نوید افکاری
Navid Afkari
Heute in der Morgendämmerung, am 12. September 2020 ist Navid Afkari nach zweijähriger Gefängnishaft durch das iranische Regime der Mullahs im Adel-Abad Gefängnis (زندان عادل آباد) in der südiranischen Stadt Schiraz (شيراز Šīrāz) durch Erhängen hingerichtet worden. Laut Irans Justizprotokoll werden Hinrichtungen unmittelbar vor Sonnenaufgang durchgeführt.
Vor zehn Tagen verurteilten die Richter in der Islamischen Republik den nur 27 Jahre alt gewordenen Profisportler, einen bekannten Ringer, wegen seiner friedlichen Proteste gegen das Regime zweifach zur Hinrichtung, zum einen wegen Moharebe (moḥārebe), Krieg gegen Gott bzw. Krieg gegen Gott und Seinen Gesandten (enmity to God, waging war against God). Moharebe, arab. muḥāraba oder ḥirāba gehört zum Wort Harb (حرب ḥarb), Krieg. Zum anderen wurde das Todesurteil gegen Afkari erlassen gemäß Ghesas (arab. قصاص qiṣāṣ, Qisas), dem islamischen Recht der Wiedervergeltung, nach welchem es den Angehörigen des Opfers zusteht, die äquivalente Bestrafung zu fordern, ggf. den Tod des Täters.
Am Rande einer der regimekritischen Demonstrationen und ohne weitere Zeugen stach am 2. August 2018 jemand dem Sicherheitsmitarbeiter der staatlichen Wasserversorgung Hasan Torkaman mit einem Messer in den Nacken. Der Täter flüchtete, an der Wunde starb der Wachmann wenig später. Der Getötete war auch Basidschi gewesen, ein Paramilitär von Irans, bevorzugt zur Niederschlagung von Protesten eingesetzten Miliz (Basidsch, anglis. basiji, basij). Anhand von Handy-Ortungsdaten verhaftete das Regime einige Leute, die sich vielleicht in der Nähe des Tatorts befunden hatten, darunter drei Angehörige der Familie Afkari Sangari (افکاری سنگری).
Obwohl es also keinen Zeugen für die Tat gibt und obgleich zur Tatzeit mehrere Menschen den späteren Hauptverdächtigen Navid Afkari ziemlich weit entfernt vom Tatort erblickten, wurde Navid des Mordes verdächtigt. Wie diesen sperrte man vor zwei Jahren auch seine älteren Brüder Habib (29) (حبيب أفكاري) und Vahid (35) (وحيد افكارى) ins Gefängnis. Jetzt sind die Brüder zu jahrzehntelangen Gefängnisstrafen und zu Körperstrafen verurteilt worden, Vahid zu 54 Jahren sechs Monaten Gefängnis und 74 Peitschenhieben, Habib zu 27 Jahren drei Monaten Gefängnis und 74 Peitschenhieben.
Alle drei Brüder wurden im Gefängnis gefoltert. Navids Folter dauerte 50 Tage.
Erst im letzten Augenblick bekundeten die deutschen Grünen und das sozialdemokratische Auswärtige Amt Interesse am Thema und wurden, am 9. beziehungsweise 10. September 2020, mit als letzte Teil der weltweiten Welle der Solidarität mit Navid Afkari.
Dr. Kazem Moussavi, der Sprecher der Green Party of Iran, schreibt auf Twitter an Deutschlands sozialdemokratischen Außenminister Heiko Maas:
„Herr Maas[,] Navid Afkari wurde heute morgen im Gefängnis Shiraz hingerichtet! Sie haben zur Verhinderung seiner Hinrichtung nichts getan!“
Zur Hinrichtung sagt die deutsch-iranische Publizistin Saba Farzan:
„Jeder, der sich für ein abscheuliches Regime entschuldigt und es beschwichtigt, das gerade einen jungen unschuldigen Menschen brutal getötet hat, ist an diesen Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen beteiligt.“
Die Menschenrechtsverletzungen des Iran umfassen neben Hinrichtungen auch die – sehr islamische – Entwürdigung und Entrechtung der Frau sowie öffentliche Hinrichtungen von vermeintlich oder tatsächlich homosexuellen Menschen. Seit der Islamischen Revolution von 1979 wurden im Iran 4000 bis 5000 Homosexuelle umgebracht. Im Sommer 2019 war Heiko Maas in der islamischen Diktatur zu Gast und schwieg, als ein deutscher Journalist die Hinrichtungen von homosexuellen Iranern ansprach und Irans Außenminister Mohammed Dschawad Zarif (محمد جواد ظریف Moḥammad-Ǧavād Ẓarīf) feststellte:
„Our society has moral principles. And we live according to these principles. These are moral principles concerning the behavior of people in general. And that means that the law is respected and the law is obeyed. Unsere Gesellschaft hat moralische Prinzipien, gemäß derer wir leben. Dieses sind moralische Prinzipien in Bezug auf das Verhalten von Leuten im Allgemeinen. Und das bedeutet, dass das Recht anerkannt und eingehalten wird.“
Der heutige Außenminister der Diktatur Iran studierte an der University of Denver Internationales Recht und Politikwissenschaft. Zeitweise war er Professor für Internationales Recht in Teheran. Von 2002 bis 2007 war Zarif UN-Botschafter auch im Kabinett Ahmadineschad I, zuvor von 1992 bis 2002 Vizeaußenminister des Iran unter Ali-Akbar Rafsandschani sowie Mohammad Chatami.
September 2020, allein in den vergangenen sechs Wochen hat der Iran mehr als 50 Menschen hingerichtet. Die weltweiten Gegner der Todesstrafe und alle deutschen freiheitlichen Demokraten können erwarten, dass Außenminister Heiko Maas (SPD) einen solchen Staat nicht mehr besucht und seinen iranischen Amtskollegen Mohammed Dschawad Zarif nächste Woche nicht in Berlin empfängt. Zwischen Herrn Maas und Herrn Zarif gibt es nichts, was sich nicht auch schriftlich klarstellen ließe, etwa eine deutsche Forderung an den Iran, nicht länger an der Atombombe zu bauen oder nicht länger die Vernichtung Israels anzustreben.
Herr Maas, laden Sie Zarif aus und reisen Sie nicht mehr in den Iran!
In den nächsten Tagen wird man in Politik und Presse wieder so tun, als sei die Hinrichtung ein bedauerlicher Einzelfall, der mit der Religion nichs zu tun habe. Doch die Hinrichtungen im Iran seit 1979 haben sehr viel mit Religion zu tun, mit dem Islam.
Die Regierung einer freiheitlichen Demokratie sollte sich dafür einsetzen, dass das Islamische Recht überall auf der Welt aus den Staatsverfassungen und Paragraphen verschwindet, das bereits im Erbrecht oder im Eherecht die Frau oder den Nichtmuslim benachteiligt und den Ex-Muslim rechtlos stellt, eigentlich sogar den Tod des Islamapostaten verlangt.
Ein säkularer Staat, jedenfalls seine Variante freiheitlich-demokratischer Staat, ist zunächst und vor allem für den Einzelnen da, dessen Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind, seine Freiheiten vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt schützend. Ob der Mensch einer Religion angehört oder nicht, ob er das elterliche Bekenntnis beibehält oder wechselt, im stehen die vollen Rechte und Pflichten zu. Der säkulare Staat kennt kein Gefüge von Kollektivrechten, in welchem die Religionszugehörigkeit der Eltern das rechtliche Schicksal des Einzelnen und damit dessen Biographie vorzeichnet, drei islamtypische Beispiele: der männliche Muslim darf polygam leben und kann die Frau, auch ohne Gründe zu nennen, verstoßen (Talaq), es bestehen Heiratsverbote für die muslimische Tochter, die verheiratete Muslima verliert bei Trennung das Sorgerecht über die Kinder.
Der an seinem Fortbestand interessierte freiheitliche Rechtsstaat wird allen Versuchen entgegentreten, die sein einheitliches und gleiche Individualrechte gewährleistendes Recht abschaffen oder aushöhlen wollen, Bestrebungen etwa, welche die islamrechtlich zwingende Rechtsungleichheit zwischen Mann und Frau verwirklichen möchten, zunächst durch Implementierung der Scharia im Familienrecht. Um den Vorrang der Individualrechte gegenüber etwaigen Gruppenrechten zu erhalten und um einen „Rechtspluralismus“ (Christian Giordano) zu verhindern, hält die freiheitliche Demokratie jeden Paragraphen frei von den Forderungen der Religion und es lässt sich über sie sagen: Säkularität ist nicht lediglich die Trennung von Religion und Politik, sondern zunächst und vor allem die Trennung von Religion und Recht.
