138. Mathias Rohe: Das islamische Recht (2009)

حصان طروادة

ḥiṣān ṭarwāda

Trojanisches Pferd

Trojanisches Pferd

Zum neuen Buch des schariakonformen Regierungsberaters Mathias Rohe: »Das islamische Recht – Geschichte und Gegenwart«. Eine Islamkritik von Jacques Auvergne

Herr Mathias Rohe aus dem mittelfränkischen Erlangen sieht in Deutschland „jeden Tag“ die Scharia (šarīʿa) angewendet und hält das auch noch für völlig unproblematisch (1). Beides ist zwar ziemlicher Unsinn, doch der knapp 50jährige ist Juraprofessor, hat seit drei Jahrzehnten den Nahen Osten bereist und darf in unseren gemäßigt islambegeisterten Regierungskreisen verkehren, wo er mit mehr oder weniger esoterischen Krümeln seiner Erkenntnis den Verfassungsschutz berät. Warum beschönigt Rohe die Frauenentrechtung und den Kulturrassismus des orthodoxen Islam? Von Rohe abgesehen ist ein deutscher Richter islamrechtlich wahrscheinlich uninformiert, und das ist auch gut so, er kann also die diskriminierende šarīʿa in seiner Berufstätigkeit nicht anwenden und will es hoffentlich auch nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gelten säkulare, von recht gründlich ausgebildeten Menschen im Laufe von Jahren und Jahrzehnten ersonnene und demokratisch bestätigte Gesetze, oberster Souverän in der Bundesrepublik ist damit das Deutsche Volk, nicht die Gottheit Aphrodite oder Jupiter. Wenden wir zunächst einen Blick auf das islamfreundliche Umfeld des 1959 in Stuttgart geborenen Juristen.

Mathias Rohe ist Mitglied des Kuratoriums der seit 25 Jahren die Scharia verharmlosenden Christlich-Islamischen Gesellschaft (CIG). Ehrenamtlich tätiger geschäftsführender Direktor der CIG ist seit 2001 der katholische Theologe Dr. Thomas Lemmen, 2003-2007 Referent für Islamfragen beim deutschen Innenministerium. Die Koranfreundin Melanie Miehl ist Thomas Lemmens Ehefrau und war gemeinsam mit Murat Aslanoğlu 2003-2008 Vorsitzende des Dachverbandes aller Dialogbetreiber namens Koordinierungsrat des christlich-islamischen Dialogs (KCID) und sagt, wie ihr Mann, niemals etwas Abschätziges über den ḥiǧāb repressiver Sexualmagie oder die Sakraldoktrin der šarīʿa.

Der 1972 geborene Aslanoğlu lebt im beschaulichen südwestdeutschen Korb bei Waiblingen im Rems-Murr-Kreis. Anlässlich einer Veranstaltung mit Dr. Udo Ulfkotte in Waiblingen (2), zu welcher der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU, Kreisverband Rems-Murr mit dem CDU Stadtverband Waiblingen eingeladen hatte, warnte Aslanoğlu („Wie Feindbilder im Menschen wirken“) am 13.03.2007 aus dem mit weit über 200 Menschen gefüllten Zuhörerraum heraus vor einer mit der nationalsozialistischen Judenverfolgung vergleichbaren Muslimen-Verfolgung in naher Zukunft, ein kalkuliert erpresserisch entworfenes Schreckensszenario, das 2009 auch der sich Abu Hamza nennende salafistische Prediger Pierre Vogel bedient. Der Journalist Dr. Udo Ulfkotte, zeitweiliger Dozent für Sicherheitsmanagement an der Universität Lüneburg und vieljähriger Nahostexperte, konnte im Rahmen der Veranstaltung sein damals ganz neues, auch heute unbedingt lesenswertes, bei Eichborn, Frankfurt am Main 2007 erschienenes Buch zur subversiv agitierenden Muslimbruderschaft »Heiliger Krieg in Europa. Wie die radikale Muslimbruderschaft unsere Gesellschaft bedroht (3)« vorstellen, als unerwartet ein jüngeres weibliches Wesen in ihrem politischen schwarzen Stoffkäfig (burqa, ḥiǧāb) das Podium betrat, das sich darüber empörte, dass ihre schamlosen nichtmuslimischen („christlichen“) Altersgenossinnen im Sommer immer wieder bauchfrei und im knappen T-Shirt in die Schule gekommen waren. In der Tat schauen wir nichtmuslimischen, ex-muslimischen oder säkular muslimischen Europäer lieber selbstbewusste halbnackte Menschen an als islamrechtlich zwangsverheiratete Bekleidete oder islamrechtlich gesteinigte Bekleidete.

Aslanoğlu, der ernsthaft behauptet, Islam, Demokratie und Menschenrechte seien miteinander verträglich, rief die baden-württembergische Landesregierung und ihren Staatssekretär Wicker am 22.09.2008 zu einem religionspolitischen, explizit theozentrischen Denken auf. Ganz ausdrücklich will Aslanoğlu den Menschen aus dem Zentrum des politischen Handelns entfernen und eine die Politik bestimmende Gottheit an seine Stelle setzen, wobei er mit „Schöpfer“ selbstverständlich den koranischen Allah meint: „Geld allein macht nicht glücklich und der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge. Die aktuelle Bankenkrise führt uns das wieder deutlich vor Augen. … Ich wünsche mir, dass wir endgültig das 20. Jahrhundert hinter uns lassen, das von menschenverachtender Massenvernichtung und ausuferndem Kapitalismus geprägt war. Und im 21. Jahrhundert ankommen, in dem wir den Sinn des Lebens erkennen und uns unseres Schöpfers und unserer Selbst besinnen (4).“

