273. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung – Drucksache 15/3545

يوم حقوق الإنسان ‏

yaum ḥuqūq al-insān

Human Rights Day

Internationaler Menschenrechtstag (10. Dezember)

Die Landesregierung, der Verbandsislam und die Suche nach dem bekennenden Religionsunterricht

Als verfassungswidrig könnte sich das zwischen Nordrhein-Westfalen und den im Koordinierungsrat (KRM) zusammengeschlossenen Islamverbänden am 22.02.2011 „verabredete“ Beiratsmodell erweisen.[1] Plan ist, dass der KRM einen Beirat bildet, der dann legal als staatlicher Ansprechpartner funktionieren soll, um einen Religionsunterricht mit Bekenntnischarakter anzubieten.

Am 14. September 2011 wurde dazu im Düsseldorfer Landtag das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz, Drucksache 15/2209) von Sachverständigen besprochen und der Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. Ausschussprotokoll Drucksache APr 15/278 vom 14.09.2011).[2] Das Gesetz wird nun in den Fraktionen beraten.

Zum zehnten Dezember 2011, dem internationalen Menschenrechtstag (Human Rights Day). Offener Brief an die Landtagsabgeordneten in NRW von Edward von Roy, dem Verfasser der Petition gegen das Löhrmannsche Beiratsmodell.[3]

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Mönchengladbach

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

beim Thema Islam reden wir über eine Sache, die jeder von uns als sein bester Experte kennt, über Religion. Lerne ich jemanden wirklich gründlich kennen, finde ich seine oder ihre etwaige, persönlich erarbeitete Spiritualität interessant und würdevoll, eine kantige atheistische Haltung allerdings nicht minder und das kann dann natürlich auch eine ex-muslimische Position sein. Deutschlands so genannte Muslime sind keine Spezies, keine Sorte Mensch, sondern Bürger bzw. Staatsbürger. Wir integrieren ins Grundgesetz hinein, nicht in das islamische oder sonstige Religionsgesetz.

Es mag so sein, dass ‚der Mensch‘ seit Jahrtausenden religiös ‚ist‘ und dazu berufen, Sinn und Alltag, Denken und Hoffen autonom (hoffentlich) zu verknüpfen. Viel entscheidender ist dabei, dass der Islamische Religionsunterricht den säkularen Rechtsstaat nicht als Provisorium der Allahkratie darstellt, dass er das Grundgesetz nicht im Namen des Jenseits ironisiert und die jungen Menschen nicht allmählich von den 1948 festgelegten Standards der allgemeinen Menschenrechte (AEMR) entfremdet. Den 63. Tag der Bekundung der AEMR dürfen wir in einer Woche feiern, am Zehnten Dezember, dem Human Rights Day.

Am 14.09.2011 hätten in Düsseldorf im Haus des Landtags die Worte Millî Görüş, Muslimbruderschaft, Fiqh und Scharia (šarīʿa) problematisiert werden sollen – und dazu überhaupt erst einmal ausgesprochen werden müssen. Beides ist nicht geschehen. Nach den Gründen sollte man fragen: Ist der ZMD, insbesondere die IGD zu Scheich Yusuf al-Qaradawi (Chef des ECFR)[4] auf Distanz gegangen? Halten Islamrat und insbesondere IGMG Necmettin Erbakan für jemanden, der den Islam falsch verstanden hat? Will der KRM auch über den nordrhein-westfälischen Islamischen Religionsunterricht (IRU) dazu aufrufen, die religiösen Erklärungen oder Rechtsgutachten von Muftis wie Mustafa Cerić (im ECFR) einfach nicht ernst zu nehmen?

Auch Lamya Kaddor hätte zitiert und problematisiert werden müssen (Quelle: CIBEDO):

„Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“[5]

Kaddor forderte am 14.09.2011 auch nicht den Wegfall der diskriminierenden Schariagesetze etwa im Familienrecht der Staaten Malaysia, Pakistan oder Ägypten, sondern orakelte: „Das Ziel muss sein, einseitige Darstellungen und Dogmatismus zu verhindern, insbesondere zum Beispiel in Frauenfragen, in der Sicht auf Nichtmuslime.“ Ob sie der Kairoer al-Azhar oder der pakistanisch geprägten Darul ‚Uloom „Dogmatismus“ vorwirft und den international aktiven Scharialobbyisten von Muslimbruderschaft oder Millî Görüs ‚Einseitigkeit“, ließ Frau Kaddor leider offen.

Unverhandelbares Zentrum jeder Erziehung muss die AEMR sein, die auch im Namen von Tradition oder Religion nicht außer Kraft zu setzen ist. Kofi Annan weiß:

„Es ist die Allgemeingültigkeit, die den Menschenrechten ihre Kraft verleiht. Sie gibt ihnen die Stärke, jede Grenze zu überwinden, jede Mauer zu erklimmen, jeder Macht zu trotzen. Der Kampf für allgemeine Menschenrechte war immer und überall ein Kampf gegen alle Formen der Tyrannei und Ungerechtigkeit – gegen Sklaverei, gegen Kolonialismus, gegen Apartheid. Dies ist heute nicht anders.“[6]

Der orthodoxe Islam der Gegenwart, der 1990 die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI) verkündete, kann mit universellen Menschenrechten nichts anfangen und kultiviert den Fiqh (Sakraljurisprudenz). Die ʿUlamāʾ (die islamischen Gelehrten, sg. ʿĀlim) geben Befehl, der Mufti (Sarajevo: Großmufti Mustafa Cerić, ECFR) klärt letzten Zweifel. Der Schariaverweigerer brutzelt auf ewig in der Feuergrube, weil er den Sinn gelingenden menschlichen Lebens verfehlt hat, den Rechtsgehorsam nach Maßgabe von Scharia und Fiqh. Wenn die Gottheit Souverän und die Scharia die Wolke ist, regnen Gesetze vom Himmel:

„Der Fiqh ist der Niederschlag der islamischen Wohlverhaltensdoktrin (Scharia), wie er im Koran begründet ist und durch die Tradition oder Sunna [das ist der mehrbändige Hadith als die prophetische Überlieferung und die Sira, die prophetische Biographie) zusätzlich abgesichert ist. Der Fiqh wird durch die Regelungen und Interpretationen der islamischen Juristen legalisiert und damit verwirklicht.“[7]

Islam pur, Scharia ‚unplugged‘ heißt, zu bekennen: Unislamisches Leben ist sittlich minderwertig und kraftvoll verächtlich zu machen, schariagemäße ‚Orthopraxie‘ (Wohlverhalten) ist in Familie und Straßenzug durchzusetzen (ḥisba, Hisba), für die Frau ist der Schleier (ḥiǧāb, Hidschab) Pflicht. Die Ungläubigen und ihre Verhaltensweisen sind zu meiden, unislamisches Wissen ist ‚falsches Wissen‘.

„Im Islam ist die [dem gänzlichen menschlichen Verstehen enthobene] Scharia Moralkodex und Religionsgesetzlichkeit.“[8]

Hisba, die [bedarfsweise gewalttätige] Wahrung der Ordnung nach den Gesetzen Allahs.[9] Theologische Grundlage der Hisba ist die Pflicht jedes Muslims, „zu gebieten, was recht ist und zu verbieten, was verwerflich ist“ (al-amr bil-maʿrūf wan-nahy ʿani l-munkar), Koran 3:110. Heutige Hisba organisieren beispielsweise die ägyptischen Muslimbrüder sowie unbegrenzt durchsetzungsfähige Kräfte in Nigeria und Afghanistan.[10]

Politische Kultur nebst Meinungsbildung und Abstimmungsverhalten müsse wieder vom Allah inspiriert sein, fordert der ägyptische Kleriker Mahmoud Amer, was zur „himmlischen“ Folge hat, dass Muslime keine Nichtmuslime wählen dürfen.[11]

Amer erklärt: „Was ich gesagt habe ist, dass es einem Muslim nicht erlaubt ist, jemanden zu wählen, der sich nicht für die Umsetzung der Scharia begeistert und sich nicht politisch dafür einsetzt.“[12]

Zurück in den Düsseldorfer Landtag, wo am 14.09. das zwar unwissenschaftliche, aber sehr religiöse und koranisch verheißene Weltgericht in Form eines Berichts über einen deutschen islamischen Geistlichen durchaus zur Sprache kam: „Der Lehrer muss den Kindern im Religionsunterricht schon vermitteln, dass sie, wenn sie nicht beten, in die Hölle kommen.“ An dieser pädagogisch entscheidenden Stelle jedoch verblüffte und beschämte Bernd Ridwan Bauknecht (Bonn) das Auditorium zielsicher: „Er hat das nicht so gemeint, das ist mir schon klar. Es war auch ein netter Mensch.“ Nein Herr Bauknecht, Sie sind im Irrtum befindlich, Ihr DITIB-Imam hat ‚das‘ (!) sehr wohl ’so gemeint‘, und nette Menschen sind wir alle.

Auch an der Andreasschule in Bonn-Rüngsdorf, wo der Konvertit Islamkunde unterrichtet, werden junge Muslime nicht dazu aufgerufen, den Glauben an Teufel und Höllenfeuer für falsch zu halten oder für einen antiquierten Islam. Von der Scharia und ihrem Niederschlag irdischer Gesetze distanziert sich Bauknecht möglicherweise ebenso wenig wie von der Islamtheorie und Islampraxis der Theologen des European Council for Fatwa and Research (ECFR).

Im Schulbuch Saphir 5/6 belehrt man die Kinder in Bezug auf das Paradies. Seite 19 stellt das islamische Glaubensbekenntnis (Schahada) richtig dar, nämlich als unverzichtbaren Teil der Heilssicherung: „um dem Toten mit Gottes* Hilfe den Weg ins Paradies zu ebnen.“ Die Sache mit der ewigen Feuergrube haben die Herausgeber Lamya Kaddor, Rabeya Müller und Harry Harun Behr bemerkenswert gelöst, die für Schriftgläubige sozusagen unentbehrliche Hölle wurde in diesem Buch einfach übergangen.[13] Warum verschweigt man die Hölle (und gibt sie nicht als geistig mittelalterlich und heute unpädagogisch auf), erscheint Kaddor die ewige Strafe als nicht jugendfrei bzw. nicht kindgerecht? Ein Mitarbeiter an Saphir 5/6 war Bernd Ridwan Bauknecht, mitverantwortlich für Team NRW.

Vom Kitsch-Islam zum echten Islam. Allah sagt:[14]

Sure 23:103

Diejenigen aber, die leichte Waagschalen haben, sind dann ihrer selbst verlustig gegangen. Sie werden (ewig) in der Hölle weilen.

Sure 23:104

Das Feuer verbrennt ihnen das Gesicht, wobei sie (in ihrer Qual) die Zähne fletschen (kaalihuun).

Sure 11:106

Die Unseligen werden dann im Höllenfeuer sein, wo sie (vor Schmerzen) laut aufheulen und hinausschreien

Sure 4:56

Diejenigen, die nicht an unsere Zeichen glauben, werden wir (dereinst) im Feuer schmoren lassen. Sooft (dann) ihre Haut gar ist, tauschen wir ihnen eine andere (dagegen) ein, damit sie die Strafe (richtig) zu fühlen bekommen. Allah ist mächtig und weise.

Neben dem Koran gibt es die Sunna. Auch der Hadith erläutert die ewige Qual für den Sünder.[15]

Sahih Muslim:

Es wird manche geben, denen reicht das Feuer bis zu ihren Knöcheln, anderen bis hoch zu ihren Knien, anderen bis hoch zu ihren Taillen und schließlich anderen bis hoch zu ihren Nacken.

Sahih Buchari:

Derjenige, der am Tag des Gerichts die geringste Strafe von den Menschen des Höllenfeuers erhalten wird, wird ein Mann sein, dem glühende Kohle unter den Bogen seines Fußes gelegt wird. Sein Gehirn wird davon kochen.

Auch at-Tirmidhi (825-892) ist informiert:[16]

Siedendes Wasser wird auf ihre Köpfe gegossen werden und es wird durch sie eindringen, bis es ihr Innerstes zerschneidet … Bis es aus ihren Füßen herauskommt und alles geschmolzen ist. Dann werden sie wiederhergestellt, wie sie waren.

Wenn Bernd Ridwan Bauknecht von Bonn-Rüngsdorf aus einen Islam ohne Hölle lehren möchte, einen Islam, der den Koran als Symbolsprache oder Allegorie begreift, die man weltweit gar nicht wörtlich nehmen soll, so mag er das der interessierten Öffentlichkeit doch einfach unmissverständlich mitteilen.

Die erwähnten, die Höllenstrafe brutal und einschüchternd beschreibenden Zitate aus Koran und Hadith gehören zwar zu den islamischen Glaubensgrundlagen, können aber aus (verfassungs-)rechtlichen (u.a.: Kinderrechtskonvention; Jugendschutzgesetz) und pädagogischen Gründen (Unzulässigkeit der ‚Schwarzen Pädagogik‘; Überwältigungsverbot; keine Erziehung zur ‚autoritären Persönlichkeit‘) an einer öffentlichen Schule nicht ohne Außenansicht und Kritik gelehrt werden.

Lamya Kaddor (in: Islamische Erziehungs- und Bildungslehre) bevorzugt es, höllenbezogen den Leser mit einem flackernden Plural von ‚Wahrnehmung‘ zu verwirren: „… dass der Sünder wie Brennholz in der Hölle sein wird. Aufgrund solcher Aussagen im Koran baut sich ein Bild in den Köpfen der Muslime auf, das Gott als strafenden Gott wahrnimmt.“ Ob die Lehrerin im nordrhein-westfälischen Schulversuch Islamkunde in deutscher Sprache (hier: Dinslaken-Lohberg) allerdings für einen ‚Abbau‘ dieses Bildes sorgen will oder Allahs Höllenstrafe für unsinnig und unislamisch hält, sagt sie uns auch auf Seite 98 nicht.[17]

Religionspädagoge Halit Ünal ermuntert die Jungen und Mädchen, an ihre Zukunft zu denken:

„Die Kinder sollen verstehen lernen, dass das Diesseits keinen Bestand hat. Deshalb sollen sie in zunehmendem Maße über ihren Zustand im Jenseits nachdenken und die Zwiesprache mit Allah suchen. (…) Der Unterricht soll den Islam von seinen wahren Quellen aus betrachtet vermitteln, um keinen Nährboden für falsche Auslegungen des Korans zu bieten. Ein verzerrtes Verständnis von Religion kann nämlich leicht zu Extremismus und Fanatismus führen.“

Soweit Halit Ünal in Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven (hg. von Thomas Bauer, Lamya Kaddor, Katja Strobel).

Ein nordrhein-westfälischer staatlicher Ansprechpartner für Islamischen Religionsunterricht muss glaubhaft erklären, die jenseitszentrierten (‚heilssichernden‘) und auf Ungleichbehandlung (Diskriminierung) beruhenden Normen von Scharia bzw. Schariagesetz (Fiqh) nicht versetzungsrelevant zu lehren und den Schülern nicht werbend zu empfehlen.

Ganz anderes scheint der Koordinierungsrat der Muslime (KRM) in Deutschland zu erstreben, zwar weiß er vom Grundgesetz, doch:

„Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats … Dieser Grundsatz darf durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“[18]

Glauben heißt Gehorchen, islamische Frommheit ist öffentlich überprüfbares (!) Wohlverhalten. Ein Leben außerhalb des Kollektivs der Schariagehorsamen ist ein misslingenes Leben, weiß der ZMD (1999), was heute beim BMBF (Impressum: Bundesministerium für Bildung und Forschung http://www.ganztagsschulen.org) nachzulesen ist:

„Eine islamische Glaubenspraxis ohne und außerhalb der Gemeinschaft der Muslime ist nicht denkbar. Aufgabe des Religionsunterrichts ist es daher, den Schülern die Wechselwirkung zwischen Gemeinschaft und Individuum bewusst zu machen, aufmerksam zu machen auf die Bedeutung der zwischenmenschlichen Beziehungen für die Entwicklung des Einzelnen, aber auch auf das Gelingen von islamischer wie allgemein menschlicher Gemeinschaft durch unterschiedliche Fähigkeiten und das Zusammenwirken ihrer Glieder.“[19]

In die kulturelle Moderne ist die Auffassung nicht integrierbar, dass die Religionszugehörigkeit des Vaters oder Großvaters den Lebensweg eines Kindes oder Jugendlichen total bestimmen soll. Jeder hat das Recht, seine Biographie autonom zu entwerfen.

Die im KRM engagierten, leider allesamt an der Wortwörtlichkeit von Koran und Sunna orientierten Islamverbände werden es dem ‚erfolgreich muslimisierten‘ Individuum wohl eher nicht ermöglichen, für sich selbst die ganze Fülle und Lebensqualität der AEMR zu ergreifen, schon gar nicht im Bereich einer säkularen Interpretation des islamischen Religiösen. Die Ulama und Scheiche beginnen, sich zwischen Regierung und ‚muslimische Ex-Bürger‘ zu schieben.

Die genannte Quelle Aufgaben und Ziele des Islamischen Religionsunterrichts (ZMD, Köln 1999, Seite 2) ordnet an, wie alle Kinder und Jugendliche die repressiven, kulturrassistischen und frauenfeindlichen Normen der Scharia zu etikettieren haben:

„Dabei sollen sie die Vorgaben des Korans und der Sunna als Hilfe und nicht als Maßregelung begreifen lernen.“

Ein Niveau wie im Katechismusunterricht der deutschen Fünfziger Jahre. Unter selbstbestimmter Spiritualität verstehen die Volksvertreter im Düsseldorfer Landtag hoffentlich etwas anderes.

Etwaige noch offene Fragen klären Mufti Mustafa Cerić und Scheich Yusuf al-Qaradawi, alles andere ist, so weiß der ZMD, im Buch der Bücher nachzulesen:

„Die Schüler sollen den Koran als das endgültige Wort Allahs verstehen lernen.“

Wie sollen die am IRU teilnehmenden Kinder und Jugendlichen angesichts einer derartigen Frömmigkeit AEMR und GG bewerten und empfinden, die doch sicherlich nicht das islamische „endgültige Wort“ sind?

Auch Pädagogin Kaddor (bei: CIBEDO 2008) ist bekennende Schriftgläubige als Muslima zweifele sie schließlich: „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“. Aus der Hand von Dr. Maria Böhmer erhielt die offensichtlich mit vielen integrationsbezogenen Hoffnungen befrachtete Kaddor am 30.11.2011 die Integrationsmedaille. Unsere Staatsministerin scheint keine Sorgen zu haben, dass Kaddors den Koran zur zweifelsfreien Wahrheit erklärender und die Scharia nicht verwerfender Religionsunterricht die Integration erschweren und die Segregation befördern könnte.