Exkurs zur deutschen Afghanistanpolitik.
Eine jeder freiheitlichen Demokratie unwürdige Haltung und Wirkung hatte und hat Deutschland seit 20 Jahren in Bezug auf Verfassung und Recht Afghanistans. (Erste) Internationale Afghanistan-Konferenz in Bonn auf dem Petersberg im Dezember 2001 (International Conference on Afghanistan, Bonn (2001)), ein Jahrzehnt danach Petersberg II, die Afghanistankonferenz vom Dezember 2011. Ex-Muslime und Islamkritiker protestierten 2011 im ehemaligen Bonner Regierungsviertel, doch blieb, mit Hilfe Allahs und Deutschlands, die christenfeindliche und frauenfeindliche Scharia in Afghanistans Recht und Gesetz verankert. Deutschland schwieg und schweigt zu den afghanischen Schariagesetzen und gefällt sich offenbar sehr in der Funktion des Gastgebers für den Petersberg-Prozess (Bonn Process). Ein Prozess, der zur Zementierung der Scharia im heutigen afghanischen Recht, die mit der in Paris am 10. Dezember 1948 beschlossenen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte inkompatibel ist, viel beigetragen hat.
Verfassung von Afghanistan, Version von 2004. Freiheitlich-demokratische Republik Fehlanzeige, das Land ist Islamische Republik (Islamic Republic of Afghanistan), beginnt alles Handeln im Namen des Himmlischen (In the name of Allah) und vergisst den Islamverkünder nicht (Praise and Peace be upon Mohammad). „Wir das Volk von Afghanistan glauben fest an Gott und verlassen uns auf Seinen Göttlichen Willen und halten fest an der Heiligen Religion des Islam.“ Dünn daneben oder vielmehr danach ein Bekenntnis zu Paris 10.12.1948 (the Universal Declaration of Human Rights), das Islamische Recht allerdings hat wohl Vorrang und die AEMR eher die bescheidene Funktion, die Gültigkeit der Scharia zu bestätigen.
In den Artikeln Zwei und Drei liest man: „Die Heilige Religion des Islam ist die Religion der Islamischen Republik Afghanistan.“, sowie: „In Afghanistan darf kein Gesetz gegen die Grundsätze und Bestimmungen der Heiligen Religion des Islam verstoßen.“ Wer beispielsweise die Gleichberechtigung der Frau fordert oder das Recht auf Islamapostasie oder Islamkritik, verstößt nicht nur gegen Gottes Gesetzlichkeit, sondern ist Verfassungsfeind. Weil die Scharia die Möglichkeit der Schaffung eines Gesetzesparagraphen stets sehr eng begrenzt, ist nicht das Volk der Souverän, sondern Allah. Daraus folgt, dass der schariawidrig handelnde Mensch sowohl staatlicher Verfolgung ausgesetzt ist als auch jederzeit Opfer eines islamradikalen Mob werden kann.
Art. 45 unterwirft das gesamte Schulwesen und Bildungswesen den islamischen Erziehungszielen. Art. 54 lobt die Familie als Keimzelle und Grundlage der Gesellschaft, beschwört das leibliche und seelische Wohl der Familie im Allgemeinen und von Mutter und Kind im Besonderen und merzt alles tradierte Islamwidrige aus. Weltweit gibt es viele solcher Staatsverfassungen mit Schariavorbehalt, freiheitliche Bürgerrechte bleiben dort verhindert. In einem derartigen Staat landet der säkulare Pädagoge, der islamkritische Journalist oder der Konvertit zum Christentum rasch im Knast. Nur noch kurz zu Art. 63, Amtseid des Präsidenten, der ist, was denn sonst, Muslim und schwört, den Islam zu befolgen und ihn zu beschützen. Aus Afghanistans Verfassung folgt, was islamisch folgen muss, gemäß Artikel 135 des Zivilgesetzbuches ist das Recht, eine Ehe ohne Angabe von Gründen aufzulösen, dem Ehemann vorbehalten. Ein Paar wird als geschieden angesehen, wenn der Ehemann erklärt, eine Scheidung zu wollen, Talaq (طلاق ṭalāq). Artikel 156 bis 175 gewährt der Frau ein Teilrecht zur Auflösung der Ehe, Chul (خلع ḫulʿ), allerdings grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Ehemannes, meistens muss die Frau den Brautpreis an den Ehemann zurückzahlen.
Nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem.
„Afghanistan und Deutschland verbindet eine mehr als 100-jährige Freundschaft.“, am heutigen Tage redet Heiko Maas zu Afghanistan zielsicher am menschenrechtlichen Thema Nummer Eins vorbei: „Ein Ende der Gewalt und ein Leben in Würde – das wünschen sich die Menschen.“ Ist der deutsche Außenminister der Ansicht, dass sich in Afghanistan wirklich niemand Presse- und Redefreiheit wünscht oder das Recht, ohne Lebensgefahr den Islam verlassen zu können oder eine Verfassung und ein Gesetz, dass den Menschen im Land am Hindukusch die Gleichberechtigung von Mann und Frau garantiert? Ist für Heiko Maas das Leben einer dem Willen des Ehemannes unterworfenen Afghanin gleichbedeutend mit einem Leben in Würde? „Ein Ende der Gewalt“, der Wunsch des Außenministers ließe sich für Afghanistan leichter erreichen, wenn auch dort, wie es in Deutschland schließlich der Fall ist, ein Recht geschaffen wird, das nicht länger darauf zielt, ewigen Misserfolg, nämlich die Höllenstrafe im Jenseits zu vermeiden und dem glaubensgehorsamen Muslim einen Erfolg im Jenseits nicht zu gefährden. Afghanistan braucht endlich ein säkulares Recht, Europa keine Scharia.
Wahrscheinlich wissen viele Europäer nicht oder nicht mehr, was eine Rechtsreligion ist. Verwirklichter Islam ist die Rechtssprechung im Diesseits mit Blick auf die Belohnung oder Bestrafung des Menschen im Jenseits durch Gott.
Im freiheitlichen Rechtsstaat darf der Verfassung kein Schariavorbehalt vorangestellt sein, kein Verfassungsartikel islamisiert sein, kein Paragraph die Scharia pauschal zulassen („Religionsfreiheit“), die ein kohärentes System ist, das nach Vollständigkeit strebt. Säkularität ist nicht lediglich die Trennung von Religion und Politik, sondern zunächst und vor allem die Trennung von Religion und Recht.
Zurück zum demokratiefeindlichen deutsch-iranischen politischen Tanzduett, Pas de deux.
Warum unternimmt Maas nichts gegen die benachteiligte rechtliche Position der Frau im Iran? Vor einem halben Jahr sagte er: „Die häufigsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit richten sich gegen Mädchen und Frauen. Wir können nicht weltweit für Menschenrechte kämpfen, ohne für die Rechte von Mädchen und Frauen zu kämpfen.“ Im Islam hat die Frau einen selbstredend männlichen Vormund, den Wali, das ist Vater, Bruder oder Ehemann. Die Frau im Islam ist Mündel, unmündig, ihrem Ehemann grundsätzlich gehorsamspflichtig. Ohne Erlaubnis ihres Ehemannes darf sie das Haus nicht verlassen, draußen hat sie nicht etwa nur ihre Haare zu verhüllen, sondern sich zu bedecken mindestens bis auf Hände und Gesicht.
Maas murmelte 2015 ein bisschen zum Hidschab, den er allerdings „Kopftuch“ nennt und den er in Deutschland freiwillig getragen wissen will: „Sicherlich muss man in den muslimischen Gemeinden deutlich sagen, dass bei uns jede Einzelne selbst eine Entscheidung treffen kann, wie sie sich der Öffentlichkeit zeigt. Solange das der Fall ist, habe ich kein Problem damit, wenn jemand ein Kopftuch trägt oder sich verschleiert. Wo aber jemand dazu genötigt wird, ist die Grenze überschritten.“, mit Schleier war Burka bzw. Niqab gemeint.