Am 21. Januar 2007 hielt Murat Aslanoğlu in Stuttgart auf dem Weltreligionstag eine fromme Rede, in der er Allah durch das Wort Gott zu ersetzen beliebte und den politischen, sexualpolitischen und herrschaftskulturellen Anspruch des Islam ebenso höflich zu erwähnen vermied wie dessen leider weltweit nach wie vor den Ton angebenden Fundamentalismus und das immense Potential an islamischer Demokratiegefährdung (5). Murat Aslanoğlu kritisiert die unmenschliche Doktrin der šarīʿa und das gegenmoderne fiqh-Recht keineswegs, sondern erzählt bietet uns unverbindlich das Phantom eines Kitsch-Islam an. Sollte denn der Aktivist im interreligiösen Dialog von der Scharia noch nie etwas gehört haben? Die ihrem Anspruch nach ewige, kohärente und den Muslim zu ihrem Einhalten verpflichtende šarīʿa ist 1990 völlig islamisch als Grundlage der verlässlich frauenentrechtenden und kulturrassistischen Kairoer Erklärung der Menschenrechte erkannt worden (44). Kennt Herr Aslanoğlu den Politik werdenden Islam, das Islamische Recht des fiqh nicht, das der Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE) so sehr am Herzen liegt (6), (45)? Der Diplom-Betriebswirt, ältester Sohn türkischer Einwanderer, ist Fachreferent für Finanzen und Controlling bei einem großen deutschen Autohersteller, gehörte sechs Jahre lang dem Stuttgarter Jugendhilfeausschuss an und war Teil jener kleinen Gruppe von Muslimen, die von Papst Benedikt XVI. beim Kölner Weltjugendtag 2005 empfangen wurde.

Seit 2006 hat der gelernte Pädagoge und derzeitige Anwendungsprogrammierer Wilhelm Sabri Hoffmann den Vorsitz der CIG inne. Hoffmann besetzt in seiner Heimatstadt Rheine den Posten des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates. Mit der Geschichte der ältesten und größten deutschen Dialoggesellschaft untrennbar verbunden ist der Name von Scheich Bashir Ahmad Dultz.

Sufi-Scheich Dultz, 1935 im ostpreußischen Königsberg geboren, Sohn eines angeblichen Islamkonvertiten, beteiligte sich 1951/52 an der Gründung der Deutschen Muslim-Liga, die Anhörungsrecht im Präsidium des Deutschen Bundestages hat und aus der sich in den Achtzigern die Deutsche Muslim Liga Bonn (DML Bonn) abspaltete, auf deren Homepage man zum schariakonform ausgerichteten Zentralrat der Muslime (ZMD), zu http://www.sufi-tariqah.de und zu http://www.bendorferforum.de verlinkt. Die Islamkonvertitin und Diplom-Psychologin mit Zusatzausbildung in Gestalt-, Gesprächs- und Hypnotherapie sowie in NLP Frau Coletta Latifa Damm ist Vorstandsmitglied des Bendorfer Forums für ökumenische Begegnung und interreligiösen Dialog (Bendorfer Forum), Mitglied der DML Bonn, der Sufi-Bewegung Tariqah Safinah sowie Vorstandsmitglied der CIG.

Staatsbürger Dultz, das einstmalige Flüchtlingskind, hat Höheres im Sinne und lässt sich im Allgemeinen nur mit „Schech Bashir“ anreden. Aussteiger Dultz verbrachte drei Jahrzehnte lang in Libyen unter königstreuen Beduinen und ist als Scheich der Tariqah as-Safinah Teil der radikalislamisch-mystischen Strömung der ṭarīqa aš-šāḏilīya oder Tariqa asch-Schadhiliyya (7), (8), (9) einer Jahrhunderte alten nordafrikanischen Bewegung, die auf Sheykh Abu-‚l-Hassan ash-Shadhili (Sidi Belhassen Chedly, † 1258) zurückgeht. Diesem Sufi-Orden fühlten sich in Europa bereits der schwedische impressionistische Maler Ivan Aguéli (Sheikh ‚Abd al-Hadi Aqhili, 1869-1917) und der französische Sinnsucher René Guénon (1886-1951) verpflichtet, zwei verspätete Romantiker oder verfrühte Hippies. In den USA vertrat der mittlerweile im jordanischen Amman lebende Ex-Katholik, Fachmann für schafiitisches Recht und Sufi-Scheich Nuh Ha Mim Keller den Orden (aṭ-ṭarīqa) der šāḏilīya deutsch Schadhiliyya (10). Herr Dultz, ehrfürchtig zu nennen „Schech Beshir“, war Gründungsmitglied und ist Vorstandsmitglied des erwähnten Bendorfer Forums, 2008 wurde ihm für seine angeblich verdienstvolle Arbeit um den interreligiösen (schariakonformen) Dialog das Bundesverdienstkreuz verliehen.

Orientverliebten Narzissten wie Aguéli, Guénon und Dultz waren beziehungsweise sind Pressefreiheit und universelle Menschenrechte nicht so wichtig, die gespielt schamhafte irdische Machtergreifung bei laut beschworener himmlischer Mystik geht diesen Schariafreunden auf ihrem Ego-Trip nun einmal vor. Anders als Europas Orientfreunde das vermuten mögen, ist Sufismus (arab. taṣauwuf, pers. erfan) seit Abū Ḥāmid Muḥammad bin Muḥammad al-Ġazālī († 1111, deutsch auch al-Ghazali oder Algazel), mitnichten ein irgendwie befreiter Islam, sondern eine alles Individuelle auslöschende Selbsthypnose, die sich die kulturrassistischen Sklavenketten des Korans und der ḏimma solange schönlügt, bis die Unterwerfung unter Allah und Hadithe als Befreiungserlebnis gefühlt wird. Soweit zu Rohes Umfeld, nun zu Rohe.

Mathias Rohes neues Buch nennt sich, vielleicht ja in bewusster Erinnerung an das gleichnamige Werk des Muslimbruders Said Ramadan (Saʿīd Ramaḍān) „Das islamische Recht“. Rohes die Zwangsverheiratung, den Apostatenmord und die Steinigung bagatellisierendes Buch (Rohe: „Auch islamisches Recht ist Recht“) wurde durch die Gerda Henkel Stiftung gefördert, die im Sommer 2009 den Themenschwerpunkt „Islam, moderner Nationalstaat und transnationale Bewegungen“ mit großzügigen Stipendien zu unterstützen gedenkt (die Ex-Muslime bekommen selbstverständlich nichts), die Stiftung beauftragt Prof. Dr. Mihran Dabag mit der wissenschaftlichen Leitung (11). Mihran Dabag hat zu Völkermord und Kolonialismus geforscht, der Bundesverdienstkreuzträger ist armenischer Abkunft und fordert richtigerweise die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern (1915-1917) durch die heutige Türkei. Mathias Rohe:

3. Auch islamisches Recht ist Recht.

Auch Faustrecht ist Recht.

