versuch einer Schulreform am Parlament vorbei aufgeben“. FDP-Fraktionschef Gerhard Papke forderte die Landesregierung auf, nicht weiter mit der Schulbildung von Kindern „rechtswidrig herumzuexperimentieren“.

    Weitere Gemeinschaftsschulen dürfte es zumindest im Rahmen eines Schulversuchs nun vorerst nicht mehr geben.

    http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Schwere-Schlappe-rot-gruene-Schulpolitik-in-NRW-id4746748.html

    Prestigeobjekte sind unnötig, wo soll die mit Paragraphen, Verträgen und ‘ausgeloteten Vereinbarungen’ jonglierende Ministerin mit all dem Prestige hin?

    Das illegale Beiratsmodell der Sylvia Löhrmann mit dem schariatreuen KRM (22. Februar 2011) ist nun ihr letzter Streich rechtswidrigen Herumexperimentierens. Möge er misslingen.

    Wir brauchen keine Islamisierung der deutschen Schule per Experimentierklausel.

    :::

  14. Karsten Hilchenbach sagt:

    Rede der Ministerin für Schule und Weiterbildung
    des Landes Nordrhein-Westfalen,
    Sylvia Löhrmann MdL
    „Die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts in NRW“
    Freitag, 6. Mai 2011

    “Sehr geehrte Frau Rektorin,
    sehr geehrter Herr Professor Khorchide,
    sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich freue mich sehr, heute hier in Münster die Tagung zur Zukunft des islamischen Religionsunterrichts in NRW zu eröffnen. …

    Am 22. Februar diesen Jahres haben der Koordinationsrat der Muslime und ich nach drei sehr intensiven und konstruktiven Gesprächen eine gemeinsame Erklärung zur Einführung eines bekenntnisorientierten Islamunterrichts unterzeichnet. Das war ein großer Erfolg für alle Beteiligten!

    Ich sage es hier ganz deutlich: Diese Angelegenheit habe ich gleich nach meinem Amtsantritt zur Chefinnensache gemacht. Das Thema begleitet mich seit ich im Landtag bin, also seit gut 15 Jahren. Es war mein Ziel, nun endlich zu einem Ergebnis zu kommen.

    Die gemeinsame Erklärung sieht vor, dass dem Land ein Beirat als Ansprechpartner für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts zur Seite steht.

    Dieser Beirat, in dem das Bekenntnis zum Ausdruck kommen soll, wird aus VertreterInnen der Muslime bestehen und von mir berufen werden. Dazu muss das Schulgesetz mit einem kleinen Passus geändert werden. Schon jetzt ist klar, dass der nordrhein-westfälische Landtag einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen und sicherlich mit großer Mehrheit verabschieden wird. …

    Ich bin so froh über den erreichten Durchbruch, dass ich die ein oder andere Anfeindung gut aushalte und hoffe, dass nach dem zwischenzeitlich „zwischen den Stühlen sitzen“ auch mal wieder ein Sofa oder gar eine Wellnessliege bereitsteht.

    Mir geht es um die Kinder und Jugendlichen, die hier bei uns leben.”

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Reden_MinisterinLoehrmann/06_05_2011_Islam_Unterricht.pdf

  15. Edward von Roy sagt:

    Prominente bekennende Ex-Muslime leben weltweit im Untergrund, auch in unseren Städten. Europa droht in ein Gefüge ethnoreligiöser Kollektive zu zerfallen, bei der die Religion des Vaters oder Großvaters den Lebensweg des Kindes bestimmen wird und islamische Autoritäten (nebst Imam-Eheschließung und schariatreuer Konfliktberatung) zunehmend eine Art paralleler Justiz erschaffen.

    Das Grundgesetz richtet sich an den Staatsbürger, nicht an den Religionsangehörigen. Moderne (emanzipatorische) Pädagogik richtet sich an das Individuum, nicht an das Christenkind, Heidenkind oder Muslimkind.