Maas findet für Deutschland den islamisch obligatorischen Hidschab also prima, solange: „jede Einzelne selbst eine Entscheidung treffen kann“. Wie freiwillig kann es sein, wenn das achteinhalb Jahre alte, neun Mondjahre, Mädchen Angst haben muss, bei schuldhaftem Verweigern des Hidschab nach dem Tod nicht in den Himmel zu kommen, sondern in der Hölle zu brennen? Im Islam gibt es kein Tuch auf dem Kopf, der zu bedeckende Schambereich der weiblichen Aura (عورة ʿaura) reicht bis zum Hand- und Fußknöchel, der Stoff muss blickdicht sein und jede Kontur auslöschen. Nichts, gar nichts unternimmt der Schwätzer zum Weltfrauentag 2020 und amtierende Bundesminister des Auswärtigen gegen Irans Schleierzwang, für die bisherigen oder künftigen Girls of Enghelab Street (دختران خیابان انقلاب), die Mädchen der Revolutionsstraße.
Als Jurist, zweites Staatsexamen, muss Heiko Maas bewusst sein, dass Deutschland neben der bestehenden keine zweite Rechtsordnung braucht. Der Islam ist ein vollständiges Rechtssystem, das andere Gesetzlichkeiten als sittlich minderwertig, das jenseitige Wohlergehen gefährdend und als energisch zu überwinden einstuft. Im Islam ist nicht das Volk, sondern Gott Souverän, Gesetzgeber. Jeder Gegenstand, jedes Lebewesen, jede menschliche Handlung ist islamisch zu behandeln sprich religionsrechtlich, juristisch zu bewerten anhand von Al-Ahkam al-Chamsa (الأحكام الخمسة al-aḥkām al-ḫamsa, Fünf Beurteilungen), was auch nicht erst „Wahhabismus“ oder „Salafismus“ oder „Islamismus“ ist, die es allesamt nicht gibt, sondern der echte, letztlich 1400 Jahre alte Islam.
Im genauen Einhalten der Ahkam al-Chamsa – verpflichtend (fard, wadschib), erwünscht (mandub, mustahabb, sunna), erlaubt (halal, mubah), verpönt (makruh), verboten (haram) – gehorchen die Koran und Sunna folgenden Menschen dem Befehl und strengen Blick des Allgegenwärtigen auf das Weltgeschehen. Die Fünf Bewertungen zielen, obschon sie jeden Bereich des menschlichen Leben im Diesseits bewerten und regulieren, vorrangig auf das Entscheidende schlechthin, den Tag der Auferstehung und die nachfolgende endgültige Gerichtsverhandlung, Vorsitzender Richter wird der Schöpfer und Erhalter der Welt sein. Dieses eingedenk folgt jede heutige islamkonforme Richtertätigkeit dem vorbildlichen, vollkommenen Wesen, Mohammed, der in Personalunion Islamverkünder, Staatsgründer, Heerführer, Finanzminister und eben auch oberster Richter war, auspeitschen ließ und Hinrichtungen anordnete.
Das Diesseits ist laut Koran die Dunya (dunyā), das Jenseits hingegen die Achira (āḫira) als der Ort der Aufteilung in ewige Gottesnähe und ewiges Feuer, in Paradies und Hölle. Das Diesseits repressiv mit Blick auf das Jenseits zu regeln, macht das doppelte Wesen Islamischen Rechts aus, seinen diesseitig-jenseitigen Doppelcharakter. Zu diesem allahzentrischen Ordnen aller menschlichen Lebensbereiche gehört die Hinrichtung des Missetäters bei Hadd-Vergehen wie Krieg gegen Gott oder Verderbenstiften auf Erden. Auch das heutige iranische Strafrecht verwirklicht damit lediglich die 1400 Jahre alte Religion, wenn es beispielsweise, Artikel 133, erläutert, wie man Hadd und Qisas addiert (Article 36 … moharebeh and efsad-e fel-arz, Article 133 … In the case of multiple offenses punishable by hadd and qisas, the punishments shall be added).
„Um die Gesellschaft wiederherzustellen, reicht ein Gesetzeswerk nicht aus. Man benötigt eine Exekutive, damit die Gesetze zum Wohle der Menschen Anwendung finden können. Deshalb hat Gott der Allmächtige nicht nur Gesetze, genauer gesagt die islamische Gesetzlichkeit offenbart, die Scharia, sondern auch einen Staat, eine Exekutive und ein Verwaltungssystem gewollt und errichten lassen. … Der hochehrenwerte Prophet führte die exekutiven und administrativen Institutionen der muslimischen Gesellschaft. Er wusste sich verpflichtet, … um den Staat zu begründen, … das Islamische Recht zur Wirkung zu bringen. … Er ließ Hände abhacken und regulierte die Auspeitschungen und Steinigungen.“ (A body of laws alone is not sufficient … at the same time, cutting off hands and administering lashings and stonings. Ayatollah Chomeini, Hokumat-e Islami: Velayat-e faqih.)
Jedes nicht aufs Jenseits zentrierte und dabei schariakonforme, sondern rein menschengemachte Gesetz lästert Allah und führt mit ziemlicher Sicherheit in die Hölle, denn: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah [als Offenbarung] herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen“ (Koran 5:44). Die Richter im Iran kennen ihre Religion, Navid Afkar ist islamisch korrekt getötet worden.
Der heutige Iran also folgt dem Islamischen Recht, was auch Bärbel Kofler (SPD) wissen kann. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe vermisst in Bezug auf die heute vollstreckte Hinrichtung sorgfältige staatliche Rechtspraxis: „Zutiefst bestürzt über die Hinrichtung in Iran von Navid Afkari. Es ist nicht hinnehmbar, dass rechtsstaatliche Grundsätze ignoriert werden, nur um unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen. Navids zwei Brüder, noch in Haft, brauchen jetzt unsere Solidarität!“ Frau Kofler kann beruhigt sein, ein Mangel an Recht im Iran besteht nicht. Es ist das ungeeignete Recht, hätte sie bedauern müssen, denn die gottgegebne Scharia, angewandt als der Fiqh, macht das Auspeitschen und die Hinrichtungen möglich und ist deshalb ein menschenfeindliches Recht.
Sozialdemokratin Kofler schweigt zum Islamischen Recht und gibt sich erschrocken („bestürzt“). Im 19. Deutschen Bundestag ist sie ordentliches Mitglied des Auswärtigen Ausschusses und gehört als stellvertretendes Mitglied dem Gemeinsamen Ausschuss und dem Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung an. Statt die seit 1979 (wieder) sehr ernst gemeinte islamische staatliche Rechtspraxis des Iran zu leugnen, hätte die deutsche Beauftragte für Menschenrechtspolitik sagen, fordern müssen: AEMR-kompatible Grundsätze, allgemein menschenrechtliche Grundsätze. Bärbel Kofler tut so, als handle der 1979 (neu) errichtete Islamische Staat, den ersten gründete Mohammed, rechtsfrei oder als würden die Richter in Schiraz, welche die heute vollstreckte Hinrichtung anordneten, gegen iranisches Recht verstoßen haben.
Vor fünf Jahren sagte Sozialdemokrat Heiko Maas: „Staatsverträge können ein wichtiger Schritt sein, um den Platz des Islam in der Mitte unserer Gesellschaft zu stärken“. Der damalige Justiz- und jetzige Außenminister sollte verstehen können, dass ein konsequent islamischer Way of Life überall die Nichtmuslime verächtlich macht und die Frauen benachteiligt und dass der Islam keine unislamische Lebensweise oder Gesellschaftsform auf Dauer zu dulden bereit ist, sei es im Iran, sei es in Deutschland.
Edward von Roy
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Q u e l l en
Im Bild die drei Brüder, von links nach rechts Habib, Navid, Vahid.
https://www.voanews.com/middle-east/voa-news-iran/trump-urges-iran-not-execute-wrestler-2018-murder-confession-apparently
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According to judicial protocol in Iran, people condemned to death are usually hanged just before sunrise.
Mahmoud Eskaf • Iran executes at least 10 Sunni prisoners • 03.08.2016
Iran executes at least 10 Sunni prisoners
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Alles was Recht ist, im Diesseits und Jenseits erfolgreich, entspricht dem Islam. Das Unrechte sprich Unislamische ist die Tat der Abscheulichkeit, der Zulm (ẓulm). Entsprechend sind die Zalimun (ẓālimūn, wrongdoers) alle die, den ẓulm praktizieren. Schlimmste Rechtsbrüche beispielsweise sind der Frevel, sich dem Islam in den Weg zu stellen, Götzendienst oder Ehebruch, oder die Tötung eines Menschen, ohne dass Allahs Daseinsordnung (Scharia) diese Tötung verlangt oder jedenfalls erlaubt.
Just before sunrise, exécuté à l’aube, man vergleiche damit Allahs Rede (Koran) „aus der Finsternis ins Licht“ (مِنَ ٱلظُّلُمَٰتِ إِلَىٱلنُّورِ) min aẓ-ẓulumāti ila n-nūri. Seit 1979 herrscht im Iran „Licht“, ist Allah der Souverän.