3. Streben nach Gerechtigkeit ist Leitmotiv aller Rechtsordnungen.

Gottesfreund Rohe unterlässt es, zuzugeben, dass der „gerechte“ Islam nach Ungerechtigkeit strebt, nach geheiligter Diskriminierung: Frauen gelten im Islam als unzuverlässig sowie dümmlich und werden daher islamrechtlich entmündigt, sie sind als eklig und als satanisch besudelt anzusehen und gelangen recht leicht in die ewigen Flammen der Hölle. Dhimmis (Dhimam, ḏimam, wörtlich: Schutzbefohlene) sind Menschen zweiter Klasse, Autor Rohe aber, seltsamerweise argumentiert der Mann zum Thema Islam oftmals wie ein Muslimbruder, verschweigt uns den Kulturrassismus der Dhimmitude. Der im fränkischen Erlangen lehrende Jurist findet es also irgendwie gerecht, wenn der Islamapostat aus Gründen der „islamischen Gerechtigkeit“ ermordet wird.

Das Islamische Recht ist ein Fossil der Menschheitsgeschichte, ein menschenfressender Dinosaurier. Wir haben šarīʿa und fiqh, Gebiet um Gebiet, letztlich weltweit außer Kraft zu setzen. Rohe aber will die Scharia, Rohe will die Islamischen Gerichte.

3. Insofern gibt es Unterschiede zwischen religiös ausgerichteten und säkularen Rechtsordnungen; erstere enthalten auch eine transzendente, jenseitsbezogene Dimension.

Jurist Rohe wirbt für den Glauben an eine womöglich ersponnene zweite, göttlich-jenseitige Welt und stellt den nach diesem kosmisch halbierten Weltbild widergöttlich zu nennenden Parlamentarismus neben die „ganzheitliche“, von Abū l-Aʿlā al-Maudūdī (1903-1979) und diesem nachfolgend von Sayyid Quṭb beschworene ḥakimīya allāh, den Rechtsstaat äquidistant neben die Allahkratie. Diese Forderung nach dem Tolerieren der Gottesherrschaft hält Rohe konsequent durch und lässt sie auch alle seine Interviews prägen (12), (13).

In einer freiheitlichen Demokratie ist es schlicht unerheblich, ob ich dieselbe Göttin oder denselben Gott verehre beziehungsweise verspotte wie mein Bürgermeister, Arbeitgeber, Polizeipräsident, General, Staatspräsident oder Erlangener Jura-Professor. Im Jahre 1553 und in der Stadt Genf war das allerdings noch anders, da durfte Jurist und Theologe Johannes Calvin den Juristen und Theologen Michel Servet nach zehnwöchiger Kerkerhaft auf feuchtem Laub verbrennen lassen, weil der zweite das staatlich vorgeschriebene Dogma der Trinität leugnete und der erstgenannte nicht nur Staatsoberhaupt, sondern auch bereit war, seine etwas wahnsinnige Religion zum angewendeten Recht werden zu lassen sprich für seinen imaginierten (fraglos pervertierten) himmlischen Jesus irdisch zu töten (14).

Wer mit Prügel und Einschüchterung zum Glauben an die Hölle und den Teufel aufruft, das taten Machthaber wie Muḥammad und Calvin mit einigem Genuss und das machen leider die meisten Koranschulen, der verdient es doch sicherlich, als Kultivierer eines leicht wahnhaften Weltbildes bezeichnet zu werden.

Will Rohe mehr Toleranz zur Verschärfung des überholten Straftatbestandes der Gotteslästerung?

Soll, wie Necmettin Erbakan (* 1926), Mustafa Cerić (* 1952) und Tariq Ramadan (Ṭāriq Ramaḍān, * 1962) es wünschen, säkulares (nichtislamisches) Recht auch in Europa nur noch für Nichtmuslime gelten, soll die Glaubensnation (umma) der europäischen Muslime ihr eigenes, frauendiskriminierendes Familienrecht (mit Eherecht und Personensorgerecht) sprechen dürfen?

Dass ein deutscher Jurist und Richter es überhaupt wagt, in einem von der Gerda Henkel Stiftung geförderten Buch, das ja womöglich den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erhebt, das Wort „Jenseits, jenseitig“ zu benutzen, sollte auch die religiös empfindenden Menschen unter uns wütend werden lassen. Im wissenschaftlichen Sinne – und auch im juristischen Sinne, sehr geehrter Herr Dr. Rohe – gibt es kein Jenseits. Rohe hätte vom anerzogenen beziehungsweise stimmungsbedingten Albtraum der Hölle, von der konstruierten oder der imaginierten Hölle und von der Heilserwartung oder Vision des Paradieses sprechen können. Auf die deformierenden psychischen Folgen ausgewachsener Höllenangst hinzuweisen wäre dabei zweckmäßig gewesen.

Die Steinzeit sickert in die prekäre kulturelle Moderne, die Götter halten Einzug in unsere Kindergärten, Schulen, Jugendämter, Krankenhäuser, Parlamente und Gerichtssäle.

Wir werden sowohl Rohe als auch die bei ihm ausgebildeten Islamwissenschaftler wie Michael Kiefer und die von ihm beratenen Politiker wie Wolfgang Schäuble genau beobachten müssen.

3. Auch wer vom islamischen Recht kaum etwas weiß, hat nicht selten präzise Vorstellungen davon.

Rohe verspottet die Kaste der muslimischen und vor allem nichtmuslimischen fiqh-Unkundigen. Er selbst sei islamisch rechtskundig, ob sein (bekennend niedergeschriebenes) Wissen über das demokratische Online-Lexikon Wikipedia hinausgeht, werden wir gleich hören.

An dieser Stelle gibt der Islambeschöniger der deutschen Bevölkerung zwei Freibriefe, erstens: Dhimmi, du brauchst über das Islamische Recht nichts zu wissen, das erledigt der Herr Rohe für dich. Und zweitens lässt sich mit „Mufti“ Rohe nun sagen: Wer behauptet, das Islamische Recht zu kennen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein veritabler Phantast, ein präziser Spinner.

Ressourcenschonend kalkuliert. Die Effizienz der Islamisierung.

3. Handabhacken, Auspeitschen oder Steinigen von Ehebrechern, Tötung Andersgläubiger und Benachteiligung von Frauen sind einige der am weitesten verbreiteten Stereotype.

