.
Muezzinruf und allgemeine Menschenrechte
In jeder an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten Gesellschaft, und eine solche gilt es weltweit, also auch in Deutschland zu erhalten oder zu verwirklichen, gehört es zum allgemein oder doch mehrheitlich bejahten Menschenbild, dass der Mensch, das ist Mann oder Frau, ausreichend mit Verstand begabt ist, um sein Dasein glücklich und friedlich zu gestalten, und das wir von einem gelingenden Leben eines einzelnen Menschen grundsätzlich reden können, einerlei, ob dieser Mensch Jahr für Jahr überwiegend Frömmigkeit fühlt und lebt oder ziemlich eindeutige Gottlosigkeit, ob er über Religion noch nie nachgedacht hat oder heute einfach keine Lust hat, über einen Gott nachzudenken.
Ein alle Lebensbereiche durchdringendes, anders gesagt ein totalitäres Lebensgefühl der Angst vor bösen Geistern oder vor einem angeblich gottgewollten, sogenannte sündige Menschen in einen ewigen Abgrund unbeschreiblich schmerzhafter Qualen hinabstürzendes Strafgericht gehört nicht dazu und ist, bekennend gelehrt, also ohne das Befähigtsein und Befähigen zur Außenansicht, in den Lehrplan öffentlicher Schulen nicht integrierbar, auch nicht in den Islamischen Religionsunterricht (IRU).
Eine Religionslehre, nach der die Frau zu ermahnen und alsbald zu bestrafen ist, wenn sie ihren Körper im öffentlichen Raum nicht bis auf Hände und Gesicht mit Stoff bedeckt, eine religiöse Lehre, nach der sie nur halb so viel erben darf wie ihr Bruder oder in welcher die Tochter Eigentum des Vaters und später ihres Ehemannes ist, welcher ihr das Verlassen des Hauses verbieten kann, ist in der an ihrer Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Demokratie nicht den bekennenden Religionsunterricht integrierbar, auch keine Lehre, die zum Aufbau des jeden Religionskritiker jedenfalls Islamkritiker einschüchternden oder ermordenden Gottesstaates aufruft, der dann vielleicht nicht unbedingt Kalifat sein muss, aber mindestens, wie bei Sayyid Qutb, God´s sovereignty, Hakimiyya.
Deutschland im Oktober 2021, im Jahr 73 nach Bekundung der AEMR, Paris am 10. Dezember 1948. In der lebenswerten und schönen Stadt Köln darf hier und da künftig der Adhan zu hören sein, der Ruf des Muezzin. In einem zweijährigen Modellprojekt erlaubt die Stadt Moscheegemeinden, auf Antrag zum Freitagsgebet zu rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) meint, dass mit dem geduldeten Gebetsruf „Vielfalt“ gelebt werde und verschweigt, dass es bislang überall auf der Welt, wo das geltende Recht der Scharia folgt, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, und dem Fiqh, der islamischen Jurisprudenz, etwa in Afghanistan, im Iran oder in Saudi-Arabien, eine Vielfalt, nennen wir religiöse Vielfalt, Meinungsvielfalt oder sexuelle Vielfalt, allenfalls im Verborgenen vorzufinden und ansonsten eher von Vernichtung bedroht ist.
Kölns Stadtverwaltung begründet den Schritt auch damit, dass in der Domstadt Glocken Christen zum Gebet rufen und dass der Muezzinruf bei Muslimen analog zu behandeln sei. Reker weiß nicht oder verschweigt, dass der eine Religionsstifter sinngemäß sprach, Du sollst deine Feinde küssen, und der andere, Du sollst deine Feinde köpfen.
In der Presseerklärung vom 7. Oktober 2021 sagt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
„Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslime in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslime akzeptieren.“
Reker weiter:
„Muslime, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“
Wie versehentlich spaltet OB Reker Kölns Bevölkerung in Muslime und Nichtmuslime auf und unterstellt den dadurch leider ein wenig zur Spezies, zur Sorte Mensch werdenden Kölner Muslimen pauschal Religionsfreude und Freude am Muezzinruf. Was, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ist mit all jenen Männern, Frauen oder Kindern, die sich durch den Muezzinruf gegängelt fühlen, was ist mit den in Köln wohnenden oder Köln besuchenden Ex-Muslimen, mit den Überlebenden der Herrschaft von Ayatollah Chomeini, Boko Haram, Schabaab oder Taliban, mit säkularen Flüchtlingen vielleicht, in denen ein noch so kunstvoll gesungener Adhan Erinnerung an islamische Steinigungen oder islamisches Auspeitschen wachruft, an Pogrome bzw. Angriffe gegen orientalische Christen, gegen Aleviten, Hindus, Jesiden, Atheisten, Islamkritiker oder Feministinnen?
Im an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten freiheitlichen Rechtsstaat kann jedermann eine Religion haben oder auch nicht, kann jeder seine Religion wechseln, ohne seine vollen Bürgerrechte zu verlieren. Läuten Kölns Kirchenglocken, singen Kölns Muezzine ab Oktober zwei Jahre lang (Modellprojekt) für oder gegen diesen universellen und unveräußerlichen Anspruch? Oder mauert der islamische Gebetsruf symbolisch nun auch in Köln die Islamangehörigen und Schariapflichtigen lebenslang, lebenslänglich ein in den Kerker des religiösen, öffentlich zu bekundenden und öffentlich kontrollierten Wohlverhaltens und Gehorsams?
Folgendes schreibt die Stadt Köln, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in ihrer Presseerklärung:
„In der Praxis muss jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellen. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die formelle Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet an der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Der so geschlossene Vertrag enthält individuelle Auflagen, die von der antragstellenden Moscheegemeinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.“
In einer Islamischen Gesellschaft ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber und ist Volkssouveränität gleichbedeutend mit Krieg gegen Gott, was auch Frau Reker wissen kann. Die Oberbürgermeisterin der Vielfalt sollte sich fragen, ob der jeweilige Adhan noch zu Andacht, Besinnung und Begegnung aufruft oder bereits zum Durchsetzen von Allahs Hakimiyya, der islamischen Gottesherrschaft, in der Nichtmuslime Menschen sittlich und rechtlich geringeren Wertes sind und schuldhaft geduldete irdische Gleichberechtigung von Mann und Frau den Platz im Paradies verspielt.
Islam ist eine vollständige Religion ebenso wie eine vollständige Rechtsordnung, was Henriette Reker eigentlich interessieren sollte, die Politikerin und Juristin schloss 1986 nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Münster ihre juristische Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. In Deutschland haben wir aber bereits ein Rechtssystem, an der Einführung eines zweiten ist kein Bedarf, welches erst dann die muslimischen Sonderbürger oder muslimischen Beibürger – vergleiche bei Murad Wilfried Hofmann Muslims As Co-Citizens of the West, „the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ – und ihre Kinder und Kindeskinder in einer rechtlichen Apartheid einsperren würde, insbesondere den muslimischen Mädchen und Frauen von morgen das Recht auf eine selbstgeschriebene Biographie erschwerend oder vereitelnd.
Eine Rechtsspaltung, eine auch nur partielle Rechtsverschiedenheit ist nicht einzuführen, das Islamische Recht ist auch in Teilen nicht ins deutsche, jedermann gleichbehandelnde Recht zu integrieren, bereits im Personenstandsrecht und Eherecht nicht, wo es den erniedrigten Status der muslimischen Frau verlangt, die bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes verliert und die durch den Ehemann jederzeit ohne Angabe von Gründen verstoßen werden kann.
Immer noch ist Kritik am Islam in den sogenannten islamischen Ländern nicht nur tabu, sondern lebensgefährlich. Gemäß Scharia und Fiqh, anders gesagt gemäß göttlicher Gesetzlichkeit und irdischer Rechtsschöpfung aus Koran und Sunna, folgt aus der Islamapostasie die Todesstrafe, weswegen Glaubensabtrünnige dort immer wieder angegriffen oder zum Tode verurteilt werden. Ist der jetzt in Köln erklingende islamische Aufruf zum Gebet eine explizite Abkehr von der Doktrin des Apostasieverbotes? Meint Frau Reker vielleicht, dass der schariabasierte Islam mit Menschenfreundlichkeit, Friedlichkeit und Gleichberechtigung der Frau grundsätzlich gleichzusetzen sei und dass die Machthaber in Teheran oder Riad ihre Religion falsch verstanden haben?
Die Freundin des bald erklingenden Muezzinrufes und amtierende Oberbürgermeisterin Reker sollte darüber nachdenken, was es für fromme muslimische Einwanderer, was es für die in einer Kölner muslimischen Familie aufwachsenden Jungen und Mädchen bedeuten kann, zu wissen oder zu erfahren, dass die Religion, beim beständigen Blick auf das jenseitige Wohlergehen oder Verdammtsein, auf Erden jeden Gegenstand, jedes Lebewesen und jede menschliche Handlung so behandelt wissen will, wie es die Fünf Beurteilungen – Al-Ahkam al-Chamsa – nun einmal vorgeben und was auch nicht erst „Salafismus“ oder „Islamismus“ ist, sondern die echte, letztlich 1400 Jahre Religion Islam.
Im genauen Einhalten der Ahkam al-Chamsa – verpflichtend (fard, wadschib), erwünscht (mandub, mustahabb, sunna), erlaubt (halal, mubah), verpönt (makruh), verboten (haram) – gehorchen die Koran und Sunna folgenden Menschen dem Befehl und strengen Blick des Allgegenwärtigen auf das Weltgeschehen. Die Fünf Bewertungen zielen, obschon sie jeden Bereich des menschlichen Lebens im Diesseits bewerten und regulieren, vorrangig auf das islamisch Entscheidende schlechthin, auf den Tag der Auferstehung und die nachfolgende endgültige Gerichtsverhandlung, Vorsitzender Richter wird nicht Juristin Henriette Reker sein, sondern der Schöpfer und Erhalter der Welt.
