Archive for the ‘Islam und Sozialarbeit’ Category

574 · Schenuda gehört nicht in ein Waisenhaus

20. Oktober 2022

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الطفل شنودة

The child Shenouda

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Das Kind Schenuda (4) muss seinen Eltern unverzüglich zurückgegeben werden

Ein christliches Ehepaar in Ägypten, das 29 Jahre lang selbst keine Kinder hatte bekommen können, adoptierte einen neugeborenen Jungen. Ein unbekannter Mensch hatte das Neugeborene auf dem Gelände der Kirche abgelegt, wenn es die Mutter war, dann vielleicht weil sie selbst Christin war beziehungsweise aus ihrer Vermutung heraus, dass es dem Kind bei Christen gut gehen würde.

Der koptische Priester der Kirche gab dem bis dahin kinderlosen Ehepaar das Kind, um es aufzunehmen, für es zu sorgen und es großzuziehen als wäre es das eigene. Der Junge wurde getauft und durch seine Eltern mit Liebe und Hingabe erzogen.

Der christlicher Name des Kindes lautet Shenouda (شنوده). Der sozusagen klassisch koptische Name ist weitbekannt durch Archimandrit Schenute von Atripe (348 — 466) und durch den Namen des Oberhauptes der Koptischen Kirche Schenuda III. (Papst Schenuda III. von Alexandrien, 1923 — 2012).

Die Nichte des Adoptivvaters, die ein ungeteiltes Erbe ihres Onkels anstrebte, drängte die Behörden dahingehend, dass das adoptierte Kind den Pflegeeltern weggenommen werden möge, wohl aus Neid oder Habgier, in jedem Fall um Alleinerbin zu werden.

Ägyptens Behörden wagten und wagen nicht, gegen das islamische Recht zu verstoßen und nahmen den Adoptiveltern das Kind weg. Der Islam verbietet die Adoption (تبني tabannī), die islamischen Gelehrten begründen dieses Adoptionsverbot mit der 33. Koransure. Seit dem Jahr 4 oder 5 nach Hidschra (das wäre im Jahr 626 oder 627), so heißt es auch in einer mit Billigung des dortigen Religionsministeriums im Emirat Katar (Qaṭar) veröffentlichten Fatwa (fatwā, Pl. fatāwā), ist die Adoption islamrechtlich (islamisch) verboten.

Im Einklang mit der Scharia, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, hier in Übereinstimmung mit der Fitra, der Geschaffenheit jedes Wesens auf den islamisch verstandenen Schöpfer hin, betrachtet der Islam ohnehin jedes Neugeborene als Muslim, und ein solcher dürfe grundsätzlich nicht in einer christlichen Familie aufwachsen.

Um den allgemeinen Menschenrechten Geltung zu verschaffen und damit zur Weltgemeinschaft kulturell moderner Staaten zu gehören, muss auch Ägypten die Scharia aus dem Personenstandsrecht und Familienrecht ebenso entfernen wie den Schariavorbehalt aus der Verfassung, Artikel 2. Islam is the religion of the State.

Die Behörden nahmen das Kind seinen christlichen Eltern weg und gaben ihm den, auch, muslimischen Namen Yusuf (يوسف), das ist die arabische Entsprechung des biblischen, aus dem Hebräischen stammenden Namens Josef (יוֹסֵף).

Ebenfalls änderten sie die Religion in seiner Geburtsurkunde, nämlich, wie es die Fitra (Scharia) verlangt, auf „muslimisch“. Die ägyptischen Behörden brachten – oder sollten wir sagen sie entführten und verschleppten? – das Kind Schenuda in eine Pflegeeinrichtung, in ein staatlich geführtes Waisenhaus.

Überall auf der Welt gedeihen Vernunft, Anteilnahme und Versöhnung aus der Keimzelle Familie heraus, aus der liebevollen und fürsorglichen Beziehung zwischen Eltern und Kind.

Überall auf der Welt, also auch in Ägypten, braucht ein Kind seine Eltern und ist es ein grausamer Bruch mit der Menschlichkeit, ein Kind seinen Eltern wegzunehmen.

Im Sinne des Kindeswohls und des Wohlergehens auch von den Eltern des Vierjährigen sind die ägyptischen Behörden aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass das Kind Schenuda nicht im staatlich betriebenen Kinderheim leben muss, sondern zu seinen Eltern zurückkehren kann.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e n

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The Tragic Story of ‘Baby Shenouda’

Meanwhile, there is every indication that Shenouda was born to a Christian mother—or at least to a mother who thought Christians would best know how to raise her unwanted child. Otherwise, why abandon the babe in a church?

Raymond Ibrahim

copticsolidarity.org/2022/09/06/the-tragic-story-of-baby-shenouda/

Egyptian Child Forcibly ‚Returned‘ to Islam · The Tragic Story of ‚Baby Shenouda‘ · Raymond Ibrahim

meforum.org/63556/egyptian-child-forcibly-returned-to-islam

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4-year-old Shenouda was Taken From His Adoptive Parents and Placed in an Orphanage in Egypt

Raghda El-Sayed

el-shai.com/4-year-old-shenouda-orphanage-in-egypt/

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Orphan Forced from Christian Home Highlights Islamic Ban on Adoption

Egypt sees surge in foster care applications, though still insufficient, while Christians denied custody due to sharia law.

Jayson Casper

christianitytoday.com/news/2022/september/egypt-adoption-ban-sharia-kafala-coptic-orphans-shenouda.html

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Zayd ibn Haritha al-Kalbi · marriage to Zaynab bint Jahsh · divorce from Zaynab

Change of adoption laws in Islam

… the traditional Arab form of adoption was no longer recognized in Islam; it was replaced by kafala.

en.wikipedia.org/wiki/Zayd_ibn_Haritha_al-Kalbi#Change_of_adoption_laws_in_Islam

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Koran Sure 33

Al-Ahzab (الأحزاب, al-aḥzāb, „the confederates“, „the clans“, „the coalition“, „the combined forces“) is the 33rd chapter (sūra) of the Quran (Q33)

en.wikipedia.org/wiki/Al-Aḥzāb

Adopted and blood-related persons

Verses 33:5-6 are concerned with the differences between adopted and blood-related persons. Verse 33:5 refers to adoption in Islam

en.wikipedia.org/wiki/Al-Aḥzāb#5-6_Adopted_and_blood-related_persons

Islamic adoptional jurisprudence

en.wikipedia.org/wiki/Islamic_adoptional_jurisprudence

Die 33. Koransure (الأحزاب al-Aḥzāb ‚Die Parteien‘, ‚Die Gruppen‘) sei in Medina verkündet worden, heute datiert man sie um das Jahr 627 der gewöhnlichen Zeitrechnung. In Bezug auf Vers 4 wird „Er hat eure Adoptivsöhne nicht (wirklich) zu euren Söhnen gemacht“ von islamischen Autoritäten auf Zaid ibn Haritha bezogen, den Adoptivsohn Mohammeds.

de.wikipedia.org/wiki/Al-Ahzab

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Koran 33:4

corpuscoranicum.de/en/verse-navigator/sura/33/verse/4/concordance/word/20

corpuscoranicum.de/de/verse-navigator/sura/33/verse/4/manuscripts

Allah hat keinem Mann zwei Herzen in seinem Inneren gemacht. Und Er hat eure Gattinnen, von denen ihr euch durch den Rückenschwur trennt, nicht (wirklich) zu euren Müttern gemacht. Und Er hat eure angenommenen Söhne nicht (wirklich) zu euren Söhnen gemacht. Das sind eure Worte aus eurem (eigenen) Mund. Aber Allah sagt die Wahrheit, und Er leitet den (rechten) Weg.

Übersetzung Bubenheim / Elyas (das sind ‚Abdullāh as-Sāmit (Frank Bubenheim) und Nadeem Elyas)

koran.wwpa.com/page/Sure-33-Bubenheim-Elyas

English

legacy.quran.com/33/4

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Koran 33:5

corpuscoranicum.de/en/verse-navigator/sura/33/verse/5/concordance/word/20

corpuscoranicum.de/de/verse-navigator/sura/33/verse/5/manuscripts

Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

Übersetzung Bubenheim / Elyas

koran.wwpa.com/page/Sure-33-Bubenheim-Elyas

English

legacy.quran.com/33/5

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Koran 33:37

„… Als dann Zaid keinen Wunsch mehr an ihr hatte, gaben Wir sie dir zur Gattin, damit für die Gläubigen kein Grund zur Bedrängnis bestehe hinsichtlich der Gattinnen ihrer angenommenen Söhne, wenn diese keinen Wunsch mehr an ihnen haben. …“ (Bubenheim / Elyas)

koran.wwpa.com/page/Sure-33-Bubenheim-Elyas

„… But when Zaid had accomplished his want of her, We gave her to you as a wife …“ (Shakir)

„… So, as soon as Zayd had accomplished what he would of her, (i.e., accomplished his purpose, and divorced her. The reference is to Zaynab) We espoused her to you …“ (Dr. Ghali)

legacy.quran.com/33/37

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In the past, at-tabanni or child adoption was a common practice. Even the Prophet (…) had adopted Zaid bin Haritha. However, this tabanni or adoption is abolished by the revelation of the verse:

ادْعُوهُمْ لِآبَائِهِمْ هُوَ أَقْسَطُ عِندَ اللَّهِ فَإِن لَّمْ تَعْلَمُوا آبَاءهُمْ فَإِخْوَانُكُمْ فِي الدِّينِ وَمَوَالِيكُمْ

„Call them by [the names of] their fathers; it is more just in the sight of Allah. But if you do not know their fathers – then they are [still] your brothers in religion and those entrusted to you.“ (al-Ahzab :5)

(…) Abdul Aziz ibn Baz explains:

„In the past, tabanni (adoption) was a common thing in the Jahiliyya era. (…)“

topislamic.net/child-adoption-in-islam/

in the Jahiliyya era (جاهلية ǧāhilīya)

en.wikipedia.org/wiki/Jahiliyyah

die Dschahiliyya (جاهلية ǧāhilīya)

de.wikipedia.org/wiki/Dschāhilīya

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Fatwa

The year when adoption was forbidden

IslamWeb · Fatwa No: 139996

Adoption was forbidden in the fifth year A.H. It has also been said that this was in the fourth year A.H. (…) According to the opinion of Abū Isḥāq [al-Fazārī] (…) it was revealed late in the fifth year after Hijra … Ibn al-Qayyim [al-Dschauziyya] (…) confirmed that it was in the fifth year.

islamweb.net/en/fatwa/139996/the-year-when-adoption-was-forbidden

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Fatwa

Das Jahr, in dem das Adoptieren verboten wurde

IslamWeb · Fatwā-Nummer: 139996

islamweb.net/de/fatwa/139996/Das-Jahr-in-dem-das-Adoptieren-verboten-wurde

Qatar

Islamweb.net, an affiliate of the Da’wa and Religious Guidance Department at the Ministry of Endowments and Islamic Affairs

qatar-tribune.com/article/53998/NATION/Islamwebnet-launches-videos-for-non-Arabic-audiences

Ministry of Endowments and Islamic Affairs State of Qatar

Ministry of Endowments [أوقاف awqāf, Sg. وقف waqf] and Islamic Affairs … its Da’wa … IslamWeb.net

npaq-meia.com/Articles7ddc.html?art=8938&cnt=1&lf=161

npaq-meia.com/Articles7ddc.html

Das dem Religionsministerium von Katar unterstellte Fatwa-Portal IslamWeb.net

de.wikipedia.org/wiki/Salafismus

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Katar

Katar importierte in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Waffensysteme. Von 2016 bis 2020 war das Importvolumen fast fünfmal so hoch wie von 2011 bis 2014. Damit war das Land zwischen 2016 und 2020 für rund 4 % der weltweiten Waffenimporte verantwortlich und stand im globalen Vergleich auf Rang 8. Unter anderem importierte das Land bzw. importiert noch Kampfjets aus den USA, Großbritannien und Frankreich, mehrere hundert gepanzerte Fahrzeuge aus der Türkei, ballistische Kurzstreckenraketen aus China und Leopard 2-Panzer aus Deutschland.

Die Streitkräfte Katars beteiligten sich bis zur Katar-Krise 2017 an der Militärintervention im Jemen seit 2015 mit ca. 1.000 Soldaten und 10 Jagdflugzeugen.

Südwestlich von Doha befindet sich die Al Udeid Air Base, die größte US-Militärbasis im Nahen Osten mit rund 11.000 Soldaten. Großbritannien hat vier C-130 der Royal Air Force in Katar stationiert. Die USA betreiben daneben in Katar ein gemeinsames HBCT-Ausrüstungslager (APS) der Army, der Air Force, der Navy und der Marines. Auch die Türkei unterhält seit 2016 eine Militärbasis in dem Land, die Kapazität für bis zu 3.000 Soldaten bietet. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan gab im November 2019 bekannt, dass der Bau einer neuen türkischen Militärbasis in Katar abgeschlossen sei.

de.wikipedia.org/wiki/Katar#Milit%C3%A4r

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[ Saudi-Arabien ]

10. August 2011

Petition: Kein deutscher Panzerverkauf an repressives Regime

Der geplante deutsche Verkauf von Leopard-Panzern an den saudi-arabischen Unrechtsstaat ist grundgesetzwidrig und sofort zu stoppen.

schariagegner.wordpress.com/2011/08/10/nein-zum-deutschen-panzerverkauf-an-das-saudi-regime/

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Als Friedensbewegung bezeichnet man soziale Bewegungen, die Kriege, Kriegsformen und Kriegsrüstung aktiv und organisatorisch verhindern und den Krieg als Mittel der Politik ausschließen wollen.

de.wikipedia.org/wiki/Friedensbewegung

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Waisenfürsorge im Islam (kafâlat al-yatîm)

Dr. Ralph Ghadban (2015)

(…) Definition

Im islamischen Recht werden die Minderjährigen, die ihren Vater verloren haben als Waise, yatîm, betrachtet. Die Verlust der Mutter berechtigt nicht zu dieser Kennzeichnung. Das beruht auf der patriarchalischen Familienvorstellungen im Islam, die den Vater als Alleinversorger der Familie sehen. Es ergibt sich daraus die Notwendigkeit, seine Kinder nach seinem Ableben zu unterstützen.

Das erklärt aber auch, warum der Waisenstatus mit dem Erwachsenwerden beendet wird. Die Kinder können dann für sich selber sorgen. Einen Waisenstatus haben auch die Findlinge, al-laqît, und die unehelichen Kinder.

Behindert ist derjenige, der wegen geistiger oder physischer Defizite nicht autonom handeln und für sich selber sorgen kann. Sein Zustand wird nicht beendet, kann aber durch adäquates Erlernen oder Behandlung verbessert werden.

Die Betreuungsformen

Die Formen der Waisenfürsorge: Die Adoption (al-tabanni), die Pflegschaft (al-hadâna), die Patenschaft (al-kafâla) und die Vormundschaft (al-wilâya).

In allen Kulturen ist die Adoption erlaubt, der Islam hat sie aber im 7. Jh. verboten. (…)

bpb.de/medien/213757/Waisenfürsorge im Islam.pdf

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BRILL · Encyclopaedia of Islam, THREE

Adoption (altabannī), literally “making someone a son or daughter,” is the act of establishing a man or woman as parent to one who is not his or her natural child.

referenceworks.brillonline.com/entries/encyclopaedia-of-islam-3/adoption-SIM_0304

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كفالة

kafāla

Kafala

(hier als das Verfahren islamrechtlich legaler Kindesaufnahme)

Im Familienrecht bedeutet die Kafala die Verpflichtung eines erwachsenen Muslim, sich genauso wie es ein Elternteil für sein eigenes Kind täte, um den Unterhalt, die Erziehung und den Schutz eines Kindes zu kümmern und die gesetzliche Vormundschaft über dieses Kind auszuüben. Im Unterschied zu einer Adoption wird durch die Kafala kein Verwandtschaftsverhältnis begründet, das Kind wird auch nicht zum Erben des Vormunds. Die Kafala im Familienrecht endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie kann auf Antrag der leiblichen Eltern oder des Vormunds aber auch vorher aufgehoben werden.

de.wikipedia.org/wiki/Kafala#Familienrecht

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The Struggle of Being a Kafala Mother in Egypt

Marina Makary

Adoption, which entails legally taking another’s child and bringing it up as one’s own, is forbidden in Shari’a (Islamic) law, upon which the Egyptian constitution is based. However, kafala (guardianship) exists. Kafala is the Islamic term for adoption, with the difference of the transference of inheritance rights, and the change of the child’s full name.

egyptianstreets.com/2022/03/24/the-struggle-of-being-a-kafala-mother-in-egypt/

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Kafāla: The Qur’anic-Prophetic Model of Orphan Care

Zainab Alwani

DOI: 10.18060/24666

Keywords: orphan, yatīm, orphan care, kafāla, foster care, guardianship

journals.iupui.edu/index.php/JIFP/article/view/24666

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أمال ميخائيل، الأم البديلة للطفل شنودة،

Amal Mikhael, die Adoptivmutter des Kindes Shenouda

elbalad.news/5435265

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Recognition of Kafala in the Italian Law System from a Comparative Perspective

Adele Pastena

(…) Kafala in the Kingdom of Morocco. Evolution of Islamic Family Law

cambridgescholars.com/resources/pdfs/978-1-5275-5508-2-sample.pdf

books.google.de/books?id=irzxDwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

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Der traditionsreiche Name des Kindes

Schenuda (شنودة) Shenouda

Shenouda (Egyptian Arabic: شنودة pronounced [ʃeˈnuːdæ]) is an Egyptian male name, which is commonly used among Egyptian Christians (the Copts). The name comes from Coptic: Ϣ…ϯ (Šenoude / Šinouti ) and is a composite of the Egyptian words: še (ϣ… „son“), en- (… „of“) and Noude / Nouti (…ϯ „God“), thus meaning the son of God.

en.wikipedia.org/wiki/Shenouda

Ϣ…ϯ

ägyptisch, koptisch, später ins Griechische als Σενούθιος Senoúthios und ins Russische zu Сенну́фий / Синуфий

en.wiktionary.org/wiki/%CF%A3%E2%B2%89%E2%B2%9B%E2%B2%9F%E2%B2%A9%CF%AF

berlpap.smb.museum/01063/?lang=en

Schenute von Atripe (* um 348; † 466)

de.wikipedia.org/wiki/Schenute_von_Atripe

Шенуте Атрипский · Schenute von Atripe

drevo-info.ru/articles/13674846.html

Schenute von Atripe, Schenute der Archimandrit

Shenoute of Atripe, also known as Shenoute the Great or Saint Shenoute the Archimandrite (347-465 or 348-466) was the abbot of the White Monastery in Egypt. He is considered a saint by the Oriental Orthodox Churches, and is one of the most renowned saints of the Coptic Orthodox Church.

en.wikipedia.org/wiki/Shenoute

„Anba Shenouda, … the founder of Coptic civilization´ …, was called the father of the Copts or the father of the Egyptians.“

الأنبا شنودة رئيس المتوحدين مؤسس الحضارة القبطية وزعيم الثورة القبطية الحضارية والفكرية سمي بأبو القبط أو أبو المصريين، وهو يُعتبر أهم شخصية تمثل رهبنة الشركة في مصر بعد القديس باخوميوس بل أعظم شخصية مصرية في العصر القبطي بأسره. دُعي «أرشمندريت» أي رئيس المتوحدين، لأنه كان يمارس حياة الوحدة من حين إلي آخر. لقد شجع بعض رهبانه علي الانسحاب إلي البرية بعد سنوات قليلة من ممارستهم حياة الشركة، دون قطع علاقتهم بالدير تمامًا. بينما رأي القديس باخوميوس في «الشركة» ذُروة السموّ الرهباني، أما القديس شنوده فيراها مرحلة انتقالية تُعد النفوس الناضجة لحياة المتوحدين الأكثر نسكًا. كان رئيسًا للدير الأبيض في أدريبه في صحراء طيبة، لأكثر من 56 عامًا (القرن الرابع/الخامس). قاد حوالي 2200 راهبًا و1800 راهبة، كما أخبرنا تلميذه وخلفه القديس ويصا.

ar.wikipedia.org/wiki/شنودةرئيسالمتوحدين

Papst Schenuda III.

de.wikipedia.org/wiki/Schenuda_III.

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Weißes Kloster (الدير أبيض Dayr al-ʾAbyaḍ) wird das Schenute-Kloster von Atripe im ägyptischen Gouvernement Sohag (سوهاج Sawhāǧ) genannt.

de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fes_Kloster_(Sohag)

en.wikipedia.org/wiki/White_Monastery

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2022

„The case of the child Shenouda“

Weltbekannt wird der Fall als „Das Kind Schenuda“, aṭ-Ṭifl Šinūda.

„الطفل شنودة“

google.com/search?q=“الطفل+شنودة“

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Fitra

Fitra (فطرة, fiṭra ‚Natur, Veranlagung; Schöpfung‘), von فطر, faṭara ‚schaffen, erschaffen (von Gott); angeboren sein‘, bezeichnet ein islamisches Konzept von der Natur des Menschen, die so angelegt ist, dass jeder Mensch bei seiner Geburt und gemäß seiner Natur على الفطرة ein muslim, ein – dem koranischen Sprachgebrauch entsprechend – dem einzigen Gott ergebener Mensch sei. Denn Gott hat den Menschen so erschaffen, dass er Kenntnis معرفة / maʿrifa von der Existenz seines Herrn hat (al-mausu’a al-fiqhiyya. Enzyklopädie des islamischen Rechts. Kuwait 1995. Bd. 32, 184–185 nach Quellen der islamischen Theologie).