Zumal es nur der Islam ist, der die Abscheulichkeit und Unmoral („Finsternis“) überwindet, der Menschheit Wissen und Erkenntnis („Licht“) bringt, wird gehenkt unmittelbar vor Sonnenaufgang.
Koran 14:1. (Dies ist) eine Schrift, die wir (als Offenbarung) zu dir hinabgesandt haben, damit du die Menschen mit der Erlaubnis ihres Herrn aus der Finsternis ins Licht hinausbringst, auf den Weg dessen, der mächtig und des Lobes würdig ist,
https://corpuscoranicum.de/index/index/sure/14/vers/1
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Im Islam ist Gott wie das Licht, wie Allah über sich Auskunft gibt. Koran 24:35 ist der Lichtvers (آية النور) āyat an-nūr, nach dem dort benannten „Licht“ – Allah – ist die Sure benannt.
Übersetzung von Adel Theodor Khoury:
„Gott ist das Licht der Himmel und der Erde. Sein Licht ist einer Nische vergleichbar, in der eine Lampe ist. Die Lampe ist in einem Glas. Das Glas ist, als wäre es ein funkelnder Stern. Es wird angezündet von einem gesegneten Baum, einem Ölbaum, weder östlich noch westlich, dessen Öl fast schon leuchtet, auch ohne dass das Feuer es berührt hätte. Licht über Licht. Gott führt zu seinem Licht, wen Er will, und Gott führt den Menschen die Gleichnisse an. Und Gott weiß über alle Dinge Bescheid.“
Übertragung von Friedrich Rückert:
„Gott ist das Licht des Himmels und der Erde,
Das Gleichnis seines Lichtes ist
Wie eine Nisch’, in welcher eine Leuchte,
Die Leuchte ist in einem Glas,
Das Glas ist wie ein funkelnder Stern,
Die angezündet ist vom Segensbaume,
Dem Oelbaum nicht aus Osten noch aus Westen;
Das Oel fast selber leuchtet, wenns
Auch nicht berührt die Flamme;
Licht über Licht – Gott leitet
Zu seinem Lichte, wen er will:
Gott aber prägt die Gleichnisse den Menschen,
Und Gott ist jedes Dings bewusst.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Lichtvers
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Navid Afkari wurde 2018 nach Protesten verhaftet. Er sagt, sein Geständnis der Tötung eines Beamten sei durch Folter erpresst worden. (…)
Gefängnis (…) die Afkari-Brüder Habib (29 ), Vahid (35) und Navid (27): Im Vakilabad-Gefängnis [ زندان عادل آباد Adel-Abad prison, Adelabad prison ] in der südiranischen Stadt Schiras. (…)
Navid wurde gleich zweimal zum Tode verurteilt. Vollstreckt werden soll das Urteil allerdings erst nach knapp sechs Jahren Haft und 74 Peitschenhieben. Navid Afkari soll gestanden haben, am Rande von Protesten in Schiras einen Beamten getötet zu haben. Seine Mutter sagt, dass Navid lange gefoltert wurde. Auch seine Brüder seien gefoltert worden, damit sie gegen ihn aussagen. (…)
Für die Tat selbst gibt es keine Zeugen, niemand hat den Mörder gesehen. 45 Tage später verhaftete die Polizei mehrere junge Menschen, die aufgrund von Mobilfunkdaten verdächtigt wurden, in der Nähe des Tatorts gewesen zu sein. Darunter befanden sich auch Navid Afkari und sein Bruder Vahid. Zwei Monate später wurde auch Habib verhaftet.
Shabnam von Hein • DW Deutsche Welle • 03.09.2020
https://www.dw.com/de/todesurteil-gegen-ringer-bewegt-iran/a-54804362
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Before his secret execution Navid Afkari, 27, was subjected to a shocking catalogue of human rights violations and crimes, including enforced disappearance; torture and other ill-treatment, leading to forced “confessions”; and denial of access to a lawyer and other fair trial guarantees.
“This young man desperately sought help in court to receive a fair trial and prove his innocence. Leaked voice recordings of him in court expose how his pleas for judges to investigate his torture complaints and bring another detainee who had witnessed his torture to testify were unlawfully and cruelly ignored,” said Diana Eltahawy.
Before his execution, another voice recording from inside prison was released, in which he said: “If I am executed, I want you to know that an innocent person, even though he tried and fought with all his strength to be heard, was executed.”
Amnesty International • Iran: Secret execution of wrestler Navid Afkari a ‘travesty of justice’ • 12.09.2020
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/09/iran-secret-execution-of-wrestler-navid-afkari-a-travesty-of-justice/
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Kazem Moussavi ist Mitbegründer und Sprecher der Green Party of Iran und lebt in Deutschland im Exil. Er ist Herausgeber von Iran Appeasement Monitor und engagiert sich bei der Initiative Stop the Bomb gegen das iranische Atomraketenprogramm und die deutschen Geschäfte mit der Islamischen Republik.
https://www.emma.de/authors/kazem-moussavi
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Kazem Moussavi @KazemDr • 12.09.2020 • 10:48
Herr @HeikoMaas #NavidAfkari wurde heute Morgen im Gefängnis Shiraz hingerichtet! Sie haben zur Verhinderung seiner Hinrichtung nichts getan!
s://twitter.com/KazemDr/status/1304703432746467331
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Kazem Moussavi: “The retaliatory sentence against Navid Afkari, the murderer of Hassan Torkaman, was executed this morning in the prison of Adelabad to Shiraz.”
Afkari’s case had drawn the attention of a social media campaign that portrayed him and his brothers as victims targeted over participating in protests against Iran’s Shia theocracy in 2018. Authorities accused Afkari of stabbing a water supply company employee in the southern city of Shiraz amid the unrest.
The Associated Press • Iran executes wrestler whose case drew international attention • CBC • 12.09.2020
https://www.cbc.ca/news/world/iran-execution-wrestler-trump-1.5722160
Iran executes pro-wrestler Navid Afkari despite global campaign for his release – National
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[حسن ترکمان Hasan Torkaman – der erstochene Wachmann und Basidschi ]
[ آبفا ABFA National Water and Wastewater Engineering Company of Iran ]
https://www.bbc.com/persian/iran-features-54141380
s://twitter.com/soureh_design/status/1304895946480848896
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Saba Farzan wurde in Teheran geboren und wuchs in Deutschland auf. Ferzan studierte Theaterwissenschaft, Amerikanistik und Soziologie an der Universität Bayreuth mit Forschungsaufenthalten in New York und an der Yale University. Als Publizistin schreibt sie für zahlreiche Tages- und Wochenzeitungen in Deutschland und Österreich sowie für die europäische Edition des Wall Street Journal.
https://www.theeuropean.de/saba-farzan/
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Saba Farzan @SabaFarzan • 12.09.2020 • 11:11 •
Everyone who’s making apologies for and is appeasing a vile regime that has just brutally killed a young innocent human being is complicit in these human rights violations & crimes.
ttps://twitter.com/SabaFarzan/status/1304709112710692866
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Qisas
Qisas (قصاص qiṣāṣ) bezeichnet im islamischen Recht (Scharia) das Prinzip der Wiedervergeltung. Sie kann bei Tötung eines Menschen und bei nichttödlicher Verwundung angewendet werden. Der Begriff Qisas ist synonym zu Qawad.
Auch heute noch spielt das Prinzip der Wiedervergeltung in der islamischen Rechtsprechung eine große Rolle; so wurden im Rahmen einer strengeren Ahndung von Gewalt gegen Frauen (z. B. durch Säureattentate) in den letzten Jahrzehnten von islamischen Richtern wiederholt Wiedervergeltungsstrafen verhängt, meist jedoch nicht durchgeführt.
Im Koran wird die genaue Wiedervergeltung als göttliche Anordnung vorausgesetzt:
Ihr Gläubigen! Bei Totschlag ist euch die Wiedervergeltung (al-qiṣāṣ) vorgeschrieben: ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein weibliches Wesen für ein weibliches Wesen. Und wenn einem (der einen Totschlag begangen hat) von seiten seines Bruders (dem die Ausübung der Wiedervergeltung obliegt) etwas nachgelassen wird, soll die Beitreibung (des Blutgeldes durch den Rächer) auf rechtliche und (umgekehrt) die Bezahlung an ihn auf ordentliche Weise vollzogen werden. Das ist (gegenüber der früheren Handhabung der Blutrache) eine Erleichterung und Barmherzigkeit von seiten eures Herrn. Wenn nun aber einer, nachdem diese Regelung getroffen ist, eine Übertretung begeht (indem er sich an die frühere Sitte der Blutfehde hält), hat er (im Jenseits) eine schmerzhafte Strafe zu erwarten. (Sure 2, Vers 178 nach Paret)
◦ Joseph Schacht: Qiṣāṣ. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. V, S. 177a–180a.