Der endgültigen Aufteilung aller Menschen in Bewohner des Gartens der Glückseligkeit und Bewohner des Höllenfeuers eingedenk, arbeitet nicht erst jede heutige islamkonforme Richtertätigkeit bzw. jedes europäische klandestine Schariagericht und auch nicht erst eine offiziell errichtete Islamische Religionspolizei (Mutatawwia). Vielmehr folgt dem Grundsatz aller Hisba – Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen – bereits der große oder kleine Kölner Tugendwächter, der beispielweise einen jungen Mann ermahnt, genauer darauf aufzupassen, dass seine Schwester keine unzüchtige Kleidung trägt oder gar mit einem Jungen gesehen wird.
Statt als Oberbürgermeisterin berüchtigt praxisorientiert (5. Januar 2016, Frauen in Köln sollen zu Fremden mindestens „eine Armlänge“ Distanz halten) im Jahr 2021 zum Muezzinruf lediglich über Fragen von Schallemmission und Lautstärke („Dezibelgrenzen“) zu sinnieren, sollte sich Frau Reker fragen, ob sich im durch Muezzinrufe beschallten öffentlichen Raum der Stadt Köln der insbesondere auf Kinder, Jugendliche und Frauen lastende Druck zu islamisch korrektem Verhalten erhöhen wird und ob ein ganze Straßenzüge beschallender Adhan durch selbsternannte oder bereits semiprofessionelle Kölner Sittenwächter als Freibrief verstanden werden könnte, auch in der Stadt am Rhein durch schariatreues Mobbing unislamische Lebensformen und Verhaltensweisen nach besten Kräften zu beseitigen. Ist OB Reker nicht klar, dass die Stadt Köln (7. Oktober 2021, „zweijähriges Modellprojekt“) eine Erlaubnis zum Gebetsruf nach Ablauf der zwei Jahre kaum wird zurücknehmen können?
Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI)
Als bewusste Verneinung der AEMR (Paris 1948) wurde 1990 durch die 45 Außenminister der Organisation of Islamic Conference (OIC) die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (CDHRI) unterzeichnet. Der 1969 gegründeten OIC, inzwischen als Organisation of Islamic Cooperation, gehören heute 56 Mitgliedsstaaten an, von denen die meisten die Scharia als einzige Quelle oder als Hauptquelle der Gesetzgebung in der Verfassung verankert haben, ein Schariavorbehalt, der islamwidrige Paragraphen eigentlich nicht zulässt und mit dem beispielsweise die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Meinungs- und Pressefreiheit nicht zu erreichen ist.
Bereits die Präambel der CDHRI betont „die kulturelle und historische Rolle der Islamischen Weltgemeinde (Umma), die von Gott als die beste Nation [vgl. Sure 3:110] geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat“, womit Nichtmuslime, beispielsweise Juden, Christen oder Ex-Muslime, an den Rand gedrängt werden. Die folgenden Artikel werden als verbindliche Gebote Gottes verstanden, ihre Verletzung als schreckliche Sünde.
Einzelne Artikel im Vergleich
Während die AEMR in Artikel 1 alle Menschen als „frei und gleich an Würde und Rechten geboren […] mit Vernunft und Gewissen begabt“ erkennt, die einander „im Geist der Geschwisterlichkeit begegnen“ sollen, heißt es in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam in Artikel 1a):
„Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen.“ Weiter heißt es, dass alle „Menschen gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung [sind]“, wobei jedoch der „wahrhafte“ – sprich der islamische – Glaube als „Garantie für das Erlangen solcher Würde“ beschrieben wird, was den Schutz der Rechte eines Menschen an dessen Einhaltung bestimmter islamischer Pflichten knüpft.
Artikel 18 der AEMR stellt fest: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ Demgegenüber heißt es in der CDHRI in Artikel 10: „Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.“
Auch das Recht auf Leben steht gemäß Artikel 2a) der Kairoer Erklärung unter dem Vorbehalt der Scharia:
„Es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“
Nach Artikel 22a) hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung, „soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“. Gemäß der CDHRI dient Meinungsfreiheit vor allem dazu, „im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen“, womit die Formel der Hisba auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit unter Schariavorbehalt stellt. Demgegeüber garantieren die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) in Artikel 27 II, „Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Fehlende Gleichberechtigung
Nach Artikel 6a) der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam ist die Frau dem Mann an „Würde“ gleich, was bedeutet, sie die gleichen Rechte … nicht hat. Mann und Frau haben gemäß Artikel 5a) der Kairoer Erklärung das Recht zu heiraten und dürfen weder aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Nationalität daran gehindert werden, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Man beachte jedoch die Auslassung des Wortes Religion und vergegenwärtige sich, dass es im Islamischen Recht einer Muslima nicht erlaubt ist, einen Nichtmuslim zu heiraten.
Artikel 7b) schließlich ordnet das Erziehungsrecht der Eltern den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia“ unter.
Fehlende Trennung zwischen Staat und Islam
Auch wenn die Kairoer Erklärung zur vollen Rechtsgleichheit der Frau und zur negativen Religionsfreiheit beredt schweigt, lässt bereits dieser skizzenhaften Vergleich zwischen AEMR und CDHRI erkennen, dass jede Überordnung der Scharia eine Gleichberechtigung von Muslim und Nichtmuslim ebenso ausschließt wie eine Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Nur so viel für heute zur Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam und als Frage an die Oberbürgermeisterin der Vielfalt: Sollen während des zweijährigen Kölner Modellprojektes Kirchenglocken und Muezzingesänge für die Integration von Menschenbild und Rechtsverständnis der CDHRI werben?
Kölns Presseerklärung schließt wie folgt:
„Zu beachten ist auch, dass die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden muss. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.
Das Projekt wird durch die Verwaltung eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann.“
Wo bleibt die unzweideutige Solidarität der Verwaltung der rheinischen Millionenstadt, die im Namen der, grundsätzlich fraglos begrüßenswerten, Toleranz („Vielfalt“) jetzt den islamischen Gebetsruf erlaubt, mit den Freidenkern und Religionskritikern in der Türkei, in Ägypten, in Bangladesch, von denen einige mittlerweile auch in Köln leben? Das wäre Mut zur Vielfalt.
In der kulturellen Moderne universeller Menschenrechte noch nicht angekommen oder aus ihr bereits wieder kräftig herausgewandert ist die meines Erachtens auch bei Politikerin und Juristin Reker spürbare Weigerung, zwischen Islam und Muslimen zu unterscheiden, diese seltsame Sehnsucht, Religion und Religionsangehörige gleichzusetzen, dieses Exotisieren des Fremden beim unnötigen Befördern des Gegensatzes religiös definierter Kollektive und beim Behindern des Weges des einzelnen Menschen zu dem, was Immanuel Kant 1784 unter einem gelingenden menschlichen Leben im Zustand der Aufklärung verstand.
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter majorennes), dennoch gerne Zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt der für mich die Diät beurtheilt, u. s. w, so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen.“
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
.
22. Oktober 2021 um 12:02 AM |
·
Shammi Haque
Der Muezzin-Ruf ist kein Zeichen der Vielfalt!
Die Hassnachrichten und Drohungen wegen meiner Kritik am Muezzin-Ruf zeigen wieder, wie wichtig es ist, über Kritik am Islam sachlich zu diskutieren. Lasst uns dieses Tabu brechen! Hier gibt es ein kurzes Statement von mir, weil ich nicht allen einzeln antworten kann.
instagram.com/tv/CVLR623lfqm/?utm_source=ig_web_copy_link
·
11.10.2021
BILD
Shammi Haque musste vor Islamisten aus Bangladesch fliehen
Köln erlaubt Moscheen ab sofort den muslimischen Gebetsruf. „Der Muezzin-Ruf macht mir Angst“, sagt BILD-Reporterin Shammi Haque bei „BILD Live“. Sie musste vor Islamisten aus ihrer Heimat Bangladesch fliehen.
XED2VQGyeI8
·
·
11.10.2021 · Filipp Piatov · Muezzin-Rufe: Köln erlaubt muslimischen Gebetsruf · BILD
Ein Zeichen von Vielfalt – oder von Einfalt?
Die Domstadt Köln, eines der wichtigsten Zentren des katholischen Glaubens in Deutschland, lässt für die nächsten zwei Jahre den muslimischen Muezzin-Ruf im gesamten Stadtgebiet zu.
Alle 35 Kölner Moscheen können damit jeden Freitag zwischen 12 und 15 Uhr für fünf Minuten zum Gebet aufrufen und über Lautsprecher verkünden: „Es gibt keinen anderen Gott außer Allah!“
Kölns OB Henriette Reker (64, parteilos) feierte das „Modellprojekt“ auf Twitter als „Zeichen des Respekts“. Schließlich werde jeder Reisende in der Domstadt „vom Dom begrüßt und von Kirchengeläut begleitet“. Als „weltoffene Stadt“ wolle Köln nun auch die „berechtigten religiösen Interessen“ von Muslimen schützen.
Kritiker watschte Reker vorsorglich ab: „Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage“.
► Muezzin-Rufe in Köln – Islam-Experten sind skeptisch. Sie werfen Reker vor, das eigentliche Problem zu missachten. „Es geht nicht um ‚Religionsfreiheit‘ oder ‚Vielfalt‘, wie Bürgermeisterin Reker behauptet“, sagt Integrationsexperte Ahmad Mansour (45). „Die Betreiber der Moscheen wollen Sichtbarkeit. Sie feiern den Muezzin als Machtdemonstration über ihre Viertel.“
„Unser Staat ist gut darin, mehr zu zulassen, aber nicht darin die manchmal notwendigen roten Linien zu ziehen“, sagt BILD-Meinungschef Filipp Piatov bei BILD Live. Gerade in DITIB-Moscheen gebe es keine Vielfalt und Respekt für Andersdenkende.