„Stereotype“ suggeriert gezielt: Wer das sagt, hat keine Ahnung vom Islam. Zugleich schweigt der bekennende tägliche Schariaverwender Mathias Rohe dreist zu der Frage, ob denn Auspeitschungen nicht islamrechtliche Möglichkeiten sind. Das deutsche, sprich das gierig nach Krümeln wohlschmeckender Islambeschönigung lechzende Publikum hat Rohes Erlaubnis, über jeden Islamkritiker verbal herzufallen.

Wer wird es nach Rohes trickreicher oder dümmlicher Islambewerbung noch wagen können, zu sagen, die Peitschenhiebe im saudi-arabischen Riad (ar-Riyāḍ), indonesischen Banda Aceh oder pakistanischen Kandahar (Qandahār) seien Politik gewordene islamische Religion, seien der zum geltenden Recht gewordene Islam?

Die realen Apostatenmorde in Somalia und Pakistan, die Steinigungen im faschistischen „Gottesstaat“ Iran als Stereotype zu bezeichnen ist eine Unverschämtheit und eines Richters auch in seinem Märchenbücher schreibenden Privatleben nicht würdig.

4. Die moderne Rechtsentwicklung [des fiqh] nimmt gegenüber der frühen und klassischen Entwicklung einen vergleichsweise geringen Raum ein. Auch unter Wissenschaftlern dominiert deshalb eine historisierende Sicht …

Für mich ist ein Richter dann wenig historisch-kritisch, wenn er, um ein Urteil zu fällen, erst in einem 1.400 Jahre alten Buch blättern muss und das Werk auch noch allen ernstes als vom Himmelsgott herabgesendet hält.

Aber vielleicht hat der Fachmann für „klassischen, gerechten“ und „modernen, anpassungsfähigen“ fiqh die Herren Abū l-Aʿlā al-Maudūdī, Āyatollāh Ruḥollāh Ḫomeinī, Necmettin Erbakan oder Yūsuf al-Qaraḍāwī im Sinne, wenn er vom religionsrechtlichen Entwicklungspotential des Islam schwärmt.

4. Als Beleg hierfür seien die Ausführungen des bedeutenden hanafitischen Juristen al-Saraḫsī (gest. 483/1090) zu Tötungsdelikten genannt. … jenseitige Bestrafung [böte keine ausreichende Abschreckung]. Zur wirksamen Abschreckung sei deshalb das Regime der diesseitigen Strafe (ʿuqūba) und entsprechender Vergeltungsmechanismen (qiṣāṣ) eingeführt worden.

Dass sich das säkulare Recht aus vormodernen Kongressen namens Palaver, Thing oder Paw-Waw entwickelt hat mithin aus dem Dialog und vor allem aus der Konkurrenz zwischen Häuptling und Schamane mag ja so gewesen sein und verdient unsere Aufmerksamkeit – im Fach Geschichte oder Ethnologie, nicht aber im Bereich der Verhandlung über die Leitlinien unserer bundesdeutschen Institutionen. Das Grundgesetz ist auch mit ehrenwerten Medizinmännern, Gurus oder steinigenden „unfehlbaren“ iranischen Ayatollahs nicht verhandelbar.

Wir Staatsbürger wollen keine Theologisierung der Politik und schon gar keine politisch einflussreichen Geistlichen, deren antiquiertes Rechtsverständnis dem Talionsprinzip (Vergeltungsrecht, qiṣāṣ), der Kulturstufe der bronzezeitlichen Blutrache, oder dem eisenzeitlichen Wergeld (angelsächsisch weregild, arabisch dīya) entspricht.

Die šarīʿa und der fiqh sind nicht reformierbar, weil die extrem kulturrassistischen Hadithe (aḥādīṯ) nicht geändert werden können und auch der qurʾān in Sachen Recht auf Leben, Erbe für Frauen, Rechtsfähigkeit für Frauen, Religionsfreiheit oder Islamkritik alles andere als uneindeutig ist. Letztlich aber, weil die Verlautbarungen der berühmten Gottheit Allāh auf ein gestuftes Entrechten der Frauen und der verschiedenen Menschenklassen hinausgelaufen sind.

Auf der Seite http://www.islam101.com nennt Dr. Abid Hussain das grundsätzlich ewig diskriminierende islamische Erbrecht als von göttlicher Gerechtigkeit und göttlichem wertschätzendem Ausgleich (The divine justness and equitability of the Islamic laws of inheritance) geprägt (15). Dr. Rohe scheint mit der Rechtsauffassung des Herrn Hussain keine ethischen Schwierigkeiten zu haben.

Islamisches Recht (Politik gewordener Islam) wird etwa stets mehr oder weniger frauendiskriminierend sein müssen und wird jeden Islamkritiker an Gesundheit beziehungsweise Leben bedrohen. Doch selbst eine heute nur ein bisschen frauenentrechtende gerichtliche Urteilsbildung kann uns beziehungsweise kann die Allgemeinen Menschenrechte (1948) und das auf ihm begründete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht zufriedenstellen. Rohe lehrt die juristische Barbarei (16).

4. Aspekte des Minderjährigenschutzes

Das islamische Heiratsalter für Mädchen beträgt neun Jahre. Nach Islamischem Recht kann auch heute die Zehnjährige oder Neunjährige Braut von ihrem als walī muǧbir fungierenden Vater gegen ihren Willen verheiratet werden, was Professor Rohe weiß und aus schwer nachvollziehbarer Motivation verschweigt.

Erst im Dritten Teil meint Rohe zum Verstoß gegen den ordre public:

354. Die Eheschließung Vierzehnjähriger wird hingegen schon als derartiger Verstoß hinzunehmen sein. Ein Mindestalter von zwölf Jahren ist keineswegs hinnehmbar.

Der nötigende Heiratsvormund heißt walī muǧbir, die islamrechtliche potentielle Zwangsheirat wilayāt-al-iǧbar englisch wilayat al-ijbar.

