Archive for the ‘Islam und Wissenschaft’ Category

524. Die Beschneidung endlich zur Sprache bringen

25. August 2020

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Kommentar zu Gerd Herholz: „Beschneidung, Beschneider und Beschnittene“

Gerd Herholz firmiert als „Kulturmanager, Literaturvermittler, freier Autor und Journalist“ (Wikipedia) und war zwischen 1994 und 2018 Wissenschaftlicher Leiter des Literaturbüros Ruhr in Gladbeck, das in jedem Herbst den vom Regionalverband Ruhr gestifteten Literaturpreis Ruhr vergibt. Gestern lässt der Humanistische Pressedienst (hpd) Herholz zur Beschneidung sinnieren, zur rituellen ebenso wie zu einer bei medizinisch relativer Indikation durchgeführten Zirkumzision (Herholz: „aus präventivmedizinischen Gründen“).

Erkrankungen der genitalen Schleimhäute, beispielsweise Lichen sclerosus et atrophicus, können eine therapeutische Beschneidung zweckmäßig oder sogar notwendig werden lassen. In seinem Essay allerdings grübelt Herholz ausführlich auch über die Vorhautamputation ohne medizinische Indikation, über die durch Familie oder Religion beanspruchte irreparable Genitalveränderung an einem Kind.

Gerd Herholz versäumt, die sensorisch-sexuelle Bedeutung der Vorhaut darzustellen. Bei einer Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis). Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet eine jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).

Tausende von überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur wenige, überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize detektieren und weiterleiten können.

Gewiss, Penis hier, Penisvorhaut da, das Thema ist ein maskulines. Aber warum eigentlich reden wir lediglich von Jungen, wenn es um die unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen ggf. am Kleinkind oder gar Säugling? Es geht um Kinder, Kind ist Mensch unter 18 Jahre.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (not the clitoris itself, as some mistakenly assert) oder Asiff Hussein („an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt“) nicht herein. Selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wadschib wāǧib (fard farḍ), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makruma makrumā (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Auch alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben bzw. verboten werden, überall auf der Welt. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

„Die Beschneidung von Säuglingen oder Jungen allerdings lehne ich strikt ab“, dazu immerhin bekennt sich Gerd Herholz heute, im Jahr 2020, acht Jahre nach Schaffung des grundrechtswidrigen § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes. Ein noch so donnerndes „lehne ich strikt ab“ könnte folgenlos bleiben im Sinne eines aufgeklärten Umgangs mit dem menschlichen Körper und im Sinne des durchgesetzten Kinder- und Jugendschutzes. Meinungen, zumal wie bei Herholz zur Zirkumzision nahezu unbegründete Meinungen, können sich ändern und um ein Credo geht es viel weniger als um das körperliche Unversehrtbleiben und das für alle und jeden geltende einheitliche Recht. An dieser Stelle vermisst man beispielsweise die Maßgabe der Volljährigkeit, das Einfordern der genitalen Intaktheit jedes Minderjährigen, jedes Mädchen oder Jungen unter 18 Jahre.

Einer Menschheit, die nicht länger genital verstümmeln und das Religiöse trotzdem nicht pauschal verwerfen will wird es darum gehen, dass in einem künftigen, erst dann schulreif zu nennenden Islamischen Religionsunterricht vermittelt wird: Kein muslimischer Junge, kein schafiitisches Mädchen muss beschnitten werden. Darum, dass in der Imamausbildung gelehrt wird: Es gibt ein gelingendes Leben als muslimischer männlicher Unbeschnittener, als schafiitische weibliche Unbeschnittene. Diesen Islam aber, man mag es bedauern, gibt es zurzeit nicht. Nicht der Muslim, die Scharia ist das Problem.

Ganz gleich, ob wir Erwachsenen uns einer Religion zurechnen oder gottlos glücklich sind, es geht darum, dass alle Kinder auf der Welt ein unversehrtes Geschlechtsorgan haben und behalten. Auch ein Feilschen um die rechte Altersgrenze zu einem Einwilligen des noch keine 18 Jahre alten Jungen oder Mädchens in die eigene MGM oder FGM darf es nicht geben. Denn völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, als ein körperlich wie seelisch nicht ausgereifter Mensch, die nachteiligen lebenslangen Folgen der MGM oder FGM auf seine Sexualität und seine künftigen Partnerschaften nicht hinreichend genau bewerten.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Wenn wir über „Beschneidung“ sprechen – der Euphemismus Beschneidung ist als ein solcher kenntlich zu machen, denn in der Beschneidungsdebatte geht es ja gerade nicht um eine medizinische Indikation, sondern um den rituellen Akt, um Genitalverstümmelung -, darf die sinngemäße Forderung nie fehlen: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren.

In Kenia kämpft Frau Dr. Tatu Kamau dafür, dass sich volljährige Frauen „beschneiden“ lassen dürfen: „Female circumcision is part of our National heritage … no particular culture is superior to another … all cultural beliefs are equally valid. Für uns in Kenia ist die weibliche Beschneidung ein Teil unseres nationalen Erbes … keine Einzelkultur ist einer anderen überlegen … alle kulturellen Anschauungen sind gleichwertig und gleichviel wert“. Tatu Kamau präzisiert: „If an adult girl wants to be circumcised, then she should be left to do it and that should be respected. Wenn ein erwachsenes Mädchen beschnitten werden möchte, sollte sie die Möglichkeit dazu haben, ihr Ansinnen sollte respektiert werden.“

Alle 18 Jahre alten und älteren Menschen betreffend gilt es selbstverständlich, vor jeder unnötigen Operation zu warnen. „Warum mit der Beschneidung nicht warten, bis mündige Gläubige sich selbst dazu entscheiden?“, fragte Herholz am 1. August 2012 (kommentiert unter ruhrbarone, Die Heuchelei der Beschneidungsgegner).

Nein, auch ein Mann oder eine Frau soll keinesfalls einfach so entscheiden können, sich einen Teil seines Körpers amputieren zu lassen, ohne dass wir diesem Wunsch auf Selbstverstümmelung eindeutig widersprechen. Mit rechtsstaatlichen Mitteln, beispielsweise mit Plakataktionen oder anderen Aufklärungskampagnen, haben wir auch dieser, auf genitale Verstümmelung an Erwachsenen zielenden Arbeit der „Beschneider“ zu begegnen.

Das Ritual der Amputation einer gehörigen Portion vom Genital muss, überall auf der Welt, endlich der Vergangenheit angehören.

Seinen Jubelruf („neue Freiheit“) gegen das Frühbeschneiden und für das Spätbeschneiden beendet Gerd Herholz so:

„Und wenn denn nun religiöse Gemeinschaften partout nicht von der Beschneidung absehen wollen, warum dann nicht das Ritual reformieren und sie in einem Alter durchführen, in dem ein junger Mann mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen? Solche neue Freiheit wäre dann wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe.“

Antrag abgelehnt. Die weltweite Bewegung der Intaktivisten kämpft weder für das dialogisch ausgehandelte geringfügige Verstümmeln noch für das legalisierte späte Verstümmeln, sondern, bittesehr, der Name Intaktivismus sagt es doch, für das intakte, das heile Genital. Auch ein ritueller Einschnitt oder Einstich in die Vulva, beides zu FGM Typ IV der WHO-Klassifikation, schadet, schädigt, ist den Traditionsbewussten oder Gottesfürchtigen zu verbieten.

Auch wenn die Muslima „mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen“, ist ihre multikulturell bzw. gesamtgesellschaftlich legalisierte Unterwerfung unter ihren schariafrommen Ehemann kein Beweis humaner Gesinnung („ein Zeugnis von Menschenliebe“).

Den Juden das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht, das folgt beispielsweise aus dem sechs Jahre alten Hintergrundpapier zur Jungenbeschneidung: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen“, Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wann werden die Verfasser, Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte, Victor Schiering, das Wort Jungen durch Mädchen ersetzen oder vielmehr ihren Satz und das gesamte „Hintergrundpapier“ geschlechtsneutral formulieren?

Das 2014 entstandene Papier der GRÜNEN Säkularen folgt einem zwei Jahre älteren schlechten Beispiel zum Thema „Beschneidung des einsichts- und urteilsfähigen Jungen“. Dort wird eine Altersgrenze genannt: „wenn es um die Beschneidung eines einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes geht, das das 14. Lebensjahr vollendet hat“, auch hier also der jüdischen Religion (der achte Tag) gegenüber feindlich und dem Islam (ggf. zwölf oder 13 Jahre) gegenüber freundlich, Drucksache 17/11430 vom 08.11.2012, Gesetzentwurf, Marlene Rupprecht usw.

Die Klitoris ebenso wie ihr sexualsensorisches Äquivalent des penilen Präputium nicht länger schlimm früh, sondern überwiegend freiwillig jedenfalls irgendwie einvernehmlich („mündig“) deutlich später zu amputieren wäre mitnichten „wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe“, sondern die Unterwerfung unter das islamische Verständnis körperlichem Heilseins (Hurma ḥurma) als Teil des Einknickens vor dem jeden Lebensbereich regulierenden Islamischen Recht (Scharia šarīʿa, Fiqh).

Ob Junge oder Mädchen, Beschneidung ist niemals „neue Freiheit“.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e

Beschneidung, Beschneider und Beschnittene. Von Gerd Herholz. Humanistischer Pressedienst (hpd) am 24.08.2020.

https://hpd.de/artikel/beschneidung-beschneider-und-beschnittene-18389

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521. Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

28. Juli 2020

(Mina Ahadi, seit 2007 die Vorsitzende des von ihr mitgegründeten Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE), hat eine Petition an Bundesaußenminister Heiko Maas gestartet, auf die auch wir gerne hinweisen.)

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Zusammenarbeit mit frauenfeindlichen Organisationen und islamischer Bewegung, diesmal im deutschen Außenministerium. Eine beschämende und inakzeptable Politik

Nach der umfassenden Zusammenarbeit mit dem Islamismus und dessen Stärkung durch das Innenministerium in Deutschland erleben wir nun einen weiteren Rückschritt in diesem Land.

Durch die Gründung des Referates 612 „Religion und Außenpolitik“ hat sich das Bundesaußenministerium einen Schritt mehr von den säkularen Prinzipien enfernt. Das Ministerium nimmt neben einem angehenden Rabbiner und einem Vertreter der protestantischen Kirche die Vertreterin des Zentralrats der Muslime, Nurhan Soykan, in diese Institution auf. Die türkisch-deutsche Juristin ist Generalsekretärin des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD).

Diesmal werden wir als Ex-Muslime, säkulare und humanistische Bürger dieses Landes gegenüber der Ignoranz der Bundesregierung und der Aufnahme einer Vertreterin der islamischen Bewegung in das Außenministerium nicht schweigen.

Der Zentralrat der Ex-Muslime sieht diese Entscheidung als ein fatales Zeichen, das das Außenministerium mit dieser Personalie setzt und spricht sich entschieden gegen diese Personalentscheidung aus.

Frau Soykan ist Befürworterin des Hidschab (Der islamische Schleier. Die religiös vorgeschriebene weibliche Kleidung bedeckt den Körper der Muslima mindestens bis auf Hände und Gesicht und ist ab der Pubertät zu tragen.) und verharmlost die antisemitischen Al-Quds-Märsche. Sie ist Gegnerin der Verurteilung des Völkermords an den Armeniern in der Türkei und Verteidigerin des Islam als politische Bewegung. Und wir haben kein Wort der Kritik von ihr zur Unterdrückung von Frauen, zur Steinigung von Frauen und zur Tötung von Homosexuellen in islamischen Ländern gehört.

Abgesehen von der Tatsache, dass eine Einbeziehung von Vertretern einer Religion in jedwede staatliche Institutionen eine völlig falsche Politik ist, gegen die alle Organisationen, die den Säkularismus verteidigen, sowie alle Humanisten und Religionskritiker protestieren sollten,

sprechen wir hier speziell über die islamische Bewegung.

Denn es ist nun diese Bewegung, die nicht nur global aktiv ist, sondern mit der Politik des Terrors, der Einschüchterung, Ermordung und Massakrierung von Menschen versucht sich zu etablieren, mehr politische Macht zu erlangen oder an die Macht zu kommen. Diese Leute bilden jetzt eine aktive politische Bewegung auf der ganzen Welt, eine politische Bewegung, die gefährlich, frauenfeindlich und mörderisch ist!

Diese Bewegung spielt nach außen, etwa in Europa, mit anderen Karten. Unter Berufung auf die Formel der „Religionsfreiheit“ verteidigt sie den Hidschab und die Entrechtung der Frauen, Rassismus und Trennung zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen sowie Attacken auf Atheisten und Ex-Muslime bzw. ihre Tötung und versucht, immer mehr Einfluss im System zu gewinnen.

Die Zusammenarbeit mit islamischen Organisationen, sie zu finanzieren, zu unterstützen und als Vertreter von Millionen Menschen zu betrachten verursacht immer mehr Probleme in Deutschland.

Diese Politik hat ebenso zur Stärkung des Islamismus geführt und dazu, dass immer mehr junge Menschen in die Arme islamischer Terrororganisationen getrieben wurden wie auch auch zur Zunahme von Hidschab und Frauenfeindlichkeit in den in Deutschland lebenden muslimischen Familien.

Diese Leute gehören einer Bewegung an, die den Menschen in Ländern wie dem Iran, Afghanistan, Sudan, Saudi-Arabien, dem Irak etc. nichts als Elend, Hinrichtungen, Abhacken von Händen und Füßen, Hidschabzwang und Frauenfeindlichkeit bringen. In Europa stellen sie sich neben Angela Merkel, Heiko Maas und Horst Seehofer und befördern – ob gewollt oder nicht – mit ihrer Islam-Apologetik den Hidschab, Einschränkungen für Frauen und die Unterdrückung rebellischer Frauen oder Mädchen, die den Hidschb nicht tragen wollen und eine europäische Lebensweise führen.

Wir fordern, dass diese Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beendet und diese Entscheidung rückgängig gemacht wird.

(Mina Ahadi, Zentralrat der Ex-Muslime)

27.07.2020

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Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

Zur Petition

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https://www.change.org/p/heiko-maas-bundesminiter-des-ausw%C3%A4rtigsamt-zusammenarbeit-des-au%C3%9Fenministeriums-mit-nurhan-soykan-beenden

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Weitere Informationen

Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

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UPDATE vom 06.08.2020

Inzwischen haben 6000 Menschen die Petition unterstützt, Tendenz steigend.

Die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime, Mina Ahadi, schreibt dem seit März 2018 amtierenden Bundesminister des Auswärtigen folgenden offenen Brief.

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02.08.2020

Offener Brief an Heiko Maas

Sehr geehrter Herr Maas,

im Namen von mehr als 4500 Menschen, die in kürzester Zeit unsere Petition gegen die Zusammenarbeit des Außenministeriums mit umstrittenen religiösen, und sogar islamistischen Verbänden unterschrieben haben, möchte ich noch einmal unsere Kritik zusammenfassen:

1.

Wir sind der Meinung, dass säkulare Prinzipien in Deutschland nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden dürfen. Säkularismus ist eine große Errungenschaft der modernen Welt. Sie gilt jedoch nicht exklusiv für den westlichen Kulturkreis, sondern ist ein universelles Prinzip, welches unter anderem die Freiheit eines jeden Individuums gewährleisten soll. Im Klartext bedeutet dies, zwischen Staat und Religion sollte eine erkennbare Trennung herrschen. Mit Bedauern stellen wir jedoch fest, dass dieses säkulare Prinzip in Deutschland allzu oft ausgehöhlt wird. Besonders die Entscheidung des Außenministeriums eine Abteilung für Religion und Außenpolitik zu schaffen, unter der Mitarbeit von extrem konservativen bis islamistischen Islamverbänden, stellt ein fatales Signal dar und sollte beendet werden.

2.

Wir vom Zentralrat der Ex-Muslime, einer Organisation die seit mehr als zwölf Jahren die Zusammenarbeit der deutschen Politik, insbesondere des Innenministeriums mit frauenfeindlichen und reaktionären Verbänden und Islamisten in Deutschland kritisiert, wollen klar machen, dass heutzutage bei solchen Verbänden nicht lediglich von Glaubensgemeinschaften geredet werden kann, sondern allzu häufig von Advokaten einer politischen Ideologie. Deren Weltanschauung hat oft wenig mit einem individuellen religiösen Glauben zu tun, als vielmehr mit einer politischen Bewegung, welche man als politischer Islam oder auch Islamismus bezeichnen kann. Diese Strömungen drängen weltweit besonders aggressiv an die Schalthebel der Politik. Dort wo sie die Macht haben werden schlimmste Menschenrechtsverletzungen im Namen der Religion verübt und institutionell etabliert. Zu nennen sind etwa Saudi-Arabien oder der Iran, wo Todesstrafen für Gotteslästerung und Ehebruch auf bestialische Weise verhängt werden können. Auch in Europa versuchen sie sich zu etablieren und haben in Deutschland leider von Seite der Regierung das Etikett eines seriösen Gesprächspartners erhalten, der die Interessen von vier Millionen geflüchteten Menschen aus sogenannten islamischen Ländern vertritt. Diese Bewegungen verteidigen islamische Regierungen und die unmenschliche Politik der Türkei, des Iran, des Sudan, Afghanistans, oder Saudi-Arabiens und anderer islamischer Staaten. Hierzulande treiben sie das Tragen des Kopftuchs voran, versuchen einen Keil zwischen Muslime und dem Rest der Gesellschaft zu treiben und verteidigen den Hass auf Homosexuelle, Andersgläubige und Ex-Muslime. Solche konkreten Absichten stellen ein großes Problem für eine offene freie Gesellschaft dar.

3.

Aus den genannten Gründen fordern wir daher die Abschaffung dieser religiösen Abteilung im Außenministerium. Sehr erfreut waren wir darüber, dass Sie unsere Kritik gehört haben und ernst nehmen. Dies ist ein positives Signal. Auch haben wir das Angebot in Ihrer Erklärung vernommen mit Kritikern sprechen zu wollen. Als Menschen, die aus islamischen Ländern gekommen sind und hier in Deutschland die Prinzipen des Säkularismus, den Humanismus und die Durchsetzung von Frauenrechten verteidigen, fühlen wir uns von dieser offenen Einladung konkret angesprochen. Wenn das Außenministerium auch Kritiker zu Wort kommen lassen will, sind wir als Zentralrat der Ex-Muslime der absolut richtige Ansprechpartner. Wenn Sie Ihr Angebot an die Kritiker wirklich ernst meinen, sollten Sie uns zu einem offenen und ausgewogenen Dialog unbedingt einladen! Bitte lassen Sie sich in diesem Fall nicht vom enormen Druck der Islamisten, oder des Zentralrats der Muslime einschüchtern und geben Sie uns eine Stimme. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass dem Dialog auch weitere Stimmen von säkularen Interessenvertretern, Humanisten und Atheisten in Deutschland guttun würden. Organisationen wie die Giordano Bruno Stiftung oder der Humanistische Verband Deutschlands wären in diesem Fall sinnvolle Ergänzungen als Gesprächspartner. Denn wenn Religionsvertreter Einfluss auf die Politik nehmen wollen, müssen auch Nicht-Gläubige eine Stimme erhalten, schließlich stellen sie den mittlerweile größten aber auch leisesten Teil der deutschen Gesellschaft dar.

4.

Wir brauchen in Deutschland keine Sonderrechte für religiöse und besonders islamistische Verbände. Die Zusammenarbeit mit Islamisten von offizieller Seite der deutschen Regierung muss ein Ende haben!

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung einer Einladung zum Dialog möchte ich Ihnen Danken.

(Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime)

Offener Brief an Heiko Maas

Link zur Petition:

Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

https://www.change.org/p/heiko-maas-bundesminiter-des-ausw%C3%A4rtigsamt-zusammenarbeit-des-au%C3%9Fenministeriums-mit-nurhan-soykan-beenden

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519. „Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen“

4. Juli 2020

Mutilations génitales humaines (MGH : MGF ou MGM)

HGM, human genital mutilation (i. e. FGM, or MGM)

Genitalverstümmelung (FGM oder MGM)

Fragen und Forderungen an die Philosophin und Ethikerin Dr. Susanne Brauer

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 4. Juli 2020

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer,

Sie denken (FAZ 01.07.2020) über die religiös motivierte Amputation der kindlichen Penisvorhaut nach: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist (…) irreversibel“, und Sie kommen nach einiger Abwägung zum Schluss, dass die Zirkumzision straffrei bleiben soll: „scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen“.

Die staatliche Erlaubnis dazu, wer hier wem etwas vom Körper abschneiden darf, könne dabei gerne trendy sein und wunschgeleitet, ich zitiere Sie: „Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen [stell[en]“. Gemeint ist von Ihnen leider nicht der Kindeswunsch, sondern das Begehren der Eltern, das kindliche Genital operativ umzugestalten, hin auf eine tradierte, religiös vorgegebene körperliche Norm, religiöse Körpernormierung. Das Kollektiv verfügt über das Genital, versehrt es irreversibel. Warum kritisieren Sie den kulturell vormodernen und anti-individuellen Gruppendruck zum Beschnittensein nicht?

Sie sagen: „wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind … Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf“. Wie stehen Sie zur Ansicht von Marlene Rupprecht vom 19. Juli 2012 („Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht.“ Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/189), hat das Kind aus Ihrer Sicht über seinen Körper denn gar nicht zu entscheiden?

Sie sollten sich zeitnah klarmachen, dass es ethisch akzeptable, elterlich angeordnete irreversible Operationen gar nicht geben kann. Auch ein Anführen von Genital Autonomy oder Gillick-Kompetenz kann nicht überzeugen, denn das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen. Fordern Sie daher mit uns: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn Jahren.

Sie wissen nicht oder verschweigen, dass das Präputium (penile Vorhaut) der sensibelste Teil des Penis ist, keineswegs mit der klitoralen Vorhaut vergleichbar, sondern mit der Klitoris selbst. 70 bis 80 Prozent der zur sexuellen Lustempfindung fähigen Nervenendigungen und Tastkörperchen (der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner) des Penis gehen dem männlichen Kind und späteren Mann bei jeder sogenannten Beschneidung für immer verloren (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS. 2006.), eben und nur weil die gottesfürchtigen oder traditionsbewussten Erwachsenen das so wollen, stärker sind und die Schere oder das Skalpell in der Hand haben.

Die männliche Beschneidung beeinträchtigt Sexualität und Partnerschaft irreversibel, negativ und stark (Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark. Morten Frisch Morten Lindholm Morten Grønbæk. 2011.). Ihnen, Susanne Brauer, kann klar sein, dass jede Zirkumzision einer FGM Typ II der WHO-Klassifikation entspricht. Jetzt aber müssten Sie, im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter, eine gleichstark versehrende Form der FGM ebenfalls bejahen und deren Straffreiheit fordern, sofern Sie die Jungen gegenüber den Mädchen nicht herabwürdigend diskriminieren wollen, rechtloser stellen wollen. Wie erst wollen Sie einer in der Schweiz erhobenen Forderung nach Straffreistellung einer religiös begründeten FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder einer FGM Typ IV entgegentreten, einer FGM-Form also, die geringer invasiv ist als eine männliche Beschneidung?

Sie sprechen über die USA: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden“. Sie sollten wissen und öffentlich sagen, dass es eine starke amerikanische Gegenbewegung zum Routinebeschneiden gibt, die nicht zuletzt von Ärzten mitgetragen wird, um hier nur die Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) zu nennen.

Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind körperlich und seelisch heil bleibt, dass es alle seine Potentiale schützen und entwickeln kann. Dazu gehören selbstverständlich auch die sexuellen Potentiale. Vulva und Penis sind kein Familieneigentum oder Stammesbesitz. Allein das zur Genitaloperation unumgängliche Entblößen eines Kindes vor Erwachsenen ist Erniedrigung, Entwürdigung und sexueller Kindesmissbrauch.

Die Mädchenbeschneidung, die weibliche Genitalverstümmelung und ebenso die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich ziehen. FGM wie MGM halten einen menschenfeindlichen Kreislauf der Gewalt in Gang, der, Generation um Generation, das Weiterverstümmeln schier fordert. Jedermann, zumal jeder Ethiker oder gar Medinzinethiker hat diesen sinnlosen Kreislauf des Verstümmeltwerdens und Verstümmelns nach Kräften zu beenden, nicht irgendwann, sondern heute.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das jeweilige staatliche Gesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Religionsfreiheit hat verfassungsimmanente Grenzen, die Hautoberfläche des Gegenübers ist eine solche Grenze.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist. Zum Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer, bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen jeden Versuch der Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten, überall auf der Welt, auch in Ihrem Heimatland Schweiz.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin, und Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e n

Die Medizinethik der abgeschnittenenen Körperteile: Schweizerin kämpft für religiöse Genitalverstümmelung

Dr. Susanne Brauer, Ph.D., Jahrgang 1973, ist Philosophin und Ethikern. Bei der kirchlich unterstützten Paulus Akademie („Forum für Religion, Ethik, Gesellschaft, Politik und Kultur“) leitete sie von 2011 bis 2019 den Fachbereich Bioethik, Medizin und Life Sciences. Seit September 2019 ist sie Programmleiterin der „Alten Anatomie – Forum für Medizin & Gesellschaft“, die vom Zürcher Universitätsspital, von der Universität Zürich und der ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) getragen wird.

Während Dr. Brauer offen lässt, ob sie in Bezug auf die allgemeine Möglichkeit zur medizinisch nicht erforderlichen, nur um diese geht es hier, Operation am kindlichen Genital noch zwischen Mädchen und Junge differenzieren möchte, fordert die amputationsfreudige Medizinethikerin (FAZ, 01.07.2020) Straffreiheit bei religiös motivierten sogenannten Beschneidungen.

In Bezug auf die Jungen geht es der heutigen Schweizerin – geboren 1973 in Köln, Studium der Philosophie und Germanistik in Wuppertal, Münster und Chicago – folglich um das Weiterbestehen der leider zurzeit weltweit gegebenen Straffreiheit der Zirkumzision (d. i. MGM, männliche Genitalverstümmelung). Dass das schweizerische oder deutsche Gesetz Männer und Frauen, Jungen und Mädchen heute nicht und schon gar nicht auf Dauer unterschiedlich behandeln kann, ist Frau Brauer klar.

So aber kann der Staat eine beispielsweise eindeutig geringer invasive Form der weiblichen Beschneidung (d. i. FGM, weibliche Genitalverstümmelung) auf Dauer nicht verbieten. Der Eindruck drängt sich auf, dass die diesjährige Buchherausgeberin einer künftig legalen islamischen FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) den Weg ebnen will, sicherlich ausgenommen bleibt für den Islam wie für Frau Brauer lediglich FGM Typ III.

Brauers Buch (Glaube und Rituale im medizinischen Kontext) erscheint in diesen Tagen (2020) im TVZ Theologischer Verlag Zürich. Die FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung informiert:

FAZ: Frau Brauer, Sie sind Philosophin und beschäftigen sich mit dem Thema Religion und Medizin. Ist das ein Spannungsfeld, das zu Konflikten führt?
Brauer: Nicht unbedingt, aber es kommt vor. Zum Beispiel, wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind, oder wenn Maßnahmen verweigert werden, die aber medizinisch notwendig sind. (…)
FAZ: Besonders heikel werden solche Konflikte immer, wenn es um Kinder geht. Vor ein paar Jahren bewertete das Kölner Landgericht die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung. Wie haben Sie die Diskussion erlebt?
Brauer: Bei uns in der Schweiz war das auch ein Thema. Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf und wo das Kindeswohl dieser Entscheidungsfreiheit eine Grenze setzt. Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden. Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen, dass sich die Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen stellt. Vor diesem Hintergrund scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen.
(„Die Religion kann eine Falle sein“. Von Julia Lauer. FAZ, aktualisiert, 01.07.2020.)

Die religionsrechtliche und religionspolitische Aktivistin Susanne Brauer kann wissen, dass im Islam Jungen wie Mädchen beschnitten, sprich genital verstümmelt werden, das Islamische Recht (Scharia; Fiqh) etwa der Schafiiten (sunnitisch) oder der Dawudi Bohra (schiitisch) bewertet die Chatna bzw. den Chitan al-inath als wadschib, als religiös zwingend verpflichtend. Überall dort (und vielleicht auch bei den Hanbaliten) wird in Sachen Beschneidungszwang gar nicht unterschieden, ob das Kind männlich oder weiblich ist. Keine der vier sunnitischen Madhahib (Sg. Madhhab, Rechtsschule) verbietet die Mädchenbeschneidung, sehr im Gegenteil gilt diese Tat als religiös vorzuziehen (Hanafiten), im Sinne der Sunna vorbildlich (oft unter Hanbaliten) oder makruma, islamisch ehrenwert (Malikiten).

Überall wo der schafiitische Islam dominiert, anders gesagt, wo die schafiitische Rechtsschule vorgibt, was Islamische Lebensführung und Rechtsfindung bedeuten, in Südostasien, in den Kurdenlanden (Kurdistan), im Nordosten Afrikas, am Roten Meer beispielsweise in Saudi-Arabien (al-Hedschas, Asirgebirge, Küstenstreifen Tihama) und selbst im Nordkaukasus in Dagestan, seit 1991 eine russische Republik, ist die FGM stark verbreitet. Beispiele.

Dagestan 2016, Ismail Berdijew (Исмаил Бердиев) freut sich über die beschnittenen Frauen, welche allein den allgemeinen Anstand garantieren. Der Mufti lobt, wie weitgehend erfolgreich die islamische Klitorisamputation das feminine Verlangen bändigt, wie beinahe sicher der fromme Chitan al-inath (FGM nach Koran und Sunna) die weibliche Begierde im Sinne des gelingenden Zusammenlebens insbesondere zwischen Frauen und Männern zähmt. Berdijew: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine sündige Wollust mehr gibt.“[him]

Somalia (Provisional Constitution, 1. August 2012) hat in Artikel 15 (4) nicht difiniert, was genau unter „Beschneidung“ gemeint ist, es geht um die weibliche, aber volltönend circumcision verboten.[dcv]

Somaliland hat per Fatwa, also selbstverständlich schariakompatibel, 2018 mitnichten die – jede – weibliche Genitalverstümmelung verboten, sondern nur bzw. vor allem deren Typ III, die Infibulation (pharaonische Beschneidung).[ipb]

Sudan. Artikel 141 der Anlage (amendment) zum Strafgesetzbuch verbietet FGM seit Jahren jedenfalls beinahe. Im April 2020 freut man sich beim UNICEF über den Kampf gegen FGM im Sudan. Hingegen sieht man nicht oder aber man billigt, dass im Sudan nur jene Formen von FGM als strafbar gelten, die zu vollständigem oder teilweisem Funktionsverlust führen (leading to the full or partial loss of its functions). Solange das Mädchen später als Frau ein Kind bekommen kann, besteht aber vielleicht gar kein solcher „loss of functions“ und wir befürchten, dass die Politiker in Khartoum in einem Nichtvorhandensein oder nur noch teilweisen Vorhandensein einer Klitoris keinen „Funktionsverlust“ sehen.[sud]

FGM und Islam.

Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Die zur schafiitischen Pflicht zur Mädchenbeschneidung (FGM) schweigende Philosophin und Ethikern Susanne Brauer ist nicht die erste prominente kirchennahe Schweizerin bzw. Schweizer Kirchenfunktionärin, die sich für die rechtliche Integration der religiösen Mädchenbeschneidung sprich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) stark macht.

Die Autoritäten und Sprecher des echten unteilbaren 1400 Jahre alten Islam, von MUI (Majelis Ulama Indonesia) und JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia) bis zum Kairoer Al-Azhar greifen, wenn sie denn müssen, zu einem Trick und lügen die FGM aus dem Islam heraus, behaupten, die islamische weibliche Beschneidung sei keine Verstümmelung. Weil unter Nichtmuslimen, zumal in Kirchennähe oder / und im pädagogischen Bereich, ein merkwürdiges heißes Verlangen besteht, den Islam frauenfreundlich und überhaupt menchenfreundlich sowie reformierbar und seit jeher demokratietauglich zu nennen, wird der Unsinn in Europa gierig aufgegriffen, heiß geglaubt und Jahr für Jahr energisch nachgequatscht und, bei Begegnung mit Fakten, wutschnaubend wiederholt.

Wer wie geboten am Schutz und Erhalt der Klassifikation zur FGM (Typ I, II, III, IV) interessiert ist, fällt auf das Geschwätz nicht herein, dass etwa lautet „Im Jahr 2006 hat Azhar die FGM verboten“.

Am Donnerstag haben in Kairo Ärzte und Ulema, islamische Gelehrte, jegliche Form der Genitalverstümmelung an Frauen als schädlich und unislamisch deklariert. Die Erklärung folgte der Konferenz mit dem Titel «Verbot der Verstümmelung des weiblichen Körpers durch Beschneidung» an der Azhar-Universität, der wichtigsten Institution der Sunniten. Die Initiative war von Rüdiger Nehberg, einem deutschen Menschenrechtler, der sich seit Jahren für ein Verbot der Genitalverstümmelung stark macht, gekommen. Nehberg weiss, dass ohne die Unterstützung der Ulema die Genitalverstümmelung nicht ausgerottet werden kann.
(Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? NZZ Neue Zürcher Zeitung 24.11.2006.)
https://www.nzz.ch/articleEOTFW-1.78062

Auch die NZZ (Quelle ber. (d. i. Kristina Bergmann, Anm.) Kairo, 23. November 2006) bastelt sich einen menschenfreundlichen Islam, weist andererseits auf einen muslimisch einflussreichen Fiesling hin.

Auch hierzulande, von Großbritannien nicht zu reden, üben sich die in Bezug auf den Islam selbstverschuldet unfrei gewordene Presse und die, eine in Jahrhunderten mühselig errungene Aufklärung verratende, aktuell amtierende deutsche Politikerkaste im proislamischen, sprich auf die Installation von immer mehr Schariagesetzen zielenden Kontrastprogramm, das da lautet: Guter Islam, böser Islamismus. Guter Islam, fieser Wahhabismus. Guter Islam, schlimmer Salafismus. Guter Islam, böse Muslimbruderschaft. Guter Islam, schrecklicher Scheich Yusuf al-Qaradawi.

Da erhob sich Mushira Khattab, die Vorsitzende des ägyptischen Council for Motherhood, und sprach ein Machtwort: «Muslimische Familien brauchen eine klare Anweisung, ob sie ihre Töchter beschneiden lassen sollen oder nicht. Von den Ärzten haben wir sie längst. Ich rufe alle einflussreichen Ulema auf, sich deutlich gegen die Genitalverstümmelung auszusprechen. Wenn ihr das nicht tut, verpassen wir abermals die Chance, uns von mittelalterlichen, sehr schädlichen Bräuchen zu trennen.»
Die geforderte Anweisung hat Khattab nun bekommen.

NZZ-Autorin Kristina Bergmann kann wissen, dass Mushira Khattab den ihrerseits erwünschten Wohlverhaltensbefehl („Anweisung“) nicht erhalten und der Muslimbruderscheich Yusuf al-Qaradawi seine Religion keineswegs falsch verstanden hat. Nicht Scheich al-Qaradawi, der Islam ist das Problem. Kein Islam ohne FGM.

Am 18.01.2018 referierte eine gewisse Christina Aus der Au („Meint Gott es gut mit mir?“) bei der Paulus Akademie.[dpa] Auch im Dezember desselben Jahres war die Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich dort wieder zu Gast.[wzg]

Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Die Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel ist Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und war Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017.

Bei einer Podiumsdiskussion des Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof.[lih]

Sozialpädagogen erstatteten Strafanzeige.[wes]

Christliches Medienmagazin pro:

Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte die Entscheidung, Großscheich al-Tayyeb auf den Kirchentag eingeladen zu haben. „Ja, er vertritt Positionen, wo wir zusammenzucken“, sagte sie. Aber es sei wichtig, miteinander zu sprechen und sich kennenzulernen. Dann könne es auch eine Annäherung geben. „Ich will nichts schönreden, aber es gibt kleine Schritte.“
Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.
Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro) Von: jst

Am 14.06.2017 und am 31.05.2017 erstatteten zwei Sozialarbeiter Strafanzeige gegen Christina Aus der Au.[wes]

Edward von Roy

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Q u e l l e n

[dpa]

Klicke, um auf 180118_Referat_fragw%C3%BCrdig_Christina_aus_der_Au.pdf zuzugreifen

[ida]

Klicke, um auf E_18_09_Religionsfriede.pdf zuzugreifen

[lih] Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs (Christliches Medienmagazin pro, 28.05.2017. Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/
[wes] 31.05.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Von Edward von Roy, mitzeichend: Gabi Schmidt.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/
14.06.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Ergänzung zur Strafanzeige vom 31.05.2017. Von Gabi Schmidt, mitzeichnend: Edward von Roy.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/06/14/ist-fgm-nun-evangelisch/
[him] Sehr schafiitisch, sehr viel FGM: Dagestan
Govorit Moskva
15.08.2016
Russian Muslim official defends female circumcision after researchers discover its practice in Dagestan
[…] “As far as I know,” Berdiev explained on air, “it’s done to calm a woman’s zeal somewhat. There’s absolutely no health problem here.”
Berdiev was responding to a new report by the organization “Russian Justice Initiative,” which found that female circumcision is practiced in the certain areas of Dagestan, one of Russia’s predominantly Muslim republics in the North Caucasus. Russian Justice Initiative found cases in remote villages where girls under the age of three (and sometimes as old as 11) were circumcised. […]
https://meduza.io/en/news/2016/08/15/russian-muslim-official-defends-female-circumcision-after-researchers-discover-its-practice-in-dagestan?utm_source=t.co&utm_medium=share_twitter&utm_campaign=share

BBC
18 August 2016
Russia furore over FGM in mainly Muslim Dagestan
[…] ‚Less debauchery‘
Mr Berdiyev, the mufti of the North Caucasus, had said earlier that FGM was practised in some villages in Dagestan and that it was necessary to curb women’s sexuality.
„It would be very good if this were applied to all women,“ the Islamic cleric said, adding, „It doesn’t stop women giving birth and there would be less debauchery.“ […]
RJI said the subject was taboo in the mainly Muslim republic, home to many different ethnic groups, the largest of which are the Avars. FGM was largely ignored by Muslim community leaders, RJI said.
A senior mufti in Russia’s Spiritual Administration of Muslims, Rushan Abbyasov, called FGM „alien to Islamic theology“.
[Na, mit einem ernsten und treuen Blick gelogen? Nein, erst sobald man FGM Typ I bzw. Typ IV nicht mehr als der FGM zugehörig definiert, könnte die Behauptung, die FGM sei unislamisch, stimmen. Ruschan Rafikowitsch Abbjassow ist stellvertretender Vorsitzender des Rates der Muftis von Russland (Sowet muftijew Rossii) sowie Direktor der internationalen Abteilung dieses Muftirates. Abbjassow (Abbyasov) lehrt an der im Jahr 1999 gegründeten Islamischen Universität Moskau.]
He said there was no clear Muslim instruction about FGM and no evidence that it „tames desire“ [das Verlangen bändigt, die Begierde zähmt]. […]

http://www.bbc.com/news/world-europe-37115746

Kleine Zeitung (Österreich)
18.08.2016.
Empörung über Aufruf von Mufti zur Genitalverstümmelung
[…] Der Mufti von Dagestan, Ismail Berdijew, verteidigte in einem Gespräch mit der russischen Nachrichtenagentur Interfax die Praxis der Genitalverstümmelung, „um die weibliche Sexualität zu verringern“.
Er hob am Mittwoch hervor: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine Schwelgerei mehr gibt.“ […]
Der Mufti, der an der Spitze des Zentrums zur Koordinierung der Muslime im nördlichen Kaukasus steht, äußerte sich am Tag nach der Veröffentlichung eines Berichts über Beschneidungen in Russland. Diesem Bericht einer Nichtregierungsorganisation zufolge wurden in Russland in den vergangenen Jahren tausende Frauen beschnitten, vor allem in Dagestan. […]
http://www.kleinezeitung.at/international/5071040/Russland_Emporung-uber-Aufruf-von-Mufti-zur-Genitalverstummelung

Tough prison sentences ‚will not end FGM in Dagestan‘
(Moscow-based journalist Marina Akhmedova says criminalisation will drive practice underground in North Caucasus)
[…] Responding to a draft bill introduced by MP Maria Maksakova-Igenbergs last week that called for the criminalisation of FGM, with sentences of up to 10 years, Akhmedova said such strict measures would only be seen as religious persecution and could drive the practice underground.
Speaking to the Guardian, she said: “It is really difficult to help these women as they don’t consider themselves victims. First you need to persuade them that they are victims. Targeting them will only drive them to do this in secret. If religious leaders say it is right for a girl to undergo circumcision, people will do it.”
She suggested that Russia needed to adopt an “accurate and moderate” approach and work with religious leaders as well as doctors and teachers to persuade them to abandon FGM. […]
[ „Die Schafe scheren, nicht die Frauen!“ ]
Maria Baronova, an opposition activist, responded to the report by standing outside Moscow’s main mosque with a sign saying “cut sheep not women”.
Akhmedova said Baronova’s protest amounted to an “incitement of ethnic hatred”. […]
(Von: Hajra Rahim und Rachel Horner | the guardian 23.08.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/aug/23/tough-prison-sentences-will-not-end-fgm-in-dagestan

Russia orders inquiry into claims of FGM in Dagestan
(Human rights groups allege female genital mutilation has been carried out on tens of thousands of girls in North Caucasus)
Russia has launched an investigation into claims that tens of thousands of girls in remote mountain areas, some as young as three months’ old, have been forced to undergo female genital mutilation. […]
[ „Offensichtlich glauben die Leute, keine Klitoris zu haben würde das Mädchen unmittelbar dazu bringen, kein Interesse an Sex und damit keinen vorehelichen Geschlechtsverkehr zu haben, sie demzufolge mittelbar davor schützen, einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen. Schließlich billigen die Dorfbewohner diese Morde an derartigen Mädchen.“ ]
“I believe parents use circumcision as a way of protection from honour killings. They believe if a woman doesn’t have a clitoris she won’t be interested in sex and won’t have it before marriage. The villages support killings of such girls.”
(Von: Rachel Horner | the guardian 05.11.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/nov/05/russia-orders-inquiry-into-claims-of-fgm-in-dagestan
Girls as young as 3 undergoing genital mutilation in remote villages in Dagestan, Russia
(RT)
„According to Islam, it’s necessary to cut. If the girl hasn’t been cut, she can’t be considered a Muslim.“
Local gynecologist Hadijat Ajubova also sees nothing wrong with the procedure, saying it “doesn’t harm women’s health.”
[ Dagestan. Erwachsene Frauen berichten, wie ihnen als Kind mit Werkzeug, das dem Scheren der Wolle der Lämmer dient, mit Gerät der Schafschur das Genital beschnitten wurde. ]
Journalist and investigator Marina Ahmedova […] went on to share accounts of adult women who had their genitals cut as children with devices used to cut lamb’s wool.
https://www.rt.com/news/357033-female-genital-mutilation-dagestan/

[dcv] Somalia
1. Legal framework – Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) in Somalia
The 2012 Provisional Constitution of Somalia [Article 15 (4)] states that ‘female circumcision is a cruel and degrading customary practice, and is tantamount to torture. The circumcision of girls is prohibited’.
The law prohibits FGM/C but does not offer clarification on what constitutes circumcision.

Klicke, um auf 2019_07_23_EASO_COI_QUERY_Somalia_FGM_Q19.pdf zuzugreifen

The Federal Republic of Somalia Provisional Constitution
Adopted August 1, 2012. Mogadishu

Klicke, um auf Somalia-Constitution2012.pdf zuzugreifen

[ipb] Somaliland
Das Land am Horn von Afrika weist eine der höchsten Beschneidungsquoten weltweit auf: „98 Prozent aller Mädchen und Frauen in Somaliland sind beschnitten“, sagt Mustefa Adow, Programmdirektor der SOS-Kinderdörfer in Somalia und Somaliland. (…) Bereits im Februar hatten die religiösen Führer Somalilands ein Edikt erlassen, das die beiden schlimmsten Formen weiblicher Genitalverstümmelung verbietet. Mustefa Adow betont: „Das Edikt hat zwar keine rechtliche Durchsetzungskraft, aber das Wort der Geistlichen zählt viel!“ Dennoch gehe die Erklärung nicht weit genug: „Jede Form von FGM ist eine Verletzung der Menschenrechte. Man kann nicht die eine Form von Gewalt ablehnen und die andere zulassen.“
(Somaliland stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe. BR 30.03.2018.)
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/somaliland-stellt-weibliche-genitalverstuemmelung-unter-strafe,QnlUnIs

Authorities in the self-declared republic of Somaliland have issued a religious fatwa banning the practice of female genital mutilation and vowed to punish violators.
The fatwa by the Ministry of Religious Affairs allows FGM victims to receive compensation. It does not say whether the compensation will be paid the government or by violators of the ban.
It’s forbidden to perform any circumcision that is contrary to the religion [Wie zum Al-Azhar (2006) bitte auch diesen Fatwa genau lesen: Soweit es nicht „gegen die Religion“ (contrary to the religion) ist, muss oder soll oder darf das Mädchen sehr wohl „beschnitten“ d. i. genital verstümmelt werden] which involves cutting and sewing up, like the pharaoh circumcision,“ the ministry’s fatwa reads. „Any girl who suffers from pharaoh circumcision will be eligible for compensation depending the extent of the wound and the violation caused. Any one proven to be performing the practice will receive punishment depending on the extent of the violation.“
(Somaliland Fatwa Forbids FGM. VOA 06.02.2018.)
https://www.voanews.com/africa/somaliland-fatwa-forbids-fgm

[sud] Khartoum – UNICEF welcomes the landmark move by the transitional government to criminalize female genital mutilation/cutting (FGM/C) in Sudan.
The amendment to the Criminal Law Article 141 was endorsed by both the Sovereign and Ministerial Councils on 22 April. (…)
Article 141 of the amendment to the Criminal Act
Article 141 Female Genital Mutilation
(1) There shall be deemed to commit the offence of female genital mutilation whoever, removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions, whether it is inside a hospital, health center, dispensary or clinic or other places.
(2) Whoever commits the crime of female genital mutilation shall be punished with 3 years imprisonment and a fine or closing the premises.
(Sudan enters new era for girl rights with criminalization of FGM. unicef 29 April 2020.)
https://www.unicef.org/sudan/press-releases/sudan-enters-new-era-girl-rights-criminalization-fgm The amendment to the Criminal Law Article 141

Recently, Sudan has made a landmark move by amending its Criminal Code and penalizing the archaic practice of Female Genital Mutilation (FGM) making it punishable by three years of imprisonment. The law states that whoever “removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions” will be sent to jail for 3 years and can also be liable to pay fine.
(Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan – An advanced step towards preaching Health as Human Rights. By Sahajveer Baweja. The Law Blog (India), 20.05.2020.)
Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan- An advanced step towards preaching Health as Human Rights

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479. Female genital mutilation (FGM) and Gillick competence

8. Oktober 2017

Dear Joseph,

I am Ümmühan Karagözlü, a colleague of Cees, and would like to join the discussion between Cees and you. Thank you for your efforts to find out what is important to him and also to me in our fight for mental, emotional and physical health and genital intactness of individuals, who aren’t mature to consent in not medically indicated surgeries.

