Archive for the ‘Muslimbruderschaft’ Category

521. Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

28. Juli 2020

(Mina Ahadi, seit 2007 die Vorsitzende des von ihr mitgegründeten Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE), hat eine Petition an Bundesaußenminister Heiko Maas gestartet, auf die auch wir gerne hinweisen.)

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Zusammenarbeit mit frauenfeindlichen Organisationen und islamischer Bewegung, diesmal im deutschen Außenministerium. Eine beschämende und inakzeptable Politik

Nach der umfassenden Zusammenarbeit mit dem Islamismus und dessen Stärkung durch das Innenministerium in Deutschland erleben wir nun einen weiteren Rückschritt in diesem Land.

Durch die Gründung des Referates 612 „Religion und Außenpolitik“ hat sich das Bundesaußenministerium einen Schritt mehr von den säkularen Prinzipien enfernt. Das Ministerium nimmt neben einem angehenden Rabbiner und einem Vertreter der protestantischen Kirche die Vertreterin des Zentralrats der Muslime, Nurhan Soykan, in diese Institution auf. Die türkisch-deutsche Juristin ist Generalsekretärin des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD).

Diesmal werden wir als Ex-Muslime, säkulare und humanistische Bürger dieses Landes gegenüber der Ignoranz der Bundesregierung und der Aufnahme einer Vertreterin der islamischen Bewegung in das Außenministerium nicht schweigen.

Der Zentralrat der Ex-Muslime sieht diese Entscheidung als ein fatales Zeichen, das das Außenministerium mit dieser Personalie setzt und spricht sich entschieden gegen diese Personalentscheidung aus.

Frau Soykan ist Befürworterin des Hidschab (Der islamische Schleier. Die religiös vorgeschriebene weibliche Kleidung bedeckt den Körper der Muslima mindestens bis auf Hände und Gesicht und ist ab der Pubertät zu tragen.) und verharmlost die antisemitischen Al-Quds-Märsche. Sie ist Gegnerin der Verurteilung des Völkermords an den Armeniern in der Türkei und Verteidigerin des Islam als politische Bewegung. Und wir haben kein Wort der Kritik von ihr zur Unterdrückung von Frauen, zur Steinigung von Frauen und zur Tötung von Homosexuellen in islamischen Ländern gehört.

Abgesehen von der Tatsache, dass eine Einbeziehung von Vertretern einer Religion in jedwede staatliche Institutionen eine völlig falsche Politik ist, gegen die alle Organisationen, die den Säkularismus verteidigen, sowie alle Humanisten und Religionskritiker protestieren sollten,

sprechen wir hier speziell über die islamische Bewegung.

Denn es ist nun diese Bewegung, die nicht nur global aktiv ist, sondern mit der Politik des Terrors, der Einschüchterung, Ermordung und Massakrierung von Menschen versucht sich zu etablieren, mehr politische Macht zu erlangen oder an die Macht zu kommen. Diese Leute bilden jetzt eine aktive politische Bewegung auf der ganzen Welt, eine politische Bewegung, die gefährlich, frauenfeindlich und mörderisch ist!

Diese Bewegung spielt nach außen, etwa in Europa, mit anderen Karten. Unter Berufung auf die Formel der „Religionsfreiheit“ verteidigt sie den Hidschab und die Entrechtung der Frauen, Rassismus und Trennung zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen sowie Attacken auf Atheisten und Ex-Muslime bzw. ihre Tötung und versucht, immer mehr Einfluss im System zu gewinnen.

Die Zusammenarbeit mit islamischen Organisationen, sie zu finanzieren, zu unterstützen und als Vertreter von Millionen Menschen zu betrachten verursacht immer mehr Probleme in Deutschland.

Diese Politik hat ebenso zur Stärkung des Islamismus geführt und dazu, dass immer mehr junge Menschen in die Arme islamischer Terrororganisationen getrieben wurden wie auch auch zur Zunahme von Hidschab und Frauenfeindlichkeit in den in Deutschland lebenden muslimischen Familien.

Diese Leute gehören einer Bewegung an, die den Menschen in Ländern wie dem Iran, Afghanistan, Sudan, Saudi-Arabien, dem Irak etc. nichts als Elend, Hinrichtungen, Abhacken von Händen und Füßen, Hidschabzwang und Frauenfeindlichkeit bringen. In Europa stellen sie sich neben Angela Merkel, Heiko Maas und Horst Seehofer und befördern – ob gewollt oder nicht – mit ihrer Islam-Apologetik den Hidschab, Einschränkungen für Frauen und die Unterdrückung rebellischer Frauen oder Mädchen, die den Hidschb nicht tragen wollen und eine europäische Lebensweise führen.

Wir fordern, dass diese Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beendet und diese Entscheidung rückgängig gemacht wird.

(Mina Ahadi, Zentralrat der Ex-Muslime)

27.07.2020

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Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

Zur Petition

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https://www.change.org/p/heiko-maas-bundesminiter-des-ausw%C3%A4rtigsamt-zusammenarbeit-des-au%C3%9Fenministeriums-mit-nurhan-soykan-beenden

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Weitere Informationen

Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

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UPDATE vom 06.08.2020

Inzwischen haben 6000 Menschen die Petition unterstützt, Tendenz steigend.

Die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime, Mina Ahadi, schreibt dem seit März 2018 amtierenden Bundesminister des Auswärtigen folgenden offenen Brief.

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02.08.2020

Offener Brief an Heiko Maas

Sehr geehrter Herr Maas,

im Namen von mehr als 4500 Menschen, die in kürzester Zeit unsere Petition gegen die Zusammenarbeit des Außenministeriums mit umstrittenen religiösen, und sogar islamistischen Verbänden unterschrieben haben, möchte ich noch einmal unsere Kritik zusammenfassen:

1.

Wir sind der Meinung, dass säkulare Prinzipien in Deutschland nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden dürfen. Säkularismus ist eine große Errungenschaft der modernen Welt. Sie gilt jedoch nicht exklusiv für den westlichen Kulturkreis, sondern ist ein universelles Prinzip, welches unter anderem die Freiheit eines jeden Individuums gewährleisten soll. Im Klartext bedeutet dies, zwischen Staat und Religion sollte eine erkennbare Trennung herrschen. Mit Bedauern stellen wir jedoch fest, dass dieses säkulare Prinzip in Deutschland allzu oft ausgehöhlt wird. Besonders die Entscheidung des Außenministeriums eine Abteilung für Religion und Außenpolitik zu schaffen, unter der Mitarbeit von extrem konservativen bis islamistischen Islamverbänden, stellt ein fatales Signal dar und sollte beendet werden.

2.

Wir vom Zentralrat der Ex-Muslime, einer Organisation die seit mehr als zwölf Jahren die Zusammenarbeit der deutschen Politik, insbesondere des Innenministeriums mit frauenfeindlichen und reaktionären Verbänden und Islamisten in Deutschland kritisiert, wollen klar machen, dass heutzutage bei solchen Verbänden nicht lediglich von Glaubensgemeinschaften geredet werden kann, sondern allzu häufig von Advokaten einer politischen Ideologie. Deren Weltanschauung hat oft wenig mit einem individuellen religiösen Glauben zu tun, als vielmehr mit einer politischen Bewegung, welche man als politischer Islam oder auch Islamismus bezeichnen kann. Diese Strömungen drängen weltweit besonders aggressiv an die Schalthebel der Politik. Dort wo sie die Macht haben werden schlimmste Menschenrechtsverletzungen im Namen der Religion verübt und institutionell etabliert. Zu nennen sind etwa Saudi-Arabien oder der Iran, wo Todesstrafen für Gotteslästerung und Ehebruch auf bestialische Weise verhängt werden können. Auch in Europa versuchen sie sich zu etablieren und haben in Deutschland leider von Seite der Regierung das Etikett eines seriösen Gesprächspartners erhalten, der die Interessen von vier Millionen geflüchteten Menschen aus sogenannten islamischen Ländern vertritt. Diese Bewegungen verteidigen islamische Regierungen und die unmenschliche Politik der Türkei, des Iran, des Sudan, Afghanistans, oder Saudi-Arabiens und anderer islamischer Staaten. Hierzulande treiben sie das Tragen des Kopftuchs voran, versuchen einen Keil zwischen Muslime und dem Rest der Gesellschaft zu treiben und verteidigen den Hass auf Homosexuelle, Andersgläubige und Ex-Muslime. Solche konkreten Absichten stellen ein großes Problem für eine offene freie Gesellschaft dar.

3.

Aus den genannten Gründen fordern wir daher die Abschaffung dieser religiösen Abteilung im Außenministerium. Sehr erfreut waren wir darüber, dass Sie unsere Kritik gehört haben und ernst nehmen. Dies ist ein positives Signal. Auch haben wir das Angebot in Ihrer Erklärung vernommen mit Kritikern sprechen zu wollen. Als Menschen, die aus islamischen Ländern gekommen sind und hier in Deutschland die Prinzipen des Säkularismus, den Humanismus und die Durchsetzung von Frauenrechten verteidigen, fühlen wir uns von dieser offenen Einladung konkret angesprochen. Wenn das Außenministerium auch Kritiker zu Wort kommen lassen will, sind wir als Zentralrat der Ex-Muslime der absolut richtige Ansprechpartner. Wenn Sie Ihr Angebot an die Kritiker wirklich ernst meinen, sollten Sie uns zu einem offenen und ausgewogenen Dialog unbedingt einladen! Bitte lassen Sie sich in diesem Fall nicht vom enormen Druck der Islamisten, oder des Zentralrats der Muslime einschüchtern und geben Sie uns eine Stimme. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass dem Dialog auch weitere Stimmen von säkularen Interessenvertretern, Humanisten und Atheisten in Deutschland guttun würden. Organisationen wie die Giordano Bruno Stiftung oder der Humanistische Verband Deutschlands wären in diesem Fall sinnvolle Ergänzungen als Gesprächspartner. Denn wenn Religionsvertreter Einfluss auf die Politik nehmen wollen, müssen auch Nicht-Gläubige eine Stimme erhalten, schließlich stellen sie den mittlerweile größten aber auch leisesten Teil der deutschen Gesellschaft dar.

4.

Wir brauchen in Deutschland keine Sonderrechte für religiöse und besonders islamistische Verbände. Die Zusammenarbeit mit Islamisten von offizieller Seite der deutschen Regierung muss ein Ende haben!

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung einer Einladung zum Dialog möchte ich Ihnen Danken.

(Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime)

Offener Brief an Heiko Maas

Link zur Petition:

Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

https://www.change.org/p/heiko-maas-bundesminiter-des-ausw%C3%A4rtigsamt-zusammenarbeit-des-au%C3%9Fenministeriums-mit-nurhan-soykan-beenden

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504. Droit au Corps. Dossier de presse

8. Juli 2019

موافقة مستنيرة

הסכמה מדעת

informed consent

consentement éclairé

Patientenaufklärung und Patienteneinwilligung

Die Pressemappe

Zweckmäßigerweise differenzierten WHO, UNICEF und UNFPA 1997 gerade nicht zwischen Kleinmädchenbeschneidung und Großmädchenbeschneidung oder zwischen, man verzeihe uns die Wortschöpfung, FFGM, forced female genital mutilation, und VFGM, voluntary FGM. Vor 22 Jahren definierte man als weibliche Genitalverstümmelung, als FGM: „Alle Verfahren, die die teilweise oder vollständige Entfernung der weiblichen äußeren Genitalien oder deren Verletzung zum Ziel haben, sei es aus kulturellen oder anderen nichttherapeutischen Gründen“, „Female genital mutilation comprises all procedures involving partial or total removal of the external female genitalia or other injury to the female genital organs for non-medical reasons“. Jungen verdienen nicht weniger Schutz als Mädchen und wir rechnen zu Mädchen oder Junge auch den weiblichen bzw. männlichen Jugendlichen, den Vierzehn- bis Siebzehnjährigen.

Ebensowenig unterschieden WHO, UNICEF und UNFPA zwischen weiblicher Frühbeschneidung oder Spätbeschneidung, EFGM, early female genital mutilation, und LFGM, late FGM. Eine intaktivistische Bankrotterklärung und eine Komplizenschaft beim Angriff auf das männliche Genital ist es, 2019 in jeweils einem offenen Brief (Lettre ouverte aux autorités religieuses musulmanes, Lettre ouverte aux autorités religieuses juives) Frankreichs geistliche Autoritäten um weniger Frühzirkumzisionen und mehr Spätzirkumzisionen zu bitten.

Der seit 2013 seine Homepage betreibende, 2011 durch Nicolas Maubert gegründete Verein Droit au Corps (DaC), wörtlich „Recht auf Körper“, will die weltweiten nichttherapeutischen Zirkumzisionen nicht etwa abschaffen, sondern mit einem auf Mitgefühl basierenden Dialog aller Beteiligten begleiten. Schließlich stehe in der Ethik des Vereins die Verminderung (tierischen und) menschlichen Leidens an erster Stelle (whose ethics give priority to the alleviation of suffering). Ohne Not und ohne rot zu werden argumentiert DaC 2019 nur noch gegen die Kleinjungenbeschneidung und Beschneidung männlicher Säuglinge, denn allenfalls bzw. nur die zwölfjährigen und jüngeren Jungen hält DaC für nicht einwilligungsfähig.

Die Großjungenbeschneidung etwa an einem Dreizehnjährigen, solange sie, unser aus Gründen der Anschaulichkeit geprägter weiterer Neologismus, nur ja keine FMGM ist, sondern eine VMGM, eine voluntary male genital mutilation, findet Droit au Corps pauschal prima.

DaC, 2015 vertreten durch Guy Sinden und Nicolas Maubert, redet zwar von mutilation, Verstümmelung, vermeidet aber gezielt den Begriff genital mutilation, den man durch sexual mutilation ersetzt wissen will, sexuelle Verstümmelung. Der Begriff genital sei zu sehr an die traditionelle Sichtweise auf die menschliche Fortpflanzung gebunden. Die Klitoris zu verstümmeln beispielsweise sei sexuell verstümmelnd, nicht aber genital verstümmelnd zu nennen, denn schließlich kann sich die Frau noch fortpflanzen („par exemple le clitoris est un organe sexuel mais pas génital puisqu’il n’est pas nécessaire à la reproduction“, DaC wird interviewt durch das antizionistische und radikalislamische ProMosaik d. i. Milena Rampoldi promosaik.blogspot.com/2016/03/droit-au-corps-une-association-pour.html (2016)).

Ein Angriff auf die Terminologie FGM. Anatomisch sind und bleiben Klitoris wie Penisvorhaut genital, Teil des menschlichen Geschlechtsorgans. Sprachlich ist Sexualorgan ein Synonym zu Geschlechtsorgan.

Noch die geringst invasive Form von FGM muss in jedem Staat verboten bleiben oder werden. Auch um die WHO-Kategorie zur FGM (der FGM-Typen I, II, III, IV) nicht anzutasten, ist Wert auf die korrekte Terminologie zu legen, auf den Begriff FGM.

War der in Volgelsheim (Frankreich) wohnhafte Guy Sinden 2015 und 2016 noch Mitvorsitzender (co-président) von Droit au Corps, ist er laut linkedin nun Président de l’association, Vereinsvorsitzender. Gemäß Wikipedia (Controverses sur la circoncision) hatte Guy Sinden 2009 beschneidung-von-jungen.de gegründet, drei Jahre später das heute ebenfalls gemeinsam mit Edwin Manfred Reichhart (Graz, Österreich) betriebene Beschneidungsforum.

Der Islam praktiziert die Mädchenbeschneidung, welche wir FGM nennen, female genital mutilation. Den in Bezug auf den religiösen Beschneidungszwang zwischen Mädchen und Jungen nicht unterscheidenden sunnitischen Schafiiten und den schiitischen Bohra, Dawoodi Bohra und anderen, ist die FGM islamisch verpflichtend (wadschib, fard). Die drei anderen sunnitischen Rechtsschule loben und ehren den Chitan al-inath und wenn bald auch muslimische Jungen, ob auf Elternwunsch oder, leider ganz im Sinne von Droit au Corps, auf Kindeswunsch mit 13 Jahren beschnitten werden dürfen, dann kann der Staat die Mädchen nicht ungleich behandeln: „ebenso wie es für die Beschneidung von Mädchen gilt“ (Droit au Corps).

Wir sind der Auffassung, dass ein Mädchen oder Junge, dass eine Person unter achtzehn Jahren, völlig altersgemäß die lebenslangen schädlichen Folgen der FGM oder MGM nicht abschätzen kann und daher in die eigene Genitalverstümmelung nicht einwilligungsfähig ist. Bei nicht wenigen völlig gesunden Jungen hat sich auch mit 14 oder 15 Jahren die natürliche Verklebung von Vorhaut und Eichel noch nicht gänzlich gelöst.

Selbst etliche 16 oder 17 Jahre alten Jungen (wie Mädchen) sind sexuell unerfahren, eine informierte Entscheidung (informed consent) über Verbleib oder Verlust des sensorisch wichtigsten Teils des Penis ist ihnen ebenso wenig möglich wie einem Mädchen, dass, bei noch so sorgsamer und geduldiger Mediation, zum Schluss endlich wählen soll, ob es die Klitoris behalten oder amputieren lassen möchte.

Mit einem Beratungsschein wird in Deutschland bestätigt, dass die Schwangere eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen hat. Eine beispielsweise diesem Vorbild des Beratungsscheines folgende Beratungsregelung bezüglich einer an einem Minderjährigen (Mensch unter 18 Jahre) geplanten FGM bzw. MGM braucht Frankreich nicht, sondern Erwachsene, die sich dafür stark machen, dass jedermann seinen achtzehnten Geburtstag mit einem intakten Genital erreicht.

Einverständliche sexuelle Handlungen zwischen Volljährigen und Minderjährigen sind nicht möglich. Wenn heute jemand, auch ein angeblicher oder echter Intaktivist (Beschneidungsgegner), seltsam laut von der genitalen Autonomie eines Kindes redet, sollten wir sofort auch an den Päderastie-Vorkämpfer Fred Karst denken. Dieser trat 1983 in die Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz (AL) ein, die später in der Partei der GRÜNEN aufging und setzte sich, auch in seiner Haftzeit, für entsprechende deutsche Gesetzesänderungen ein, um straffreien Sex mit Kindern zu ermöglichen. 1992 gründete der wiederholt wegen Missbrauchs an Jungen verurteilte Fred Karst die AG Jung und Alt, eine Untergruppe im Schwulenbereich der AL. Päderasten gelang es in jenen Jahren vielfach, sich als ausgegrenzte und verfolgte Minderheit darzustellen und den Sex mit Kindern als kindgerecht und dem Kindeswohl dienlich zu propagieren.

Anders als Droit au Corps es offensichtlich annimmt, sind Kindheit und Kind – Kind ist Mensch unter achtzehn Jahren – keine willkürlichen Konstrukte einer schlimme Jahrtausende währenden, junge Menschen unterdrückenden Herrschaft der Alten, sondern biologische und psychische Realität.

Das gebotene intaktivistische Nein zu den sogenannten Beschneidungen (Genitalverstümmelungen) an Menschen unter 18 Jahren ist aufs Engste verzahnt mit jedem erfolgreichen Kampf gegen Kindersoldaten, Kinderprostitution und Kinderehen. Ein 13 oder 15 Jahre altes Mädchen kann heute und hierzulande zum Glück eben nicht sagen: „Schule ist gar nichts für mich, lasst mich endlich auf den Strich gehen“. Eine muslimische Elfjährige oder Neunjährige darf, anders als einst Aischa und Mohammed, in Deutschland zweckmäßigerweise nicht heiraten – und in Komotiní, Griechenland, bei Mufti Meço Cemali (Μέτσο Τζεμαλή) leider doch.

Man stelle sich vor, dass ein geschäftstüchtiger oder auch altruistischer Erwachsener öffentlich jedem jungen Menschen zwischen 13 und 17 Jahren anbietet, sich im Rahmen eines längeren betreuten Verfahrens der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Amputation eines kindlichen Ohres oder Fingers zu entscheiden – der Kundenwunsch und hier zusätzlich Kindeswunsch sei schließlich zu respektieren. Der Herr oder die Dame würde, hoffentlich, rasch und auf längere Zeit in einem Gefängnis wohnen. Und warum sollten wir als Gegner jeder HGM (human genital mutilation, das ist FGM oder MGM) hier Vulva oder Penis anders bewerten als jedes andere Körperteil, nur weil bekanntlich mehrere Religionen oder Traditionen ihren Nachwuchs am Genital versehren?

Es wäre die Bankrotterklärung jedes Intaktivismus, beispielsweise ein 13 oder 15 Jahre altes Mädchen staatlich betreut bzw. gesetzeskonform und durch einen Mediator angeleitet entscheiden zu lassen, ob sie den Rest ihres Lebens mit oder ohne Klitoris leben möchte. Die globale Bewegung der Intaktivisten kämpft für das unversehrte Geschlechtsteil, nicht für die Beschneidung auf Kindeswunsch. Dass die arbeitslos gewordene Mädchenbeschneiderin oder das schafiitische Elternhaus erst einmal schlimm leiden, braucht Intaktivisten nicht zu Tränen rühren.

Man stelle sich vor, der erfolgreiche Kampf gegen die amerikanische Sklaverei wäre dialogisch geführt worden, ganz auf Augenhöhe mit Sklaven, Sklavenbesitzern und Sklavenhändlern. Und im Rahmen einer vollendet äquidistanten, Leid minimierenden Gesamtlösung wäre man zum Kompromiss gelangt: „Sechs Tage Sklaverei, sonntags hat der Sklave frei“, oder: „Peitschenhiebe geht nicht mehr, sanfte Schläge bitte sehr“. Oder man hätte den Weg des einzelnen Menschen in sein lebenslanges Sklavendasein professionell moderiert und rücksichtsvoll betreut, selbstverständlich anfänglich bei mehreren Möglichkeiten der Rücknahme der Entscheidung für ein Leben in Ketten. Ist denn das Leid des um seinen Sklavenbesitz trauernden Plantagenbesitzers bei einer alle Seiten respektierenden Gesamtentscheidung denn etwa nicht gleichwertig zu berücksichtigen? Genug des Sarkasmus.

Nein, im erfolgreichen Kampf gegen Leibeigenschaft ist kein Kompromiss auszuhandeln zwischen Grundbesitzern und Leibeigenen, auch ein gerüttelt Maß an Frustration ist dem ehemaligen Sklavenbesitzer zuzumuten. Im gebotenen Kampf für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe sind keine seltenen Ausnahmen zuzulassen, auch nicht nach dem Motto „Wo aber selbst der reuige Täter nach professioneller Mediation seine Hinrichtung religiös bzw. kulturell für angemessen hält“.

Damit zum Thema.

Dem am 05.05.2019 publizierten, inhaltlich seltsam mageren AUFRUF Zur Einleitung einer öffentlichen Debatte zu den Bedingungen für die Zustimmung zur Beschneidung (APPEL Pour ouvrir un débat public sur les conditions du consentement à la circoncision | APPEAL To open a public debate on the conditions for consent to circumcision) liegt eine sogenannte Pressemappe (Dossier de presse | Press kit) mit gleichem Datum bei. Bemerkenswert angestrengt („Avertissement“, „Warning“) betonen die Verantwortlichen, dass die Unterschriften unter dem Appell wenig bis nichts mit dem in der Pressemappe (Dossier) Niedergeschriebenen zu tun haben und dass auch der Verein selbst keine einheitliche Meinung zum Thema Einwilligungsfähigkeit zur medizinisch unbegründeten Beschneidung jedes dreizehnjährigen männlichen Kindes habe.

Insgesamt jedoch verwirft die informierend sowie ausgewogen im Pro-Kontra-Stil daherkommende Pressemappe die Altersgrenze 18 Jahre, sinngemäß als willkürlich gewählt, bürokratisch, altbacken, seelenlos, kinderunterdrückend und als dem intaktivistischen Anliegen schadend. Diejenige der 13 Jahre hingegen wird in leuchtenden Farben dargestellt, als leidminimierend, kultursensibel, religionsverträglich sowie jungenfreundlich und männerfreundlich. Dass das Geschlechtsorgan, bei entsprechender Meinungsfindung, anschließend irreversibel beschädigt ist, ficht die postmodernen Leidminimierer nicht an. Selbst schuld, Junge, du hättest dich ja gegen die Amputation an deinem Penis entscheiden können, dazu schließlich haben wir den AOMF-Mediator herangezogen und so viel Zeit investiert.

Tatsächlich ist eine Vereinigung frankophoner Mediatoren offizieller Empfänger des Appells, die Association des Ombudsmans et Médiateurs Francophones (AOMF).

Eine Beratungsregelung und Beratungslösung für ihre Vorhaut noch besitzende Jungen zwischen 13 und 17 Jahren wird gefordert, im weltweiten, angeblich schlimm verfahrenen Streit um die Zirkumzision sei nur damit ein global Glück schenkender Kompromiss endlich zum Greifen nahe (Un consensus mondial à portée de main autour de l’âge du consentement à la circoncision. A global consensus within reach on the age of consent to circumcision).

Die Kategorie Kind und deren rechtliche Folgen seien endlich in Frage zu stellen, Minderjährige sollen nicht länger durch Erwachsene unterdrückt werden. Auf Kindeswunsch soll der empfindlichste Teil des Penis amputiert werden dürfen. Andererseits denke nicht der gesamte Verein DaC („Recht auf Körper“) so. Eine Unterschrift auf dem Dossier de presse / Press kit der französischen Kinderbefreier und Körperrechtler sucht man vergebens.

Bei kurzem Zitieren aus dem französischen bzw. englischen Original übersetzen wir aus der Pressemappe einige intaktivistisch besonders problematische Aussagen ins Deutsche und kommentieren diese.

05.05.2019 – 5. Mai 2019

APPEL Pour ouvrir un débat public sur les conditions du consentement à la circoncision : Dossier de presse

Appeal to open a public debate on the conditions for consent to circumcision : Press kit

Und dass hier niemand etwas Falsches denkt! Warnung wie vor Starkstrom: „Achtung, Warnung. Diese ergänzende bzw. zusätzliche Dokumentation bindet die Unterzeichner des Aufrufs nicht.“

Avertissement : cette documentation complémentaire à l’Appel n’engage en rien les signataires de l’Appel.

Warning : this additional documentation does not in any way engage the signatories of the Appeal.

Hastig versichert DaC, wie gesagt, dass noch nicht einmal seine eigenen Mitglieder allesamt pauschal hinter den „lediglich als Hinweis zu verstehenden“ (frz.) oder „nur der Information dienenden“ (engl.), aber auch „zukunftsorientierten“ (frz.) und „vorausschauenden“ (engl.) Thesen und Argumentationen der Pressemappe stehen.

Les éléments contenus dans ce dossier sont donnés à titre indicatif : très avant-gardistes

The elements contained in this dossier are given for information only : they are forward-thinking

Sommaire | Summary

1 – Circoncision et souffrances : de l’ignorance au déni | Circumcision and suffering : from ignorance to denial

2 – La culture américaine de la circoncision des nouveau-nés à la conquête du monde entire | The American culture of circumcision of newborns taking over the whole world

3 – En France : des réfugiés de l’intérieur | In France : internal refugees

4 – De « la liberté de religion » à « la liberté de contraindre » | From “freedom of religion” to “freedom to coerce”

5 – Un consensus mondial à portée de main autour de l’âge du consentement à la circoncision | A global consensus within reach on the age of consent to circumcision

Suchen wir den Ausweg aus menschlichem Leiden, umarmen wir uns, ob Henker oder Todeskandidat jedenfalls ob Junge oder Beschneider. Vom schönen Volgelsheim aus den Weg zum Weltfrieden beschreiten, und ab sofort nie wieder Streit zwischen Beschneidungsbefürwortern und Beschneidungsgegnern.

„5. Ein globaler Kompromiss in der Frage nach dem rechten Alter informierten Einwilligens in eine Zirkumzision ist zum Greifen nahe.“

Débat public | Public debate

Du G7 au monde entier

Déconstruire l’idéologie de reproduction et éveiller les consciences à ce conflit de priorité avec l’allègement de la souffrance : tel est l’enjeu principal du présent dossier de presse.

Verlässliche – einklagbare – gleiche Rechte jedes Bürgers waren gestern, Leidminderung ist alles?

un point d’équilibre susceptible d’alléger un maximum de souffrances

a balance point that can alleviate the maximum amount of suffering

Gründliches Denken erübrigt sich, online ein Beschwören von Balance, Gleichgewicht ist doch wohl ausreichend ausgewogen. Und bist du etwa gegen Verringerung menschlichen Leides? Geht doch.

Exkurs zum dialogischen Prinzip und zur berüchtigten Augenhöhe. Morgen finden Antifaschist und Hitlerverehrer bzw. Afrikaner und weißer Rassist ihren balance point … dessen fraglos mittlere Position allerdings von Zeit zu Zeit neubestimmt werden muss, weil sich der eine nicht veränden wollte bzw. konnte und der Neonazi wieder etwas radikaler geworden ist. Wo beim institutionalisierten Schmerzbekunden und Tränenvergießen jedermann nicht nur das gleiche Mitspracherecht hat, sondern auch gleich wirksame Folgen seines Wehklagens beanspruchen kann, kommt selbst der Streiter für eine Allahkratie, für ein Kalifat seinem Ziel durch geduldigen Dialog unweigerlich näher und näher. Endlich sichere Jobs für Mediatoren. Soweit zum Dialog.

Erschreckend, dass den Aktivisten gegen FGM und MGM das Wegbereiten für freiwilliges gemeinschaftliches Körperverletzen an zur Selbstverstümmelung bereiten Minderjährigen als optimale Leidminderung verkauft wird.

„Letztlich sollte für DaC, dessen Ethik der Verminderung des Leidens Vorrang einräumt, die durch die Wahl dieser oder jener Altersgrenze ersparte Gesamtmenge an Leid das Entscheidungskriterium sein.“

Pour Droit au Corps, dont l’éthique donne la priorité à l’allègement de la souffrance, c’est en définitive la quantité globale de souffrance épargnée par le choix de tel ou tel âge qui devrait être le critère de décision.

For Droit au Corps, whose ethics give priority to the alleviation of suffering, it is ultimately the overall amount of suffering saved by the choice of this or that age that should be the criterion for the decision.

13 ans 13 years old

Les faits The facts

Es folgen an den sprichwörtlichen Haaren herbeigezogene Alibis dafür, dass 13 Jahre sowohl kulturkreisegläubig bzw. kulturkreissensibel als auch juristisch das geeignete Alter sei. Auf die angeblich hinreichenden heterosexuellen Erfahrungen des einen und anderen männlichen Dreizehnjährigen, die laut DaC einen Vorhautverzicht möglich bis sinnvoll werden lassen können, gehen wir noch ein.

Santé : il existe des études reconnues par l’Organisation Mondiale de la Santé, selon lesquelles la circoncision réduirait le risque d’infection par le VIH de la femme vers l’homme en cas de pénétration vaginale. Bien que controversées, ces études rendent discutable d’interdire cette option à des individus en âge d’avoir de telles relations (qu’un nombre non négligeable de jeunes explorent à partir de 13 ans selon les statistiques disponibles).

Health : There are studies recognized by the World Health Organization that suggest that circumcision reduces the risk of HIV infection from woman to man in the case of vaginal penetration. Although controversial, these studies make it questionable to prohibit this option for individuals at an age to have such relationships (which a significant number of young people explore from the age of 13 according to available statistics).

Législation : à partir de 13 ans, un jeune est jugé suffisamment responsable de ses actes pour être mis en prison (en France).

Legislation : from the age of 13, a young person is considered sufficiently responsible for his or her actions to be put in prison (in France).

Arguments

À 13 ans on n’a pas suffisamment de connaissances et d’expérience sur la sexualité pour être en mesure de prendre la décision de se faire circoncire de manière « éclairée ».

At 13 years of age, one does not have enough knowledge and experience about sexuality to be able to make the decision to be circumcised in an “informed” way.

Die Mädchen, so stellt DaC fest, dürfen vielerorts auf der Welt ohne Wissen der Eltern abtreiben oder sich einer CEGF (Chirurgie esthétique génitale chez la femme) unterziehen, einer genitalen Schönheitsoperation, obwohl sie noch minderjährig sind, noch nicht 18 Jahre alt. Da muss sich der Junge doch endlich genital verstümmeln lassen dürfen, so argumentieren unsere körperbefreienden Kinderrechtler.

Das Recht auf straffreie Abtreibung muss Mädchen offen stehen, wir sind aber dagegen, dass ein Unter-18-Jähriger eine Schönheits-OP, eine Tätowierung oder ein Piercing wählen kann und erst recht nicht in eine Sterilisation einwilligen, auch nicht nach einer „Bedenkzeit von mehreren Monaten“ (un délai de réflexion de plusieurs mois, a reflection period of several months).

Si des mineures peuvent légalement recourir à l’avortement, c’est bien que la société les considère en capacité d’un consentement libre et éclairé, quel que soit leur âge, alors qu’il s’agit d’une décision également irréversible qui engage l’intime sexuel. C’est aux pouvoirs publics de mettre en place un processus institutionnel de consentement qui garantisse du mieux possible qu’il soit « éclairé » : information dans le cadre des cours d’éducation sexuelle tout au long de la scolarité, information spécifique en préalable au passage à l’acte, par exemple sur le modèle du processus de consentement à la stérilisation à visée contraceptive, qui inclut un délai de réflexion de plusieurs mois, etc.

If minors can legally resort to abortion, it is because society considers them in a position to give free and informed consent, regardless of their age, when it is also an irreversible decision that involves one’s very sexuality. It is up to the public authorities to set up an institutional consent process that guarantees as best as possible that it is “informed”: information in sex education courses throughout schooling, specific information prior to the act, for example, on the model of the consent process for contraceptive sterilization, which includes a reflection period of several months, etc.

À 13 ans un jeune risque de ne pas avoir la « liberté » de résister à la pression de son groupe d’appartenance.

At 13 years of age, a young person may not have the “freedom” to resist pressure from the group he belongs to.

Frankreichs Politiker sollen durchsetzen: Beschneidung nur mit Beratungsschein. Das staatlich gebilligte Beratungsverfahren (un processus institutionnel de consentement, an institutional consent process) müsse zeitnah her, so suggeriert die Pressemappe. Der Junge schließlich habe erst dann die besten Chancen, alles Mögliche mit seinem Penis zu machen, wenn er zu seiner Beschneidung einmal so richtig herzhaft und bewusst Nein sagen kann. Wollen die kinderbefreienden Körperrechtler nicht auch die französischen Mädchen Nein oder eben Ja sagen lassen zum Klitorisverlust?

Ob Mädchen oder Junge, eine französische Befragungspflicht bzw. Beratungspflicht darf nicht sein, denn ein Kind, gar in mindestens gelegentlicher Anwesenheit von einem Mediziner, Kinderrechtler, Juristen, Psychologen oder Sozialarbeiter – und sicherlich in gelegentlicher Anwesenheit eines Elternteils und auch mal eines Klerikers – geradezu inquisitorisch („Bist du denn nicht fromm genug, willst du es besser wissen als der die Beschneidung fordernde Schöpfer?“, „Mein Kind, misstraust du uns Eltern, liebst du uns nicht mehr?“) nach einer allerdings möglichen zeitnahen Amputation am Geschlechtsteil zu befragen, wäre ausgeübte sexualisierte Gewalt gegen eben dieses Kind.

Hier ginge es zusätzlich um institutionalisierten und mehrfachen (mehrere Verhandlungstage bzw. Sitzungen) Kindesmissbrauch. Auch der Stand der sexuellen Erfahrungen eines Jungen sowie die aktuelle Entwicklung des Penis eines 15 oder gar 13 Jahre alten Jungen, etwa eine noch bestehende teilweise Verklebung von Glans und Präputium betreffend, haben, um keinen Akt sexualisierter Gewalt gegen den Jungen zu begehen, durch Erwachsene nicht ohne triftigen Grund angesprochen zu werden, ein durch Großfamilie, Klassenzimmer oder Straßenzug wabernder Beschneidungswunsch ist kein solcher.

Exkurs auf die östliche Rheinseite. Den Vorschlag, Jungen nach einem Beschneidungswunsch zu befragen, gab es auch in Deutschland.

Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte und Victor Schiering forderten am 28.06.2014 allen Ernstes; man ersetze auch einmal, wie es das Grundgesetz gar nicht anders zulässt, Junge durch Mädchen:

„Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Jungengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“ (Säkulare GRÜNE: Hintergrundpapier zur „Jungengenitalbeschneidung“)

Zurück nach Frankreich.

Je nach familiärem Hintergrund hätte die in der Pressemappe angedachte Serie der im Beratungsschein, im amtlichen, einstweiligen und einzelfallbezogenen Beschneidungsverbot oder eben in der amtlichen französischen Beschneidungserlaubnis gipfelnden Beratungsgespräche auf Arabisch, Türkisch, Urdu oder Somali geführt zu werden. Sicherlich wäre dazu die Hinzuziehung eines Dolmetschers möglich und nötig, eine weitere Person also bekäme Intimes mit.

Ce qui est sûr, c’est qu’un jeune a plus de chance de faire ce qu’il veut de son pénis s’il a la possibilité légale de dire « non » à une circoncision, par comparaison à la situation de référence actuelle où il subit l’ablation de son prépuce même s’il est contre ou qu’il est trop jeune pour être en capacité d’exprimer son désaccord. C’est aux pouvoirs publics de mettre en place un processus institutionnel de consentement qui garantisse du mieux possible qu’il soit « libre » : recueil confidentiel du consentement, délai de rétractation et sécurisation de cette option, possibilité comme pour le risque de mariage forcé de pouvoir échapper à la pression familiale, etc.

What is certain is that a young person is more likely to do what he wants with his penis if he has the legal possibility of saying “no” to a circumcision, compared to the current situation where he undergoes the removal of his foreskin even if he is against it or too young to be able to express his disagreement. It is up to the public authorities to set up an institutional consent process that guarantees as best as possible that it is “free”: the confidential obtaining of consent, a withdrawal period and safeguarding of this option, the possibility, as with the risk of forced marriage, to be able to escape family pressure, etc.

Beschneidung gehört ins Kinderzimmer, findet Droit au Corps, sich eine Portion Genitalgewebe amputieren zu lassen ist Kindersache, Bildung ist der Schlüssel und das Wissen liegt auf der Straße. Der Junge braucht sein späteres eigenes, erwachsenes sexuelles Erleben (und die Erlebnisse und Rückmeldungen seines Sexualpartners, Anm.) nicht erst abzuwarten, schließlich gibt es Internet.

Quant à l’objection des détracteurs d’un âge du consentement dès 13 ans […] compte tenu des connaissance qu’un jeune peut facilement obtenir de nos jours, ne serait-ce que par Internet

As for the objection of those who oppose an age of consent as early as 13 years of age […] Indeed, given the knowledge that a young person can easily obtain nowadays, if only through the Internet

Minderjährige würden in Kontakt mit diversen Migrantenströmen stehen. Unerhörte Kulturbrücken würden der jungen Generation damit offenstehen, Zugänge zu anderen Lebensweisen. Dass sich weltweit Kulturen mischen, so DaC, sei unausweichlich und habe den Vorteil, dass es schon bald keine internationalen Konflikte in Sachen Zirkumzision geben werde.

(Jedes ausgiebige Sinnieren über kulturelle Vermischung setzt ein durch den Grübler begangenes Aufspalten der Menschheit in Kulturkreise voraus, eine ihm bewusste oder unbewusste Mehrkulturentheorie oder Kulturkreisetheorie. Wem der freiheitlich-demokratische Bürgerrechtsbegriff oder die AEMR Priorität ist, benötigt das nicht.)

Jeder 13 Jahre alte oder ältere Junge sei, glaubt DaC, in der Lage, zu einem durch sein Umfeld an ihn herangetragenen Beschneidungswunsch Nein zu sagen. Einen überstarken Gruppenzwang zum Beschnittensein, der auf Dreizehnjährigen lastet, verweisen die französischen Kulturkreistheoretiker ins Reich der Fabel. Jedermann hingegen kann am südafrikanischen Beispiel sehen, dass auch 15 und 16 Jahre alte Jungen zum Beschneidungsritual nicht Nein sagen können.

Die fünfzehn- oder sechzehnjährigen Xhosa sind nicht in der Lage, sich dem Ehre herstellenden Ritual zu entziehen, jährlich sterben einige. Denn wer in diesem Volk männlich geboren und nicht beschnitten ist, gilt nie als Mann und kann vom väterlichen Besitz nichts erben, die Ehe bleibt ihm unzugänglich. In jeder Beschneidungskultur ist der Unbeschnittene rechtlich und sozial ausgelöscht. „Ndiyindoda!“ hatte der jugendliche Xhosa Nelson Mandela zu rufen: I’m a man! Wer gegen FGM arbeitet, sollte vom Mau Mau Aufstand wissen und auch ein noch so antikolonial fühlendes Mädchen nicht rufen lassen: „Ngaitana – I will circumcize myself“, auch wenn nur die ggf. kindliche Wunsch-FGM hundertprozentige genitale Selbstbestimmung ist, genital autonomy.

Gerade auch bedingt durch die Auswirkungen von Internet und interkultureller Kommunikation hält DaC in Sachen Zukunft der Religionen allerlei, auch einen Niedergang der Religionen innerhalb von ein oder zwei Generationen für möglich. Das zuletzt genannte, ziemlich sinnfreie Zitat im größeren Kontext und unübersetzt:

Quant à l’objection des détracteurs d’un âge du consentement dès 13 ans, selon laquelle les religions pourraient exercer une pression sur des jeunes de cet âge en vue d’obtenir leur circoncision, elle n’est pas plausible. En effet, compte tenu des connaissance qu’un jeune peut facilement obtenir de nos jours, ne serait-ce que par Internet, et alors qu’à cet âge les questions de sexualité sont devenues très sensibles, le risque serait un déclin rapide de ces religions, en 1 ou 2 générations. D’autant que, de nos jours, les jeunes qui n’auraient pas dans leur pays une information suffisante sur les conséquences de la circoncision sont probablement en contact, de près ou de loin, avec des flux de migrants qui ont de longue date mis en place des passerelles de communication avec les « cousins » de la même génération. Ces passerelles internationales conduiront nécessairement à un brassage des cultures qui mettront la communauté mondiale à l’abri de conflits frontaliers sur le thème de la circoncision.

As for the objection of those who oppose an age of consent as early as 13 years of age, according to which religions could exert pressure on young people of that age to be circumcised, it is implausible. Indeed, given the knowledge that a young person can easily obtain nowadays, if only through the Internet, and with sexuality issues becoming very sensitive at this age, the risk would be a rapid decline of these religions within 1 or 2 generations. Especially since, nowadays, young people who do not have sufficient information in their country on the consequences of circumcision are probably in at least some degree of contact with migrants who have long established communication bridges with “cousins” of the same generation. These international gateways will necessarily lead to a mixing of cultures that will protect the world community from border conflicts over circumcision.

18 ans 18 years old

Les faits The facts

Yves Bonnardel, für Droit au Corps hoffentlich nicht eine Art Sektenguru, ist ein französischer Egalitarist, Libertärer und Antispeziezist. Der im Alter von 13 Jahren zum Vegetarismus Konvertierte setzt sich seit einem Vierteljahrhundert für den Schutz der Fische und gegen Fischerei ein (« La pêche, une vraie boucherie », Les Cahiers antispécistes n°3,‎ avril 1992). Vor vier Jahren schrieb er Die Erwachsenenherrschaft (La Domination adulte).

So, wie im 20. Jahrhundert die Herrschaft der Männer über die Frauen endlich zerbröckelte, möge nun, geht es nach Recht Auf Körper, die Dominanz der Erwachsenen über die Minderjährigen angegriffen werden, nennen wir sie jetzt einmal die Gerokratie. Werkzeug dieser Kinderfeinde, dieser Gerokraten sei die Schwelle achtzehn Jahre, diese gelte es endlich einzureißen.

Wer so denkt und zufällig auch Intaktivist ist, dürfte sicherlich zu denen zählen, die eine Altersschwelle informierter Zustimmung von beispielsweise zwölf oder 14 Jahren fordern (vgl. Walter Otte am 15.11.2012, zu lesen auf gbs-berlin.de: „Durch die Festlegung eines Mindestalters von 14 Jahren ist sichergestellt, dass ein Junge schon eine eigene Vorstellung davon hat, welche Bedeutung eine vorhandene Vorhaut auch für die Sexualität hat. Er wird hierüber mit Gleichaltrigen, mit Schulkameraden, mit Sexualkundelehrern usw. reden.“).

La majorité civile correspond à un âge qui varie arbitrairement dans le temps et selon les pays : souvent 18 ans de nos jours […]. La majorité juridique est un seuil qui a permis de longue date d’établir la domination des plus âgés sur les plus jeunes, en privant les jeunes des droits fondamentaux du fait de cette mise en « minorité », comme c’était largement le cas des femmes avant le 20ème siècle, une étape très récente où la domination masculine a commencé à s’effriter sérieusement. Le meilleur ouvrage récent sur le sujet est sans aucun doute La Domination adulte, l’oppression des mineurs de Yves Bonnardel, de 2015.

The civil majority corresponds to an age that varies arbitrarily over time and by country : often 18 nowadays […]. The legal majority is a threshold that has long established the domination of the oldest over the youngest, depriving young people of fundamental rights as a result of this “minority” status, as was largely the case for women before the 20th century, a very recent stage in which male domination began seriously to crumble. The best recent book on the subject is undoubtedly La Domination adulte, l’oppression des mineurs by Yves Bonnardel, from 2015.

Ageism, altersklassenbezogene Menschenfeindlichkeit sei schließlich genau so schlimm wie Rassismus. Beide würden der am 10.12.1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) erhobenen Forderung nach Gleichheit aller Menschen widersprechen. Die vor gut sieben Jahrzehnten in Paris verkündete AEMR kann sich nicht dagegen wehren, heute durch Parteigänger der freiwilligen Jungenbeschneidung gelobt und verwendet zu werden.

Selbst die in einigen Staaten erlaubte assistierte Sterbehilfe wird durch Droit au Corps nutzbar gemacht. Wer, etwa als schwer krebskranker Minderjähriger, sein Leben aktiv beenden darf, der dürfe sich doch wohl auch einen Teil des Körpers amputieren lassen.

Der durch eine schlimme Krankheit nahende Tod eines Minderjährigen ist mit dem Beschneidungswunsch eines Gleichaltrigen nicht auf eine Stufe zu stellen.

Cette discrimination qualifiable « d’âgisme » est, comme le « racisme », contraire au principe d’égalité de la Déclaration Universelle des Droits de l’Homme de 1948. Bien qu’en 2000 la Charte des droits fondamentaux de l’Union européenne explicite cette interdiction de toute discrimination fondée sur l’âge (chap.III, « Égalité », art. 21), la collectivité y reste sourde : « Est interdite, toute discrimination fondée notamment sur le sexe, la race, la couleur, les origines ethniques ou sociales, les caractéristiques génétiques, la langue, la religion ou les convictions, les opinions politiques ou toute autre opinion, l’appartenance à une minorité nationale, la fortune, la naissance, un handicap, l’âge ou l’orientation sexuelle. » Cette discrimination permet notamment d’exclure les plus jeunes du processus de décision de la collectivité lorsqu’il est fondé sur le scrutin, comme les femmes jusqu’en 1971 en Suisse. Exemple très significatif du conflit entre idéologie de reproduction et allègement de la souffrance, la plupart des pays qui ont légalisé l’assistance au suicide ont eu le réflexe immédiat d’en priver les « mineurs » : ce n’est qu’au bout de quelques années que les mêmes pays comprennent que cette discrimination face à la souffrance est intenable et y mettent fin (mineurs agonisant d’un cancer, etc).

This discrimination, which can be described as “ageism”, is, like “racism”, contrary to the principle of equality of the 1948 Universal Declaration of Human Rights. Although in 2000 the Charter of Fundamental Rights of the European Union made explicit the prohibition of any discrimination on the grounds of age (Chapter III, “Equality”, Article 21), the community remains deaf to it : “Any discrimination based on any ground such as sex, race, colour, ethnic or social origin, genetic characteristics, language, religion or beliefs, political or any other opinion, membership of a national minority, property, birth, disability, age or sexual orientation is prohibited.” This discrimination makes it possible, in particular, to exclude the youngest children from the community’s decision-making process when it is based on elections, as did women until 1971 in Switzerland. A very significant example of the conflict between the ideology of reproduction and the alleviation of suffering, most countries that have legalized assisted suicide have had the immediate reflex of depriving “minors” of the right ; it is only after a few years that the same countries have understood that this discrimination in the face of suffering is untenable and put an end to it (minors suffering from cancer, etc).

Das Glück ist zum Greifen nahe. Fällt erst das gerokratische Alterskonzept, endet die Entrechtung einer ganzen Menschengruppe, der Kinder. Der gesamten Kategorie Kind sei jetzt der Kampf anzusagen. Erzreaktionär und empörend kinderunterdrückend sei beispielsweise das die unmenschlich starre Altersgrenze 18 Jahre zementierende Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC, UNCRC), insbesondere dessen Artikel 1 Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung. Kind ist dort grundsätzlich: „jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat“.

« La minorité juridique » est un concept qui a permis de fabriquer culturellement 2 classes strictement cloisonnées par la barrière de l’âge et aux rôles fondés sur des scripts sociaux sans rapport avec la réalité biologique du développement humain : les « enfants » et les « adultes ». Le concept juridique de « l‘enfant », qui permet d’asseoir cette domination, a été conforté dès le titre de la Convention internationale des droits de « l’enfant » (CIDE) de 1989 : « Article premier – Au sens de la présente Convention, un enfant s’entend de tout être humain âgé de moins de dix-huit ans, sauf si la majorité est atteinte plus tôt en vertu de la législation qui lui est applicable. » Voici quelques marqueurs historiques de cette domination des adultes sur les enfants, une domination qui participe à la normalisation de cette violence d’un individu sur un autre qu’est la circoncision […]

“The legal minority” is a concept that has made it possible to culturally create two classes that are strictly compartmentalized by an age barrier, with roles based on social scripts unrelated to the biological reality of human development : “children” and “adults”. The legal concept of the “child”, which makes it possible to establish this domination, has been reinforced since the title of the 1989 International Convention on the Rights of the Child (CRC): “Article 1 – For the purposes of this Convention, a child means every human being below the age of eighteen years, unless majority is attained earlier under the legislation applicable to it.” Here are some historical markers of this domination of adults over children, a domination that contributes to the normalization of this violence by one individual to another that is circumcision (…)

Wir hingegen freuen uns über die Aussage der CRC: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat“, wittern jedoch ein Einfallstor beispielsweise für die Kinderehe noch im dortigen selben Satz: „soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt“. Denn sobald auf das Mädchen die Scharia anzuwenden ist, ist sie mit neun Jahren erwachsen (neun Mondjahre, also achteinhalb) sprich heiratsfähig, und der islamisch korrekte eheliche Geschlechtsverkehr ist dann kein Kindesmissbrauch mehr.

Es folgen Zitate aus Hammurabi, Bibel (Exodus) und dem konfuzianischen China, um eine Jahrtausende alte gruselige Herrschaft der Alten über die Kinder anzuprangern und um heute als Recht Auf Körper eine maximales Glück bringende Kinderbefreiung zu legitimieren, die dem Dreizenhjährigen die Freiheit stiften soll, in seine Zirkumzision sprich Genitalverstümmelung einzuwilligen. Ein Mädchen müsste für DaC eigentlich das gleiche Recht haben, sprich in einem längeren, politisch gewollten Aushandlungsprozess ihre FGM Typ Ib durchsetzen dürfen … Antrag abgelehnt.

En vertu du principe d’égalité, le « kiddism » a pour objectif de mettre fin à ce seuil discriminatoire de l’âge, qui donne un pouvoir des uns (les adultes) sur les autres (les enfants), comme le droit de mutiler sexuellement les garçons, alors que tout le monde jugerait inacceptable qu’un adulte pratique une circoncision sur un autre adulte non consentant. Le débat sur la circoncision ne doit surtout pas être l’occasion d’amplifier la portée de cette « minorité juridique » mais au contraire une opportunité de la dénoncer. Le « kiddism » est la prochaine grande étape de libération d’environ 50 % de l’humanité (les plus jeunes), après l’étape du « féminisme » qui a mis fin à la très ancienne « minorité juridique » des femmes, soit environ 1/4 de l’humanité si l’on en exclut les « mineures » toujours pas libérées.

According to the principle of equality, the objective of “kiddism” is to put an end to this discriminatory threshold of age, which gives power to some (adults) over others (children), such as the right to sexually mutilate boys, when everyone would consider it unacceptable for an adult to circumcise another non-consenting adult. The debate on circumcision should not be an opportunity to amplify the scope of this “legal minority” but on the contrary an opportunity to denounce it. “Kiddism” is the next major step towards the liberation of about 50% of humanity (the youngest), after the stage of “feminism” which put an end to the ancient “legal minority” of women, or about 1/4 of humanity if we exclude the “minors” who are still not liberated.