Wer über die schariatische Doktrin oder den die Scharia verwirklichenden fiqh schreibt und dabei unterlässt, für die längst in Europa nachweisbaren zwangsverheirateten elfjährigen oder zehnjährigen (schwangeren) Ehefrauen sein Mitgefühl sowie seine Wut über die schuldigen Erwachsenen auszudrücken, der hat das Thema „Das Islamische Recht“ aus pädagogischer, sozialarbeiterischer und politischer Sicht verfehlt. Lediglich „das darf man hier zur Zeit aber nicht machen“ zu schreiben ist etwas dürftig, zumal wir uns die Frage nach den künftigen Mehrheitsverhältnissen gerade unserer Innenstädte machen müssen, wo sich der säkulare, am Grundgesetz und an der AEMR orientierte ordre public in naher Zukunft zu verflüchtigen droht. Für den geschmeidigen Professor aus Erlangen ist das kein Problem, dann gibt es eben einen neuen ordre public, der Allahs Kindbraut bejaht.

Wesentlich deutlicher als Herr Rohe sagt uns das Familienministerium von Malaysia, was Islamisches Recht ist:

»1. Ist das Einverständnis der Braut in ihre Heirat erforderlich?

Ja, für jede Heirat ist das Einverständnis der Braut erforderlich. Bei einer noch nie verheirateten Frau (Jungfrau) kommt das Einverständnis von ihrem wali mudschbir [Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang].

2. Kann das jungfräuliche Mädchen durch den wali mudschbir auch ohne ihre Zustimmung in eine Ehe gezwungen werden?

Ein jungfräuliches Mädchen kann durch den wali mudschbir auch ohne ihre Zustimmung in eine Ehe gezwungen werden, soweit die eheliche Verbindung sekufu [standesgemäß] ist und sie für die Braut keine dharar [Beschädigung] ihrer syarie [schariarechtlichen Verpflichtungen] darstellt.

6. Wer ist wali mudschbir?

Wali mudschbir ist der biologische Vater des Mädchens oder der Großvater väterlicherseits (17).«

6. So verweisen auch die meisten Verfassungsordnungen des vom Islam geprägten Kulturraums in der einen oder anderen Form auf die Scharia als Ganzes (was immer das sein mag) oder doch auf ihre (tragenden) Prinzipien als maßgebliche Rechtsgrundlage.

Wieder Rohes Trick, die Scharia, gerne schreibt er sie dazu in Anführungszeichen, als unverbindlich-verspielte Konstruktion, als harmloses Phantom darzustellen und damit jeden Schariagegner als unglaubwürdig. Das Islamische Recht indessen sei „law in action“, flexibel und modernisierbar, was leider falsch ist, da Koran und Hadithe eindeutig und zwar eindeutig diskriminierend sind. Wir sollten Mustafa Cerić ernst nehmen, der die „Weltanschauung“ (sic!) Scharia als unverhandelbar bezeichnet („Hence, this Islamic covenant, the sharī’ah, is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable“). Islamoptimist Rohe setzt auf die Modernisierbarkeit und Humanisierbarkeit des barbarischen Islamischen Rechts. Woher er seine Zuversicht nimmt und ob er die Säkularität der universellen Menschenrechte gegen die Allahkratie verteidigen möchte, erfahren wir leider nicht.

Den Säkularisten und Menschenrechtlern erweist der die šarīʿa letztlich leugnende Erlangener Jurist keinen Gefallen, biedert sich dagegen bei den Scheichs der Golfstaaten oder denjenigen der Kairoer al-Azhar an und denkt nicht daran, dazu aufzurufen, das gegenmoderne Wirken der britischen Scharia-Gerichtshöfe oder der mit ihnen personell und islampolitisch verbundenen theokratischen Herrschaftsordnung des ECFR (Yūsuf al-Qaraḍāwī, Mustafa Cerić) einzugrenzen.

107. Die Diversität des Islamischen Rechts …

Ganz viele kleine Scharias, oder sagt man Scharien?

Menschenrechte sind universell. Der voraufklärerische politische Kult in der Nachfolge von Abū l-Aʿlā l-Maudūdī, Said Ramadan (Saʿīd Ramaḍān) und Necmettin Erbakan wird für die Staaten der kulturellen Moderne zur Herausforderung und zur kulturellen Überlebensfrage, als Jurist und Regierungsberater hier lediglich vom Islam im Plural zu reden verharmlost die demokratiegefährdende Macht etwa der Milli-Görüş-Bewegung oder der Muslimbruderschaft.

Rohe schweigt zum islampolitischen Ziel des Kalifats und übersieht, was die Re-Fundamentalisierung für die leider weniger oft in sich säkularisierende als vielmehr in sich islamisierende Großfamilien eingesperrten Individuen bedeutet. Die in Europa aufwachsenden, mehr oder weniger muslimisch sozialisierten Mädchen und Jungen möchten ja vielleicht auch an den uneingeschränkten Freiheitsrechten teilhaben, von denen unser reiselustiger und orientbegeisterter Dozent Rohe ein Leben lang gesundheitlich, emotional und finanziell profitieren durfte.

9. Das “Recht” lebt maßgeblich von seiner weltlichen Befriedungsfunktion …

Unser Professor entrückt nebenberuflich ins Paradies. Ein Mittelfranke naht sich der Gottheit.

9. Charakteristisch ist also die im Diesseits erzwungene Durchsetzung.

Na, geht doch. Peitschenhiebe als Gottesdienst. Demnächst auch in Erlangen.

9. Religiöse Vorschriften zeichnen sich hingegen dadurch aus, dass ihre Achtung im Diesseits nicht rechtsförmig, sondern allenfalls durch sozialen Druck erzwingbar ist und ihre Missachtung in aller Regel nur jenseitige Folgen hat.

Hat Mathias Rohe den Islam als Gesetzesreligion par excellence denn gar nicht verstanden? Der Muslim ist absolut gehorsamspflichtig, ein Schariaverweigern gefährdet aus islamischer Sicht angeblich das Seelenheil der Großfamilie, weshalb nicht nur (übrigens islamrechtlich) geprügelt werden darf, sondern beispielsweise auch die von Gott Allah persönlich bei Alkoholgenuss vorgesehenen vierzig bis achtzig Peitschenhiebe zu verabreichen sind.

Völlig fälschlich sagt Rohe: Religionsvorschriften sind KEIN Recht.

Richtig muss es heißen: „Religiöse Vorschriften [im Islam] zeichnen sich [leider nach wie vor] dadurch aus, DASS sie rechtsförmig sind.“

Das Islamische Recht IST die Islamische Religion, von der Minderheit säkularer muslimischer Intellektueller einmal abgesehen, denen der die Scharia und den fiqh verharmlosende fränkische Islamwissenschaftler allerdings das Leben schwer macht.