I think I agree with you in many places, for instance that an adult person of at least 18 years is free to undergo surgery for cosmetic reasons, unless a psychiatric or similar authorized specialist can prove, that the patient is suffering from a disease called Body Integrity Identity Disorder, BIID [also referred to as Amputee Identity Disorder]. In my opinion, then the physician has to clear up this point with this person, and he has to deny his patient’s demand to be operated, for ethical reasons and has to follow his oath: first, do no harm. But, there is no doubt, under the circumstances of a psychological disorder no one can decide voluntarily.

Coercions, and, as I would like to add, veiled or open threats and unsubstantiated accusations, whatever their origin, are expressions of verbal violence and therefore have to be condemned. Such conditions impede free choice, impair autonomous decision, and damage the public opinionforming process. Consenting under such psychological strain can’t be recognized as legal valid.

The German discussion about circumcision

For a long time, in the FRG [Bundesrepublik Deutschland] non-therapeutic MGM was considered harmless. Nobody suspected that this operation violates child’s well-being and hurts children’s rights. Not until a Cologne court [Landgericht] had judged, that ritual circumcision of boys has to be recognized as bodily injury, a heated public discussion inflamed, whether this religious ceremony, a not medically indicated surgery with a huge rate of complications, must be punished and forbidden by law or must be tolerated as religious / cultural ceremony respectively as parental custody. In particular, the pressure exerted by the Jewish religious communities, which saw themselves threatened by a possible ban in their right to exist in Germany, the German Parliament [Bundestag] felt compelled to resolve the dispute and clarify and regulate the issue [1].

[1] Circumcision Cologne judgment provides criticism

My translation:

Parental consent violates childhood because children have a right to non-violence education under the Civil Code. The intervention runs counter to the right of the child to be able to decide later on his religious affiliation. „Conversely, parents‘ right to education is not unduly impaired if they are held to wait to see whether the boy later, if he is mature, decides himself for circumcision as a visible sign of belonging to Islam,“ said Judge Thomas Beenken. –

Original:

Beschneidung: Kölner Urteil sorgt für Kritik

Die elterliche Einwilligung verstoße gegen das Kindeswohl, weil Kinder laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Der Eingriff laufe dem Recht des Kindes zuwider, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu dürfen. „Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet“, sagte Richter Thomas Beenken.

http://www.ksta.de/koeln/beschneidung-koelner-urteil-sorgt-fuer-kritik-5021478

During the German parliamentary debate, which closed up to legalize circumcision on little boys without specific reason, just because parents wish their sons being mutilated [§ 1631d BGB], media, politicians and especially representatives of Jewish Faith Community exerted great pressure to anyone who criticized that non therapeutic surgery. Representatives of Jewish faith communities, journalists and even the German chancellor Angela Merkel accused everyone as radical right wing, although this did not apply to most critics. In fact up to few exceptions, activists only were engaged to protect newborn and infant boys to undergo severe risks to health without medical indication. Nevertheless, even the efforts of those, who pointed out to be committed to the universal, indivisible and inalienable human rights [UDHR, Paris 1948], which are entitled to all children by UN Convention on the Rights of the Child [CRC], without regarding their gender, descent, race and their parents’ membership in a religious community, were discredited as a new attempt to persecute, expel and annihilate the Jewry. I want to give you some examples.

Representatives of Jewish Faith Community

My translation:

Conference of European Rabbis

Rabbi: „Most severe attack since Holocaust“

The Conference of the European Rabbi regards in the decision of a Cologne court [Landgericht] on circumcision the most serious attack on Jewish life in Germany since the Holocaust. The rabbi will ignore the ruling and calls for further circumcision, despite the decision. […]

No future for Jewish community in Germany

„If the law is adopted, there is no future for the Jewish communities in Germany.“

Original:

Konferenz Europäischer Rabbiner

Rabbiner: „Schwerster Angriff seit Holocaust“

Die Konferenz Europäischer Rabbiner sieht im Kölner Entscheid zur Beschneidung den schwersten Angriff auf jüdisches Leben in Deutschland seit dem Holocaust. Das Urteil wollen die Rabbiner ignorieren und sie rufen dazu auf, trotz des Entscheids weiter Beschneidungen durchzuführen. […]

“Keine Zukunft für jüdische Gemeinden in Deutschland“

„Wenn das Gesetz angenommen wird, gibt es keine Zukunft für die jüdischen Gemeinden in Deutschland.“

http://www.fr.de/politik/beschneidung-rabbiner-schwerster-angriff-seit-holocaust-a-824837

German media

My translation:

Under the cover of secularism

Self-declared defenders of the well-being of children condemn boy circumcision. They do not have an exaggeration too cheap, commented Ludwig Greven.

Original:

Unter dem Deckmantel des Säkularismus

Selbsterklärte Verteidiger des Kindeswohls wettern gegen die Jungen-Beschneidung. Dabei ist ihnen keine Übertreibung zu billig, kommentiert Ludwig Greven [Political editor at ZEIT ONLINE and freelance author]

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-07/Beschneidungsdebatte-Minderheiten

Politicians (1st source)

My translation:

The circumcision of boys „is a central part of our millenniums-old tradition,“ said Schalom in the FOCUS interview. To prevent them „just in Germany“ was a scandal and meant „Jews out“.

Original:

Israels Vize-Premier Silvan Schalom: Beschneidungsverbot heißt „Juden raus“

Die Beschneidung von Jungen „ist ein zentraler Teil unserer Jahrtausende alten Tradition“, sagte Schalom im FOCUS-Interview. Sie „ausgerechnet in Deutschland“ zu unterbinden, sei ein Skandal und bedeute „Juden raus“.

http://www.focus.de/politik/deutschland/israels-vize-premier-silvan-schalom-beschneidungsverbot-heisst-juden-raus_aid_811026.html

Politicians (2nd source)

My translation:

Religious tolerance required. Merkel complains anti-Semitism

German Chancellor Angela Merkel has „mourned a great extent of anti-Semitism“ in Germany. As examples Merkel mentioned attacks on rabbis, but also statements in the debate on circumcision.

Original:

Religionstoleranz gefordert. Merkel beklagt Antisemitismus

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat „ein großes Maß an Antisemitismus“ in Deutschland beklagt. Als Beispiele führte Merkel Angriffe auf Rabbiner, aber auch Meinungsäußerungen in der Debatte über Beschneidungen an.

http://www.n-tv.de/politik/Merkel-beklagt-Antisemitismus-article9602136.html

The reactions by the authorities of the Jewish communities are comprehensible because of the genocide on the European Jews, systematically planned and carried out by Hitler, the leadership of the NSDAP and other followers between 1941 and the unconditional surrender of the Wehrmacht [German Army] on 8 May 1945. But this should be considered: to offend intactivists as anti-Semites and to condemn their arguments across the board, without to listen to or to consider about, just because those critics probably are Germans and therefore generally racists, who want to eradicate the Jewry like Hitler’s supporters and executors did 75 years ago, is not helpful. These resentments and prejudices only aggravate conflicts, obstruct an open and fair discussion, and do not contribute to a just solution, that gently equalizes all titles by interpreting conflicting rights in a balanced manner, like, for example, a principle of German constitutional law, practical concordance, does.

Freedom of press and political independence of media are vital principles of any liberal democracy. Print media, audiovisual media, websites and panels have numerous significant purposes: Such as to control and criticize parliamentarians and politics, to reveal undesirable or even dangerous developments or inappropriate decisions and attitudes, and to be obliged in preventing abuse of power. Without disseminating information, too, it is impossible to implement an objective and multifaceted discussion, to form public opinion, or to increase political education and participation. But if journalism can be tempted to exert its influence in order to white wash political decisions, to veil the very real power interests and to defame and to harm the critics’ reputation, this misinterpretation of liberty of press is a serious attack on democratic values.

For the German Government, too, there is no reason to compare citizens engaged in criticizing HGM [human genital mutilation] and to protect children’s rights, to be fascists. Those politicians have to hang their heads in shame due to the Armenian Resolution. Though the parliamentarians had recently adopted almost concordantly that document, which apologized for the German collaboration in the massacres that murdered according to estimates about 800.000 – 1.5 million Armenian and other Christian minorities and recognized the atrocities as genocide the first time, the top-level politicians buckled and yielded to Erdogan’s ruthless threats and hostile pressures owing to his attitude to the Turkish extermination of the Armenians. Instead of rejecting sovereignly those baseless accusations and despicable insults, Steffen Seibert, government spokesman, had to declare, that Merkel and her cabinet are not legally forced and are not committed to that statement.

My translation:

Armenian resolution: „Take care of your own history“

The Turkish Minister of Justice, Bekir Bozdağ, calls the Armenian resolution a slander. He claims that Germany should instead deal with the Holocaust.

Original:

Armenien-Resolution: „Kümmere dich um deine eigene Geschichte“

Der türkische Justizminister Bekir Bozdağ nennt die Armenien-Resolution eine Verleumdung. Er fordert, Deutschland solle sich stattdessen mit dem Holocaust beschäftigen.

http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-06/tuerkei-ruft-wegen-armenien-resolution-botschafter-zurueck

My translation:

Armenia’s resolution Merkel gives in to Erdogan’s requirements

According to SPIEGEL, the government wants to dissociate itself from the Armenian resolution of the Bundestag. This is probably due to the ban on visiting the Bundeswehr soldiers stationed in Turkey.

Original:

Armenien-Resolution Merkel geht auf Erdogans Forderung ein

Die Regierung will sich nach SPIEGEL-Informationen von der Armenien-Resolution des Bundestags distanzieren. Dafür wird wohl das Besuchsverbot bei den in der Türkei stationierten Bundeswehrsoldaten aufgehoben.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/armenien-resolution-angela-merkel-geht-auf-erdogans-forderung-ein-a-1110505.html

Zero tolerance campaign and Sustainable Development Goal (SDG) 5

In circumcising cultures, male and sometimes female children are under great pressure to be cut at least in puberty; otherwise they dishonor their parents and family members, who are to be despised with the effect, that their social status falls with substantial social and economic impact. As every girl, every boy wants to be part of her / his clan / community and to be respected by her / his peers as a full member, the children will strive to comply the traditional or religious rules of conduct, for not to be cast out by their own family, not be degraded and shunned or not to be compelled to forgo important rights [family law, marriage, inheritance law].

Under these circumstances minors can’t agree reliably and voluntarily in genital surgeries, even when affirming that it would be their greatest desire to undergo HGM and even ensuring they wouldn’t be afraid of the pain or the health consequences. Under the age of 18 years, girls and boys have a lack of life experience and aren’t able to reason or to justify their decision to be cut, as they are neither mature to overlook especially the sexual impact of genital surgeries, nor to evaluate the numerous, sometimes grievous side effects.

There are no benefits in fact for any non-therapeutic form of HGM and it turned out, that the hygienic advantages and prophylactic effects of male circumcision, avidly promoted by VMMC campaigners, either are refuted or couldn’t be verified. Non-therapeutic circumcision of underage boys has been subjected to nine tests by contemporary standards of medical ethics. It has failed all nine [2].

[2] To read more about misinformation, myths, violation of human rights, medical ethic problems, or alleged immunological and preventive effects or certain cancer-diseases, please search for those keywords in:

Verfassungsbeschwerde gegen § 1631d BGB | Schariagegner (Dezember 2013)

https://schariagegner.wordpress.com/2013/12/28/verfassungsbeschwerde-gegen-%C2%A7-1631d-bgb/

The operations cause considerable health damages as well for female as for male children instead. MGM irreversibly alters the appearance of the penis and provokes extreme pain too. By amputating the male foreskin, important sensory, biomechanical, and immunological functions are irrecoverably lost and sexual response is durably impaired. MGM definitely can be compared with FGM, it corresponds to a female mutilation Typ I or II classified by WHO [3]. These facts must finally be acknowledged.

Differently than still asserted, even when performed in a hospital, these archaic, cruel customs cause huge surgery sequences and sometimes harmful short and long term secondary effects on physical, mental, emotional health of a girl / woman, boy / man. Evidently the various complications of the procedures aren’t associated to the intensity or invasiveness of the mutilation / cutting. Even a medical so-called de minimis alteration of the genitals of little girls [FGA] by trained medical staff, for instance a pinprick, as promoted by the two Ob-Gyns, Kavita Shah Arora and Allan Jacobs, injures tissue and can induce severe infections by multi-resistant bacteria, spread out especially in hospitals, and some of the little patients even die therefore.

[3] Frequently Asked Questions About Circumcision

Ryan McAllister, Ph.D., Executive Director of NotJustSkin.org and others.

One of NotJustSkin’s primary missions is to educate the public about violations of informed consent or bodily integrity. […]

Child Circumcision: an Elephant in the Hospital from Ryan McAllister on Vimeo

http://www.notjustskin.org/node/7

Non consenting circumcisions principally are traumatic, as they violate the bond of mother and child. Basic trust, usually developed in early childhood, will be destroyed, therefore both gender have great difficulties to develop self-confidence, aren’t sure to be successful, don’t have the courage to face new challenges and to reach a decision autonomously. Those people don’t tolerate even reasonable criticism, aren’t able to solve conflicts, to overcome strokes of fate ore life crisis in an adequate manner. They suffer on several phobias, like fear to confidence, fear to establish a relationship, fear the future.

First off it might be successful to persuade parents to prefer such so called milder forms of FGM, but such attempts ignore, that girls can undergo FGM several times, if the procedure was not carried out correctly as required by tradition or religious law. Medicalized circumcision of newborns is very agonizing, as they indeed feel pain, even more than adults. But there is no effective local anesthesia procedure existing and below the age of four years general anesthesia are life-threatening and only appropriate in medical emergencies.

My translation:

Babies feel pain more intensely than their parents

Decades it was surmised, that neonates don’t suffer from pain. A British study has proven now that infants feel even more pain than adults.

Original:

Babys fühlen Schmerzen stärker als ihre Eltern

Jahrzehntelang wurde von einer Schmerzunempfindlichkeit Neugeborener ausgegangen. Eine britische Studie konnte nun beweisen, dass Säuglinge Schmerzen sogar stärker empfinden als Erwachsene.

https://www.tb-guide.de/ratgeber/gesundheit/babys-fuehlen-schmerzen-staerker-als-ihre-eltern

All types of not indicated HGM on children under 18 years, whether conducted for religious, cultural, aesthetic or other reasons, deny the violation of a child’s undividable, inalienable and universal human rights, recognized under international law, such as International Covenant on Civil and Political Rights [Art. 3, 5, 7], CEDAW General Recommendation No. 14: Female Circumcision, and Istanbul Convention [Art. 38]. There is no cultural or minority right to self-harm or bodily injury. Therefore each form of HGM, whether there are to consider numerous side effects, and health- and sexual impairments or not, has to be prohibited by law.

To allow slighter forms performed by medical professionals, undermines the banning of FGM all over the world till 2030 and to achieve Sustainable Development Goal 5, gender equality and empowerment of all women’s and girls’ rights. It would lead to confusion for circumcising communities and for human rights activists, and strengthen those, who controvert any harm affected by each of those practices. Women who apply for asylum to save their daughters from those cruel customs, may be declined that status, because there allegedly are slighter alternatives that would not harm. Those attempts to legalize some “mild” forms of FGM, undermine 30 years of extraordinary challenging work to end this torture. Instead of giving up Zero Tolerance Campaign on each type of FGM, it must be completed to Zero Tolerance Campaign on each type of HGM, as boys suffer too on this archaic health damages and live threatening custom respectively the violation of his rights.

Among opponents of male infant circumcision, Brian D. Earp, Associate Director of the Yale-Hastings Program in Ethics and Health Policy at Yale University and Research Fellow in the Uehiro Centre for Practical Ethics at the University of Oxford, is well known as publisher, expert and panelist with reference to non consenting MGM and activist for genital autonomy. But, whoever has believed that he is a supporter of the ban of any type of HGM on minors, must recognize on closer reading of his texts and more thorough research, that she / he has mistaken in Earp’s intentions. His provocative equidistant view, without any empathy, and a disturbing ethic must disgust several human rights universalists. I’m sorry I do not speak English so well, but I try to explain my opinion by three examples:

First: Age of consent and genital autonomy

Cees and I found a statement referring to a conception, called Gillick competency.[4]

[4] Gender and Genital Cutting: A New Paradigm

http://euromind.global/en/brian-d-earp-and-rebecca-steinfeld/

In the 1980’s, Victoria Gillick, a Catholic mother of ten children, launched a campaign to try to prevent doctors from any longer giving contraceptive advices or treatments like prescribing the pill to under 16-year-olds without parents’ agreement or knowledge. In 1982, Mrs. Gillick took her local health authority [West Norfolk and Wisbech Area Health Authority, and the Department of Health and Social Security] to court in that matter.

The case went to the High Court in 1984, where Harry Kenneth Woolf, Baron Woolf, already at that time recognized as honorable judge, disproved Mrs. Gillick’s view and dismissed her appeal. Of course to the Catholic activist the case was too important to give up. And indeed, first she seemed to be successful, the Court of Appeal invalidated that previous judgement, but in 1985 the legal dispute was submitted to the House of Lords, where Lord Scarman, Lord Fraser and Lord Bridge rejected the interpretation of the Court of Appeal and ruled to the detriment of Mrs. Gillick. They argued:

„…whether or not a child is capable of giving the necessary consent will depend on the child’s maturity and understanding and the nature of the consent required. The child must be capable of making a reasonable assessment of the advantages and disadvantages of the treatment proposed, so the consent, if given, can be properly and fairly described as true consent.“ [Gillick v West Norfolk, 1984]

Lord Scarman’s comment:

„it is not enough that she should understand the nature of the advice which is being given: she must also have a sufficient maturity to understand what is involved.“

„parental right yields to the child’s right to make his own decisions when he reaches a sufficient understanding and intelligence to be capable of making up his own mind on the matter requiring decision.“

In order to support physicians to be able to evaluate whether a young girl under 16 meets this so-called Gillick competency in matters of contraception, Lord Fraser developed the following guidelines applying to those cases:

1. that the girl (although under 16 years of age) will understand his advice;

2. that he cannot persuade her to inform her parents or to allow him to inform the parents that she is seeking contraceptive advice;

3. that she is very likely to continue having sexual intercourse with or without contraceptive treatment;

4. that unless she receives contraceptive advice or treatment her physical or mental health or both are likely to suffer;

5. that her best interests require him to give her contraceptive advice, treatment or both without the parental consent.

To ascertain the requirements of child protection [best interest], the judges postulated, that in particular professionals, like social workers, teachers, school nurses, pediatricians, attorneys, or evaluators in a family law case, have to be fully cognizant of the fact, that underage sexual activity should be understood as a possible indicator of child sexual exploitation and sexual abuse. Sexual activity with a child under 13 is a criminal offence and must always result in a child protection referral.

While there seems to be no dissent to transfer Lord Fraser’s clues to prove if a girl is complying with Gillick competency to all questions of legally valid informed consent to medical treatments of under aged patients, since several years a heated debate is on the rise, to reduce the minimum age of consent owing to acceleration of human development, pluralism, and minority rights. Obviously no agreement has yet been reached, but there are serious considerations existing, whether a 12-year maturity has been granted [5], some physicians even regard younger girls and boys as capable to understand the effect of a medical treatment, to know about the risks and to be aware of what they are getting into. For instance Canada stipulated by law the „right of participation“ of children aged at least five years regarding their own medical issues.

[5] Original:

Children and Competence to Consent: Gillick Guiding Medical Treatment in New Zealand

One GP [general practitioner] commented that „It [capacity to consent] seems to have moved down to 12 [years of age] or even less in some circumstances“.

http://www.nzlii.org/nz/journals/VUWLawRw/2000/31.html

[6] My translation:

Child’s welfare and child’s intention

Chemotherapy, inoculation without consent or a secret abortion: even minors are confronted with medical decisions. Experts discuss how – and when – the young patients should be involved in their treatment.

[…] Especially those, who are seriously sickened like Hannah and have long experience with different treatments, are considered as „experts“ for their illness. „There is another culture developing in hospitals,“ says Baumann-Hölzle. In Canada, a „right of participation“ of children from five years onwards is laid down by law [6].

Original:

Kindeswohl und Kindes Wille

Chemotherapie, Impfung wider Willen oder eine geheime Abtreibung: Auch Minderjährige werden mit medizinischen Entscheidungen konfrontiert. Experten diskutieren, wie – und wann – die junge Patienten über ihre Behandlung mitbestimmen sollen.

[…] Gerade schwerkranke Heranwachsende, die wie Hannah lange Erfahrungen mit verschiedenen Behandlungen haben, werden inzwischen als „Experten“ für ihre Erkrankung ernst genommen. „Es kommt zu einer anderen Kultur in den Krankenhäusern“, sagt Baumann-Hölzle.

http://www.tagesspiegel.de/wissen/behandlung-von-minderjaehrigen-kindeswohl-und-kindes-wille/9724300.html

There are several publications, reflecting those questions to empower children’s rights to express themselves autonomously, to participate in and to be asked for their consent in terms of medical treatment as well as to carry over the standards to other contexts of life like principles of parental / family rights, cultural / religious rights and minority rights. Besides Earp, Associate Director of the Yale-Hastings Program in Ethics and Health Policy at Yale University, such authorities like emeritus Professor of English Law, LLM Barrister Michael Freeman, Marilyn Milos, one of the mothers of the fight against male infant circumcision, and Rebecca Steinfeld, political scientist researching the politics of reproduction and genital alteration, are addressed with those issues.

In her dissertation, titled: ‘If children have a different opinion – The ethical problem of the best interest of the child and child`s choice in Pediatrics’, also the doctoral candidate Sabine Peters tried to explore ethical conflicts between the welfare of the child and the child’s choice, to reject strongly medically indicated treatment. She detected that the majority of pediatricians considers it necessary already to respect the child’s choice related to children aged between 8 and 14 years, even if it may counter their parents’ intention.

Sabine Peters

https://ediss.uni-goettingen.de/handle/11858/00-1735-0000-0001-BBDB-8

People who support this opinions claim to the UN Convention on the Rights of the Child [CRC] which requires: a girl or boy, as soon as she / he is able to develop her / his own minds and beliefs, to decide independently, to explain and to justify this choice self-intended without being guided or patronized by an adult person, has to be listened in all matters affecting the female or male child. That has to be heeded especially in judicial or administrative processes relating its interests.

Under-eighteens have the right to voice their thoughts, interests, needs and wishes freely and independently. Their views have to be attached importance and taken in account, regarding their age, rationality and competences. Freedom of thought, conscience and religion of any girl or boy has to be respected even by well-meaning parents, as well as the right not to believe, not to be a member of a particular faith community and not to submit to any divine commandments, rules of conduct and rituals.

Children and teenagers can seek for all information everywhere. However, when minors make use of this human right, they, just like the adults, have to accept a few restrictions which are necessary and required by law, such as the law to protect children and young people, the rights of others, and the need to protect national security, public health and order.

The right of parents and legal guardians to educate, to care, and to nurse according their own religious / ideological views is limited. To raise, teach and advise their daughters and sons or wards, they have to tolerate, that the minors’ well-being, their talents, interests, and convictions related to their maturity have to be considered. It is their duty, to give underage as much guiding, alignment and protection as demanded, evolving their age and capability, without restricting their free and individual development and open future for example by overprotection or fundamentalism. The challenge is to find out a balanced way between to demand, to control, and to restrain on the one hand and to support, to advice, to promote self-determination and autonomy, on the other, in order to save the welfare of girls and boys and to prevent female and male teenagers from sliding into delinquency.

However, my colleague and I are very concerned, that those contemporary considerations to empower freedom, independence, self-confidence, and self-reliance of minors, might neglect three aspects, which could lead to impede unalienable children’s rights, in this context especially the right to best emotional, physical and mental health, to non-violent up-bringing, intactness, and, last but not least, to be protected by us adults. First: Like the European and American constitution, the German one, called Grundgesetz, is a coherent framework, with constitution-immanent barriers. To interpret legal terms, that are not precisely defined, those limits must be respected.

Second:

All states that have signed and ratified UDHR are obliged to transfer those rights into national law. To evolve entitlements established there, everyone, even girls and boys under eighteen years, as far as they are capable to, have to handle those issues in a responsible, humane, equal treating and just manner.

As social workers Cees and I see every day how childlike, spontaneously and irrationally female and male pupils of primary and secondary schools argue, act and think, and we know very well, that even adolescents between the age of 18 and 23 occasionally blunder and later on regret seriously their grave error [7]. These behaviors are completely age-appropriate and developmental. Being engaged in well-being, interests, needs and legal claims of children and young people for many years, private and professional experiences have taught us, that it is neither in the best interest of little children nor that it is a good idea to give teenager too much self-determination or autonomy, and with that, to burden them much more responsibility than they can bear. It is about leading, teaching and encouraging girls and boys, not to overwhelm them.

[7] My translation:

In bed with and without

In the circumcision debate, a question came too short: does sex change when the foreskin is gone? Unfortunately yes. An experience report.

Original:

Im Bett mit und ohne

In der Vorhautdebatte kam eine Frage zu kurz: Ändert sich der Sex, wenn sie weg ist? Leider ja. Ein Erfahrungsbericht.

http://www.taz.de/!5084054/

Much more, infants, children and preteen are in need of protective accompaniment, advising support, clear and unambiguous rules, in order that they don’t feel abandoned and left to their own devices. During puberty female and male teenagers are involved in the typical problems of growing up, like identity-doubt, lack of self-confidence – or hubris, moodiness, inconstancy, rapidly changing preferences, desire for recognition and independence, constant conflicts with parents and other authorities, awakening sexuality, and first love. All girls and boys depend on us to allow them having time and rest to cope with the significant physical, emotional and social changes to be able to grow up to a healthy, intact, matured and independent individual and liberal-democratic citizen.

Third:

Europe and the USA are societies, basing on a constitution ensuring universal entitlements like freedom, equality, and protection against abuses of power, as well as values like rule of law, solidarity, individuality, self-determination and constitution-immanent barriers. However, Cultural Relativism, the main theory of Cultural Anthropology, represents an important part of multiculturalism and contradicts some general ethical, sociological and legal principles and entirely rejects certain concepts respectively for instance to the axiom of medical treatment first do not harm, sociological patterns of gender, legal certainty, rule of law, universal, indivisible inalienable human rights. Cultural Relativism limits the transferability and applicability of those concepts and categories due to the culture which has produced them. There might be a partial correspondence, but there never is a translation into the concepts of another culture accepted. Cultural Psychology, too, is a similarly, psychologically oriented scientific research area, that deals with the interaction of culture and human thinking, experience and action.

No chance to appeasement and cultural relativism

To save the rights, well-being, and holistic health of all minors under 18 all over the world without discrimination by gender, religion / conviction, culture, and race, it is unavoidable, to guarantee their universal, indivisible and inalienable human rights. To enjoy those legal entitlements, each girl and boy must be free and equal and it must no longer be due to the family in which a child is born into, the country and culture it grows up, and to which faith community its parents belong to. Therefore, being committed to those juridical guidelines, social workers have to realize, to defend and to spread out these constitutional principles. To meet those targets, all people being engaged in child-protection and universal human rights must opt out from cultural relativism and combat its philosophy, which denies the general validity of human rights, but frames them “in a meaningful, cultural sensitive way” [Gordon JS, 2017] instead.

To supporters of universalism of human rights, as well as to intactivists, those points of view include discriminatory collective agreements or group privileges, women’s oppression, gender apartheid, so called arranged marriages, honor killings, political, religious or cultural coercions to rules of conduct, dress codes or boundless tolerance. There is no need for concepts that encourage separatism, establish parallel societies, demand a cultural sensitive approach that restricts freedom, equality and justice, as promoted by cultural relativists, anthropologists, MA, BA in Philosophy and History and Researcher for practical ethics, like the following scientists.

Fourth: Promoters of cultural relativism

Richard Shweder’s “universalism without uniformity”

Shweder is an American cultural anthropologist and cultural psychologist, who has presented a large number of essays on controversial debates which are essentially about the recognition of the other and his cultural and religious practices. He is studying above all the conflicts of norms that arise when migrants from Africa, Asia, and Latin America come to the rich countries of the northern hemisphere and bring with them their cultural and religious practices, which they perform further on: Such as arranging marriages, circumcision among boys, circumcision among girls, doing gender. He published What about „Female Genital Mutilation“? And Why Understanding Culture Matters in the First Place.

John-Steward Gordon’s mediating approach relating to make the removal of the clitoris foreskin compatible with the high demands of universal human rights

It is commonly assumed that FGC, in all its versions, constitutes a gross violation of the universal human rights of health, physical integrity, and individual autonomy and hence should be abolished. This article, however, suggests a mediating approach according to which one form of FGC, the removal of the clitoris foreskin, can be made compatible with the high demands of universal human rights. The argument presupposes the idea that human rights are not absolutist by nature but can be framed in a meaningful, culturally sensitive way. It proposes important limiting conditions that must be met for the practice of FGC to be considered in accordance with the human rights agenda.

Reconciling female genital circumcision with universal human rights

Gordon JS.

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28922561

Fuambai Ahmadu

Fuambai Sia Ahmadu is a Sierra Leonean-American anthropologist. Contrary to the official position of the World Health Organization, she has argued that the health risks of FGM are exaggerated, its effect on women’s sexuality misunderstood, and that critics are wrong to see it as an oppressive practice. Since 2009, Ahmadu works together with another anthropologist, who decried how the anti-FGM movement has worked to marginalize and discredit the voices of dissenting African women.

As in 1991 Fuambai and Sunju, her little sister, and a few other female family members had been invited by the mother, an aunt and the grandmother to celebrate the mysterious Ceremony that was unavoidable to join the Bundu, the 21-year-old still studied, the little girl was only seven years old. Obviously both didn’t know the exact course of the custom and had almost no idea what they were going to do. The student had only a vague experience that „something down there“ would be cut off, because a younger aunt had betrayed her once to have secretly observed such a ritual. As Ahmadu admitted, it was not usual that the girls were previously informed about the initiation ritual, but that allegedly would be different today. Nevertheless both sisters performed the traditional rite which includes having the external part of her clitoris and her labia minora excised by a sowei, a woman in charge of such ceremonies.

[ Text will be ready soon … „work in progress“ ]

[ In a few days, a German translation will be available | In einigen Tagen wird eine deutsche Übersetzung verfügbar sein: „Lieber Joseph, …“ ]

474. Rezension zu Beschneidung bei Jungen (Männergesundheitsbericht 2017)

3. August 2017

Merseburger Zaubersprüche 2.0

Der 3. Deutsche Männergesundheitsbericht (Sexualität von Männern) entstand aus der Zusammenarbeit der Stiftung Männergesundheit mit dem Institut für Angewandte Sexualwissenschaft (IfAS) der Hochschule Merseburg. 2014 hatte die Hochschule Merseburg Heinz-Jürgen Voß auf die Professur für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung berufen. Bildung ist Erfahrung und Wissenszuwachs, sind aus Sicht des Merseburgers für sexuelles Erleben und Lernen intakte weibliche oder männliche Sexualorgane entbehrlich?

Der an peniler Anatomie (Sorrells et al.) und an den negativen Folgen jeder Zirkumzision für Sexualität und Partnerschaft (Frisch, Grønbæk, Lindholm) eher desinteressierte Professor für Angewandte Sexualwissenschaft und gelernte Diplom-Biologe Heinz-Jürgen Voß kämpft dafür, dass die Jungenbeschneidung sprich männliche Genitalverstümmelung als reguläre Krankenkassenleistung angeboten wird. Das allerdings, vgl. Meyer / Ringel oder Hörnle, muss die zeitnahe Finanzierung auch der milden Sunna nach sich ziehen, der Islamic FGM.

Ob Mädchen oder Junge: keine Beschneidung unter 18, meint der Sozialpädagoge Edward von Roy und sendet seinen offenen Brief per Email an Prof. Dr. med. Theodor Klotz, Prof. Dr. sc. med. Doris Bardehle, Bettina Staudenmeyer (MA) und Dr. phil. Matthias Stiehler.

Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht (2017) Sexualität von Männern. Heinz-Jürgen Voß, Buchkapitel 2.3 Beschneidung bei Jungen. Klappentext sowie Verlag: „die vielseitigen Facetten der Sexualität von Männern sowohl aus sozialwissenschaftlichen auch aus medizinischen Perspektiven. 40 Experten […] analysieren den erreichten Stand, zeigen Defizite auf und geben umfangreiche Handlungsempfehlungen.“[1]

Wenn wir beginnen über die Zirkumzision zu reden, wir sollten allerdings sogleich sagen: über die, primum non nocere, gebotene Vermeidung jeder medizinisch nicht indizierten Operation und damit auch über die grundsätzlich gebotene Vermeidung der Beschneidung, sprechen wir über den Menschen, den menschlichen Körper, den männlichen Körper, den kindlichen männlichen Körper und den Penis. Daher vorab einige Sätze zur penilen Entwicklung aus leider gegebenem Anlass.

Denn gerade in Deutschland werden der Mythos Phimose und die Desinformation zur Retrahierbarkeit (Zurückziehbarkeit) der Vorhaut immer wieder aufgewärmt, beispielsweise durch Claudia Görner, vgl. die Kritik des Autors an Görners per YouTube online gestellten sogenannten Lehrfilmen der Klinik für Urologie und Kinderurologie – Otto von Guericke Universität Magdeburg,[2] oder durch die Jungenbeschneidungsversteherinnen Yasmine Heß-Busch und Iris Rübben: „Eine Verklebung von Vorhaut und Glans ist bis zum Ende des 3. Lebensjahres noch als physiologisch zu betrachten.“

Das ist falsch und durch Rübben usw. wird zielsicher der Druck aufgebaut und die Drohkulisse gemalt, das von grässlicher Phimose bedrohte männliche Kind noch rasch vor der Einschulung zu beschneiden. Richtig wäre: es gibt kein Alter – gar keins! Denn zwölf, 14 oder 16 Jahre als das Alter der vollständigen Retraktierbarkeit der Penisvorhaut ist für jeden zweiten Jungen normal und gesund, sogar älter kommt vor oder sogar niemals. Im vorliegenden 3. Deutschen Männergesundheitsbericht hätte der – ansonsten ausgezeichnete – Beitrag 2.2 von Gunter Neubauer (Sexuelle Gesundheit von Jungen bis zur Pubertät) oder das ebenfalls sehr lesenswerte Kapitel 2.4 Sexuelle Gesundheit männlicher Jugendlicher – Indikatoren männlicher sexueller Jugendgesundheit (Reinhard Winter) auf die Verhaltens- und Pflegetipps der verlässlichen Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) hinweisen sollen,[3] was Neubauer oder Winter ja vielleicht im 4. Deutschen Männergesundheitsbericht unterbringen kann. Es fällt auf, dass der wenig plausible Text von Beschneidungsbefürworter Voß, Buchkapitel 2.3, durch zwei brauchbare und wichtige Aufsätze umgeben ist, umrahmt.

I’m intact, don’t retract.

Only clean what is seen.

Clean the penis as you would a finger.

Sexuelle Gesundheit von Jungen bis zur Pubertät, auch die Erkenntnis der durchschnittlichen Fähigkeit des vollständigen Zurückziehenkönnens der Penisvorhaut im Alter der Jungen erst von 10,4 Jahren, Normalverteilung, das bedeutet jeder zweite Junge ist älter (Thorvaldsen and Meyhoff 2005), und die Warnung vor dem Beschädigen des Penis durch Premature, Forcible Foreskin Retraction (PFFR), durch jedes unbedingt zu vermeidende gewaltsame Zurückziehen der Vorhaut, hätten im gleichnamigen Buchkapitel 2.2 (Neubauer) nicht fehlen dürfen.[4]

Mette Andersen Thorvaldsen & Hans-Henrik Meyhoff […] found that the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

„Das einzige, was man zur Penispflege eines nicht beschnittenen Jungen braucht, ist ein großes langes Lineal. Warum? Na, um es all jenen neugierigen Leuten auf die Finger zu klatschen, die versuchen, die Vorhaut zurückzuziehen.“[5]

The only tool you need to care for an intact boy is a ruler to smack the hands of those curious people who attempt to retract his foreskin.

Soweit zur penilen Entwicklung von Jungen und zur korrekten Genitalpflege.

Zum Beschneidungsverharmloser und Beschneidungsbewerber aus Merseburg.

Man ärgert Kinder nicht und tut ihnen schon gar nicht weh. Überall auf der Welt und für jedermann ist das eine Selbstverständlichkeit, von Jorge Mario Bergoglio bekannter als Papst Franziskus abgesehen, für den das katholische Schlagen von Kindern völlig Ordnung ist solange dabei „deren Würde bewahrt“ wird, wenn da nicht der stammeskulturelle oder auch himmlische Befehl zum Amputieren einer gehörigen Portion des Geschlechtsteils wäre. Kinderqual in Kauf nimmt man auch im Umfeld des durch Heinz-Jürgen Voß mehrfach herangezogenen australischen Brian J. Morris sowie im Bereich der Esoterik zum südafrikanischen Township und Beschneidungsexperiment Orange Farm[6] und im Dunstkreis der, so es um Minderjährige (unter 18 Jahre) geht, doch wohl wenig „freiwilligen“ (voluntary), Bill-Gates-finanzierten afrikanischen Massenbeschneidungskampagne VMMC (Voluntary medical male circumcision for HIV prevention).

Deutschland 2017, Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht. Alibi um Alibi sammelt Heinz-Jürgen Voß („es gibt mehr als zwei Geschlechter“), um die Beschneidung von Jungen zu rechtfertigen. Voß kann es wissen und sagt es nicht: Die Penisvorhaut ist das Pendant nicht zur Klitorisvorhaut, sondern zur Quelle der weiblichen Lust selbst, zur Klitoris. Dem Jungen und späteren Mann werden 70 bis 80 % der penilen Sensitivität amputiert, jede verharmlosend Beschneidung genannte Operation an einem Jungen oder Mann zerstört so viel wie eine FGM Typ Ib Klitoris(teil)amputation oder eine FGM Typ II Labien(teil)amputation. Der, s. Quelle 7, um genitale Intaktheit unbekümmerte Voß plädiert für genitale Autonomie: „Hier gilt es für geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung zu werben und interessierten Menschen zu erläutern, warum es für andere Menschen so wichtig ist, ihr Geschlecht und ihre Sexualität frei und selbst zu bestimmen.“ Ach so Herr Professor, auf Wunsch von Religionsgemeinschaft und Elternhaus sollen sich die Jungen erst drei Viertel der Empfindlichkeit des Penis rituell kaputtmachen lassen, um dann: „ihre Sexualität frei und selbst zu bestimmen“, haben wir Sie richtig verstanden?

Der auffällig lautstark irgendwie pro queer und pro transsexuell eingestellte junge Professor hatte gerade über das dritte Geschlecht sinniert. Dabei sagte der 1979 im thüringischen Ilmenau geborene deutsche ausgebildete Diplom-Biologe und heutige Forschungsprofessor für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung einen durchaus sinnvollen Satz, den er allerdings auf das unbeschnittene schafiitische Mädchen oder den, aus Sicht des professionellen Beschneiders, an Vorhautbesitz leidenden Jungen übertragen sollte: „Wie würde ich reagieren, wenn mein Kind so wäre? Ich würde es akzeptieren, so wie es ist, gerade weil ich möchte, dass es ihm gut geht. Genau darum geht es.“[7]

Warum verteidigt der pro-queer, antirassistisch und antikapitalistisch daherkommende Merseburger die körperliche Gesundheit und Intaktheit des männlichen Kindes nicht, sondern liefert Jungen erst einer elterlichen Allmacht und dann den religiösen Beschneidern aus? Wer das kinderrechtlich gebotene Prinzip Keine Beschneidung unter achtzehn vertritt, legt sich allerdings mit Mufti, Scheich und Imam an, denn für zwei der sunnitischen Rechtsschulen (Sg. Madhhab), die schafiitische und die hanbalitische, sowie im schiitischen Islam ist die männliche Beschneidung (ختان ḫitān) wadschib, religiös verpflichtend. Für die anderen sunnitischen Madhhahib, die hanafitische und die malikitische, gilt die männliche Beschneidung, der Chitan, als Sunna muakkada, sogenannte mit Nachdruck empfohlene Prophetentradition und kommt einer absoluten Verpflichtung de facto gleich. Voß versucht dem Leser weiszumachen, dass die Zirkumzision völlig harmlos sei und sogar gesundheitsförderlich, die zeitgenössische Anatomie und Medizin hat er dabei nicht auf seiner Seite. Vielleicht scheut der Dritte-Welt-freundlich und proschwul argumentierende Antisexist den Konflikt mit den Parteigängern der Schariagesetze und vermeidet deshalb den inhaltlichen Streit mit den alles andere als schwulenfreundlichen Moscheegemeinden und Islamverbänden, etwa die Debatte über die islamische Frauenkleidung, über den ausgesprochen sexistischen Hidschab.

Gewalt ist nie privat. Ebenfalls eine Selbstverständlichkeit sollte man meinen. Doch die Zirkumzision ist Gewalt und ungerührt werden zahllose Jungen, ob gemäß Ärzteverband AAP täglich in den USA oder ob religiös, im weltweiten Vergleich und quantitativ vor allem islamisch, einer veritablen Folter (engl. torture, vgl. Erklärung von Anaheim 1989)[8] unterworfen alleine durch das Abreißen des Praeputium von der Glans.

Physicians who practice routine circumcisions are violating the first maxim of medical practice, Primum non nocere, „First, Do No Harm“, and anyone practicing genital mutilation is violating Article V of the United Nations Universal Declaration of Human Rights: „No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment.“

(Declaration of the First International Symposium on Circumcision. Adopted by the First International Symposium on Circumcision, Anaheim, California, March 3, 1989.)

2014 berief die Hochschule Merseburg Heinz-Jürgen Voß auf die Professur für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung.

Im Anfang war das Beschneidungsmesser, wollen uns die weismachen, deren zaghaftes Denken innerhalb der geistigen Gefängnismauern der alles andere als vom Himmel gefallenen Religion oder Tradition kreist.

Auf dem Sinai allerdings senkte der (noch nachzuweisende) Ewige nicht zwei Beschneidungsmesser herab, sondern zwei Steintafeln. Mögen wir einst geglaubt haben, dass die Amputation der Penisvorhaut die bösen Geister vertreibt und die Engel lächeln lässt oder dass sie den patriotischen maskulinen Amerikaner vor Unmoral und Bakterien rettet, so wissen wir heute, dass die männliche Beschneidung körperlichen und psychischen Schaden anrichtet, jede Beschneidung, es geht nicht erst um die sogenannten Komplikationen. Ein elftes Gebot „Du sollst dich doof stellen“ gibt es nicht im Dekalog, der wissenschaftlich und allgemein-menschenrechtlich gebotene Übergang zu einem nicht beschneidenden Initiationsritual ist jeder Religion und damit auch dem Judentum zuzumuten. Brit Shalom (ברית שלום‎) ist eine würdige Alternative und die acht Tage alten jüdischen Mädchen verdienen ein genau so schönes Ritual der Namensvergabe und wurden, anders als im Islam, schließlich noch nie beschnitten.

Es ist pauschal auch nicht richtig, wiewohl es beispielsweise 2012 oft zu hören war, das gefälligst respektable historische Alter, die Altehrwürdigkeit der Jungenbeschneidung zu beschwören oder ihr, etwa in den USA und in Südkorea, inflationäres Vorkommen, ihre Häufigkeit. Die Mädchenbeschneidung sprich weibliche Genitalverstümmelung (FGM, Female genital mutilation) ist in Ägypten, Kurdistan oder Malaysia auch häufig. Dass eine schädliche Tradition oft geschieht macht sie nicht besser, und die vielleicht noch blutenden und hoffentlich nicht eiternden Wunden am Penis eines gestern beschnittenen Jungen sind auch nicht 3.000, 4.000 oder 5.000 Jahre alt, sondern 24 Stunden.

Auch wenn die aus Sicht von uns Sozialpädagogen oder Sozialarbeitern vernehmbar als verwerflich einzustufende Praxis der medizinisch nicht gebotenen Zirkumzision beispielsweise vorislamisch ist und sogar älter als die Legenden von Zippora oder Abraham, wenn sie Jahrtausende alt sein mag, am beinahe in Vergessenheit geratenen Anfang der Menschheitsgeschichte standen nicht der Zugriff des frommen oder traditionsbewussten Erwachsenen auf den einer symbolischen, einer blutigen zweiten Geburt unterzogenen Kinderkörper und die Amputation von einem Stück des kindlichen Geschlechtsteils, sondern im Anfang war der intakte, der heile Körper, zu dem ein heiles Geschlechtsorgan gehört. Die Beschneidung macht das Kind nicht gesund oder glücklich, sondern ist eine Störung der Harmonie des Kinderkörpers, des Weltalls sowie der Mutter-Kind-Beziehung und Vater-Kind-Beziehung, wobei wir bei Kind zwischen Junge und Mädchen nicht zu differenzieren haben, was das deutsche Recht, Gleichbehandlung als Staatsziel, auch gar nicht kann. „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ (Art. 3 Abs. 2 GG).