    Kein Imam ruft dazu auf, den laut Koran garantierten Verbleib entweder in der Feuergrube oder im Paradiesgarten nicht wortwörtlich zu verstehen. Und so darf die preisgekrönte Vorzeigepädagogin Lamya Kaddor unwidersprochen donnern: “Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.” Machtgeile christliche Kleriker reiben sich die Finger und hoffen auf Wiederkehr sprichwörtlicher Herrschaftszeiten.

    Bevor die Republik aus der (gerade erst betretenen) kulturellen Moderne wieder in verstaatlichte Magie bzw. Stammeskultur zurückfällt, hat sich auch das deutsche Bildungssystem eher auf das französische Modell hin zu entwickeln, weniger auf das britische.

    Weil laut Scharia Mädchen und Frauen anders nackt sind als Jungen und Männer, nämlich nackter, ist die Bedeckung (Hidschab, verkürzt genannt und genäht Kopftuch) eine zentrale Frage: Jungen und Männer tragen keinen religiösen Schleier – dafür gibt`s religiös gebilligt außerehelichen Sex und vielleicht auch eine Zweitfrau. Das ist kein Islamismus, sondern echter alter Islam.

    Mufti Cemali Meco aus dem nordgriechischen Komotiní (“sein Amtsgebäude im Zentrum der Stadt ist zugleich Standesamt und Friedensgericht, zuständig für etwa 60 000 Muslime”) kennt Allahs Religion und verheiratet zwölfjährige oder elfjährige Mädchen nach der Scharia (das islamische Recht), die mit Ehemann und schwanger in Düsseldorf auftauchen.

    http://www.welt.de/print-welt/article495796/Das_verheiratete_Kind.html

    http://www.express.de/duesseldorf/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby,2858,705568.html

    Der preisgekrönte (schon wieder; durch Schäuble bzw. Eugen-Biser-Stiftung) Großmufti Mustafa Ceric (“opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law”) ist Scheich im European Council for Fatwa and Research (ECFR) unter Scheich Yusuf al-Qaradawi. ECFR und französisches IESH (Château-Chinon, Scharialehrstätte der europäischen Muslimbrüder) haben keinen anderen Islam im Angebot als jene Gottesfürchtigen Damen und Herren von IGD bzw. ZMD, mit denen Frau Löhrmann aus Solingen so gerne Beiratsmodelle ‘auslotet’ und ‘vereinbart’.

    http://blog.zeit.de/joerglau/2006/12/01/erklarung-der-europaischen-muslime_62

    Wahrscheinlich ist bald der v. a. islamische, aber zunehmend auch christliche (vgl. US-amerikanische Christliche Rechte; Stichwort Kreationismus; Papst im Bundestag) Gruppenzwang so hoch, dass Mehrheiten klar werden wird, dass auch die Kinderkopftücher aus dem Schulgebäude verschwinden sollten. Die kopftuchfreie Schule scheint mir ein hoffnungsvoller Weg zu sein, der notfalls eben auch gegen das von Muslimbrüdern und Milli-Görüs-Bewegten kraftvoll beanspruchte Gebot der “Bedeckung” des weiblichen Körpers zu bahnen ist.

    Bis dahin wird ein Prozess der säkularen Bewusstseinsbildung eingesetzt haben müssen – auch bei unserer Ministerin für Schule und Weiterbildung, die keine Burka tragen möchte, aber 2008 anlässlich des festgestellten NRW-Lehrerinnenkopftuchverbots von einer “Diskriminierung des muslimischen Glaubens” sprach.

    http://www.taz.de/!24480/

    IGD (verpackt als ZMD) und IGMG (etikettiert mit Islamrat) sind extremistische Organisationen, die keine Gewähr dafür bieten, dem umstrittenen Gesetzesentwurf zu entsprechen; vgl. Drucksache 15/2209 vom 21.06.2011, § 132 a (1) 2. “[Die Organisation muss eigenständig und unabhängig sein und die Gewähr dafür bieten,] die in Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz umschriebenen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte der Schülerinnen und Schüler sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes zu achten.”