Fitra ist „eine Art und Weise des Erschaffens oder des Erschaffenseins“. Auf die Entlehnung des Begriffes aus dem Äthiopischen haben die rientalisten Theodor Nöldeke (1836 — 1930) und Friedrich Schwally (1863 — 1919) hingewiesen. Die theologische Bedeutung des Begriffes ist in dem in mehreren Varianten überlieferten Prophetenspruch (Hadith) begründet:

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

de.wikipedia.org/wiki/Fitra

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دستور جمهورية مصر العربية

Verfassung der Arabischen Republik Ägypten

„الإسلام دين الدولة، واللغة العربية لغتها الرسمية، ومبادئ الشريعة الإسلامية المصدرالرئيسى للتشريع“

„Der Islam ist Staatsreligion, Arabisch ist seine Amtssprache, und die Prinzipien der islamischen Scharia sind die Hauptquelle der Gesetzgebung.“

sis.gov.eg/Newvr/consttt%202014.pdf

Constitution of The Arab Republic of Egypt

2014

„We are drafting a Constitution that affirms that the principles of Islamic Sharia are the principal source of legislation, and that the reference for the interpretation of such principles lies in the body of the relevant Supreme Constitutional Court Rulings.“

Article (2)

Islam is the religion of the State and Arabic is its official language. The principles of Islamic Sharia are the main source of legislation.

sis.gov.eg/Newvr/Dustor-en001.pdf

fr.wikipedia.org/wiki/Constitution_%C3%A9gyptienne_de_2014

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الإعلان العالمي لحقوق الإنسان

Universal Declaration of Human Rights · UDHR

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte · AEMR

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) oder kurz AEMR ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten. Sie wurde am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris verkündet. Nach einer Präambel beginnt sie mit:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ – Art. 1 AEMR

de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte

en.wikipedia.org/wiki/Universal_Declaration_of_Human_Rights

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572 · Prinzip Hidschab

5. Oktober 2022

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حجاب
ḥiǧāb

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Prinzip Hidschab

Seit 1979 ist der Iran Islamrepublik sprich Islamdiktatur. In der gemäß Himmelsbefehl irdisch zu verwirklichenden, auf den Tag der Auferstehung (يوم القيامة yaum al-qiyāma) ausgerichteten islamischen Gesellschaft ist ein freies, ein selbstbestimmtes Leben für niemanden vorgesehen, am allerwenigsten für jenen weiblichen Besitz des Vaters oder Ehemannes, für die dem Schariarecht ausgesetzte muslimische Frau. Vater, Bruder und später der Ehemann haben die Funktion des Sittenwächters über die Muslima, beispielsweise könnte eine Braut ohne Zustimmung ihres Wali (männlicher Vormund, hier Heiratsvormund) nicht heiraten. Generell ist der Mahram der männliche Aufpasser, unterstützt durch die anderen Männer der Großfamilie, die allesamt genau kontrollieren, mit wem die weibliche Verwandtschaft sich trifft, ob das Mädchen oder die Frau sich außerhalb des Hauses sittsam genug verhält. Gibt es keinen Ehemann, bestimmen sie, ob sie das Haus verlassen darf.

Es geht um den Iran und dessen Reislamisierung, ohne Kommentar und in Guillemets (« ») füge ich deshalb einige, inzwischen ein halbes Jahrhundert alte Worte eines schiitischen Geistlichen ein, welcher der damaligen Weltöffentlichkeit noch weitgehend unbekannt war. Zwischen dem 21. Januar und dem 8. Februar des Jahres 1970 hörten die Islamstudenten an der traditionsreichen Lehrstätte im irakischen Nadschaf neunzehn Vorlesungen von Ruhollah Chomeini, deren Inhalte später als Hokumat-e Eslāmī zusammengefasst wurden: Der Islamische Staat (حکومت اسلامی Islamic Government). Olamā meint die Ulama oder, etwa türkisch, Ulema (علماء ʿUlamāʾ), die Islamgelehrten, Einzahl Alim oder Âlem (عَالِم ʿĀlim, vgl. Brockhaus, Leipzig 1911, „Ulemâ (arab.), in der Türkei der Stand der Rechts-und Gottesgelehrten, die Imame (Kultusdiener), Mufti (Gesetzesausleger) und Kadi (Richter) umfassend.“)

Vor 52 Jahren rief Ruhollah Chomeini seine Studenten zur rechten Lebensführung und Herrschaft.

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« Eine unislamische politische Ordnung errichten bedeutet nämlich nichts anderes als die politische Ordnung des Islams ignorieren. Dazu kommt noch, dass jede unislamische politische Ordnung eine polytheistische Ordnung ist, da ihr Herrscher der Ṭāġūt ist; und wir sind verpflichtet, die Spuren des Polytheismus in der Gesellschaft und im Leben der Muslime zu beseitigen und zu vernichten. … Die gesellschaftlichen Bedingungen unter der Herrschaft des Ṭāġūt und der polytheistischen Ordnung sind der Boden für die Verderbnis, wie Sie sehen. Das ist die „Verderbtheit auf der Erde“, die ausgerottet werden muss und deren Stifter bestraft werden müssen. »

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Nach dem Glaubensgrundsatz der Fitra (فطرة fiṭra), der islamisch verstandenen Geschöpflichkeit und dem naturhaften Ausgerichtetsein jedes Wesens hin auf Allah, ist die Frau anders nackt als der Mann. Während der Schambereich, arabisch Aura (عورة ʿawra), des Mannes ausschließlich seine Geschlechtsteile und den Bereich zwischen Bauchnabel und Knien umfasst, ist beinahe der gesamte Körper der Frau Aura, hat die Muslima im öffentlichen Raum mithin ihren gesamten Körper, (allenfalls) bis auf Gesicht und Hände, mit Textilien abzudecken. Sein Haupthaar ist Ehrenhaar, ihres hingegen Schamhaar. Der Familie einer unbotmäßig bekleideten Frau droht Ehrverlust, die Brüder haben auf ihre Schwester nicht ordentlich aufgepasst.

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« Der islamische Staat ist weder despotisch noch absolutistisch, er ist konstitutionell … in dem Sinne, dass die Regierenden … an eine Reihe von Bedingungen geknüpft sind, die im heiligen Koran und in der Sunna … festgelegt worden sind. Daher ist die islamische Regierung die Regierung des göttlichen Gesetzes über das Volk. »

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Schluss mit dem Gerede über das Kopftuch, im Islam gibt es kein Kopftuch. Abu Dawud (4104) überliefert einen Hadith von Aischa, der berichtet, wie Asma einmal zum Propheten kam und sie trug eine etwas durchsichtige Kleidung. Da wandte er seinen Blick ab und sprach: „Oh Asma, wenn die Frau ihre Reife erreicht hat (d. h. wenn sie ihre erste Menstruation bekommen hat), dann darf sie von ihrem Körper nur dieses und dieses zeigen (und er zeigte auf Gesicht und Hände).“

Andere Übersetzung, deutsch und englisch. Mohammed sprach:

„O Asma, sobald die Frau das Alter der Geschlechtsreife erlangt hat, sollte nichts von ihr sichtbar werden bis auf dieses und dieses.“ Und er zeigte auf Hände und Gesicht. „O Asma‘, when a woman reaches the age of puberty, nothing should be seen of her except this and this” – and he pointed to his face and hands.

(Englisch als 23496 bei Islam Q&A / al-Munajjid, Hadeeth about women uncovering their faces.)

Stichwort Pubertät und Islam. Das Alter der „Frau“ im Islam, ihre religiöse Reife, vgl. Taklif (تكليف), die Auferlegung der Bürde der Pflichten, ist getreu dem islamischen Vorbild der Heirat von Mohammed und Aischa auf neun Jahre festgelegt worden, neun Mondjahre sind gemeint, also achteinhalb, die „Frau“ kann ab jetzt, islamrechtlich einwandfrei, verheiratet werden und ehelichen Geschlechtsverkehr haben. Kinderheirat ist nicht nur ein islamisches Problem. Überall auf der Welt bleibt es wichtig, ein Mindestalter von 18 Jahren für die Heirat zu erhalten oder durchzusetzen.

Gesetzgeber ist letztlich nur Allah, so erläuterte es Chomeini seinen Islamstudenten, Volkssouveränität ist Krieg gegen den Schöpfer.

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« Niemand hat das Recht, Gesetze zu erlassen, und kein Gesetz außer dem göttlichen ist anwendbar. … Der islamische Staat ist ein Staat des Gesetzes. In dieser Staatsform gehört die Souveränität allein Gott. Das Gesetz ist nichts anderes als der Befehl Gottes. »

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Seit Jahrzehnten erkennbar und schier überall auf der Welt versuchen islamische Organisationen und Staaten sowie kopftuchtragende Frauen, wie beiläufig und dabei die am 10. Dezember 1948 bekundeten, mühsam errungenen Standards der allgemeinen Menschenrechte zerstörend, Frauen zu ermutigen, den von Allah befohlenen Hidschab (حجاب ḥiǧāb anglis. hijab), also die islamische Kleidung der Frau zu tragen und globale Solidarität für den Hidschab und die leider dazugehörige, Frauen und Nichtmuslime entwürdigende und entrechtende, alle Lebensbereiche umfassende (totalitäre) islamische Lebensweise und Gesellschaftsform durchzusetzen. Diese, in das Tuch des Hidschab gleichsam eingewebte Lebensweise und Gesellschaftsform ist, bei Maududi, der Nizam Islami (النظام الإسلامي an-niẓām al-Islāmī), bei Qutb die Hakimiyya (حاكمية الله ḥākimiyyatu l-Lāh), die weltweite Herrschaft Allahs.

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« Das ist ein politischer Befehl. … Das Hauptziel besteht darin, die Könige und die in ihrem Dienst stehenden Richter daran zu hindern, das Volk an sich zu ziehen, indem sie sich ihm als zur Regelung seiner Angelegenheiten geeignet präsentieren. »

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Das deutsche Grundgesetz (GG) nicht anders als die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) richtet sich zunächst an das Individuum und nicht an ein Kollektiv unter mehreren Kollektiven, das GG garantiert zunächst und vor allem die Individualrechte. Hidschab hingegen bedeutet, dass sich Frauen, minderjährige Mädchen und sogar weibliche Kinder bis ans Ende ihres Lebens bedecken müssen und aus dem für Jungen und Männer zugänglichen Raum weitgehend verdrängt werden. Damit werden die Mädchen und Frauen wesentlicher Grundrechte beraubt und eine veritable Apartheid spaltet den sich aus der Gültigkeit der AEMR (10.12.1948) ergebenden öffentlichen Raum auf, zerteilt ihn in Männer- und Frauenzonen und gibt, ausgesprochen islamisch, den Frauen halbierte Rechte. Korangemäß erbt die Frau nur die Hälfte und ihre Aussage vor Gericht gilt nur halb so viel wie die eines (muslimischen) Mannes.

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« Was soll das islamische Volk tun? An wen soll es sich im Fall von Vorkommnissen und Streitigkeiten wenden? Der Imam sagt: „Ihr müsst sehen, wer von euch unsere Ahādis überliefert, studiert hat, was uns erlaubt und verboten ist, und wer dieses Gebiet beherrscht und unsere Gesetze kennt.“ »

« Die Olamā sind berufen zu herrschen. »

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Nach islamischem Recht, anders gesagt nach Scharia und Fiqh, nach „Koran und Sunna“ sollen Frauen nicht nur ihre Haare, sondern ihren gesamten Körper ggf. bis auf Hände und Gesicht verhüllen, um die öffentliche Ordnung nicht zu stören und um sich selbst und vor allem den Männern die ewige Heimkehr ins Paradies nicht zu verspielen. Ferner sollen sich Frauen mit dem Schleier bedecken, um die Männer nicht sexuell zu erregen. Dieser ständigen großen Einschränkung für Frauen entspricht die rechtlich herabgesetzte Position der Frau in allen islamisch geprägten Gesellschaften oder Stadtvierteln.

Indirekt ist der Hidschab eine Beleidigung für jeden kultivierten Mann, der sich, nach islamischer Weltanschauung, sexuell nicht beherrschen kann, sobald er eine unverschleierte Frau auch nur erblickt. Entsprechend gilt, dass der islambewusste Mann eine schuldhaft schariawidrig, eine sich unislamisch verhaltende Frau, etwa eine islamwidrig gekleidete Frau, missachten muss. Gemäß der Scharia ist eine Unverschleierte, die durch einen Mann misshandelt oder gar vergewaltigt wird, für dieses Verbrechen selbst verantwortlich. All das ist eine gegenmoderne, letztlich 1400 Jahre alte frauenfeindliche religiöse Ideologie, die im 21. Jahrhundert keinen Platz haben sollte.

Es sollte beschämen, dass, während im Iran oder in Saudi-Arabien mutige Frauen den Hidschab, dieses frauenverachtende Kleidungsstück, wegwerfen und für ihre und jedermanns Freiheit und gegen die islamischen Gesetze, im Islam gottgegeben als die Scharia und menschlich anzuwenden als der Fiqh, auf die Straße gehen, in Europa und Nordamerika etliche, vielleicht wohlstandsverwöhnte und freiheitsverwöhnte Menschen sich mit der inhumanen Bewegung für den Hidschab solidarisch erklären, manchmal angeblich, um gegen den Rassismus Position zu beziehen.

Man kann durchaus sowohl gegen den sogenannten radikalen, das bedeutet den authentischen, den echten, 1400 Jahre alten Islam als auch überhaupt gegen jede Form von Diskriminierung aktiv sein und sich gerade damit, wie geboten, für allgemeine Menschenrechte, für Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie für freie Wahl der Kleidung einsetzen. Gerade um Rassismus und Rechtsradikalismus zu bekämpfen muss man, beispielsweise in Europa, die Rechte und die Menschenwürde der Frauen, ihre Kleidungsfreiheit und ihre universellen Menschenrechte verteidigen und nicht islamisches Revival, Hidschab, Frauenfeindlichkeit und Frauenversklavung billigen oder gar gutheißen. Der Hidschab, man spreche nie vom Kopftuch, wäre nur dann ein Freiheitsrecht, wenn die Frau ihn ohne Angst vor Höllenqualen oder sozialer Ächtung jederzeit ablegen dürfte.

Wie gesagt, von Kopftuch zu reden verfehlt das Thema, im Islam geht es nicht lediglich um ein Tuch auf dem Kopf. Rechtsgelehrte des Islam haben vielmehr Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. Aura, ʿawra, islamischer Schambereich) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Koran und Hadithe wurden dazu herangezogen. Nach Ansicht des sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände
• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein
• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen
• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen
• darf nicht parfümiert sein
• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln
• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln
• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (ستاد ۲۱ تیرماه), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit. Direktor des Enjoying What Is Right and Forbidding What Is Evil HQ ist Seyyed Ali Khan-Mohammadi, seine Organisation greift bereits ihrem Namen nach den Grundsatz der Hisba (حسبة ḥisba) auf, der Islambefolgung und Islamdurchsetzung, Gutes gebieten und Böses verbieten, al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar (الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر).

Gascht-e Erschad (گشت ارشاد Gašt-e Eršād), englisch Guidance Patrol, ist die islamische Moralpolizei im Iran. Seit September 2022 führt der gewaltsame Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im unmittelbaren Anschluss an ihre Festnahme durch die Sittenpolizei zu massenhaftem Protest, gegen Gascht-e Erschad, gegen den Hidschabzwang, und gegen die Regierung der Republik, die leider nach wie vor eine Islamische Republik ist.

Zeit, dass sich das ändert.

Jacques Auvergne

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524. Die Beschneidung endlich zur Sprache bringen

25. August 2020

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Kommentar zu Gerd Herholz: „Beschneidung, Beschneider und Beschnittene“

Gerd Herholz firmiert als „Kulturmanager, Literaturvermittler, freier Autor und Journalist“ (Wikipedia) und war zwischen 1994 und 2018 Wissenschaftlicher Leiter des Literaturbüros Ruhr in Gladbeck, das in jedem Herbst den vom Regionalverband Ruhr gestifteten Literaturpreis Ruhr vergibt. Gestern lässt der Humanistische Pressedienst (hpd) Herholz zur Beschneidung sinnieren, zur rituellen ebenso wie zu einer bei medizinisch relativer Indikation durchgeführten Zirkumzision (Herholz: „aus präventivmedizinischen Gründen“).

Erkrankungen der genitalen Schleimhäute, beispielsweise Lichen sclerosus et atrophicus, können eine therapeutische Beschneidung zweckmäßig oder sogar notwendig werden lassen. In seinem Essay allerdings grübelt Herholz ausführlich auch über die Vorhautamputation ohne medizinische Indikation, über die durch Familie oder Religion beanspruchte irreparable Genitalveränderung an einem Kind.

Gerd Herholz versäumt, die sensorisch-sexuelle Bedeutung der Vorhaut darzustellen. Bei einer Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis). Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet eine jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).

Tausende von überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur wenige, überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize detektieren und weiterleiten können.

Gewiss, Penis hier, Penisvorhaut da, das Thema ist ein maskulines. Aber warum eigentlich reden wir lediglich von Jungen, wenn es um die unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen ggf. am Kleinkind oder gar Säugling? Es geht um Kinder, Kind ist Mensch unter 18 Jahre.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (not the clitoris itself, as some mistakenly assert) oder Asiff Hussein („an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt“) nicht herein. Selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wadschib wāǧib (fard farḍ), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makruma makrumā (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Auch alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben bzw. verboten werden, überall auf der Welt. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

„Die Beschneidung von Säuglingen oder Jungen allerdings lehne ich strikt ab“, dazu immerhin bekennt sich Gerd Herholz heute, im Jahr 2020, acht Jahre nach Schaffung des grundrechtswidrigen § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes. Ein noch so donnerndes „lehne ich strikt ab“ könnte folgenlos bleiben im Sinne eines aufgeklärten Umgangs mit dem menschlichen Körper und im Sinne des durchgesetzten Kinder- und Jugendschutzes. Meinungen, zumal wie bei Herholz zur Zirkumzision nahezu unbegründete Meinungen, können sich ändern und um ein Credo geht es viel weniger als um das körperliche Unversehrtbleiben und das für alle und jeden geltende einheitliche Recht. An dieser Stelle vermisst man beispielsweise die Maßgabe der Volljährigkeit, das Einfordern der genitalen Intaktheit jedes Minderjährigen, jedes Mädchen oder Jungen unter 18 Jahre.

Einer Menschheit, die nicht länger genital verstümmeln und das Religiöse trotzdem nicht pauschal verwerfen will wird es darum gehen, dass in einem künftigen, erst dann schulreif zu nennenden Islamischen Religionsunterricht vermittelt wird: Kein muslimischer Junge, kein schafiitisches Mädchen muss beschnitten werden. Darum, dass in der Imamausbildung gelehrt wird: Es gibt ein gelingendes Leben als muslimischer männlicher Unbeschnittener, als schafiitische weibliche Unbeschnittene. Diesen Islam aber, man mag es bedauern, gibt es zurzeit nicht. Nicht der Muslim, die Scharia ist das Problem.

Ganz gleich, ob wir Erwachsenen uns einer Religion zurechnen oder gottlos glücklich sind, es geht darum, dass alle Kinder auf der Welt ein unversehrtes Geschlechtsorgan haben und behalten. Auch ein Feilschen um die rechte Altersgrenze zu einem Einwilligen des noch keine 18 Jahre alten Jungen oder Mädchens in die eigene MGM oder FGM darf es nicht geben. Denn völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, als ein körperlich wie seelisch nicht ausgereifter Mensch, die nachteiligen lebenslangen Folgen der MGM oder FGM auf seine Sexualität und seine künftigen Partnerschaften nicht hinreichend genau bewerten.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Wenn wir über „Beschneidung“ sprechen – der Euphemismus Beschneidung ist als ein solcher kenntlich zu machen, denn in der Beschneidungsdebatte geht es ja gerade nicht um eine medizinische Indikation, sondern um den rituellen Akt, um Genitalverstümmelung -, darf die sinngemäße Forderung nie fehlen: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren.

In Kenia kämpft Frau Dr. Tatu Kamau dafür, dass sich volljährige Frauen „beschneiden“ lassen dürfen: „Female circumcision is part of our National heritage … no particular culture is superior to another … all cultural beliefs are equally valid. Für uns in Kenia ist die weibliche Beschneidung ein Teil unseres nationalen Erbes … keine Einzelkultur ist einer anderen überlegen … alle kulturellen Anschauungen sind gleichwertig und gleichviel wert“. Tatu Kamau präzisiert: „If an adult girl wants to be circumcised, then she should be left to do it and that should be respected. Wenn ein erwachsenes Mädchen beschnitten werden möchte, sollte sie die Möglichkeit dazu haben, ihr Ansinnen sollte respektiert werden.“

Alle 18 Jahre alten und älteren Menschen betreffend gilt es selbstverständlich, vor jeder unnötigen Operation zu warnen. „Warum mit der Beschneidung nicht warten, bis mündige Gläubige sich selbst dazu entscheiden?“, fragte Herholz am 1. August 2012 (kommentiert unter ruhrbarone, Die Heuchelei der Beschneidungsgegner).

Nein, auch ein Mann oder eine Frau soll keinesfalls einfach so entscheiden können, sich einen Teil seines Körpers amputieren zu lassen, ohne dass wir diesem Wunsch auf Selbstverstümmelung eindeutig widersprechen. Mit rechtsstaatlichen Mitteln, beispielsweise mit Plakataktionen oder anderen Aufklärungskampagnen, haben wir auch dieser, auf genitale Verstümmelung an Erwachsenen zielenden Arbeit der „Beschneider“ zu begegnen.

Das Ritual der Amputation einer gehörigen Portion vom Genital muss, überall auf der Welt, endlich der Vergangenheit angehören.