Wfci5s77iGI
·
·
11.10.2021 | Ruf des Muezzin | WELT Nachrichtensender
Islamischer Gebetsruf sorgt in Köln für Aufregung
Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, hält es für einen Ausdruck von Respekt, dass in Köln künftig Muezzine zum Freitagsgebet rufen dürfen. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) sagte Mazyek, der Muezzin-Ruf sei integraler Bestandteil des muslimischen Gebets und eine Selbstverständlichkeit in vielen Ländern Europas sowie den USA.
So wie es in vielen muslimischen Ländern Glockengeläut gebe, werde der muslimische Ruf zum Gebet als „Ausdruck des Respekts für unsere im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit in der rheinischen Metropole praktiziert“, so Mazyek. „Köln sendet damit ein Zeichen der Toleranz und der Vielfalt in die Welt.“ (…)
Der Leiter des Osnabrücker Islaminstituts, Bülent Uçar, bezeichnete die Kölner Entscheidung als „überfällig“. Der Zeitung sagte Uçar: „Bislang hat man den Islam in Deutschland eher verdrängt – in Hinterhofmoscheen und Wohngebiete.“ Der Muezzin-Ruf am Freitag mache die „religiöse Pluralisierung in Deutschland sichtbar. Einer Stadt wie Köln tut das gut. Andere Städte praktizieren es ja auch bereits.“
Der Professor für islamische Theologie fügte hinzu: „In Istanbul läuten die Kirchenglocken täglich.“ (…)
SqIeCHrL744
·
15.10.2021 • Deutschlandradio
Reker verteidigt Muezzinruf – „Für mich steht nicht Erdoğan im Vordergrund, sondern die Musliminnen und Muslime in Köln“
Köln • Oberbürgermeisterin Reker hat das Modellprojekt ihrer Stadt zum islamischen Gebetsruf erneut verteidigt.
Im Deutschlandfunk sagte sie, wenn der Muezzin einmal in der Woche am wichtigsten Tag, am Tag des Freitagsgebet die Gläubigen aufruft, in die Moschee zu kommen, dann sei das auch für diejenigen, die sich gestört fühlten, durchaus hinnehmbar und keine überbordende Belastung. Die parteilose Politikerin sieht in dem Projekt auch keinen Imageerfolg für den türkischen Präsidenten Erdoğan, wie manche Kritiker meinen. Die größte Moschee der Stadt wird von der DITIB betrieben. Der Islamverband ist wegen seiner Nähe zur türkischen Regierung umstritten. Reker betonte, bei dem Modellprojekt stehe für sie nicht Erdoğan im Vordergrund, sondern die Musliminnen und Muslime, die in Köln lebten. Man müsse zwischen den Menschen und dem Regime in der Türkei unterscheiden. Es mag eine Gefahr bestehen, die von intoleranten islamischen Strömungen ausgehe, räumte Reker ein. Aber um nicht naiv zu handeln, sei man gut geschult und passe auch sehr gut auf. So gebe es beispielsweise Dezibelgrenzen und die Nachbarschaft müsse in verschiedenen Sprachen über den Muezzinruf informiert werden.
https://www.deutschlandfunk.de/islam-reker-verteidigt-muezzinruf-fuer-mich-steht-nicht.2849.de.html?drn:news_id=1311827
deutschlandfunk.de/islam-reker-verteidigt-muezzinruf-fuer-mich-steht-nicht.2849.de.html?drn:news_id=1311827
·
14.10.2021 • Deutschland heute • dradio
Interview mit Henriette Reker, OB Köln: Debatte über Muezzinrufe in Köln. October 14, 2021 • 7 min. Autor: Ute Reckers
[audio src="https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2021/10/14/interview_mit_henriette_reker_ob_koeln_debatte_ueber_dlf_20211014_1412_1fd73a10.mp3" /]
ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2021/10/14/interview_mit_henriette_reker_ob_koeln_debatte_ueber_dlf_20211014_1412_1fd73a10.mp3
·
·
22. Oktober 2021 um 12:35 AM |
·
15.10.2021 · DW News
Dozens protest call to prayer in Cologne
On the first Friday that mosques in Cologne were allowed to broadcast the call to prayer, dozens took to the streets to oppose the move.
de-de.facebook.com/deutschewellenews/videos/1917459381776806/UzpfSTQ4NjgzOTM4MTM2NTYyOTo0MzUwNzk4ODA0OTY5NjQ4/
https://de-de.facebook.com/deutschewellenews/videos/1917459381776806/UzpfSTQ4NjgzOTM4MTM2NTYyOTo0MzUwNzk4ODA0OTY5NjQ4/
·
15.10.2021 · ZdE
Zentralrat der Ex-Muslime Deutschland
Mina Ahadis Rede in Köln am 15. Oktober 2021
de-de.facebook.com/486839381365629/videos/579767379804182/
https://de-de.facebook.com/486839381365629/videos/579767379804182/
·
·
22. Oktober 2021 um 1:15 AM |
◦
15.10.2021 · Hamed Abdel-Samad · Islamkritiker hält Muezzinruf in Köln für verfassungswidrig · domradio
·
„Bevorzugung einer Minderheit“
Der Politikwissenschaftler, Publizist und Islamkritiker Hamed Abdel-Samad sieht in der Zulassung des Muezzinrufs in Köln die verfassungswidrige Bevorzugung einer Minderheit und einen weiteren Schritt auf dem Weg zu mehr Einfluss des Islam.
„Jeder Muslim darf beten, fasten und nach Mekka pilgern, wie er das möchte. Aber warum sollen einige Menschen das Recht bekommen, per Lautsprecher ihre Stadtviertel zu beschallen?“, sagte Hamed Abdel-Samad der „Welt“ am Freitag im Interview.
Das habe weder mit Vielfalt noch mit Glaubensfreiheit zu tun, so der Politikwissenschaftler. „Atheisten, Hindus und Veganer dürfen das nicht. Nur die Minderheit der Muslime darf jetzt an 35 Orten in Köln jeden Freitag fünf Minuten ihre Ideologie herausposaunen.“ Ihn störe diese Bevorzugung, die aus seiner Sicht verfassungswidrig sei, da niemand aufgrund seiner Religion privilegiert werden dürfe.
„Glocken machen keine Propaganda“
Der Muezzinruf sei nicht vergleichbar mit dem Läuten der Kirchenglocken. „Die Glocken nerven manchmal auch, machen aber keine Propaganda wie der Muezzinruf. Über die Glocken wird keine Ideologie verkündet. Aber wenn der Muezzin den Schlachtruf Allahu Akbar ruft, also ‚Allah ist größer als alle Religionen, alle Feinde, alle Menschen, und Mohammed ist sein Gesandter‘, ist das eine klare Ansage an den Rest der Gesellschaft“, so Abdel-Samad.
Trotzdem seien aus seiner Sicht auch Kirchenglocken „nicht mehr zeitgemäß im aufgeklärten Staat“, betonte er. „Im Schatten der Kirchen wächst und gedeiht der politische Islam, der nun die gleichen Privilegien haben will wie die Kirchen. Deshalb bin ich für mehr Säkularisierung, nicht für mehr Privilegien für den Islam.“
Staat muss neutral sein
Zwar betonte der Politologe die Notwendigkeit der Integration mit Blick auf Bildung, Ausbildung und Arbeitsmöglichkeiten. Die Zulassung des Muezzinrufs gerade „in einer Islamisten-Hochburg wie Köln, wo die Integration gescheitert ist, wo der türkische Präsident Erdogan die größte Fangemeinde der Welt hat, wo massenhafte sexuelle Übergriffe durch Zuwanderer stattfanden“ sieht er jedoch als kontraproduktiv. Säkulare Muslime etwa hätten davon nichts.
Der Staat müsse neutral sein. „Seine Aufgabe ist zu garantieren, dass jeder glauben und beten darf, was er will, und zu garantieren, dass ihn niemand daran hindert. Er muss nicht befördern, dass einige Muslime ihre Vorstellungen überall in Institutionen und im öffentlichen Raum zur Schau stellen dürfen.“
(KNA)
https://www.domradio.de/themen/islam-und-kirche/2021-10-15/bevorzugung-einer-minderheit-islamkritiker-haelt-muezzinruf-koeln-fuer-verfassungswidrig
domradio.de/themen/islam-und-kirche/2021-10-15/bevorzugung-einer-minderheit-islamkritiker-haelt-muezzinruf-koeln-fuer-verfassungswidrig
◦
22. Oktober 2021 um 2:40 AM |
.
İlhan Arsel
Für die vierzehnbändige Reihe über die Verfassungen der Welt steuerte er ab 1971 die Beiträge zu Belgien und der Türkei bei. In den 70er Jahren veröffentlichte er erstmal sein Werk Die Sharia und die Frauen, welches 2012 auf Deutsch erschien. Das Buch wurde in der Türkei vom obersten Staatsanwalt verboten. Daraufhin verklagte Arsel den Staatsanwalt und das Amt für religiöse Angelegenheiten mit der Begründung, religiös-motivierte frauenfeindliche Schriften zu verbreiten. Beide Klagen wurden abgewiesen. Aus Protest gegen das Schweigen seiner Hochschullehrerkollegen angesichts der fortschreitenden Ausbreitung der Religion in der Gesellschaft schrieb er eine kritische Entgegnung wider das Schweigen der Intellektuellen. In der Folge gab er aus Furcht vor Repressalien und dem Druck 1977 seine Professorenstelle auf und emigrierte.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C4%B0lhan_Arsel
.
[ Şeriat ve kadın ]
„Frauen sind eure Äcker“
İlhan Arsel – Aschaffenburg 2018, Alibri-Verlag, 22012, 1. Aufl.
İlhan Arsel – Aschaffenburg 2018, Alibri-Verlag, Zweite, erweiterte Auflage
.
Zehn gute Gründe, den Islam zu verlassen
oder:
Mein Wille zur Selbstbestimmung und Freiheit
Arzu Toker
ibka.org/de/node/908
Weitere sechs gute Gründe, den Islam zu verlassen
[ siehe Prof. Dr. İlhan Arsel Şeriat ve kadın ]
[ siehe Prof. Dr. Ilhan Arsel Seriat ve Kadin ]
ibka.org/de/node/914
.