GG Art. 5 stellt fest: Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Ein vermitteltes, ‚die Seele vor dem Höllenfeuer rettendes‘ Menschenbild und Gesellschaftsmodell wie das des orthodoxen Islam, in dem der Nichtmuslim und die Frau glaubensgehorsam wie islamjuristisch herabgesetzt sind, wird die Schülerin oder den Schüler in einen Wertekonflikt mit dem Grundgesetz bringen.

Der Konformitätsdruck wird in zunehmend islamfrommen Straßenzügen und Klassenzimmern leider rasch steigen und mit: „Das Kopftuch ist unsere Ehre – hast Du keine?“ verdeutlichen die ‚mobbenden Kopftuch-Mädels‘ der Schülerin mit offenen Haaren ihren Status.[20]

Wo die lokalen Inhaber der Meinungshoheit zum ‚korrekten Islamischen‘ jede junge Kopftuchverweigerin als Schlampe schildern, ist es auch einem Jungen oder einem Mann (das gilt auch für Nichtmuslime wie z.B. für viele Lehrer) nahezu unmöglich, dem Hidschab ‚bekennend‘ entgegenzutreten. Die Forderung der Scharia stellt Erol Pürlü (Düsseldorf 14.09.2011) korrekt dar: „Mit der Pubertät ist es ein Gebot, Kopftuch zu tragen.“

Sicherlich kann in Deutschland gemäß GG Art. 4 jeder sein Gottes- bzw. Weltbild ‚bekunden‘ und ‚bekennen‘, solange andere Grundgesetzesartikel und davon abgeleitete Regelungen nicht verletzt werden. Andererseits schließen sich die Wertauffassungen von AEMR und Scharia gegenseitig aus (Koran und Sunna: halbes Erbe für die Frau; ihre halb wertvolle Aussage vor Gericht; Ehe der Muslima mit einem Nichtmuslim verboten; Apostasieverbot; Schleierzwang).

Was tut der nordrhein-westfälische Landtag dafür, dass es jedem Bürger (also auch jedem so genannten Muslim) möglich ist, seine Ablehnung von Fiqh und Scharia zu ‚bekunden‘ und zu ‚bekennen‘, und zwar auch im Islamischen Religionsunterricht?

Lassen Sie mich zum Schluss den Text der Petition I.3/15-P-2011-05451-00) vom 20.09.2011 wiederholen, den der Düsseldorfer Landtag beschließen möge:

„Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.“

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

[1] Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht

Die Unterzeichnenden verabreden die Einberufung eines Beirats, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land. Alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens.

Der KRM nimmt es – unter Aufrechterhaltung seiner anderslautenden verfassungsrechtlichen Position – zur Kenntniss, dass der nordrhein-westfälische Landtag erwägt, fraktionsübergreifend ein Schulrechtsänderungsgesetz zu beschließen, das den islamischen Religionsunterricht rechtlich ermöglicht und auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.

Um den Bedenken der Mitglieder des KRM zu begegnen, die Beiratslösung könne auf Dauer angelegt sein, wird ausdrücklich bekräftigt, dass es sich um eine zu befristende Übergangslösung handeln soll.

http://religion-recht.de/2011/02/islamischer-religionsunterricht-in-nordrhein-westfalen-mit-dem-krm/

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/Pressemitteilungen/Gemeinsame_Erklaerung.pdf

http://gew-krefeld.de/Aktuelles-Archiv2011/0211/03/Islamunterricht_3.11.pdf

Die Ministerin macht Druck. Löhrmanns Schreiben an die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Thema „Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht“

Schariafreundin Löhrmann am 24.02.2011 als Fachfrau für erleichtertes Zusammenleben:

„In der unterzeichneten Erklärung wird die Einberufung eines Beirats verabredet, dessen Mitglieder im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land, alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens. Mit diesem Beirat hat das Land Nordrhein-Westfalen nun für eine noch zu bestimmende Übergangsfrist einen institutionalisierten Ansprechpartner auf Seiten der Muslime, ohne dass die Mitglieder des KRM als Religionsgemeinschaften anerkannt werden.

Um die rechtlichen Grundlagen für den bekenntnisorientierten Islamunterricht zu schaffen und auch um für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells zu sorgen, muss das Schulgesetz geändert werden. Es wäre ein sehr gutes integrationspolitisches Signal, wenn dieses Gesetz fraktionsübergreifend aus der Mitte des Parlaments eingebracht und verabschiedet würde. …

Die Einführung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts dient nachhaltig dem Wohl unseres Landes – das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher religiöser Orientierung wird dadurch spürbar erleichtert.

http://www.laga-nrw.de/data/110224_gemeinsame_erklrung_mswkrm.pdf

[2] Zum Gesetzentwurf hat im Landtag am 14. September 2011 eine Expertenanhörung stattgefunden. Protokoll.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-278.pdf

Expertenrat zum geplanten islamischen Religionsunterricht

14.09.2011 – Nun haben CDU, SPD und Grüne gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Einführung islamischen Religionsunterrichts als reguläres Schulfach auf den Weg gebracht. Die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (stellvertretender Vorsitz: Dr. Gerd Hachen, CDU) sowie des Unterausschusses Integration (Vorsitz: Arif Ünal, Grüne) spitzten heute in einer Expertenanhörung gespannt die Ohren, was die geladenen Sachverständigen vorwiegend aus Wissenschaft und muslimischen Verbänden zu dem Gesetzentwurf zu sagen hatten.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Aufmacher/2011/09/Aufmacher118210.jsp

[3] Petition

I.3/15-P-2011-05451-00

Der Landtag möge beschließen:

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.

Edward von Roy begründet:

Zur auf Ungleichbehandlung beruhenden, angeblich die Seele vor dem Höllenfeuer rettenden Pflichtenlehre der Scharia (Islamisches Recht) geht der KRM, der insofern als fundamentalistisch und reaktionär zu bezeichnen ist, nicht auf Distanz. Ein proschariatischer Verantwortlicher für die Inhalte des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) jedoch wird die an staatlichen Schulen unterrichteten Kinder und Jugendlichen, auch die nichtmuslimischen, in einen Wertekonflikt mit den Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) bringen, der Grundlage unseres Grundgesetzes (GG)

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2011/09/20/260/

[4] ECFR

Die Vereinigten Staaten fragen ihre Botschaften, ob der Europäische Rat für Fatwa und Forschung (ECFR) nach einer europäischen Anerkennung der Schariagesetze strebe.

The Bush administration asked its Dublin embassy to evaluate whether the European Council for Fatwa and Research (ECFR) was trying to have Sharia law recognised in Europe. …

It details how Washington asked its Dublin embassy to answer a series of questions on whether Irish-based groups like the ECFR, which is headquartered in Clonskeagh at the mosque of the Islamic Cultural Centre in Ireland, were trying to introduce Sharia law.

The ECFR is chaired by Qatar-based Egyptian cleric Yusuf al-Qaradawi, 84, a leading member of the Muslim Brotherhood, the embassy told Washington. He is now better known for the conservative views shared on his weekly talk show on Al-Jazeera.

Homosexuelle sind islamrechtlich zu töten, ein „leichtes“ Schlagen der Ehefrau ist dem Muslim nach einigen Mahnungen gestattet. In der Hierarchie der geistigen und geistlichen Autoritäten der Muslimbruderschaft steht Scheich Yusuf al-Qaradawi sicherlich sehr weit oben.

Among al-Qaradawi’s controversial views are that homosexuality is punishable by death, and that “lightly” beating one’s wife is permissible if all other means of persuasion have proven unsuccessful. Al-Qaradawi is considered a high-ranking leader within the Muslim Brotherhood’s intellectual movement.

The US was apparently concerned that the ECFR and similar groups were trying to force greater legal recognition for Islamic Sharia law in Western Europe, fearing that such laws were not compatible with democracy.

aus: TheJournal.ie (an Irish news website) 26.04.2011

http://www.thejournal.ie/usa-had-concerns-over-dublin-based-muslim-think-tank-wikileaks-126383-Apr2011/

im Bild: Die Moschee von Clonskeagh oder Islamic Cultural Centre of Ireland (ICCI) ist Sitz des den Muslimbrüdern verbundenen Gelehrtennetzwerks ECFR

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/en/3/31/Mosque_in_Clonskeagh.jpg

26.04.2008, Kommentator Shengyi:

The same goes for the European Council for Fatwa and Research: It is headquartered in the ICCI, it regularly meets there, the ICCI imam is ECFR general secretary and the ICCI publishes ECFR fatwas. It is very obviously important for the theological/political orientation of the ICCI and the ECFR must be mentioned in the article.

http://en.wikipedia.org/wiki/Talk:Islamic_Cultural_Centre_of_Ireland

28.04.2011 – IRELAND’S LARGEST Sunni mosque has tried to counter the perception … that it is dominated by groups such as the Muslim Brotherhood.

Weder in Kairo noch in Dublin dominiert die Muslim Brotherhood, Allahgott dominiert, die Bruderschaft setzt lediglich politisch um. Mit Koexistenz umschreiben Islamisten Apartheid oder Sezession:

The centre also argued that it calls for “integration and peaceful coexistence of Muslims and non-Muslims”. Rückzug und „Auswanderung“, abgeschottet von den Dhimmis, bis sich die Kräfteverhältnisse verschoben haben.

http://www.irishtimes.com/newspaper/ireland/2011/0428/1224295620891.html

ICCI – The Islamic Cultural Centre of Ireland was established in 1996 evolving, by Allah’s Will, into a distinguished landmark and an elite Islamic edifice not only in Ireland but in Europe as a whole.

Je mehr Schamhaftigkeit, desto mehr Allahkratie. Muslim women pray here. Muslim men and women pray at the same time but in separate locations due to modesty.

http://islamireland.ie/about.html

Dr. Nooh Al-Kaddo und Ahmed Al-Rawi vom Europe Trust arbeiten europaweit für mehr und mehr Waqf (waqf, Islamische Stiftung, pl. awqāf; türk. vakıf).

The Europe Trust is now more than ten years old and is proud of its distinctive approach of using awaqf (endowments) to generate resources to support many deserving organisations and community projects. … However, recognising that the lack of public awareness of awqaf is a major obstacle, which we need to overcome, and so we have joined forces with the Kuwait Awaqf Foundation and the Islamic Research and Training Institute of the Islamic Development Bank and organised a seminar, back in 2006. This was the first seminar of its kind and was intended to initiate consultation on the concept of waqf and to explore how awaqf can be used for community development projects.

http://www.europetrust.eu.com/

Sommer 2011, Irland lässt den radikalen Scheich nicht einreisen! Yūsuf al-Qaraḍāwī hat Selbstmord-Terrorangriffe verteidigt und die Todesstrafe für Homosexuelle islamisch begründet.

A CONTROVERSIAL religious leader with close links to Ireland’s largest Muslim organisation has been banned from entering the country, the Irish Independent has learned.

The Irish Naturalisation and Immigration Service refused to approve an entry visa for Sheikh Yusuf al-Qaradawi, an Egyptian cleric who has defended suicide bombing and advocated the death penalty for homosexuals.

Sheikh al-Qaradawi (84) is head of the European Council of Fatwa and Research (ECFR), a private Islamic foundation whose headquarters is in the Islamic Cultural Centre of Ireland (ICCI) in Clonskeagh, Dublin. (…)

Nooh al-Kaddo bestätigt, dass al-Qaradawis ECFR am ICCI angesiedelt war:

Despite Mr Al-Qaradawi’s controversial remarks, the ICCI, the largest Muslim organisation in the country, has refused to criticise him. Its chief executive, Dr Nooh al-Kaddo, confirmed to the Irish Independent that Mr Al-Qaradawi’s foundation had its headquarters at the ICCI. He described the sheikh as „widely respected“ and a „learned scholar“. „His views are representative of Islamic teachings and are not assumed to be a violation of same,“ said Dr al-Kaddo.

von: Shane Phelan: ‚Fatwa‘ sheikh with links to Irish Muslims is refused visa

in: Irish Independent 08.08.2011

http://www.independent.ie/national-news/fatwa-sheikh-with-links-to-irish-muslims-is-refused-visa-2842247.html

Sheikh al-Qaradawi (84) is head of the European Council of Fatwa and Research (ECFR), a private Islamic foundation whose headquarters is in the Islamic Cultural Centre of Ireland (ICCI) in Clonskeagh, Dublin.

Immigration officials are understood to have blocked his entry to the country after Mr Al-Qaradawi described suicide-bombing attacks on Israelis as “martyrdom in the name of God”.

The Irish Independent has learnt the elderly religious leader was denied a visa when he last tried to enter the country on ECFR business.

The Irish ban follows similar ones in the US and UK.

aus: Ireland: ‘Fatwa’ sheikh with links to Irish Muslims is refused visa

09.08.2011, Secular Europe Campaign

http://secular-europe-campaign.org/2011/08/ireland-fatwa-sheikh-with-links-to-irish-muslims-is-refused-visa/

Al-Qaradawi interdit de séjour en Irlande: protestation du Centre culturel islamique irlandais

Yusuf al-Qaradawi meint, Homosexuelle solle man doch am besten töten, und Apostaten seien unbedingt zu bekämpfen. Der Terrorismus der Hamas sei völlig akzeptabel, und in Adolf Hitler erblickt der Scheich göttliches Wirken:

Le Centre culturel islamique d’Irlande (Islamic Cultural Center of Ireland-ICCI), lié aux Frères musulmans, proteste après que le Service de l’immigration et des naturalisations ait renouvelé l’interdiction de territoire de cheikh Yussuf Al-Qaradawi en vigueur depuis trois ans. (…)

Conseil européen de la fatwa et de la recherche (CEFR) (en plus de présider le Conseil mondial des Oulémas, très respecté dans le monde sunnite) des attentats du Hamas, ainsi que par sa préconisation de tuer les homosexuels. Les autorités irlandaises auraient pu ajouter son enseignement d’abattre les apostats ainsi que sa vision d’Hitler comme un instrument divin. Le CEFR possède son siège social dans les locaux du Centre culturel, d’où l’irritation des responsables (…)

Nooh al-Kaddo refuse de condamner celui qui est „largement respecté“ en plus d’être un véritable „érudit“. „Ses positions sont fidèles aux enseignements de l’islam“ a expliqué al-Kaddo. (…)

Al-Kaddo est un membre du bureau de l’Union des organisations islamiques d’Europe (UOIE), dont la branche française est l’Union des organisations islamiques de France (UOIF)

bei: Observatoire de l’islamisation (Joachim Véliocas)

http://www.islamisation.fr/archive/2011/08/10/qaradawi-interdit-de-sejour-en-irlande-protestation-du-centr.html

im Bild: Pictured at the Inter-faith meeting in the Islamic Cultural Centre of Ireland were Dr Nooh Al-Kaddo, CEO, ICCI; Fr. Godfrey O’Donnell, Romanian Orthodox Church; Sheikh Husein Halawa, Imam of ICCI, Chairman of Irish council of Imams; Adrian Cristea, Integration Project, Irish Inter-Church Committee and Shaheen Ahmed, PR Officer, ICCI.

http://dublin.anglican.org/cmsfiles/images/galleries/full_mosque_visit_9.jpg

[5] IRU als wissenschaftsfreie Zone? Die Logik ist hier, Frau Kaddors Islam woanders? Lamya Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

[6] Generalsekretär Kofi Annan: Ihre Allgemeingültigkeit verleiht den Menschenrechten ihre Kraft

Die Menschenrechte sind das Fundament der menschlichen Existenz und Koexistenz. Die Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar und voneinander abhängig. Es sind die Menschenrechte, die uns menschlich machen. Sie sind die Leitlinien, nach denen wir der Menschenwürde eine erhabene Stellung einräumen.

http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/5047

[7] Der Fiqh ist die Islamische Sakraljurisprudenz. Wenn die Gottheit Souverän und die Scharia die Wolke ist, regnen Gesetze vom Himmel – demnächst auch in Europas Parlamente?). Heiligkeit begründet die Paragraphen im gelebten Islam. Justiz plus Seelenrettung.

