150. Petition gegen das Gebetsraumurteil. Geschäftszeichen 5314/16

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

An das

Abgeordnetenhaus von Berlin

Petitionsausschuss

Niederkirchnerstr. 5

10111 Berlin

Nachrichtlich an

den Regierenden Bürgermeister von Berlin

Senatskanzlei

Jüdenstr. 1

10178 Berlin

Petition zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts AZ: VG 3 A 984.07 vom 29.09.2009 und zum dafür bestellten Gutachter Dr. Mathias Rohe

Geschäftszeichen 5314/16

22.10.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir ersuchen den Senat des Landes Berlin gegen das oben genannte Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum islamischen Gebet in den Räumlichkeiten einer staatlichen Schule wegen seines Präzedenzfallcharakters und seiner allgemeinen Bedeutung für das gesamte Bundesgebiet Revision einzulegen.

Begründung:

1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freiheitlich-demokratischer und säkularer Rechtsstaat

Zum Selbstverständnis freiheitlich-demokratischer, säkularer Staaten gehört die politische und weltanschauliche Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst und an staatlichen Einrichtungen. Das Berliner Neutralitätsgesetz, das konsequenteste in der Bundesrepublik, führt dazu Näheres aus. Als Garant dieser Verpflichtung zur Neutralität, die an die Tradition und die Prinzipien der Aufklärung, der französischen Revolution, der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 anknüpft, hat der Senat die Aufgabe, diese Neutralität zu schützen und durchzusetzen.

Die „geheiligte“ Pflichtenlehre des Islam, die Scharia fließt in die Verfassung vieler islamischer Staaten ein (Schariavorbehalt), in der Bundesrepublik Deutschland haben jedoch die Menschenrechte (New York 1948), die Grundrechte sowie abgeleitete Rechtsvorschriften absoluten Vorrang. Zu diesen Naturrechten gehört die Religionsfreiheit, auch die negative Religionsfreiheit hat bei uns Verfassungsrang. Kollidieren wie im vorliegenden Fall zwei Grundrechte, muss es zu einem Abwägungsvorgang kommen, der zum Ziel hat, einen angemessenen Ausgleich herzustellen und die widerstreitenden Grundrechtspositionen in praktische Konkordanz (1) zu bringen. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist besondere Bedeutung beizumessen, keinesfalls darf einem Rechtsgut generell Vorrang gegeben werden. Selbst wenn es Allah und Dr. Rohe anders sehen sollten (2): Wenn es um das Beten in der öffentlichen Schule geht, spielt die staatliche Neutralität sehr wohl eine Rolle.

Das nach seinem eigenen Anspruch nach Kohärenz und Totalität strebende Islamische Recht (Scharia) ist im säkularen Rechtsstaat in noch so kleinen Partikeln nicht zu Urteilsbegründungen heranzuziehen (zumal Schüler Yunus seinen ständigen Wohnsitz in Berlin hat), da die Scharia spätestens seit Abu Hamid al-Ghazali († 1111) als veritable, dabei alle Lebensbereiche regulierende Staatsgründung entworfen worden und „immerwährend“ zu verstehen ist und sie damit die Verfassung der Bundesrepublik und deren Rechtsstaatlichkeit für verzichtbar jedenfalls nachrangig erklärt.

Die Scharia ist nach Aussage des Großmuftis von Bosnien und Herzegowina Mustafa Cerić ewig und unverhandelbar (»perpetual, not negotiable and not terminable« (3)), sie ist, ihrer antiaufklärerisch-gegenmodernen Doktrin nach, nicht auf „profanes“ menschliches Tun zurückzuführen, sondern auf Gotterkenntnis im Sinne des Islam. Diese theozentrische Weltdeutung ist in freiheitlich-demokratischen Rechtsstaaten jedoch Privatsache und gehört nicht in das Hoheitsgebiet staatlicher Neutralität. Das Staatsvolk ist oberster Souverän, nicht die Gottheit.

Der geistliche Führer des besagten Großmufti Cerić heißt Yusuf al-Qaradawi, die Organisation beider Autoritäten ist das European Council for Fatwa and Research (ECFR). Das ECFR ist wenig anderes als die seelsorgerliche Lebenshilfe des Einflussbereiches der Muslimbruderschaft. Scheich al-Qaradawi verlangt, darin Necmettin Erbakan (Milli-Görüş-Bewegung) oder Tariq Ramadan völlig gleich, von jedem „Muslim“ die Einhaltung einer koranischen und schariatischen Orthopraxie, einer „absolut islamischen“ Lebensführung (und den Aufbau der entsprechenden Institutionen und Umwelten). Dieses Ziel ist jedoch nicht kompatibel mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Cerić besuchte im November 2008 die Penzberger Gemeinde um Imam Benjamin Idriz (4), Imam Idriz wird im November 2009 eine Fachtagung in der Evangelischen Akademie Tutzing inhaltlich mitbestreiten, die zum Thema: „Ausbildung von Imamen in Deutschland“ abgehalten und bei der auch Dr. Rohe sprechen wird.

Ebenso wie die Ausbildung von islamischen Religionslehrern geht auch die Ausbildung von Imamen mit einem sozusagen ewigen, irdisch gesprochen: einem nachhaltigen Finanzinteresse einher, um das ein Geflecht von Akteuren buhlt, dem schariaverharmlosende muslimische wie nichtmuslimische Dialogforen, Politikberater, Forschungsstellen und Schulbuchverlage in ökonomischer Abhängigkeit jedenfalls nicht neutral gegenüberstehen. Ein Beispiel für eine solche, sich womöglich auf die Produktion von Islamverharmlosung angewiesen sehende Lobby ist die Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht (GAIR) e.V. – Gründer: Mathias Rohe.

2. Zur Person von Dr. Rohe

Herr Dr. Rohe prangert die unveränderliche und „ewige“ Grundrechtswidrigkeit, die wohl noch auf lange Jahre in jedem organisierten Islam immanente und koranisch begründete Frauenfeindlichkeit leider nicht öffentlich an. Seine Argumentation folgt typischerweise diesem Muster:

»Ein Beispiel ist das einseitige Verstoßungsrecht (so genannter talaq) des Ehemannes nach islamischem Recht, das der deutschen Rechtsordnung widerspricht. Wird es im Ausland nach dortiger Vorstellung wirksam ausgeübt, kommt es darauf an, ob auch nach deutschem Recht die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben gewesen wären bzw. ob die Scheidung im Ergebnis den Interessen der Ehefrau entspricht; dann kann der talaq auch im Inland anerkannt werden, obwohl das Institut als solches nicht akzeptiert wird. Andererseits kann keine Anerkennung erfolgen, wenn die Ehefrau ihre Interessen bei dem Vorgehen nicht wahren konnte (5).«

Nein, so handeln Richter und Verwaltungsangestellte in der Bundesrepublik Deutschland definitiv nicht, für Demokraten gelten das Grundgesetz und die von ihm abgeleiteten Rechtsvorschriften. Deutschland hat die frauenfeindliche, menschenverachtende Praxis des at-talaq, der Verstoßung im Einklang mit Allahs eigenem Gesetz, in keiner Weise anzuerkennen oder zu berücksichtigen, sondern beispielsweise das verheiratete Ehepaar zu scheiden, der Frau Asyl zu gewähren, ihr ein eigenständiges Bleiberecht zu gewährleisten, Wohngeld auszuzahlen, die Flucht ins Frauenhaus zu ermöglichen. Die Frau hat juristisch in der BRD eben keinen Wali oder Mahram, keinen Vormund oder Aufpasser. Auch paschtunisches, albanisch-blutrechtliches oder kurdisch-jesidisches Stammesrecht wird von unseren Behörden nicht angewendet. Kein einziges deutsches Rechtsgebiet steht zur Disposition.

Anders als Rohe vorschlägt, ist „eine Angleichung an die Regelungen typischer Einwanderungsländer“ in Ergänzung zu den bisher geltenden Regelungen (etwa: über EGBGB und unsere grundsätzlichen Wertvorstellungen des Ordre Public hinausgehend) aus menschenrechtlicher und grundrechtlicher Sicht grundsätzlich problematisch und alles andere als wünschenswert. Selbst die Regelungen des EGBGB und Ordre Public sind den universellen Menschenrechten nachgeordnet, Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes sind unveränderlich. Beispielsweise haben wir eingewanderte Frauen und Mädchen aus der Sahelzone auch in den nächsten Jahren vor FGM (weibliche Genitalverstümmelung) zu schützen und in der BRD keinesfalls alle afrikanischen, „reinigenden, tugendhaften“ Traditionen oder lokales Stammesrecht anzuwenden. Vielmehr sind Einwanderer über das in Deutschland geltende Recht zu informieren und über die gesundheitlichen Nachteile der FGM aufzuklären. Auch die Scharia hat Frauen entrechtende, frauenfeindliche Vorschriften, ein fehlerhaftes Gerichtsurteil wie das zum koranisch erlaubten Prügeln der Ehefrau darf sich nicht wiederholen:

„Die Frau, eine Deutsche marokkanischer Abstammung, hatte den Marokkaner 2001 in dem nordafrikanischen Land «gemäß den Vorschriften des Korans» geheiratet, wie das Amtsgericht berichtete. Die Richterin hatte laut Amtsgericht argumentiert, sie sehe die Voraussetzung für eine Härtefallentscheidung nicht gegeben. Denn beide Parteien stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Dort sei es nicht unüblich, dass der Mann seiner Frau gegenüber ein Züchtigungsrecht ausübe (6).“

Rohe ist persönlich in die Gestaltung und Vermarktung des „Produktes“ Schariawissenschaft eingebunden, ist er doch tätig als Ausbilder von Islamwissenschaftlern, als Redner auf Fachtagungen wie bei der Evangelischen Akademie Tutzing November 2009 und als Funktionär bei der GAIR. Daher zweifeln wir die gesetzlich vorgeschriebene gutachterliche Neutralität in Bezug auf seine Person an, sobald es um das Thema Islam geht.