    Über Islamrat und ZMD prägen jene zwei einflussreiche Organisationen den Koordinationsrat, mit dem Sylvia Löhrmann das Land NRW dauerhaft über Seelsorge und Pädagogik diskutieren lassen will, IGD und IGMG:

    IGD: “Bereits 1960 gründete sich in der Bundesrepublik Deutschland die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD), die die mitgliederstärkste Organisation von Anhängern der MB [Muslimbruderschaft] in Deutschland ist. Die IGD hat ihren Sitz in dem von ihrem Vorsitzenden Ibrahim EL-ZAYAT geleiteten Islamischen Zentrum München (IZM). In den letzten Jahren entwickelte sich das Jahrestreffen der IGD zu einem zentralen Ereignis für Muslime, die der gewaltverneinenden Variante der islamistischen Ideologie nahe stehen.”

    http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12328&article_id=54221&_psmand=30

    IGMG: “Zwei Grundzüge prägen heute die Weltanschauung der IGMG: ein spezifischer türkischer Nationalismus sowie eine ideologisierte Interpretation des Islam. Kennzeichnend für die Zuordnung der IGMG zum islamistischen Extremismus ist die Ablehnung von Gewalt als Mittel zur langfristigen Durchsetzung ihrer politisch-ideologischen Zielvorstellungen.”

    http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12327&article_id=54208&_psmand=30

    Vielleicht ist der KRM in hundert oder fünfzig Jahren demokratiefähig, schulreif, heute ist er es nicht. Apostasieverbot und Schleierzwang sind, vor Schulpflichtigen inbrünstig vorgetragen, im säkularen Rechtsstaat kein versetzungsrelevanter Lehrstoff. Der glaubwürdige Abschied von Sunnagehorsam und Schariapflichten muss daher von jedem erklärt werden, der im Staatsauftrag erziehen oder bilden darf. Hier bewegt sich der KRM bislang keinen Millimeter, Löhrmanns am 22.02.2011 zugesagter Beirat ist abzustoppen.

  16. Cees van der Duin sagt:

    Sylvia Löhrmann und die Steinigung!

    Ministerin Löhrmann redet mit dem KRM, dem der ZMD angehört. Für das Ressort Pädagogik und Religionsunterricht (ausgerechnet!) bekleidet Frau Eva-Maria El-Shabassy eine herausgehobene Position im ZMD. Das spricht hoffentlich nicht für bekennenden Islamunterricht, eher schon für Scharia und Steinigung. Weiß Löhrmann denn nicht, wer El-Shabassy ist?

    EMMA: Die mit einem Ägypter verheiratete Aachener Grundschullehrerin Eva El-Shabassy, die seit 30 Jahren im Unterricht Kopftuch trägt, hatte in der Zeit vom 11. Dezember 2003 gewohnt unbefangen über ihr islamistisches Weltbild geplaudert. Der Ehebruch, sagte die Mutter einer Tochter, sollte auch in Deutschland „wieder als schädlich erkannt“ werden, denn: „Ehebruch ist ein Verbrechen wie Mord.“ Eins, das mit Steinigung geahndet werden müsste?, fragte die Zeit. Antwort der schriftgläubigen El-Shabassy: „Diese Strafe steht in der Scharia.“ Außerdem, so schlimm ist das doch gar nicht, oder? „Wenn einmal in hundert Jahren eine Ehebrecherin gesteinigt wird, vielleicht werden dann ganz viele Ehen gerettet?“ (O-Ton El-Shabassy).

    http://www.emma.de/ressorts/artikel/islam-islamismus/in-nrw-unterrichten-schriftglaeubige/

    Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)
    Ausschüsse und Beauftragte