Fiqh is an expansion of the code of conduct (Sharia) expounded in the Quran, often supplemented by tradition (Sunnah) and implemented by the rulings and interpretations of Islamic jurists.

http://en.wikipedia.org/wiki/Fiqh

[8] Sharia law is the moral code and religious law of Islam

http://en.wikipedia.org/wiki/Sharia

[9] Hisba. Ordnung schaffen mit Gewaltlizenz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

[10] Hisba ganz praktisch. Vom Wortsinn her deutet der Begriff auf ausgleichen, gleich machen (siehe jüngere deutsche: Gleichschaltung). Die Pflicht jedes Muslims, „zu gebieten, was recht ist und zu verbieten, was verwerflich ist“ (al-amr bil-maʿrūf wan-nahy ʿani l-munkar) stellt in Ägypten, Nigeria und Afghanistan authentische islamische Gottesfurcht (taqva) her, notfalls mit Prügel.

http://fr.wikipedia.org/wiki/Hisba#Hisba_moderne

[11] A Muslim Is Not Allowed to Vote for a Non-Muslim Für Demokraten sicherlich keine gute Perspektive im Hinblick auf die Wahl von Klassensprecher, Bürgermeiser oder Landtagspräsident.

http://www.thememriblog.org/blog_personal/en/41281.htm

[12] 29.11.2011 – Mahmoud Amer: „Lassen Sie mich etwas hinzufügen,: Man darf nicht jemanden wählen, der bekanntermaßen nicht täglich fünf mal betet (…)

http://de.ibtimes.com/articles/25001/20111129/gyptischer-kleriker-mahmoud-amer-muslime-d-rfen-keine-nicht-muslime-w-hlen.htm

[13] Saphir 5/6. Wir reden ein bisschen vom Paradies und lassen die Hölle für heute weg. Seite 19: „um dem Toten mit Gottes* Hilfe den Weg ins Paradies zu ebnen.“

http://www.randomhouse.de/content/edition/excerpts/46058.pdf

[14] Hölle im Koran

http://www.koransuren.de/koran/koran_suren.html

[15] Hölle im Hadith

http://www.islamreligion.com/de/articles/382/

[16] Hölle bei at-Tirmidhi

http://www.islamreligion.com/de/articles/382/

http://www.way-to-allah.com/dokument/Eine_Beschreibung_der_Hoelle.pdf

[17] Lamya Kaddor hat gehört, „dass der Sünder wie Brennholz in der Hölle sein wird„, und beschreibt uns die Visualisierungen in den Köpfen der Frommen: „ein Bild in den Köpfen der Muslime …, das Gott als strafenden Gott wahrnimmt.“ Feiert Frau Kaddors Gott mit allen säkularen Muslimen und Ex-Muslimen ein ewiges Friedensfest, heute bleibt die Hölle kalt? In Wirklichkeit tritt die selbst ernannte deutsche Islamliberale den weltweiten islamgelehrigen Einschüchterern gar nicht entgegen. Das Schariarecht hat die Lehrerin auch nicht verworfen, weshalb der islamische Teufel und seine ewige Bleibe weiterhin islampädagogisch aktiv sind.

http://books.google.de/books?id=FXi1qkboZmgC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

[18] Der KRM ist gegründet auf Koran und Sunna ewiglich plus eine Tagesdosis Grundgesetz. KRM, Geschäftsordnung in der Fassung vom 28.03.2007.

http://koordinationsrat.de/files/krm/krm_go.pdf

[19] Aus: AUFGABEN UND ZIELE DES ISLAMISCHEN RELIGIONSUNTERRICHTS, von: Zentralrat der Muslime in Deutschland (Hg.), Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht, Köln 1999

http://www.ganztagsschulen.org/_downloads/ZDMIRU.pdf

[20] EMMA September/Oktober 2009

http://www.emma.de/ressorts/artikel/islam-islamismus/mobbing-gegen-kopftuchfreie-maedchen/

23 Antworten to “273. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung – Drucksache 15/3545”

  1. Janoob al-Tareeq Says:

    Allerdings bewerteten einige Experten den Gesetzentwurf als nicht mit der Verfassung vereinbar. Nach ihr darf nicht der Staat darüber entscheiden, was im Religionsunterricht gelehrt wird, sondern die Religionsgemeinschaft. Eine formale Religionsgemeinschaft aller Musliminnen und Muslime gibt es in Deutschland aber bisher nicht. Daher sieht der Gesetzentwurf als Übergangslösung einen achtköpfigen Beirat vor, der die inhaltlichen Bestimmungen übernehmen soll. Zur Hälfte soll das Gremium den Koordinierungsrat der Muslime (KRM) repräsentieren, der vier große muslimische Verbände bündelt. Die andere Hälfte der Mitglieder soll im Einvernehmen mit den Verbänden besetzt werden. Aiman Mazyek vom Koordinierungsrat stellte in der Anhörung einige Bedingungen für ein Gelingen des Beiratsmodells auf. Beispielsweise forderte er, dass die anderen vier Mitglieder die KRM-Mitglieder nicht überstimmen dürften.

    Damit Willkür keine Chance bekomme, hielten es viele Sachverständige für notwendig, dass bei Entscheidungen des Beirats ausschließlich theologische und nicht politische Kriterien eine Rolle spielen dürften.

    Am Status einer Übergangslösung stießen sich einige Juristen. Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Stock von der Universität Bielefeld beispielsweise vermisste eine klare Zielvorgabe, zu der der Übergang führen solle. Zudem, ergänzte der Bundesverwaltungsrichter Dr. Kurt Graulich, gelte es, das Gesetz zu befristen, wenn es denn eine Übergangslösung sein solle. Der Staatskirchenrechtler Prof. Dr. Ansgar Hense befürchtete gar, dass sich diese dauerhaft etablieren könne. Gewissermaßen, argumentierte der Historiker Dr. Klaus Gebauer, werde sogar der Religionsunterricht instrumentalisiert, damit sich eine muslimische Religionsgemeinschaft bilde.

    Wenn es regulären islamischen Religionsuntericht an Schulen in NRW geben solle, die verfassungsgemäß notwendige Voraussetzung einer Religionsgemeinschaft aber fehle, müsse eben eine Notlösung her, zeigte der Jurist Prof. Dr. Martin Morlok Verständnis und begründete dies: Im Ergebnis sei die Not- und Übergangslösung verfassungsnäher, als gar keinen islamischen Religionsunterricht anzubieten. (…)

    Unter anderem der Beauftragte der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Kirchenrat Rolf Krebs, plädierte schriftlich dafür, vom angedachten aktiven Anmeldeverfahren zum islamischen Religionsunterricht Abstand zu nehmen. Als ordentliches Lehrfach sei es zunächst für alle muslimischen Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Den Weg, sich wie beim evangelischen und katholischen Unterricht abmelden zu können, hielt er für einen ausreichenden Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit. Grundsätzlich begrüßte Krebs wie auch die Landeselternkonferenz NRW die geplante Einführung des Unterrichts. Mit Verweis darauf, dass nicht alle Vorgaben der Verfassung erfüllt seien, distanzierte sich Prälat Martin Hülskamp vom Katholischen Büro NRW von der Bezeichnung „Islamischer Religionsunterricht“. Zumindest als Dauerzustand sei die geplante Lösung nicht akzeptabel.

    Quelle: EUREGIOPRESSE: Expertenrat zum geplanten islamischen Religionsunterricht

    http://www.euregiopresse.eu/nachrichten/regio-west/expertenrat-zum-geplanten-islamischen-religionsunterricht

  2. Karsten Hilchenbach Says:

    :::

    2. Im Schulgesetz NRW soll durch einen neuen § 132a in Form einer „Übergangsvorschrift“ eine Ermächtigungsnorm geschaffen
    werden, mit deren Hilfe anstelle der nicht vorhandenen Religionsgemeinschaft „übergangsweise“ mit einem vom
    Ministerium selbst gebildeten „Beirat“ zusammengearbeitet werden soll. Hier könnte es bzgl. der Erfüllung der Bedingungen
    nach Artikel 7,3 GG zu Differenzen kommen.

    zitiert aus: Dr. Herbert Heermann (Landesvorsitzender der Katholische Elternschaft Deutschlands in NRW (KED in NRW)) : Stellungnahme_Islamischer_Religionsunterricht (07.09.2011)

    Klicke, um auf Stellungnahme_Islamischer_Religionsunterricht.pdf zuzugreifen

    :::

  3. Karsten Hilchenbach Says:

    :::

    26.09.2011
    Auf dem Irrweg zum deutschen „Staats-Islam“
    Von Hermann Horstkotte

    So erklärte beispielsweise das Katholische Büro der Bischöfe klipp und klar und im Prinzip unwidersprochen: Wer (noch) keine Religionsgemeinschaft ist, kann auch (noch) keinen im Grundgesetz verbürgten Religionsunterricht verlangen und keine Lehrer damit „bevollmächtigen“. Schon mal so tun, als ob, das sei ein gewagtes Spiel mit der Verfassung. Auch wenn der Lehrplan nun Religionsunterricht vorsehe, handele es sich trotzdem von Rechts wegen um nichts anders als „staatlichen Islamunterricht“, sagt der katholische Kirchenrechtler. Dafür könne der Staat sich beliebige Kooperationspartner aussuchen. Diese Organisationen haben dann aber – anders als die Amtskirchen – keine Grundrechte gegenüber dem Staat, der kann ihnen höchstens Mitwirkungsrechte im Schulunterricht einräumen.

    Damit die islamischen Verbände mitbestimmen können, sollen sie ihre Rechte durch einen Beirat des Ministeriums zur Geltung bringen. Die Evangelischen Kirchen mahnen dazu aber kritisch an, dass die Hälfte der Mitglieder dieses Beirats vom Ministerium bestimmt werden. Das stelle „einen Eingriff in die (bisherige) Trennung der Zuständigkeiten von Staat und Religionsgemeinschaft beim Religionsunterricht dar.“ Erklärbar sei das höchstens mit dem Staatsschutz, also mit Bedenken hinsichtlich der Verfassungstreue der Organisationen. Der Münchener Rechtsprofessor Christian Walter warnt unmissverständlich: „Unter dem Grundgesetz ist es ausgeschlossen, dass sich der Staat über den Beirat einen ihm genehmen Staats-Islam schafft.“

    :::
    :::

    18.03.2011
    Wie hast du’s mit der Religion?
    Von Monika Maron

    http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,751138,00.html

    Die Frage heißt eben nicht: Gehört der Islam zu Deutschland? Sondern: Wollen wir, dass der Islam die Stellung der Religionen in Deutschland verändert? …

    Im Gegenteil, die glühendsten Verteidiger islamischer Sonderrechte berufen sich auf die Toleranz als oberstes Gebot der Aufklärung und erklären die Kritiker des Islam und seiner weltlichen Ansprüche für paranoid, phobisch oder aber, noch schlimmer, für fremdenfeindlich und rassistisch. …

    Nun kann man sich erklären, warum die Vertreter von Milli Görüs und der Ditib im Namen gläubiger Muslime ihre Anforderungen an die deutsche Gesellschaft lauthals vertreten. So verstehen sie ihre Aufgabe, auch wenn das dem Zusammenleben der Muslime mit allen anderen Bürgern des Landes nicht unbedingt zuträglich ist. Dagegen bleibt es ein Rätsel, warum die Grünen und die SPD … kleinstadtartige Riesenmoscheen und die Kopftuchpflicht für kleine Mädchen zu Zeichen aufklärerischer Toleranz erheben; warum der sich als links verstehende Journalismus eine geschlossene Kampffront bildet für das Eindringen einer vormodernen Religion mit ihrem reaktionären Frauenbild, ihrer Intoleranz gegenüber anderen Religionen und einem archaischen Rechtssystem. …

    Stattdessen lässt sich die deutsche Gesellschaft, die längst nicht nur aus angestammten Deutschen christlichen Glaubens besteht, Vereinbarungen und sogar Gesetze abhandeln, weil einer zugezogenen Religion die allgemeine Religionsfreiheit nicht genügt und sie darum den Alltag aller Bewohner dieses Landes zu verändern sucht.

    Den Schulen in Rheinland-Pfalz und Berlin wird empfohlen, den Sportunterricht nach Geschlechtern zu trennen, in vielen Schulen und Kindergärten steht kein Schweinefleisch mehr auf dem Speiseplan, von Krankenhäusern wird erwartet, dass ihr Personal in islamischen Essens-, Hygiene- und sonstigen Vorschriften geschult ist. …

    Wir leben in einem weitgehend säkularen Staat, der den Gläubigen das Recht auf ihre Religion garantiert und den Ungläubigen das Recht, frei zu sein von Religion. Es wird auch vom Islam nicht mehr erwartet, als dass er Andersgläubige und Atheisten verschont mit den eigenen Glaubensregeln. …

    Das ist keine Islamfeindschaft, keine Islamophobie, schon gar kein Fremdenhass. Es ist die Frage an die gläubigen Muslime und ihre offiziellen Vertreter, ob sie ihre Religion mit den Voraussetzungen einer säkularen, freiheitlichen Gesellschaft vereinbaren können und wollen, ohne sie in ihrem säkularen und freiheitlichen Selbstverständnis immer wieder herauszufordern.

    :::

  4. Jacques Auvergne Says:

    Jeannette Bougrab: „Es gibt keine Scharia light.“

    Il n’y a pas de charia light. Je suis juriste et on peut faire toutes les interprétations théologiques, littérales ou fondamentalistes que l’on veut, mais le droit fondé sur la charia est nécessairement une restriction des droits et libertés, notamment de la liberté de conscience, car l’apostasie est interdite. Il n’est pas possible de se convertir. Les mariages mixtes ne sont pas reconnus. Une femme musulmane ne peut pas se marier avec un non-musulman. Aux yeux de certains, ce n’est peut-être pas grave si des femmes doivent désormais être voilées ou si demain elles n’ont plus les mêmes droits. Pas pour moi. Je ne transige pas sur cette question de l’égalité juridique. Et il faut être attentif au double langage.

    Jeannette Bougrab : «Je ne connais pas d’islamisme modéré» (Publié le 02.12.2011, Mise à jour : 03.12.2011)

    http://www.leparisien.fr/politique/jeannette-bougrab-je-ne-connais-pas-d-islamisme-modere-02-12-2011-1749609.php

  5. Edward von Roy Says:

    Noch zur Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht (§ 132a Schulgesetz NRW i.d.F. des Entwurfs eines 6. Schulrechtsänderungsgesetzes, Drucksache 15/2209).

    Wie zufällig am Menschenrechtstag (10. Dezember) des Jahres 2004 machte Professor (Kichenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht) Heinrich de Wall (Erlangen-Nürnberg) sein Gutachten bekannt: Die Zukunft des Islam in der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und Nordrhein-Westfalens.

    vgl. bei Prof. Dr. Martin Stock (Schriftliche Stellungnahme, 11.09.2011)

    Hier schicke ich Ihnen eine schriftliche Stellungnahme zu der in Art. 1 des Entwurfs vorgesehenen Einfügung einer Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als § 132a in das Schulgesetz NRW. Darin habe ich mich – ausgehend von der Konzeption einer „Übergangslösung“ i. S. der Deutschen Islamkonfenz, auf die in dem Entwurf Bezug genommen wird – dem Fragenkomplex zugewandt: „Übergang“ – woher und wohin eigentlich? Woher kommen wir bei dem wichtigen Thema? Wo genau stehen wir heute? Worauf will der Gesetzentwurf hinaus? Das ist für alle Detaildiskussionen vorgreiflich, und es ist bei Lichte besehen nicht wirklich klar. Gesetzestext und Begründung bleiben mitunter eigenartig unbestimmt. Das dort Gesagte klingt manchmal plausibel, es gibt aber auch Stellen, an denen Bedenken aufkommen und jedenfalls weitere Abklärungen und Präzisierungen wünschenswert sind. … Der Woher- und Wohin-Frage habe ich dabei Priorität eingeräumt. Daraus ergeben sich mancherlei Konsequenzen im Blick auf konkrete Streitpunkte. Die schriftliche Stellungnahme enthält noch nichts alles, was ich dazu zu sagen hätte.

    Immerhin kommt bei Dr. Martin Stock, ein einziges Mal, das Wort Scharia vor:

    Mit dem Vorbehalt der Verfassungstreue spielt das BVerwG, wie es scheint, auch auf Debatten über verfassungswidrige Scharia-Normen, diesbezügliche Interpretations- und Umdeutungsspielräume, etwaige Distanzierungsmöglichkeiten, Modernisierungserfordernisse im Lichte des Grundgesetzes, hermeneutisch-kritische Herangehensweisen und Relativierungen anhand des deutschen Schulauftrags u.ä. an.

    Klicke, um auf p_stellungnahmelandtagnrw-islamischerru_1109.pdf zuzugreifen

    darin
    Fußnote 14

    Zur Erläuterung Löhrmann in der ersten Lesung des – aus der Mitte des Parlaments fraktionsübergreifend eingebrachten – Gesetzentwurfs LT-Drucks. 15/2209, Plenarprot. 15/36 vom 29. 6. 2011, S. 3540, 3548 ff. Über die Möglichkeit von Kooperationsverträgen mit muslimischen Partnern hatte der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags NRW für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon 2004 ein religionsrechtliches Gutachten eingeholt: H. de Wall, Die Zukunft des Islam in der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und Nordrhein-Westfalens. Rechtliche Voraussetzungen von Verträgen des Staates mit muslimischen Verbänden. Konsequenzen einer Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an eine muslimische Vereinigung, LT-Information 13/1179, Dez. 2004, nach wie vor online http://emhosting. de/kunden/gruene-dueren.de/system/upload/download_252.pdf. Darauf mag man jetzt zurückgegriffen haben.

    Klicke, um auf download_252.pdf zuzugreifen

    aus der
    Fußnote 15

    Ergänzend sei auf die innerhalb des Islamrats aktive Islamische Gemeinschaft Milli Görus (IGMG) hingewiesen. Deren neuer Vorsitzender K. Ergün äußerte sich in einem Interview vom 1. 8. 2011 auch zu den Schwierigkeiten im Verhältnis zu DIK und KRM und zu Vorwürfen mangelnder Verfassungsloyalität: „Wir arbeiten für das Gemeinwohl unserer Heimat Deutschland!“, http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2011/08/154948/.

    Dr. Martin Stock scheint nicht zu wissen, dass die globalen Islamaktivisten das Wort Gemeinwohl als Chiffre für Istihsan und Istislah verwenden. Faustina Pereira (The fractured scales: the search for a uniform personal code) erklärt das im umfangreicheren Wohlergehen (public and individual good) enthaltene Gemeinwohl (public good) im Sinne des Islamischen Rechts mit den beiden genannten Schariabegrifflichkeiten:

    Istihsan, meaning ‘seeking the good’, ‘aiming at the best’, and ‘improvement’, is a legal principle whereby laws are established on the guidelines and injunctions furnished by the Qur’an and the Hadith.

    Istislah means ‘seeking what is correct, wholesome’. It is a principle invoked by the jurist Malik Ibn Anas, to the effect that public and individual good must be the criterion for the development of the law. (p 79)

    http://books.google.de/books?id=W6FKHqN-cboC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

    Istihsan is an Arabic term for juristic „preference“. Muslim scholars may use it to express their preference for particular judgements in Islamic law over other possibilities. It is one of the principles of legal thought underlying personal interpretation or ijtihad.

    Proponents of liberal movements within Islam have used istihsan and the similar idea of istislah (Arabic for „to deem proper“) as ethical principles to favour feminist and reformist interpretations of the Qur’an and thus reform Islamic law.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Istihsan

    Maslaha (Arabic ‘public interest’) is a concept in traditional Islamic Law. It is invoked to prohibit or permit something on the basis of whether or not it serves the public’s benefit or welfare. The concept is related to that of Istislah. While the meaning of maslaha is ‘public interest’, the meaning of istislah is ‘to seek the best public interest’.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Maslaha

    Istihsan means deciding in favor of the public interest in a matter that is not otherwise prohibited.

    aus: What is Shariah? Major Sources and Principles of Islamic Law

    http://www.islamproject.org/education/D01_IslamicLaw.htm

    Istislah (Arabic „to deem proper“) is a method employed by Muslim jurists to solve problems that find no clear answer in sacred religious texts. It is related to the term Maslaha, or „public interest“ (both words being derived from the same triconsonantal root, „ṣ-l-ḥ“).

    http://en.wikipedia.org/wiki/Istislah

    Ein „Wir arbeiten für das Gemeinwohl unserer Heimat Deutschland!“ mag also heißen: Wir setzen Allahs Gesetz, wir kämpfen für die Implementierung der Schariavorschrift (zunächst) im Familienrecht und Bildungsbereich.