22. Oktober 2021 um 11:18 AM |
.
.
Aischa sagte: Wenn ein Mädchen die Geschlechtsreife doch wohl erreicht hat, dazu ist sie neun Jahre alt, dann ist sie eine Frau.
ʿĀʾisha said: “If a girl (jāriya) were to reach puberty at the age of nine, then she is a woman.”
yaqeeninstitute.org/read/paper/the-age-of-aisha-ra-rejecting-historical-revisionism-and-modernist-presumptions
.
.
Islam Q&A | Islam – Questions and Answers
supervised by Shaykh Muhammad Saalih al-Munajjid
Mohammed sprach: „O Asma, sobald die Frau das Alter der Geschlechtsreife erlangt hat sollte nichts von ihr sichtbar werden bis auf dieses und dieses.“ Und er zeigte auf Hände und Gesicht.
“O Asma‘, when a woman reaches the age of puberty, nothing should be seen of her except this and this” – and he pointed to his face and hands.
https://islamqa.info/en/answers/23496/hadeeth-about-women-uncovering-their-faces
.
.
Islam Q&A
supervised by Shaykh Muhammad Saalih al-Munajjid
[ Aura ( عورة ʿaura ) , oder ستر satr , zu bedeckender Schambereich ]
Ist die Stimme der Frau Aura?
26304 – Is a woman’s voice ʿawrah?
[…] But it is not permissible for a woman to speak in a soft or alluring [verlockend, verführerisch, charmant] voice, because Allaah says […]
https://islamqa.info/en/26304
.
.
[ at-Tirmidhî 1093 ]
[ Aurat ( عَوْرَات ʿawrāt ) , Mz. v. Aura, zu verhüllender Schambereich ]
Frauen haben zehn Aurat. Wenn sie verheiratet wird, bedeckt der Mann eine, und erst sie stirbt, bedeckt das Grab alle zehn.
Ali reported the Prophet saying: ‚Women have ten (ʿawrāt). When she gets married, the husband covers one, and when she dies the grave covers the ten.
Kanz al-ʿUmmāl, Vol. 22, Hadith No. 858
.
.
Frage
Braucht eine Frau die Erlaubnis ihres Ehemannes, um das Haus zu verlassen?
Antwort [ʿUmar bin al-Ḫaṭṭāb, * 592 in Mekka; † 644 ebenda ]
[…] Umar ibn al-Khattab sagte:
„Ehe ist Sklaverei, so achte sehr darauf, wem du deine Tochter zur Versklavung gibst.“ […]
Ibn Mufliḥ al-Hanbali [ Ibn Mufliḥ al-Maqdisī, † 1362 ] sagte:
„Es ist haram für eine Frau das Haus ihres Mannes ohne seine Erlaubnis zu verlassen, außer in Notfällen oder zu Verpflichtungen, welche die Scharia anordnet.“
(Al-Adab asch-Schariyya, 3/375).
[…] laut dem Konsens der Imame kann sie das Haus nicht verlassen, außer mit seiner Erlaubnis […]
So ist eine Frau wie eine Sklavin oder Gefangene ihres Ehemannes, und laut dem Konsens der Imame kann sie das Haus nicht verlassen außer mit seiner Erlaubnis, egal ob ihr Vater, ihre Mutter oder irgendjemand anderes ihr sagt dies zu tun.“
( Ibn Taymiyya, Al-Fatawa al-Kubra, 3/148 )
Ibn Muflih al-Hanbali sagte:
„Es ist haram für eine Frau das Haus ihres Mannes ohne seine Erlaubnis zu verlassen, außer in Notfällen oder zu Verpflichtungen, welche die Scharia anordnet.“
( Al-Adab asch-Schariyya, 3/375 )
islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1338-die-erlaubnis-des-ehemannes-fuer-die-frau-um-hinauszugehen
http://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1338-die-erlaubnis-des-ehemannes-fuer-die-frau-um-hinauszugehen
.
.
DITIB zitiert vom deutschen Bundesverfassungsgericht
BundesverfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10
9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien [eben keine mahram-Männer] und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.
bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html
.
.
Kinder und das Tragen von kurzer oder enger Kleidung
110593: Children Wearing Short and Tight Clothes
Thirdly: […]
Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen was asked:
We often see in women’s gatherings girls and young girls, around the age of seven years, wearing short or tight clothes, or strange haircuts, or haircuts for small girls that look like haircuts for boys. If we speak to the mothers and try to advise them, they argue that the children are still small. We hope that you can give us clear advice about children’s clothing and haircuts, (…).
He replied:
It is well known that the individual is influenced by things in his childhood and will continue to be affected by them after he grows up. Hence the Prophet (…) enjoined us to instruct our children to pray when they are seven years old, and to smack them (lightly) if they do not pray when they reach the age of ten, […] If a young girl gets used to wearing short clothes that only come to the knee, and short sleeves that only come to the elbow or shoulder, she will lose all modesty and will want to wear these clothes after she grows up. The same applies with regard to hair; […].
It should be noted that the family is responsible for these children and their upbringing and education, as the Prophet […] said: “A man is the shepherd of his household and is responsible for his flock.” So beware of being heedless; the father should be serious about the upbringing of his sons and daughters, and he should care for them, so that Allah will guide them and they will become a delight to him. End quote.
Al-Liqa’ al-Shahri, 66/10
Fourthly:
If a girl is brought up from an early age to be modest and chaste and to cover herself, she will be the one who wants to wear the abayah and khimaar (head cover), even before she reaches puberty. But if she grows up not wearing clothes that cover, and her family fell short when she was small, they (now) have to persist in advising and reminding her. If that does not convince her, then harsher measures may be used, sparingly, to prevent her from doing what she wants, so that she will have no room to do whatever she wants with regard to this matter and others, because if they keep quiet about her clothing, because she refuses to wear the abayah or covering clothes, she will dare to do other things. This is a signal that the ship is about to sink! Because decisions are now in the hands of the children. At the beginning, we advocated gentleness and kindness, not despairing of the child being set straight, and not using harsh methods except when the wise captain sees fit.
The Standing Committee for Issuing Fatwas was asked: At what age is a girl obliged to wear hijab (dress code stipulated for mature girls in Islam)? Should we force (female) students to wear it, even though they object?
They replied:
When a girl reaches puberty, it becomes obligatory for her to wear clothes that will cover her ‘awrah (parts of the body which must be covered), which includes the face, head and hands, whether she is a student or not. Her guardian should instruct her to do that, even if she dislikes it, and he should train her to do that before she reaches puberty, so that she will get used to it, and it will be easy for her to obey.
Shaykh ‘Abd al-‘Azeez ibn Baaz, Shaykh ‘Abd al-Razzaaq ‘Afeefi, Shaykh ‘Abd-Allah ibn Ghadyaan, Shaykh ‘Abd-Allah ibn Qa‘ood
End quote.
Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 17/219, 220
So be the best help to your husband in obeying Allah and raising your children, and beware of following in the footsteps of the enemies of Islam in describing adherence to sharee‘ah as extreme strictness. Whatever your husband falls short in with regard to himself, advise him and exhort him, and remind him to fear Allah, the Lord of the Worlds; do not take his shortcomings as an excuse for your children’s shortcomings. Seek the help of Allah, your Lord, to fulfil this trust in the best manner. We ask Allah, may He be exalted, to help you to do that which pleases Him.
In the answer to question no. 10016 we have discussed how to raise children to be righteous.
In the answer to question no. 10211 we have discussed the correct way to teach small children and call them to Islam.
And Allah knows best.
islamqa.info/en/110593
https://islamqa.info/en/110593
.
.
Meinung der vier Rechtsschulen bezgl. der Pflicht das Gesicht zu verschleiern und Handschuhe zu tragen
.
Malikiten [ Maghreb und Sahel, z. B. Marokko, Senegal, Nigeria, Sudan ]
Mālikī Fiqh
Imām Mālik (…) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.
Shaykh al-Munāğğid sagte:
„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“
(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)
.
Hanbaliten [ Arabische Halbinsel, v. a. Saudi-Arabien ]
Ḥanbalī Fiqh
Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:
„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furūʿ 1:601)
al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyya, welcher der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal angehörte, sagte folgendes zu der weiblichen ʿAwra:
„Die ʿAwra wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwra im Gebet und die ʿAwra beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
.
Schafiiten [ Kurdistan, Dagestan, Somalia, Indonesien und Malaysia ]
Shāfiʿī Fiqh
Bisher haben wir erfahren, was die Meinung von Imām Mālik (…) und von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal (…), bezüglich Niqāb ist. Nun schauen wir einmal was die madhhab von Imām ash-Shāfiʿī (…) dazu sagt.
In einer Fatwā von „Islamweb“ heißt es:
„Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʿī-Rechtschule sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“
(Islamweb Fatwā Nr. 81554)
Ibn Ḥağar al-ʿAsqalānī (…) folgte der Rechtschule von ash-Shāfiʿī und er sagte:
Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“
(Fatḥ al-Bāri 9:235)
.
Hanafiten [ Bosnien, Türkei, Kasachstan, Pakistan usw. ]
Ḥanafī Fiqh
Nun kommen wir zu der Rechtschule von Imām Abū Ḥanifa (…) und die bekannteste Meinung in der Ḥanafi-madhhab ist, dass der Niqāb keine allgemeine Pflicht ist, doch in Zeiten der Fitna zur Pflicht wird.
Einige Ḥanafī-Gelehrte sehen den Niqāb doch als allgemeine Pflicht an. Darunter auch Imām Abū Bakr al-Ğassās, welcher in der Erläuterung des Qurʾān folgendes schrieb:
„Der jungen Frau wurde angeordnet ihr Gesicht zu bedecken, wegen der Keuschheit und Schamhaftigkeit, sodass die Verdorbenen keine Begierde nach ihr empfinden.“
(Aḥkām al-Qurʾān 3:458)
Auch Imām Sarkhasi (…), welcher ebenfalls der Ḥanafī-madhhab folgte, sagte:
„Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitna (Versuchung) und die Gefahr der Fitna kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen.“ (al-Mabsūṭ 10:152)
.