    1. Theologischer Gutachter Rat
    Herr Mustafa ef. Hadzic

    2. Frauen und Familie
    Frau Dr. Houaida Taraji

    3. Dialog- und Kirchenbeauftragter
    Herr Ahmad Aweimer

    4. Pädagogik und Religionsunterricht
    Frau Eva-Maria El-Shabassy

    5. Soziales
    Herr Dr. Ibrahim Rüschoff

    6. Tag der offenen Moschee
    Frau RA Nurhan Soykan

    7. Hilal (Mondsichtung) und Zertifizierung
    Herr Prof. Dr. Mohammad Hawari

    7.1. Zertifizierung/Islamic Financing:
    Herr Michael Saleh Gassner

    8. Umwelt und Tierschutz
    Herr Dr. Soher Al-Halabi

    http://zentralrat.de/16656.php

  17. Ümmühan sagt:

    Lieber Cees, liebe Leser,

    als EMMA bei dem Autor des Artikels „Im Schutz des Tuches – Ein Besuch in der mitunter merkwürdigen Welt deutscher Kopftuchlehrerinnen“ Florian Klenk (Zeit) nachhakte, erklärte der, er halte Eva El-Shabassy, die ja auch sehr beliebt sei bei den Kindern und Eltern, eher für „naiv“ und „religiös verwirrt“. Ich wünschte er hätte Recht.

    Über die Folgen, die selbst eine religiöse Verwirrtheit” und “Naivität” bei Grundschulkindern anrichtet, macht sich der Journalist wenig Gedanken. Wir alle wissen um die lebenslang prägende Beispielfunktion jeder Kindergärtnerin und Lehrerin, vor allem in Grundschulklassen. Daher müssen wir damit rechnen, dass nicht nur muslimische Kindergartenkinder und SchülerInnen einer neben den Eltern und später der Peergroup so wichtigen Identifikationsfigur vorbehaltlos nacheifern bzw. sich kritiklos deren ihren Ansichten anschließen und deren Weltbild übernehmen.

    Wenn wir wollen, dass unsere Töchter und Söhne in Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit aufwachsen und auch als Erwachsene in einem Rechtsstaat leben, der die universellen Schutz- Abwehr- und Freiheitsrechte garantiert und verteidigt, gehören Extremisten nicht an unsere Schulen.

    Mit solidarischen Grüßen

    Ümmühan

  18. Jacques Auvergne sagt:

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    “Mit den Ungläubigen über Missbrauch reden? Ausgeschlossen. Über Sex reden? Ein Tabu. Aus religiösem Schamgefühl wird die Sexualität in der islamischen Community totgeschwiegen. Je weniger aber ein Kind über seinen eigenen Körper aufgeklärt ist, desto weniger kann es sich gegen Übergriffe schützen und desto leichter wird es zum Opfer von Missbrauch. Gleichzeitig verleitet das Tabu die erwachsenen Männer dazu, die Situation auszunutzen. Wenn öffentlich würde, was Ärzte aus diesem Umfeld zu berichten wissen, gäbe es einen Aufschrei. Da tun sich Abgründe auf.”

    “Die Islamkonferenz ist erfolgreich gescheitert. Erfolgreich war sie, weil sie überhaupt möglich war, erfolgreich, weil klar geworden ist, dass die Verbände nicht für “den Islam” sprechen können. Gescheitert, weil nichts konkret verändert wurde. Nun muss sich die Islamkonferenz auf drei Punkte konzentrieren: die Gleichbehandlung von Mann und Frau, Sicherheit und Fundamentalismus sowie die Imamausbildung.”

    “In meinem Buch gehe ich auf den Präsidenten der Islamischen Gemeinde in Deutschland, Ibrahim Farouk El-Zayat, ein. Er zieht im Hintergrund die Fäden, nicht nur im Islamrat, den die islamistische Milli Görüs dominiert, sondern beeinflusst über die Islamische Gemeinde (IGD) auch den Zentralrat der Muslime und damit den Koordinierungsrat der Muslime (KRM). Außerdem bin ich sicher, dass alles mit der Regierung in Ankara abgestimmt wird. Erdogan ist ein Schüler des Islamisten und Milli-Görüs-Gründers Erbakan, und El-Zayat ist mit dessen Nichte verheiratet. Gegen El-Zayat wird wegen derselben Vorwürfe wie gegen Milli Görüs ermittelt.”