Wir Staatsbürger dürfen darauf Wert legen, dass ein Jurist und zeitweiliger Richter (am OLG Nürnberg im Nebenamt) wie Dr. Rohe in seinen Äußerungen die freiheitliche demokratische Grundordnung bewusst und begeistert, jedenfalls sehr dezidiert verteidigt. Wir haben leider den Eindruck gewinnen müssen, dass Dr. Rohe die Perspektive, Wortwahl und Weltdeutung der grundrechtswidrigen (Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen Michael Bertrams (7)) Scharia nicht lediglich im Bereich der vergleichenden Religionswissenschaft, rechtsstaatlich-aufklärungshumanistisch orientierten Psychologie oder warnend tätigen Sektenberatung verwendet und damit „rechtsstaatlich gebändigt“ sehen möchte, sondern im Bereich der Rechtssprechung verwendet wissen möchte, ausgerechnet im Bildungs- und Erziehungsbereich.

Noch ein Beispiel für die problematische Herangehensweise vom Dr. Rohe, Quelle wie oben DIK, wo der letzte Abschnitt übertitelt ist mit „Kein grundsätzlicher Gegensatz zwischen deutschem Recht und muslimischen Haltungen“:

»In vielen Teilen der islamisch geprägten Welt und vor allem im Westen finden sich Muslime, die auf der Grundlage ihrer Religion neue Interpretationen finden, welche sich in den unverzichtbaren Rahmen der Rechtsordnungen, die sich den Menschenrechten verpflichtet fühlen, einfügen.«

Da steht der Rechtswissenschaftler im Widerspruch zu Mustafa Cerić, der die Scharia für immerwährend, nicht verhandelbar und unveränderlich hält, „neue Interpretationen“ darf es also nach der Aussage des bosnischen Großmuftis gar nicht geben. Möchte Rohe der sunnitischen Autorität widersprechen?

Dass Rohe vernachlässigt, vor dem „Scharia-Islam“ (Bassam Tibi) zu warnen, belegt eine sorgfältige Lektüre seines äquidistanten Buches »Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart« (2009) ebenso anschaulich wie seine wiederholt öffentlich getätigten, hoch provokante Aussagen wie: „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an“, „Das islamische Recht ist auch ein Recht“ oder die Stellungnahme zum Mittagsgebet eines 16jährigen Schülers in Deutschland. Rohe sieht sich nicht in der Lage, prägnant zum Nötigenden Heiratsvormund (Wali Mudschbir = Scharia) oder zur schafiitischen FGM (indonesisch, auch Scharia) auf Distanz zu gehen, anders als der Durchschnittsbürger hätte der Professor für Rechtsvergleichung die Gelegenheit dazu.

Einem gerichtlich bestellten Gutachter sollte auf die Forderungen der totalitären Scharia etwas mehr einfallen als die dürren Sätze: „Das islamische Recht ist auch ein Recht“ oder „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an“.

3. Das Gebetsraumurteil aus sozialpädagogischer Sicht

Das Schulleben betreffend sollte es uns darauf ankommen, eine „religiöse“ Spaltung der Lehrenden und Lernenden in Kollektive zu verhindern. Auch am Diesterweg Gymnasium in Berlin-Gesundbrunnen gilt es, dafür Sorge zu tragen, dass die einer geheiligten Apartheid gleichkommende, in der Logik der islamischen Orthodoxie unumgängliche Aufteilung der Schülerschaft in nichtmuslimische Schüler und „Muslimschüler“ und dann noch einmal in „Jungen und Mädchen mit ihren geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Verhaltensvorschriften“ unterbunden wird.

Der Presse ist zu entnehmen, dass es am Diesterweg-Gymnasium in der Vorvergangenheit bereits zu Unfrieden gekommen war, als einige Jungen besagter Schule den Mädchen das Beten im improvisierten Gebetsraum verweigert hatten, eben auch, weil beim schariakonformen Gebet die Geschlechtertrennung durchzusetzen ist und die Mädchen ohnehin keine islamisch korrekten Kopftücher getragen hatten (8). Die Mädchen hätten den Gebetsraum „entweiht“, wie die streng sunnitischen Jungen es zu formulieren beliebten, daraufhin kam es sogar zu einer Prügelei (9). Ein Gebet, das seit 1.400 Jahren als Gruppenereignis choreographiert ist, würde auch an Berlins Schulen eine Demonstrationen „islamisch korrekten“ Verhaltens bedeuten. Alle islamische Orthopraxie geht mit einem unzumutbar hohen Konformitätsdruck einher, säkular denkenden muslimischen Eltern und deren Kindern wird das Argumentieren zusätzlich erschwert; was denken bekennende oder verdeckte Ex-Muslime? Droht Berlins zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten Schulgeländen die Herrschaft der Frommen?

Deutschlands im KRM zusammengefasste Islamverbände mögen dem Anspruch der saudi-arabischen Wahhabiten oder der ECFR-Scheichs um Herrn al-Qaradawi leider bis heute nicht widersprechen (zum KRM: „wenn islamische Kreise, die das Grundgesetz unter die Scharia stellen wollen … (10)“). Wie der KRM war auch Mathias Rohe Teilnehmer der Deutschen Islamkonferenz (DIK) (11).

Jeder nichtbetende Schüler wird womöglich als Islamverweigerer sprich als „Ungläubiger“ stigmatisiert, als Gegner der Ordnung Allahs und damit als ein Mensch geringeren sittlichen Wertes. Darüber hinaus drohen nichtbetende Mädchen als „Schlampen“ diskriminiert zu werden. Den säkular denkenden Mädchen und Jungen muslimisch sozialisierter Eltern droht die Stigmatisierung seitens der „rechtgläubigen“ Meinungsmacher, was den Schulfrieden gefährdet und die „muslimischen“ Mädchen dem erhöhten Risiko aussetzt, von der Schule abgemeldet und arrangiert verheiratet / zwangsverheiratet zu werden.

Der klassischerweise das islamische Gebet akustisch umrahmende Gebetsruf und sein Befolgungsritual selbst dürfen wir bis zur glaubhaften Außerkraftsetzung von Scharia und Fiqh als einen Ruf nach der lokalen Implementierung einer frauenfeindlichen Sexualpolitik verstehen mit inhumanen Folgen wie Zweit- bis Viertfrau, Verstoßung der Ehefrau, das weltweit zulässige islamische Heiratsalter neun- bis dreizehnjähriger Bräute sowie Ehefrauen und Töchter, die bei Ungehorsam verprügelt werden dürfen. Der Gebetsruf ist eine Verpflichtung zur Einhaltung, Verfestigung und Ausbreitung einer letztlich überall, nicht nur im Privatbereich durchzusetzenden „religiösen“ Lebensweise, in der die Frau nur halb so viel erbt wie ein Mann und die Aussage von zwei Frauen vor (Fiqh )Gerichten so viel gilt wie die eines Mannes.

Das Gebetsritual ist also keineswegs Privatsache, sondern hoch politisch als der Nukleus einer islamischen Staatlichkeit, in der die Frau als „naturhafte“ Verführerin mit einem Hidschab (Schleier) „bedeckt“ werden muss und ihr Großvater väterlicherseits oder biologischer Vater sie als Wali Mudschbir (Malaysia: wali mujbir) in die erste Ehe auch gegen ihren Willen verheiraten darf (12).

Islamisch betende Jungen an staatlichen Schulen verkörpern handelnd die Sexualdoktrin von Scharia und Sunna, die jedem „muslimischen Mädchen“ derselben Schule ein jetziges oder künftiges Leben als Single, Lesbe oder Ehefrau eines Polytheisten oder Atheisten nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen „muslimische Jungen“ die gegenmoderne, repressive und geheiligt homophobe Sexualdoktrin der Scharia zurückweisen. Beides erzeugt einen Konformitätsdruck, lädt zu Heuchelei, Denunziation und Spitzelwesen ein. Das öffentlich sichtbar werdende islamische Gebet ist ein Politikum allerersten Ranges, welches unter anderem auch die reaktionäre Doktrin von der Existenz eines schmerzlichen Höllenfeuers und eines (nun auch in Berliner Schulen?) irdisch aktiven Teufels (Azazil, Iblis) „toleriert“.