Belügt uns der radikale Schariaverfechter und angebliche tägliche Schariaanwender Professor Mathias Rohe ganz bewusst oder, so etwas gibt es leider, kommt bei dem Herrn in Hirn, Herz und Gewissen schlicht nichts an?

Die gleichheitsfeministisch-säkulare und universell-menschenrechtliche Zeitschrift EMMA, die den mittelfränkischen radikalen Schariaverfechter nicht als verdeckten Konvertiten bezeichnen darf, zitierte bereits vor sieben Jahren den Islamwissenschaftler Hans-Peter Raddatz: „Erste Schritte in Richtung einer Rechtssprechung im Sinne des Islam sind erkennbar, beherzt verstärkt vom Erlangener Juristen Rohe, der richtungsweisend für das Entstehen eines parallelen Rechtswesen werden könnte (18).“

10. [Die] Scharia … verweist neben den auch diesseitsbezogenen Bewertungen menschlichen Verhaltens als „geboten” wāǧib bzw. „Pflicht“ (farḍ), „erlaubt“ (mubāḥ) und verboten (ḥarām) [ferner auch] jenseitsorientierte Bewertungen wie „empfohlen“ (mandūb, mustaḥabb) und „missbilligt“ (makrūh) …

Korrekt, das ist das Kristallgitter der Scharia, dem letztlich der Binärcode Himmelsgott – Teufel beziehungsweise islamisch Allāh – ʿAzāzil (Allāh – Iblīs) zugrunde liegt. Mit den Worten der bisweilen von Weltekel geschüttelten Sufis gesprochen geht es um den Ausgang aus der besudelten, dämonisch angekränkelten dunya (Diesseits) hinein in die wahrere Wirklichkeit der āḫira (Jenseits als Ort des göttlichen Gerichtes), geht es um die endgültige Weichenstellung in ǧanna (Himmel im Islam) und ǧahannam (Hölle im fundamentalistischen Islam).

Irdisch wiederspiegelt sich ǧanna – ǧahannam im islamistischen Binärcode dār al-islām wa dār al-ḥarb, der territorialpolitischen Zweiheit des Reinen und Unreinen, auf der individuellen körperlichen Ebene im Dualismus aṭ-ṭahara wa an-naǧāsa, welcher Körperorgane, Körperflüssigkeiten sowie Handlungen, Monats- und Tageszyklen in himmlisch kompatibel und vom Satan verunreinigt zerspaltet. Nichtmuslime sind stets ziemlich besudelt, was wesentlich schlimmer ist als lediglich verschmutzt. Man darf im Kulturrassismus der Schariapolitik Hund, Schwein, Kot, Weib oder ḏimmi (Dhimmi, halbfreier Monotheist sittlich geringeren Wertes) nicht berühren, sonst ist das nächste Gebet ungültig. Reinigungsrituale kommen also zum Einsatz.

Nicht korrekt ist es, muslimischen fundamentalistischen Kunden oder Endverbrauchern von Scharia-Islam (nach Tibi) oder fiqh zu unterstellen, zwischen einer diesseitsbezogenen und einer jenseitsbezogenen Handlung einigermaßen klar unterscheiden zu dürfen oder auch nur zu können. Der Muslim hat sein gesamtes Leben auf al-āḫira und Allāh auszurichten, es gilt der totale Jenseitsvorbehalt.

Um ein Wort aus der Sprache der Evangelischen Kirche zu benutzen ergibt sich das islamische Welt- und Lebensgefühl radikaler „Heilsungewissheit“ aus dem vermeintlichen Wissen, dass letztlich nur die undurchschaubar brutale Gottheit über den Eingang ins Paradies entscheiden kann. Zugleich hat der Muslim als Gottesknecht (ʿAbd Allāh, als Vorname: Abdallah) das Verhalten des Propheten geradezu sklavisch zu imitieren und dabei die Vorgaben von Vater, maḥram, walī (hier Heiratsvormund), Ehemann (als Frau), imām, muftī (19), šaiḫ (Scheich (20) und maḏhab (Rechtsschule) sklavisch zu befolgen (die Pflicht zum taqlīd), sofern diese nicht eindeutig gegen die Scharia verstoßen, um überhaupt die Chance auf den Eingang in die ǧanna der ewigen Rettung zu gelangen und der ewigen qualvollen Erniedrigung zu entfliehen.

11. [Der gebürtige Sudanese] Abdullahi al-Naʿim, der in den USA lehrt, lehnt die Durchsetzung der Scharia-Regeln durch Gesetzgebung schlechthin ab …

Sehr geehrter Herr Dr. Rohe, so empört und lautstark hat „al-Naʿim“, er lebt in Atlanta, Georgia und nennt sich Abdullahi Ahmed an-Na’im, dann doch nicht gegen den Schariavorbehalt der älteren pakistanischen und vor allem der jüngeren irakischen und afghanischen Verfassung protestiert. Auch geht der gebürtige Afrikaner, Islambeschöniger und angebliche Islamreformer an-Na’im weder zur göttlichen islamischen Diktatur des Iran noch zum Europäischen Fatwa-Rat (ECFR) glaubhaft auf Distanz.

11. [an-Na’im, al-Naʿim] „Unter Scharia verstehe ich das religiöse Normensystem des Islam. … weil … die Scharia nicht gesetzlich verordnet werden und zugleich ein religiöses Normensystem bleiben kann.

Was für ein scheinheiliger Trick, das ist doch taqīya pur und zielt auf das Kalifat: Die imaginierte Gottheit Allah erschuf nach islamischer Doktrin die Scharia, der Mensch könne sie weder gänzlich verstehen noch abändern. Zum Anwenden der Scharia sprich zum Case Law des fiqh hat die Menschheit in den Grenzen von Koran und Hadithen einige Befugnis. Die Scharia gilt dem politischen (orthodoxen) sunnitischen Islam als eher unbegreifbar und als völlig unverfügbar, zum Aufbau der Scharia-Gerichte aber will der orthodoxe Islam verpflichten. In der kulturellen Moderne bedeutet das Rechtsspaltung.

Orthodox angewendete islamische Religion ist fiqh. Die Scharia gehört dem politisch denkenden imaginierten „himmlischen“ Allahgott, der fiqh, das Islamische Recht, obliegt der islamrechtlich ausgebildeten „irdischen“ Elite. Beidem absolut zu gehorchen, Scharia und fiqh, obliegt dem muslīm. Islamischer Rechtsgehorsam ist, um ein Wort aus der Sprache der Katholischen Kirche zu verwenden, gleichsam ein sakramentales Handeln.