Kiddism ist für Droit au Corps so etwas wie Zwangsverkindlichung durch kinderfeindliche Erwachsene, ein Einsperren des ganz oder teilweise rechtlos gehaltenen jungen Menschen in die Kategorie Kind. Den englischen Doppelsinn, kidding heißt auch scherzen (You’ve gotta be kidding! Du machst wohl Witze!), nimmt DaC gerne in Kauf, wenn er mithilft, die schlimme Kategorie Kind abzuschaffen und das Kind politisch und rechtlich zu befreien … zu befreien zum Nichtverstümmeln oder Selbstverstümmeln durch Zirkumzision.

Note : Ce néologisme kiddism est formulé en anglais, langue dans laquelle le mot “kid” a un double sens, le sens d’enfant et le sens de blaguer. Ce deuxième sens est important, il s’agit d’inviter le lecteur à questionner le concept d’enfant, à le considérer non pas comme une catégorie « naturelle » mais comme une construction sociale, comme un « genre » c’est-à-dire comme une assignation sociale à un certain type de rôle, de même que la binarité socialement construite des genres féminin/masculin a longtemps obligé à mutiler sexuellement les enfants intersexués pour les faire entrer de force dans l’une de ces 2 seules catégories sociales et juridiques. Ce double sens prend très au sérieux l’enjeu de l’émancipation des plus jeunes, tout en « blaguant » le concept d’enfant afin de prévenir d’emblée qu’on ne se laissera pas prendre à son piège naturalisateur, à l’artificielle construction des genres âgistes enfant / adulte.

Note : The neologism “kiddism” is formulated in English, a language in which the word “kid” has a double meaning, child or joking. This second meaning is important, as it invites the reader to question the concept of the child, to consider it not as a “natural” category but as a social construction, as a “gender”, that is, as a social assignment to a certain type of role, just as the female/male genders of a socially constructed binarity have long forced the sexual mutilation of intersex children to force them into one of these two social and legal categories. This double meaning takes very seriously the issue of the emancipation of the youngest, while “joking” about the concept of the child in order to prevent from the outset that we will not be caught in the naturalizing trap, in the artificial construction of the ageist child / adult genres.

Arguments

18 ans est un âge totalement arbitraire en ce qui concerne la circoncision, simple application du référentiel juridique contemporain, un référentiel qui change au gré des siècles indépendamment de la biologie des corps. C’est un âge qui ne tient aucun compte de la place tenue par la circoncision dans toutes les sociétés qui la pratiquent, qu’elle soit motivée par des raisons de santé, des raisons de tradition culturelle ou un intérêt personnel. Le blocage sur un tel âge met fin à toute possibilité d’un dialogue visant à trouver le juste équilibre entre les parties, qui allègerait un maximum de souffrances dans le monde. Revendiquer l’interdiction d’une circoncision dépourvue de raison médicale aurait immanquablement pour conséquence un raidissement identitaire de la part des populations pour qui il s’agit d’une tradition qui soude la communauté, alors qu’un consensus serait si facile à mettre en mouvement en mettant tout le monde autour d’une table. Veut-on davantage de souffrances concrètes au nom de grands principes abstraits, instables et contestables ?

18 years is a totally arbitrary age for circumcision, a simple application of contemporary legal reference, a reference that changes over the centuries regardless of human anatomy. It is an age that ignores the place of circumcision in all societies that practice it, whether motivated by health reasons, cultural tradition or personal interest. Insistence on this age puts an end to any possibility of a dialogue aimed at finding the right balance between the parties, which would alleviate as much suffering as possible in the world. To demand the prohibition of circumcision without a medical reason would inevitably result in a strengthening of identity on the part of the populations for whom it is a tradition that binds the community, whereas a consensus would be so easy to set in motion by putting everyone around a table. Do we want more concrete suffering in the name of grand, abstract, unstable and questionable principles ?

« On ne gouverne pas à coups de lois et de décrets. La loi doit se borner à codifier et à entériner les coutumes et les mœurs. La coutume résulte des nécessités sociales, industrielles et économiques. La jurisprudence les fixe. La loi la sanctionne », Gustave Le Bon

“We don’t govern by laws and decrees. The law must be limited to codifying and ratifying customs and morals. Custom results from social, industrial and economic needs. Jurisprudence defines them. The law validates it.” Gustave Le Bon

„Gustave Le Bon (* 7. Mai 1841 in Nogent-le-Rotrou; † 13. Dezember 1931 in Paris) war ein französischer Mediziner, Anthropologe, Psychologe, Soziologe und Erfinder. Er gilt als einer der Begründer der Massenpsychologie, einem Teilgebiet der Sozialpsychologie. Sein bekanntestes Werk ist das 1895 veröffentlichte Buch Psychologie der Massen. Le Bons Wirkung auf die Nachwelt, wissenschaftlich auf Sigmund Freud und Max Weber, politisch insbesondere auf den Nationalsozialismus und seine Protagonisten, war groß. Einige seiner Werke sind rassenideologisch und frauenfeindlich. Seine massenpsychologischen Schriften sollten in Verbindung mit diesen Werken interpretiert werden. Diese Werke – wie beispielsweise das 1922 auf Deutsch erschienene Buch Psychologische Grundgesetze in der Völkerentwicklung – schreiben das Voranschreiten einer so genannten zivilisierten Kultur einer dünnen Schicht von (in erster Linie männlichen) Individuen zu, die aus der Masse der europäischen Rasse hervorstechen. Sie werden bis heute von der Sozialpsychologie diskutiert.“ Wikipedia.

Dass heutige menschliche Gesetze nicht vom Himmel fallen, stimmt ebenso, wie dass dem menschlichen Handeln und selbst dem noch so klaren menschlichen Denken Sphären oder Schichten an Emotion, Erinnerung, Halbbewusstem und Unbewusstem zugrundeliegen und vorausgehen. 1 + 1 = 2 ist korrekt, aber ggf. nicht vernünftig, denn Vernunft ist immer auch Herz, Empathie. Die Frage der Nationalsozialisten „Was kosten uns Behinderte?“ war ein Angriff auch auf die menschliche Vernunft.

Der durch Droit au Corps herangezogene und gelobte Gustave Le Bon aber verzichtet im betrachteten Zitat gleich ganz darauf, die Welt durch Vernunft und vernunftbasierte Gesetze sicher und wohnlich zu machen, sondern sieht als doppelte Urquelle des ironisch betrachteten Rechts das allgemein Gewöhnliche bzw. das Brauchtum sowie die Moral (welche Moral auch immer?). Der Gewohnheit, dem Brauch aber lägen gesellschaftliche, industrielle und wirtschaftliche Bedarfe und Notwendigkeiten zugrunde. „Durch Erlassen von Gesetzen und Verordnungen lässt sich nicht regieren.“ Man behalte im Blick: Recht Auf Körper (DaC) benutzt den schrägen, eine angeblich existierende Mehrzahl an menschlichen Rassen bzw. Kulturen ordnende und hierarchisierende Denker, Le Bon lebte von 1841 bis 1931, heute und im Namen von Leidminderung und Fortschritt, um die mühsam errungene 18-Jahres-Altersgrenze einzureißen und um die Zirkumzision auf Minderjährigenwunsch durchzusetzen.

„Die G7 („Gruppe der Sieben“) setzt sich aus Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Japan, Italien und Kanada zusammen. Die Staats- und Regierungschefs dieser Länder kommen jährlich zu einem Gipfeltreffen zusammen. Frankreich übernimmt 2019 den Vorsitz der Gruppe und macht die Bekämpfung von Ungleichheiten zum zentralen Thema seiner Präsidentschaft. Frankreich veranstaltet mehrere Ministertreffen sowie den G7-Gipfel, zu dem die Staats- und Regierungschefs der sieben Länder vom 24. bis zum 26. August 2019 in Biarritz zusammenkommen werden.“ (diplomatie.gouv.fr)

Wie zum Weltfrauentag 2019 durch die DGCS, Direction générale de la cohésion sociale bekanntgegeben wurde, erarbeitet Frankreichs Staatssekretärin für die Gleichstellung der Geschlechter Marlène Schiappa einen großen Anti-FGM-Plan (« plan excision »), der zu Beginn des Sommers 2019 fertiggestellt und auch Teil der « priorités de la présidence française du G7 » sein soll. Droit au Corps begrüßt das, verlangt aber den zusätzlichen Blick auf die Jungenbeschneidung: „Wir fordern, dass das Thema der [männlichen] Beschneidung Teil der „Prioritäten der französischen G7-Präsidentschaft“ wird, [nicht anders als es der Fall ist bei der FGM, der weiblichen Genitalverstümmelung], wobei auch die intersexuellen Verstümmelungen nicht außer Acht gelassen werden dürfen.“

Du G7 au monde entier

Beim Namedropping darf der durch seine Arbeit zum Gehorsam gegenüber Autoritäten bekannt gewordene Stanley Milgram nicht fehlen, posthum tierrechtsbewegt abgemischt. Ebenfalls mit dem Kampf gegen Tierquälerei wird der Kampf nicht gegen Mädchenleid und für Mädchenrechte, sondern gegen Jungenleid und für Jungenrechte verquirlt (ernsthafte Kinderrechtler allerdings kämpfen gegen HGM, unterscheiden sozusagen nicht zwischen FGM und MGM). Gleichzeitig soll, darum geht es Droit au Corps, der 13 Jahre alte Junge in seine GM einwilligen dürfen, nur das sei positiv, progressiv.

[…] Pour les personnes qui défendent cette pratique, ce déni des souffrances reste le dernier rempart lorsque la panoplie des arguments fallacieux a été épuisée. Pour cette raison, les souffrances liées à la circoncision font l’objet de la même invisibilisation institutionnelle qui commence à être dénoncée dans le cas des souffrances animales liées à leur production intensive. Une confrontation directe risquerait de remettre en cause les traditions qui génèrent des souffrances, que ces traditions touchent au sexe ou à l’alimentation. Stanley Milgram en a fait la démonstration avec ses expériences de « souffrance à distance » : plus l’individu sera mis au contact direct de la souffrance, moins il acceptera de se soumettre à l’autorité des traditions. Pour l’heure, force est de constater que la cause animale a pris une bonne longueur d’avance sur les défenseurs des garçons quant à la sensibilisation de l’opinion publique.

Il est temps qu’une vaste Alliance des forces « progressistes », c’est-à-dire qui donnent la priorité à l’allègement de la souffrance, soit en capacité de faire front au « conservatisme », qui donne la priorité à la reproduction. Et ce, pour toutes les formes de souffrance sociale engendrées par l’idéologie de reproduction, les mutilations sexuelles n’en étant qu’un révélateur particulièrement puissant, logées en son coeur depuis la préhistoire.

Ein Durchklick von Alliance des forces « progressistes » ist angelegt zu den anonymen Fischfreunden und Ein-bisschen-Intaktivisten der Algosphere Alliance for the alleviation of suffering.

Dort bei Algosphere Alliance (algosphere.org) findet sich neben etwas Bekenntnis gegen Beschneidung und gegen Fischfang vor allem die Weltanschauung des Leidverminderns, die derjenigen der Pressemappe sehr ähnlich ist, was kein Zufall sein dürfte: „Our proposition is to organize the alleviation of suffering, steadily and sustainably. (…) Attending to one’s own suffering is a starting point for alleviating suffering in the world. The alliance values prevention and personal autonomy.“ (Unter algosphere.org/?page_id=925 im Netz.)

Warum nur brüllt Droit au Corps derart laut nach der jedem Dreizehnjährigen einzuräumenden Wahlfreiheit einer genitalen Selbstverstümmelung? Seriöse Intaktivisten haben nicht lediglich gegen die nicht einvernehmliche Genitalverstümmelung an Minderjährigen, („non-consensual ritual circumcision (…) this kind of breach of children’s sexuality“) zu kämpfen, sondern, das Wort intactivism sagt es doch, die Intaktheit des Geschlechtsorgans vor jedem Verstümmelungswunsch zu sichern, unabhängig davon, ob ein Elternteil die GM (FGM oder MGM) will oder das zur Selbstverstümmelung verführte, das fehlgeleitete Kind. Ob sich deutsche wie französische beschnittene Männer etwas vormachen dahingehend, dass sie zu ihrer Beschneidung Nein gesagt hätten, wären sie doch nur erst gründlich informiert und dann geduldig befragt worden? Eine Illusion, sie hätten vermutlich nicht Nein gesagt und jetzt ebenfalls ein teilzerstörtes Genital.

Wie auch immer, mit diesem, durch Droit au Corps in der betrachteten, dem Appell digital beigefügten Pressemappe dargestellten: „in greifbarer Nähe liegenden globalen Konsens über das Alter der Zustimmung zur Beschneidung“ (A global consensus within reach on the age of consent to circumcision) erklärt man sich bereit, den männlichen Körper, potentiell sogar massenhaft, lebenslang zu beschädigen. Damit schadet man auch dem intaktivistischen Anliegen als dem Kampf gegen FGM oder MGM.

Die verhängnisvollen rechtlichen Folgen im Hinblick auf Kindesmissbrauch und Kinderehen sind genau im Blick zu behalten, sobald jemand anfängt, von der genitalen Autonomie (genital autonomy) eines Minderjährigen zu reden. Wer sich durch einen Erwachsenen den sensitiv wichtigsten Anteil des Genitals amputieren lassen darf, die Penisvorhaut entspricht sensorisch der Klitoris, dem wird man den Sex mit Erwachsenen oder das Heiraten eines Erwachsenen vermutlich nicht untersagen können – Droit au Corps denkt an Dreizehnjährige mit der faulen Ausrede, ein „nicht zu vernachlässigender Teil“ dieser Kinder hätte doch ohnehin schon heterosexuellen Sex (pénétration vaginale … un nombre non négligeable de jeunes explorent à partir de 13 ans selon les statistiques disponibles … vaginal penetration … a significant number of young people explore from the age of 13 according to available statistics). Körper wie Psyche jedes Dreizehnjährigen oder auch Fünfzehnjährigen jedoch sind noch lange nicht erwachsen, Kindheit bzw. Kind ist keine abstrakte Konstruktion verständnisloser oder Kinder unterdrückender Erwachsener. Nichtheterosexuelle Sexualkontakte des Kindes hat DaC dabei aus dem Blickfeld geschoben.

Wer Aushandlungsprozesse ritueller Beschneidungen plant oder für wünschenswert hält, macht sich zum Komplizen der schweren Menschenrechtsverltzung jeder Genitalverstümmelung. DaC sollte seine die genitale Unversehrtheit Minderjähriger aufs Spiel setzenden Pläne unverzüglich beenden und insbesondere von einer Minderjährige (Menschen unter 18 Jahre) betreffenden Beratungslösung Abstand nehmen. Die betrachtete Pressemappe ist zurückzuziehen und zu überarbeiten nach dem intaktivistischen sinngemäßen Grundsatz: „Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren“.

Open letter to Muslim religious leaders, Open letter to Jewish religious leaders, DaC bittet, wie wir gesehen haben, in zwei offenen Briefen die französischen Geistlichen um weniger EMGM, early male genital mutilation, und mehr LMGM, late MGM, statt wie geboten kompromisslos auf der Unversehrtheit des Genitals zu bestehen. Was für die religiösen Autoritäten bedeuten würde, in die Lehrbücher für etwa den Islamischen Religionsunterricht endlich den sinngemäßen Satz einzubauen: „Junge oder schafiitisches Mädchen, du musst dich nicht beschneiden lassen, niemals im Leben. Du giltst jeder Moscheegemeinde als vollwertig und bist dort auch unbeschnitten gleich herzlich willkommen“, weltweit sind andere Schulbücher durch Schulbehörden als Lehrmittel nicht zuzulassen.

Da war doch noch was? Achja, neben der schlimmen Pressemappe liegt seit acht Wochen der inhaltlich so seltsam magere „AUFRUF Zur Einleitung einer öffentlichen Debatte zu den Bedingungen für die Zustimmung zur Beschneidung“. Aber gewiss, gerne reden wir mit, die Bedingungen (conditions) sind: erst 18 Jahre alt werden.

Mädchen und Jungen unter achtzehn Jahren sind konsequent vor jeder unnötigen Operation zu schützen. Eine andere öffentliche Debatte sowie deren, durch Droit au Corps ohne Not in Kauf genommenen, lebenslang den Körper schädigenden Folgen sind sowohl mit einem vernunftgeleiteten menschlichen Handeln als auch mit ärztlicher Ethik unvereinbar. Eine öffentliche Debatte über einvernehmliches Verstümmeln braucht der weltweite Intaktivismus nicht, auch nicht bei noch so vielfacher Beteuerung, einen leite nichts als der Grundsatz der Leidminderung.

„[A] balance point that can alleviate the maximum amount of suffering“, „For Droit au Corps, whose ethics give priority to the alleviation of suffering“ – erschreckend und ärgerlich, dass den weltweiten Intaktivisten ein geplantes gemeinschaftliches Körperverletzen an zur Selbstverstümmelung bereiten Minderjährigen ausgerechnet als konsequent praktiziertes Mitgefühl, als stärkstmögliche Minderung menschlichen Leides verkauft wird.

Der Intaktivismus hat die sogenannten Beschneidungen an Mädchen oder Jungen, wir haben von Genitalverstümmelungen zu reden, als schwere Menschenrechtsverletzung erkannt.

Eine Menschenrechtsverletzung wird nicht akzeptabler dadurch, dass sie erst ab einem bestimmten Alter durchgeführt wird oder in aller Einvernehmlichkeit.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

495. „Solidarität statt Ausgrenzung – Für eine offene und freie Gesellschaft“

21. Oktober 2018

Mit #unteilbar frohgestimmt in die Schariarepublik

„Für eine offene und freie Gesellschaft – Solidarität statt Ausgrenzung!“ Dass unter den Erstunterzeichnern des Demo-Aufrufs mehrere streng an der Scharia ausgerichtete Gruppen wie der Berliner Verein Inssan oder, ebenso der Muslimbruderschaft nahestehende, Personen wie Aiman Mazyek zu finden sind, ließ die Teilnehmer der am 13. Oktober 2018 in Berlin durchgeführten Großdemonstration kalt. Weder Inssan noch der ZMD-Chef allerdings haben „Solidarität“ mit Ex-Muslimen im Sinn, leben vielmehr prima damit, dass Saudi-Arabien oder der Iran deren „Ausgrenzung“ umsetzt – bedarfsweise als Ermordung per Schwert oder Galgenstrick und Baukran.

Auf ihrer Massenveranstaltung hätten die Leithammel pardon Organisatoren der gefälligst bunten Einheitsfront aus zahllosen deutschen Organisationen wie Attac, Caritas, Diakonie, Giordano-Bruno-Stiftung beispielsweise ein paar AEMR-orientierten Menschenrechtlern oder Islamkritikern das Mikrofon reichen und anschließend, ganz nach dem Motto „Solidarität statt Ausgrenzung“, eine Resolution gegen die menschenfeindlichen und insbesondere frauenfeindlichen Schariavorbehalte in so manch einer Staatsverfassung erstellen können oder ein Manifest gegen das Menschenbild und die Rechtsfolgen der OIC-Charta entwerfen.

„Humanität und Menschenrechte, Religionsfreiheit und Rechtsstaat werden offen angegriffen. Es ist ein Angriff, der uns allen gilt.“ Gezielt verschweigt #unteilbar, dass die Menschenrechte auch des deutschen Grundgesetzes, diejenigen der AEMR, Paris 1948, nicht kompatibel sind mit dem Menschenrechtsbegriff der Erklärung der OIC, Kairo 1990. Gerade diese OIC-Menschenrechtspolitik aber wird durch den mitmarschierenden ZMD vertreten.

Das genaue Denken weiche der glücklichen Komplizenschaft mit Theorie und Praxis islamischer Gewalt? Für Radikale wie Maududi oder Qutb jedenfalls waren Islamherrschaft, Umma und Scharia durchaus „unteilbar“. Auch Hitlers Autorität war zwölf schreckliche deutsche Jahre lang „unteilbar“. Unteilbar ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit freiheitlich-demokratisch.

„Wir treten für eine offene und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte unteilbar, in der vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind.“ Solidarisch mit Muslimbrüdern und Teherans Mullahs? Weltweit mehr und mehr „unteilbare Menschenrechte“ im Sinne von Koran und Sunna? Wenn jemand dem Beispiel des Propheten folgt und ein sechsjähriges Mädchen (sechs Mondjahre) ehelicht und mit diesem drei Jahre später Geschlechtsverkehr hat, ist das dann für die entgrenzt Toleranten von #unteilbar Teil oder nicht Teil „vielfältiger und selbstbestimmter Lebensentwürfe“? Polygamie? Talaq? Deutsche islamische Schiedsstellen oder gleich Gerichte, die das in Allahs Rede (Koran) halbe Erbe für die Schwester durchsetzen?

Es waren 100.000 Teilnehmer oder 150.000 oder noch viel mehr – „Der Kaiser rief – und Alle, Alle kamen!“ Von Stadtgruppe bis Bundesverband, schier kein einziger organisierter Bessermensch fehlte: Attac, Caritas, CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit (unter der bei NAFISA aktiven Nina Mühe), Diakonie, Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung, Naturfreunde, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Salaam-Schalom-Initiative, terre des hommes, ver.di Jugend, VVN-BdA – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, … wer in diesem harmonischen Gleichschritt nicht mitmarschiert, muss ja wohl ein ganz Schlimmer sein. Vorneweg der durch die globale Muslimbruderschaft (deutscher Zweig: IGD) gesteuerte ZMD unter Chef Aiman Mazyek.

Zu den weiteren Unterzeichnern des #unteilbar-Aufrufs gehören drei Personen eines Internationalistischen Bündnisses. Bei diesem Bündnis tönte es in Berlin am 13.10.2018: „Es lebe der Befreiungskampf des palästinensischen Volkes“. Einer dieser Unterzeichner ist MLPD-Funktionär, ein anderer kandidierte für dieselbe Partei fünf Jahre lang für den Bundestag. Auch Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD, sprach dort in Berlin. Das Internationalistische Bündnis gab zwei Rednern die Bühne, die zum Boykott Israels aufriefen sowie zum Weiterkämpfen „bis zur Befreiung von ganz Palästina 48 und bis zur Erschaffung eines Staates, wo alle Menschen gleichberechtigt in Frieden leben werden“. Nicht einmal die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder von HAMAS und FATAH ist in Sicht, Augenhöhe mit Juden höchst unwahrscheinlich. „Frieden“ also nur bei Vernichtung des jüdischen Staates und Vertreibung der Juden, das ist die „Befreiung von ganz Palästina 48“.

Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael Schmidt-Salomon verteidigt das Mitmarschieren der gbs: „Hätten wir die Teilnahme an der Demo abgesagt, so hätten wir dem Zentralrat der Muslime bei einer der größten Demos der Nachkriegszeit das Feld überlassen.“ Den Gegnern der freiheitlichen Demokratie und der universellen Menschenrechte das Feld nicht überlassen zu wollen, ist richtig. Doch das reicht nicht aus, wenn man sich nicht eindeutig gegen die authentisch islamische Muslimbruderschaft und die tausend Jahre alte Scharia positioniert – und zwar in Berlin, an diesem 13. Oktober, nicht dürr und elf Jahre eher bei Gründung des Zentralrates der Ex-Muslime (ZdE).

Die proislamische Heerschau ist vorbei, die unter den Erstunterzeichnern befindlichen Islamschönfärberinnen Ferda Artaman, Kübra Gümüşay und Fereshta Ludin sind zufrieden.

Wofür eigentlich wurde derart „unteilbar“ durch Berlin marschiert? Für die weltweit durchzusetzenden, unteilbaren Menschenrechte im Sinne der AEMR jedenfalls nicht.

Jacques Auvergne

481. Integration muss nicht und darf nicht scheitern

12. November 2017

Von Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Inhalt
Grenzen der Meinungsfreiheit: S. 2 – 4
Bozkurtlar und Burschenschaftler: Gleich und gleich gesellt sich gern S. 4
Das Netzwerk der Ülkücü-Bewegung: S. 4 – 5
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.11.2016
Solidarität mit den Muslimbrüdern: Erdogans Rabia Zeichen S. 5
Mevlüt Çavuşoğlu grüßt seine Landsleute – mit dem Wolfssymbol S. 5
Exkurs: S. 5 – 7
Geld stinkt nicht: Panzerfabrik in der Türkei
Widerstand von über 280.000 Campact-Aktiven
Gabriel trifft türkischen Amtskollegen in Antalya
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AKP-Vize in Hannover: Nach Rede in DITIB-Moschee Auftrittsverbot im ganzen Land
Politische Auftritte von AKP-Vize Eker verboten
Brüder im Geiste: Zwischen DITIB und Idealisten passt kein Blatt Papier S. 7
NRW beendet Kooperation: DITIB stolpert über Märtyrer-Comic S. 7
Einfluss bis in deutsche Lehrpläne Können Erdogans Verbände Partner bleiben? S. 7 – 8
Persönliche Einschätzung S. 8 – 10
Necmettin Erbakan S. 10 – 12
Exkurs S. 12
Und was wir gerne machen, das sind verbotne Sachen: Millionenbetrug bei Islamverband
Familiäre Verbindungen des Erbakan Clans zur Muslimbruderschaft  S. 12
Politische Verbindungen der IGMG zur Muslimbruderschaft  S. 12 – 14
Islamisches Konzil S. 12 -13
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IESH S. 13 – 14
Jugendangebote der Muslimbruderschaft in Hessen – Verflechtungen S. 14
Marburg: Eine Stadt liebt die Muslimbrüder S. 14 -16
Der Sohn von Leitwolf Alparslan Türkes – Abgeordneter der AKP im türkischen Parlament S. 16 -17
Erdogan S. 17 – 21
Integration muss nicht und darf nicht scheitern. Resümee zu meinem gesamten Text S. 21 – 23

Die hier zusammengestellten Informationen und Links sollen verdeutlichen, dass man meines Erachtens sowohl MHP, als auch Millî Görüş und AKP sowie deren Mitgliedsvereine als türkische Kalifatsbewegungen betrachten sollte, die das am 03.03.1924 untergegangene osmanische Kalifat wieder aufbauen wollen. Sie stehen sich ideologisch sehr nahe und haben offensichtlich bereits früher, aber auch aktuell immer wieder kooperiert.

Vor allem die IGMG ist aber auch über Necmettin Erbakan und Ibrahim El-Zayat familiär und politisch mit der Muslimbruderschaft verbunden.

Vielleicht ergeben sich für euch aus den Hinweisen neue Möglichkeiten zur Vernetzung.

Grenzen der Meinungsfreiheit

10. Juli 2017

Linke Gruppen an der Uni Paderborn [AStA, Die Linke.SDS Paderborn, Die LISTE, EPI, Juso-Hochschulgruppe, SAI und der Projektbereich Eine Welt] protestierten gegen die Einladung von Mehmet Alparslan Celebi, den Sohn des Gründers der ATIB, der als Gast der Hochschulgruppe „KulTürk-Paderborn“ in türkischer Sprache über die Identität und Zukunft der in Europa lebenden Türkinnen und Türken referieren sollte.

Der Gastgeber war nur wenig mehr als ein Jahr davor schon einmal äußerst unangenehm aufgefallen, als er mit Remzi Aru am 12.01.2016 einen äußerst motivierten Interessensvertreter der AKP auftreten ließ und dieser die Gelegenheit ergriff, an der Uni gegen sämtliche Minderheiten und Andersdenkende zu hetzen.

Kein halbes Jahr später, am 06.05.2016, geriet auch die KulTürk Bielefeld an der Universität Bielefeld in die Kritik, als auf ihr Betreiben hin Konvertit Abu Bakr Rieger über den Islam in Europa referieren durfte. Der Jurist gilt weiterhin als umstritten, obwohl er sich inzwischen von den menschenverachtenden, antisemitischen Äußerungen seiner Rede vor Anhängern Cemaleddin Kaplans[1] distanziert hat und sie heute als Fehler bezeichnet. Es bleiben gute Gründe für Zweifel an der wirklichen Intention seiner Auftritte.

[1] Er war der Gründer der Organisation Kalifatstaat, die in Deutschland 2001 von Bundesinnenminister Otto Schilly 2001 verboten wurde.
Cemaleddin Kaplan war der Gründer der Organisation Kalifatstaat, die in Deutschland 2001 von Bundesinnenminister 2001 verboten wurde.

Beispielsweise seine mehrjährige Zusammenarbeit mit Jürgen Elsässer, dem Verschwörungstheoretiker und Sympathisanten neurechter Ideen, die er erst beendete, als dieser die Pegida Demonstrationen befürwortete. Rieger geründete die Islamischen Zeitung [IZ], die monatlich erscheinende, am orthodoxen Islam orientierte Monatspostille der Murabitun Bewegung und engagiert sich auch für andere radikalislamische Organisationen, die letztendlich die Überwindung der demokratischen Ordnung in der BRD sowie deren Umstrukturierung in ein islamisches Kalifat anstreben und durchaus antisemitische Positionen vertreten.

Laut einer Antwort des Landtags Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2017 auf eine Kleine Anfrage wird der Verein als islamistisch eingeschätzt und seine Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ebenso wie auch die von ihm in Stralsund betriebene Moschee vom Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern beobachtet.

Quellen:
„Islamische Zeitung“ Murabitun-Bewegung und Goethe als Moslem
Friedhelm Eißler, Islamreferent der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, 24.06.2015
[…] „Die Murabitun ist im Grunde eine moderne Kalifats-Bewegung, die eine Mischung aus Antikapitalismus, auch deutlich antisemitischen Tönen verbindet. Ein Anti-Imperialismus, das sich mit rechten, auch rechtsextremen Positionen teilweise verbindet.“
[…] „Das zeigt sich dann auch in so Thesen, das Papiergeld sei von Juden erfunden worden. Das sei Betrug und eben auch eine jüdische Erfindung […].
Johannes Kandel, Politikwissenschaftler und Historiker ebenfalls am 24.06.2015
[…] „Rieger gibt nun zu der Murabutin-Ideologie noch eine besondere Note dazu. Die würde ich beschreiben aus einer eklektischen Mischung aus Islam, existentialistischer Philosophie Heideggers und einem rechts-konservativ-völkischen Denken. Der Islam ist die Lösung der Menschheitsprobleme. Wie er Kategorien übernimmt von dem berüchtigten Carl Schmitt, einem Rechtswissenschaftler, der seinerzeit den Nationalsozialisten den Führerstaat wissenschaftlich begründet hat.“
[…] Wenn man genau lese, so fänden sich beim „IZ“-Herausgeber Rieger Kategorien und Begrifflichkeiten, die durchaus als problematisch anzusehen seien. Zum Beispiel „Ausnahmezustand“.
„Der Ausnahmezustand ist ein heilloser Zustand in einer Gesellschaft und nur der Souverän, also in Schmitts Kategorien der Führer, entscheidet, wann der Ausnahmezustand eintritt und wie man ihn überwinden kann, nämlich durch diktatorische Maßnahmen. Diese Kategorie übernimmt jetzt Rieger. Und für ihn ist eben der Ausnahmezustand die heillose raubtierkapitalistische Ordnung mit dem zerrütteten Finanzsystem, das dann durch den Islam ersetzt wird.“
[…] „Das politische Modell von Rieger, das harmonische Modell soll nach dem Modell Medina aufgebaut werden, das ist mitnichten eine demokratische oder pluralistische Ordnung, sondern es ist eine ganzheitlich diktatorische Ordnung. Rieger spricht auch immer vom Islam als Organismus, das ist ja auch ein völkischer Begriff, den verbindet er mit dem Islam.“
http://www.deutschlandfunk.de/islamische-zeitung-murabitun-bewegung-und-goethe-als-moslem.886.de.html?dram%3Aarticle_id=323452
Allahs Jünger
Deutsche Islamisten marschieren mit Ernst Jünger, Carl Schmitt und Martin Heidegger im Gepäck in linke und zivilgesellschaftliche Diskurse. Eine Fallstudie.
https://jungle.world/artikel/2002/03/allahs-juenger

Möglicherweise hat die Tatsache, dass erneut eine Ortsgruppe der KulTürk dadurch auffiel, Gastrednern an einer Universität ein Auditorium für faschistische und rassistische Propaganda zu beschaffen, dazu beigetragen, dass das StuPa Paderborn am 18.05.2017 dieser Vereinigung mit deutlicher Mehrheit den Status als studentische Initiative aberkannte.

Das hinderte die Hochschulleitung jedoch nicht daran, nach einem Gespräch mit der kritisierten Gruppe den Termin mit dem bei Anhängerinnen und Anhängern der Grauen Wölfe hochanerkannten Multifunktionsträger der ATIB, die den ZMD mit gegründet hat und heute seine stärkste Mitgliedsorganisation ist, zu bestätigen. Einzige Auflage: Der Gastbeitrag sollte, anders als vorgesehen, nicht in türkischer, sondern in deutscher Sprache stattfinden.

http://www.sds-paderborn.de/
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Bozkurtlar und Burschenschaftler: Gleich und gleich gesellt sich gern

29.03.2017

Nach eigenen Angaben setzt sich die türkische Hochschulgruppe Takepart – Partizipation durch Qualifikation das Ziel, Jugendlichen und Studierenden mit türkischem Migrationshintergrund durch Qualifikation und „weitergehende Informationen“ zu mehr politischer Teilhabe zu verhelfen. Allerdings sind Zweifel angebracht, dass die Fördergelder, die sie für diese wichtige Aufgabe von Landesjugendring Niedersachsen erhalten hat, dem angegebenen Zweck entsprechend genutzt wurden.

So organisierte die studentische Initiative am 26.03.2017 in einem Hörsaal der Uni Hannover eine Veranstaltung mit Johannes Heinrich, einem Kommunalpolitiker, der nicht nur wegen seiner Nähe zur AfD in der Kritik steht. Beispielsweise stellte 2013 die Münchener Burschenschaft Stauffia, der Heinrich als Alter Herr angehört, am 20. April, Hitlers Geburtstag, der rechtsextremen Burschenschaft Danubia Räume für eine Veranstaltung zur Verfügung. Diese Sympathiebekundung und ungeheuerliche Provokation störte das ehemalige CDU Mitglied offensichtlich nicht, jedenfalls verließ er die Verbindung nicht. Dafür trat er 2016 aus seiner Partei aus, als die sich zum Völkermord an den Armeniern bekannte. Das passt zusammen.

Recherchiert man zum Hintergrund und tatsächlichen Betätigungsfeld von Takepart – Partizipation durch Qualifikation, stellt sich heraus, dass die Gruppe zum Verein Türkische Jugend und Studenten gehört, einer Organisation, deren Vereinsvermögen bei Auflösung oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu 100 % der türkischen Familienorganisation und Umgebung überstellt werden soll.

Diese findet sich laut taz in Untergliederungen der MHP wieder. Das Logo von Takepart bildet drei Halbmonde ab [Asta Hannover], ein typisches Symbol für die Ideologie des Turanismus und der Grauen Wölfe, die sich mit Herz, Hand und Verstand für das Großtürkische Reich einsetzen.

http://www.taz.de/!5392451/
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Das Netzwerk der Ülkücü-Bewegung
Gesellschaft | AIB 112 / 3.2016 | 04.01.2017
Unter der Bezeichnung „Ülkücüler“ (Idealisten) sammelt sich ein extrem rechtes Netzwerk türkischer NationalistInnen. Dieses reicht von sogenannten Idealistenvereinen über Sportclubs bis hin zu Motorradgangs.
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/das-netzwerk-der-%C3%BClk%C3%BCc%C3%BC-bewegung

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.11.2016

Aktivitäten ultranationalistischer Motorradclubs in Bayern (Turkos MC, Osmanen Germania, Turan e.V., Ottoman Warrior)
Drucksache 17/14925

Klicke, um auf 2017_01_02_aktivitaet_ultranationalistisch_motoradclub.pdf zuzugreifen

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Solidarität mit den Muslimbrüdern: Erdogans Rabia Zeichen

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan macht bei Auftritten häufig ein Handzeichen. Es ist ein Gruß, mit dem er seine Solidarität mit den ägyptischen Muslimbrüdern zeigt. Seit August 2013 ist das sogenannte Rabia Zeichen, das Symbol des Widerstands der Muslimbrüder gegen den ägyptischen Militärmachthaber Abdel Fattah al-Sisi, der ein Protestcamp dieser Demonstranten direkt vor der nach der islamischen Mystikerin Rabia al-Adawiyya al-Qaisiyya [Rābiʿa al-ʿAdawiyya al-Qaysiyya] [geb. um 715, gest. 801 n.Chr.] genannten Moschee auf dem gleichnamigen Platz in Kairo brutal räumen ließ. Rund 1000 Menschen starben bei dem Einsatz. Erdogan zeigte das Handzeichen bereits wenige Tage nach dem Massaker. Auch der sogenannte „Wolfsgruß“ wird in seiner Nähe immer wieder gezeigt.

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Mevlüt Çavuşoğlu grüßt seine Landsleute – mit dem Wolfssymbol

08.03.2017

Der türkische Außenminister ist bestens gelaunt und genießt sichtlich die entgegengebrachte Anerkennung und Sympathiebekundungen der Menge und lässt sich im Überschwang der Gefühle zu einer Geste hinreißen, die im Publikum zu sehen ist.

Irgendwann fällt ein Journalist auf, der mit einem Plakat gegen die Inhaftierung des deutschen „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel in der Türkei demonstriert. Danach erfährt der Redakteur am eigenen Leibe „Erdogans Menschlichkeit“ und braucht möglicherweise eine neue Brille: „Daraufhin hätten ihm Anhänger der türkischen Regierung die Brille aus dem Gesicht geschlagen und ihn herausgedrängt. Du verdankst es Erdogans Menschlichkeit, dass du noch lebst, sei zu ihm gesagt worden, wie der Journalist per Twitter mitteilte“.

https://www.abendblatt.de/hamburg/article209871713/Diese-Gesten-alarmieren-den-Verfassungsschutz.html
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Exkurs
Geld stinkt nicht: Panzerfabrik in der Türkei
Wenige Tage nach Cavusoglus Besuch, nämlich am 14.03.2017, wurde bekannt:
Rheinmetall will Panzer in der Türkei bauen: „Das ist der absolute Wahnsinn“
Geschickt und auf Umwegen: Recherchen des stern zeigen, wie der Rüstungskonzern Rheinmetall die Türkei aufrüsten will. Die Bundesregierung ist angeblich informiert, dementiert das aber halbherzig.
https://www.stern.de/wirtschaft/news/rheinmetall-baut-panzer-in-der-tuerkei—der-absolute-wahnsinn–7367184.html
Widerstand von über 280.000 Campact-Aktiven
03.11.2017
Hunderttausende unterzeichneten unseren Appell gegen den Panzer-Deal: Für die neue Bundesregierung ist das Geschäft mit der Türkei so zum heiklen Thema geworden.
Die hartnäckige Arbeit der Rüstungslobby war umsonst. Obwohl die ehemaligen Minister Franz Josef Jung (CDU) und Dirk Niebel (FDP) mit Posten bei Rheinmetall geködert wurden, platzte der Deal. Das ist dem Widerstand von über 280.000 Campact-Aktiven zu verdanken – und auch den weiterhin schlechten Beziehungen zwischen Berlin und Ankara.
https://blog.campact.de/2017/11/ruestungskonzern-ratlos/
04.11.2017
Gabriel trifft türkischen Amtskollegen in Antalya
Außenminister Gabriel ist überraschend für einen informellen Besuch bei seinem Kollegen Mevlüt Cavusoglu in die Türkei gereist. Es soll um schwierige Themen gegangen sein.
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutsch-tuerkische-beziehungen-gabriel-trifft-tuerkischen-amtskollegen-in-antalya/20541406.html
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Sicherlich ist der Hinweis auf die Moscheebesuche des AKP-Vizevorsitzenden Eker Mitte März 2017 ebenfalls interessant:

17.03.2017 | 15:45 Uhr
AKP-Vize in Hannover:
Nach Rede in DITIB-Moschee Auftrittsverbot im ganzen Land
Aufregung in Hannover um AKP-Vize Mehmet Mehdi Eker. Obwohl seine Werbeveranstaltung für die Einführung eines Präsidialsystems im Freizeitheim Lister Turm von der Stadt untersagt worden war, hielt er eine Rede vor 150 Zuhörern in der Ditib-Moschee in der Stiftstraße. Stadt und Land haben ihm jetzt weitere politische Auftritte im Land untersagt.
http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Nach-Rede-in-DITIB-Moschee-Auftrittsverbot-im-ganzen-Land
Politische Auftritte von AKP-Vize Eker verboten
Die Stadt Hannover hat AKP-Vize Mehmet Mehdi Eker untersagt, sich in Niedersachsen politisch zu betätigen. Das Verbot, das landesweit gilt, erfolgte in Absprache mit dem Land, wie das Innenministerium am Freitag mitteilte. Eker war am Sonnabend dennoch weiter in Niedersachsen unterwegs – auf privaten Terminen, wie Mustafa Öz von der AKP-nahen Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) betonte. Am Sonnabend besuchte Eker in Salzgitter mehrere Familien. In Braunschweig traf er sich mit AKP-Anhängern zum Frühstück und besuchte die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG). Anschließend wollte er nach NDR Informationen nach Berlin reisen.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Politische-Auftritte-von-AKP-Vize-Eker-verboten,akp114.html
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Brüder im Geiste: Zwischen Ditib und Idealisten passt kein Blatt Papier

26. November 2016

Der Offenburger Moscheevertreter Süleyman Sögütlü zeigt auf Facebook Sympathien für die Grauen Wölfe

Man lasse sich nicht täuschen, hier geht es nicht nur um Wahlkampf, sondern um religiös verbrämte, ultranationalistische Indoktrination. Ganz selbstverständlich wird in der Moschee auch Politik praktiziert.

https://www.bo.de/lokales/offenburg/graue-woelfe-in-der-offenburger-moschee

NRW beendet Kooperation – DITIB stolpert über Märtyrer-Comic

Montag, 05.09.2016

Wegen eines Comics, das den Märtyrer-Tod verherrlicht, beendet Nordrhein-Westfalen die Zusammenarbeit mit dem türkischen Moscheeverband DITIB. Dieser war lange Zeit Ansprechpartner in Sachen Islamunterricht – und wird aus der Türkei finanziert.

http://www.n-tv.de/politik/Ditib-stolpert-ueber-Maertyrer-Comic-article18566476.html

Einfluss bis in deutsche Lehrpläne – Können Erdogans Verbände Partner bleiben?

Mittwoch, 10.08.2016

Seelsorge, Unterrichtsinhalte, Hochschularbeit – Verbände mit kurzem Draht in die Türkei haben in Deutschland Einfluss. Die Angst vor Erdogan-Propaganda ist groß. Mehrere Bundesländer stellen eine immer engere Kooperation infrage.

Nachdem ein deutschtürkischer Mob in Gelsenkirchen Ende Juli ein Jugendzentrum angeblicher Putschunterstützer angriff, meldete sich ein Vertreter des Verbands Ditib zu Wort. Allerdings nicht so, wie von der deutschen Politik erhofft. Der stellvertretende Imam der „Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion“ sagte, er habe sich über die Aktion „sehr gefreut“. Den Randalierern wünschte er: „Allah möge euch belohnen.“

Die Behörde für Religionsangelegenheiten [Diyanet] ist direkt dem türkischen Ministerpräsidenten unterstellt. Zurzeit bekleidet dieses Amt Binali Yildirim, den die Presse als  treuen Vasallen Erdogans bezeichnet.

http://www.tagesspiegel.de/politik/tuerkei-binali-yildirim-ministerpraesident-von-erdogans-gnaden/13605098.html

Kritiker bemängeln deshalb, dass die durch ihre Privilegien im KRM [2] und die hohe Zahl der ihr inzwischen angeschlossenen Gemeinden [ca. 900] äußerst einflussreich gewordene DITIB de facto als verlängerter Arm der AKP die Deutschlandpolitik von Staatspräsident Erdogan umsetzt und eben nicht garantieren kann, eigenständig und bei der Zusammenarbeit mit dem Land staatsunabhängig entscheiden und handeln zu können, wie im Schulgesetz NRW § 132a gefordert. Zwar streiten führende Verbandsvertreter diesen Sachverhalt immer wieder ab, doch wird es ihnen nicht gelingen, den Vorwurf zu entkräften. Nicht nur dass die DITIB Vorstandsmitglieder von einem Beirat unter Vorsitz des Präsidenten des in Ankara ansässigen Religionsministeriums und fünf Religionsattachés türkischer Konsulate in Deutschland vorgeschlagen werden. Diyanet trägt auch Verantwortung für die Seelsorge der muslimischen Landsleute und türkeistämmigen Auswanderer in der Diaspora.

[2] Als mitgliedsstärkster Islamverband in Deutschland ist DITIB auch der mächtigste in dieser Dachorganisation, denn während die drei anderen Verbände sich gemäß Geschäftsordnung nur mit je zwei Mitgliedern an Abstimmungen und Wahlen beteiligen dürfen, kann sie drei stimmberechtigte Vertreter in die Hauptversammlung entsenden. Zudem wurde dem der Diyanet weisungsgebundenen Dachverband ein Vetorecht eingeräumt.

Beispielsweise wählt die Behörde die etwa 1000 in der Türkei ausgebildeten und bezahlten Imame aus, die sie in der Regel für fünf Jahre zur religiösen Betreuung dieser Menschen nach Deutschland entsendet und verfasst die Chutba, die diese Vorbeter freitags nach dem für männliche Muslime verpflichtenden Gemeinschaftschaftsgebet in der Moschee verlesen müssen. Eigentlich dient diese Predigt, der besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, der bewussten Hinwendung zu Allah und der religiösen Rechtleitung, des Öfteren greift der Text aber auch politische Themen auf. Der Islam kennt eben keine Trennung der Einflussbereiche von Staat, Religion und Recht.

Persönliche Einschätzung
Wollen wir erfolgreich mit Islamverbänden Integrationsarbeit leisten, sollten wir uns endlich für den Islam, seine Verbände und Funktionäre interessieren und deren Forderungen ernst nehmen. Zweifellos gehören auch die muslimisch sozialisierten Menschen zu Deutschland, doch gilt das auch für einen am islamischen Recht, der Scharia, orientierten Islam?
Leider lässt sich bisher kein an den allgemeinen, unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechten [AEMR, Paris 10.12.1948] orientierter Islam organisieren. Wer es wagt, einen Islam zu praktizieren, der Koran, Sunna und Sira nicht wortwörtlich vereinbar ist, wird bedroht, wie sich deutlich an Seyran Ateş zeigt.
Die berühmte Flexibilität und Interpretierbarkeit der Scharia bewegt sich innerhalb der recht engen Grenzen der vier Rechtsfindungsmethoden, die nur von Experten des islamischen Rechts [Schariagelehrten] herangezogen werden dürfen, wenn eine Rechtsfrage auftaucht, für die es weder im Koran noch in der Sunna eine Lösung gibt. Je nach Rechtsschule [Hanafiten, Malikiten, Schafiiten, Hanbaliten] können sich dabei geringe, unbedeutende Unterschiede ergeben.
Rechtsfindungsmethoden [genau in dieser Reihenfolge, nie darf der Lösungsweg gegen Koran und Sunna verstoßen]
Koran
Sunna
Idschma, Konsens der Rechtsgelehrten
Qiyas, Analogieschluss
I. Definition
Bei der Analogie wird der Anwendungsbereich einer Norm ausgedehnt auf einen Fall, der an sich nicht von der Norm erfasst ist.
II. Voraussetzungen
Die Analogie hat drei Voraussetzungen: Regelungslücke, Plandwidrigkeit der Regelungslücke und Vergleichbarkeit der Interessenlage.
1. Regelungslücke
Regelungslücke heißt, dass dieser Fall von keiner Norm in direkter Anwendung erfasst ist. Wenn das der Fall ist, dann gibt es keinen Grund für die Analogie. Deshalb solltest Du in einer Klausur zunächst sichergehen, d.h. ggf. prüfen, dass keine andere Regelung greift. Der Fall zum Beispiel, dass sich der Verwaltungsakt vor Klageerhebung erledigt hat und, dass der Kläger dann Klage erhebt, um die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes gerichtlich feststellen zu lassen, ist von keiner geregelten Klageart (Anfechtungsklage etc.) erfasst.
2. Planwidrigkeit
Wenn der Gesetzgeber gewollt hat, dass ein bestimmter Fall von der Regelung gerade nicht erfasst ist, dann ist dieser gesetzgeberische Wille zu respektieren. Dann kommt eine Analogie nicht in Betracht.
[…]
3. Vergleichbarkeit der Interessenlage
Die Vergleichbarkeit der Interessenlage ist der eigentliche Grund für die Analogie. Das heißt, Du hast eine Norm und Du hast einen Sachverhalt und kannst nicht fassen, dass der vorliegende Sachverhalt nicht unter diese Norm subsumierbar sein soll. Wenn Du dieses Gefühl hast, dann bist Du in der emotionalen Ausgangslage, um eine Analogie in Betracht zu ziehen.
https://jura-online.de/blog/2013/11/22/analogie/
Idschtihad – Lösung durch intensives nachdenken und nutzen des Verstands?
Für die meisten muslimischen Verbandfunktionäre, z. B. den Koordinationsrat der Muslime [KRM] sind die Tore des Idschtihad, des verstandesgeleiteten Urteils eines Rechtsexperten [das aber Suren und Hadithversen keinesfalls widersprechen durfte], geschlossen. Das heißt, dass er nicht mehr angewandt werden darf.
Geschäftsordnung der KRM
Die Geschäftsordnung gibt der DITIB ein Vetorecht und drei stimmberechtigte Vertreter, während die anderen Verbände jeweils nur zwei Vertreter haben. Weiter heißt es darin:
„Mitglieder auf Bundesebene können nur Dachorganisationen oder Spitzenverbände werden […] Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft braucht nicht begründet zu werden.“
„Der Koordinationsrat bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“
„Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“
http://www.religion-recht.de/2010/08/geschaftsordnung-des-koordinationsrates-der-muslime-in-deutschland/
Für diejenigen, die den Idschtihad in den Rahmenbedingung von Koran und Sunna für möglich halten, bildet das Gemeinwohl [der Muslime] [Maslaha (maṣlaḥa)] die Grundlage für die Rechtsfindung. Die Scharia ist ein Kollektivrecht, das keine individuellen Rechte kennt, der Einzelne ist im Islam nicht wichtig.

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Necmettin Erbakan [* 29. Oktober 1926 † 27. Februar 2011] ist der Gründer der Milli Görüs Bewegung [Millî Görüş], deren Ideologie das Fundament mehrerer seiner Parteien bildet. Die erste, 1970 gegründet, hieß Nationale Ordnungspartei [Millî Nizam Partisi, MNP]. Diese wurde allerdings bereits 1971 wieder verboten, weil sie mit dem damals noch stark laizistischen Staatswesen der Türkei nicht vereinbar war. Mit seiner 1973 gegründeten Nationalen Heilspartei [Millî Selamet Partisi, MSP] gehörte der ebenso tief religiöse wie ultranationalistische Politiker von 1974 – 1978 mit wechselnden Koalitionspartnern, darunter die MHP, der türkischen Regierung an.

Nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 wurde er inhaftiert und 1982 gegen ihn ein erstes zehnjähriges Politikverbot verhängt, das allerdings durch ein Referendum bereits 1987 aufgehoben wurde. Im selben Jahr wurde Erbakan zum Vorsitzenden der 1983 gegründeten Wohlfahrtspartei [Refah Partisi, RP] der Nachfolgepartei der nach dem Militärputsch von 1980 verbotenen Millî Selamet Partisi gewählt, mit der es ihm sogar gelang, von 1996 bis 1997 der erste streng religiös orientierte Regierungschef der Türkei nach Untergang des Kalifats zu werden.

Auch diese Partei wurde im Dezember 1997 vom Verfassungsgericht verboten, der Gründer der Milli Görüs Bewegung erhielt erneut ein fünfjähriges Politikverbot wegen Volksverhetzung. Die 1997 entstandene Tugendpartei [Fazilet Partisi, FP] existierte bis 2001, darauf folgte im Juli des gleichen Jahres die Glückseligkeitspartei [Saadet Partisi, SP]. Gleich nach dem Politikverbot 2003 übernahm der Erbakan deren Vorsitz.

Dessen große, radikal islamische Anhängerschar muss jedes der fünf Parteiverbote als eine entehrende Demütigung und fürchterliche Provokation für sich selbst, vor allem jedoch für ihren Führer empfunden haben. Folglich wuchs die Ablehnung gegen den laizitären, unislamischen Staat, während Erbakan zunehmend idealisiert, überhöht und fast wie ein Heiliger verehrt wurde.

2003 bestätigte ein türkisches Berufungsgericht die Verurteilung des Politikers wegen Unterschlagung von Parteigeldern zu einer Gefängnisstrafe und einem erneuten Politikverbot. Zwar legte der Politiker sein Amt als Führer der Partei nieder, jedoch gelang es ihm, den Antritt der Strafe so lange zu verzögern, bis die AKP Regierung unter Vorsitz Erdogans 2006 ein Gesetz erließ, mit dem die Haft in Hausarrest umgewandelt und 2008 die Reststrafe erlassen wurde. So tiefgreifend scheint die Zerrüttung zwischen Erdogan und seinem politischen Ziehvater wohl doch nicht gewesen zu sein.