Seinen Jubelruf („neue Freiheit“) gegen das Frühbeschneiden und für das Spätbeschneiden beendet Gerd Herholz so:

„Und wenn denn nun religiöse Gemeinschaften partout nicht von der Beschneidung absehen wollen, warum dann nicht das Ritual reformieren und sie in einem Alter durchführen, in dem ein junger Mann mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen? Solche neue Freiheit wäre dann wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe.“

Antrag abgelehnt. Die weltweite Bewegung der Intaktivisten kämpft weder für das dialogisch ausgehandelte geringfügige Verstümmeln noch für das legalisierte späte Verstümmeln, sondern, bittesehr, der Name Intaktivismus sagt es doch, für das intakte, das heile Genital. Auch ein ritueller Einschnitt oder Einstich in die Vulva, beides zu FGM Typ IV der WHO-Klassifikation, schadet, schädigt, ist den Traditionsbewussten oder Gottesfürchtigen zu verbieten.

Auch wenn die Muslima „mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen“, ist ihre multikulturell bzw. gesamtgesellschaftlich legalisierte Unterwerfung unter ihren schariafrommen Ehemann kein Beweis humaner Gesinnung („ein Zeugnis von Menschenliebe“).

Den Juden das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht, das folgt beispielsweise aus dem sechs Jahre alten Hintergrundpapier zur Jungenbeschneidung: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen“, Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wann werden die Verfasser, Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte, Victor Schiering, das Wort Jungen durch Mädchen ersetzen oder vielmehr ihren Satz und das gesamte „Hintergrundpapier“ geschlechtsneutral formulieren?

Das 2014 entstandene Papier der GRÜNEN Säkularen folgt einem zwei Jahre älteren schlechten Beispiel zum Thema „Beschneidung des einsichts- und urteilsfähigen Jungen“. Dort wird eine Altersgrenze genannt: „wenn es um die Beschneidung eines einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes geht, das das 14. Lebensjahr vollendet hat“, auch hier also der jüdischen Religion (der achte Tag) gegenüber feindlich und dem Islam (ggf. zwölf oder 13 Jahre) gegenüber freundlich, Drucksache 17/11430 vom 08.11.2012, Gesetzentwurf, Marlene Rupprecht usw.

Die Klitoris ebenso wie ihr sexualsensorisches Äquivalent des penilen Präputium nicht länger schlimm früh, sondern überwiegend freiwillig jedenfalls irgendwie einvernehmlich („mündig“) deutlich später zu amputieren wäre mitnichten „wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe“, sondern die Unterwerfung unter das islamische Verständnis körperlichem Heilseins (Hurma ḥurma) als Teil des Einknickens vor dem jeden Lebensbereich regulierenden Islamischen Recht (Scharia šarīʿa, Fiqh).

Ob Junge oder Mädchen, Beschneidung ist niemals „neue Freiheit“.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e

Beschneidung, Beschneider und Beschnittene. Von Gerd Herholz. Humanistischer Pressedienst (hpd) am 24.08.2020.

https://hpd.de/artikel/beschneidung-beschneider-und-beschnittene-18389

521. Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

28. Juli 2020

(Mina Ahadi, seit 2007 die Vorsitzende des von ihr mitgegründeten Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE), hat eine Petition an Bundesaußenminister Heiko Maas gestartet, auf die auch wir gerne hinweisen.)

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Zusammenarbeit mit frauenfeindlichen Organisationen und islamischer Bewegung, diesmal im deutschen Außenministerium. Eine beschämende und inakzeptable Politik

Nach der umfassenden Zusammenarbeit mit dem Islamismus und dessen Stärkung durch das Innenministerium in Deutschland erleben wir nun einen weiteren Rückschritt in diesem Land.

Durch die Gründung des Referates 612 „Religion und Außenpolitik“ hat sich das Bundesaußenministerium einen Schritt mehr von den säkularen Prinzipien enfernt. Das Ministerium nimmt neben einem angehenden Rabbiner und einem Vertreter der protestantischen Kirche die Vertreterin des Zentralrats der Muslime, Nurhan Soykan, in diese Institution auf. Die türkisch-deutsche Juristin ist Generalsekretärin des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD).

Diesmal werden wir als Ex-Muslime, säkulare und humanistische Bürger dieses Landes gegenüber der Ignoranz der Bundesregierung und der Aufnahme einer Vertreterin der islamischen Bewegung in das Außenministerium nicht schweigen.

Der Zentralrat der Ex-Muslime sieht diese Entscheidung als ein fatales Zeichen, das das Außenministerium mit dieser Personalie setzt und spricht sich entschieden gegen diese Personalentscheidung aus.

Frau Soykan ist Befürworterin des Hidschab (Der islamische Schleier. Die religiös vorgeschriebene weibliche Kleidung bedeckt den Körper der Muslima mindestens bis auf Hände und Gesicht und ist ab der Pubertät zu tragen.) und verharmlost die antisemitischen Al-Quds-Märsche. Sie ist Gegnerin der Verurteilung des Völkermords an den Armeniern in der Türkei und Verteidigerin des Islam als politische Bewegung. Und wir haben kein Wort der Kritik von ihr zur Unterdrückung von Frauen, zur Steinigung von Frauen und zur Tötung von Homosexuellen in islamischen Ländern gehört.

Abgesehen von der Tatsache, dass eine Einbeziehung von Vertretern einer Religion in jedwede staatliche Institutionen eine völlig falsche Politik ist, gegen die alle Organisationen, die den Säkularismus verteidigen, sowie alle Humanisten und Religionskritiker protestieren sollten,

sprechen wir hier speziell über die islamische Bewegung.

Denn es ist nun diese Bewegung, die nicht nur global aktiv ist, sondern mit der Politik des Terrors, der Einschüchterung, Ermordung und Massakrierung von Menschen versucht sich zu etablieren, mehr politische Macht zu erlangen oder an die Macht zu kommen. Diese Leute bilden jetzt eine aktive politische Bewegung auf der ganzen Welt, eine politische Bewegung, die gefährlich, frauenfeindlich und mörderisch ist!

Diese Bewegung spielt nach außen, etwa in Europa, mit anderen Karten. Unter Berufung auf die Formel der „Religionsfreiheit“ verteidigt sie den Hidschab und die Entrechtung der Frauen, Rassismus und Trennung zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen sowie Attacken auf Atheisten und Ex-Muslime bzw. ihre Tötung und versucht, immer mehr Einfluss im System zu gewinnen.

Die Zusammenarbeit mit islamischen Organisationen, sie zu finanzieren, zu unterstützen und als Vertreter von Millionen Menschen zu betrachten verursacht immer mehr Probleme in Deutschland.

Diese Politik hat ebenso zur Stärkung des Islamismus geführt und dazu, dass immer mehr junge Menschen in die Arme islamischer Terrororganisationen getrieben wurden wie auch auch zur Zunahme von Hidschab und Frauenfeindlichkeit in den in Deutschland lebenden muslimischen Familien.

Diese Leute gehören einer Bewegung an, die den Menschen in Ländern wie dem Iran, Afghanistan, Sudan, Saudi-Arabien, dem Irak etc. nichts als Elend, Hinrichtungen, Abhacken von Händen und Füßen, Hidschabzwang und Frauenfeindlichkeit bringen. In Europa stellen sie sich neben Angela Merkel, Heiko Maas und Horst Seehofer und befördern – ob gewollt oder nicht – mit ihrer Islam-Apologetik den Hidschab, Einschränkungen für Frauen und die Unterdrückung rebellischer Frauen oder Mädchen, die den Hidschb nicht tragen wollen und eine europäische Lebensweise führen.

Wir fordern, dass diese Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beendet und diese Entscheidung rückgängig gemacht wird.

(Mina Ahadi, Zentralrat der Ex-Muslime)

27.07.2020

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Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

Zur Petition

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https://www.change.org/p/heiko-maas-bundesminiter-des-ausw%C3%A4rtigsamt-zusammenarbeit-des-au%C3%9Fenministeriums-mit-nurhan-soykan-beenden

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Weitere Informationen

Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

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UPDATE vom 06.08.2020

Inzwischen haben 6000 Menschen die Petition unterstützt, Tendenz steigend.

Die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime, Mina Ahadi, schreibt dem seit März 2018 amtierenden Bundesminister des Auswärtigen folgenden offenen Brief.

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02.08.2020

Offener Brief an Heiko Maas

Sehr geehrter Herr Maas,

im Namen von mehr als 4500 Menschen, die in kürzester Zeit unsere Petition gegen die Zusammenarbeit des Außenministeriums mit umstrittenen religiösen, und sogar islamistischen Verbänden unterschrieben haben, möchte ich noch einmal unsere Kritik zusammenfassen:

1.

Wir sind der Meinung, dass säkulare Prinzipien in Deutschland nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden dürfen. Säkularismus ist eine große Errungenschaft der modernen Welt. Sie gilt jedoch nicht exklusiv für den westlichen Kulturkreis, sondern ist ein universelles Prinzip, welches unter anderem die Freiheit eines jeden Individuums gewährleisten soll. Im Klartext bedeutet dies, zwischen Staat und Religion sollte eine erkennbare Trennung herrschen. Mit Bedauern stellen wir jedoch fest, dass dieses säkulare Prinzip in Deutschland allzu oft ausgehöhlt wird. Besonders die Entscheidung des Außenministeriums eine Abteilung für Religion und Außenpolitik zu schaffen, unter der Mitarbeit von extrem konservativen bis islamistischen Islamverbänden, stellt ein fatales Signal dar und sollte beendet werden.

2.

Wir vom Zentralrat der Ex-Muslime, einer Organisation die seit mehr als zwölf Jahren die Zusammenarbeit der deutschen Politik, insbesondere des Innenministeriums mit frauenfeindlichen und reaktionären Verbänden und Islamisten in Deutschland kritisiert, wollen klar machen, dass heutzutage bei solchen Verbänden nicht lediglich von Glaubensgemeinschaften geredet werden kann, sondern allzu häufig von Advokaten einer politischen Ideologie. Deren Weltanschauung hat oft wenig mit einem individuellen religiösen Glauben zu tun, als vielmehr mit einer politischen Bewegung, welche man als politischer Islam oder auch Islamismus bezeichnen kann. Diese Strömungen drängen weltweit besonders aggressiv an die Schalthebel der Politik. Dort wo sie die Macht haben werden schlimmste Menschenrechtsverletzungen im Namen der Religion verübt und institutionell etabliert. Zu nennen sind etwa Saudi-Arabien oder der Iran, wo Todesstrafen für Gotteslästerung und Ehebruch auf bestialische Weise verhängt werden können. Auch in Europa versuchen sie sich zu etablieren und haben in Deutschland leider von Seite der Regierung das Etikett eines seriösen Gesprächspartners erhalten, der die Interessen von vier Millionen geflüchteten Menschen aus sogenannten islamischen Ländern vertritt. Diese Bewegungen verteidigen islamische Regierungen und die unmenschliche Politik der Türkei, des Iran, des Sudan, Afghanistans, oder Saudi-Arabiens und anderer islamischer Staaten. Hierzulande treiben sie das Tragen des Kopftuchs voran, versuchen einen Keil zwischen Muslime und dem Rest der Gesellschaft zu treiben und verteidigen den Hass auf Homosexuelle, Andersgläubige und Ex-Muslime. Solche konkreten Absichten stellen ein großes Problem für eine offene freie Gesellschaft dar.

3.

Aus den genannten Gründen fordern wir daher die Abschaffung dieser religiösen Abteilung im Außenministerium. Sehr erfreut waren wir darüber, dass Sie unsere Kritik gehört haben und ernst nehmen. Dies ist ein positives Signal. Auch haben wir das Angebot in Ihrer Erklärung vernommen mit Kritikern sprechen zu wollen. Als Menschen, die aus islamischen Ländern gekommen sind und hier in Deutschland die Prinzipen des Säkularismus, den Humanismus und die Durchsetzung von Frauenrechten verteidigen, fühlen wir uns von dieser offenen Einladung konkret angesprochen. Wenn das Außenministerium auch Kritiker zu Wort kommen lassen will, sind wir als Zentralrat der Ex-Muslime der absolut richtige Ansprechpartner. Wenn Sie Ihr Angebot an die Kritiker wirklich ernst meinen, sollten Sie uns zu einem offenen und ausgewogenen Dialog unbedingt einladen! Bitte lassen Sie sich in diesem Fall nicht vom enormen Druck der Islamisten, oder des Zentralrats der Muslime einschüchtern und geben Sie uns eine Stimme. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass dem Dialog auch weitere Stimmen von säkularen Interessenvertretern, Humanisten und Atheisten in Deutschland guttun würden. Organisationen wie die Giordano Bruno Stiftung oder der Humanistische Verband Deutschlands wären in diesem Fall sinnvolle Ergänzungen als Gesprächspartner. Denn wenn Religionsvertreter Einfluss auf die Politik nehmen wollen, müssen auch Nicht-Gläubige eine Stimme erhalten, schließlich stellen sie den mittlerweile größten aber auch leisesten Teil der deutschen Gesellschaft dar.

4.

Wir brauchen in Deutschland keine Sonderrechte für religiöse und besonders islamistische Verbände. Die Zusammenarbeit mit Islamisten von offizieller Seite der deutschen Regierung muss ein Ende haben!

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung einer Einladung zum Dialog möchte ich Ihnen Danken.

(Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime)

Offener Brief an Heiko Maas

Link zur Petition:

Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

https://www.change.org/p/heiko-maas-bundesminiter-des-ausw%C3%A4rtigsamt-zusammenarbeit-des-au%C3%9Fenministeriums-mit-nurhan-soykan-beenden

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519. „Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen“

4. Juli 2020

Mutilations génitales humaines (MGH : MGF ou MGM)

HGM, human genital mutilation (i. e. FGM, or MGM)

Genitalverstümmelung (FGM oder MGM)

Fragen und Forderungen an die Philosophin und Ethikerin Dr. Susanne Brauer

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 4. Juli 2020

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer,

Sie denken (FAZ 01.07.2020) über die religiös motivierte Amputation der kindlichen Penisvorhaut nach: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist (…) irreversibel“, und Sie kommen nach einiger Abwägung zum Schluss, dass die Zirkumzision straffrei bleiben soll: „scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen“.

Die staatliche Erlaubnis dazu, wer hier wem etwas vom Körper abschneiden darf, könne dabei gerne trendy sein und wunschgeleitet, ich zitiere Sie: „Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen [stell[en]“. Gemeint ist von Ihnen leider nicht der Kindeswunsch, sondern das Begehren der Eltern, das kindliche Genital operativ umzugestalten, hin auf eine tradierte, religiös vorgegebene körperliche Norm, religiöse Körpernormierung. Das Kollektiv verfügt über das Genital, versehrt es irreversibel. Warum kritisieren Sie den kulturell vormodernen und anti-individuellen Gruppendruck zum Beschnittensein nicht?

Sie sagen: „wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind … Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf“. Wie stehen Sie zur Ansicht von Marlene Rupprecht vom 19. Juli 2012 („Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht.“ Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/189), hat das Kind aus Ihrer Sicht über seinen Körper denn gar nicht zu entscheiden?

Sie sollten sich zeitnah klarmachen, dass es ethisch akzeptable, elterlich angeordnete irreversible Operationen gar nicht geben kann. Auch ein Anführen von Genital Autonomy oder Gillick-Kompetenz kann nicht überzeugen, denn das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen. Fordern Sie daher mit uns: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn Jahren.

Sie wissen nicht oder verschweigen, dass das Präputium (penile Vorhaut) der sensibelste Teil des Penis ist, keineswegs mit der klitoralen Vorhaut vergleichbar, sondern mit der Klitoris selbst. 70 bis 80 Prozent der zur sexuellen Lustempfindung fähigen Nervenendigungen und Tastkörperchen (der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner) des Penis gehen dem männlichen Kind und späteren Mann bei jeder sogenannten Beschneidung für immer verloren (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS. 2006.), eben und nur weil die gottesfürchtigen oder traditionsbewussten Erwachsenen das so wollen, stärker sind und die Schere oder das Skalpell in der Hand haben.

Die männliche Beschneidung beeinträchtigt Sexualität und Partnerschaft irreversibel, negativ und stark (Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark. Morten Frisch Morten Lindholm Morten Grønbæk. 2011.). Ihnen, Susanne Brauer, kann klar sein, dass jede Zirkumzision einer FGM Typ II der WHO-Klassifikation entspricht. Jetzt aber müssten Sie, im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter, eine gleichstark versehrende Form der FGM ebenfalls bejahen und deren Straffreiheit fordern, sofern Sie die Jungen gegenüber den Mädchen nicht herabwürdigend diskriminieren wollen, rechtloser stellen wollen. Wie erst wollen Sie einer in der Schweiz erhobenen Forderung nach Straffreistellung einer religiös begründeten FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder einer FGM Typ IV entgegentreten, einer FGM-Form also, die geringer invasiv ist als eine männliche Beschneidung?

Sie sprechen über die USA: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden“. Sie sollten wissen und öffentlich sagen, dass es eine starke amerikanische Gegenbewegung zum Routinebeschneiden gibt, die nicht zuletzt von Ärzten mitgetragen wird, um hier nur die Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) zu nennen.

Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind körperlich und seelisch heil bleibt, dass es alle seine Potentiale schützen und entwickeln kann. Dazu gehören selbstverständlich auch die sexuellen Potentiale. Vulva und Penis sind kein Familieneigentum oder Stammesbesitz. Allein das zur Genitaloperation unumgängliche Entblößen eines Kindes vor Erwachsenen ist Erniedrigung, Entwürdigung und sexueller Kindesmissbrauch.

Die Mädchenbeschneidung, die weibliche Genitalverstümmelung und ebenso die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich ziehen. FGM wie MGM halten einen menschenfeindlichen Kreislauf der Gewalt in Gang, der, Generation um Generation, das Weiterverstümmeln schier fordert. Jedermann, zumal jeder Ethiker oder gar Medinzinethiker hat diesen sinnlosen Kreislauf des Verstümmeltwerdens und Verstümmelns nach Kräften zu beenden, nicht irgendwann, sondern heute.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das jeweilige staatliche Gesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Religionsfreiheit hat verfassungsimmanente Grenzen, die Hautoberfläche des Gegenübers ist eine solche Grenze.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist. Zum Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer, bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen jeden Versuch der Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten, überall auf der Welt, auch in Ihrem Heimatland Schweiz.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin, und Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e n

Die Medizinethik der abgeschnittenenen Körperteile: Schweizerin kämpft für religiöse Genitalverstümmelung

Dr. Susanne Brauer, Ph.D., Jahrgang 1973, ist Philosophin und Ethikern. Bei der kirchlich unterstützten Paulus Akademie („Forum für Religion, Ethik, Gesellschaft, Politik und Kultur“) leitete sie von 2011 bis 2019 den Fachbereich Bioethik, Medizin und Life Sciences. Seit September 2019 ist sie Programmleiterin der „Alten Anatomie – Forum für Medizin & Gesellschaft“, die vom Zürcher Universitätsspital, von der Universität Zürich und der ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) getragen wird.

Während Dr. Brauer offen lässt, ob sie in Bezug auf die allgemeine Möglichkeit zur medizinisch nicht erforderlichen, nur um diese geht es hier, Operation am kindlichen Genital noch zwischen Mädchen und Junge differenzieren möchte, fordert die amputationsfreudige Medizinethikerin (FAZ, 01.07.2020) Straffreiheit bei religiös motivierten sogenannten Beschneidungen.

In Bezug auf die Jungen geht es der heutigen Schweizerin – geboren 1973 in Köln, Studium der Philosophie und Germanistik in Wuppertal, Münster und Chicago – folglich um das Weiterbestehen der leider zurzeit weltweit gegebenen Straffreiheit der Zirkumzision (d. i. MGM, männliche Genitalverstümmelung). Dass das schweizerische oder deutsche Gesetz Männer und Frauen, Jungen und Mädchen heute nicht und schon gar nicht auf Dauer unterschiedlich behandeln kann, ist Frau Brauer klar.

So aber kann der Staat eine beispielsweise eindeutig geringer invasive Form der weiblichen Beschneidung (d. i. FGM, weibliche Genitalverstümmelung) auf Dauer nicht verbieten. Der Eindruck drängt sich auf, dass die diesjährige Buchherausgeberin einer künftig legalen islamischen FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) den Weg ebnen will, sicherlich ausgenommen bleibt für den Islam wie für Frau Brauer lediglich FGM Typ III.

Brauers Buch (Glaube und Rituale im medizinischen Kontext) erscheint in diesen Tagen (2020) im TVZ Theologischer Verlag Zürich. Die FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung informiert:

FAZ: Frau Brauer, Sie sind Philosophin und beschäftigen sich mit dem Thema Religion und Medizin. Ist das ein Spannungsfeld, das zu Konflikten führt?
Brauer: Nicht unbedingt, aber es kommt vor. Zum Beispiel, wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind, oder wenn Maßnahmen verweigert werden, die aber medizinisch notwendig sind. (…)
FAZ: Besonders heikel werden solche Konflikte immer, wenn es um Kinder geht. Vor ein paar Jahren bewertete das Kölner Landgericht die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung. Wie haben Sie die Diskussion erlebt?
Brauer: Bei uns in der Schweiz war das auch ein Thema. Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf und wo das Kindeswohl dieser Entscheidungsfreiheit eine Grenze setzt. Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden. Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen, dass sich die Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen stellt. Vor diesem Hintergrund scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen.
(„Die Religion kann eine Falle sein“. Von Julia Lauer. FAZ, aktualisiert, 01.07.2020.)