Beim einmaligen Mittagsgebet von 13:30 bis 13:40 Uhr im eigens aufgeschlossenen Gruppenraum »205 m« wird es nicht bleiben, vielmehr wird das Einhalten der gottgewollten Tugendhaftigkeit von „kleinen Religionswächtern“ kontrolliert werden: Wie von der Gottheit befohlen Beten, in Schulgebäuden Mittags beten, Freitagsgebet auf die täglich wechselnde Minute genau einhalten, Jungenbeten in mädchenfreier Zone, mit einem Schleier plus Gebetsgewand „bedeckt“ betende Mädchen, jedes Beten nur nach ritueller Waschung „gültig“, islamrechtlich einwandfreie Waschgelegenheiten in jeder Schule zum Herstellen der rituellen Reinheit ohne die ein Gebet „ungültig“ ist, Gender-Apartheid zunächst im Sexualkunde, Sport- und Schwimmunterricht und natürlich beim Beten, Mädchen- und Lehrerinnenkopftücher allüberall als „religiöse“ Pflicht. Auch wer im Fastenmonat einen Schokoriegel ist, „bekommt schon mal Ärger“, weiß man am Diesterweg-Gymnasium (FN 9). Wir haben die Stellungnahme der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V. (AABF) zum Berliner Gebetsraumurteil mit Freude vernommen und zitieren aus dieser:

»Schon heute lastet ein enormer Druck auf Alevitischen Schulkindern in Deutschland, beispielsweise wenn sie während des Fastenmonats Ramadan nicht mit fasten. Die Grenzen des Mobbing sind hier sehr schnell überschritten. Alle Schulkinder, somit auch nichtpraktizierende muslimische Schulkinder müssen das Recht haben, vor einer werbenden und demonstrativen Religionsausübung geschützt zu werde (13).«

Das Urteil zum islamischen Beten in öffentlichen Schulen scheint uns die verhaltensbezogene, religiöse und sexuelle Selbstbestimmung aller am Schulleben Beteiligten, auch der nichtmuslimischen Schülerinnen und Schüler sowie aller Lehrerinnen und Lehrer nicht ausreichend zu würdigen. Es ignoriert das Neutralitätsgebot des Staates in öffentlichen Einrichtungen und übersieht die besondere Manipulierbarkeit und Verletzbarkeit von Kindern und Jugendlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin in der Lernförderung mit Kindern mit und ohne Migrationshintergrund

Edward von Roy

staatlich anerkannter Diplom-Sozialpädagoge / Diplom-Sozialarbeiter (FH)

»Nicht das Kind

einer äußeren Ordnung unterwerfen,

es vielmehr sich frei entfalten und

spontan entwickeln lassen, wird zur

pädagogischen Maxime schlechthin.«

Adolph Diesterweg

UPDATE. An alle Freunde, Leser und Unterstützer. Der Tagesspiegel meldet am 18.11.2009 ‚Der Streit um das Beten an Berliner Schulen geht offenbar in eine neue Runde. Nach Tagesspiegel-Informationen will die Senatsschulverwaltung bis spätestens Freitag [20.11.2009] Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom September einlegen, mit dem einem muslimischen Schüler eines Weddinger Gymnasiums erlaubt worden war, seiner religiösen Gebetspflicht nachzukommen.‘

Inzwischen scheint die Berufung eingelegt worden zu sein, wie der gedruckte Tagesspiegel vom 20.11.2009 berichtet. Fatina Keilani, Jost Müller-Neuhof: ‚Richter müssen erneut über Gebete an Schulen entscheiden‘

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Landespolitik-Wedding-Gebetsraumurteil;art124,2954500

(1)

http://de.wikipedia.org/wiki/Praktische_Konkordanz

(2)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Wedding-Gebet-Islam-Schulen;art126,2911886

(3)

http://springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

(4)

http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/bosniens-grossmufti-ceric-besucht-penzberg-21472.html

(5)

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/cln_110/nn_1318688/sid_C4BFC84312FE3728D6D24587020B803F/SubSites/DIK/DE/Themen/Religionsfreiheit/Scharia/scharia-inhalt.html?__nnn=true

(6)

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/591634.html?Richterin:_Pruegel_fuer_Ehefrau_ist_hinnehmbar

(7)

http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&news[id]=2381&news[image]=1&news[action]=detail

(8)

http://www.bz-berlin.de/archiv/warum-klagte-der-berliner-schueler-yunus-eigentlich-auf-beten-in-der-schule-article602989.html

(9)

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/140914/140915.php

(10)

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E5F1623A938A84127960F232FFC26433B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

(11)

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/cln_110/nn_1318688/sid_C4BFC84312FE3728D6D24587020B803F/SubSites/DIK/DE/DieDIK/Plenum/Interviews/InterviewRohe/interview-rohe-inhalt.html?__nnn=true

(12)

http://www.kpwkm.gov.my/new_index.php?page=faq_content&code=4&faqtitleID=5&lang=eng

(13)

http://www.alevi.com/pressemeldung+M55dc2faf715.html

8 Antworten to “150. Petition gegen das Gebetsraumurteil. Geschäftszeichen 5314/16”

  1. Eifelginster Says:

    Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29.09.2009 zum Thema islamisches Schülergebet und schulischer Gebetsraum, Aktenzeichen VG 3 A 984.07

    Gebetsraumurteil Diesterweg-Gymnasium, Islamverharmloser Mathias Rohe. Drei Presseberichte, welche die Scharia nicht als grundrechtswidrig anprangern, man lese sie auf das Stichwort EINZELFALL (Hervorhebung von mir)

    »Werden bald auch an anderen Schulen Gebetsräume eingefordert? … Wir bräuchten eine große Halle, um dies allen zu ermöglichen“, sagt Marlis Meinicke-Dietrich von der Röntgen-Realschule in Neukölln. „Dabei haben wir noch nicht einmal genug Räume für den Ganztagsbetrieb.“ Senator spricht von einer EINZELFALL-Entscheidung. Reinald Fischer von der Liebig-Hauptschule in Neukölln: „Gebete gehören in die Gotteshäuser!“ Diskussion auch in der Politik. „Das Urteil ist Gift für die Integration und wird die Kluft zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen in dieser Stadt vertiefen“, so der bildungspolitische Sprecher der Grünen Özcan Mutlu.«

    http://bb.focus.de/focus/t=Bald+Gebetsraeume+in+unseren+Schulen-97702&start=0

    »Die Haltung des Schülers sieht der Erlanger Islamwissenschaftler und Jurist, Mathias Rohe, als „plausible Meinung im Spektrum der Religionsfreiheit“. Rohe sagte vor dem Gericht als Experte aus. Es handele sich nicht um einen Extremisten, „der auf Biegen und Brechen“ etwas durchsetzen wolle. Er sieht in dem Streit einen EINZELFALL. Der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Schulleiter, Wolfgang Harnischfeger, bezeichnete das Urteil gegenüber der Abendschau „als der Integration nicht förderlich“ und sieht große Probleme auf die Schulen mit einem hohen Anteil von Schülern nichtdeutscher Herkunft zukommen:. „Dann müssen nicht Gebetsräume her, sondern dann müssen wir die Turnhallen öffen.“ Das Gericht geht nicht davon aus, dass nun eine „breitere Schülerschaft“ einen Gebetsraum fordern könnte.«

    http://blog.rbb-online.de/roller/abendschaublog/entry/weddinger_schule_muss_gebetsraum_einrichten

    »Die Neutralitätspflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten, etwa der Abhaltung eines Schulgebets als schulische Veranstaltung. Sie gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen, auch nicht, um Andersgläubige oder Nichtgläubige in ihrer negativen Bekenntnisfreiheit zu schützen. Dies gelte jedenfalls solange, wie durch organisatorische Vorgaben eine ungewollte Konfrontation vermieden werden könne. Richter sehen keine Konflikte im Schulalltag. Das Gericht konnte im konkret zu prüfenden EINZELFALL nicht erkennen, dass die vom Beklagten beschriebenen Konflikte im Schulalltag zwischen Schülern verschiedener Religionszugehörigkeit durch das Verhalten des Klägers verursacht oder vertieft werden. Eine aktuelle Gefahr, dass von einer breiteren Schülerschaft räumliche Möglichkeiten zur Gebetsverrichtung eingefordert werden könnten, die wegen der knappen Raumausstattung nicht zu realisieren seien, sah das Gericht ebenfalls nicht.«

    http://www.kostenlose-urteile.de/Gebetsraum-fuer-islamisches-Gebet-in-der-Schule—Muslimischer-Schueler-darf-in-der-Schule-beten.news8539.htm

  2. Eifelginster Says:

    Heute in sechs Tagen, am Donnerstag soll die Entscheidung fallen:

    „Streit um Gebetsräume: Schüler stellten Wachen. Am Theodor-Heuss-Gymnasium kämpfen Jugendliche um separaten Raum. Auch an anderen Schulen häufen sich die Anträge junger Muslime

    Berlins Schulen erwarten erhebliche Konsequenzen, falls das Oberverwaltungsgericht nächste Woche den Anspruch eines Schülers auf Einhaltung seiner muslimischen Gebetszeiten bestätigt. Etliche Eltern und Schüler hätten in den vergangenen Monaten Anträge gestellt und seien nur mit Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren bereit gewesen, sich noch zu gedulden, hieß es am Donnerstag etwa aus Schulen in Mitte. Dort sind neben dem Diesterweg-Gymnasium u. a. Theodor-Heuss-, Menzel- und Kleist-Gymnasium sowie die Ernst-Reuter-Gesamtschule betroffen.“