Damals noch relativ unabhängig, versuchte die Justiz die Geldstrafe, die bis 2007 durch Zinsen auf ca. 12 Billionen [alte] türkische Lira [12 Millionen YTL] angewachsen sein sollen, einzutreiben[3]. Das von Erbakan geforderte Vermögensverzeichnis wurde von der Justizbehörde als unvollständig zurückgewiesen. Schließlich soll neben seinen Sommerresidenzen und drei anderen Häusern [4] auch seine dreimonatliche Pension von 20.000 YTL gepfändet worden sein. Erbakans Anerkennung und Verehrung als Gründer und der ultranationalistischen und fundamentalistisch islamischen Milli Görüs und spiritueller Führer schadeten die Straftaten nicht, seine riesige Anhängerschaft ist ihm über den Tod hinaus loyal ergeben.

[3] „Erbakan’ı faiz yaktı“ http://www.internethaber.com („Zinsen haben Erbakan ruiniert“ Übersetzung von Vorarlberg Online, 27. Dezember 2007)
[4] Erbakan goes bankrupt laut Vatan, Turkish Press Scanner der Turkish Daily News, 16. Juni 2008
https://de.wikipedia.org/wiki/Necmettin_Erbakan
ERBAKAN-Gedenken wird in „Milli-Görüs“-Kreisen hochgehalten
Zum fünften Mal jährte sich am 27. Februar 2016 der Todestag Necmettin ERBAKANs, des Gründers und Führers der „Milli-Görüs“-Bewegung. Seine Person wurde in den Tagen und Wochen rund um diesen Gedenktag in den Publikationen der Bewegung, insbesondere in der Tageszeitung „Milli Gazete“, entsprechend gewürdigt. Bei Gedenkveranstaltungen in Moscheevereinen der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V.“ (IGMG) in Baden-Württemberg, aber auch in Postings in den sozialen Netzwerken wurde die ungebrochene Loyalität zur Person ERBAKANs und zu seinen politischen Positionen ein weiteres Mal sichtbar.
http://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/ERBAKAN-Gedenken+wird+in+_Milli-Goerues_-Kreisen+hochgehalten

Der politische Ziehvater Recep Tayyip Erdoğans war davon überzeugt, dass der Islam die einzige Rettung für die Menschheit darstellt, was er für wissenschaftlich und historisch erwiesen hielt. 1973 stellte er seine Nationale Weltsicht, so die Übersetzung des Titels seines Buches „Millî Görüş“, vor. Die ideologischen Schlüsselbegriffe Millî Görüş [„Nationale Sicht“] und Adil Düzen [„Gerechte Ordnung“] bzw. Batil Düzen [nichtige oder falsche Ordnung] soll Erbakan in die türkische Debatte eingeführt haben, um in der noch stark laizistisch orientierten Türkei einem Verbot seiner Partei Millî Selamet Partisi, MSP, die von dieser streng islamischen Ideologie geprägt war, zu umgehen und für sich selbst strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern. Das ist ihm nicht gelungen.

Erbakan, der als Maschinenbauingenieur der Firma Deutz an der Entwicklung des Leopardpanzers beteiligt war, wollte die türkischen Bürger unter dem Dach von Nationalismus und einem an Koran und Sunna orientierten Islam vereinigen sowie ein am islamischen Recht, der Scharia, orientiertes Staatswesen errichten. Er ging von der oben beschriebenen zweigeteilten Weltordnung aus, die alle weltlichen und religiösen Regelungen des Lebens bestimme. Die westliche Politik bezeichnete er als eine „nichtige“ [batil] oder „falsche Ordnung“, da sie nicht auf Gerechtigkeit, sondern Macht basiere.

Der Westen werde von „einem rassistischen Imperialismus, das heißt dem Zionismus“ regiert. Dieser sei vor 5765 Jahren durch ein „Zauberbuch mit Namen Kabbala“ entstanden. Erbakan sprach offen von einer angeblichen zionistischen Weltverschwörung und davon, dass der Zionismus alle Kreuzzüge organisierte, die „Sekte des Protestantismus“ schuf und sie mit der Etablierung der kapitalistischen Ordnung beauftragte.

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Exkurs:
Und was wir gerne machen, das sind verbotne Sachen: Millionenbetrug bei Islamverband
Frühere Milli-Görüs-Funktionäre vor Gericht
Es geht um mutmaßlich verschwiegene Einkünfte etwa aus der Organisation von Pilgerreisen oder aus dem Verkauf von Gebetskalendern 2004 bis 2008. Aber auch um den politisch brisanten Vorwurf, 2005 bis 2009 Spendenmittel für Ankara abgezweigt zu haben.
https://www.berliner-zeitung.de/28433090
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Familiäre Verbindungen des Erbakan Clans zur Muslimbruderschaft

Ibrahim El-Zayat ist verheiratet mit Sabiha Erbakan, Dozentin für islamische Hermeneutik und Didaktik am Zentrum für Islamische Frauenforschung und -förderung [ZIF]. Sie ist die Schwester von Mehmet Sabri Erbakan, der wiederum ein Neffe von Necmettin Erbakan ist. Mehmet Sabri Erbakan, ein deutscher Arzt sowie muslimischer Funktionär, ist der Sohn des inzwischen verstorbenen Rechtsanwalts und Akgün Erbakan, einem jüngeren Bruder des muslimischen türkischen Politikers Necmettin Erbakan. Seine  Mutter ist die konvertierte deutsche Juristin und muslimische Multifunktionsträgerin Amina Hanna Erbakan [Deutschsprachige Islamische Frauengemeinschaft, DIF und Institut für Internationale Pädagogik und Didaktik, IPD].

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Politische Verbindungen zur Muslimbruderschaft

Mehmet Sabri Erbakan war viele Jahre als Generalsekretär der IGMG tätig und von 2001 bis 2002 dessen Vorsitzender.

Sein Schwager Ibrahim El-Zayat verwaltet als Generalbevollmächtigter der Europäischen Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft (EMUG) die etwa 300 Milli-Görüş-Moscheen in Deutschland, der Vater seines Schwagers Mehmet Sabri, Akgün Erbakan war der Stellvertreter der Organisation. Bruder Bilal El-Zayat war ebenfalls Funktionär in der MSV und steht heute der Islamischen Gemeinde Marburg vor.

Ibrahim ist auch Sekretär der 1996 gegründeten Stiftung „Nederlandse Moskeeenbouw – en Ondersteunings Gemeenschap“, die den Grundbesitz der niederländischen Milli Görüs verwaltet. 1997 gründete Ibrahim die Firma „SLM Liegenschaftsmanagement Gesellschaft für Finanzvermittlung und Consulting mbH“, die Grundstücke für Moscheebauten kauft sowie Moscheevereine beim Vorgehen zur Erlangung von Baugenehmigungen und der Finanzierung berät. Darüber hinaus betätigt er sich als Makler beim Kauf und Verkauf von Büro- und Geschäftsimmobilien für Privatinvestoren aus arabischen Ländern.

Weitere wichtige Aufgaben und einflussreiche Führungspositionen übernahm El Zayat in der MSV, IGD, FEMYSO, Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler/Innen e. V. [GMSG], IK, im Institut Européen des Sciences Humaines (IESH) bei Chateau-Chinon /Frankreich und des WAMY.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ibrahim_El-Zayat
Islamisches Konzil in Deutschland (IK)
Das Islamische Konzil in Deutschland (IK) wurde 1989 als deutscher islamischer Dachverband gegründet und war Mitglied der von Saudi-Arabien geführten Islamischen Weltliga.
Gründungsmitglieder des IK waren unter anderem die „Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e. V.“ (AMGT) als Vorgänger der „Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e. V.“ (IGMG), die „Föderation Islamischer Organisationen in Europa“ (FIOE), die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.“ (IGD) sowie die „Muslim Studenten Vereinigung in Deutschland e.V.“ (MSV). Weitere Mitglieder waren die „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.“ (ATIB), die „Union der Islamisch Albanischen Zentren in Deutschland“ (UIAZD), die „Vereinigung der Bengalischen Kulturzentren“ und die „Vereinigung der indonesischen Muslime in Deutschland“ sowie das Islamische Zentrum Frankfurt. Es sollen dem Konzil ausschließlich sunnitische Gruppen angehört haben. Sitz der Organisation war Frankfurt am Main.
Abdallah al-Turki, der Dekan der „Bin Saud-Universität“ in Riyadh und spätere Generalsekretär der „Islamischen Weltliga“, übernahm die Präsidentschaft und wurde später von Salah El-Din El-Gafrawi (FIOE) abgelöst. Weitere Spitzenpositionen hatten Ibrahim El-Zayat (Generalsekretär, MSV), Hassan Özdögan (Vizepräsident, Milli Görüs), Ahmed Kajusevic (Finanzreferent, Islamisches Zentrum Frankfurt) und Ahmad Al-Khalifa (Referent für interreligiösen Dialog, Islamisches Zentrum München) inne.
Tätigkeitsbereiche des Islamischen Konzils waren unter anderem Unterstützung bei der Schaffung islamischer Kulturzentren und Moscheen, Unterstützung bei der Gründung eigener islamischer Printmedien, Hilfestellung bei der Integration, Initiierung und Koordinierung von Hilfsaktionen bei Naturkatastrophen und in Kriegs- und Notstandsgebieten, vor allem in Bosnien-Herzegowina, und auch Förderung des interreligiösen Dialogs.
Ab dem Jahr 2000 sind (Stand 2003) von der Bundesregierung keine Aktivitäten des IK mehr festgestellt worden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Islamisches_Konzil_in_Deutschland
Das IESH wurde 1990 gegründet von der Föderation Islamischer Organisationen in Europa (FIOE) zusammen mit der Union des Organisations Islamiques de France (UOIF) und 1992 eröffnet. Es ist eine Vereinigung nach dem Gesetz von 1901. Es bietet drei Studiengänge an, für die die Bewerber das Baccalauréat oder Abitur nicht zwingend abgelegt haben müssen:
• Institut der arabischen Sprache Zweijähriges Studium des modernen und koranischen Arabisch.
• Institut für Imam- und Lehrerausbildung Nach zwei Jahren ist ein Abschluss als „Imam und Murabbi“ (Vorbeter und Erzieher) möglich.
• Europäische Fakultät für Islamische Studien Nach drei, ursprünglich vier Jahren kann ein Abschluss in Scharia und Usul ud-Din erreicht werden.
Das IESH bietet auch Fernstudienkurse an, die Prüfungen können in verschiedenen europäischen Hauptstädten abgelegt werden. Die Präsenzstudenten werden im IESH untergebracht und versorgt.
Die inhaltliche Ausrichtung des IESH wird von einem wissenschaftlichen Beirat bestimmt, dem als Vorsitzender Yusuf al-Qaradawi und Faisal Mawlawi angehören, die auch Präsident und stellvertretender Präsident des „Europäischen Rat für Fatwa und Forschung“ (ECFR) sind. Die Fatawa [Sg. Fatwa] des ECFR werden im IESH als Referenz verwendet. Der IESH Château-Chinon Direktor Zuhair Mahmood aus dem Irak war 1983 Mitbegründer der UOIF [französischer Zweig der MB].
Da die private Hochschule in Frankreich nicht akkreditiert ist, wird der erlangte Abschluss und der Studentenstatus nicht staatlich anerkannt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Institut_Europ%C3%A9en_des_Sciences_Humaines
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Jugendangebote der Muslimbruderschaft in Hessen – Verflechtungen

Laut des nordrhein-westfälischen Innenministeriums reichen die Verbindungen der IGD „durch persönliche Kontakte von Funktionären und gemeinsame Projekte sowohl in den Bereich von islamisch-extremistischen Organisationen arabischstämmiger als auch türkischstämmiger Muslime, sowie zu einer islamischen Hilfsorganisation, die im Verdacht steht, heimlich den islamistischen Terrorismus zu unterstützen.“
https://vunv1863.wordpress.com/2016/10/29/kaderkinder/

Marburg: Eine Stadt liebt die Muslimbrüder

Orientbrücke und Islamische Gemeinde Marburg feiern Jubiläum – Marburger Offizielle feiern mit

Wieder gab es Ärger wegen der Referenten eines Vortrags an einer Uni. Diesmal sollte im Audi-Max der Uni Marburg, natürlich mit Wissen des Vorsitzenden der Islamischen Gemeinde Marburg, Dr. Bilal El-Zayat, Sheikh Taha Amer, Geschäftsführer und Schriftführer im Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland [RIG, RIGD] [5], Absolvent der Al-Azhar Universität[6] sowie Imam des Islamischen Zentrums in der Eichenstraße in Frankfurt am Main, zur Rolle der Moscheen in Deutschland referieren. Der Gast sagte sein Kommen selbst ab, nachdem die Universität als Hausherr sich zu seiner Person erkundigte. Die Vorsicht war, wie sich herausstellte, tatsächlich angebracht, denn der Rat ist guter Kunde des hessischen Verfassungsschutzes. Zu dem Gastredner und seiner Institution befragt sagte El-Zayat, der Gemeindevorsteher: „Wir wussten nicht, dass er vom Verfassungsschutz erwähnt wird“. Aufgrund der Nachfragen habe Sheikh Taha Amer von sich aus sein Kommen abgesagt. „Wir hätten ihn nicht ausgeladen. Er ist anerkannt, wir haben ihn schön öfter gehört.“

[5] Der Vorstand des Rats der Gelehrten und Imame besteht aus
– Dem Vorsitzenden, Dr. Khaled Hanafy, Hochschullehrer der Al-Azhar-Universität (Islamisches Recht) sowie Imam und Rechtsberater des Islamischen Informationszentrums in Frankfurt am Main– Dem Stellvertretenden Vorsitzenden, Sheikh Mohammed Mustafa Antar, Absolvent der Azhar-Universität, Imam der Tarik ibn Ziad Moschee in Frankfurt am Main
– Geschäftsführung und Schriftführer ist Sheikh Taha Amer, Absolvent der Al-Azhar Universität sowie Imam des Islamischen Zentrums in Eichenstraße, in Frankfurt am Main.
Dem RIGD gehörten viele Fachausschüsse, denen ein Sprecher vorsitzt und die sich mit Spezialfragen im Zusammenhang mit dem islamischen Leben in Deutschland und in Europa befassen.
Ähnlich wie der ECFR [European Council for Fatwa and Research] auf europäischer Ebene erhebt der RIGD den Anspruch, als wissenschaftliche Autorität in Fragen der Koranauslegung für die in Deutschland lebenden Muslime zu fungieren. Er steht sowohl organisatorisch als auch ideologisch der IGD nahe.

[6] Die Al-Azhar ist eine islamische wissenschaftliche Institution von internationalem Rang, die ihren Sitz in Kairo hat. Als Lehrstätte ist sie genießt sie unter Muslimen höchste Anerkennung und ist auch in nicht islamischen Ländern äußerst bekannt. Studierende erhalten dort neben ihrer beruflich-wissenschaftlichen Qualifikation jeweils auch immer eine profunde religiös-islamische Ausbildung.

Feier der Islamischen Gemeinde sorgt für Wirbel
hessenschau am 25.11.2016
http://www.hessenschau.de/gesellschaft/feier-der-islamischen-gemeinde-sorgt-fuer-wirbel,marburg-muslimbruderschaft-100.html
https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/25/marburg-eine-stadt-liebt-die-muslimbrueder/
Zur Betreiberin des Blogs vunv
http://www.allgemeine-zeitung.de/politik/hessen/islamisten-im-rhein-main-gebiet-bloggerin-die-szene-ist-groesser-als-man-denkt_17290479.htm

Zu den Unterstützern der Veranstaltung gehörte ferner der Verein „Orientbrücke Marburg e.V.“. Er ist laut Bericht des Bundes-Verfassungsschutzes von 2013 Mitglied in der Islamische Gemeinschaft in Deutschland IGD, die als bundesweit größte Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft gilt.

Auf Initiative der IGD wurde im Dezember 2012 das „Europäische Institut für Humanwissenschaften“ (EIHW) in Frankfurt am Main gegründet, ein Pendant zur IESH in Frankreich. Die Einrichtung soll Studienabschlüsse in arabischer Sprache und Islamwissenschaft vermitteln. Damit strebt die IGD eine Alternative zum staatlich geförderten Vorhaben an, Imame und muslimische Theologen an deutschen Universitäten auszubilden.

Die IGD zählt zu den ältesten muslimischen Organisationen in Deutschland. Heute hat die IGD ihren Hauptsitz in Köln. Damit verfügt die IGD über 10 Büros im Bundesgebiet.

Die im Jahre 1994 gegründete „Muslimische Jugend in Deutschland e. V.“ [MJD] gilt aufgrund personeller Verflechtungen als Jugendorganisation der IGD. Sie hat ihren Sitz in Berlin und organisiert sich in bundesweiten „Lokalkreisgruppen“. Der Verein bietet jungen Muslimen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Für Außenstehende ist dabei meist nicht ersichtlich, dass im Schulungs- und Freizeitangebot der MJD auch Gedankengut der MB propagiert wird.

Die IGD ist um eine angebliche Verselbstständigung der ihr nachgeordneten Islamischen Zentren bemüht. Damit entstehen Vereinsstrukturen, die von deutschen Sicherheitsbehörden nur schwer kontrollierbar sind und die die tatsächliche Anbindung an die IGD verschleiern. Dieses Vorgehen ermöglicht den neu gegründeten selbstständigen Vereinen, für sich die Gemeinnützigkeit (steuerrechtliche Vorteile) zu beantragen. Die IGD selbst verlor 1999 die Gemeinnützigkeit.

http://www.kas.de/wf/de/71.15455/

Die IGD gilt als wichtiger Akteur im europäischen MB-Netzwerk. Sie ist Gründungsmitglied der „Föderation der Islamischen Organisationen in Europa“ [FIOE] mit Sitz in Brüssel. Bei der FIOE handelt es sich um den Dachverband aller MB-nahen Organisationen in Europa. Eigenen Angaben zufolge vereinigt die FIOE Organisationen aus 28 Staaten, darunter viele nationale Dachverbände wie die „Union des Organisations Islamiques de France“ [UOIF] und die „Muslim Association of Britain“ [MAB]. In enger Verbindung zur FIOE steht der „Europäische Rat für Fatwa und Islamstudien“ [ECFR] mit Sitz in Dublin. Seit seiner Gründung 1997 steht er unter dem Vorsitz von Yusuf al-Qaradawi, dem in Katar lebenden Cheftheologen der Muslimbruderschaft. In Frankfurt am Main gibt es seit 2004 den „Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland e. V.“ [RIG, RIGD]. Ähnlich wie der ECFR auf europäischer Ebene erhebt der RIG den Anspruch, als wissenschaftliche Autorität in Fragen der Koranauslegung für die in Deutschland lebenden Muslime zu fungieren.

Vorrangiges Ziel der IGD ist es, die hier lebenden Muslime ideologisch zu beeinflussen und für sich zu gewinnen. Bei öffentlichen Auftritten werden Bekenntnisse zur MB und verfassungsfeindliche Äußerungen vermieden. Vertreter der Organisation weisen immer wieder darauf hin, dass hier lebende Muslime sich vom islamistischen Terrorismus zu distanzieren und die Gesetze zu beachten haben. Die von der Organisation betriebenen Islamischen Zentren dienen jedoch zum einen als Veranstaltungsorte für politische Agitation, zum anderen erfüllen sie als Begegnungsstätten die Funktion einer Klammer für Anhänger islamistischer Organisationen diverser Länder. Aufgrund der ideologischen Ausrichtung an der MB sind die Aktivitäten der IGD geeignet, unter den in Deutschland lebenden Muslimen eine ablehnende Haltung gegenüber europäischen Werten zu verstärken und Demokratiedistanz zu fördern.

Die Muslimbruderschaft in Deutschland
http://www.kas.de/wf/de/71.15455/
Islamische Vereine und Verbände in Deutschland
Thomas Lemmen: Islamische Organisationen in Deutschland. Friedrich-Ebert-Stiftung (Abt. Arbeit und Sozialpolitik), Bonn 2000, ISBN 3-86077-880-3.
http://www.fes.de/fulltext/asfo/00803008.htm
Islamische Organisationen in Deutschland
Organisationsstruktur, Vernetzungen und Positionen zur Stellung der Frau sowie zur Religionsfreiheit

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Der Sohn von Leitwolf Alparslan Türkes – Abgeordneter der AKP im türkischen Parlament

Yıldırım Tuğrul Türkeş [* 1. Dezember 1954 in Istanbul] ist ein türkischer Politiker und seit 2015 Parlamentsabgeordneter der AKP. Er ist der Gründer und ehemaliger Vorsitzender der Partei der Erleuchteten Türkei [Aydınlık Türkiye Partisi, ATP], mit der er sich von der rechtsextremen Partei der Nationalistischen Bewegung [MHP] abspaltete.

Als sein Vater Alparslan Türkeş am 4. April 1997 starb, wurde Devlet Bahçeli [Devlet Bahceli] bei einem außerordentlichen Parteitag zum neuen Vorsitzenden der MHP gewählt. Tuğrul Türkeş trat aus der MHP aus und gründete am 27. November 1998 die „Partei der Erleuchteten Türkei“.

Bei der Parlamentswahl 2007 einigte er sich mit Devlet Bahçeli und wurde als MHP-Abgeordneter für die Provinz Ankara in die Große Nationalversammlung gewählt.

Nach der Wahl 2015 wurde er im August 2015 von Ahmet Davutoğlu, damals Vorsitzender der Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung AKP und Ministerpräsident der Türkei, eingeladen, einen Posten in seiner Übergangsregierung einzunehmen. Entgegen der Parteilinie der MHP entschied sich Türkeş, die Einladung anzunehmen und wurde Stellvertretender Ministerpräsident im Übergangskabinett. Daraufhin wurde er aus der MHP ausgeschlossen.

Im Juli 2017 erklärte die Regierung der Niederlande, dass Türkes dort nicht willkommen ist. Er soll nach dem Willen der niederländischen Regierung nicht an einer geplanten Feier zum Jahrestag des Putschversuchs in der Türkei 2016 in Apeldoorn teilnehmen. Angesichts der „bilateralen Beziehung beider Länder“ sei ein Besuch eines Mitglieds der türkischen Regierung zurzeit nicht erwünscht, erklärte Den Haag.[7]

[7] Türkische Regierungsmitglieder in Niederlande unerwünscht, n-tv, 7. Juli 2017

Neben Türkisch beherrscht er Englisch. Er ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

Entwicklungen in der Ülkücü-Bewegung nach dem Tod von Alparslan Türkeş

Als Türkeş am 1997 starb, dachten viele, dass diese von ihnen als anachronistisch angesehene Organisation ohne ihren Başbuğ (Führer) nicht überleben könnte. Tatsächlich geriet die Bewegung in eine schwere Zerreißprobe. Starke Kräfte innerhalb der Organisation versuchten, Türkeş Sohn, Tuğrul Türkeş, zum Parteivorsitzenden zu machen. Während des außerordentlichen Parteitags kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.

Zwei Monate später wurde der außerordentliche Parteitag fortgesetzt und Tugrul unterlag im zweiten Wahlgang dem früheren MHP-Generalsekretär Devlet Bahceli. Der ordentliche Parteitag im November 1997 bestätigte Bahceli in diesem Amt. Nachdem er den Machtkampf gewonnen hatte, trat Tuğrul Türkeş aus der MHP aus und gründete am 27. Februar 1998 die Partei der  ‚Erleuchteten Türkei‘ (Aydin lik Türkiye Partisi – ATP).

Erdogan

Parteiämter

1984 rückte Erdoğan in den Vorstand der inzwischen gegründeten Nachfolgepartei auf, der Wohlfahrtspartei [Refah, RP], und wurde stellvertretender Vorsitzender. Nach deren Verbot gehörte er bis zu seinem Austritt 1998 der nächsten Milli Görüs Partei an, der Tugendpartei [Fazilet, FP]. 2001 gründete er mit anderen ehemaligen Mitgliedern der Tugendpartei die Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung [AKP], Ende September 2012 wurde er als Parteichef bestätigt.

Aufgrund seiner Wahl zum Staatspräsidenten musste Erdoğan, wie gesetzlich vorgeschrieben, im August 2014 den Parteivorsitz niederlegen. Nachdem im Frühjahr 2017 im Zuge einer Änderung der Verfassung die Trennung beider Ämter aufgehoben worden war, wurde er auf einem Sonderparteitag am 21. Mai 2017 erneut zum Parteivorsitzenden gewählt.

Oberbürgermeister von Istanbul

In der Folge des ISKI-Skandals erhielt der zunächst als chancenlos geltende Erdoğan als Kandidat bei den Istanbuler Kommunalwahlen die Gelegenheit zum Wahlerfolg und begann damit seine politische Karriere.

Die Wohlfahrtspartei nominierte Erdoğan 1994 als Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters von Istanbul. Er gewann überraschend die Wahl und wurde Nachfolger von Nurettin Sözen. In der frühen Phase seiner Amtszeit verfolgte er eine konservative Politik, die der Ausrichtung seiner im islamischen Milieu verhafteten Wählerschaft entsprach. So wird seit seiner Amtszeit in städtischen Lokalen kein Alkohol mehr ausgeschenkt [in der privaten Gastronomie ist dies jedoch weiterhin möglich]. In seiner Zeit als Bürgermeister fällt eine viel zitierte Aussage Erdoğans bei einer Pressekonferenz: Laizistisch und gleichzeitig ein Moslem zu sein, sei nicht möglich [„Hem laik hem Müslüman olunmaz“]. In einem Interview mit der Zeitung Milliyet bezeichnete er sich als Anhänger der Scharia. In einem Sonntagsgespräch mit Nilgün Cerrahoğlu erwiderte er auf die Frage, wie es mit der Demokratieverbundenheit der Wohlfahrtspartei aussehe:

“Dört dörtlük. Ama demokrasi amaç mı, araç mı? […] Biz diyoruz ki, demokrasi amaç değil, araçtır.”
„Perfekt. Aber ist Demokratie der Zweck oder das Mittel? […] Wir meinen, dass Demokratie nicht der Zweck, sondern das Mittel ist.“

Weitere religiöse Vorhaben betrafen die Einführung gesonderter Badezonen für Frauen oder getrennter Schulbusse für Jungen und Mädchen. Darüber hinaus erwarb er sich mit einer pragmatischen Kommunalpolitik Ansehen bei der Bevölkerung. Zu den erfolgreicheren kommunalpolitischen Initiativen gehörten die Modernisierung der Infrastruktur und die Verbesserung öffentlicher Dienste, beispielsweise der städtischen Entsorgungsdienste.

Seine außenpolitische Einstellung zum EU-Beitritt während seiner Zeit als Bürgermeister unterscheidet sich deutlich von seiner späteren Politik als Ministerpräsident. 1994 äußerte er sich gegen einen Beitritt zur EU. Dazu beschrieb er die EU als eine „Vereinigung der Christen“, in der die „Türken nichts zu suchen“ hätten.

Ministerpräsident

Wahlsieg 2002

Bei der Parlamentswahl 2002 errang er mit seiner AKP einen überragenden Wahlsieg, konnte allerdings aufgrund des bestehenden Politikverbots das Ministerpräsidentenamt nicht übernehmen. Nach der damaligen Rechtslage konnte nur ein Parlamentsabgeordneter zum Ministerpräsidenten gewählt werden. Daher wurde sein Stellvertreter Abdullah Gül Ministerpräsident. Erst nach einer Verfassungsänderung, die sein Politikverbot aufhob, und der Annullierung der Wahl in der Provinz Siirt konnte er nachträglich als Abgeordneter ins Parlament einziehen. Er wurde am 12. März 2003 Ministerpräsident, Gül übernahm den Posten des Außenministers.

Anfänglich verabschiedete das Parlament weitgehende Reformen zur Demokratisierung des Landes. Die Todesstrafe wurde abgeschafft, die Meinungsfreiheit zunächst erweitert, der Kampf gegen die Folter verstärkt. Die Lage der Kurden wurde durch die Zulassung kurdischer Sprachkurse und TV-Programme verbessert. Auch betrieb Erdoğan zu dieser Zeit eine Annäherung an Armenien. Er lud die armenische Regierung ein, eine aus türkischen und armenischen Wissenschaftlern bestehende Historikerkommission zur Aufarbeitung des Völkermords an den Armeniern zu gründen, den er persönlich bestreitet. Außenpolitisch verfolgte Erdoğan nur am Anfang die weitere Annäherung der Türkei an die EU mit dem Ziel eines baldigen Beitritts, was im deutlichen Gegensatz zu seinen früheren Positionen stand. Unter seiner Führung verbesserte sich das Verhältnis der Türkei zu ihren östlichen Nachbarn deutlich. Die Beziehungen zum syrischen Regime galten bis zum Bürgerkrieg in Syrien als überaus gut.

Parlamentswahl 2007 und 2011

Die AKP erreichte unter Erdoğans Führung bei der Parlamentswahl 2007 46,58 Prozent der Stimmen und damit die absolute Mehrheit im Parlament. Erdoğan sagte zu dieser Zeit noch, er wolle Kontinuität in der Außenpolitik im Hinblick auf den Europakurs wahren. Ab dem 29. August 2007 führte er das zweite Kabinett Erdoğan an.

Bei der Parlamentswahl 2011 erzielte die AKP unter Erdoğan 49,84 Prozent und damit 327 Sitze in der Nationalversammlung, verfehlte aber die angestrebte Zweidrittelmehrheit, die notwendig gewesen wäre, um ohne andere Parteien und Volksbefragungen die Verfassung ändern zu können. Ab dem Juli 2011 bis August 2014 führte er das dritte Kabinett Erdoğan an und wechselte im August 2014 in das Amt des Staatspräsidenten. Sein Nachfolger als Ministerpräsident wurde Ahmet Davutoğlu.

Bürgerproteste 2013

Die Regierung Erdoğan ging im Mai 2013 mit Gewalt gegen Proteste gegen ihn vor, die, ausgehend vom Istanbuler Taksim-Platz, auch auf andere Städte übergriffen. Die Zeit schreibt dazu: „Premier Erdoğan lässt Proteste gegen Baumfällungen niederknüppeln. Er agiert mehr und mehr wie ein Despot, die Türken begehren auf.“

Korruptionsskandal vom Dezember 2013

Im Dezember 2013 geriet die von Erdoğan gebildete Regierung in einen Korruptionsskandal. Türkische polizeiliche Ermittlungsbehörden verhafteten aufgrund dessen unter anderem die Söhne des Innenministers Muammer Güler, des Europaministers Egemen Bağış, des Wirtschaftsministers Zafer Çağlayan und des Umweltministers Erdoğan Bayraktar. In den folgenden Tagen traten alle vier von ihren Ämtern zurück. Auf Druck der Regierung Erdoğan wurde eine große Anzahl von polizeilichen Ermittlern entlassen.

Nach der gewonnenen Präsidentschaftswahl am 10. August 2014 wurde Erdoğan noch im selben Monat als neuer Präsident vereidigt. Von nun an strebte Erdoğan eine Ausweitung der Kompetenzen des Präsidentenamts an. Abdullah Gül, sein Vorgänger im Präsidentenamt, sieht dies kritisch und plädiert dafür, die Rechte des Parlaments gegenüber der Exekutive zu stärken. Im Spiegel wurde bereits 2010 von einer Verfassungsreform Erdoğans berichtet, wonach das bisherige parlamentarische System in ein Präsidialregime mit weitgehenden Befugnissen des Präsidenten umgewandelt werden sollte.

Kabinett Davutoğlu

Präsident Erdoğan betraute Ahmet Davutoğlu im August 2014 mit der Regierungsbildung für die restliche Zeit der Wahlperiode. Das Ziel der AKP, eine Zweidrittelmehrheit der Mandate für eine Verfassungsänderung oder zumindest eine 3/5-Mehrheit der Mandate für die Einleitung eines Referendums zu bekommen, wurde jedoch deutlich verfehlt. Mit der Regierungsbildung wurde Davutoğlu beauftragt, und nachdem dieser keine Koalition hatte erreichen können und den Auftrag zurückgab, setzte Schnuckel-Schnauzbart-Chef-Osman, pardon setzte der Präsident die Neuwahl der Nationalversammlung für November 2015 an.

Bei der Neuwahl erreichte die AKP mit ihrem Ministerpräsidentenkandidaten Davutoğlu 49,5 % der Stimmen und gewann mit 317 von 550 Mandaten die absolute Mehrheit im Parlament. Ahmet Davutoğlu wurde von Präsident Erdoğan dann erneut mit der Regierungsbildung beauftragt.

Anfang Mai 2016 wurde aus dem Umfeld des Präsidenten öffentlich Kritik an der Arbeit von Ministerpräsident und Parteichef Davutoğlu geäußert. Dieser hatte sich kritisch gegenüber einer Verfassungsänderung in Richtung Präsidialsystem geäußert. Am 5. Mai gab der amtierende Ministerpräsident bekannt, dass er beim Sonderparteitag der AKP am 22. Mai nicht mehr für den Parteivorsitz kandidieren werde, was auch den Rückzug von seinem Staatsamt bedeutete, und begründete dies mit Differenzen im Parteivorstand. Nachdem am 22. Mai sein Nachfolger Binali Yıldırım zum Parteichef gewählt wurde, reichte Davutoğlu seinen Rücktritt als Ministerpräsident ein.

Kabinett Yıldırım

Nach Davutoğlus Rücktritt betraute Erdoğan den neuen AKP-Parteichef Binali Yıldırım am 22. Mai 2016 mit der Bildung einer neuen Regierung. Diese wurde eine Woche später mit 315 Stimmen vom Parlament bestätigt.

Ausnahmezustand und Verfolgung der Opposition

Siehe auch: Maßnahmen nach dem Putschversuch in der Türkei 2016

Am Abend des 15. Juli 2016 kam es zu einem Putschversuch von Teilen des Militärs. Der Putschversuch hatte keinen Rückhalt in der Bevölkerung und auch nicht bei der politischen Opposition und nur wenig Unterstützung im Militär. Bereits am nächsten Tag fiel der Putsch in sich zusammen. Die Regierung machte frühzeitig die Gülen-Bewegung für den Putschversuch verantwortlich, was diese zurückwies.

Nach diesen Ereignissen hat das Parlament zunächst einen dreimonatigen Ausnahmezustand beschlossen, was der Regierung unter Ministerpräsident Yıldırım und dem Präsidenten größere Vollmachten gab, wovon die Regierung umfangreich Gebrauch machte bei der massenhaften Entlassung von unliebsamen Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Der Ausnahmezustand wurde danach mehrmals um jeweils drei Monate verlängert. Zuerst Anfang Oktober, danach Anfang 2017 zum Anlass des Anschlags auf den Nachtclub Reina in Istanbul in der Neujahrsnacht 2016/2017, so dass er den Tag des später anberaumten Verfassungsrefendums einschloss. Einen Tag nach dem Referendum wurde der Ausnahmezustand erneut um drei Monate verlängert.

Während dieser Zeit wurden 81.494 Personen aus dem Staatsdienst entlassen. 11 Abgeordnete sowie 1.400 Funktionäre der Oppositionspartei HDP wurden inhaftiert. Seit dem Putschversuch 2016 sitzen inzwischen über 50.000 Verdächtige wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung in Untersuchungshaft, davon 8816 Polizisten, 6982 Soldaten (167 Generäle), 2431 Richter und Staatsanwälte sowie 23 Provinzgouverneure.

Verfassungsreferendum 2017

Am 16. April fand eine Volksabstimmung zu Verfassungsänderungen statt. Diese wurde von der AKP gemeinsam mit der MHP initiiert, die dazu mit ihrer gemeinsamen Dreifünftelmehrheit befugt waren. Mit der Abstimmung entschieden die Wähler, ob 69 Artikel der Verfassung geändert werden sollen. Hierbei ging es vor allem um die Bündelung der Exekutivbefugnisse und mehr Einfluss auf die Justiz in der Hand des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Damit ging auch die Änderung der Regierungsform von einem Parlamentarischen Regierungssystem hin zu einem Präsidialsystem einher. Die Venedig-Kommission des Europarates warnte im Vorfeld bereits vor einem „persönlichen Regime“ und sprach von der Gefahr des Abgleitens in ein diktatorisches System.

Das Referendum ging mit 51,41 % pro Verfassungsänderung aus. Die Opposition sprach von Wahlbetrug und wies auf den Hohen Wahlausschuss hin, der am (frühen) Wahltag Stimmzettel und Umschläge ohne Stempelabdruck für gültig erklärte. Damit seien bis zu drei Millionen Stimmen zugunsten des „Ja-Lagers“ herbeigeführt worden. Dass die Wahl durch Wahlbetrug entschieden wurde, legen auch Forschungsergebnisse von Wiener Statistikern vom Complexity Science Hub Vienna nahe.

Integration muss nicht und darf nicht scheitern. Resümee zu meinem gesamten Text:

Carlo Schmid [1896 – 1979], SPD Mitglied und einer der Väter und Mütter unseres Grundgesetzes am 08.09.1948
„Soll diese Gleichheit und Freiheit völlig uneingeschränkt und absolut sein, soll sie auch denen eingeräumt werden, deren Streben ausschließlich darauf geht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten? Also: Soll man sich auch künftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik z. B. den Nationalsozialisten gegenüber verhalten hat? Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“

Integration mit Islamverbänden als gleichberechtigte Kooperationspartner kann meines Erachtens nur dann gemeinsam mit Islamverbänden gelingen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Demokratische Streitkultur statt interreligiöser Dialog [z. B. Deutsche Islamkonferenz]

Vorzuziehen sind gleichberechtigte, sachorientierte und auf dem Grundgesetz basierende, ergebnisoffene Debatten, bei denen nicht verpflichtend eine Lösung gefunden werden muss, mit der beide einverstanden sind. Im Idealfall einigt man sich auf einen goldenen Mittelweg, man kann sich aber auch trennen, ohne zu einem Ergebnis gekommen zu sein. Es kann auch sein, dass eine Partei aufgrund der Mehrheitsverhältnisse wesentliche Positionen aufgeben muss, während die andere ihre Forderungen durchsetzt.

Gespräche mit Rede und Gegenrede, bei denen dem Selbstverständnis des Wortes Dialog entsprechend zwingend vorausgesetzt wird, das sich die Kontrahenten auf einen für beide gangbaren Kompromiss einigen müssen, führen offensichtlich zur Aushöhlung des GG [vgl. bekennender Islamischer Religionsunterricht in NRW]. Die allgemeinen, unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechte sind aber nicht verhandelbar. Wir brauchen ein klares nein zur Scharia, no sharia anywhere, UDHR [AEMR] everywhere.

Keine Rechtsspaltung. Alle Menschen sind nach Art. 3 Abs. 1 GG vor dem Gesetz gleich, sie haben die gleichen Rechte und Pflichten. Beispielsweise gilt die Bauordnung für „Kartoffeln“ genauso wie für muslimische Mitbürger, auch für Nichtdeutsche gilt das Menschenrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und sexuelle Selbstbestimmung. Der Staat hat laut Art. 3 Abs. 2 GG die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Es gilt die Einheit der Rechtsordnung, alle Rechtsnormen sollen ein widerspruchsfreies System bilden. Nach dem Grundsatz der Einheit der Verfassung dürfen die einzelnen GG-Bestimmungen nicht isoliert betrachtet und nicht nur aus ihrem jeweiligen Wortlaut heraus interpretiert werden. Vielmehr müssen alle Verfassungsrechtsnormen so angewendet werden, dass sie mit den grundlegenden Prinzipien des GG in Einklang bleiben. Da die Verfassung die rechtliche Grundordnung des gesamten politischen, gesellschaftlichen und individuellen Lebens ist, wird ihre einheitliche Auslegung zum vorrangigen Interpretationsprinzip. Mit der Sinnermittlung der „inneren Harmonie des Verfassungswerkes“ hängt die Auslegungsrichtlinie konkreter Konkordanz der Verfassungsrechtsgüter aufs engste zusammen.

In einer Gemeinschaft, wie sie in einem Staat naturgemäß besteht, würde eine freie, uneingeschränkte Berufung auf Grundrechte durch die verschiedenen Menschen dazu führen, dass sie sich ständig gegenseitig behindern, da sie sich in ihren Zielen voneinander unterscheiden [Grundrechtekollision]. Beschränkungen sind also zwingend notwendig. Um zu verhindern, dass durch diese Beschränkungen die Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt werden, sind diese aber ausschließlich innerhalb festgelegter Grenzen zulässig. Bei allen Beschränkungen darf der Wesensgehalt, die Kernaussage eines Grundrechts, nicht angetastet werden, außerdem muss die Beschränkung verhältnismäßig sein. Die Einschränkungen dürfen ferner nur durch die folgenden drei Schrankentypen erfolgen:

Verfassungsunmittelbare Schranken
Verfassungsunmittelbare Schranken sind unmittelbare Begrenzungen eines Grundrechts direkt im Grundgesetztext, zum Beispiel Artikel 2 I, 5 II, 8 I, 9 II GG.
Gesetzesvorbehaltsschranken
Ein Grundrecht wird durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt [vom Grundgesetz wird auf ein Gesetz verwiesen], zum Beispiel Artikel 4 III, 8 II, 13 III GG.
Gesetzesvorbehaltsschranken können weiter eingeteilt werden in Regelungsvorbehalte [zum Beispiel Artikel 12 I GG] und Eingriffsvorbehalte [zum Beispiel 13 II GG].
Verfassungsimmanente Schranken
Verfassungsimmanente Schranken sind Schranken, die sich aus dem System des Grundgesetzes mit gleichrangigen Grundrechten ergeben. Immer dann, wenn Grundrechte gegenseitig in Konkurrenz treten, muss im konkreten Einzelfall entschieden werden, wie weit die beteiligten Grundrechte jeweils eingeschränkt werden müssen.
Verfassungsimmanente Schranken gelten für alle Grundrechte. Also auch für die, die von ihrem Wortlaut her schrankenlos erscheinen, wie etwa die Glaubensfreiheit und das praktizieren eines Glaubens  GG).
Einzige Ausnahme ist der Artikel 1 I GG. Er kann nie eingeschränkt werden.
Jede Einschränkung setzt im Übrigen ein formell und materiell rechtmäßiges Gesetz voraus. Durch rechtswidrige Gesetze können Grundrechte nicht eingeschränkt werden.

Rechtsstaatlichkeit

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten rechtlich gebunden sind, der insbesondere in seinem Handeln durch Recht begrenzt wird, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern.

Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Forderungen an ein politisches Gemeinwesen und dient zusammen mit anderen Strukturierungen [z. B. dem Subsidiaritätsprinzip, Übermaßverbot, Verhältnismäßigkeitsgebot] der Verwirklichung und Kultivierung der Demokratie.

Zu einem Rechtsstaat gehören also unbedingt:

die rechtliche Gewährleistung der allgemeinen, unteilbaren und unveräußerlichen sowie unverhandelbaren Menschenrechte, insbesondere:
die rechtliche Garantie eines Zusammenlebens der Menschen in gleicher persönlicher Freiheit,
die Sicherung materieller Gerechtigkeit,
die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit [certitudo] und Realisierungsgewissheit [securitas] und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen,
die institutionelle Mäßigung staatlichen Handelns durch Gewaltenteilung, Übermaßverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,
die Gesetzesbindung allen staatlichen Handelns durch einen Vorrang des Gesetzes,
der Vorbehalt einer gesetzlichen Ermächtigung für alle belastenden staatlichen Akte,
die Überprüfbarkeit der staatlichen Akte durch unabhängige Gerichte, insbesondere darauf, ob staatliches Handeln, das in die Rechte eines Einzelnen eingreift, gesetzmäßig und der Situation angemessen ist [Verhältnismäßigkeitsprinzip]
die Rechtsweggarantie.

Gabi Schmidt, 06. November 2017

477. Berliner Thesen

16. September 2017

أسباب النزول

asbābu n-nuzūl

Allahs Einflüsterungsprogramm, die Offenbarungsanlässe

Die Berliner Thesen (Muslimisches Forum Deutschland) vom 02. Oktober 2015. Ein ironischer Zwischenruf

Der in modernen Farben angemalte „Geist eines humanistischen Islams“ lasse das theologische Dogma und den politisch-juristischen Wohlverhaltensbefehl des Islamischen Rechts (Scharia; Fiqh) zielgerichtet unangetastet.

Als MFD (Muslimisches Forum Deutschland) entfalte man die Kulisse von einem irgendwie demokratieverträglichen islamischen Change-Prozess, den man islamkonform (schariagehorsam) aus den Asbab an-nuzul (أسباب النزول), den Offenbarungsanlässen behauptet ableiten zu können.

„Der Islam ist keineswegs abgeschlossen, er unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess. Von diesem sind weder islamische Grundsätze noch religiöse Rituale betroffen, da diese nicht dem gesellschaftlichen Wandel unterliegen.“

Das bedeutet im Klartext: wir machen weiter, die Pflicht zum Hidschab („Kopftuch“), das frauenfeindliche islamische Familienrecht und Eherecht, die gesamte Scharia gelten hundertprozentig. Ein bisschen gegen das Kinderkopftuch anzureden, wirkt zeitgemäß und menschenfreundlich. Was wir nicht sagen: weibliche Kinder – Mädchen unter neun Mondjahren – müssen nach der ewigen und unverhandelbaren Scharia („das Tragen des Kopftuches bei Kindern“) den Hidschab noch gar nicht tragen.

Zur Frage einer Lehrerin oder Richterin mit islamischem Schleier, so säuseln wir als MFD, „orientieren wir uns am geltenden Recht“. Das allerdings kann und wird sich in die Richtung immer größerer Islamverträglichkeit ändern. Ansonsten bzw. bis dahin „orientieren“ wir uns auf dieses Objekt ungefähr so wie der Scharfschütze auf seine Zielscheibe hin.

Der Chitan, die MGM, ist ebenso Teil der besonders bedeutungsvollen islamischen Verhaltensweisen („religiöse Rituale“) wie der Chitan al-inath indonesisch sunat perempuan (FGM) – und da wandelt sich nichts, damit das mal klar ist. Wahrscheinlich ist auch die Verheiratung der ggf. neun Jahre alten Ehefrau so ein islamisches Zeremoniell. Dem islamischen Heiratsalter entsprechend unterliegen auch Talaq oder Polygamie, unsere Muftis oder Ayatollahs werden zum deutschen Nikah vielleicht einmal etwas sagen, nicht dem jeweiligen Trend, „nicht dem gesellschaftlichen Wandel“.

Andere religiöse Standards („islamische Grundsätze“) wie die Herabstufung des Nichtmuslims – er darf kein Erbe eines Muslims bekommen oder als Mann keine Muslima heiraten – stehen gar nicht erst nicht zur Debatte.

Den AEMR-fernen deutschen Freunden der Prinzipienlosigkeit und Multikultur malen wir den Bühnenhintergrund der permanenten islamischen Innovation. So muss sich noch niemand öffentlich festlegen und verliert keiner sein Gesicht.

Achja, diese Schulpflicht. Dort ist Sexualkunde „Teil des schulischen Bildungsauftrages“, der sich allerdings im Zweifelsfall an der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990) auszurichten hat und nicht an der Allgemeinen Erlärung der Menschenrechte (1948).

Klassenfahrten, insbesondere der Aufenthalt in Schullandheim und Jugendherberge, ab sofort bitte nur noch im Einklang mit Koran und Sunna. Im Sportunterricht ist Geschlechtertrennung selbstverständlich, ansonsten, ihr Schamlosen, ist züchtige Schwimmkleidung der Burkini weiblich und für die Jungen die den Körper bedeckende Badehose von Knie bis Bauchnabel.

Nun zu Hochschule und Universität. Durch uns deutsche Freunde oder gar Mitarbeiter von Al-Azhar, Darul-Uloom Deoband oder Teheraner Mullahs soll die historisch-kritische Methode „in der Auseinandersetzung mit dem Koran und der Sunna“ ein bisschen „ernst genommen“ werden.

Die zeitlose Scharia und die historisch-kritische Methode. Seht selbst, säkulare Muslime oder Nichtmuslime, unser Gesicht ist da auch mal „ernst“, das muss euch doch wohl reichen. Die tausend Jahre alte islamische Rechtsfindung wird durch derlei Schirk und Kufr nicht berührt.

Säkulare Worthülsen kommen gut an: „Wir sind für die Trennung von Religion und Politik.“ Im religionsbezogen bekennend inkompetenten Staat kann sich die sogenannte Zivilgesellschaft besonders ungestört islamisieren. Ministerien und Parlamente, haltet euch endlich raus aus der Umma, wir wollen in den Himmel kommen und machen wir von nun an, was wir wollen.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

Berliner Thesen | Muslimisches Forum Deutschland, 02.10.2015

http://www.muslimisches-forum-deutschland.de/_PDF/Berliner-Thesen-des-MFD.pdf

Muslimisches Forum Deutschland (MFD)

Zum Sprecher des Muslimischen Forums Deutschland wurde der Psychologe Ahmad Mansour gewählt

https://de.wikipedia.org/wiki/Muslimisches_Forum_Deutschland

„Vor allem wir Muslime müssen in der Lage sein, der neuen Generation eine Religion anzubieten, die ohne Wenn und Aber hinter Demokratie und Menschenrechten steht“ (Ahmad Mansour)

https://www.merkur.de/politik/ich-schaeme-mich-experte-erklaert-unterschied-zwischen-islam-und-terror-zr-8386421.html

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta oder kurz AEMR

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

469. Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

14. Mai 2017

Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017). Von Ümmühan Karagözlü und Jacques Auvergne.

In seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 bittet der Bundesrat (BR 275/17(B) Beschlussdrucksache) darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob „insbesondere bei einem besonderen kulturellen Hintergrund“ Ausnahmen hinsichtlich des Heiratsmindestalters von achtzehn Jahren zu ermöglichen sind.

Den in der Begründung des Gesetzentwurfs genannten Bereich möglicher Rechtfertigungen für eine Minderjährigenehe, beispielsweise eine schwere und lebensbedrohliche Erkrankung oder eine krankheitsbedingte Suizidgefahr des minderjährigen Ehegatten, hält die Länderkammer für allzu eng und lässt über weitere Ausnahmen nachdenken.

Nachvollziehbarkeit sowie Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sollen dem Einzelfall weichen. Das Verfassungsorgan Bundesrat betont, dass vor dem Hintergrund der „prioritären Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls pauschale Lösungen nicht in Betracht kommen“ und fordert die „einzelfallbezogene Prüfung des Wohls des oder der betroffenen Minderjährigen in einem familiengerichtlichen Verfahren“.

Selbstverständlich hat das Verbot einer Ehe beispielsweise mit einer erst 14 oder 15 Jahre alten ‚Ehefrau‘ nicht nur im Einzelfall zu gelten, sondern ernst gemeint sowie ausnahmslos (Bundesrat: „pauschal“).

Völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, also ein Mensch unter 18 Jahren, die persönlichen Folgen eines Ehevertrags und Ehelebens nicht abschätzen und ist daher in seine Heirat nicht einwilligungsfähig, ihm fehlt die Ehemündigkeit. Dass Deutschland das Heiratsalter auf 18 Jahre, ohne Ausnahme, anheben will, ist daher überfällig.

Während Kindeswohl nichts anderes bedeuten kann als ‚Keine Heirat unter achtzehn‘, vermengt der Bundesrat in seinem Beschluss vom 12. Mai den Kindeswohlbegriff mit demjenigen eines die Gerechtigkeit angeblich sichernden Einzelfalles („aus Kindeswohlgesichtspunkten und Gründen der Einzelfallgerechtigkeit“). Selbst bei „besonderen kulturellen“ Gründen (Döner statt Currywurst?) unterscheidet sich das Kindeswohl eines noch nicht volljährigen Menschen mit Einwanderungsgeschichte nicht von demjenigen eines Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund.

Auch der Bundesrat unterliegt dem Verfassungsrecht. Art. 20 (3) GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung […] gebunden“. Daher hat die Länderkammer zu beachten: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (GG Art. 3 (1)), niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (s. GG 3 (3)).

Auch ein ganzheitlich verstandenes Kindeswohl („insgesamt das Wohl des Kindes“) hat der Bundesrat nicht mit dem sozialen Umfeld des Mädchens oder Jungen oder mit den seelischen Wünschen oder Nöten des Minderjährigen zu vermischen. Eine Ehe mit allen Rechten und Pflichten einzugehen kann dem Kindeswohl niemals entsprechen. Kinder oder Jugendliche gehören in keinem Fall vor den Traualtar oder ins Ehebett, auch „weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen“ rechtfertigen keine Kinderehen.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, der 40 jährige ‚Ehemann‘ einer Vierzehnjährigen ist nicht als Begleitperson anzuerkennen, sind durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen. Für eventuelle Kinder der Kinder existieren entsprechende Gesetze und Unterstützungsangebote. Es spricht nichts dagegen, dass die beiden Menschen weiterhin ggf. begleiteten Kontakt halten und sich sehen. Wenn sie sich lieben und zusammen leben möchten, können sie heiraten, sobald jeder 18 Jahre alt geworden ist.