Die religionsrechtliche und religionspolitische Aktivistin Susanne Brauer kann wissen, dass im Islam Jungen wie Mädchen beschnitten, sprich genital verstümmelt werden, das Islamische Recht (Scharia; Fiqh) etwa der Schafiiten (sunnitisch) oder der Dawudi Bohra (schiitisch) bewertet die Chatna bzw. den Chitan al-inath als wadschib, als religiös zwingend verpflichtend. Überall dort (und vielleicht auch bei den Hanbaliten) wird in Sachen Beschneidungszwang gar nicht unterschieden, ob das Kind männlich oder weiblich ist. Keine der vier sunnitischen Madhahib (Sg. Madhhab, Rechtsschule) verbietet die Mädchenbeschneidung, sehr im Gegenteil gilt diese Tat als religiös vorzuziehen (Hanafiten), im Sinne der Sunna vorbildlich (oft unter Hanbaliten) oder makruma, islamisch ehrenwert (Malikiten).

Überall wo der schafiitische Islam dominiert, anders gesagt, wo die schafiitische Rechtsschule vorgibt, was Islamische Lebensführung und Rechtsfindung bedeuten, in Südostasien, in den Kurdenlanden (Kurdistan), im Nordosten Afrikas, am Roten Meer beispielsweise in Saudi-Arabien (al-Hedschas, Asirgebirge, Küstenstreifen Tihama) und selbst im Nordkaukasus in Dagestan, seit 1991 eine russische Republik, ist die FGM stark verbreitet. Beispiele.

Dagestan 2016, Ismail Berdijew (Исмаил Бердиев) freut sich über die beschnittenen Frauen, welche allein den allgemeinen Anstand garantieren. Der Mufti lobt, wie weitgehend erfolgreich die islamische Klitorisamputation das feminine Verlangen bändigt, wie beinahe sicher der fromme Chitan al-inath (FGM nach Koran und Sunna) die weibliche Begierde im Sinne des gelingenden Zusammenlebens insbesondere zwischen Frauen und Männern zähmt. Berdijew: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine sündige Wollust mehr gibt.“[him]

Somalia (Provisional Constitution, 1. August 2012) hat in Artikel 15 (4) nicht difiniert, was genau unter „Beschneidung“ gemeint ist, es geht um die weibliche, aber volltönend circumcision verboten.[dcv]

Somaliland hat per Fatwa, also selbstverständlich schariakompatibel, 2018 mitnichten die – jede – weibliche Genitalverstümmelung verboten, sondern nur bzw. vor allem deren Typ III, die Infibulation (pharaonische Beschneidung).[ipb]

Sudan. Artikel 141 der Anlage (amendment) zum Strafgesetzbuch verbietet FGM seit Jahren jedenfalls beinahe. Im April 2020 freut man sich beim UNICEF über den Kampf gegen FGM im Sudan. Hingegen sieht man nicht oder aber man billigt, dass im Sudan nur jene Formen von FGM als strafbar gelten, die zu vollständigem oder teilweisem Funktionsverlust führen (leading to the full or partial loss of its functions). Solange das Mädchen später als Frau ein Kind bekommen kann, besteht aber vielleicht gar kein solcher „loss of functions“ und wir befürchten, dass die Politiker in Khartoum in einem Nichtvorhandensein oder nur noch teilweisen Vorhandensein einer Klitoris keinen „Funktionsverlust“ sehen.[sud]

FGM und Islam.

Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Die zur schafiitischen Pflicht zur Mädchenbeschneidung (FGM) schweigende Philosophin und Ethikern Susanne Brauer ist nicht die erste prominente kirchennahe Schweizerin bzw. Schweizer Kirchenfunktionärin, die sich für die rechtliche Integration der religiösen Mädchenbeschneidung sprich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) stark macht.

Die Autoritäten und Sprecher des echten unteilbaren 1400 Jahre alten Islam, von MUI (Majelis Ulama Indonesia) und JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia) bis zum Kairoer Al-Azhar greifen, wenn sie denn müssen, zu einem Trick und lügen die FGM aus dem Islam heraus, behaupten, die islamische weibliche Beschneidung sei keine Verstümmelung. Weil unter Nichtmuslimen, zumal in Kirchennähe oder / und im pädagogischen Bereich, ein merkwürdiges heißes Verlangen besteht, den Islam frauenfreundlich und überhaupt menchenfreundlich sowie reformierbar und seit jeher demokratietauglich zu nennen, wird der Unsinn in Europa gierig aufgegriffen, heiß geglaubt und Jahr für Jahr energisch nachgequatscht und, bei Begegnung mit Fakten, wutschnaubend wiederholt.

Wer wie geboten am Schutz und Erhalt der Klassifikation zur FGM (Typ I, II, III, IV) interessiert ist, fällt auf das Geschwätz nicht herein, dass etwa lautet „Im Jahr 2006 hat Azhar die FGM verboten“.

Am Donnerstag haben in Kairo Ärzte und Ulema, islamische Gelehrte, jegliche Form der Genitalverstümmelung an Frauen als schädlich und unislamisch deklariert. Die Erklärung folgte der Konferenz mit dem Titel «Verbot der Verstümmelung des weiblichen Körpers durch Beschneidung» an der Azhar-Universität, der wichtigsten Institution der Sunniten. Die Initiative war von Rüdiger Nehberg, einem deutschen Menschenrechtler, der sich seit Jahren für ein Verbot der Genitalverstümmelung stark macht, gekommen. Nehberg weiss, dass ohne die Unterstützung der Ulema die Genitalverstümmelung nicht ausgerottet werden kann.
(Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? NZZ Neue Zürcher Zeitung 24.11.2006.)
https://www.nzz.ch/articleEOTFW-1.78062

Auch die NZZ (Quelle ber. (d. i. Kristina Bergmann, Anm.) Kairo, 23. November 2006) bastelt sich einen menschenfreundlichen Islam, weist andererseits auf einen muslimisch einflussreichen Fiesling hin.

Auch hierzulande, von Großbritannien nicht zu reden, üben sich die in Bezug auf den Islam selbstverschuldet unfrei gewordene Presse und die, eine in Jahrhunderten mühselig errungene Aufklärung verratende, aktuell amtierende deutsche Politikerkaste im proislamischen, sprich auf die Installation von immer mehr Schariagesetzen zielenden Kontrastprogramm, das da lautet: Guter Islam, böser Islamismus. Guter Islam, fieser Wahhabismus. Guter Islam, schlimmer Salafismus. Guter Islam, böse Muslimbruderschaft. Guter Islam, schrecklicher Scheich Yusuf al-Qaradawi.

Da erhob sich Mushira Khattab, die Vorsitzende des ägyptischen Council for Motherhood, und sprach ein Machtwort: «Muslimische Familien brauchen eine klare Anweisung, ob sie ihre Töchter beschneiden lassen sollen oder nicht. Von den Ärzten haben wir sie längst. Ich rufe alle einflussreichen Ulema auf, sich deutlich gegen die Genitalverstümmelung auszusprechen. Wenn ihr das nicht tut, verpassen wir abermals die Chance, uns von mittelalterlichen, sehr schädlichen Bräuchen zu trennen.»
Die geforderte Anweisung hat Khattab nun bekommen.

NZZ-Autorin Kristina Bergmann kann wissen, dass Mushira Khattab den ihrerseits erwünschten Wohlverhaltensbefehl („Anweisung“) nicht erhalten und der Muslimbruderscheich Yusuf al-Qaradawi seine Religion keineswegs falsch verstanden hat. Nicht Scheich al-Qaradawi, der Islam ist das Problem. Kein Islam ohne FGM.

Am 18.01.2018 referierte eine gewisse Christina Aus der Au („Meint Gott es gut mit mir?“) bei der Paulus Akademie.[dpa] Auch im Dezember desselben Jahres war die Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich dort wieder zu Gast.[wzg]

Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Die Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel ist Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und war Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017.

Bei einer Podiumsdiskussion des Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof.[lih]

Sozialpädagogen erstatteten Strafanzeige.[wes]

Christliches Medienmagazin pro:

Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte die Entscheidung, Großscheich al-Tayyeb auf den Kirchentag eingeladen zu haben. „Ja, er vertritt Positionen, wo wir zusammenzucken“, sagte sie. Aber es sei wichtig, miteinander zu sprechen und sich kennenzulernen. Dann könne es auch eine Annäherung geben. „Ich will nichts schönreden, aber es gibt kleine Schritte.“
Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.
Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro) Von: jst

Am 14.06.2017 und am 31.05.2017 erstatteten zwei Sozialarbeiter Strafanzeige gegen Christina Aus der Au.[wes]

Edward von Roy

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Q u e l l e n

[dpa]

Klicke, um auf 180118_Referat_fragw%C3%BCrdig_Christina_aus_der_Au.pdf zuzugreifen

[ida]

Klicke, um auf E_18_09_Religionsfriede.pdf zuzugreifen

[lih] Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs (Christliches Medienmagazin pro, 28.05.2017. Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/
[wes] 31.05.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Von Edward von Roy, mitzeichend: Gabi Schmidt.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/
14.06.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Ergänzung zur Strafanzeige vom 31.05.2017. Von Gabi Schmidt, mitzeichnend: Edward von Roy.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/06/14/ist-fgm-nun-evangelisch/
[him] Sehr schafiitisch, sehr viel FGM: Dagestan
Govorit Moskva
15.08.2016
Russian Muslim official defends female circumcision after researchers discover its practice in Dagestan
[…] “As far as I know,” Berdiev explained on air, “it’s done to calm a woman’s zeal somewhat. There’s absolutely no health problem here.”
Berdiev was responding to a new report by the organization “Russian Justice Initiative,” which found that female circumcision is practiced in the certain areas of Dagestan, one of Russia’s predominantly Muslim republics in the North Caucasus. Russian Justice Initiative found cases in remote villages where girls under the age of three (and sometimes as old as 11) were circumcised. […]
https://meduza.io/en/news/2016/08/15/russian-muslim-official-defends-female-circumcision-after-researchers-discover-its-practice-in-dagestan?utm_source=t.co&utm_medium=share_twitter&utm_campaign=share

BBC
18 August 2016
Russia furore over FGM in mainly Muslim Dagestan
[…] ‚Less debauchery‘
Mr Berdiyev, the mufti of the North Caucasus, had said earlier that FGM was practised in some villages in Dagestan and that it was necessary to curb women’s sexuality.
„It would be very good if this were applied to all women,“ the Islamic cleric said, adding, „It doesn’t stop women giving birth and there would be less debauchery.“ […]
RJI said the subject was taboo in the mainly Muslim republic, home to many different ethnic groups, the largest of which are the Avars. FGM was largely ignored by Muslim community leaders, RJI said.
A senior mufti in Russia’s Spiritual Administration of Muslims, Rushan Abbyasov, called FGM „alien to Islamic theology“.
[Na, mit einem ernsten und treuen Blick gelogen? Nein, erst sobald man FGM Typ I bzw. Typ IV nicht mehr als der FGM zugehörig definiert, könnte die Behauptung, die FGM sei unislamisch, stimmen. Ruschan Rafikowitsch Abbjassow ist stellvertretender Vorsitzender des Rates der Muftis von Russland (Sowet muftijew Rossii) sowie Direktor der internationalen Abteilung dieses Muftirates. Abbjassow (Abbyasov) lehrt an der im Jahr 1999 gegründeten Islamischen Universität Moskau.]
He said there was no clear Muslim instruction about FGM and no evidence that it „tames desire“ [das Verlangen bändigt, die Begierde zähmt]. […]

http://www.bbc.com/news/world-europe-37115746

Kleine Zeitung (Österreich)
18.08.2016.
Empörung über Aufruf von Mufti zur Genitalverstümmelung
[…] Der Mufti von Dagestan, Ismail Berdijew, verteidigte in einem Gespräch mit der russischen Nachrichtenagentur Interfax die Praxis der Genitalverstümmelung, „um die weibliche Sexualität zu verringern“.
Er hob am Mittwoch hervor: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine Schwelgerei mehr gibt.“ […]
Der Mufti, der an der Spitze des Zentrums zur Koordinierung der Muslime im nördlichen Kaukasus steht, äußerte sich am Tag nach der Veröffentlichung eines Berichts über Beschneidungen in Russland. Diesem Bericht einer Nichtregierungsorganisation zufolge wurden in Russland in den vergangenen Jahren tausende Frauen beschnitten, vor allem in Dagestan. […]
http://www.kleinezeitung.at/international/5071040/Russland_Emporung-uber-Aufruf-von-Mufti-zur-Genitalverstummelung

Tough prison sentences ‚will not end FGM in Dagestan‘
(Moscow-based journalist Marina Akhmedova says criminalisation will drive practice underground in North Caucasus)
[…] Responding to a draft bill introduced by MP Maria Maksakova-Igenbergs last week that called for the criminalisation of FGM, with sentences of up to 10 years, Akhmedova said such strict measures would only be seen as religious persecution and could drive the practice underground.
Speaking to the Guardian, she said: “It is really difficult to help these women as they don’t consider themselves victims. First you need to persuade them that they are victims. Targeting them will only drive them to do this in secret. If religious leaders say it is right for a girl to undergo circumcision, people will do it.”
She suggested that Russia needed to adopt an “accurate and moderate” approach and work with religious leaders as well as doctors and teachers to persuade them to abandon FGM. […]
[ „Die Schafe scheren, nicht die Frauen!“ ]
Maria Baronova, an opposition activist, responded to the report by standing outside Moscow’s main mosque with a sign saying “cut sheep not women”.
Akhmedova said Baronova’s protest amounted to an “incitement of ethnic hatred”. […]
(Von: Hajra Rahim und Rachel Horner | the guardian 23.08.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/aug/23/tough-prison-sentences-will-not-end-fgm-in-dagestan

Russia orders inquiry into claims of FGM in Dagestan
(Human rights groups allege female genital mutilation has been carried out on tens of thousands of girls in North Caucasus)
Russia has launched an investigation into claims that tens of thousands of girls in remote mountain areas, some as young as three months’ old, have been forced to undergo female genital mutilation. […]
[ „Offensichtlich glauben die Leute, keine Klitoris zu haben würde das Mädchen unmittelbar dazu bringen, kein Interesse an Sex und damit keinen vorehelichen Geschlechtsverkehr zu haben, sie demzufolge mittelbar davor schützen, einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen. Schließlich billigen die Dorfbewohner diese Morde an derartigen Mädchen.“ ]
“I believe parents use circumcision as a way of protection from honour killings. They believe if a woman doesn’t have a clitoris she won’t be interested in sex and won’t have it before marriage. The villages support killings of such girls.”
(Von: Rachel Horner | the guardian 05.11.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/nov/05/russia-orders-inquiry-into-claims-of-fgm-in-dagestan
Girls as young as 3 undergoing genital mutilation in remote villages in Dagestan, Russia
(RT)
„According to Islam, it’s necessary to cut. If the girl hasn’t been cut, she can’t be considered a Muslim.“
Local gynecologist Hadijat Ajubova also sees nothing wrong with the procedure, saying it “doesn’t harm women’s health.”
[ Dagestan. Erwachsene Frauen berichten, wie ihnen als Kind mit Werkzeug, das dem Scheren der Wolle der Lämmer dient, mit Gerät der Schafschur das Genital beschnitten wurde. ]
Journalist and investigator Marina Ahmedova […] went on to share accounts of adult women who had their genitals cut as children with devices used to cut lamb’s wool.
https://www.rt.com/news/357033-female-genital-mutilation-dagestan/

[dcv] Somalia
1. Legal framework – Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) in Somalia
The 2012 Provisional Constitution of Somalia [Article 15 (4)] states that ‘female circumcision is a cruel and degrading customary practice, and is tantamount to torture. The circumcision of girls is prohibited’.
The law prohibits FGM/C but does not offer clarification on what constitutes circumcision.

Klicke, um auf 2019_07_23_EASO_COI_QUERY_Somalia_FGM_Q19.pdf zuzugreifen

The Federal Republic of Somalia Provisional Constitution
Adopted August 1, 2012. Mogadishu

Klicke, um auf Somalia-Constitution2012.pdf zuzugreifen

[ipb] Somaliland
Das Land am Horn von Afrika weist eine der höchsten Beschneidungsquoten weltweit auf: „98 Prozent aller Mädchen und Frauen in Somaliland sind beschnitten“, sagt Mustefa Adow, Programmdirektor der SOS-Kinderdörfer in Somalia und Somaliland. (…) Bereits im Februar hatten die religiösen Führer Somalilands ein Edikt erlassen, das die beiden schlimmsten Formen weiblicher Genitalverstümmelung verbietet. Mustefa Adow betont: „Das Edikt hat zwar keine rechtliche Durchsetzungskraft, aber das Wort der Geistlichen zählt viel!“ Dennoch gehe die Erklärung nicht weit genug: „Jede Form von FGM ist eine Verletzung der Menschenrechte. Man kann nicht die eine Form von Gewalt ablehnen und die andere zulassen.“
(Somaliland stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe. BR 30.03.2018.)
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/somaliland-stellt-weibliche-genitalverstuemmelung-unter-strafe,QnlUnIs

Authorities in the self-declared republic of Somaliland have issued a religious fatwa banning the practice of female genital mutilation and vowed to punish violators.
The fatwa by the Ministry of Religious Affairs allows FGM victims to receive compensation. It does not say whether the compensation will be paid the government or by violators of the ban.
It’s forbidden to perform any circumcision that is contrary to the religion [Wie zum Al-Azhar (2006) bitte auch diesen Fatwa genau lesen: Soweit es nicht „gegen die Religion“ (contrary to the religion) ist, muss oder soll oder darf das Mädchen sehr wohl „beschnitten“ d. i. genital verstümmelt werden] which involves cutting and sewing up, like the pharaoh circumcision,“ the ministry’s fatwa reads. „Any girl who suffers from pharaoh circumcision will be eligible for compensation depending the extent of the wound and the violation caused. Any one proven to be performing the practice will receive punishment depending on the extent of the violation.“
(Somaliland Fatwa Forbids FGM. VOA 06.02.2018.)
https://www.voanews.com/africa/somaliland-fatwa-forbids-fgm

[sud] Khartoum – UNICEF welcomes the landmark move by the transitional government to criminalize female genital mutilation/cutting (FGM/C) in Sudan.
The amendment to the Criminal Law Article 141 was endorsed by both the Sovereign and Ministerial Councils on 22 April. (…)
Article 141 of the amendment to the Criminal Act
Article 141 Female Genital Mutilation
(1) There shall be deemed to commit the offence of female genital mutilation whoever, removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions, whether it is inside a hospital, health center, dispensary or clinic or other places.
(2) Whoever commits the crime of female genital mutilation shall be punished with 3 years imprisonment and a fine or closing the premises.
(Sudan enters new era for girl rights with criminalization of FGM. unicef 29 April 2020.)
https://www.unicef.org/sudan/press-releases/sudan-enters-new-era-girl-rights-criminalization-fgm The amendment to the Criminal Law Article 141

Recently, Sudan has made a landmark move by amending its Criminal Code and penalizing the archaic practice of Female Genital Mutilation (FGM) making it punishable by three years of imprisonment. The law states that whoever “removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions” will be sent to jail for 3 years and can also be liable to pay fine.
(Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan – An advanced step towards preaching Health as Human Rights. By Sahajveer Baweja. The Law Blog (India), 20.05.2020.)
Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan- An advanced step towards preaching Health as Human Rights

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512. Die Sache mit der Islamreform

21. Januar 2020

ليبرالية إسلامية

Исламский либерализм

Φιλελεύθερα κινήματα στο Ισλάμ

Islam libéral

Liberaler Islam

Allerdings, Frau Manea: „Wie sprechen wir über den Islam?“

Die jemenitisch-schweizerische Politologin und Autorin Elham Manea ist Vorstandsmitglied für das Forum für einen fortschrittlichen Islam in der Schweiz (FFI) sowie Mitbegründerin der Ibn-Rushd-Goethe Moschee in Berlin, die den Weg zu einem freiheitlichen und demokratietauglichen Islam finden möchte. Manea studierte Politikwissenschaften in Kuwait und den USA und arbeitet heute als Privatdozentin an der Universität Zürich.

Auch in ihrem Büchlein Ich will nicht mehr schweigen wirbt Manea (2009) für einen, wie sie es nennt, humanistischen Islam. Auszüge daraus kommentiert Jacques Auvergne.

Wenn etwas auch simpel ist, so ist es doch wenigstens allein darum nicht pauschal verkehrt. Ein simples Denken beispielsweise betont den Gegensatz glatt rau, kalt warm oder hell dunkel.

Gegenstand und Umgebung oder Symbol und Umraum. Kennen Sie den Witz von der Flagge Ostfrieslands? Weißer Adler auf weißem Feld. Die hier so fies verspotteten Ostfriesen würden auf ihrem eigenen Erkennungszeichen nichts erkennen können. Visualisieren wir zum erfolgreichen Denken daher einmal ein schwarzes Zeichen und einen weißen Hintergrund oder Umraum. Das dunkle Erkennbare sei jetzt unser Objekt der Beobachtung, der echte, 1400 Jahre alte Islam, das helle Umgebende der Nichtislam aller Welt.

Ein Beobachten freilich, das gemäß bundesdeutscher Staatsdoktrin auf eine gewisse Erkenntnislosigkeit hinauszulaufen hat, nämlich auf allgemeine („gesamtgesellschaftliche“) prinzipielle islamische Problemlosigkeit. Ein gar zur Sprache gebrachtes, bereits ein auch nur besprechbares Problem wäre schließlich Gegenstand, symbolisieren wir ihn schwarz, mithin erkennbar und potentielles Objekt von scharfer Kritik. Nebelwurf ist da vonnöten.