Dass § 1631d BGB seit fünfeinhalb Jahren 50 % der Kinder und Jugendlichen, nein, weil sie bald Erwachsene sein werden 50 % der Bevölkerung, schutzlos stellt, ist verfassungswidrig und ließ vor drei Jahren kinderfeindliche Postmodernisten wie Kathrin Meyer und Karl-Peter Ringel (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) oder Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages Hannover 2014 Bd. I: Gutachten Teil C: Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) vorpreschen. Die Volljuristin und der Aachener Laboratoriumsmediziner sowie die Berliner Strafrechtlerin wollen durch Straffreistellung der islamischen Mädchenbeschneidung mindestens einer milden Sunna (FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder FGM Typ IV Subtyp Einschnitt oder Einstich) Gleichberechtigung oder vielmehr gleiche Entrechtung herstellen.

Ein Tiefpunkt der deutschen Rechtsgeschichte: im Rahmen einer geschlechtsneutralen Neuformulierung von § 1631d BGB (Meyer und Ringel) bzw. von § 226a StGB (Hörnle) und im allgemeinen Wissen um den, vgl. Angela Merkel („Komikernation“), von der ganzen Bevölkerung hinzunehmenden kindlichen Schmerz und die genitalen lebenslangen Beschädigen der Jungen und Männer soll das künftige Leid und Genitalbeschädigen der Mädchen und Frauen rechtfertigt werden. Wehren wir uns gegen diese weltweit versuchten, derzeit etwa durch die Anwälte der Praktiker bzw. Sympathisanten der schiitischen FGM Jumana Nagarwala und Fakhruddin Attar gestarteten Kampagnen der Bagatellisierung der Chatna (Chitan al-inath, sunat perempuan). Denn jede FGM stiftet Schaden an Körper und Psyche, auch incision oder prinprick. Die WHO-Kategorie zur FGM ist nicht aufzuspalten in einen weiterhin verbotenen und einen anderen, angeblich vernachlässigbar invasiven und dann erlaubten Teil.

Das islamische Dogma von der Fitra (فطرة fiṭra), dem angeborenen Ausgerichtetsein auf Gott (s. Quelle 9), ist in den an seiner Abschaffung nicht interessierten Rechtsstaat nicht integrierbar und, ohne Außenansicht, auch nicht in universitäre Imamausbildung oder Islamischen Religionsunterricht. Die Fitra nämlich beinhaltet das Beschnittensein des islamrechtlich religiös erwachsenen Mannes, die Penisvorhaut des Fünfzehnjährigen oder älteren männlichen Muslims (15 Mondjahre) ist schlicht kein Bestandteil des islamisch legalen (حلال ḥalāl) Körpers. Gemäß der Scharia mindestens im Fiqh der sunnitischen Schafiiten und der schiitischen Dawudi Bohra gilt Entsprechendes für die Klitorisvorhaut oder vielmehr die Klitoris des Mädchens. Kurz gesagt: das schafiitische Kind ist Junge oder Mädchen und muss beschnitten werden und auch die derzeit in Detroit, Michigan wegen Mädchenbeschneidung inhaftierte US-amerikanische Ärztin Jumana Nagarwala hat ihre Religion richtig verstanden. Den Islam integrieren heißt die FGM integrieren, die Zweit- bis Viertfrau, den Talaq, die neunjährige Braut, den Zwang zum Bedecken des weiblichen Körpers (mindestens) bis auf Hände und Gesicht mit einem blickdicht verhüllenden sowie alle Konturen und Rundungen verbergenden Tuch (Hidschab), einen anderen Islam gibt es noch nicht.

Auch eine intensive persönliche Gottesfurcht berechtigt keineswegs, den Körper eines anderen zu verletzen, ein anderer Begriff von körperlicher Unversehrtheit ist auch dem deutschen Grundgesetz nicht zu entnehmen. Anders als man es 2012 im Bundestag glaubte, haben Eltern eben nicht das Recht, das Geschlechtsorgan ihres Sohnes auf eigenen Wunsch hin oder himmlischen Befehl zurechtzuschnitzen. In der kulturellen Moderne ist das männliche oder weibliche Genital kein Stammeseigentum, auch der Kinderpenis ist kein Familienbesitz.

Dabei kann die Bundesrepublik zwischen Junge und Mädchen nicht unterscheiden, alleine deshalb ist und bleibt der am schwarzen Tag der Kinderrechte, am 12. Dezember 2012 durchs Parlament gepeitschte § 1631d BGB verfassungswidrig. Da wird auch nicht mit Halbwüchsigen verhandelt, die sich bekanntlich, die Worte Xhosa und Ulwaluko sollten genügen, dem Gruppendruck zum Beschnittensein und Verstümmeltwerden nicht entziehen können – ja, Verstümmelung, die rituelle Beschneidung, und nur über diese Zirkumzision reden wir, ist Genitalverstümmelung, ist ihn ihrem Ausmaß einer FGM Typ Ib Klitoris(teil)amputation entsprechend oder einer FGM Typ II Amputation der Schamlippen.

Wikipedia informiert: „Neben den Arbeiten zu Geschlecht und Biologie ist Heinz-Jürgen Voß seit dem Jahr 2014 im Themenfeld Sexuelle Bildung und zur Prävention sexualisierter Gewalt präsent“. Sexualisierte Gewalt, allgemein sagt man Kindesmissbrauch. Gewiss, alle Eltern lieben ihr Kind … und beschneiden es trotzdem, mindestens sunnitisch-schafiitisch oder bei den verschiedenen schiitischen Bohra einerlei ob Junge oder Mädchen.

Auch der Junge wird überwältigt und erleidet Schmerzen und lebenslange Schädigung, machen wir uns nichts vor: die Kritik an der Zirkumzision ist so alt wie die Beschneidung selbst, das Schreien des Babys ist die Kritik, wobei einige Säuglinge in Ohnmacht fallen und dann freilich zu Schreien aufhören. Fakt ist und bleibt: die Messerklinge tut weh und das Kind krabbelt weg oder würde es gerne. Dementsprechend wird das männliche Baby gefesselt, in den USA auf einem Circumstraint genannten Plastiktablett, das kleine Kind wird festgehalten. Dem größeren Jungen hingegen und seiner Sippe drohen bei Aufmucken oder Aufschreien Verächtlichmachung und Ehrlosigkeit. Der Unbeschnittene war oder ist in vielen Kulturen rechtlos, er – oder sie – darf nicht heiraten und nichts erben.

Sehr geehrter Herr Voß, allerdings ist es zweckmäßig, dass Sie sich („Laufzeit 1. Mai 2014 – 30. April 2020“) Gedanken machen über „eine Ab¬wehr potentieller und die Verarbeitung bereits be¬ste¬hender sexueller Grenzverletzungen“.[9]

Machen wir uns nichts vor, sehr geehrter Herr Voß: ob die religiösen Erwachsenen mit Feuersteinklinge, Messer, Schere oder Skalpell einem Mädchen oder einem Jungen Genitalgewebe amputieren, Beschneidung ist sexuelle Grenzverletzung, Beschneidung ist sexuelle Traumatisierung, das Opfer erlebt Beschneidung als Vergewaltigung.

Aus der Mitmach-Enzyklopädie Wikipedia:

„Neben den Arbeiten zu Geschlecht und Biologie ist Voß seit dem Jahr 2014 im Themenfeld Sexuelle Bildung und zur Prävention sexualisierter Gewalt präsent. Als Forschungsprofessor und Leiter des Forschungsprojekts „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung“ wird er vom Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Förderlinie Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Einrichtungen gefördert. Im Rahmen der Förderlinie ist unter anderem eine Ethik-Erklärung entstanden sowie ein Curriculum zur Sexuellen Bildung und zur Prävention sexualisierter Gewalt.“

Sehr geehrter Herr Voß, die fürchterlich gottesfürchtige, die sehr religiöse sunat perempuan, bei den Dawudi Bohra genannt Chatna, ansonsten Chitan al-inath, weibliche Beschneidung, oder Chitan al-banat, Beschneidung der Töchter, und ebenso die fromme oder AAP-seits fehlgeleitete und US-kulturelle Jungenbeschneidung, die Zirkumzision, ist Traumatisierung – und Sie verdienen als Merseburger Professor Ihr Geld mit dem Denken und Schreiben zu „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung“. Informieren Sie sich über die Beschneidung, beispielsweise bei den D.O.C., den Doctors Opposing Circumcision. Ihr diesjähriges, mit Fußnoten 14 Seiten langes Bagatellisieren der MGM, der männlichen Genitalverstümmelung, ist jungenfeindlich und männerfeindlich. Arbeiten Sie in Zukunft mit den weltweiten Intaktivisten, die gibt es auch lesbisch oder schwul, afrikanisch oder jüdisch, muslimisch oder ex-muslimisch, gegen jede Form der HGM, jede Form der Human genital mutilation, das ist FGM oder MGM und informieren Sie sich, nicht bei Brian J. Morris, über die sensorische, sexuelle und partnerschaftliche Bedeutung der Penisvorhaut.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis).

Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).[10]

Zu den durchweg nachteiligen Auswirkungen jeder medizinisch nicht indizierten männlichen Beschneidung gehört eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 10.000 bis 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die jeder Jungenarbeiter oder Sozialarbeiter endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollte, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten.

Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur rund 4.000 überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize aufnehmen und weiterleiten können. Die schmale Zone der Eichel zwischen Corona glandis (Eichelrand) und Sulcus coronarius (Penisfurche), die von Natur aus doch (wenige) Lustrezeptoren enthält, keratinisiert (verhornt) im Laufe der Jahre, was beschnittene Männer als großen Verlust an (restlicher) sexueller Lebensqualität beschreiben und mit Schutzmaßnahmen, vor mechanischer Reibung im Alltag, bzw. mit Restoring, mit dem Versuch der Wiederherstellung der Vorhaut, nur begrenzt ausgleichen können.

Durch die Beschneidung werden dem Jungen oder Mann ein Großteil der Nervenendigungen des Penis insgesamt und fast alle der besonders empfindlichen niedrigschwelligen spezialisierten Nervenendigungen irreversibel entfernt (amputiert). Die empfindlichsten Regionen des unbeschnittenen Penis gehen durch die Beschneidung für immer verloren; vgl. die Untersuchung von Sorrells et al. (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis).[11]

Schluss mit dem Bagatellisieren der Zirkumzision, wie es etwa durch Fokussierung auf das Nebenthema operative Komplikationen geschieht. Schluss auch mit dem Aushandeln von Altersgrenzen der Einwilligungsfähigkeit (genital autonomy), denn völlig altersgemäß kann auch der männliche Jugendliche die lebenslangen Beschneidungsfolgen für Sexualität und Partnerschaft nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge braucht anatomisch faktenbasierte Beratung und bis zum Alter von 18 Jahren ein unversehrtes Geschlechtsorgan (genital intactness). Wer hingegegen, wie der Lei¬ter des IfAS (Institut für Angewandte Sexualwissenschaft, Fördergemeinschaft Sexualpädagogisches Zentrum Merseburg, Hochschule Merseburg) Heinz-Jürgen Voß („auch biologisch gibt es viele Geschlechter“), in einem Text zur penilen Beschneidung die Begriffe Gefurchtes Band (ridged band), Frenulares Delta (Frenular delta; McGrath 2001) und Frenulum, Vorhautbändchen noch nicht einmal verwendet, kann zur Jungen- und Männergesundheit offensichtlich nicht angemessen beraten und zeigt uns seine grundsätzlichen, nämlich bereits anatomiebezogenen Wissensdefizite im Bereich Sexualwissenschaft und Sexualpädagogik.

Unser klares Nein zur sogenannten Medikalisierung, weder für die weibliche noch für die männliche Genitalverstümmelung ist die Verlagerung in Arztpraxis oder Hospital zu fordern und schon gar nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenlassen aufzunehmen.

Stiftung Männergesundheit hat im Merseburger Professor keinen geeigneten Autoren und, obwohl vom Herausgeber (Klappentext; Verlag) gewünscht, schon gar keinen Sachkundigen („Experten“) zum Thema Zirkumzision gefunden. Mit dem Buchkapitel 2.3 Beschneidung bei Jungen hat Heinz-Jürgen Voß das Thema Zirkumzision verfehlt: anatomisch, kinderrechtlich, pädagogisch, sexuell, partnerschaftsbezogen.

Dass er mit seinem Aufruf nach pauschaler Krankenkassenfinanzierung der nicht medizinisch indizierten Jungenbeschneidung auch die gleich invasiven oder weniger invasiven Formen der Mädchenbeschneidung mitfinanzieren lassen müsste, die medikalisierte FGM (Typ I, II oder IV), ist dem Forscher und Lehrer zu biologisch-medizinischen Geschlechtertheorien, Sexualwissenschaft, Queer Studies und Intersektionalität entweder nicht bewusst oder schlicht gleichgültig.

Enttäuschendes Fazit.

Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht (2017) Sexualität von Männern. Heinz-Jürgen Voß, Buchkapitel 2.3 Beschneidung bei Jungen.

Wissenschaft knapp über dem Niveau der Merseburger Zaubersprüche.[12]

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e n

[1] Psychosozial-Verlag, Gießen

Stiftung Männergesundheit (Hg.) • Sexualität von Männern • Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht

https://www.psychosozial-verlag.de/2683

Sexualität ist wesentlicher Bestandteil von Gesundheit

Der Dritte Deutsche Männergesundheitsbericht, der in Zusammenarbeit mit dem Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg unter Leitung von Prof. Dr. Voß entstand, versucht diese Lücke etwas zu schließen. Der Bericht, der der erste in Deutschland und Europa dieser Art ist, wirft einen aktuellen Blick auf die vielseitigen Facetten der Sexualität von Jungen, männlichen Jugendlichen, jungen Männern, Männern im mittleren Lebensalter, behinderten Männern und alten Männern in Deutschland. Er verdeutlicht, dass unter sexueller Gesundheit nicht in erster Linie Störungen und sexuell übertragbare Infektionskrankheiten verstanden werden sollte. Vielmehr fördert ein körperliches und emotional befriedigendes Sexualleben das allgemeine Wohlbefinden und ist somit ein wesentlicher Bestandteil von Gesundheit. Sexuelle Probleme hingegen, führen oft zu einer geringeren Lebenserwartung und Partnerschaftsqualität, erhöhter Depressivität und allgemeiner Unzufriedenheit.

Blick auf die Sexualität aus medizinischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive

Wie hat sich die Forschungssituation in der BRD entwickelt? Wie entwickelt sich „Sexualität im 21. Jahrhundert“ ? Wie vermeiden wir Diskriminierungen bezogen auf sexuelle Orientierungen und wie können sexuelle Straftaten weiter reduziert werden?

Um diese Fragen zu beantworten, haben 40 Autorinnen und Autoren die wichtigsten Aspekte von männlicher Sexualität in erstmaliger Zusammenarbeit von Medizinern und Soziologen analysiert. In 31 Beiträgen werden u.a. die historische Entwicklung der männlichen Sexualität in Deutschland bis ins heutige Digitalzeitalter, die sexuelle Entwicklung des Jungen und Sexualität im Alter, Darstellungen der vielfältigen Facetten von Sexualität sowie ihre gesellschaftliche Akzeptanz und Grenzen dargestellt. Der Bericht zeigt die Zusammenhänge von gesellschaftlicher Entwicklung und Sexualmoral auf.

Der 3. Männergesundheitsbericht der Stiftung Männergesundheit richtet sich sowohl an gesundheitspolitische Entscheidungsträger, an Expertinnen und Experten der Sexualwissenschaft, Sexualtherapeuten, Fachkräfte der Sexualpädagogik und an die interessierte Öffentlichkeit. Jeder Beitrag schließt mit Handlungsempfehlungen und Vorschlägen zu Forschungsbedarf, zur Gesundheitsversorgung und zur Information der Bevölkerung über aktuelle Tendenzen der Sexualität ab.

Stiftung Männergesundheit (Hg.)

https://www.stiftung-maennergesundheit.de/aktivitaeten/forschung/dritter-maennergesundheitsbericht.html

[2] Lehrfilm zur Phimose desinformiert

Verlässt Deutschlands Wissenschaftsbetrieb und insbesondere Medizinbetrieb seinen ureigenen Bereich von Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit? Innerhalb von 360 Jahren von den Magdeburger Halbkugeln 1656 zur Magdeburger Halbbildung 2016? Zu zwei online gestellten Kurzfilmen von Claudia Görner (Magdeburg) zur Jungenbeschneidung oder Zirkumzision. Ein Kommentar mit Querverweisen zur FGM und den deutschen Kampagnen zur Straffreistellung der islamischen Mädchenbeschneidung von Edward von Roy (2017).

https://schariagegner.wordpress.com/2017/02/25/lehrfilm-zur-phimose-desinformiert/

[3] Care of the Intact (Not Circumcised) Penis in the Young Child

Doctors Opposing Circumcision

https://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-professionals/care-of-the-intact-penis/

[4] Normal development of the prepuce: birth through age 18

CIRP (Circumcision Information and Resource Pages) review article.

http://www.cirp.org/library/normal/

Patologisk eller fysiologisk fimose? [Phimosis: pathological or physiological?]

Ugeskrift for Læger [Weekly Journal for Physicians], Volume 167, Number 17: Pages 1858-1862,25 april 2005.

Mette Andersen Thorvaldsen & Hans-Henrik Meyhoff, Hillerød Sygehus, Afdeling A, Urologisk Sektion

http://www.cirp.org/library/normal/thorvaldsen1/

PFFR, Premature, Forcible Foreskin Retraction

July 2016

Premature, Forcible Foreskin Retraction: A Memorandum of Evidence-based Medicine

Concerning the current standard of care prohibiting premature, forcible foreskin retraction

A publication of Doctors Opposing Circumcision

Seattle, Washington

https://www.doctorsopposingcircumcision.org/wp-content/uploads/2016/08/premature-forcible-foreskin-retraction-a-memorandum-of-evidence-based-medicine.pdf

[5] The only tool you need to care for an intact boy is a ruler to smack the hands of those curious people who attempt to retract his foreskin.

(Mothering 11.12.2008.)

http://www.mothering.com/forum/44-case-against-circumcision/1011333-having-boy-circ-not-circ.html

http://iinformedparenting.blogspot.de/2010/10/top-12-myths-about-circumcision.html

UNCUT

Twelve Common Misconceptions About Circumcision and the Intact Male.

(Tribal Baby 17.11.2008.)

http://tribalbaby.blogspot.de/2008/11/uncut.html

[6] Gilgal Society; Gründer: der Zirkumfetischist und überführte Sexualstraftäter Vernon G. Quantance; Mitglied oder Sympathisant: Bertran Auvert vom unwissenschaftlichen Beschneidungsprojekt Orange Farm

(bei IntactWiki)

http://intactwiki.org/wiki/Vernon_G._Quaintance

(bei CircWatch)

http://circwatch.org/tag/gilgal-society/

[Desinformation]

Association of the ANRS-12126 Male Circumcision Project with HIV Levels among Men in a South African Township: Evaluation of Effectiveness using Cross-sectional Surveys

Bertran Auvert et al. (2013)

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3760784/

[Information]

BRIAN J MORRIS:

Morris was a founding member of ‘The Gilgal Society’, a UK based pro-circumcision organisation. Until 2012, the Gilgal Society was led by Vernon Quaintance, who was found guilty of possessing child pornography in 2012 and who is currently facing more similar charges.

Meet the ‘Circumcision Academy of Australia’ | Intactivists of Australasia (Bringing an end to the non-therapeutic circumcision of minors in Australia and New Zealand.) 23.08.2012

https://intactivistsofaustralasia.wordpress.com/2012/08/23/meet-the-circumcision-foundation-of-australia/

How the circumcision solution in Africa will increase HIV infections

Robert S. Van Howe, Michelle R. Storms

http://www.publichealthinafrica.org/index.php/jphia/article/view/44

Urinary Tract Infections (UTIs)

Doctors Opposing Circumcision

https://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-professionals/alleged-medical-benefits/urinary-tract-infections/

[7] Interview mit Sexualwissenschaftler Heinz-Jürgen Voß „Es gibt mehr als zwei Geschlechter“ Mitteldeutsche Zeitung (MZ) 14.12.2015

http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/interview-mit-sexualwissenschaftler-heinz-juergen-voss–es-gibt-mehr-als-zwei-geschlechter–23344662

Vor dem deutschen 30. Januar 1933 fühlte alle Welt queer und war die Zweiteilung der Menschheit in Mann und Frau noch gar nicht erfunden, meint Heinz-Jürgen Voß:

„Bis in die 1920er Jahre sprach man von Geschlechtervielfalt. Mit den Nazis kam die Theorie einer weitgehend klaren biologischen Zweiteilung, die auch immer noch im Biologiestudium vermittelt wird, obwohl die aktuelle Forschung längst weiter ist. Solche einfachen Thesen machten mich stutzig, und ich erkannte, dass die vermeintlich natürliche Zweiteilung viel Leid mit sich bringt.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Heinz-J%C3%BCrgen_Vo%C3%9F_(Sozialwissenschaftler)

[8] Declaration of the First International Symposium on Circumcision

We recognize the inherent right of all human beings to an intact body. Without religious or racial prejudice, we affirm this basic human right.

We recognize the foreskin, clitoris and labia are normal, functional body parts.

Parents and/or guardians do not have the right to consent to the surgical removal or modification of their children’s normal genitalia.

Physicians and other health-care providers have a responsibility to refuse to remove or mutilate normal body parts.

The only persons who may consent to medically unnecessary procedures upon themselves are the individuals who have reached the age of consent (adulthood), and then only after being fully informed about the risks and benefits of the procedure.

We categorically state that circumcision has unrecognized victims.

In view of the serious physical and psychological consequences that we have witnessed in victims of circumcision, we hereby oppose the performance of a single additional unnecessary foreskin, clitoral, or labial amputation procedure.

We oppose any further studies which involve the performance of circumcision procedures upon unconsenting minors. We support any further studies which involve identification of the effects of circumcision.

Physicians and other health-care providers do have a responsibility to teach hygiene and the care of normal body parts and explain their normal anatomical and physiological development and function throughout life.

We place the medical community on notice that it is being held accountable for misconstruing the scientific database available on human circumcision in the world today.

Physicians who practice routine circumcisions are violating the first maxim of medical practice, Primum non nocere, „First, Do No Harm“, and anyone practicing genital mutilation is violating Article V of the United Nations Universal Declaration of Human Rights: „No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment.“

Citation:

Declaration of the First International Symposium on Circumcision. Adopted by the First International Symposium on Circumcision, Anaheim, California, March 3, 1989.

http://www.cirp.org/pages/intactivist/declaration/

[9] BMBF-Forschungsprojekt „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung”

https://www.ifas-home.de/forschung/forschungsprojekt/

The fitra

Islam Question and Answer

General Supervisor: Shaykh Muhammad Salih al-Munajjid

06.08.2017 Principles of Fiqh » Jurisprudence and Islamic Rulings » Acts of Worship » Purity » Natural character and instinct of the human creation.

60314: Circumcision of girls and some doctors’ criticism thereof

The hadith narrated by al-Bukhari (5889) and Muslim (257) from Abu Hurayra (…), that the Prophet (…) said: „The fitra is five things – or five things are part of the fitra – circumcision, shaving the pubes, cutting the nails, plucking the armpit hairs, and trimming the moustache.“This hadith includes circumcision of both males and females. […]

3 – That circumcision is obligatory for men and is good and mustahabb for women.

This is the third view of Imam Ahmad [bin Hanbal], and it is the view of some Malikis such as Sahnun. This view was also favoured by al-Muwaffaq ibn Qudama in al-Mughni.

See: al-Tamhid, 21/60; al-Mughni, 1/63

It says in Fatawa al-Lajna al-Daima (5/223):

Circumcision is one of the Sunnas of the fitra, and it is for both males and females, except that is it obligatory for males and Sunna and good in the case of women. End quote

Thus it is clear that the fuqaha of Islam are agreed that circumcision is prescribed for both males and females, and in fact the majority of them are of the view that it is obligatory for both. No one said that it is not prescribed or that it is makruh or haram.

https://islamqa.info/en/60314

Abu Huraira (…) berichtete, dass der Prophet (…) sagte: „Zur Fitra [zur Erschaffenheit und Geschöpflichkeit, zur angeborenen Allahzentriertheit oder Allahzentrik jedes Menschen] gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.“ [Buchari: 1216]

Enfal

http://www.enfal.de/hitan.htm

Scheich Ibn Uthaimin (…) sagte: „Die korrekteste Ansicht ist die, dass sie im Falle von Männern verpflichtend ist und im Falle von Frauen Sunna.“

Ibn Qudama (…) sagte: „In Bezug auf die Beschneidung, so ist sie verpflichtend für Männer und eine Ehre für Frauen, aber sie ist nicht verpflichtend für sie.“

https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/84-familie-und-kinder/kinder-neugeborene/1496-beschneidung-khitaan-des-kindes

[10] Male Circumcision and Sexual Function in Men and Women

A Survey-based, Cross-sectional Study in Denmark

Morten Frisch; Morten Lindholm; Morten Grønbæk

http://www.medscape.com/viewarticle/753060

https://academic.oup.com/ije/article/40/5/1367/658163/Male-circumcision-and-sexual-function-in-men-and

[11] Fine-touch pressure thresholds in the adult penis

Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17378847

http://www.cirp.org/library/anatomy/sorrells_2007/

[12] Bên zi bêna, bluot zi bluoda, lid zi geliden, sôse gelîmida sîn.

Merseburger Zaubersprüche, der Versuch der Kompensation medizinischer Begrenztheit durch Anrufung der guten Geister, in der Epoche eisenzeitlicher Analphabeten der Gipfel ärztlicher Heilkunst. Wer hingegen heute die Zirkumzision als willkommenes Werkzeug gegen Harnwegsinfektionen oder sexuell übertragbare Krankheiten lobt und die, auf Elternwunsch angeordnete und dabei prophylaktisch oder religiös begründete, Finanzierung jeder Jungenbeschneidung durch die Gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt wissen will, beweist Freundlichkeit gegenüber dem jeden Lebensbereich regelnden (dem totalitären) Islamischen Recht (Scharia) und zusätzlich möglicherweise persönliche Gottesfurcht, doch in jedem Fall energische Faktenresistenz.

Bein zu Bein, Blut zu Blut, Glied zu Glied, wie wenn sie geleimt wären.

https://de.wikipedia.org/wiki/Merseburger_Zauberspr%C3%BCche

473. Ohne Mut zu unbequemen Fakten kein Erfolg im Kampf gegen FGM

8. Juli 2017

ختان الإناث

ḫitān al-ināṯ

sunat perempuan

FGM nach Koran und Sunna

Immer wieder angestrengt geleugnet: die Kausalität von Islam und weiblicher Genitalverstümmelung

Düsseldorf 2017. Wer sich in Nordrhein-Westfalen über den Slogan NRW kämpft gegen Mädchenbeschneidung freut oder Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen liest, ist ganz dicht dran am Bildungsportal KUTAIRI und der Beratungsstelle stop mutilation. Über ein üppiges Geflecht von Vereinen arbeitet Günter Haverkamp (Aktion weißes Friedensband usw.) eifrig daran, dass über Genitalverstümmelung (FGM) gar nicht erst geredet wird.

Seit einem halben Jahrzehnt bringt die mit Haverkamp aufs Engste verflochtene Beratungsstelle stop mutilation den LEITFADEN FÜR PÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE („Weibliche Genitalbeschneidung: Mädchen unterstützen + schützen“) in Umlauf. Anatomie ungenügend: „Die Beschneidung von Mädchen ist also überhaupt nicht mit der Jungenbeschneidung vergleichbar.“ Von Islam und FGM keine Ahnung: „Gerade in Saudi-Arabien, wo sich die heiligen Stätten des Islam befinden, wird FGM nicht durchgeführt“. Die Fehlinformation kommentiert Jacques Auvergne.

Kulturelle Moderne, anders gesagt freiheitliche Demokratie garantiert das Recht des Individuums auf eine selbstgeschriebene Biographie und setzt dieses Recht durch. Zwar sind Zwangsverschleierung (Hidschab), nötigender Heiratsvormund (Wali mudschbir), Verstoßung (Talaq) und Kindbraut (neunjährige Ehefrau nach dem Vorbild von Mohammed und Aischa) echte Religion, doch in einen funktionierenden, an seiner Abschaffung nicht interessierten Rechtsstaat nicht integrierbar. Stichwort Religion.

Religionen seien unwissenschaftlich, betonen Atheisten. Das stimmt, ist aber für die freiheitliche Demokratie vielleicht noch das geringste Problem. Von den Religionen könne nur Gutes kommen, so glauben viele andere. Ob er einen prachtvollen Sternenhimmel oder Sonnenaufgang, über beide Ohren frisch verliebt ist oder die vielen uralten Schöpfungsgeschichten aller Völker hört, manchen, mich oft eingeschlossen, überwältigt das Unsagbare und er ruft aus: Religionen sind etwas Wunderschönes. Aber nein, sollte er bald einschränken, nicht alle Glaubenslehren sind es oder sie sind es nicht durch und durch, nicht immer, sind es nur in verabreichter geringer täglicher Dosis.

Buddhismus oder Christentum etwa schmecken mir wie Zucker, heiter und sanft, aber zu viel Süße ist vielleicht rasch unangenehm. Hinduismus oder Judentum gleichen mir dem Salz, ohne eine Prise davon schmeckt bekanntlich keine Suppe, aber versalzen, versalzen! Der Islam gleiche dem Licht des Mondes, so meinen es selbst manche seiner hinter die Fichte geführten Anhänger, insbesondere muslimische Frauen und Kinder, doch das ist ein folgenreicher Irrtum.

Islam ist wie das Feuer, das zwar die Finsternis erhellen und in der Kälte des Winters Wärme spenden kann, doch wer ihm zu nahe kommt, verbrennt. Über den rücksichtslosen und grausamen Charakter seiner Lehre ließ der Islamgründer niemanden lange im Unklaren. Mohammed war beides, Erteiler von Mordaufträgen und Prediger vom Garten ewiger Glückseligkeit, Militärseelsorger und Prophet, Kriegsherr und Verkünder der einzigen sittlich zu nennenden Lebensweise, Gesellschaftsform und Rechtsprechung bzw. Gesetzlichkeit. Und eben auch das ist Stichwort: Islam ist Staat, Recht, Gesetz.

Nicht nur die Wissenschaft, sondern zunächst und vor allem Recht und Gesetz halte der Bürger oder Demokrat frei von den Religionen, von denen eben nicht nur Gutes kommt. Wenn wir die Religion von Koran und Sunna, wenn wir den Islam nicht aus unserem Recht heraushalten, bekommen wir beispielsweise Polygamie und female genital mutilation (FGM), weibliche Genitalverstümmelung. Die über einen (in Koran und Sunna nicht vorzufindenden) „Islamismus“ dozierende Alice Schwarzer und ihre Zeitschrift EMMA schreiben es nicht, aber genau so sieht es aus: Islam ist FGM.

Sofern sich der Gegenstand der Debatte islamische FGM oder, im größeren Kontext betrachtet, das Thema Unverträglichkeit von Islam und allgemeinen Menschenrechten (AEMR) nicht, wie volkspädagogisch erwünscht (Angela Merkel 2012: „Ich teile Ihre These nicht“), abwürgen lässt, wird es an dieser Stelle sofort sehr laut und irgendjemand brüllt den Islamkritiker nieder: „Genitale Mädchenbeschneidung hat mit den heutigen Religionen nichts zu tun, erst recht nicht mit dem Islam, der jüngsten Religion.“

Vor drei Jahren beispielsweise verbreitete Bayerns Hauptstadt, Referat für Gesundheit, die entsprechende Fehlinformation: „Allerdings schreibt keine Religion FGM vor.“[1] Bereits fünf Jahre eher (2009) hatte der österreichische Völkerrechtler und UN-Sonderberichterstatter Manfred Nowak auf der Pressekonferenz Weibliche Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung das Märchen vom FGM-freien Islamischen Recht erzählt: „Genitalverstümmelung hat nichts mit dem Islam zu tun.“ Eine anwesende Politikerin der SPÖ blies ins selbe Horn der Faktenresistenz: „FGM hat keine religiösen Gründe.“[2]

Düsseldorf 2017

In der Hauptstadt des bevölkerungsreichsten Bundeslandes endete vor wenigen Stunden eine Fachtagung. Tagungsthema war die weibliche Genitalverstümmelung, female genital mutilation, FGM – nein, das war eben nicht Thema. Oder nur beinahe. Auch wenn der WDR berichtete und FGM schrieb, lautete das Thema in Düsseldorf: Weibliche Genitalbeschneidung: Medizinische Versorgung und Prävention. Selbst die offizielle Einladung verwendete statt Genitalverstümmelung das Wort Genitalbeschneidung.[3]

Neben Ärztekammer Nordrhein und Diakonie Düsseldorf ist stop mutilation der dritte Veranstalter. Dieser residiert in der Düsseldorfer Himmelgeister Straße, im selben Haus, in dem auch KUTAIRI als, laut Impressum, Homepage („Bildungsportal“) von FRIEDENSBAND (Aktion Weißes Friedensband) sowie der Runde Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen („c/o Aktion Weißes Friedensband“) ansässig sind, hinter KUTAIRI wie FRIEDENSBAND steht Günter Haverkamp. Im selben Haus arbeitet die pro familia Beratungsstelle Düsseldorf. Ebenfalls leitet Haverkamp die Aktion Rote Hand (Deutsches Bündnis Kindersoldaten), einen Verein, der die unterstützenswerte Forderung aufstellt: „Kein Kind unter 18 Jahren darf in Armeen, bewaffneten Gruppen oder anderen militärischen Verbänden eingesetzt oder geschult werden – egal in welcher Funktion (auch nicht ohne Waffe!) und egal ob unfreiwillig oder „freiwillig“.“

Seit einem Jahrzehnt bekennt sich der Runde Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen bzw. Runde Tisch NRW (2007) zur Sprachregelung, statt von Verstümmelung von Beschneidung zu reden.

Sprachregelung: Beschneidung oder Verstümmelung?

Kontrovers wurde gleich zu Beginn die Begrifflichkeit diskutiert. Auf Wunsch der afrikanischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat sich der „Runde Tisch NRW“ für den Sprachgebrauch weibliche Genitalbeschneidung oder die englische Bezeichnung Female Genital Cutting (FGC) entschieden. Die Begriffe Genitalverstümmelung oder Female Genital Mutilation (FGM) sollen möglichst nicht verwendet werden. Der „Runde Tisch NRW“ hat dazu am 15. August 2007 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

„Es wurde noch einmal deutlich gemacht, dass das Wort ‚Verstümmelung’ den Respekt und die Würde der Betroffenen verletzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschlossen einstimmig, das Wort ‚Verstümmelung’ als Runder Tisch NRW nicht mehr zu benutzen. Unberührt davon bleibt der Sprachgebrauch der einzelnen Institutionen in ihrer jeweiligen Arbeit.“ (Protokoll vom 15.8.2007)

Eine solche Sprachregelung, die die Gefühle und Wünsche der afrikanischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer respektiert und berücksichtigt, ist für die Arbeit des „Runden Tisches NRW“ unerlässlich. Denn er möchte gerade die Zielgruppe der Betroffenen erreichen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den so genannten Communities für die Teilnahme und die Präventionsarbeit gewinnen.[4]

Bereits hier bei der Begrifflichkeit hat die Kritik ernsthafter Intaktivisten zu beginnen, die sattsam bekannten Versuche des Redens nicht von FGM, sondern beispielsweise von FGC, female genital circumcision bzw. female genital cutting untergräbt den Kampf gegen das mädchenfeindliche und frauenfeindliche Ritual. Seit Jahren warnen Frauenrechtler und Intaktivisten, allen voran die mutigen Aktivisten des IAC (Inter-African Committee on Traditional Practices), vor einer schwammigen Sprache, welche Politik und Medizinbetrieb zum Beschönigen, Weggucken und Nichtstun einladen könnte.[5]

Nicht zuletzt ist der Kampf um die politisch korrekte – sprich islamfreundliche – Terminologie ein Kampf gegen die erhaltenswerte Kategorisierung der weiblichen Genitalverstümmelung, wie sie die WHO, World Health Organisation aufgestellt hat. Die WHO kennt und verdammt vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung, FGM Typ I, II, III, IV.

Die Versuche der Aufweichung dieser Klassifikation, ihrer Aufspaltung in einen künftig nach wie vor verbotenen und einen dann straffrei möglichen Teil, sind ohne Zahl. Einige Beispiele.

• Douglas Diekema für die AAP[6]

• Fuambai Ahmadu, US-amerikanische Anthropologin, aus Sierre Leone stammend. Ließ sich und ihre kleine Schwester im Urlaub rituell verstümmeln.[7]

• Prof. Dr. Karl-Peter Ringel, Humanmediziner, und Kathrin Meyer, Volljuristin, bewerben die islamische Mädchenbeschneidung der sogenannten milden Sunna, eine FGM Typ Ia oder IV, für das Interdisziplinäre Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg[8]

• Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Strafrechtlerin, für den djt[9]

• Dr. Mark A. Zöller von der Universität Trier (Professur für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht), der über „symbolische Bagatellverletzungen“ redet[10]

• Dr. Kavita Shah Arora und Dr. Allan J. Jacobs[11]

• Dr. Jumana Nagarwala, Ärztin Detroit, Michigan, USA. Derzeit wegen islamischer FGM und Fluchtversuch jedenfalls Ausreiseversuch ins afrikanische Nairobi in den USA in Haft. Komplize Dr. Fakhruddin Attar, der die Räume seiner Privatklinik zur Verfügung stellte. Beide für Islam und islamische Mädchenbeschneidung aktiv für die schiitischen Dawudi Bohra[12]

• Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin aus der Schweiz und Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags 2017. Bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion des Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof[13]

Jeder junge Mensch hat das Recht, seinen 18. Geburtstag mit unversehrten Genitalen zu erreichen, selbstverständlich auch jeder Junge. Weltweit muss jede Form der FGM (weibliche Genitalverstümmelung) verboten bleiben oder werden, das funktioniert doch wohl nur mit einer unzweideutigen Gesinnung, Sprache und Terminologie, mit dem Bestehen, Werten und Verdammen der FGM, jeder FGM, auch der kleinen oder klitzekleinen.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten professionellen Kitzlerabschneiderin (muqaṭṭiʿatu l-buẓūr, amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises) Umm ʿAṭiyya. Die aus Angst vor Bestrafung im Diesseits und im Jenseits sehr um Glaubensgehorsam bemühte Umm Atiyya, manche reden von Umm Habibi, befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer Berufstätigkeit und Allahs Sprachrohr stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Seither ist das dem kleinen Mädchen zu amputierende Quantum und Volumen an Genitalgewebe, vielfältig und flexibel, als Viertel eines Reiskorns, als Guavensamen, Bohne, Blattspitze, Nadelkopf (the size of a nail clipping, a quarter-grain of rice, a guava seed, a bean, the tip of a leaf, or the head of a needle) definiert worden oder als Hahnenkamm (the crest of a rooster), wobei überirdisch verschwommen bleibt, ob die sogenannte Bohne oder dergleichen jetzt aus der Schamlippe, aus der Klitorisvorhaut oder aber aus der Klitoris herausgeschnitten werden muss und schon eher gesichert ist, dass jede somalische, kurdische oder indonesische Beschneiderin von Zeit zu Zeit sehr üppige Bohnen sowie ausgesprochen fleischige Hahnenkämme zwischen ihren Fingerspitzen dreht. Kurz und gut und auch Günter Haverkamp (Aktion Weißes Friedensband, KUTAIRI, Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen) kann es wissen und sollte seine Kampagne gegen die Wahrheit beenden: die Scharia mindestens der Schafiiten und Dawudi Bohra fordert zwingend (wadschib) die Jungen- und Mädchenbeschneidung sprich die weibliche Genitalverstümmelung, FGM ist damit – auch – sehr islamisch.

„Genitale Mädchenbeschneidung hat mit den heutigen Religionen nichts zu tun, erst recht nicht mit dem Islam, der jüngsten Religion.“[14]

stop mutilation, mit Ärztekammer Nordrhein und Diakonie Düsseldorf am heutigen 7. Juli 2017 Veranstalter der Fachtagung, hat vor fünf Jahren einen Text ins Netz gestellt. Nicht nur verewigt dieser sogenannte Leitfaden für pädagogische Fachkräfte[15] das verbissen faktenferne Dogma von der Unvergleichbarkeit der Jungenbeschneidung mit der Mädchenbeschneidung, auch eine islamische Begründung der weiblichen Genitalbeschneidung, wir sagen Genitalverstümmelung, wird für undenkbar erklärt sprich aus der weiteren Debatte ausgeschlossen. Fehler, die den erfolgreichen Kampf gegen FGM behindern und die Rhodah Koross, Jawahir Cumar und Ulla Ohlms, alle drei stop mutilation, korrigieren sollten.

LEITFADEN FÜR PÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE (2012) | Weibliche Genitalbeschneidung: Mädchen unterstützen + schützen

Weltweit müssen gesetzliche Verbote der FGM (FGM ist FGM Typ Ia, Ib, IIa, IIb, IIc, III, IV) her, abschreckend strafbewehrt versteht sich.

„Es geht darum, nicht durch Verbote und Autorität, sondern durch Fördern von Wissen und Bewusstsein aktive Prävention zu leisten.“ (Dr. Christoph Zerm, Gynäkologe)

Der Gedanke von der Prävention in Ehren und vielleicht rufen Ärzte auch nicht so gerne nach scharfen Strafgesetzen, doch alle Zivilisation ist das Bändigen der Gewalt durch das Recht und FGM ist Gewalt. Ein teilweise oder weitgehend zerstörtes Genital müsste für einen Mediziner doch eigentlich ein schlimmerer Anblick sein als die Lektüre eines Anti-FGM-Paragraphen. Vom Hexenhammer, Malleus malleficarum, gelangte Deutschland glücklich zur Cautio criminalis und ohne den 13. Zusatzartikel, 1865, hätten die USA noch heute ihre Sklaverei. Ob Kampf gegen Drogendealer oder (Kinder-)Prostitution, ohne Gesetze geht es nicht, Aufklärungskampagnen, Motivationskampagnen, Straftäter-Resozialisation kommen anschließend. Derzeit, vgl. Ringel / Meyer oder Hörnle, können Deutschlands Sozialarbeiter nicht ausreichend gestärkt gegen FGM Typ Ia und Typ IV argumentieren – der Grund: der schlecht gemachte, nachzubessernde § 226a StGB.

Und sie versuchen es immer wieder, sie sind informiert, sie stellen sich doof. Anatomie ungenügend. Selbstverständlich wird dem Jungen mit einer Beschneidung der bekannten Marken und Alibis, als da sind Ulwaluko bei den Xhosa, jüdisch Brit mila, islamisch Chitan bzw. türkisch sünnet, parawissenschaftlich und US-amerikanisch nach der AAP, last but not least die sinnfreie Afrikakampagne VMMC, das histologische und sensorische Äquivalent zu Kleinen Schamlippen und Klitoris weggeschnitten, aus Präputophobie (Vorhauthass) und andressiertem elterlichem Amputationsglück. Selbstverständlich entspricht die Zirkumzision einer FGM Typ I oder II. Nicht das penile Präputium, die Präputophobie ist zu amputieren.

Die Beschneidung von Mädchen ist also überhaupt nicht mit der Jungenbeschneidung vergleichbar.

Gefurchtes Band (ridged band), Frenulum (Bändchen) und Frenulares Delta vor allem sind es, welche die Penisvorhaut (Präputium) zum männlichen Lustorgan Nummer Eins machen. Dass mit den in der Glans penis in dieser Anzahl nicht vorhandenen präputialen 10.000 bis 20.000 Tastkörperchen bzw. Nervenendigungen der Typen Meissner, Merkel, Ruffini und Vater-Pacini dem Jungen das sensorische Äquivalent nicht zur Klitorisvorhaut, sondern zur Klitoris amputiert wird, kann selbst ein Gynäkologe wie Dr. Christoph Zerm wissen.

Die durch Dr. Zerm und stop mutilation zur penilen Anatomie und zur Jungenbeschneidung verbreitete Fehlinformation im gesamten Abschnitt:

Unterschied zur Jungenbeschneidung

In den ersten acht Wochen der Embryonalentwicklung ist die Genitalanlage noch indifferent, das heißt, es ist nicht zu erkennen, ob es ein Mädchen oder ein Junge wird. Aus diesem gleichen Ansatz am Anfang entwickelt sich die weibliche oder männliche Spezialisierung. Deshalb lässt sich gut zuordnen, welches Organ beim Mann entwicklungsbiologisch welchem Organ bei der Frau entspricht. Der Penis des Mannes entspricht der Klitoris der Frau. Schon Typ I der Frauenbeschneidung würde für den Mann den Verlust des gesamten Penis bedeuten. Die Beschneidung von Mädchen ist also überhaupt nicht mit der Jungenbeschneidung vergleichbar.