Ümmühan Karagözlü; Jacques Auvergne

Q u e l l e n

Bundesrat am 12.05.2017

Drucksache 275/17 (Beschluss)

Stellungnahme des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/275-17(B).pdf

hhttp://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/275-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Regierungsentwurf

RegE: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_Kinderehe.html?nn=6704238

Deutscher Bundestag

Drucksache18/12086

25.04.2017

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (Vorabfassung)

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/120/1812086.pdf

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (18/12086) eingebracht, der am Mittwoch, 17. Mai 2017, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz steht. Die Sitzung unter Leitung von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-pa-recht-kinderehe/506500

https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a06/anhoerungen/bekaempfung-kinderehen/505928

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

20.08.2016

Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Begründung

Islamisches Recht ist Scharia. […]

https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/

467. Die einzige unbesprechbare Religion

28. März 2017

Nachtcafé zaubert den Islam weg

Goldener Besen Februar 2017. Den mit 0,00 € dotierten Preis des Monats erhält, wer am Erfolgreichsten das demokratische und rechtliche Problem schlechthin, die Scharia, wer das menschenrechtliche und damit nicht zuletzt frauenrechtliche Problem Nummer Eins, den Islam unter den sprichwörtlichen Teppich kehrt. Glücklicher Gewinner ist SWR Nachtcafé, Nebelwurf des Monats die Sendung vom 17. Februar 2017: Der Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?[1] Laudatio und viele, viele Querverweise von Jacques Auvergne.

Mit der Hidschra, wörtlich Auswanderung, der Flucht von Mekka nach Medina im Jahre 622 wurde der Islam Staat, von einem politischen Islam zu reden ist daher Tautologie. Andererseits ist der Islam, aus seiner Sicht, der einzige Weg, den Vorschriften Gottes gerecht zu werden und im Jenseits, inschallah, nicht in der Hölle zu brennen.

Taqarrub : rapprochement, vers Allah[2], muslims should always strive towards Allah[3], at-Taqarrub (التقرب), sich Annähern an Allah ist das Ziel.[4] Der Fitra (فطرة), fiṭra, entsprechend, dem geschöpflichen Ausgerichtetsein auf den Ewigen und Allmächtigen, ist von Geburt an jedermann ein Muslim und nur gewisse Eltern erziehen ihn zu einem Juden, Zoroastrier oder Christen.[5] Der Mensch an sich also strebe nach Annäherung an seinen Schöpfer beim Ziel der jenseitigen dauerhaften Nähe zu Gott, dem Verbleib in der Dschanna, dem islamischen Paradies.

Um das zu erreichen, um das Gewebe der Gnade zum unsichtbaren und undurchschaubaren, strengen und launischen Herrn und König nicht zu zerreißen, ist Seiner Anweisung, klar und deutlich[6] niedergeschrieben im Koran, und ist dem Befehl des vollkommenen Geschöpfes, Mohammed, zu lesen im Hadith, nachzukommen. Andernfalls ist im Diesseits zu wenig oder alles andere als Taqarrub und schlimmstenfalls wird das nichts im Jenseits mit dem glückseligen Verbleib im angenehm schattigen, grünenden, von klaren Bächen durchrieselten Garten, ihn ewiger Nähe zu Ihm. Für diese Schändlichen brennt im Dschahannam (ǧahannam), der Hölle, schreckliches Feuer. Als Frau den Körper nicht mit der von der Religion vorgeschriebenen Kleidung, mit dem Hidschab (ḥiǧāb) zu bedecken, nämlich mindestens bis auf Hände und Gesicht, führt ins ewigen Flammen. Die religionsrechtlich zulässige – halal (ḥalāl) – Nahrung schuldhaft zu verweigern, führt ebenfalls in die Hölle, um hier nur diese beiden wichtigen Beispiele zu nennen. Keine Diskussion! Glauben ist Gehorchen.[7]

Eine derartige, jeden Bereich des menschlichen Daseins ordnende Religion trennt weder zwischen Abwehr des Teufels und Politik noch zwischen Seelenrettung und Recht; vgl. Maududi: „The chief characteristic of Islam is that it makes no distinction between the spiritual and the secular in life. Das Hauptmerkmal der Islamischen Weltanschauung ist, dass sie keinen Konflikt – ja nicht einmal eine deutliche Trennung – zwischen dem geistigen und dem weltlichen Leben zulässt“. Zwischen Januar und März 1948 sprach Sayyid Abul Ala Maududi (1903–1979) in Radiosendungen, damit im Folgejahr nach der Teilung Indiens (Partition of India) und noch vor Verkündung der AEMR am 10. Dezember 1948 (ab 1947 sogenanntes Dominion of Pakistan, noch mit Bangladesch; Ausrufung der Islamischen Republik Pakistan erst 1956). Pakistan, wörtlich Land der Reinheit oder des Reinen, Halal-Country sozusagen, Sauberland, Islamistan. Maududis Reden wurden unverzüglich als Buch publiziert, etwa als: The Islamic Way Of Life (ins Englische von Khurshid Ahmad und Khurram Murad, beide arbeiteten für das 1962 durch Mitglieder der JI (Jamaat-e-Islami) gegründete britische Dawa-Zentrum UKIM · UK Islamic Mission). Islamische Lebensweise, die 1983 angefertigte Übersetzung von The Islamic Way Of Life durch Fatima Heeren ins Deutsche, wurde in Saudi-Arabien gedruckt, Riad 1996.

Das Islamische Recht, gottgegeben als die Scharia, ist menschlich anzuwenden als der Fiqh. Das einzig sittlich zu nennende Gemeinwesen, der Islamische Staat (Medina 622–855) ist zu revitalisieren bzw. gegen den Unglauben durchzusetzen, weshalb auch in der sündigen Weltgegend Dar al-Harb islamisierte, schariakonforme Gesetze jedes menschengemachte Gesetz zu ersetzen haben, „that the Kingdom of God may really be established on earth, damit das Königreich Gottes tatsächlich auf Erden errichtet werde“ (Maududi: The Islamic Way Of Life · Islamische Lebensweise; zur Quelle siehe oben). Nicht aus salafistischer, wahhabitischer, islamistischer, politisch-islamischer oder politisiert-islamischer Perspektive, auch nicht aus Sicht einer „islamofaschistischen Bewegung“ (Schmidt-Salomon 2017, s. u.), sondern nach dem islamischen Verständnis können Gedanken wie Volkssouveränität oder Gleichberechtigung von Mann und Frau nur als Einflüsterungen von Iblis verstanden werden.

Das zur Schariadurchsetzung (Islamisierung) eines Territoriums erforderliche Ironisieren und langfristige Beseitigen von Ansprüchen wie Naturrecht, allgemeinen Menschenrechten oder Bürgerrechten geschieht über Dialogbühnen. Dort dürfen Angehörige der auseinanderdriftenden Religionsvölker oder Glaubensnationen (Sg. milla) gefälligst glücklich über ihre Erfahrungen des Eigenen, des Anderen und des neuen Gemeinsamen erzählen. Soll das Ziel sein: Bald die Rechtsspaltung, später die Dhimma?

Der Europaführer der Muslimbruderschaft ruft nicht nach Gleichberechtigung von Mann und Frau, sondern nach dem verdoppelten Gruppengefühl: „So können wir eine kollektive Psyche schaffen, eine gemeinsame Sensibilität und ein wechselseitiges Gefühl von Zugehörigkeit.“ Nachzulesen bei Tariq Ramadan (The Quest for Meaning: Developing a Philosophy of Pluralism). Nennen wir das Ramadansche Konzept gGgG (glückliche Gemeinsamkeit getrennter Gemeinschaften).

Warum nur erinnert SWR Nachtcafé nicht an die mutige Näherin von Montgomery. Diese, müde von der Arbeit, nahm am 1. Dezember 1955 nicht vorn im Bus Platz, um, wie am 11. Januar 2017 der einstige Verfassungsrichter und nun Präsident Italiens Sergio Mattarella anlässlich des Todes von Ayatollah Rafsandschani (Hodschatoleslam, Chomeini-Schüler), das „mutual feeling of belonging“ zu beschwören.

Nein, Rosa Parks ging es, als amerikanische Schwarze, um hundertprozentige Bürgerrechte. Freiheitlich-demokratische Bürgerrechtler haben zu sagen: Schluss mit dem interreligiösen Dialog, sobald dieser die Rechte und Freiheiten des Einzelnen einschränken will, beispielsweise die mit der Scharia nun einmal nicht kompatiblen gleichen Rechte von Mann und Frau.

Zwar hatte Mattarella seinem Amtskollegen Hassan Rohani gegenüber das neue italienische Credo von der gGgG (mutual feeling of belonging, glückliche Gemeinsamkeit getrennter Gemeinschaften) nicht zu Ahl al-Kitab und Umma offenbart, sondern in Bezug auf die beiden alten Kulturnationen (sulla base del comune sentimento di appartenenza a due antiche civiltà‘), doch ein Jahr eher unter Beweis gestellt, was er von Italiens Kulturleistung hält. Um das religiöse Feingefühl des die Todesstrafe wegen Verderbenstiftens auf Erden oder Krieg gegen Gott billigenden iranischen Präsidenten nicht zu brüskieren, wurden auf dem Kapitol in Rom mehrere den menschlichen Körper zeigende Statuen verhüllt. Zur Belohnung gab es voluminöse Wirtschaftsverträge.

Aiman A. Mazyek (Selbstdarstellung islam.de) forderte 2001 lediglich „Dialog und Toleranz zwischen allen Gruppen und Bürgern“, ausreichendes politisches Ziel war ihm „das friedliche Zusammenleben verschiedener Religionen und Weltanschauungen“.

Die im Folgejahr, am 03. Februar 2002 verabschiedete Islamische Charta (Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft) hat den Islam richtig verstanden und kämpft nicht für die gleichen Rechte der Frau: „Der Muslim und die Muslima haben die gleiche Lebensaufgabe“. Verfasser Nadeem Elyas begnügt sich mit dem „vom Koran anerkannten religiösen Pluralismus“ und begrüßt „das System der Bundesrepublik Deutschland, in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind. […] Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte.“ Die islamisch unakzeptable AEMR hat Elyas zerspalten, aufgeknackt in entbehrliche Hülle und schariaverträglichen („kein Widerspruch“) Kern. Noch 16 Jahre später findet sich die Islamische Charta auf der Homepage des ZMD und ist damit doch wohl Credo und Leitlinie, Fahrplan zum Ziel. Auch die den freiheitlichen Rechtsstaat erodierende oder jedenfalls ironisierende Brisanz der Islamischen Charta hätte bei Nachtcafé zur Sprache kommen müssen.

„Halal bedeutet gesetzlich [islamrechtlich] erlaubt. Halal means lawful“, „Halal ist jedes Objekt oder jede Handlung (vgl. unten, Birgit Plechinger: „sonstige Dinge“), die (im Islamischen Recht) hinsichtlich Ausführung oder Beteiligtsein erlaubt ist. Der Begriff umfasst und etikettiert Speise und Trank ebenso wie alle Angelegenheiten des täglichen Lebens.“[8]

Der folgende und als, schlecht schmeckender, Vorgeschmack zum Nachtcafé ausgesprochen taugliche Multikulti-Irrtum, eine veritable Spitzenleistung in der Kunst des Wegsehens und eine unübertreffbare Rührungslosigkeit angesichts des Leides anderer und vor allem anderer Frauen, stammt von Christina von Braun und Bettina Mathes. Man lese nicht darüber hinweg, dass die beiden Kulturrelativistinnen eine grundsätzliche Aufspaltung der Menschheit vornehmen, nämlich in Westen (Nichtislam) und Orient (Islam). Wer diese kulturkreistheoretische Vorbedingung akzeptiert, vgl. bei Ali Schariati die Umma als bedroht von Westitis und Okzidentose sowie bei Sayyid Qutb der Westen als ewiges antiislamisches Heidentum, als Dschahiliyya, erlebt allgemeine Menschenrechte als Eurozentrismus und Kolonialismus und kann sich, indem er die Wohlverhaltensdoktrin und Herrschaftsform Islam verteidigt, als Kämpfer gegen Kolonialismus und Imperialismus fühlen.

»Uns fiel in der Diskussion über das Kopftuch, aber auch weiter gehend über den Islam auf, dass man im Westen nicht viel darüber weiß. Zum Beispiel, dass es nicht den Islam gibt, sondern viele verschiedene Formen und Ausrichtungen. Ein anderer Aspekt war die Tatsache, dass bestimmte Vorstellungen projiziert werden, ohne dass man sich bewusst wird, dass es sich oft um Projektionen handelt. Zum Beispiel das Bild von der unterdrückten Frau im Islam. Solche Behauptungen werden einfach in den Raum geworfen, und keiner hinterfragt sie. Und wenn man nachfragt: Wen meinst du genau?, heißt es als Antwort: die Frauen mit Kopftuch. Und dann soll das Kopftuch als eindeutige Symbolik diese Behauptung belegen. Man muss einfach mal in Erinnerung rufen, dass auch in deutschen und amerikanischen, wie natürlich auch in muslimischen Haushalten Gewalt am weiblichen Körper verübt wird. Die Projektionen auf die Frau im Islam sind Ablenkungsmanöver von den Problemen in den westlichen Ländern.« (Christina von Braun, Bettina Mathes)[9]

Nachtcafé. Länger als ein Vierteljahrhundert, von 1987 bis 2014, moderierte Wieland Backes.

Heute ist der 17. Februar 2017, das Thema des Abends! Titel der Sendung war nicht: Die Muslime in unserem Alltag …, sondern: Der Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?

Wo liegt das Problem, also: wo genau liegt es, das klingt, im Gengensatz zu: wo ist das Problem?, verhältnismäßig vernünftiger, nach Analyse. Noch am Vortag allerdings hatte man den Titel anders formuliert, provokant oder herablassend pampig: Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem? Im Netz verbreiten sich beide Varianten.[10]

Bereits mit Sendebeginn rückte, drückte, drängte der Hochschuldozent („Professor für Fernseh- und Crossmedialen Journalismus“) am Institut für Journalistik der TU Dortmund und Moderator das durch den Titel der Sendung gewürdigte Objekt der eineinhalbstündigen Debatte eine große Strecke weg vom Bereich Islam, hin an den deutlich anderen Ort der ihrer Glaubens- und Verhaltenslehre mehr oder weniger treu folgenden Menschen.

Statt also von der jeden Lebensbereich streng regulierenden, der totalitären Religion nach Koran und Hadith, statt von Glaubenslehre und Religionsgesetz, statt vom Islam zu sprechen, lenkte der Moderator (vor neun Jahren wurde er promoviert zum Dr. phil., Thema seiner Dissertation: Olympische Spiele und Fernsehen. Programmgestalter im Netz olympischer Anhängigkeiten) das Thema auf die damit gleichsam zu einer Sorte Mensch gemachten Muslime. Zwischen dem olympischem Gedanken und einigen Olympiateilnehmern, zwischen Astrologie und dem gutgläubigen oder skeptischen Leser eines Horoskops, zwischen der sozialistischen Staatsdoktrin im heutigen China und der 1,4 Milliarde an dort lebenden Menschen sollte man doch wohl unterscheiden können, zwischen Hitlers Weltanschauung und den jubelnden, verängstigten oder verfolgten Menschen im Dritten Reich ebenfalls.

Islam und Muslime sind zweierlei. Nicht für den auf das Konkrete („Alltag“) ausgerichteten Dr. Michael Steinbrecher:

„Aber: Wie funktioniert das Zusammenleben mit Muslimen im Alltag, also: in den Stadtvierteln, im Verein, in der Schule, im Beruf. Der Islam in unserem Alltag, das ist unser Thema heute im Nachtcafé.“

Gäste in der Sendung am 17.02.2017 sind, auf der Bühne, sechs sogenannte Rundengäste sowie zwei Gäste im Publikum. Neunter im Bunde der Moderator.

Die sechs Rundengäste[11]

Mina Ahadi, Kommunistin, Atheistin. Bereits als Neunjährige musste die gebürtige Iranerin Tschador tragen, durfte in der Öffentlichkeit weder reden noch lachen. Auch im engsten Familienkreis hat sie erlebt, was für brutale Strafen der radikale schiitische Islam verhängen kann: Ihr Mann wurde wegen seiner politischen Arbeit hingerichtet. Dem Islam hat die Gründerin des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE) abgeschworen.

Jochen Blaich, Krankenpfleger. Als Stationsleiter bekommt er immer wieder mit, dass weiblichem Krankenhauspersonal wenig Respekt entgegengebracht wird. Auch sorgen Krankenbesuche ganzer Großfamilien, die sich ums Bett eines Angehörigen versammeln, häufig für Ärger: „Unsere Bitte um Rücksichtnahme wird leider häufig ignoriert.“

Meriem Lebdiri, Designerin, trägt die im Islam jeder Frau vorgeschriebene Bedeckung des ganzen Körpers (mindestens) bis auf Hände und Gesicht, den Hidschab, und entwirft schariakonforme (islamisch legale, halal) Mode für Frauen, ebenfalls also Hidschab.

Prof. Dr. Jochen Oltmer, Migrationsforscher aus Osnabrück, liest in seinem Kaffeesatz. „Religion hat enorm an Bedeutung verloren. Die Probleme, die es zweifelsohne bei der Integration gibt, haben mit Religion sowieso wenig zu tun“, so Oltmer allen Ernstes, um unverzüglich den Bürger zur dauerhaften Dümmlichkeit zu verdonnern: „wir wissen gar nicht worüber wir reden, wenn wir über DEN Islam sprechen“. Für den Osnabrücker bedeutet Integration nicht Durchsetzung universeller Menschenrechte, ggf. auch gegen die Religion, sondern: „Aushandeln – […] Kontakt aufnehmen – […] Vernetzung!“ Wer weiblich und älter als neun Jahre alt ist und den Befehl zum Schleier schuldhaft verweigert, brennt in der Hölle, doch der Osnabrücker frohlockt über Vielfalt und duldet auch hier keinen Widerspruch: „Nur – wir müssen begreifen: Es gibt viele Gründe, viele Begründungen dafür, ein Kopftuch zu tragen.“

Birgit Plechinger ist seit Mitte Februar 2016 Leiterin und seit 01.06.2016 Rektorin der Werner-Ziegler-Mittelschule Senden, Bayern. Im gesamten Bundesland hat die Mittelschule die Hauptschule ersetzt. 78 % ihrer Schüler haben Einwanderungshintergrund. Plechinger nennt einige schultypische Alltagsprobleme weitgehend beim Namen. Beispielsweise (min 28:40) lassen die muslimischen Eltern ihre Töchter fast durchweg nicht am bereits nach Geschlechtern getrennten (!) Schwimmunterricht teilnehmen. Zur Mittelschule informierte am 15.07.2014 die Südwest Presse. Frank Hortig und Wolfgang Frey, der Jugendsozialarbeiter der Mittelschule, luden zum Gespräch, nachdem ein Bericht von Frey für die Stadträte zu Irritationen geführt hatte. Darin beschrieb der Diplom-Sozialarbeiter und Erlebnispädagoge die Rückschritte im Integrationsprozess türkischer Jugendlicher und die gestiegene Gewalt. […] Was Frey beschäftigte, war, dass Gewalt öfters religiös legitimiert wird. „Der islamische Glaube wird dafür instrumentalisiert“, meinte Frey. Im März 2015, auch das verschweigt die Rektorin 2017 im Nachtcafé, wurde bekannt, dass eine Bande zehn- bis elfjähriger Jungen zwei körperlich deutlich schwächere Mitschüler, darunter ein Kind mit Lernbehinderung, mehr als ein Jahr lang erpresst, erniedrigt und misshandelt hatte; die Polizei ermittelte.

Dr. Michael Schmidt-Salomon, Philosoph, Atheist, verspottet Christentum und Buddhismus, beim Islam ist er vorsichtiger.

Die zwei Gäste aus dem Publikum

Susanne Benz heißt eigentlich ganz anders und hat, in großer Sorge, das Pseudonym nur für den heutigen Auftritt erfunden aus nachweislich islambedingten und muslimbedingten Gründen. Seit einem Jahr teilen sich die Katholikin und ihr Mann ihr Haus mit zwei jungen Flüchtlingen aus Syrien. Das Zusammenleben ist problemlos und harmonisch. Wie sich in der Sendung herausstellt, fürchtet Benz Drohungen oder Angriffe durch andere junge muslimische Männer, die an der integrierten, unislamischen Lebensweise der beiden Syrer Anstoß nehmen – deshalb der falsche Name der sympathisch gastfreundlichen deutschen Frau im Sendestudio.

David Karner. Wie homophob ist der Islam? Diese Frage stellte sich Karner, nachdem er mit einem Freund in einem Taxi Platz nahm. Als sich die beiden im Auto küssten, wurde der bekennend muslimische Taxifahrer gewalttätig. Mit Verweis auf die islamische Religion hagelte es übelste Beschimpfungen, danach schlug der gottesfürchtige Homosexuellenfeind zu. Bis heute beschäftigt David Karner der Vorfall: „Ich bin sehr vorsichtig geworden. Hand in Hand laufe ich mit meinem Freund auf der Straße nicht mehr.“

Der Moderator

Dr. Michael Steinbrecher, an der TU Dortmund am Institut für Journalistik Professor für Fernseh- und Videojournalismus.

Der Moderator beim kurzen Vorstellen des Krankenpflegers

min 1:25

„Was es bedeutet, wenn der muslimische Glaube auf den deutschen Klinikalltag trifft“

Ein Professor für Fernseh- und Videojournalismus und Leiter einer eineinhalbstündigen islambezogenen Podiumsdiskussion sollte die korrekte Wortwahl kennen: Mensch Muslim, muslimisch, Religion Islam, islamisch.

Entweder weiß Michael Steinbrecher wirklich nicht, dass der heute besprochene Glaube, die Religion der Muslime, sehr grundsätzlich islamisch zu nennen ist und nicht muslimisch, oder er vermeidet bewusst, wie allein richtig der islamische Glaube zu sagen. Vielleicht, weil er lediglich duldet, über das deutsche Miteinander der Muslime und Nichtmuslime zu diskutieren, und das Gespräch über den Islam so sehr scheut wie der Vampir den Knoblauch oder der Muslimbruder die universellen Menschenrechte?

Der Moderator beim Vorstellen von Michael Schmidt-Salomon (MSS).

min 2:00

„nimmt der Glaube in unserem Land […] ob katholisch, evangelisch oder muslimisch. Religion sollte Privatsache bleiben – sagt Philosoph und“

Wie 35 Sekunden eher der Einsatz der falschen Kategorie: statt religiös – d. h. theologisch und religionsrechtlich – verwendet Steinbrecher das Adjektiv für die weltweit 1,57 Milliarden Anhänger. Will er dem globalen Problem ausweichen, der Rechtsreligion, den frauenfeindlichen Schariavorschriften, der drohenden Rechtsspaltung bzw. Islamisierung unseres jeden Menschen gleich behandelnden Rechts?

Ohne Frage gibt es muslimische Moscheebesucher, muslimische Gespräche über die Macht von roten Korallen und blauen Steinen, türkisch-muslimische Erdoğanunterstützer oder Erdoğangegner, iranisch-muslimische Chomeinifreunde oder Chomeinigegner, fraglos gibt es muslimische Schachspieler und muslimische Fußballbegeisterung. Doch das die Religion, den religiösen Glauben betreffende korrekte Äquivalent zu katholisch und evangelisch lautet islamisch – und nicht muslimisch.

Schachspiel. Im sunnitischen Islamischen Staat (Allahs Diktatur) Saudi-Arabien ist es gänzlich verboten, im schiitischen Islamischen Staat Iran zwar erlaubt, doch zur diesjährigen Schachweltmeisterschaft der Frauen, Teheran 10. Februar bis 5. März, gilt der Kopftuchzwang für die 64 Teilnehmerinnen. Im September 2016 kündigte die aus Georgien stammende, für den US-amerikanischen Schachverband spielende mutige Nazi Paikidze (Nasi Paikidse) an, aus Protest gegen die Unterdrückung der Frauen und die gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Hidschab im Iran nicht an der Frauenschach-WM 2017 teilzunehmen.

Seinen Antisemitismus verwirklicht der Gottesstaat auch beim Schachspiel. Im Januar trat in Gibraltar der erst 15 Jahre alte Borna Derakhshani gegen einen Israeli an, Großmeister Alexander Huzman. Der iranische Verband sperrte den Jungen ebenso wie dessen drei Jahre ältere Schwester Dorsa Derakhshani. Der Grund? Die 18-Jährige Frauengroßmeisterin und Internationale Meisterin hatte bei Auslandsturnieren ihre langen braunen Locken sehen lassen.[12]

Schweden und der Iran, Februar 2017. Ob sunnitisch oder schiitisch, der unbedeckte Körper der Frau gefährdet öffentliche Moral und innere Sicherheit, weshalb die nach Teheran reisende sozialdemokratische schwedische Handelsministerin Ann Linde ebenso angepasst den Schleier trug wie alle anderen Schwedinnen der Gruppe.[13]

Islam und Muslime sind zweierlei. Nicht für Formate wie Nachtcafé. Fraglos gibt es versonnen andächtige, strengstens glaubensgehorsame und damit militante Muslime. Sicherlich gibt es hoffnungslose unterworfene und dabei wenig zufällig meistens weibliche Muslime, gibt es kalkuliert mit den Wölfen heulende muslimische Schariafreunde, gibt es sogar, noch viel zu wenige, muslimische offene oder heimliche Schariagegner. Sicherlich gibt es, durchweg bedrohte, bekennende muslimische Islamkritiker. Um diese Differenzierungen hätte es in der Sendung gehen müssen, um die Positionierung der Menschen, Muslime oder Nichtmuslime, zum Islamische Recht, um die Folgen der Scharia auf muslimische oder nichtmuslimische Männer, Frauen und Kinder.

Ehe im Islam, zunächst klingt alles so nett: „According to Islam, the real spirit of marital life is love, understanding and mutual respect. Nach islamischer Auffassung besteht der wahre Geist des ehelichen Zusammenlebens in Liebe, Verständnis und gegenseitiger Achtung“ (Maududi, a. a. O. Seite 84). Was jedoch Allah unter Liebe, Rücksicht und Wertschätzung versteht, hatte der indisch-pakistanische Islamtheoretiker einige Sätze früher festgestellt: „Within the family itself Islam has assigned to the man a position of authority. Innerhalb der Familie hat der Islam dem Mann eine Vorrangstellung zugewiesen“, weiß Maududi (a. a. O., Seite 83), um die Frauenfrage endgültig abzuschließen: „Islam expects the wife to obey her husband. Von der Frau wird im Islam erwartet, dass sie ihrem Gatten gehorcht.“ Allahs Feminismus: Die schariawidrige UDHR (dt. AEMR, Paris 1948) ist, wie das deutsche Grundgesetz, Gleichrangfeminismus, wir sagen Gleichheitsfeminismus, die CDHRI (Kairo 1990) verlangt die männliche Vorrangstellung, den Nachrangfeminismus.

Unterstellen wir dem Gastgeber und Moderator den Trick, die Loipe der im Nachtcafé erlaubten Diskussion über das Thema des Abends, den Islam, in einem eleganten Schlenker – am Islam vorbei – vorzuspuren, den jetzt und künftig allein geduldeten Diskurs um das Thema herum vorbeizubiegen. Offensichtlich soll der Fernsehzuschauer lernen und einüben, sobald sich ihm das Thema Scharia bzw. Islam nähert, frohgestimmt und unverzüglich, optimistisch und reflexhaft über einige jüngst erlebte Muslime zu plappern. Der entsprechende Druck, medial und politisch, erhöht sich weltweit: Wer den Islam kritisiert, ist flugs in jene Schublade zu sperren, die mit Muslimfeind und Gemeinschaftsfeind etikettiert und ggf. fehletikettiert ist.

Vielleicht um das Objekt unsichtbar zu machen, um Kritik am Islam gar nicht erst aufkommen zu lassen, warum auch immer, für den Moderator der Talkshow SWR-Nachtcafé gibt es das Objekt der Sendung – Der Islam in unserem Alltag – letztlich nicht, gibt es eigentlich gar keinen Islam. Offensichtlich soll der Zuschauer verinnerlichen: Es gibt einen weitverzweigten Strauch Spielarten von Islam, drumherum einen ganzen Urwald Verständnisse und Missverständnisse von Islam, das Objekt jedenfalls soll sich unserer Analyse entziehen dürfen, in kleine und immer noch kleinere Splitter zerfallen, in viele Islamvarianten und Islambilder, in noch viel mehr Islamzerrbilder. Wer immer noch über den Islam spricht, ist einfach nicht ernstzunehmen. Und wo es eigentlich keinen Islam gibt, kurz gesagt wo es keinen Islam gibt, kann auch kein Problem mit dem Islamischen Recht (Scharia) bestehen, jedenfalls kein einheitliches Problem, also eigentlich gar keines …

Der entsprechende Nebelwurf ist seit etwa 15 Jahren Jahren üblich und verhindert, wie eigentlich geboten, Textinhalt und Handlungsanweisung von Koran und Sunna, Wort und Befehl von von Sure, Hadith und Fatwa zu kritisieren und als freiheitlicher Demokrat gegebenenfalls, und der Fall ist an tausend Stellen gegeben, unzweideutig zurückzuweisen.

Entweder warf auch Steinbrecher den Nebel zielsicher oder aber aus Unfähigkeit zum Differenzieren zwischen Ideologie und ideologisierten Menschen, vergleichen wir: zwischen Schachspiel und Irans Schachverband, zwischen Bibelwort und Synagogenbesucher, zwischen Evangelium und Kirchensteuerzahler.

Erstens also: Nicht der jedenfalls säkulare Muslim, sondern die Scharia, der authentische Islam ist für allgemeine Menschenrechte und funktionierenden Rechtsstaat das Problem. Zum Zweiten: Ein Islamkritiker betreibt, der Name sagt es doch, Islamkritik, und entweder gar keine oder zunächst keine Muslimkritik. Das dürfen wir überspitzen:

1. Nicht der Muslim, der Islam ist das Problem. 2. Ein Islamkritiker analysiert und ggf. verwirft den Islam, nicht die Muslime.

[Weitere kurze Vorstellung der Gäste, hier Migrationsforscher Prof. Dr. Jochen Oltmer.]

6:30 Steinbrecher:

„Herr Oltmer, wenn wir über DEN Islam sprechen, fängt da nicht schon so ein bisschen das Problem an in den Diskussionen, weil wir wissen gar nicht worüber wir reden, wenn wir über DEN Islam sprechen?“

Vorab eine Reihe von Anmerkungen und Querverweisen.

Ohne Weiteres hätte man einen Islamkritiker in die Sendung holen können, einen Kenner beispielsweise von Imam al-Ghazali, Sayyid Qutb, Ayatollah Motahhari und Mustafa Cerić, und gerade keinen, der bereits in Minute sechs oder 7 von 90 (neunzig!) Sendeminuten meint, dass ja nun „schon so ein bisschen das Problem“ anfängt, sobald man die Vermessenheit wagen wollte, über Allahs 25 koranische Tötungsbefehle, über Mohammeds Feldzüge und ethnische Säuberungen, über die erniedrigte Rolle der Frau in Koransure und Hadithvers, über die Scharia zu reden, über die Muslimbruderschaft, über die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Jemand der sich und den übrigen Anwesenden eben nicht vordenkt, vorspurt: „wir wissen gar nicht worüber wir reden, wenn wir über DEN Islam sprechen“.

Derlei vorhandenes oder angebliches Unwissen ist mittlerweile eine Art Staatsdoktrin: „DEN Islam gibt es nicht“. Das ist falsch, und wie es den Islam gibt. Jeder kann sich über den Islam informieren, etwa den Koran aufschlagen. Ein öffentlich-rechtlicher Sender hat einen Informationsauftrag, doch man bevorzugt islambeschönigende Mystik, wie Karen Krüger es probiert, weitergereicht via Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung: „Vielleicht wird die deutsche Gesellschaft durch die syrischen Muslime auch neu sehen lernen. In dem Sinn, dass gewisse Zerrbilder hinsichtlich des Islams ad acta gelegt werden können: Zerrbilder, entstanden in einer Zeit, als die Deutschen durch das Anwerbeabkommen erstmals mit dem Islam in Berührung kamen.“[14]

Als eine Frau Krüger oder im Nachtcafé mit erhobenem Zeigefinger religiöse Doktrin sagen, Islam sagen, doch dann, stattdessen, viele interessante Leute interviewen. Nur so lässt sich die Debatte zu AEMR-Widrigkeit und Grundrechtswidrigkeit von Scharia und Fiqh verhindern. Nichtmuslime und Muslime – aus dem verachteten Staatsbürgerbegriff und überhaupt Bürgerbegriff herausgefiltert, herauskristallisiert als zwei Sorten Mensch – dürfen Bericht erstatten, doch eine andere Islamberichterstattung als das Verweigern der Berichterstattung zum Islam darf es nicht geben. Islam blinken, Muslim abbiegen!

Über viele kleine Islame oder sagt man Islamse freut man sich auch bei rowohlt:

„Deutschland diskutiert immer wieder über Islam und Kopftuch, über Integration und Mohammed Karikaturen – aber nachgesehen, was es mit dem Islam hierzulande wirklich auf sich hat, das hat bislang kaum jemand. Karen Krüger macht sich auf eine Deutschlandreise der besonderen Art. Sie sucht Muslime und deren Lebenswelten auf, trifft Leute […] Karen Krüger verleiht dem deutschen Islam ein Gesicht, nein: viele Gesichter. Eine solche Reportage betritt Neuland [Scharia-Neuland oder bereits Neulandkalifat?], mitten in Deutschland. Die Fragen, wie Deutschland und der Islam miteinander leben werden und ob es vielleicht sogar schon einen ganz speziellen Islam made in Germany gibt, werden noch lange Thema bleiben.“[15]

Sollten die allgemeinen Menschenrechte entbehrlich sein, ist die Scharia gar nicht so schlimm? Endlich das Leid der Christen in Ägypten und im Irak ignorieren dürfen, endlich ruhigen Gewissens weggucken dürfen, wenn in Deutschland der sein Leben streng an Koran und Sunna ausrichtende Nachbar seine Frau nicht auf die Straße lässt und seine Tochter nicht in den schulischen Schwimmuntericht, ins städtische Jugendzentrum, auf Klassenfahrt? Um gegen den unterworfenen, herabgewürdigten Status der Frau im Islam nichts tun oder sagen zu müssen, sehnt sich der Postmoderne nach derartiger Entsühnung. Krüger also darf es dem glücklichen werdenden Dhimmi einflüstern und dem bockigen einhämmern:

„Es gibt nicht den einen Islam in Deutschland. Sondern viele“.

Unbelegt behauptet die FAZ-Mitarbeiterin (Feuilleton-Redaktion der Sonntagszeitung in Berlin), dass der eigentliche Islam „[F]ür sich genommen“, das soll doch wohl bedeuten der von Verunreinigungen freie Islam, der reine Islam:

„nur eine Religion“ sei, „es gibt aber Muslime, die aus dem Islam eine politische Ideologie ableiten – beispielsweise Salafisten.“[16]

Nein, es lässt sich leider nicht sagen, dass die Salafi und selbst die Anhänger des Kalifen al-Baghdadi ihre Religion falsch verstanden hätten oder politisch missbrauchen würden, sie versuchen, 1:1 das zu tun, was Mohammed vorgelebt hat.

Islambeschönigerinnen unter sich. FAZ-Schreiberin Karen Krüger (kkr), geboren 1975 in Marburg, aufgewachsen im badischen Waldshut-Tiengen und in Istanbul, wo sie Abitur machte, interviewt Nilüfer Göle, eine stürmisch islambegeisterte türkische Soziologin, die in Frankreich lebt. Unbekümmert erklärt Göle jeden Islamkritiker zum Xenophoben und ruft uns zur Schaffung von muslimfreundlichen neuen Umgangsformen und Verhaltensregeln auf, von neuen Normen. Man tut Göle kein Unrecht, wenn man ihr unterstellt, schariakonforme neue Normen zu meinen.

Nilüfer Göle: „Es gibt eine große Ablehnung des Fremden, dabei steht der Islam ganz weit oben auf der Liste. Nicht nur bei Rechtspopulisten, sondern auch bei Intellektuellen aus dem linken Lager, bei Feministinnen und in Teilen der Homosexuellenbewegung. Sie haben gegen die Macht der Kirche gekämpft, um sexuelle Freiheit und Geschlechtergleichheit zu erreichen. Nun fühlen sie sich bedroht von der Rückkehr der Religion im öffentlichen Raum. Sie zeigen sich wenig gewillt, gemeinsam mit Muslimen neue Normen zu entwickeln.“[17]

Sarkastisch dazwischengefragt. Wieso neue Normen, so schlecht waren universelle Menschenrechte und deutsches GG doch gar nicht?

Letzter Exkurs, dann zurück ins Studio und ganz an den Anfang der Sendung.

Der Lenker der Schafherde: Hastig weg vom bösen Islamismus und hin zum guten Islam mit Ahmad Mansour

Großmeister des neuen deutschen Um-das-Thema-Herumlenkens ist der als Fachmann für Extremismusprävention gehandelte Ahmad Mansour, ein israelisch-arabischer Psychologe und Autor, der seit 2004 in Deutschland lebt. Sollte Yusuf al-Qaradawi ab sofort recht eigentlich belanglos sein, die Kairoer al-Azhar für Sunniten künftig völlig unverbindlich? Nicht überrascht, aber doch erstaunt liest der Islamkenner oder sogar Islamkritiker in Mansours Buch Generation Allah. Warum wir im Kampf gegen religiösen Extremismus umdenken müssen, dass sich der Forschungsgegenstand, der Islam, Simsalabim, gleichsam in Luft aufgelöst hat, dass es den Islam nicht gibt:

„Wenn ich sage, dass auch eine innerislamische Debatte geführt werden muss, gilt es zunächst einmal zu verdeutlichen, dass es den Islam nicht gibt, sondern dass unterschiedlichste Auslegungen des Islam existieren. Und mit aller Deutlichkeit will ich klarmachen, dass die politische Ideologie nicht zu meinem Islam gehört. Derzeit erscheint es mir, als sei es der politische Islam, der den Islam in Deutschland repräsentiert. Dieser Islam hegt einen universellen Wahrheitsanspruch, und er erhebt eine alleinige Deutungshoheit, die von Machtinteressen geleitet ist. Diesem Islam darf man nicht das Feld überlassen.“[18]

Es gib nur einen Koran, eine Scharia, einen seit 1400 Jahren die Kaaba umkreisenden Pilgerstrom, eine Umma. Allerdings gibt es den Islam.

Allerdings, die seit Mohammeds Medinastaat frauenfeindliche und militante und seit der Schließung der Tore des Idschtihad (nennen wir al-Ghazali, gestorben 1111) unreformierbare Religion der Wortwörtlichkeit von Koran und Sunna, der Islam hat Briefkasten und Telefonnummer: Kairoer Al-Azhar, Darul Uloom Deoband, MIHE · Markfield Institute of Higher Education (Leicestershire), allen voran die Muslimbruderschaft als IGD / FEMYSO / ECFR / FIOE / IESH / HAMAS, das ist Islam und der Rest der Umma akzeptiert diese Führer. Nein, Jan Fleischhauer, es geht nicht um den in Deutschland da oder dort erlebten islamischen Alltag oder alltäglichen Islam oder „Alltags-Islam“, sondern um die zeitlose Scharia, um den Islam. Ja, Craig Considine, Islam residiert, Sie können Islam besuchen, vereinbaren Sie einen Termin, trinken Sie einen Tee in Kairo mit Großimam Ahmad al-Tayyeb, in Doha mit MB-Scheich Yusuf al-Qaradawi oder in Karachi mit dem hanafitischen Mufti Taqi Usmani, abonnieren Sie noch die Fatwas von Scheich al-Munajjid oder Darul Uloom Deoband, und sogleich steht Ihrer persönlichen Islamisierung nichts mehr im Wege. Allah nur im Tauhid, Koran und Hadith stets ohne Außenansicht, Scharia nur totalitär, Umma nur ohne Fitna, und doch dulden Klaus Schubert und Hendrik Meyer (beide: Die Vielfalt des Islam abbilden) keine Kritik an ihrem Bühnenbild: „Der Islam ist so vielfältig wie die deutsche Mehrheitsgesellschaft. ‚Den‘ Islam im Singular gibt es nicht“.[19]

Die Integration der Muslime in Deutschland kann nach Auffassung von Politikwissenschaftlern als „Erfolgsmodell“ bezeichnet werden. „Wenngleich noch enorme Anstrengungen unternommen werden müssen, so hat ein Großteil der Muslime bereits eine nach-integrative Perspektive eingenommen [allerdings: eine islambedingt integrationsverachtende bis integrationsfeindliche Perspektive, abgeschottet gegenüber den Kuffar, denn: ‚Wer ein Volk nachahmt, der gehört zu ihnen.’ (Abu Dawud)] und sieht sich als [in Scharianorm und Umma] integriert an“, sagen Prof. Dr. Klaus Schubert und Hendrik Meyer vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster. [März 2013][20]

Unsere beiden religionspolitischen Cluster-Exzellenzen haben diese Faktenresistenz auch noch geklaut pardon entlehnt. „Während ein Großteil von uns längst eine postintegrative [eine schariatreu desintegrierte] Perspektive eingenommen hat“, das hatte, dreieinhalb Jahre eher, Naika Foroutan gesagt.[21]

Nachtcafé

Steinbrecher startete seine Unklarheit des Denkens oder auch Manipulation, jedenfalls sein Ineinssetzen von Islam und Muslime, mit dem, vielleicht nicht beabsichtigten, Resultat, jede Islamkritik als Muslimhass fehlzudeuten und selbst eine gleichheitsfeministische oder anders AEMR-orientierte Kritik an Sure, Hadith und Fatwa in die Schmuddelecke Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF, engl. group-focused enmity; Begriff von Wilhelm Heitmeyer aus Bielefeld) einzusperren, noch rascher, buchstäblich in der ersten Sendeminute. Nicht nebenbei: eine offensichtlichere GMF als die weitgehende Entrechtung der Dhimmis und vollständige Rechtlosigkeit der Harbis einerseits sowie als das Entrechten und Entwürdigen der Frau andererseits gibt es nicht, das wortgetreue Umsetzen von Koran und Sunna, „diese Religion“ (haḏā d-dīn (1954), Sayyid Quṭb)[22] ist praktizierte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Für Sekundenbruchteile ließ der Gastgeber den Dschihad („Terroranschläge“) muslimischer Glaubenskämpfer sowie damit verknüpfte nichtmuslimische Besorgnis und unlustbetonte Erregung („Ängste“) aufblitzen. Wie versehentlich teilt Steinbrecher die Bevölkerung in Nichtmuslime und Muslime auf, statt wie geboten die Unverhandelbarkeit der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu betonen, der sich gegebenenfalls auch eine jede Religion beugen muss. Allgemeine Menschenrechte und deutsche Grundrechte, auch ein Professor für Fernsehjournalismus sollte darauf bestehen, unterscheiden nicht zwischen Säkularist, Atheist, Ex-Muslim, Christ, Jude, Hindu, sondern ermöglichen das Leben ohne Religion bzw. den jederzeitigen Wechsel der Religion oder Weltanschauung. Im Islam ist der Apostat zu töten.[23]

Steinbrecher:

[Applaus] „Herzlich Willkommen im Nachtcafé, hallo! Dankeschön. In den letzten Wochen und Monaten, liebe Zuschauer, wurde viel gesprochen über Einwanderung, Obergrenzen und Integration – und laut einer aktuellen Studie sprechen sich derzeit über 50 % der Deutschen gegen weitere Einwanderung aus muslimischen Ländern aus, also: die Terroranschläge der Vergangenheit scheinen da Ängste hinterlassen zu haben. Aber: Wie funktioniert das Zusammenleben mit Muslimen im Alltag, also: in den Stadtvierteln, im Verein, in der Schule, im Beruf? Der Islam in unserem Alltag, das ist unser Thema heute im Nachtcafé und ich begrüße dazu sehr herzlich die Schulrektorin Birgit Plechinger, herzlich willkommen!

Schier für alle Ewigkeit also, für die heutige und künftige Regelhaftigkeit, für die deutsche Normativität („Alltag“) betreibt der Moderator die Kernfusion von Muslimen und Islam. Ein gewiss nicht reibungsloses, aber letztlich harmloses und buntes nichtmuslimisch-muslimisches Miteinander stellt Welterklärer Steinbrecher („Aber: wie funktioniert“) dem Thema des Abends (Der Islam in unserem Alltag) voran, damit das definierend, was zwar nicht der Islam ist, aber was als islambezogene Debatte allein statthaft ist, Steinbrecher: „Das Zusammenleben mit Muslimen im Alltag, also: in den Stadtvierteln, im Verein, in der Schule, im Beruf“. Wer mehr verlangt, gar Koran- und Hadithkritik äußert oder, wie plausibel begründet auch immer, das Menschenbild und Gesellschaftsmodell der Scharia verurteilt, gefährdet möglicherweise dieses Regelhafte und Normative, gefährdet ja vielleicht diesen Alltag.

[Applaus]

„Über die Hälfte Ihrer Schüler sind gläubige Muslime. Welche Auswirkungen das im Schulalltag hat, erleben Sie täglich, sei es im Schwimmunterricht, beim Kantinenessen oder während der Fastenzeit – immer wieder stehen Sie vor der Frage: Wie viel Entgegenkommen ist ok – welche Forderungen gehen eindeutig zu weit? Guten Abend nochmal – Birgit Plechinger.“

Weder der über im Sinne von Koran und Hadith gottesfürchtige Kinder und Jugendliche („gläubige Muslime“) redende Moderator noch die Pädagogin und Schulleiterin scheinen davon auszugehen, dass sich unter der Mehrheit der Schülerschaft auch ungläubige Muslime oder islamkritische Muslime befinden, einige Islamapostaten vielleicht unter den Schülern sind, noch mehr bewusste oder unbewusste Schariaverweigerer, etliche junge Islamkritiker, viele Zweifler am Islam und noch mehr am Islam Verzweifelte. Vom 200 km entfernten Baden-Baden aus wird die Sendener Schülerschaft vielmehr ungefragt muslimisiert, wird sie, wenn auch nicht zu schariagehorsamen Muslimen ernannt, so doch zu gläubigen Muslimen. Dass verwundert, schließlich ist die im Alter von 15 Jahren aus dem Islam ausgetretene Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime ins Studio gekommen. Dass sich auf der ganzen Welt einzelne mutige Menschen vom Islam abwenden, islamrechtlich eigentlich todeswürdig, ist Steinbrecher und Plechinger ebenso bekannt wie die Tatsache, dass auch muslimische Kritiker von Koran und Sunna in Gefahr sind.

„Jochen Bleich – Was es bedeutet, wenn der muslimische Glaube auf den deutschen Klinikalltag trifft, das erfahren Sie als Krankenpfleger hautnah. Wie groß ist der Respekt vor dem weiblichem Krankenhauspersonal? Wie reagieren Sie, wenn Großfamilien sich um Krankenbetten versammeln, das erfahren wir von: Jochen Bleich, herzlich willkommen.“

Es heißt der Muslim, aber der islamische Glaube. Die Wortschöpfung „der muslimische Glaube“ kommt dem Dogma der Gleichsetzung von Islam und Muslime entgegen, die ja möglicherweise zum Ziel hat, jede Islamkritik in die Tabuzone der Muslimfeindlichkeit zu schieben und jeden Schariagegner oder Islamanalytiker unberührbar zu machen, gesellschaftlich zu ächten, mit allgemeinem medialem Schweigen unsichtbar abzudecken wie mit einer unsichtbaren Burka.

Anwesend ist Mina Ahadi, die zu Beginn der Siebziger Jahre und noch als Jugendliche eine bestimmte Religion verlassen hat, nicht irgendeine freilich, sondern den Islam. Mit der Exiliranerin kann jeder andere Islamapostat sagen: Ich habe abgeschworen (Buchtitel). Doch hat, das ist neuerdings leider zu betonen, ein Murtadd nicht dem System des Ayatollah Chomeini abgeschworen oder „dieser islamofaschistischen Bewegung“ (MSS in min 1:13:30) oder dem Wahhabismus, dem Salafismus, dem Islamismus oder dem politischen Islam abgeschworen, nein, sondern dem Islam.

Zweckmäßigerweise ist die Gründerin und Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE) daher Autorin weder von: Ich habe abgeschworen: Warum ich für die Freiheit und gegen den Islamismus kämpfe, noch von: Ich habe abgeschworen: Warum ich für die Freiheit und gegen den politischen Islam kämpfe, sondern von: Ich habe abgeschworen: Warum ich für die Freiheit und gegen den Islam kämpfe. Als weiterführende Literatur zur Sendung vom 17. Februar 2017 empfehlen Nachtcafé und der SWR das wirklich lesenswerte Buch.[24]

Nun folgt im Nachtcafé die weitere Vorstellung aller Podiumsgäste, hier einige Ausschnitte.

min 2:50 bis 3:10, Moderator:

„Mina Ahadi. Sie sind im Iran aufgewachsen und haben schon früh erleben müssen, welch drakonische Strafen dort im Namen des Islam verhängt werden, bis hin zur Todesstrafe in der eigenen Familie. Deshalb haben Sie dem Islam gänzlich abgeschworen, Guten Abend, Mina Ahadi.“

Leicht kann man darüber hinweg hören, Michael Steinbrecher sagt: „welch drakonische Strafen dort im Namen des Islam verhängt werden“. Delinquenten im Iran würden hingerichtet also nicht islamisch, durch den textgetreu praktizierten, den angewandten Islam, sondern lediglich: „im Namen des Islam“. Was nun zweierlei heißen kann. Entweder verwirklicht, wendet an, gebraucht der heutige iranische Staat die zwölferschiitische islamische Religion, handelt religiös konsequent und bringt gerade und erst damit die Menschen islamisch korrekt um, tötet schariafromm. Dass der SWR-Moderator aber dieses sagen möchte ist, betrachtet man die gesamte Sendung sowie die Aussprüche deutscher Politiker zur iKfR („im Kern friedliche Religion“), wenig wahrscheinlich. Oder aber der Iran zweckentfremdet Koransuren und schiitischen Hadith während er Straftäter umbringt, missbraucht er den Islam bei Urteilsfindung (Krieg gegen Gott und seinen Gesandten; Verderbenstiften auf Erden) und Urteilsverkündung, handelt beim Hinrichten islamwidrig, unislamisch.

Das Steinbrechersche Im Namen des Islam („welch drakonische Strafen dort im Namen des Islam verhängt werden“) erinnert an das Verkünden von Gerichtsurteilen. Im Rechtsstaat: Im Namen des Volkes. Sobald hingegen Islam Staat geworden ist und der Machthaber Stellvertreter des Schöpfers, beginnt die Verlesung eines Urteils nicht mit einem Im Namen des Islam, sondern, wie Verfassungspräambel und Fatwas, mit der Basmala: bismi Llāhi r-raḥmāni r-raḥīmi – Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen. Etwa auch in der neuen Verfassung Ägyptens (2014), der weltweit abschaffenswerte Schariavorbehalt folgt leider sofort.[25]

Im Iran seien die Menschen also getötet worden Im Namen des Islam. Des entweder richtig verstandenen oder missverstandenen Islam, Talkshow Nachtcafé bietet den Zuschauern offensichtlich nur Variante Zwei an. Schlicht islamisch zu nennen ist Variante Eins, das gegebenenfalls erforderliche Töten für Allah. Der Fernsehmoderator und Professor für Fernseh- und Videojournalismus kann das wissen und, täusche ich mich, scheint das ziemlich genau zu spüren, jedenfalls wagt er nicht zu sagen, dass Chomeini oder Chamene’i oder Rohani ihre Religion falsch verstanden hätten.

Am 17. Februar hätte jemand zur Sprache bringen müssen, dass der zur Herrschaft gelangte Islam, und einen anderen Islam als den, der auf Erden zur Herrschaft kommen will, gibt es seit 1400 Jahren nicht, den schariarechtlich besonders üblen Missetäter auspeitscht, ihm die Hand abhackt oder zusätzlich den Fuß der gegenüberliegenden Körperseite oder der den Apostaten, mindestens den vorlauten Islamapostaten, umbringt. In Baden-Badens Sendesaal Altes E-Werk hätte jemand fordern müssen, dass die Scharia aus dem Strafrecht (wir wissen: aus jedem Rechtsgebiet) herausgeschmissen werden muss, weltweit, also auch in Saudi-Arabien oder im Iran, und dass das Islamische Recht, unkritisch verkündet, ohne Außenansicht, in Europas oder Deutschlands universitäre Lehre (Recht; Politik; Imamausbildung; Ausbildung der Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht) keinesfalls integriert werden darf und erst recht nicht in den IRU, den Islamischen Religionsunterricht für die Minderjährigen.

Um es vorweg zu nehmen: nichts von all dem fand statt und der nicht gründlich vorinformierte Zuschauer muss denken: ‚Auspeitschen, Handabhacken, Todesstrafe? Vorurteil und Zerrbild oder schlimmer Missbrauch der Religion, mit dem Islam hat das nichts zu tun.‘

In Baden-Württembergs Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV -) lesen wir in § 3 Allgemeine Grundsätze:

„die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten“.

Hier liegt ein Problem für die freiheitliche Demokratie, in welchem Staat auf der Welt auch immer. Was, wenn zu den Glaubensvorstellungen („religiösen Überzeugungen“) nicht nur marginaler Minderheiten etwa das gehört, was (auch) das Strafrecht der Islamischen (und nicht „Islamistischen …) Republik Iran als todeswürdig bewertet: „Feindschaft zu Gott“? Im Islam sagt Gott:

Siehe, der Lohn derer, welche Allah und Seinen Gesandten befehden und Verderben auf der Erde betreiben, ist nur der, dass sie getötet oder gekreuzigt oder an den Händen und Füßen wechselseitig verstümmelt oder aus dem Lande vertrieben werden. Das ist ihr Lohn hienieden und im Jenseits wird ihnen schmerzliche Strafe.