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-um-gebetsraeume-schueler-stellten-wachen-auf/1842882.html

  3. Chronist Says:

    ::

    bei hpd lesen wir Gedanken zum Gebetsraumkonflikt Diesterweg-Gymnasium – allerdings wird es bei ansteigender Schariatisierung so sein, dass nicht das Beten den Schulfrieden stört, sondern das Nichtbeten, und wer sich gar als Gebetsverhinderer betätigt, führt, orthodox islamisch gesehehen, Krieg gegen die Religion und, postmodern betrachtet, bläst zum Religionskrieg:

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Urteil (unter II. 2. b) dd)) folgendes ausgeführt: „Die Glaubensfreiheit des Klägers und seine daraus herleitbare Berechtigung, auch in der Schule sein Gebet zu verrichten, finden ihre Schranke aber in dem Gebot, den Schulfrieden zu wahren.“

    Zur konkreten Situation an dem vom Schüler besuchten Gymnasium hat es unter Bezugnahme auf die vom Berliner OVG getroffenen Feststellungen festgehalten: „Nach diesen Feststellungen ist an dem D.-Gymnasium unter den Schülern eine Vielzahl von Religionen und Glaubensrichtungen vertreten. Aufgrund dieser heterogenen Zusammensetzung der Schülerschaft sind unter den Schülern teilweise sehr heftige Konflikte ausgetragen worden, die von Vorwürfen gegen Mitschüler ausgingen, diese seien nicht den Verhaltensregeln gefolgt, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Korans ergäben, wie beispielsweise dem Gebot, ein Kopftuch zu tragen, Fastenvorschriften einzuhalten, Gebete abzuhalten, kein Schweinefleisch zu verzehren, „unsittliches Verhalten“ und „unsittliche Kleidung“ sowie persönliche Kontakte zu „unreinen“ Mitschülern zu vermeiden. Aus derartigen Anlässen sei es etwa zu Mobbing, Beleidigung, insbesondere mit antisemitischer Zielrichtung, Bedrohung und sexistischen Diskriminierungen gekommen. Hierauf aufbauend hat das Oberverwaltungsgericht den Schluss gezogen, die ohnehin bestehende Konfliktlage würde sich verschärfen, wenn die Ausübung religiöser Riten auf dem Schulgelände gestattet wäre und deutlich an Präsenz gewönne.“

    Das OVG Berlin hatte noch umfassendere Ausführungen zum Mobbing-Verhalten der religiösen Schüler gemacht, die die anderen Schüler und insbesondere Schülerinnen beleidigten (auch mit antisemitischer Zielrichtung), bedrohten und sexistisch diskriminierten, ein Mädchen, das während der Fastenzeit einen Müsliriegel aß, als „minderwertige Muslimin“ beschimpften, Schülerinnen, die als Alevitinnen kein Kopftuch trugen, anpöbelten und dazu aufforderten, den Kontakt zu geschminkten Schülerinnen abzubrechen. Schüler mit Migrationshintergrund bezeichneten solche ohne einen solchen Hintergrund als zu weich, als Personen, die man unterdrücken müsse, andere wurden als „Schweinefleischfresser“ und „Scheiß-Christen“ bezeichnet und jüdische Schüler wagten schon gar nicht, ihre Religionszugehörigkeit bekannt werden zu lassen.

    Zwar ist nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts die Schule durchaus gehalten, religiös motivierten Konflikten mit erzieherischen Mitteln zu begegnen, möglichst eine gütliche Regelung zu treffen, doch sind hier nicht allzu strenge Anforderungen anzulegen, da „der übergeordnete Zweck der staatlichen Veranstaltung Schule … im Interesse des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule, für alle Schüler einen geordneten Unterrichtsablauf sicherzustellen“ beachtet werden müsse. Diesem eigentlichen Zweck der Schule seien alle Schüler verpflichtet; der Einzelne müsse um dieses Zweckes willen in einer solchen Lage auch auf ein an sich erlaubtes Verhalten verzichten, ohne das es darauf ankomme, ob ihm der Vorwurf gemacht werden könne, gerade er störe schuldhaft den Schulfrieden.

    Folgen für die Schulpraxis: Wollen Schüler religiöse Zeremonien (Gebete u. ä.) in einer öffentlichen Schule veranstalten, so ist dies zwar nicht grundsätzlich unzulässig, doch findet dieses Vorhaben seine Grenze in einer konkret bevorstehenden Gefährdung des Schulfriedens. Welcher Religionszugehörigkeit die betreffenden Schüler sind, ist dabei unerheblich, so dass es sich um Muslime, Christen oder Angehörige anderer religiöser Richtungen handeln kann.

    Bestehen in der Schule bereits solche Konflikte, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht genannt worden sind, begründet jede geplante Durchführung von schulöffentlich abgehaltenen Gebeten die konkrete Gefahr der Verschärfung dieser Konflikte; die Abhaltung der Gebete ist somit wegen Gefährdung des Schulfriedens zu untersagen. Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass die vom Gericht genannten herabsetzenden Verhaltensweisen von Schülern untereinander jedenfalls an Schulen mit multikultureller Schülerzusammensetzung (mit verschiedenen Religionen und Glaubensrichtungen) in Ballungsgebieten mehr oder weniger massiv vorhanden sind, so dass stets Schulgebete zu untersagen sind. …

    Die vom OVG Berlin und vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigten Verhaltensweisen der den religiösen Kreisen angehörenden Schüler zeigen, dass jedenfalls Toleranz und eine Orientierung auf ein friedliches und gleichberechtigtes Miteinander mit den anderen Schülern nicht zum Weltbild und nicht zum Umgangsstil dieser Personen gehören. Das Verlangen nach Einräumung von Gebetsmöglichkeiten in der Schule und ein Klima des Hasses gegenüber Andersdenkenden werden stets miteinander zusammenhängen, so dass dem religiösen Begehren Einhalt geboten werden kann.

    Es zeigt sich bei genauer Betrachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, dass auch nach dieser Entscheidung durchaus gute Möglichkeiten bestehen, öffentliche Gebetsvorstellungen von Schülern in öffentlichen Schulen zu unterbinden. Vorhanden sein muss nur der Wille von Schulleitern und Lehrern, religiöse Spektakel und religiöse Propaganda in der Schule zu unterbinden.

    Beten einerseits und Verteufelung des Andersdenkenden andererseits gehen – wie schon so oft in der Weltgeschichte – Hand in Hand. Für die diesem Geist entspringenden Verhaltensweisen darf in einer Gesellschaft, die sich zu den unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, niemandem Gelegenheit gegeben werden. Auch nicht aus falsch verstandener „Toleranz“.

    aus: Walter Otte: Schulfrieden – Nichts Neues zu Schulgebeten
    in: hpd 08.11.2012 · Nr. 14304

    http://hpd.de/node/14304?page=0,0

    http://hpd.de/node/14304?page=0,1

    ::

  4. Machandelboom Says:

    In einem behördeninternen Papier heißt es, vor allem Mümmelmannsberg „scheint im Fokus organisierter islamistischer Aktivitäten“ zu stehen. Doch auch andere Stadtteile kämpfen mit dem Problem. Der MOPO liegt ein Hintergrundpapier des „Landesinstituts Lehrerbildung und Schulentwicklung“ (gehört zur Schulbehörde) vom Dezember 2013 vor. Titel: „Religiös gefärbte Konfliktlagen an Hamburger Schulen“.

    Darin wird ein erschreckendes Bild gezeichnet. Schüler werden unter Druck gesetzt, wenn sie kein Kopftuch tragen oder am Schwimmunterricht teilnehmen. Lehrer berichten von religiös motivierter Gewaltandrohung, von Diskriminierung und ständigem Ärger wegen „des Essens, des Sportunterrichts, der Gebetsmöglichkeiten an Schulen“ sowie den Inhalten des Religionsunterrichts.

    Mädchen dürfen plötzlich im Unterricht der Grundschule weder tanzen noch spielen, Schüler fahren nicht mit auf Klassenreise, in Freundschaftsbüchern findet sich salafistische Propaganda, die besonders radikal ist. Ein alevitischer Schüler wurde so sehr gemobbt, dass ihn seine Eltern von der Schule nahmen. …

    aus: Islamisten unterwandern Schulen
    in: MoPo (Hamburger Morgenpost) 17.02.2014

    http://www.mopo.de/nachrichten/behoerden-papier-islamisten-unterwandern-schulen,5067140,26230218.html


    CDU fordert
    Senat soll Islamisten-Papier offenlegen

    MoPo 20.02.2014

    Schülerinnen, die unter Druck gesetzt werden, wenn sie kein Kopftuch tragen, religiös motivierte Gewaltandrohung und ständiger Ärger wegen „des Essens, des Sportunterrichts, der Gebetsmöglichkeiten an Schulen“ sowie der Inhalte des Religionsunterrichts – nur ein paar Beispiele für die Probleme an Hamburger Schulen mit radikalen Gruppen, die das interne Papier des „Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung“ benennt.