Die Beschneidung von Mädchen ist selbstverständlich mit der Jungenbeschneidung zu vergleichen. Zu bemerken ist, dass Dr. Zerm plus stop mutilation („Typ I der Frauenbeschneidung würde für den Mann den Verlust des gesamten Penis bedeuten“) ganz offensichtlich „Typ I“ mit FGM Typ Ib gleichsetzen, der teilweisen oder weitgehenden Zerstörung der Klitoris (d. i. Klitoriseichel; ggf. auch viel vom Klitorisschaft) und folglich die FGM Typ Ia der WHO-Klassifikation ausgeblendet haben, die Amputation der Klitorisvorhaut. Doch auch die FGM Typ Ia muss verboten sein bzw. werden, weltweit, das möchten wir auch bei stop mutilation lesen. Ebenso ist FGM Typ IV global zu überwinden, das sind etwa die Inzision (der rituelle Einschnitt, engl. vulvar nick) und der rituelle Nadelstich (pinprick). Die vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung können nur gemeinsam bekämpft und verboten werden, denn noch die geringste genitale Verletzung schädigt den Körper des Mädchens und ist seelisch traumatisierend zum einen und zum anderen kann jederzeit nachbeschnitten werden. Derzeit im Sommer 2017 probt Tariq Ramadan den Versuch der Zerspaltung der, wie das weibliche Genital unbedingt bewahrenswerten, WHO-Klassifikation mit einem listigen Gesprächsangebot: „sowohl Beschneidung als auch Genitalverstümmelung – either excision or FGM“.

Kein Islam ohne FGM. stop mutilation wirft kräftig Nebel.

Keine der großen Weltreligionen weist in ihren schriftlichen Überlieferungen weibliche Genitalbeschneidung aus.

Die autoritativen Texte des Islam sind Koran und Sunna, die Schriften der Sunna sind vor allem die Hadithe, daneben gibt es die Sira, Prophetenbiographie. Und genau im Hadith findet sich die Anweisung zum Mädchenbeschneiden, das sollte auch eine Somalierin wissen, in deren Heimatland schließlich der Fiqh nach Imam asch-Schafii vorherrscht, dem die Beschneidung Religionspflicht ist und der hierbei zwischen Junge und Mädchen nicht differenziert.

Zum einen also ist Islam nicht Koran, sondern Koran und Sunna, vor allem Koransure und Hadith. Zum anderen führt es zu nichts, das Wunschdenken vom FGM-freien Islam.

Hadith

Narrated Umm Atiyya al-Ansariyya : A woman used to perform circumcision in Medina. The Prophet (…) said to her: Do not cut severely as that is better for a woman and more desirable for a husband. (Sunan Abu Dawud, Book 41, Number 5251)

FGM wird nicht einmal erwähnt.

Islam ist nicht Koran. Und auch heute gibt es in Malaysia Religionsgelehrte, die die FGM mit dem Koran begründen, was islamisch beispielsweise unter Verwendung der Geschichte von Ibrahim, Sara und Hadschar geschieht, von Abraham, Sara und Hagar.

Es sollte sich auch in Düsseldorf herumgesprochen haben. Alle vier sunnitischen Rechtsschulen (Sg. Madhhab) befürworten weibliche Beschneidung sprich weibliche Genitalverstümmelung, den Schafiiten ist sie religiöse Pflicht (wadschib, fard). Überall wo der schafiitische Islam dominiert, ist die Beschneidung daher häufig. Auch einer hanbalitischen Lehrmeinung zufolge ist die Beschneidung bei Frauen wadschib, islamisch verpflichtend. Im Fiqh der Malikiten ist die Chitan al-inath (Chitan al-banat; FGM) Prophetentradition, sunna, und damit dringlich nachzuahmen, den Hanafiten wie auch für manche Hanbaliten ist sie ehrenhaft, makruma.

Einfach die entsprechende Hadithsammlung aufschlagen, Sunan Abu Dawud, Buch 41, Nr. 5251, oder zu sunat perempuan (khitan wanita) nachlesen in einem beliebig alten oder druckfrischen Fatwa aus Kuala Lumpur oder Jakarta. Ob der muslimische Erwachsene Junge oder Mädchen war, die Tahara (طهارة , ṭahāra), die rituelle Reinheit ist herzustellen und mindestens sunnitisch-schafiitisch sowie bei den schiitischen Dawudi Bohra geht das nicht ohne Messer bzw. Skalpell. Jungen- und Mädchenbeschneidung ist Religion, die wollen in den Himmel kommen.

Trotzdem hält sich der weit verbreitete Irrtum, die Religion verlange das. Deshalb ist es wichtig, bei Aufklärungskampagnen auch religiöse Führer einzubeziehen.

Religiöse Führer einbeziehen, aber sehr gerne, nennen wir sie doch beim Namen und die Herrschaften haben Telefon und E-Mail. Syedna Mufaddal Saifuddin, der 53. Dai al-Mutlaq der schiitischen Dawudi Bohra. Die spirituellen Autoritäten im Rat der Ulama von Indonesien, Majelis Ulama Indonesia, MUI. The National Fatwa Council, Malaysia, als Teil des Department of Islamic Advancement of Malaysia, Jabatan Kemajuan Islam Malaysia, JAKIM. Der Cheftheologe der Muslimbruderschaft, Yusuf al-Qaradawi. Dessen organisatorische rechte Hand in Europa, Tariq Ramadan.

Mufaddal Saifuddin am 24.04.2016 in Mumbai: „Das Ritual, das Ritual, das Ritual muss durchgeführt werden, ihr versteht was ich meine, ihr versteht mich völlig richtig. Bei einem männlichen Kind kann es ganz offen geschehen, bei einem weiblichen Kind eben heimlich, aber das Ritual muss gemacht werden. Wer auch immer es ist, wer auch immer etwas sagt.“ Später ergänzte der Syedna: „Männliche und weibliche Beschneidung (genannt Chatna (ḫatna; ḫitān) und ChafD (ḫafḍ; ḫifāḍ)) sind religiöse Riten, die von den Dawudi Bohra durch die gesamte Geschichte ihres Bestehens hindurch praktiziert worden sind. Religiöse Bücher, die vor über tausend Jahren geschrieben wurden, stellen die Anforderungen fest, die in Bezug auf die religiöse Reinheit sowohl für Männer als auch für Frauen gelten.“[16]

Yusuf al-Qaradawi überlässt den Eltern die Entscheidung, ob das Mädchen islamisch beschnitten werden soll oder nicht, ganz gemäß ihrer Überzeugung, wobei er selbst bevorzugt, die weibliche Beschneidung durchzuführen, da sie die Moralität der Mädchen beschützt – „vor allem in unserer heutigen Zeit“. Al-Qaradawi leaves the choice to parents according to their beliefs, in spite of the fact that he favours female circumcision, because it protects girls‘ morality — „especially nowadays.“[17]

Das islamische Ergebnis steht seit mehr als tausend Jahren auch die Mädchen betreffend fest, es muss beschnitten werden oder es muss beschnitten werden dürfen. „Lassen Sie uns die Zeit für die offene innermuslimische Debatte – let us have an open internal debate“, so sagte der Europaführer der Muslimbruderschaft am 12.06.2017, gezielt den Anschein von Gesprächsbereitschaft erweckend, von Bereitschaft zur freiheitlichen Demokratie und zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, von einer islamisch zulässigen oder auch nur möglichen Ergebnisoffenheit der Debatte über Chitan al-inath (sunat perempuan), das intakte weibliche Genital stellt Tariq Ramadan wie beiläufig zur Disposition.[18]

Sie sollten den Gläubigen [bittebitte] sagen, dass es keinerlei religiöse Vorschriften dafür gibt.

Die islamischen Autoritäten, huch, sagen das Gegenteil.

Weibliche Genitalbeschneidung gibt es genauso bei Christen, zum Beispiel in Äthiopien und Eritrea, wie bei Muslimen. Aber nicht in allen muslimischen Ländern wird FGM praktiziert. Gerade in Saudi-Arabien, wo sich die heiligen Stätten des Islam befinden, wird FGM nicht durchgeführt.

Bitte stellt euch nicht dumm bzw. informiert euch endlich. Auch in Saudi-Arabien beschneiden etwa die Schafiiten, diese leben dort vor allem im al-Hedschas (al-Ḥiǧāz) (الحجاز), im Asirgebirge (تهامة) und im Küstenstreifen der Tihama (تهامة Tihāma) ihre Mädchen, wie es ihnen islamrechtlich d. h. islamisch vorgeschrieben ist.[19] Etliche hanbalitische Autoritäten halten Chitan al-inath (chitan al-banat), Islamic FGM, ebenfalls für wadschib, für religionsrechtlich absolut verpflichtend, die übrigen schariagehorsamen Hanbaliten finden die islamische FGM prima pardon sunna bzw. makruma.

Andererseits findet die grausamste Form von FGM in der Regel dort statt, wo die Bevölkerung überwiegend muslimisch ist.

Allerdings, im erwähnten Saudi-Arabien kommen vor: FGM Typ I, FGM Typ II, FGM Typ III.

November 2012, die Geschäftsführerin von stop mutilation und der kooperierende Gynäkologe bringen den vielleicht nett gemeinten Unsinn vom Islam, der keine FGM kennt, im Rheinische Ärzteblatt unter.

Jawahir Cumar, Geschäftsführerin der Beratungsstelle „stop mutilation“ in Düsseldorf, und der Gynäkologe Dr. Christoph Zerm aus Herdecke […] Die FGM sei kein religiöses Phänomen, auch wenn einige Länder, in denen Frauen beschnitten werden, in Afrika und auf der arabischen Halbinsel, wie der Jemen und Oman, vom Islam geprägt sind. Denn in nordafrikanischen Staaten wie Marokko, Algerien, Tunesien oder auch in Saudi-Arabien findet FGM nicht statt. Ebenfalls fordere der Koran an keiner Stelle die Beschneidung des weiblichen Genitals, so Zerm und ergänzte: „Die Töchter des Propheten Mohammed blieben unbeschnitten.“[20]

Um die Sache herumzureden führt zu nichts.

Die FGM, siehe WHO Klassifikation, muss weg, überall, also auch Typ Ia Klitorisvorhautbeschneidung oder Typ IV Einschnitt oder Einstich. Als Aktivist gegen Mädchenbeschneidung sogleich angestrengt die – zweifelhafte – Menschenfreundlichkeit des Islam zu beschwören, wird nicht den Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung zum Erfolg führen, sondern FGM und Kalifat.

Oft ist FGM angewandte Religion, praktizierter Islam.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Genitale Beschneidung / Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen 6. Rundbrief für Fachkräfte und Interessierte zur Unterstützung von betroffenen Frauen und Mädchen in München | Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Fachstelle Frau & Gesundheit 25.11.2014

http://www.imma.de/fileadmin/images/IMMA/ko_i/Rundbrief_f%C3%BCr_Fachkr%C3%A4fte_und_Interessierte.pdf

[2] Wien (SK) – „Kultur darf niemals Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen“, betonte die SPÖ-Bereichssprecherin für Umwelt und globale Entwicklung, Petra Bayr, am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung“. Ebenfalls am Podium: Menschenrechtsexperte und UN-Sonderberichterstatter Manfred Nowak […]

„FGM hat keine religiösen Gründe“, unterstrich die SPÖ-Bereichssprecherin für Umwelt und globale Entwicklung, Petra Bayr. […]

„Genitalverstümmelung hat nichts mit dem Islam zu tun“, hielt Manfred Nowak fest. Oftmals werde in den Medien FGM mit dem Islam in Verbindung gebracht, dabei seien die primären Gründe „partriarchale Strukturen und Unterdrückung der Frauen“.

Bayr zu FGM: Kultur ist keine Rechtfertigung für Menschenrechtsverletzungen | UN-Sonderberichterstatter Nowak: Weltweit drei Millionen Mädchen jährlich von Beschneidung betroffen | SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Wien | APA-OTS 29.01.2009

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090129_OTS0167/bayr-zu-fgm-kultur-ist-keine-rechtfertigung-fuer-menschenrechtsverletzungen

[3] Weibliche Genitalbeschneidung – Ärztekammer Nordrhein

Einladung zur Fachtagung

http://www.aekno.de/downloads/aekno/flyer-fgm-2017.pdf

[4] Dokumentation | 2 Jahre Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen | Redaktion: Jeanette Zachäus, Günter Haverkamp (V.i.S.d.P.)

http://www.kutairi.de/wp-content/uploads/2015/05/Dokumentation-2-Jahre-Runder-Tisch-NRW.pdf

[5] IAC (Inter-African Committee on Traditional Practices) gegen Aufweichen der Terminologie

In 1990, the IAC General Assembly voted to adopt the terminology female genital mutilation and its acronym FGM to replace the euphemism ‘female circumcision’, during its General Assembly held in Addis Ababa. FGM has since been in usage by United Nations ECOSOC, African governments, African women and the international public.

http://iac-ciaf.net/about-iac/

Terminologie

Female Genital Mutilation wurde 1990 vom Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC) als Begriff für alle afrikanischen und internationalen Partnerkomitees übernommen. Auf seiner sechsten Generalversammlung im April 2005 veröffentlichte das IAC in Mali die „Bamako-Deklaration on the Terminology FGM“. Das IAC kritisierte darin die Verwendung der Sammelbezeichnung Female Genital Cutting (FGC) durch einige UN-Organisationen, die dahingehend von „besonderen Lobby-Gruppen“, hauptsächlich aus westlichen Ländern stammend, beeinflusst worden seien. Die Mitglieder des IAC sehen in den Verwendung alternativer Bezeichnungen – genannt werden „Female Circumcision“, „Female Genital Alteration“, „Female Genital Excision“, „Female Genital Surgery“ und „Female Genital Cutting“ – eine politisch motivierte Abkehr von der Sprachregelung „Female Genital Mutilation“, die eindeutig Stellung beziehe. Sie bekräftigten die Forderung, den Begriff „Female Genital Mutilation“ (FGM) beizubehalten.

Im Jahr 1991 empfahl die Weltgesundheitsorganisation, dass auch die Vereinten Nationen die Bezeichnung Female Genital Mutilation übernehmen sollten. Die Verwendung von „mutilation“ („Verstümmelung“) unterstreiche die Tatsache, dass die Praxis eine Verletzung der Rechte von Mädchen und Frauen sei. Dadurch unterstütze eine solche Bezeichnung Abschaffungsbestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene. Der Begriff weibliche Genitalverstümmelung ersetzte Beschneidung weiblicher Genitalien als die bis dahin häufigere Bezeichnung und entwickelte sich zum Standardbegriff in medizinischer Literatur. Beispielsweise verwendet die Bundesärztekammer den Begriff weibliche Genitalverstümmelung, der Weltärztebund und die American Medical Association verwenden das englische Pendant Female Genital Mutilation.

Die in Deutschland ansässige Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat sich dafür entschieden, in der Öffentlichkeitsarbeit den Begriff Weibliche Genitalverstümmelung zu verwenden. In einer Stellungnahme empfiehlt sie jedoch, im Umgang mit Betroffenen den Begriff Beschneidung zu verwenden. In diesem Zusammenhang sei Beschneidung keine Verharmlosung, sondern nehme „auf die Würde der Betroffenen in Deutschland“ Rücksicht. Diese Empfehlung vertreten auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Die in der englischen Sprache etablierte Kompromissbezeichnung FGM/C wird vom Kinderhilfswerk (UNICEF) und der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) verwendet, um die Bedeutung des Verstümmelungsbegriffs auf der politischen Ebene zu erfassen und gleichzeitig eine weniger verurteilende Terminologie für die praktizierenden Gemeinschaften anzubieten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_Genitalverst%C3%BCmmelung#Terminologie

In addition to the expression “female genital mutilation”, the terms “female genital cutting” (FGC) and “female circumcision” or “circumcision of girls” arealso used. It is often felt that the expression female circumcision, because of the potential analogy with male circumcision, does not properly reflect the extreme seriousness of the procedure. In international discourse some organisations prefer to talk about FGC because it is seen as less derogatory towards the girls and women concerned since it does not solely portray them as victims. On the other hand, the use of the term “mutilation” underlines the severity of the procedure and is therefore used by international organisations such as the Inter-African Committee on Traditional Practices (IAC) and by numerous other activists as well. The BMZ also uses the expression “female genital mutilation”, in order to make it clear that this practice is a serious violation ofhuman rights.

Female genital mutilation. The contribution made by German development policy towards ending this violation of the human rights of girls and women | BMZ PAPER 2 | 2015 POSITION PAPER | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

https://www.bmz.de/en/publications/type_of_publication/strategies/Strategiepapier350_02_2015.pdf

[6] Douglas Diekema für die AAP. Das AAP-Komitee für Bioethik (2010).

In a controversial change to a longstanding policy concerning the practice of female circumcision in some African and Asian cultures, the American Academy of Pediatrics is suggesting that American doctors be given permission to perform a ceremonial pinprick or “nick” on girls from these cultures if it would keep their families from sending them overseas for the full circumcision.

The academy’s committee on bioethics, in a policy statement last week, said some pediatricians had suggested that current federal law, which “makes criminal any nonmedical procedure performed on the genitals” of a girl in the United States, has had the unintended consequence of driving some families to take their daughters to other countries to undergo mutilation.

“It might be more effective if federal and state laws enabled pediatricians to reach out to families by offering a ritual nick as a possible compromise to avoid greater harm,” the group said.

Group Backs Ritual ‘Nick’ as Female Circumcision Option | by Pam Belluck | The New York Times 06.05.2010

http://www.nytimes.com/2010/05/07/health/policy/07cuts.html

[7] (Fuambai Sia Ahmadu fordert das Recht auf FGM Typ I und Typ II)

Nicht der eine oder andere Paragraph, der Internationale Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung ist geschlechtsneutral umzuformulieren

Seit 20 Jahren doziert eine amerikanische Völkerkundlerin über die angebliche Harmlosigkeit und die aus ihrer Sicht unbedingt bewahrenswerte Kultur und Würde der afrikanischen weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) auch vom Typ II, was Labienamputation bedeutet und Klitoridektomie sowieso. Das in Sippe und Volk hochgeschätzte Ritual weiterzutragen, sei Teil der universellen Menschenrechte. Zornig titelt ihr jüngster Text: WHY THE TERM FEMALE GENITAL MUTILATION (FGM) IS ETHNOCENTRIC, RACIST AND SEXIST – LET’S GET RID OF IT!

Aus der gegenaufklärerischen Kampfschrift übersetzt und kommentiert Menschenrechtsuniversalist und Sozialarbeiter Edward von Roy, der eine weltweite Beibehaltung der Nulltoleranzpolitik sprich das der WHO-Klassifikation allein angemessene Verbot auch der islamischen sogenannten milden Sunna (chitan al-inath; sunat perempuan) sowie die grundgesetzlich gebotene Integration der Jungen und Männer in den bislang Frauen und Mädchen meinenden Aktionstag fordert, welcher seit 2003 an jedem 6. Februar begangen wird.

https://schariagegner.wordpress.com/2015/02/06/genital-intakt-einsichtsfaehig-verantwortungsbewusst-und-stolz-keine-unterwanderung-universeller-menschenrechte/

[8] (Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer | § 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung | Veröffentlicht für das Interdisziplinäre Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung

Von Edward von Roy

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/14/prof-dr-ringel-empfiehlt-dem-gesetzgeber-die-fgm-typ-ia-und-iv-milde-sunna/

[9] (Tatjana Hörnle, strafrechtliche Gutachterin für den 70. Deutschen Juristentag)

Bringt uns der Juristentag die mit der Scharia verträglichen Paragraphen?

(Der 70. DEUTSCHE JURISTENTAG (2014) rückt heran und ein Blick in die Thesen der Gutachter und Referenten (Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) verheißt alles Gute für das Islamische Recht und wenig Gutes für die allgemeinen Menschenrechte. Von Edward von Roy am 11.08.2014.)

Dr. Tatjana Hörnle akzeptiert die verfassungswidrige Beschneidung von Jungen als juristisch problemlos und unterschlägt das hohe Maß der lebenslangen Zerstörung der männlichen genitalen Sensitivität (Sorrells et al. (2007)) ebenso wie die Folgen für Ehe und Partnerschaft (Frisch et al., (2011)). Dass selbst bei der Beschneidung in Arztpraxis oder Krankenhaus schwere Verletzungen und Todesfälle auftreten, sagt sie ebenfalls nicht. Weil Gleichbehandlung der Geschlechter (noch) wichtig ist, kämpft die Professorin 2014 für die deutsche Legalisierung der Beschneidung von Mädchen, wenigstens solange nur ein bisschen Klitorisvorhaut amputiert wird oder am Mädchengenital lediglich ein Einschnitt (Inzision; ritual nick) bzw. ein Pieksen oder Stechen (ritual pinprick) mit einer Nadel oder Lanzette erfolgt. Wie tief bitteschön darf gepiekst werden, fragt man sich, und in welches intakte Körpergewebe eigentlich werde am Mädchengenital gestochen, in Klitorisvorhaut, Labien oder Klitoris, und überhaupt, soll demnächst legal eingestochen oder gleich durchstochen bzw. gekratzt, geraspelt, geritzt oder geschlitzt werden dürfen?

https://schariagegner.wordpress.com/2014/08/11/70-deutscher-juristentag-die-aemr-und-das-gg/

Entgegnung auf die Richtigstellung der Tatjana Hörnle

Punktgenau zur Eröffnung des 70. Deutscher Juristentages streitet Gutachterin Tatjana Hörnle, die sich von der Zeitung Berliner Kurier missverstanden fühlt, ihren Versuch einer deutschen Legalisierung der sogenannten milden Sunna ab („Richtigstellung“). Ebenso wie Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer arbeitet jedoch auch die Berliner Juraprofessorin an einer Straffreiheit der in Deutschland über § 226a StGB verbotenen, der schafiitischen Rechtsschule des Islam jedoch verpflichtenden (farḍ, wāǧib), für Hanbaliten und Malikiten religionsrechtlich als ehrenwert eingestuften und den Hanafiten immerhin als Sunna geltenden FGM Typ Ia und Typ IV. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 16.09.2014.

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/17/kommentar-zu-tatjana-hoernles-richtigstellung-zum-artikel-im-berliner-kurier/

[10] Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?

(s. Mark A. Zöller ab 729 ff., aber nein, Kindern, Mädchen oder Jungen, auf Wunsch von Göttern oder Eltern sensitives Genitalgewebe abzuschneiden, einzuschneiden oder anzustechen ist keine Symbolik, sondern leider sehr konkret)

Mädchenbeschneidungsfreundin Tatjana Hörnle ist nie weit weg, wenn sich Deutschlands Juristen an die Legalisierung (im Sinne von Staffreistellung) der islamischen Mädchenbeschneidung heranschleichen. Ist der Chitan al-inath (sunat perempuan) denn etwa nicht zur familienfreundlichen und religionsfreundlichen Körperverletzungsklasse rein symbolische Bagatellverletzungen zu rechnen?

Aus der Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014, herausgegeben von Roland Hefendehl, Tatjana Hörnle, Luis Greco. Über die FGM grübelt Mark A. Zöller (Uni Trier) allen Ernstes:

„Zudem ist mit Blick auf die Wortwahl des Gesetzgebers erkennbar, dass es sich um negative Veränderungen von einigem Gewicht handeln muss. Damit scheiden rein symbolische Bagatellverletzungen, kosmetisch motivierte Eingriffe wie „Schönheitsoperationen“ im Genitalbereich oder dem Modebewusstsein entspringende Intimpiercings aus dem objektiven Tatbestand des § 226a StGB aus.″

Seite 733

https://books.google.de/books?id=TSPoBQAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false––Professor Dr. Mark A. Zöller

Professor Dr. Zöller | Professur für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht

https://www.uni-trier.de/index.php?id=23759

[11] It is „culturally insensitive“ to ban genital mutilation: Kavita Shah Arora and Allan J Jacob

Poste de veille

https://www.youtube.com/watch?v=eZlnbCzWHCE

A paper in the Journal of Medical Ethics from Kavita Shah Arora, MD, of MetroHealth Medical Center in Cleveland, and colleagues addressed a proposed „compromise“ to the controversial procedure of female genital mutilation, which is often performed on young girls by their families in accordance with their religious beliefs. Arora’s team suggested renaming the procedure „female genital alteration,“ and developing a multi-tiered system to classify different procedures performed on young girls according to their severity.

They suggested that „liberal societies“ should be able to tolerate the less severe forms of genital alteration: those that almost never have a lasting effect on female morphology, such as a nick in the vulvar skin, and those that create morphological changes but do not impact a woman’s sexual satisfaction, such as surgical retraction of the clitoral hood (analogous to male circumcision).

In this video, Jacques Moritz, MD, of Weill Cornell Medicine in New York City, discusses the findings of the study and three accompanying editorials, and weighs in on what major medical organizations may think of these procedures and their impact on women’s health.

Medpage Today

https://www.youtube.com/watch?v=8l6tj1JGjV8

[12] (Dr. Jumana Nagarwala, Ärztin Detroit, Michigan, USA. Derzeit wegen islamischer FGM und Fluchtversuch jedenfalls Ausreiseversuch ins afrikanische Nairobi in den USA in Haft. Komplize Dr. Fakhruddin Attar, der seine Privatklinik als Tatort zur Verfügung stellte. Beide für Islam und islamische Mädchenbeschneidung aktiv für die schiitischen Dawudi Bohra)

Stoppt selbst die geringst invasive FGM

Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Islamic FGM (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 16.04.2017.

[…] Michigan 2017, offensichtlich erstmals in der Geschichte der USA befasst sich der Strafprozess um die hauptberufliche Notärztin und klandestine Ritualbeschneiderin Dr. Jumana F. Nagarwala (United States of America v. JUMANA NAGARWALA) mit dem bestehenden Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung 18 USC 116 (female genital mutilation). […]

https://schariagegner.wordpress.com/2017/04/16/fbi-ermittelt-islamische-fgm-im-grossraum-detroit-michigan/

Jumana Nagarwala is an Indian-American physician who, in 2017, became the first person charged under the United States law criminalizing female genital mutilation.

https://en.wikipedia.org/wiki/Jumana_Nagarwala

[13] Christina aus der Au, Theologin aus der Schweiz und Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017. Bei einer Podiumsdiskussion (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) des diesjährigen Deutschen Evangelischen Kirchentags am 27. Mai 2017 im Festsaal des Roten Rathauses rief Aus der Au zumindest Gynäkologen öffentlich auf, weibliche Genitalverstümmelung der WHO Klassifikation FGM Typ II [untergliedert in IIa, IIb u. IIc] bzw. Typ IV zu akzeptieren und auf Elternwunsch durchzuführen.

[14] Desinformation von KUTAIRI: „Genitale Mädchenbeschneidung hat mit den heutigen Religionen nichts zu tun, erst recht nicht mit dem Islam, der jüngsten Religion.“

http://www.kutairi.de/f1000/

[15] Leitfaden für pädagogische Fachkräfte

http://www.stop-mutilation.org/library/pdf/leitfaden_fachkraefte.pdf

[16] „The procedure, the procedure, the procedure has to happen. You understand what I am trying to talk about, you understand properly. In the man it is open, in women it is secret, but the procedure must be done. Whoever it is, whoever says it.“

http://mumbaimirror.indiatimes.com/mumbai/other/Yes-to-Khatna-says-Syedna-no-say-intnl-jamaats/articleshow/52263271.cms

Male and female circumcision (called khatna and khafz respectively) are religious rites that have been practiced by Dawoodi Bohras throughout history. Religious books, written over a thousand years ago, specify the requirements for both males and females as acts of religious purity.

Syedna Mufaddal Saifuddin, the spiritual head of the Dawoodi Bohras

https://www.thequint.com/women/2016/06/07/bohra-leader-breaks-his-silence-on-female-circumcision-in-india

[17] Aldeeb Abu-Sahlieh, Sami A. (1995) „Islamic Law and the Issue of Male and Female Circumcision,“ Third World Legal Studies: Vol. 13, Article 4.)

http://scholar.valpo.edu/twls/vol13/iss1/4/?utm_source=scholar.valpo.edu%2Ftwls%2Fvol13%2Fiss1%2F4&utm_medium=PDF&utm_campaign=PDFCoverPages

[18] Tariq Ramadan

12. Juni um 09:59 ·

WASHINGTON DC : Should shaykh Shaker el-Sayed be fired? Some thoughts around the controversy regarding female excision and female genital mutilation (FGM)…

CLARIFICATION : I thought it was not needed as I repeated three times in the video that I do not support either excision or FGM. In any way and I have been involved around the world against both practises. I disagree as well with the comments made by Shaykh Shaker about hyper-sexuality. Yet, this was not my point and I made it clear in the video. To say this discussion has no ground within the Islamic tradition is wrong : it has been debated and still is. Even though I am against these practises as I think it is not the right Islamic interpretation, it cannot be denied that it was condoned by some Muslim scholars (even contemporary ones). So let us be clear about it and address the issue the way it should be, in a clear, wise and scholarly manner. My other point was about our reactive way to deal with issue when vicious islamophobic agencies, such as MEMRI, are attacking people and leaders within the Muslim community. This is the time where we should be wise and decide for ourselves how we have to deal with these issues and prioritise our struggles. Instead of exposing people, let us have an open internal debate even if it has to be heated, tough with no compromise. This is where I stand and I hope it is clear enough by now.

و الله أعلم و أعلى و أحكم

•••ps://www.facebook.com/official.tariqramadan/videos/vb.390241030990199/1761717267175895/?type=2&theater

[19] Weibliche Genitalverstümmelung in Saudi-Arabien

Female genital mutilation is present in Saudi Arabia. FGM is most prevalent in Saudi regions following Shafi’i school within the Sunni sect of Islam, such as Hejaz, Tihamah and Asir. In a clinical study, Alsibiani and Rouzi provide evidence of the practice in Saudi Arabia. Another 2010 report claims post-FGM medical complications are an indicator of widespread prevalence of the practice in Saudi women. A 2012 study finds, that of the Saudi women who had FGM, Type III was more common than Type I or II.

https://en.wikipedia.org/wiki/Prevalence_of_female_genital_mutilation_by_country#Middle_East

[20] Weibliche Genitalbeschneidung geht alle an | Teil 1 einer zweiteilige Reihe | von Jürgen Brenn | Rheinisches Ärzteblatt (Forum) 11/2012

https://www.aekno.de/downloads/archiv/2012.11.019.pdf

466. Lehrfilm zur Phimose desinformiert

25. Februar 2017

La posteridad no podrá creer que, después de que ya se hubiera hecho la luz, hayamos tenido que vivir de nuevo en medio de tan densa oscuridad.

Posterity will not be able to understand that we had to fall back into the same darkness after having known the light.

Het nageslacht zal het niet kunnen begrijpen, dat wij nog eens in zulke dichte duisternissen moesten leven, nadat het reeds een keer licht geworden was.

Die Nachwelt wird es nicht fassen können, dass wir abermals in solchen dichten Finsternissen leben mussten, nachdem es schon einmal Licht geworden war.

Sebastian Castellio (De arte dubitandi) 1562

Verlässt Deutschlands Wissenschaftsbetrieb und insbesondere Medizinbetrieb seinen ureigenen Bereich von Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit? Innerhalb von 360 Jahren von den Magdeburger Halbkugeln 1656 zur Magdeburger Halbbildung 2016? Zu zwei online gestellten Kurzfilmen von Claudia Görner (Magdeburg) zur Jungenbeschneidung oder Zirkumzision. Ein Kommentar mit Querverweisen zur FGM und den deutschen Kampagnen zur Straffreistellung der islamischen Mädchenbeschneidung von Edward von Roy.

Vorab als Exkurs jeweils ein gutes (Liste der Ehre) und schlechtes (Liste der Schande) Beispiel zum Thema Aufklärung über Vorhautenge und Vorhautverklebung.

Hall of Fame

Hanau: Praxis Dr. med. Ronald Yazdi

Phimose

Eine nicht zurückstreifbare Vorhaut im Kindes- und Jugendalter ist bis weit nach der Pubertät normal (physiologische Phimose) und bedarf keiner Behandlung.

[…] Physiologische Phimose:

Eine nicht zurückstreifbare Vorhaut ist bis weit nach der Pubertät ein vollkommen normaler Zustand und ist keine pathologische daher therapiebedürftige Phimose. Eine spontane Weiterung erfolgt üblicherweise mit wachsender Reife. Eine nicht oder nur teilweise zurückstreifbare Vorhaut ist bis zum Alter von 10 Jahren die Regel und ist bis nach der Pubertät normal.

Entgegen landläufigem Glauben, gibt es kein bestimmtes Alter, ab dem sich die Vorhaut von der Eichel gelöst haben und die Vorhaut zurückstreifbar sein muss. […] Manchmal dauert es bis nach der Pubertät, bis die Vorhaut sich von der Eichel gelöst hat. Die Vorhaut kann bis nach der Pubertät eng sein. Nur 44% der zehnjährigen, 60% der zwölfjährigen, 85% der vierzehnjährigen und 95% der siebzehnjährigen Jungen haben eine vollständige zurückziehbare Vorhaut.

Eine Behandlung bei Vorhautverengung ist, sofern symptomfrei, nie notwendig. Eine Phimose durch Verklebung des inneren Vorhautanteils im Kindesalter ist meist problemlos und löst sich bis nach der Pubertät von selbst. […]

Die Zirkumzision ist indiziert nur als ultima ratio bei besonders schweren Fällen von pathologischer Phimose. […]

Es ist zu beachten, dass die invasive operative Behandlung der Phimose, die Beschneidung, ein Risiko für Komplikationen (1,4%-3%) und Operationstraumata birgt. So wird erklärt, dass Behandlungen im Genitalbereich bei Angehörigen beider Geschlechter zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS oder PTSD) führen können. […]

h t tp://www.chirurgie-praxis-hanau.de/index.php/leistungen/zehn-haeufigsten-erkrankungen/phimose

Nun zum Bereich des Nichtinformiertseins oder Fehlinformierens.

Hall of Shame

Phimose Behandlung Dortmund Dr. med. Joachim Münzberg

Bei der Phimose handelt es sich um eine Verengung und häufig gleichzeitig damit verbundene Verklebung der männlichen Vorhaut mit der Eichel des Penis.

Beim Neugeborenen stellt dieser Zustand noch keinen krankhaften Befund dar. Sollte sich die Phimose nicht bis zum 3. – 4. Lebensjahr komplett aufgelöst haben, erfordert dies einen operativen Eingriff unter Vollnarkose, entweder ambulant oder im Krankenhaus. Dabei wird die Vorhaut von der Eichel meist mit einer Sonde gelöst. Im Rahmen dieser Operation wird häufig ein Teil oder auf Wunsch der Eltern auch die komplette Vorhaut entfernt (Zirkumzision = Umschneidung).

h t tp://www.dr-muenzberg.de/Sonstiges/Phimose-Behandlung-Dortmund/index.html

„§ 630e Aufklärungspflichten (1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören in der Regel insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.“

Das liest man erfreut beim Deutschen Bundesrat in Drucksache 312/12 vom 25.05.2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0312-12.pdf

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/452/45245.html

Zu den eigenen Hervorhebungen.

Im ärztlichen Aufklärungsgespräch anzusprechen ist zum Bereich zwangsläufige Auswirkungen („zu erwartende Folgen“) einer Zirkumzision der lebenslange Verlust von sexuellem Empfindungsvermögen, auf die Studien Fine-touch pressure thresholds in the adult penis (Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe) sowie von Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark (Morten Frisch, Morten Lindholm, Morten Grønbæk) ist hinzuweisen.

Optimalste der weiteren Möglichkeiten („Alternativen zur Maßnahme“) in Sachen Zirkumzision ist für zu vermutende mindestens 98 % der Jungen unter sechzehn Jahren das Nichtbeschneiden, das intakte, weil schließlich völlig gesunde Genital.

Elterliche, verwandtschaftliche und nachbarschaftliche Präputophobie (Vorhautfurcht) ist die mitnichten angeborene, sondern kulturell oder religiös andressierte Empfindung von Ekel oder Abscheu bei der Betrachtung oder der bloßen Vorstellung eines unbeschnittenen Penis. Diese elterliche und gesellschaftliche Präputophobie ist gleichsam zu amputieren, nicht das empfindlichste Teil des männlichen Geschlechtsorgans. Nicht die penile Vorhaut, sondern die tradierte Panik vor ihr gehöre der Vergangenheit an. Um dem hippokratischen Eid gerecht zu werden, beschreibe man baldmöglich das Symptom in den medizinischen Lehrbüchern: „He or she is a preputophobic, he or she suffers from preputophobia“, „er oder sie ist präputophob“ – und schicke als Arzt die betroffenen Eltern höflich aus der Praxis, erfülle ihren Beschneidungswunsch nicht.

In Bezug auf Mädchen verhält es sich im Grundsatz nicht anders, um hier das sexuell-sensorische Äquivalent der Jungenbeschneidung anzusprechen. Denn eines von beiden wird beseitigt werden müssen: entweder das Entsetzen oder der zusätzliche Ekel beim Erblicken bzw. Imaginieren eines Kitzlers, nicht selten zusätzlich der mancherorts in Afrika tradierte Aberglaube bzw. Glaube, die Klitoris wachse unmäßig, etwa zu einem Penis, steche den Mann, mache die Frau heiratsunfähig, oder, islamisch und v. a. schafiitisch, die Unbeschnittene gefährde andere und sich selbst aufgrund sexueller Übererregtheit und ihr sorgeberechtigte Beschneidungsverweigerer brenne auf ewig im Höllenfeuer, oder aber beseitigt wird das weibliche Lustorgan Nummer Eins. Anders gesagt: eines von beiden wird herausgetrennt werden müssen aus Kinderkörper und Familiengeschichte, die Klitorisphobie oder die Klitoris.

Kommen wir zum Thema des Tages Claudia Görner.

Statt vor einer Reinlichkeitsbalanitis zu warnen und vor allem vor jedem gewaltsamen vorzeitigen Zurückziehen der Vorhaut (siehe unten: PFFR — Premature, Forcible Foreskin Retraction), verbreitet Claudia Görner (Klinik für Urologie und Kinderurologie – Otto von Guericke Universität Magdeburg) gefährliche Märchen zu Vorhautverengung und Vorhautverklebung.

Der Mythos Phimose ist wieder da und wird, wie zufällig, die Eltern nervös und die kleinen Jungen ängstlich machen. Nun, keine massenhaften unnötigen Operationen ohne vorausgegangene Bedarfsweckung. Verbreitet wird das organisierte Halbwissen per YouTube, Kurzfilmchen Nummer Eins.

14.12.2016 – Reihe: Informations- und Lehrvideos der Klinik für Urologie (Universitätsklinikum Magdeburg), Görner legt los:

Frau Claudia Görner zum Thema: Phimose (Vorhautverengung)

„Nach der Geburt eines Jungen besteht bei 90 % dieser Jungen eine Verengung der Vorhaut, eine sogenannte Phimose. Die ist physiologisch und sollte bis zum zweiten Lebensjahr bestehen und auch nicht behandelt werden.

Im Anschluss beginnt die Öffnung der Vorhaut, dass heißt die Vorhaut kann langsam zurückgezogen werden und wird immer besser reponibel.

Eine andere Form ist die sogenannte Präputialverklebung. Hier besteht eine Verklebung zwischen dem inneren Vorhautblatt und der Eichel. Auch diese Verklebung ist natürlich und kann auch bis zum zweiten Lebensjahr, durchaus, bestehen.

Im Anschluss kann die Vorhaut beübt werden wie wir so schön sagen, das heißt man kann langsam beginnen, die Vorhaut zu öffnen und zu weiten und die Verklebung zu lösen.“

h t t ps://www.youtube.com/watch?v=JV4krHG3nJk

Soweit die unzureichend informierte Magdeburgerin.

Das durchschnittliche Alter der freien Retrahierbarkeit der Vorhaut liegt bei 10,4 Jahren. Durchschnitt bedeutet, dass jeder zweite Junge in die Gruppe über diesem Alterswert gehört und er seine Vorhaut erst mit zwölf, 14 oder 16 Jahren ganz zurückziehen kann (oder noch später oder gar nicht). Und vorher wird von Erwachsenen am Kindergenital nicht herumgezerrt, solches würde man bei Mädchen ja auch nicht tun.

PFFR — Premature, Forcible Foreskin Retraction

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/wp-content/uploads/2016/08/premature-forcible-foreskin-retraction-a-memorandum-of-evidence-based-medicine.pdf

Man nimmt erstaunt zur Kenntnis, dass die Klinik für Urologie und Kinderurologie der Otto von Guericke Universität Magdeburg Personensorgeberechtigte dazu aufruft, dem Kind den Penis, allen Ernstes, zu beüben („Im Anschluss kann die Vorhaut beübt werden wie wir so schön sagen“) – Finger weg vom Kindergenital, der einzige der den Penis anfasst ist der Junge selbst. Wenn Frau Görner eine zweieinhalbjährige Tochter hätte, würde sie schließlich auch nicht sagen: Kind, dein Genital muss jetzt von mir ein bisschen beübt werden.

Leider ist die zur penilen Entwicklung Unkundige noch nicht fertig mit ihrer Desinformation und nähert sich, es war zu befürchten, in Kurzfilmchen Nummer Zwei dem Erzählgegenstand Genitalbeschneidung (Genitalverstümmelung).

Frau Claudia Görner zum Thema: Therapie – Phimose

„Ab dem zweiten – beziehungsweise dritten – Lebensjahr können Sie bei Ihrem Sohn beginnen, selbstständig die Vorhaut ein Stück weit zurückzuziehen. Dieses vollzieht man am besten im Rahmen der Badezeiten, da aufgrund des warmen Wassers die Vorhaut schön warm und weich wird, gut durchblutet ist und somit besser und schmerzlos reponierbar, d. h. zurückziehbar ist.

Dieses kann eine Weile durchgeführt werden; im Rahmen dieses Zurückziehens beginnen sich dann auch eventuelle Verklebungen zwischen innerem Vorhautblatt und der Eichel zu lösen.

Sollte ab dem dritten, vierten Lebensjahr weiterhin eine Verklebung bestehen, kann man diese in Lokalanästhesie – sprich mit einer lokal betäubenden Salbe – mit einer Sonde stumpf lösen.

Sollte die Vorhaut nicht reponibel sein, das heißt nicht zurückgehen, sollte ein Schnürring bestehen bleiben und die Vorhaut ab dem fünften Lebensjahr immer noch eng sein, kann man die Vorhaut beschneiden, man kann jedoch auch noch einen konservativen Therapieversuch starten.

Hierfür werden kortisonhaltige Salben verwendet, die einmal morgens und einmal abends nach dem letzten Wasserlassen auf den Schnürring d. h. auf die enge Vorhaut aufgetragen werden, die Vorhaut weicher machen sollen, Verklebungen lösen sollen und somit ein Zurückziehen ermöglichen sollen.

Das gelingt in einer hohen Prozentzahl aller Fälle, über 60 bis 70 % der Phimosen lassen sich so konservativ behandeln.

Sollte eine konservative Behandlung keinen Erfolg bringen, kann man die Vorhaut beschneiden, hierfür stehen verschiedene Therapieoptionen zur Verfügung.

In unserer Klinik wenden wir eine Narkose an und einen lokalen Peniswurzelblock, das heißt wir machen noch eine Nervenblockade im Penis, sodass hinterher weniger Schmerzen bestehen.

Man kann eine radikale Zirkumzision, also eine radikale Beschneidung der Vorhaut machen, hierbei wird die Vorhaut vollständig entfernt.

Weitere Verfahren sind sogenannte plastische Zirkumzisionen, – nur eine Teilentfernung der Vorhaut –, bzw. die sogenannte Plastibell-Methode.

Wir empfehlen jedoch – eher –, die radikale Zirkumzision vorzuziehen, da die plastische Zirkumzision häufig zur Narbenbildung führt bzw. das Reponieren aufgrund von Schmerzen postoperativ nicht so gut möglich ist und es somit zu Rezidiven kommen kann, also zum Wiederauftreten der Verengung der Vorhaut.“

h t t ps://www.youtube.com/watch?v=LSPlPGLS1u4

Görners Kurzfilme zur Phimose: Die Fülle der Fehler ist überwältigend

Sollten die Beratungsgespräche so ähnlich ablaufen, würde die „Option“ – die Beschneidung, diese ist eine Genitalverstümmelung – wohl, scheinbar ausweglos, immer näher rücken. Denn entweder der durch die vielen, explizit empfohlenen vorzeitigen Zurückziehversuche „beübte“ sprich malträtierte Kinderpenis oder das elterliche Nervenkostüm wird nachgeben (wird ein bisschen kaputtgehen) – und dann ist sie da, wie gewünscht, die behandlungsbedürftige Phimose und die erlösende medikalisierte MGM (male genital mutilation).

Die Bedeutung der Vorhaut wird nicht annähernd erkannt oder sie ist den Verantwortlichen an der Klinik für Urologie (Universitätsklinikum Magdeburg) und insbesondere Frau Görner offensichtlich schlicht gleichgültig. Bei einer radikalen Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta, das entspricht der Amputation nicht der Klitorisvorhaut, sondern der Klitoris.

Kein männliches Kindergartenkind und auch kein Grundschüler braucht eine retrahierbare (zurückziehbare) Vorhaut, deshalb Finger weg vom Kindergenital! Einzige Ausnahme: der Junge selbst, der nach Belieben an seinem Penis herumhantieren darf, der weiß nämlich als einziger, was schmerzlos ist und damit ungefährlich (und zusätzlich lustvoll). Bei einem Mädchen wird schließlich auch nicht durch besorgte Eltern an Schamlippen oder Kitzler herumgefingert, auch nicht „im Rahmen der Badezeiten, da aufgrund des warmen Wassers die Vorhaut schön warm und weich wird, gut durchblutet ist und somit besser“, geht`s noch? Genau.

Wie schon (so oft) gesagt, Thema Alter des Zurückziehenkönnens: Von menschlicher Natur aus und bei bester Gesundheit erst mit 10,4 (zehn Komma vier!) Jahren und auch dann kann das erst jeder zweite Junge (Jakob Øster (1968); Hiroyuki Kayaba et al. (1996), Thorvaldsen and Meyhoff (2005)).