Doch ist das durch interreligiöse Dialoge und staatsverdoppelnde staatliche Islamkonferenzen (ausdünnende Demokratie am Tisch mit der Allahkratie … Islam ist seit 1400 Jahren selbst Staat) grimmig verteidigte neue deutsche Staatsziel die islambezogene Sprachlosigkeit. Weißer Adler auf weißem Grund sozusagen: der eigentliche Islam sei durch und durch unproblematisch, von himmlisch weißer Unschuld, und ebenso verhalte es sich mit dem Bereich des Nichtislamischen, der auch durch ein noch so heftiges islamisches Umweltverändern problemfrei bliebe, von makellosem Weiß.

Weil es zwischen Nizam (niẓām, das ernst gemeinte sprich totalitäre Schariasystem) und Dschahiliyya (die vorislamische sogenannte Zeit der Unwissenheit, bei Sayyid Qutb alles Nichtislamische) doch nicht ganz ohne Reibung abgeht, und das nicht erst seit Nine Eleven, sondern seit 1400 Jahren, hat durch Kulturrelativisten und Postmodernisten der oben angeführten Heraldik heutzutage etwas Drittes zugefügt zu werden, muss den fehlerfreien und gefälligst unbegrenzt demokratietauglichen Adler von Koran und Sunna eine breite Umrisslinie umgeben, die endlich in gruseligem Dunkel gemalt werden darf – der phänomenale Islamismus oder politische Islam, jener schlimme Missbrauch der angeblichen Mohammedschen Menschheitsbeglückung insbesondere Frauenfreundlichkeit.

Einen nachträglich politisch gewordenen Islam gibt es nicht. Das vollkommene Wesen war Prophet, Finanzminister, höchster Richter, Erteiler von Mordaufträgen, Feldherr und Kriegsverbrecher in Personalunion. Mohammed wurde im auch heute muslimischerseits global wiederherzustellenden bzw. durchzusetzenden Medina zum Staatsgründer. Politischer geht es nicht.

Islamfrommes weißes Wappenzeichen umlagert, umzingelt von einer Zone Schwärze – auch Elham Manea beschwört den Dualis und schroffen Gegensatz zwischen gutem Islam und bösem politischem Islam. Das Böse jedenfalls sei in den heutigen Islam von außen eingesickert, die intrinsisch gesunde Religion sozusagen allopathisch vergiftet.

Ein Pseudoislam oder jedenfalls ein durch Menschenhand schlimm entstellter Islam verfehle und missbrauche die Religion des Propheten Mohammed. Den Islam in Zentrum („Kern“) und Peripherie aufspaltend, erklärt Manea den eigentlichen Islam als menschenfreundlich und allgemein nützlich.

78 Eine Religion hat einen Kern – nennen wir ihn das Herzstück –, der bestrebt ist, die Wirklichkeit zum Besseren zu verändern, was bedeutet, dass er im Wesentlichen darum bemüht ist, eine gerechte Welt für die Menschen zu schaffen.

Derartig verbissene Faktenleugnung erstaunt. In Medina schuf Mohammed den erwähnten IS (Islamischen Staat), der jeden Nichtmuslim und jede muslimische Frau entwürdigt und weitgehend entrechtet hielt.

„Die Wirklichkeit zum Besseren zu verändern …, eine gerechte Welt für die Menschen zu schaffen“, etwa mit dem islamischen Heiraten der Zweitfrau bis Viertfrau oder eines sechs Jahre alten Mädchens, mit dem der dem prophetischen Vorbild folgende Ehemann drei Jahre später ehelichen Geschlechtsverkehr haben darf?

„(…) the Prophet married her when she was six years old and he consummated his marriage when she was nine years old (…)“, Sahih al-Bukhari, Vol. 7, Book of Marriage, Hadith 64; „Der Gesandte Gottes heiratete mich (…), als ich sechs Jahre alt war. (…) Die Ehe vollzog er mit mir, als ich neun Jahre alt war.“ – Ibn Saad: Das Klassenbuch. Hrsg. Carl Brockelmann, Brill, Leiden 1904, Band 8, S. 39, 25–40, 4.

Bei einer Trennung verliert die Frau ihre Kinder, die dem Mann und seinem Stamm gehören, was kein Wahhabismus oder Salafismus ist, sondern Lebensführung und Rechtssprechung nach Koran und Sunna, Islamisches Recht. Die angeblich zum offenen Reden fest entschlossene Manea („Ich will nicht mehr schweigen“) hätte fordern müssen, das die Scharia weltweit aus dem geltenden Recht entfernt wird, auch aus dem Familienrecht, und dass eine Religion, die auf wortwörtliche Anwendung von Koran und Sunna besteht, nicht in die universitäre Imamausbildung integriert werden darf und schon gar nicht in den schulischen Religionsunterricht.

„Eine gerechte Welt für die Menschen“, etwa mit den Hadd-Strafen? Im Islam wird Straßenraub (ḥirāba, qaṭʿ aṭ-ṭarīq) mit Tötung, Kreuzigung, kreuzweisem Abhacken von Hand und Fuß oder Vertreibung geahndet. Grundlage für diese Regelung ist Sure 5:33-34: „Doch die Vergeltung derer, die gegen Gott und seinen Gesandten kämpfen und im Lande auf Unheil aus sind, die ist, dass sie getötet werden oder ihnen ihre Hände und Füße abgehauen werden, wechselweise rechts und links, oder sie aus dem Land vertrieben werden. Das ist Erniedrigung für sie hier in diesem Leben. Im Jenseits aber ist ihnen harte Strafe bestimmt, außer denen die bereuen, bevor ihr sie in eure Gewalt bekommt. So wisst, dass Gott bereit ist zu vergeben, barmherzig“ (Übersetzung Hartmut Bobzin).

In vorislamischer Zeit hatte die Frau weitaus mehr Freiheiten – Chadidscha (Ḫadīǧa bint Ḫuwaylid, lebte ungefähr von 555 bis 619, die erste Ehefrau Mohammeds und die einzige, mit der er in Monogamie lebte) konnte den jungen Karawanenführer heiraten. Nur in den ersten Jahren der Herrschaft Mohammeds konnten Poeten wagen, Spottgedichte auf die neue Religion und ihren Stifter zu schreiben.

Nein Frau Manea, jedenfalls aus der Perspektive allgemeiner Menschenrechte war der frühe Islam keineswegs dazu da, die Welt „zum Besseren zu verändern“, sondern lockte die Gehorsamen mit der Belohnung im Paradies, drohte den Gehorsamsverweigerern mit der Höllenstrafe und setzte auf Erden mit Folter und Mord eine Schreckensherrschaft durch, die nach Koran und Sunna letztlich weltweit zu errichten bleibt.

Alle Männer des jüdischen Stammes (Banu) Quraiza wurden im Jahr 627 mit Zustimmung und unter der Aufsicht Mohammeds getötet, die Frauen und Kinder in die Sklaverei verkauft. Weitere Stichworte. Vertreibung der ebenfalls jüdischen Banu n-Nadir, Grabenschlacht und Zug nach Chaibar, Vertrag von Hudaibiyya – für die 1966 in Ägypten geborene Schweizer Reformmuslima Elham Manea „die Wirklichkeit zum Besseren zu verändern, … eine gerechte Welt für die Menschen zu schaffen“?

Apostasie oder Kritik am Propheten wurden und werden mit dem Tod bestraft, Verstöße gegen das religiös gebotene Verhalten zeitigen mindestens Peitschenhiebe. Die Ehefrau muss Besitzer und Ehemann gehorchen, beispielsweise sexuell jederzeit zu Diensten sein und darf ohne seine Erlaubnis das Haus nicht verlassen. Der Mann, so befiehlt der islamisch verbürgte Schöpfer der Welt, darf seine Frau schlagen (wa-ḍribū-hunna), sobald er ihren Ungehorsam (nušūz) befürchtet, man bemerke: die Befürchtung reicht. Ab der Pubertät hat die Muslima ihren Körper mit einem Hidschab (ḥiǧāb), der blickdicht ist und jede Körperkontur verbirgt, zu bedecken mindestens bis auf Hände und Gesicht. Diese menschenfeindlichen Standards durchziehen die Geschichte des Islamischen Rechts seit 1400 Jahre und gelten im Grundsatz bis heute, sie sind authentisch islamisch und eben keine neuzeitliche Erfindung etwa von Indiens Darul Uloom oder von der ägyptischen Muslimbruderschaft.

Nach dem 11. September 2001 sowie angesichts der Reislamisierung des Nahen Ostens sah Manea nach eigenem Bekunden ihre Aufgabe darin:

8-9 die Mauer des Schweigens gegenüber jenem Islam zu durchbrechen, der heute im Nahen Osten propagiert, praktiziert und nach Europa getragen wird.

Gibt es für die FFI-Chefin mehrere Islams oder sagt man Islame? Weltweit schweigt man keineswegs zum Islam, sondern schüchtert den Islamkritiker ein oder bringt ihn um … insofern allerdings eine „Mauer des Schweigens“.

10 Ich bin Humanistin. (…)

Warum fordert Manea an dieser Stelle nicht den Standard vom 10. Dezember 1948 auch in der Heimat ihrer Eltern Jemen und Ägypten? AEMR weltweit ja oder nein?

11 Ich glaube, dass das Wohl des Menschen das letztendliche Ziel sein muss.

Könnte Islamstifter Mohammed oder könnte der Europaführer der Muslimbruderschaft, Tariq Ramadan, könnten Ayatollah Chomeini oder Maududi ebenfalls genau so gesagt haben: „das Wohl des Menschen“ – istislah, maslaha, irdisches Wohlergehen.

Was, wenn uns eine beliebige Community sagt: „Fragen Sie gerne nach, unsere Sklaven sind zufrieden“? Was, wenn eine jemenitische oder ägyptische oder europäische Muslima sagt: „Es ist ok, dass mein Ehemann doppelt so viele Rechte hat wie ich, mich jederzeit zum Sex zwingt, mich nach Belieben ins Haus einsperrt, sich eine Zweitfrau bis Viertfrau nimmt die beliebig jung sein kann, genau das ist ja schließlich mein irdisches „Wohl“?

Sehr geehrte Frau Manea, was meinen Sie mit „Wohl“, „Wohl des Menschen“?

11 Und ich glaube, dass es universelle Werte gibt, die für jede Rasse, Hautfarbe, Kultur und Religion Gültigkeit besitzen.

Universelle „Werte“ interessieren uns Bürgerrechtler durchaus, aber Werte sind nicht einklagbar. Nur Rechte sind einklagbar. Wir fordern universelle Rechte.

Jacques Auvergne

509. Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“

28. Oktober 2019

موافقة مستنيرة

הסכמה מדעת

informed consent

consentement éclairé

Patientenaufklärung und Patienteneinwilligung

Das wird interessant, TERRE DES FEMMES, das Projekt 100% MENSCH und MOGiS laden für morgen nach Berlin ein in Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, deren Gründung maßgeblich auf die Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş zurückgeht.

Hoffen wir auf eine erkenntnisreiche Podiumsdiskussion zum in sich widersprüchlichen oder jedenfalls problematischen Thema des Abends: „Genitale Selbstbestimmung als Menschenrecht – Wie kann man das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Kindern gewährleisten?“

Die „11 Fragen an die Politik“ der Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ kommentieren Edward von Roy und Gabi Schmidt.

Kindliche bzw. jugendliche „genitale Selbstbestimmung“ ggf. auch auf Kosten der genitalen Intaktheit des Minderjährigen?

Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte und Victor Schiering forderten am 28.06.2014: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Jungengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden, um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“ (Säkulare GRÜNE: Hintergrundpapier zur „Jungengenitalbeschneidung“).

Das Grundgesetz behandelt Männer nicht anders als Frauen und Jungen nicht anders als Mädchen. Tauschen wir daher die Geschlechter und gehen von Mädchen aus, denen schließlich ebenfalls aus nichtmedizinischen Gründen Beschneidung d. i. Genitalverstümmelung droht. Dann würde der Text von Gislinde Nauy, Walter Otte etc. lauten:

„Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Mädchen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Mädchengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“

Ok, es gibt von den Säkularen GRÜNEN kein Hintergrundpapier zur „Mädchengenitalbeschneidung“. Noch nicht.

Am 20. Oktober 2019 um 23:31 lud via Twitter Gislinde Nauy (M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin) im Namen der drei gegen unnötige Genitaloperationen kämpfenden Organisationen 100% Mensch, MOGiS und TERRE DES FEMMES zur Podiumsdiskussion am 29. Oktober 2019 um 19:30 Uhr nach Berlin in die Ibn Rushd-Goethe-Moschee. „Das Recht, über die eigenen Genitalien selbst zu entscheiden, ist ein Menschenrecht! Moderatorin Gislinde Nauy, M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin, freut sich auf einen spannenden Abend“.

Wieso überhaupt Diskussion, fragt sich der konsequente Intaktivist, anders gesagt der Intaktivist – ein bisschen intakt geht nicht, Intaktivismus nimmt sich zu hundert Prozent ernst. Kind ist Mensch unter 18 (achtzehn) Jahre und auch das Genital eines Mädchens ist vor jeder weiblichen Genitalverstümmelung (Female genital mutilation, FGM) zu schützen, auch vor der modifizierten Sunna (modified sunna) sprich islamischen FGM (je nach Ort genannt Chitan al-inath, Chitan al-banat, sunat perempuan, khitan wanita, KhafD / Khafz oder Chatna / Khatna), das ist eine FGM Typ Ib, II oder IV, oder auch vor der sogenannten milden Sunna (mild sunna, eine FGM Typ Ia oder IV).

Durch uns Erwachsene ist zu verhindern, dass irgendwo auf der Welt ein Mädchen einer Art Frömmigkeitstest ausgesetzt wird, sich („genitalautonom“ …) zu entscheiden, ob es „beschnitten“ (d. i. genitalverstümmelt) werden möchte oder nicht und auch jeder Junge ist entsprechend zu schützen. Eine (medizinisch unnötige, nur um diese geht es) FGM oder Zirkumzision auf Wunsch eines zwölf, 14 oder 16 Jahre alten Mädchens oder Jungen darf nicht stattfinden.

Die genitale Selbstbestimmung junger Menschen (unter 18) ist grundrechtlich nicht bedeutsamer als die körperliche Unversehrtheit dieser Menschen.

Ganz nach dem Vorbild von Mohammed und Aischa kann das Mädchen zum Zeitpunkt des Verheiratetwerdens beliebig jung sein und darf es die Ehe im Alter von neun Jahren vollziehen sprich mit dem Ehemann Sex haben. Religionswissenschaftlerin (!) Gislinde Nauy müsste doch wohl erkennen können, dass sich auch jeder Befürworter der authentisch religiös, der nach Koran und Sunna schließlich gestatteten Kinderehe sich hinter dem Motto „Das Recht, über die eigenen Genitalien selbst zu entscheiden, ist ein Menschenrecht“ verstecken kann. Hätte der Berliner Politiker der frühen Partei der Grünen bzw. Alternativen Liste (AL), der Kämpfer für straffreie Pädosexualität und Kindesmissbraucher Fred Karst den Begriff Genital Autonomy bereits gekannt, hätte er ihn sicherlich ohne zu zögern für seine Politik verwendet. Eingerückt die Zitate.

„Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ #unversehrt

Zum Schutz von Kindern vor Genitalverstümmelung fordern wir:

Ein Gesetz zum umfassenden Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen – unabhängig von Genital und Geschlecht (Genitale Selbstbestimmung).

Selbstverständlich ist der deutsche § 1631d BGB verfassungswidrig und muss weg, doch man beachte, dass bei der Kampagne der drei Organisationen im selben Atemzug die Rede ist einerseits von „Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen“ und andererseits von „genitale Selbstbestimmung“.

Zweckmäßigerweise differenziert die bewahrenswerte WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung nicht zwischen Zwangs-FGM und Kindeswunsch-FGM bzw. Frauenwunsch-FGM. Auch die freiwillige FGM bleibt eine FGM. Wohin strebt die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“, sollen beim diesjährigen (2019) Reden von „Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen“, wie vor vier Jahren auch von Gislinde Nauy bekundet (2014, Säkulare GRÜNE) „[b]ereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen“ in ihre rituelle Zirkumzision einwilligen dürfen? Sind bei Gislinde Nauy die Mädchen mit gemeint, was im Sinne der Gleichbehandlung nur konsequent wäre?

Statt als Säkulare GRÜNE seit viereinhalb Jahren über gottesfürchtige und selbstverstümmelungsbereite „[b]ereits einsichts- und einwilligungsfähige“ Minderjährige zu sinnieren oder als Bewegung der Beschneidungskritiker von Helsinki (Oktober 2012) bis Boulder, Colorado (2014) den schillernden Begriff Genital Autonomy, der genitalen Selbstbestimmung hochzuhalten, sollten sich Intaktivisten zum sinngemäßen Grundsatz bekennen: „Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren“. Einzige Ausnahme bilden Operationen an intersexuellen Kindern, hier kann vor allem aus medizinischen Gründen die Einwilligung eines Minderjährigen in eine Genitaloperation relevant und notwendig sein.

Beratungsangebote für Betroffene, Gefährdete und Eltern.

Forschungsgelder für die Untersuchung der Folgen von Genitalverstümmelungen.

Schulung von Fachkräften (Sozialarbeiter*innen, Ärzt*innen, Lehrer*innen, Hebammen, Psycholog*innen u.a.).

Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit innerhalb betroffener Communities.

Richtig, wie sich leider immer wieder herausstellt, mangelt es einem hohen Anteil der Ärzte an anatomischen, andrologischen und pädiatrischen Kenntnissen. Insbesondere ist die sensorisch-sexuelle Bedeutung der penilen Vorhaut nicht bekannt. Selbst die Entwicklung eines Jungen im Hinblick auf eine Retrahierbarkeit des Präputium (Alter des Zurückziehenkönnens der Vorhaut) ist nach wie vor unbekannt, das Durchschnittsalter liegt bei 10,4 (zehn Komma vier) Jahren (Jakob Øster (1968); Hiroyuki Kayaba et al. (1996), Thorvaldsen and Meyhoff (2005)). Jeder zweite Junge ist somit 12 oder 14 Jahre alt oder noch älter, bis die Ablösung der angeborenen Verklebung von Vorhaut und Eichel stattgefunden hat.

Primum non nocere.

Ein weiteres Manko sind die wissenschaftlichen Standards genügende unverzichtbare Aufklärung sowohl des Kindes als auch dessen Personensorgeberechtigten. Gerade dazu sind allzu viele Mediziner, selbst in Bezug auf Komplikationsrisiken und Spätfolgen, nicht in der Lage.

Betrachten wir die „11 Fragen an die Politik“ von unversehrt.eu – „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“.

FRAGE 1

Mädchen sind in Deutschland vor jeglicher Genitalverletzung durch § 226a StGB gesetzlich geschützt, während § 1631d BGB nicht-therapeutische Vorhautamputationen an Jungen ausdrücklich als Teil der ‚elterlichen Personensorge‘ erlaubt. Die Zuweisung unterschiedlicher Schutzrechte an gesellschaftliche Gruppen widerspricht aber dem Grundgesetz Art. 3.

Richtig ist, dass Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen gleich zu behandeln sind. Warum gibt es dann ein Männerbeschneidungserlaubnisgesetz und ein Frauenbeschneidungsverbotsgesetz? Zudem ist § 226a StGB, der Mädchen und Frauen schützen soll, derart schlampig oder jedenfalls schwammig gezimmert, dass noch nicht einmal eindeutig ist, ob von ihm FGM Typ Ia oder Typ IV überhaupt mitgemeint ist.

Das erinnert an gewisse „rein symbolische Bagatellverletzungen“, die der Trierer Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Mark Alexander Zöller offensichtlich straffrei gestellt wissen will (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik? In: Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherhausgeberin: Tatjana Hörnle). „Zudem ist mit Blick auf die Wortwahl des Gesetzgebers erkennbar, dass es sich um negative Veränderungen von einigem Gewicht handeln muss. Damit scheiden rein symbolische Bagatellverletzungen, kosmetisch motivierte Eingriffe wie „Schönheitsoperationen“ im Genitalbereich oder dem Modebewusstsein entspringende Intimpiercings aus dem objektiven Tatbestand des § 226a StGB aus.″ (Mark A. Zöller, Seite 733.)

Dr. Katarina Barley war am 28.03.2018 auf AbgeordnetenWatch gefragt worden: „Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (…) Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV?“ Deutschlands Justizministerin ließ die Frage 415 Tage oder 1 Jahr 50 Tage unbeantwortet, um sie am 17.05.2019 endlich zu beantworten mit: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung (…) Für uns ist klar, dass in Deutschland jüdisches und muslimisches Leben möglich sein muss. Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.“

Dass der Islam mindestens der sunnitischen Schafiiten und schiitischen Bohra zwischen Junge und Mädchen in Hinblick auf die Pflicht (wâdschib, FarD) zum Beschneiden keinen Unterschied macht, war der Juristin durchaus bekannt:

„Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.“

„Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.“

Wie wir sahen, redete Barley um das Thema herum. Seit dem 2. Juli 2019 ist sie Abgeordnete des Europäischen Parlaments, tags darauf wurde sie zu dessen Vizepräsidentin gewählt.

Das Thema FGM wird auch für Frau Barley wiederkommen, dann europäisch. Was wird unversehrt.eu bis dahin tun?

Wird die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ wenigstens, wie geboten, fordern, dass in der universitären Imamausbildung sowie im Islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen die aus Koran und Sunna entwickelte Pflicht jedes männlichen Muslims zum Beschnittensein nicht länger auszuführen ist und dass sie, ohne Außenansicht, in Uni und Klassenzimmer nicht gelehrt werden darf?