.
22. Oktober 2021 um 1:42 PM |
◦
11.10.2021
Säkulare Flüchtlingshilfe | Deutschland
Sehr geehrte Frau Reker, Frauen wie Rana Ahmad und Mina Ahadi sind nach Deutschland geflohen vor der Verfolgung durch Religion. Wie drücken Sie diesen gegenüber Ihren Respekt aus, die hier weiter religiös motiviert verfolgt werden?
twitter.com/atheistrefugees/status/1447534260177575938
◦
◦
Joscha Wölbert · Mina Ahadi steht unter Polizeischutz · hpd humanistischer pressedienst · 22.10.2021
·
Islamkritikerin erhält Morddrohungen
(…) Ahadi betont, dass es das Ziel der Islamisten sei den öffentlichen Raum für sich zu erobern. Dagegen will sie sich zur Wehr setzen: „Die Strategie der Islamisten liegt darin den Schritt in die Öffentlichkeit zu gehen und den eigentlich säkularen Raum einzunehmen. Der Muezzin Ruf zeigt: Der Islam ist hier auch präsent. Es ist ein klarer Ideologischer Aufruf.“
Ahadis Forderungen sind konsequent. Auch Kirchenglocken sollten die Bevölkerung nicht belästigen, da sie der Meinung ist, dass der öffentliche Raum von jeglichen politischen Ideologien verschont bleiben solle. Doch anders als die Glocken sieht sie im Muezzin Ruf nicht nur einen Gebetsaufruf, sondern viel mehr ein Statement, welches Gott über alles andere Stelle. „Dieser Ruf ist ein riesiges Problem gerade für uns Ex-Muslime“, erklärt Mina Ahadi: „Denn unter solchen Rufen wird noch heute weiterhin gemordet und gesteinigt.“
Für die Islamkritikerin und ihre Mitstreiter kann ein solcher Ruf durchaus retraumatisierend wirken: „Einer meiner Freunde meinte sogar: Wenn das kommt dann muss ich die Stadt verlassen!“, erzählt sie. Mina Ahadi hat sich bereits mit einem offenen Brief an die Kölner Oberbürgermeisterin gewandt, in welchem sie den Muezzin Ruf und das damit im Namen der Toleranz zusammenhängende Modellprojekt kritisiert. „Ich möchte Frau Henriette Reker gegenüber sagen: ja Toleranz ist gut, aber jetzt muss ich deswegen zu Hause bleiben. Die Toleranz gegenüber dem politischen Islam bedeutet, dass wir Angst haben müssen“, hält die Islamkritikerin den Stimmen entgegen, welche sich im Namen einer naiven Gleichberechtigung und Toleranz für das Modellprojekt stark machen. (…)
https://hpd.de/artikel/islamkrikerin-erhaelt-morddrohungen-19810
hpd.de/artikel/islamkrikerin-erhaelt-morddrohungen-19810
◦
22. Oktober 2021 um 5:37 PM |
◦
إعلان القاهرة حول حقوق الإنسان في الإسلام
Iʿlān al-Qāhira ḥawla ḥuqūq al-insān fī l-Islām
Cairo Declaration on Human Rights in Islam ( CDHRI )
Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam
… eine 1990 beschlossene Erklärung der Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz ( heute Organisation für Islamische Kooperation, OIC ), welche die Scharia als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert. Die Erklärung wird als islamisches Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gesehen.
Die Kairoer Erklärung wurde am 5. August 1990 von der Konferenz der Organisation Islamischer Staaten angenommen und von den Außenministern von damals 45 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Seither haben weitere Staaten unterzeichnet; ihre Zahl liegt (Stand: 2019) derzeit bei 55 von 57.
Dabei handelt es sich um: Ägypten, Albanien, Algerien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Benin, Brunei, Burkina Faso, Dschibuti, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Indonesien, Iran, Irak, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kuwait, Kirgisien, Komoren, Libanon, Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Malawi, Mosambik, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Surinam, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan und die Vereinigten Arabischen Emirate.
◦
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte orientiert sich stark an Form und Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Das Ziel der Erklärung ist es, eine von konkurrierenden Strömungen und Ideologien verwirrte Menschheit zu leiten und Lösungen für die chronischen Probleme dieser materialistischen Zivilisation zu bieten. Sie nimmt allerdings in den einzelnen Artikeln explizit Einschränkungen mit Bezug auf die Scharia vor.
Artikel 2
„a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.
b) Es ist verboten, Mittel einzusetzen, die zur Vernichtung der Menschheit führen.
c) Solange Gott dem Menschen das Leben gewährt, muss es nach der Scharia geschützt werden.
d) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.“
Artikel 5 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte befasst sich mit der Ehe, dem Recht auf Heirat für Frauen und Männer, und der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Ehe. Anders als beispielsweise in Artikel 1, in dem die Menschenwürde unabhängig von „Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen“ garantiert wird, gilt das Recht auf Heirat im Artikel 5 aber nur unabhängig von „Einschränkungen aufgrund der Rasse, Hautfarbe oder Nationalität“.
Artikel 7 definiert Rechte zwischen Kindern und ihren Eltern. Eltern steht das Recht auf die Wahl der Erziehung ihrer Kinder nur in dem Umfang zu, wie diese mit den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt“.
Artikel 11 erteilt ein absolutes Verbot jeder Art von Kolonialismus.
Artikel 12 regelt das Recht auf Freizügigkeit und auf Asyl, in beiden Fällen aber mit ausdrücklichem Bezug auf die Einschränkungen der Scharia.
Artikel 19 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz für alle Menschen und Rechtssicherheit. Die Scharia wird als einzige Grundlage der Entscheidung über Verbrechen oder Strafen festgelegt.
Artikel 22 garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange diese nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Abschnitt b) gibt jedem Menschen in Einklang mit den Normen der Scharia das Recht auf Selbstjustiz. Abschnitt c) verbietet es, das Recht auf freie Meinungsäußerung dazu zu nutzen, „die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen“.
Die Artikel 24 und 25 unterstellen alle in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte genannten Rechte und Freiheiten, nochmals ausdrücklich der islamischen Scharia und benennen die Scharia als „einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung“.
◦
Adama Dieng, ein Mitglied der Internationalen Juristenkommission, kritisiert die Kairoer Erklärung, weil
• sie den interkulturellen Konsens ernstlich bedrohe, der die Grundlage der internationalen Menschenrechte ist
• sie, im Namen der Verteidigung der Menschenrechte, zu untragbaren Diskriminierungen von Nichtmuslimen und Frauen führe
• sie, in Bezug auf bestimmte grundlegende Rechte und Freiheiten, einen gezielt einschränkenden Charakter aufweise, so dass bestimmte, wesentliche Bestimmungen unter dem geltenden Standard einiger islamischer Länder lägen
• sie, unter dem Schutz der islamischen Scharia, die Legitimität von Praktiken, beispielsweise der Körperstrafen, bestätige, welche die Integrität und Würde des menschlichen Wesen angriffen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam
◦
22. Oktober 2021 um 11:18 PM |
.
Christian Giordano ist Professor für Sozialanthropologie an der Uni Freiburg und Verfechter eines «Rechtspluralismus». In der Zeitschrift «Tangram» plädiert er für eine teilweise Einführung der Scharia in der Schweiz. Insbesondere im Bereich des Zivil- und Familienrechts sowie in Finanzbelangen soll «kulturellen Eigenheiten Rechnung» getragen werden. Und mithin islamisches Recht gelten – sofern dieses der Verfassung nicht widerspreche.
„Die kulturelle Distanz ist zu groß. Und so sehr sich diese Migranten auch assimilieren, es bleibt immer eine Differenz bestehen. Auch zu unserem Rechtssystem.“ — Christian Giordano
tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Freiburger-Professor-will-Scharia-einfuehren/story/15342529
books.google.de/books?id=m_1pAwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
.
Indiens Deobandi vermeiden das Wort Dhimma und nennen die islamische Apartheid und Gegenkultur Koexistenz (co-existence).
Islam and co-existence … Non-Muslims in Islam and their rights … In fact, Islam is the religion of blessings, kindness and tolerance for all humanity without any differentiation. It stresses on its followers to behave with equality, sympathy, love and tolerance towards non-Muslims. It orders the rulers not to have any discriminatory attitude towards them. Their lives, honour, property and rights must be protected.
worldmuslimcongress.blogspot.com/2008/03/islam-and-co-existence.html
.
23. Oktober 2021 um 5:32 PM |
.
11.10.2021 | Shammi Haque | BILD
Der Muezzin-Ruf ist kein Zeichen der Vielfalt
Der muslimische Gebetsruf, der Muezzin-Ruf, wird ab sofort in Köln erlaubt. Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker nennt das ein „Zeichen der Vielfalt“. Für mich ist es das Gegenteil – ein Zeichen der Diskriminierung. Der Muezzin-Ruf erinnert mich an Folter, Hetze und Blut. Er macht mir Angst.
2015 musste ich vor Islamisten aus Bangladesch fliehen, weil ich den Islamismus öffentlich kritisiert habe. Wenn ich nun auch in Deutschland aus Lautsprechern „Allahu Akbar“ hören muss, denke ich an vieles, nur nicht an Vielfalt.
Der Muezzin-Ruf erinnert mich an die Tötung meiner sechs Blogger-Freunde durch Islamisten und an die brutale Unterdrückung von Minderheiten. Der Muezzin-Ruf sagt: „Allah ist groß, es gibt keinen anderen Gott außer Allah“. Dieser Ruf steht für mich dafür, dass Vielfalt gerade NICHT toleriert wird, dass Andersgläubige NICHT respektiert werden. Dieser Ruf aus den Lautsprechern konservativer Moscheen ist vor allem eine Machtdemonstration.