    Necla Kelek

    aus: Da tun sich Abgründe auf (Necla Kelek im Interview mit Fabian Löhe), in: The European 12.03.2010)

    http://www.theeuropean.de/necla-kelek/2611-im-gespraech-mit-necla-kelek

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  19. Islamkritikerin sagt:

    Religionsfreiheit in Tunesien

    Ein angeblich blasphemischer Zeichentrickfilm hat in Tunis wütende Proteste ausgelöst. Tausende gingen nach der Ausstrahlung im TV auf die Straße, warfen dem Senderchef Gotteslästerung vor. Sein Haus wurde mit Brandbomben beworfen, die Polizei setzte Tränengas gegen die randalierende Menge ein.

    Tunis/Hamburg – Die Ausstrahlung des preisgekrönten Films „Persepolis“, in dem Gott als alter, bärtiger Mann dargestellt wird, hat am Freitag heftige Proteste in der tunesischen Hauptstadt Tunis ausgelöst.

    Die Demonstranten zeigten sich entrüstet über den tunesischen Privatsender Nessma TV, der den Film aus dem Jahr 2007 vergangene Woche gezeigt hatte. Hunderte Angreifer attackierten das Haus von Senderchef Nabil Karoui.

    Die Proteste entwickelten sich zunächst am Ausgang einer Moschee im Anschluss an das Freitagsgebet. Als der Protestzug mit Tausenden Demonstranten, darunter Salafisten, sich auf den Sitz der Regierung zubewegte, schritt die Polizei ein und setzte gegen die Demonstranten Tränengas ein.

    Die Demonstranten forderten die Schließung des Senders und griffen später das Haus von Nessma-TV-Chef Karoui an. Wie der Sender am Abend berichtete, beteiligte sich eine „Gruppe von hundert Männern“ an dem Angriff auf das Wohnhaus und warf Molotow-Cocktails.

    Etwa zwanzig von ihnen sei es gelungen, ins Haus einzudringen, wo sich zu diesem Zeitpunkt noch die Frau und Kinder Karouis aufhielten. Der Senderchef selbst sei nicht zu Hause gewesen. Der Familie sei es „in letzte Minute“ gelungen, sich in Sicherheit zu bringen. Die Angreifer hätten das Haus verwüstet und Feuer gelegt.

    Der Sender verurteilte den Angriff und die „Anstiftung durch einige Imame“ zu Angriffen auf Mitarbeiter des Senders.

    Für salafistische Muslime ist es eine Gotteslästerung, wenn dieser im Bilde dargestellt wird. Die Ausstrahlung von „Persepolis“ wurde
    in vielen tunesischen Moscheen im Freitagsgebet angesprochen.

    Der Film „Persepolis“ von Marjane Satrapi und Vincent Paronnaud beruht auf dem gleichnamigen Comic und erzählt von Satrapis Jugend und Kindheit in Iran, setzt sich kritisch mit dem Schah-Regime und der Zeit nach der Islamischen Revolution 1979 auseinander. Im Libanon war der Streifen 2008 wegen Gotteslästerung zunächst verboten worden.

    „Persepolis“ wurde von der Jury der Internationalen Filmfestspiele im südfranzösischen Cannes mit einem Spezialpreis bedacht und war für einen Oscar nominiert.

    http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,791935,00.html

    Viele Freitagspredigten behandelten das Thema, Tausende demonstrierten, Protestzug gegen Regierungsviertel polizeilich gestoppt, so genannte Salafisten waren “nur” ein Teil der Protestler, zwanzig Angreifer drangen ins Haus ein:

    Hunderte Angreifer attackierten das Haus von Senderchef Nabil Karoui.