FGM und Islam.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Wird man morgen in der Ibn Rushd-Goethe-Moschee wagen, den gegebenen Zusammenhang von Islam und FGM beim Namen zu nennen? Oder wird man bevorzugen, zur Schariapflicht auch des Mädchenbeschneidens bei sunnitischen Schafiiten und schiitischen Bohra zu schweigen?

Wie werden sich die drei Organisationen 100% Mensch, MOGiS und TERRE DES FEMMES zu dieser damals an Barley gerichteten, immer noch aktuellen Frage positionieren? „Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.“

Sowohl § 1631d BGB als auch § 226a StGB werden daher in weiten Teilen juristischer Fachkreise als verfassungswidrig angesehen, da sie ihre jeweilige Wirksamkeit zwingend an ein Genital des Menschen koppeln. Zudem macht diese Ungleichbehandlung den Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung angreifbar und gefährdet diesen somit.

Inwieweit arbeiten Sie an dieser Problematik?

FRAGE 2

In § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) besteht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der Vorgabe einer Durchführung nach Regeln der ärztlichen Kunst und der für Nicht-Ärzt*innen nicht möglichen (für eine Operation jedoch notwendigen) ausreichenden Anästhesie.

Die häufig verwendete und im Gesetzgebungsverfahren genannte EMLA-Salbe ist für Genitalschleimhaut von kleinen Kindern nicht zugelassen. Zur Befürwortung von § 1631d BGB wurde stets sehr deutlich die Sicherstellung einer wirksamen Schmerzbehandlung genannt. Diese ist nachweislich nicht gegeben.

Wie denken Sie dies im Sinne des Kindeswohls zu lösen?

„Wir stimmen der Forderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist, zu“, das sagte Volker Beck (Warum ich dem Antrag „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“ im Bundestag zugestimmt habe).

Ohne unnötige Schmerzen. Es gibt also auch nötige, unvermeidbare Qual, das jedenfalls fand Herr Beck 2012.

Sieben Jahre später, 2019. Heldenhaft schleicht sich unversehrt eu heran … und lässt die Regierung gedankenvoll grübeln. Etwas mehr Opium, dann geht die gemeinsame Sache schon klar im OP, oder auch nicht. Beschneidungsopfer und Beschneider, alle dürfen gemeinsam sinnieren. Ich bin ok, du bist ok.

Das Kaputtmachen ist zu verhindern, nicht das betäubte Kaputtmachen. Dem männlichen Kind und späteren Mann wird das sexuelle Lustzentrum schlechthin amputiert. EMLA ist selbstverständlich auch bei Mädchen zu jeder FGM (s. WHO-Kategorie) nicht zu verwenden.

Der weltweite Intaktivismus braucht unversehrte kindliche (Mädchen oder Jungen) Genitalien bis zum Alter von 18 Jahren und kein Gequatsche über Betäubungsmittel. [Zum Alter noch auswerten.]

Würden die Aktivisten von unversehrt.eu den deutschen Politikern in Bezug auf die Sunat perempuan, auf den Chitan al-inath ebenfalls die Frage stellen, ob eine ohne Narkose durchgeführte Islamische oder sonstige FGM weniger rechtskonform ist als eine FGM mit Schmerzlinderung, mit einem endlich gefundenen Ersatz für EMLA?

FRAGE 3

§ 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) erlaubt in Konsequenz ‚Küchentisch‘-Beschneidungen und ermöglicht Amputationen ohne ausreichend wirksame Betäubung (z. B. Nürnberg 2019).

Die im Gesetzgebungsverfahren genannte EMLA Betäubungssalbe ist für Genitalschleimhaut von Kindern nicht mehr zugelassen. Ist eine Amputation ohne ausreichend wirksame Betäubung als Folter zu bewerten? (Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden (Art. 5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).

Welche Haltung vertreten Sie in dieser Frage?

Es ist zu wenig, im Oktober 2019 nur ein bisschen über die Anwendung von EMLA zu meckern. Wenn dem Thema Betäubung tatsächlich Bedeutung beigemessen werden soll, warum bringt unversehrt.eu dann keine Verlinkungen zu den zahlreichen vorhandenen Nachweisen dafür, dass EMLA nicht geeignet ist?

Habt ihr euch denn selber positioniert zur AEMR, was wünschenswert wäre und erforderlich ist? Wenn ja, warum liest man das nicht? Von anderen Menschen ein Bekenntnis zur AEMR einzufordern, aber dazu selbst kein Credo abliefern? In der Tat, allgemeine Menschenrechte (AEMR, Paris am 10.12.1948) oder Islamisches Recht (Scharia), unversehrt.eu muss sich entscheiden.

Selbst wenn EMLA wirksam wäre, ist das einerlei, denn auch betäubte Verstümmelung (FGM, MGM, IGM) ist für uns Intaktivisten nicht hinnehmbar. Betäubtes Foltern ist für Menschenrechtler, zumal für Kinderrechtler, nicht akzeptabel. Die Betäubungsfrage ist auch kein Nebenkriegsschauplatz, sondern ein Ablenkungsmanöver.

Klar, EMLA – Lidocain und Prilocain – ist ungeeignet, aber konsequenten Intaktivisten geht es nicht um die Betäubungsfrage. Relevant ist nicht fehlende, unzureichende oder gute Betäubung. Nicht EMLA, sondern die weibliche oder männliche Beschneidung sprich Genitalverstümmelung (HGM, das ist FGM; oder MGM) muss weg, überall auf der Welt.

Warum kein Bekenntnis dazu, dass die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision selbstverständlich Folter (torture) ist? „[T]he practice of circumcision, an archaic ritual mutilation that has no justification whatever, and no place in a civilized society“, Ashley Montaigu né Israel Ehrenberg. Von etlichen Jungen und späteren Männern wird die sogenannte Beschneidung als besonders schwerer sexueller Missbrauch empfunden, nämlich als Vergewaltigung bei gleichzeitiger Amputation.

FRAGE 4

Eine Kinderrechtsverletzung über eine ‚Sozialadäquanz‘ (Handlung innerhalb der üblichen, geschichtlich entwickelten Ordnung) zu rechtfertigen, ist spätestens seit dem Jahr 2000 mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung in § 1631 Abs. 2 BGB hinfällig.

Wie ist dies mit Rechtfertigungstrategien (z. B. Erfüllung eines binären Geschlechterbildes, Religion/Tradition der Eltern) zur Erlaubnis nicht-therapeutischer Eingriffe und irreversibler Veränderungen an den Genitalien von nicht zustimmungsfähigen Kindern vereinbar?

Moment, wie kann ein Kind, also ein Mensch unter 18 Jahren, einerseits nicht voll geschäftsfähig sein, andererseits aber einer medizinisch nicht indizierten Operation zustimmen dürfen? Auch in Bezug auf FGM wie MGM haben Minderjährige nicht die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Lebenserfahrung. Bereits die Formulierung der Frage impliziert einen Gesetzesauftrag dahingehend, das Lebensalter eines Minderjährigen in Bezug auf die Zirkumzision zu berücksichtigen sei. Eine solche Überlegung müsste auch Mädchen einbeziehen.

Wie kann der bis 2012 ausnahmslos bestehende Schutz wiederhergestellt werden?

Die Rechtlosstellung von Jungen durch den § 1631d BGB ist ein Skandal. Aber auch bis 2012 waren in Deutschland männliche Kinder nicht geschützt, auch in der DDR nicht, weder vor religiösen Beschneidungen noch vor nicht religiös motiviertem elterlichem Wunsch auf Genitaldesign und vielleicht am wenigsten vor der jahrzehntelangen Unwissenheit bzw. Ignoranz der deutschen Ärzte, die die Vorhaut für entbehrlich hielten, was sich bis heute leider kaum geändert hat. Der Mythos Phimose funktionierte leider bestens, es herrschte, und herrscht immer noch, Unkenntnis über die normale genitale Entwicklung von Jungen, etwa zum Thema Alter der vollständigen Retrahierbarkeit der Penisvorhaut (Durchschnittsalter von 10,4 Jahre).

Seit 2013 existiert aktuelle Fassung des § 226a StGb (Verstümmelung weiblicher Genitalien), der Mädchen keinesfalls zu hundert Prozent schützt. Die damalige Justizministerin Dr. Katarina Barley beantwortete die ihr gestellte entsprechende Frage am 17.05.2019 unter anderem so: „Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.“

FRAGE 5

Die Gesellschaft hat ein immanentes Interesse daran, dass insbesondere Gesetze, die die Gesundheit der Bevölkerung betreffen, regelmäßig auf ihre Wirksamkeit, Ethik und den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse hin überprüft werden.

Wann erfolgt eine Evaluation des § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) durch das BMG und wer wird daran beteiligt?

Information: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz teilte am 28. Mai 2019 auf Nachfrage schriftlich mit, dass keine Evaluation des § 1631d BGB geplant ist.

Wie lässt sich das Nichtgehen der Bundesregierung mit den Pflichten des Staates zum Schutze der Grundrechte der Bürger vereinbaren, die in besonderem Maße für Minderjährige zu beachten sind?

FRAGE 6

Nach einer Analyse der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (2014) müssen derzeit pro Jahr ca. 400 ‚Knabenbeschneidungen‘ aufgrund von Komplikationen im Krankenhaus stationär nachbehandelt werden.

Welche inhaltliche Auseinandersetzung mit den Aussagen und Forderungen zahlreicher u. a. pädiatrischer Verbände (Pädiatrie: Kinderheilkunde) finden z. B. im BMJV, BMFSFJ und BMG, im Menschenrechtsausschuss oder in der Kinderkommission statt?

Welcher Austausch mit Vertreter*innen der entsprechenden Organisationen ist diesbezüglich zu nennen?

Nicht erst die Komplikationen, die Zirkumzisionen an sich sind das Problem. Warum ist hier nicht wenigstens gefordert, dass deutschlandweit alle Eltern auf den Inhalt der aktuellen Phimoseleitlinie aufmerksam gemacht werden (S2k-Leitlinie 006-052 „Phimose und Paraphimose“ aktueller Stand: 09/2017).

Politikern gegenüber muss an dieser Stelle sofort das Wort MGM fallen, Male genital mutilation, männliche Genitalverstümmelung. Ebenfalls hat das Ausmaß der Zerstörung genannt zu werden, denn die Penisvorhaut entspricht im Hinblick auf ihre sensorisch-sexuelle Bedeutung nicht der Klitorisvorhaut, sondern der Klitoris selbst. Kind ist Junge oder Mädchen. Auch die FGM-Typen Ia Klitorisvorhaut(teil)amputation und IV müssen weltweit überwunden werden, etwa der rituelle Einschnitt oder rituelle Nadelstich, beide zu Typ IV. Oder ist für Terre des Femmes der 6. Februar nicht länger der Tag der zero tolerance, der Nulltoleranzpolitik gegenüber FGM? Die relevante Definition von weiblicher Genitalverstümmelung findet sich in der WHO-Kategorie: Classification of FGM (2007).

Gern umschleichen unsere Bundestagsabgeordneten unbequeme Themen. Deshalb hätte die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ hier die Studien von Frisch et al. (Male Circumcision and Sexual Function in Men and Women. A Survey-based, Cross-sectional Study in Denmark. Morten Frisch; Morten Lindholm; Morten Grønbæk) sowie Sorrells et al. (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe) nennen müssen.

Die Kampagne setzt sich explizit für die Schaffung eines Jungen und Mädchen sowie intersexuelle Kinder berücksichtigenden Gesetzes ein. Um diese Forderung plausibel zu machen, ist auf anatomische Fakten einzugehen: Gefurchtes Band (ridged band), Frenulares Delta (Frenular delta; McGrath 2001) und Frenulum, Vorhautbändchen. Ebenfalls ist den Politikern zu sagen: Zu den durchweg nachteiligen Auswirkungen jeder medizinisch nicht indizierten männlichen Beschneidung gehört eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 10.000 bis 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration, Dauerdruck, Druckänderung oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Am menschlichen Körper vergleichbar reich innerviert wie die Penisvorhaut und allem ihre Zone Gefurchtes Band sind nur Lippen, Zunge, Handflächen, Fingerkuppen, Brustwarzen, Augenlider, Labien und insbesondere die Klitoris.

Die Bagatellisierung der männlichen Beschneidung, das Leugnen der Schwere der irreversiblen Schädigung (und wir reden hier noch gar nicht von den Komplikationen wie Meatusstenose oder Hautbrückenbildungen oder vom nur schwerlich aufzuhaltenden und erst nach der Mutilation allmählich beginnenden restlichen Sensitivitätsverlust) muss ein Ende haben. Jede Zirkumzision entspricht mindestens einer FGM Typ Ib oder sogar einer zusätzlichen FGM Typ II, ohne dass unsere Volksvertreter berechtigt wären, die vergleichbar stark schädigende weibliche Sunnabeschneidung oder die relativ geringer invasive milde Sunna straffrei zu stellen.

FRAGE 7

Medizinisch nicht notwendige bzw. kulturell-religiös-traditionell motivierte ‚Beschneidungen‘ werden in Deutschland vorgeblich [SIC! Gemeint dürfte sein: vornehmlich] an Jungen/Männern durchgeführt.

Wie wird garantiert, dass es sich hierbei nicht um transsexuelle Mädchen/Frauen oder nicht-binäre/diverse Personen handelt? Ist die ‚Beschneidung‘ eines penistragenden transsexuellen Mädchens als eine Form der weiblichen Genitalverstümmelung zu bewerten?

FRAGE 8

Eine Vorhautamputation hat für transsexuelle Frauen gravierende Folgen: durch den Gewebeverlust kann eine genitalangleichende Operation somit nicht mehr unter den besten Voraussetzungen erfolgen. Der § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) verletzt folglich auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit von transsexuellen Menschen. Wie bearbeiten Sie diesen Sachverhalt?

Inwieweit ist Fahrlässigkeit annehmbar, wenn die Möglichkeit einer Transsexualität bekannt ist, diese Möglichkeit jedoch ignoriert wird? Wie werden transsexuelle Kinder durch die derzeitige Gesetzgebung geschützt?

FRAGE 9

Ab einer Länge von wie vielen Millimetern gilt ein Genital als ‚beschneidbarer Penis‘ und nicht mehr als ‚geschützte Klitorisspitze‘? Ab wieviel ‚Penis‘ greift Ihrer Ansicht nach § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes)? In wieweit trägt die derzeitige Gesetzgebung der Existenz von intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen Rechnung?

Studien zu Folge werden pro Jahr über 1.700 genitalnormierende Operationen an Kindern durchgeführt (“Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“, Klöppel 2016). Wie lassen sich diese Operationen mit § 22 Absatz 3 PStG (Personenstand „divers“/Dritte Option) sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbaren?

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht ein Verbot von genitalnormierenden Operationen vor.

Wann erwarten Sie die Umsetzung dieser Vereinbarung und wie und durch wen wird das Gesetz in der medizinischen Praxis durchgesetzt?

FRAGE 10

Alle nach § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) ausgeführten Vorhautamputationen setzen für ihre Rechtwirksamkeit eine gültige schriftliche Patienteneinwilligung voraus. Nach dieser muss zwingend eine ausführliche Aufklärung über die Funktionen der Vorhaut sowieso mögliche Komplikationen und Spätfolgen ihrer Amputation erfolgt sein. Dies ist noch verstärkt gegeben, wenn es sich um eine medizinisch nicht notwendige Operation handelt. Ein Eingriff ohne die vollinformierte Zustimmung wäre somit illegal.

Wer prüft und stellt sicher, dass diese Bedingung in allen Fällen, die unter § 1631d BGB fallen (also auch traditionell begründete Amputationen), erfüllt wird? Wer bzw. welche Instanz ahndet entsprechende Verstöße?

FRAGE 11

Seit Juli 2017 ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 11 PaßG eine Passversagung oder ein Passentzug zur Verhinderung von Auslandsreisen zum Zwecke so genannter ‚Ferienbeschneidung‘ möglich. Demnach kann Begleitpersonen (insbes. Eltern), die ein minderjähriges Mädchen ins Ausland begleiten wollen, um dort eine Genitalverstümmelung im Sinne des § 226a StGB vornehmen zu lassen, der vorhandene Pass entzogen werden. Woran wird die akute Gefährdungssituation des Mädchens gemessen, wer beurteilt diese und wie wird ein solches Passentzugsverfahren dann konkret umgesetzt? Wie viele Fälle des Passentzugs auf Basis des § 7 Abs. 1 Nr. 11 PaßG gab es bereits seit Juli 2017?

Soweit die „11 Fragen an die Politik“ der Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“. Hoffen wir auf eine erkenntnisreiche morgige Podiumsdiskussion in der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee.

WAS: Podiumsdiskussion: Genitale Selbstbestimmung als Menschenrecht – Wie kann man das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Kindern gewährleisten? TERRE DES FEMMES – Projekt 100% MENSCH – MOGiS laden ein

WER:

• Seyran Ateş, Gründerin Ibn Rushd-Goethe-Moschee, Rechtsanwältin

• Holger Edmaier, Geschäftsführer Projekt 100% MENSCH

• Victor Schiering, Vorsitzender MOGiS – Eine Stimme für Betroffene

• Katharina Vater, Referentin für Intergeschlechtlichkeit und trans*, InTra Beratung @Projekt 100% MENSCH

• Charlotte Weil, Referentin zu weiblicher Genitalverstümmelung, TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau

Moderation: Gislinde Nauy, M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin

In Deutschland erlangt man die Ehemündigkeit erst mit dem Alter von 18 Jahren. Gemäß § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Das Ehemündigkeitsalter 18 überall auf der Welt durchzusetzen, nicht nur im Recht, sondern auch in den traditionell oder streng religiös Familien, ist wichtig, weil frühe Schwangerschaften Gesundheit oder Leben des Mädchens – und ggf. ihres Babys – gefährden. Die körperlichen und seelischen Anforderungen einer Ehe bzw. Partnerschaft sowie die Verantwortung für sich und einen weiteren, noch sehr hilflosen Menschen kann ein beispielsweise 14 Jahre altes Mädchen noch nicht tragen. Auch soll das Mädchen lang genug in die Schule gehen, statt in die Rolle als Ehefrau und Mutter eingebunden zu sein – auch Bildung ist ein Menschenrecht, nicht nur für Jungen und Männer. In Deutschland ist eine religiöse oder traditionelle Handlung, die darauf gerichtet ist, eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung mit einem Minderjährigen zu begründen, verboten (§ 11 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).

Genitale Selbstbestimmung? Das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen.

Außerdem ist durchaus vorstellbar, dass ein Kind oder Jugendlicher, genital selbstbestimmt, die MGM oder FGM bei sich durchführen lassen will, die Eltern (oder ein Elternteil, vgl. Sorgerechtsstreit) damit jedoch nicht einverstanden ist?

Dieses Blog ist nicht damit einverstanden, dass auf echten oder angeblichen (Konformitätsdruck!) Kindeswunsch Pädosex oder Kinderheirat in den Bereich der berüchtigten „Genitalautonomie“ inkludiert werden. Auch dürfte es einem Rechtsstaat schwerfallen, einem Minderjährigen einerseits zu gestatten, sich in einer Klinik oder Arztpraxis den sexuell sensibelsten Teil des Genitals ohne medizinischen Grund amputieren zu lassen, dem 16 oder 14 oder 12 Jahre alten Menschen aber andererseits zu verwehren, mit einem Volljährigen Sex zu haben oder ihn zu heiraten. Zwischen Volljährigen und Minderjährigen gibt es keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen.

Eine kindliche bzw. jugendliche „genitale Selbstbestimmung“ ggf. auch auf Kosten der genitalen Intaktheit des Minderjährigen darf nicht zulässig sein.

Edward von Roy und Gabi Schmidt

508. Das Schweigen der taz zur islamischen FGM

21. Oktober 2019

(Kommentiert zum Artikel der Patricia Hecht (Klitoris ab, Schamlippen zugenäht) in der taz vom 10.10.2019. Von Edward von Roy am 21.10.2019.)

Noch die geringst invasive Form der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) muss verboten werden, weltweit, also auch FGM Typ Ia oder Typ IV.

Eine Legalisierung beispielsweise der sogenannten milden Sunna (FGM Typ Ia oder IV nach der Klassifikation der WHO) ist zu verhindern.

Die gründliche Arbeit des High Court of Australia (The Queen v. Magennis and The Queen v. Vaziri Case Nos. S43/2019, S44/2019 and S45/2019) überzeugt. Auch die USA, vgl. FGM-Rechtsstreit zu Dr. Jumana Nagarwala, brauchen endlich ein wirklich funktionierendes US-weites Gesetz gegen FGM.

https://taz.de/Weibliche-Genitalverstuemmelung/!5632582&s=Genitalverst%C3%BCmmelung/

.

(Kommentiert zum Artikel der Patricia Hecht (Wissenslücken und Tabus) in der taz vom 11.10.2019. Von Edward von Roy am 21.10.2019.)

Kulturrelativisten wie Kavita Shah Arora und Allan J Jacobs kämpfen dafür, die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung oder Female Genital Mutilation (FGM) zu zerspalten in einen weiterhin verbotenen und einen ihrer Meinung nach zeitnah straffrei zu stellenden Teil. Das ist unbedingt zu verhindern; alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben.

Daher darf auch eine angebliche De-minimis-FGM (vgl. arabisch: chitan al-inath, indonesisch: sunat perempuan, malaysisch: khitan wanita), beispielsweise als die sogenannte milde Sunna (d. i. eine FGM Typ Ia oder gehört, als pinprick bzw. ritual nick, in den Bereich einer FGM IV), nicht erlaubt werden.

https://taz.de/Weibliche-Genitalverstuemmelung/!5628915/

507. Papst Franziskus und der Islam

5. Oktober 2019

Am 4. Februar 2019 trafen sich Papst Franziskus von der Katholischen Kirche und der Vertreter des sunnitischen Islam Scheich Ahmed al-Tayyeb (Großimam Al-Azhar) in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, um das sogenannte Dokument über die Brüderlichkeit aller Menschen für ein friedliches Zusammenleben in der Welt (The Document on Human Fraternity for World Peace and Living Together) zu unterzeichnen.