Dass die Stadt Köln den Muezzin-Ruf mit Verweis auf Toleranz nun zulässt, ist für mich ein Zeichen der falschen Toleranz. […]
Kölns Oberbürgermeisterin Reker sollte auch an die große Gemeinde der Ex-Muslime denken, die mit dem „Allahu Akbar“-Ruf Unterdrückung und Verfolgung verbinden, bei denen der Muezzin-Ruf schlimmste Erinnerungen hervorruft. Köln ist bereits jetzt eine vielfältige Stadt – und sollte es auch weiterhin bleiben.
( In Bangladesch kämpfte Reporterin Shammi Haque für Frauenrechte und gegen Islamismus, nach zahlreichen Todesdrohungen musste sie aus dem Land flüchten. )
bild.de/politik/inland/politik-inland/bild-reporterin-shammi-haque-floh-2015-vor-islamisten-aus-bangladesch-der-muezzi-77933682
.
.
21.05.2021 | Kommentar zu Antisemitismus | BILD
„In der Schule wurde mir beigebracht, Juden zu hassen“
Shammi Haque findet, dass zu viele Menschen in Deutschland vor dem muslimischen Antisemitismus die Augen verschließen!
„In der Schule wurde mir beigebracht, Juden zu hassen. Mir wurde beigebracht, dass Juden keine Menschen seien. In meiner Umgebung habe ich erlebt, wie viele Menschen Hitler als Vorbild sahen.
Ich bin in Bangladesch aufgewachsen, einem Land mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit. Es tut mir weh, mir wird schlecht, wenn ich daran denke, dass ich so aufwachsen musste. Mit Hass auf Israel, auf alles Jüdische, auf Juden.
Doch ich bin kein Einzelfall. Das war und ist noch immer Realität in vielen islamischen Ländern. Die Folgen davon erleben wir nun in Deutschland.“
ZvLLMq1NqNQ
.
.
29.06.2021
Morddrohungen von Islamisten: BILD-Reporterin floh selbst aus Bangladesch
Shammi Haque floh aus Bangladesch, nachdem sie Morddrohungen von Islamisten erhalten hatte.
In einem Land wie Deutschland erhofft man sich aktive Hilfe. Doch auch hier wird über diese Thematik einfach geschwiegen.
sMFEIz-_6MY
.
.
.
Hamburger Stiftung @28JahreStiftung
Die neue Folge unseres Podcasts „Stimmen für die Freiheit“ ist online. Diesmal erzählt Shahindha Ismail von den Malediven, warum sie aus dem Urlauber-Paradies nach Hamburg fliehen musste.
twitter.com/28JahreStiftung/status/1451469167123697664
.
No place for me in paradise!
( Why Human Rights Defender Shahindha Ismail had to flee the Maldives )
The posters appeared overnight. They featured a soft looking young woman. Added to her picture were her private address, phone number and a sickening call for action: “Burn Shahindha Ismail and her lot alive! Or kill them otherwise!”
It was radical Islamic groups which had plastered the streets of the Maldivian capital Male with this and similar hate messages. The police refused to protect Shahindha and her colleagues at the non-profit “Maldivian Democracy Network” (MDN). The office of the prosecutor general kept silent. And finally, and against all promises, President Ibrahim Mohamed Solih and his government decided not to support MDN and the organization’s founder neither in private nor in public.
Weeks of self-confinement in her tiny apartment did not help to placate the ire of the fundamentalists. The call on social media for her to be raped and killed continued unabatedly. In the end the young Human Rights Defender had to realize the time for shock and outrage had passed. Facing a clear a present danger for her and her daughter’s life Shahindha reached out for international help.
It was the Hamburg Foundation for politically persecuted People which invited both women to Hamburg.
But even 11.000 kilometers distance to the island state which foreign vacationers often refer to as “paradise” […]
“Realistically my presence in paradise might not be possible for the time being”, the human right defender admits. “But there is always hope for better times to come.”
podcast3c23c6.podigee.io/8-neue-episode
.
2021
Shahindha Ismail zitiert Hannah Arendt – Exil gestern und heute
Leben im Exil – was bedeutet das eigentlich für den Einzelnen? Menschen, die heute in Deutschland im Exil leben, zeigen uns ihre sehr persönliche Antwort auf diese Frage. Dafür haben sie Zitate historischer Exilierter ausgewählt, in denen sie sich besonders gut wiedererkennen.
Die maledivische Menschrechtsaktivistin Shahindha Ismail hat sich für ein Zitat der Publizistin Hannah Arendt entschieden, die 1933 nach Frankreich flüchtete.
Vom 6. April bis zum 7. Mai 2021 laden die Tage des Exils mit 60 Veranstaltungen dazu ein, historische und aktuelle Sichtweisen von Flucht und Exil kennenzulernen.
KO99BUJrU6o
.
.
24. Oktober 2021 um 8:15 PM |
·
Shahid Ahmed Kamal
Shahid Kamal
In der Zeit von 1995 bis 1997 war er an die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC · Organisation of the Islamic Conference) abgeordnet und wirkte dort als Direktor der politischen Abteilung.
Von Februar 2012 bis März 2013 arbeitete er als Berater beim Ausschuss für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC · Organization of Islamic Cooperation).
https://de.wikipedia.org/wiki/Shahid_Ahmad_Kamal
·
14.10.2008 | Jan Badewien, Karlsruhe | Materialdienst 12/2008 | Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen · EZW
Religionsfreiheit: Kernthema der Menschenrechte
Am 14. Oktober 2008 veranstaltete das Auswärtige Amt in Berlin das „20. Forum Globale Fragen“ zum Thema „60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Aktuelle Herausforderungen für die deutsche Menschenrechtspolitik“. Fast 400 Teilnehmende aus Politik, Wissenschaft, Nicht-Regierungs-Organisationen, Entwicklungsdiensten und Bildungseinrichtungen waren der Einladung gefolgt.
Außenminister Frank-Walter Steinmeier eröffnete das Forum und bezeichnete die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 als die „Magna Charta“ der Menschheit, die ihre Wurzeln in den unterschiedlichen Kulturen habe. Doch der Widerstreit zwischen dem Pochen auf staatliche Souveränität und dem Schutz der Menschenrechte im weltweiten Horizont breche immer wieder auf, denn die Menschenrechte seien individuelle Freiheitsrechte. Sie formulierten nicht ein Ideal, sondern einen Auftrag an Völker und Staaten, um ihre Verwirklichung zu ringen.
Die Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Navanethem Pillay aus Südafrika, verstärkte Steinmeiers Aussagen: Sie verwies auf die enge Verflechtung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten mit Entwicklungspolitik und Friedenspolitik. Eine konkrete Folge der Menschenrechtspolitik der Vereinten Nationen sei die UN-Gerichtsbarkeit. Pillay selbst war vor ihrem jetzigen Auftrag zunächst als Richterin, dann als Präsidentin am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda und seit 2003 als Richterin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag tätig. Sie betonte, dass die universelle Gültigkeit der Menschenrechte nicht relativiert werden dürfe und auch für jene Staaten verbindlich sei, die erst nach 1948 in die UNO aufgenommen worden seien. Hier dürfe es keine Ausnahmen geben. Ihr besonderes Mandat sehe sie darin, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen weltweit zu schützen. (…)
Pakistans Botschafter in Berlin, Shahid Ahmad Kamal. Für ihn ist das Recht auf Religionsfreiheit nicht Individualrecht, sondern Kollektivrecht: das Recht der Religionen auf freie Entfaltung, auf Schutz vor Angriffen, Verfemungen, Lästerungen usw. Kamal appellierte immer wieder an alle Beteiligten – gemeint waren wohl vor allem die Medien – mehr Verantwortung für den Frieden der Religionen zu übernehmen und mehr Respekt vor den Religionen zu zeigen. Er warb für mehr Verständnis für kulturelle und religiöse Differenzen und betonte, dass die Menschenrechte nicht statisch zu verstehen seien, sondern in den letzten 60 Jahren einen Entwicklungsprozess vollzogen hätten – wie denn auch die Vereinten Nationen von 50 Mitgliedsländern auf über 200 angewachsen seien, die nicht einfach übernehmen müssten, was vor der Zeit ihrer Mitgliedschaft beschlossen worden sei. Hier müssten Veränderungsprozesse einsetzen, die dazu führten, dass die Menschenrechte die Gegenwart angemessener repräsentieren könnten. Kamal verwies auf die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, die 1990 von den Mitgliedsstaaten der „Organisation der Islamischen Konferenz“ beschlossen worden war und die die Scharia als alleinige Grundlage von „Menschenrechten“ definiert. Mit dieser Einlassung widersprach er massiv den Ausführungen der Hochkommissarin Pillay, die die bleibende universale Gültigkeit der Menschenrechte für alle Staaten postuliert hatte.