    … Karin Prien fordert Schulsenator Ties Rabe (SPD) in einem Brief auf, den internen Vermerk den Fachleuten der Bürgerschaft „umgehend zur Verfügung zu stellen“. Der Schulausschuss müsse sich damit befassen. …

    Die große Frage: Wie bereitet man Lehrer auf die brisante Problematik vor? Von einer Schule heißt es, „dass sich eine deutliche Anspannung und Besorgnis in Kollegium und Schulgemeinschaft feststellen lasse“. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht Handlungsbedarf. …

    Schulbehörden-Sprecher Peter Albrecht bestätigt die Entwicklung … Die Behörde unterstütze Lehrkräfte und Schulleitungen gezielt mit Beratung durch Experten des Landesinstituts. Bei Bedarf würden auch das Landeskriminalamt und der Verfassungsschutz hinzugezogen.

    http://www.mopo.de/nachrichten/cdu-fordert—senat-soll-islamisten-papier-offenlegen,5067140,26256284.html

  5. Jacques Auvergne Says:

    Nutzungsordnung für den Raum der Stille an der TU Dortmund (§ 4) „Der Raum der Stille ist weltanschaulich und religiös neutral zu halten. Religiöse Symbole, Zeichen oder Ähnliches dürfen nicht aufgestellt oder angebracht werden.“

    „in dem Raum, entgegen der Nutzungsordnung, diverse Gebetsteppiche und Korane gelagert“

    „Männer wiesen Frauen darauf hin, dass sie nur einen kleinen Teil des Raumes nutzen dürften.“

    „wurden mehrfach weibliche Besucher des Raumes am Eingang von männlichen muslimischen Nutzern abgefangen und darauf hingewiesen, dass sie nur Zugang zu einem kleineren, optisch und tatsächlich abgegrenzten Raumteil hätten, der größere Raumteil sei nur Männern vorbehalten.“

    „Flugblätter in arabischer Schrift und deutschsprachige Belehrungen […], die unter anderem Hinweise enthielten, wie sich Frauen zu kleiden und zu benehmen hätten (z. B. Tragen eines Kopftuches, Verzicht auf Parfüm, etc.).“

    „die Verwendung von Raumteilern zur Geschlechtertrennung“

    „Vor diesem neuerlichen Ärger hatten Muslime schon vor wenigen Jahren Frauen mit Flugblättern in dem Raum darauf hingewiesen, dass sie Kopftücher tragen und auf Parfüm verzichten müssten.“
    _
    _
    _

    Von Muslimen vereinnahmt: TU Dortmund schließt nach Religionsärger „Raum der Stille“

    FOCUS, 05.02.2016

    Die TU Dortmund hat ihren „Raum der Stille“ geschlossen. Er sollte eigentlich Platz für Gebete und Meditation bieten. Doch Muslime funktionierten ihn für ihre Zwecke um. Männer wiesen Frauen darauf hin, dass sie nur einen kleinen Teil des Raumes nutzen dürften. […]

    In einem Offenen Brief […] machte das Rektorat jetzt darauf aufmerksam, dass der Raum nicht von Muslimen für eigene Zwecke umfunktioniert werden könne. Deshalb werde der Raum geschlossen und künftig für Lehre und Forschung oder als Babyraum genutzt, kündigte das Rektorat in dem Brief an, der sich auf den Protest einiger muslimischer Studenten gegen die Schließung bezog.

    Besucher des Raumes hatten sich darüber beklagt, dass der Großteil abgetrennt und mit Gebetsteppichen und Korane versehen worden sei. Weibliche Besucher seien am Eingang von männlichen muslimischen Nutzern darauf hingewiesen worden, dass sie nur Zugang zu einem kleinen Teil hätten. „Das ist ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau“, sagte Uni-Sprecherin Eva Prost am Freitag. Zuvor hatten die „Ruhr Nachrichten“ berichtet.

    „Gleichberechtigung von Mann und Frau ist ein unantastbarer Kernbereich“

    Vor diesem neuerlichen Ärger hatten Muslime schon vor wenigen Jahren Frauen mit Flugblättern in dem Raum darauf hingewiesen, dass sie Kopftücher tragen und auf Parfüm verzichten müssten.

    Das Rektorat verbat sich in dem Schreiben an die Kritiker der Raumschließung Vorwürfe der Diskriminierung und des antiislamischen Rassismus. „Ihre Anmerkungen zur Bedeutung der Integration greifen wir gerne auf und erlauben uns zu ergänzen, dass hierzu die Kenntnis und Akzeptanz der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze gehört, an die wir alle gebunden sind. Gleichberechtigung von Mann und Frau ist dabei ein unantastbarer Kernbereich“, heißt es im Schreiben.

    http://www.focus.de/regional/dortmund/gebetsteppiche-und-korane-gelagert-muslime-machten-sich-breit-tu-dortmund-schliesst-nach-religionsaerger-raum-der-stille_id_5264970.html

    _
    _

    TU Dortmund
    Das Rektorat
    03.02.2016

    Per E-Mail
    Herren
    Emrullah Yildiz [Emrullah Yıldız]
    Azad Yazgan
    Philippe André Marquardt [Philippe Marquardt]
    im Hause

    […] wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 26.01.2016 […] Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass Sie sich in Ihrem Schreiben gegen eine Diskriminierung bestimmter Gruppen von Studierenden aussprechen, denn genau um diese Diskriminierung zu vermeiden, war die Schließung des Raumes erforderlich. […]

    Nutzungsordnung für den Raum der Stille an der TU Dortmund

    § 4 Erscheinungsbild des Raumes

    Der Raum der Stille ist weltanschaulich und religiös neutral zu halten. Religiöse Symbole, Zeichen oder Ähnliches dürfen nicht aufgestellt oder angebracht werden. Es ist nicht gestattet, Aushänge, Broschüren, Flyer oder Ähnliches mit religiösem oder weltanschaulichem Bezug innerhalb oder in unmittelbarer Nähe des Raumes auszulegen oder aufzuhängen.

    […]

    Nachdem die Nutzung des Raumes entsprechend seiner Zweckbestimmung in den ersten Monaten nach Eröffnung geräuschlos verlief und die vielen anfänglichen, sehr kritischen Stimmen, die vor einer „Übernahme des Raumes durch Muslime, einer Umwidmung in einen Gebetsraum sowie einer Verdrängung andersgläubiger Besucher“ warnten, verstummt waren, kam es in der Folgezeit bedauerlicherweise zu einem ersten massiven Verstoß gegen diese Nutzungsordnung und die Zweckbestimmung des Raumes.

    Eine Begehung durch den AStA ergab nämlich, dass in dem Raum, entgegen der Nutzungsordnung, diverse Gebetsteppiche und Korane gelagert wurden sowie Flugblätter in arabischer Schrift und deutschsprachige Belehrungen auslagen, die unter anderem Hinweise enthielten, wie sich Frauen zu kleiden und zu benehmen hätten (z. B. Tragen eines Kopftuches, Verzicht auf Parfüm, etc.). Ferner wurde die Nutzung durch externe Dritte im Rahmen von Gruppenveranstaltungen sowie die Verwendung von Raumteilern zur Geschlechtertrennung festgestellt. […]

    […] wurden mehrfach weibliche Besucher des Raumes am Eingang von männlichen muslimischen Nutzern abgefangen und darauf hingewiesen, dass sie nur Zugang zu einem kleineren, optisch und tatsächlich abgegrenzten Raumteil hätten, der größere Raumteil sei nur Männern vorbehalten. Eine anschließend von uns durchgeführte Ortsbesichtigung ergab, dass die raumhohen, stabilen Regale umgestellt worden waren und als Raumteiler dienten, die den Raum, beginnend am Eingang, in einen größeren hellen und einen kleineren dunklen Bereich aufteilten. Über diese Regale waren zusätzlich Decken gehängt, womit sichergestellt wurde, dass eine Blickverbindung von einem Raumteil in den anderen nicht möglich war. […]

    Ihre Ansichten bezüglich einer angeblichen Verhöhnung, einer Diskriminierung, einem antiislamischen Rassismus oder einem Generalverdacht weisen wir aus den genannten Gründen auf das Schärfste zurück.

    Mit freundlichen Grüßen
    (gez.)
    (Das Rektorat)

    Klicke, um auf Antwort-Petition_Raum-der-Stille_020316.pdf zuzugreifen

    _
    _

    13.12.2013 / Cuma dersimizi Azad Yazgan hazırladı.

    IFa e.V – Islamische Bildung & Kultur für Familien
    Moderatoren: Azad Yazgan und Merve Yazgan. Sprache: Der Vortrag wird in türkischer Sprache gehalten. Datum: 28.02.2013 |

    _ttp://ifa-ev.net/index.php/87-aktivitaeten/veranstalltungen

    Top keywords used with ‚13.12.2013 / Cuma dersimizi Azad Yazgan hazırladı. ‚

    IFa – Islamische Bildung & Kultur für Familien e.V.