Schlimm. Grobe Desinformation bietet man von Magdeburg aus der Öffentlichkeit an, ausgerechnet unter dem Titel: Informations- und Lehrvideos – ohne rot zu werden.

Das steht da wirklich: Fachärztin für Urologie – nun, es ist nie zu spät, etwas dazuzulernen, Frau Görner! Wir warten auf Ihren – noch nicht vorhandenen – faktenbasierten und kinderfreundlichen Kurzfilm zum Thema Phimose.

http://www.sanego.de/Arzt/Sachsen-Anhalt/6288-Magdeburg/Urologie/500765-Claudia-Goerner/

Lebensweisheit:

„Das einzige, was man zur Penispflege eines nicht beschnittenen Jungen braucht, ist ein großes langes Lineal. Warum? Na, um es all jenen neugierigen Leuten auf die Finger zu klatschen, die versuchen, die Vorhaut zurückzuziehen. The only tool you need to care for an intact boy is a ruler to smack the hands of those curious people who attempt to retract his foreskin.“

http://www.mothering.com/forum/44-case-against-circumcision/1011333-having-boy-circ-not-circ.html

Fazit

1. Eltern eines Sohnes, die über den Mythos Phimose grübeln (müssen) und die, wie im Fall von Claudia Görner, an Medizinern derartige anatomie- und entwicklungsbezogene Unkenntnis erleben und gleichzeitig derartig Beschneidungsfreundliches sprich Kinderfeindliches hören, sollten umgehend Arzt oder Krankenhaus wechseln.

2. Wer an Fakten und an der Kindergesundheit interessiert ist:

Doctors Opposing Circumcision (DOC)

Home / For Parents / Frequently Asked Questions

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-parents/frequently-asked-questions/

What is a “foreskin-friendly” doctor? And why do you need one?

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-parents/find-a-foreskin-friendly-doctor/

Doctors Opposing Circumcision

George Denniston, M.D., M.P.H., president of Doctors Opposing Circumcision, discusses the issue of circumcision and why ethical doctors oppose genital cutting of children.

https://www.youtube.com/watch?v=SWfHO8yQaRY

Doctor on Circumcision Bias

Mark D. Reiss, M.D., Executive Vice-President of Doctors Opposing Circumcision (DOC) discusses the bias for cut genitals in a circumcising society, and the sexual benefits of having a complete set.

https://www.youtube.com/watch?v=ruJ62wHpHuw

Nachtrag 1

Jungenbeschneidungsversteherinnen Yasmine Heß-Busch und Iris Rübben

Urologie Scan 2015; 02(03): 213-224

DOI: 10.1055/s-0034-1392544

Fortbildung [dazu schlicht ungeeignet]

Kinderurologie

Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Phimose

Yasmine Heß-Busch, Iris Rübben

Zusammenfassung

Bei einer Phimose kann die Vorhaut nicht vollständig hinter den Sulcus coronarius retrahiert werden. Eine Verklebung von Vorhaut und Glans ist bis zum Ende des 3. Lebensjahres noch als physiologisch zu betrachten. [Falsch! Es gibt kein Alter – gar keins! Zwölf, 14, 16 Jahre, das alles ist völlig ok, älter auch, niemals ebenfalls.] Danach erfolgt die Behandlung zunächst durch eine steroidhaltige Salbe und bei erfolgloser konservativer Therapie durch eine Zirkumzision. Der Zirkumzisionsstatus hat einen Einfluss auf die Inzidenz von Balanoposthitiden, Harnwegsinfektionen im frühen Kindesalter [UTI – nur im ersten Lebensjahr – beschnitten (genitalverstümmelt) wird später – ein Kind hat (hoffentlich) keinen Sex] und auf die Infektionsraten mit HIV, Trichomonaden, Herpes simplex und humane Papillomviren. Seit 2012 wird die Zirkumzision des Kindes ohne medizinische Indikation durch [den grundgesetzwidrigen] § 1631d BGB geregelt.

Kernaussagen

Die physiologische Phimose bildet sich meist bis zum 3. Lebensjahr zurück. [Falsch! Bei jedem zweiten zehn bis elf Jahre alten Jungen ist sie natürlicher- und gesunderweise vorhanden] Ansonsten erfolgt zunächst die lokale Therapie mit Betamethason-Salbe. Bei Versagen der konservativen Maßnahmen ist die Operation indiziert.

Die pathologische Phimose ist Folge entzündlicher oder traumatischer Ereignisse. [Deshalb erwachsenerweits: Hände weg vom kindlichen Penis]

Bei einem Lichen sclerosus (BXO) kommt es zu einer Sklerose und Atrophie der Haut. Betroffen sein können Vorhaut, Glans penis und Harnröhre.

Nach Zirkumzision wurden geringere Infektionsraten mit HIV, HPV, Trichomonaden und Herpes simplex beschrieben.

Die aktuelle Rechtslage erlaubt auch eine Zirkumzision des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes ohne medizinische Indikation [schlimm genug. Ritualbeschneider und ihre medizinbetrieblichen Helfershelfer frohlocken], wenn dieser Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. [Nicht medizinisch indizierte Zirkumzision geht mit Kindeswohl nie zusammen, entsprechend verhält es sich mit Klitoris(teil)amputation sprich FGM Typ Ib]

Häufigste Frühkomplikationen der Zirkumzision sind Ödem und Nachblutungen. [Genau, wie bei der Klitoris(teil)amputation sprich FGM Typ Ib, nur dass Iris Rübben, die sich am 03.06.2015 auf dem Essener Symposium zur Zirkumzision laut klagend gegen den Begriff Genitalverstümmelung verwahrte, die lebenslange Zerstörung nämlich Amputation der sexuellen Lustquelle Nummer Eins unterschlägt.]

Mögliche Spätkomplikationen der Zirkumzision sind unter anderem ein kosmetisch nicht zufriedenstellendes Ergebnis, Vorhautverklebungen, Hautbrücken und Meatusstenose. [Den Verlust von Eichel oder Penis sowie den Tod des Kindes haben die beiden Jungenbeschneidungsfreundinnen vergessen – bereits bei den Frühkomplikationen.]

https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/s-0034-1392544?lang=de

Nachtrag 2

Vor eineinhalb Jahren, im August 2015 kommentierte ich:

[ ERSTER KOMMENTAR ]

the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

(Thorvaldsen and Meyhoff, 2005)

10,4 Jahre alt ist der Junge im Durchschnitt geworden (zehn Komma vier!), bis sein Präputium erstmals vollständig retraktierbar ist – die Hälfte aller Jungen erreicht demzufolge erst mit elf, zwölf, 13, 14, 15 oder gar 16 Jahren diesen reiferen genitalen Zustand.

Sommer 2015, Prof. Dr. Raimund Stein und die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz desinformieren zum Thema Phimose so:

Bei der Geburt liegt bei ca. 90 % der Jungen eine Vorhautverengung (Phimose) vor, d. h. die Vorhaut lässt sich nicht hinter die Eichel zurückziehen. In der Regel erweitert sich die Vorhaut von allein und im Alter von 2 Jahren lässt sie sich bei 90% der Jungen zurückziehen. Eine Behandlung mit schwach kortisonhaltiger Salbe hilft in weit mehr als der Hälfte der Fälle, manchmal ist aber dennoch eine Operation erforderlich – insbesondere bei häufig auftretenden Infekten oder einem stark verengten Harnröhrenausgang.

Leitung Kinderurologie

Univ.-Prof. Dr. med. Raimund Stein

https://www.unimedizin-mainz.de/kinderurologie/krankheitsbilder/phimose.html

Mainz 2011. Raimund Stein, Rolf Beetz, Joachim-Wilhelm Thüroff: Kinderurologie in Klinik und Praxis. Unter Mitarbeit von Annette Schröder. 3. Auflage.

Phimose. Annette Schröder:

Bei 90% der 3-Jährigen ist die Vorhaut retrahierbar, wobei häufig noch geringe „Adhäsionen“ im Koronarbereich bestehen (Gairdner 1949), zum Zeitpunkt der Einschulung besteht noch bei 8% eine Phimose (Oster 1968).

[korekt zu Jakob Øster (1968) bei CIRP, s. u.]

(Seite 47)

https://books.google.de/books?id=CBX6K0Kz-_cC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Seit fünf Jahren ist Dr. Raimund Stein, ausgerechnet, innerhalb der DGU (Deutsche Gesellschaft für Urologie) der Vorsitzende des Arbeitskreises Kinder- und Jugendurologie.

DGU-Arbeitskreis Kinderurologie: Neuer Vorsitzender Prof. Dr. Stein setzt auf Zusammenarbeit

„Wenn wir über urologische Erkrankungen, öfter jedoch Fehlbildungen, bei Kindern reden, dann am häufigsten über Hodenhochstand, Vorhautverengung, vesikorenalen Reflux, aber auch das nächtliche Einnässen und Krampfadern am Hodensack, sog. Varikozelen“, sagt Professor Dr. Raimund Stein. […] Einige Weichenstellungen seines Vorgängers im Vorsitz des Arbeitskreises will Prof. Dr. Stein intensivieren. Dies gilt besonders für die Zusammenarbeit aller Fachgesellschaften, die mit Kindern zu tun haben – Kinderchirurgen, -onkologen, -radiologen und Kindernephrologen. Früher ging es hier auch schon einmal gegeneinander, bis sein Vorgänger, Prof. Dr. Joachim W. Thüroff, begann, hier gegenzusteuern, erinnert sich Stein. Prof. Dr. Thüroff ist seit November 2009 neuer Präsident des Urologen-Weltverbandes (Société Internationale d’Urologie/SIU). Die beiden kennen sich gut, denn Thüroff ist Direktor der Urologischen Klinik und Poliklinik der Mainzer Uni. […] Als Ausblick für die Zukunft sieht Prof. Dr. Stein jedoch einige zertifizierte Schwerpunkt-Kliniken oder Kompetenzzentren, die insbesondere auch die gesamte speziellere Kinderurologie abdeckten. Dort könne dann auch entsprechend ausgebildet werden. Über die konkrete Gestaltung werde bereits intensiv diskutiert. Prof. Dr. Stein zuversichtlich: „In drei oder vier Jahren wird es soweit sein.“ (ing)

http://www.urologenportal.de/1274.html

Herbst 2015

Congress Center Hamburg:

Motto:

Urologie umfasst mehr.

67. DGU-Kongress

23.-26.09.2015

67. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie

Das Motto Urologie umfasst mehr steht für die Vielfalt unseres Faches über geschlechts- und altersspezifische Grenzen hinaus. […] wir werden im Rahmen des Patientenforums wie auch des Schülertages zeigen, dass die Urologie mehr ist als die oft angenommene reine Männermedizin. Wir werden die eingeleitete Strategie der Nachhaltigkeit fortsetzen. Der DGU-Kongress ist die drittgrößte urologische Tagung der Welt.

http://www.dgu-kongress.de/

Hauptprogramm

Donnerstag, 24.09.2015

KINDER- UND JUGENDUROLOGIE ALS HERAUSFORDERUNG

Seite 125:

14:12 Alltagsrelevante Neuerungen in der Kinderurologie

Iris Rübben, Essen

Samstag, 26.09.2015

Jungensprechstunde

Jeder Vortrag beinhaltet 5 Min. Diskussion

Moderation:

Wolfgang Bühmann, Sylt; Anne-Karoline Ebert, Ulm; Sabine Kliesch, Münster

10:45 Die HPV Impfung beim Jungen – Pflicht oder Kür?

Peter Schneede, Memmingen

11:05 Die Zirkumzision im kulturellen Spannungsfeld:

von der Therapie der Phimose bis zur religiösen Beschneidung

Annette Schröder, Regensburg

11:25 „wie geht‘s, wie steht‘s“: Ärztliche Begleitung für Jungen auf dem Weg zum Mann

Andrea Mais, Hamburg

11:45 Sexuelle Übergriffe auf Jungen: vorbeugen und erkennen

Klaus M. Beier, Berlin

http://www.dgu-kongress.de/fileadmin/user_upload/DGU2015Hauptprogramm.pdf

Zum guten Schluss endlich etwas Faktennähe, aus: CIRP

Ballooning is a transient condition that goes away as the prepuce continues its natural growth and development and the opening at the tip further enlarges. […] Ballooning is not injurious, and it is not a cause for concern. Ballooning is not an indication for circumcision. […]

Jakob Øster (1968)

The normal development of the prepuce beyond age 5 was first documented by Jakob Øster, a Danish pediatrician, who published his work in 1968. […]

Øster’s figures refute Gairdner’s claims that 90 percent are retractable at age five, Øster found that the 90 percent retractable stage is not reached until about age 16. […]

Hiroyuki Kayaba (1996)

[…] Kayaba’s work refutes the findings of Gairdner and confirms the work of Øster. Kayaba reported that about 40 percent of boys in the 8-10 age group are fully retractable, this leaving about 60 percent with some degree of non-retractability, He also reported that 62.9 percent of the boys in the 11 to 15 year old age group had completely retractable prepuces, thus leaving 37.1 percent with some degree of non-retractability. The prepuce is still developing in the 11-15-year-old group. Kayaba’s findings are similar to those of Øster.

Kayaba made no reports beyond age 15.

Kayaba’s report thus confirms the work of Øster; we see that full retractability is not reached by about 1/2 of boys until the teen-age years. This is normal, and treatment is usually not required.

Imamura (1997)

Imamura’s study, carried out in Japan, shows that the non-retractile prepuce is the normal condition in preschool age boys.14 Imamura found that only 38.4 percent of children three years old have a fully retractable prepuce. Imamura’s data are similar to that of Kayaba. […]

Thorvaldsen and Meyhoff (2005)

Thorvaldsen conducted a survey of young men in Denmark. They found that the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

http://www.cirp.org/library/normal/

[ ZWEITER KOMMENTAR ]

Basiswissen Anatomie, Geschlechtsorgan des Jungen. Eine fehlende vollständige Retraktion ist bis zum Alter von zehn oder 11 Jahren physiologisch (Thorvaldsen & Meyhoff, 2005). Der Versuch, die Vorhaut doch zu bewegen, kann zu schweren Verletzungen führen, etwa zu Einrissen, die vernarben können. Kein anderer als der Junge selbst darf an dessen kindlicher oder jugendlicher Vorhaut manipulieren.

Premature, forcible, foreskin retraction (PFFR) is a much more painful, serious, and potentially permanent injury than most parents imagine.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/info-forcedretraction.html

Was muss zur Penispflege getan werden, als gelegentlich etwas lauwarmes Wasser? Wirklich nichts? – Ja, gar nichts. Doch, ein Lineal sollten Sie zur Hand haben …, um damit jedem Erwachsenen, der die Kindervorhaut berühren will, dezidiert auf die Hand zu klatschen:

the only thing she needs to take care of her son’s foreskin is a ruler … to smack anyone’s hand who tries to touch it!

Much nonsense has been written about the special care required for an intact penis. Care advice can be summarised briefly:

1. Leave it alone.

(2. Leave it alone.)

(3. Leave it alone.)

(Very similar to the special care required by the ears and the eyes, really.)

(The Intactivism Pages)

http://www.circumstitions.com/Care.html

The Intactivism Pages

http://www.circumstitions.com/

Ein Elternratgeber von Circumcision Information Australia:

Circumcision: Guide for parents

http://www.circinfo.org/parents.html

Beschneidungsverharmloserin Dr. Iris Rübben hingegen entwirft Vorhautprobleme, verwendet 2015 in Essen als Weiterbildnerin unkommentiert das Material der esoterischen US-amerikanischen AAP ebenso wie die Daten des australischen Zirkumfetischisten Brian J. Morris, ermuntert wie versehentlich Urologen zum Bauen von beschneidungsbegünstigenden Drohkulissen, will die Zirkumzision auf gar keinen Fall Genitalverstümmelung genannt wissen und gibt dem deutschen Medizinbetrieb den Freibrief, mit allerlei Listen Eltern richtig viel Druck zu machen:

Eine fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch.

https://www.springermedizin.de/phimose/8079926

Nach dem dritten Lebensjahr müsse, lässt sich das kindliche Präputium nicht körperwärts über den Penis retrahieren, unbedingt etwas geschehen, so wird es durch die beiden Rübben der zielsicher beunruhigten Bevölkerung vorgegaukelt. Den Jungen vor der Einschulung noch schnell beschneiden (genitalverstümmeln), um nichts anderes scheint es vielen deutschen Urologen zu gehen.

Man beachte, dass es sich bei den Daten von Thorvaldsen & Meyhoff (2005) um den Durchschnittswert (Normalverteilung) von 10,4 Jahren (zehn Komma vier Frau Rübben!) handelt, das bedeutet: die Hälfte aller Jungen hat eine ganz zurückziehbare Vorhaut erst jenseits der zehneinhalb Jahre sprich mit zwölf, 13, 14, 15 oder 16 Jahren (oder später oder nie). Das ist seit Jahrtausenden der Fall und auch in Nordrhein-Westfalen, im Ruhrgebiet und in der Stadt Essen nicht anders.

Desinformation Made in Germany by Rübben & Rübben:

Phimose

Rübben, I; Rübben, H. Der Urologe. Ausg. A51.7 (Jul 2012): 1005-1016. [Dr. Iris Rübben und Professor Dr. Herbert Rübben]

CME ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Eine fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch. Entzündungen im Vorhaut und Glansbereich (sog. Balanoposthitiden) treten in 4–11% aller nichtzirkumzidierten Knaben auf. Eine nichtbeschnittene Vorhaut birgt ein erhöhtes Risiko, dass es zu rezidivierenden Harnwegsinfektionen im Kindesalter und einer höheren Infektionsrate sexuell übertragener Erkrankungen und Penismalignome im Erwachsenenalter kommt. Im Kindesalter sollte zur Behandlung der Vorhautenge zunächst eine topische Steroidtherapie erfolgen, die in etwa 80% erfolgreich ist.“

http://search.proquest.com/openview/d1e676443458fafda20290aeb301bf5e/1.pdf?pq-origsite=gscholar

ZERTIFIZIERUNG

Diese Fortbildungseinheit ist mit 3 CME-Punkten zertifiziert von der Landesärztekammer Hessen und der Nordrheinischen Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung und damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig.

http://crawl.prod.proquest.com.s3.amazonaws.com/fpcache/d1e676443458fafda20290aeb301bf5e.pdf?AWSAccessKeyId=AKIAJF7V7KNV2KKY2NUQ&Expires=1434922765&Signature=m5HbEFJzkdLYNViCQaFlnI3M5Vs%3D

PHIMOSE

Vorhautverengung im Kindesalter

Die Phimose kommt häufig vor und bedeutet, dass die Vorhaut nicht vollständig über den Glansbereich des Penis zurückgestreift werden kann. Die fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch, aber was ist danach?

publiziert am: 10.07.2012

Zeitschrift: Der Urologe 2012/7: 1005-1016

Autor: Dr. I. Rübben, H. Rübben [Dr. Iris Rübben und Prof. Dr. Herbert Rübben]

http://www.springermedizin.de/phimose/3073512.html

The Development of Retractile Foreskin in the Child and Adolescent

A guidance for healthcare providers from Doctors Opposing Circumcision

Kayaba et al. reported that about only 42 percent of boys aged 8-10 have fully … Non-retractile foreskin is the more common condition until about 10-11 years of age. …

Thorvaldsen & Meyhoff (2005) conducted a survey of 4000 young men in Denmark.10 They report that the mean age of first foreskin retraction is 10.4 years in Denmark. Non-retractile foreskin is the more common condition until about 10-11 years of age.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/retraction.html

BASIC MALE ANATOMY

At birth the penis is anatomically immature and still developing. The foreskin adheres to the glans, (the little firefighter’s hat at the end) because of a natural connective membrane, the balano-preputial lamina. This membrane or synechia is apparently nature’s method of protecting the highly nerve-supplied portion of the maturing penis from feces, the ammonia in urine, and other irritants and pathogens. This membrane can take as long as 18 years or more to disappear allowing retraction. The mean age for natural foreskin retraction without pain or trauma is 10.4 years.

Premature, forcible, foreskin retraction (PFFR) – gewaltsames Zurückziehen der Vorhaut führt zu schlimmen Verletzungen. Die PFFR entspricht durchaus einer FGM Typ IV und Phimose-Ursache ist ein unfähiger Arzt: die iatrogene oder ärztlich verursachte Phimose, pathologic [i.e., in this case, iatrogenic, or physician-induced] phimosis.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/info-forcedretraction.html

Gefurchtes Band (ridged band), Frenulum (Bändchen) und Frenulares Delta vor allem sind es, welche die Penisvorhaut (Präputium) zum männlichen Lustorgan Nummer Eins machen. Dass mit den (in der Glans in dieser Höhe nicht vorhandenen) präputialen 10000 bis 20000 Tastkörperchen bzw. Nervenendigungen der Typen Meissner, Merkel, Ruffini und Vater-Pacini dem Jungen das sensorische Äquivalent nicht zur Klitorisvorhaut sondern zur Klitoris (!) amputiert wird, wissen Rübben & Rübben nicht oder verschweigen es.

BASIC HUMAN GENITAL ANATOMY

Neurologically, the most specialized pressure-sensitive cells in the human body are Meissner’s corpuscles for localized light touch and fast touch, Merkel’s disc cells for light pressure and tactile form and texture, Ruffini’s corpuscles for slow sustained pressure, deep skin tension, stretch, flutter and slip, and Pacinian corpuscles for deep touch and detection of rapid external vibrations. They are found only in the tongue, lips, palms, fingertips, nipples, and the clitoris and the crests of the ridged band at the tip of the male foreskin. These remarkable cells process tens of thousands of information impulses per second and can sense texture, stretch, and vibration/movement at the micrometre level. These are the cells that allow blind people to „see“ Braille with their fingertips. Cut them off and, male or female, it’s like trying to read Braille with your elbow.

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them. …

(Gary Harryman)

https://ms-my.facebook.com/shareyoursexknowledge/posts/652188514794501

Fine-touch pressure thresholds in the adult penis

Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox, Robert S. Van Howe

BJU International 99 (4), 864-869 (British Journal of Urology International,

Volume 99 Issue 4 Page 864 – April 2007)

Circumcision removes the most sensitive part of a man’s penis. Sorrells and others enlisted 159 men from the San Francisco Bay area, 91 of them circumcised, and conducted touch-sensitivity tests, using instruments that press with calibrated hairs, on 11 or 17 different places on their penises. The men could not see where they were being touched.

http://www.circumstitions.com/Sexuality.html#sorrells

http://www.cirp.org/library/anatomy/sorrells_2007/

Nachtrag 3

Das Islamgesetz. Wie Österreich die Mädchenbeschneidung mindestens einer milden Sunna (FGM Typ Ia oder Typ IV) nicht verhindern will oder kann

Islamgesetz Artikel 11. (4)

Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften

StF: BGBl. I Nr. 39/2015 (NR: GP XXV RV 446 AB 469 S. 61. BR: 9324 AB 9326 S. 839.)

ISLAMGESETZ

İslâm Din Topluluklarının Harici Hukuk İlişkileri hakkında Federal Yasa

– İslâm Yasası 2015

Art. 11. (4)

Din topluluğu ve üyeleri, çocuklara ve gençlere bütün mezhepsel görenekleri öğretmeye ve onları dinî vecibelere göre yetiştirme hakkına sahiptir.

La société religieuse et ses membres sont autorisés à initier les enfants et les adolescents à toutes les coutumes traditionnelles et à les éduquer conformément aux préceptes religieux.

The Religious Society and its members are entitled to guide children and youths through all traditional rites and to educate them according to the religious commandments.

Die Religionsgesellschaft und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.

https://www.bmeia.gv.at/integration/islamgesetz/

Österreich, Islamgesetz, Erläuterungen.

Le paragr. 4 […] englobe aussi la circoncision masculine.

Une mutilation génitale féminine, qualifiée faussement par certains de circoncision, est en contradiction avec les droits de l’être humain, en particulier avec la « Convention du Conseil de l’Europe sur la prévention et la lutte contre la violence à l’égard des femmes et la violence domestique » (Convention d’Istanbul), Journal officiel fédéral III n° 164/2014, entrée en vigueur le 1er août 2014.

Abs. 4 kann seine Wirkung nur insofern entfalten als er nicht mit staatlichen Regelungen in Widerspruch steht. Der Begriff „traditionell“ stellt dabei klar, dass es sich um einen Bestandteil einer religiösen Tradition im Sinne dieses Gesetzes, auch als Richtung, Strömung oder Schule bezeichnet, handeln und somit in der religiösen Lehre begründet sein muss. Eine bloße langjährige Übung wäre nicht ausreichend. Er umfasst auch die männliche Beschneidung.

Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten, insbesondere zum am 1. August 2014 in Kraft getretenen „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Istanbul Konvention), BGBl. III Nr. 164/2014.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_1045216/COO_2026_100_2_1059635.html

Kein freiheitlicher Rechtsstaat wird auf Dauer die Jungenbeschneidung erlauben und gleichzeitig eine vergleichsweise geringer schädigende oder gleich zerstörerische Form der Mädchenbeschneidung verbieten können.

In der BRD sieht es kinderrechtlich und menschenrechtlich ähnlich schlecht aus wie in der östlichen Alpenrepublik. Das lauthals gefeierte deutsche Gesetz gegen die Mädchenbeschneidung (FGM) § 226a StGB benutzt das Wort Verstümmelung, doch bekennt sich, wiewohl geboten, nicht zum Verstümmelungsbegriff der FGM, nämlich explizit gegen FGM Typ I (Ia und Ib), II, III, IV, weshalb Karl-Peter Ringel mit Kathrin Meyer und vor allem, bis in den Deutschen Juristentag Hannover 2014, Tatjana Hörnle für die Straffreistellung von sogenannten milden oder leichten Formen der Mädchenbeschneidung kämpfen können.

Bundesrepublik Deutschland, Strafgesetzbuch

§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Der Begriff Female Genital Mutilation (FGM) wurde 1990 vom Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC) verwendet und von allen afrikanischen und internationalen Partnerkomitees übernommen. Die hohe Bedeutung der Verwendung des nicht beschönigenden Begriffs Verstümmelung, weibliche Genitalverstümmelung (mutilation, female genital mutilation) und eben nicht weibliche Beschneidung usw. (female circumcision, female genital alteration etc.), betont die fünfzehn Jahre jüngere Erklärung von Bamako / Mali (2005).

DECLARATION: on the Terminology FGM; 6th IAC General Assembly, 4 – 7 April, Bamako

http://www.fgmnetwork.org/gonews.php?subaction=showfull&id=1267315695&ucat=1&template=Headlines&

http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/05/Bamako-Declaration.pdf

Noch die geringste Form der Mädchenbeschneidung, gerade die islamische sogenannte milde Sunna, muss verboten bleiben. Das österreichische Islamgesetz ist diesbezüglich ebenso wenig eindeutig wie der deutsche § 226a StGB, was eine FGM Typ Ia oder Typ IV nicht wie geboten eindeutig ausschließt. Beide Gesetze sind nachzubessern.

WHO

Female genital mutilation (FGM) comprises all procedures that involve partial or total removal of the external female genitalia, or other injury to the female genital organs for non-medical reasons.

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

Les mutilations sexuelles féminines recouvrent toutes les interventions incluant l’ablation partielle ou totale des organes génitaux externes de la femme ou toute autre lésion des organes génitaux féminins qui sont pratiquées pour des raisons non médicales.

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/fr/

§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung

Professor Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., FRSM

Ass. jur. Kathrin Meyer

[ Seite 70 ]

iii. Zwischenergebnis

Eine Kindeswohlgefährdung kann nach den vorgenannten Ausführungen nur für die sehr extremen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung angenommen werden. […]

Anderes gilt jedoch für die weniger eingriffsintensiven Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien. Insbesondere die „milde Sunna“ ist als religiös motivierte Beschneidung mit dem positiven Aspekt der Schaffung religiöser Identität verbunden. […]

[ Seiten 88-89 ]

IX. Ergebnis

Die Eltern einer Tochter haben wegen Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG das Recht, eine Einwilligung in eine religiös motivierte Vorhautbeschneidung zu erteilen. Die Personensorge umfasst auch das Recht in die medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung einer einwilligungsunfähigen Tochter einzuwilligen.

[ Seite 110 ]

Der elterlichen Einwilligung in die Klitorisvorhautbeschneidung kommt von Verfassungswegen – wegen des (religiösen) elterlichen Erziehungsrechts – eine rechtfertigende Wirkung zu. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ muss bei Vorliegen einer Einwilligung der Eltern und der Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen, wie dem Arztvorbehalt und der Durchführung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ etc., ausscheiden. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ als „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ i.S.v. § 226a StGB mit dem dort vorgesehenen Strafrahmen ist absolut unverhältnismäßig. Die Einordnung der „milden Sunna“ unter § 226a StGB ist auch mit Blick auf den Täterkreis nicht rechtfertigungsfähig.

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812

70. Deutscher Juristentag Hannover 2014. Strafrecht

Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesell­schaft

Thesen zum Gutachten von Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Berlin

Genitalverstümmelung: a) Bei der Auslegung von 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter verstümmeln zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist […]. b) Zu empfehlen sind folgende Änderungen: Erstens sollte der Strafrahmen des 226a StGB dem in 226 StGB angeglichen werden. Zweitens ist der Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte einer weiblichen Person durch eines Menschen ersetzt werden.

http://docplayer.org/2600764-Thesen-zum-gutachten-von-prof-dr-tatjana-hoernle-berlin.html

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

465. Kinderrechte sind unantastbar

5. Februar 2017

ختان

ḫitān 

khitan anak laki-laki dan khitan anak perempuan

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Offener Brief von Edward von Roy an den Deutschen Bundestag

5. Februar 2017

Der Deutsche Bundestag im Januar 2017 und die rituelle Zirkumzision

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert, sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

was wir stets im Gedächtnis behalten sollten. Erstens. In den Sagen oder Schriften der beschneidenden Völker unserer einen, unteilbaren Menschheit wird es angedeutet: Es gab eine Zeit vor der Beschneidung, vor der weiblichen (FGM) bzw. männlichen (MGM) Genitalverstümmelung. Zweitens: Die Kritik an der Beschneidung ist so alt wie die Beschneidung selbst, auch wenn sie, der Gruppendruck gibt es vor, üblicherweise nicht verbalisiert werden darf – die älteren Jungen spüren Angst und Schmerz, das Baby schreit, auch das ist Kritik.

Die Beschneidungskritik der vergangenen Jahrzehnte ist einem hohen Anspruch treu geblieben, um nur einen Namen und ein Ereignis zu nennen: Ashley Montagu geboren als Israel Ehrenberg (1905 – 1999) und das Symposium on Circumcision, 3. März 1989 in Anaheim, Kalifornien, USA.

We recognize the inherent right of all human beings to an intact body. Without religious or racial prejudice, we affirm this basic human right.

We recognize the foreskin, clitoris and labia are normal, functional body parts.

Parents and/or guardians do not have the right to consent to the surgical removal or modification of their children’s normal genitalia.

Physicians and other health-care providers have a responsibility to refuse to remove or mutilate normal body parts.

The only persons who may consent to medically unnecessary procedures upon themselves are the individuals who have reached the age of consent (adulthood), and then only after being fully informed about the risks and benefits of the procedure.

We categorically state that circumcision has unrecognized victims.

In view of the serious physical and psychological consequences that we have witnessed in victims of circumcision, we hereby oppose the performance of a single additional unnecessary foreskin, clitoral, or labial amputation procedure.

We oppose any further studies which involve the performance of circumcision procedures upon unconsenting minors. We support any further studies which involve identification of the effects of circumcision.

Physicians and other health-care providers do have a responsibility to teach hygiene and the care of normal body parts and explain their normal anatomical and physiological development and function throughout life.

We place the medical community on notice that it is being held accountable for misconstruing the scientific database available on human circumcision in the world today.

Physicians who practice routine circumcisions are violating the first maxim of medical practice, Primum non nocere, „First, Do No Harm“, and anyone practicing genital mutilation is violating Article V of the United Nations Universal Declaration of Human Rights: „No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment.“

(Declaration of the First International Symposium on Circumcision. Adopted by the First International Symposium on Circumcision, Anaheim, California, March 3, 1989.)

Berlin vor zehn Tagen. In Ihrer 128. Sitzung am Donnerstag, dem 26. Januar 2017 behandelten Sie Pet 4-18-07-403 als eine Petition gegen § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes, Text der Eingabe: „Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen oder zu ändern.“ Der Deutsche Bundestag stellte sie online und ließ sie diskutieren als Petition 65714 Familienrecht – Abschaffung oder Änderung des § 1631d BGB vom 14.05.2016 (Mitzeichnungsfrist: 13.07.2016, Anzahl Mitzeichner: 126, Anzahl Beiträge: 38).

Diese anatomiebezogen vielleicht eher kenntnislose, sich zudem leider auf allzu dürftige Forderungen beschränkende Petition und die vor zehn Tagen im Parlament durchgeführte Abstimmung ohne Aussprache hatten zur Folge, dass die körperbezogenen Fakten, dass die schädlichen Folgen der Jungenbeschneidung, nämlich mit FGM Typ Ib (Klitoridektomie) vergleichbar zu sein (Sorrells et al., Fine-touch pressure thresholds in the adult penis) sowie, belegt in einer Studie aus Dänemark, Ehe und Partnerschaft zu schaden (Morten Frisch et al., Male circumcision and sexual function in men and women) auch im Januar 2017 im Bundestag nicht zu vernehmen waren.

Hingegen hat Sie der Verfasser von § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation (Pet 4-17-07-451-040847) bereits am 20. Juli 2012 mit einer Petition zusätzlich auf die erheblichen Risiken jeder Jungenbeschneidung, als da sein können Sepsis, Hautbrückenbildung, Verlust des Geschlechtsorgans, Tod, hingewiesen, doch bis zum schwarzen Tag der Kinderrechte, Mittwoch 12. Dezember 2012, kamen im Deutschen Bundestag weder die medizinischen Komplikationen der Zirkumzision angemessen zur Sprache noch wagte man die (mindestens) den Schafiiten als Religionspflicht geltende Chitan al-Inath (ḫitān al-ināṯ, indonesisch sunat perempuan) zu kritisieren oder auch nur anzusprechen, die im Islamischen Recht (Scharia; Fiqh) von der Jungenbeschneidung nicht trennbare weibliche Genitalverstümmelung (FGM).

20. Juli 2012

Pet 4-17-07-451-040847

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d

Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Begründung

[…] Rituelle Beschneidung (mindestens) der Klitorisvorhaut gilt der schafiitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam als religiös verpflichtend (wadschib) […]

Wir wissen, was im Dezember 2012 geschah. Die kindliche körperliche Unversehrtheit unterlag, die Religion obsiegte. Chronologie Dezember 2012: Am 12. Dezember 2012 nahm der Bundestag in dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung an (434:100 Stimmen bei 46 Enthaltungen). Der Bundesrat stimmte am 14. Dezember 2012 zu. Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 27. Dezember 2012, somit das Gesetz seit dem 28. Dezember 2012 als § 1631d BGB in Kraft.

Den Weg gewiesen hatte Zirkumzisionsversteher Volker Beck:

„Sie dürfen nicht übersehen, dass der Beschneidungsbefehl in der jüdischen Religion und im islamischen Glauben fundamental ist. Die Begründung des Bundes Gottes mit dem Volk Israel und Abraham in Genesis 17 beginnt mit dem Befehl an Abraham, die Kinder des Volkes Israel zu beschneiden, sobald sie acht Tage alt sind. – Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, Frau Kollegin Rupprecht.

Es ist im Rahmen des Grundrechtsausgleichs mit zu erörtern, welchen Stellenwert der Beschneidungsbefehl für diese Religion hat. Und da kommen wir zu dem Ergebnis: Es handelt sich um den ersten Befehl Gottes, der für diese Religion gilt, und er ist das Fundament des Glaubens aller abrahamitischen Religionen. Damit hat er einen sehr hohen Stellenwert. Ein Verbot der Beschneidung jüdischer und muslimischer Kinder würde faktisch bedeuten: Jüdisches Leben und islamisches Leben sind in Deutschland auf Dauer legal so nicht möglich.“

(Plenarprotokoll 17/189)

Drei Tage eher hatte Angela Merkel vor einem Beschneidungsverbot gewarnt: „Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation“. Für die FGM warb oder wirbt die Bundeskanzlerin nicht, auch nicht für die Sunnabeschneidung, die, sofern praktiziert in Form einer sogenannten milden Sunna, einer FGM aus dem Bereich Typ Ia oder Typ IV, das menschliche Geschlechtsorgan vergleichsweise weniger beschädigt als eine Zirkumzision – selbstverständlich hat in Deutschland auch die geringst invasive Form der Mädchenbeschneidung verboten zu bleiben und grundsätzlich zielt die Sunnabeschneidung der Mädchen, man gehe Scheich Nuh Ha Mim Keller nicht auf den Leim, auf die (Teil)Amputation nicht der Klitorisvorhaut, sondern der Klitoris (baẓr).

Dass Mann und Frau, dass auch Junge und Mädchen nicht ungleich zu behandeln sind, weiß auch jeder Politiker. Allein die Schutzlosstellung einer Geschlechtsklasse jedoch macht den § 1631d BGB verfassungswidrig. Zusätzlich ist die Verletzung des Körpers und erst Recht die Amputation von Körpergewebe nicht in den Begriff des Kindeswohls oder des elterlichen Erziehungsrechts integrierbar, Kind ist Mädchen oder Junge. Der § 1631d BGB ist ein Skandal und muss weg. Er ist übrigens auch elternfeindlich, denn viele jüdische oder muslimische Eltern wären glücklich über ein deutsches Beschneidungsverbot, trauen sich jedoch nicht, ihre Religion öffentlich zu kritisieren oder ihre Verwandten zu enttäuschen.

Januar 2017. Vier Jahre nach Schaffung des kinderfeindlichen Paragraphen 1631d BGB verwundert und empört es, dass Sie, sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert, sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete, die weltweit nicht nur jedes Jahr, sondern jeden Monat und sogar jede Woche auftretenden, religionsgemeinschaftlich wie elterlich fraglos unerwünschten Zirkumzisionsfolgen (wie Infektion, Nekrose, Hautbrückenbildung, Verlust des Geschlechtsorgans, Tod) erneut ausblenden – Sie alle wurden in den letzten Jahren z. B. durch mich informiert – und hinnehmen: „[D]er Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht.“

Anl. 2 z. Prot. 18/75

Pet 4-18-07-403

Beschlussempfehlung

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen oder zu ändern. […]

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann. […]

Der Deutsche Bundestag hatte mit Beschluss vom 19. Juli 2012 (Bundestags-Drucksache 17/10331) die Bundesregierung aufgefordert, […]

[…] Dezember 2012 wurden die Grundrechte der Betroffenen sorgfältig gegeneinander abgewogen […]

[…] sind Eltern in Ausübung des ihnen zustehenden Sorgerechts berechtigt, in eine Beschneidung ihres nicht selbst einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Die Regeln der ärztlichen Kunst schließen eine angemessene Schmerzbehandlung ein und erfordern eine umfassende vorherige Aufklärung. Wenn ausnahmsweise das Kindeswohl gefährdet ist, scheidet eine Einwilligung aus.

§ 1631d BGB stellt somit eine ausgewogene Regelung dar, die die Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich bringt.

Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Wo in Sachen Amputation des männlichen Präputiums zu konstatieren wäre: Kindliche genitale Intaktheit 0 %, Elternwunsch bzw. Himmelsbefehl 100 %, da verstecken Sie sich hinter der vor viereinhalb Jahren durchs Parlament gepeitschten Ermächtigungsnorm („mit Beschluss vom 19. Juli 2012“) und spüren zu Beginn des Jahres 2017, sehr anders als manch ein Kind, keine scharfe Klinge, sondern Harmonie: „§ 1631d BGB stellt somit eine ausgewogene Regelung dar, die die Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich bringt.“

Wer noch keinen ausgewachsenen Körper geschweige denn Selbstbild und Verstand eines Erwachsenen (Mensch ab 18 Jahre) hat, ein Minderjähriger also, kann, völlig entwicklungs- und altersentsprechend, die umfangreichen und nachteiligen Folgen, die sich aus einer jeden Zirkumzision für Sexualität und Partnerschaft ergeben, noch nicht abschätzen, ist mithin in eine Zirkumzision nicht einwilligungsfähig. Der Petent der Online-Petition 65714 vom 14.05.2016 hingegen gesteht 14 bis 17 Jahre alten männlichen Jugendlichen diese Urteilsfähigkeit pauschal zu und fordert in der Petitionsbegründung lediglich: „dass medizinisch unnötige Beschneidungen erst in einem Alter vorgenommen werden dürfen, in dem die Tragweite dieses Eingriffs von einem Jugendlichen beurteilt werden kann“. Dass sich auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem erheblichen Gruppenzwang zum Beschnittensein nicht entziehen können, siehe Ritual Ulwaluko der amaXhosa (vgl. Website ulwaluko.co.za – online seit Januar 2014), ist ihm nicht bekannt oder nicht bewusst.

Drucksache 18/10855

Beschlussempfehlung

des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)

– Sammelübersicht 400 zu Petitionen –

[ Seite 12 ]

noch Beschlussempfehlung 9

Inhalt der Eingabe: Familienrecht

Zuständige oberste Bundesbehörde: BMJV

Lfd. Nr. 138

Pet 4-18-07-403-032415

Berlin

Lfd. Nr. 139

Pet 4-18-07-403-027327

Geretsried

Lfd. Nr. 140

Pet 4-18-07-403-032760 [ Edward von Roy am 30.10.2016 ]

Mönchengladbach

Als Deutscher Bundestag folgten Sie der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, das Petitionsverfahren abzuschließen. Sammelübersicht 400 zu Petitionen: „Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Alle dafür. Angenommen.“

Anl. 2 z. Prot. 18/75: „Wenn ausnahmsweise das Kindeswohl gefährdet ist, scheidet eine Einwilligung aus“. Nein, das Kindeswohl ist nicht nur im seltenen Fall („ausnahmsweise“) gefährdet, sondern stets, weil einerseits, auch bei der Verlagerung in Klinik oder Arztpraxis, sog. Medikalisierung, immer Komplikationen drohen und andererseits Zirkumzision der Verlust von 10.000 bzw. 20.000 Nervenendigungen ist: der sensibelste Teil des männlichen Geschlechtsorgans wird weggeschnitten. Die Penisvorhaut ist mitnichten das sexuell-sensorische Äquivalent zur Klitorisvorhaut. Jede Jungenbeschneidung, richtiger gesagt Genitalverstümmelung, amputiert Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner und entspricht nicht dem Wegschneiden der Klitorisvorhaut, nicht einer FGM Typ Ia, sondern der wesentlich schwereren Verstümmelung FGM Typ Ib als der Amputation der Klitoris.

Die penilen Strukturen Gefurchtes Band, Frenulum und Frenulares Delta, in einem Wort: die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung sensibelste Teil des Penis und die Dichte an Rezeptoren ähnelt, im Vergleich mit anderen Körperorganen menschlicher Anatomie, nur Zunge, Lippen, Augenlidern, Handflächen, Fingerspitzen, Brustwarzen und Klitoris. Und im Januar 2017 hält das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland § 1631d BGB für eine „ausgewogene Regelung“ und nennt die geltende Rechtslage „sachgerecht“? Um welche aus sachgerecht zu erschließende Sache bitte geht es? Soviel ist für den Bürger gewiss: Das Kindeswohl ist mit dieser Sache, diesem „sachgerecht“ nicht identisch und der Bundestag täte gut daran, sich auf Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention zu besinnen, insbesondere auf 24 (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert, sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete, Sie sind aufgefordert, Ihre viereinhalb Jahre währende Verharmlosung der Zirkumzision zu beenden und die lebenslange Schädigung, die dem Jungen und späteren Mann bei jeder Beschneidung entsteht, nicht länger durch Schweigen zuzudecken. Zu einem faktenbasierten politischen Reden und Handeln gehört ebenso das Nennen der negativen Folgen, die eine Zirkumzision für den Partner hat, nachzulesen in der o. g. dänischen Studie (Male Circumcision and Sexual Function in Men and Women: A Survey-based, Cross-sectional Study in Denmark (Morten Frisch; Morten Lindholm; Morten Grønbæk).

Fazit und Ausblick

Nicht anders als jedes Mädchen hat auch jeder Junge den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein intaktes Geschlechtsorgan zu besitzen: Keine Beschneidung unter achtzehn! Der Staat muss seiner Schutzpflicht nachkommen, die sich aus GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 (Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.) in Verbindung mit GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 (Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.) ergibt, vgl. BVerfGE 53,30 (57). Die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten den Staat zunächst v. a. zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den Schutzbereich der Grundrechte, darüber hinaus verlangen sie nach der Rspr. des BVerfG auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat: Aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts folgt „die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die genannten Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“.

Kinderrechte sind unantastbar.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

458. Keine Beschneidung unter achtzehn – auch nicht auf Kindeswunsch

29. Oktober 2016

Edward von Roy
Gabi Schmidt

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
[Ansprechpartner]

In Kopie an den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss

30.10.2016

Familienrecht
Pet 4-18-07-403-032760
Ihr Schreiben vom 26. Oktober 2016
Petition

[Anrede],

wir danken für Ihr Schreiben und antworten mit dieser Eingabe.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen

Erstens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist nicht geschlechtsneutral neu zu formulieren, insbesondere ist keine Änderung des § 1631d BGB vorzunehmen, der „auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“, wie es seit 2014 Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. jur. Kathrin Meyer fordern (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung / Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) Schriftenreihe Medizin – Ethik – Recht ; 51; erschienen: Halle (Saale) : MER, 2014).