◦ Joseph Schacht: Kisas. In: Encyclopaedia of Islam, Leiden 1980
◦ Ibn Ishaq: Das Leben des Propheten. Aus dem Arabischen von Gernot Rotter. Kandern 2004, S. 223
https://de.wikipedia.org/wiki/Qis%C4%81s
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Qisas (qiṣāṣ), islamisches Talionsprinzip: Ameneh Bahrami
Der Täter, Madschid Mowahedi, wurde angeklagt und zu 12 Jahren Haft sowie einer Ausgleichszahlung in Höhe von 130.000 Euro verurteilt, 130.000 Euro deswegen, weil einem Mann 260.000 Euro zugestanden hätten, eine Frau nach islamisch-iranischem Recht aber nur die Hälfte eines Mannes wert sei. Er zeigte keine Reue.
Ameneh Bahrami bestand darauf, ihm ebenfalls durch Säure das Augenlicht zu nehmen. Da das iranische Recht von der Scharia geprägt ist, gibt ihr das Prinzip der Wiedervergeltung (Qisas) das Recht dazu, obwohl ein solcher Akt von vielen Iranern als barbarisch betrachtet wird. Der Richter betonte:
„Nach iranischem Recht und laut dem Heiligen Buch des Koran ist eine Frau halb so viel wert wie ein Mann. Folglich zählen zwei Augen einer Frau so viel wie ein Auge eines Mannes. Und so erhält Frau Bahrami das Recht, ein Auge des Täters zu blenden. Um auch sein zweites Auge blenden zu können, würde die Zahlung von zwanzig Millionen Toman fällig.“
Auf Intervention Bahramis wurde ihr schließlich erlaubt, auch das zweite Auge des Täters mit Säure zu zerstören. „Ihre Gesichts- und Handverletzungen wurden gegen sein zweites Auge aufgerechnet.“ Sein übriges Gesicht sollte dabei unversehrt bleiben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ameneh_Bahrami
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Diyya
Blutgeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Diya_(Islam)
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Krieg gegen Gott
(Krieg gegen Gott oder seinen Propheten oder alle, die – islamische – Macht haben im Lande.)
محاربه moharebe (Persisch)
Muharaba (arabisch محاربة muḥāraba) ist ein Rechtsbegriff in der islamischen Jurisprudenz. Ein weiterer Begriff mit demselben Inhalt ist ḥirāba. Beide Begriffe sind nominale Ableitungen aus der Wurzel ḥ-r-b (ḥāraba) in der Bedeutung von „jemanden bekämpfen“, „Kampf führen (gegen)“. Im islamischen Recht bedeuteten sie „Kriegsführung gegen Gott und seinen Propheten“. In der Rechtsliteratur stehen beide Begriffe für alle räuberischen Handlungen, ferner für Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit.
Muḥāraba bzw. Ḥirāba gilt im islamischen Strafrecht als eines der größten Verbrechen (kabāʾir) gegen die islamische Staatsordnung und soziale Sicherheit ihrer Bürger. Vor allem in der Islamischen Republik Iran wird Terminus auch in Bezug auf Regimegegner in oft weitem Sinne angewendet.
Wer dieses Verbrechen allein oder in Gruppen begeht, wird Muharib محارب muḥārib; Plural muḥāribūn محاربون genannt und kann dafür nach dem islamischen Gesetz mit dem Tod bestraft werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Muhāraba
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Verderbenstiften auf Erden
Mofsed-e-filarz (Persian: مفسد فی الارض, also Mofsed fel-Arz, Afsad-i fil Arz, or fasad-fel-arz, Arabic: المفسد في الأرض Al-Mufsid fi al-Arḍ, also fasad fi l-ard lit. Corrupt on Earth) is the title of capital crimes (or the person guilty of them) in the Islamic Republic of Iran, that has been translated in English language sources variously as „spreading corruption on Earth“, „spreading corruption that threatens social and political well-being“, „corrupt of the earth; one who is charged with spreading corruption,“ „gross offenders of the moral order“, and „enemies of God on Earth.“
https://en.wikipedia.org/wiki/Mofsed-e-filarz
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Iran: Empörung über Hinrichtung Homosexueller
Das Atomabkommen war aber nicht das einzige Thema bei Maas‘ Besuch im Iran. In dem muslimisch geprägten Staat stehen auf Homosexualität schwere Strafen bis hin zur Hinrichtung. Bei der Pressekonferenz am Montag in Teheran, bei der Maas und Sarif anwesend waren, fragt die Bild den iranischen Außenminister, warum Schwule hingerichtet werden. Er antwortete: „Unsere Gesellschaft hat moralische Prinzipien. Das sind moralische Prinzipien in Bezug auf das Verhalten von Leuten im Allgemeinen. Und das besteht darin, dass das Recht eingehalten wird und dass man sich an Gesetze hält.“
Internationale Kritik an Sarifs Äußerung zur Hinrichtung Homosexueller im Iran
Er verwies also nur auf die Gesetze des Landes und ging nicht weiter auf die Frage ein. Das brachte ihm internationale Kritik ein. Auch, dass Heiko Maas sich vor Ort nicht äußerte, kam nicht gut an. Der FDP-Politiker Alexander Graf Lambsdorff sagte der Bild: „Irans Außenminister versteckt sich hinter einer mittelalterlichen Moral, um die barbarischen Hinrichtungen von Homosexuellen zu rechtfertigen. Das ist nicht moralisch, das ist menschenverachtend.“ Er hätte es gut gefunden, wenn Maas zu dem Thema Stellung bezogen hätte.
Der Ex-Grünen-Abgeordnete und LGBT-Aktivist Volker Beck kritisierte das Hängen von Homosexuellen und Steinigen von Frauen im Iran: „Sarif macht klar, wofür der Iran steht: Verachtung der Menschenrechte von Homosexuellen, Frauen und religiösen Minderheiten. Wer die Mullahs unterstützt, weiß, was er damit tut.“ Auch der US-Botschafter in Berlin, Richard Grenell, übte Kritik. Er sagte gegenüber der Jerusalem Post: „Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen macht deutlich, dass diese Antworten des iranischen Regimes gegen grundlegende UN-Prinzipien verstoßen.“ UN-Mitglieder müssten der Erklärung zustimmen, um Mitglieder zu sein. „Die Kriminalisierung von Homosexualität verstößt schlicht und einfach gegen die Erklärung.“
Iran verteidigt Hinrichtung Homosexueller – Maas schweigt dazu bei Besuch • Merkur • 18.07.2019
https://www.merkur.de/politik/iran-maas-machte-keine-fortschritte-kritik-an-hinrichtung-homosexueller-zr-12372393.html
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The US on Wednesday accused Iran of violating fundamental human rights after Iranian Foreign Minister Mohammed Javad Sarif endorsed the execution of gay people.
Sarif defended his country’s draconian policies at a joint press conference with German Foreign Minister Heiko Maas in Tehran on Monday.
A reporter from German tabloid Bild asked: “Why are homosexuals executed in Iran because of their sexual orientation?”
He responded: “Our society has moral principles. And we live according to these principles. These are moral principles concerning the behavior of people in general. And that means that the law is respected and the law is obeyed,” after railing against human rights violations by the US and Israel.
Maas, who was in Iran to negotiate the continuation of the nuclear deal, largely ignored the issue at the time. (…)
Homosexuality violates Islamic Law in Iran and can be punishable by death. Several thousand people have been executed for homosexuality since the 1979 Islamic revolution, according to some rights activists.
Deutsche Welle • Iran defends execution of gay people • Egypt Independent • 12.06.2019
Iran defends execution of gay people
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Zina, Hadd, Qisas, Steinigung
Article 224- In the following cases the hadd punishment for zina is the death penalty (…)
Article 225- The hadd punishment for zina of a man and a woman who meet the conditions of ihsan shall be stoning to death. (…)
Article 132- In the cases of offenses punishable by hadd, multiple offenses shall be sentenced with multiple [hadd] punishments, except in cases where the offenses committed and their punishments are the same. (…)
Note 3- If a man and a woman commit zina together more than one time, if the death penalty and flogging or stoning and flogging are imposed, only the death penalty or stoning, whichever is applicable, shall be executed. (…)
Article 133- In the case of multiple offenses punishable by hadd and qisas, the punishments shall be added. However, if a hadd punishment obviates the qisas or causes delay in execution of the qisas, then execution of the qisas shall prevail, and unless immediate execution of qisas is not requested, or qisas is forgiven or replaced with diya, the hadd punishment shall be executed.