    13.12.2013 / Cuma dersimizi Azad Yazgan hazırladı. Konusu; Almanya’nın NRW eyaletinde bulunan universitelerinde müslüman öğrencilerin faaliyetleri idi. Ayrıntılı bilgi ve fotograflar içeren değerli çalışmasında bizlere Münster, Dortmund, Bochum, Essen, Duisburg, Köln ve Aachen üniversitelerindeki Müslüman öğrencilerin çalışmalarını ve mekanlarını fotografları ile anlattı. Dersi takip eden arkadaşlarına okullarında yapılabilecek çalışmalar ile ilgili perspektifler sundu. Ayrıca RAMSA çatı kuruluşunu da anlattıktan sonra arkadaşlarının sorularının yanıtlaması ile programını bitirdi.

    http://www.social-peek.com/Keywords?Query=13.12.2013+%2F+Cuma+dersimizi+Azad+Yazgan+haz%C4%B1rlad%C4%B1.+

    http://www.social-peek.com/Page/IFa_Islamische_Bildung_Kultur_f%C3%BCr_Familien_e.V/11167707

    AStA Dortmund
    Endgültiges Ergebnis der StuPa-Wahlen 2014
    In das Autonome AusländerInnenreferat wurden gewählt:

    Azad Yazgan (Türkei)

    http://asta-dortmund.de/endgueltiges-ergebnis-der-stupa-wahlen-2014/

    Emrullah Yıldız erklärt in einem Interview warum der deutsche Islamunterricht an deutschen Schulen wichtig ist. Das Interview wurde im Garten der DITIB Moschee in Marxloh / Duisburg geführt

    _ttps://www.youtube.com/watch?v=IhsKPlR_Jw8

    Technische Universität Dortmund
    Fakultät 12 Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie
    IAEB = Institut für Allgemeine Erziehungswissenschaft und Berufspädagogik

    Philippe Marquardt – IAEB – Fakultät 12 – TU Dortmund

    TU Dortmund > Fakultät 12 > IAEB > Allgemeine Erziehungswissenschaft > Personen > Philippe Marquardt

    https://www.fk12.tu-dortmund.de/cms/IAEB/de/Allgemeine_Erziehungswissenschaft/Personen/Philippe_Marquardt/index.html

    __
    __

    AStA TU Dortmund
    Dortmund
    [o. D., Ende Januar oder Anfang Februar 2016]

    Schließung des „Raums der Stille“

    Liebe Frau Kolle,

    die Schließung des „Raums der Stille“ am 11. Januar 2016 ist dem AStA erst im Nachhinein vom Rektorat zugetragen worden. Als Hauptgrund für die Schließung nannte die Universität „die Verwendung von Raumteilern zur Geschlechtertrennung“: eine Gegebenheit, die gegen die Nutzungsvorschriften des Raumes verstößt, die der AStA als Betreiber des Raums 2012 formuliert hat. […]

    Die Begründung, der Raum sei „aus Sicherheitsgründen“ geschlossen worden, ist unserer Meinung nach bedenklich. Die betroffenen Studierenden empfinden diese Formulierung aufgrund ihrer Undifferenziertheit als diskriminierend und missachtend. Die Missachtung der Raumregeln als Begründung anzuführen, wäre eleganter gewesen.

    Moritz Kordisch
    AStA TU Dortmund
    -Vorsitz-

    Klicke, um auf 20160204-Stellungnahme-des-AStA-zum-Raum-der-Stille.pdf zuzugreifen

    _
    _

    „Raum der Stille“: TU schließt Ruheraum wegen Geschlechtertrennung

    Ruhr Nachrichten‎, 05.02.2016
    Von Gaby Kolle

    Der eher schmucklose Raum, in dem Studierende der Technischen Universität Dortmund (TU) bislang die Seele baumeln lassen konnten, liegt im 3. Stock des Physikgebäudes: Das Zimmer mit der Bezeichnung P111a, mit zwei Sofas, ein paar Bücherregalen und einem Wandbild nennt sich „Raum der Stille“. Und um den gibt es jetzt Krach.

    Der Raum war 2012 für alle Studierende – unabhängig von ihrer Glaubensausrichtung – zur Verfügung gestellt worden. Weil ihn muslimische Studierende weitgehend in Beschlag genommen, die mit dem Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (Asta) abgestimmte Nutzungsordnung missachtet und dabei auch gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen haben, ließ das TU-Rektorat den Raum der Stille am 11. Januar schließen – „Aus Sicherheitsgründen“ hieß es auf dem Zettel an der Tür mit dem ausgetauschten Schloss.

    „Rigorose und unabgesprochene Schließung“

    Die so Ausgesperrten reagierten auf die „rigorose und unabgesprochene Schließung“ mit einer Petition. Sie empfinden „diese Formen der Missachtung als Diskriminierung“ und sehen muslimische Studenten „unter Generalverdacht“ gestellt. […]

    […]

    Das Rektorat hatte dem Asta den Raum zunächst befristet für zwei Jahre zur Verwaltung übergeben. Die Nutzungsverordnung sollte die gebotene weltanschauliche Neutralität und Vielfalt der Nutzung sicherstellen.

    Raumteiler zur Geschlechtertrennung

    Nachdem es bereits einmal aufgrund von Beschwerden anderer Studierender eine vom Asta veranlasste vorübergehende Schließung gegeben hatte, sei man jetzt erneut Beschwerden über „ganz erhebliche Verstöße“ der Nutzungsordnung nachgegangen, so das Rektorat und sei unter anderem auf Raumteiler zur Geschlechtertrennung gestoßen.

    Damit sei der Versuch, einen neutralen und allen Glaubensrichtungen in gleicher Weise zur Verfügung stehenden „Raum der Stille“ zu schaffen, gescheitert. […]

    Die Beschwerden seien leider direkt an das Rektorat und nicht an den Asta gegangen, bedauert der Asta-Vorsitzende Moritz Kordisch, ebenso wie die Schließung, die er auf „die Missachtung der Raumordnung durch Einzelne“ zurückführt.

    Gleichzeitig bedauert er das Vorgehen der Universität, „ohne Absprache mit dem Asta den Raum zu schließen“. Kordisch: „Ich als Vorsitzender bin bemüht, den Beschwerden auf den Grund zu gehen und zwischen den Studierenden, die den Raum nutzen möchten, und der Universität zu vermitteln, um eine langfristige Lösung zu finden.“

    Auch die Verfasser der von rund 400 Studierenden unterschriebenen Petition wünschen sich „einen Dialog über den Raum der Stille, dessen Schließung und möglicherweise wieder Öffnung“.

    http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44227-Barop~/Raum-der-Stille-TU-schliesst-Ruheraum-wegen-Geschlechtertrennung;art930,2938401

    _
    _

    […] Nach fortgesetztem Ärger um die Nutzung ihres Meditationsraums hat die Technische Universität (TU) Dortmund die Konsequenzen gezogen und ihren „Raum der Stille“ geschlossen.

    Das Rektorat macht in einem offenen Brief darauf aufmerksam, dass der Raum nicht von Muslimen für ihre eigenen Zwecke umfunktioniert werden könne. Die TU schließt den Raum deshalb und will ihn künftig – einer Hochschule entsprechend – für Forschung und Lehre nutzen. Oder auch als Babywickelraum. Diese Konsequenzen aus dem Ärger um die Raumnutzung kündigte das Rektorat in seinem offenen Brief an.

    Über die Umwandlung des Raumes in einen muslimischen Gebetsraum hatten sich Besucher beklagt, die zum schlichten Meditieren gekommen waren. Frauen seien am Eingang von muslimischen Männern darauf hingewiesen worden, dass sie nur Zugang zu dem kleineren Teil des Raumes hätten. Uni-Sprecherin Eva Prost bezeichnete dieses Vorgehen heute als einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau. […]

    (Gebetsteppiche und Koran: TU Dortmund schließt „Raum der Stille“. Von Silvia Rinke. Rundblick Unna am 5. Februar 2016.)

    http://rundblick-unna.de/gebetsteppiche-und-koran-tu-dortmund-schliesst-raum-der-stille/

    _
    _

    TU Dortmund – IHG Interkulturelle Hochschulgruppe

    https://www.facebook.com/TU-Dortmund-IHG-Interkulturelle-Hochschulgruppe-530190367025933/info?tab=page_info

    [Monokulturelle Hochschulgruppe, 100 % im Hidschab]

    Eschatologie: Wahrheitsanspruch, Heil & Toleranz“ vom Islamwissenschaftler Muhammad Sameer Murtaza [Stiftung Weltethos]

    TU Dortmund – IHG Interkulturelle Hochschulgruppe
    21.01.2014 ·

    Ortsänderung bzgl. der Veranstaltung Philosophische Einführung in den Islam an der TU Dortmund am 22.01.14 (also morgen). Der neue Ort: AStA Seminarraum.

    [ 22.01.2014 ] Der Erste Gastvortrag an der TU Dortmund 🙂 Gehalten wird er von Muhammad Sammer Murtaza (Islamwissenschaftler), das Thema ‚ Philosophische Einführung in den Islam‘.