Zweitens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist abzuändern, denn völlig altersgemäß kann der männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) die lebenslangen – nachteiligen – Beschneidungsfolgen für seine Gesundheit, Sexualität und Partnerschaften nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge hat vielmehr den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein unversehrtes Geschlechtsorgan zu besitzen (keine Beschneidung unter achtzehn), der Staat seiner Schutzpflicht nachzukommen, die sich aus GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) in Verbindung mit GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 („Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) ergibt, vgl. BVerfGE 53,30 (57) – die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten den Staat zunächst v. a. zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den Schutzbereich der Grundrechte. Darüber hinaus verlangen sie nach der Rspr. des BVerfG auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat: Aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts folge „die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die genannten Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“.

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Thematischer Exkurs vom Familienrecht zum Eherecht.

In der Petition vom 20.08.2016 (Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062 Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch) ist auch die zeitnah drohende und aus Sicht der Petenten zu verhindernde deutsche Straffreistellung der sunnitisch-islamischen, vor allem schafiitischen Chitan al-inath (indones. sunat perempuan), also der Beschneidung von Mädchen (weibliche Genitalverstümmelung (FGM) Typ I und Typ IV) angesprochen worden, die sogenannte milde Sunna bzw. Sunnabeschneidung der Mädchen. Sicherlich ließe sich sagen, dass der schafiitische Fiqh zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung nicht differenziert, sondern die religiös absolut verpflichtende Beschneidung aller Jungen und Mädchen fordert.

Leider berücksichtigt Ihr Schreiben vom 12.10.2016 (Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062) lediglich die Jungen und nicht die Mädchen und Sie schreiben über „Beschneidung von Jungen“, statt von der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen zu reden, vor allem von der in unserer Petition angesprochenen FGM Typ I oder Typ IV und den auf Mädchenbeschneidung zielenden deutschen Vorstößen von Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. Jur. Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung), von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft) sowie von Prof. Dr. iur. Mark A. Zöller („rein symbolische Bagatellverletzungen“).

Sie schreiben:

„Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik Beschneidung von Jungen erhalten Sie aus arbeitsorganisatorischen Gründen unter einem anderen Aktenzeichen Nachricht.“

Wir bitten um Beachtung, dass unsere Petition vor der drohenden deutschen Legalisierung der Mädchenbeschneidung warnt (und die Beschneidung aller Kinder unter achtzehn Jahren ablehnt, also auch der Jungen).

Aus der Petition, Zitat:

Es meine niemand, die Istanbul Convention schütze vor das Mädchen FGM. Keine Rechtsschule (maḏhab) des sunnitischen Islam verdammt die weibliche Beschneidung (indones. sunat perempuan, arab. Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“, zu: bint, „Tochter“), der schafiitische Madhhab sogar fordert die Beschneidung als zwingende (wadschib) religiöse Pflicht für alle Jungen und Mädchen. Der Trick des Indonesian Ulema Council (Majelis Ulama Indonesia, MUI) ist, die Mädchenbeschneidung einer FGM Typ I oder Typ IV nicht unter Verstümmelung (mutilation) zu fassen. Begeistert oder desinteressiert hat Deutschland die – das unterstellen wir: islamischerseits auf europaweite Straffreiheit der Kindbraut und der FGM zielende! – Istanbulkonvention am ersten Tag (11.05.2011) signiert, zum Glück noch nicht ratifiziert. Man halte sich an das Motto: Erst lesen, dann – nicht unterschreiben.

Noch dazu. Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (Chitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden, auch nicht mit dem gegenaufklärerischen und kinderfeindlichen Gerede über „rein symbolische Bagatellverletzungen“ des Trierer Professors Dr. Mark A. Zöller (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft. Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherausgeberin ist Tatjana Hörnle.). Körperliche Unversehrtheit ist Menschenrecht und gilt unabhängig vom Geschlecht. […]

[…] Das Alter einer Fähigkeit zum Einwilligen (age of consent). Dieses ist beim Thema Kindbraut – Kinderehe – Kinderschwangerschaft von höchster Bedeutung (Nein, ich als Zwölfjährige will den Mann nicht heiraten – Ja, ich als Zwölfjährige will den Mann heiraten). Wiederum berührt beim age of consent bzw. informed consent (Informierte Einwilligung) ist das Thema Genitalverstümmelung (HGM, d. i. FGM oder MGM) sowie zusätzlich das Thema Päderastie. Die Maßgabe achtzehn Jahre kennen wir seit 2012 aus der deutschen Beschneidungsdebatte, wo leider voreilig von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) gesprochen wird (statt von genital intactness), so als könne ein körperlich (wie seelisch) nicht ausgereifter Mensch die schädlichen Folgen der MGM oder FGM auf seine lebenslange Sexualität und auf seine künftigen Partnerschaften ausreichend abschätzen.

Nein, in sein rituelles genitales Verstümmeltwerden kann, so muss es der freiheitliche Rechtsstaat festlegen, weder ein Mädchen noch ein Junge einwilligen. Der sexuell wahrscheinlich (und hoffentlich) eher unerfahrene (vgl. auch das patriarchalische sowie islamische Ideal der Jungfräulichkeit) und körperlich noch nicht einmal ausgewachsene weibliche oder männliche Minderjährige kann völlig altersentsprechend nicht einwilligen, zumal er sich, vgl. die Jungen der traditionell erst in der späten Pubertät beschneidenden südafrikanischen Xhosa, auch als 15- oder 16-Jähriger dem Druck des Kollektivs offensichtlich nicht zu entziehen vermag.

Von seltenen Fällen aus dem Bereich Intersexualität abgesehen können wir einen körperlich noch kindlichen oder jedenfalls pubertären jungen Menschen keine Entscheidungen treffen lassen, die sein voraussichtlich (wenn das Kind bei der Beschneidung nicht verstirbt oder das Geschlechtsorgan verliert) erst Jahre später ausgewachsene Genital betrifft – das ergibt sich bereits aus dem Wort Intaktivismus, welches Heil-Bleiben, Unversehrt-Lassen bedeutet und eben nicht „Genital Autonomy – It’s a Personal Choice“ (Name einer Organisation aus Stone, Staffordshire, UK). Die Kinderärztin (!) Anne Lindboe („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Oslo 2013) müsste, weil sie als Norwegens Kinderrechtsbeauftragte Mädchen und Jungen nicht ungleich behandeln kann, eigentlich ergänzen: „Let girls decide for themselves whether they want to be circumcised“; vor solchen Fragen hat der Staat alle Kinder zu schützen (Kind ist Mensch unter 18 Jahren).

Zitatende zum Thema Beschneidung von Mädchen und Jungen (Eherecht; Kinderehen).

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Zurück zum Thema Familienrecht, – Pet 4-18-07-403-032760 –, wir wiederholen unsere eingangs erhobene Forderung und Petition.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen

Erstens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist nicht geschlechtsneutral neu zu formulieren, insbesondere ist keine Änderung des § 1631d BGB vorzunehmen, der „auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“, wie es seit 2014 Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. jur. Kathrin Meyer fordern (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung / Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) Schriftenreihe Medizin – Ethik – Recht ; 51; erschienen: Halle (Saale) : MER, 2014).

Zweitens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist abzuändern, denn völlig altersgemäß kann der männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) die lebenslangen – nachteiligen – Beschneidungsfolgen für seine Gesundheit, Sexualität und Partnerschaften nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge hat vielmehr den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein unversehrtes Geschlechtsorgan zu besitzen (keine Beschneidung unter achtzehn), der Staat seiner Schutzpflicht nachzukommen, die sich aus GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) in Verbindung mit GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 („Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) ergibt, vgl. BVerfGE 53,30 (57) – die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten den Staat zunächst v. a. zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den Schutzbereich der Grundrechte. Darüber hinaus verlangen sie nach der Rspr. des BVerfG auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat: Aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts folge „die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die genannten Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss

Berlin, 26. Oktober 2016
Bezug: Ihr Schreiben vom 20. August 2016 [ Petition gegen Kinderehen | Eherecht | Pet 4-18-07-4030-036062 ]

Familienrecht
Pet 4-18-07-403-032760

Sehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr von Roy,

Sie fordern u. a. die Abschaffung des Beschneidungsgesetzes, das die Beschneidung von Jungen regelt.

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann. […]

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[ Am 20. Oktober 2016 an den Deutschen Bundestag. ]

Edward von Roy

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 4

In Kopie an den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
20.10.2016

Eherecht
Pet 4-18-07-4030-036062
Ihr Schreiben vom 12. Oktober 2016

[Anrede],

wir danken Ihnen für die Zusendung des geänderten Aktenzeichens.

In der Petition vom 20.08.2016 (Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch) ist auch die zeitnah drohende und aus Sicht der Petenten zu verhindernde deutsche Straffreistellung der sunnitisch-islamischen, vor allem schafiitischen Chitan al-inath (indones. sunat perempuan), also der Beschneidung von Mädchen (weibliche Genitalverstümmelung (FGM) Typ I und Typ IV) angesprochen worden, die sogenannte milde Sunna bzw. Sunnabeschneidung der Mädchen. Sicherlich ließe sich sagen, dass der schafiitische Fiqh zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung nicht differenziert, sondern die religiös absolut verpflichtende Beschneidung aller Jungen und Mädchen fordert.

Leider berücksichtigt Ihr Schreiben vom 12.10.2016 lediglich die Jungen und nicht die Mädchen und Sie schreiben über „Beschneidung von Jungen“, statt von der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen zu reden, vor allem von der in unserer Petition angesprochenen FGM Typ I oder Typ IV und den auf Mädchenbeschneidung zielenden deutschen Vorstößen von Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. Jur. Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung), von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft) sowie von Prof. Dr. iur. Mark A. Zöller („rein symbolische Bagatellverletzungen“).

Sie schreiben:

„Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik Beschneidung von Jungen erhalten Sie aus arbeitsorganisatorischen Gründen unter einem anderen Aktenzeichen Nachricht.“

Wir bitten um Beachtung, dass unsere Petition vor der drohenden deutschen Legalisierung der Mädchenbeschneidung warnt (und die Beschneidung aller Kinder unter achtzehn Jahren ablehnt, also auch der Jungen). […]

Mit freundlichen Grüßen

[…]

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Zum Einlesen ins Thema Mädchenbeschneidung:

Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/14/prof-dr-ringel-empfiehlt-dem-gesetzgeber-die-fgm-typ-ia-und-iv-milde-sunna/

Die Choreographin

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/10/droht-der-rechtspluralismus-in-der-brd/

Entgegnung auf die Richtigstellung der Tatjana Hörnle

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/17/kommentar-zu-tatjana-hoernles-richtigstellung-zum-artikel-im-berliner-kurier/

Zum Einlesen ins Thema Jungenbeschneidung:

Europa 25 Jahre nach dem First International Symposium on Circumcision. Genital Intactness statt Beschneidung auf Kinderwunsch

https://schariagegner.wordpress.com/2014/02/14/keine-beschneidung-unter-achtzehn/

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70. Deutscher Juristentag Hannover 2014

Thesen

[ Strafrechtlicher Teil: Tatjana Hörnle ]

6. Genitalverstümmelung:

a)
Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).

b)
Zu empfehlen sind folgende Änderungen: Erstens sollte der Strafrahmen des § 226a StGB dem in § 226 StGB angeglichen werden. Zweitens ist der Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte „einer weiblichen Person“ durch „eines Menschen“ ersetzt werden. Drittens sollte § 5 StGB erweitert werden, wenn sich eine Genitalverstümmelung gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Klicke, um auf djt_70_Thesen_Strafrecht_140804.pdf zuzugreifen

70. Deutscher Juristentag Hannover 2014

Beschlüsse

7. c)
§ 1631d BGB bedarf einer verfassungskonformen Auslegung dahingehend, dass die Vorschrift nur einen auf ein ernsthaftes religiöses Selbstverständnis gestützten Eingriff rechtfertigt; hygienische oder ästhetische Präferenzen der Eltern oder kulturell tradierte Sitten reichen hierfür nicht aus.
angenommen 41:39:12

7. d)
§ 1631d BGB begegnet keinen grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
angenommen 40:32:19

8.
Dem Gesetzgeber ist zu empfehlen, § 226a StGB geschlechtsneutral zu formulieren, so dass auch die Genitalverstümmelung bei männlichen Personen, welche in der Intensität über die traditionelle Beschneidung hinausgeht, erfasst wird.
angenommen 54:23:14

9.
Der Strafrahmen des § 226a StGB (nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe) sollte dem des § 226 Abs. 2 StGB (nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe) angepasst werden.
angenommen 63:13:16

Klicke, um auf djt_70_Beschluesse_141202.pdf zuzugreifen

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448. Ahmad al-Tahawi

30. Juli 2016

‏ عندما نترك الأنثى من غير ختان، يحدث تلوث في هذه المنطقة، وإثارة جنسية غير مرغوبة تؤدي إلى مشاكل كبيرة‎‎

And when we leave the female without excision, contamination [talawth] in that area takes place, as well as an undesired state of sexual arousal [ithaara jinsiya] that could lead to big problems.

Wenn wir die Mädchen oder Frauen unbeschnitten belassen, wird es in diesem Gebiet ihres Körpers zu einer Verunreinigung bzw. Vergiftung [Talauth] kommen. Zudem wird der unerwünschte Zustand sexueller Erregung [iṯāra ǧinsiyya] eintreten, der zu großen Problemen führen könnte.

Ahmad al-Tahawi, ägyptischer Arzt und Parlamentarier

Kein Islam ohne FGM

Von Jacques Auvergne

Aus seiner Sicht bringt der Islam und nur der Islam potentiell jedem Menschen das im Diesseits mögliche Maximum an Gerechtigkeit und Frieden sowie, bei absolutem Gehorsam und Allahgottes unberechenbarem Wollen, Glückseligkeit im Jenseits. So gesehen ist die globale einheitliche Schariabewegung eine Freiheitsbewegung, vgl. ihr Aktivistenkreis Hizb-ut-Tahrir (حزبالتحرير Ḥizb at-Taḥrīr; Party of Liberation), wörtlich Partei der Befreiung. Die Welt muss vom Satanischen gesäubert werden, islamisch befreit. Der König Seiner Schöpfung, Allah, hat die globale politische Herrschaft anzutreten, Säkularität oder gar Volkssouveränität sind im Islam Teufelszeug.

Der in den freiheitlichen Rechtsstaat ohne Abschaffung desselben nicht integrierbaren Religion nach Koran und Sunna geht es um die Überwindung (Vernichtung) des Nichtislamischen, im eigenen Anwendungsbereich (Herrschaftsbereich) nicht zuletzt um die Herabwürdigung der Frau. Dass diese, nicht anders als der Mann und jedenfalls aus Sicht der Schafiiten und möglicherweise auch Hanbaliten, laut Schöpfungsordnung (Scharia) und einzigem bei Allah akzeptiertem irdischem Gesetz (gottgegeben als die Scharia; menschlich anzuwenden als der Fiqh) am Genital beschnitten sein muss, ist untrennbarer Bestandteil der alle Lebensbereiche umfassenden rechten Seinsweise und vom Islam so wenig zu lösen wie Pflichtgebet, Apostasieverbot, Jungenbeschneidung (Chitan, türk. sünnet) oder Pflicht zur Frauenbedeckung (Hidschab, unzulässig verkürzt benannt und genäht als das Kopftuch).

Über kurz oder lang ist der Nichtmuslim also ohnehin zum Übertritt in den Islam zu überreden bzw. zu überlisten oder aber in den vom Himmel gewollten halbfreien bis sklavenhaften Status eines Dhimmi herabzudrücken. Wenn man beim 1400 Jahre alten politischen Fernziel der globalen Islamdurchsetzung jedoch mit List und Betrug zum selben Ergebnis gelangen kann wie mit kriegerischer Gewalt (Dschihad), muss man nicht, aber darf man der Lüge den Vorzug geben, auch in Bezug auf die realislamische weibliche Beschneidung, die man ins Kulturelle, insbesondere Afrikanische beiseiteschiebt. Sagt selbst, Dhimmis, was ist humaner, Lügen oder Blutvergießen?

Man spiele auf Zeit und rüste mental und militärisch auf. Heute den männlichen oder weiblichen Dhimmi von morgen über die islamische Mädchenbeschneidung zu belügen, ist aus Gründen des berüchtigten friedlichen Zusammenlebens geradezu geboten. Während der Spitzentheologe der den sunnitischen Islam führenden Muslimbruderschaft, Yusuf al-Qaradawi, manchmal beinahe ein bisschen ehrlich ist (if a girl’s parents wished it be done), zeigt uns der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), ihr spiritueller Führer ist der genannte al-Qaradawi, wie die Taqiyya zur FGM funktioniert:

Die Beschneidung von Frauen ist im größten Teil der islamischen Welt völlig unbekannt und wird dort nicht praktiziert, mit Ausnahme von wenigen Ländern in Afrika.[1]

Yusuf al-Qaradawi betreffend, reicht den Deutschen und Österreichern der Wildnis- und Survival-Experte Rüdiger Nehberg die Desinformation weiter, der Islam im allgemeinen und der Scheich im besonderen richte sich gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Nehberg (TARGET) kämpft gegen die FGM vor allem für das im Bereich Dschibuti, östliches Eritrea und nordöstliches Äthiopien lebende Nomadenvolk der Afar (auch Danakil oder Adal), welche die besonders grausame FGM Typ III praktizieren, die Infibulation.

Wir dürfen davon ausgehen, dass der Scheich mit Verstümmelung (mutilation) eine FGM Typ I oder Typ IV gar nicht im Sinne hat, sondern an genannten Typ III denkt, also etwa an Somalia oder die nomadischen Afar.

Yusuf Al-Qaradawi issued fatwa: „Female genital mutilation is a work of the devil“

Sheikh Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi schreibt Fatwa „Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Werk des Teufels“

[…] Female genital mutilation means altering what God has created and is therefore the work of the devil and forbidden by God. It must be stopped.

Weibliche Genitalbeschneidung ist eine Änderung der Schöpfung Gottes und damit ein von Gott verbotenes Werk des Teufels.[2]

„Dieser kleine Schnitt ist keine Verstümmelung“, die Freunde der islamischen weiblichen Beschneidung bewerten den Chitan al-inath (indones. Sunat perempuan) gerade nicht als mutilation. Imam Z antwortet auf Sya Taha, welche den schafiitischen Rechtsgelehrten al-Nawawi (an-Nawawī * 1233 in Nawa, Syrien; † 1277 ebenda) nennt, der die Beschneidung der Jungen und Mädchen fordert:

“The overwhelming majority of Muslims in Southeast Asia follow the Shafii school of law, which declares FGC as wajib [wāǧib; farḍ], or obligatory. In contrast, the other three Sunni schools, together with the Shia schools, consider FGC a sunna or a recommended act. Just like male circumcision, there is no mention of it in the Quran. The form of FGC taking place in Southeast Asia seems to follow this general and gender-neutral rule from al-Nawawi to remove the prepuce at a young age, but also at an older age if it causes no ‘harm’. This ruling is found in his chapter on tahara [ṭahāra] or purity […]”

“Thank you for the clarification that this small cut is NOT mutilation as done in some African countries. I mention this issue in my book, Islam: Silencing the Critics.”[3]

Auch die Dawoodi Bohra, ein vor allem in Indien lebender Zweig der Ismailiten (Siebenerschiiten), beschneiden ihre Mädchen islamisch und bestreiten den Begriff und Tatbestand Verstümmelung.

India is not highlighted in the UNICEF report, but the Dawoodi Bohras, a sect of the Shia community predominantly hailing from the western states of Gujarat and Maharashtra, are known to practice FGM and have been doing so for generations.

It is not mutilation as you call it. It is not FGM like it is done in Africa, where they close holes”[4]

Diese Doppelstrategie von FGM-Abstreitung und FGM-Durchsetzung betreibt auch Indonesien, der bevölkerungsreichste muslimisch dominierte Staat der Erde.

„Und es gibt einen großen Unterschied zwischen weiblicher Beschneidung und Verstümmelung (mutilation)“, sinngemäß vernahm es am Menschenrechtstag 2014 die ein Jahr lang schlampig gegen die indonesische FGM arbeitende deutsche sogenannte Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) aus dem Mund der Berliner Botschaftsvertreterin des Staates, Lefianna H. Ferdinandus. TdF weiß, worum es geht: „Die Überzeugung, dass jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung darstellt wurde nicht geteilt.“[5]

200.000.000, zweihundert Millionen. Islambeschwichtigend viele Jahre später als es möglich gewesen wäre, nämlich erst um den Jahreswechsel 2015 / 2016 korrigierten die Vereinten Nationen notgedrungen die Zahl der weltweit von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) betroffenen Mädchen und Frauen von 130 Millionen nach oben auf mindestens 200 Millionen, nachdem der Nahe Osten, vor allem aber Südostasien mit Indonesien und Malaysia in die Statistik einbezogen worden ist. Gerade auch auf die Mädchenbeschneidung (FGM) des alten islamischen Kerngebietes der Arabischen Halbinsel und seiner Anrainerstaaten blicken UNO und UNICEF inzwischen, der Irak, Jemen, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate werden 2016 endlich genannt sowie das Problem der an der FGM festhaltenden Auswanderer aus genannten Staaten, der Einwanderer nach Australien, Nordamerika und Europa.[6]

At least 200 million girls and women alive today living in 30 countries have undergone FGM/C.

Auch der Süden von Thailand praktiziert die islamische FGM.[7]

In diesen Wochen plant Ägypten eine Strafverschärfung in Bezug auf diesen Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, wörtl. Beschneidung der Töchter; Tochter ist bint), in Bezug auf die weibliche Genitalverstümmelung. Der Staat würde die FGM dann, statt lediglich als Vergehen, als ein Verbrechen bewerten. Soweit so vernünftig. Nebenbei: Beschneidung, v. a. Jungenbeschneidung, ist chitan, ḫitān (ختان)‎‎, oder chatna, ḫatna (ختنة)‎‎, die Intaktheit des männlichen Genitals ist nicht weniger zu schützen als die weibliche. Wir meinen den wissenschaftlichen Begriff von körperlicher Unversehrtheit, aus islamischer Sicht freilich macht erst der Chitan das Geschlechtsorgan intakt. Ohne MGM bzw. FGM kein Kindeswohl, das ist die Maßgabe von Schöpfungsordnung (Scharia) und islamischer Normativität bzw. Gesetzlichkeit (auch Scharia).

Dann im Parlament der kleine Eklat. Der ägyptische Abgeordnete und Arzt Dr. Ahmad al-Tahawi (Aḥmad aṭ-Ṭaḥāwī (أحمد الطحاوى), die internationale Presse schreibt Ahmed el-Tahawi, Ahmed el-Tahawy oder Ahmed al-Tahawy, ist Mitglied im parlamentarischen Gesundheitsausschuss. Sich auf seine ärztliche Qualifikation berufend, nennt al-Tahawi die Mädchenbeschneidung, und sei es für seine eigenen Töchter, islamisch geboten und medizinisch erforderlich („religiös und medizinisch“,دينياً و طبياً). Unfair, unbillig, ungerecht zu handeln sprich zuviel Genitalgewebe wegzuschneiden sei gewiss falsch, das Mädchen unbeschnitten zu lassen sei aber auch falsch. Aber ja doch, wo es gelte, sich zwischen Religion und Wissenschaft zu entscheiden, bevorzuge man den Glauben: „Wir folgen den Männern der Religion.“[8]

Einerseits bejaht die Religion, Gesetzlichkeit und Gemeinschaft nach Koran und Sunna die weibliche Beschneidung, andererseits ist der öffentlich zu übende Lobgesang auf den Islam das einzig verbliebene Dogma der kulturellen Postmoderne. Noch ein Weilchen sei man oder gebe man sich realitätsresistent, eine religiöse Begründung (religious reason) für die FGM darf es unter globalen Schariafreunden einstweilen einfach nicht geben. The Desert Flower Foundation (DFF) empört sich: „Scandal in Egypt“ und titelt zutreffend: Doctor (!) and member of parliament (!) defends FGM.[9] Für ernsthafte Intaktivisten besteht ein Skandal ja tatsächlich, allerdings eher darin, dass DFF-Chefin Waris Dirie nicht nur die Jungenbeschneidung sprich die männliche Genitalverstümmelung bewirbt („Ungeachtet meiner starken Ablehnung der FGM wusste ich, dass es eine richtige Maßnahme war. Mein Sohn hat einen schönen Penis, er sieht so gut und sauber aus“), sondern den tausendjährigen Zusammenhang von Islam und FGM verbissen abstreitet (s. u.).

Viele Fatawa (Sg. Fatwa) sind geschrieben worden, welche die FGM fordern, nicht zuletzt durch die Kairoer al-Azhar: 1951, 1981 und zuletzt, durch Gad al-Haqq (Ǧād al-Ḥaqq ʿAlī Ǧād al-Ḥaqq), 1994.[10] Dass und wie sich Ali Gom’a vor nun zehn Jahren vage von der FGM distanzierte, überzeugt uns wenig, weil er weder die drei älteren ägyptischen islamgelehrigen Pro-FGM-Positionen verwarf und noch vorab die gesamte (und aus unserer Sicht unteilbare) Kategorisierung von FGM (die Typen I, II, III, IV) definierte. Intaktivisten bleibt unklar, was der durch Rüdiger Nehberg (TARGET) motivierte Ali Gom’a 2006 eigentlich islamisch verboten haben will. Das proislamische Wunschdenken, dieses ebenso angestrengte wie faktenresistente Islamschönfärben der Europäer, verblüfft immer wieder.

Blicken wir auf Ereignisse dieses Jahres, die ersten beiden geschahen im fernen Europa, tief im innersten Deutschland.

Berlin am 15. März 2016, im Großen Protokollsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin hält Ahmad al-Tayyeb (Aḥmad Muḥammad aṭ-Ṭayyib), als Scheich Al-Azhar für viele sunnitische Muslime die wichtigste religiöse Autorität, eine Rede vor Bundestagsabgeordneten. Kein Wort zur islamischen FGM.[11]

Bonn am 14. Juli 2016, Schauki Allam (Šawqī Ibrāhīm ʿAllām), als der Großmufti von Ägypten einer der einflussreichsten Muslime der Welt, spricht an der Universität anlässlich der Podiumsdiskussion Im Namen des Islam? – Religion als Mittel zum Zweck; Gastgeber war das zum Wintersemester 2014/15 an der Uni Bonn eingerichtete Center for International Security and Governance (CISG). Schweigen zum Thema Islam und FGM.[12]

Kairo am 6. Juli 2016. Die Dar al-Ifta (Dār al-Iftāʾ al-Miṣriyya, Office of the Mufti), Ägyptens Fatwabehörde ist neben al-Azhar die mächtigste islamische Institution des Landes) erlässt zwar kein klassisch-umfangreiches Rechtsgutachten (fatwā; nebenbei im Arabischen männlichen Geschlechts), legt aber doch mit dem die Sensation verkündenden, in Bezug auf den mageren Inhalt allerdings etwas großspurig daherkommenden Titel Die weibliche Beschneidung widerspricht der Scharia (Female circumcision contradicts Islamic law) eine fatwaähnliche schriftliche Verlautbarung vor. Nach dieser, so dürfen wir es interpretieren, wird ein heutiges staatliches, beispielsweise ägyptisches Verbot der FGM (wörtlich sogar: der FGC),

1. da die entsprechenden Hadithe islamrechtlich als schwach (ḍaʿīf, ضعيف) zu bewerten sind,

2. da ein solches Verbot in Einklang mit Schariazielen (maqāṣid) und islamischem Gemeinwohl (maṣlaḥa) befindlich wäre sowie

3. weil Islamverkünder Mohammed seine Töchter schließlich nicht beschnitten hat,

als religiös akzeptabel eingestuft wird, als islamisch erlaubt.[13]

Man beachte: Es erfolgt kein islamrechtliches Verbot der FGM, ab sofort, für jeden Muslim bindend sowie gültig bis zum Tage der Auferstehung, sondern ein Bejahen der Möglichkeit eines FGM-Verbots (sogar: eines FGC-Verbots) durch einen (ggf. nichtislamischen) Staat.

Religiöse Ratschläge in längerer Form wie eben auch in dieser Kürze publiziert das Büro des Großmufti, die Dar al-Ifta, wöchentlich Hunderte oder sogar Tausende. Im engen Sinne sind diese Krümel an Lebenshilfe, auch wenn sie auf Schariatauglichkeit geprüft worden sind, keine Fatawa.

Eine Äußerung zudem, die jeder an der Überwindung der FGM ernsthaft interessierte Ägypter getrost in seiner Wasserpfeife rauchen kann? Oder will der Chef der Dar al-Ifta, als Nachfolger von Ali Gum’a ist das Großmufti Schawki Ibrahim Allam (Šauqī Ibrāhīm ʿAllām, شوقي إبراهيم علام), wirklich wagen, die authentisch islamische FGM aus dem heutigen und künftigen Islam herauszuführen?

Nein, die tausendjährige Rechtfertigung der FGM etwa durch die Schafiiten lässt sich nicht mit einer einzigen, per Homepage zugänglich gemachten sowie per Facebook publizierten Äußerung beiseitewischen, welcher Datum und Signatur fehlen und, was aber zu einem Fatwa gehört, die weder einen Ulama noch einen Hadith oder eine Koransure zitiert. Mögen die europäischen Islamoptimisten und Dhimmis von morgen über diesen angeblichen „Fatwa gegen FGM“ aufjubeln oder aber sich für die entwürdigte Lage der Mädchen und Frauen im Islam schlicht nicht interessieren, wir empfehlen genaues Beobachten sowie Skepsis statt Begeisterung.

Ägyptens Dar al-Ifta bestätigte, dass die FGC eine kulturelle Praxis ist, die keine wie auch immer geartete Verbindung mit dem Islam und seinen Lehren hat.

Egypt’s Dar al-Iftaa confirmed that female circumcision is a cultural practice and has no link whatsoever with Islam and its teachings

Sechs Tage darauf, am 12. Juli 2016 schien al-Tahawi, riskant respektlos, dem Gutachten des Fatwa-Amtes zu widersprechen, indem er auf der privaten Website Parlmany (‚برلمانى‘, wörtl.: ‚Parlamente‘) sowie in einem Telefoninterview mit Dream TV (دريم‎‎) bekundete, dass die FGM, die weibliche Genitalverstümmelung, sowohl religiös (islamisch) als auch gesundheitlich eine Notwendigkeit sei. Lassen wir offen, ob der Arzt und Parlamentarier über die Pflichtschludrigkeit der religiösen Behörde erbost war oder ob Doktor und Großmufti ihren Dissens gemeinsam ersonnen hatten und öffentlichkeitswirksam in Szene setzten.

Zwar brachte al-Tahawi nur fünf Tage später (17.07.2016) auf der Abgeordnetenversammlung eine dürre Entschuldigung über seine Lippen,[14] doch scheint er sich von seiner Haltung nach einer Straffreiheit für FGM nicht abgekehrt zu haben, denn er fordert, dass der Großmufti Ägyptens baldige Klärung bringt, amtierend ist das wie gesagt Scheich Schawki Ibrahim Allam.

Das unterstützenswerte Ansinnen des Kampfes gegen die FGM trifft in Ägypten (wie auch in Deutschland) auf den extrem hohen gesellschaftlichen Druck, nur ja kein schlechtes Wort über die Religion von Koran und Sunna sagen zu dürfen, weshalb im selben Bericht zur seichten Entschuldigung sich gleich zwei Personen zu beteuern beeilen, dass die Mädchenbeschneidung, jedenfalls die weibliche Genitalverstümmelung, mit dem Islam nichts, aber auch gar nichts zu tun habe:

Der Gynäkologe und Geburtshelfer Dr. Amr Hassan, Mitglied des Nationalen Frauenrates, […] legt eindringlich nahe, dass die weibliche Genitalverstümmelung kein Bestandteil des Islam ist.

The doctor urged that FMG is not a part of Islam.

Amr Hassan, Professor an der Universität zu Kairo und Initiator einer Kampagne gegen frauenfeindliche Gewalt und häusliche Gewalt (‚Enti Elahm‘ – You Are More Important), versteckt sich hinter dem für Sunniten gefälligst positiven Beispiel Saudi-Arabien, etwa nach der aufgeweichten und löchrigen Logik: Wenn selbst im Lande von Mekka und Medina keine Mädchenbeschneidung existiert, dann kann die FGM mit dem Islam nichts zu tun haben.

Wenig überzeugend angesichts der Position der hanbalitischen Rechtsschule, die FGM mindestens als islamjuristisch edel, wertvoll, ehrbar einzustufen sowie sachlich unzutreffend, denn mindestens seit 2005 ist bekannt, dass im nördlichen Saudi-Arabien Mädchen beschnitten werden. Doch hat sich zusätzlich herausgestellt, dass unter den Schafiiten Saudi-Arabiens im westlichen Bergland, also im sogenannten Hedschaz (al-Ḥiǧāz, dazu gehören auch die Städte Mekka und Medina und deren Umgebung) die islamische FGM ebenso praktiziert wird wie bis an die Grenze zum Jemen hinunter im Bereich der West- und Südküste, also in der schwülheißen Tihama (Tihāma) sowie in der an Hedschas und Jemen angrenzenden Provinz Asir (ʿAsīr).[15]

Oder sollte Amr Hassan nur vorgeben, gegen die weibliche Genitalverstümmelung (FGM, diese dann allerdings umdefiniert) anzukämpfen, um eine angeblich harmlose weibliche Genitalbeschneidung (FGC) zu legalisieren? Frei nach dem Motto. Wir beschneiden die Mädchen mit Augenmaß und Gottesfurcht und verstümmmeln sie gerade nicht?!

Eine Verteidigerin des Glaubens und ägyptische Parlamentarierin legt sich ins Zeug und schiebt diese schlimme FGM aus der edlen und himmlisch erleuchteten Zone der Dar al-Islam fort in das Land des Unglaubens, hinab ins finsterste Afrika.

Im Anschluss an el-Tahawis Entschuldigung stellte MP Amenah Nossier fest, das die FGM in keiner Weise hinzunehmen ist, schon gar nicht als legitim, aber auch nicht irgendwie psychologisch begründet bzw. als angeblich sozialadäquat. Die Parlamentarierin merkte an, dass die FGM ein gesellschaftliches Phänomen ist, ein Brauchtum, das keinerlei Bezug zum Islam hat, sondern in afrikanischen Ländern praktiziert wird.

MP Amenah Nossier said that FGM is not accepted in any way, whether legitimately, psychologically, or socially, noting that it is a social custom not related to Islam, but practised in African countries.

Bereits im letzten Jahr (2015) begeisterten sich der das obligatorische Gesichtwahren praktizierende Teil und der andere, der gutgläubige Teil der Ägypter daran, dass der Islam die FGM nicht kenne. Auch der besser informierte Gesundheitsminister Adel Adawi [Adel Adawy] steigerte sich in diese FGM-begünstigende Faktenferne hinein:

The practice is in no way related to religion. […]

the Minister of Health Dr. Adel Adawy has just said, “There are no religious justifications for Female Genital Mutilation.”[16]

Werfen wir einen ersten Blick auf die Tage später kaum fühlbar relativierte, die frühe Aussage und Forderung des Arztes. Parlamentarier Dr. el-Tahawi hatte zum weiblichen Genital festgestellt:

Wenn wir das Mädchen unbeschnitten lassen, wird in diesem Areal ihres Körpers eine Verschmutzung oder Vergiftung auftreten und das Mädchen ferner an unerwünschter sexueller Erregtheit leiden, was große Probleme verursachen kann. Deshalb nehmen wir hier den Standpunkt der Scharia ein und nicht denjenigen des Gesundheitsministers und anderer.

El Mundo (Madrid) berichtete:

Cuando dejamos a la mujer sin circuncisión, esa zona de su cuerpo se contamina además de causar un estado no deseado de excitación sexual que podría originar graves problemas.[17]

Später mehr zu Ahmad al-Tahawi (Ahmed el-Tahawy o. ä.).

Jetzt erst einmal zu dem in Ozeanien, Amerika und Europa angestrengt geleugneten Zusammenhang von FGM und Islam sowie, lässt sich die realislamische FGM für ein paar Minuten dann doch nicht abstreiten, zum begierig konsumierten muslimischen Nebelwurf, nur die Klitorisvorhaut (Praeputium clitoridis) sei schariakonform einzuritzen oder abzuschneiden, die Klitoris hingegen nach Koran und Sunna unangetastet zu lassen oder lediglich mit einer Nadel anzustechen (das Letztgenannte ist eine FGM Typ IV, for example: pricking, piercing, incising, scraping and cauterization) bzw. weitgehend ohne Gewebsverlust per Skalpell anzuritzen (ebenfalls noch zu FGM Typ IV).

Allah schütze das weibliche Lustempfinden und gewährleiste demzufolge jeder Muslima die lebenslange Existenz ihrer Klitoris, so belügt sich oder jedenfalls erzählt uns der in den USA aufgewachsene Schariafreund Imad-ad-Dean Ahmad:

Das Islamische Recht von Scharia und Fiqh verbietet die FGM Typ Ib Amputation bzw. Teilamputation der Klitoris […] oder jede andere genitale Verstümmelung, die geeignet ist, die Fähigkeit der Frau zur Wahrnehmung sexueller Lust zu beschädigen […] Dementsprechend sollten FGM Typ Ib Klitoridektomie wie auch FGM Typ III Infibulation durch die Umma als islamrechtlich verboten eingestuft werden, als ḥarām

Islamic law prohibits clitoridectomy […] or any genital mutilation which impairs the woman’s ability to enjoy sexual relations […] For Muslims, cliterodectomy and infibulation should be considered ḥarām (prohibited) practices[18]

Sollen auch aus Sicht von Imad-ad-Dean Ahmad die FGM-Typen Ia und Typ IV in den USA erlaubt werden? Und warum schweigt Ahmad ebenfalls zu FGM Typ II Schamlippen(teil)amputation?

Sicherlich dürfen Optimisten und darf auch der Chef des in unweit von Washington in Bethesda (Maryland) gelegenen Minaret of Freedom Institute (MFI) darauf hoffen, dass die Scheiche und Muftis die Klitoridektomie verbieten, doch führt uns Imad-ad-Dean Ahmad bereits dadurch in die Irre, dass er seine Ansicht zu Islam und FGM dem Bereich „authentische islamische Lehrmeinungen mit Alltagsbezug“ (authentic Islamic positions on important issues of the day) zuordnet. Der studierte Astronom und Astrophysiker sowie passionierte Israelhasser bezeichnet das alle Lebensbereiche rigoros reglementierende (das totalitäre) und insbesondere frauenfeindliche Islamische Recht, Vorbild ist auch ihm der prophetische Staatsvertrag von Medina, als mit der US-amerikanischen Verfassung problemlos vereinbar und möchte das von ihm als Pax Islamica gelobte, jeden Nichtmuslim herabwürdigende System der Dhimma für die USA verfassungsrechtlich absichern.[19]

Man mache sich nichts vor, auch nicht als ein schon bald mit Hörnle-Gutachten und djt-Vorschlag befasster deutscher Parlamentarier: FGM, auch die islamische, zielt nicht auf irgendein relativ wenig beschädigendes Pieksen oder Hauteinritzen, sondern ist der Angriff auf das Zentrum der sexuellen Lust. Wehret den Anfängen sei die Devise, wer als deutscher Politiker die geringfügigste islamische FGM erlaubt, wird zur islamischen Klitorisamputation nicht Nein sagen können.

Der freiheitliche Rechtsstaat hat Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männer gleichzubehandeln. Für jeden Politiker ist anatomische Kenntnis sowie Wissen zur Folge der männlichen Beschneidung unabdingbar, nachzulesen in Bezug auf die organische Schädigung bei Sorrells et al. (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis)[20] oder in Bezug auf die nachteiligen Folgen für Sexualität und Partnerschaft bei Frisch et al. (Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).[21]

Das sensorisch-sexuelle Äquivalent der Klitoris (arab. baẓr, Mz. buẓūr) ist das männliche Präputium, die Penisvorhaut mit ihren 10.000 bis 20.000 Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen der Typen Ruffini (detektieren für längere Zeit gleichbleibenden Druck bzw. Hautspannung), Vater-Pacini (Wahrnehmung und Weitergabe von Tiefendruck sowie Vibration), Merkel (detektieren leichtesten Druck sowie Textur) und Meissner (melden leichten Druck sowie höhere Geschwindigkeit). Von Natur aus also ist nicht die Eichel, sondern die Vorhaut das männliche Lustorgan Nummer Eins. Zu Ehren oder auf Anordnung der Geisterwelt haben irgendwelche steinzeitlichen Schamanen oder sonstige Meinungsmacher dem zu initiierenden Kind per Kaputtmachen von Klitoris oder Präputium zielsicher das geraubt, was ihm auf Erden körperlich die größte Freude gemacht hat bzw. später hätte bereiten können. Ob an einem weiblichen oder männlichen Minderjährigen ausgeübt (auch um Kinderheirat oder Kindersex zu verhindern, bedeutet der Begriff vom Schutzalter minderjährig bzw. Kind stets Mensch unter achtzehn Jahre), jede rituelle Genitalbeschneidung muss überwunden werden.

Ebenfalls der seine Kinder zu heiratsfähigen und erbberechtigten Erwachsenen beschneidende Islam zielt auf die Zerstörung der religiös schlimmen sexuellen Lust, was, mindestens schafiitisch, gleichermaßen jeden Jungen wie jedes Mädchen betrifft. Will die Bundesrepublik Deutschland, dass die staatliche Lehrerin für Islamischen Religionsunterricht (IRU) das schariapflichtige Mädchen fragt: „Hallo Fatima, deine kurdische Mitschülerin Aische ist beschnitten und dein Vater kommt doch ebenfalls aus Syrien. Für euch gilt der Fiqh nach Imam al-Schafi’i, doch dein Geschlechtsteil ist noch nicht halal.“ Zu makaber, in einer staatlichen Schule nie? Völlig unrealistisch, nicht in Deutschland? Leider nicht; (mindestens) für die nach schariatisch beschneidungspflichtigen Jungen ist derlei de facto Standard, vgl. Kalifatsfreund Nadeem Elyas am 21.07.2012 zitiert beim ZMD: „Die Verpflichtung zur Beschneidung ist durch die Sunna […] belegt. […] Ausgehend von der Sunna gilt die Beschneidung sowohl bei Sunniten als auch bei Schiiten als islamische Pflicht“.[22]

Dem Gruppenzwang zum Beschnittensein kann sich kein Junge entziehen, wir Erwachsenen haben alle rituellen Genitaloperationen an Menschen unter achtzehn Jahren zu verbieten, auf dem Schulhof oder im Klassenzimmer klärt sich das gerade nicht, jedenfalls nicht im Sinne bewahrter genitaler Intaktheit.

Die FGM kommt. Wo kein Imam einer deutschen Moschee sagt: „Unbeschnittene muslimische Männer sind hier herzlich willkommen“, werden auch Deutsche Islamkonferenz, universitäre Imamausbildung und schulischer IRU mindestens die schafiitischen Mädchen zum Beschnittenwerden drängen. Diese Entwicklung muss gestoppt werden!

Auch wenn die in Java (Indonesien) Mädchenbeschneidungen organisierende Assalaam Foundation die Scheren zum jahrelangen Klitorisvorhautamputieren weggelegt hat und jetzt (angeblich) nur noch mit einer Nadel sticht: es geht beim Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, FGM) nicht um einen Einstich oder um das Abschneiden von Klitorisvorhaut. Die den Propheten um Auskunft nach der Rechtmäßigkeit ihres Tuns befragende arabische Beschneiderin (ḫiṭāna, muqaṭṭtiʿa) von Mädchen Atiyya (Umm ʿAṭiyya al-Anṣāriyya) benennt man im Islam folgerichtig auch gar nicht Klitorisvorhautbeschneiderin, sondern (zu: schneiden, qataʿa, قطع) als muqaṭṭtiʿatu l-buẓūr, la coupeuse de clitoris, tajadoras de clítoris, tagliatrice di clitoridi, clitoris cutter.

Entsprechend kommt in der weltweiten Praxis und gerade auch in den vom Islam geprägten sprich islamisch beherrschten Gebieten beispielsweise eine FGM Typ Ia Amputation der Klitorisvorhaut (Praeputium clitoridis, qulfa al-baẓr, قلفة البظر) so gut wie nie vor (rarely, if ever performed alone / rarely performed alone,[23] but this form appears to be relatively rare).[24] Vielmehr wird den Mädchen oft und gerade auch islamisch begründet beim Beschneiden (ḫifāḍ; ḫafḍ; wörtl. Einsenken oder Herabtiefen) die Klitoris (بظر, baẓr, Mz. buẓūr) herausgegraben und dabei nicht selten nicht lediglich als die teilweise oder ganze Klitoriseichel (Glans clitoridis, حشفة البظر) abgeschnitten, sondern amputiert mit möglichst vielen hervorgezerrten Millimetern oder auch wenigen Zentimetern Klitorisschaft (Corpus clitoridis, جسم البظر).

Seit Jahrhunderten werden im Land am Nil auch die Mädchen beschnitten, das bedeutet genital verstümmelt. In den vergangenen Dekaden ist in Ägyptens Politik und Medizinbetrieb die Female Genital Mutilation (FGM) in fliegendem Wechsel medikalisiert, also in Arztpraxis bzw. Klinikbetrieb integriert, oder aber mit ernster Miene verboten worden. Ein bisschen verbieten reicht dabei, auch nach der acht Jahre alten, bis heute geltenden Rechtslage. 2008 wurde die Genitalverstümmelung verboten.[25] Ein Verbot macht sich nett, besonders im Ausland. Ansonsten werden Mädchen Tag für Tag beschnitten, niemand verliert sein Gesicht.

Dass sich ägyptische sunnitische Geistliche, beispielsweise die beiden al-Azhar-Kleriker Farahat Sa’id Al-Munji (for the sake of her honor, a woman can be circumcised […] all these things appear in Islamic law)[26] und Muhammad Al-Mussayar (female circumcision is permitted by Islam),[27] aber eben auch Ägyptens Mediziner für die Mädchenbeschneidung aussprechen, ist uns nichts Neues.