Iran: Islamic Penal Code • 20.11.1991
https://www.refworld.org/docid/518a19404.html
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Amnesty International reports that some 5,000 gays and lesbians have been executed in Iran since the 1979 Iranian Revolution, including two gay men executed in 2014, both hanged for engaging in consensual homosexual relations.
Omar G. Encarnación • Trump and Gay Rights: The Future of the Global Movement • Amnesty International reports that some 5,000 gays and lesbians have been executed in Iran since the 1979 Iranian Revolution, including two gay men executed in 2014, both hanged for engaging in consensual homosexual relations. • Foreign Affairs • 13.02.2017
https://www.foreignaffairs.com/articles/2017-02-13/trump-and-gay-rights
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Senior Cleric: Regional Revolutionary Nations Able to Annihilate Zionist Regime
TEHRAN (FNA)- Tehran’s provisional Friday Prayers Leader Ayatollah Ahmad Khatami underlined the importance of this year’s International Qods Day rallies, and said the revolutionary nations of the region are able to annihilate the Zionist regime.
„The nations of the region, which have toppled dictators, also have the power to annihilate the Zionist regime,“ Ayatollah Khatami told FNA on Monday.
He stressed that the spread of the Islamic Awakening in the region heralds annihilation of the Zionist regime, and said, „Severance of ties with the Zionist regime has been one of the primary causes and ideals of those countries in which a revolution has started, even though they may have not yet attained their goals.“
Ayatollah Khatami also described the International Qods Day rallies as a symbol of unity among the Muslim nations.
The last Friday of the holy month of Ramadan is dubbed as ‚the international Qods Day‘ during which worldwide Muslims stage demonstrations to voice their strong protest and outrage at the occupying regime of Israel.
The International Qods Day was started by the late Founder of the Islamic Republic, Imam Khomeini, as a way of expressing solidarity with the Palestinians and underscoring importance of Qods to Muslims.
Fars News Agency 24 Ramadan 1433 / Monday 13 Aug 2012 / 23 Mordad 1391 / Tehran – 14:06
https://web.archive.org/web/20120813093635/http://english.farsnews.com/newstext.php?nn=9104253955
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Der iranische Ajatollah Ahmad Chatami hat mit der Vernichtung der israelischen Großstädte Tel Aviv und Haifa gedroht, wenn Israel „töricht handeln“ sollte. Das sagte Chatami in einer Predigt zum Freitagsgebet in Teheran, die vom iranischen Staatsfernsehen übertragen wurde.
In der Predigt kündigte der Geistliche außerdem an, dass der Iran seine Raketen-Kapazitäten weiter ausbauen werde. Chatami ist ein Vertrauter des obersten Revolutionsführers Ajatollah Ali Chamenei und gilt als außenpolitischer Hardliner.
Iranischer Ajatollah droht mit Vernichtung israelischer Großstädte • Bei Freitagsgebet in Teheran • Focus • 11.05.2018
https://www.focus.de/politik/ausland/bei-freitagsgebet-teheran-iranischer-ajatollah-droht-mit-vernichtung-israelischer-grossstaedte_id_8916000.html
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Stop the Bomb (STB) ist eine überparteiliche Initiative, die sich mit prominenter Unterstützung gegen Geschäfte mit dem iranischen Regime und für die Unterstützung der säkularen, rechtsstaatlich-demokratischen Opposition im Iran engagiert. Die Initiative ging im Dezember 2007 in Österreich an die Öffentlichkeit und wird dort von dem Verein „MEDEA – Middle East Democracy Alliance / Allianz für Demokratie im Nahen Osten“ getragen. Seit Oktober 2008 existiert das Bündnis auch in Deutschland, wo es von dem Verein „Mideast Freedom Forum“ getragen wird. Neben dem Terror des Regimes gegen seine eigene Bevölkerung geht es Stop the Bomb vor allem um die Bedrohung Israels und des Westens, die vom iranischen Regime und dem iranischen Atomprogramm ausgeht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stop_the_Bomb
Stop the Bomb • Deutschland
http://de.stopthebomb.net/
Stop the Bomb • Österreich
http://at.stopthebomb.net/de/home.html
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Ein vollständiges Rechtssystem
Bärbel Kofler kann beruhigt sein, ein Mangel an Recht im Iran besteht nicht.
5:44
Allah also ruled that those rulers who do not rule by what Allah sent down are unbelievers, wrongdoers, and rebellious. He says: “And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the disbelievers.”
Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.
5:45
And He says: “And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the wrongdoers.”
Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungerechten.
5:47
And He says: “And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the rebellious.”
Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Frevler.
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Bärbel Kofler, MdB @BaerbelKofler • 12.09.2020 • 12:46
Zutiefst bestürzt über die Hinrichtung in #Iran von #NavidAfkari . Es ist nicht hinnehmbar, dass rechtsstaatliche Grundsätze ignoriert werden, nur um unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen. Navids zwei Brüder, noch in Haft, brauchen jetzt unsere Solidarität!
s://twitter.com/BaerbelKofler/status/1304732995631353856
Arye (ARO) Sharuz Shalicar @aryeshalicar • 12.09.2020 • 14:22
Antwort an @BaerbelKofler
Bin gespannt ob nächstes Jahr wieder Glückwunschtelegramme aus Berlin versendet werden zum Jahrestag der islamischen Revolution.
s://twitter.com/aryeshalicar/status/1304757387711086592
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Auf unsere höflich vorgetragene Bitte, man möge uns den Wortlaut des Telegramms wissen lassen, mit dem Präsident Steinmeier dem iranischen Präsidenten zum iranischen Nationalfeiertag und 40. Jahrestag der islamischen Revolution gratuliert hatte, teilte uns das Präsidialamt mit, man habe soeben „die Telegramme zum iranischen Nationalfeiertag zwischen 1980 und 2019 im Wortlaut“ auf der Seite des Bundespräsidialamtes online gestellt. (…) Was lehrt uns das? Das Präsidialamt ist durchaus lernfähig. Und die Glückwunsch-Telegramme, die zwischen 1980 und 2019 nach Teheran geschickt wurden, sind Zeugnisse einer Politik des Appeasement und der Würdelosigkeit.
Henryk M. Broder • Glückwunsch, Herr Präsident, auch im Namen meiner Landsleute! • Die Achse des Guten • 01.03.2019
https://www.achgut.com/artikel/glueckwunsch_herr_praesident_auch_im_namen_meiner_landsleute
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„Die häufigsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit richten sich gegen Mädchen und Frauen. Wir können nicht weltweit für Menschenrechte kämpfen, ohne für die Rechte von Mädchen und Frauen zu kämpfen.“
Rede von Außenminister Heiko Maas anlässlich des Weltfrauentags 2020 im Auswärtigen Amt • 03.03.2020
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-weltfrauentag/2313600
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„Staatsverträge können ein wichtiger Schritt sein, um den Platz des Islam in der Mitte unserer Gesellschaft zu stärken.“
Bundesjustizminister Maas fordert Toleranz für Islam • Qantara • 07.12.2015
https://de.qantara.de/content/bundesjustizminister-maas-fordert-toleranz-fuer-islam
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(Der amtierende Außenminister und der islamisch verpflichtende Hidschab – Maas sagt Kopftuch, findet es prima, sofern das Tragen freiwillig geschehe.)
Um ein konkretes Beispiel zu machen: Die CDU hat auf ihrem Parteitag ihre Ablehnung der Vollverschleierung von Frauen bekräftigt. Wie halten Sie es damit?
Maas: Ich bin dagegen, einzelne Themen zu dramatisieren. Sicherlich muss man in den muslimischen Gemeinden deutlich sagen, dass bei uns jede Einzelne selbst eine Entscheidung treffen kann, wie sie sich der Öffentlichkeit zeigt. Solange das der Fall ist, habe ich kein Problem damit, wenn jemand ein Kopftuch trägt oder sich verschleiert. Wo aber jemand dazu genötigt wird, ist die Grenze überschritten.