    IGMG-Vorsitzender Kemal Ergün: „Wir müssen, alles in unserer Macht stehende zu tun, um unserer Verantwortung gegenüber der Menschheit gerecht werden zu können. Denn wir alle wissen, dass die Menschheit vom Frieden noch weit entfernt ist. Vor allem in der islamischen Welt sind die Menschen großem Leid ausgesetzt. Dazu gehören beispielweise Palästina, der Irak, Afghanistan, Turkmenistan sowie Pakistan. In diesen Regionen der Welt fließen die Tränen, so wie Hass und Zerstörung nicht aufhören. In vielen Gebieten der Welt herrscht Armut, Bildungsnot und ein Mangel an medizinischer Versorgung, um nur einige dringende Probleme zu nennen.

    Auf der anderen Seite haben Muslime in Europa, obwohl sie sich als Teil Europas sehen, mit zahlreichen Problemen zu kämpfen. Diese gilt es selbstbewusst anzugehen, dort wo es erforderlich ist, sich für seine Rechte einzusetzen und gemeinsam nach Lösungen zu entwickeln. Nur indem wir unseren Glauben, unsere Kultur und Sprache bewahren, können wir unsere Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen erfüllen. Daher sollten unsere Bittgebete in erster Linie den Menschen in Not auf der ganzen Welt und auch unseren Geschwistern hier in den Ländern Europas gelten.“

    http://german.irib.ir/radioislam/component/k2/item/147757-gru%C3%9Fbotschaft-des-igmg-vorsitzenden-kemal-erg%C3%BCn-zum-beginn-der-gesegneten-drei-monate-und-der-reg%C3%A2ib-nacht

    Ergün studierte an der der Universität Istanbul Islamische Theologie und setze seine Studien an der Al-Azhar-Universität in Kairo fort, wo er sich auf die Hadithwissenschaft spezialisierte. Dort schloss er seine Studien 1992 ab. Im Jahr darauf begann er seine Tätigkeit als Imam in Frankfurt. Seit 1995 war er als Imam und Vorstandsmitglied im Regionalverband Rhein-Neckar-Saar der IGMG tätig. 2002 wurde er Regionalverbandvorsitzender in Köln. 2003 übernahm er zusätzlich die Funktion des Hadschleiters der IGMG. In letzter Zeit erlangte Kemal Ergün noch einen Mastertitel mit einer Arbeit über Deutschlands Migrations- und Integrationspolitik an der Anadolu Üniversitesi.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kemal_Erg%C3%BCn

    Wir dürfen annehmen, dass der IGMG-Vorsitzende Kemal Ergün die Maßgaben von Istihsan sowie Maslaha bzw. Istislah in seinen Begriff von einem deutschlandbezogenen Gemeinwohl integriert.

  6. Ludger Kampendonk / Jülich Says:

    Mit Beschluss vom 1. Februar 2006 (vgl. Drucksache 14/1103) hat der nordrhein-westfälische Landtag die „Parlamentarische Arbeitsgruppe zur Etablierung eines geregelten Dialogs mit einer Vertretung der in Nordrhein-Westfalen lebenden Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens“, kurz „AG Islam-Dialog“, eingesetzt. Ihr gehören jeweils ein/e Abgeordnete/r der im Landtag vertretenen Fraktionen und der Integrationsbeauftragte der Landesregierung an. …

    In der konstituierenden Sitzung vom 7. April 2006 wurden der Abgeordnete Michael Ezzo Solf (CDU-Fraktion) zum Vorsitzenden und die Abgeordnete Britta Altenkamp (SPD-Fraktion) zur stellvertretenden Vorsitzenden ernannt. Weitere Mitglieder sind die Abgeordneten Christian Lindner (FDP-Fraktion) und Monika Düker (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die AG Islam-Dialog hat sich darauf verständigt, dass alle Sitzungen nichtöffentlich stattfinden. Weiterhin wurde vereinbart, die Öffentlichkeit nur gemeinsam über den Inhalt der Sitzungen zu informieren. …

    Die AG Islam-Dialog hat in erster Linie nichtöffentliche Anhörungen von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Islamwissenschaft, Islam „Szene“ in Deutschland, Verfassungsschutz, Staatskirchen- und Verfassungsrecht durchgeführt. Darüber hinaus fand eine Anhörung der vier inzwischen im Koordinierungsrat der Muslime zusammengeschlossen Verbände (DITIB, Islamrat, VIKZ, Zentralrat der Muslime) statt. Neben der fortlaufenden Information der AG Islam-Dialog über die Aktivitäten der Landesregierung durch den Integrationsbeauftragten fand ein Abstimmungsgespräch mit dem zuständigen Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration, Armin Laschet, statt.

    Die AG Islam-Dialog entwickelt ihre Arbeit in Unterstützung, Ergänzung und Weiterentwicklung des „Aktionsplans Integration“ der Landesregierung. Das dort unter Punkt 7 beschriebene Ziel, bis zum Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit muslimischen Organisationen, die die Werte der Verfassung anerkennen und zum Gelingen der Integration beitragen, die Grundlagen für einen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache mit in Deutschland ausgebildeten Religionslehrerinnen und -lehrern unter deutscher Schulaufsicht zu schaffen, wird ausdrücklich unterstützt. Die AG Islam-Dialog selbst sieht sich als Bestandteil der im Aktionsplan beschriebenen Bemühungen, in einem schrittweisen Prozess zu einer Vertretung der Muslime zu kommen. Die im Rahmen der AG Islam-Dialog gewonnenen fachlichen Erkenntnisse können und sollten umgekehrt auch von der Landesregierung in ihren eigenen Bemühungen aufgegriffen werden. …

    Die AG Islam-Dialog weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland die Kulturhoheit und somit auch die Zuständigkeit für Religionsangelegenheiten grundsätzlich auf die Bundesländer übertragen hat. …

    Als nächste Schritte wird die AG Islam-Dialog mit den entsprechenden Landesministerien sowie dem Koordinierungsrat in Gespräche über die dargelegten Zwischenergebnisse eintreten. Als parlamentarische Arbeitsgruppe verstehen wir uns sowohl als Ideengeber als auch als Mittler und Wegbereiter. Die AG Islam-Dialog betont dabei die Notwendigkeit, die Entwicklung eines Verhältnisses zwischen Staat und Muslimen nicht zum Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen zu machen.

    http://www.cdu-nrw-fraktion.de/index.php?id=405&tx_ttnewstt_news=3981&cHash=7addd6bd78b7b0d6aac8f73979fb08f1

  7. Jacques Auvergne Says:

    :::

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    Mittwoch, 21. Dezember 2011

    2. Lesung

    Am nächsten Mittwoch, d. h. in vier Tagen wird im Düsseldorfer Parlament über die vermutlich illegale und nicht zuletzt verfassungswidrige Einführung eines bekennenden Islamischen Religionsunterrichts per Beiratsmodell (22.02.2011, Ministerin Sylvia Löhrmann und der KRM) abgestimmt werden:

    21.12.2011 – ab 17:00 Uhr, Ende 18:10 Uhr

    Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz)

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPT15-50.html

    Am 14.12.2011 wurde auf der Schulausschusssitzung der islamische Religionsunterricht mit Beirat beschlossen:

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME15-549.html

    auch der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration hatte eingeladen:

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME15-552.html

    Drucksache 15/3545
    14.12.2011

    Beschlussempfehlung und Bericht
    des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
    zum Gesetzentwurf
    der Fraktion der CDU,
    der Fraktion der SPD
    und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Drucksache 15/2209
    Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz)

    Klicke, um auf MMD15-3545.pdf zuzugreifen

    Am 14.09.2011 (Expertenanhörung) sind die Worte Muslimbruderschaft, Milli Görüs oder Scharia nicht problematisiert, ja noch nicht einmal ausgesprochen worden.

    APr 15/278 – Stellv. Vorsitzender Dr. Gerd Hachen: Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle sehr herzlich zur 26. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung, die heute gemeinsam mit der 8. Sitzung der Unterausschusses Integration stattfindet. Den Vorsitzenden des Unterausschusses Integration, Herrn Ünal, und die Kolleginnen und Kollegen begrüße ich deshalb in besonderer Weise.

    Gegenstand der heutigen Sitzung ist:

    Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lernfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz)

    Klicke, um auf MMA15-278.pdf zuzugreifen

    :::

    NRW will die Pädagogik der diskriminierenden Scharia im zeitlich befristeten, siebenjährigen Großversuch testen, die mit Kopftuchpflicht und Höllenfurcht „zu muslimisierenden“ Kinder und Jugendlichen können einem leid tun. Ein weiteres Jahr später soll das am 21.12.2011 zu verabschiedende Gesetz sozusagen in Luft aufgelöst werden, bis dahin wird man womöglich einen anderen Beirat und ein anderes Schulrechtsänderungsgesetz herbeigezaubert haben oder die Lehrpläne gleich bei der Kairoer al-Azhar bzw. beim European Council for Fatwa and Research (ECFR) drucken lassen.

    Nach § 132 wird folgender § 132 a eingefügt:
    㤠132 a
    Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht

    Dieses Gesetz tritt am 1. August 2012 in Kraft. Es tritt am 31. Juli 2019 außer Kraft. Die Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Das Ministerium berichtet dem Landtag darüber bis zum 31. Juli 2018.

    Klicke, um auf MMD15-3545.pdf zuzugreifen

    :::

  8. Janoob al-Tareeq Says:

    In dieser Hinsicht war die einjährige Gastprofessur von Halit Ünal vom Sommersemester 2002 bis zum Sommersemester 2003 an der Universität Erlangen ein Glücksfall. Ünal hat in den 70er Jahren bei Abdoljavad Falaturi über ‚Umar Ibn al-Khattâb promoviert (Ünal 1986), ist Fachmann für islamisches Recht und Koranexegese, vertritt selbst liberale und humanistische Positionen und genießt als ‘guter Bruder’ unter Muslimen Ansehen. (…)

    ‘Diesseits’ und ‘Jenseits’ bilden somit für das muslimische Weltverständnis in erster Linie einen gemeinsamen psychologischen Raum, den der Mensch (den Tod durchschreitend) zurücklegt, bis er seine “Bestimmung” erreicht hat. Hieran lässt sich das Bild vom Leben als ‘Weg’ anknüpfen: Alle Religionen beruhen aus islamisch-theologischer Sicht auf einem Weg, der sich in zweierlei Hinsicht beschreiben lässt: als “geschlossen, festgelegt, mit Blick auf den materiellen Raum konkretisierbar” und als “offen, interpretierbar, mit Blick auf den materiellen Raum nicht konkretisierbar” (Koran 5:48: likullin ja’alnâ minkum shir’atan wa minhâjan) – kurz: als “Verfahren” und “Inhalt”. Aus muslimischer Sicht ist eine Religion ohne ‘Scharia’ im Sinne von ‘Verfahren’ (Handlungsanleitung; Diesseitsbezug), ‘Methode’ (μετηοδοσ : einen Weg entlanggehen) oder ‘Inhalt’ (Glaubenslehre; Jenseitsbezug) keine Religion im Sinne von dîn. Ausgehend von Koran 5:48 kann festgehalten werden, dass mit dem Reizbegriff ‘Scharia’ zunächst nichts anderes gemeint ist als ‘ein festgelegtes Verfahren’ (shara’a: “seinen Anfang nehmen”; sharî’a: “(Weg zur) Wasserstelle”) (…)

    beides aus: Harry Behr: CURRICULUM ISLAMUNTERRICHT:
    Analyse von Lehrplanentwürfen für islamischen
    Religionsunterricht in der Grundschule.
    Ein Beitrag zur Lehrplantheorie des Islamunterrichts
    im Kontext der praxeologischen Dimension
    islamisch-theologischen Denkens.

    Klicke, um auf IZIR_H.Behr_Dissertation_Curriculum_Islam.pdf zuzugreifen

  9. جنوب الطريق Janoob al-Tareeq Says:

    Antimuslimischen Rassismus konsequent bekämpfen

    Wir stellen mit Besorgnis fest, dass das Ausmaß der Islamfeindlichkeit in Deutschland weiterhin unterschätzt wird. … Die LINKE warnt vor der Radikalisierung der Islamdebatte in Medien und Politik, die Menschen muslimischen Hintergrunds unter Generalverdacht stellt, Ängste schürt und zu Hass anstachelt.

    http://www.die-linke.de/index.php?id=251&tx_ttnews%5Btt_news%5D=15076&tx_ttnews%5BbackPid%5D=35&no_cache=1

    Bundesministerin Schröder behauptet einen direkten Kausalzusammenhang zwischen der Religion des Islam und dem Phänomen der Zwangsheiraten sowie weiterhin, dass 83,4 Prozent der Eltern der Betroffenen Muslime seien.

    http://www.die-linke.de/index.php?id=251&tx_ttnews%5Btt_news%5D=16417&tx_ttnews%5BbackPid%5D=35&no_cache=1

    Bundesinnenminister Friedrich plant durch eine sogenannte Sicherheitspartnerschaft einen Präventionsgipfel gegen islamischen Extremismus. Das befördert nur gesellschaftliche Ressentiments gegenüber Muslimen. Kein Wort hingegen über die alarmierende Islamfeindlichkeit und die Diskriminierung von Muslimen in Deutschland.

    http://www.die-linke.de/index.php?id=251&tx_ttnews%5Btt_news%5D=14398&tx_ttnews%5BbackPid%5D=35&no_cache=1

    Gerade der Teil der Bibel, den die Christenheit mit dem Judentum gemeinsam hat und der auch den Islam mit geprägt hat, ist durchzogen von einem gigantischen Potenzial des Kampfes für soziale Gerechtigkeit (…)

    In diesem Sinne sollte DIE LINKE für eine Gesellschaft stehen, in der Gott einen Platz in den Herzen der Menschen hat

    http://www.die-linke.de/index.php?id=181&tx_ttnews%5Btt_news%5D=14773&tx_ttnews%5BbackPid%5D=154&no_cache=1

  10. Cees van der Duin Says:

    Islamunterricht: «Dieses Modell ist eine Brücke, keine Krücke»

    Von Margot Gasper
    08.12.2011

    Viele wollten von Sylvia Löhrmann aus erster Hand erfahren, wie der geplante Islam-Unterricht in Nordrhein-Westfalen aussehen soll. Die Ministerin folgte einer Einladung des Islamischen Zentrums und der Aachener Grünen. …

    Für die Gastgeber in der Bilal-Moschee ist der neue islamische Religionsunterricht nichts weniger als ein historischer Schritt. «Dafür haben wir fast 20 Jahre lang gearbeitet», erklärte Safar Al-Halabi, Vorstandsmitglied des Islamischen Zentrums. «Wir sind sehr optimistisch, dass das Gesetz verabschiedet wird. Es ist ein wichtiger Schritt zur Normalisierung des Alltags.»

    Nurhan Soykan, Generalsekretärin des Zentralrats der Muslime in Deutschland, kritisierte allerdings sehr deutlich, dass mit dem Beiratsmodell zunächst nur eine «Übergangslösung» erreicht wurde. …

    Für die Ministerin ist klar: Wenn Religion in den Schulen unterrichtet wird, dann darf den muslimischen Schülern dieser Unterricht nicht verweigert werden. Deshalb warb die Ministerin in Aachens ältester Moschee eindringlich dafür, gemeinsam mutig Neuland zu betreten: «Lassen Sie uns so kurz vor dem Ziel nicht stehenbleiben!» …

    «Gilt für den Islamunterricht auch das Kopftuchverbot?», wollte während der Diskussion eine junge Frau wissen, «kann man auch mit Kopftuch Islamlehrer werden?» Man kann, erklärte die Ministerin. «Im Religionsunterricht dürfen die Lehrkräfte Zeichen ihres religiöses Bekenntnisses tragen. Diese Ausnahmeregelung ist aber schon jetzt im Gesetz festgeschrieben.»

    http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?template=az_detail&id=1915860&_wo=Lokales:Euregio

    Grußwort
    der Ministerin für Schule und Weiterbildung
    des Landes Nordrhein-Westfalen,
    Sylvia Löhrmann MdL

    Islamischer Religionsunterricht
    an Schulen in NRW
    Mittwoch, 7. Dezember 2011

    Dabei ist der islamische Religionsunterricht ist für die muslimischen Schülerinnen und Schüler eine große Chance, denn

    · er unterstützt die Entwicklung einer muslimischen Identität in einer nicht durchgängig muslimisch geprägten Umgebung und

    · er befähigt dazu, auf Grundlage der islamischen Quellen – insbesondere des Korans – die Welt regelgeleitet religiös zu deuten.

    Der Religionsunterricht gibt hier wichtige Anstöße, er schafft Raum für die Reflexion, liefert Impulse für verantwortliches Handeln und vor allem:

    Er befähigt zu einer persönlichen Entscheidung in Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben und anderen Weltanschauungen und er fördert Toleranz und Verständnis gegenüber der Entscheidung anderer.

    Klicke, um auf 7_12_2011_IRU__Bilal_Moschee_Aachen.pdf zuzugreifen

  11. جنوب الطريق Janoob al-Tareeq Says:

    In Meinerzhagen wird vorraussichtlich zunächst keine Schule diesen Unterricht anbieten. Es fehlen die Lehrkräfte. …

    „Ich habe das, genau wie alle anderen, heute aus der Zeitung erfahren. Bei uns wäre ein solcher Unterricht gar nicht möglich. Wir haben keinen einzigen Lehrer mit dieser Qualifikation“, erklärt Peter Regali, Schulleiter der Realschule. …

    An den Meinerzhagener Schulen ist das Thema offensichtlich noch nicht richtig angekommen. „Wir haben uns noch nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt, auch bei uns hat keiner der Lehrer eine Qualifikation für dieses Fach“, berichtet Gabriele Busch, Rektorin an der Grundschule Rothenstein. …

    Auch am Evangelischen Gymnasium erfuhr man am Morgen aus den Medien von dem neuen Gesetz. …

    Pfarrer Klaus Kemper-Kohlhase: „Selbstverständlich sollte auch die zweitgrößte Religionsgemeinschaft in Deutschland das Recht haben, Religionsunterricht an Schulen zu erteilen, allerdings unter den Bedingungen, die auch für die beiden großen Kirchen gelten. Die Lehrkräfte müssen an öffentlichen Universitäten ausgebildet werden, hinter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und in deutscher Sprache unterrichten. Das ist auch wichtig mit Blick auf die Transparenz dessen, was unterrichtet wird. Schwierig ist aber wohl nach wie vor die Frage, wer als verantwortlicher Ansprechpartner die Muslime repräsentiert.“

    Jetzt liegt es an den Schulen, ihren Bedarf zu ermitteln. Jedoch erscheint es unwahrscheinlich, dass im kommenden Jahr islamischer Religionsunterricht in Meinerzhagen erteilt wird.