Erst vor vier Jahren (2012), wenig zufällig in der Zeit der volkspädagogisch abgewürgten deutschen Debatte um die Jungenbeschneidung, hatte der Ägypter Dr. Mohamed Kandil (Mohamed Kandeel)[28] die weltweite medikalisierte Option einer Sunnabeschneidung auch für Mädchen gefordert. Beinahe ausdrücklich fordert er die mögliche straffreie Anwendung einer der beiden Untertypen von FGM Typ I: Cutting, however, is advised not to go beyond type I. Ziel sei, die fraglos noch risikoreicheren Hinterhofbeschneidungen zu verhindern.

Eltern, die darauf bestehen, sollte die Prozedur angeboten werden.

The procedure should be offered to parents who insist on it

Noch einmal, der von Sunnabeschneidung schreibende Kandil, ein Professor für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Universität zu Minufiya (Menoufia University, Université de Menufeya, sie befindet sich im Nildelta in der Großstadt Schibin al-Kaum) hat die optionale straffreie Durchführung beider Untertypen von FGM Typ I im Blick, das heißt sowohl von FGM Typ Ia, (Teil)Amputation der Klitorisvorhaut, als auch FGM Typ Ib, die zusätzliche Klitoris(teil)amputation.

Indem der Arzt (und eben nicht Kleriker) Kandil die männliche, nicht aber auch die weibliche Beschneidung als religiös zwingend benennt, nimmt er eine beispielsweise malikitische oder hanafitische Position ein, hätte aber als Mediziner und als Wissenschaftler die Pflicht, jedes Kindergenital, also auch jeden Jungen intakt zu lassen. Für das ihm doch sicherlich bekannte und dann in Taqiyya-Manier ausgesparte, vor allem schafiitische Anliegen der obligatorischen Mädchenbeschneidung kämpft Dr. Kandil gleichwohl, denn jeder Geistliche etwa des indonesischen MUI kann einstweilen zufrieden sein, wenn er nur straffrei beschneiden lassen kann, über den gegebenen sunnitisch-schafiitischen Beschneidungszwang redet man eben später, wenn man überhaupt redet und nicht nur schariafromm handelt (beschneidet). Kandil:

In Islam and Judaism, male circumcision is a must while female is not. In Islam, if female circumcision is desired by parents, it should not go beyond type I FGC (Ia is removal of the prepuce and Ib is removal of the prepuce and clitoris) according to hadith “Sunna type of circumcision”.

Der Islam will die FGM und dem Islam darf sich nichts in den Weg stellen. Von den USA aus kämpfen Kavita Shah Arora und Allan J. Jacobs (Female genital alteration: a compromise solution)[29] dafür, die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung zu zerspalten in einen weiterhin verbotenen und einen ihrer Meinung nach zeitnah straffrei zu stellenden Teil. Das ist unbedingt zu verhindern; alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben.

Arora und Jacobs also wollen die Mädchen genital ein kleines bisschen beschädigen (lassen), aber eben nur mit FGM-Prozeduren von einer Eingriffstiefe sowie Zerstörungsfolge, allen Ernstes, „de minimis“.

Uns in Deutschland erinnert dieses an gewisse „symbolische Bagatellverletzungen“, die der Trierer Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Mark A. Zöller offensichtlich straffrei gestellt wissen will (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik? In: Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherhausgeberin ist die Mädchenbeschneidungsfreundin Tatjana Hörnle).[30]

Islam und FGM, M steht für mutilation, Verstümmelung, und das klingt nicht nett. Arora und Jacobs bevorzugen daher das Wort FGA, alteration, Veränderung. Auch durch die islamischen Autoritäten wird eine Begriffsverwirrung gezielt hergestellt und aufrechterhalten, die meisten sagen FGC, circumcision. Europas dann und wann gelangweilt vom friedlichen Islam redende Politiker und leider auch viele Frauenrechtsaktivistinnen können sich dumm stellen und übersehen, dass die Muftis und Mädchenbeschneider einerseits bei Bedarf jederzeit gegen die Verstümmelung (mutilation) wettern können, andererseits jedoch die weibliche Beschneidung (circumcision) gar nicht in den Verstümmelungsbegriff integriert wissen möchten, sondern in ihren Arbeitsalltag. Aus islamischer Sicht verstümmelt Allah seine Schöpfung ja gerade nicht, sondern macht heil und sichert das Heil.

Im Fiqh (Sakraljurisprudenz) der Schafiiten ist die Vorhaut der Klitoris – oder auch die Klitoris selbst – schlicht gar kein Körperteil einer religiös erwachsenen Frau (neun Mondjahre alt). Anders gesagt: Die Körperpolitik oder vielmehr das auf Belohnung im Jenseits zielende Menschenbild und Körperbild von Koran und Sunna soll (hanafitisch, malikitisch, evtl. hanbalitisch) oder sogar muss (schafiitisch, evtl. hanbalitisch) die am lebenden Objekt verbleibende klitorale Vorhaut oder auch den Kitzler als haram (ḥarām) bewerten, als islamisch ungesetzlich, nicht anders als die Vorhaut des muslimischen sprich schariapflichtigen Fünfzehnjährigen.

Der Schafiismus (šāfiʿiyya), hat seinen Schwerpunkt in Südostasien gefunden, wo ihm etwa in Malaysia und Indonesien der allergrößte Teil der Muslime zuzurechnen ist. Ferner prägt er etwa das islamische Recht der Muslime unter den Kurden, dominiert im Jemen leicht über die Fünferschiiten (Zaiditen), beherrscht Somalia und den Osten Äthiopiens und ist stark vertreten in Syrien und Ägypten. Die unter Sunniten aller Welt hoch angesehene Scharialehrstätte der Kairoer al-Azhar wird sich gegen keine der vier Rechtsschulen stellen und daher auch nie etwas gegen die schafiitisch verpflichtende Mädchenbeschneidung sagen. Die Religion von Koran und Sunna will die FGM und eine Bundesrepublik Deutschland, die bei jeder Gelegenheit, vorzugsweise nach einem durch einen Glaubenskrieger begangenen Terroranschlag, laut bekundet, den Islam integrieren zu wollen, wird Hidschab, Vielweiberei, Kindbraut und FGM integrieren müssen – oder sich endlich von der Scharia distanzieren.

Weil und solange durch noch faktenresistente oder bereits islamunterwürfige Meinungsmacher und Politiker der Islam als unbegrenzt demokratietauglich und pauschal menschenfreundlich fehletikettiert wird, droht die Legalisierung (im Sinne von Straffreistellung) der FGM auch den USA und der Europäischen Union. Weltweit sollte jeder an universellen Menschenrechten und Kinderrechten ernsthaft interessierte Bürger, insbesondere als Pädagoge oder Sozialpädagoge, der WHO zustimmen, die jede weibliche medizinisch unnötige Genitaloperation als Genitalverstümmelung (genital mutilation) definiert.

Die einheitliche Klassifikation (WHO / UNICEF / UNFPA Joint Statement) der Verstümmelungstypen (FGM Typ I, II, III, IV) ist beizubehalten. Noch die geringst invasive Form der FGM ist weder im Namen des friedlichen Zusammenlebens nach beim Integrieren des Islam durchzuwinken, sondern strafbewehrt zu kriminalisieren. Nur so ist eine der Wissenschaftlichkeit und nicht der Seelenrettung verpflichtete Medizin global durchzusetzen bzw. zu bewahren und eben nicht über das Feilschen um die rechte Altersgrenze zum sogenannten informierten Einwilligen (informed consent) in die eigene rituelle Genitalbeschädigung, wie es die Bewegung für genitale Selbstbestimmung (genital autonomy) versucht, welche spätestens seit Helsinki (2012) und Oslo (2013) den globalen Intaktivismus unterwandert hat. Statt jedes Kind – einstweilen gemeint war: jeder Junge – vor dem Gruppendruck von Religion und Stamm zu schützen, flehten die in Oslo versammelten sechs Verräter des intakten Kindergenitals pardon die sechs skandinavischen Kinderrechtsbeauftragten ihre Staaten an, doch endlich als Amtshandlung jeden (einstweilen lediglich männlichen) Minderjährigen über seine Beschneidungsbereitschaft auszufragen; eigene Hervorhebungen:

Let the boys decide on circumcision […] We request our governments to take necessary measures to ensure that boys are given the opportunity to decide for themselves whether or not they want to be circumcised.[31]

Weil auch die genitalautonome Bewegung die Mädchen nicht schlechterstellen kann als die Jungen, kann es nicht lange dauern, bis man die Erklärung von Oslo geschlechtsneutral neuformulieren wird. Wer das FGM-freundliche Potential deutlicher sichtbar machen will, ersetze daher schon heute Junge durch Mädchen:

Let the girls decide on circumcision […] We request our governments to take necessary measures to ensure that girls are given the opportunity to decide for themselves whether or not they want to be circumcised.

Die kinderfeindlichen Hersteller der Oslo Declaration und deren Sympathisanten mögen sich schämen, Norwegens 2012 auf sechs Jahre berufene Kinderrechtsbeauftragte Anne Lindboe ebenso wie der sich über die Resolution hoch erfreute britische Allgemeinmediziner Dr. Antony Lempert.[32]

Völlig altersgerecht können die nachteiligen lebenslangen Folgen einer jeden Beschneidung (FGM oder MGM) auf Körper und Partnerschaft durch ein minderjähriges (unter 18 Jahre alt) Individuum nicht abgeschätzt werden. Der jahrzehntealte und anspruchsvoll gebliebene Begriff vom Intaktivismus – und eben nicht von der kindlichen Genitalautonomie (genital autonomy) – hat seine unverhandelbare Minimalforderung daher unmissverständlich auf den Punkt zu bringen, was auch das für September 2016 angesetzte Treffen an der Keele University, 14th International Symposium on Genital Autonomy and Children’s Rights, unzweideutig bekennen sollte: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn.

Zurück nach Ägypten.

Anders, als die Forderungen des Egyptian Center for Woman’s Rights (ECWR)[33] am Thema vorbeireden, anders auch, als es uns in diesen Tagen das Center for Egyptian Women Legal Assistance (CEWLA) nahelegt, hat Ahmad al-Tahawi den Islam keinesfalls falsch verstanden. Die FGM ist islamisch. Jede sunnitische Madhhab (Rechtsschule) empfiehlt die FGM mindestens, die schafiitische und evtl. auch die hanbalitische bewertet sie sogar als wadschib (wāǧib, anglis. wajib), religiös verpflichtend: Jungen und Mädchen sind zu beschneiden, anders gesagt sind genital zu verstümmeln. Ein Großteil der Bevölkerung Ägyptens folgt dem Fiqh nach Imam al-Schafii. Die Mitarbeiter des CEWLA und weltweit leider viele Aktivisten gegen die FGM stecken den sprichwörtlichen Kopf in den Sand und beteuern angestrengt, dass der echte, der eigentliche Islam die Mädchenbeschneidung nicht kenne. Die religiösen Autoritäten schweigen oder verkünden das Gegenteil.

Deutschlands Politiker wissen, dass sie bei grundgesetzlich geltendem Gleichbehandlungsgebot die Jungenbeschneidung nicht erlauben und gleichzeitig die Mädchenbeschneidung verbieten können.

In Deutschland (ab 2013) hatten sich, auf eine Veränderung des FGM-Verbots im Strafrecht zielend, Professor Karl-Peter Ringel und Rechtsassessorin Kathrin Meyer für die Legalisierung der Mädchenbeschneidung (sogenannte milde Sunna, eine FGM aus dem Bereich Typ Ia oder IV) stark gemacht (§ 226a StGB -Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung, erschienen bei Prof. Dr. Hans Lilie (Hrsg.), Schriftenreihe Medizin-Ethik-Recht, Band 51, 2014).[34]

An der Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, bekleidet Prof. Dr. Tatjana Hörnle den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung. Im Herbst 2014 stellte das dem Deutschen Juristentag vorgelegte strafrechtliche Gutachten der Verharmloserin der Jungenbeschneidung dar, dass über eine geschlechtsneutrale Neuformulierung des § 1631d BGB künftig auch sogenannte geringfügige Formen der Mädchenbeschneidung straffrei zu stellen sind, die Hörnle allerdings, wie die MGM, nicht Verstümmelung genannt wissen möchte.[35]

In der Tat schädigt eine FGM Typ Ia oder Typ IV pauschal (ohne mögliche Infektionen, Blutungen u. dgl., die jeweils durchaus tödlich sein können), nämlich in Bezug auf die irreparable Zerstörung der sensorischen Grundlagen, den Körper und die Sexualität viel weniger als die, wie gerne verkannt, FGM Typ Ib (Klitoridektomie) entsprechende männliche Genitalverstümmelung (MGM) der dreieinigen Varianten AAP, Scharia oder Halacha. Doch im freiheitlichen Rechtsstaat steht es dem Gesetzgeber nicht zu, Eltern selbst eine vergleichsweise wenig schädigende Genitalbeschneidung am Kind zu erlauben. Anders gesagt hat der Staat jedes Kind vor kultischen Operationen zu schützen, seien diese noch so geringfügig.

Der Islam beschneidet die Mädchen. Allah offenbarte es seinem Sprecher Mohammed und dieser ermahnte die muqaṭṭiʿa al-buẓūr (cutter of clitorises) Umm ʿAṭiyya:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder der Prophet verkündete den Willen des Himmels folgendermaßen:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Diese beiden Hadithe sind von nahezu alle schafiitischen Ulama (ʿulamāʾ, Islamgelehrte, Sg. ʿalīm) für zwingend verbindlich erklärt worden, auch wenn der indonesische Rat der Ulama, Majelis Ulama Indonesia (MUI), die Weltöffentlichkeit zwecks globaler Legalisierung der islamischen FGM (arab. chitan al-inath, indones. sunat perempuan) nach Kräften belügt.

Sobald der betreffende junge Mensch schariapflichtig geworden ist, d h. sobald das Mädchen neun und der Junge 15 Jahre (Mondjahre) alt geworden ist, zerreißt seine schuldhaft ausbleibende weibliche bzw. männliche Beschneidung im Diesseits den Gnadenstand mit dem Schöpfer und sekündlichen Erneuerer des Weltalls, womit womöglich der höchste Sinn des menschlichen Daseins verspielt wird, der jenseitige ewige Aufenthalt im Paradies. Kritik an der islamischen Beschneidung kann doch wohl nur vom Satan stammen.

Sich auf die von FGM Typ III (Infibulation) betroffene, aus Somalia stammende Autorin von Desert Flower (Wüstenblume) berufend sowie von Fakten ungerührt, desinformiert am 19.07.2016 ein Informationsportal zum Thema Krankenkassen über den Zusammenhang von Islam und weiblicher Genitalverstümmelung:

Dass Genitalverstümmelung nichts mit Religion zu tun hat, betont auch Vorkämpferin Waris Dirie.[36]

Waris Dirie, welche wie wir wissen die Jungenbeschneidung bewirbt und ihren Sohn hat beschneiden lassen,[37] war von 1997 bis 2003 UN-Sonderbotschafterin für ein Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung (UN ambassador for the abolition of FGM). 2002 gründete sie ihre eigene Organisation, die Desert Flower Foundation.

As I said, it is people´s belief that FGM is part of their culture, tradition or religion. But let me say this loud and clear: FGM has nothing to do with religion, culture or tradition. It is nothing but the most cruel form of suppressing women and the most cynical form of child abuse. But of course people justify the practice by saying that it is part of their culture or that their religion demands that they mutilate their daughters. But this is not true. No religion in the world demands FGM; in fact, FGM is the breach of the most basic rules of many, if not all religions.[38]

Um wirklich etwas gegen jede Form der weiblichen Genitalerstümmelung zu erreichen, sollte die aus dem schafiitischen Rechtskreis stammende Dirie ihre Verdunkelungskampagne zur islamischen FGM beenden. Im Islam sind Jungen und Mädchen zu beschneiden:

Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfi’ī madhhab.

Answered by: Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfi’ī.

Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman.[39]

Man falle nicht auf den anschließenden Nebelwurf („Clarification“) herein, mit der sich auch IslamQA hinter der islamverliebten Ohren schmeichelnden zielsicheren Falschübersetzung des Amerikaners Nuh Ha Mim Keller versteckt (We would like to point out that this “circumcision” is not what is commonly known as female genital mutilation.).

Nach Sufischeich Keller ziele Allahs Rede (Koran) und Mohammeds Befehl (Sunna) lediglich auf die Klitorisvorhaut und lasse die Klitoris in jedem Fall unangetastet. Die autoritativen Texte indes geben das Wort Klitorisvorhaut nicht her, die Rede ist vom baZr (baẓr), der Klitoris. Bis heute hat uns der amerikanische Sufischeich und Übersetzer des schafiitischen Rechtskompendiums ʿUmdat al-Sālik wa ʿUddat al-Nāsik (Reliance of the Traveller and Tools of the Worshipper) kein Wort für Klitorisvorhaut nennen können.[40]

Andererseits ist Keller bereits grundsätzlicher zu widersprechen, denn Intaktivisten und überhaupt Kinderrechtler kämpfen gegen jede Genitalverstümmelung, also auch gegen die von ihm offensichtlich gebilligte sogenannte milde Sunna (FGM Typ Ia oder IV).

Das Islamische muss das Nichtislamische überwinden und der jedenfalls schafiitische Himmel fordert das beschnittene männliche und weibliche Geschlechtsteil.

Wie angekündigt noch einige Aussagen des ägyptischen Abgeordneten und Arztes Dr. Ahmad al-Tahawi (أحمد الطحاوى Aḥmad aṭ-Ṭaḥāwī), alternative Schreibweisen Ahmed el-Tahawi, Ahmed el-Tahawy, Ahmed al-Tahawy.

Als Arzt [kann ich das beurteilen] – sobald die Beschneidung von Frauen unbillig ist [zu weit geht], würde sie schwere psychische Probleme verursachen, vor allem beim Geschlechtsverkehr. Doch wenn wir die weiblichen Wesen ganz ohne Exzision belassen, wird in diesem Gebiet [ihres Körpers, nämlich am Geschlechtsorgan] Verschmutzung oder sogar Vergiftung [تلوث, talawṯ][41] eintreten sowie ganz allgemein der unerwünschte Zustand sexueller Erregung, was zu großen Problemen führen könnte. Deshalb folge man der Ansicht der Scharia und nicht derjenigen des Gesundheitsministers (We are taking the opinion of the sharia in this matter and not what the health minister and others say).

Jede Meinung kann vertreten und diskutiert werden, nur nicht das, was der Prophet Muhammed (…) festgestellt hat. Any opinion can be debated and replied to except for that of Prophet Muhammed (…)

Den Großimam der altehrwürdigen Scharialehrstätte al-Azhar sowie jeden anderen Vertreter islamischer Gelehrsamkeit fordere ich auf, diesen Fall zeitnah zu entscheiden.

Damit hat der Parlamentarier und Arzt nach einem islamischen Urteil durch den Azhar-Scheich und Rektor der Al-Azhar-„Universität“ gerufen, nach jenem Ahmad Mohammad al-Tayyeb, der am 15. März 2016 vor dem Deutschen Bundestag sprechen durfte. Den Ungläubigen, so erläutert al-Tayyeb den Deutschen, die das noch gar nicht so recht fassen können, darf der umfassend angewendete (Staat gewordene) Islam die Dschizya abpressen, eine “kleine Kopftsteuer”.[42]

Einerseits versucht Deutschland, mit Imamausbildung, bekennendem Islamischen Religionsunterricht sowie der Deutschen Islamkonferenz den Islam (nämlich ins deutsche Recht) zu integrieren, andererseits ist es seit vielen Jahren nicht möglich, die gegebene islamische Pflicht zur Mädchenbeschneidung öffentlich anzusprechen. An diesem Kräfteverhältnis wird sich auf absehbare Zeit nichts ändern, im Gegenteil gewinnt das Islamsystem an Schwerkraft und Schwungkraft. Nach der 2012 durchs Parlament gepeitschten Pauschalerlaubnis der Jungenbeschneidung wird die BRD daher bald auch die FGM ins elterliche Sorgerecht und in den Kindeswohlbegriff integrieren wollen, zumal alle Probleme im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle volkspädagogisch kleingeredet werden sollen und die meisten muslimischen Flüchtlinge aus Syrien Schafiiten sind.[43]

Die neue Staatsdoktrin vom friedlichen Islam lässt den einstigen freiheitlichen Demokraten gar keine Wahl. Nicht nur jeder Gegner von Hidschab, Polygynie oder der Verheiratung neunjähriger Mädchen, auch der Kritiker der islamischen Mädchenbeschneidung stört das berüchtigte friedliche Zusammenleben und ist aus dem öffentlichen Diskurs, dem Schulbetrieb, der Sozialen Arbeit sowie aus Ministerium und Parlament zu exkludieren.

In Deutschland in Politik, Recht oder Pädagogik dem Islam pauschal grünes Licht zu geben, wird bedeuten müssen, die Jungen wie Mädchen verstümmelnde Beschneidung nach Koran und Sunna zu integrieren. Nichts anderes folgt bedarfsweise bereits heute aus dem ernst genommenen neuen österreichischen Islamgesetz, das, in einer beim ORF zu lesenden Erläuterung, gezielt ein falsches Pendant wählend, dem (unzulässig verharmlosenden) Begriff männliche Beschneidung nicht den Begriff weibliche Beschneidung, sondern weibliche Genitalverstümmelung gegenüberstellt:

Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.[44]

Wie gesagt, eine Aufspaltung der WHO-Klassifikation zur FGM in einen weiterhin verbotenen und einen erlaubten Teil ist unbedingt zu verhindern, alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben.

Wenn der Souverän, immerhin noch das Volk, jetzt nicht erheblichen Druck auf seine Volksvertreter ausübt, wird Europa und wird insbesondere auch Deutschland die Mädchenbeschneidung bekommen.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Was sind die islamischen Erfordernisse hinsichtlich der Beschneidung?

(Publiziert beim ZMD, übernommen aus: Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg, Nummer 06/1997.)

http://islam.de/1641_print.php

Fatwas have been justified by Islamic scholars for a number of reasons, two major reasons being to fulfill makruma [Schariarechtlich bewertet ist das entsprechende Tun “edel, lobenswert, ehrenvoll, ehrbar”. Bei Allah gerne gesehen und auf Erden zu empfehlen, wird eine Auslassung der entsprechenden Handlung nicht bestraft.] granted by Mohammed, and to avoid falling into a taboo behavior. Some scholars suggest makruma means that female circumcision adds to the man’s pleasure. The majority of fatwas that permit or recommend Muslim female circumcision lean toward it being commendable or meritorious act on the part of the woman. Zakariyya al-Birri argues it is better to carry out female circumcision, while al-Qaradawi leaves the choice to parents according to their beliefs, in spite of the fact that he favours female circumcision, because it protects girls‘ morality „especially nowadays“ claims al-Qaradawi.

https://en.wikipedia.org/wiki/Religious_views_on_female_genital_mutilation

[2] The world’s best known Islamic scholar, Sheikh Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi, on 2 March 2009 in Doha (Qatar), issued a fatwa on the initiative of the German Rüdiger Nehberg and his organisation TARGET

http://www.target-nehberg.de/HP-08_fatwa/index.php?p=Qaradawi&lang=en&

Sheikh Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi schreibt Fatwa

„Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Werk des Teufels“

Yusuf Al-Qaradawi […] Am 2. März gewährte er dem Menschenrechtler Rüdiger Nehberg, der seit neun Jahren mit seinem Verein TARGET gegen den mehr als 5000 Jahre alten Brauch der Weiblichen Genitalverstümmelung kämpft, in seiner Residenz in Doha eine Audienz. Das Resultat ist ein verbindliches Rechtsgutachten („Fatwa“). Die wichtigste Aussage darin: „Weibliche Genitalbeschneidung ist eine Änderung der Schöpfung Gottes und damit ein von Gott verbotenes Werk des Teufels.“

http://www.target-nehberg.de/HP-08_fatwa/index.php?p=Qaradawi&lang=de&

[3] Imam Z antwortet auf Sya Taha.

http://theislamicmonthly.com/a-tiny-cut-female-circumcision-in-south-east-asia/

[4] Auch die siebenerschiitischen Dawoodi Bohra (Dawudi Bohra, Dawuditen) praktizieren Islamic FGM.

(Culture and Rights: The Struggle From Within to End Female Genital Cutting. 25.04.2016, von: Anubha Bhonsle.)

https://www.newsecuritybeat.org/2016/04/culture-rights-struggle-female-genital-cutting/

[5] Berlin, Gebäude der Botschaft des Staates Indonesien. Der Islam macht die Geschlechtsorgane aller schariapflichtigen Kinder sauber und rein, wir in Indonesien beschneiden die Mädchen und verstümmeln sie nicht, so sinngemäß vernehmen es die notorischen Islamverharmloser von TdF am 10.12.2014 aus dem Mund der Leiterin der politischen Abteilung (Koordinator Fungsi Politik), Lefianna Ferdinandus (Lefianna Hartati Ferdinandus).

https://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/unser-engagement/aktivitaeten/6-februar/unterschriftenaktion-fgm

[6] Available data from large-scale representative surveys show that the practice of FGM/C is highly concentrated in a swath of countries from the Atlantic coast to the Horn of Africa, in areas of the Middle East such as Iraq and Yemen and in some countries in Asia like Indonesia. However, FGM/C is a human rights issue that affects girls and women worldwide. Evidence suggests that FGM/C exists in some places in South America such as Colombia and elsewhere in the world including in India, Malaysia, Oman, Saudi Arabia, and the United Arab Emirates, […] The practice is also found in pockets of Europe and in Australia and North America which, for the last several decades, have been destinations for migrants from countries where the practice still occurs. […]

If trends continue, the number of girls and women undergoing FGM/C will rise significantly over the next 15 years.

http://www.unicef.org/media/files/FGMC_2016_brochure_final_UNICEF_SPREAD.pdf

Unicef Report Finds Female Genital Cutting to Be Common in Indonesia

(Mit den denkbar unbrauchbarsten indonesischen Quellen sowie islambezogen kenntnislos von: Pam Belluck and Joe Cochrane, in: The New York Times, 04.02.2016.)

Female genital cutting has always been seen as an ancient ritual practiced in Africa and to a lesser extent in the Middle East, but a new global assessment documents for the first time that it is widespread in one of the most populous countries in Asia: Indonesia, where almost half the women are estimated to have undergone it.

There has long been anecdotal evidence of the practice there, but the United Nations Children’s Fund estimated Thursday that 60 million women and girls there have been cut based on national survey data collected by the Indonesian government. The addition of Indonesia is largely responsible for raising the global tally of women and girls who have undergone the practice to 200 million from 130 million […]

http://www.nytimes.com/2016/02/05/health/indonesia-female-genital-cutting-circumcision-unicef.html?_r=0

[7] Female genital cutting in Thailand’s south

[Nebelwurf im Untertitel: „FGM is a rising cultural [aber nein, religiös] practice in southern Thailand.“]

[Informative Fotos von Lillian Suwanrumpha. Aus den Bildbeschreibungen.] Dr Umasa believes that the procedure, if done by a doctor, should not be considered mutilation. […] Imam Abdulloh at the Islamic Council Centre in Yala advises women to cut their baby girls after birth because it can help control their sexual urges when they grow up.]

(Text, gründlich recherchiert von: Gabrielle Palauch, auf: Al Jazeera, 02.04.2015.)

[…] Malaysia’s highest religious authority issued a fatwa, an Islamic legal edict, in 2009 making the cutting procedure required for all Muslim women, unless „harmful“.

Many religious leaders in Malaysia, like their counterparts in Thailand, believe the procedure as practised there is so minimally invasive that it should not be called mutilation. […]

Imam Abdullah Abu-Bakr of the Committee of Islamic Council of Yala says Muslims in the south are more observant than their co-religionists in Bangkok, because there are more foreign-educated imams and fewer distractions, such as the entertainment hub of Bangkok.

He himself was educated in Syria and Malaysia.

Thailand’s fatwa committee has not issued a fatwa surrounding the practice of sunat, but Imam Abdullah says everybody knows the practice is required for boys, typically in a public ceremony around age seven, and though is not absolutely required of women, it is something all women should do.

He says the way it is currently practised is not harmful, and is key to a Muslim’s cultural identity.

„You must peel a banana before you can eat it,“ Abu-Bakr says, „and for women, it will reduce their wildness, making them clean and strong.“

http://www.aljazeera.com/news/asia-pacific/2015/03/female-genital-cutting-thailand-south-150309083458995.html

[8] Arzt Ahmad al-Tahawy fordert die FGM religiös und medizinisch. Berichtet bei Parlmany.

„Eine ausbleibende Beschneidung bringt den Frauen Verschmutzung oder Vergiftung in dieser Region [d. h. in ihrem Genitalbereich] und zusätzlich unerwünschte sexuelle Erregung, was zu großen Problemen führt.“

“عندمانتركالأنثىمنغيرختان،يحدثتلوثفيهذهالمنطقة،وإثارةجنسيةغيرمرغوبةتؤديإلىمشاكلكبيرة”

http://www.parlmany.com/News/4/103459/%D8%B9%D8%B6%D9%88-%D9%84%D8%AC%D9%86%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%B5%D8%AD%D8%A9-%D8%AA%D8%B1%D9%83-%D8%A7%D9%84%D8%A3%D9%86%D8%AB%D9%89-%D8%A8%D9%84%D8%A7-%D8%AE%D8%AA%D8%A7%D9%86-%D8%AE%D8%B7%D8%A3-%D9%8A%D8%AA%D8%B3%D8%A8%D8%A8-%D9%81%D9%89

Der Skandal, ein Doktor und Parlamentarier bezeichnet die Mädchenbeschneidung als ebenso religiös wie medizinisch geboten. Und im Islam stimmt das ja sogar, nach Allahs Wissenschaftsbegriff beispielsweise oder nach Allahs Medizin und Allahs Familienrecht. Aber damit wäre der Islam ein wissenschaftliches, humanitäres und ethisches Problem. Man errege sich also. Das Parlament kocht. Irgendwie.

http://www.parlmany.com/News/8/103817/-%D9%82%D8%A7%D9%84%D9%88%D8%A7-%D8%A3%D9%87%D9%85-%D8%A7%D9%84%D8%AA%D8%B5%D8%B1%D9%8A%D8%AD%D8%A7%D8%AA-%D8%A7%D9%84%D8%A8%D8%B1%D9%84%D9%85%D8%A7%D9%86%D9%8A%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D9%8A%D9%88%D9%85-%D9%87%D8%AC%D9%88%D9%85-%D8%AD%D8%A7%D8%AF-%D8%B9%D9%84%D9%89-%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%AD%D8%A7%D9%88%D9%89-%D8%A8%D8%B3%D8%A8%D8%A8-%D8%AA%D8%B5%D8%B1%D9%8A%D8%AD%D9%87-%D8%B9%D9%86

„We should refer to those who know more about religion, and those who know more about science,“ MP Ahmed El Tahawy told BECAUSE. Referring to some of Prophet Mohammed’s sayings, El Tahawy stated that FGM is „of honor“ and should be done under complete medical supervision.

„If they prove me wrong, I will retract my declaration,“ El Tahawy told BECAUSE. [Der Arzt kennt seine Religion. Kein Islam ohne FGM.]

The MP’s position implies that FGM is encouraged by religion. Asking him whether people should follow scientific or religious thought on the matter, the MP stands by religion. „We follow men of religion, and their opinions are to be adhered to,“ he stated.

The MP had told Parlamany that leaving a girl untouched by the procedure is wrong, while stating that overdoing it is also incorrect. […]

„Laws are not like the Qur’an. They can be amended and changed,“ the doctor argued. [Genau, zum Beispiel können sie sich an den Koran anpassen, die Gesetze: und das Resultat … ist das Kalifat.]

(Von: Aya Nader, auf: BeCause, 15.07.2016)

http://because.bz/gender/egyptian-mp-health-committee-defends-fgm

BeCause. BridgEgypt (BE).

http://because.bz/about-because

Egyptian parliamentarian promotes FGM due to “Sexual Arousal”

(Von: Nesma Abdel Azim, auf: AlBawaba EG im Juli 2016)

Member of health committee of House of Representatives, Ahmed el-Tahawy, described the female genital mutilation (FGM) operation as an Islamic “Sunna” that we should follow, al-Bawaba News reported Tuesday.

“Leaving the female uncircumcised causes sexual arousal to her, in addition to the health problems. That’s a scientific fact nobody can deny,” el-Tahawy said in an interview with Dream TV channel earlier Tuesday, calling on doctors to follow Prophet Muhammad and perform the FGM. […]

http://www.albawabaeg.com/list/32/parliament

„If we leave the girl without circumcision there will be a contamination in this area and unwanted libido that can cause great problems. We are taking the opinion of the sharia in this matter and not what the health minister and others say.

– Dr. Ahmed el-Tahawi, MP and member of the Egyptian Parliamentary Health Committee

(Quelle: Clarion Project)

http://www.clarionproject.org/content/fgm-egypt

(Parlmany)

http://m.parlmany.com/News/4/103459/%D8%B9%D8%B6%D9%88-%D9%84%D8%AC%D9%86%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%B5%D8%AD%D8%A9-%D8%AA%D8%B1%D9%83-%D8%A7%D9%84%D8%A3%D9%86%D8%AB%D9%89-%D8%A8%D9%84%D8%A7-%D8%AE%D8%AA%D8%A7%D9%86-%D8%AE%D8%B7%D8%A3-%D9%8A%D8%AA%D8%B3%D8%A8%D8%A8-%D9%81%D9%89

Egyptian MP and doctor Ahmed El-Tahawy says female genital mutilation (FGM), from a medical and religious stand, is a necessity as long as it is performed in the right way, a statement that raises questions over longstanding efforts to fight the phenomenon in Egypt.

The controversial statements by El-Tahawy, who is a member of the Egyptian parliament’s health committee, came while commenting on a potential draft resolution aimed at intensifying legal punishments against FGM, which has been criminalised in Egypt since 2008.

Speaking to Egyptian private website Parlmany on Monday, he said „as a doctor, [I can say that] when female circumcision is iniquitous it would cause serious psychological problem, especially during sexual intercourse.“

„And when we leave the female without excision, contamination in that area takes place, as well as an undesired state of sexual arousal that could lead to big problems.“ (…)

The 2014 Demographic and Health Survey showed that the FGM rate in the reproductive age from 15 to 49 stands at 92 percent. More than 75 percent of cases are of girls aged from nine to 12 while 14 percent are aged 7 or younger, which indicates that the vast majority of Egyptian families circumcise their daughters.

While medical studies point out that FGM reduces women’s sexual desire and causes other physical and psychological complications, El-Tahawy believes the issue should be dealt with primarily from a religious viewpoint.

„Any opinion can be debated and replied to except for that of Prophet Muhammed, peace be upon him,“ he said on Tuesday, arguing that one of the prophet’s sayings, which is a prime source of Islamic jurisprudence, dictates that female circumcision is essential.

„I call on the Senior Scholars Authority, Al Azhar’s Grand Imam and everyone who is related to religion to decide on that case,“ he added in a phone interview with Dream TV.

Egypt has been seeking to reduce FGM rates in recent years. […]

„We’ve seen great enthusiasm from the health minister, the general prosecution and the justice ministry to fight FGM,“ Germaine Haddad, programme officer and gender focal point at the United Nations Population Fund (UNFPA) office in Egypt, told Ahram Online.

„The MP’s statements do not reflect the official stance against FGM and will not hinder the battle against it.“

The Center for Egyptian Women Legal Assistance (CEWLA), among other critics, slammed El-Tahawy’s comments as untrue, reiterating a common stance that it is neither religiously nor medically dictated.

„It is a habit that has been common in Africa since the Pharaohs, but most Muslim countries do not know it,“ CEWLA said.

„The post-revolution parliaments came as a disappointment, as the well-being of girls and women is still up for meaningless debate from the 2012 Islamist parliament up until the one today.“

„Former MP Aza El-Garf [who belonged to the then-ruling Muslim Brotherhood] released similar statements and here is the 2016 parliament saying the same thing through El-Tahawy,“ reads the non-governmental organisation’s statement, which called on the House of Representatives to increase punishments for FGM. […]

(Egyptian MP’s endorsement of FGM stirs controversy but unlikely to have effect. Von Sherif Tarek. Ahram, 12.06.2016.)

http://english.ahram.org.eg/NewsContent/1/64/233054/Egypt/Politics-/Egyptian-MPs-endorsement-of-FGM-stirs-controversy-.aspx

(Youm7) Ahmad al-Tahawi:

„بصفتى طبيب عندما يكون ختان الإناث جائرا بتحصل مشاكل نفسية كبيرة، خاصة فى العلاقة الحميمة، وعندما نترك الأنثى بلا ختان يحدث تلوث فى هذه المنطقة وإثارة جنسية غير مرغوب فيها.“

http://www.youm7.com/story/2016/7/20/%D8%A7%D9%84%D9%86%D8%A7%D8%A6%D8%A8-%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%A8%D9%8A%D8%A8-%D9%8A%D8%AD%D9%84%D9%84-%D8%A7%D9%84%D8%AE%D8%AA%D8%A7%D9%86-%D8%B9%D8%B6%D9%88-%D8%A7%D9%84%D8%A8%D8%B1%D9%84%D9%85%D8%A7%D9%86-%D8%A3%D8%AD%D9%85%D8%AF-%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%AD%D8%A7%D9%88%D9%89-%D9%84%D9%85-%D9%8A%D8%B0%D9%83%D8%B1-/2808266

(InnLebanon)

ففيتصريحأطلقَهمنذبضعةأيامأعلنَهذاالبرلمانيالمصريبفخرِِأنّه «اختتنبناتهلأنّهمقتنعبالفكرةدينياًوطبّياً». وأشاربثقةإلىأنّه

«عندمايكونختانالإناثجائراًتحصلمشاكلنفسيةكبيرة،خصوصاًفىالعلاقةالحميمية،ولكنعندماتُترَكالأنثىمنغيرختان،يَحدثتلوّثفىهذهالمنطقة،وإثارةٌجنسيةغيرمرغوبةتؤدّيإلىمشاكلكبيرة»،بحسبرأيه.

http://www.innlebanon.com/read/381354/

Nisf Al Dunia ( نصفالدنيا )

„Als Arzt sage ich Ihnen, …“

وبصفتي طبيب، فعندما يكون ختان الإناث جائرًا بتحصل مشاكل نفسية كبيرة، خاصة في العلاقة الحميمية.. وعندما نترك الأنثى من غير ختان، يحدث تلوث في هذه المنطقة، وإثارة جنسية غير مرغوبة تؤدي إلى مشاكل كبيرة“.

http://nisfeldunia.ahram.org.eg/NewsP/39/113620/%D9%85%D8%B1%D8%A3%D8%A9/%D9%85%D8%B7%D8%A7%D9%84%D8%A8%D8%A9-%D8%AD%D9%82%D9%88%D9%82-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B1%D8%A3%D8%A9-%D8%A8%D8%A7%D9%84%D8%AA%D8%AD%D9%82%D9%8A%D9%82-%D9%85%D8%B9-%D9%86%D8%A7%D8%A6%D8%A8-%D8%A8%D8%B4%D8%A3%D9%86-%D8%AA%D8%B5%D8%B1%D9%8A%D8%AD%D8%A7%D8%AA%D9%87-.aspx

[„Dr. Ahmed Eltahawy über die Frage der Beschneidung“. Schreibfehler, nicht „chitan al-inas“, sondern FGM, (ختانالإناث) chitan al-inath.]

„صاحبالمعالى“هاتفياعضومجلسالنوابد.احمدالطحاوىيحدثعنقضيةختانالإناس

Ahmad al-Tahawi im Fernsehinterview

https://www.youtube.com/watch?v=YrFnfAe2rbQ

Ahmad al-Tahawi (أحمدالطحاوي) zurm Thema „Beschneidung“ (الختان)

https://www.youtube.com/watch?v=n94oqGLMz4A

[9] FGM islamisch? Desert Flower Foundation (DFF) schimpft los.

Despite the decision within the Ministry of Health and Population, there is still a strong endorsement for FGM coming from Ahmed el-Tahawy, a member of the Egyptian parliament’s health committee and a doctor! El-Tahawy is defending FGM for religious and medical reasons. […]

FGM is a crime and it’s a human right’s violation, there is no medical or religious reason to justify this cruel procedure! It is sad to see a doctor justify an assault.

http://desertflowerfoundation.org/en/news-detail/scandal-in-egypt.html

Auch auf dem Blog der DFF-Gründerin, Islamverharmloserin und Jungenbeschneidungsfreundin Waris Dirie.

https://warisdirie.wordpress.com/2016/07/18/scandal-in-egypt/

Auch Faduma Korn (Fadumo Korn; NALA) legt sich mächtig für den Glauben ins Zeug und flunkert uns das Blaue vom Himmel herunter. Der Islam, anders gesagt also das Islamische Recht (Scharia, Fiqh), kenne im Grunde („eigentlich“) keine Mädchenbeschneidung:

„Die Religion, die immer wieder als Erklärung angeführt wird, ist es eigentlich nicht.“ [Nein, die Religion des Islam ist die Erklärung, und zwar durch und durch, also genau „eigentlich“.]

http://www.nala-fgm.de/fgm_gruende.html

„Die Religion, die immer wieder als Erklärung angeführt wird, ist es eigentlich nicht.“ (Faduma Korn)

http://www.faduma-korn.de/info_fgm.html

Allah fordert die beschnittene Vulva mindestens für alle Schiiten ausgesprochen ernsthaft (“grundsätzlich”), doch schiebt das Sozialreferat der Hauptstadt Bayerns islambezogene Fakten ungerührt beiseite und bedankt sich bei der NALA-Gründerin. So wird das nichts mit der „Verhinderung von Genitalverstümmelung (FGM) bei Mädchen und jungen Frauen in München“.

„Grundsätzlich schreibt keine Religion FGM vor.“

“Insbesondere gilt der Dank den Fachkräften, die sich in ihren unterschiedlichen Arbeitsfeldern mit dem Thema FGM auseinandersetzen, dem Münchner Netzwerk gegen weibliche Beschneidung und insbesondere den Expertinnen Fadumo Korn und Mathilda Legitimus-Schleicher für ihr außerordentliches Engagement.”

(Landeshauptstadt München Sozialreferat / Stadtjugendamt Fachstelle für Querschnittsaufgaben GIBS Prielmayerstraße 1 80335 München Juli 2014.)

http://docplayer.org/6672138-Verhinderung-von-genitalverstuemmelung-fgm-bei-maedchen-und-jungen-frauen-in-muenchen.html

[10] Sunni fatwas

Fatwas have been justified by Islamic scholars for a number of reasons, two major reasons being to fulfill makruma granted by Mohammed, and to avoid falling into a taboo behavior. Some scholars suggest makruma means that female circumcision adds to the man’s pleasure. The majority of fatwas that permit or recommend Muslim female circumcision lean toward it being commendable or meritorious act on the part of the woman. Zakariyya Al-Birri argues it is better to carry out female circumcision, while Yusuf al-Qaradawi leaves the choice to parents according to their beliefs, in spite of the fact that he favours female circumcision, because it protects girls‘ morality „especially nowadays“ claims Al-Qaradawi.

Similarly, Al-Azhar – one of the most respected universities of the Islamic World in Cairo – has issued a number of fatwas on female circumcision over its history. On June 23, 1951, a fatwa from Al-Azhar declared that it does not recognise the abandonment of female circumcision as an option, and that female circumcision is advisable because it curbs „nature“. Moreover, this fatwa declared doctors‘ opinions on the disadvantages of female circumcision as irrelevant. On January 29, 1981, another fatwa from Al-Azhar was authored and proclaimed by the Grand Sheikh of Al-Azhar. The fatwa insisted that it is impossible to abandon the lessons of Mohammed in favor of the teaching of others, such as doctors, because the science of medicine evolves. The fatwa then recommended to the Islamic community that female circumcision is a duty, and the responsibility of female circumcision lies with the guardian of the girl. In October 1994, the mufti of Egypt publicly declared that hadiths on female circumcision attributed to the Prophet were unreliable; however, within days of this announcement, Shaykh Gad al-Haqq Ali of al-Azhar issued a fatwa that female circumcision is a part of the legal body of Islam and is a laudable practice that honors women. Egyptian government, in 1996, banned female circumcision in hospitals and prohibited licensed professionals from performing FGM. However, in 1997, Shaykh Nasr Farid Wasil, Grand Mufti of Egypt, issued a fatwa that female circumcision should be permitted even though it is not obligatory under Islam. Soon after, Egypt’s court overturned the government ban on female circumcision in hospitals and by licensed professionals.

https://en.wikipedia.org/wiki/Religious_views_on_female_genital_mutilation#Sunni_fatwas

[11] Protest gegen den Auftritt von Großscheich al-Tayyeb vor dem Deutschen Bundestag und der Universität Münster

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2016/03/14/443/

Auch bei Ümmühan Karagözlü (Schariagegner). Die technisch bedingt ggf. lange Ladezeit abzuwarten lohnt sich angesichts einer Fülle von kenntnisreichen Kommentaren zur Lage in Ägypten, vor allem die christliche Minderheit der Kopten betreffend.

https://schariagegner.wordpress.com/2016/03/14/todesfatwen-sind-keine-friedensbotschaft/

[12] Großmufti Dr. Schawki Allam an der Universität Bonn

„Im Namen des Islam? – Religion als Mittel zum Zweck“ Ägyptischer Großmufti bei Diskussionsveranstaltung im Universitätsforum

https://www.uni-bonn.de/Pressemitteilungen/140-2016

Center for International Security and Governance (CISG)

Datum: 14. Juli 2016, 18:00 Uhr Ort: Bonner Universitätsforum, Heussallee

http://cisg-bonn.com/2016/04/ankuendigung-diskussionsveranstaltung-im-namen-des-islam-religion-als-mittel-zum-zweck/

Shawki Allam

Shawki Ibrahim Abdel-Karim Allam is the 19th and current Grand Mufti of Egypt through Dar al-Ifta al-Misriyya succeeding Ali Gomaa.