Heiko Maas: „Die schweigende Mehrheit darf nicht länger schweigen“ • Qantara • 28.12.2015
https://de.qantara.de/inhalt/heiko-maas-die-schweigende-mehrheit-darf-nicht-laenger-schweigen
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Verfassung von Afghanistan
Islamic Republic of Afghanistan • The Constitution of Afghanistan • (Ratified) January 26, 2004
In the name of Allah … Praise and Peace be upon Mohammad … We the people of Afghanistan: Believing firmly in Almighty God, relying on His divine will and adhering to the Holy religion of Islam.
Art. 2. The sacred religion of Islam is the religion of the Islamic Republic of Afghanistan
Art. 3 No law shall contravene the tenets and provisions of the holy religion of Islam in Afghanistan
Art. 45 The state shall devise and implement a unified educational curricula based on the tenets of the sacred religion of Islam.
Art. 54 … the elimination of related traditions contrary to the principles of the sacred religion of Islam.
Art. 63 … that I shall obey and protect the Holy religion of Islam.
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Heiko Maas @HeikoMaas • 12.09.2020 • 9:47
Die innerafghanischen Friedensverhandlungen in Doha beginnen. Ein Ende der Gewalt und ein Leben in Würde – das wünschen sich die Menschen. Afghanistan und Deutschland verbindet eine mehr als 100-jährige Freundschaft. Wir stehen bereit zu unterstützen, damit die Verhandlungen erfolgreich werden.
s://twitter.com/HeikoMaas/status/1304688169007362048
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Talaq
Scheidungen sind im Islam erlaubt, jedoch liegt das Recht bei den Männern. Nichtsdestotrotz haben Frauen das Recht unter bestimmten Bedingungen und Umständen, sich scheiden zu lassen. Theoretisch können im Islam Frauen auf ihr Recht auf Scheidung, beim Eingehen des Ehevertrags [ Nikah (نكاح nikāḥ) ], bestehen (…). Das bedeutet, dass die Frau dem Mann sagen kann, dass sie ihn unter der Bedingung heiratet, dass er ihr das Recht gibt, sich von ihm scheiden zu lassen. Jedoch wird Scheidung in der afghanischen Kultur nicht befürwortet und afghanische Frauen kennen meist ihre Rechte nicht, wenn es darum geht, die Scheidung einzureichen. Nur in ganz wenigen Fällen wird bei besonders triftigen Gründen die Frau in Bezug auf Scheidung von ihrer Familie unterstützt [Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Afghanistan, 19.11.2014, S. 80-81 mit Verweis auf University of Montana: Afghan Women, 4.4.2012, p://www.umt.edu/mansfield/dclcp/documents/womeninafghanistan_full.pdf]
Das norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo schreibt in einem im Mai 2011 veröffentlichten Bericht zu Eheschließungen in Afghanistan, dass die afghanische Gesetzgebung in Übereinstimmung mit dem Islam Scheidungen erlaube. Allerdings sei es für einen Mann wesentlich einfacher, sich scheiden zu lassen, als für eine Frau. Gemäß Artikel 135 des afghanischen Zivilgesetzbuches sei das Recht, eine Ehe ohne Angabe von Gründen aufzulösen, dem Ehemann vorbehalten. Ein Paar werde als geschieden angesehen, wenn der Ehemann erkläre, eine Scheidung (talaq) [ طلاق ṭalāq ‚Verstoßung‘ ] zu wollen. Auch die Frauen hätten laut Artikel 156 bis 175 ein Teilrecht zur Auflösung der Ehe (khul‘) [ Chul – خلع ḫulʿ ], auch wenn dazu die Zustimmung des Ehemannes benötigt werde. Außerdem müsste die Frau in einem solchen Fall den Brautpreis an den Ehemann zurückzahlen. Dem Max-Planck-Institut (MPI) zufolge würden es die Scharia und das Zivilgesetzbuch ermöglichen, dass das Recht zur Scheidung im Ehevertrag auf die Frau übertragen werde. Allerdings sei diese Möglichkeit kaum bekannt. Das Zivilgesetzbuch gestehe der Frau nur unter bestimmten Bedingungen das Recht zur Beantragung einer Scheidung zu. Außerdem müsse ein solcher Antrag von einem Gericht bearbeitet werden. Gemäß Landinfos Interpretation des afghanischen Zivilgesetzbuches könne die Rechtsgrundlage zur Auflösung einer Ehe in vier Kategorien unterteilt werden, die eine Scheidung in Folge eines Gerichtsbeschlusses ermöglichen könnten: 1) Scheidung wegen eines Fehlers (tafreeq) gemäß Artikel 176 bis 182. Ein Antrag auf Scheidung könne bewilligt werden, wenn der Ehemann, beispielsweise aufgrund einer Krankheit, nicht in der Lage sei, seinen ehelichen Verpflichtungen nachzukommen. 2) Scheidung wegen Schädigung (zarar) [ ضرر ḍarar ] gemäß Artikel 183 bis 190. 3) Scheidung wegen Nichtzahlung des Unterhalts (al-infaq) [ إنفاق infāq ] gemäß Artikel 194 bis 197. 4) Scheidung wegen Abwesenheit gemäß Artikel 194 bis 197. In allen vier Fällen müsse die Frau Beweise dafür beibringen, dass Gründe für eine Scheidung vorliegen [ACCORD Anfragebeantwortungzu Afghanistan: 1) Möglichkeiten, eine nach islamischem Recht geschlossene Ehe zu scheiden; 2) Kann durch eine lange Trennung der Ehepartner eine Ehe ohne formales Scheidungsverfahren für beendet erklärt werden?; 3) Kann eine Ehe in Abwesenheit eines der Ehepartner geschieden werden?, 17.07.2014]
BVwG Entscheidungsdatum 01.12.2014 W182 1436202-1
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20141201_W182_1436202_1_00/BVWGT_20141201_W182_1436202_1_00.html
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Legal Maxim regarding Elimination of Harm: “No Injury/Harm Shall Be Inflicted or Reciprocated” (Lā Ḍarar wa-lā Ḍirār)
https://brill.com/view/title/24551
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Darar
Ḍarar, „zarar“
Islamische Rechtsmaximen
„Schaden ist abzuwenden“
https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Rechtsmaximen
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Talaq
https://de.wikipedia.org/wiki/Tal%C4%81q
Chul
https://de.wikipedia.org/wiki/Chul%CA%BF
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Fatwa: „The wife must obey her husband, and if a Muslim woman married a non-Muslim man, her obedience to him would conflict with her obedience to Allah“
(…) Islam is exalted over all, and nothing is exalted above it. Marriage is guardianship and trusteeship. A Muslim man may be a guardian and a trustee over his wife from the People of the Book; however, a non-Muslim may not be a guardian and a trustee over a Muslim woman, for Almighty Allah said: „And never will Allah grant to the unbelievers a way (to triumphs) over the believers“ [Qur’an 4:141]. The wife must obey her husband, and if a Muslim woman married a non-Muslim man, her obedience to him would conflict with her obedience to Allah and His Messenger (…).
(…) Signed by: Dr. Mahmud Hamdi Zaqzuq, Minister of Islamic Endowments and President of the Egyptian High Council for Islamic Affairs; Dr. Wahbat al-Zuhayli; Dr. Nasir Farid Wasil, professor of Islamic shari’ah at al-Azhar University and former Grand Mufti of Egypt; Shaykh Muhammad al-Ghazali; Dr. Muhammad Rafat ‚Uthman, former dean of the College of Shari’a and Law at al-Azar, and member of the Islamic Research Academy; Islamic thinker Dr. Muhammad Salim al-‚Awa; and Dr. Amir ‚Abd-al-‚Aziz.
From what has been presented, it has been made clear that marriage of a Muslim woman to a non-Muslim man, without exception, whether he is from the People of the Book or not, is forbidden, and such a marriage is not permitted, based on the words of scholars both ancient and modern. If such a marriage does exist, it must be annulled immediately.
Almighty Allah knows best.
What is the ruling on a Muslim woman marrying a non-Muslim man?
Islamic Fatwa Council of Jerusalem, February 17, 2009
https://wikiislam.net/wiki/Fatwa:_%22The_wife_must_obey_her_husband,_and_if_a_Muslim_woman_married_a_non-Muslim_man,_her_obedience_to_him_would_conflict_with_her_obedience_to_Allah%22
s://www.webcitation.org/query?url=http://www.fatawah.com/Fatawah/66.aspx&date=2011-04-21
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Wissenschaftliche Dienste Dokumentation
WD 1 – 3000 – 004/15
Seite 11
Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?