    _ttps://www.facebook.com/events/237254919789315/

    [Ihg] Infoveranstalltung des Avicenna- Studienwerks

    Sa Jan 2 14:13:37 CET 2016

    Ich bin Stipendiatin des Avicenna Studienwerks und gleichzeitig Studentin an der TU-Dortmund. Das Avicenna-Studienwerk möchte sich für Studierende an der Universität Dortmund bekannt machen. Dazu möchten wir Ende Januar eine Infoveranstaltung organisieren und bräuchten eine Räumlichkeit in der wir es veranstalten können. Aus diesem Grund wende ich mich an Sie und würde mich freuen, wenn Sie uns dabei behilflich sein könnten einen geeigneten Raum zu organisieren.

    http://aengus.asta.uni-dortmund.de/pipermail/ihg/2016-January/000012.html

    TU Dortmund – IHG Interkulturelle Hochschulgruppe
    29.01.2016 um 12:48 ·
    Liebe Freunde, am 25.01.2016 hatte sich das `Avicenna-Studienwerk‘ an der Technischen Universität Dortmund vorgestellt. Dies war ein sehr erfolgreicher und produktiver Tag! Bei Rückfragen zum Avicenna-Studienwerk stehen wir euch und das Avicenna Team gerne zur Verfügung!

    _
    _

    2012

    Protokoll der Team-Sitzung des Autonomen AusländerInnenreferats (AAR) vom 14.11.2012

    Anwesende: Pia Mai Kristiansen [Dänemark], Mohammed Abdelali [Marokko], Mohammed Bahakim [ursprünglich aus dem Jemen], Olena Kryshko [Ukraine]

    Top 4, Sonstiges. Raum der Stille. Dieser Raum wurde vom AStA geschlossen, weil dort (religiöse) Flyer ausgelegt wurden. Mohammed B. wird sich Freitag mit dem AStA treffen, um über die Wiedereröffnung des Raums zu diskutieren.

    Klicke, um auf Protokoll_AAR-_14.11.12-.pdf zuzugreifen

    __
    __

    2008

    24.05.2008 Studenten machen negative Erfahrung an der Dortmunder Universität
    Keine Unterstützung

    (iz). Drastisch andere Erfahrungen als viele andere muslimische Studentenvereinigung an deutschen Hochschulen, nämlich äu­ßerst negative, hat die 2007 aus zwei vor­hergehenden Vereinen gegründete Islamische Hochschulvereinigung (IHV) Dortmund bisher machen müssen. „Man verweigert man uns die Eintragung als Verein, da ein Verein ja nur dann Sinn habe, wenn er auch die Räume benutzen könne“, erzählt […] von der IHV. „Und Räume seien angeblich keine vorhanden. Als wir dann versucht haben, uns auch ohne Raumnutzung eintragen zu lassen, wurde deutlich, dass dies nur ein Vorwand war und man offenbar gar keine muslimischen Vereine zulassen will.“ Offenbar gebe es eine generelle Ablehnung gegenüber religiösen Studentengruppen, und insbesondere gegenüber muslimischen […].

    Die IHV, die derzeit rund 35 Mitglieder hat, habe mehr als 100 Unterschriften für einen Gebetsraum gesammelt, aber kein akzeptables Raum­angebot erhalten – lediglich einen Raum des AStA, der allerdings nicht nur Muslimen, sondern der Allgemeinheit offen stehen sollte […] Derzeit betet man daher weiter im Treppenhaus nahe dem Notausgang. Mehrere Gespräche mit dem Rektorat blieben erfolglos, auch nach dem Wechsel des Rektors.

    Im Studierendenparlament und im AStA […] werde von einigen eine anti-islamische Haltung vertreten, und das Studentenparlament habe sich selbst die Regel aufgestellt, religiöse Vereine nicht mehr unterstützen zu wollen.

    So schwindet nun auch die Unterstützung des AStA für die IHV. Die Teilnahme an einer antirassistischen Veranstaltung wurde der IHV, die einen Vortrag über Islamophobie als eine Art des Rassismus halten wollte, mit dem Argument verwehrt, dass ihr Programm „zu religiös“ sei. […]

    Derzeit ist man bei der IHV Dortmund ratlos aufgrund der festgefahrenen Situation und weiß nicht mehr, was man noch tun soll. […]

    (Islamische Zeitung)

    ___p://www.islamische-zeitung.de/index.cgi?id=10343#sthash.M9Z1u6hb.dpuf

  6. Edward von Roy Says:

    „als Feinde des Islams gebrandmarkt“

    [ Proteste vor der TU Berlin ]

    [ Persönliche Drohungen gegen den Universitätspräsidenten und Demonstranten, die kein Deutsch sprechen: Eine Protestaktion gegen das Verbot, eine Turnhalle der TU Berlin als informelle Moschee zu nutzen, trägt schrille Züge. ]

    Drohgebete

    FAZ vom 22.05.2016, von Regina Mönch.

    […] Am vergangenen Freitag hatte ein Mitarbeiter der Technischen Universität Berlin, Dawud Ansari, dieses Gebet als politische Demonstration gegen das Beharren der staatlichen Hochschule auf dem Neutralitätsgebot beantragt und organisiert. […] Ansari behauptete, im Namen aller muslimischen Studenten zu sprechen, ein Blick auf den Vorplatz der TU hätte ihn bereits eines Besseren belehren können. Dort hörten sich auch muslimische Studenten zunehmend irritiert die aggressiv-schrillen Reden an, die dem Gebet vorangingen, antisemitische Entgleisungen inklusive. […] Immer mehr Personen hätten an diesen Freitagsgebeten teilgenommen, die weder studierten noch an der Uni arbeiteten, und die Predigten der Imame seien immer extremer geworden. Auf Internetseiten wie „Islamisches Erwachen“ – wo auch Sinn und Zweck der Wiedereinführung des Kalifats diskutiert werden – war für die Berliner Aktion geworben worden. […]

    Die etwa hundert Männer, die sich vergangenen Freitag auf dem Bürgersteig der Straße des 17. Juni niedergelassen hatten, waren umringt von verschleierten jungen Frauen, die Plakate schwenkten, auf denen dem TU-Präsidenten gedroht wurde […] Die Personalisierung der Empörung über untersagte Gebetsräume an allen Berliner Universitäten ist das eigentlich Beunruhigende an diesem Protest. Auf Youtube war schon zuvor ein Video aufgetaucht, das ebenfalls erkennen ließ, dass kein Gremienbeschluss der Universität angegriffen, sondern der TU-Präsident und ein leitender Mitarbeiter als Feinde des Islams gebrandmarkt werden sollen. […]

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/drohgebete-schrille-protestaktion-vor-tu-berlin-14247261.html

    __
    __

    Stellungnahme der TU Berlin zu der Demonstration am 20.05.2016 der Befürworter des Freitagsgebetes

    https://www.pressestelle.tu-berlin.de/newsportal/aktuelles/stellungnahme_der_tu_berlin_zu_der_demonstration_am_2052016_der_befuerworter_des_freitagsgebetes/

    Ab März keine Gebetsräume mehr an der TU Berlin

    Freitag, 26.02.2016
    Info-Brief „Offene Universität – Neues aus dem Präsidium“ / Nr. 7 · Februar 2016

    http://www.pressestelle.tu-berlin.de/newsportal/news_detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2674&cHash=1d7e20efd0

  7. Jacques Auvergne Says:

    Bei der erwähnten Mitteilung handelt es sich um ein Schreiben der Schulleitung an das Kollegium. Dies ist irrtümlich an die Öffentlichkeit gelangt. Anlass war laut Schulleitung der Wunsch, mit den Schülern ins Gespräch zu kommen und nach anderen Lösungen zu suchen, da sowohl mehrere Lehrer als auch Schüler sich durch das Verhalten der Mitschüler bedrängt fühlten […]

    [ Johannes-Rau-Gymnasium in Wuppertal | Interne Mitteilung der Schulleitung an das Lehrerkollegium vom 16. Februar 2017. ]

    Religiöse Handlungen in der Schule

    In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen.

    Dies ist nicht gestattet.

    • Bitte weisen Sie diese Schülerinnen und Schüler freundlich darauf hin.

    • Stellen Sie die Namen der Betreffenden fest.

    • Melden Sie die Fälle der Schulleitung.

    Eine einheitliche Vorgehensweise erleichtert dem Einzelnen die Durchsetzung!

    Mit kollegialen Grüßen

    https://www.solinger-tageblatt.de/rhein-wupper/streit-religioese-rituale-rau-gymnasium-7448106.html

    http://www.huffingtonpost.de/2017/03/02/schule-wuppertal-beten_n_15101996.html

    http://www.achgut.com/artikel/fundstueck_gebetsverbot_am_gymnasium

    http://www.rp-online.de/nrw/panorama/schule-in-wuppertal-verbietet-muslimischen-schuelern-sichtbares-beten-aid-1.6648704

    [ Johannes-Rau-Gymnasium, Wuppertal | Interne Mitteilung der Schulleitung an das Lehrerkollegium vom 16.02.2017. ]

    Religiöse Handlungen in der Schule

    In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen.

    Dies ist nicht gestattet.

    • Bitte weisen Sie diese Schülerinnen und Schüler freundlich darauf hin.

    • Stellen Sie die Namen der Betreffenden fest.

    • Melden Sie die Fälle der Schulleitung.

    Eine einheitliche Vorgehensweise erleichtert dem Einzelnen die Durchsetzung!