    Die Proteste entwickelten sich zunächst am Ausgang einer Moschee im Anschluss an das Freitagsgebet. Als der Protestzug mit tausenden Demonstranten, darunter Salafisten, sich auf den Sitz der Regierung zubewegte, schritt die Polizei ein und setzte gegen die Demonstranten Tränengas ein.

    Die Demonstranten forderten die Schließung des Senders und griffen später das Haus von Nessma-TV-Chef Karoui an. Wie der Sender am Abend berichtete, beteiligte sich eine „Gruppe von hundert Männern“ an dem Angriff auf das Wohnhaus und warfen Molotowcocktails. Etwa 20 von ihnen sei es gelungen, ins Haus einzudringen, wo sich zu diesem Zeitpunkt noch die Frau und Kinder Karouis aufhielten. Der Senderchef selbst sei nicht zu Hause gewesen. Der Familie sei es „in letzte Minute“ gelungen, sich in Sicherheit zu bringen. Die Angreifer hätten das Haus verwüstet und Feuer gelegt.

    Der Sender verurteilte den Angriff und die „Anstiftung durch einige Imame“ zu Angriffen auf Mitarbeiter des Senders.

    Für salafistische Muslime ist es eine Gotteslästerung, wenn dieser im Bilde dargestellt wird. Die Ausstrahlung von „Persepolis“ wurde in vielen tunesischen Moscheen im Freitagsgebet angesprochen. Der Film wurde von der Jury der Internationalen Filmfestspiele im südfranzösischen Cannes mit einem Spezialpreis bedacht.

    http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/darstellung-gottes-ruft-in-tunis-heftige-proteste-hervor/4776476.html

  20. democracy is the antithesis of sharia sagt:

    THE push to introduce sharia law into Australia by the country’s peak Muslim body is a vindication of Liberal Senator Cory Bernardi, who was vilified last year for warning of the creeping infiltration of the Islamic legal system.

    The Government has quickly rejected the submission to its multiculturalism inquiry by The Australian Federation of Islamic Councils this week. (…)

    Attorney-General Robert McClelland declared: „There is no place for sharia law in Australian society.“

    So will he now risk the wrath of the „multiculti police“ and reject the sharia law of Islamic finance too?

    Bernardi has been the most vocal opponent in Parliament of what he sees as „soft sharia“, the thin edge of the wedge, a well-documented strategy employed in other democratic countries to eventually bring in a parallel Islamic justice system that would weaken our rule of law and treat women as second-class citizens.

    „In other nations we’ve found that an accommodation of sharia finance leads into an accommodation of any number of other areas where sharia is implemented, such as in property disputes, such as in marital separations,“ he said. (…)

    As reported yesterday, elements of sharia law are already being practised in Australia, with Islamic divorces being conducted by imams at mosques in western Sydney.

    Yet the European Court of Human Rights ruled in 2001 that sharia law is „not compatible with democracy“.

    The court made special mention of the sneaky methods used by political Islam to work with the existing legal order in order to replace it with sharia: It is called „takiyye, which consisted in hiding its beliefs until it had attained that goal“.

    The court was ruling on a ban by the Turkish Constitutional Court of the Islamist party Refah on the grounds that „democracy is the antithesis of sharia“. Surely Turkey understood the threat of sharia better than most.

    From: Herald Sun
    May 19, 2011
    Quest for Sharia law is out of line
    Miranda Devine

    http://www.heraldsun.com.au/opinion/quest-for-sharia-law-is-out-of-line/story-e6frfhqf-1226058532543

  21. Cees van der Duin sagt:

    :::

    Am 13.01.2012 teilt der Landtag (Petitionsausschuss) mit, dass der Petitionsausschuss am 10.01.2012 über dieses Vorbringen (Petition I.3/15-P-2011-05451-00 vom 20.09.2011) beraten hat und nicht tätig werden möchte. Am Ziel, einen Beirat zu bilden, möchte man festhalten, das entsprechende, am 21.12. beschlossene Gesetz soll am 01.08.2012 in Kraft treten.