Abdullahi Ahmed an-Na’im (21), seltener al-Na’im oder el-Na’im, wünscht die Aussöhnung („synergy and interdependence“) von Menschenrechten, Religion und Säkularität, was im Klartext bedeutet, dass er das Kalifat wünscht. Der bei Rohe zitierte korankonforme Menschenrechtler und Meister der taqīya war von 1993-1995 US-amerikanischer Geschäftsführender Direktor der bekanntermaßen kopftuchfreundlichen und übermäßig israelkritischen so genannten Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, hatte den Wiarda Chair am Menschenrechts-Institut der Universität Utrecht inne und lehrt heute Recht im Zentrum für Recht und Religion an der Emory University School of Law in Atlanta, Georgia (22).

Vor den radikalislamischen Putschisten aus der Hauptstadt Khartum (al-Ḫarṭūm) musste an-Na’im als Anhänger der „reformislamischen“, zaghaft geschlechtergerechten (vgl. Rabeya Müller) und „islamsozialistischen“ (vgl. Muʿammar al-Qaḏḏāfī) beziehungsweise „islamdemokratischen“ (vgl. Recep Tayyip Erdoğan) Bewegung um den aufgrund angeblicher Islamapostasie hingerichteten mystischen Lehrmeister und charismatischen Gründer ordensähnlicher Bewegungen Maḥmūd Muḥammad Ṭaha aus dem Sūdān fliehen, kann aber, o Wunder, inzwischen wieder in den radikalislamischen, terrorismusfreundlichen Staat der afrikanischen Muslimbrüder einreisen. Der in hohem Maße an der koranzentrierten Theologie („der entwicklungsfähige Koran“) des von einem subjektiven Offenbarungserlebnis (Die zweite Botschaft des Islam, (23)) motivierten Maḥmūd Muḥammad Ṭaha orientierte Professor an-Na’im sinniert über den Koran des US-Präsidenten Jefferson (24) und lässt sich von der 1936 gegründeten Ford Foundation ein Forschungsprojekt über das Islamische Familienrecht finanzieren (25).

Die šarīʿa, so Rechtsprofessor an-Na’im, müsse man nur modernisieren und dann korrekt anwenden, es komme auf den gerechten Einsatz der Scharia an (26). Den kulturellen Rassismus von Koran und Hadithen leugnet der angesehene Professor, der ja vielleicht ein Optimist und Islamreformer ist, ein glaubensbewegter Theozentriker oder bewusster Islamisierer sprich Lügner. Rohes Begriff von Scharia scheint maßgeblich auf an-Na’im sowie auf den leicht zu durchschauenden Parteigänger von scharī&#703a;, taqlīd und fiqh Professor Ömer Özsoy zurückzugehen.

Der 1963 im türkischen Bünyan (Kayseri) geborene Ömer Özsoy (27) streut die uns sattsam bekannte, ziemlich billige islamische Lüge „Frauen und Männer sind im Koran gleichberechtigt“ und übt allerlei frommes Nebelwerfen, um den sexualpolitischen ḥiǧāb (das Politikum Kopftuch) sowohl in Kleinasien als auch in Europa durchzusetzen: „Ich halte es für völlig verkehrt, die Kopftuchdebatte in Deutschland mit den Ereignissen in der Türkei zu vermischen (28).“

Özsoy, der erst 2004 als Islam-Professor für tafsīr (Koranexegese) ausgebrütet wurde, konnte nur zwei Jahre später an der Universität Frankfurt, Fachbereich Evangelische Theologie, einen Lehrstuhl erhalten. Auf Steuerzahlerkosten also hat man diesem den Kulturrassismus der šarīʿa und die islamgesetzlich vorgeschriebene Frauenentrechtung des fiqh leugnenden Theokraten 2006 eine Stiftungsprofessur angeboten. Die ebenso betörende wie erregende Märchenerzählung vom demokratiefähigen Islam, den Bau einer optimistischen Kulisse, ohne den ein Türkeibeitritt zur Europäischen Union schlecht vermittelbar ist, lässt man sich offensichtlich einiges kosten.

14. der Koran als oberste Normenquelle …

… wird gleiche Frauenrechte und Bürgerrechte für alle Zeit erfolgreich verhindern, weshalb die kulturelle Moderne ihre muslimisch sozialisierten Menschen oder Islamkonvertiten dazu zu bewegen hat, ihr als heilig geltendes Buch und dessen textgewordene Derivate (ḥadīṯ, tafsīr, „muslimischer Katechismus“: İslâm İlmihali (türk.), die geheiligten islamischen Gerichtsurteile des fiqh, die fatāwā nebst der zum fatwā gehörenden Literaturgattung „Adab al-muftī wa-l-mustaftī“, wörtlich: Das gute Benehmen des Muftis und des Ratsuchenden) nicht als für heute gültiges Gesetz zu verstehen. Rohe sieht das anders und will den gesamten fiqh … zunächst: lehren lassen und dazu 2009 den Kulturrassismus jedes fiqh auf 606 Buchseiten verschleiern (29).

15. Menschenrechtsverletzungen zum Beispiel in Saudi-Arabien und im Iran

Allerdings, aber da fehlt etwas, denn es geht in diesen „göttlichen“ Staaten explizit um islamische Menschenrechtsverletzungen. Das islamische Gottesrecht, das Islamische Recht verletzt die universellen Menschenrechte.

16. Die Scharia ist nicht etwa ein Gesetzbuch … Abū Isḥāq al-Šāṭibī [lebte] im 14. Jahrhundert [und stellte die Frage nach den] Zwecken (maqāṣid) [dieser Normen (ʿilla)] der Scharia [und findet diese Zwecke] im Schutz von fünf allgemeinen, unter allen Völkern anerkannten Gütern („Notwendigkeiten“, ḍarūrīyāt): Religion, Leben, Nachwuchs, Eigentum und Verstand.