    Mit kollegialen Grüßen

    [ OStD Christiane Genschel, Schulleiterin
    StD Rainer F. Kokenbrink, stellv. Schulleiter ]

    http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/gebetsverbot-wuppertaler-gymnasium-100.html

    http://www.news4teachers.de/2017/03/gymnasium-verbietet-seinen-muslimischen-schuelern-gebetsteppiche-auszurollen-und-sich-rituell-zu-waschen-lehrer-fuehlten-sich-bedraengt/

    Die Lehrerinnen und Lehrer werden dazu angehalten, die Namen der entsprechenden Schüler festzustellen und sie der Schulleiterin Christiane Genschel sowie dem stellvertretenden Schulleiter Rainer Kokenbrink mitzuteilen.

    Dokument ist echt

    Auf Anfrage wollte sich das Gymnasium Johannes Rau nicht zu dem Schreiben äußern. „Uns brennt es unter den Nägeln, aber wir dürfen nichts sagen“, hieß es seitens des Sekretariats. Die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf gebe Auskunft zu dem Vorfall.

    Bezirksregierungs-Pressesprecherin Dagmar Groß bestätigt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gegenüber in einer schriftlichen Stellungnahme die Echtheit des Dokuments. Am 16. Februar sei es verteilt worden, unterzeichnet wurde es von der Schulleitung.

    ( ksta )

    http://www.ksta.de/nrw/wuppertal-gymnasium-will-muslimischen-schuelern-gebet-verbieten-25950388

    ::

    Rechtlich ist das Vorgehen der Schulleitung nach Aussage der Bezirksregierung in Ordnung: „Die Schulleiterin hat dazu die Möglichkeit im Rahmen des Hausrechts. Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags Art 5 GG, geht der Religionsausübungsfreiheit vor. Daher müssen zum Beispiel auch muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen“, erklärte die Pressesprecherin der Bezirksregierung nach Angaben der „Wuppertaler Rundschau“.

    http://www.stern.de/panorama/gesellschaft/wuppertaler-gymnasium-verbietet–provozierendes-beten–7350888.html

    ::

    Bei der erwähnten Mitteilung handelt es sich um ein Schreiben der Schulleitung an das Kollegium. Dies ist irrtümlich an die Öffentlichkeit gelangt. Anlass war laut Schulleitung der Wunsch, mit den Schülern ins Gespräch zu kommen und nach anderen Lösungen zu suchen, da sowohl mehrere Lehrer als auch Schüler sich durch das Verhalten der Mitschüler bedrängt fühlten. Das Verbot des Betens auf provozierende Art in der Schulöffentlichkeit soll das friedliche Miteinander fördern und den Schulfrieden sichern“, sagt Dagmar Groß, Pressesprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf am Dienstag unserer Zeitung. Die Schulleiterin habe dazu die Möglichkeit im Rahmen des Hausrechts. Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags Art 5 GG gehe der Religionsausübungsfreiheit vor. Daher müssten zum Beispiel auch muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen.

    „Unabhängig davon hält die Bezirksregierung die in dem Schreiben getroffene Wortwahl für unglücklich. Gerade für Außenstehende kann hier ein falscher Eindruck entstehen. Denn das Beten ist jedenfalls dann unbedenklich möglich, wenn es den Schulbetrieb nicht beeinträchtigt. Die Schulaufsicht ist diesbezüglich mit der Schulleitung im Gespräch“, so Dagmar Groß.

    https://www.solinger-tageblatt.de/rhein-wupper/streit-religioese-rituale-rau-gymnasium-7448106.html

  8. Jacques Auvergne Says:

    Schlagwörter:

    Islamische Urgemeinde (622 bis 855 d. Z.)
    Die rechtschaffenen Altvorderen (Salaf)
    Urgemeindler (Salafi)
    Hakimiyya Allah
    divine governance, or hakimiyya, is basically the absolute sovereignty of Allah
    Souveränität Allahs statt Volkssouveränität
    Scharia
    Freitagsgebet
    Gesamtschule Friedenstal
    Gebetsraum
    Hauptschule Meierfeld
    Herford Jesiden
    Herford Tschetschenen
    Terrormiliz Islamischer Staat | ISIS / IS
    .

    (Ein muslimischer Elftklässler in Herford verlässt den Unterricht, um zu beten. Doch darf er das?)

    Herford. Seit Dezember verlässt ein muslimischer Schüler der Gesamtschule Friedenstal in Herford jeden Freitagmittag den Unterricht für 15 Minuten, um in der Schule zu beten. Bei Lehrern und Schülern, insbesondere bei den jesidischen Kurden innerhalb der Schülerschaft, sorgt das wöchentliche Freitagsgebet des Elftklässlers für Irritationen und Verärgerung, sie sehen den Schulfrieden gefährdet. […]

    Die Schulaufsicht der Gesamtschule, die Bezirksregierung Detmold, bestätigt, dass die Schule dem Elftklässer keine Erlaubnis dafür gegeben hat, den Unterricht für ein Gebet zu verlassen. „Der Schüler hat eine Anfrage gestellt und die Schule hat ihre Rechtsauffassung mit der Bezirksregierung im Zuge einer Rechtsberatung abgeglichen. Die Schule hat dem Schüler keine Erlaubnis erteilt, den Unterricht zu verlassen“, erklärt der Sprecher der Bezirksregierung, Andreas Moseke. […]

    Streit um Freitagsgebete eines Herforder Schülers | Von Carolin Nieder-Entgelmeier | Neue Westfälische (NW) 22.02.2017

    http://www.nw.de/nachrichten/regionale_politik/21697376_Streit-um-Freitagsgebet-in-der-Schule.html

    ::

    Herford. [… Streit um Gebetsräume […] Der Vater, der bereits an der Gesamtschule Friedenstal in Herford einen Gebetsraum für seinen Sohn gefordert hat, fordert das nun auch für seinen jüngeren Sohn an der Hauptschule Meierfeld in Herford.

    […] der Vater […], der aus dem Kosovo stammt und seit 28 Jahren in Deutschland lebt, [ist] Teil der salafistischen Szene in Herford. Er besucht die arabische Assalam-Moschee, […] eine […] Rolle in der radikalen Salafistenszene in Herford gespielt hat.

    […] die Aussage des Vaters, dass sein Sohn nicht länger an der Gitarren-AG teilnehmen darf, weil seine spezielle Ausrichtung des Islam das Musik machen nicht gestatte. [ Der kommissarische Leiter der Hauptschule, Peter Wilcek: erklärte: ] „[…] dass Musikunterricht ebenso wie Schwimmunterricht Teil des Lehrplans und des NRW-Schulgesetzes […] und deshalb auch alle Schüler daran teilnehmen.“

    […] im Kollegium der Gesamtschule ist das Verhalten der Familie Thema, weil der Vater Frauen den Handschlag verweigert und die Mutter wiederum Männern nicht die Hand gibt.

    Erneuter Streit um Freitagsgebete eines Herforder Schülers | Von Carolin Nieder-Entgelmeier | Lippische Landes-Zeitung (LZ) 14.03.2017

    http://www.lz.de/ueberregional/owl/21719546_Erneuter-Streit-um-Freitagsgebete-eines-Herforder-Schuelers.html

    ::

    (Die Assalam-Moschee in Herford dient nach Informationen des Verfassungsschutzes jungen Salafisten aus Tschetschenien als Treffpunkt. Der Verein »Islamisches Zentrum Herford«, der die Moschee betreibt, beteuert dagegen, dort finde keine Radikalisierung statt.)

    […] Die Assalam-Moschee steht schon seit längerem unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Hier soll auch ein Teil der sechs Männer verkehren, die heute vor einer Woche in Herford Jesiden überfallen und verletzt haben. Alle Angreifer würden der salafistischen Szene zugerechnet, sagte gestern ein Polizist. […]

    Welche Rolle spielt die Moschee? | Von Christian Althoff | Westfalen-Blatt 13.08.2014

    http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Herford/Herford/1685196-Verfassungsschutz-spricht-von-Salafistentreffpunkt-Betreiber-Verein-bestreitet-das-Welche-Rolle-spielt-die-Moschee

    ::

    (Nach einem Überfall auf Jesiden in einem Imbiss in Bahnhofsnähe ist es Mittwochabend in der Herforder Innenstadt zu Tumulten gekommen.)

    Auslöser war nach Erkenntnissen der Polizei am späten Nachmittag eine Auseinandersetzung zwischen Tschetschenen und Jesiden, nachdem der jesidische Imbissbetreiber offenbar mit einem Plakat auf eine geplante Demonstration am Freitag hingewiesen hatte.

    Mehrere muslimische Tschetschenen sollen den Inhaber des Lokals mit einer Machete attackiert und ihn brutal zusammengeschlagen haben. Nachdem die Nachricht von dem Überfall auch in sozialen Netzwerken verbreitet wurde, zogen mehrere hundert Angehörige der jesidischen Glaubensgemeinschaft aus ganz OWL durch die Herforder Innenstadt und skandierten: »Salafisten raus!«

    Dabei spielten sich regelrechte Jagdszenen ab […]

    Tumulte nach Überfall auf Jesiden | Westfalen-Blatt 06.08.2014

    http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Herford/Herford/1678065-Mann-attackiert-und-brutal-zusammengeschlagen-Tumulte-nach-Ueberfall-auf-Jesiden

Hinterlasse einen Kommentar