Die Glaubenskämpfer vom Islamischen Staat (IS) lesen das und handeln wie vom Schöpfer vorgeschrieben. Online beim ZMD zeigt man Koran 5:33 nahezu gleichlautend:

Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist indessen (der), dass sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe.

Die fundamentale Kollision, an tausend Stellen, zwischen deutschem Grundgesetz und Islamischem Recht hätte man an ein paar Beispielen darstellen müssen. Dass das in eineinhalb Stunden harmonischem Geplauder und Geplapper nicht geschah, verstößt möglicherweise gegen …

§ 11 Auftrag (1)

Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

…, möglicherweise aber auch nicht. Denn von der Unveräußerlichkeit allgemeiner Menschenrechte, beispielsweise vom Durchsetzen der Gleichberechtigung von Mann und Frau nötigenfalls auch gegen den Standard einer Religion, ist im RStV (Rundfunkstaatsvertrag) des Ländle ja gar nicht die Rede und in (1) redet man nicht von freiheitlich-demokratischen (!) Standards, sondern von demokratischen Bedürfnissen (!!!), bei mehrheitlicher Zustimmung wird ggf. das Kalifat ein solches Bedürfnis sein. Schon heute scheinen Fakten zum Islam zu stören. Fakten zum Islam wollen und dürfen wir nicht senden, die Bevölkerung hat andere demokratische, soziale und kulturelle Bedürfnisse …

Und könnte gründliche Islamkritik nicht auch die deutsch-iranischen, deutsch-pakistanischen, deutsch-marokkanischen oder deutsch-türkischen Beziehungen beschädigen und zusätzlich das deutsche friedliche Zusammenleben? „[D]ie internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern“, nicht mehr und nicht weniger fordert der Rundfunkstaatsvertrag.

Nachtcafé. Den Moderator haben wir bereits vernommen:

6:30 Steinbrecher:

„Herr Oltmer, wenn wir über DEN Islam sprechen, fängt da nicht schon so ein bisschen das Problem an in den Diskussionen, weil wir wissen gar nicht worüber wir reden, wenn wir über DEN Islam sprechen?“

ab ca. 6:40, Jochen Oltmer:

„Ja, ich denke schon. Also, der zentrale Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass es, wenn man so will, DEN Islam nicht gibt, sondern wir enorm viele unterschiedliche Spielarten in diesem Zusammenhang haben, und wir haben eben tatsächlich Menschen, die religiös geprägt sind, auch sehr religiös geprägt sind, aber wir haben auch sehr viele, die man vielleicht Nenn-Muslime nennen könnte, also sehr viele Menschen, die sozusagen statistisch unter diese Kategorie fallen […] ein überaus weites, sehr, sehr heterogenes Feld, im Blick auf das man sehr vorsichtig sein sollte, wenn man von DEM Islam oder von DEN Muslimen spricht.“

7:30, Moderator:

„Wir haben hier heute sechs Gäste, und ich glaube, keiner hat den Anspruch, über DIE Christen, für DIE Christen zu sprechen, für DEN Islam zu sprechen oder auch für DIE Deutschen, sondern wir reden über ihre Erfahrungen: Was sie verbindet und was sie unterscheidet. Steigen wir ein in diese Erfahrungswelt.“

Der Islam, den wir in Europa erleben, ist derselbe Islam, der zwischen Mauretanien und Malaysia Islamkritiker bedroht und Frauen unter den Hidschab zwingt. Überfällig ist die aufrichtige Debatte über die diesen weltweiten Islam, diesen die freiheitliche Demokratie und die allgemeinen Menschenrechte angreifenden Islam. Unsere säkularen muslimischen Mitbürger, gerade die muslimischen Mädchen und Frauen sollten wir gegen Mufti und Scheich stärken, und schon gar nicht dürfen wir die Kinder oder Jugendlichen den Befehlen der Ulama oder Muslimbrüder ausliefern. Zwar soll der gewöhnliche Muslim mit Eifer nach Wissen streben, doch den Weisungen der Ulama bzw. der Führung der Muslimbruderschaft hat er Folge zu leisten, denn nur der Alim bzw. Murschid al-Amm, siehe bei Tariq Ramadan (Western Muslims and the Future of Islam (Anm. 1 zu Kap. 6)), darf dreierlei: 1. definieren die Maslaha (maṣlaḥa, Allgemeinwohl im Sinne der Scharia), 2. betreiben den Idschtihad (iǧtihād, eigene Urteilsbildung) und 3. verfassen die Fatawa (fatāwā, Sg. Fatwa, fatwā).

Ahmad al-Tayyeb hat sehr wohl den Anspruch, über DEN Islam zu dozieren – und genau das tat der Großimam der Kairoer al-Azhar, mit seiner Rede ‚Friedenspotenzial des Islams‘, am 15. März 2016 in Berlin, vor dem Deutschen Bundestag. Kein Abgeordneter stellte al-Tayyebs Befugnis infrage „für DEN Islam zu sprechen“ (Zitat Moderator).

Mustafa Cerić hat den Anspruch, über DEN Islam zu sprechen. 2008 erhielt der ranghohe Muslimbruder und damalige Großmufti für Bosnien und Herzegowina (gemeinsam mit Ghazi bin Muhammad bin Talal aus Jordanien und Habib Ali Zain al-Abideen al-Jifri aus den Emiraten) von der kirchenchristlich orientierten Eugen-Biser-Stiftung einen Preis für sein Engagement im interreligiösen Dialog (für den Brief: Ein gemeinsames Wort zwischen uns und Euch). In seiner Rede zur Preisverleihung am 22. November in der Hofkirche der Münchner Residenz kam Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gar nicht auf den Gedanken anzunehmen, dass Cerić nicht berechtigt sei „für DEN Islam zu sprechen“.

Islamische Autoritäten wie al-Tayyeb und Cerić sagen den sunnitischen Muslimen aller Welt, also auch den Sunniten in Deutschland, was DER Islam ist – und im Nachtcafé plappern Wohlstandsverwöhnte über Erfahrungen mit liebenswürdigen Muslimen oder fiesen Muslimen. Inbrünstig gibt man sich im Nachtcafé dem neuen Glauben hin, dass es DEN Islam nicht gebe, tröstet sich oder ereifert sich über dieses gefälligst Nichtvorhandene, die einem Dhimmi oder Harbi unfassliche, unbesprechbare Religion namens Islam – achja, die es nicht gibt – und die Festrede für Cerić (2008) hielt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Die Bundestagsabgeordneten (2016) staunten mit offenem Mund, als der potentielle Kalif aller Sunniten und jetzige Großimam der Azhar, al-Tayyeb, den weltweit, also auch in Deutschland bis zum Tage der Auferstehung geltenden Willen des Schöpfers feststellte:

In einem von Muslimen beherrschten Land sollte eine «kleine Kopfsteuer» von Andersgläubigen erhoben werden, damit man sie schützt, sagte al-Tayyeb. Auch beim Eingangsplädoyer für Gleichberechtigung erzeugt der Geistliche dann auch Stirnrunzeln: Eine schlüssige Antwort auf die Frage, warum zwar Muslime andersgläubige Frauen heiraten dürfen, Musliminnen aber nicht, kann er nicht liefern.[26]

Nachtcafé gibt einem am Klinikum Ludwigsburg arbeitenden Stationsleiter in der Krankenpflege die Gelegenheit zum Bericht aus dem Klinikalltag. Auf der Station für das Alter der neugeboren bis 18 Jahre alten Patienten ist Jochen Blaich der einzige männliche Mitarbeiter.

min 10:20

„Und wenn ich das noch sagen darf, dass oft …“ Moderator: „Sie dürfen alles sagen, um das mal klarzustellen …“ Krankenpfleger: „… alles – danke; Wir haben ja von null bis achtzehn, und wenn man sieht, wie die Männer oft, ich sag jetzt mal, als Säuglinge, als Kleinkinder wie die Prinzen erzogen werden, dann wundert einen es auch nicht, dass sie als Jugendliche vor Frauen wenig Respekt haben, sag ich mal.“

11:20, Moderator

„Hat das auch manchmal Einfluss auf Behandlungsmöglichkeiten, würden Sie auch so weit gehen?

„Vielleicht manchmal bei den jungen Mädchen bei den gynäkologischen Untersuchungen, da kann das schon mal sein, dass die das dann nicht wollen oder so, aber sonst geht es eigentlich in der Regel, würde ich mal sagen.“

Genau so ist das. Gut dass berichtet wird. Junge Mädchen und gynäkologische Untersuchungen … weibliches Kind und Genital, da war doch was? Genau, Islam ist FGM, weibliche Genitalverstümmelung. Sicherlich könnte der Zuschauer von Nachtcafé empört fragen: ›Also bitte, Jacques Auvergne, jetzt schießen Sie aber endgültig über das Ziel hinaus, was soll das unangenehme Thema weibliche Genitalverstümmelung hier? Sicherlich, diese schafiitischen Scheiche und Ulama verlangen die religiöse FGM, doch davon ist hier bei Nachtcafé keine Rede. Was für Schrecklichkeiten unterstellen Sie dem Sender und der Sendung!?‹

Aber das ist es ja gerade!

Kinder wünschen sich das Unangenehme weg. Bald kommt der gute Zauberer und hext das Problem fort. Das ist altersgerecht. Ein Politiker oder Journalist aber sollte andere Strategien anwenden als das Verschwindenlassen. Auf zum Zaubern mit Dr. Steinbrecher. Nachtcafé zaubert den Islam weg.

Während spätestens seit Frühling 2014 die beiden Freunde einer irgendwie geringfügigen („milde Sunna“) Mädchenbeschneidung Karl-Peter Ringel und Kathrin Meyer das Elternrecht auf chitan al-inath (indones.: sunat perempuan) unter Personensorge im BGB verankert wissen möchten, während in Trier, nebenan wohnt Michael Schmidt-Salomon, Professor Dr. Mark A. Zöller über klitze-klitze-klitzekleine Formen von FGM („rein symbolische Bagatellverletzungen“) sinniert, während, Sommer und Herbst 2014, zum 70. Deutschen Juristentag Strafrechtlerin und djt-Gutachterin Tatjana Hörnle die teilweise Straffreistellung der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen planen durfte, kommt von Schmidt-Salomon und Steinbrecher auf SWR Nachtcafé nichts zur milden Sunna, gar nichts, Stille, ganz großes Schweigen.

Denn allerdings, Islam ist FGM. Und bei SWR Nachtcafé reden, mit beiden Publikumsgästen und dem Fernsehmoderator in Personalunion Professor für Fernseh- und Videojournalismus, neun Menschen ganze neunzig Minuten lang über den Islam … nein, das tun sie eben nicht, sie reden um den Islam – den es vielleicht, also eigentlich gar nicht gibt, den es insofern nicht gibt – herum und erzählen ein bisschen über Muslime.

Auch die alle Nichtmuslime diskriminierende sowie frauenfeindliche OIC-Charta (Kairo 1990) wurde nicht, wie geboten, an den Pranger gestellt, weder Steinbrecher noch Schmidt-Salomon noch Ahadi forderten am 16.02.2017: Sofort weltweit raus mit dem islamischen Recht aus den Verfassungen und Paragraphen beispielsweise aller OIC-Staaten, und auch ins deutsche Familienrecht darf die Scharia nicht implementiert werden.

11:42, Moderator Steinbrecher:

„Wie stark richtet sich denn Ihre Klinik, richtet sich auch Ihre Station so nach den Gepflogenheiten und nach den Bedürfnissen auch muslimischer Patienten und Eltern?“

12:20, Krankenpfleger (Stationsleiter) Blaich:

„[…] Wir haben zum Beispiel ein Integrationsteam […] wir haben ja auch […] Mitarbeiter mit muslimischem Glauben […] der Raum der Stille, was früher sag ich jetzt mal so ne Kapelle war wurde umgebaut, praktisch für alle Weltanschauungen, und so haben wir doch einiges denk ich, wo wir versuchen, auch auf die Bedürfnisse und auf den Glauben von muslimischen Patientinnen und Patienten einzugehen, und auch wenn ich das noch sagen darf: Die Auszubildenden dürfen jetzt auch sogar Kopftuch tragen, was ja auch lange Jahre nicht so ging.“

Kopftuch, so hört man es oft, aber darum geht es nur zum Teil, nicht nur Haare und Haaransatz, auch Arme und Beine sind vor dem Blick abzuschirmen. Weder Hals, Rumpf, eigentlich sogar die Hautfarbe, noch die den Körper verratende Silhouette darf von einem Nicht-Mahram zu sehen oder zu erahnen sein. Mahram-Verwandte sind alle Menschen des jeweils anderen Geschlechts, mit denen man so nah verwandt ist, dass man diese nicht islamisch heiraten dürfte (sowie der eigene Ehegatte, mit dem man ohnehin verheiratet ist).

Den Hidschab dürfen Ludwigsburger Azubis leider tragen, ein Kopftuch wäre aus islamischer Sicht unzulässig verkürzt genäht. Im Islam gibt es kein Kopftuch. Vielmehr ist der gesamte Körper einer Frau, bzw. eines Mädchens ab der Geschlechtsreife oder (vielmehr) dem Alter von neun Jahren mit Kleidung abzudecken.

Ein Islamkritiker braucht über das Kopftuch nicht zu sprechen. Seit dem 27. Januar 2015 winkt Karlsruhe („Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt“) schließlich nicht das Kopftuch durch, sondern den Hidschab. Nur und genau diesen muss die Muslima tragen („ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien.“). Nicht ein Tuch auf dem Kopf, kein Kopftuch sondern der Hidschab ist „religiöses Gebot definitiver Qualität“ (vgl.: Bundesverfassungsgericht | Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10). Ewige Nähe zum Schöpfer, Taqarrub ist das einzige Motiv, die zwingend vorgegebene Bekleidung einzuhalten, als Frau also den Hidschab. Jochen Oltmer (min 50:30) hingegen schwärmt von der Vielfalt der Motive, die es in Bezug auf das Bedecken des Körpers mit einem Hidschab gebe: „Nur – wir müssen begreifen: Es gibt viele Gründe, viele Begründungen dafür, ein Kopftuch zu tragen.“

Von den Kleinen Antillen aus informiert Darul Uloom T&T (Cunupia, Trinidad und Tobago) insbesondere die Hanafiten unter den sunnitischen Muslimen aller Welt darüber, dass Allahs Befehl zum Hidschab nicht erfüllt wird, wenn die Frau einen Schal oder ein Tuch auf ihren Kopf legt. Denn abgesehen von den zu erfüllenden Kriterien, ist mit dem Hidschab viel mehr verbunden als das bloße Tuch.

„In Wirklichkeit ist Hidschab viel mehr als das. Es geht um das gesamte Erscheinungsbild und Bekleidetsein einer Frau: um ihre Garderobe, ihre Sprache, ihre Manieren. Der Hidschab erfordert von der Frau, sich nicht frei frei unter Angehörige des anderen Geschlechts zu mischen, nicht ohne triftigen Grund im Park oder auf der Straße herumzugehen sowie die von Allah und Seinem Botschafter gegebenen Vorgaben einzuhalten.“[27]

Die Bedeckung (Hidschab), in dem die Muslima vor Nichtmahram-Männern erscheinen darf, sofern ihr Besitzer und (Vater oder) Ehemann das Ausgehen aus dem Haus überhaupt zulässt, muss spezifische Bedingungen erfüllen (zwei Kriterienkataloge, zuerst nach dem Fatwa Nummer 69789 von Salih al-Munajjid.

• Sie muss den ganzen Körper bedecken, […] [bis auf] Gesicht und Hände[n]. [Hanbalitisch bzw. bei den Salafi allerdings oft: einschließlich von Gesicht und Händen. Scheich al-Munajjid fordert den Niqab.]

• Sie muss weit und locker sein und darf nicht die Breite ihrer Gliedmaßen oder ihre Körperumrisse zeigen.

• Sie darf nicht so dünn sein, dass ihre Hautfarbe erkennbar ist.

• Sie darf kein Schmuck an sich sein, wie Kleidung, die mit Stickereien verziert wurde.

• Sie darf nicht parfümiert sein.

• Sie darf der Kleidung der Männer nicht ähneln.

• Sie darf der Kleidung der Kafir-Frauen nicht ähneln.

• Sie darf keine Kleidung des Ruhmes und der Eitelkeit sein. [Libas asch-Schuhra – Kleidung, die die Aufmerksamkeit anderer erregt oder das Ansehen des Trägers erhöhen soll.]

[Zweite Aufzählung, ebenfalls zusammengestellt von Scheich al-Munaddschid, hier ohne Wiederholungen der ersten Liste.]

• Er muss den ganzen Körper bedecken. [ggf. bis auf Hände und Gesicht, das entscheidet die Frau nicht, das beantwortet ihr Scheich oder Ehemann. Hanbalitisch eigentlich Handschuhe und Niqab, Gesichtsschleier]

• Er muss dick genug sein, d. h. nicht durchsichtig oder lichtdurchlässig.

• Er darf nicht geschmückt oder verziert sein, sodass die Blicke der Männer auf sich gezogen würden.

• Er darf der Kleidung der Kuffar nicht ähneln.

• Es dürfen keine Kreuze oder Bilder von etwas Beseeltem (Menschen, Tiere, usw.) darauf abgebildet sein.[28]

Auch Burka oder Niqab sind Hidschab.

Der Gesichtsschleier ist die Weise der Erfüllung der Pflicht zum Hidschab gerade aus Sicht der Hanbaliten. Einstweilen (Arbeitshypothese) rechnen wir die islamischen Urgemeindler oder Salafi, häufige Selbstbezeichnung Ahl as-sunna wa l-dschama’a, die zwar gerne sagen, dass sie die jedenfalls eigene Zugehörigkeit zu einer Madhhab ablehnen, zu den treuen Folgern von Ahmad ibn Hanbal gest. 855, sehen wir den Trend zur Urgemeindlichkeit, die Salafisierung als Integration in die erneuerte und letztlich originale Hanbaliyya.

Für die anderen drei sunnitischen Rechtsschulen gilt der Niqab, gleich allerdings die südafrikanische Ausnahme, eher nicht als Pflicht und ist der gesamte Körper zu bedecken bis auf Hände und Gesicht. Die hoffentlich einzige hanafitische Ausnahme also, den Hinweis verdanke ich Ümmühan Karagözlü, ist zu erwähnen: Der Autor für Darul Uloom Deoband und hanafitische Mufti Husain Kadodia aus Durban, Südafrika, rechtfertigt den Niqab.[29]

Die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) erwähnt den islamischen weiblichen Schambereich ebenso wie die islamisch ab der Pubertät bei Jungen und Männern zwischen Bauchnabel und Knie zu verortende und folglich mit Kleidung zu verhüllende männliche Aura (siehe im Koranvers 7:26 We have sent down to you the dress that covers your shame and provides adornment. As for the dress of Taqwa (piety), that is the best; Übersetzung: Deobandi-Alim (ʿĀlim, Schariagelehrter, Pl. ʿUlamāʾ) Mufti Mohammed Taqi Usmani; mitverantwortlich für die (Wieder)Einführung der Hadd-Strafen unter Zia-ul-Haq). Die IGMG stellt zur weiblichen und männlichen islamischen Kleidung (libās) fest: „Die muslimische Frau bedeckt ihren Körper bis auf das Gesicht und die Hände. Das gilt auch für ihre Haare.“[30]

Die Schulleiterin

19:30 – 20:15, Birgit Plechinger:

„Ich habe es auch schon immer erlebt: Die Jungs, die wirklich so wie die kleinen Prinzen erzogen werden, die diese Micky-Maus-Machos dann werden, […] die Mädchen, die wirklich zu Hause alles machen, die brav, wirklich, brav zu Hause sein müssen, auch abends, diese Jungs, die ihren Schwester auch vorschreiben, mit wem sie bitte auszugehen haben, mit wem nicht, wann sie zu Hause zu sein haben, […] [es] erdreistet sich dieser Junge, dem Mädchen zu sagen, wo es lang geht.“

Aber Frau Plechinger, was heißt denn erdreistet? „Die Männer stehen eine Stufe über den Frauen“, so hat der Allerbarmer und Allbarmherzige die Dinge harmonisch angeordnet (Koran 4:34) und bereits Umar ibn al-Chattab (592-644) erkannte: „Die Ehe ist eine Art Sklaverei“. Auch ibn Muflih (1310-1362) stellte fest: „Für eine Frau ist es verboten, ohne Erlaubnis ihres Ehemannes das Haus zu verlassen.“ Und heutzutage erklärt Scheich al-Munaddschid (al-Munajjid), dass die Frau ohne männlichen Begleiter nicht auf die Reise gehen darf: „Was die Frauen betrifft: Ohne Mahram zu reisen ist haram“ (IslamQA Fatwa Nr. 69937: Ruling on her going out of the house without her husband’s permission and travelling without a mahram).[31]

Wie überall auf der Welt, so sind auch in Senden bei Ulm die gottesfürchtigen Frauen von morgen die fleißigen und artigen Mädchen von heute, „die wirklich zu Hause alles machen, die brav, wirklich, brav zu Hause sein müssen, auch abends“, diejenigen, denen, damit in der Gegenwart die Ehre und in der Zukunft die Ehe keinen Schaden nimmt, die Brüder mit Worten oder anders aufzeigen: „wo es lang geht“. Der Junge erdreistet sich nicht, er trägt die islamisch gebotene Verantwortung. Der Junge wie das Mädchen haben ihn gelernt und üben ihn nun ein – den Status der Frau im Islam.

Die Stellung der Frau im Islam. Mit der Heirat verfügt der Muslim, so sagt es Mohammed in einem Hadith, über die Gattin, also auch und insbesondere über ihr Geschlechtsorgan: „Was nun die Frauen betrifft, […] die ihr durch die Allahs Gnade erhalten habt und deren Schoß euch durch Sein Wort zur Verfügung steht.“ Tilman Nagel (zu lesen auch in: Koranische Strafe, die nicht im Koran steht | FAZ 19.08.2010) übersetzt so: „Die Frauen sind bei euch wie Kriegsgefangene, die über nichts aus eigener Macht verfügen. Ihr aber habt sie von Allah zu treuen Händen erhalten, dank Seinem Wort verfügt ihr über ihre Scheide.“ Sure 2:223 „Eure Frauen sind für Euch ein Saatfeld, geht zu Eurem Saatfeld wann Ihr wollt“ betont die Pflicht der Ehefrau, ihrem Mann jederzeit zum Sex zur Verfügung zu stehen, siehe im Hadith bei al-Tirmidhi: „unverzüglich, selbst wenn sie gerade beim Brotbacken ist“ (immediately even if she is baking bread at a communal oven.). Der Landesbildungsserver Baden-Würtemberg („die Standard-Plattform Baden-Württembergs im Umfeld Schule“) erklärt kommentarlos: „Im Islam wird die Verschiedenheit der Geschlechter betont. Die Muslime glauben, Gott habe für Mann und Frau gemäß ihrer Natur jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten vorgesehen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden.“[32]

25:00 bis 17:00, der Moderator an die Schulleiterin:

„Gehen Sie auch auf muslimische Bedürfnisse ein, wie sieht es aus mit Kantinen-, Speiseplan?“

„Das hat aber ganz einfach auch praktische Gründe. Es ist logisch: wir haben Ganztagsunterricht bei uns und da ist es Pflicht, an diesem Essen teilzunehmen. Und dann ist es natürlich auch klar, dass wir kein Schweinefleisch servieren weil einfach die Mehrzahl unserer Schüler ist halt muslimisch – und dann sagen wir halt: ok, dann gibt es halt kein Schweinefleisch – dann machen wir das halt so. Ist für mich persönlich kein Problem: dann ess ich halt keines – machen wir halt so – […] ich finds nicht dramatisch!

Wo es dramatisch wird – und das wird es jetzt in letzter Zeit tatsächlich –, ist es, gottseidank noch Einzelfälle, […] wenn dann gesagt wird:

‚Moment mal, dieses Fleisch ist jetzt aber nicht halal – es ist nicht geschächtet worden.‘

… und dann wirklich Schüler – die natürlich von zu Hause indoktriniert sind in diese Richtung – zu ihrem muslimischen Kollegen nebenan sagen:

‚Du isst das?! Wenn du das isst, kommst du in die Hölle.‘

Und der steht auf und schmeißt es weg – weil er so ein schlechtes Gewissen hat – ja, weil er sich darüber vielleicht noch keine Gedanken gemacht hat – und schmeißt es weg!

Und das ist dann natürlich etwas, was wir uns verbitten – wo wir dann auch mit den Eltern sprechen – wo sich Muslime unter uns – also aus der Schülerschaft – tatsächlich vor unser Schulradio gestellt haben und gesagt haben:

‚Das ist nicht in Ordnung, bitte, das ist Privatsache‘.

Aber solches passiert tatsächlich in letzter Zeit – vorher noch nie gehört […] ich habe den Begriff halal überhaupt noch nicht gewusst – jetzt kenne ich ihn!“

Das Bekenntnis! Oltmer, dazu aufgefordert, definiert die Integration

27:45

„Integration [bedeutet] Aushandeln – […] Kontakt aufnehmen – […] Vernetzung! Also: Integration ist erst einmal nichts anderes, als […] dass ein Bemühen da ist, dass man über die normalen Netzwerke hinaus versucht, in eine Gesellschaft hineinzuwirken, Kontakt aufzunehmen! Und über dieses Kontaktknüpfen, über dieses Vernetzen, dieses breite Vernetzen, über das enge Umfeld hinaus – haben wir tatsächlich […] einen […] Ansatz dafür, dass Integration beginnt oder dass Integration auch tatsächlich zunehmend weiter voranschreitet.“

Achja, dieses Kontaktknüpfen. Es üben das Aufeinanderzugehen der Atheist und der Schariafreund. Es treffen sich in der Mitte der Pazifist und der Gewalttäter. Dunkelhäutiger Einwanderer und notorisch gewalttätiger weißer Rassist beim friedlichen Zusammenleben. Ob Kind oder Kinderschänder, jedermann tastet sich vor, hier und da bereits Dialog, Umarmungen, Küsschen, es ist unbestreitbar, allüberall grünt und blüht Vernetzung, da ist er endlich, der erfüllte Integrationsbegriff. Und auch unter Seinesgleichen darf man bleiben, der sich vernetzende Gaunerkönig organisiert seine Mafia, der Kontakte knüpfende Demagoge seine Miliz, der radikalislamische Hassprediger seine Dschihadbewegung. Genug des Sarkasmus.

Grundgesetz und AEMR sind für den Osnabrücker Mitarbeiter des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien von gestern? Immerhin hat sich der Postmodernist und Kulturrelativist bekannt: Integration bedeutet: Aushandeln – Kontakt aufnehmen – Vernetzung! Da wird man neugierig, was alles würde Herr Oltmer in Bezug auf die Zukunft der Bundesrepublik mit einem optimistischen Drogendealer, authentischen Bankräuber oder bekennenden Päderasten aushandeln wollen?

Wie wir bereits gesehen haben, fordert der MB-Europaführer gerade keine Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte, beispielsweise eben keine Gleichberechtigung von Mann und Frau, sondern beschränkt sich, und vielleicht begnügt sich auch der Migrationsforscher aus Osnabrück (Aushandeln; Kontakt aufnehmen; Vernetzung!) mit dem Aufruf von Tariq Ramadan, in Bezug auf den fremden Mitmenschen, den Anderen doch endlich „mit dessen Empfinden und Empfindlichkeiten, seinen Werten, Zweifeln und Fragen in Kontakt zu kommen“ (The Quest for Meaning: Developing a Philosophy of Pluralism).

Als einstiges Zentrum für Islam in Europa – München (ZIE-M) und heutiges, nach wie vor um Benjamin Idriz angeordnetes MFI, Münchner Forum für Islam (Stellung von MFI; Quelle islam-muenchen.de abgerufen heute) sagt man eben nicht, dass ein muslimischer Mensch die Religion wechseln oder dass eine Muslima einen Nichtmuslim heiraten darf, sondern stellt fest: „Mann und Frau sind vor Gott absolut gleichwertig“ oder möchte (MFI 10 Essentials | 10 Gedanken zur Philosophie von MFI. Für ein konstruktives Miteinander in München; heute online) lediglich fleißig beitragen „zur Festigung der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung“.

Nein Herr Oltmer, wir integrieren nicht in die Scharia, sondern ins Grundgesetz; einen anderen Integrationsbegriff kann sich die an ihrer Abschaffung nicht interessierte BRD nicht leisten. Nicht in die islamischen Menschenrechte, sondern in die allgemeinen Menschenrechte integrieren wir. Nicht in Gottesfurcht und Höllenfurcht, sondern in die Wissenschaftlichkeit. Nicht ins Kalifat, sondern in die kulturelle Moderne. In diesem Sinne unser klares Nein zu jedem Integrationskonzept von Aushandeln – Kontakt aufnehmen – Vernetzung.

34:55 bis 36:00. Mod.:

„Wo ist die klare Kante angesagt?“ […]

MSS: […] „Wir müssen kämpfen für die […] Gleichheit der Menschen für dem Gesetz, deswegen ist es kein Kavaliersdelikt, wenn jemand meint, dass bestimmte Gruppierungen in unserer Gesellschaft nicht die gleichen Rechte haben. […] Wir müssen eintreten für die Individualität, gegen diesen Kollektivismus, auch gegen die Herrschaft der Familie über die einzelnen Mädchen […] wir müssen […] klar machen, dass keine Religion über dem Gesetz steht. [Nun weist MSS auf den Islamischen Religionsunterricht hin] und dann entscheidet letztlich DITIB darüber – und damit eben Erdoğan – was in deutschen Schulen gelehrt wird [nicht Erdoğan, „letztlich“ entscheidet Allah und ist das Lehrprogramm für den IRU nicht Made by KRM, sondern die Theologie und der Glaubensgehorsam nach Koran und Sunna] – und das ist nicht in Ordnung, das dürfen wir gar nicht zulassen.“

min 54:50, Mina Ahadi

„Im Endeffekt war eine Revolution, ich habe teilgenommen und dann – Islamisten haben Macht gewonnen. […] eine politische Bewegung [nun, der 1400 Jahre alte Islam] hat sich durchgesetzt – und jetzt haben wir mit diesem Problem weltweit zu tun. Der erste Aufruf von Ayatollah Chomeini, war: Frauen sollen Kopftuch tragen.“

Deutschland und muslimischer Hass auf und muslimische Gewalt gegen Homosexuelle, Nachtcafé wendet sich diesem Thema zu. Schmidt-Salomon unterstellt Ahadi eine hauptsächliche Arbeit gegen eine, man staunt: islamofaschistische Bewegung („ein Kernelement dieser islamofaschistischen Bewegung, um die es ja Mina geht“). Auf Allahs Wunsch und Mohammeds Befehl wurden 400 bis 900 Stammesangehörige der Banu Quraiza getötet, insofern ist sie 1400 Jahre alt, diese Schmidt-Salomonsche islamofaschistische Bewegung. „Wer auch immer wechselt (den Islam als Religion und Lebensweise ablehnt), tötet ihn“ (Buchari, Hadith Nr. 6935 und Muslim, Hadith Nr. 6524), das ist die Religion nach Koran und Sunna und gewiss ist das totalitär. ‚Whoever changed his Islamic religion, then kill him.'“ ( من بدل دينه فاقتلوه ), ein Monotheismus, den wir beim korrekten Namen nennen sollten. Islam.

Erstaunlich schüchtern also wird der vor 23 Jahren als heldenhafter Religionsgegner auftretende Schmidt-Salomon bei der Religion von Sure, Hadith und Fatwa. Hatte MSS im Jahr 1994 (Offenheit statt Offenbarung) noch gepredigt: „Die Inhumanität der Religion ist eben kein zufälliges Resultat“, und: „Die Grundidee der Religion ist bereits das Problem“, so vermeidet der frohgestimmt über katholische Dogmatik oder tibetanischen Buddhismus spottende Schönwetteratheist, in Konsequenz zu sagen: „Die Inhumanität des Islam ist eben kein zufälliges Resultat“, „Die Grundidee des Islam ist bereits das Problem“. Durchaus nachvollziehbar. Piusbruderschaft oder Dalai Lama schreiben keinen Todesfatwa. Das Diffamieren von Religion beim Schweigen zum Islam ist neuerdings schlechter atheistischer Stil geworden.

Exkurs nach Großbritannien. Einen zu den 25 direkten koranischen Tötungsbefehlen schweigenden und ansonsten reichlich vulgären Atheismus leistete sich 2011 eine in London wohnende Exiliranerin (I don’t believe in good or bad religions; in my opinion all religion is bad for you. Religion should come with a health warning like cigarettes: ‘religion kills.’). In Frankfurt, am Weltfrauentag 2013, erneuerte Kommunistin Maryam Namazie ihre Aussage: „Religion tötet!“ müsse man in Anlehnung an Warnungen vor dem Rauchen sagen. Christentum, Zen, Shintoismus oder Taoismus rufen nicht zum Apostatenmord auf, haben es nie getan. Nicht den zum Apostatenmord aufrufenden Islam, sondern pauschal alle Religionen prangert die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime Großbritanniens an, so, als ob irgendwo auf der Welt gläubige Juden zur Steinigung oder fromme Katholiken zum Scheiterhaufenanzünden schreiten würden. Zurück ins Nachtcafé, nun wird es besonders phantasievoll.

Der echte, eigentliche Islam gehe nicht gewaltsam gegen Schwule vor, meint Vorstandssprecher und Mitbegründer (2004) der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs). Etwas eigentlich Unislamisches also, so dürfen wir den Philosophen interpretieren, sei die heutige muslimische Gewalt gegen Homosexuelle, die .

1:12:38, Michael Schmidt-Salomon:

„Genau. Und dazu haben wir auch harte Fakten. Also: In Großbritannien: 60 % der Muslime möchten, dass Homosexualität kriminalisiert wird – eine Studie vom letzten Jahr. In Deutschland [ist] es auch mittlerweile eigentlich die Mehrheit der Muslime, was ein bisschen damit zusammenhängt, dass es in der Türkei sich sehr stark dramatisiert hat. […] [1:13:06] Und da muss man aber auch sagen: Das ist ein Phänomen der letzten Jahrzehnte! Der erste schwule Mann, der da hingerichtet wurde, war 1979 im Zuge der Iranischen Revolution – und danach kamen die ganzen Todesstrafen erst. Das heißt: Das ist nichts, was jetzt irgendwie den Islam über Jahrhunderte geprägt hätte, sondern, da muss man sagen, war das Christentum sehr viel heftiger im Kampf gegen die Homosexualität. Aber: In den letzten Jahrzehnten hat das extrem zugenommen – wie gesagt, Iran: 4000 Schwule hingerichtet. Der Islamische Staat hat sofort damit angefangen, Schwule umzubringen. Das heißt, Das ist schon ein Kernelement dieser islamofaschistischen Bewegung, um die es ja Mina geht, und dass schlägt sich leider [weltweit, auch in Deutschland] im Alltag durch […] wahrscheinlich in Bayern weniger stark als zum Beispiel in Berlin […] an einer Berliner Schule […] und da hat sich wirklich das Klima sehr stark verändert […] auch, dass das Wort schwul schon wieder als Schimpfwort benutzt wird, ist etwas, was tatsächlich sehr stark über muslimische Communities in die Jugendsprache hineingetragen wurde.“ 1:14:10

Der Philosoph sagt uns nicht, inwieweit sich die „islamofaschistische Bewegung“ vom wortgetreu verstandenen Islam unterscheidet, deutlicher gesagt vom Islam.

Mitnichten titelt Nachtcafé heute: „Die islamofaschistische Bewegung in unserem Alltag – wo liegt das Problem?“. Noch nicht einmal nennt sich die eineinhalbstündige Sendung „Der Islamismus in unserem Alltag – wo liegt das Problem?“ oder wenigstens „Der politische Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?“, sondern SWR fragt:

Der Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?

Die aus dem Iran stammende Kommunistin, Atheistin und Streiterin für universelle Menschenrechte ist nicht aus dem Islamofaschismus ausgetreten. Mina Ahadi hat noch nicht einmal dem Islamismus abgeschworen oder dem politischen Islam, sondern dem Islam, weshalb ihr Verein nicht Zentralrat der Ex-Islamofaschisten (ZdE) oder Zentralrat der Ex-Islamisten (ZdE) heißt, sondern, sehr vernünftig: Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE).

Deutschland 2017, nicht nur im SWR Nachtcafé, im gesamten Journalismus werde das Nichtbesprechen des Islam und die verbissene Muslimophilie Wohlverhaltensnorm („Alltag“). Diskriminieren wir sie nicht länger, die durch unsere Medien jahrelang hartherzig ausgeblendeten, schier unsichtbar gewesenen Muslime. Von nun an mache man beim Thema Islam die Muslime sichtbar und den Islam unsichtbar:

„Untersuchungen haben wiederholt gezeigt, dass Medien ein Bild vom Islam zeichnen, das um Terrorismus und gescheiterte Integration kreist. Die vielen Muslime, die teils seit Generationen in Deutschland leben und einem ganz normalen Alltag nachgehen, bleiben hingegen weitestgehend unsichtbar. Hier setzt das ‚Journalisten-Handbuch zum Thema Islam‘ an: Was wissen wir über die Muslime, die hier leben?“[33]

Deutschland 2008. Je genauer du in Sure, Hadith und Fatwa liest, desto mehr verdüstert sich dein Bild vom Islam? Muss nicht sein. Mehr auf die Muslime gucken, sich generell von der Nichtislamwelt hinwenden zur Islamwelt:

„Da die meisten Deutschen wenig direkten Kontakt zu Muslimen oder zur islamischen Welt pflegen, wird ihr Islambild nachhaltig von den Massenmedien geprägt.“[34]

„In der Gesamtschau lässt sich sagen, dass sich die Darstellung des Islam in den Magazin- und Talksendungen sowie Dokumentationen und Reportagen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu über 80 % an einem Bild orientiert, in dem diese Religion als Gefahr und Problem in Politik und Gesellschaft in Erscheinung tritt.“ [… sich also nicht an einem Wunschbild, sondern an den Fakten orientiert, Anm.]

„[…] ist es umso dringlicher, dass eine Auseinandersetzung über neue Eckwerte der Islamberichterstattung von ARD und ZDF stattfindet. Von einer Revision der Islamberichterstattung bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern dürften erhebliche gesellschaftliche Impulse ausgehen.“ [Richtung AEMR oder Richtung Kalifat? Anm.]

„Die besondere Organisationsstruktur des Islam, der keine Großkirchen kennt, macht eine einfache Kopie der Rundfunkbeauftragten christlicher Kirchen in Verwaltungs- und Rundfunkräten von ARD/ZDF unmöglich und erfordert neue Formen der Konsultation.“[35]

Selten genug, doch die bpb bringt (brachte?) auch mal islambezogene Fakten.

„Eine Schlüsselfunktion bei der Frage nach spezifisch islamischen Deutungsmustern […] kommt zunächst dem islamischen Rechtsverständnis und den Möglichkeiten rechtlich-ethischer Entscheidungsfindung zu. Für einen gläubigen Muslim ist die Scharia der Ort zur Bestimmung von religiös-ethischen Normen des rechten Verhaltens. Der weithin als „islamisches Recht“ übersetzte Begriff bedeutet im eigentlichen Wortsinn „Weg“, im Sinne des Heilsweges zu Gott. Er geht in seiner Bedeutung weit über die juristische Vorstellung von Recht oder Gesetz hinaus“[36]

Nun aber zum Umgang mit schwuler Praxis im elfhundert bis vierzehnhundert Jahre alten Islamischen Recht. Tatsächlich fragt Allahs irdisch aufzurichtende Hakimiyya (Regentschaft) nicht nach einem lesbischen oder schwulen Argumentationsmuster oder Selbstverständnis, sondern bringt den Mann, der homosexuellen Geschlechtsverkehr ausübt, um, nur noch über das anzuwendende Wie dieses Umbringens diskutieren die Ulama, sunnitisch unter Verwendung vieler Hadithe. Beginnen wir aber schiitisch.

Um im Diesseits den Gnadenstand mit der Gottheit von Koran und Sunna nicht zu verspielen und im Jenseits dem dauerhaften Verbleib im ewigen Feuer zu entgehen, macht man sich in San José im sonnigen Kalifornien ausgesprochen islamische Gedanken zum Umgang mit jenem Schlimmen, der es macht wie die Leute des Lot, und befragt um Rat einen in Kentucky geborenen und in Maryland aufgewachsenen schiitischen Rechtsgelehrten. Der im Iran, in Großbritannien und Südafrika verehrte Kenner des schiitischen Islamischen Rechts arbeitet heute von der heiligen Stadt Ghom aus: Scheich Hamza Sodagar, der im Oktober des letzten Jahres (2016) in London in der AhlulBayt Islamic Mission (AIM) predigen durfte, in einer durch den Gottesstaat Iran betriebenen Schule und vor teilweise 6 (sechs!) Jahre alten Kindern.[37]

If there’s homosexual men, the punishment is one of five things. One, the easiest one maybe: chop their head off. That’s the easiest. Second, burn them to death. Third, throw them off a cliff. Fourth, tear down a wall on them so they die under that. Fifth, a combination of the above. (Sheikh Hamza Sodagar)

Wenn es homosexuelle Männer gibt, ist die Strafe eine von fünf Sachen. Zum Ersten, vielleicht ist das ja einfachste: hacke den Kopf ab. Ja sicher, das ist am einfachsten. Zweitens: verbrenne sie zu Tode. Drittens: werfe sie von einer eine Klippe herab. Viertens: stürze eine Mauer auf sie nieder, so dass sie unter ihr sterben. Fünftens: eine Kombination der oben genannten Strafen (Scheich Hamza Sodagar)

Nun zum Islamischen Recht (Islam) der Sunniten.

Narrated Abdullah ibn Abbas: The Prophet (…) said: If you find anyone doing as Lot’s people did, kill the one who does it, and the one to whom it is done.

Sunan of Abu-Dawood – Book 38 Hadith 4447

Narrated Jabir ibn Abdullah: Allah’s Messenger (…) said, “The thing I fear most for my people is what Lot’s people did.”

Tirmidhi and Ibn Majah transmitted it.

Al-Tirmidhi – Hadith 3577

Gerade als deutscher Sonnenscheinatheist beachte man: nicht die von einzelnen Individuen gespürte und erarbeitete eigene sexuelle Orientierung, für so etwas hat der Islam keine Zeit, ist islamrechtlich entscheidend, sondern der praktizierte homosexuelle Analverkehr. Letzten sunnitischen Zweifel darüber, dass Praktizierer von Akten von Homosexualität zu töten sind, beseitigt Scheich al-Munaddschid in seinem Fatwa Nummer 38622 The punishment for homosexuality.

38622: Die Strafe für Homosexualität

[…] Scheich al-Islam [Šayḫ al-Islām‎] ibn Taimiyya [1263–1328] sagte: Im Hinblick auf die Homosexualität sagten einige der Gelehrten, dass die Höllenstrafe für sie die gleiche sei wie die für Zina [zinā, Ehebruch], und [auch] das wurde gesagt: Es ist weniger [schwerwiegend] als das. Aber die richtige Ansicht, bezüglich der die Sahaba [ṣaḥāba, die Gefährten und Begleiter Mohammeds] einhellig zustimmten, ist, dass beide getötet werden sollen, die aktiven und passiven Partner, ob sie verheiratet sind oder nicht. Die Autoren von al-Sunan erzählten von ibn Abbas [619–688], dass der Prophet (…) sagte: „Wer auch immer die Handlung der Leute von Lot begeht [Lūṭ, vgl. bibl. Lot, die islamische Lesart des sündigen Volks von Sodom und Gomorra], tötet ihn, denjenigen der es [das homosexuelle Penetrieren, den Analverkehr] ausübt [sexuell aktiv] ebenso wie den, dem es [sexuell passiv] geschieht. „Und Abu Dawud [817–888)] überlieferte von ibn Abbas über eine unverheiratete Person, die eine homosexuelle Handlung begeht, und sagte: Er soll gesteinigt werden. Und etwas Ähnliches wurde von Ali ibn Abi Talib erzählt (…). Die Sahaba unterscheiden sich [hier] nicht hinsichtlich des Urteils, dass die Homosexuellen hingerichtet werden sollen, aber sie unterschieden sich hinsichtlich der Methoden. Es wurde von Abu Bakr [genannt] al-Siddiq [der erste der vier Rechtgeleiteten Kalifen, (al-ḫulafāʾu r-rāšidūn)] erzählt, dass er verbrannt werden soll, und von anderen, dass er hingerichtet werden soll. Es wurde von einigen von ihnen erzählt, dass eine Mauer auf ihn gekippt werden soll, bis er unter ihr stirbt.

Und es wird gesagt, dass beide in den schmutzigsten Winkeln [der Stadt] eingesperrt werden sollten, bis sie sterben.

Es wurde von einigen von ihnen erzählt, dass er auf den höchsten Platz in der Stadt hinaufgetragen werden und und von dort in die Tiefe geworfen werden sollte, um [dann dort zusätzlich] gesteinigt zu werden, wie Allah es mit den Leuten von Lot tat [Bis auf den gottesfürchtigen und rechtschaffenen Lot, den Allah durch zwei als Menschen verkleidete Engel warnen ließ und aus der Stadt schickte, starben die Einwohner von Sodom und Gomorra allesamt durch vom Himmel fallende Steine]. Dies wurde von ibn Abbas erzählt. Nach dem anderen Bericht soll er gesteinigt werden. Dies war die Ansicht der Mehrheit der Salaf. Sie sagten: Weil Allah das Volk von Lot steinigte und die Steinigung für jeden [ertappten] Zani [Sg. zānī, der Ehebrecher] in Analogie zur Steinigung des Homosexuellen vorgeschrieben ist. Beide sind zu steinigen, ob sie frei sind oder Sklaven, oder ob einer von ihnen der Sklave des anderen ist, sofern sie das Alter der Pubertät erreicht haben. Wenn aber einer von ihnen nicht das Alter der Pubertät erreicht hat, so soll er bestraft, aber nicht gesteinigt werden, denn keiner ist zu steinigen, [wie wir ja wissen] außer dem, der die Pubertät erreicht hat. Ende Zitat von al-Siyasa al-Schar’iyya (Seite 138).

Islam Question and Answer Generalsupervisor: Scheich Muhammad Salih al-Munajjid[38]

Nun ist es an Michael Schmidt-Salomon (MSS: „Der erste schwule Mann, der da hingerichtet wurde, war 1979 im Zuge der Iranischen Revolution“), einen Beweis für die kühne These zu liefern, dass 1369 Jahre lang, zwischen Mohammeds erstem Verkündigen (im Jahr 610) der seit drei Jahren auf dem Berge Hira erhaltenen prophetischer Visionen und dem Jahr der Islamischen Revolution 1979 mit islamischer Begründung und vermittels Sturz in die Tiefe, Feuer, Steinigung, umkippender Mauer oder durch das Stürzen in die Tiefe bei anschließender Steinigung kein, aber auch gar kein Mann islamisch begründet getötet worden ist, der es so schlimm tat wie die Leute des Lot.

Wie wir gesehen haben, geht es der Scharia um die homosexuelle Tat (jener Person, „die eine homosexuelle Handlung begeht“, who commits a homosexual act), nicht um das Selbstverständnis eines heutigen, sich als hetero-, bi- oder homosexuell empfindenden Menschen. Es geht dem Islam um das Ertappen des schlimmen Missetäters, dessen, der „die Handlung der Leute von Lut begeht“ (Whoever you find doing the action of the people of Lut“), nicht um eine sexuelle Orientierung.

Ein Letztes zur Meinung von Schmidt-Salomon. Man spreche nicht von der „Iranischen Revolution“, das könnte die Konstitutionelle Revolution (enqelāb-e mašrūte, 1905 bis 1911) meinen oder die Weiße Revolution (enqelāb-e sefid bzw. enqelāb-e šāh va mardom (von Schah und Volk), ~ va Mellat (Schah und Nation)) des Jahres 1963.

01:18:10

Mina Ahadi: „Wir haben in Deutschland zu tun mit einigen Leuten, die verharmlosen. […] Da wird zum Beispiel Kopftuchzwang von Kindern als Kultur genannt. Ehrenmord […]

Wenn man [mit muslimischen Jugendlichen der Einwanderer] über Probleme redet und erklärt: ‚Hier ist Deutschland – kein Mensch darf Homosexuelle beleidigen – und das ist ein Gesetz: Du darfst das nicht tun!‘ [Dann wäre das hilfreich für die gelingende Integration.]

Aber wenn in der Moschee auf Arabisch oder einer anderen Sprache der Imam gegen Homosexuelle hetzt [dann liegt eben vor allem genau hier das Problem und macht jedes Bemühen um Integration zunichte] […]

[Nun zu den Verharmlosern] Das ist überhaupt nicht in Ordnung, wenn man immer wieder [wie die anwesende Lebdiri] sagt:

‚Diese Jugendlichen haben keine [schulische und berufliche] Perspektive […] [und erst deshalb seien Hassprediger] gegen zum Beispiel Frauen und Homosexuelle [beim politischen Verführen bzw. radikalislamischen Fehlleiten dieser Jugendlichen leider so erfolgreich aktiv] […]

Nein: […] Es gibt [seitens der Hassprediger leider] eine Antwort [an die muslimischen Jugendlichen und ihre Eltern, eine] politische Antwort:

‚Wir sind Moslems, wir sind besser als andere, die Deutschen sind schmutzig, und Homosexuelle sind so‘, das wird schon propagiert und“

Steinbrecher fährt dazwischen! Grob unhöflich schneidet der Moderator der ex-muslimischen Menschenrechtsaktivistin das Wort ab.

„Ich möchte doch noch einmal, bevor wir wieder sehr konkret auf die alltäglichen Fragen kommen, aber noch eins sagen […]

jedes Land hat seinen eigenen Entwicklungsrhythmus […]

Achja, wie Deutschland zwischen 1932 und 1934, alles eine Frage von Entwicklungsrhythmus? Der 13. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten trat am 18. Dezember 1865 in Kraft. Hätte, bei viel Verständnis für „völlig unterschiedliche Entwicklungsstände“, die amerikanische Sklaverei auch länger fortbestehen können, denn jedes das Land hat eine besondere Kultur, einen anderen Entwicklungsrhythmus?

Jetzt leben wir in einer globalisierten Welt, in einer mobilen Welt, es kommen viele zusammen, auch durch die Flüchtlingsthematik […]

Das heißt: Es treffen viele Kulturen, Nationalitäten, Religionen aufeinander, die völlig unterschiedliche Entwicklungsstände zu bestimmten Themen haben. Die Frage ist doch: Wie gehen wir dann damit um?

Das ist ja nicht nur eine deutsche Debatte, sondern eine, die sich in fast allen Ländern stellt.“

Allerdings stellt sich diese Frage weltweit („in […] allen Ländern“), die Frage: Welche Menschenrechte wollen wir: Allgemeine (AEMR, Paris 1948) oder Islamische Menschenrechte (OIC, Kairo 1990). Der Formulierung dieser Frage wurde neunzig Minuten lang ausgewichen.

Das große Verschwindenlassen

›Ob der Islam ist ein Problem ist? Wie auch immer, das darf nicht sein!‹

Die Entwürdigung der Frau im Islam, die Unvereinbarkeit von Scharia und universellen Menschenrechte darf auf SWR Nachtcafé einfach nicht zur Sprache kommen! Islamkritik darf – neunzig Minuten lang – keinesfalls stattfinden, lasst uns daher eineinhalb Stunden lang über muslimische Mitbürger reden, über Erfahrungen aus dem Alltag. Buchstäblich bis zu letzten Sekunde setzt Moderator Steinbrecher dieses, beim SWR so noch ungeschriebene, Dogma durch. Nicht ganz ungeschrieben vielleicht, denn seit dem 01.11.2016 gibt es eine Wohlverhaltensfibel (Journalisten-Handbuch zum Thema Islam) und beim Mediendienst Integration lobt sich der verantwortliche Werner Schiffauer: „Die Absicht ist es, den Dialog von Journalisten und Wissenschaftlern auf eine neue Grundlage zu stellen.“ Prof. Dr. Steinbrecher möchte uns vielleicht sagen, ob er mit der hier betrachteten Sendung – Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem? – dem islamfreundlichen Knigge (Journalisten-Handbuch zum Thema Islam) bewusst folgt.

Journalisten-Handbuch zum Thema Islam. Die Benimmfibel und auch Frohbotschaft islamisch korrekter Berichterstattung betreffend, dieses Traktätchen für Faktenresistenz und Selbstzensur, braust Aydan Özoğuz am gebotenen Thema (Islam) vorbei, um sogleich zum Heilsziel des netten Geplappers zu kommen, den ihrer Schariatisierung gefälligst zu überlassenden Objekten („den Muslimen in Deutschland“).

Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan, betonte: „In der Berichterstattung über den Islam wirken positive Berichte oft als Ausnahme von der Regel, als Beschönigung einer eigentlich problematischen Wirklichkeit. Um das zu ändern, sollten wir weniger über, als mit den Muslimen in Deutschland reden, wenn es um ihre Themen geht.“[39]

Dem werdenden Dhimmi versperre man den Überblick und das Reden über Koran, Din (dīn, Koran 5:3), Scharia und Fiqh. Der wie Allah und Sein Gesetz (gottgegebene Scharia, anzuwendender Fiqh) von Verunreinigung freie, einheitliche und unteilbare Din (rechter Glaube, rechte Lebensführung, rechte Gesellung), der monolitische Islam entziehe sich ihrem Kritisieren oder auch nur Erkennen, rinne ihnen jederzeit durch die nach verlässlicher Gestalt tastenden Finger wie Sand, zerfalle ihrem einen Halt suchenden Blick in jeder Sekunde in Tausende von Facetten, Abertausende von Fragmente, unverständliche Bildpunkte. In beziehungslose Pixel (nur Allah stellt Kontext her), die unter den Muslimen allenfalls der Alim oder Ayatollah zu einem Gesamtbild zusammenfügen könnte und die aus dem Volk der Ungläubigen niemand zusammenzusetzen vermag. Den Überblick verloren zu haben, wird den entgrenzt Toleranten ihr ohnehin schwaches Gewissen entlasten, wird ihnen angenehm sein, brauchen sie nun doch gar nicht erst zu versuchen, einen der vielen alltäglichen, sich aus der tausendfältigen Kollision von Scharia und AEMR ergebenden Missstand mit einem anderen Fragment des Islam oder gar mit allen Facetten des Islam zu verknüpfen. SWR-Nachtcafe zaubert ein bisschen mit, und … Hokuspokus! Der Islam ist weg.

Sebastian Edathy, SPD-MdB und Vorsitzender des Innenpolitischen Ausschusses des Bundestags:

„Es gibt genauso wenig ‚den Islam‘, wie es ‚das Christentum‘ oder ‚das Judentum gibt. Es gibt stattdessen verschiedene Menschen in verschiedenen Gesellschaften, die unterschiedliche Richtungen, Traditionen und Ausprägungen ihrer Religion leben oder praktizieren. Es mag sein, dass die dominante Ausprägung des Islams in einigen Ländern mit unserem Verständnis von Menschenrechten und Demokratie nicht vereinbar ist. Dies ist ein Problem, dem man sich stellen muss. Daraus jedoch zu schließen, dass dies grundsätzlich so sein müsse, ist nicht nur dumm, sondern gefährlich. Es ist dumm, da sich diese Sichtweise durch eine extreme Geschichtsblindheit auszeichnet. Auch das Christentum hat sich über weite Phasen der Geschichte als eine Religion gezeigt, die mit unserem heutigen Verständnis von Demokratie, Menschenrechten sowie der Gleichstellung von Mann und Frau nicht vereinbar ist. Und noch heute gibt es radikale christliche Gruppen, bei denen diese Tendenz zu beobachten ist. Eine solche Haltung ist zudem gefährlich, da sie selbst dazu beiträgt, dass die postulierte Unvereinbarkeit verschiedener Religionen und Kulturen tatsächlich Realität wird und damit das friedliche Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer freiheitlich-demokratischer Werte unmöglich wird.“[40]

Noch ein letztes Mal ins Nachtcafé. Nur noch zweieinhalb Minuten Sendezeit verbleiben, der Moderator kommt zum Schluss seiner islamfreien Sendung zum Islam. Steinbrecher:

1:27:40

„Was können wir von denen […] erwarten, die zu uns kommen?“

Die immerhin den Bruchteil einer Sekunde von dem im Islam ab der Pubertät vorgeschriebenen Hidschab (Plechinger: „Kopftuch“) redende Schulleiterin verleiht einigen wenigen, hier durch Großschrift hervorgehobenen Worten ganz besonderen Nachdruck. Energisch sowie Widerspruch offensichtlich nicht gerade wünschend („Wir sollten endlich mal aufhören“) grenzt die Pädagogin das Thema des Abends aus der Integrationsdebatte aus, nämlich jede Religion und damit auch den Islam, und beschwört stattdessen etwas, das allerdings eher vage bleibt, etwas uns alle irgendwie Beflügelndes, Versöhnendes und Verbindendes („gemeinsame Werte“, „Harmonie“).

1:27:48

„Wir sollten endlich mal aufhören, ständig nur dieses Ganze vor dieser – RELIGIÖSEN, also: über diesen RELIGIÖSEN Hintergrund. Sondern: Können wir uns endlich nicht mal darauf besinnen, dass es GEMEINSAME WERTE gibt, dass wir einfach sagen: Wir sind MENSCHEN, wir wollen LEBEN, wir wollen MITEINANDER leben, wir wollen LIEBE, wir wollen HARMONIE, wir wollen. Hier geht es immer nur um MACHT UND GEWALT bei dieser ganzen Diskussion! Egal ob es ums Kopftuch geht oder um sonstige Dinge – da geht es um MACHT UND GEWALT, und die, finde ich, die muss mal endlich RAUS aus dieser Sache! Und wenn Sie mich fragen, was ich – also an meiner Schule –, vielleicht mache: da […] [geht es zunächst und vor allem einmal um] dieses VORLEBEN: wir leben vor: Wir, bei uns – bei uns gibt es Schwule – bei uns haben Männer und Frauen die gleichen Rechte, und Jungs und Mädchen die gleichen Rechte, – das vorzuleben –, und auch klar zu sagen, wo etwas schief läuft.“

Immerhin legt die Schulleiterin in ihrer Einrichtung Wert darauf, das Mann wie Frau, Junge wie Mädchen gleiche Rechte haben, hält sich also ans Grundgesetz. Dass das Islamische Recht, dass der Islam dem Mädchen und der Frau gleiche Rechte nicht gestattet kann Plechinger wissen, verweigert aber das Gespräch über den islamischen Glauben und den dazugehörigen Glaubensgehorsam („diesen religiösen Hintergrund“, „Egal ob es ums Kopftuch geht oder um sonstige Dinge.“)

„… oder um sonstige Dinge“? Ja, es geht, nämlich je nach schariarechtlicher Bewertung durch den Alim, Scheich oder Inhaber der Prügellizenz sprich den Ehemann (Koran 4:34), um die verpflichtende Bedeckung des Körpers einschließlich von Händen und Gesicht. Plechinger: „Kopftuch“. Und es geht um viel mehr („sonstige Dinge“).

Es geht um die mit Fitra (Geschöpflichkeit), Aura (Schambereich) und Hidschab (Schleier) untrennbar verknüpfte, schier jeden Lebensbereich betreffende Herabwürdigung und rechtliche Herabstufung der Frau – nicht im islamischen Herrschaftsbereich von vor 1000 Jahren, sondern heute und im größten Teil des Gebiets zwischen Somalia und Afghanistan und zwischen Mauretanien und Malaysia. Es geht um den Hidschab und um alle anderen Folgen der Scharia für das Mädchen und die Frau.

Es geht um ihr halbes Erbe (Koran), ihre halbe Aussagekraft vor Gericht (Koran), ihr Unterworfensein bei der Heirat – Stichworte Kinderehen, Wali Mudschbir, Polygynie. Bei der Scheidung, Talaq, verliert sie die Kinder. Es geht um ihre nicht nur schafiitische FGM. Die bayerische Schulleiterin kann alle diese genannten, 1400 Jahre alten Sklavenketten der Frau im Islam kennen und könnte, allerdings global denkend statt sich nur auf den Bereich ihrer Schule zu beschränken, den Mut haben, diese Fesseln unmissverständlich anzuprangern, in den eigenen Worten der Pädagogin: „klar zu sagen, wo etwas schief läuft“. In ihrem eigenen Bundesland, in Bayern läuft allerdings etwas schief mit Imam Idriz vom oben erwähnten MFI:

Frauen genießen im Islam vorzügliche Rechte, deren Einforderung nicht Theorie bleiben darf. Es gilt hier, sie in allen Ausprägungen umzusetzen. Ein wesentliches Kriterium für die Verbesserung der Sozialisation der Frau und für ihre gleichberechtigte Aufnahme auch in die hiesige Gesellschaft ist ihre Einbindung in unterschiedlichste Bereiche des Lebens. Mehr Teilhabe und öffentliche Einbringung muslimischer Frauenperspektiven ist gefordert.

Hier setzt MFI dezidiert einen seiner Schwerpunkte und möchte den auf Frauenfragen zentrierten Tabuthemen mit Lösungsvorschlägen und durchdachten Arbeitsprogrammen entgegentreten. Alleine mit der Integration der muslimischen Frau in die alltägliche Gesellschaftsordnung werden Wege für ein kollektives Verständnis des existenziellen Miteinanders gebahnt.

Stellung von MFI | Münchner Forum für Islam

Volkssouveränität sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist nicht halal

Islam bedeutet Glauben und Gehorchen. Islam bedeutet, im ständigen Wissen um Lohn und Strafe im Diesseits und Jenseits alle irdischen Bewertungen, Belohnungen und Bestrafungen anhand der Fünf Rechtskriterien (al-aḥkām al-ḫamsa) vorzunehmen: 1. wadschib (verpflichtend; Umsetzung wird belohnt, Unterlassung bestraft); 2. mandūb (mustaḥabb, sunna; erwünscht; Umsetzung wird belohnt, Unterlassung nicht bestraft), 3. mubāḥ oder ḥalāl (zulässig; neutral hinsichtlich von Lohn oder Strafe), 4. makrūh (verpönt; Umsetzung wird zwar nicht bestraft, Unterlassung aber belohnt); 5. ḥarām (verboten; Umsetzung wird bestraft, Unterlassung belohnt).

Und so bezieht sich das Kriterium zulässig, halal (ḥalāl) nicht nur auf das Essen. Auch ein Verfassungsartikel oder Paragraph, der noch nicht halal ist, muss früher oder später (Muslimbrüder: bald; Glaubenskämpfer: unverzüglich) ersetzt werden oder wegfallen, vgl. in Koran 5:44: „Wer nicht nach dem richtet, was Allah [als Offenbarung] herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ Nicht nur das Mittagessen in der Sendener Schulkantine, Recht und Gerichtspraxis müssen halal sein. Gott ist Souverän, der Mensch darf keine Gesetze erlassen, Shaykh al-Munajjid (107166: Ruling on democracy and elections and participating in that system) nennt die Demokratie Schirk (širk, Beigesellung, Götzendienst).

„Halal bedeutet gesetzlich [islamrechtlich] erlaubt. Halal means lawful.“ „Halal ist jedes Objekt oder jede Handlung [vgl. Plechinger: „sonstige Dinge“], die [im Islamischen Recht] hinsichtlich Ausführung oder Beteiligtsein erlaubt ist. Der Begriff umfasst und etikettiert Speise und Trank ebenso wie [alle] Angelegenheiten des täglichen Lebens [„sonstige Dinge“]. Halāl […] is any object or action which is permissible to use or engage in, according to Islamic law. The term covers and designates food and drink as well as matters of daily life.“[41]

Was sollen Deutschlands Kinder nichtmuslimischer Eltern, was Deutschlands Kinder muslimischer Eltern denken, die hören wie ein Lehrer in einer auf den Islam bezogenen Fernsehsendung energisch gestikulierend erklärt:

„Wir sollten endlich mal aufhören, ständig nur dieses Ganze vor dieser – RELIGIÖSEN, also: über diesen RELIGIÖSEN Hintergrund. […] Hier geht es immer nur um MACHT UND GEWALT bei dieser ganzen Diskussion! Egal ob es ums Kopftuch geht oder um sonstige Dinge – da geht es um MACHT UND GEWALT, und die, finde ich, die muss mal endlich RAUS aus dieser Sache!“

Für Bürgerrechte und gegen Gewalt einzutreten, ist unterstützenswert und kann man von jedem Pädagogen erwarten. Offensichtlich ist die Schulleiterin der Ansicht, dass Macht und Gewalt keinesfalls durch eine Religion verursacht oder sogar rechtfertigt werden können. Dem ist nicht so. Wie wir beispielsweise an der Schleierpflicht (Hidschab) gesehen haben und am Verbot, einen nichtmuslimischen Mann zu heiraten, führt die wörtliche Umsetzung von Koran und Sunna, und nur diese wird in unseren Moscheen gepredigt und im bekennenden Islamunterricht gelehrt, zur Schlechterstellung der Frauen und der Nichtmuslime. Das aber steht im Widerspruch zu allgemeinem Gewaltverbot und staatlichem Gewaltmonopol.

Buchstabengetreue Lebensführung nach Koran und Sunna, die Unterwerfung des Einzelnen unter ein jeden Lebensbereich regelndes Gesetz ist der bislang einzige organisierbare Islam. Nur die geistlichen Autoritäten dürfen definieren, was Islamische Lehre und muslimischer Gehorsam ist, dürfen „Maslaha bestimmen, Idschtihad betreiben oder Fatwas schreiben“. Die Scheiche und Ulama bewahren die 1400 Jahre alte Tyrannei des Wohlverhaltens und denken erst gar nicht an eine Religionskunde der Außenansicht, setzen vielmehr die Sehnsucht nach dem Paradies und die entsetzliche Furcht vor der Hölle voraus. Sie verlangen, einander auf islamisch korrekte Lebensführung zu überwachen, was der Tendenz Schubkraft verleiht, jede bestehende Gesellschaft über kurz oder lang in eine islamische zu transformieren. Sie das verlangen und tradieren eine Gewalt, die in den an seiner Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Rechtsstaat nicht integriert werden kann.

Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), Geschäftsordnung in der Fassung vom 28.03.2007:

„Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“[42]

Ob im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder an den staatlichen Schulen, die Unvereinbarkeit von islamischen und allgemeinen Menschenrechten muss analysiert und kritisiert werden.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Sendung am 17. Februar 2017 Der Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?

http://www.swr.de/nachtcafe/sendung-am-17-der-islam-in-unserem-alltag-wo-liegt-das-problem/-/id=200198/did=18780712/nid=200198/81v2ym/index.html

Sendung am 17. Februar 2017 Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem?

https://swrmediathek.de/player.htm?show=5f175310-f5a2-11e6-9102-005056a12b4c

[2] Taqarrub : rapprochement, vers Allah

http://leporteurdesavoir.fr/forum/viewtopic.php?f=20&t=51

[3] Muslims should always strive towards Allah (taqarrub).

https://blushinghumaira.wordpress.com/2012/09/30/the-necessary-sacrifice/

[4] Taqarrub (تــقــرب), sich Annähern an Allah ist das Ziel

http://www.salaf.de/sprache/PDF/spr0001_Islamische%20Begriffe%20fuer%20deutschsprachige%20Muslime.pdf

[5] Sahih Muslim Buch 033 Nummer 6426

Chaque nouveau-né vient au monde selon la fitra (nature avec laquelle il fut créé, l’Islam) mais ce sont ses parents qui font de lui un juif, un chrétien ou un mazdéen.

https://bladi.info/threads/nature-letre-humain.418595/

___ps://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=10153253533081515&id=291547786514

___p://www.mosquee-lyon.org/forum3/index.php?topic=27387.0;wap2

The Prophet Muhammad said, „No babe is born but upon Fitra (as a Muslim). It is his parents who make him a Jew or a Christian or a Polytheist.“ (Sahih Muslim, Book 033, Number 6426)

http://islam101.com/dawah/newBorn.htm

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d.h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

Fitra (فطرة, fiṭra ‚Natur, Veranlagung; Schöpfung‘), von فطر, faṭara ‚schaffen, erschaffen (von Gott); angeboren sein‘, bezeichnet ein islamisches Konzept von der Natur des Menschen, die so angelegt ist, dass jeder Mensch bei seiner Geburt und gemäß seiner Natur على الفطرة ein muslim, ein – dem koranischen Sprachgebrauch entsprechend – dem einzigen Gott ergebener Mensch sei. Denn Gott hat den Menschen so erschaffen, dass er Kenntnis معرفة maʿrifa von der Existenz seines Herrn hat. Fitra ist „eine Art und Weise des Erschaffens oder des Erschaffenseins“.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fitra

[6] Quran 3:138

This [Qur’an] is a clear statement to [all] the people and a guidance and instruction for those conscious of Allah.

http://quran.islamicevents.sg/3/138/139

Koran 3:138

Dies ist eine klare Darlegung für die Menschen und eine Rechtleitung und Ermahnung für die Gottesfürchtigen.

___p://www.islam.de/13827.php?sura=3

http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/6453-ermahnen-oder-nicht/

___p://www.islam.de/13827.php?sura=3

Um dieser Aufforderung gerecht zu werden und als Dienst an unseren deutschsprachigen Brüdern hält es der König-Fahd-Komplex zum Druck vom Qur’an in Madina für gut, dem geehrten Leser diese Übersetzung ins Deutsche anzubieten, die von ‚Abdullah Frank Bubenheim und Dr. Nadeem ‚Ata Elyas unter Aufsicht des Islamischen Zentrums Aachen (Bilal-Moschee) [Deutschlands syrischer Zweig der global aktiven Muslimbruderschaft] angefertigt wurde und seitens des König-Fahd-Komplexes von Dr. ‚Abdar-Radi Muhammad ‚Abd al-Muhsin durchgesehen worden ist.

http://www.wegzumislam.com/Der-heilige-Koran.pdf

„Und (Er hat euch anbefohlen:) Dies ist Mein Weg, ein gerader. So folgt ihm! Und folgt nicht den (anderen) Wegen, damit sie euch nicht von Seinem Weg auseinanderführen! Dies hat Er euch anbefohlen, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget!“ (6:153)

„Soll ich denn einen anderen Schiedsrichter als Allah begehren, wo Er es doch ist, der das Buch ausführlich zu euch herabgesandt hat?“ (6:114)

„Und gehorcht Allah und dem Gesandten, auf dass ihr Erbarmen finden möget.“ (3:132)

„Dies ist eine klare Darlegung für die Menschen und eine Rechtleitung und Ermahnung für die Gottesfürchtigen.“ (3:138)

„Sprich: „Sind solche, die wissen, denen gleich, die nicht wissen?“ Allein nur diejenigen lassen sich warnen, die verständig sind.“ (39:9)

„Wer sich aber dem Gesandten widersetzt, nachdem ihm der rechte Weg klar geworden ist, und einen anderen Weg befolgt als den der Gläubigen, den werden Wir verfolgen lassen, was er verfolgt, und werden ihn dann in Dschahannam brennen lassen; und schlimm ist sein Ende.“(4:115) [Siehe bei Bubenheim / Elyas: „Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn der Hölle aussetzen, und (wie) böse ist der Ausgang!“]

https://www.maroczone.de/forums/index.php?/topic/12804-seminarmasjid-alfaruq/

[4:14] Wer sich aber Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den lässt Er in ein Feuer eingehen, ewig darin zu bleiben; und für ihn gibt es schmachvolle Strafe.

___p://www.islam.de/13827.php?sura=4

[7] L’Islam, c’est obéir à ALLAH Ta3ala et à Son Messager durant toute l’année.

___p://muslima-girls.skyrock.com/2668647624-ToUjOuRs-dIrE-BiSmiLLaH.html

To a Muslim, Islam means obeying Allah by following the path, or way of life that He intended.

Islam and Muslim Civilization: A Supplementary Social Studies Unit for Sixth Grade | Von Susan Douglass

International Institute of Islamic Thought (IIIT), Herndon, Virginia, USA

https://books.google.de/books?id=GglgCgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Islam bedeutet sicherlich Unterwerfung und die Religion des Islams ist die Religion der Unterwerfung, aber die Realität der Unterwerfung hat eine spezielle Form zu jeder Zeit. Und in dieser Zeit ist es die Form, die uns der letzte Prophet Muhammad (…) gebracht hat. Daraus folgern wir, dass mit dem Wort Islam (Unterwerfung) nur diese endgültige Form gemeint ist und keine andere Form aus der Vergangenheit.

Unterwerfung bedeutet den konkreten Anweisungen Allahs zu gehorchen und es liegt auf der Hand, dass man dabei immer auf die letzten und endgültigen Anordnungen achtet. Die letzten und endgültigen Anordnungen wurden durch das Siegel der Propheten, Muhammad ibn Abdullah (…) überbracht. Daher heißt es im Quran „Wahrlich, die Religion vor Allah ist Islam.“ (3:19)

Die Shia | Informationsportal | Herzlich willkommen auf al-Shia.de, der ersten deutschsprachigen Internetseite über die Shia im Islam.

http://www.al-shia.de/ist-der-islam-die-einzige-religion-die-von-allah-swt-akzeptiert-wird/

[8] Halal means lawful.

„Halāl […] is any object or action which is permissible to use or engage in, according to Islamic law. The term covers and designates food and drink as well as matters of daily life.“

http://www.halalcertifiering.se/newwebsiteimages/ebookhashaki.pdf

Halāl (Arabic: حلال‎‎ ḥalāl, „permissible“) is any object or action which is permissible to use or engage in, according to Islamic law. The term covers and designates food and drink as well as matters of daily life. It is one of five Ahkam—fard (compulsory), mustahabb (recommended), halal (allowed), makruh (disliked), haram (forbidden)—that define the morality of human action in Islam. Mubah is also used to mean „permissible“ or „allowed“ in Islam.

https://en.wikipedia.org/wiki/Halal

Die Fünf Beurteilungskategorien, al-ahkam al-chamsa (الأحكام الخمسة, al-aḥkām al-ḫamsa) sind ein Konzept aus der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh), das zur normativen Einstufung beziehungsweise Wertung menschlicher Handlungen verwendet wird.

Menschliche Handlungen werden innerhalb dieses Kategoriensystems eingestuft in:

religiöse Verpflichtung (wāǧib oder farḍ)

empfohlen (mandūb, auch mustaḥabb oder sunna)

indifferent (mubāḥ oder ḥalāl) erlaubt

verpönt (makrūh)

verboten (ḥarām)

https://de.wikipedia.org/wiki/Al-A%E1%B8%A5k%C4%81m_al-%E1%B8%ABamsa

Die fünf Rechtskategorien menschlicher Handlungen

https://de.wikipedia.org/wiki/Fiqh#Die_f.C3.BCnf_Rechtskategorien_menschlicher_Handlungen

[…] the importance of learning the Islamic laws […]

According to Islamic teachings, it is compulsory for us to know those laws and issues which directly affect our daily lives. Often times, people will say that the West is not at all capable of influencing people and particularly the youth towards a firmer religious conscience. From personal experience and analysis, however, life in the West has allowed for a greater understanding and acknowledgement of the deeper Islamic principles for many people, something often take for granted in Muslim countries. Because while we are surrounded by what seems to be Haram everywhere we look, it is the presence of such things which often allows us to positively reinforce the teachings of Islam in our daily lives.

Living Halal in the West | Islamic Insights

http://www.islamicinsights.com/news/community-affairs/living-halal-in-the-west.html

[9] Der Unsinn echter oder sogenannter Kulturwissenschaftler soll hier nicht beworben werden. Wer mehr zu der die Freiheit aller Bürger gefährdenden, postmodernen und gegenmodernen Ideologie von der Gleichwertigkeit aller Lebensweisen erfahren will, lese: Henryk M. Broder: Kritik der reinen Toleranz (Pantheon Verlag 2009, zuerst bei wjs Wolf Jobst Siedler 2008).

In dieser Leseprobe das Zitat der Islamschönfärberinnen und, allen Ernstes, Kulturwissenschaftlerinnen Christina von Braun und Bettina Mathes (Verschleierte Wirklichkeit. Die Frau, der Islam und der Westen. Aufbau-Verlag, Berlin 2007).

http://www.belle-et-triste.eu/mediapool/51/518498/data/broder_toleranz_leseprobe.pdf

[10] Ein Wort geändert: Titel am Vortag der Ausstrahlung und Tag der Aufzeichnung der Sendung, eigene Hervorhebung:

Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem?

http://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/16-nachtcafe-der-islam-in-unserem-alltag-wo-ist-das-problem/-/id=10563098/did=19026144/nid=10563098/d6mkat/index.html

Am 17. Februar 2017 dann:

Der Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?

http://www.swr.de/nachtcafe/sendung-am-17-der-islam-in-unserem-alltag-wo-liegt-das-problem/-/id=200198/did=18780712/nid=200198/81v2ym/index.html

ARD Mediathek archiviert die einen Tag ältere Variante

Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem?

http://www.ardmediathek.de/tv/NACHTCAF%C3%A9/Nachtcaf%C3%A9-Der-Islam-in-unserem-Alltag-/SWR-Fernsehen/Video?bcastId=247716&documentId=40763434

SWR-Mediathek allerdings auch

Nachtcafé – Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem

https://swrmediathek.de/player.htm?show=5f175310-f5a2-11e6-9102-005056a12b4c

[11] Die sechs Gäste im Nachtcafé und zwei Gäste im Publikum

http://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/16-nachtcafe-der-islam-in-unserem-alltag-wo-ist-das-problem/-/id=10563098/did=19026144/nid=10563098/d6mkat/index.html

[12] Unterwirf dich dem Islam, Weib, auch Schach geht nur mit Kopftuch. Gegen einen Spieler aus Israel spielen ist ebenfalls haram.

Iranian chess player banned from tournaments because she did not wear hijab

A chess player from Iran has been banned from competing in domestic tournaments because she appeared at a competition without a headscarf, violating the country’s strict Islamic dress code.

According to Radio Free Europe, 18-year-old Dorsa Derakhshani opted against covering her hair at the Tradewise Gibraltar Chess Festival earlier this year. She was not an official representative of Iran — the event is open to independent attendees — but the Iranian Chess Federation has nevertheless prohibited her from competing in national tournaments, and from joining the national team.

“Unfortunately, what shouldn’t have happened has happened,” said Mehrdad Pahlevanzadeh, the head of the organization. “Our national interests have priority over everything.”

The same punishment was meted out to Derakhshani’s 15-year-old brother Borna Derakhshani, because he competed against an Israeli player at the same festival. Iran does not recognize the state of Israel, and forbids its competitors from facing off against Israeli rivals at sporting events. […]

This is not the first time that Iran’s chess community has become embroiled in a controversy over women’s head coverings. Last year, American chess champion Nazi Paikidze-Barnes refused to participate in the Women’s World Championship in Iran because doing so would require her to wear a hijab. Complying with Iran’s obligatory dress code, she said, would “support women’s oppression.”

WITW Staff | Women In The World 21.02.2017

http://nytlive.nytimes.com/womenintheworld/2017/02/21/iranian-chess-player-banned-from-tournaments-because-she-did-not-wear-hijab/

[13] (Für Geld alles machen und (immer noch mehr) Handel treiben wollen mit der mörderischen, frauenfeindlichen und israelhassenden Diktatur: Schwedinnen der Delegation unterwerfen sich dem Hidschab.)

Kritiker aber werfen Linde und damit der schwedischen Regierung vor, mit dem Tragen des Kopftuchs ihren selbst erklärten Anspruch, die erste „feministische Regierung“ weltweit zu sein, zu konterkarieren. Die Regierung verrate iranische Frauen, indem sie sich dem Kopftuchzwang beuge, so der Direktor der Nichtregierungsorganisation UN Watch.

Ähnlich argumentiert eine iranische Frauenrechtlerin. Und der Vorsitzende der schwedischen Liberalen Jan Björklund sagt über die Kopftücher der schwedischen Delegationsteilnehmerinnen: „Das ist ruinös für etwas, das sich feministische Außenpolitik nennt.“

Auf Tuchfühlung | Von Anna Reimann | DER SPIEGEL 14.02.2017

http://www.spiegel.de/politik/ausland/iran-reise-kopftuch-streit-um-politikerinnen-aus-schweden-a-1134480.html

[14] Den Islam gibt es nicht | Von Karen Krüger | Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

https://www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/islamische-kultur-und-geschichte-0/den-islam-gibt-es-nicht

Gerade der Islam, der in Syrien gelebt wird, ist aber bekannt dafür, dass er sehr tolerant ist. Das Zusammenleben von Christen und Muslimen in Syrien hat eine Jahrhunderte alte Tradition. Und der Islam in Syrien ist auch bekannt dafür, dass er auf eine positive Art orthodox ist. Also, jetzt nicht orthodox in dem Sinne, dass alle tief verschleiert rumlaufen und sich ganz streng an die religiösen Regeln halten, sondern in dem Sinne orthodox, dass er sich vor politischen Einflüssen immer verschlossen hat, also, dass eine Politisierung der Religion – und das ist ja der Extremismus – nicht zugelassen worden ist.

„Syrische Muslime könnten eine Chance sein“ | Von Karen Krüger | Deutschlandfunk 25.03.2017

http://www.deutschlandfunk.de/islam-in-deutschland-syrische-muslime-koennten-eine-chance.886.de.html?dram:article_id=361756

Women in Syria | Legal rights

While Syria has developed some fairly secular features during independence in the second half of the 20th century, personal status law is still based on Sharia and applied by Sharia Courts. Syria has a dual legal system which includes both secular and religious courts, and the latter discriminate against women.

Syrian women are legally allowed to participate in everyday life, although they are not guaranteed a spot in being part of political, social, cultural and economic categories. The legal marriage for females in Syria is seventeen years old and eighteen for males. Early marriage is not out of the ordinary in their culture. Even though the legal age is seventeen, the courts can allow for girls as young as thirteen to be married. Women are technically allowed to have a say in what the agreements are between them and the groom. Although, since this contract has to be signed by the groom and the male guardian of the bride, her wishes are rarely met. On the other hand, of marriage, the divorce laws are unique in Syria. Women are in fact allowed to file for divorce except it is a long drawn out process and she must get consent from her husband. There are some circumstances in which the woman can apply for a divorce through the judicial system. In order to do this, she must prove that her husband has abused her or neglected his other duties as a husband. If a man wants to divorce a woman, all he has to do is go to court and orally demand a divorce three times, then the court will order him a divorce.

https://en.wikipedia.org/wiki/Women_in_Syria

Lebanese Shi’ite Muslim women chant slogans as they mourn the death of a Hezbollah

https://s.yimg.com/ny/api/res/1.2/HIc7gjKvpIhFODKBZeci7Q–/YXBwaWQ9aGlnaGxhbmRlcjtzbT0xO3c9ODAwO2lsPXBsYW5l/http://media.zenfs.com/en_us/News/Reuters/2013-09-13T145048Z_1460148206_GM1E99D1RDI01_RTRMADP_3_LEBANON.JPG.cf.jpg

[15] Eine Reise durch das islamische Deutschland | Karen Krüger | rowohlt 2016

https://www.rowohlt.de/hardcover/eine-reise-durch-das-islamische-deutschland.html

[16] „FAZ“-Redakteurin Karen Krüger: „Auch ich trug falsche Stereotype vom Islam mit mir herum“ | kress NEWS 08.09.2016

https://kress.de/news/detail/beitrag/135854-faz-redakteurin-karen-krueger-auch-ich-trug-falsche-stereotype-vom-islam-mit-mir-herum.html

[17] „Der Islam ist dabei, einheimisch zu werden“ | Von Karen Krüger | FAZ, im Feuilleton, 21.11.2016

Nilüfer Göle: „Wir erleben, wie der Islam einen neuen Zuschnitt bekommt. Nicht durch politische Lenkung, sondern auf Alltagsebene, an der Basis.“

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/niluefer-goele-im-gespraech-ueber-den-islam-in-europa-14533903.html

Mehr Spaltung in den gemeinsamen Raum?

Über das Wegbereiten einer Implementierung der familienrechtlichen und sexualpädagogischen Scharia in Politik und Sozialwissenschaft. Gedanken zur Soziologin Nilüfer Göle. Von Jacques Auvergne

„Anverwandlungen. Der Islam in Europa zwischen Kopftuchverbot und Extremismus“, so lautet ein Buchtitel der Soziologin Dr. Nilüfer Göle. Deutsch bei Wagenbach, Berlin 2008, französischer Originaltitel: Interpénétrations. L`Islam et l`Europe, bei Galaade Éditions, Paris 2005. […]

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/05/14/119/

[18] Generation Allah. Warum wir im Kampf gegen religiösen Extremismus umdenken müssen | Ahmad Mansour

https://books.google.de/books?id=LCC2CAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

[19] Die Islamdebatte in Deutschland: Wer ist der Islam – und wenn ja, wie viele?

Am Montag, den 17. Oktober 2016 ist es wieder soweit: Discussing World Politics lädt zu einer weiteren Diskussionsrunde ein. Dieses Mal werden wir uns mit den Experten Ahmad Mansour, Programmdirektor bei der European Foundation for Democracy, Abdul Adhim Kamouss, Diplom-Ingenieur und Berliner Imam, sowie Pinar Çetin, Politologin und engagierte Muslima über den Islam in Deutschland austauschen.

https://www.facebook.com/events/148971195562333/

Was macht am Alltags-Islam also solche Angst? Die Provokation liegt nicht in der Verschleierung oder der Polygamie, die vielen als Symbole der fremden Religion gelten: Als Provokation reicht der Glaube an sich.

Warum uns der Islam Angst macht | Von Jan Fleischhauer | SPIEGEL online 06.01.2015

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-fleischhauer-warum-uns-der-islam-solche-angst-macht-a-1011468.html

IGD, ZMD, RIGD, das dort und der da ist der Islam in Deutschland

Podiumsdiskussion „Was, oder wer ist der Islam in Deutschland?“

http://www.ak-kurier.de/akkurier/www/artikel/41842-podiumsdiskussion–was–oder-wer-ist-der-islam-in-deutschland

Who is “Islam”?

Ist Islam eine Person? Dann würde ich ihn oder sie gerne mal besuchen. Wohnt Islam in einem winzig kleinen Haus?

Is “Islam” a person? [Nun, Craig Considine, buchen Sie nacheinander je eine Audienz in Kairo bei Scheich al-Azhar Ahmad al-Tayyeb, in Doha (Katar) bei Yusuf al-Qaradawi sowie in Deoband (Uttar Pradesh, Indien) bei Mufti Abul Qasim Nomani, zuletzt auch noch in Teheran (Iran) bei Revolutionsführer (Rahbar-e enqelāb) Chamenei, dann wissen Sie schon ziemlich genau, wo auf der auf Erden organisierbare Islam aktuell residiert] If so, I would like to know where “Islam” resides so I can go visit he, she, hir, or s/he. […] Is “Islam” tall or short, big or small, light or dark, liberal or conservative? Where does “Islam” live? In a tiny little house or in a big mansion in a far away land? […] How does one measure “Islam’s” values? [Wie man Objekte oder Taten islamisch misst, bewertet, Herr Soziologe? In den fünf Kategorien, von verpflichtend, wadschib (fard) bis verboten, haram.]

Von: Craig Considine, Sociologist at Rice University | Huffington Post 100.-11-03-2016

http://www.huffingtonpost.com/craig-considine/who-is-islam-questions-fo_b_9427126.html

Dr. Craig Considine is a Catholic American of Irish and Italian descent. As a sociologist, he focuses on Islam, Muslims in American Society, interfaith relations [islamisch reichen interreligiöse Beziehungen von Dhimma bis Dschihad], the sociology of religion [islamisch Herrschaft Allahs, Herr Soziologe], race and ethnic relations, and social problems.

https://craigconsidinetcd.com/

„Der Islam ist so vielfältig wie die deutsche Mehrheitsgesellschaft. ‚Den‘ Islam im Singular gibt es nicht“, unterstreichen Schubert und Meyer. „Es gibt verschiedene Arten Muslim zu sein. Aufgabe der Politik in Deutschland ist es, die entsprechenden Bedingungen zu schaffen.“ Die Vielfalt müsse anerkannt werden und lasse sich positiv nutzen. So kann die Debatte um den Islam den Forschern zufolge zur „Übungsstrecke“ für den generellen Umgang mit sozialer, ethnischer und religiöser Vielfalt werden. „Moderne Gesellschaften müssen sich stärker damit befassen, wie zukünftig mit Vielfalt und Verschiedenheit [Hidschab, Polygamie, Kinderehen, FGM] umzugehen ist, so auch in der Frage des demografischen Wandels.“

„Integration der Muslime ist ein Erfolgsmodell“. | Exzellenzcluster „Religion & Politik“ | WWU Münster im März 2011

https://www.uni-muenster.de/Religion-und-Politik/aktuelles/2011/mar/PM_Integration_der_Muslime_ist_ein_Erfolgsmodell.html

Die wesentlichen Integrationsleistungen selbst müssen aber in den Ländern und insbesondere in den Städten und Gemeinden geleistet werden. Hier müssen die Moscheegemeinden – auch die nicht organisierten – ein wichtiger Ansprechpartner sozialer und politischer Integrationsbemühungen werden.

Die Vielfalt des Islam abbilden | Von Klaus Schubert und Hendrik Meyer | Frankfurter Rundschau 17.05.2010

http://www.fr.de/politik/gastbeitrag-die-vielfalt-des-islam-abbilden-a-1032925

[Einen Herrn Islam gibt es nicht. Für eine Deislamisierung der Debatten]

Monsieur Islam n’existe pas : Pour une désislamisation des débats | von Dounia Bouzar

https://www.amazon.fr/Monsieur-Islam-nexiste-pas-d%C3%A9sislamisation/dp/201235842X

Dounia Bouzar

https://fr.wikipedia.org/wiki/Dounia_Bouzar

Le « Centre de prévention des dérives sectaires liées à l’Islam » (CPDSI) | Dounia Bouzar

https://fr.wikipedia.org/wiki/Centre_de_pr%C3%A9vention_des_d%C3%A9rives_sectaires_li%C3%A9es_%C3%A0_l%27Islam

Dounia Bouzar, qui avait fondé l’Institut Pédagogique sur le Fait Musulman dont l’objectif était de réconcilier l’islam et la République

https://www.franceculture.fr/emissions/voix-nue/dounia-bouzar-envers-et-contre-tous-15-de-l-enfance-l-engagement

“Islam does not exist” [diese Nichtexistenz spürt Daniel Bax]

http://www.willkommen-in-angermünde.de/en/den-islam-gibt-es-nicht/

Daniel Bax […] wird schnell deutlich, dass es „den Islam“ gar nicht gibt.

http://www.einsteingym.de/?p=21253

[20] Die Integration der Muslime in Deutschland kann nach Auffassung von Politikwissenschaftlern als „Erfolgsmodell“ bezeichnet werden. „Wenngleich noch enorme Anstrengungen unternommen werden müssen, so hat ein Großteil der Muslime bereits eine nach-integrative Perspektive eingenommen [verweigert die Integration, die Lebensweise der Nichtmuslime mit Ekel betrachtend, denn: ‚Wer ein Volk nachahmt, der gehört zu ihnen.’ (Abu Dawud)] und sieht sich als [ins Kalifat oder jedenfalls in die Herrschaft Allahs] integriert an“, sagen Prof. Dr. Klaus Schubert und Hendrik Meyer vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster. [März 2013]

https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/religion_und_politik/aktuelles/2011/03_2011/pm_buch_politik_und_islam.pdf

‚Wer ein Volk nachahmt, der gehört zu ihnen.’ (Abu Dawud)

Ibn ‘Umar quoted Allah’s Messenger (…) as saying, “Whoever imitates a people becomes one of them.” Sunan Abu Dawud, vol. 3, p. 1127, no. 4020 and authenticated in Sahih Sunan Abi Dawud, vol. 2, p. 761, no. 3401.

___ps://www.slideshare.net/ShahjahanAbdulMuthal/death-8

‘Whoever imitates a people is one of them.’” (Narrated by Abu Dawud, al-Libas, 3512. Al-Albani said in Sahih Abi Dawud, (it is) hasan sahih. No. 3401). […]

Allah says (interpretation of the meaning):“… And if any amongst you takes them [Jews and Christians] as Awliyaa’ [friends, helpers]), then surely, he is one of them…” [al-Ma’ida 5:51]

21694: Guidelines concerning imitation of the kuffaar | IslamQA Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

https://islamqa.info/en/21694

[21] Während ein Großteil von uns längst eine postintegrative Perspektive eingenommen hat und wir in unserem [werdenden Kalifat] Deutschland bereits angekommen sind

Das Leben der Anderen (Ob mit oder ohne Kopftuch – wir sind stolz darauf, neue [schariatreue] Deutsche zu sein. Die Fakten zeigen: Es gibt keinen Grund für Islamphobie) | Von Naika Foroutan | Berliner Zeitung 14.12.2009

http://www.berliner-zeitung.de/ob-mit-oder-ohne-kopftuch—wir-sind-stolz-darauf–neue-deutsche-zu-sein–die-fakten-zeigen–es-gibt-keinen-grund-fuer-islamphobie-das-leben-der-anderen-15119440

Muslime, seid östlich, wo auch immer

Auf den Spuren Mohammeds, Sayyid Abul Ala Maududis und Ali Schariatis wandelnd gilt es, den inneren und äußeren „Westen“ zu verweigern, die universellen Menschenrechte und die sie tragende Mentalität und Kultur. Die als organisierte Diskriminierung und Antirationalität umzusetzende islamisierte Sphäre ist seit Mohammeds Tagen, gleichsam physikalisch, ein Identität lenkender und den sozialen Raum spaltender, permanenter Abstoßungseffekt. Dieses heilige Meiden ist nicht europäisiert, sondern, hier liegt der Missionar Pierre Vogel völlig richtig, authentisch islamisch. Das Buch »Kulturdialoge zwischen dem Westen und der islamischen Welt. Eine Strategie zur Regulierung von Zivilisationskonflikten« der Berliner Sozialwissenschaftlerin Naika Foroutan (2009) kommentiert Jacques Auvergne (April 2011).

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2011/04/16/228/

Naika Foroutan (* 24. Dezember 1971 in Boppard) ist eine deutsche Sozialwissenschaftlerin. Seit 2011 leitet sie die Forschungsgruppe „Junge islambezogene Themen in Deutschland“ (JUNITED) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit April 2014 ist Foroutan stellvertretende Direktorin des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) und leitet dessen Arbeitsbereich „Integrations­forschung und Gesellschaftspolitik“. Im Juni 2015 wurde sie durch die Humboldt-Universität zur Professorin für „Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik“ berufen.

Von 2008 bis 2013 leitete sie zusammen mit ihrer Kollegin Isabel Schäfer das Forschungsprojekt „Hybride europäisch-muslimische Identitätsmodelle (HEYMAT)“. Das HEYMAT-Projekt wurde 2013 von der VolkswagenStiftung bis zum Jahr 2015 verlängert. Weiterhin organisierte Foroutan für die Humboldt-Universität zu Berlin in Kooperation mit der Stiftung Mercator die „Junge Islam Konferenz – Berlin 2011“.

Im Jahr 2012 fand eine weitere „Junge Islam Konferenz“ unter ihrer Leitung statt. Im Verlauf der Konferenz wurde bekannt gegeben, dass die „Junge Islam Konferenz“ und ein korrespondierendes Forschungsprojekt „Junge islambezogene Themen in Deutschland“ (JUNITED) unter Foroutans Federführung bis zum Jahr 2016 mit zwei Millionen Euro durch die Stiftung Mercator gefördert werden.

Seit 2012 ist sie Co-Leiterin des Forschungsprojekts “Concepts for the Development of Intelligence, Security and Prevention” (CODISP), gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Naika_Foroutan

[22] Hadha d-Din. „Diese Religion“. Buch von Sayyid Qutb.

Die Wolken der Unwissenheit und die Zügel der Macht

Zur sehr islamisch argumentierenden Revolutionsschrift »Hāḏā ʾd-Dīn. Dieser Glaube der Islam« des Sayyid Quṭb. Von Jacques Auvergne (2010).

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/07/30/185/

[23] Bei Glaubensverlust Kopfabhacken: „Wer die Religion wechselt, den tötet!“

The Punishment of the Apostate according to Islamic Law | Maududi [Mawdūdī] (1903 – 1979)

To everyone acquainted with Islamic Law, it is no secret that according to Islam, the punishment for a Muslim who turns to kufr (infidelity, blasphemy) is execution. Doubt about this matter first arose among Muslims during the final portion of the 19th century as a result of speculation. Otherwise, for the full twelve centuries prior to that time, the total Muslim community remained unanimous about it. The whole of our religious literature clearly testifies that ambiguity about the matter of the apostate’s execution never existed among Muslims…. (p . 17)

http://www.answering-islam.org/Hahn/2statements.htm

Allah’s Apostle said, „The blood of a Muslim who confesses that none has the right to be worshipped but Allah and that I am His Apostle, cannot be shed except in three cases: In Qisas for murder, a married person who commits illegal sexual intercourse and the one who reverts from Islam (apostate) and leaves the Muslims.“

— Sahih al-Bukhari, 9:83:17, see also Sahih Muslim, 16:4152, Sahih Muslim, 16:4154, Sahih Muslim, 20:4490

Ali burnt some people and this news reached Ibn ‚Abbas, who said, „Had I been in his place I would not have burnt them, as the Prophet said, ‚Don’t punish (anybody) with Allah’s Punishment.‘ No doubt, I would have killed them, for the Prophet said, ‚If somebody (a Muslim) discards his religion, kill him.‘

— Sahih al-Bukhari, 4:52:260

A man embraced Islam and then reverted back to Judaism. Mu’adh bin Jabal came and saw the man with Abu Musa. Mu’adh asked, „What is wrong with this (man)?“ Abu Musa replied, „He embraced Islam and then reverted back to Judaism.“ Mu’adh said, „I will not sit down unless you kill him (as it is) the verdict of Allah and His Apostle.

— Sahih al-Bukhari, 9:89:271

https://en.wikipedia.org/wiki/Apostasy_in_Islam

Al-Muwatta of Imam Malik 36.18.15—Yahya related to me from Malik from Zayd ibn Aslam that the Messenger of Allah said, “If someone changes his religion—then strike off his head!”

https://thehizbuttahrirwatch.files.wordpress.com/2012/06/sahih-al-bukhari.pdf

Sunan An-Nasa’i 4068—It was narrated that Al-Hasan said: “The Messenger of Allah said: ‘Whoever changes his religion, kill him.’”

Sunan An-Nasa’i 4069—It was narrated from Anas that Ibn Abbas said: “The Messenger of Allah said: ‘Whoever changes his religion, kill him.’”

Sunan Ibn Majah 2535—It was narrated from Ibn Abbas that the Messenger of Allah said: “Whoever changes his religion, execute him.”

https://thehizbuttahrirwatch.files.wordpress.com/2012/06/sahih-al-bukhari.pdf

[24] SWR Fernsehen

Mina Ahadi | Ich habe abgeschworen: Warum ich für die Freiheit und gegen den Islam kämpfe | Heyne 2009

http://www.swr.de/nachtcafe/mina-ahadi-ich-habe-abgeschworen-warum-ich-fuer-die-freiheit-und-gegen-den-islam-kaempfe/-/id=200198/did=19026346/nid=200198/uadvh/index.html

SWR Fernsehen | Literaturtipps zur Sendung

Mina Ahadi | Ich habe abgeschworen: Warum ich für die Freiheit und gegen den Islam kämpfe | Heyne 2009

http://www.swr.de/nachtcafe/sendung-am-17-der-islam-in-unserem-alltag-wo-liegt-das-problem/die-gaeste-in-der-sendung-am-17/-/id=200198/did=18780712/mpdid=19026356/nid=200198/zrkhe3/index.html

„Der Islam hat in Europa überhaupt nichts zu suchen“, davon ist Mina Ahadi überzeugt.

http://www.swr.de/nachtcafe/sendung-am-17-der-islam-in-unserem-alltag-wo-liegt-das-problem/-/id=200198/did=18780712/nid=200198/81v2ym/index.html

[25] Im Namen des Islam? Unsinn, denn ganz und gar nicht das Volk, aber auch nicht der Islam ist zu durch den menschlichen Richter vertreten, sondern Souverän ist der Ewige und der Richter.

In the Name of Allah, Most Gracious, Most Merciful

[Die Basmala (بسم الله الرحمن الرحيم) – bismi Llāhi r-raḥmāni r-raḥīmi]

This is Our Constitution […] [Nun das Demokratieproblem Schariavorbehalt, auch in Artikel Zwei. Ägypter, der muss weg, das gilt für jeden modernen Staat: Teufelsabwehr und Seelenrettung müssen raus aus den Paragraphen.]

We are drafting a Constitution that affirms that the principles of Islamic Sharia are the principal source of legislation […]

Article (2) Islam is the religion of the State and Arabic is its official language. The principles of Islamic Sharia are the main source of legislation

http://www.sis.gov.eg/Newvr/Dustor-en001.pdf

[26] Al-Tayyeb sagte, der Islam respektiere andere Religionen und Andersgläubige. «Gott hat die Menschen, die nicht an den Islam glauben, nicht erschaffen, um sie dann zu töten», sagte al-Tayyeb. Vielmehr stehe Gott für «absolute Glaubensfreiheit».

Auf konkrete Nachfragen fällt die Antwort allerdings weniger klar aus. In einem von Muslimen beherrschten Land sollte eine «kleine Kopfsteuer» von Andersgläubigen erhoben werden, damit man sie schützt, sagte al-Tayyeb. Auch beim Eingangsplädoyer für Gleichberechtigung erzeugt der Geistliche dann auch Stirnrunzeln: Eine schlüssige Antwort auf die Frage, warum zwar Muslime andersgläubige Frauen heiraten dürfen, Musliminnen aber nicht, kann er nicht liefern.

Groß-Imam Al-Tayyeb fordert Respekt für Werte Europas – Geistlicher spricht vor Bundestagsabgeordneten | Qantara 16.03.2016

https://de.qantara.de/content/gross-imam-al-tayyeb-fordert-respekt-fuer-werte-europas-geistlicher-spricht-vor

Al Azhar Scholar: Christian Copts Will Pay Jizya
06.03.2013

During a recent interview, Dr. Mahmoud Shu’ban [محمود شعبان Mahmoud Shaaban], a professor at Al Azhar University, made clear that the Copts, Egypt’s Christian minority, will pay the “jizya” what is often referred to in the West as an Islamic “poll tax”. According to the Al Azhar professor, “If non-Muslims were to learn the meaning of “jizya”, they would ask for it to be “applied” “and we will apply it, just like Islam commands us to.” His logic is that, if Christians pay the jizya, they would buy for themselves “protection,” hence why they themselves should want to pay it.

(Raymond Ibrahim)

http://www.jihadwatch.org/2013/03/al-azhar-scholar-christian-copts-will-pay-jizya

(Following are excerpts from a TV debate between Egyptian cleric Mahmoud Shaaban and Egyptian journalist Islam Al-Buheiri [Islam Al-Buhairi], which aired on Al-Kahera wal-Nas TV [Al-Qahira wa Al-Nas channel] on March 5 and 6, 2013.)

[…]

Moderator: Do you demand to impose the jizya poll tax on Christian Egyptians?

Mahmoud SHABAAN: I demand the implementation of the shari’a.

Moderator: I was asking specifically about the jizya…

Mahmoud SHABAAN: If Christians knew what the jizya means, they would demand it themselves.

Moderator: What is the meaning of the jizya?

Mahmoud SHABAAN: If the shari’a were implemented as a whole, the Christians would be the happiest of all.

[…]

( MEMRI · The Middle East Media Research Institute )

https://www.memri.org/tv/salafi-and-secular-intellectuals-exchange-insults-and-nearly-come-blows-egyptian-tv/transcript

Salafi and Secular Intellectuals Exchange Insults and Nearly Come to Blows on Egyptian TVMarch 04, 2013 to March 05, 2013

http://www.memritv.org/clip_transcript/en/3767.htm

[27] Muslim sisters should certainly be reminded about this command which Allah Has given to them to wear the Hijab, and it must be understood by Muslim sisters that hijab is not only about placing a scarf or a cloth over the head which is commonly referred by some as ‘hijab’. In truth, hijab is much more than that. It is about the entire attire/dress of a woman, her conduct, speech and manners. Hijab requires a woman not to mix freely with the opposite sex, not to move about on the streets, parks and other places without a need to do so, and to strictly follow the guidelines given by Allah and His Messenger.

(Darul Uloom T&T, Cunupia, Trinidad and Tobago, West Indies | Darul Uloom Trinidad & Tobago)

http://www.darululoomtt.net/being-a-volunteer-for-raising-awareness-for-world-hijaab-day/

[28] Thema Hijab Die Kleidung der Kuffar

http://islam-forum.info/Thema-Hijab-Kleidung-der-Kuffar

69789: What are the garments of the kuffar that we are forbidden to wear?

https://islamqa.info/en/69789

[ Libas asch-Schuhra – Kleidung, die die Aufmerksamkeit anderer erregt oder das Ansehen des Trägers erhöhen soll.]

„He who wears libaas ul-shuhra in this world will be dressed in humiliating clothes on the day of judgment.“

https://islamqa.info/en/93

called their clothes thawb shuhra (shuhra literally means disgrace, thus theatrical dress)

https://books.google.de/books?id=sx1bqgibKhQC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

[29] The Hanafi madhhab has, in accordance with the Qur’an and Sunnah, thus obliged a woman to cover her face in front of strangers.

https://www.deoband.org/2009/04/contemporary-voices/the-niqab-and-its-obligation-in-the-hanafi-madhhab/

[30] Die muslimische Frau bedeckt ihren Körper bis auf das Gesicht und die Hände. Das gilt auch für ihre Haare. […] In einem Hadith werden Frauen, im übertragenen Sinne aber auch Männer, ermahnt: Nach einer Überlieferung von Aischa trat die Tochter von Abû Bakr eines Tages mit dünner Bekleidung vor den Propheten. Der Prophet wandte sich von ihr ab und sagte:„O Asmâ, wenn die Frau die Pubertät erreicht, sollte der Körper außer diesen nicht sichtbar sein.“Dabei zeigte er auf das Gesicht und die Hände.