    Man versteckt sich hinter der Löhrmann-Floskel “aus der Mitte des Landtags”, deutet an, das die Ermächtigungsnorm ja nur vorübergehend ist (Übergangsvorschrift) und insofern irgendwie nicht so schlimm, möchte zur Zeit nichts, aber auch gar nichts tun:

    “Der Petitionsausschuss sieht keinen Grund, in der Angelegenheit weiter tätig zu werden.”

    (Originaltext wird hier in Kürze veröffentlicht).

    :::

  22. Jacques Auvergne sagt:

    Maximal kurz gehalten, diese kurze Rückfrage von Gabi Schmidt und Edward von Roy, wir freiheitlichen Demokraten dürfen auf die Antwort der Landesregierung jetzt gespannt sein. Mich interessiert, ob sich die Volksvertreter wieder davor drücken werden, die Worte Scharia, Millî Görüş (IGMG) und Muslimbruderschaft (auch in den Varianten FIOE, ECFR; IGD, IZ Aachen, ZMD) auszusprechen.

    Immer wieder ärgerlich lesenswert: Prof. Dr. Martin Stock am 11.9.2011, also drei Tage vor der öffentlichen Expertenanhörung im Landtag:

    “Damit wird in Sachen „Religion und Verfassungstreue“52 ein neues Kapitel aufgeschlagen, jetzt auch in bildungsrechtlicher Perspektive. Dabei wird insbesondere auf die vom beklagten Land geltend gemachten Bedenken wegen etwaiger islamistischer Positionen in IGMG/Islamrat53 hingewiesen, die der Senat erst einmal geklärt wissen will (…) Mit dem Vorbehalt der Verfassungstreue spielt das BVerwG, wie es scheint, auch auf Debatten über verfassungswidrige Scharia-Normen, diesbezügliche Interpretations- und Umdeutungsspielräume, etwaige Distanzierungsmöglichkeiten, Modernisierungserfordernisse im Lichte des Grundgesetzes, hermeneutisch-kritische Herangehensweisen und Relativierungen anhand des deutschen Schulauftrags u.ä. an. Es richtet also schließlich doch noch einen Blick auf Curriculumfragen und berührt den schulrechtlichen Rahmen (…) Wie steht es beispielsweise mit den Chancen der allmählichen Herausbildung eines Reformislam im Sinn von „Wandel durch Annäherung“, tunlichst von einer entsprechenden groß angelegten „Akademisierung“54 begleitet und vorangebracht, mit einer qualifizierten wissenschaftlichen Lehrerausbildung als Kernpunkt?”

    Fußnote 53:

    “Das BVerwG weist außerdem auf Bedenken des Landes wegen einiger Mitgliedsvereine des Zentralrats hin, die der Muslimbruderschaft nahe stehen sollen.”

    http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/stock/veroeffentlichungen/vortragsdatenbank/p_stellungnahmelandtagnrw-islamischerru_1109.pdf

    Liste der
    Stellungnahmen
    zu dem Gesetzentwurf Drucks. 15/2209
    Landtag NRW

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/aktuelle_drucksachen/aktuelle_Dokumente.jsp?m=31&wp=15&docTyp=ST&datumsart=he&von=&bis=&dokNum=islamischem&searchDru=suchen

    darin zum Beispiel die Stellungnahme von
    Prof. Dr. Stefan Muckel am 1.9.2011:

    “Vor allem aber sieht er nur eine Übergangsregelung vor. Das kommt ausdrücklich in Überschrift und Text von § 132a zum Ausdruck. Deshalb dürfte er – in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Hinnahme eines verfassungswidrigen Zustands für eine Übergangszeit – verfassungsrechtlich haltbar sein.”