    Von Lydia Machelett am 22.12.11

    http://www.come-on.de/nachrichten/maerkischer-kreis/meinerzhagen/vorerst-kein-islamischer-religionsunterricht-1539626.html

    Gestern hat der Gemeinderat beschlossen, dass an der Karlsruher Gutenbergschule und der Schillerschule ab Herbst islamischer Religionsunterricht stattfinden soll. Eingeführt wird er zunächst bei den neuen Erstklässlern, über die Jahre soll das Projekt in Form eines Schulversuches weiterentwickelt werden. Im Vorfeld wollten wir wissen: Fördert islamischer Religionsunterricht die Integration?

    Weit mehr als die Hälte der Umfrageteilnehmer sind sich einig: Durch islamischen Unterricht werde die Gesellschaft weiter gespalten und die Integration so erschwert. Daher sind 71 Prozent gegen islamischen Religionsunterricht.

    http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Umfrageergebnis-Islamischer-Unterricht-erschwert-Integration;art6066,654600

    Stiftung Mercator: Erste Doktoranden in „Islamischer Theologie“ beginnen im Herbst

    Die Stiftung Mercator hat im Frühjahr ein Graduiertenkolleg für Islamische Theologie eingerichtet – und im Herbst beginnen nun sieben Wissenschaftler mit ihrer Doktorarbeit. Wie die Stiftung in Essen mitteilte, starten vier Frauen und drei Männer ihre Forschungen, die in der Regel auf drei Jahre ausgelegt sind. Die Themen: Werte und Gottesbilder im islamischen Religionsunterricht, die weibliche Interpretation des Koran und das Verhältnis zwischen Glaube und Vernunft im Islam. Beteiligt sind die Hochschulen Münster, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt am Main, Hamburg, Osnabrück, Paderborn und Tübingen.

    http://www.dradio.de/kulturnachrichten/2011082218/9/

  12. Karsten Hilchenbach Says:

    Deutschland (damals noch) von Österreich aus gesehen:
    ÖIF-Dossier n°5
    Der islamische Religionsunterricht in Österreich
    Dr. Mouhanad Khorchide

    Juli 2009

    Für die Inhalte und Ziele des Religionsunterrichts sind die Vorstellungen der beteiligten Religionsgemeinschaften maßgeblich. Der Staat ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet und darf daher nicht entscheiden, welchen Inhalt der Religionsunterricht haben soll und welche Glaubenslehren „richtig“ sind. Der Staat ist somit auf die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften angewiesen. Allerdings bestehen die Bestimmungsrechte der Religionsgemeinschaften nach Art. 7 Abs. 1 GG „unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts“. Das Bundesverfassungsgericht versteht die Schulaufsicht im Sinne des Art. 7 Abs. 1 GG als Befugnis des Staates zur Planung und Organisation des Schulwesens mit dem Ziel der Gewährleistung eines Schulsystems, das allen jungen BürgerInnen ihren Fähigkeiten entsprechend die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet.

    http://www.integrationsfonds.at/publikationen/oeif_dossiers/der_islamische_religionsunterricht_in_oesterreich/

    Michael-Ezzo Solf will jetzt den IRU – vor einem halben Jahrzehnt kämpfte er gegen das Lehrerinnenkopftuch.

    05. März 2007
    bei IGMG

    Ex-Schulministerin Ute Schäfer (SPD) sagte, mit dem Kopftuchverbot werde „mit Kanonen auf Spatzen“ geschossen. „Emanzipierte Lehrerinnen werden gezwungen, das Kopftuch abzulegen“, kritisiert sie. Der CDU-Abgeordnete Michael-Ezzo Solf behauptete dagegen, dass das Kopftuch gegen „Verfassungsgüter wie die Freiheit, Menschenwürde und die Gleichberechtigung“ verstoße. Mit Hinblick auf die Düsseldorfer Sozialpädagogin, die wegen des Tragens einer Baskenmütze von der Bezirksregierung abgemahnt wurde, fragte Grünen-Fraktionsvorsitzende Sylvia Löhrmann: „Wodurch gefährdet eine Baskenmütze die Gleichberechtigung?“ In Nordrhein-Westfalen gilt seit August 2006 ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen.

    http://www.igmg.de/nachrichten/artikel/5676.html?L=qztwEjYZ&type=98

    Österreich: Fuat Sanaç von der IGGiÖ

    Sanac, der heute zum Vorsitzenden der Islamischen Glaubensgemeinde (IGGiÖ) in Österreich gewählt wird, lässt in der Tat mit – für einen islamischen Religionsgelehrten – erstaunlichen Positionen aufhorchen. Dass sich seine Tochter nach einem London-Aufenthalt gegen das Kopftuch entschieden hat? Was soll’s. Auf die menschlichen Qualitäten käme es an, erklärt Sanac mit offener Geste. Ob jemand die frommen Regeln des Islam beachte oder nicht: zweitrangig.

    Der oberste Islamvertreter als antiautoritärer Religionsvater?

    Das wäre wohl ein Trugschluss. Wenn es konkret wird, bezieht der türkischstämmige 57-Jährige eindeutig Position. Zwar verurteilte er die Aussagen des inzwischen zurückgetretenen IGGiÖ-Vize Ahmet Hamidi (zu viel Sport sei schädlich für Frauen). Zugleich erklärte Sanac aber, wie sich Musliminnen in öffentlichen Schwimmbädern zeigen sollten: im Vollkörperbadeanzug.

    Dass er als junger Mann in Deutschland Spitzenfunktionär der radikalen türkischen Splitterpartei „Milli Görüs“ war, wischt er genervt vom Tisch. „Na und? Ist das ein Verbrechen?“ Das sei lange her, er habe mit Politik längst nichts mehr am Hut. Zu einer Distanzierung von der Partei, die von einer Großtürkei träumt und nach Ansicht des deutschen Verfassungsschutzes zumindest tendenziell antisemitisch auftritt, ist er aber nicht bereit.

    http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/portraet/2773019/zwei-gesichter-des-fuat-sanac.story

    Neuer Islam-Präsident
    „Religiöse Verbote kann man nicht ändern“
    Interview | Maria Sterkl, 19. Juli 2011

    derStandard.at: Ohne Religion zu leben, heißt nicht, unter Zwang ohne Religion zu leben. Viele Menschen leben unter Zwang mit Religion.

    Sanaç: Ja, auch das ist falsch im Islam. Ein Muslim ist der, der sich freiwillig Gott unterworfen hat, der freiwillig betet und fastet. Sonst ist es ungültig. Deswegen spreche ich immer von Freiheit, Freiheit, Freiheit. Jeder muss für sich entscheiden.

    derStandard.at: Sie haben es als ein religiöses Gebot bezeichnet, dass Mädchen ab der Pubertät nicht mehr mit Buben schwimmen gehen. Aber daraus können sich ganz konkrete Probleme ergeben: Was ist, wenn der ganze Freundeskreis ins Freibad geht, aber Aylin oder Yasmin darf nicht mitgehen?

    Sanaç: Das ist eine private Entscheidung. Das muss man respektieren. In jeder Religion gibt es Gebote und Verbote, die können Sie nicht verändern.

    derStandard.at: Was ist, wenn eine gläubige 16-Jährige die Gebote einhalten will, aber dennoch darunter leidet, weil es sie von ihren Freundinnen isoliert?

    Sanaç: Das Problem gibt es nicht. Das ist total unrealistisch. Außerdem: Es geht nicht ums Schwimmen, sondern ums Sich-Entblößen. Das ist die Vorschrift. Wenn das Mädchen sagt, es zieht einen Ganzkörperanzug an, dann geht es. Und das sollen die Freunde akzeptieren, wenn sie wirklich wahre Freunde sind.

    derStandard.at: Andere sagen, es gebe unterschiedliche Auslegungen des Koran. Wenn ich Ihnen zuhöre, klingt es so, als gebe es nur eine einzige.

    Sanaç: Es gibt Dinge, die man nicht auslegen kann. Das ist wie beim Schweinefleisch. Da gibt es keine Auslegung, das ist Vorschrift. Du darfst nicht lügen – auch eine Vorschrift. Aber es gibt Ausnahmen. Wenn ich in Lebensgefahr bin, darf ich sogar Schweinefleisch essen.

    http://derstandard.at/1310511577313/Neuer-Islam-Praesident-Religioese-Verbote-kann-man-nicht-aendern?seite=27

    Mathias Rohe in Österreich:

    STANDARD: Welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie vor?

    Rohe: Wir brauchen dringend ein muslimisches Bildungssystem von innen heraus, das Musliminnen und Muslimen deutlich machen kann, dass es sehr wohl vereinbar ist, ein guter Österreicher, ein guter Europäer und ein guter Muslim zu sein. Das kann der Islam leisten. Aber es gibt Interpretationen, die dem diametral entgegen stehen, und Einflussnahmen auf Muslime in Europa von außen, die versuchen, sie von uns wegzubewegen. Da ist durchaus was im Gange. Darum dürfen wir das Maß an Distanz nicht so groß werden lassen, dass es in Gegnerschaft umschlagen kann. Aber auch im Regelschulsystem sollte die vielfältige muslimische Lebenswirklichkeit thematisiert werden.

    STANDARD: Was meinen Sie mit islamischem Bildungssystem?

    Rohe: Etwa muslimischen Religionsunterricht. Da hat Österreich schon etwas institutionalisiert, das wir in Deutschland erst langsam planen. Wir müssen an die Jugend heran.

    http://derstandard.at/2460312

    Rückblick erste Lesung, Juni 2011

    29.06.2011
    Nordrhein-Westfalen
    Plenarprotokoll 15/36

    Solf:

    So haben wir, CDU, SPD, Grüne und FDP, seit 2005 in der Parlamentarischen Arbeitsgruppe „Islam-Dialog“ in ehrlicher Gemeinsamkeit an diesem Ziel gearbeitet. Ich danke allen betreffenden Kolleginnen und Kollegen dafür.

    So bringen wir heute, mehrheitlich gemeinsam, diesen Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung ein. …

    Die Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts unter staatlicher Aufsicht ist aber gleichzeitig auch ein Gebot der Klugheit. …

    Unser Interesse ist es auch, den islamischen Religionsunterricht als Tür zur Integration zu verstehen. Wenn wir bekenntnisorientierte Unterweisung aus unseren Schulen ausschließen würden, dann dürften wir uns nicht wundern, wenn diejenigen, die einer so ausgeschlossenen Religion anhängen, das staatliche Schulsystem als fremd empfinden würden. Wer will, dass Religionsgemeinschaften keine Parallelgesellschaften fördern, der muss ihnen aber auf allen Ebenen Teilhabe und Zugang zu unserem durch das Grundgesetz definierten Gemeinwesen geben. …

    Das einigende Band, die Identifikation, die wir erwarten dürfen, ist unser Grundgesetz.

    Und deshalb die Beiratslösung! Der Beirat ist Ersatz, nicht Äquivalent für Religionsgemeinschaft. Religionsunterricht ist keine Bringschuld des Landes. …

    Er ist – ich zitiere von Campenhausen … Er ist „über die für alle gleiche Religionsfreiheit hinaus eine staatliche Begünstigung für Religionsgemeinschaften. Sie müssen durch ihre innere Ordnung und die nachgewiesene Zahl ihrer Mitglieder die verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch der Nachweis des Einstehens für die Verfassungsordnung als Werteordnung.“

    (Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

    „Zentral sind dabei die Ablehnung von Gewalt, die Anerkennung der Grundrechte, d. h. auch die Anerkennung der Weltlichkeit, d. h. der religiösen Neutralität des Staates, und das Recht des Einzelnen, die Religionszugehörigkeit aufzugeben.“

    Ich hoffe sehr, dass sich der Weg zu einer spezifisch europäischen islamischen Kultur verbreitern wird und dass diejenigen am Wegesrand zurückbleiben, die den Interessen eines anderen Staates oder gar einer Dominanz der Religion über den Staat verpflichtet sind. …

    Denn der islamische Religionsunterricht, den wir mit einer breiten Mehrheit in diesem Hause wollen, ist eben nicht nur Religionskunde. Es soll sich bei ihm, genauso wie beim evangelischen oder katholischen Religionsunterricht, um einen bekenntnisorientierten Unterricht handeln. Es geht nicht nur darum, die Geschichte der Religion zu lernen sowie ihre Gebote und Maxime intellektuell nachzuvollziehen und zu befragen. Es geht auch um das Glauben an sich. In einer Zeit, in der sich kirchliche Veranstaltungen in Deutschland gerne darin erschöpfen, Kerzen von rechts nach links tragen zu lassen und mehr oder weniger weise Fragen der Politik zu behandeln, kann die Implementierung einer nach wie vor kraftvollen Religion, wie es der Islam ist, nicht folgenlos bleiben. Muslime bringen Religion in ein sich entreligionisierendes Europa, bringen Religion, diesen – das hat Karl Marx gesagt – „Seufzer der bedrängten Kreatur“.

    80 % der Weltbevölkerung können als religiös gelten. In unseren unglücklich aufgeklärten Breiten ist das Talent der Transzendenz verkümmert. Da schwimmt man in einem Meer von Relativierungen, und da wird man jetzt konfrontiert mit gläubigen Menschen, die zumeist auf eine viel einfachere Weise glauben.

    Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in unseren Schulen wird daher nicht zuletzt – das hoffe ich – auch dazu führen, dass sich nicht nur unsere Kirchen, sondern auch wir alle wieder stärker mit den Kernfragen von Glauben und Religion beschäftigen. Einmal im Herzen unserer Gesellschaft angekommen, wird der Islam nicht nur die christlichen Glaubensgemeinschaften konstruktiv herausfordern, er wird auch der religiös längst indifferenten Mehrheitsgesellschaft einen klaren Spiegel vorhalten.

    Sören Link:

    Es gibt sicherlich Änderungsbedarfe, es gibt offene Fragen, aber – und da stimme ich Herrn Solf ebenfalls zu – wenn es uns gelingen sollte, den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen gesetzlich zu verankern, wenn es uns gelingen sollte, diesen Weg, so steinig er auch sein mag, tatsächlich zu beschreiten, dann wären wir – zumindest nach meiner Kenntnis – das erste Bundesland in Deutschland mit einer gesetzlichen Grundlage für einen Regelunterricht „Islamische Religion“. Wir haben die große Chance, den Islam, die Vermittlung religiöser Werte aus den von Herrn Solf gerade skizzierten „Hinterhofmoscheen“ hineinzuholen in die Öffentlichkeit, in die Schulen, und zwar unter staatlicher Aufsicht, und wir haben die Chance, diesen Prozess zu beiderseitigem Nutzen voranzutreiben.

    Gunhild Böth (LINKE):

    Vorhin hat Herr Solf etwas über den Religionsunterricht gesagt, was ich – Entschuldigung – korrigieren muss: Der Religionsunterricht als Bekenntnisunterricht ist jedenfalls in den Lehrplänen des Landes Nordrhein-Westfalen kein indoktrinierender Unterricht, in dem einem dann alles vermittelt wird, was diese Religionsgemeinschaft gerne vermitteln möchte, sondern Schülerinnen und Schüler sollen sich vergewissern. Und dieses Vergewissern kann auch dazu führen, dass sie anschließend sagen, nachdem Sie mehr Kenntnisse darüber haben und es reflektiert haben: Das will ich nicht und da will ich gar nicht mehr bei sein. Auch dieses kann eine mögliche Entscheidung von Schülerinnen und Schülern nach dem Lehrplan des Landes Nordrhein-Westfalen sein. Ich würde mich erst einmal kundig machen, bevor ich hier über irgendetwas rede, von dem ich keine Ahnung habe.

    Dann will ich noch etwas zur Zusammensetzung des Beirats sagen. Herr Solf, Sie haben es sonst immer so mit dem Verfassungsschutz. In dem Beirat sind Organisationen wie zum Beispiel Milli Görüs, die unter bestimmten Aspekten auf der Liste des Verfassungsschutzes stehen, vertreten. Sie nehmen einfach hin, dass die Einfluss haben.

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP15-36.html

    Klicke, um auf Rede_29-06-11_Islamischer_Religionsunterricht.pdf zuzugreifen

  13. Filzentwirrer Says:

    Sylvia Löhrmann: Das Thema „Islamunterricht“ begleitet mich, seitdem ich im Landtag bin, also seit gut 15 Jahren. Es war mir auch ein persönliches Anliegen, hier endlich zu einem Ergebnis zu kommen. Einen Motivationsschub hat dieses Ziel erfahren, als ich gesehen habe, wie Österreich das hinbekommen hat. Die Reise einiger Abgeordneter meiner Fraktion hat uns in Österreich erkunden lassen, wie die es hinbekommen haben.

    Wir haben dort mit Vertreterinnen und Vertretern des österreichischen Staates, aber auch mit den muslimischen Verbänden gesprochen. Alle haben uns eindringlich gesagt: Versuchen Sie irgendwie anzufangen! Wenn Sie erst die Letztklärung aller Fragen haben wollen, werden Sie nie zurande kommen. Wenn Sie den muslimischen Verbänden kein ernsthaftes Angebot machen, werden die nicht kommen. Die müssen merken, dass Ihr Angebot ernst gemeint ist. Also: Anfangen! Dinge ausarbeiten! – Das haben wir getan. Ich denke, dass das ein richtiger Schritt ist.

    Wir können nicht warten, bis die Muslime eine übergreifende und von allen gleichermaßen akzeptierte Organisationsstruktur schaffen, die den christlichen Kirchen gleicht. Das wird bei realistischer Betrachtung kurzfristig kaum eintreten. Trotzdem haben die Muslime ein Anrecht darauf – mit der Staatskanzlei und dem MAIS ist das besprochen –, dass die Frage in Angriff genommen wird, wie wir zu einem Ansprechpartner kommen. Deswegen ist die Einführung des Religionsunterrichts kein Vertagen dieser Frage auf den Sankt-Nimmerleinstag. Das ist mir sehr wichtig.

    Und wenn es in Österreich gelingt – diesen Antrieb habe ich allerdings –, wo die Gesellschaft ähnlich strukturiert ist und auch die Muslime ähnlich strukturiert sind, sollte uns das auch in Nordrhein-Westfalen gelingen. Was woanders geht, muss eigentlich auch bei uns gehen, zumal dann, wenn so viele das wünschen.