His office, the Dar al Ifta (literally, the house of fatwas), a government agency charged with issuing religious legal opinions on any question to Muslims who ask for them, issues some 5,000 fatwas a week, including both the official ones that he himself crafts on important issues and the more routine ones handled via phone and Internet by a dozen or so subordinate muftis.

https://en.wikipedia.org/wiki/Shawki_Allam

[13] Female circumcision contradicts Islamic law

Egypt’s Dar al-Iftaa confirmed that female circumcision is a cultural practice and has no link whatsoever with Islam and its teachings.

This statement came in response to some fatwas issued by non-specialists who claim that it is a religious injunction.

The statement added that the prohibition of female circumcision is in accord with the objectives of Islamic law and interests of the people.

http://www.dar-alifta.org/Foreign/ViewArticle.aspx?ID=1881&CategoryID=1

Überschrift: „Von Dar al-Ifta. Noch zu dem Vorfall mit dem Mädchen in Suez [Mayar Mohamed Mousa, 17, starb am 29.05.2016 bei ihrer FGM und unter Vollnarkose im El Canal National Hospital]. Chitan al-inath (ختان الإناث), weibliche Beschneidung, verstößt sowohl gegen die Scharia als auch gegen das [weltliche] Gesetz (aš-šarīʿawa l-qānūn).“

Im ersten Satz wird die faktenwidrig pauschal aus dem Bereich des Islamischen in denjenigen des Volksbrauchtums verschobene FGM, Chitan al inath, nicht definiert; von einer solchen Formulierung aber sind sogenannte milde Formen der FGM ggf. ausgelassen.

Weiter unten ist von einer Distanzierung von der FGM im Jahre 2006 die Rede.

2006 redete Ali Gom’a ein bisschen gegen FGM, ohne allerdings beispielsweise FGM Typ Ia, Typ Ib oder Typ IV explizit zu verwerfen. Zuerst hätte er sich zur viele Jahrhunderte alten schafiitischen FGM-Pflicht positionieren müssen.

http://dar-alifta.org.eg/AR/Viewstatement.aspx?ID=5818

http://www.elfagr.org/2159547

http://www.alhyatalmasrya.com/beauty/59938.html

2006

Die Internationale Konferenz der Gelehrten bezüglich des Verbots von Missbrauch [der Islam missbraucht nicht, sondern macht sauber und rein] des weiblichen Körpers wurde am […] 22. und 23. 11.2006 in den Konferenzräumlichkeiten der Al-Azhar Universität abgehalten. […]

Weibliche Genitalbeschneidung [welche? Nur FGM Typ III?] ist eine ererbte Unsitte, die in einigen Gesellschaften praktiziert wird und von einigen Muslimen in mehreren Ländern in Nachahmung übernommen wurde. Dies ohne textliche Grundlage im Koran, respektive einer authentischen Überlieferung des Propheten.

Die heutzutage praktizierte weibliche Genitalbeschneidung [Motto: Wir sollten die Mädchen morgen anders beschneiden als heute?] fügt der Frau physische und psychische Schäden zu. […] diese Unsitte […]

Ebenso fordern die Teilnehmer der Konferenz die internationalen und regionalen Institutionen und Einrichtungen auf, ihre Anstrengungen auf die Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung zu konzentrieren. Dies betrifft insbesondere die hygienischen und medizinischen Grundregeln, die gegenüber der Frau eingehalten werden müssen, sodass diese Unsitte nicht weiter praktiziert wird. [nanu, FGM lediglich ein Problem bei fehlender Keimfreiheit im Operationsraum oder anderweitigem Mangel an zeitgemäßer Medikalisierung?] […] diese Unsitte […]

Die Konferenz fordert die Legislativorgane auf, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Praktizierenden diese schädigende Unsitte der weiblichen Genitalbeschneidung untersagt und sie als Verbrechen deklariert, unabhängig davon, ob es sich bei den Praktizierenden um Täter oder Initiator handelt. […]

Des Weiteren fordert die Konferenz die internationalen Institutionen und Organisationen auf, in allen Regionen Hilfe zu leisten, in denen diese Unsitte praktiziert wird, um somit zu ihrer Beseitigung beizutragen. [ist lediglich Typ III zu verbieten beabsichtigt sowie zusätzlich Typ I bzw. Typ II bei einem besonders wenig sterilen Operieren?]

Unterschrift:

Prof. Dr. Ali Gom’a

Großmufti Ägyptens

24.11.2006

(Quelle, deutsch: TARGET / Rüdiger Nehberg.)

http://www.target-human-rights.de/HP-08_fatwa/index.php?p=fatwaAzhar

Arabisches Original

http://www.target-human-rights.de/HP-08_fatwa/index.php?p=arabisch

Allenfalls Wunschdenken seitens der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

„Im November 2006 fand die jüngste Gelehrtenkonferenz an der Al-Azhar Universität statt. Initiiert von der deutschen Menschenrechtsorganisation TARGET und unter Schirmherrschaft des Großmufti von Ägypten, Prof. Dr. Ali Gom‘a, diskutierten muslimische Gelehrte aus aller Welt mit Wissenschaftlern über die Praktik. Sie fällten den Beschluss, FGM mit dem Gewicht einer Fatwa als strafbare Aggression und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen.“

https://www.giz.de/expertise/downloads/giz2011-de-fgm-islam.pdf

(دار الإفتاء: ختان الإناث مخالف للشريعة والقانون)

https://www.youtube.com/watch?v=C_vRT9i5jBk

[14] MP apologises for controversial comments on FMG issue

Al-Tahawy demanded that media outlets correct his previous comments to confirm his full respect for women [Arzt al-Tahawi bekennt seinen großen Respekt vor den ägyptischen Frauen. Genau. Vor den islamisch beschnittenen Frauen.]

(Daily News Egypt, 19.07.2016)

Member of parliament Ahmed Al-Tahawy apologised at the Sunday [17.07.2016] evening session of the House of Representatives for his controversial comments last week defending female genital mutilation (FMG), which prompted criticism and condemnation from women rights originations and activists.

During the evening session, Al-Tahawy said that he apologised to all Egyptian girls if his statements offended them, and confirmed to women’s organisations that he is interested in the dignity and prestige of women.

He further demanded that media outlets correct what they circulated about his previous comments, confirming his full respect for women.

The MP said that after reviewing the fatwa issued on 2 June 2016 by Dar Al-Ifta, which after several studies confirmed the illegality of FGM, he found that ”FGM is a very controversial issue as there are several disagreements over it”. [Sogar schlimm umstritten ist sie, die islamische Mädchenbeschneidung. Es gibt sogar Gegner der Islamic FGM; diese Angelegenheit (issue) ist wirklich schlimm umstritten, very controversial.]

He also stressed that the Grand Mufti is the only responsible party to legislate and legalise such an issue. [Entschuldigung geht anders. Nach wie vor ist sein Aufruf:

Ägypter, lassen wir Scheich Schawki Ibrahim Allam (شوقي إبراهيم علام) reden, der Großmufti soll jetzt zur FGM entscheiden.]

Member of the National Council for Women, Amr Hassan, who is an obstetrician and gynaecologist, said that a meeting will be held in the parliament on Tuesday to discuss harsher punishment for FMG and to stress the necessity of avoiding comments on such sensitive issues without being fully familiar with its consequences.

Hassan commented on Al-Tahawy’s statements saying that MPs’ statements are very significant and impact people and that such statements could really distort people’s thoughts. The doctor urged that FMG is not a part of Islam [nun, “FGM” nicht, maßvolle FGC schon], pointing to Saudi Arabia where it is not practised despite the restrictions imposed on women there. [Merke: Was auf Erden schlimm ist, hat nichts mit dem Islam zu tun.]

Following Al-Tahawy’s apology, MP Amenah Nossier said that FGM is not accepted in any way, whether legitimately, psychologically, or socially, noting that it is a social custom not related to Islam, but practised in African countries. [Nix mit Islam zu tun.]

Al-Tahawy, who is a member of the Health Committee, previously stated that “leaving a female without FGM is something wrong” during a parliamentary discussion on 12 June about implementing harsher punishments for FGM practice. […]

http://www.dailynewsegypt.com/2016/07/19/mp-apologises-controversial-comments-fmg-issue/

Arabisch, bei Parlmany. Der Arzt und MP Ahmad al-Tahawi (Ahmed el-Tahawi usw.) entschuldigt sich ein bisschen für seine Forderung nach der FGM.

http://www.parlmany.com/News/7/105930/-%D9%86%D8%A7%D8%A6%D8%A8-%D8%A7%D9%84%D8%AE%D8%AA%D8%A7%D9%86-%D9%8A%D8%B9%D8%AA%D8%B0%D8%B1-%D9%84%D9%86%D8%B3%D8%A7%D8%A1-%D9%85%D8%B5%D8%B1

Hier noch ein bisschen mehr Entschuldigung, gar der Gang nach Canossa? Ahmad al-Tahawi (Ahmed el-Tahawi) will die Autorität der Dar al-Ifta respektieren und die Würde der Frauen sowieso. Was, wenn Office of the Mufti schon bald eine soundso kleine FGC islamrechtlich statthaft nennt? Nach dem Recht der Schafiiyya ist der Unbeschnittene wie die Unbeschnittene islamisch ohne Würde.

http://www.parlmany.com/News/4/105805/%D8%A3%D8%AD%D9%85%D8%AF-%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%AD%D8%A7%D9%88%D9%89-%D8%B9%D8%B6%D9%88-%D9%84%D8%AC%D9%86%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%B5%D8%AD%D8%A9-%D9%8A%D8%B9%D8%AA%D8%B0%D8%B1-%D8%A8%D8%A7%D9%84%D8%AC%D9%84%D8%B3%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%B9%D8%A7%D9%85%D8%A9-%D8%B9%D9%86-%D8%AA%D8%B5%D8%B1%D9%8A%D8%AD%D8%A7%D8%AA%D9%87

[15] Thomas von der Osten-Sacken, director of a German nongovernmental organization called WADI […] The practice is known to exist throughout the Middle East, particularly in northern Saudi Arabia, southern Jordan, and Iraq.

(Female circumcision surfaces in Iraq. By Nicholas Birch, Contributor to The Christian Science Monitor. 10.08.2005)

http://www.csmonitor.com/2005/0810/p06s01-woiq.html?s=t5

FGM in Saudi-Arabien

Female genital mutilation is present in Saudi Arabia. FGM is most prevalent in Saudi regions following Shafi’i school within the Sunni sect of Islam, such as Hejaz, Tihamah and Asir. In a clinical study, Alsibiani and Rouzi provide evidence of the practice in Saudi Arabia. Another 2010 report claims post-FGM medical complications are an indicator of widespread prevalence of the practice in Saudi women. A 2012 study finds, that of the Saudi women who had FGM, Type III was more common than Type I or II.

https://en.wikipedia.org/wiki/Prevalence_of_female_genital_mutilation_by_country#Saudi_Arabia

[16] 7 False Myths About FGM

As Egypt launches its massive anti-female genital mutilation campaign today, we take a look at some of the most common misconceptions about the barbaric and dangerous practice that still affects millions of women yearly.

[…] The practice is in no way related to religion. […] the Minister of Health Dr. Adel Adawy [Adel Adawi] has just said, “There are no religious justifications for Female Genital Mutilation.”

(CairoScene, 14.06.2015)

http://www.cairoscene.com/LifeStyle/7-False-Myths-About-FGM

Health Minister Adel Adawi [Adel Adawy] discussed with his visiting Gambian counterpart Omar Sey boosting cooperation in the health sector.

http://allafrica.com/stories/201501121942.html

[17] Sin embargo, aún existen muchas voces que siguen justificando la práctica. Precisamente a principios de esta semana el diputado y médico Ahmed el Tahawi, miembro del comité de Sanidad del Parlamento egipcio, defendió la necesidad de la ablación. En una entrevista a un medio digital, a propósito de una propuesta de reforma legislativa para endurecer la prohibición, Al Tahawi aseveró: „cuando dejamos a la mujer sin circuncisión, esa zona de su cuerpo se contamina además de causar un estado no deseado de excitación sexual que podría originar graves problemas“.

El Mundo (EM), (Madrid), 18.07.2016.

http://www.elmundo.es/sociedad/2016/07/15/5788c352268e3ee46b8b4611.html

[18] FEMALE GENITAL MUTILATION: AN ISLAMIC PERSPECTIVE

Imad-ad-Dean Ahmad

[…] Islamic law protects a woman’s right to sexual enjoyment […] Islamic law prohibits clitoridectomy (partial or complete removal of the clitoris) or infibulation (excision of part or all of the external genitalia and stitching/narrowing of the vaginal opening), or any genital mutilation which impairs the woman’s ability to enjoy sexual relations. Such prohibitions are consistent with the hadithic warning against severity in female circumcision. […] Islamic law does not mandate female genital mutilation and tolerates only the most mild form of circumcision […] For Muslims, cliterodectomy and infibulation should be considered ḥarām (prohibited) practices and opposition to it should be part of our ongoing mandate to fight against superstition and oppression. As to the mildest form of female circumcision, the risks to the girl’s future ability to enjoy sexual relations with her husband must place it at best in the category of makrūh (disliked) practices. Since it has neither hygienic nor religious value, there is no justification for Muslims to engage in this painful and potentially harmful practice and it would be best to avoid it completely.

http://www.minaret.org/fgm-pamphlet.htm

MFI

Minaret of Freedom Institute

Imad-ad-Dean Ahmad, Ph.D. (President, director)

http://www.minaret.org/Staff.htm

MFI

Minaret of Freedom Institute

Its early board of advisers included former Richard Nixon advisor Robert D. Crane, a convert to Islam, and Charles Butterworth, a University of Maryland Islamic scholar.

Religious views

Sharia law

The Institute holds that adherence to Sharia law and even Islamist politics can be compatible with libertarian ideas. In a paper delivered at a 2005 Center for the Study of Islam and Democracy conference Imad-ad-Dean Ahmad noted the similarities of American secularism and Islamic law, argued that the free exercise of religion is inherently part of Islamic law and outlined a vision of „Islamic pluralism“ where the traditional dhimmi system of protection of non-Muslims must be explicitly protected constitutionally.

https://en.wikipedia.org/wiki/Minaret_of_Freedom_Institute

Imad-ad-Dean Ahmad

He was raised in Pennsylvania and graduated cum laude with a bachelor’s degree from Harvard University (1970) and a doctoral degree in astronomy and astrophysics from the University of Arizona (1975).

https://en.wikipedia.org/wiki/Imad-ad-Dean_Ahmad

Bethesda is a census-designated place in southern Montgomery County, Maryland, just northwest of the United States capital of Washington, D.C.

https://en.wikipedia.org/wiki/Bethesda,_Maryland

[19] The Medina Covenant was described as a Pax Islamica by Imad-ad-Dean Ahmad […] Ahmad finds that the Medina Covenant parallels the US Constitution

https://books.google.de/books?id=9sLFAAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

The Institute holds that adherence to Sharia law and even Islamist politics can be compatible with libertarian ideas. In a paper delivered at a 2005 Center for the Study of Islam and Democracy conference Imad-ad-Dean Ahmad noted the similarities of American secularism and Islamic law, argued that the free exercise of religion is inherently part of Islamic law and outlined a vision of „Islamic pluralism“ where the traditional dhimmi system of protection of non-Muslims must be explicitly protected constitutionally.

https://en.wikipedia.org/wiki/Minaret_of_Freedom_Institute

[20] Fine-touch pressure thresholds in the adult penis.

Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS.

CONCLUSIONS

The glans of the circumcised penis is less sensitive to fine touch than the glans of the uncircumcised penis. The transitional region from the external to the internal prepuce is the most sensitive region of the uncircumcised penis and more sensitive than the most sensitive region of the circumcised penis. Circumcision ablates the most sensitive parts of the penis.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17378847

[21] Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark.

Morten Frisch, Morten Lindholm and Morten Grønbæk.

CONCLUSIONS

Circumcision was associated with frequent orgasm difficulties in Danish men and with a range of frequent sexual difficulties in women, notably orgasm difficulties, dyspareunia and a sense of incomplete sexual needs fulfilment. Thorough examination of these matters in areas where male circumcision is more common is warranted.

http://ije.oxfordjournals.org/content/early/2011/06/13/ije.dyr104.abstract

[22] Ist die Knaben-Beschneidung überhaupt Pflicht im Islam?

[„Eine Aufklärung des Theologen und Arztes Nadeem Elyas“, jenem „Frauenarzt aus dem rheinischen Eschweiler“ (s. u.), der allerdings seine Doktorarbeit nicht finden kann. Publiziert beim ZMD am 21.07.2012, mithin im Jahr der staatlich abgewürgten Beschneidungsdebatte 2012.]

[…] Die Verpflichtung zur Beschneidung ist durch die Sunna (Aussagen und Handlungen des Gesandten Allahs) belegt. Denn der Koran und die Sunna gelten gemeinsam als die Quelle der Rechtslehre im Islam; sie ergänzen und erklären sich gegenseitig. In der Regel enthält der Koran zusammengefasste Aussagen, die die Sunna ausführlich durch Aussagen und Lebensweise des Propheten darlegt.

Ausgehend von der Sunna gilt die Beschneidung sowohl bei Sunniten als auch bei Schiiten als islamische Pflicht und gehört zu den Glaubensüberzeugungen der Muslime. Bei zwei der sunnitischen Rechtsschulen (der schafiitischen und der hanbalitischen) sowie bei den schiitischen Rechtsschulen gilt die Beschneidung als wajib (Pflicht). Bei den restlichen sunnitischen Rechtsschulen (der hanafitischen und der malikitischen) gilt sie als Sunna Muakkada (Mit Nachdruck empfohlene Prophetentradition). […]

http://islam.de/20776

Frauenarzt aus dem rheinischen Eschweiler […] Elyas hat sich mehrfach zu der Pflicht der Moslems bekannt, einen islamischen Staat zu errichten. In der von ihm inspirierten „Islamischen Charta“ wird diese Verpflichtung geschickt umgangen. Das Dokument gibt auch keine Antwort auf die Frage, wie es wirklich mit der Gleichheit von Mann und Frau steht. Erwähnt wird nur das aktive und passive Wahlrecht der Frau. […] Kardinal Karl Lehmann hat dem Islam ein „ungebrochenes Verhältnis zur Gewalt“ bescheinigt. Diesen Vorwurf konnte auch der diplomatische Nadeem Elyas nicht widerlegen.

(Das doppelte Gesicht des Islam in Deutschland: Nadeem Elyas. Von Gernot Facius. DIE WELT, 18.06.2002.)

http://www.welt.de/print-welt/article395030/Das-doppelte-Gesicht-des-Islam-in-Deutschland-Nadeem-Elyas.html

Islamische Charta

Die am 03.02.2002 verabschiedete Islamische Charta: Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft stammt aus der Feder von Nadeem Elyas, der zeitweilig als Generalsekretär der Union Muslimischer Studenten-Organisationen in Europa (UMSO) sowie als Sprecher des Islamischen Zentrums Aachen (IZA) tätig war und der vor allem, bis 2006, als Amtsvorgänger von Ayyub Axel Köhler bedeutsam ist, jenes Vorsitzenden des ZMD, dessen Nachfolge 2010 der dort bis heute tätige Aiman Mazyek antrat.

Von Jacques Auvergne (2011)

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2011/09/27/262/

Auf dem Weg zur Rechtspaltung

Zum Text des Nadeem Elyas »Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein«, den der Islamische Informationsdienst (IID) 1997 in Aachen anlässlich der zwei Jahre eher erfolgten Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an die islamverliebte Orientalistin Annemarie Schimmel herausgab. Des Buches komplette zweite Hälfte »Teil 2 Nadeem Elyas« (75-130) gliedert sich in die drei Kapitel »Menschenrechte im Islam« (75-100), »Friedensauftrag des Islam« (101-116, hier unberücksichtigt) und »Friedliches Zusammenleben in Europa« (117-130).

Von Jacques Auvergne (2010)

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/07/11/180/

[23] rarely, if ever performed alone / rarely performed alone

Type I is subdivided into Ia, removal of the clitoral hood (rarely performed alone), and the more common Ib (clitoridectomy), the complete or partial removal of the clitoral glans and clitoral hood. (When discussing FGM, the WHO uses clitoris to refer to the clitoral glans, the visible tip of the clitoris.) Susan Izett and Nahid Toubia write: „[T]he clitoris is held between the thumb and index finger, pulled out and amputated with one stroke of a sharp object.“

https://en.wikipedia.org/wiki/Female_genital_mutilation#WHO_Types_I_and_II

Type I is subdivided into Ia, the removal of the clitoral hood (rarely, if ever performed alone), and the more common Ib (clitoridectomy), the complete or partial removal of the clitoris and clitoral hood.

https://www.reddit.com/user/Hey_Thats_Not_Irony?sort=hot

[24] but this form appears to be relatively rare

The reference to the clitoral prepuce is moved to the end of the sentence. The reason for this change is the common tendency to describe Type I as removal of the prepuce, whereas this has not been documented as a traditional form of female genital mutilation. However, in some countries, medicalized female genital mutilation can include removal of the prepuce only (Type Ia) (Thabet and Thabet, 2003), but this form appears to be relatively rare (Satti et al., 2006). Almost all known forms of female genital mutilation that remove tissue from the clitoris also cut all or part of the clitoral glans itself.

https://www.reddit.com/r/SubredditDrama/comments/4jcfk6/radviceanimals_uncut/d36km7s.compact

[25] In 2008, the Egyptian Parliament criminalised FGM/C by amending the country‟s Penal Code through Article 242b is) to ensure that existing articles that address deliberate bodily injury (Articles 241 and 242) be applied to FGM/C. That same year the Egyptian Parliament amended the Child Law. While the amendment to the Child Law did not specifically address FGM/C, it supported the revised Penal Code by establishing decentralised Child Protection Committees at governorate and district levels. These committees are responsible for developing child protection policy at governorate level, identifying and referring child abuse cases, and monitoring the enforcement of the anti-FGM/C law and Ministry of Health decree on FGM/C at governorate, district and community levels.

(Source: Communication with NCCM, UNICEF, Save the Children UK, and Egyptian Centre for the Rights of the Child)

http://www.unicef.org/policyanalysis/files/UNICEF_-_LRI_Legislative_Reform_to_support_the_Abandonment_of_FGMC_August_2010.pdf

Die Al-Azhar und das weibliche Genital

[Auszüge aus einer Fernsehdebatte zum Thema der weiblichen Beschneidung in Ägypten. Ausgestrahlt wurde das Interview über den kuwaitischen Fernsehsender Al-Rai TV am 28. März 2006. Es unterhalten sich Dr. Muhammad Wahdan, Dozent an der Kairoer Al-Azhar-„Universität“ und die Dozentin für Islamisches Religiöses Recht Dr. Malika Zarrar. Quelle MEMRI-TV.]

[…] Fassen wir zusammen: Erstens bleibt Frauenbeschneidung etwas Unbesprechbares. Zweitens findet sie statt. Und drittens wird sie immer wieder offiziell verboten. Die Akteure der arbeitsteiligen islamischen Gesellschaften kultivieren eine vernetzte und flexible Rhetorik.

Vielleicht sollten wir Imperialisten und Eurozentriker die ägyptischen FGM-Verbote gar nicht wörtlich nehmen sondern als einen gequält geäußerten Wunsch erkennen.

Als den Wunsch nach dem Wechsel des Gesprächsthemas.

Jacques Auvergne, 09.06.2008.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2008/06/09/072/

[26] Al-Azhar Cleric Farahat Sa’id Al-Munji Justifies Female Circumcision: It Replaces the Chastity Belts of Ancient Times.

[…] for the sake of her honor, a woman can be circumcised […] all these things appear in Islamic law […] Don’t think we are making these things up. It all exists [in religious law] and is determined… We say that if the clitoris is so on and so forth […]

Ins Englische übersetzt bei: MEMRI – The Middle East Media Research Institute

http://www.memritv.org/clip_transcript/en/1466.htm

Al-Azhar Cleric Farahat Sa’id Al-Munji Justifies Female Circumcision: It Replaces the Chastity Belts of Ancient Times

Mehwar TV (Egypt) – May 10, 2007

Die Filmsequenz mit englischen Untertiteln, dokumentiert bei: MEMRI – The Middle East Media Research Institute

http://www.memritv.org/clip/en/1466.htm

[27] Dr. Muhammad al-Mussayar von der Kairoer al-Azhar-„Universität“

„All the jurisprudents, since the advent of Islam and for 14 centuries or more, are in consensus that female circumcision is permitted by Islam. But they were divided with regard to its status in shari’a. Some said that female circumcision is required by shari’a, just like male circumcision. Some said this is the mainstream practice, while others said it is a noble act. But throughout the history of Islam, nobody has ever said that performing female circumcision is a crime. There has been a religious ruling on this for 14 centuries.“

Dokumentiert bei: MEMRI – The Middle East Media Research Institute

http://www.memri.org/report/en/0/0/0/0/0/0/2068.htm

Al-Azhar University Scholars Argue over the Legitimacy of Female Circumcision Practiced in Egypt

Al-Arabiya TV (Dubai/Saudi Arabia) – February 12, 2007

Die Filmsequenz mit englischen Untertiteln, dokumentiert bei: MEMRI – The Middle East Media Research Institute

http://www.memritv.org/clip/en/1392.htm

[28] Mohamed Kandil / Mohamed Kandeel

Female circumcision: Limiting the harm

CONCLUSIONS

To conclude, law makers all around the globe are invited to review the legal situation of female circumcision. Parents, especially immigrants to the western world from the practicing societies, should be properly counselled for the possible complications, but should also be informed that these data were not derived from randomized controlled trials. Those who insist on circumcising their daughters should be allowed to do so, but advised not to exceed type I cutting; otherwise, they will go for it secretly and illegally by inexperienced personnel in a poorly hygienic environment with the possibility of complications.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3917656/

[29] Female genital alteration: a compromise solution

Kavita Shah Arora, Allan J. Jacobs

ABSTRACT

Despite 30 years of advocacy, the prevalence of non-therapeutic female genital alteration (FGA) in minors is stable in many countries. Educational efforts have minimally changed the prevalence of this procedure in regions where it has been widely practiced. In order to better protect female children from the serious and long-term harms of some types of non-therapeutic FGA, we must adopt a more nuanced position that acknowledges a wide spectrum of procedures that alter female genitalia. We offer a revised categorisation for non-therapeutic FGA that groups procedures by effect and not by process. Acceptance of de minimis procedures that generally do not carry long-term medical risks is culturally sensitive, does not discriminate on the basis of gender, and does not violate human rights. More morbid procedures should not be performed. However, accepting de minimis non-therapeutic FGA procedures enhances the effort of compassionate practitioners searching for a compromise position that respects cultural differences but protects the health of their patients.

http://jme.bmj.com/content/42/3/148.abstract?ijkey=4ce15217e79cdbd199e08ffcace3f2ebeb33d64a&keytype2=tf_ipsecsha

[30] „Zudem ist mit Blick auf die Wortwahl des Gesetzgebers erkennbar, dass es sich um negative Veränderungen von einigem Gewicht handeln muss. Damit scheiden rein symbolische Bagatellverletzungen, kosmetisch motivierte Eingriffe wie „Schönheitsoperationen“ im Genitalbereich oder dem Modebewusstsein entspringende Intimpiercings aus dem objektiven Tatbestand des § 226a StGB aus.″

Seite 733

https://books.google.de/books?id=TSPoBQAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Professor Dr. Mark A. Zöller

Professur für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht

https://www.uni-trier.de/index.php?id=23759

[31] Kollaboration mit den Ritualbeschneidern, Prinzip Beschneidung auf Kinderwunsch: Anne Lindboe und die fünf anderen Nordischen Kinderrechtsbeauftragten. Zitat; eigene Hervorhebungen.

Circumcision without a medical indication on a person unable to provide informed consent [man verteidigt nicht, wie kinderrechtlich geboten, das intakte Geschlechtsorgan, sondern beeilt sich, die Genitalverstümmelung zu tolerieren, sobald der junge Mensch sie für sich wünscht] conflicts with basic principles of medical ethics, particularly because the operation is irreversible, painful and may cause serious complications. There are no health-related reasons to circumcise young boys in the Nordic countries. Arguments that may argue in favour of circumcision in adult men are of little relevance to children in the Nordic area. Boys [Jungen sollen sich entscheiden dürfen, wann kommen die Mädchen?] can make up their own minds about the operation when they get old enough to provide informed consent [es geht der Bewegung der Genitalautonomen nur noch um das Aushandeln des Alters der informierten Einwilligung].

We ask the Nordic governments to take the necessary steps towards ensuring that boys get the right to decide for themselves whether or not they want to be circumcised.

Oslo, 30th of September 2013 — Signed by

• Anne Lindboe, Norwegian ombudswoman for children

• Fredrik Malmberg, Swedish ombudsman for children

• Maria Kaisa Aula, Finnish ombudswoman for children

• Per Larsen, Chairman of the Danish Children’s Council

• Margrét Maria Sigurdardóttir, Icelandic ombudswoman for children

• Anja Chemnitz Larsen, Greenlandic Children’s spokesperson

as well as by representatives of Nordic associations of pediatricians and pediatric surgeons.

https://www.crin.org/en/library/news-archive/male-circumcision-nordic-ombudspersons-seek-ban-non-therapeutic-male

We request our governments to take necessary measures to ensure that boys are given the opportunity to decide for themselves whether or not they want to be circumcised.

https://www.crin.org/en/docs/English-statement-.pdf

[32] Nordic children’s ombudsmen take historic step to protect children’s rights

[…] Dr Antony Lempert, a GP and spokesperson for the UK Secular Medical Forum (SMF), applauded this historic resolution and urged the UK and devolved Governments to work towards protecting all UK children at risk of forced genital cutting. [Nur aufgezwungen (forced) darf sie dem Kind aus Sicht der gegenmodernen Bewegung der Genitalautonomen nicht sein. Nun, ein bisschen religiöses Genitalverstümmeln auf Kinderwunsch ist auch für Dr. Lempert völlig ok?]

He said: „This important statement by the Nordic child protection experts is grounded in common sense. Children’s basic rights to bodily integrity [der die Ombudsleute begeistert lobende Allgemeinmediziner Lempert schützt den Körper des unter achtzehn Jahre alten Menschen nicht bedingungslos, denn zu dem von ihm genannten Recht auf körperliche Unversehrtheit (bodily integrity) gehört, siehe Resolution, kindlicher genitaler Umgestaltungswunsch, kindliches Streben nach rituell bekundeter Zugehörigkeit, nach der (FGM oder) MGM. Geboten hingegen ist unverhandelbare bodily intactness] and to form their own beliefs should not be overridden because of their parents‘ religious or cultural practices.“ […]

http://www.secularism.org.uk/news/2013/10/nordic-childrens-ombudsmen-take-historic-step-to-protect-childrens-rights

[33] ECWR Condemns MP’s statement on FGM

(Cairo 14th July, 2016) ECWR condemns the statement of a Member of health committee of Egypt’s House of Representatives, Ahmed el-Tahawy, on female genital mutilation (FGM), as he said, as a doctor, he believes that “Leaving the female without excision is wrong, beside there is no harm to the female from the circumcision operation.”

The MP’s statement is an incitement to commit a crime and violence against women. Instead of MPs performing their legislative and monitoring duties, some MPs are inciting a crime. This statement also violates the law as the practice of FGM is criminalized in Egypt.

[…]

ECWR calls for:

• Conducting an investigation by The Values Committee in the House of Representatives with this Member of Parliament for inciting crimes and violence against women

• Issuing a law quickly with the stricter penalties for FGM

• Taking serious action by the Ministry of Health with some doctors who perform FGM operations

http://ecwronline.org/?p=7259

[34] 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung

Professor Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., FRSM

Ass. jur. Kathrin Meyer

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812

Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung

Von Edward von Roy am 14.09.2014.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/14/399/

[35] Die Choreographin

Von Edward von Roy am 10.09.2014.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/10/395/

Entgegnung auf die Richtigstellung der Tatjana Hörnle

Punktgenau zur Eröffnung des 70. Deutscher Juristentages streitet Gutachterin Tatjana Hörnle, die sich von der Zeitung Berliner Kurier missverstanden fühlt, ihren Versuch einer deutschen Legalisierung der sogenannten milden Sunna ab („Richtigstellung“). Ebenso wie Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer arbeitet jedoch auch die Berliner Juraprofessorin an einer Straffreiheit der in Deutschland über § 226a StGB verbotenen, der schafiitischen Rechtsschule des Islam jedoch verpflichtenden (farḍ, wāǧib), für Hanbaliten und Malikiten religionsrechtlich als ehrenwert eingestuften und den Hanafiten immerhin als Sunna geltenden FGM Typ Ia und Typ IV. Von Edward von Roy und Gabi Schmidt am 16.09.2014.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/17/400/

[36] Waries Dirie, zitiert bei der Seite Krankenkassen

https://www.krankenkassen.de/dpa/266817.html

[37] Waris Dirie findet die männliche Genitalverstümmelung prima, sie erst mache den Jungen sauber, gesund und schön (typische stammeskulturelle Pro-HGM- und damit auch Pro-FGM-Argumente), womit sie jeden intakten („unbeschnittenen“) Jungen oder Mann doch wohl eher dem Bereich des Schmutzigen, Kranken und Hässlichen zuordnet. Ihr Kind, so wähnt sie, ist ihr Besitz: Penisbesitzerin Mutter Waris weiß, dass der Islam die Beschneidung der Jungen, den Chitan al-walad (vgl.: khitan al-awlad wa l-banat, Die Beschneidung der Jungen und Mädchen; Buchtitel) ohnehin verlangt.

„Wir hatten Aleeke am Tag nach seiner Geburt beschneiden lassen. Weibliche Genitalverstümmelung ist etwas völlig anderes, sie sollte überhaupt nicht Beschneidung genannt werden. Bei männlichen Personen macht man das aus medizinischen Gründen – um die Hygiene zu sichern. Ich hörte meinen Sohn dabei weinen, aber er hörte sofort auf, als ich ihn hielt. Ungeachtet meiner starken Ablehnung der FGM wusste ich, dass es eine richtige Maßnahme war. Mein Sohn hat einen schönen Penis, er sieht so gut und sauber aus …“ (“We had Aleeke circumcised in the hospital a day after he was born. This is very different from female genital mutilation; that should never even be called circumcision – it’s not. In males it’s done for medical reasons – to ensure cleanliness. I could hear Aleeke crying when they did it but he stopped as soon as I held him. Despite my strong feelings about FGM, I knew it was the right thing to do. My son has a beautiful penis. It looks so good and so clean.”)

https://de.wikipedia.org/wiki/Waris_Dirie

[38] FGM ist irgendwie nicht gut – und über den Islam rede man nur Gutes. Der Fall ist klar: “FGM hat nichts mit Religion zu tun”.

http://venturesafrica.com/interview-with-former-super-model-waris-dirie/

[39] FGM authentisch schafiitisch. Bei Shafi’i Fiqh (Shafiifiqh.com) mittlerweile hastig vom Netz genommen worden, hingegen ruhig bei Allah und IslamQA verwahrt.

What is the Ruling on Circumcision for Women?

http://islamqa.org/shafii/shafiifiqh/30239

Bei Shafi’i Fiqh (Shafiifiqh.com) selbst hingegen fordert man die Mädchenbeschneidung nach wie vor. Allerdings wird, ganz in der Manier von Scheich Keller, baZr (baẓr) gezielt falsch wiedergegeben.

In these passages, the word „bazr“ [baẓr] is mentioned. Sahib al-Misbah al-Munir [vgl. hingegen: “For women, it involves cutting the outer portion of the clitoris”, s. u.] mentions that the „bazr“ in circumcision is the prepuce. Thus, what is intended is a part of the prepuce surrounding the clitoris and not the clitoris itself. […]

[Falsch, baẓr (بظر) ist und die islamische FGM meint die Klitoris.]

Some have declared Tabarani’s chain to be authentic. While others criticized the authenticity of this narration. Here, it is not being cited to establish a basis for a practice in the Sacred Law, the afore mentioned ijma‘ (iǧmāʾ Konsensus der Ulama, ist nach Koran und Sunna die dritte Quelle des Fiqh, der islamischen Jurisprudenz. Vierte ist der Qiyas (qiyās), den nur einige Hanbaliten ablehnen] establishes that. The narration describes the manner in which the practice is to be performed. It clarifies that the procedure is minor and the reduction is slight; in fact, the verbs used are commands, which indicate obligation. Meaning, to go beyond this contravenes what the Prophet (…) commanded.

What we have mentioned above is not FGM. In Arabic, the practice we are talking about is called „khafd,“ [ḫ-f-ḍ, ḫifāḍ bzw. ḫafḍ] meaning, a reduction i.e. of the clitoral hood [das ist Irreführung, baẓr ist der Kitzler. Das Wort Klitorisvorhaut kennen die autoritativen islamischen Texte nicht]. This is actually, according to many health experts, an accepted medical procedure; something that when done properly, women are satisfied with.

Some individuals or organizations in Europe and other places argue that circumcision/unhooding is genital mutilation. The corollary of this line of argument is generally that it should be banned. This is obviously something that Muslims disagree with.

Allah commanded the Prophet Abraham (…) to circumcise, and Allah says in the Qur’an, „Follow the way of Abraham, as a pure monotheist. “ (Surah al-Nahl 123) [Sure Die Biene, Koran 16:123. Hanifiyya bedeutet Der Religion Abrahams folgen; Koranbegriff Hanif, ḥanīf, Mz. ḥunafāʾ] And circumcision is part of his way; it is a ritual of obedience to God first performed by the father of the monotheistic faiths.

Also, it was practiced and advised in the time of the Prophet Muhammad (…), for both men and women.

The official position of the Shafi’i School is that it is obligatory for a woman.

[Nun aber wird der Wegbereiter der Standardisierung der Schafi’iyya, al-Nawawi (das Rechtskompendium Reliance of the Traveller gründete Autor Schihabuddin Abu al-ʿAbbas Ahmad ibn Naqib al-Misri (1302–1367) auf dessen Werk), falsch angewendet und statt al-Nawawi (bzw. statt al-Misri) ausgerechnet der Koran, nämlich der koranische Ibrahim, das war einst der jüdische Abraham, für das wadschib der schafiitischen FGM herangezogen. Niemals haben Juden FGM praktiziert. Nebelwurf, zur eigentlichen schafiitischen Forderung hat man sich bekannt: Die Sunnabeschneidung auch der Mädchen ist Pflicht, nur FGM nennen dürfen die Gottlosen sie nicht mehr.]

http://shafiifiqh.com/question-details.aspx?qstID=173

Je mehr Islam, desto weniger baZr. Und baẓr (بظر) ist nicht die Klitorisvorhaut, sondern …

https://ar.wikipedia.org/wiki/%D8%A8%D8%B8%D8%B1

… die Klitoris.

https://de.wikipedia.org/wiki/Klitoris

Circumcision

Fiqh 1.21a

This prevents dirt from getting on one’s penis, and also makes it easy to keep it clean. For women, it involves cutting the outer portion of the clitoris. Abu Huraira reported that the Messenger of Allah said, „Ibrahim circumcised himself after he was eighty years old.“ (Related by al-Bukhari.) Many scholars say that it is obligatory.‘ The Shaf’iyya maintain that it should be done on the seventh day.

Circumcising a female is not a recommended act, but it is considered permissible so long as very little cutting is done. Be careful to find a reputable person to perform circumcision on a female, as many errors are made by the untrained; check with those who have received the circumcision to ensure safety and proper cutting technique

https://www.facebook.com/notes/muslim-guide-to-pregnancy-labour-and-birth/what-to-do-upon-birth-adhantahnikaqeeqahcircumcisionbreastfeeding-in-islam/254899497877998/

[40] Nuh Ha Mim Keller’s Translation

„4.3 Circumcision is obligatory (O: for both men and women. For men it consists of removing the prepuce from the penis, and for women, removing the prepuce (Ar. Bazr) [baẓr] of the clitoris (n: not the clitoris itself, as some mistakenly assert). (A: Hanbalis hold that circumcision of women is not obligatory but sunna, while Hanafis consider it a mere courtesy to the husband.)“ […]

The Arabic word baẓr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself […]. The deceptive translation by Nuh Ha Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‚Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

(Answering Islam: Islamic Law on Female Circumcision.)

http://answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

[41] Talauth [تلوث, talawṯ], anglis. talawth, talouth

Ohne FGM kein Schutz vor dem Schmutz, sei dieser rein diesseitig toxisch bzw. bakteriell oder dräue er heilsgefährdend aus dem Bereich des Verborgenen. Ein unbeschnittenes weibliches Geschlechtsteil, so glaubt und spürt es der Allahgott und die Wissenschaftlichkeit fürchtende Arzt Ahmad al-Tahawi, zieht Verunreinigung, Verschmutzung oder sogar Vergiftung heran, grausigsten, weil das Seelenheil gefährdenden Talauth.

http://www.almaany.com/ar/dict/ar-en/%D8%AA%D9%84%D9%88%D8%AB/

http://www.almaany.com/ar/dict/ar-en/pollution/

Umweltschutz? Ihn rein diesseitig zu betreiben, macht islamisch nicht ausreichend rein. Die Verunreinigung des Körpers und die Verunreinigung der Seele.

Al Talouth al Jasadi wa al Talouth al Nafsi

التلوث الجسدي والتلوث النفسي

Author : Muhmmed Ali Ezzedine

http://www.almaktabah.com/detail.php?product_code=123818

Umweltschutz.

Kassem, Mona, 1997: Al-Talawth Al-Bee’i wa Al-Tanmiya al-Iktisadiya [Environmental Pollution and Economic Development]

http://download.springer.com/static/pdf/352/bbm%253A978-3-540-68488-6%252F1.pdf?originUrl=http%3A%2F%2Flink.springer.com%2Fbook%2Fbbm%3A978-3-540-68488-6%2F1&token2=exp=1469501370~acl=%2Fstatic%2Fpdf%2F352%2Fbbm%25253A978-3-540-68488-6%25252F1.pdf%3ForiginUrl%3Dhttp%253A%252F%252Flink.springer.com%252Fbook%252Fbbm%253A978-3-540-68488-6%252F1*~hmac=24bd26cd29e97d4f358cb55c8bc59c3c59a1b9ca23735c480fd50e8527a949b2

Den schlimmen Talauth entfernen oder besser noch verhindern. Der Umweltschutz im Islamischen Recht, in der Scharia.

Environmental Protection in Islamic Shari’ah

https://de.scribd.com/document/39725028/ENVIROMENTAL-PROTECTION-IN-ISLAMIC-SHAR-IA

A Proteção Ambiental na Sharia Islâmica

Talawth Mishkilat al-Asr by Dr. Ahmad Madhat Salam

http://www.mesquitadobras.org.br/not_vis.php?op=111&cod=371&pagina=0

[42] Sein Vortrag mit Fragerunde im Parlament sollte ein Beitrag zum Dialog des Westens mit dem Islam sein. Die Freiheit der Religionsausübung und die Gleichberechtigung der Frau sind dabei Reizthemen – bei denen auch der Groß-Imam der Kairoer Al-Azhar-Universität Fragen offen lassen musste. […]

Der Groß-Imam verteidigt seine Religion als friedlich und barmherzig. Islamistischer Terror verrate den Islam, sagte er und forderte einen gemeinsamen Kampf gegen Terrorgruppen wie den «Islamischen Staat» (IS). Al-Tayyeb sagte, der Islam respektiere andere Religionen und Andersgläubige. «Gott hat die Menschen, die nicht an den Islam glauben, nicht erschaffen, um sie dann zu töten», sagte al-Tayyeb. Vielmehr stehe Gott für «absolute Glaubensfreiheit».

Auf konkrete Nachfragen fällt die Antwort allerdings weniger klar aus. In einem von Muslimen beherrschten Land sollte eine «kleine Kopfsteuer» von Andersgläubigen erhoben werden, damit man sie schützt, sagte al-Tayyeb. Auch beim Eingangsplädoyer für Gleichberechtigung erzeugt der Geistliche dann auch Stirnrunzeln: Eine schlüssige Antwort auf die Frage, warum zwar Muslime andersgläubige Frauen heiraten dürfen, Musliminnen aber nicht, kann er nicht liefern.

(qantara, 16.03.2016.)

https://de.qantara.de/content/gross-imam-al-tayyeb-fordert-respekt-fuer-werte-europas-geistlicher-spricht-vor

[43] In the Levant (Syria, Jordan, Palestine & Lebanon), since the 900s, the Shafi’i school has been the prominent school. However, they have always shared this region with the Hanafi school.

In Iraq, the Shafi’i school hasn’t been that accepted by people. Since it is the capital of the Hanafi school.

In Kurdistan (Northern Iraq, Southern Turkey, Northern Syria & Western Iran), it has mainly always been Shafi’i and has produced many great scholars.

http://shafiifiqh.com/question-details.aspx?qstID=134

[44] Männliche Beschneidung zulässig

In einem weiteren Absatz [Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften – Islamgesetz 2015] heißt es, wieder ähnlich wie im Israelitengesetz: „Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt [§ 18. (4) Die Religionsgesellschaft und ihre Mitglieder sind berechtigt (…)], Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.“ In den Erläuterungen wird dazu betont, dass das „auch die männliche Beschneidung“ umfasst. „Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten“, steht dort ebenfalls. [Zu den „Menschenrechten“, die islamischen sind muslimischerseits gemeint. Selbstredend verstümmelt Allahs Bodenpersonal die Schöpfung nicht, sondern macht beim Beschneiden der Jungen und Mädchen heil, sauber und rein. Nicht Jungen oder männliche Jugendliche steht da, sondern „Kinder und Jugendliche“; Österreichs weibliche muslimische „Kinder und Jugendliche“ sind gemäß Islamgesetz 2015 also integriert.]

(religion.ORF.at/APA/KAP 26.02.2015.)

http://religion.orf.at/stories/2696523/