Wenn heutzutage die Kirche im Dialog mit einer 1400 Jahre alten totalitären Bewegung für die Gesetzlichkeit und Gesellschaftsform der Scharia, im Dialog mit dem Islam Verträge gegen den Wissenschaftsbegriff und Bürgerbegriff besiegelt, dann arbeitet sie gegen mühselig errungene individuelle Freiheiten und allgemeine Menschenrechte. Beispielsweise untergräbt der für solche interreligiösen Abkommen eingeforderte „wechselseitige Respekt“ (mutual respect) die Gleichberechtigung von Mann und Frau und von Muslim und Nichtmuslim. Beiderlei Gleichberechtigung ist im Islamischen Recht nämlich nicht vorgesehen.

Kritische Kommentare zu Auszügen aus dem Dokument. Von Ümmühan Karagözlü und Jacques Auvergne.

„Dokument über die Brüderlichkeit aller Menschen für ein friedliches Zusammenleben in der Welt“

Historisch, historique, historic. „Historische Papst-Reise in die Emirate“, titelte die in Hamburg ansässige Zeit am 4. Februar, am Vortag schrieb rtbf aus Brüssel: „Un pape en terre musulmane: François en visite historique à Abou Dhabi“, und noch einen Tag eher hatte sich in London der Economist vor Begeisterung überschlagen: „The Pope’s historic visit to the Arabian peninsula“. Auf welche Weise würde der totalitäre Islam dieses Mal weißgewaschen oder schöngefärbt werden? Was genau hat der Chef der Katholiken (1,3 Milliarden Mitglieder, 800.000 Ordensleute, 400.000 Priester) unterzeichnet? Wir gehen ins Internet und auf die Seite des Vatikan.

APOSTOLISCHE REISE VON PAPST FRANZISKUS IN DIE VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE (3.-5. FEBRUAR 2019)

http://w2.vatican.va/content/francesco/de/travels/2019/outside/documents/papa-francesco-emiratiarabiuniti-2019.html

VORWORT

Der Glaube lässt den Gläubigen im anderen einen Bruder sehen, den man unterstützt und liebt.

Die muslimische Frau ist im Islam moralisch und rechtlich eine halbe Portion, unmündig wie ein Kind und daher durch Männer treuhänderisch zu verwalten. Der männliche Jude oder Christ ist dem männlichen Muslim nicht ebenbürtig, sondern zu unterwerfen, denn Dhimmis sind zu demütigen und zu erniedrigen (ṣāġirūn saghirun, anglis. saghiroon, vgl. Koran 9:29, Übersetzung Yusuf Ali: „and feel themselves subdued“, Pickthall: „being brought low“, Shakir: „and they are in a state of subjection“).

„Der Islam hat den Menschen erklärt, dass der Krieg gegen diejenigen unter den „Leuten des Buches“ geführt werden muss, die offen ihre Feindschaft erklären oder sich weigern, die Dschizya (ǧizya) zu entrichten.“ (Sayyid Qutb, Meilensteine).

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/09/13/200/

Koranwort Sure 9, Vers 29, Übersetzung Rudi Paret:

„Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten (oder: für verboten erklären), was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand (?) Tribut entrichten! (ḥattā yuʾtū l-ǧizyata ʿan yadin wa-hum ṣāġirūn)“

https://de.wikipedia.org/wiki/Dschizya

Aus dem Glauben an Gott, der das Universum, die Geschöpfe und alle Menschen – aufgrund seines Erbarmens – mit gleicher Würde erschaffen hat, ist der Gläubige gerufen, diese menschliche Brüderlichkeit zum Ausdruck zu bringen, indem er die Schöpfung und das ganze Universum bewahrt und jeden Menschen unterstützt, besonders die am meisten Bedürftigen und die Ärmsten.

Der Ex-Muslim kann islamrechtlich einwandfrei getötet werden, ggf. nach drei Tagen Bedenkzeit. Christen dürfen im islamischen Herrschaftsbereich keine neue Kirche bauen und die verfallenden alten nicht einmal renovieren. Ein Polytheist ist vogelfrei. Und Papst Franziskus redet von gleicher Würde.

Ausgehend von diesem transzendenten Wert haben wir uns in verschiedenen Begegnungen, die von einer Atmosphäre der Brüderlichkeit und Freundschaft geprägt waren, über die Freuden, Leiden und Probleme der heutigen Welt im Hinblick auf den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, die Errungenschaften in der Medizin, das digitale Zeitalter, die Massenmedien und Kommunikationsmittel ausgetauscht; über die Armut, die kriegerischen Auseinandersetzungen und das Leiden so vieler Brüder und Schwestern in verschiedenen Teilen der Welt, die hervorgerufen werden durch Wettrüsten, soziale Ungerechtigkeit, Korruption, Ungleichheit, moralischen Verfall, Terrorismus, Diskriminierung, Extremismus und viele weitere Ursachen.

Aus diesem brüderlichen und aufrichtigen Austausch, den wir hatten, und aus der Begegnung voller Hoffnung auf eine strahlende Zukunft für alle Menschen, entstand die Idee dieses »Dokuments über die Brüderlichkeit aller Menschen«.

Die gebotene weltweite Durchsetzung der Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris am 10.12.1948) hatten die über die „Brüderlichkeit aller Menschen“ sinniernden Herren Franziskus und al-Tayyeb nicht im Sinn.

Das Dokument ist aufrichtig und sorgfältig durchdacht und soll eine gemeinsame Erklärung guten und aufrichtigen Willens sein, so dass es alle, die in ihren Herzen den Glauben an Gott und den Glauben an die Brüderlichkeit aller Menschen tragen, einlädt, sich zusammenzutun und gemeinsam daran zu arbeiten, und dass das Dokument so für die jungen Generationen zu einem Leitfaden einer Kultur des gegenseitigen Respekts wird, im Verständnis der großen göttlichen Gnade, die alle Menschen zu Brüdern macht.

DOKUMENT

Im Namen Gottes, der alle Menschen mit gleichen Rechten, gleichen Pflichten und gleicher Würde geschaffen hat …

Was soll das? Die muslimische Frau erbt die Hälfte und ihre Aussage vor Gericht gilt die Hälfte – eine andere Scharia gibt es nicht. Ohne Zustimmung ihres Wali, ihres Ehevormunds (z. B. Vater oder Bruder) kann sie nicht heiraten, wenn sie sich trennt bzw. wenn sie, auch ohne Angabe von Gründen, durch ihren Mann verstoßen wird (Talaq), verliert sie das Sorgerecht über ihre Kinder, die der Sippe des Mannes gehören. Ihr steht mit der Chula allenfalls ein sehr beschwerlicher Weg der Scheidung offen. So und nicht anders behandelt der islamische Gott die Frau, und der Herr Papst weiß das! Selbstverständlich gehört auch die katholische Doktrin der Ehescheidung abgeschafft.

Eine Muslima darf keinen Nichtmuslim heiraten, erst die AEMR fordert: „Artikel 161. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.“

https://www.un.org/Depts/german/gruendungsres/grunddok/ar217a3.html

… und der sie dazu berufen hat, als Brüder und Schwestern miteinander zusammenzuleben, die Erde zu bevölkern und auf ihr die Werte des Guten, der Liebe und des Friedens zu verbreiten.

Und die Werte des würdigen Kinderprügelns, weiß Franziskus. Seine Kinder zu schlagen ist aus Sicht des Pontifex in Ordnung, solange dabei die Würde der Kinder gewahrt bleibe (Papst findet „würdevolles“ Schlagen von Kindern okay. Welt am 06.02.2015.)

https://www.welt.de/politik/ausland/article137175452/Papst-findet-wuerdevolles-Schlagen-von-Kindern-okay.html

Pope Francis says it is OK to smack children if their ‘dignity is maintained’, The Guardian, 06.02.2015.

https://www.theguardian.com/world/2015/feb/06/pope-francis-parents-ok-smack-children-dignity

Im Namen der unschuldigen menschlichen Seele, die zu töten Gott verboten hat, wenn er sagt, dass jeder, der einen Menschen ermordet, so ist, als hätte er die ganze Menschheit getötet, und dass jeder, der einen Menschen rettet, so ist, als hätte er die ganze Menschheit gerettet.

So begnügte sich der Prophet in jenen Jahren nicht nur mit dem Verkünden des Strafrechtes, sondern führte es zugleich aus: Er schlug Hände ab, ließ Auspeitschen und ordnete Steinigungen [ar-raǧm] an. Ayatollah Chomeini, Velāyat-e Faghīh

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/06/26/175/

Islamischer Massenmord an den Banu Quraiza [Banū Quraiẓa] im Jahre 627. Allahs Liebling Mohammed beaufsichtigte die Tötung von 700 männlichen Juden, nachdem er sie beschuldigt hatte, sie hätten mit den Quraisch militärisch kooperiert und ihn verraten. Alle Frauen und Kinder wurden versklavt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ban%C5%AB_Quraiza

Ermordung des Ka’b bin Ashraf auf Befehl des Islamverkünders. „Der Gesandte Gottes […] sagte: ‚Wer ist gewillt, Kaʿb ibn al-Aschraf zu töten? Denn er hat Gott und seinen Propheten verletzt.‘ Daraufhin erhob sich Muhammad ibn Maslama und sprach: ‚O Gesandter Gottes! Möchtest du, dass ich ihn töte?‘ Da sagte [der Prophet]: ‚Ja.‘ (al-Buḫārī: Al-Gāmiʿ aṣ-Ṣaḥīḥ.) „Da sagte der Gesandte Gottes: ›Wenn er sich ruhig verhalten hätte (qarra) wie andere, die die gleiche Einstellung haben wie er, wäre er nicht gemeuchelt worden […]. Aber er hat schlecht von uns gesprochen […] und uns mit Liedern geschmäht. Jeder von euch, der das tut, verfällt dem Schwert.‹“ (al-Wāqidī; Übersetzung nach Rudi Paret.)

https://de.wikipedia.org/wiki/Kaʿb_ibn_al-Aschraf#Tathergang

Todesstrafe für Blasphemie in Pakistan | § 295C Use of derogatory remarks, spoken, written, directly or indirectly, etc. defiles the name of Muhammad or other Prophet(s) (1986) Mandatory Death and fine (Feb. 1990) Trial must take place in a Court of Session with a Muslim judge presiding.

https://en.wikipedia.org/wiki/Blasphemy_in_Pakistan

Todesstrafe für Blasphemie in Saudi-Arabien | On 3 September 1992, Sadiq ‚Abdul-Karim Malallah was publicly beheaded by sabre in al-Qatif in Saudi Arabia’s Eastern Province after being convicted of apostasy and blasphemy.

https://en.wikipedia.org/wiki/Blasphemy_law_in_Saudi_Arabia

Im Namen der Armen, Notleidenden, Bedürftigen und Ausgegrenzten, denen beizustehen nach Gottes Gebot alle verpflichtet sind, insbesondere alle vermögenden und wohlhabenden Menschen.

Nach Jesus von Nazareth sicherlich. Nach Koran und Sunna bekommt der Polytheist oder Ex-Muslim keinen Krümel Brot.

Im Namen der Waisen, Witwen, Flüchtlinge und aller, die aus ihren Häusern und Heimatländern vertrieben wurden, aller Opfer von Krieg, Verfolgung und Ungerechtigkeit; im Namen aller Schwachen, aller in Angst lebenden Menschen, der Kriegsgefangenen und der Gefolterten überall auf der Welt, ohne irgendeinen Unterschied.

Iran: Prisoner of conscience flogged 100 times for ‘drinking alcohol and insulting Islam’

https://www.amnesty.org/en/latest/news/2019/08/iran-prisoner-of-conscience-flogged-100-times-for-drinking-alcohol-and-insulting-islam/

Amnesty International launches a campaign today to mark the three year anniversary of the public flogging of Saudi Arabian blogger Raif Badawi. He received the first 50 out of 1000 lashes on 9 January 2015 for setting up a website focused on social and political debate.

https://www.amnestyusa.org/press-releases/saudi-arabia-three-years-on-flogged-blogger-raif-badawi-must-be-released/

Im Namen der Völker, die der Sicherheit, des Friedens und des gemeinsamen Zusammenlebens entbehren und Opfer von Zerstörung, Niedergang und Krieg wurden.

Im Namen der »Brüderlichkeit aller Menschen«, die alle umfasst, vereint und gleich macht an Würde.

Al-Gharqad bezeichnet in der islamischen Überlieferung einen Baum oder Strauch, der in der endzeitlichen Schlacht zwischen Juden und Muslimen eine Rolle spielen soll. Eine Überlieferung aus dem „Kitāb al-fitan“ (Nr. 82), das Buch, in dem Muslim die eschatologischen Hadithe über die Versuchungen am Tage des letzten Gerichts gesammelt hat, besagt, dass Abū Huraira berichtete, dass Mohammed Folgendes gesagt habe:

Die Stunde wird nicht schlagen, bis die Muslime die Juden bekämpfen und töten, sodass die Juden sich hinter Steinen und Bäume verstecken. Die Steine oder Bäume sagen jedoch: O, Muslim! O, Diener Gottes, ein Jude versteckt sich hinter mir. Komm und töte ihn! Nur al-Gharqad nicht; denn er ist ein Baum der Juden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Al-Gharqad

Im Namen dieser Brüderlichkeit, welche durch die politischen Bestrebungen von Integralismus und Spaltung sowie durch maßlos gewinnorientierte Systeme und abscheuliche ideologische Tendenzen, die die Handlungen und Schicksale der Menschen manipulieren, entzweit wird.

Im Namen der Freiheit, die Gott allen Menschen geschenkt hat, als er sie frei geschaffen und mit dieser besonderen Würde ausgezeichnet hat.

Im Namen der Gerechtigkeit und der Barmherzigkeit, den Grundlagen des Wohlstands und den Eckpfeilern des Glaubens.

Im Namen aller Menschen guten Willens an allen Orten der Welt.

Im Namen Gottes […] erklären Al-Azhar al-Sharif [Die Ehrbare Azhar] – mit den Muslimen von Ost und West – und die Katholische Kirche – mit den Katholiken von Ost und West – gemeinsam, dass sie die Kultur des Dialogs als Weg, die allgemeine Zusammenarbeit als Verhaltensregel und das gegenseitige Verständnis als Methode und Maßstab annehmen wollen.

Wer Dialog und Kooperation zwischen Al-Azhar und Vatikan kritisiert, kann kein guter Christ sein, hat Franziskus das gemeint? Falls ein Katholik Doktrin und Praxis von Al-Azhar nicht akzeptiert, darf er das noch öffentlich äußern oder darf sein katholischer Arbeitgeber davon nichts erfahren? Betonharte Harmonie. Islamkritik wie Kritik an der Katholischen Kirche beschädigt das am 4. Februar 2019 verordnete Wohlverhalten. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau darf keine Methode sein, kein Maßstab? Mit dieser Gleichberechtigung hat zwar auch die Katholische Kirche nach wie vor wenig am Hut, dennoch gilt in Deutschland Artikel 3 GG.

Die trübe Suppe hingegen, die man dieses Jahr in Abu Dhabi aus Dialog, Zusammenarbeit und Verständnis zusammenrühren möchte, wird die Menschen nicht gleich an Rechten machen.

AEMR: „Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. (…)“

https://www.un.org/Depts/german/gruendungsres/grunddok/ar217a3.html

Wir – die wir an Gott und an die endgültige Begegnung mit ihm und an sein Gericht glauben – verlangen ausgehend von unserer religiösen und moralischen Verantwortung mit diesem Dokument von uns selbst und den leitenden Persönlichkeiten in der Welt, von den Architekten der internationalen Politik und der globalen Wirtschaft, ein ernsthaftes Engagement zur Verbreitung einer Kultur der Toleranz, des Zusammenlebens und des Friedens; ein schnellstmögliches Eingreifen, um das Vergießen von unschuldigem Blut zu stoppen und Kriegen, Konflikten, Umweltzerstörung und dem kulturellen und moralischen Niedergang, den die Welt derzeit erlebt, ein Ende zu setzen.

Gegen Weltfrieden und eine heile Natur hat niemand was, aber Franziskus legt sich hier für die jeden Lebensbereich reglementierende Scharia ins Zeug, indem er sich selbst verpflichtet und den Politikern vorschreibt, die islamischen Autoritäten anzuerkennen und deren heutigen und künftigen Forderungen unbegrenzt nachzugeben. Frieden ist Pax Islamica, Atheisten, Christen, muslimischen Frauen und kritischen Journalisten geht es dabei nicht gut.

Wir rufen die Intellektuellen, die Philosophen, die Vertreter der Religionen, die Künstler, die Medienleute und die Kulturschaffenden in der ganzen Welt auf, die Werte des Friedens, der Gerechtigkeit, des Guten, der Schönheit, der menschlichen Brüderlichkeit und des gemeinsamen Zusammenlebens wiederzuentdecken, um die Bedeutung dieser Werte als Rettungsanker für alle deutlich zu machen und sie möglichst überall zu verbreiten.

Meinungs- und Lehrfreiheit in Schule und Uni, Kunstfreiheit sowie Religionsfreiheit nur noch, wenn die Schönheiten des Islam gepriesen werden: der Zwang zum Hidschab ab der Pubertät, das genitale Beschnittensein (HGM d. i. MGM oder FGM) aller Jungen und mindestens der schafiitischen Mädchen, die Möglichkeit, die neun Jahre alte Tochter zu verheiraten, die Todesstrafe bei Apostasie oder praktizierter Homosexualität, Steinigung bei Ehebruch … die neuen päpstlichen „Werte als Rettungsanker für alle“. Aus Saudi-Arabien, Pakistan, Ägypten oder aus dem Iran fliehen Menschen vor den dort durch und durch islamisch verstandenen Werten „des Friedens, der Gerechtigkeit, des Guten, der Schönheit, der menschlichen Brüderlichkeit und des gemeinsamen Zusammenlebens“.

Ausgehend von einer tiefen Reflexion über unsere gegenwärtige Realität, in Achtung vor ihren Erfolgen und im Miterleben ihrer Leiden, ihrer Unglücke und Katastrophen, kommt diese Erklärung zu der Überzeugung, dass Hauptursachen für die Krise der modernen Welt ein betäubtes menschliches Gewissen und eine Entfremdung von religiösen Werten sowie die Dominanz von Individualismus und materialistischen Philosophien ist, die den Menschen vergöttlichen und weltliche wie auch materielle Werte an die Stelle der höchsten und transzendenten Prinzipien setzen.

Zwei Himmelswächter unter sich. Tatsächlich, Humanisten oder Individualisten sollten weglaufen.

In Anerkennung der positiven Entwicklung, die unsere moderne Zivilisation in den Bereichen der Wissenschaft, der Technologie, der Medizin, der Industrie und des Wohlstands insbesondere in den entwickelten Ländern genommen hat, betonen wir, dass mit diesen großen und geschätzten historischen Fortschritten auch ein Verfall der Ethik, die internationales Handeln prägt, sowie eine Schwächung der geistlichen Werte und des Verantwortungsbewusstseins einhergeht. All dies trägt dazu bei, dass sich ein allgemeines Gefühl von Frustration, Einsamkeit und Verzweiflung ausbreitet, das viele dazu bringt, entweder in den Strudel des atheistischen und agnostischen Extremismus oder in einen religiösen Integralismus, Extremismus und blinden Fundamentalismus zu verfallen und so andere Menschen dazu führt, sich Formen der Abhängigkeit und der individuellen und kollektiven Selbstzerstörung zu ergeben.

Die Geschichte macht deutlich, dass religiöser wie nationaler Extremismus und Intoleranz in der Welt, sowohl im Westen als auch im Osten, etwas hervorgerufen haben, was man als Anzeichen eines »stückweisen Dritten Weltkriegs« bezeichnen könnte, Anzeichen, die in verschiedenen Teilen der Welt und unter verschiedenen tragischen Bedingungen bereits ihr grausames Gesicht gezeigt haben; Situationen, von denen nicht genau bekannt ist, wie viele Opfer, Witwen und Waisen sie hervorgebracht haben. Darüber hinaus gibt es andere Bereiche, die dabei sind, sich zum Schauplatz neuer Konflikte zu entwickeln, in denen es Spannungsherde und Anhäufungen von Waffen und Munition gibt, und zwar in einer global von Unsicherheit, Enttäuschung, Zukunftsangst und von kurzsichtigen wirtschaftlichen Interessen geprägten Situation.

Weltfrieden durch Dialog zwischen Katholiken und Muslimen? Zu schön, um wahr zu sein. Auch Religionskriege haben der Menschheit: „ihr grausames Gesicht gezeigt“ und Verzweiflung, Not und Elend über die Erde gebracht. Nichts gegen eine persönliche Spiritualität, doch keine Religion kann einen Staat vor einer politischen Krise bewahren. Erst durch die Entmachtung der Kirche, beginnend in der Epoche der Renaissance konnten sich Wissenschaft und Forschung entwickeln, deren Nutznießer jetzt auch Franziskus und al-Tayyeb heißen.

In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie wichtig die Familie als grundlegender Kern der Gesellschaft und der Menschheit ist, um Kinder zur Welt zu bringen, aufzuziehen, heranzubilden und ihnen eine solide Moral und familiären Schutz zu bieten. Die Institution der Familie anzugreifen, sie zu verachten oder an der Bedeutung ihrer Rolle zu zweifeln, ist eines der gefährlichsten Übel unserer Zeit.