    Plenarprotokoll 15/36
    29.06.2011

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP15-36.html#_Toc297287994

  14. Edward von Roy Says:

    11.04.2012

    Islamunterricht in NRW
    Keine Lehrer, keine Ausbildung, kein Plan

    Von Hermann Horstkotte

    (…) Der notwendige Lehrplan wird wohl erst 2013 fertig, wie Sylvia Löhrmann einräumt. Denn die Ausarbeitung eines solchen Unterrichtsrahmens, egal in welchem Fach, ist mit den nötigen Genehmigungen stets ein monate-, manchmal sogar jahrelanger Hürdenlauf. Deshalb startet der vermeintliche Bekenntnisunterricht mit einem glatten Etikettenschwindel: nämlich nach dem Lehrplan der bisherigen, religiös neutralen Islamkunde. Dieses Fach gibt es schon seit 1999 an derzeit gut 130 von 3000 Grund- und Hauptschulen in NRW. Es soll mit der Zeit von selbst auslaufen und durch den Religionsunterricht ersetzt werden. …

    Behelfsweise können sich die Islamkunde-Lehrer zwischenzeitlich an der Universität Osnabrück weiterbilden – dafür reicht ein kurzer Kurs von ein oder zwei Wochenenden mit Teilnahmebescheinigung, aber ohne Prüfung. Lehrstuhlinhaber Bülent Ucar ist sich der Grenzen dieser Seminare sehr bewusst: „Wir wollen den Unterschied zwischen religionskundlichem und bekenntnisgebundenem Unterricht grundsätzlich verdeutlichen, können dabei aber mangels Lehrplan natürlich nicht in Einzelheiten gehen.“ …

    Welche Anforderungen die Religionslehrer an staatlichen Schulen zu erwarten haben, zeigt beispielhaft eine sechsseitige „Ordnung“, die der offizielle „Beirat für den islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen“ vorgelegt hat. Darin wird unter anderem ein Empfehlungsschreiben des Vorstands und des Imam einer Moschee verlangt sowie eine „Lebensweise nach der rechten islamischen Lehre und den guten Sitten“. …

    Die Lehrerlaubnis ist ein krasses Beispiel für das herrschende Durcheinander in der Schulpolitik: Obwohl die Moscheegemeinden, islamischen Verbände und Beiräte bislang keine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes bilden, sondern rechtlich gesehen private Vereine sind, dürfen sie über Unterrichtsinhalte und Lehrerkarrieren entscheiden. Für den hessischen Justizminister Jörg-Uwe Hahn Grund genug, das NRW-Gesetz als nicht verfassungsgemäß abzulehnen und ebenso den niedersächsischen Schulversuch, wo seit 2003 Modell-Grundschulen islamische Religion anbieten.

    Die aktuellen Lehrplan-Macher an Rhein und Ruhr stehen jedenfalls vor einem großen Problem, meint auch Klaus Gebauer, im Düsseldorfer Ministerium lange Jahre für die Islamkunde zuständig: „Wenn der künftige Lehrplan sich an unseren alten hält, fragt man sich, wieso überhaupt ein neues Fach.“

    http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,826522,00.html

  15. Chronist Says:

    Die Zeit bis zum Auslaufen der jetzt beschlossenen gesetzlichen Regelung soll genutzt werden, um die rechtlichen Statusfragen der muslimischen Organisationen zu klären und eine mit anderen Religionsgemeinschaften identische Rechtsgrundlage zu schaffen. … Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurden ein wichtiges grünes Wahlversprechen und die entsprechenden Aussagen im Koalitionsvertrag umgesetzt.

    http://www.gruene.landtag.nrw.de/plenumaktuell/22-12-2011/islamischer-religionsunterricht-kommt-zum-schuljahr-20122013

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    15. Wahlperiode
    Drucksache 15/3582
    20.12.2011

    Entschließungsantrag
    der Fraktion der CDU,
    der Fraktion der SPD und
    der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
    zum Gesetzentwurf Drucksache 15/2209 „Gesetz zur Einführung von islamischem Religi-onsunterricht als ordentliches Lehrfach“

    Klicke, um auf mmd15-3582.pdf zuzugreifen

  16. Edward von Roy Says:

    :::

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    15. Wahlperiode
    Drucksache 15/3582
    20.12.2011
    Datum des Originals: 20.12.2011/Ausgegeben: 20.12.2011

    Entschließungsantrag
    der Fraktion der CDU,
    der Fraktion der SPD und
    der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    zum Gesetzentwurf Drucksache 15/2209 „Gesetz zur Einführung von islamischem Religi-onsunterricht als ordentliches Lehrfach“

    Islamischer Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen: Jetzt den Anfang machen!

    … Als befristete Übergangslösung ist der neue § 132 a Schulgesetz eine gesetzliche Regelung, auf Grund derer das Ministerium für Schule und Weiterbildung einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht allgemein einführen kann, ohne dass sämtliche im Grundgesetz und in der Landesverfassung geregelten Voraussetzungen als vollständig erfüllt angesehen werden. Der Landtag betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, in der nächsten Zukunft noch bestehende religionsverfassungsrechtliche Fragestellungen bezgl. der Verfasstheit der muslimischen Organisationen zu klären. Dies ist auch für eine Gleichbehandlung in anderen Bereichen der Religionsausübung wie z.B. dem Bestattungswesen von großer Bedeutung. Der Landtag begrüßt daher ausdrücklich die in der gemeinsamen Erklärung des Schulministeriums und des Koordinierungsrats der Muslime vom 22. Februar 2011 beschriebene Absicht, eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, des Landtages und der organisierten Muslime zur Klärung der Statusfragen einzurichten.

    Der Landtag hat bereits in der fraktionsübergreifenden Integrationsoffensive des Jahres 2001 (Drucksache 13/1345) festgestellt, „die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen unterschiedlicher Kulturen an unserer Gesellschaft erfordert auch die Gleichbehandlung unterschiedlicher Religionen“. Die Landesregierung wurde damals aufgefordert, einen flächendeckenden islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nach staatlichen Lehrplänen und im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht einzuführen. Diese Aussagen gelten heute gleichermaßen.

    Mit dem einstimmigen Beschluss „Der Islam ist ein Teil Deutschlands und Nordrhein-Westfalens“ vom 31. März 2011 (Landtagsdrucksache 15/1652) hat der Landtag darüber hinaus verdeutlicht, dass unverzichtbarer Bestandteil der Einführung islamischen Religions-unterrichts die Achtung und die Anerkennung der im Grundgesetz und in der Landesverfassung genannten Prinzipien und Werte ist. …

    Klicke, um auf mmd15-3582.pdf zuzugreifen

    „Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen unterschiedlicher Kulturen an unserer Gesellschaft erfordert auch die Gleichbehandlung unterschiedlicher Religionen. … Islamischer Religionsunterricht soll in deutscher Sprache von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nach staatlichen Lehrplänen und im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht stattfinden.“

    aus: 22.06.2001, Plenarprotokoll 13/34, 3232 ff.
    bei: Stock, p 118

    http://books.google.de/books?id=F24dOYAcf0gC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

    :::

  17. Kalevala Says:

    ***

    § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule

    (2) Ehrfurcht vor Gott …

    (3) Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.

    (6) Die Schule wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen. Sie achtet den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Sie vermeidet alles, was die Empfindungen anders Denkender verletzen könnte. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht einseitig beeinflusst werden.
    (7) Die Schule ermöglicht und respektiert im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen. Schulleiterinnen und Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihre Aufgaben unparteilich wahr.

    aus: Schulgesetz NRW – Stand: 1. 7. 2011

    Klicke, um auf Schulgesetz2011.pdf zuzugreifen

    ***

  18. Machandelboom Says:

    der ZMD-Vorgängerverband:
    Islamische Arbeitskreis in Deutschland (IAK)

    Sonntag, 10.04.1994
    Konzept zur Einführung und Erteilung des islamischen Religionsunterrichts

    Der Islamische Arbeitskreis in Deutschland (IAK), Vorgänger des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), legte im April 1994 folgendes Konzeptzur Einführung und Erteilung des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen vor.

    Dieses Konzept und der dazu gehörende Antrag werden gemeinsam vom Zentralrat und Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland getragen:

    Um die Einführung und Erteilung des islamischen Religionsunterrichtes als ordentliches Lehrfach an öffentliches Schulen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten und in Ausführung des Art.7.3 GG und der §§ 31 und 32 SchOG NW, legt der IAK folgendes Gesamtkonzept vor:

    1.TEIL
    EINFÜHRUNG DES RELIGIONSUNTERRICHTES

    1. Allgemeines

    Der Islamische Arbeitskreis in Deutschland (IAK) geht davon aus, daß es verfassungs- und schulrechtlich die Aufgabe des Landes ist, die Einführung und Erteilung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach an den Schulen im Lande Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.

    2. Zusammensetzung des IAK

    Der Islamische Arbeitskreis in Deutschland ist ein Gesprächspartner des Staates, der durch Zusammenschluß folgender islamischer Religionsgemeinschaften in Deutschland entstanden ist:

    * 2.1. Türkisch- Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB)
    * 2.2. Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ)
    * 2.3. Union der Türkisch- Islamischen Kulturvereine in Europa e.V. (ATIB)
    * 2.4. Bundesverband für Islamische Tätigkeiten e.V.
    * 2.5. Deutschsprachige Islamische Frauengemeinschaft (DIF)
    * 2.6. Islamisches Zentrum Aachen (IZA)
    * 2.7. Union der in Europäischen Ländern Arbeitenden Muslime e.V. (U.E.L.A.M.)
    * 2.8. Union Muslimischer Studenten Organisation e.V. (UMSO)
    * 2.9. Haus des Islam (HDI)
    * 2.10. Islamische Förderation Berlin e.V. (IFB)
    * 2.11. Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD)
    * 2.12. Islamische Gemeinschaft in Hamburg e.V. (IGH)
    * 2.13. Islamische Religionsgemeinschaft Berlin e.V.
    * 2.14. Islamisches Zentrum München e.V. (IZM)
    * 2.15. Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH)
    * 2.16. Muslimische Studenten Vereinigung (MSV)

    2. Struktur des IAK

    * 3.1. Der IAK stellt keine „Kirche“ im Sinne der abendländischen christlichen Tradition dar.
    * 3.2. Die institutionelle hierarchische Struktur mit absoluter Verbindlichkeit ihrer Dogmen und religiösen Erlasse sind dem Islam wesensfremd und widerspricht islamischen Grundsätzen und der Vielfalt des Denkens, der Auslegung und der Praxis im Islamischen Alltag.
    * 3.3. Daher sind die theologischen Beschlüsse und Gutachten des IAK und seiner Organe, die sich mit Angelegenheiten im individuellen Bereich der einzelnen Muslime befassen, zwar allgemeingültig, haben jedoch nur empfehlenden Charakter und sind für den Einzelnen nicht verbindlich.
    * 3.4. Theologische Beschlüsse und Gutachten organisatorischen Charakters haben für den IAK selber, für seine Organe und die in ihm zusammengeschlossenen Religionsgemeinschaften verbindlich Charakter.

    4. Kommission für islamischen Religionsunterricht

    * 4.1. Um die Einführung und Erteilung des islamischen Religionsunterrichtes zu ermöglichen, bildet der IAK die „Kommission für islamischen Religionsunterricht “ (KIRU). Die KIRU ist eine Anlaufstelle für sämtliche behördliche Fragen, die Errichtung, Planung und Durchführung des islamischen Religionsunterrichtes betreffen. Für die Durchführung dieser Aufgaben gibt sie sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des IAK bedarf.
    * 4.2. Ihre Beschlüsse und Gutachten erlangen dann Beschlußkarakter, sind also für den IAK und für die Mitgliedsorganisationen des IAK verbindlich, wenn die legislativen Organe des IAK nicht innerhalb sechs Wochen von ihrem Vetorecht Gebrauch machen.
    * 4.3. Die Erteilung des Religionsunterrichtes an den einzelnen Schulen wird zwischen der KIRU, der oberen Schulaufsichtsbehörde und dem beteiligten Schulträger geregelt.
    * 4.4. Zur Durchführung dieser Vereinbarung kann die KIRU der oberen Schulaufsichtsbehörde Beauftragte in einem von ihr bestimmten Bezirk für eine oder mehrere Schulformen benennen.
    * 4.5. Die Schule stellt zu Beginn des Schuljahres und erforderlichenfalls bei Aufstellung eines neuen Stundenplanes im Einvernehmen mit der KIRU die Anzahl der durch islamische Lehrkräfte zu erteilenden Unterrichtsstunden fest. Die KIRU stellt daraufhin für jede Schule einen Verteilungsplan für die islamische Lehrbeauftragten auf.

    2.TEIL
    ERTEILUNG DES RELIGIONSUNTERRICHTES
    DURCH LEHRKRÄFTE DES LANDES

    5. Erteilung des Religionsunterrichtes

    * 5.1. Erteilung des Religionsunterrichtes durch Lehrkräfte des Landes
    * 5.2. Der Religionsunterricht wird grundsätzlich durch Lehrkräfte des Landes in deutscher Sprache erteilt, die eine entsprechende Lehrbefähigung und eine Lehrbevollmächtigung haben.
    * 5.3. Der Erwerb der Lehrbefähigung durch ein Studium bei einem Lehrstuhl für islamischen Religionsunterricht.
    * 5.4. Die bisherigen Lehrbücher können für einen Übergangszeitraum benutzt werden, müssen jedoch von der KIRU überarbeitet werden.

    6. Errichtung von Lehrstühlen

    * 6.1. In NRW sollen daher zunächst 2 Lehrstühle für islamischen Religionsunterricht eingerichtet werden. Beim Nachweis eines entsprechenden Bedarfes sollen in Zukunft weitere Lehrstühle errichtet werden.
    * 6.2. Die Professoren dieser Lehrstühle werden auf Vorschlag des Landes und Bestätigung des IAK bestellt.
    * 6.3. Die Lehrpläne und Lehrinhalte werden in Übereinstimmung mit der Kommission erstellt. Die vorhandenen Lehrpläne können für einen Übergangszeitraum benutzt werden. Diese müssen jedoch von der KIRU überarbeitet werden.
    * 6.4. Folgende Gebiete sollen an diesen Lehrstühlen gelehrt werden: Glaubenslehre, islamisches Recht, arabische Sprache, Qur‘an- Wissenschaft und islamische Geschichte.
    * 6.5. An beiden Lehrstühlen sollen jeweils 5 Universitätsprofessor angestellt werden.

    7. Erwerb der Lehrbefähigung

    Der Erwerb der Lehrbevollmächtigten und deren Entzug erfolgt durch die KIRU. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Geschäftsordnung der KIRU.

    3. TEIL
    GESTELLUNGSVERTRÄGE

    8. Erteilung des Religionsunterrichtes durch islamische Lehrkräfte

    * 8.1. Soweit Lehrkräfte des Landes für die Erteilung des Religionsunterrichtes nicht zur Verfügung stehen, kann nach Maßgabe des 3. Teiles dieser Vereinbarung Reiligionsunterrichtes durch Beauftragte des Islamischen Arbeitskreises erteilt werden.
    * 8.2. Beauftragte des Islamischen Arbeitskreises, die Aufgrund dieser Vereinbarung Religionsunterricht an öffentlichen Schulen erteilen, werden im folgenden als „islamische Lehrkräfte“ bezeichnet.

    9. Rechtliche Stellung der islamischen Rechtskräfte

    * 9.1. Die islamischen Lehrkräfte stehen nicht in einem Dienstverhältnis zum Land, sondern werden im Auftrag des IAK tätig.
    * 9.2. Mit dem Abschluß eines Gestellungsvertrages wird ein Anspruch auf Übernahme der Lehrpersonen in ein Dienstverhältnis zum Land nicht erworben.
    * 9.3. Im Rahmen ihrer Tätigkeit im Religionsunterricht unterstehen die islamischen Lehrkräfte der Schulordnung und der staatlichen Schulaufsicht.
    * 9.4. Die KIRU beaufsichtigt diese Lehrer und trägt die Verantwortung für die Gestaltung des Religionsunterrichts. Sie sorgt auch für die Fortbildung der islamischen Lehrkräfte.

    10. Erstattung der Personalkosten

    Das Land erstattet dem Islamischen Arbeitskreis die für die überstellten (zur Verfügung gestellten) Religionslehrer entstandenen Kosten.

    http://zentralrat.de/14592_print.php

  19. Carcinòl Says:

    Düsseldorf, den 06.05.2011

    Tagung in Münster: „Die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts in NRW“
    Löhrmann: „Wir führen den islamischen Religionsunterricht Schritt für Schritt ein“

    Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Westfälische Wihelms-Universität Münster teilen mit:

    Schulministerin Sylvia Löhrmann und Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles haben heute an der Universität Münster eine Tagung zur Zukunft des Islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen eröffnet. Ministerin Löhrmann stellte dabei die Grundzüge und das weitere Vorgehen zur Einführung des Faches vor. „Wir gehen pragmatisch vor und werden den Islamischen Religionsunterricht Schritt für Schritt einführen. Das Angebot wird sich am Bedarf orientieren und nach und nach aufgebaut“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Wir wollen einen modernen, schülerorientierten Islamischen Religionsunterricht.“

    Prof. Dr. Ursula Nelles, Rektorin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) betonte: „Es ist notwendig, daran zu arbeiten, dass sich so etwas wie ein europäisches Verständnis des Islam entwickelt. Dafür bietet die Universität Münster mit ihren starken theologischen Fachbereichen, dem Exzellenzcluster ,Religion und Politik` und dem ,Centrum für Religiöse Studien‘ eine herausragende Ausgangsbasis. Zudem bildet die Universität Münster bereits seit 2004 muslimische Religionslehrer aus: Wir haben somit einen großen Erfahrungsschatz und ein passendes Umfeld, um die Studierenden optimal auszubilden.“

    Mit der geplanten Einführung des Faches kann ab dem Schuljahr 2012/13 zunächst an den rund 130 Schulen begonnen werden, an denen bereits das Fach Islamkunde angeboten wird. Hier unterrichten etwa 80 Islamkundelehrkräfte. Darüber hinaus werden ca. 60 weitere Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen im Sommer 2011 einen Zertifikatskurs Islamkunde abschließen. Darauf aufbauend kann der Islamische Religionsunterricht schrittweise landesweit ausgeweitet werden.

    „Wir werden nicht sofort hunderte oder gar tausende Lehrerstellen benötigen. Denn wir können heute noch gar nicht exakt sagen, wie viele der über 320.000 muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen tatsächlich am Islamischen Religionsunterricht teilnehmen wollen. Die Eltern werden gegenüber der Schule erklären, ob ihr Kind am Unterricht teilnimmt“, betonte die Schulministerin.