Der Islam unterstützt nicht die Ehe einer muslimischen Frau mit einem Nicht-Muslim. Die Frau stünde in diesem Falle nicht mehr unter dem Schutz des Islam und ihre freie Religionsausübung sowie ihre Rechte in der Ehe (wie zum Beispiel die Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners) sind nicht gewährleistet. Da der Mann nicht zur islamischen Gemeinschaft gehört, ist es auch nicht möglich ihm jegliche Pflichten aufzuerlegen, die es in seiner Religion möglicherweise nicht gibt.
ZMD Zentralrat der Muslime in Deutschland
https://sehrgutachten.de/bt/wd1/004-15-islamische-organisationen-in-deutschland-organisationsstruktur-vernetzungen-und-positionen-zur-stellung-der-frau.txt
p://zentralrat.de/16660.php [Stand 2.2.2015].
p://www.islam.de/1640#frau [Stand 2.2.2015].
s://www.mediagnose.de/wp-content/uploads/2016/05/FAQ-Islam-Gesamttext.pdf
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„Muslime, die in einem Rechtsstaat leben, müssen sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen“
Die Rechtstreue des ZMD wird von seinen Repräsentanten betont, ist jedoch kritisch zu hinterfragen. „Muslime, die in einem [ s. u. ] Rechtsstaat leben, müssen sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen“,6 so ist es auf der Homepage des ZMD in seiner Selbstdarstellung zu lesen. Das bedeutet eigentlich unmissverständlich, dass Muslime sich nicht an Gesetze zu halten haben, die sie als unislamisch empfinden, zumindest aber, dass diese Zugeständnisse unter strategischen Aspekten gemacht werden.
Rita Breuer • Zur islamischen Präsenz in Deutschland • Materialdienst 8/2014 • EZW Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen • 2014
https://www.ezw-berlin.de/html/15_4440.php
p://islam.de/1641.php
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Der Homepage des Zentralrats der Muslime entnommen
„Freistellung von Schülern von der Teilnahme am Freitagsgebet? (…) In Deutschland gibt es die Schulpflicht, die es mit sich bringt, dass Kinder (…) zur Teilnahme am Schulunterricht verpflichtet sind. Muslime, die in einem nicht-islamischen Rechtsstaat leben, müssen sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen. Aber auch: Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für den männlichen Muslim ab der Pubertät (…) Das Freitagsgebet wird in den Moscheen in der Zeitspanne des Mittagsgebets (…) abgehalten.“
(…) Zur Vielehe heißt es: „Aus der islamischen Rechtslehre geht hervor, dass sich Muslime, die sich in einem nicht-islamischen Rechtsstaat befinden, an dessen Rechtsnormen halten müssen, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen. Hier in Deutschland ist es nicht möglich, mehr als eine Frau standesamtlich zu heiraten. Daher darf ein in Deutschland lebender Muslim nur eine Frau heiraten. Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass man sich an die Gesellschaftsordnung seines Aufenthaltsortes halten muss, wenn diese nicht die Grundsätze seines Glaubens verbieten oder wichtige Lebensbedürfnisse unterbinden, weil man mit dem Aufenthalt in einem nicht-islamischen Land einen Vertrag mit demselben schließt, seine Gesellschaftsordnung nicht zu brechen.“
Heinz Halm • Muslime und Islam in der Diaspora • (Was ist “Euro-Islam”?) • Islam und Globalisierung (Zeitschrift) Heft 2/3 2003 • LpB Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
http://www.buergerimstaat.de/2_3_03/dia.htm
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„Vor dem Gesetz sind alle gleich“ versus „Rechtspluralismus“
«Rechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?» heisst der Aufsatz, den der Freiburger Professor Christian Giordano in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus publiziert hat. Der Text birgt Sprengstoff. Was der Sozialanthropologe fordert, ist nicht weniger als der Bruch mit der bestehenden Rechtsordnung in den modernen westlichen Staaten. Nicht mehr alle sollen vor dem Gesetz gleich sein: Je nach Herkunft, Ethnie oder Religion soll künftig anderes Recht gelten und von anderen Gerichten beurteilt werden.
Ein Jahr ist es her, dass in England der Erzbischof von Canterbury ähnliche Gedanken äusserte und für britische Muslime die Einrichtung von Scharia-Gerichten verlangte. Das Oberhaupt der anglikanischen Kirche erntete Zustimmung bei Muslimen – und wütende Proteste aus der Mehrheit der Bevölkerung.
«Ich bin mir bewusst, dass ich provoziere», sagt Christian Giordano über seinen Artikel. Allerdings sei die Zeit reif für eine Debatte auch in der Schweiz. Die Einwanderung von Menschen aus weit entfernten Kulturkreisen verlange danach. Wer glaube, man könne diese Menschen vollständig in die Schweizer Rechtsordnung integrieren, der irre: «Die kulturelle Distanz ist zu gross. Und sosehr sich diese Migranten auch assimilieren, es bleibt immer eine Differenz bestehen. Auch zu unserem Rechtssystem.» Giordano sagt, dass es bereits heute eine eigene Gerichtsbarkeit von Immigranten gebe – allerdings im Verborgenen. Als Prozess-Gutachter wisse er, dass im Zusammenhang mit der albanischen Blutrache quasioffizielle Vermittler tätig seien. Diese seien vergleichbar mit einem Friedensrichter. Giordano vermutet zudem, dass in der Schweiz Scharia-Gerichte bestünden, die allerdings jeder Kontrolle entzogen seien.
Dieses Schattendasein müsse beendet werden, fordert er: Der Staat müsse Scharia- und andere religiöse Gerichte für Immigranten in der Schweiz anerkennen. Dabei denkt er vor allem an Prozesse in Zivilsachen, aber auch bei Delikten bis zur Körperverletzung. Bei Rekursen gegen Urteile von Scharia-Gerichten würde nach den Vorstellungen Giordanos in letzter Instanz das Bundesgericht zuständig bleiben – nach normalem Schweizer Recht. Urteile, die nach Scharia zu Körperstrafen führen würden, will Giordano zudem nicht akzeptieren. (…)
Pascal Hollenstein • Scharia-Gerichte in der Schweiz? • NZZ Neue Zürcher Zeitung • 28.12.2008
https://www.nzz.ch/scharia-gerichte_fuer_die_schweiz-1.1606772
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Rowan Williams, the most senior figure in the Church of England, said that giving Islamic law official status in the UK would help achieve social cohesion because some Muslims did not relate to the British legal system.
(…) some Muslim groups supported Dr Williams‘ views on sharia law, which sets out a broad code of conduct for all aspects of life, from diet to the wearing of the hijab.
The Ramadhan Foundation, an educational and welfare body, said the speech was „testament to his attempts to understand Islam and promote tolerance and respect between our great faiths“.
More than 800 people were present in the Great Hall of the Royal Courts of Justice for the speech. A further 200 poured into the overspill marquee. Plasma screens were erected to ensure people could hear and see Williams clearly, and the audience was encouraged to introduce themselves to those nearby.
Williams said introducing sharia law would mean Muslims would no longer have to choose between two systems.
„If what we want socially is a pattern of relations in which a plurality of diverse and overlapping affiliations work for a common good, and in which groups of serious and profound conviction are not systematically faced with the stark alternatives of cultural loyalty or state loyalty, it seems unavoidable.“
He compared the situation to faith schools, where „communal loyalties“ were brought into direct contact with wider society, leading to mutual questioning and mutual influence towards change, without compromising the „distinctiveness of the essential elements of those communal loyalties“.
Earlier, in a BBC interview, he was more succinct. He said it was a „matter of fact“ that sharia law was already being practised in Britain.
„It’s not as if we’re bringing in an alien and rival system; we already have in this country a number of situations in which the internal law of religious communities is recognised by the law of the land … There is a place for finding what would be a constructive accommodation with some aspects of Muslim law as we already do with some kinds of aspects of other religious law.“
Riazat Butt, Religious affairs correspondent • Archbishop backs sharia law for British Muslims • The Guardian • 07.02.2008
https://www.theguardian.com/uk/2008/feb/07/religion.world
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الأحكام الخمسة
al-aḥkām al-ḫamsa
Al-Ahkam al-Chamsa
Die fünf Kategorien, in die die menschlichen Handlungen eingeteilt werden, sind:
• obligatorisch (farḍ oder wāǧib)
• empfohlen (mandūb), oder auch „erwünscht“ (mustaḥabb) bzw. sunna
• erlaubt (ḥalāl oder mubāḥ)
• verpönt (makrūh)
• verboten (ḥarām oder maḥẓūr)
https://de.wikipedia.org/wiki/Al-Ahk%C4%81m_al-chamsa
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