Tatsächlich sind Familien die Keimzellen des Staates wie auch der Menschheit. Die Institution Familie ist daher zu schützen – allerdings auch vor den Dogmen der Religionen, um nur das katholische Abtreibungsverbot zu nennen oder das katholische Verbot der Ehescheidung, beide, Katholizismus wie Islam, machen Homosexualität verächtlich, was eine Familie belasten oder zerstören kann.

Wir bestätigen auch die Wichtigkeit des Wiedererwachens des Sinns für das Religiöse und der Notwendigkeit, ihn in den Herzen der neuen Generationen durch die gesunde Erziehung und die Annahme der moralischen Werte und der rechten religiösen Lehren wiederzubeleben, um den individualistischen, egoistischen, konfliktbeladenen Tendenzen, dem Radikalismus und dem blinden Extremismus in all seinen Formen und Erscheinungen entgegenzutreten.

Abgesehen von einer gestörten, Neurosen und Gewalt erzeugenden Sexualmoral, die Sex ohne Fortpflanzungswunsch verpönt und Selbstbefriedigung verbietet, verbindet Islam und katholisches Christentum so gut wie nichts. Nicht einmal al-Tayyeb kann behaupten, die Taliban, al-Qaida, Boko Haram, Shabaab oder der IS hätten den Islam falsch verstanden. Was verstehen die beiden Spitzenkleriker unter „gesunde Erziehung“, welche „moralischen Werte“ sollen durch Eltern und Miterzieher vermittelt werden, was genau sind die „rechten religiösen Lehren“, die wiederbelebt werden sollen? Katholisches Kinderprügeln ist ebenso ungesund und schädlich wie die Beschneidung an Jungen und Mädchen.

Das erste und wichtigste Ziel der Religionen ist es, an Gott zu glauben, ihn zu ehren und alle Menschen dazu aufzurufen zu glauben, dass dieses Universum von einem Gott abhängig ist, der es führt, der der Schöpfer ist, der uns mit seiner göttlichen Weisheit geformt hat und uns die Gabe des Lebens geschenkt hat, um sie zu behüten. Niemand hat das Recht, diese Gabe wegzunehmen, zu bedrohen oder nach seinem Gutdünken zu manipulieren. Im Gegenteil müssen alle diese Gabe des Lebens von ihrem Anfang bis zu ihrem natürlichen Tod bewahren. Deshalb verurteilen wir alle Praktiken, die das Leben bedrohen, wie die Genozide, die terroristischen Akte, die Zwangsumsiedlungen, den Handel mit menschlichen Organen, die Abtreibung und die Euthanasie sowie die politischen Handlungsweisen, die all dies unterstützen.

„Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (OIC 1990), Artikel 2 a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt. b) Es ist verboten, Mittel einzusetzen, die zur Vernichtung der Menschheit führen. c) Solange Gott dem Menschen das Leben gewährt, muss es nach der Scharia geschützt werden. d) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

https://de.wikipedia.org/wiki/Organisation_f%C3%BCr_Islamische_Zusammenarbeit

Der Chef von Al-Azhar hat sich von der CDHRI (Cairo Declaration on Human Rights in Islam) nicht distanziert, die 29 Jahre später in Abu Dhabi beschworene „Gabe des Lebens“ und das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ stehen für den muslimischen Spitzenkleriker unter Schariavorbehalt – und Jorge Mario Bergoglio alias Franziskus (Papst) weiß das. Auch die CDHRI ist kein „Wahhabismus“, „Salafismus“ oder „Islamismus“, sondern folgt dem authentischen, 1400 Jahre alten Islam.

Ebenso erklären wir mit Festigkeit, dass die Religionen niemals zum Krieg aufwiegeln und keine Gefühle des Hasses, der Feindseligkeit, des Extremismus wecken und auch nicht zur Gewalt oder zum Blutvergießen auffordern. Diese Verhängnisse sind Frucht der Abweichung von den religiösen Lehren, der politischen Nutzung der Religionen und auch der Interpretationen von Gruppen von religiösen Verantwortungsträgern, die in gewissen Geschichtsepochen den Einfluss des religiösen Empfindens auf die Herzen der Menschen missbraucht haben: Die Gläubigen sollten dazu geführt werden, Dinge zu tun, die nichts mit der Wahrheit der Religion zu tun haben; sie sollten weltliche und kurzsichtige politische und wirtschaftliche Ziele verwirklichen.

Brechen Religionskriege aus, so legen es al-Tayyeb und Franziskus dem Leser nah, seien diese auf eine Fehlinterpretation der Lehre zurückzuführen. So einfach kann man es sich auch machen.

In Allahs eigener Rede (Koran) wird an zahlreichen Stellen die Notwendigkeit „auf dem Pfad Gottes“ bzw. „für die Sache Gottes“, Fī sabīli Llāh zu kämpfen, betont. Allah garantiert, dass diejenigen, die „auf dem Wege / für die Sache“ Gottes getötet werden, direkt ins Paradies gelangen, vgl. Sure 3:169: „Und du darfst ja nicht meinen, dass diejenigen, die um Gottes willen (fī sabīli Llāh) getötet worden sind, (wirklich) tot sind. Nein, (sie sind) lebendig (im Jenseits), und ihnen wird bei ihrem Herrn (himmlische Speise) beschert.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Fī_sabīli_Llāh

Dieses Dokument bekräftigt im Einklang mit den vorausgehenden Internationalen Dokumenten, die die Wichtigkeit der Rolle der Religionen im Aufbau des weltweiten Friedens hervorgehoben haben, das Folgende:

Zu den „vorausgehenden Internationalen Dokumenten“ ist sicherlich auch die Kairoer Menschenrechtserklärung von 1990 zu rechnen.

– Die Freiheit ist ein Recht jedes Menschen: ein jeder genießt Bekenntnis-, Gedanken-, Meinungs- und Handlungsfreiheit.

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Artikel 22

a) Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Weise, die nicht gegen die Prinzipien der Scharia verstößt.

b) Jeder hat das Recht, für das Richtige einzutreten, das Gute zu propagieren und vor dem Falschen und der Sünde zu warnen, wie es den Normen der Scharia entspricht.

c) Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft. Sie darf nicht ausgebeutet oder in einer Weise missbraucht werden, die die Heiligkeit und die Würde der Propheten verletzt, moralische und ethische Werte untergräbt oder die Gesellschaft spaltet, korrumpiert oder ihr schadet oder ihren Glauben schwächt.

http://blog.andalusian.de/die-menschenrechte-und-die-scharia/#_Toc468060061

Der Pluralismus und die Verschiedenheit in Bezug auf Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Ethnie und Sprache entsprechen einem weisen göttlichen Willen, mit dem Gott die Menschen erschaffen hat. Diese göttliche Weisheit ist der Ursprung, aus dem sich das Recht auf Bekenntnisfreiheit und auf die Freiheit, anders zu sein, ableitet. Deshalb wird der Umstand verurteilt, Menschen zu zwingen, eine bestimmte Religion oder eine gewisse Kultur anzunehmen wie auch einen kulturellen Lebensstil aufzuerlegen, den die anderen nicht akzeptieren.

Ein Freibrief auf Dauerbeleidigtsein und Durchsetzung aller Normen der Herrschaft Allahs. Auf die Möglichkeit eines Verbotes des Hidschab im Schuldienst oder Staatsdienst oder eines staatlichen Verbotes der Polygamie hat Franziskus eigentlich verzichtet, denn die Muslime werden diesen „kulturellen Lebensstil“ als Zwang verstehen und ihn „nicht akzeptieren“. Ohne Verschleierung oder ohne Zweit- bis Viertfrau kein „Recht auf Bekenntnisfreiheit und auf die Freiheit, anders zu sein“.

– Der Schutz der Gottesdienststätten – Tempel, Kirchen und Moscheen – ist eine von den Religionen, den menschlichen Werten, den Gesetzen und den internationalen Konventionen gewährleistete Verpflichtung. Jeder Versuch, die Gottesdienststätten anzugreifen oder sie durch Attentate oder Explosionen oder Zerstörungen zu bedrohen, ist eine Abweichung von den Lehren der Religionen sowie eine klare Verletzung des Völkerrechts.

Ja Herr al-Tayyeb, das gilt auch für Ägyptens Kopten, für die der Vatikan allerdings ebenfalls keine Friedensdemo veranstaltet.

– Der verdammenswerte Terrorismus, der die Sicherheit der Personen im Osten als auch im Westen, im Norden als auch im Süden bedroht und Panik, Angst und Schrecken sowie Pessimismus verbreitet, ist nicht der Religion geschuldet – auch wenn die Terroristen sie instrumentalisieren –, sondern den angehäuften falschen Interpretationen der religiösen Texte, den politischen Handlungsweisen des Hungers, der Armut, der Ungerechtigkeit, der Unterdrückung, der Anmaßung; deswegen ist es notwendig, die Unterstützung für die terroristischen Bewegungen durch Bereitstellung von Geldern, Waffen, Plänen oder Rechtfertigungen und auch durch die medizinische Versorgung einzustellen und all dies als internationale Verbrechen anzusehen, die die weltweite Sicherheit und Frieden bedrohen. Man muss einen derartigen Terrorismus in all seinen Formen und Erscheinungen verurteilen.

Genau: Free Gaza – From Hamas!

– Es ist eine unabdingbare Notwendigkeit, das Recht der Frau auf Bildung, auf Arbeit und auf Ausübung der eigenen politischen Rechte anzuerkennen. Ferner muss darauf hingearbeitet werden, die Frau von allen historischen und sozialen Zwängen zu befreien, die gegen die Grundsätze des eigenen Glaubens und der eigenen Würde stehen. Es ist ebenso notwendig, sie vor der sexuellen Ausbeutung zu beschützen wie auch davor, als Ware oder Mittel zum Vergnügen oder zum finanziellen Gewinn zu behandelt zu werden. Daher muss man alle unmenschlichen Praktiken und volkstümlichen Bräuche, welche die Würde der Frau erniedrigen, einstellen und dafür arbeiten, dass die Gesetze geändert werden, welche die Frauen daran hindern, ihre Rechte voll zu genießen.

Recht und Würde hat beispielsweise die Muslima nur, wenn diese Rechtsansprüche nicht gegen die „Grundsätze des eigenen Glaubens und der eigenen Würde“ verstoßen, wenn sie nicht mit der Scharia kollidieren.

Lediglich FGM Typ III der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung („alle unmenschlichen Praktiken und volkstümlichen Bräuche“) ist zu bekämpfen, während der Chitan al-inath (Chitan al-banat, in Südostasien: khitan wanita, sunat perempuan) beispielsweise allen Schafiiten möglich sein soll, nach der WHO-Klassifikation meist eine FGM Typ I oder Typ IV.

– Der Schutz der Grundrechte der Kinder, in einer familiären Umgebung aufzuwachsen sowie Ernährung, Bildung und Beistand zu erhalten, ist eine Pflicht der Familie und der Gesellschaft. Diese Rechte müssen garantiert und geschützt werden, damit sie keinem Kind in keinem Teil der Welt fehlen oder verwehrt werden. Es muss jede Praxis verurteilt werden, welche die Würde der Kinder oder ihre Rechte verletzt. Desgleichen ist es wichtig, über die Gefahren zu wachen, denen sie – besonders im digitalen Bereich – ausgesetzt sind, und das Geschäft mit ihrer Unschuld und jede Verletzung ihrer Kindheit als Verbrechen anzusehen.

Strichmännchen im Aufklärungsunterricht. Radikale Internetzensur.

Zu diesem Zweck verkünden und versprechen die Katholische Kirche und Al-Azhar in gemeinsamer Zusammenarbeit, dieses Dokument den Verantwortungsträgern, den einflussreichen Führungskräften, den Religionsvertretern in aller Welt, den zuständigen Organisationen auf regionaler und internationaler Ebene, den Organisationen der Zivilgesellschaft, den religiösen Institutionen und den Meinungsführern zu bringen; sie verkünden und versprechen, sich dafür einzusetzen, die in dieser Erklärung enthaltenen Grundsätze auf allen regionalen und internationalen Ebenen zu verbreiten, indem sie dazu auffordern, diese Grundsätze in Politik, Entscheidungen, Gesetzestexten, Studienprogrammen und Kommunikationsmaterialen umzusetzen.

Al-Azhar und die Katholische Kirche bitten, dass dieses Dokument Forschungs- und Reflexionsgegenstand in allen Schulen, in den Universitäten und in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen werde, um dazu beizutragen, neue Generationen zu bilden, die das Gute und den Frieden bringen und überall das Recht der Unterdrückten und der Geringsten verteidigen.

Man gelobt, sich in Politik und Gesetzgebung sowie in das Erziehungs- und Bildungswesen einzumischen. Für die beiden Kleriker ist es dabei unerheblich, ob der jeweilige Staat eine Trennung von Religion und Politik bzw. Religion und Recht vorsieht.

Das hoffen und suchen wir zu verwirklichen, um einen universalen Frieden zu erreichen, den alle Menschen in diesem Leben genießen können.

Abu Dhabi, am 4. Februar 2019

Seine Heiligkeit Papst Franziskus — Großimam von Al-Azhar Ahmad al-Tayyeb

Islam und Verträgemachen. Dem Muslim obliegt die Pflicht, dem Beispiel Mohammeds zu folgen, ein Vertrag mit Nichtmuslimen ist immer Vertrag von Medina, Verfassung von Medina (Ṣaḥīfat al-Madīna; Mīṯāq al-Madīna; Dustūr al-Madīna; anglis.: Charter of Medina; Constitution of Medina), Trittstein auf dem Weg der global zu vollendenden Islamexpansion. Selbstverständlich haben im erneuerten Medina Juden und Christen nicht die gleichen Rechte wie Muslime, ebenfalls sind muslimische Frauen ihren Männern nicht gleichberechtigt. Mohammed war Staatsgründer, seinem Vorbild ist zu folgen einerseits, der das zeitlose Medina erneuernde Islam arbeitet an seiner Staatwerdung andererseits, insofern unterschreibt der auf die Arabische Halbinsel gereiste Papst Franziskus bereits heute als ḏimmī, als Dhimmi von morgen.

Unsere Parlamente sind keinesfalls Quatschbuden, Aufklärung und Kulturkampf brachten Europa die wichtige Trennung von Staat und Kirche und ermöglichten den modernen Rechtsstaat. Sollen wir auf diese Errungenschaften verzichten? Seinen Essay Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? schrieb Kant 1784. Wollen wir uns mehr als 200 Jahre später von religiösen Autoritäten die Leitlinien der Politik vorschreiben lassen? Sapere audete! Wagt es, euren eigenen Verstand zu gebrauchen!

Ümmühan Karagözlü und Jacques Auvergne

506. Schluss mit der Geschlechterapartheid im Iran

23. September 2019

Gerne machen wir auf den internationalen Protest gegen die islamische Geschlechtertrennung und Frauenentrechtung unter dem heutigen Regime des Iran aufmerksam. Bei Avaaz kann man die Petition, der dortige Text englisch und persisch, unterschreiben. Das englische Original und die eigene Übersetzung ins Deutsche.

دیگر بس است

کمپین جهانی پایان بخشیدن به آپارتاید جنسی در ایران

Genug ist genug!

Internationale Kampagne zur Beendigung der Gender-Apartheid im Iran

Seit nunmehr vier Jahrzehnten herrscht im Iran ein staatlich durchgesetztes System der vollständigen Gender-Apartheid. Es ist eigentlich kaum zu glauben, dass im 21. Jahrhundert ein Regime an der Macht ist, das Frauen offiziell die Hälfte des Wertes eines Mannes zuerkennt, die Geschlechtertrennung erzwingt, das Recht auf Scheidung ausschließlich Männern einräumt, eine Polygamie zulässt und fördert, bei der der Mann mehrere Frauen heiraten kann (aber nicht umgekehrt) sowie umfassende Verbote für Frauen in vielen Bereichen verhängt, wie Musik, Sport, Bildung und Justiz.

Unter der islamischen Unterdrückung im Iran werden Frauen in öffentlichen Verkehrsmitteln von Männern getrennt und ist die Eheschließung mit minderjährigen Mädchen legal. Frauen werden in den Medien, Moscheen, Schulen und Universitäten systematisch gedemütigt. Patriarchalische Gewalt gegen sie wird gerechtfertigt, der Mord an Frauen, die gegen Traditionen rebellieren, wird befördert.

Die Islamische Republik ist die Regierung und Gesellschaft, die den Frauen den obligatorischen Hidschab durch Auspeitschen oder Säureangriffe aufzwingt und ihnen sogar den Schleier mit Reißnägeln auf die Stirn gepinnt hat. Die iranischen Gefängnisse sind voll von dissidenten oder nonkonformistischen Frauen. In einer der letzten berüchtigten Gerichtsverfahren hat das iranische Regime drei Frauen zu insgesamt 50 Jahren Haft verurteilt, nur weil sie sich geweigert hatten, den Hidschab zu tragen. In einem anderen Fall wurden sieben Frauen zu hohen Haftstrafen verurteilt sowie ausgepeitscht, weil sie Frauenrechte verteidigt und entsprechende Seminare organisiert hatten.

Die Weltöffentlichkeit hat jedoch erkannt, dass die Iranerinnen sich gegen all diese rückschrittlichen Gesetze und Vorschriften aussprechen. In ihrem Alltag praktizieren sie Gleichberechtigung: Die „Mädchen der Revolutionsstraße“ (Girls of Enghelab Street), die ihren Schleier auf Stöcken hielten und „Nein zum aufgezwungenen Hidschab“ riefen, Frauen, die für ihr Recht auf Eintritt in Stadien kämpfen, Frauen, die für ihren sozialen Status am Arbeitsplatz und in den Universitäten kämpfen, Frauen, die für gleiche Scheidungsrechte einstehen, und solche, die sich in ausgedehnten Netzwerken zusammengeschlossen haben, um die Menschenrechte zu verteidigen und alle Gewalt zu überwinden.

Empörend und nicht hinzunehmen ist jedoch, dass ein solches Regime von internationalen Organisationen und Regierungen als legitim anerkannt und begrüßt wird. Etliche Diplomatinnen und Ministerinnen trugen den Hidschab, als sie Ayatollahs und Behörden im Iran besuchten.

Die Welt tolerierte das Apartheidregime in Südafrika nicht. Die internationale Koalition gegen das Apartheidregime ist eine stolze Erfahrung und Leistung in der Geschichte der Menschheit. Wir rufen alle Menschen weltweit dazu auf, sich gegen das Gender-Apartheid-Regime des Iran zusammenzuschließen, sich mit einem: „Genug ist genug!“ auf die Seite des iranischen Volkes zu stellen. Wir bitten Sie, die tapferen und rebellischen iranischen Frauen zu unterstützen und appellieren an alle Regierungen, die Islamische Republik Iran politisch zu boykottieren.

Den heutigen Tag erklären wir als den Beginn der „Kampagne gegen die Geschlechter-Apartheid im Iran“ und laden alle Institutionen, Frauenrechtlerinnen, säkularen Aktivistinnen und Aktivisten, politischen Parteien, Organisationen, sowie alle, die gegen Diskriminierung und Sexismus sind, dazu ein, sich uns anzuschließen. Gemeinsam mit dem tapferen und freien iranischen Volk können wir die Apartheid der Geschlechter im Iran ein für allemal beenden.

Enough Is Enough!

The International Campaign to end Gender Apartheid in Iran

For the past four decades, a system of complete gender apartheid has ruled Iran. It is unbelievable that, in the 21st century, there is a regime in power that officially recognizes woman as being worth half that of a man, enforces gender segregation, grants the right to divorce exclusively to men, allows and promotes polygamy where man can marry several women (but not vice versa), and imposes extensive prohibitions on women in many areas such as music, sports, education, the judicial system, etc.

Under the Islamic suppression in Iran, women are separated from men on public transport and child marriage is legal. Women are being systematically humiliated in the media, mosques, schools and universities; patriarchal violence against them is being justified; and the murder of women who rebel against old customs is being promoted.

The Islamic Republic is the regime that has been trying to impose the compulsory hijab on women by flogging, acid attacks, and even pinning the hijab onto their forehead using thumbtacks. The prisons of Iran are packed with dissident and rebellious women. In one of the latest infamous trials, this regime has sentenced three women to 50 years imprisonment in total, only for refusing to wear the hijab. In another case, 7 women received heavy sentences of imprisonment and flogging for defending women’s rights and arranging relevant seminars.

Today, however, the world knows that Iranian women are standing up against all these primitive laws and regulations; they practice equality in their daily lives: The “Girls of Revolution Street” who held their hijab on sticks and said “No To Compulsory Hijab”, women who fight for their right to enter stadiums, women who fight for their social status at work and universities, women who fight to get equal divorce rights, and those who have created large communities to defend human rights and fight against violence.

Nevertheless, the unbelievable and irritating fact is that such a regime is recognized as legitimate and welcomed by international organizations and governments; western female diplomats and ministers wear the hijab while visiting Ayatollahs and authorities in Iran.

The world did not tolerate the apartheid regime in South Africa. In fact, the international coalition against the apartheid regime is a proud experience and achievement in human history. We ask all people of the world to unite against the gender apartheid regime in Iran and stand on the Iranian people’s side and declare that “Enough Is Enough!”. We ask you to support the brave and rebellious Iranian women, and we ask governments to politically boycott the Islamic Republic of Iran.

Today, we declare the beginning of the “Campaign Against Gender Apartheid in Iran” and invite all institutions, women’s rights activists, secular activists, political parties, organizations, and everyone who is against discrimination and sexism, to join us. We can, and we stand united with the brave and free people of Iran, end gender apartheid in Iran once and for all.

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