Abû Dâwûd, Libâs, 85; Hadith Nr. 4104 | Hutba, 03.02.2017 Islamische Bekleidung | IGMG · Islamische Gemeinschaft Millî Görüş

___ps://www.igmg.org/wp-content/uploads/2017/01/20170203-Hutba-Islamische-Bekleidung.pdf

The hadith mentioned in the question was narrated by Abu Dawud (4104) from al-Walid from Sa’id ibn Bashir from Qatadah from Khalid ibn Durayk from ‘A’isha, that Asma’ bint Abi Bakr entered upon the Messenger of Allah wearing a thin dress. The Messenger of Allah turned away from her and said, “O Asma’, when a woman reaches the age of puberty, nothing should be seen of her except this and this” – and he pointed to his face and hands

https://islamqa.info/en/23496

[31] Birgit Plechinger

Training Haupt- / Mittelschule – Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde 9. Klasse (Theman u. a.: Deutschland und die Welt nach 1945; Auswirkungen der Globalisierung; Terrorismus – ein globales Problem; Was ist Migration?; Wege für ein friedfertiges Zusammenleben), unter den Autoren: Birgit Plechinger

https://www.stark-verlag.de/training-haupt-mittelschule-geschichte-sozialkunde-erdkunde-9-klasse

https://www.stark-verlag.de/media//muster/93481i1.pdf

[Senden, 22.000 Einwohner, am anderen Ufer der Iller beginnt Baden-Württemberg, liegt im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm, 12 km südlich von Ulm (Ulm liegt an der Donau und nördlich vom Fluss, südlich gegenüber Neu-Ulm). Der Landkreis Neu-Ulm liegt im Westen des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben.

Mittelschule: In Bayern wurde als Weiterentwicklung der Hauptschule zu Beginn des Schuljahres 2010/11 die Mittelschule eingeführt. Diese einstigen Hauptschulen sollen, allein oder gemeinsam in einem Schulverbund, ein Bildungsangebot vermitteln, das die drei Zweige der Berufsorientierung Technik, Wirtschaft und Soziales sowie ein Ganztagsangebot umfasst und zum mittleren Schulabschluss führt. Mittelschulen sollen ausdifferenzierte Zusammenarbeit mit einer beruflichen Schule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsverwaltung pflegen.]

Seit Mitte Februar leitet sie die Sendener Mittelschule und ist ab dem 1. Juni offiziell deren Rektorin. […] Birgit Plechinger, die in den vergangenen 20 Jahren Lehrerin an der Neu-Ulmer Peter-Schöllhorn-Mittelschule war

Neue Akzente an der Mittelschule | Von Angela Häusler | Augsburger Allgemeine 25.05.2016

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Neue-Akzente-an-der-Mittelschule-id37898822.html

In die Peter-Schöllhorn-Mittelschule gehen Kinder seit 1910. Sie ist somit eine der ältesten Schulen der Stadt Neu-Ulm.

http://www.hsnumi.schule.neu-ulm.de/

Das Multikulturhaus in Neu-Ulm (MKH)

In der Bibliothek des Multikulturhauses lagen Schriften aus, die Christen und Juden als Feinde präsentieren, „die hingerichtet werden müssen, wenn sie nicht bereuen und zum Islam konvertieren“. In dem Material wird offen für den Dschihad geworben und die Bedeutung des Dschihad erläutert: „Die spezielle Bedeutung von Djihad bedeutet: Die Ungläubigen töten, nachdem sie den Aufruf zum Übertritt zum Islam empfangen haben und mit seiner wahren Bedeutung bekannt gemacht worden sind“. An anderer Stelle heißt es: „… sollten sich die Nicht-Muslime weigern dem Beispiel der Gläubigen zu folgen, bestehe die Pflicht, sie zu töten“.

Das Islamische Informationszentrum Ulm bot Ersatzstrukturen für das verbotene Multikulturhaus.

https://de.wikipedia.org/wiki/Multikulturhaus

Islamisches Informationszentrum Ulm (I.I.Z Ulm; IIZ)

Das IIZ bot Ersatzstrukturen für das am 28. Dezember 2005 verbotene Multikulturhaus (MKH) in Neu-Ulm. Am 2. Oktober 2007 löste sich das IIZ selbst auf.

https://de.wikipedia.org/wiki/Islamisches_Informationszentrum_Ulm

[Werner-Ziegler-Mittelschule Senden, damals RWZ, Rektor-Werner-Ziegler-Mittelschule Senden: Eine Gruppe von zehn- bis elfjährigen Jungen misshandelte zwei Mitschüler mehr als ein Jahr lang. Die Polizei ermittelte.]

„Über einen Zeitraum von gut einem Jahr hat eine bis zu sechsköpfige Bande von zehn- bis elfjährigen Burschen zwei Mitschüler brutal geschlagen, massiv bedroht, erpresst und erniedrigt. Als Opfer haben sich die Täter körperlich unterlegene Buben ausgesucht. „Ein heute Elfjähriger war so eingeschüchtert, dass er um sein Leben fürchten musste“, berichtete Sendens stellvertretender Polizeichef Thomas Merk. […]

Nach Polizeiangaben haben sich die körperlich überlegenen Täter bewusst schwächere Opfer ausgesucht und auf ihnen über Monate hinweg „herumgehackt“. Besonders schlimm: Bei einem der Leidtragenden handelt es sich um ein lernbehindertes Kind, das sich nicht wehren konnte.

Bekannt geworden ist der Fall erst Anfang der Woche, als die besorgte Mutter eines der Opfer Anzeige bei der Polizei erstattet hat, nachdem ihr Sohn im Sendener Stadtpark von anderen Kindern angegangen worden war. Erste Ermittlungen der Polizei in Senden ergaben, dass der Elfjährige seit etwa einem Jahr von der in wechselnder Besetzung auftretenden Gruppe von Mitschülern bedroht und geschlagen wurde.

Der damals zehnjährige Rädelsführer der Bande hat nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei seinem deutlich unterlegenen Opfer mit der geballten Faust derart massiv ins Gesicht geschlagen, dass der eine blutende Wunde davongetragen hatte. In der Folge sei das Opfer derart eingeschüchtert gewesen, dass er sich aus Angst vor weiteren Schlägen offenbar nicht einmal wagte, sich seiner Mutter anzuvertrauen. In der Folge kam es hauptsächlich im Stadtpark immer wieder zu weiteren Übergriffen. In der Regel erpresste der Haupttäter den Jungen und forderte immer wieder Bargeld.“

(Erpresst, geschlagen und erniedrigt: Kinderbande misshandelt Mitschüler | Von Roland Ströbele | Augsburger Allgemeine 21.03.2015)

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Erpresst-geschlagen-und-erniedrigt-Kinderbande-misshandelt-Mitschueler-id33447342.html

(Sendener Rektorin im SWR-Fernsehen)

Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem?“ So lautet das Thema in der nächsten Folge der SWR-Talkshow Nachtcafé am Freitagabend. Mit dabei ist Birgit Plechinger, seit einem Jahr Rektorin der Mittelschule Senden. Mehr als die Hälfte ihrer Schüler seien Muslime, schreibt der SWR in einer Ankündigung der Sendung. Ob im Schwimmunterricht oder beim Kantinenessen – immer stehe Plechinger vor der Frage: Wie viel Entgegenkommen ist berechtigt, welche Sonderregelungen gehen zu weit? Auch die ungleiche Erziehung von Mädchen und Jungs mache sich in der Schule deutlich bemerkbar: „Oft lassen die Eltern ihren Söhnen alles durchgehen, den Töchtern wird wenig erlaubt“, wird die Rektorin zitiert. Wie es zu dem Fernsehauftritt kam, war am Donnerstag nicht in Erfahrung zu bringen: Plechinger war da offenbar schon auf den Weg zur Aufzeichnung. Insgesamt wird Moderator Michael Steinbrecher acht Gäste haben. Die Sendung beginnt um 22 Uhr.

Der Islam in der Schule: Darüber spricht eine Pädagogin aus Senden heute im SWR | nid | Südwest Presse 17.02.2017

http://www.swp.de/ulm/lokales/kreis_neu_ulm/sendener-rektorin-im-fernsehen-14461072.html

Der Islam in unserem Alltag. Darum ging es gestern Abend im SWR Nachtcafé. Mit dabei war Birgit Plechinger, Schulleiterin der Mittelschule in Senden, auf der die Schüler überwiegend Muslime seien [glaubt die Lehrerin, dass kein säkularer Muslim oder sogar Ex-Muslim in dieser Gruppe ist?]. Sie erzählt, dass sie erst Freitag vor einer Woche erfahren habe, dass sie bei der Sendung dabei sein wird. „Ziemlich kurzfristig“, sagte sie im Gespräch mit unserer Zeitung, „aber ich hab gesagt, okay, das mach ich.“ Vorher habe es schon Gespräche gegeben, aber wer dann in die Runde passt, entscheide sich erst kurzfristig.

Der Islam in der Schule gehört zum Alltag – wann kommt man den Schülern entgegen und welche Sonderregeln gehen zu weit? Da müsse man immer den einzelnen Fall betrachten, sagt Plechinger. Generell sei sie entsetzt, dass viele Leute alle Muslime über einen Kamm scheren würden [Durchaus haarig, das verdoppelte Gleichnis, auf Schariadurchsetzung zielen beide Varianten, Nummer Eins ist im leider radikalislamisch unterwanderten Integrationsbetrieb seit Jahren zu vernehmen. Doch ermuntert das zielsicher zweckentfremdete Gleichnis von den Muslimen als Zinken eines Kammes (هٌذَا مَثَلُ أَسْنٌانِ الْمُشْطِ) den Nichtmuslim zum schuldzerknirschten Einknicken, während es im islamische Verständnis bedeutet: Die Muslime – und nur sie, und jeder Mensch ist als Muslim geboren – seien, vgl. bei ENFAL, gleich und nur hinsichtlich ihres Glaubens (i. e. Glaubensgehorsams!) verschieden: „Leute sind wie die Zinken eines Kammes“. All people are as equal as the teeth of a comb]. „Man muss da differenzieren“, sagt sie. An ihrer Schule habe es beispielsweise ein oder zwei Kinder gegeben, die plötzlich nur noch „halal“ essen wollten, also grob gesagt reine Lebensmittel aus islamischer Sicht. „Das geht zu weit“, sagt Plechinger ganz entschieden [Wer so redet, hat von halal-Nahrung nichts verstanden bzw. das Thema islamisch erlaubte Kost ist ihm gleichgültig oder macht Kulissenbau, Taqiyya, denn keine Schule kann den zum Mitagessen verpflichteten Kindern muslimischer Eltern völlig bewusst nichts anderes als haram-Nahrung vorsetzen]. Andererseits gebe es in der Schulkantine kein Schweinefleisch [möglicherweise ist in Senden das halal-Zertifikat noch nicht authentisch genug … dann keine Sorge, das kommt].

Schulleiterin aus Senden als Expertin | Augsburger Allgemeine 18.02.2017

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Schulleiterin-aus-Senden-als-Expertin-id40578041.html

( هٌذَا مَثَلُ أَسْنٌانِ الْمُشْطِ ) „Alle Menschen sind gleich, gleich wie die Zinken eines Kammes“, der deutsche Kirchentagsbesucher oder sonstige Multikulturelle freut sich über allgemeine islamische Menschenrechte, die antirassistische Scharia, die Gleichheit von Mann und Frau.

„All people are equal, as equal as the teeth of a comb. There is no claim of merit of an Arab over a non-Arab, or of white over a black person, or of a male over a female. Only God-fearing people merit a preference with God.“

[Liebe Männer und vor allem Frauen, zum Islam bitte stets auch das Kleingedruckte lesen.] So Islam confers on women all the political and social rights, which man enjoys. She is entitled to all the privileges bestowed upon man. Beside worldly matters, women are also equal to men in the spiritual sense. As it says that they are from the same origin as are men, and due to this fact they should not be dealt with harshly and roughly, rather men should deal with them in a very mild and soft manner.

RIGHTS OF WOMEN UNDER ISLAM | by Mrs. Dr. Muhammad Amjad Tariq

http://www.angelfire.com/mo/MWSA/rights.html

Aber überlassen wir nun dem Muslimbruder Sayyid Qutb das Wort: „Alle Menschen sind gleich, so wie die Zinken eines Kammes“, sagt der noble Prophet des Islams. […] Die gleiche Neigung zur Gleichberechtigung im Islam kann darin gesehen werden, dass die Abbitte für das unabsichtliche Töten immer die Freilassung eines Sklaven ist. Dies deutet darauf hin, dass die Befreiung eines Sklaven als Gabe des Lebens [Nein, auf den ersten Blick sehen wir wenig Gleichberechtigung und viel religiöse Verankerung der Sklaverei …]

Für eine definitive Befreiung der Sklaven im Namen des Islam | Von Milena Rampoldi | 2014

The same tendency to equality is shown by the fact that Islam fixes the atonement for an accidental killing as the liberation of a slave; this indicates that it regards freeing a slave as a means of giving life to a soul. (Sayyid Qutb – Social Justice in Islam)

https://books.google.de/books?id=cLVXDQAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Im Einsatz für Allahs Menschenrechte: Milena Rampoldi

https://www.pressenza.com/de/author/milena-rampoldi/

http://www.islamiq.de/author/dr-milena-rampoldt/

Evelyn Hecht-Galinski interviews Milena Rampoldi about her book about Ellen Rohlfs

„In this video the most important statements by Milena Rampoldi about her book about Ellen Rohlfs and her poems for the peace in Palestine.“ (Promosaik Redaktion)

https://www.youtube.com/watch?v=NwLyDxupmv8

Tochterdämmerung

(Henryk M. Broder obsiegt vollumfänglich im Rechtsstreit gegen Evelyn Hecht-Galinski)

http://www.achgut.com/artikel/tochterdaemmerung/

Erde und Himmel in einem einzigen System. So wacht endlich auf!

Zur Abhandlung »Al-ʿadāla al-iǧtimāʿīya fi l-islām« (1949) des Sayyid Quṭb wird die auszugsweise Übertragung der englischen Fassung »Social Justice in Islam« (1953) ins Deutsche herangezogen. Deutsche Fassung und Kommentare von Jacques Auvergne.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/08/20/188/

Alles und jedermann ist Kammzinke

Nichtkammzinke pardon ledigliches Kriterium der Unterscheidung verschiedener Menschen sei dessen Thawab (ṯawāb, türk. sevap. The merit or reward) bedingt durch dessen Taqwa (taqwā, türk. taqva. To fear Allah and to guard against evil), seien unterscheidbarer Jenseitsverdienst des Einzelnen durch individuell verschiedenes Quantum an Gottesfurcht. Thawab wie Taqwa allerdings sind im Din (Islam) öffentlich unter Beweis zu stellen, denn: Glauben heißt Gehorchen! Bedarfsweise wird daher die imaginäre Kammzinke sehr islamisch einen Teil kürzer gemacht oder der Mensch einen Kopf. Saudi Arabia carried out 153 executions in 2016, in Saudi-Arabien sind nach einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP im Jahr 2016 insgesamt 153 Menschen hingerichtet worden.

https://www.quora.com/Is-it-a-requirement-that-the-Supreme-Leader-of-Iran-be-a-Shia-of-Arab-descent

„And if we fall into the trap of painting all Muslims as a broad brush, and imply that we are at war with the entire religion, then we are doing the terrorists‘ work for them. Wenn wir alle Muslime über einen Kamm scheren, gehen wir denen auf den Leim, die einen Krieg zwischen dem Islam und dem Westen oder den USA wollen, dann erledigen wir die Arbeit der Terroristen.“ (Barack Obama im Juni 2016)

http://time.com/4368733/barack-obama-donald-trump-muslim-ban-orlando-shooting/

http://www.epochtimes.de/politik/welt/obama-wird-deutlich-trump-spaltet-das-land-a1336912.html

„Es gibt gemäßigte Muslime, aber keinen gemäßigten Islam.“

(Maximilian Gerber, Wirtschaftsingenieur)

http://www.huffingtonpost.de/maximilian-gerber/islam-nicht-friedlich_b_8344340.html

(Zuerst bei: Feuerbringer-Magazin | Zurück zur Vernunft)

https://feuerbringer.wordpress.com/kooperationen/aufgeklaerte-islamkritik/warum-ist-der-islam-nicht-friedlich/

Bei: ENFAL: „Leute sind wie die Zinken eines Kammes

[Nicht die Menschen an sich, nur die Leute der muslimischen Weltgemeinschaft, der Umma gleichen Kammzinken. Und hinsichtlich ihres Glaubensgehorsams, hinsichtlich der erfüllten oder nicht erfüllten Schariapflichten unterscheiden sich die anfänglich kammzinkengleichen Muslime dann doch, und zwar erheblich, nämlich bis zum ewigen Verbleib in Dschanna, jenseitigem Garten, oder Dschahannam, jenseitigem Feuer.]

http://www.enfal.de/grund54.htm

Yet another meaning the Prophet mentioned, where he particularly talks to Arabs, warning them from the silliness of ever thinking that because the Quran was revealed in Arabic, they as Arabs would have any advantage in the sight of God: “All people are as equal as the teeth of a comb, there is no virtue (nothing better or superior) to an Arab over a non-Arab nor white over colored except by the fear and mindfulness of God”.

http://muslim-mind.com/tag/hadith/

Alle Mitglieder der Umma sind vor Gott gleich, sie gelten als Geschwister […] Mohammed verglich die Mitglieder der Umma mit den „Zinken eines Kammes“, alle seien gleich.

Umma und Kirche | Von Mouhanad Khorchide und Klaus von Stosch

https://kw.uni-paderborn.de/fileadmin/fakultaet/Institute/kath-theologie/Systematische_Theologie/Prof._Dr._Klaus_von_Stosch/Publikationen/3._Artikel_Articles/41_stosch_umma_und_kirche.pdf

330 Kinder besuchen die Mittelschule in Senden. 75 Prozent haben einen Migrationshintergrund, 60 Prozent der Schüler sind Muslime. Ist das etwa ein Problem? Nein, sagt Schulleiterin Birgit Plechinger. „Der Islam bereitet in unserem Schulalltag so wenig Probleme, dass ich mir wünschte, er wäre unser einziges Problem.“ [Wer so redet, weiß vielleicht noch nichts vom Islam. Die andere Möglichkeit: In der endlich durchgesetzten Hakimiyyat Allah ist, wenn Iblis mit Gottes Billigung (vgl. Koran Sure 15:34 bis 15:38 und Sure 26:95) nicht selbst dort noch verführen dürfte, der Islam in der Tat das einzige Problem der Menschen] Man müsse nur richtig damit umgehen. [„Der Islam ist die Lösung“, Hasan al-Banna. Al-islam huwa al-hall.]

„Die muslimischen Schüler sind genauso lieb und genauso frech“

Die Schulleiterin findet es jedoch schlimm, dass gerade weltweit „eine Dämonisierung des Islams“ stattfinde, ohne zu unterscheiden, wofür muslimische Menschen eigentlich stehen. [Nicht so hastig zu den Muslimen übergehen bitte, sondern vorab klären: Wofür steht er denn, der Islam, jedenfalls der Literalismus von Sure und Hadith? Dann erkennen und warnen: Ein anderer Islam ist noch nicht organisierbar und der Wortwörtlichkeit von Koran und Sunna folgende Muslime kämpfen für immer mehr Schariagesetze.] Bei der Beurteilung [der schariakonformen Beurteilung?] werde oft nicht mehr nach dem Einzelfall entschieden. [Vom Streben nach Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit hin zu Mystik und Allahs Einzelfall?] […]

Die Basis für das Zusammenleben sind die Menschenrechte [Welche Menschenrechte meint die Schulleiterin, Paris 1948 oder Kairo 1990? Oder eine dialogisch vereinbarte Mixtur aus UDHR deutsch AEMR und CDHRI?] und unsere Gesetze“, sagt Plechinger. […]

Vor Kurzem passierte etwas […] in der Mensa der Mittelschule. Drei Schüler stifteten Unruhe, indem sie bei anderen auf den Teller zeigten und sagten: „Das Fleisch ist nicht halal, du kommst in die Hölle, wenn du das isst.“ [Abhängig von Fleischsorte und Schlachtungsweise ist das aus islamischer Sicht genau so.] Manche der Angesprochenen seien verunsichert oder verängstigt gewesen. Schulleiterin Birgit Plechinger hat rigoros auf dieses Verhalten [das Drohen oder das Verängstigtsein?] reagiert. „Das geht einfach zu weit“, sagt sie im Gespräch [Was genau geht zu weit, hätten die Sittenwächter ihre Mitschüler einfach etwas freundlicher ermahnen sollen? Ist der Dschahannam, die Hölle im Islam, den bewussten Verweigerern der rechten Seinsweise denn nicht im Koran angekündigt?]. Es habe sich um junge Schüler [Grünschnäbel, vom Islam noch keine Ahnung, soll das suggeriert werden?] gehandelt, mit denen die Schulleiterin auch gesprochen habe [Und was ist dabei besprochen worden?]. Zudem wurde der Vorfall per Durchsage im Schülerradio aufgegriffen. „Ältere muslimische Schüler [Islamprinzip Großer Bruder, Aufpasser, Wali?] haben im Schulradio klar gesagt, dass es Privatsache ist, was man isst“, sagt Plechinger. Die Vorbildfunktion sei hier wichtig gewesen. [Und übermorgen besinnen sich diese älteren muslimischen Schüler und verkünden, ganz wichtige Vorbildfunktion, per Schulradio: „Das Fleisch ist nicht halal, du kommst in die Hölle, wenn du das isst.“]

Muslime in der Mehrheit: Wie eine Schule damit umgeht | Von Carolin Oefner | Augsburger Allgemeine 23.02.2017

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Muslime-in-der-Mehrheit-Wie-eine-Schule-damit-umgeht-id40636776.html

[32] Landesbildungsserver Baden-Württemberg | Ethik-Religionen und Weltanschauungen: Islam

Die Stellung der Frau im Islam [Hier fehlt das Bekenntnis zur bundesrepublikanischen Unverhandelbarkeit allgemeiner Menschenrechte (AEMR) als Basis des Grundgesetzes – der Islam verstößt gegen die AEMR und dabei insbesondere gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das ist zu schreiben, und kann und darf deshalb nicht legalisiert werden, auch das ist zu schreiben. Es ist zu befürchten, dass die Lehrer nichts sagen und die Schüler nach Hause gehen mit der Erkenntnis: „Im Islam wird die Verschiedenheit der Geschlechter betont. Die Muslime glauben, Gott habe für Mann und Frau gemäß ihrer Natur jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten vorgesehen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden.“]

http://www.schule-bw.de/unterricht/faecher/ethik/materialien/ue_islam/Frauen_im_Islam.pdf

https://www.yumpu.com/de/document/view/21317254/10-die-stellung-der-frau-im-islam-landesbildungsserver-baden-

[33] Journalisten-Handbuch zum Thema Islam (Vorwort | MEDIENDIENST INTEGRATION (2017)

https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Handbuch_Islam.pdf

[34] Das Islambild von ARD und ZDF. Themenstrukturen einer Negativagenda | Von Kai Hafez, Carola Richter | Fachjournalist Heft 3 / 2008

http://www.fachjournalist.de/PDF-Dateien/2012/05/FJ_3_2008-Das-Islambild-von-ARD-und-ZDF.pdf

[35] Das Islambild von ARD und ZDF | Von Kai Hafez, Carola Richter | bpb Bundeszentrale für politische Bildung 21.06.2007

http://www.bpb.de/apuz/30402/das-islambild-von-ard-und-zdf?p=all

[36] Bioethik und die Scharia | Von Danja Bergmann | bpb Bundeszentrale für politische Bildung 21.06.2007

http://www.bpb.de/apuz/30400/bioethik-und-die-scharia?p=all

[37] What did prophet Muhammed think of gay people?

By: Said Bourrich, Muslim who supports equal rights for the LGBT community.

https://www.quora.com/What-did-prophet-Muhammed-think-of-gay-people

Wie die US-amerikanische schiitische Bewegung Camp 313 informiert, residiert der Scheich in der heiligen Stadt Ghom (Qum) im Iran:

„Shaykh Hamza currently resides in the holy city of Qum, Islamic Republic of Iran where he has spent the past 16 years pursuing Islamic studies, specializing in Islamic law, the principles of Islamic jurisprudence and Islamic philosophy.“

_ttp://camp313.com/teams/sheikh-hamza-sodagar/

Islamic hate preacher who called for gay men to be beheaded is teaching children as young as six at a school in London

[…] Shaykh Hamza Sodagar is in London this week to deliver a series of lectures at the Islamic Republic of Iran School, which is run by the Iranian government.

[…] Human rights campaigner Peter Tatchell has called on the Home Secretary to revoke the preacher’s visa. He said: ‚In a free society, Hamza Sodagar has a right to believe that homosexuality is sinful but not to preach about ways to kill lesbians and gay men. […] ‚The cleric should be ordered out of the country.‘

(By Dave Burke | MAIL online 06.10.2016)

http://www.dailymail.co.uk/news/article-3825696/Islamic-hate-preacher-called-gay-men-beheaded-teaching-children-young-six-school-London.html

[38] Islam Question and Answer

General Supervisor: Shaykh Muhammad Saalih al-Munajjid

38622: The punishment for homosexuality

[…] Shaykh al-Islam Ibn Taimiyya (…) said: With regard to homosexuality, some of the scholars said that the hadd punishment for it is the same as the hadd punishment for zina, and it was said that it is less than that. But the correct view on which the Sahaba were unanimously agreed is that both are to be killed, the active and the passive partners, whether they are married or not. The authors of al-Sunan narrated from Ibn ‘Abbas (…) that the Prophet (…) said: “Whoever you find doing the action of the people of Lut, execute the one who does it and the one to whom it is done.” And Abu Dawud narrated from Ibn ‘Abbas concerning the unmarried person who commits a homosexual act that he said: He is to be stoned. And something similar was narrated from ‘Ali ibn Abi Talib (…). The Sahabah did not differ concerning the ruling that the homosexual is to be executed, but they differed concerning the methods. It was narrated from Abu Bakr al-Siddiq (…) that he is to be burned, and from others that he is to be executed.

It was narrated from some of them that a wall is to be knocked down on top of him until he dies beneath it.

And it is said that both should be detained in the foulest of places until they die.

It was narrated from some of them that he should be taken up to the highest place in the town and thrown down from it, to be followed with stones, as Allah did to the people of Lot. This was narrated from Ibn ‘Abbas. According to the other report, he is to be stoned. This was the view of the majority of the salaf. They said: because Allah stoned the people of Loot, and stoning is prescribed for the zani by analogy with the stoning of the homosexual. Both are to be stoned, whether they are free or slaves, or one of them is the slave of the other, if they have reached the age of puberty. If one of them has not reached the age of puberty, he is to be punished but not stoned, and none is to be stoned except one who has reached puberty. End quote from al-Siyasa al-Shar’iyya, p. 138. […]

https://islamqa.info/en/38622

al-Tirmidhi, Sunan 1:152 – [Muhammad said] „Whoever is found conducting himself in the manner of the people of Lot, kill the doer and the receiver.“

http://www.thereligionofpeace.com/pages/quran/homosexuality.aspx

Sheikh Shady Alsuleiman (born 1978 in Sydney, Australia)

In 2013, Alsuleiman spoke of the „evil actions“ of homosexuality […] He has also called for women to be ‘hung by their breasts in hell’ and that adulterers should be stoned to death and pre-marital sex by women should be severely punished.

https://en.wikipedia.org/wiki/Shady_Alsuleiman

The Australian-born Sheikh Shady has reportedly previously said AIDS “is a divine punishment” for homosexuals and adulterers should be stoned to death.

[Auf Nachfrage allerdings fühlte sich der Scheich missverstanden.]

http://www.news.com.au/national/federal-election/prime-minister-responds-to-sheik-shady-alsuleimans-controversial-invitation-to-kirribilli-house-dinner/news-story/60fc2a50e41506afd5c0f7bad8d38c76

• Jemen – Nach dem Strafrecht aus dem Jahr 1994 können verheiratete Männer gesteinigt werden wegen Homosexualität. Unverheiratete Männer werden ausgepeitscht oder müssen für ein Jahr ins Gefängnis. Frauen müssen [bis zu] sieben Jahre lang ins Gefängnis. Yemen: According to the 1994 penal code, married men can be sentenced to death by stoning for homosexual intercourse. Unmarried men face whipping or one year in prison. Women face up to seven years in prison.

• Iran – Nach Schariarecht Todesstrafe und Männer können z.B für Küssen ausgepeitscht werden, ebenso wie Frauen. Iran: In accordance with sharia law, homosexual intercourse between men can be punished by death, and men can be flogged for lesser acts such as kissing. Women may be flogged.

• Irak – Strafrecht verbietet Homosexualität nicht ausdrücklich, aber die Menschen werden von Milizen getötet oder von Richtern unter Bezug auf Schariarecht verurteilt. Iraq: The penal code does not expressly prohibit homosexual acts, but people have been killed by militias and sentenced to death by judges citing sharia law.

• Mauretanien – Homosexuelle Männer können gesteinigt werden, nach einem Gesetz von 1984, Frauen kommen ins Gefängnis. Mauritania: Muslim men engaging in homosexual sex can be stoned to death, according to a 1984 law, though none have been executed so far. Women face prison.

• Nigeria – Homosexualität ist ein Haftgrund, aber in einigen Gegenden gibt es Schariarecht, dort wird die Todesstrafe umgesetzt. Homosexuelle dürfen auch keine Treffen abhalten oder Vereine gründen. Nigeria: Federal law classifies homosexual behavior as a felony punishable by imprisonment, but several states have adopted sharia law and imposed a death penalty for men. A law signed in early January makes it illegal for gay people countrywide to hold a meeting or form clubs.

• Katar – Schariarecht, Todesstrafe für außerehelichen Sex, egal welcher sexuellen Orientierung. Qatar: Sharia law in Qatar applies only to Muslims, who can be put to death for extramarital sex, regardless of sexual orientation.

• Saudi Arabien – Homosexuelle werden nach Schariarecht gesteinigt. Jeder Sex außerhalb der Ehe ist illegal. Saudi Arabia: Under the country’s interpretation of sharia law, a married man engaging in sodomy or any non-Muslim who commits sodomy with a Muslim can be stoned to death. All sex outside of marriage is illegal.

• Afghanistan: The Afghan Penal Code does not refer to homosexual acts, but Article 130 of the Constitution allows recourse to be made to sharia law, which prohibits same-sex sexual activity in general. Afghanistan’s sharia law criminalizes same-sex sexual acts with a maximum of the death penalty. No known cases of death sentences have been meted out since the end of Taliban rule in 2001.

• Somalia – Strafrecht fordert Gefängnis, aber in einigen Gegenden gibt es Schariarecht, dort gilt die Todesstrafe. Somalia: The penal code stipulates prison, but in some southern regions, Islamic courts have imposed sharia law and the death penalty.

• Sudan – Nach dreimaligem Verstoß Todesstrafe, beim ersten und zweiten Mal auspeitschen und Gefängnis. Im Süden des Landes wurden etwas gelockerte Gesetze erlassen. Sudan: Three-time offenders under the sodomy law can be put to death; first and second convictions result in flogging and imprisonment. Southern parts of the country have adopted more lenient laws.

• Vereinigte Arabische Emirate – Uneinigkeit ob das Gesetz Todesstrafe vorschreibt für einvernehmlichen homosexuellen Sex oder nur bei Vergewaltigung. Nach AI keine Todesstrafen, aber alle sexuellen Akte außerhalb der Ehe sind verboten. United Arab Emirates: Lawyers in the country and other experts disagree on whether federal law prescribes the death penalty for consensual homosexual sex or only for rape. In a recent Amnesty International report, the organization said it was not aware of any death sentences for homosexual acts. All sexual acts outside of marriage are banned.

Here are the 10 countries where homosexuality may be punishable by death | By Max Bearak and Darla Cameron | The Washington Post 16.06.2016 (Übersetzung ins Deutsche als: In 10 Ländern gibt es die Todesstrafe für Homosexualität | Quelle, gelöscht: Journal-Express (Knoxville, Iowa, USA))

https://www.washingtonpost.com/news/worldviews/wp/2016/06/13/here-are-the-10-countries-where-homosexuality-may-be-punished-by-death-2/?utm_term=.226e0d3ab2c9

http://www.standard.net/National/2016/06/13/Here-are-the-10-countries-where-homosexuality-may-be-punished-by-death

http://www.stuff.co.nz/world/americas/florida-nightclub-shooting/81032291/Here-are-the-10-countries-where-homosexuality-may-be-punished-by-death

Gambia

Die Gesetzesnovellierung Criminal Code (Amendment) Act 2014 […] führte die Straftat der „schweren Homosexualität“ ein, die mit bis zu lebenslanger Haft geahndet werden kann.

https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-226-2014-1/erste-festnahmen-nach-homophobem-gesetz

On 9 October 2014, Gambia’s President Yahya Jammeh signed his assent to the Criminal Code (Amendment) Act, 2014, passed by the Gambian Parliament on 25 August 2014. The Act further criminalises the lesbian, gay, bisexual and transgender (LGBT) community in Gambia.

http://www.humandignitytrust.org/uploaded/Library/Other_Material/Gambia_-_Criminal_Code_Act_2014_briefing_note.pdf

[39] Islamverharmloserin Özoğuz lobt das Handbuch für Journalisten zum Thema Islam

https://mediendienst-integration.de/artikel/handbuch-fuer-journalisten-zum-thema-islam.html

Anleitung zur Unmündigkeit: Das Handbuch zum Islam – DIE ACHSE DES GUTEN

Claudio Casula / 07.11.2016

http://www.achgut.com/artikel/anleitung_zur_unmuendigkeit_das_handbuch_zum_thema_islam

[40] Zitiert nach Henryk M. Broder (Kritik der reinen Toleranz) Seiten 166-167.

WELT ONLINE veröffentlicht einen Auszug aus seinem Buch „Kritik der reinen Toleranz“.

https://www.welt.de/politik/article2400052/Henryk-M-Broders-Kritik-der-Toleranz.html

Verlag Randomhouse | Buch von Henryk M. Broder | Kritik der reinen Toleranz

https://www.randomhouse.de/Paperback/Kritik-der-reinen-Toleranz/Henryk-M.-Broder/Pantheon/e289396.rhd

YouTube | Henryk M. Broder – Die Kritik der reinen Toleranz

https://www.youtube.com/watch?v=m2Sf1-_Nej0

[41] What is Halal? Why Muslims eat Halal?

(Makkah-NewsHalal, Rabi`I 20, 1437, January 1, 2015)

Halal is an Arabic word meaning permissible. Halal is any object or action which is permissible to use or engage in according to Islamic law, (the Sharia). The term covers and designates not only food and drink as permissible according to Islamic law but also matter of daily life. [Dinge des täglichen Leben, vgl. Titel der Sendung: Islam im Alltag.]

According to Islamic law, all allowable things, objects, foods & drug or acts called Halal. In contrast, every not allowable things, objects, foods & drug or acts called Haram which means not permissible.

http://www.newshalal.com/article/208/culture

[42] Koordinationsrat der Muslime in Deutschland. KRM. Geschäftsordnung in der Fassung vom 28. März 2007.

http://islam.de/files/misc/krm_go.pdf

461. Bozdağ und Maas Hand in Hand für die Kinderehen

20. November 2016

زواج الأطفال

zawāǧ al-aṭfāl

Kinderehe

Kein Islam ohne Kinderehen – wie in Türkiye so in Almanya

Zum Kindertag (Universal Children’s Day), dem 20. November als dem Tag der Deklaration über die Rechte der Kinder (1959) und der dreißig Jahre jüngeren UN-Kinderrechtskonvention (1989). Von Jacques Auvergne, 20.11.2016.

Seit mehreren Monaten Hand in Hand kämpfen für die Legalisierung (Straffreistellung) der Kinderehen der Justizminister (Adalet Bakanı) der Republik Türkei Bekir Bozdağ sowie in der Bundesrepublik Deutschland Amtskollege Heiko Maas.

Schließlich will man Scharia (Islam) plus Fiqh (auch Islam) integrieren und hat Allahgott in seiner eigenen Rede (Koran) sowie durch Mohammeds unbedingt nachzuahmendes Vorbild (Hadith) das weibliche Heiratsalter festgesetzt auf neun Jahre. Neun Mondjahre wohlgemerkt, das sind solare acht Jahre sieben Monate.

Das Prinzip vom Sex mit der Kindbraut ist auch gar kein Wahhabismus, Salafismus oder Islamismus, jene drei Phantome, über die man sich transatlantisch noch ein bisschen empören darf und die es islamisch allesamt nicht gibt, sondern echte zeitlose Religion nach Koran und Hadith.

… and my mother handed me over to him, and at that time I was a girl of nine years of age.

(Sahih al-Buchari Band 5 Buch 58 Nummer 234)

… and he took up cohabitation with me, when I was nine.

(Abu Dawud Buch 41 Nummer 4917)

Der Gesandte Allahs, (…), nahm seine Eheschließung mit mir vor, als ich sechs Jahre alt war, und mit mir eheliche Beziehungen erst unterhielt, als ich neun Jahre alt war. …

(bei Sahih Muslim Nummer 2547; ebenfalls bei Sahih al-Buchari Band 7 Buch 62 Vers 64.)

Seit dem 20. August 2016, nämlich seit der Petition gegen Kinderehen (Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062) kann jeder deutsche Bundestagsabgeordnete wissen, dass die Kinderehen seit Jahrzehnten auch in Europa unter den Teppich gekehrte schlechte Tatsache und dabei sogar in Deutschland aufgetreten sind, namentlich bei der türkischen Minderheit Griechenlands, deren Mufti die Mädchen in Augenschein nimmt und, befindet er sie für reif genug, islamisch verheiratet (Imamehe arab. Nikah).

Das auf Mohammeds Heirat mit Aischa zurückgehende islamische Prinzip Kindbraut ist politisch durchzusetzen, denn nicht nur für das Personenstands- oder Familienrecht gilt, dass Allah Souverän ist und der Mensch keine Gesetze erlassen darf. Wer andere Gesetze anwendet als die von Allahgott herabgekommenen, verspielt im Diesseits schuldhaft den Gnadenstand mit seinem Schöpfer und wird dafür Jenseits hochwahrscheinlich auf Dauer im Höllenfeuer schmoren:

Those who do not judge by the laws of God are disbelievers.

Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.

Koran 5:44

Übermorgen, am 22. November 2016 wird sich das türkische Parlament ein zweites Mal mit dem Gesetzesvorschlag der schariatreuen AK Parti oder AKP befassen, der Adalet ve Kalkınma Partisi, deutsch Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung oder Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung, die der global aktiven Bewegung der Muslimbruderschaft nahe steht. Worum geht es.

In der Türkei soll jeder Sexualstraftäter künftig durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen können. Selbstverständlich müssen wir versuchen, ein solches türkisches Gesetz für eine Strafbefreiung durch Heirat des Opfers zu verhindern, das seine Entsprechung bis 2014 in Marokko hätte und dort zu Selbsttötungen aus Verzweiflung führte, beispielsweise zum Suizid der Amina El Filali, die sich mit Rattengift umbrachte, oder zu jenem Mädchen aus Tétouan, das sich im Hause ihrer Eltern erhängte.

Doch geht es nicht erst um diese besonders schlimme Menschenverachtung, die erneute bzw. islamjuristisch korrekt fortgesetzte Quälerei, die darin besteht, als männlicher Missbraucher das minderjährige weibliche Opfer seines Missbrauchs heiraten zu dürfen, sondern um das – ausgesprochen islamische – Prinzip der Kinderehen an sich.

Im Sommer und Herbst dieses Jahres und angesichts einer Fülle erschreckender Nachrichten während der verstärkten Machtergreifung des islamradikalen türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ist durch Deutschlands Politiker und Journalisten übersehen jedenfalls übergangen worden, dass die Türkei das Heiratsalter der Mädchen auf zwölf Jahre abgesenkt hat. Das ist so beschlossen und tritt am 13. Januar 2017 in Kraft.

Bereits am 14. Juli 2016 hatte Hürriyet Daily News berichtet:

The Constitutional Court has ruled to annul a provision that punishes all sexual acts against children under the age of 15 as “sexual abuse,” […]

The local court said the law does not provide legal consequences for the “consent” of victims in cases where the child victim is from 12 to 15 years of age and able to understand the meaning of the sexual act. […]

With seven votes against six, the Constitutional Court agreed with the local court and decided to annul the provision. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017.

(Turkey’s Constitutional Court stirs outrage by annulling child sex abuse clause. ANKARA – Anadolu Agency. HÜRRIYET Daily News 14.07.2016.)

http://www.hurriyetdailynews.com/turkeys-constitutional-court-stirs-outrage-by-annulling-child-sex-abuse-clause.aspx?pageID=238&nid=101607

Seit drei Tagen darf man, mehr lässt die jeden unbotmäßigen Journalisten mit Verhaftung bedrohende türkische Pressezensur offensichtlich nicht zu, ein bisschen über 3000 oder 4000 in der Türkei inhaftierte Sexualstraftäter plappern, die ja vielleicht aus dem Gefängnis entlassen werden könnten, wenn sie das missbrauchte Mädchen heiraten dürften. Der erfreulicherweise vorhandene aufrichtige Protest, dem man Erfolg wünscht, kann sich kaum Gehör verschaffen, wer hingegen viel und laut plappern und zielsicher Nebel werfen darf, ist die schariafromme Frauenrechtsbewegung oder vielmehr Bewegung für Unterlegenheitsfeminismus KADEM (Kadın ve Demokrasi Derneği).

Führerin von KADEM ist Diktator Erdoğans Tochter Sümeyye, die in der Vergangenheit dadurch auffiel, dass sie das noch nicht im türkischen Erbrecht, aber doch für alle Zeit im Koran angeordnete halbe Erbe für die Frau verteidigte.

Sümeyye Erdoğan macht es den türkischen oder deutschen Kinderrechtlern schwer und den europäischen Verharmlosern von Scharia und Fiqh einfach. Jenen Islamschönfärbern macht sie den Weg frei, die genau wissen (man vergleiche die Parteigeschichte der GRÜNEN und deren Berliner Päderastievorkämpfer Fred Karst einerseits und andererseits das kinderfeindliche, seit Sommer 2012 im Rahmen der Diskussion um die Jungenbeschneidung und jetzt auch der islamischen Mädchenbeschneidung vernehmbare Gerede um die berüchtigte Genitale Selbstbestimmung, engl. genital autonomy), dass sie die Deutungshoheit um Begriff und Rechtsfolge der kindlichen bzw. jugendlichen Einvernehmlichkeit bzw. Einwilligungsfähigkeit erringen und behalten müssen, englisch consent, own will.

The pro-government Women’s and Democracy Association (Kadem), whose deputy chairman is Erdoğan’s younger daughter Sümeyye Erdoğan Bayraktar, said one of the biggest problems of the bill would be proving what constituted force or consent.

“How can the ‘own will’ of such a young girl be identified?” it asked. “We would like to draw attention to issues that might arise in case of it coming into force.” […]

(AFP in Istanbul. the guardian 18.11.2016.)

https://www.theguardian.com/world/2016/nov/18/turkish-bill-to-clear-men-of-child-sex-assault-if-the-marry-their-victims

Wie in Türkiye so in Almanya, die Kinderehen sind sehr grundsätzlich gewollt und, man lese die Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (Istanbul Convention), ebenso wie die islamische FGM (arab. chitan al-inath indones. sunat perempuan) und die frauenfeindliche islamische Polygynie in die durch Deutschland am ersten Tag signierte, zum Glück noch nicht ratifizierte Istanbulkonvention integriert.

Über die Zwangsehe grübelt die Istanbulkonvention, man beachte die Worte forced, forcing, deutsch gezwungen, zwingen, eigene Hervorhebungen:

Article 37 – Forced marriage „[…] to ensure that the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised […]“

Wenn alle Beteiligten – sprich wenn beide patriarchalen Clans – zufrieden sind und sich, jedenfalls irgendwie, auch der weibliche Minderjährige nicht gezwungen (forced) fühlt, gebe es, so legt es Artikel 37 der Istanbulkonvention nahe, gar kein Problem die Ehe einzugehen und ehelich geschlechtlich zu verkehren, gegebenenfalls eben auch zwischen „einem Erwachsenen oder einem Kind“ (an adult or a child).

Nur darum ging es der türkischen Regierung mit der europaweit gelangweilt und selbstverliebt gefeierten Istanbulkonvention und nur darum geht es ihr auch im November 2016. Das – ja, skandalöse – Diskutieren in dieses Tagen um eine Straflosigkeit bei Heirat des Missbrauchsopfers dient dazu, für die Türkei die gesamte familienrechtliche Scharia zu erringen, soll gewährleisten, dass jeder islamisch einwandfreie, nämlich islamisch-eheliche Sex mit einem Mädchen ab zwölf Jahren möglich ist (Imam-Nikah), wie wir gesehen haben laut Hadith ab neun Jahren.

(Die Taqiyya der Istanbul Convention zur weiblichen Genitalverstümmelung, zur FGM: Die Jungenbeschneidung zu kriminalisieren wird gerade nicht gefordert, also, das unterstellen wir, soll jede der Zirkumzision im zerstörerischen Ausmaß vergleichbar hohe oder geringer hohe Form von FGM erlaubt sein, etwa FGM Typ I oder FGM Typ IV der WHO-Klassifikation.)

Im Strudel der Ereignisse des Sommers 2016 ging auch dieses beinahe unter. „Türkei erlaubt Sex mit Kindern unter 15 Jahren“, so las es der Reisende auf dem digitalen Nachrichtenband der Ankunftshalle des Wiener Flughafens Schwechat. Die ertappte türkische Regierung hatte ihr Gesicht verloren und kochte vor Wut.

Über die Türkei und ihren Führer nur Gutes. Unverzüglich bestellte das Außenministerium in Ankara den Geschäftsträger der österreichischen Botschaft ein. Und auch Schwedens Außenministerin Margot Wallström wurde gemaßregelt, weil sie noch am 14. August auf Twitter das türkische Kindersex-Urteil faktennah dargestellt und zu kritisieren gewagt hatte:

„Turkish decision to allow sex with children under 15 must be reversed. Children need more protection, not less, against violence, sex abuse.“

„Türkische Entscheidung, Sex mit Kindern unter 15 zu erlauben, muss widerrufen werden. Kinder brauchen mehr Schutz, nicht weniger, vor Gewalt, sexuellem Missbrauch.“

„You are clearly misinformed. There is no such stupid thing in Turkey. Sie sind ganz klar falsch informiert. In der Türkei gibt es keine solche Dummheit“ antwortete am Folgetag AKP-Politiker und Vizeregierungschef Mehmet Şimşek, der Finanzminister der Türkei.

Kommen wir zum Schluss und fassen, vor unserem Fazit, die beiden geschickt choreographierten Tanzschritte auf dem Weg zur Islamisierung des türkischen Familienrechts zusammen, hier betreffend die türkischen – doch indirekt die zeitgleich entstehenden deutschen! – straffrei gestellten Kinderehen.

Erster Schritt

„A child aged from 12 to 15 years of age may be capable of understanding the meaning of the sexual act. Zwölf- bis 15-Jährige sind im Prinzip in der Lage, die Bedeutung einer sexuellen Handlung zu verstehen“, so sieht es die, wenn auch knappe, sieben gegen sechs Stimmen, Mehrheit der türkischen Verfassungsrichter. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017. Die Änderung gilt ab 13. Januar 2017.

Zweiter Schritt

Der übermorgen, am 22. November in zweiter Lesung behandelte Gesetzesvorschlag wird jedem männlichen Sexualstraftäter die Möglichkeit geben, dem Gefängnis bzw. der Strafverfolgung zu entgehen, solange er das vergewaltigte oder jedenfalls sexuell missbrauchte weibliche Kind heiratet.

Unser Fazit

Ob am Kızılırmak oder am Rhein: Schluss mit den Kinderehen, keine Ehe unter achtzehn!

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

« L’AKP a fait passer un texte qui pardonne ceux qui épousent l’enfant qu’ils ont violé », a réagi sur Twitter un député de l’opposition sociale-démocrate (CHP), Özgür Özel.

(Turquie : l’AKP veut amnistier certains violeurs de mineurs s’ils épousent leurs victimes. JEUNE AFRIQUE 18.11.2016.)

http://www.jeuneafrique.com/375616/societe/turquie-lakp-veut-annuler-condamnations-violeurs-mineurs-sils-epousent-victimes/

„Sexual abuse is a crime and there is no consent in it. This is what the AKP fails to understand,“ said Özgür Özel, MP for the opposition Republican People’s Party, according to AFP news agency. „Seeking the consent of a child is something that universal law does not provide for.“

(Turkish bill clears men of statutory rape if they marry. BBC 18.11.2016.)

http://www.bbc.com/news/world-europe-38030182

Petition gegen Kinderehen vom 20.08.2016

Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/

460. NDR-Talkshow Anne Will. Sich vor dem Islamismus gruseln, um den Islam schönzufärben

14. November 2016

Edward von Roy

NDR Rundfunkrat

Hamburg

14.11.2016

Formelle Eingabe gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag

Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Anne Will am 06.11.2016 21:45 Uhr

Verharmlosung des Islamischen Rechts (Scharia)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag lege ich förmliche Programmbeschwerde ein. Die konkrete Verletzung von Programmgrundsätzen betrifft die Sendung von Anne Will vom 06. November 2016 21:45 Uhr: Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Über die Radikalisierung, bis hinein in den islamischen Terrorismus, von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und über Wege der Verhinderung einer Radikalisierung diskutierten Wolfgang Bosbach, Sascha Mané, Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour.

Gegenstand der Sendung war damit die schariatreue, die islamische Radikalisierung von Jugendlichen bzw. war die äußerst radikale, die terroristische Varietät von Islam (am Beispiel Islamischer Staat (IS)) und deren leider faszinierende Wirkung auf junge Menschen einerseits und andererseits die etwas verzweifelte deutsche Suche nach erfolgreichen Strategien von Prävention und Resozialisation bzw. Deradikalisierung radikalislamisch („islamistisch“) verführter junger Menschen. Der häufig herangezogene Begriff Islamismus führt in die Irre, es geht um die Religion Islam, die jungen Islamradikalen wollen in den Himmel kommen, deshalb ihr Kampf gegen den irdischen Kufr, Unglauben, und die dazugehörigen Kuffār, Ungläubigen.

In was hinein jedoch resozialisiert, deradikalisiert werden sollte, nämlich, und um nichts anderes kann es in der Bundesrepublik Deutschland gehen, hinein ins Grundgesetz und in die allgemeinen oder universellen Menschenrechte (AEMR, Paris am 10. Dezember 1948), wurde selbst in einer vollen Stunde (60:14 min) beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) nicht angesprochen. Die AEMR als Grundlage des Grundgesetzes für die BRD (GG, 23. Mai 1949) wurde bei Anne Will nicht verteidigt.

Gerade hier zeigt sich die Unausgewogenheit der Sendung. Eine Stimme nämlich hat gefehlt, die den Mut aufgebracht hätte, die Unverhandelbarkeit universeller Menschenrechte mit dem aus der wortgetreuen Anwendung von Sure und Hadith (KRM: „Koran und Sunna“) zwangsläufig resultierenden islamischen Totalitarismus und seiner Frauenentwürdigung zu kontrastieren, auf einem Vorrang von Individualrechten vor Gruppenrechten zu bestehen und unzweideutig zu warnen vor einer deutschen Rechtsspaltung bzw. Rechtsveränderung auch bereits im Familienrecht oder Eherecht (die Muslima darf keinen Nichtmuslim heiraten; Polygynie; neun bis 15 Jahre alte Kindbraut) oder im Erbrecht (der Ex-Muslim verliert jeden Erbanspruch; laut Koran nur das halbe Erbe für die Tochter gegenüber ihrem Bruder). Was die an einer schleichenden Abschaffung des Grundgesetzes nicht interessierte BRD hierzu voraussetzen darf und muss, kann im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verschwiegen werden.

Um die Ferne oder auch Nähe des in der NDR-Sendung angeprangerten radikalen Islam im Verhältnis zum gemäßigten Islam zu bestimmen, hätte der theologische und organisatorische Mainstream der Religion von Koran und Sunna zur Sprache kommen müssen. Das geschah nicht. Es hätte ja auch ergeben, dass der literalistisch verstandene Islam alle Lebensbereiche ordnen sprich einen religiösen Totalitarismus errichten will und dabei den muslimischen (sofern schariagehorsamen) Mann privilegiert, jeden Nichtmuslim und jede Frau hingegen entrechtet und entwürdigt.

In bester Eintracht wird dieser Mainstream, um beim sunnitischen Islam zu bleiben, mit Billigung und offensichtlicher Sympathie auch seitens der im KRM zusammengeschlossenen deutschen Islamverbände weltweit, von der Kairoer al-Azhar bis zum Darul Uloom Deoband gelehrt und in Europa beispielsweise durch die Organisationen FIOE (Federation of Islamic Organizations in Europe – Föderation Islamischer Organisationen in Europa) und ECFR (European Council of Fatwa and Research – Europäischer Rat für Fatwa und Forschung) vertreten. FIOE wie ECFR sind der Muslimbruderschaft zuzurechnen.