https://www.ezw-berlin.de/html/15_1859.php
ezw-berlin.de/html/15_1859.php
·
25. Oktober 2021 um 12:40 AM |
·
·
„Der Islam ist eine wunderschöne Religion.“ – Sawsan Chebli am 31.05.2012 / ZEIT-Interview 31. Mai 2012
·
Lamya Kaddor
Einer Religionspädagogik der zu vermittelnden Außenansicht auf den historisch entstandenen Koran steht Kaddor skeptisch gegenüber: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“.[1] Einen Wissenschaftsvorbehalt auf die schariakonforme Erziehung anzuwenden sei zudem verzichtbar, denn eine ältere, islamische Aufklärungsleistung habe „den Weg für die europäische Aufklärung bereitet“.[2]
[1] Annedore Beelte: Aloys Lögering weist Prof. Heumanns Kritik am islamischen Religionsunterricht zurück (Memento vom 23. Juli 2012 im Webarchiv archive.today) – CIBEDO · Christlich-islamische Begegnungs- und Dokumentationsstelle, 2008
[2] Lamya Kaddor im Chat (Memento vom 11. Juni 2007 im Internet Archive) – 6. Juli 2007
·
CIBEDO ( 2008 )
CIBEDO – Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz :: interreligiöser Dialog :: christlich islamischer Dialog :: Frankfurt am Main
Prof. Heumanns Kritik am islamischen Religionsunterricht zurückgewiesen
Von Annedore Beelte
(KNA) Oldenburg (KNA) Islamunterricht für alle Schüler, die dies wünschen – auf dieses Ziel einigten sich die Teilnehmer der Islamkonferenz. Doch der Weg dorthin ist weit. Nur drei Lehrstühle für islamische Religionspädagogik gibt es derzeit in Deutschland: in Osnabrück, Münster und Nürnberg-Erlangen. Auf 2.000 Lehrer schätzt Mizrap Polat, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Osnabrück, den künftigen Bedarf. In der Hälfte aller Bundesländer gibt es bereits Modellversuche mit einem Unterricht, der als mehr oder minder neutrale „Islamkunde“ über die Religion informiert. Doch so lange der Islam keine in Deutschland anerkannte Religionsgemeinschaft ist, kann es keine Vereinbarung über einen Religionsunterricht im engeren Sinne geben. Aber ist das nach den wissenschaftlichen Standards, denen Schulunterricht zu genügen hat, überhaupt möglich? Der Oldenburger Religionspädagoge Jürgen Heumann bezweifelt das. Die Schule steht in der Tradition der Aufklärung, argumentiert er. Zum evangelischen und katholischen Religionsunterricht gehöre, sich kritisch mit der Entstehung der Religion auseinanderzusetzen. Auf muslimischer Seite sieht Heumann aber wenig Bereitschaft, Allah selbst zur Diskussion zu stellen. Geschweige denn, „die Entstehung des Koran als ein von Menschen in einer geschichtlichen Situation verfasstes religiöses Dokument zu würdigen – und damit zwischen Legende und historischer Entstehung zu unterscheiden“. Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“.
Auch Aloys Lögering, der als Beauftragter des Bistums Osnabrück die Einführung von islamischem Unterricht an der katholischen Michaelschule in Papenburg begleitet hat, widerspricht Heumann. Zwar hofft auch er auf das Erstarken einer liberalen Theologie, wenn die deutschsprachige islamische Religionspädagogik an Profil gewinnt. „Aber dass die Deutungshoheit über den Islam umstritten ist, heißt nicht, dass das im Grundgesetz garantierte Recht auf Religionsunterricht nicht auch für Muslime gelten muss.“ Verwehre man es den Muslimen, dann stehe es auch für Christen in Frage. Dem von Heumann geforderten integrativen Unterricht, bei dem Christen und Muslime gemeinsam lernen, erteilt Lögering eine Absage. An der Michaelschule gibt es stattdessen ein „Dialogfenster“: Nachdem die Schüler im getrennten Unterricht über Abraham oder Jesus gesprochen haben, erklären sie sich gegenseitig, wie diese Gestalten in ihrer Religion gesehen werden. Würde man aber die konfessionelle „Standortbindung“ des Unterrichts aufgeben, dann müsse man staatliche Eingriffe in den Lehrplan befürchten, so Lögering. Aus Religionsunterricht würde leicht Religionskunde. Ein ähnliches Modell, wie es Heumann vorschwebt, wird in Hamburg derzeit als Auslaufmodell zu den Akten gelegt. Aus dem von der evangelischen Kirche verantworteten Unterricht, der allen Religionen offen steht, sind die Katholiken mit dem Staatsvertrag von 2006 ausgestiegen. Ab dem kommenden Wintersemester sollen aber an der Hamburger Universität katholische Religionslehrer ausgebildet werden. (KNA – 4014)
·
·
27. Oktober 2021 um 4:08 AM |
.
Ist ein weiblicher Muezzin islamisch erlaubt? Darf eine Frau den Adhan rezitieren?
Hanafitische Sichtweise – es ist mubah – verpönt, zu verabscheuen, islamisch unerwünscht
Our (Hanafi) scholars have declared the reciting of Adhan for women as Makruh, as she will need to raise her voice, which is not permissible
The great Hanafi scholar Imam Abu Bakr al-Jassas says in his Ahkam al-Qur’an (his excellent work on the verses of the Qur’an relating to law):
“This verse (above-mentioned) indicates the impermissibility of women raising their voices in the presence of non-Mahram males, as this may lead to Fitna. This is why our (Hanafi) scholars have declared the reciting of Adhan for women as Makruh, as she will need to raise her voice, which is not permissible.” (Ahkam al-Qur’an, 5/229)
islamqa.org/hanafi/daruliftaa/7914/the-female-voice-and-singing/
.
Darf eine Frau in der Moschee den Adhan ausrufen?
Is A Muslim Woman Allowed To Call The Adhan At The Mosque?
So, is a Muslim woman really allowed to call the Adhan at the mosque? Most Muslim jurists agree that women are NOT allowed to call the Adhan nor lead prayers at the mosque. Calling the Adhan involves raising the voice and women are not permitted to do so. However, she can call the Adhan at home only if the congregation is all women. Also, she can lead them in prayer by standing in the middle of the first row.
Mohammed Francis ( Inside Saudi )
insidesaudi.com/is-a-muslim-woman-allowed-to-call-the-adhan-at-the-mosque/
.
Adhan أَذَان aḏān
und
Iqama
Die Iqama ( إقامة iqāma ‚Aufstellung‘; türkisch „kāmet“) ist im islamischen Gottesdienst der zweite Gebetsaufruf nach dem Adhan, der innerhalb der Moschee vor der bereits versammelten Gebetsgemeinde unmittelbar vor dem Pflichtgebet erfolgt. Sie ist nicht nach außen (beispielsweise über das Minarett einer Moschee oder über Lautsprecher) gerichtet. Außerdem wird sie im Gegensatz zum Adhan eher weniger besonders betont, und auch schneller rezitiert.
de.wikipedia.org/wiki/Iq%C4%81ma
.
Women not allowed to call adhaan or iqaama for men
Fatwa No: 318619
islamweb
[…] As for the adhaan and the iqaama (call for the establishment of the prayer) – which is also an adhaan – called by a woman, then the scholars differed in opinion in regards to her adhaan and iqaamah if she prays with women.
Some of them said:
“There is no adhaan nor iqaama to be given by women (i.e. it is not required); the evidence for this is what was reported by Al-Bayhaqi and narrated by ‘Abdullaah ibn ‘Umar, who said, ‚Women are not required to call the adhaan or iqaama,‘ because the adhaan, in principle, is to inform the people, and she is not permitted to do that. Also, it is recommended to raise one’s voice with the adhaan, while she is not permitted to do that. A person who is not permitted to call the adhaan is also not permitted to call the iqaama, such as a person who is not going to pray or a person who catches up with part of the congregational prayer (because of coming late).
However, Ash-Shaafi’i and Is-haaq said, ‚If women call the adhaan and the iqaama, there is nothing wrong with that.‘
Moreover, the following was reported from Ahmad: ‚If women call the adhaan or the iqaamah, then there is nothing wrong with that, and if they do not do so, then this is also permissible, because ‘Aa’ishah may Allaah be pleased with her used to call the adhaan and the iqaama and lead women in prayer while she stood in the middle of them.’” [Al-Bayhaqi]
The Fiqh Encyclopedia reads:
“The jurists agreed on the impermissibility of the adhaan and the iqaama of a woman for a congregation of men because the adhaan, in principle, is for informing the people, and she is not permitted to do so. Also, it is permissible for the one calling the adhaan to raise his voice, while it is not permitted for a woman to do so. A person who is not permitted to call the adhaan is also not permitted to call the iqaama. […]
islamweb.org/en/fatwa/318619/women-not-allowed-to-call-athaan-or-iqaamah-for-men
.
30. Oktober 2021 um 6:00 PM |
.
11.05.2021
NorthwestFest Documentary Film Festival
NWF 2021 – SEYRAN ATEŞ: SEX, REVOLUTION & ISLAM
Seyran Ateş: Sex, Revolution and Islam | Directed by: Nefise Özkal Lorentzen | 2020 | 81 min | Norway
Today, Seyran Ateş, a Turkish-German lawyer, feminist, and one of the first female imams in Europe, is fighting for sexual revolution within Islam.
ZeSHzS9SPFo
.
24.10.2021
FrauenWelten
Q&A: SEYRAN ATEŞ: SEX REVOLUTION ISLAM
Nefise Özkal Lorentzen
SEYRAN ATEŞ: SEX REVOLUTION ISLAM
x2eyWBa-cfs
.
28.10.2021
MANNSCHAFT
(…) Auf dem Berliner «Soura Film Festival» wollte man am Freitag die Ateş-Doku zeigen. Auch ein Talk mit der Imamin war geplant, doch diese war verhindert, erklärte sie gegenüber MANNSCHAFT. Stattdessen sollte Tugay Saraç teilnehmen, ihr Neffe, der in der liberalen Moschee als LGBTIQ-Koordinator arbeitet.
Kurz vor der Veranstaltung wurde Saraç allerdings wieder ausgeladen. Der Grund, berichtet die Bild-Zeitung: Es habe «Beschwerden» und «Drohungen» gegen ihn und die Moschee gegeben. Die Zeitung zitiert einen Zuschauer des Filmabends, demzufolge vor dem Filmstart eine Stellungnahme der Organisation Oyoun und dem Festival vorgelesen wurde. «Man sei zwar solidarisch im Kampf um die Rechte von Frauen und LGBTQs innerhalb des Islam, wolle sich aber von den islamophoben Ansichten von Seyran Ateş distanzieren und ihr keine Plattform geben.» Darum habe man die Diskussion mit Saraç abgesagt.