    Die Landesregierung und die Universität Münster streben gemeinsam an, islamische Religionslehrerinnen und Religionslehrer auszubilden, die dann ihren Dienst an den Schulen in Nordrhein-Westfalen aufnehmen. Prof. Dr. Mouhanad Khorchide, Professor für islamische Religionspädagogik an der WWU hob auf der Tagung in Münster hervor: „Das im Februar 2011 erzielte Einvernehmen über die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in NRW stellt einen Meilenstein in dieser Frage dar. Die Universität Münster freut sich sehr, dass wir mit der Aufgabe betreut sind, Lehrkräfte für diesen Unterricht aus- und weiterzubilden. Dazu bietet die WWU die besten strukturellen Voraussetzungen. Unsere Erfahrungen wird allen zugute kommen. Die islamische Religionspädagogik kann zudem von den Erfahrungen der katholischen und der evangelischen Fakultät profitieren, die europaweit hoch anerkannt sind.“

    Am 22. Februar dieses Jahres hatten der Koordinationsrat der Muslime (KRM) und die nordrhein-westfälische Schulministerin eine Gemeinsame Erklärung zur Einführung eines Islamischen Religionsunterrichts unterzeichnet. „Seit Mitte der achtziger Jahre gibt es Bemühungen, einen bekenntnisorientierten Islamunterricht einzuführen. Mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung haben wir nach jahrelangen Gesprächen einen Durchbruch erzielt“, erklärte Schulministerin Löhrmann.

    Die Erklärung sieht u. a. vor, dass dem Land Nordrhein-Westfalen ein Beirat als Ansprechpartner für die Einführung des Islamischen Religionsunterrichts zur Seite steht. Er vertritt die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die Mitwirkung bei der Lehrplanentwicklung und die Bestätigung der Lehrkräfte für den Islamischen Religionsunterricht. Die Mitglieder des Beirats werden vom Schulministerium im Einvernehmen mit dem Koordinationsrat benannt. Alle Mitglieder sind muslimischen Glaubens.

    Zur Einführung des Islamischen Religionsunterrichts und zur rechtlichen Absicherung des Beiratsmodells ist zunächst eine Änderung des Schulgesetzes notwendig. Ministerin Löhrmann: „Es wäre ein wichtiges Signal an die Muslime, wenn der Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments käme. Damit wird die Einführung des Faches von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft getragen.“

    Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, wird das Schulministerium eine Lehrplankommission einberufen. Für die Mitarbeit in dieser Kommission werden qualifizierte Religionsdidaktikerinnen und -didaktiker, Lehrkräfte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingesetzt. Die Kommission wird vom Schulministerium geleitet. Nach Fertigstellung des Lehrplans wird die bei Lehrplanverfahren übliche Verbändebeteiligung durchgeführt.

    Die Rede von Schulministerin Sylvia Löhrmann findet Sie unter:

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Reden_MinisterinLoehrmann/index.html

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Pressemitteilungen/Archiv/LP15/PM_2011/pm_06_05_2011.html

  20. Jacques Auvergne Says:

    „Gegründet wurde die DEGITS von Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den studentischen Fachschaftsvertreterinnen und -vertretern der islamisch-theologischen Studien an den Universitäten Hamburg, Münster, Osnabrück, Gießen, Frankfurt am Main, Erlangen-Nürnberg und Tübingen. Die fachliche Binnendifferenzierung nach Bereichen wie etwa Islam und Recht, Koranexegese, Islam und Soziale Arbeit oder Religionspädagogik geschieht über die Einrichtung von eigenen Fachgruppen (Sektionen).“ [ s. u. ]
    .
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    DEGITS als „Fachverband islamischer Theologen in Deutschland“:

    Deutsche Gesellschaft für Islamisch-Theologische Studien (DEGITS)
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    Dunja el Missiri, warb dafür, den im Sommer gegründeten Fachverband islamischer Theologen in Deutschland (Degits)

    (Spielräume aufgeklärten Glaubens. Die konservativen Moscheevereine attackieren die Zentren für islamische Studien: Ein Interessenkonflikt zwischen Verbänden und Universitäten. FAZ, 15.04.2016, von Thomas Thiel.)

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/streit-ueber-islam-studien-an-universitaeten-14160699.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

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    Islamische Theologen in Deutschland gründen einen akademischen Fachverband. Die „Deutsche Gesellschaft für Islamisch-Theologische Studien (DEGITS)“ werde voraussichtlich nächste Woche ins Vereinsregister in Frankfurt am Main eingetragen, sagte der Vorstandssprecher, der Frankfurter islamische Religionspädagoge Harry Harun Behr, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

    […] Behr betonte: „Alle Entscheidungen der Gründungsmitglieder sind trotz fachlicher Pluralität einstimmig gefallen.“ Stellvertreter Behrs ist der Münsteraner Religionsphilosoph Ahmad Milad Karimi, daneben gehören dem Vorstand die Hochschullehrer Mouez Khalfaoui aus Tübingen und Katajun Amirpur aus Hamburg, jeweils ein wissenschaftlicher Mitarbeiter aus Frankfurt und Tübingen sowie ein studentischer Vertreter dem Gremium an. Behrs Angaben zufolge gibt es bereits Mitgliedsanfragen aus Kairo, dem indonesischen Jakarta und dem malaysischen Kuala Lumpur.

    https://www.evangelisch.de/inhalte/122876/14-07-2015/professor-spannung-im-verhaeltnis-zu-muslimverbaenden

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    (Als erster akademischer Fachverband für islamische Theologie in Deutschland wurde in Münster am Zentrum für Islamische Theologie die Deutsche Gesellschaft für Islamisch-Theologische Studien (DEGITS) gegründet. Wir haben mit Vorstandssprecher Prof. Dr. Harry Harun Behr über den Fachverband gesprochen.)

    IslamiQ: Sie sind Sprecher der neu gegründeten Deutschen Gesellschaft für Islamisch-Theologische Studien (DEGITS). Inwiefern ist ein solcher Verband notwendig?

    […] IslamiQ: Auch der islamische Religionsunterricht befindet sich momentan in der Aufbauphase. Mit welchen Themenpunkten werden sie sich als DEGITS in den nächsten sechs Monaten schwerpunktmäßig befassen?

    Behr: Die eigenen Strukturen und vor allem interne Sektionen aufzubauen. Sektionen sind eine Art der Arbeitsgemeinschaft, die wiederum von den Mitgliedern abhängt die reinströmen. Wir haben bereits ganz viele Mitgliedsanfragen und die Sektionen werden sich mit der Zeit bilden, aber feststeht, dass es Sektion geben wird, die sich mit der Hermeneutik und der Interpretation des Korans beschäftigt, oder mit den Fragen von Islam und Recht in Deutschland und Europa, oder islamische Religionspädagogik. […]

    Da werden ganz unterschiedliche Profile zusammenkommen, und so kann es sein, dass immer mehr Sektionen entstehen. Außerdem können Religionskräfte Mitglieder werden und eine eigene Sektion bilden. Denn auch sie haben kein eigenes Netzwerk und bedienen sich momentan über andere Netzwerke. Deswegen ist die Agenda für die nächsten sechs Monate die eigene Strukturen aufzubauen und diese zu festigen, Mitglieder zu werben und dann in Tagungsplanungen für die kommenden Jahre zu gehen. Ein weiterer Punkt ist auch, den Kontakt zu den islamischen Religionsgemeinschaften zu suchen […]

    („Versachlichung des Islam-Diskurses“. IslamiQ, 2005)

    http://www.islamiq.de/2015/08/09/versachlichung-des-islam-diskurses/

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    1. Sprecher: Prof. Harry Harun Behr
    2. Sprecher: Prof. Milad Karimi
    Ferner sind im Vorstand vertreten: Prof. Moez Khalfaoui, Prof. Katajun Amirpour, Dr. Mark Chalil Bodenstein, Dr. Ruggero Vimercati Sansaverino und Ebru Kocatürk (studentisches Mitglied)

    ___ps://www.facebook.com/567771716570537/photos/a.645923515422023.1073741827.567771716570537/1113858188628551/?type=1&theater

    .

    Gegründet wurde die DEGITS von Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den studentischen Fachschaftsvertreterinnen und -vertretern der islamisch-theologischen Studien an den Universitäten Hamburg, Münster, Osnabrück, Gießen, Frankfurt am Main, Erlangen-Nürnberg und Tübingen. Die fachliche Binnendifferenzierung nach Bereichen wie etwa Islam und Recht, Koranexegese, Islam und Soziale Arbeit oder Religionspädagogik geschieht über die Einrichtung von eigenen Fachgruppen (Sektionen). […]

    Sprecher des Vorstandes ist: Prof. Dr. Harry Harun Behr und Stellvertretender Sprecher: Dr. Ahmad Milad Karimi.

    https://www.uni-muenster.de/ZIT/Aktuelles/2015/20150630.html

  21. Jacques Auvergne Says:

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    NRW
    Nordrhein-Westfalen
    Beirat für den Islamischen Religionsunterricht in NRW
    Beirat für den IRU in NRW

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    Fortbildung zum Thema „Scharia – der spirituelle Heilsweg“

    Am 21.09.2017 organisierte der Beirat für den Islamischen Religionsunterricht eine Fortbildung zum Thema „Scharia – der spirituelle Heilsweg“. Als Referent war Dr. jur. Ҫefli Ademi vom Zentrum für Islamische Theologie der Universität Münster eingeladen.

    Die Fortbildung war in zwei Unterthemen gegliedert:

    1. Einführung in die Scharia-Wissenschaft
    2. Verhältnis zur Bundesdeutschen Verfassung

    Dr. Ademi stellte zu Beginn fest, dass der Begriff „Scharia“ in vielen verschiedenen Kontexten benutzt wird und häufig polarisiert. Dagegen sollte in dieser Veranstaltung ein Verständnis von Scharia vermittelt werden, das dem Begriff wirklich gerecht wird.

    Zu der Polarisierung führt auch der Umstand, dass der Islam heute eher als Ideologie wahrgenommen wird und nicht mehr als eine Religion. Diese Wahrnehmung führt dazu, dass die Religionsfreiheit in Bezug auf den Islam nicht vollumfänglich gewährt wird. Da der Islam unter der Rubrik Ideologie betrachtet, was zu praktischen Einschränkungen in der Gesellschaft führen kann.

    Was heute unter der Scharia verstanden wird, hat nichts mit der traditionellen Scharia zu tun.

    Scharia ist kein Gesetzestext, sondern es ist die Summe aller Verständnisse der jeweiligen Theologen aller Zeitalter seit dem Propheten bis heute. Damit ist Scharia ein Verständnisprozess, der nie endet.

    Eine Frage, die öfters gestellt wird ist: „Wo ist der gemeinsame Ansprechpartner, der eine verbindliche Position äußert?“ Auf diese Frage gibt es keine Antwort – Die Muslime versuchen stets, die wahre Bedeutung des Islam herausfinden, aber es bleibt die Frage, wer im Besitz der wahren Bedeutung des Islam ist.

    Vers 2/143 besagt: Wir machten euch zu einer Gemeinschaft der Mitte!“ (Koran 2/143).

    Um den Islam und die Scharia zu verstehen, muss man den Propheten verstehen.

    Ademi machte darauf aufmerksam, dass die Gelehrsamkeit wichtig sei, und dass man versuchen müsse, den Propheten und die Gefährten richtig zu verstehen.

    Durch die früh einsetzende Gelehrsamkeit und die Tradition der Gelehrten wurden authentische Informationen weitergegeben. Durch die Gelehrsamkeitstradition wurde neben Koran und Sunna auch die Methoden zum Verständnis des Islam und der Scharia vermittelt. Die Gelehrsamkeitstradition hat dazu geführt, dass die Aussagen des Korans richtig verstanden werden können.

    Heute erlebt man bei vielen, dass sie sich im Namen der Religion äußern, ohne die traditionelle Methodologie des Islam zu kennen. Dadurch entsteht ein verzerrtes Verständnis des Islam.

    Die islamische Tradition kennt die Idschaza (Lehrerlaubnis), wodurch Bildung und Gelehrsamkeit an die nächste Generation weitergegeben wurde. Erst wenn jemand eine bestimmte Bildung besaß und die Methodologie beherrschte, bekam er die Genehmigung zu lehren. Heute wird durch den Bezug auf den Propheten die Idschazakette und die damit verbundene Gelehrsamkeit übersprungen, was dazu führt, dass ein verzerrtes Islamverständnis entsteht.

    Die Gelehrsamkeit hatte im 11. Jahrhundert war sehr ausgeprägt und tief in der Wissenschaft verankert. Den Stand der Gelehrsamkeit und den hohe Niveau versuchte Ademi mit einem Beispiel aus dem Fußball zu veranschaulichen. Er meinte, dass die Gelehrten von damals Championsleague-Niveau hatten, wobei die Charidschiten eher Kreisliga-Niveau hatten. Heute ist aber die Kluft zwischen den Gelehrten und den Laienpredigern geringer geworden, da die Gelehrten nicht mehr an das Niveau von damals herankommen.

    Weiter hieß es, dass die Scharia der Weg zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Schöpfung sei.

    Der Mensch zeichnet sich vor allen anderen Geschöpfen durch seine Spiritualität aus. 97 % der Verse des Korans beschäftigen sich mit diesem Thema, nämlich mit Iman (Glauben) und Ihsan (Umsetzung des Glaubens in gutem Verhalten). Der Beste unter den Menschen ist der, der den Menschen am nützlichsten ist. Dazu muss der Mensch sich selbst disziplinieren. Es gibt keine wirkliche Freiheit, ohne dass man sich diszipliniert.

    Die meisten Verse des Koran betreffen die Ibadat (gottesdienstlichen Handlungen), nur wenige die Mu’amalat (gesellschaftliche Themen). Nur 150 Verse des Koran (ca. 3 % aller Verse) sind Norm-stiftend.

    Tatsächlich hat eine völlige Verschiebung der Wahrnehmung des Schariabegriffs stattgefunden. Heute gehen viele davon aus, dass 97 % der Verse sich mit der Gesetzgebung beschäftigen, was in völligem Widerspruch zu den Aussagen des Korans steht.

    Ademi führte aus, dass die Scharia drei Leitfunktionen hat:

    1. Läuterung des Menschen durch Gottesdienst.
    2. Gerechtigkeit und Frieden in der Gesellschaft.
    3. Der Gesellschaft Nutzen bringen und Schaden abwenden.

    Zum Schluss wurde erwähnt, dass man in Deutschland Trennung zwischen der Religion und der religiösen Praxis nicht unterscheidet. Als Bespiel führte er an, dass die Verfassung eine verfassungskonforme religiöse Praxis verlange, dass aber die Menschen die religiösen Texte nach ihrer Verfassungskonformität prüfen würden. Man kann nicht die Religion, sondern die religiöse Praxis prüfen.

    ___p://www.iru-beirat-nrw.de/Fortbilldung_Ademi.html

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    Beiratsmitglieder

    Hanim Ezder

    Kommissarische Vorsitzende

    Eva-Maria El-Shabassy

    Prof. Dr. Mouhanad Khorchide

    Nigar Yardim

    Burhan Kesici

    Naciye Kamcili-Yildiz

    Prof. Dr. Muna Tatari

    Die Mitgliedschaft von DITIB ruht zurzeit.

    ___p://www.iru-beirat-nrw.de/beirat.htm

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    Zentrum für Islamische Theologie Münster

    Vortragsreihe mit Dr. Çefli Ademi

    In den Vorträgen an der Uni-Kiel, am 12.05. und an der Uni-Koblenz am 27.05.2016 referierte Dr. Çefli Ademi, verantwortlicher für den Bereich der Islamische Normenlehre am ZIT, über klassische Schariaverständnisse vor dem Hintergrund der bundesdeutschen Verfassung. Er dekonstruierte die häufig vernehmbare aber unsinnige Gegenüberstellung der Scharia mit der deutschen Verfassung. Unabhängig davon, dass sich bloß Verständnisse der Scharia mit Verständnissen der Verfassung vergleichen ließen, stelle die Scharia prima facie einen spirituellen Heilsweg dar und richte sich an Individuen. Mithin sei sie geprägt vom Personalprinzip. Die bundesdeutsche Verfassung verstehe sich hingegen gerade nicht als Heilsweg. Sie garantiere die Glaubens(ausübungs)freiheit und bescheide sich vielmehr –getragen vom Territorialprinzip- mit einem praktischen Geltungsvorrang innerhalb bundesdeutscher Grenzen.

    Am 04.06.2016 referierte Dr. Çefli Ademi neben Prof. Dr. Janbernd Oebbecke vor angehenden Akademikern der Gemeinschaft IGMG (UniYes) über die Gelehrsamkeit im traditionell-geprägten Islam. Er wies u. a. darauf hin, dass die westliche Akademisierung und universitäre Graduierung sehr stark vom islamtraditionellen Ausbildungswesen beeinflusst sei. So sei der Doktor beispielsweise der Erbe des islamklassischen Mudarris (Lehrender).

    Am 10.06.2016 war Dr. Çefli Ademi, als Referent an der Universität in Köln eingeladen. Vor Studenten unterschiedlicher Fachrichtungen referierte er über die primären Ziele des Islams und bedauerte die verstärkt wahrnehmbaren Gegenwartsdiskurse über den Islam, die regelmäßig am Kern des Islams vorbeigingen, der eben nicht formeller, sondern spiritueller Natur sei. Am 15.06.2016 lud das katholische Gemeindehaus Olfen Dr. Çefli Ademi zu einem Vortrag darüber ein, wie es vor dem Hintergrund islamisch geprägter Hochkulturen wie Andalusien zu heutigen extremistischen Gruppierungen wie dem IS kommen konnte. In dem Vortrag machte Herr Dr. Ademi plausibel, dass gegenwärtige extremistische Lesarten nicht in der Tradition des Islam wurzeln, sondern gerade einen radikalen Bruch mit dieser darstellen.

    Dr. Çefli Ademi setzte seine Moscheevortragstour fort und sprach vor mehreren hundert Jugendlichen über die Spiritualität im Islam, u. a. am 24., 25., 26.06.2016 bei verschiedenen Jugend- und Gemeindeorganisationen in Bielefeld.

    In diesem bereits seit einem Jahr von ihm initiierten Moscheevortragsprojekt besucht Herr Dr. Ademi europaweit Moscheevereine, um über die von Vielfalt und spiritueller Demut geprägte Tradition des Islams aufzuklären. „Wahrlich, ich wurde gesandt, um Eure Umgangsmoral zu vervollkommnen“, zitiert er den Propheten über seinen Primärzweck, und schließt ab mit der prophetischen Anregung, „…dass der/die Beste derjenige bzw. diejenige sei, der/die der Menschheit am nützlichsten sei“.