Anders als das deutsche Gerede von der „Vielfalt des Islams“ (Reinhard Kirste; Kai Hafez; bpb; EZIRE; Schura Bremen) nahelegen könnte, vertreten al-Azhar, Deoband, Muslimbrüder und die Islamdiktatur Saudi-Arabien auch nicht verschiedene Islamse oder sagt man Islame oder verschiedene Scharias oder Scharien, sondern die eine Rede Allahs (Koran), die eine Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit (Scharia), den einen Islam und führen die eine Umma (muslimische Weltgemeinde). Nichts und niemand darf „Koran und Sunna“ widersprechen, Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), Geschäftsordnung in der Fassung vom 28. März 2007: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“

FIOE

Vorsitzender der FIOE ist Chakib ben Makhlouf, der Ahmed al-Rawi ablöste. Generalsekretär ist Emad Al-Banani; Vorstandsmitglied für „Relations“ ist Ibrahim El-Zayat. Im Februar 2002 wurde Ibrahim El-Zayat Präsident der IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland), dem deutschen Zweig der globalen Muslimbruderschaft, und wurde 2006 für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. El-Zayat sitzt auch im Vorstand der von ihm 1995 mitgegründeten Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler/Innen e. V. (GMSG) in Köln. Verheiratet ist der europäische Islamfunktionär mit Sabiha El-Zayat-Erbakan, seine Frau ist die Schwester des IGMG-Funktionärs Mehmet Sabri Erbakan. Damit ist eine geradezu dynastische Verbindung der Clans El-Zayat und Erbakan gegeben, die dem Lebenswerk von Necmettin Erbakan treu sein dürfte, über den der NRW-Verfassungsschutz schreibt: „Die auf seinem Verständnis des Islam fußenden ideologischen Vorstellungen einer „Gerechten Ordnung“ und die „Vision von Millî Görüş„, die eindeutig extremistisch sind, werden von seinen Anhängern in der Türkei und in Europa nach wie vor weiter verfolgt.“ Einer unbedingt zu errichtenden ADİL DÜZEN, (eingedeutscht Adil Düzen, zu arab. ʿādil), nämlich der „gerechten“ sprich islamischen Lebensordnung stellte der türkische Islamtheoretiker und Stifter der pantürkischen und radikalislamischen Bewegung für Schariagesetzlichkeit Millî Görüş die Bâtıl Düzen (Batil Düzen) gegenüber, die nichtige, die bei Allah verworfene Seinsweise (bāṭil), schariarechtlich null und nichtig, islamisch grundfalsch).

ECFR

Gründungsmitglied und seither Vorsitzender des ECFR ist der Cheftheologe der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi. Der baden-württembergische Verfassungsschutz charakterisierte den ECFR im Frühjahr 2011 so:

„Der ECFR sieht sich als Repräsentant der islamischen Welt und vor allem der muslimischen Minderheiten im Westen. Den Verlautbarungen des Rates ist zu entnehmen, dass die Entwicklung eines Islam europäischer Prägung und einer Islam-Auslegung, die sich an demokratischen Werten und dem westlichen Verständnis von Menschenrechten und Selbstbestimmung orientiert, verhindert werden soll.“

(Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Yusuf al-QARADAWI: Einer der einflussreichsten sunnitischen Islamgelehrten. Reihe „Führungs- und Identifikationsfiguren extremistischer Organisationen“, 4|2011.)

Hinsicht verhinderter Bürgerrechte und verhinderter Pressefreiheit sowie mit Blick auf gesellschaftlichen Totalitarismus und systematische, über kurz oder lang juristisch durchzusetzende Frauenfeindlichkeit unterscheidet sich auch der schiitische Islam, betrachten wir das Regime der Teheraner Mullahs (Zwölferschia), vom sunnitischen Islam nicht.

All das jedoch unterblieb am 6. November 2016, man kannte jedenfalls kritisierte ECFR und FIOE nicht und sprach noch nicht einmal über die gegebene AEMR-Widrigkeit und Grundrechtswidrigkeit des Islamischen Rechts (gottgegeben als die Scharia; von den Menschen anzuwenden als der Fiqh). Was geboten wurde, war eine Sendung über den (radikalen) Islam ohne Information zum Islam, man schlich um das Thema Islamische Normativität (Schariagesetz) bzw. Islam herum wie die sprichwörtliche Katze um den heißen Brei.

Dieses Ausweichen vor dem Thema widerspricht dem Programmauftrag des Norddeutschen Rundfunks. Im NDR-Staatsvertrag heißt es in § 5 Programmauftrag (1) unter anderem:

„Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen.“

Sofern er nicht, und das sind die wenigsten, blind oder sehbehindert ist, hinterlässt Visuelles beim Menschen besonders starke und bleibende Eindrücke. Ein Eindruck über einen Menschen, vielleicht der symbolische Ausdruck des Humanen schlechthin ist die menschliche Gestalt und hier insbesondere das menschliche Gesicht. Im Islam ist der dämonisierte Körper der als wankelmütig und glaubensschwach geltenden sowie zeitlebens eines männlichen Vormunds (walī, das ist: Vater; großer Bruder; Heiratsvormund; Ehemann) bedürftigen Frau mit dem Hidschab abzudecken – mindestens! – bis auf Hände und Gesicht.

Wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange erstarrt, so durfte der NDR-Zuschauer auf ein Ex-Gesicht oder Vielleicht-Gesicht starren, durfte er über das durch schwarze Textilien ausgelöschte Antlitz der zu Anne Will eingeladenen Nora Illi meditieren – sechzig Minuten lang. Dass eine kulturell moderne Gesellschaft diese Körperpolitik und Ideologisierung des weiblichen Gesichts und Körpers im öffentlichen Raum, erst recht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, untersagen sollte, ist das eine.

Das andere, und hier liegt das eigentliche, nicht hinnehmbare Versagen des NDR, ist das Versäumnis, als Sender auf die Menschenverachtung und Grundrechtswidrigkeit nicht lediglich des Niqab, sondern jedes Hidschab hinzuweisen. Mindestens einer solchen Ansicht zur islamischen Bedeckung (Hidschab, verkürzt genannt und genäht Kopftuch) hätte der NDR eine Stimme geben müssen, statt zur besten Sendezeit lediglich eine Stunde lang ein sprechendes schwarzes Gespenst im Studio in Erscheinung treten zu lassen.

Bereits die schlicht islamische (und nicht etwa die wahhabitische, salafistische, islamistische u. dgl.) Vorschrift, dass jedes Mädchen ab neun Jahren und jede Frau ihren gesamten Körper bis auf Hände und Gesicht mit Stoff blickdicht und alle Rundungen und Konturen verbergend bedecken muss, ist totalitär sowie frauenfeindlich und zusätzlich kinderfeindlich – und diskriminiert im Übrigen auch jeden Mann, der angesichts einer frei herumlaufenden unbedeckten Frau in den Zustand eines willenlosen Triebtäters falle. Der türkische Staatsislam, Diyanet deutscher Arm DITIB, fordert diesen Hidschab als „nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam […] bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität“. Hier bereits liegt die Unverträglichkeit zu unseren Freiheitsrechten, nicht erst in der strengen Auslegung von Hidschab bzw. islamischer weiblicher Kleidung, nicht erst im Gesichtsschleier (Niqab).

Der Hidschab ist kein Freiheitsrecht. Zur Freiheit einen Hidschab zu tragen, würde immer auch die Freiheit gehören, ihn jederzeit wieder ablegen zu können, das aber lässt die Scharia nicht zu. Der Hidschab ist islamische Pflicht (alle vier sunnitischen Rechtsschulen ebenso wie die Zwölferscha), wer als Frau den Schleier verweigert, gilt im Islam als sittenlos und ist zu verachten. Zur islamischen weiblichen Kleidung gibt das Bundesverfassungsgericht weiter:

Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

„9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.“

Diese Verpflichtung für jede Muslima, zur Bewahrung des Gnadenstandes mit Allah – beim Bestreben, nach dem Tod zu ihm ins Paradies und eben nicht in die Hölle zu kommen – zeitlebens beinahe den gesamten Körper (DITIB: „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“) abdecken zu müssen, ist das im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat untragbare frauenrechtliche und überhaupt menschenrechtliche Problem, nicht erst Frau Illis Niqab (Gesichtsschleier).

Warum nur verpasste der NDR am 06.11.2016 (Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?) die Möglichkeit, etwas zum reaktionären und totalitären Charakter jeder islamischen weiblichen Kleidung zu sagen, zu einer Doktrin, die jede Verweigerin des Hidschab ihren schariatreuen Mitmenschen als Brennstoff fürs Höllenfeuer im Jenseits und als Schlampe im Diesseits erscheinen lassen muss? Nicht das schwarze Tuch auf Mund und Nase, die Pflicht zum islamischen Wohlverhalten und Gesetzesgehorsam, die Scharia ist das Problem.

Denn auch dieses hätte der NDR in einer Sendung mit Islambezug sagen müssen: Der Mensch im Islam darf sich keine Gesetze geben, Allah ist Gesetzgeber, ist Souverän, über kurz oder lang ist jeder von Menschenhand geschaffene Paragraph durch einen schariakonformen zu ersetzen. Wohin geht Deutschland: Volkssouveränität oder Herrschaft Allahs? Ob die NDR-Gäste Nora Illi und Mohamed Taha Sabri AEMR und GG den Vorzug geben und auf Durchsetzung der Allahkratie verzichten kann in diesem Schreiben dahingestellt bleiben, NDR-Moderatorin Anne Will jedoch muss die freiheitliche Demokratie vernehmbar verteidigen und dazu das islamische System bzw. die islamische Herrschaft, Maududi sprach vom Nizam (niẓām islāmī), Sayyid Qutb von der Hakimiyya (ḥākimiyyat Allāh), unzweideutig zurückweisen. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Aus dem bisher Gesagten folgt schließlich, dass der NDR in einer Sendung mit Islambezug den Gegenentwurf zur AEMR, die 1990 bekundete gegenmoderne und totalitäre CDHRI (Cairo Declaration on Human Rights in Islam – Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam) dem Publikum erläutern muss, diese aber nicht sechzig Minuten lang äquidistant diskutieren lassen darf, sondern unzweideutig zurückzuweisen hat. Anne Will sollte das zeitnah tun.

Nähme der NDR seinen Informationsauftrag ernst, würde er, etwa bei Anne Will, über die Nichtmuslime und Frauen diskriminierenden sowie die Meinungsfreiheit verhindernden Schariavorbehalte in den Staatsverfassungen von Ländern wie Pakistan oder Ägypten berichten lassen und nicht lediglich Gäste einladen, die, wie Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour, ganz dem Motto zu folgen scheinen: Böser Islamismus – guter Islam.

Vermeidbar wird der Erfolg von „Salafismus-Prävention“ oder „Islamismusprävention“ ausgesprochen begrenzt bleiben, solange gerade auch die deutschen Medien nicht faktentreu über Scharia und Fiqh berichten, anders gesagt solange das Monopol auf faktennahe Berichterstattung zum Islam überwiegend bei den Islamradikalen selber liegt.

Nicht nebenbei: Wir sollten froh sein, dass wir Grundrechte haben und nicht nur eine, in letzter Zeit beunruhigend oft beschworene, Wertegemeinschaft oder Werteordnung. Rechte sind einklagbar, Werte nicht. Es geht um Bürgerrechte, es heißt Civil Rights Movement, Bürgerrechtsbewegung und nicht Bürgerwerte-Bewegung.

Die sehr islamische Parallelkultur oder vielmehr islamische Gegengesellschaft von Geschlechterapartheid, Tugendterror, Tochtertausch und sonstiger Frauenunterdrückung lässt sich ebenso mit wie ohne bewaffneten Kampf errichten. Nicht nur die Milieus von Burka, Pantoffeln und langen Bärten, das Islamische Recht, das Menschenbild und der Wohlverhaltenszwang der – vom iranischen Religionsführer (rahbar) Ali Chamene’i ebenso wie von Kairos al-Azhar bis hinein in die Deutsche Islamkonferenz vertretenen – Scharia ist das Problem.

Um die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) und dabei nicht zuletzt die Gleichberechtigung der Nichtmuslime und der Frauen zu verteidigen, muss der NDR das Problem Scharia und Fiqh beim Namen nennen und eben nicht, frei nach Angela Merkel, gemäß dem Motto handeln: Wir schaffen das … zu ignorieren.

Um islamisch radikalisierte junge Menschen möglichst erfolgreich vom zum Töten bereiten Aufbruch Fī sabīli Llāh (auf dem Wege Allahs, für die Sache Allahs) abzuhalten, gilt es, das Faszinosum Kalifat, das Faszinosum Dschihad einzugrenzen. Solange Funk und Presse die Menschenrechtswidrigkeit (AEMR-Widrigkeit) und Grundrechtswidrigkeit jeder islamischen Seinsweise und Gesellschaftsordnung (Nizam; Hakimiyya; Adil Düzen) mit dem Schleier des Schweigens bedecken, können – in einem vermeidbaren Ausmaß – jungen Menschen Hasspredigten als beglückende Wahrheit erscheinen und Glaubenskämpfer als Märtyrer.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

mitzeichnend

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

455. Freiburger Deklaration

28. September 2016

Kein liberaler Islam in Sicht

Statt auf dem weltweiten Durchsetzen universeller Menschenrechte zu beharren und, damit, Schariagehorsam und Schariagesetze zurückzuweisen, entwirft man die soundsovielte angebliche Islamreform. 2016 wird der Islam reformiert vom Abteilungsleiter für Islamische Theologie / Religionspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg als dem Initiator der Freiburger Deklaration Abdel-Hakim Ourghi (Deutschland) sowie von Dr. Amer Albayati (Österreich), Saïda Keller-Messahli (Schweiz), Dr. Elham Manea (Schweiz) und Ali Ertan Toprak (Deutschland).

Zu den muslimischen Erstunterzeichnern gehört Lale Akgün (Aufstand der Kopftuchmädchen; vgl. Sägefisch 343. Lale Akgün und der Liberale Islam), einst Politikerin (SPD) und nun Leiterin einer in der NRW-Staatskanzlei angesiedelten Kompetenzstelle. Schon im Mai 2013 hatte sich Akgün im Rahmen der Kritischen Islamkonferenz 2013 für die Gründung eines Verbandes liberaler Muslime eingesetzt. Warum das auch 2016 nichts wird mit der Islamreform und die am Thema Islam vorbeiredende Freiburger Deklaration keine Unterstützung verdient, erzählt Jacques Auvergne.

Vor 60 Jahren wurde die Islamische Republik ausgerufen, das 1956 von allem Nichtislamischen befreite „Land der Reinen“, Pakistan. Wie in allen vom Islam geprägten sprich vom Islam beherrschten Staaten haben sich auch alle pakistanischen Gesetze im Einklang mit der Scharia zu befinden, darf kein Paragraph Koran und Sunna (anglis. sunnah) zuwiderlaufen:

The Constitution of Pakistan, Part IX: 227 (1) All existing laws shall be brought in conformity with the Injunctions of Islam as laid down in the Holy Quran and Sunnah, in this Part referred to as the Injunctions of Islam, and no law shall be enacted which is repugnant to such Injunctions.[1]

Pakistanwerdung als Schariatisierung (Islamisierung) des Territoriums, von Pakistan nach Deutschland. Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) gründet sich auf Koran und Sunna unverhandelbar plus eine situationsbezogen (vgl. Freiburger Deklaration, s. u.: „immer wieder neu zu überdenken, weiterzuentwickeln und sie in Einklang mit der Lebensrealität zu bringen“) abzuschmeckende Prise Grundgesetz. Geschäftsordnung in der Fassung vom 28.03.2007:

„Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“[2]

Menschenrechtsuniversalisten denken über und träumen von der global verwirklichten AEMR, geboten sorgsam arbeitende Journalisten, Aufklärungshumanisten und Pädagogen denken und träumen von Presse, Universität und Schule ohne religiöse namentlich islamische Zensur. Die deutsche Pressezensur indessen ist derart weit gediehen, dass die Grundrechtswidrigkeit von Scharia (Islam) und Fiqh (auch Islam), dass überhaupt islambezogene Fakten wie Zwang zum Hidschab, neunjährige Kindbraut und schafiitische (islamische) verpflichtende FGM allenfalls verharmlost und aufgehübscht zur Sprache kommen dürfen. Bereits das Wort Scharia fällt in den Parlamenten, wenn überhaupt, kalkuliert verzerrt sowie auf dem einer freiheitlichen Demokratie unangemessenen Niveau von angestrengter Geistlosigkeit. Und darum geht es der globalen Schariabewegung und ihren Komplizen, statt zu denken darf der werdende Untertan träumen.

Wir träumen von einer Islamreform.

Anders als im Kalifat sind im freiheitlichen Rechtsstaat auch Muslime gerade keine Sorte Mensch. Nicht als Weltbürger soll sich der Angehörige der Spezies Muslim empfinden und verstehen, geht es nach der Freiburger Deklaration, die ohne rot zu werden von der „europäischen Kultur“ schwärmt und die irgendeiner ebenso wenig definierten „Moderne“ huldigt:

Von einer Aufklärung, aus der eine muslimische Gemeinschaft erwächst, die sich als integralen Bestandteil der europäischen Gesellschaft sehen will, die offen und neugierig gegenüber ihren Mitmenschen, der europäischen Kultur und den Herausforderungen der Moderne ist.

Weltbürgertum und Wissenschaftlichkeit waren gestern? Und sind Pierre Vogel oder Tariq Ramadan denn etwa nicht „offen und neugierig“? Im Übrigen ist die AEMR, um die es hätte gehen müssen, nicht nur in der „europäischen Gesellschaft“ gültig oder für diese entworfen, sondern global.

Wir träumen von einer muslimischen Gemeinschaft, die Frieden, Toleranz und Nächstenliebe predigt und lebt, die Gleichberechtigung predigt und lebt, die Respekt vor anderen Religionen und anders denkenden Menschen predigt und lebt.

Das hätte Fethullah Gülen nicht schöner sagen können. Unser Nein zu einer Hochachtung („Respekt“) vor dem Chitan al-inath (indones. sunat perempuan) als der islamischen FGM wie auch vor der Jungenbeschneidung, ganz und gar keine Duldung („Toleranz“) der Verheiratung neunjähriger Mädchen.

Wir träumen von einer muslimischen Gemeinschaft, die alle Formen der individuellen Persönlichkeitsentfaltung respektiert und schützt, die alle Formen der individuellen Lebensgestaltung respektiert und schützt, die alle Formen des Miteinanders und alle Lebensformen respektiert und schützt.

Antrag abgelehnt, denn dann – „alle Formen“, steht da! – müssten wir ja auch den authentischen Muslim Lifestyle („Lebensgestaltung“) mit Zwang zum Hidschab oder Zweit- bis Viertfrau toll finden. „Alle Lebensformen“ „respektieren“ und integrieren alles, eben auch das Islamische Recht.

Der Islam sieht den Glauben durchaus auch als eine sehr persönliche Sache zwischen dem Einzelnen und Allahgott, schlimmstenfalls brennt der Missetäter auf Dauer im Feuer.

Wir träumen von einer muslimischen Gemeinschaft, die den Glauben als eine persönliche Angelegenheit zwischen Gott und dem Einzelnen sieht, die sich nicht davor scheut, ihre Religion kritisch zu hinterfragen und ihre Positionen immer wieder neu zu überdenken, weiterzuentwickeln und sie in Einklang mit der Lebensrealität zu bringen.

Jeder Muslimbruder fordert sinngemäß dazu auf, islamstrategische „Positionen immer wieder neu zu überdenken, weiterzuentwickeln und sie in Einklang mit der Lebensrealität zu bringen“.

Wir Bürger benötigen und fordern Rechtssicherheit, keine „Werte“.

Unsere Werte

Man beachte das Wort Kontext auch in der Freiburger Deklaration. ECFR-Scheich Mustafa Cerić (The challenge of a single Muslim authority in Europe) schreibt context (in the context of its time and space).

Wir stehen für ein humanistisches, modernes und aufgeklärtes Islamverständnis im zeitgemäßen Kontext und verstehen uns selbst als säkulare Musliminnen und Muslime.

Über die Scharia hatte der dem Muslimbruder-Cheftheologen Yusuf al-Qaradawi unterstehende Scheich aus Bosnien gesagt: „[The sharı’a] is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience.“[3]

2016 als Reformmuslim ohne nähere Bestimmung humanistisch oder modern zu sagen reicht nicht, auch die DDR beispielsweise, Heinrich Deiters, sprach vom realen Humanismus. Und auch die Muslimbruderschaft hält sich selbst für ausgesprochen modern. Die laut Allahs Rede (Koran) bis zum Tage der Auferstehung gültige Scharia selber ist zeitlos, die Forderung nach aktualisiertem Schariaverständnis („modernes […] Islamverständnis“) geht entweder ins Leere oder entspricht gerade dem auf Erden in Zeit und Raum (time and space, Cerić) mehr und mehr totalitär aufzuspannenden Fiqh (schariakonformes Gesetzschaffen und Gerichtswesen) der durchzusetzenden Herrschaft Allahs.

Unserem Koranverständnis nach beruht der Glaube auf der ganz persönlichen und individuellen Beziehung des Einzelnen zu Gott. Der Glaube stellt eine Quelle dar für Spiritualität, Resilienz und innere Stärke.

Das gibt Geduld (ṣabr) auf dem Weg zum Sieg. Auch der Glaubenskampf (Dschihad) schließlich ist sehr spirituell.

Sayyid Qutb (Sayyid Quṭb) weist auch nur die Möglichkeit einer Separierung von Ibadat und Mu’amalat (fiqh al-ʿibādāt – fiqh al-muʿāmalāt), gottesdienstlichem und zwischenmenschlichem Aspekt muslimisch zu leistender Pflichterfüllung, scharf zurück:

„In the Quranic terminology both these are linked and both are meant do declare Allah’s divinity and man’s subjection. […] This division made by the jurists became the cause of many misunderstandings with the passage of time. This is a misunderstanding. Islam does not admit of such kinds of division and limits. Islam is a unity and such a kind of concept is against its very basis“ – „The division of human actions into “worship“ or ibadat and „human affairs“ or mu’amalat […] was a grave distortion of the Islamic concept.“[4]

Qutb fügt nicht nur die Pflichten Allah gegenüber und die Pflichten den Menschen gegenüber zusammen, sondern subsumiert alle Mu’amalat pauschal unter Ibadat. Jedenfalls diesem Wort der Freiburger Deklaration also hätte sich der islamische Denker und 1966 hingerichtete Theoretiker der ägyptischen Muslimbruderschaft ohne weiteres anschließen können: „der Glaube auf der ganz persönlichen und individuellen Beziehung des Einzelnen zu Gott“.

Weiter im Text der Freiburger Deklaration. Ist außerislamische, aus dem Bereich des Nichtislamischen stammende Kritik der Religion von Koran und Sunna nicht zuzumuten oder jedenfalls verzichtbar? Und wie sehr darf das künftige Programm das einst logische Gesamtbild zerreißen (differenzieren), solange etwa, bis Zwang zu Hidschab und Genitalbeschneidung (FGM und MGM) „im demokratischen Sinne“ allerseits integriert worden sind?

Gleichzeitig sehen wir innerislamische Kritik als unerlässlich an. Dabei darf Islamkritik nicht mit Islamophobie verwechselt werden, denn sie ist im demokratischen Sinne geboten, um ein differenziertes Aufklärungsprogramm innerhalb der muslimischen Gesellschaft auf den Weg zu bringen.

Universelle Menschenrechte weichen dem „interkulturellen Dialog mit allen Religionen und Weltanschauungen“. Kalifatsbewegung oder Nationalsozialismus sind ja vielleicht auch Weltanschauungen, in jedem Fall will man „mit allen“ ins Gespräch kommen:

Wir betonen den interkulturellen Dialog mit allen Religionen und Weltanschauungen, und wir setzen uns aktiv dafür ein. Sowohl die Religion als auch der Glaube dürfen und sollen ständig hinterfragt, beurteilt und ergründet werden. Dies sehen wir als den wichtigsten Weg auf der ständigen Suche nach Wahrheit an.

Wissenschaftlichkeit, AEMR und GG allerdings wollen verwirklicht und verteidigt werden und gerade nicht in erster Linie „ständig hinterfragt, beurteilt und ergründet“. Auch die von Allah gegebene unveränderliche Scharia indes übersteigt das menschliche Verstehen und das Finden des optimalen Fiqh ist für die Macher der Freiburger Deklaration gewiss ein veritabler „Weg auf der ständigen Suche nach Wahrheit“.

„Für die Ulama im Westen gehört die Errichtung eines die muslimischen Minderheiten betreffenden rechtmäßigen Fiqh (Islamjurisprudenz) zu den bedeutendsten Herausforderungen“, Tariq Ramadan.[5]

Aufgrund dessen unterstützen und fordern wir einen konstruktiven, offenen und kritischen Diskurs innerhalb der muslimischen Gemeinschaft. Meinungsvielfalt und Meinungsverschiedenheit als essenzielle Basis für die Freiheit sind nicht nur erwünscht, sondern unerlässlich, um zu einem modernen und humanistisch geprägten Islamverständnis zu kommen.

Im Zentrum der Religion steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen, Stärken und Schwächen, seiner Fähigkeit zu Vernunft und zu Empathie.

Islamisch reif, erwachsen (schariapflichtig) sind die Neunjährige und der Fünfzehnjährige und beide zeigen, öffentlich überprüfbar, durch vollumfängliche Erfüllung der Schariapflichten ihre Kompetenz von Verantwortungsbereitschaft und Rücksichtnahme („Fähigkeit zu Vernunft und Empathie“).

„Ab der Pubertät steht jeder eigenverantwortlich vor Gott. Die Mädchen entscheiden dann selbst, wie sie sich kleiden.“, Muhammet Balaban von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA).[6]

Der reformierte Islam geht vom mündigen, selbstbestimmten, empathischen und von der Vernunft geleiteten Menschen aus, der selbstverantwortlich handelt und mit den Freiheiten, die ihm dieser Staat und diese Gesellschaft bieten, verantwortungsvoll umgehen kann.

Zunächst wäre zu klären ob mit Vernunft, vgl. auch Koran in 38:29 (damit diejenigen, die Verstand haben, sich mahnen lassen), Aql (ʿaql) gemeint ist.

Von einklagbaren Rechten auch für Islamkritiker oder Islamapostaten steht da nichts, nur von irgendwelchen, sicherlich erfreulich hohen, angebotenen Möglichkeiten („Freiheiten“). Jeder Islamisierer nutzt diese „Freiheiten, die ihm dieser Staat und diese Gesellschaft bieten“ in seinem Sinne bereits heute „verantwortungsvoll“, nämlich zur Errichtung der Herrschaft Allahs.

Da der Initiator, das ist Abdel-Hakim Ourghi, der Leiter der islamischen Theologie und Religionspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, sowie die muslimischen Erstunterzeichner, unter ihnen die einstige SPD-Bundestagsabgeordnete (2002 bis 2009) und seit 2013 Leiterin des Projektbüros für nachhaltige Beschaffung und faire Beschaffung in Nordrhein-Westfalen (Staatskanzlei) Lale Akgün, ebenso wie die nichtmuslimischen Mitzeichner der Freiburger Deklaration zusagen, mit dem organisierten deutschen Islam auf lange Sicht zusammenarbeiten zu wollen („Zur Vertretung der Muslime gegenüber dem Staat streben wir die Bildung eines Rates an, der sich aus Mitgliedern konservativer Verbände sowie Mitgliedern eines reformierten liberalen Islams zusammensetzt“), also offensichtlich auch mit den vier KRM-Verbänden Islamrat IR – Zentralrat der Muslime ZMD – DITIB – VIKZ, kann doch wohl auch für deren Verantwortliche wie Burhan Kesici und Hintermänner wie Ibrahim el-Zayat gelten, dass sie mit genannten Freiheiten „verantwortungsvoll umgehen“ können. Oder zählen Kesici und el-Zayat etwa nicht zu den „mündigen, selbstbestimmten, empathischen und von der Vernunft geleiteten Menschen“?

Burhan Kesici ist Generalsekretär des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland und stellvertretender Vorsitzender der zur islamischen Millî Görüş gehörenden Islamischen Föderation Berlin. Ibrahim el-Zayat sitzt im Vorstand der Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE) und im Vorstand der von ihm 1995 mitgegründeten Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler/Innen (GMSG) in Köln, wurde 2008 sowohl als Europaberater der Islamischen Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (ISESCO) als auch als „Trustee“ des durch die Muslimbruderschaft geführten Institut Européen des Sciences Humaines (IESH) vorgestellt, war 2002 bis 2010 Präsident des deutschen Zweiges der Muslimbruderschaft als der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD, 1958 in München gegründet) und ist heute der Verwalter der etwa 300 deutschen Milli-Görüş-Moscheen. Ob mit Kesici oder el-Zayat im Dialog – „Im Zentrum der Religion steht der Mensch“ (Freiburger Deklaration).

Welche Menschenrechte sind unveräußerlich, Paris 1948 oder Kairo 1990 oder ein postmodern lässiger Mix aus beidem?

All men are equal in terms of basic human dignity and basic obligations and responsibilities.[7] Alle Menschen sind gleich in Sinne der grundlegenden Menschenwürde sowie der Grundrechte und Grundpflichten.[8]

Das Fundament für diese Freiheiten bilden die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Demnach hat jeder Mensch das Recht, in völliger Freiheit und selbstbestimmt über sein Leben und seinen Glauben zu bestimmen. Alle Menschen sind gleichberechtigt und gleichwertig.

Hier hätte man sich dazu bekennen müssen, dass der muslimische Vater oder Großvater einer jungfräulichen Tochter als sogenannter Wali mudschbir (walī muǧbir, von walī schariarechtlicher Vormund und aǧbara zwingen) das Mädchen im Islam zwangsverheiratenden darf, in Deutschland aber nicht, und dass der islamfromme Freund der Verheiratung neunjähriger Mädchen, nennen wir ihn Cemali Meço (Τζεμαλή Μέτσο) als den Mufti der nordgriechischen Stadt Komotiní, ganz und gar nicht das Recht hat, „in völliger Freiheit und selbstbestimmt über sein Leben und seinen Glauben zu bestimmen“.

Auch das in sein Beschnittenwerden oder Verheiratetwerden ggf. einwilligende kleine Mädchen ist nicht handlungsautonom („gleichberechtigt und gleichwertig“), sondern zu schützen bis zum Alter, so unsere Forderung, von eben nicht zwölf oder 14 oder 16 Jahren, sondern von 18 Jahren. Auf diese nicht durch Feilschen oder Geplapper von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) zu unterlaufende Altersgrenze werden wir gleich, beim Thema Kinderehen, noch einmal zu sprechen kommen müssen.

1. Darauf fußend lehnen wir Diskriminierungen jedweder Art ab. Dazu gehören insbesondere auch Antisemitismus und Homophobie.

Immerhin bekennt man sich im Folgenden gegen die islamische Polygamie, Vielehe, gemeint ist Polygynie. Doch bereits die islamische Einehe diskriminiert die Frau, die per Talaq (ṭalāq) einfach so verstoßen werden kann und damit ihre Kinder verliert. Lediglich von Moschee zu reden reicht ebenfalls nicht, denn schariakonform heiraten ließe sich auch vor einem Gericht (civil marriage that is done in a court), ggf. nach Aushandlung des Ehevertrages in einem Scharia-Amt bzw. Islamischen Zentrum (Islamic centre), wie der entsprechende Fatwa von Scheich al-Munajjid feststellt.[9]

2. Wir stehen uneingeschränkt für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. Diskriminierungen, insbesondere religiös begründete Diskriminierungen von Frauen lehnen wir strikt ab. Wir lehnen die Vielehe als frauenfeindliche Form der Partnerschaft ab. Ebenso lehnen wir sogenannte Imam-Ehen ab, also Eheschließungen, die in einer Moschee stattfinden und vor dem Gesetz keine Gültigkeit haben.

Vor dem islamischen Gesetz haben sie Gültigkeit und das deutsche Gesetz könnte man ja ein wenig mehr an das islamische anpassen.

In der Realität sind Frauen oftmals Leidtragende bei diesen Eheschließungen, denn aus diesen Ehen leiten sich weder Rechtsansprüche bei Unterhalt oder Rente noch Steuervorteile ab. Den Männern hingegen bietet die Imam-Ehe die Möglichkeit, am Gesetz vorbei eine Vielehe zu führen.

Das Mädchen ist islamisch mit neun Jahren, neun Mondjahren, also acht Jahre acht Monate, religiös reif und religionsrechtlich erwachsen – nicht nachvollziehbar daher, dass die Freiburger Deklaration Volljährigkeit bzw. Minderjährigkeit nicht als 18 Jahre alt definiert:

3. Ebenso lehnen wir sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in Form von sogenannten Kinderehen ab. Die körperliche und seelische Unversehrtheit ist ein hohes und absolut schützenswertes Gut.

Im Islam ist der Sex mit der neunjährigen Ehefrau kein sexueller Missbrauch, sondern sexueller Gebrauch. Körperliche Unversehrtheit wiederum ist die islamische Hurma (ḥurma). In Theorie und Praxis der körperlichen Unversehrtheit, in die Hurma integriert Allahgott am natürlichen Ort befindliche ebenso wie abgehackte Hände und Köpfe.

Keine Heirat unter 18 Jahren hätte man fordern müssen. Vorbildlich macht das die Petition vom 20.08.2016, Pet 4-18-07-99999-036062 Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch. Denn Islamverkünder Mohammed heiratete eine Sechsjährige, um dann mit der neun Jahre alten Aischa Geschlechtsverkehr zu haben und das Handeln (Sunna; Sira) des Propheten ist vorbildlich und von jedem Muslim nachzuahmen. Die über Islam und Kinderehen redende Freiburger Deklaration hätte (mindestens) diesen Teil von Mohammeds Leben, nämlich Ehe und Sex mit dem Kind Aischa, zurückweisen müssen – das wagen die die sogenannten Reformmuslime erst gar nicht.

Die kinderfeindliche Forderung sowohl der Islamisierer als auch der Multikulturellen bzw. Postmodernen (bzw. Päderasten) nach dem Aushandeln der rechten Altersgrenze, Stichwort: age of consent, wird kommen, beim Thema Kinderehen wie bereits seit 2012 in der Beschneidungsdebatte (demnächst islamische FGM).

Beschneidung der Jungen und Mädchen ist offensichtlich keine Gewalt:

Deshalb distanzieren wir uns von jeglicher Art von körperlicher und seelischer Gewalt, sei es in Form von gesetzlichen Strafen, als Mittel der Konfliktlösung oder als erzieherische Maßnahmen. Daraus ergibt sich ganz klar, dass wir die Todesstrafe und Körperstrafen als unmenschlich und überwunden ansehen und sie ablehnen.

Warum keine Forderung nach unverzüglicher Abschaffung der Todesstrafe in Saudi-Arabien und im Iran nebst Aufruf zum Wirtschaftboykott, solange dort islamrechtlich umgebracht wird?

Bekleidungszwänge murmeln und Beschneidungszwänge verschweigen, wer als Mann durch das Genitalverstümmelungsritual der Zirkumzision um den sensibelsten Teil seines Penis betrogen worden ist oder als beschnittene (genitalverstümmelte) schafiitische oder hanbalitische Muslima um die Klitoris, kann zu Körperwahrnehmung, Lusterleben und Partnerschaft vieles bereits nicht mehr selbst entscheiden – und Minderjährige (Mensch unter achtzehn Jahren) haben wir Erwachsenen gerade vor der Entscheidungsfrage (Willst du rituell unrein und sozial verachtenswert bleiben oder dich beschneiden lassen wie es der Himmel befiehlt) zu beschützen. Will hingegen die Freiburger Deklaration dafür kämpfen, dass man zwölf oder 14 Jahre alt gewordene Jungen oder Mädchen befragen darf („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Anne Lindboe), ob sie beschnitten werden wollen?

4. Jeder Mensch hat das uneingeschränkte Recht, selbst über seinen Körper, seine Bekleidung und über seine Sexualität zu entscheiden. Bekleidungszwänge, Zwangsheiraten und religiöse Eheverbote sowie eine Verdammung von selbstbestimmter freier Sexualität lehnen wir ab.

Nanu, man befindet sich doch nicht etwa im Einklang mit Fred Karst, der als pädosexueller Theoretiker und Praktiker ebenfalls hätte sagen können, dass ein Kind das Recht habe, „über seine Sexualität zu entscheiden“? Auch Dieter Fritz Ullmann, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wenigstens sechs Mal verurteilt wurde und ab 1980 immer wieder im Gefängnis saß, hätte sagen können: „eine Verdammung von selbstbestimmter freier Sexualität lehnen wir ab.“ Karst wie Ullmann konnten der grünen Partei beitreten, die damals noch Alternative Liste (AL) hieß, beide verbüßten zu diesem Zeitpunkt Haftstrafen wegen Kindesmissbrauchs. Kinder (Kind ist Mensch unter 18, vgl. „a human being below the age of 18 years“, Convention on the Rights of the Child, Document A/RES/44/25 (12 December 1989)) sollen gar nicht frei entscheiden dürfen, ob und mit wem sie Sex haben.

Wir unterstützen liberale Musliminnen und Muslime, die geschlechtergemischte Gebete in Moscheen anbieten, in denen auch Frauen Imaminnen sein können, die für die Teilnahme am Gebet keine Bekleidungsvorschriften aufstellen, die ihre Predigten auf Deutsch halten und somit den Integrationsprozess mit unterstützen.

5. Jedes Kind hat das Recht auf eine gewalt- und angstfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht, sich frei zu entwickeln. Die Familie kann diesen Prozess unterstützen, indem sie dem Kind das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit gibt. Eine Pädagogik, die darauf basiert, dem Kind Angst vor Gott, Angst vor einer Bestrafung, Angst vor der Hölle zu machen, lehnen wir ab.

Des Weiteren halten wir die Teilnahme am schulischen Pflichtunterricht, einschließlich Schwimm-, Sport- und Sexualkundeunterricht sowie die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten für unerlässlich für die Entwicklung des Kindes. Wir lehnen Freistellungen aus islamischen Gründen ab.

Leider bleibt auch das zuletzt Gesagte unverbindlich, die Standards von Klassenfahrt, Sexualerziehung und Pflichtunterricht sichert bzw. definiert man nicht.

Was durch kulturell moderne Pädagogik weltweit zu verhindern wäre, nämlich geschlechtergetrennter Sport, Schwimmunterricht mit Burkini, Klassenfahrt im Beisein elterlicher oder sonstiger Tugendwächter, schariakonforme Sexualkunde („unerlässlich für die Entwicklung des Kindes“?), bleiben mit den soeben betrachteten Hohlformeln – oder zielsicher gelegten falschen Fährten? – der Erklärung aus Freiburg keineswegs ausgeschlossen. Faktisch ist die Deklaration daher ebenso Placebo wie Trojanisches Pferd. Das doppelzüngige jedenfalls mehrdeutige „Wir lehnen Freistellungen aus islamischen Gründen ab“ ruft die Schariabewegten zum nicht verweigerbaren weiteren Ausdiskutieren heran auf berüchtigter Augenhöhe („aus islamischen Gründen“), die entsprechenden Vorschläge zu Halal-Schwimmunterricht, Halal-Klassenfahrt oder islamkonformer Sexualerziehung werden nicht lange auf sich warten lassen und die Verantwortlichen der Freiburger Deklaration nebst ihrem schon bald zahlreich heranströmenden Anhang aus den Völkern der Dialogaktivisten und Sonnenscheinatheisten dürfen dazu mit Deutschlands Muslimbrüdern und Millî-Görüş-Bewegten noch ein bisschen diskutieren.

Noch nicht einmal die wenn auch vielfach schlecht gemachten, so doch freiheitlich demokratisch wie pädagogisch wichtigen, mühselig erkämpften deutschen Verbote des Lehrerinnenkopftuchs werden verteidigt, der „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“ (DITIB; als kommentarloser Briefträger am 27.01.2015 das BVerfG) den gesamten Körper der Pädagogin bedeckende Hidschab wird vielmehr in den Bereich einer im Islam gar nicht vorhandenen Zone persönlicher Wahlfreiheit verschoben:

6. Wir stehen hinter dem staatlichen Gebot zur religiös-weltanschaulichen Neutralität. Wir befürworten es, wenn Staatsdiener, insbesondere Lehrerinnen und Richterinnen, auf das Tragen von religiös begründeter Bekleidung, namentlich dem Kopftuch, verzichten.

Moment, alle Lehrerinnen und Richterinnen sollen es also – auch – tragen dürfen, das Kopftuch? Mit einer Gleichbehandlung der Geschlechter ist der Hidschab, dem das Schariakonzept von Fitra (fiṭra, angeborenes Ausgerichtetsein der Schöpfung und damit auch jedes Menschen auf Allah hin) und Aura (ʿawra, islamischer Schambereich, zu bedecken. Bei der Frau der gesamte Körper bis auf Hände und Gesicht, beim Mann hingegen nur die Zone zwischen Bauchnabel bis Knie) zugrunde liegt, jedoch nicht vereinbar.

In Sachen weibliche Bedeckung („mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“), das ist der Hidschab, verkürzt genannt und genäht als das Kopftuch, gibt es nichts zu verzichten. Die Idschaza (islamische Lehrbefugnis) verlangt das berufliche und private korrekte Verhalten der IRU-Lehrerin und die Karlsruher Verfassungsrichter reichten uns ungerührt die Forderung der Diyanet / DITIB weiter:

„Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.“[10]

Wir verstehen uns nicht als Konkurrenten zu anderen muslimischen Gruppen. Reformmuslime möchten Alternativen zu den herkömmlichen Sichtweisen aufzeigen und anbieten und Menschen erreichen, die einen zeitgemäßen am Humanismus orientierten Glauben leben möchten.

Bei so einem weder die AEMR noch das Lehrerinnenkopftuchverbot fordernden Menschenbild („Humanismus“) kann einem angst und bange werden.

Wir sind davon überzeugt, dass eine funktionierende Gesellschaft nur auf der Grundlage des friedlichen Miteinanders möglich ist. Dazu gehören der gegenseitige Respekt, der konstruktive und offene Dialog und die bewusste gesellschaftliche Partizipation.

Unsere Ziele

1. Die Ausarbeitung moderner Lesarten des Korans, beruhend auf einer historisch-kritischen Textanalyse.

2. Die Ausarbeitung einer neuen modernen, aufgeklärten und humanistisch angelegten Theologie, die den Glauben als persönliche Angelegenheit versteht und uneingeschränkt mit Demokratie und den Menschenrechten konform ist.

Demokratie sagen reicht nicht, die DDR nannte sich auch Demokratie. Menschenrechte sagen reicht nicht, siehe Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, OIC 1990.

3. Die Bekanntmachung und Verbreitung liberal-islamischer Ideen und Konzepte über Publikationen, Projekte, Kampagnen und öffentliche Debatten.

Mit den noch so Radikalen möchte man in aller Herzlichkeit in einem „Rat“ kooperieren:

5. Zur Vertretung der Muslime gegenüber dem Staat streben wir die Bildung eines Rates an, der sich aus Mitgliedern konservativer Verbände sowie Mitgliedern eines reformierten liberalen Islams zusammensetzt.

Ihr wollt euch auf Dauer zu den Kollaborateuren der Muslimbrüder und Teheraner Ayatollahs machen – schämt euch.

Der deutsche Teil der Bewegung für Schariagesetze und Herrschaft Allahs also soll weiterhin bekennenden Islamischen Religionsunterricht anbieten dürfen, aber ein bisschen mitmischen will man als Reformmuslim dann schon.

Zwei Sätze, ein bemerkenswertes Doppelpaket bietet Ziel Nummer sechs:

6. Wir befürworten und unterstützen die Einführung von humanistisch orientiertem islamischem Religionsunterricht an allen Schulen. Der islamische Religionsunterricht soll die reflektierende Identitätsbildung, die Integration und die gegenseitige Toleranz fördern.

Dem im zweiten Satz Gesagten kann doch gewiss auch die IGD oder die IGMG zustimmen („Der islamische Religionsunterricht soll die reflektierende Identitätsbildung, die Integration und die gegenseitige Toleranz fördern“), Toleranz wie im Kalifat versteht sich. Vorab hat man unverbindlich das (unausgeführt, vgl. der reale Humanismus in der Deutschen Demokratischen Republik DDR, kaum erträgliche) Wort humanistisch gehaucht, als sei der existierende IRU bereits „humanistisch“ oder jedenfalls mit ein wenig Zureden problemlos „humanistisch“ auszugestalten.

7. Wir unterstützen liberal-islamische Organisationen und Gruppen, die Projekte zur Stärkung von Mädchen und Frauen anbieten, die Projekte zur Gewaltprävention anbieten, die Projekte zum interreligiösen Dialog anbieten, die Projekte zu sozialer Integration anbieten, die Projekte im Bereich religiöse Aufklärung / Kampf gegen religiösen Extremismus anbieten.

Auch die Religion und Praxis der Mittigkeit oder Mitte (wasaṭiyya, „middle way“) lehnt Extremismus entrüstet ab und preist die schönen Menschenrechte, nämlich die schönen islamischen Menschenrechte und nur mit einer Lebensführung nach Koran und Sunna kommen wir ins Kalifat pardon ins „friedliche Miteinander“:

8. Wir lehnen Extremismus, Diskriminierung, Gewaltverherrlichung und Segregation entschieden ab. Demokratie und Menschenrechte stellen für uns die Grundlage für das friedliche Miteinander aller Menschen in unserer Gesellschaft dar.

Sind Artikel 1 bis 29 der AEMR nicht der ausführlichen Besprechung wert?

9. Der Artikel 30 der Menschenrechte (Auslegungsregel), die für uns bindend sind, steht über jedem Anspruch, der möglicherweise aus einer islamischen Rechtsprechung erwachsen könnte.

Dass sich die irgendwie liberalislamischen Schreiber, Erstsignierer und Sympathisanten der Deklaration zu den universellen Menschenrechten („die für uns bindend sind“) bekennen ist schön, doch die, nennen wir sie so, Freiburger machen die AEMR leider gerade nicht verbindlich, weder für Deutschland und schon gar nicht für den weltweiten echten großen Islam. Dem von Freiburg aus deklarierten, praktisch allerdings erst noch zu verwirklichenden bonbonbunten Mini-Islam mag man Erfolg wünschen oder auch nicht, die Verantwortlichen bahnen der globalen Schariafront den Weg zur auch deutschen Machtergreifung, sitzen aber gerne noch ein Weilchen am Katzentisch oder auch an der Tafelrunde der globalen Muftis und Ulama.

Ein Alibi, eine Ausrede ist die Freiburger Deklaration und für die von einem restlichen Gewissen noch etwas Geplagten die Erteilung der Absolution: Parlamentarier, Presse, Wohlfahrtsverbände, Hochschulen und Schulen werden sich noch weniger als schon heute bemüßigt fühlen, auch nur ein Wort der Kritik am Islam zu äußern, denn dazu schließlich gönnt man sich, nennen wir sie so, die Freiburger. Die Minderung der Chance zu gründlicher Islamkritik könnte die Folge einer derart seichten Deklaration sein sowie ein verstärktes Abdrängen der Vertreter ernsthafter Islamkritik etwa durch eine pauschale Etikettierung als rechtsradikal. Den Alleinvertretungsanspruch, das Monopol auf Islamkritik haben jetzt die Freiburger.

Schuld lädt die Freiburger Deklaration auf sich, indem sie den Islam von Koran und Sunna, den Islam der Muslimbrüder und der Teheraner Mullahs, den echten Islam also, salonfähig macht und dessen Einfluss in Deutschlands Parlamenten und Ministerien auch insofern zusätzlich stärkt, als sie ihn noch nicht einmal definiert, weder wie geboten kritisiert noch auch nur gründlich beschreibt.

Die Vertreter der globalen Schariafront haben erklärliches Interesse daran, islambezogene Fakten nicht zur Sprache zu bringen, sie und ihre Politik der Islambeschönigung werden durch die Freiburger Deklarierer zusätzlich aufgewertet, den nun, so wird es bei den Wegduckern und Wegguckern heißen, könne man den Islam ja allüberall problemlos kritisieren, nun gäbe es ja einen für jedermann wählbaren Islam ohne Schariapflichten, ohne angedrohte Höllenstrafe, irgendwo jedenfalls im virtuellen Raum einer Deklaration aus Freiburg.

Unterdessen wird der radikale sprich der echte Islam in den Ministerien und Universitäten weiter verankert und wird er an den staatlichen Schulen – bekennend sprich demokratieabbauend – gelehrt werden dürfen und kann und darf sich keine Schülerin und kein Schüler mit dem deklarierten Freiburgislam identifizieren, der noch nicht einmal das Verbot des Lehrerinnenkopftuchs verteidigen möchte („Wir befürworten es, wenn Staatsdiener, insbesondere Lehrerinnen und Richterinnen, auf das Tragen von religiös begründeter Bekleidung, namentlich dem Kopftuch, verzichten“).

Der faktenferne Eindruck wird erweckt, das Islamische Recht, der Islam sei reformierbar und mindestens im berüchtigten Kern bereits seit jeher menschenfreundlich und damit auch frauenfreundlich.

Das ist falsch, der Islam ist im Kern unfriedlich.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] The Constitution of Pakistan. Part IX: Islamic Provisions

http://www.pakistani.org/pakistan/constitution/part9.html

[2] Koordinationsrat der Muslime in Deutschland. KRM. Geschäftsordnung in der Fassung vom 28. März 2007.

http://islam.de/files/misc/krm_go.pdf

[3] The challenge of a single Muslim authority in Europe. By Mustafa Ceric. European View (2007) 6:41–48.

https://de.scribd.com/document/209145838/The-Challenge-of-a-Single-Muslim-Authority-in-Europe-ceric

[4] Sayyid Qutb:

Ḫaṣāʾiṣ at-Taṣawwur al-Islāmī

The Characteristics of the Islamic Concept

Die Eigenschaften des Islamischen Konzepts

The division of human actions into “worship“ or ibadat and „human affairs“ or mu’amalat, which we find in the books of Islamic jurisprudence, was introduced in the beginning merely for technical reasons … Undoubtedly this was a grave distortion of the Islamic concept, which eventually resulted in producing deviations in the Muslim society. In the Islamic concept there is not a single human act to which the term ‚worship“ is not applicable or in which this property is not desired. Indeed, the Islamic way of life is nothing but the realization of the meaning of worship from beginning to end.

The ultimate aim of the Islamic way of life is not a system of justice, or a system of economics, or a system of legislation concerning criminal, civil, or family affairs, or any other of the rules and regulations that are part of this way of life. The only aim of Islam is the establishment of the meaning of‘ ‚worship“ in human life as according to the Qur’an, it is for the worship of Allah that man was created. No human action can be called worship of Allah unless it is done for the sake of Allah alone, and with a recognition that He alone deserves to be worshipped. Either this is the case or the act is not worship, and hence not in the service of Allah, and in fact, is therefore a rebellion against the din of Allah.

(Lebenslang Göttlichkeit bekunden, heute Hingabe üben: Ein Konzept für eine koranbasierte politische Praxis. Von Jacques Auvergne.)

https://jacquesauvergne.wordpress.com/tag/sayyid-qutb-das-islamische-konzept/

[5] „One of the main challenges for Islamic scholars in the West is to establish a legitimate fiqh (jurisprudence) for Muslim minorities“, Tariq Ramadan.

http://tariqramadan.com/english/the-prophet-of-moderation-tariq-ramadans-quest-to-reclaim-islam/

[6] „Dieser Mann weiß nicht, was er tut“, empört sich Muhammet Balaban von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA). „Das ist Diskriminierung. Ein Rektor sollte Schulpolitik machen, nicht missionieren!“

Balaban glaubt nicht, dass muslimische Eltern ihre Kinder zum Kopftuchtragen zwingen. „Ab der Pubertät steht jeder eigenverantwortlich vor Gott. Die Mädchen entscheiden dann selbst, wie sie sich kleiden.“ [Der eigen-, aber unverantwortlichen Neunjährigen oder Älteren ewige Qual in der Hölle.]

(Hier sind Kopftücher unerwünscht. Zum Thema Anne-Frank-Realschule von Markus Böhm. Express, 01.10.2008.)

http://www.express.de/anne-frank-realschule-hier-sind-kopftuecher-unerwuenscht-22086168

[7] Cairo Declaration on Human Rights in Islam, Aug. 5, 1990

http://hrlibrary.umn.edu/instree/cairodeclaration.html

[8] Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

http://www.islamdebatte.de/islamische-schluesseltexte/kairoer-erklaerung-der-menschenrechte-im-islam/

[9] But if the conditions of marriage are not met or it involves anything that is contrary to sharee’ah with regard to divorce and so on, then it is not permissible to do it, unless documentation of the marriage cannot be done otherwise, or if the person has no choice but to do it. In that case he can do the correct marriage contract according to sharee’ah in an Islamic centre, then do the civil marriage in the court […] The Muslims who live in western countries should strive to have their marriages recorded officially in Islamic centres, with no need to go to the civil marriage office.

(113867: Ruling on civil marriage. Is civil marriage permissible in Islam?)

https://islamqa.info/en/113867

[10] Bundesverfassungsgericht. 1 BvR 471/10 Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html