Oyoun erklärte, u.a. auf MANNSCHAFT-Anfrage, es habe keine Drohungen gegeben. In einer Stellungnahme heisst es: Man bedaure es, «dass es letztendlich zu der Vorführung des Films kam», da man einer «einseitigen Darstellung kein Sprachrohr leihen» wolle. Die Stellungnahme, in der Ateş als «islamophob» bezeichnet wurde, sei nötig gewesen, um die Vorführung zu «kontextualisieren» und sich von Ateş zu distanzieren. (…)
Seyran Ateş: «Tugay ist auch im Film und wäre als schwuler junger muslimischer Mann dort richtig gewesen. Die Absage mir fadenscheinigen Gründen und Lügen ist eine Beleidigung und Verleumdung. Mich als islamophob zu bezeichnen zeigt, dass diese Leute aus einer ‚rechten‘ muslimische Ecke denken. Sie sind für mich weder links noch liberal. Denn vor allem rechte Muslime wie Erdoğan, die Mullahs und Muslimbrüder etc. erklären, dass wir keine Muslime sind und Feinde des Islam.»
(…) Sie kenne die Mitglieder des Vereins auch nicht. «Sie waren auch niemals in unserer Moschee, wo manche Frauen das Kopftuch tragen und manche Frauen nicht.»
Der Verein erklärte, es sei nach Bekanntgabe des Programms des Soura Film Festivals zu internen Unstimmigkeiten rund um die besagten Doku und die dazugehörige Gesprächsrunde gekommen. «Wir bedauern, dass es letztendlich zu der Vorführung des Films kam.» (…)
mannschaft.com/streit-um-filmfestival-rufmord-gegen-lgbtiq-freundliche-imamin/
.
29.10.2021
Cicero
„Bettina Jarasch führt eine Fehde gegen mich“
Bei einem queeren Filmfestival in Berlin war der Dokumentarfilm „Seyran Ateş, Sex, Revolution and Islam“ zu sehen. Abgesagt wurde im Anschluss allerdings eine Diskussion mit Ates‘ Neffen, der die Frauenrechtlerin vertreten sollte – verbunden mit dem Hinweis auf „islamophobe“ Äußerungen. Seyran Ateş äußert nun im Interview die Vermutung, „irgendwer vom Senat oder anderer wichtiger Stelle hat da seine Finger im Spiel gehabt“.
Cicero
Frau Ateş, die Veranstalter des queeren Soura-Filmfestivals in Berlin haben zwar den Dokumentarfilm „Seyran Ateş: Sex, Revolution and Islam“ über Sie und die liberale Ibn-Rushd-Goethe Moschee gezeigt, aber eine Diskussion darüber in letzter Minute mit dem Hinweis abgesagt, man distanziere sich von „islamophoben“ Äußerungen. Ihr Neffe, der dazu als Referent Ihrer Moschee eingeladen worden war, wurde wieder ausgeladen. Haben Sie eine Ahnung, was genau mit der „islamophoben“ Aussage gemeint war?
Ateş: Die meinten höchstwahrscheinlich meine Position zum Kopftuch. Das größte Problem meiner Gegner ist das Thema Kopftuch.
Cicero: Der Film ist ein Plädoyer für die sexuelle Befreiung muslimischer Frauen. Um das Kopftuch geht es doch darin nur am Rande – wenn überhaupt.
Ateş: Das hat mich ja auch irritiert. Es geht grundsätzlich um sexuelle Selbstbestimmung für alle Menschen. In dem Statement, das die Veranstalter vor dem Film verlesen haben, haben sie nicht erklärt, ob es eine Aussage aus dem Film war oder irgendeine Aussage, die ich mal in anderem Zusammenhang getroffen habe. Sie haben uns trotz mehrfacher Aufforderung durch die Filmemacherin bisher das schriftliche Statement nicht gegeben.
Cicero: Aber welchen Sinn macht es, so einen provokanten Film zu zeigen, wenn man anschließend nicht darüber diskutieren kann?
Ateş: Das frage ich mich auch. Ich war vergangene Woche bei einem anderen Filmfestival im norwegischen Bergen. Der Film wurde dort siebenmal gezeigt. Ich stand siebenmal Rede und Antwort. Ich musste dort eine Anzeige erstatten, weil mich im Publikum jemand als sehr aggressiv, als „Vaterlandsverräterin“, „Islamophobe“ und „Ungläubige“ beschimpft hat. Er sprach nur Türkisch mit mir und benutzte Erdoğan-Wording.
cicero.de/innenpolitik/seyran-ates-bettina-jarasch-filmfestival-soura-berlin-gruene-islam-feminismus
.
2. November 2022 um 3:50 AM |
::
17.10.2022 / Arbeitskreis für Religionsfreiheit – Menschenrechte – verfolgte Christen / Deutsche Evangelische Allianz
.
Deutschland: Vielfältige Kritik am ersten Muezzinruf
.
Köln: Kirchlicher Islam-Beauftragter – Gebetsruf trägt nicht zur Solidarität bei
Köln (IDEA) – Von der Kölner Zentralmoschee der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) hat am 14. Oktober erstmals der Muezzin per Lautsprecher zum Gebet gerufen. Hintergrund: In Köln dürfen Moscheegemeinden künftig einmal pro Woche fünf Minuten lang zum Freitagsgebet rufen. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte das Modellprojekt auf den Weg gebracht. Es soll zwei Jahre lang laufen. Das Vorhaben stößt auf vielfältige Kritik. Der evangelische Theologe und Islam-Beauftragte der württembergischen Landeskirche, Friedmann Eißler (Stuttgart), wies gegenüber der Nachrichtenplattform evangelisch.de darauf hin, dass der islamische Gebetsruf sich nicht mit Kirchengeläut vergleichen lasse. Viele Muslime nutzten Apps oder Kalender für die Gebetszeiten. Köln schaffe ohne Not neuen politischen Ballast. Ein Gebetsruf trage eher nicht zur Solidarität mit Muslimen bei.
.
Schröter: Punktsieg für islamistische Hardliner
Der deutsch-kurdische Menschenrechtsaktivist und FDP-Politiker Kamal Sido (Marburg) kritisierte den Muezzinruf in Köln: „Europäische Städte dürfen nicht wie Teheran oder Kairo werden. Sonst haben wir einen unerträglichen Lärm.“ Kritik hatte auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) geübt. Durch den Muezzinruf werde „möglicherweise mehr Streit in die Gesellschaft getragen als der Integration gedient wird“, erklärte der Politiker. Die Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam in Frankfurt am Main, die Ethnologin Prof. Susanne Schröter, äußerte gegenüber dem WDR die Befürchtung, dass der öffentliche Muezzin-Ruf von „islamistischen Hardlinern“ als „Punktsieg“ verstanden werden könnte.
.
Broder: In Saudi-Arabien die Kirchenglocken läuten lassen
Der Publizist Henryk M. Broder bezeichnete den Muezzinruf in dem TV-Magazin der Tageszeitung „Die Welt“ als richtigen Schritt in Richtung zu einer multikulturellen Gesellschaft. Er äußerte in dem Zusammenhang allerdings den Wunsch: „Wir lassen den Muezzin hier singen, wenn in Saudi-Arabien, Afghanistan und Pakistan die Kirchenglocken läuten. Das wäre ein fairer Deal.“
akref.ead.de/akref-nachrichten/2022/oktober/17102022-deutschland-vielfaeltige-kritik-am-ersten-muezzinruf/
::
2. November 2022 um 3:52 AM |
.
14.10.2022
„Wir lassen den Muezzin hier singen, wenn in Saudi-Arabien, Afghanistan und Pakistan die Kirchenglocken läuten.“
— Henryk M. Broder
youtube.com/watch?v=tjW53T7gYhU
.
15. November 2022 um 9:53 AM |
·
09.11.2022 · Radio München ·
Ist Europa am Ende? — Interview mit Ulrike Guérot · Teil 1
Endspiel Europa: Warum ist das politische Projekt Europa gescheitert und wie können wir wieder davon träumen? Davon handelt das aktuelle Buch der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guerot, das sie zusammen mit dem Publizisten Hauke Ritz im Westend Verlag veröffentlicht hat. So ist das Essay auch betitelt, das inspirieren soll, sich eigenständige Gedanken zur Situation Europas zu machen. Auch im Hinblick darauf, ob es für Europa nicht grundsätzlich andere Möglichkeiten gibt, auf den Krieg in der Ukraine zu reagieren, anstatt sich „Hals über Kopf in amerikanische Hände zu werfen“. Es ließe sich, so die Autoren, der Krieg um die Ukraine „als Katalysator nehmen, um alles zu überdenken, was in den letzten Jahrzehnten an europäischer Entwicklung schiefgelaufen ist.“ Dieses Buch ist eine Bestandsaufnahme und ein Appell aufzuwachen, auch aus vielen Illusionen.
https://www.radiomuenchen.net/podcast-archiv/radiomuenchen-themen/2013-04-04-17-32-41/2083-ist-europa-am-ende-interview-mit-ulrike-guerot-teil-1.html
JRSTh6o2pGs
youtube.com/watch?v=JRSTh6o2pGs
·
·
10.11.2022 · Radio München ·
Die Macht der Propaganda — Interview mit Ulrike Guérot · Teil 2
„Endspiel Europa – Warum das politische Projekt Europa gescheitert ist – und wie wir wieder davon träumen können.“ So heißt das aktuelle Buch der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot, das sie zusammen mit dem Publizisten Hauke Ritz im Westend Verlag veröffentlicht hat. Es handelt sich um ein Essay zur Inspiration für eigene Gedanken zur europäischen Situation. Gibt es für Europa andere Möglichkeiten, auf den Krieg in der Ukraine zu reagieren? Es wäre möglich, Zitat „den Krieg um die Ukraine als Katalysator zu nehmen, um alles zu überdenken, was in den letzten Jahrzehnten an europäischer Entwicklung schiefgelaufen ist.“
https://www.radiomuenchen.net/podcast-archiv/radiomuenchen-themen/2013-04-04-17-32-41/2084-die-macht-der-propaganda-interview-mit-ulrike-guerot-teil-2.html
WN91t_ef16o
youtube.com/watch?v=WN91t_ef16o
·
·