    ___ps://www.uni-muenster.de/ZIT/Aktuelles/2016/20160527.html

    ::

  22. Edward von Roy Says:

    #WirSindRechtsstaat

    Sodann präsentierte die für Öffentlichkeitsarbeit des BMJV zuständige Mitarbeiterin Frau Mira Gajevic der Leitungseinheit Kommunikation im BMJV den bisherigen Stand der Ideen und Planungen. Der Zeitplan bis zur Fertigstellung der Kampagne ist äußerst ambitioniert, denn schon am 17. September 2019 soll Justizministerin Christine Lambrecht die Kampagne starten. Geplant sind TV-Spots, Plakate, Onlinewerbung, eine Internetseite und Auftritte in den Sozialen Medien. Damit soll ein Grundstein geschaffen werden, an dem man später andocken kann. (…)

    BDR (Bund Deutscher Rechtspfleger) am 29.07.2019

    ___p://www.bdr-online.de/bdr/index.php/newsuebersicht/newsuebersicht-2019/395-wir-sind-rechtsstaat

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    20.09.2019 (Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz startet am 20. September eine bundesweite Kommunikationskampagne zur Stärkung des Rechtsstaats.)

    Informationskampagne „Wir sind Rechtsstaat“ startet bundesweit

    Die Bundesregierung hat am 31. Januar 2019 gemeinsam mit den Bundesländern den Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Teil dieser Offensive für den Rechtsstaat ist eine Kampagne des Bundes, mit der der Rechtsstaat sichtbarer und verständlicher gemacht werden soll.

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat daher im Mai 2019 eine Kampagne in Auftrag gegeben, die einer breiten Öffentlichkeit die Bedeutung unseres demokratischen Rechtsstaats stärker ins Bewusstsein rücken soll. Die Kampagne soll zugleich die Vorteile und Errungenschaften des Rechtsstaats anschaulich darstellen.

    Im Mittelpunkt der Informationskampagne stehen die Grundrechte, die der Rechtsstaat allen Bürgerinnen und Bürgern garantiert. Unter dem Claim „Wir sind Rechtsstaat“ werden die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit, aber auch die Chancengleichheit und der Schutz vor Diskriminierung thematisiert. Darüber hinaus werden wichtige rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung oder die richterliche Unabhängigkeit aufgegriffen.

    Im Rahmen der Kampagne kommen ein Kinospot, acht Motive für Online-Medien und Außenwerbung sowie Erklärfilme zu zentralen Begriffen und Fragestellungen des Rechtsstaats, Social-Media-Maßnahmen und ein Infoplakat zum Einsatz. Alle Inhalte der Kampagne sind auch auf der Website wir-sind-rechtsstaat.de abrufbar, die zum Kampagnenstart freigeschaltet wird.

    ___ps://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/092019_WirSindRechtsstaat.html

    Verantwortlich

    Mira Gajevic, Leitung des Referats Öffentlichkeitsarbeit im BMJV
    Redaktion: BALLHAUS WEST | AGENTUR FÜR KAMPAGNEN

    ___ps://www.bmjv.de/WebS/WSR/DE/Home/home_node.html;jsessionid=C6D1E9C1FD1BF1F070839DBCD4C9647A.1_cid324

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    Der verhöhnte Rechtsstaat

    EMMA am 19.11.2019

    (…) In seinem aktuellen Jahresbericht beschreibt der Verfassungsschutz NRW die Strategie der Muslimbrüder so: Sie versuchten, die Mehrheitsgesellschaft „im Sinne ihrer islamischen Agenda zu transformieren“ und täuschten dabei ihre Gesprächspartner. (…)

    Es ist diese permanente Doppelzüngigkeit, die typisch ist für Vertreter des legalistischen Islamismus. Innerhalb seiner Community präsentiert Mazyek sich als hartleibiger, schriftgläubiger Muslim – in der Öffentlichkeit als aufgeklärt und demokratisch. (…)

    Bisher scheint kaum jemand protestiert zu haben. Nur Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann (CDU) bezichtigten Justizministerin Lambrecht der „Blauäugigkeit“, denn wer „mit einem solchen Verband (wie dem Zentralrat) kooperiert, gibt den Rechtsstaat der Lächerlichkeit preis“. Linnemann, Wahlkreis Paderborn/NRW, fordert: „Die Zusammenarbeit muss sofort beendet werden!“

    https://www.emma.de/artikel/der-verhoehnte-rechtsstaat-337311

    EMMA @EMMA_Magazin

    Das Justizministerium verhöhnt den Rechtsstaat. Indem es ausgerechnet Aiman Mazyek zum „Botschafter“ einer „Kampagne zur Stärkung des Rechtsstaats“ macht. Was steckt dahinter?

    h ttps://twitter.com/EMMA_Magazin/status/1196769491776081920

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    15.11.2019

    ifw Institut für Weltanschauungsrecht

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    Kampagne #WirSindRechtsstaat: Bundesregierung sorgt mit Islamverbandschef für Irritationen und lässt 7 Verfassungsfragen ungeklärt

    (…) BMJV-Testimonial und 7 konkrete Fragen

    Am 4. November 2019 schaltete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Testimonialkarte auf Facebook mit dem Begleittext „Darum unterstützt Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrat der Muslime in Deutschland, die Kampagne ‚Wir sind Rechtsstaat‘“ und dem folgenden Wortlaut Mazyeks: „Rechtsstaat und Demokratie sind wie Zwillingsgeschwister. Für beide stehen wir als deutsche Muslime mit Herz und Verstand ein.“ Hier auf Twitter. Am selben Tag fragte das ifw in der BMJV-Kommentarbox: „(Daumen hoch) Sie sagen in der Kampagne des Justizministeriums, dass Sie für Rechtsstaat und Demokratie einstehen. Damit wir Sie, Aiman A. Mazyek Zentralrat der Muslime in Deutschland, besser verstehen: Könnten Sie bitte Ihre Aussage und Ihre „Islamische Charta“ anhand der folgenden 7 Fragen konkretisieren?

    1. Stehen der säkulare und weltanschaulich neutrale Rechtsstaat des Grundgesetzes und die Urteile staatlicher Gerichte aus Ihrer Sicht über den religiösen Rechtsnormen aus Koran, Sunna und den Scharia-Regelungen?

    2. Sollten aus Ihrer Sicht Nicht-Muslime und Muslime immer und überall ebenbürtige und gleichberechtigte Menschen sein?

    3. Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, denjenigen oder diejenige ihrer Wahl zu heiraten?

    4. Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen als Individuen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, sich immer und überall so zu kleiden, wie sie es für richtig halten?

    5. Gelten für Menschen, die sich vom Islam abwenden aus Ihrer Sicht immer und überall das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?

    6. Gelten aus Ihrer Sicht für Homosexuelle das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?

    7. Finden Sie es richtig, dass im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze Zeichnungen und Karikaturen von Mohammed veröffentlicht werden dürfen?

    => 7x „Ja“ zu #WirSindRechtsstaat ?“

    Die Nachricht ging sowohl beim BMJV wie auch beim Testimonialpartner Mazyek und ZMD ein. Zeitgleich versandte das ifw gleichlautende Tweets. Beide Partner schweigen seitdem zu den sachlichen Nachfragen – trotz enormer Reaktion in den sozialen Medien. Warum wäre eine Beantwortung wichtig?

    Vor zehn Jahren äußerte Mazyek zwar bereits, das „Grundgesetz sei ‚wunderbar‘ und die Scharia kein Hindernis für Verfassungstreue“. Nun ist es das eine, das Grundgesetz und die säkulare Demokratie als Tatsache anzuerkennen. Das andere ist, ob und inwieweit sich Mazyek und die durch den ZMD vertretenen Muslime durch Koran, Sunna, und Scharia-Regelungen angespornt fühlen, sich nach besten Kräften dafür einzusetzen, die Gesellschaft und den Staat in eine islamgemäße Form nach den Vorstellungen und der Pflichtenlehre ihres Propheten Mohammed zu verwandeln.

    Es beginnt schon mit der Geschlechterapartheid, wie Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter in der Emma 11-12/2019 unter anderem auch zu Mazyeks ZMD ausführt. (…)

    https://weltanschauungsrecht.de/meldung/Regierungskampagne-Rechtsstaat-Islamverbandschef-Fragen

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    Politischer Totalschaden

    ifw am 06.11.2019

    (…) Vor nunmehr einem Monat, am 4. November 2019, trat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), als Botschafter für die Regierungskampagne „Wir sind Rechtsstaat“ an die Öffentlichkeit.

    Im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) entstand unmittelbar Verwunderung über diese ministerielle Kampagnenpartnerschaft. Denn frühere und aktuelle Äußerungen und Aktionen des ZMD-Vorsitzenden und der mutmaßlichen ZMD-Mitgliedsorganisationen ließen umfassende Zweifel an der Eignung aufkommen (Beispiele hier). Noch am selben Tag, am 4. November 2019, stellte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) 7 Verfassungsfragen zur Klärung an die Beteiligten (…). Noch am selben Tag, am 4. November 2019, stellte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) 7 Verfassungsfragen zur Klärung an die Beteiligten (…). ifw-Beirat Holm Putzke, Strafrechtsprofessor und CSU-Kreisvorsitzender in Passau, unterstützt die Aktion und sagt: „Von einem ‚Rechtsstaat‘-Botschafter des Justizministeriums ist es nicht zu viel verlangt, sich mit einem klaren Bekenntnis zu diesen sieben Punkten zu positionieren.“ (…)

    https://hpd.de/artikel/politischer-totalschaden-17498

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    Kampagne #WirSindRechtsstaat – Bundesregierung und Islamverbandschef: #WirSind(Scharia)Rechtsstaat

    Auf hpd humanistischer pressedienst am 27.05.2020

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    Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!

    Die sieben Verfassungsfragen, die jeder aufrechte Befürworter des Rechtsstaats mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten kann, liegen nun als „Erinnerungskärtchen“ für Politiker, Journalisten und interessierte Bürger vor. Jeder kann sie den Beteiligten bei passender Gelegenheit stellen. Im Bundestag, in Interviews, bei Podiumsdiskussionen und bei Bürgerversammlungen. Die Fragen lauten:

    Stehen der säkulare und weltanschaulich neutrale Rechtsstaat des Grundgesetzes und die Urteile staatlicher Gerichte aus Ihrer Sicht über den religiösen Rechtsnormen aus Koran, Sunna und den Scharia-Regelungen?

    Sollten aus Ihrer Sicht Nicht-Muslime und Muslime immer und überall ebenbürtige und gleichberechtigte Menschen sein?

    Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, denjenigen oder diejenige ihrer Wahl zu heiraten?

    Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen als Individuen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, sich immer und überall so zu kleiden, wie sie es für richtig halten?

    Gelten für Menschen, die sich vom Islam abwenden, aus Ihrer Sicht immer und überall das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?

    Gelten aus Ihrer Sicht für Homosexuelle das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?

    Finden Sie es richtig, dass im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze Zeichnungen und Karikaturen von Mohammed veröffentlicht werden dürfen?

    https://hpd.de/artikel/nichts-sehen-nichts-hoeren-nichts-sagen-18088

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    Die Achse des Guten / Gastautor / 25.11.2019

    Ein Scharia-Apologet ist Rechtsstaat

    Von Felix Perrefort und Thomas Maul.

    Ende September 2019 startete das Bundesjustizministerium eine aufwändige Imagekampagne. Hieß es früher, „Du bist Deutschland“, gilt nun: „Wir sind Rechtsstaat“. Diese PR-Aktion für den doch eigentlich selbstverständlichen Rahmen einer bürgerlichen Gesellschaft rief denn auch grundsätzliche Kritik hervor (…). Besonders heftigen Gegenwind provozierte die Bundesregierung dafür, mit Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des sogenannten Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), einen Vertreter des Verbandsislam zu hofieren, der als Aushängeschild des Rechtsstaats völlig ungeeignet ist. (…)

    Nun muss man sich allerdings gar nicht erst auf die Ergebnisse des Verfassungsschutzes beziehen, um zu erkennen, dass das Verhältnis vom „Zentralrat“ zum Rechtsstaat rein strategischer Natur ist; deutlich wird dies bereits durch aufmerksame Lektüre der vom ZMD veröffentlichten „Islamischen Charta“. In Reaktion auf den Terror vom 11. September 2001 teilte sie am 20. Februar 2002 – vor 17 Jahren – der Mehrheitsgesellschaft mit, „wie die Muslime zu den Fundamenten dieses Rechtsstaates, zu seinem Grundgesetz, zu Demokratie, Pluralismus und Menschenrechten stehen“. Noch heute verlinkt die Startseite des ZMD-Internetauftritts dieses Dokument. (…)

    Entsprechend “bejaht“ die Charta zwar das „aktive und passive Wahlrecht der Frau“, nicht aber die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die sexuelle Selbstbestimmung und die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter. Gründen solche bürgerlichen Individualrechte nämlich auf abstrakter Gleichheit, „gebietet“ es die Scharia in den Worten des Zentralrats, „Gleiches gleich zu behandeln, und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandeln“, was die alltägliche Lebensrealität deutsch-muslimischer Mädchen in trauriger Weise bezeugt.

    Skandalös ist somit nicht in erster Linie und nicht ausschließlich, dass die Bundesregierung mit Aiman Mazyek kooperiert, weil durch ihn vertretene Organisationen teilweise der Muslimbruderschaft nahestehen und durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Der andauernde Skandal ist vielmehr, dass die Regierungen der Bundesrepublik, seitdem sie Islamkonferenzen und Integrationsgipfel abhalten, aus Mazyek und seinem Zentralrat einen wichtigen und exponierten Vertreter der Belange von Muslimen gemacht haben, einen Ansprech- und Kooperationspartner, der erklärtermaßen islamisches Recht über bürgerliches stellt und letzteres nur insoweit respektiert, als das islamische Gesetz für Muslime in der Diaspora dies erfordert. (…)

    Bezeichnend ist, dass in der türkischen Sprache eine äquivalente Konstruktion zu „Islamist“ nicht existiert, obwohl die Grammatik sie zuließe. Verwendet wird stattdessen das Wort „şeriatçı“. Die Endungen -çı und -ci werden als Berufsbezeichnung verwendet („Elektriker“ übersetzt sich z.B. als „elektrikçi“).* Statt von einem „Islamisten“ spricht man also von jemandem, der berufsmäßig der Scharia nachgeht – und damit wäre der Verbandsislam eben auch hier treffend beschrieben. Es geht ihm um die schariatische Anpassung der „lokalen Rechtsordnung“, eine Verbesserung der „Verträge“ zugunsten orthodoxer Muslime. (…)

    Dass die Bundesrepublik vom „Zentralrat“ in seiner Charta faktenwidrig als „System“ begrüßt wird, „in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind“ – denn wenngleich nicht laizistisch, so ist es doch (noch) entschieden säkular –, und gleichzeitig ebenso faktenwidrig eine Vereinbarkeit von „den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung“ behauptet wird, kann nur heißen, die Harmonie zwischen Staat und Religion erst künftig herstellen zu wollen: als Schariatisierung der bürgerlichen Ordnung. Folgerichtig verkündete Mazyek die Vereinbarkeit von Scharia und Demokratie in der „Welt“ auch explizit. (…)

    Der islamischen Festlegung von Muslimen auf in erster Linie dem Islam unterworfene Rechtssubjekte kommt der staatsoffizielle Multikulturalismus entgegen, in dem Gesellschaft als Mosaik unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen gedacht wird, die dann um des Gesamtfriedens willen „zusammenhalten“ sollen. Ausdruck fand dieser zwangsharmonische und kritikfeindliche Minderheitenkitsch im Juni 2018 in einer Aktion, bei welcher Imame und Rabbis fröhlich und tolerant durch Berlin auf einem Tandem fuhren, um damit „gegen den Hass“ zu demonstrieren, dass Muslime und Juden doch von einander lernen könnten. (…)

    https://www.achgut.com/artikel/ein_scharia_apologet_ist_rechtsstaat

  23. Jacques Auvergne Says:

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    Die Taqwa (تقوى taqwā)

    Dem Gläubigen geziemt fürchterliche Gottesfurcht, von Zeit zu Zeit wird der Fromme zittern vor Angst.

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    „Ein Taqi zu werden, bleibt nicht allen Muslimen vorbehalten und der Weg dorthin ist dornig.

    Wie wandelst Du auf diesem Weg voller spitzer Dornen, die jederzeit bereit sind, Dich zu pieken und zu stechen?

    Würdest Du Dich nicht vor ihnen in Acht nehmen, ihnen ausweichen oder sie beseitigen?

    Lieber Bruder, liebe Schwester,

    das ist Taqwa!“

    http://www.al-islam.de/020801.htm

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    ___ps://www.youtube.com/watch?v=hWHk25-9crQ

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    got taqva? Eh Bruder, wie isses, haste Gottesfucht?

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    TAQWA to ALLAH
    „For He knows well the [secrets] of hearts“ – Quran 5:7

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    Koran 5:7

    Gedenkt der Gunst, die Gott euch erwiesen und der Verpflichtung, die Er euch auferlegt hat, als ihr sagtet: „Wir haben gehört und wir gehorchen“ und fürchtet Gott, Der alles weiß, was die Menschen verbergen!

    https://quran.com/5:7

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    for He knows well the [secrets] of hearts

    64:4

    He knows what is in the heavens and on earth; and He knows what ye conceal and what ye reveal: yea, Allah knows well the (secrets) of (all) hearts.

    Er weiß alles, was es in den Himmeln und auf der Erde gibt, und Er weiß, was ihr geheimhaltet und was ihr offen äußert. Gott kennt das Verborgene genau.

    http://corpus.quran.com/translation.jsp?chapter=64&verse=4

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    Taqwa bedeutet das Herz zu schmücken (mit Iman, Ilm und Ihsan), damit es Allah gefällt, sowie man sein Äußeres pflegt und verschönert, damit es den Menschen gefällt.

    Denn der Gesandte Allahs sagte: “Klammert Euch an die Taqwa, es beherbergt sehr viel Nutzen (an Gutem)“, überliefert in Musnad Ahmad ibn Hanbal.

    Taqwa bedeutet sich dem Götzendienst (Schirk, also äußerlich wie innerlich) zu enthalten. Nach dem Götzendienst (Schirk), vor dem man sich sehr hüte, ist es also die Sünde vor der man sich in Acht nehme.

    Was ist Taqwa (Gottesfurcht)?

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