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-812.pdf

    Gabriele Boos-Niazy für das
    Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland

    “Die Schülerinnen und Schüler werden durch den Blick auf die religiösen Grundlagen zudem befähigt zwischen Religion und Tradition zu unterscheiden, was aus unserer Sicht eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben ist. Wir versprechen uns davon auch langfristig eine positive Rückwirkung auf die Familien der Schülerinnen und Schüler. Die Vermittlung religiöser Inhalte durch muslimische Lehrkräfte, die als authentisch, religiös und in die deutsche Gesellschaft integriert wahrgenommen werden, bietet die Möglichkeit einer positiven Identifikation, die die oft durch die Umgebung vermittelte Idee, dass Religiosität und Modernität einander ausschließen, abfedern.”

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-813.pdf

    Bernd Ridwan Bauknecht

    “Die Islamlehrerinnen und Lehrer sind Vermittler einer islamischen Religionspädagogik, die an der Konzeption und Umsetzung einer für das Leben in Deutschland “abgestimmten” islamischen Theologie arbeitet, sich an den Fragen und Bedürfnissen der hier lebenden Muslime orientiert und teils ein Gegengewicht zu traditionell islamischen und nationalgeprägten Verbänden darstellt, ohne an Authentizität einbüßen zu müssen (…) Mittelfristig ist ein religionspädagogisches Institut zu etablieren

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-823.pdf

    Axel von Campenhausen:

    “Neue Gesichtspunkte haben sich, soweit ich sehe, nicht ergeben. Die Sache ist ziemlich ausgefochten und mit Spannung sehe ich einer gesetzlichen Regelung in Nordrhein-Westfalen entgegen. Mit guten Wünschen für die Anhörung und den besten Empfehlungen”

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-818.pdf

    OKR Prof. Dr. Peter Unruh
    Nordelbisches Kirchenamt

    So konnte sich die AG 2 der DIK jedenfalls nicht einvernehmlich auf einen Dispens von verfassungsrechtlichen Vorgaben zugunsten einer “Übergangslösung” einigen. (…)

    Es liegt daher nahe, auf eine Vereinbarung zwischen den betroffenen bzw. in Aussicht genommenen Dach- bzw. Spitzenverbänden
    hinzuwirken und im Schulgesetz (nur) eine Ermächtigungsnorm zu verankern, die es erlaubt, mit einem durch die islamischen “Organisationen” bzw. Dach~/Spitzenverbände gebildeten Beirat zwecks Einführung islamischen Religionsunterrichts zu kooperieren. Diesen Weg scheint das Land Niedersachsen zu beschreiten, in dem es Anfang des Jahres 2011 zu einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den relevanten islamischen Dachverbänden gekommen iSt. 15 Bei der mit § 132 a Abs. 5 SchulG-NRW normierten “Konstituierung des Beirats durch gesetzliche Regelung,,16 besteht die Gefahr, dass das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften nicht in hinreichendem Maße gesichert ist. Ob dieses Risiko getragen oder § 132 a Abs. 5 SchulG NRW durch eine wie soeben beschriebene Ermächtigungsnorm ersetzt werden soll, ist eine politische Frage. (…)

    Eine staatlich-selektive Auswahl der religionsgemeinschaftlichen Kooperationspartner verstieße gegen die Verpflichtung des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität und könnte im Ergebnis auf die Etablierung eines unzulässigen “Staatsislam” hinauslaufen! Demgegenüber muss der Staat potentiell alle bekenntnismäßig einschlägigen und
    kooperationsfahigen Verbände zur Mitwirkung einladen.

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-821.pdf

    Sylvia Löhrmann war erfolgreich, ECFR / IESH (Institut Européen des Sciences Humaines, Château-Chinon) und RIGD können den Bildungsbereich übernehmen

    http://www.igd-online.de/mediapool/74/746624/data/RIGD_Zakatu_Alfitr_RIGD_zur_Somal-Krise.pdf

    http://rigd.wordpress.com/2010/12/24/der-rat-der-gelehrten-und-imame-in-deutschland-begluckwunscht/

    http://www.iesh.org/

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