Der in radikalislamischen Kreisen bis heute hoch verehrte „Imam“ Abū Isḥāq aš-Šāṭibī stellt die wesensgemäß kulturrassistische und frauendiskriminierende Scharia nicht in Frage, sondern gehört (im theozentrischen fiqh-Islam: notwendigerweise) zu den rechtlichen Tricksern (30). Dass der „Nachwuchs“ (Rohe) immer ein „Eigentum“ (Rohe) des Ehemannes ist und die Kinder der verstoßenen Ehefrau der Sippe des Mannes gehören, dulden sowohl der spätmittelalterliche islamische Gelehrte als auch der Erlangener Rechtsprofessor Rohe. Vielleicht möchte sich Mathias Rohe dem fiqh-Konzept des auf den Philippinen und in Indien einflussreichen, in Jamaika geborenen und in Kanada aufgewachsenen islamischen Predigers Abu Ameenah Bilal Philips anschließen? Herr Philips schwärmt von der angeblichen Entwicklungsfähigkeit des Islamischen Rechts („The Evolution of Fiqh“), (31).

Der islamisch fromme Autor und Prediger Abu Ameenah Bilal Philips fordert, The Evolution of Fiqh, unsere Toleranz für die nach dem Vorbild des Propheten erlaubte Verheiratung neunjähriger Mädchen, fordert die Todesstrafe für Schiiten und Homosexuelle und hat Einreiseverbot in die USA.

16. [Laut Abū Isḥāq al-Šāṭibī würden] die Normen (arab. adilla, „Zeichen“) der Scharia nicht dem Verstand widersprechen können, weil ja die verstandesmäßige Erfassung Voraussetzung für ihre Verbindlichkeit (im Sinne konkreter Anwendbarkeit, arab. taklīf) sei.

Das Wort taklīf bedeutet „mit einer Bürde oder Last beladen“ und meint die unlustvolle Belastung des Menschen mit den strengen Vorschriften Scharia. Diese dezidiert schmerzliche Bürde wagt Rohe mit „konkreter Anwendbarkeit“ zu übersetzen, was reichlich sarkastisch ist und dem menschenverachtenden oder jedenfalls die Individualität und den freien Willen auszulöschen drohenden Spruch „Allah gibt niemandem mehr zu tragen, als er ertragen kann“ entspricht.

In der göttlichen Diktatur Iran wird mit taklīf (takleef) die sexualmagische, staatlich angeordnete Initiationsfeier der islamisch reifen (heiratsfähigen) sprich neunjährigen Mädchen zelebriert, die sich zu diesem Zwecke in weiße Schleier (Kopftücher und Gewänder) zu hüllen haben (32). Das „religiös erwachsene“ Mädchen ist mukallaf, hat ihr Dasein als Kind und Mädchen zu beenden und muss von nun an das unmenschliche Dressurmittel des ḥiǧāb (persisch pardā) tragen (33).

Was das Kopftuch als Dressurmittel und Zeichen der religionspolitischen Machtergreifung betrifft, versteckt sich Jurist Rohe hinter der šarīʿa: „Wenn Muslime glaubhaft sagen, das Tragen des Kopftuchs sei ein religiöses Gebot, dann müssen wir Juristen das akzeptieren (34).“ Rohe ist also bereit, ein jedes Handeln irgendwie „zu akzeptieren“, wenn es nur recht eindeutig als religiös etikettiert wird. Mit dieser bizarren und potentiell grundrechtsfeindlichen Einstellung müsste der Professor aus Erlangen einem an die Gottheit Huītzilōpōchtli glaubenden Mexikaner gestatten, andächtig seine religiösen Menschenopfer durchführen zu lassen, einem Somalier oder indonesischen Schafiiten, seine Tochter am Genital zu verstümmeln und einem iranischen Imam oder Mufti, islamrechtliche Steinigungen durchzuführen.

Ein in einem säkularen Staat tätiger Jurist hat überhaupt gar keine Bewertungen zu angeblich einzuhaltenden „religiösen Geboten“ (Rohe) eines Staatsbürgers vorzunehmen, sollte sich aber beispielsweise durchaus fragen, welchem Konformitätsdruck eine in einem fundamentalistisch geprägten Straßenzug wohnhafte Kopftuchverweigerin ausgesetzt ist.

Dabei macht sich der kopftuchbegeisterte Professor im selben Interview durchaus Gedanken um das menschliche Seelenleben, wenn es nur darum geht, dass ein Dhimmi ausreichende Islamsensibilität an den Tag legt sprich der Scharia nicht im Wege steht: „Wir sollten uns eher um einen Konsens im Gespräch bemühen und fragen: Was macht uns Angst, wenn muslimische Frauen ein Kopftuch tragen?“

Wie selbstverständlich geht Rohe nicht vom Buckeln der muslimischen, sondern der nichtmuslimischen Seite aus und lässt eben nicht fragen: „Warum haben wir Muslime Angst vor der Säkularität und der Gleichberechtigung der Frau?“ Wobei die wie zufällig eingeworfene, sehr islamische Vokabel „Konsens“ (iǧmāʿ bis auf die Hanbaliten eine der Rechtsquellen der Scharia) letztlich auf den Abschluss eines Staatsvertrages hinausläuft, wie ihn der ehemalige Geschäftsführer der so etwas Ähnliches wie den Landesverband Berlin der extremistischen Milli Görüş (IGMG; Necmettin Erbakan, Muslimbruder Dr. Yusuf Zeynel-Abidin) namens „Islamische Föderation Berlin“ und Sprecher der hauptstädtischen „Islamischen Religionsgemeinschaft“ Abdurrahim Vural gefordert hat (35).

Der bei Rohe erwähnte „Verstand“ bleibt auch sechs Jahrhunderte später völlig unverbindlich oder aber zerstört zwar nicht die Scharia, sondern ironisiert zynisch den Verstand, denn auch der Demokrat in der Diktatur „versteht“ das System, das ihn gängelt oder versklavt.

48 Erste und vornehmste Rechtsquelle ist unstreitig der Koran (qurʾān, das häufig zu rezitierende Buch. …

Für einige Bereiche finden sich im Koran detaillierte Rechtssätze. Dies gilt etwa für das Erbrecht, das Ehe- und Familienrecht und einige Strafbestimmungen …

Die Frau erbt die Hälfte, der Nichtmuslim, dem es gilt, Unterwerfung und Demütigung (ṣāġirūn; saghiroon) spüren zu lassen, nichts, der Islamapostat ist zu töten. Ohne rot zu werden bringt Islamfreund Mathias Rohe solches in scheinheilige Verbindung mit dem Wort „vornehm“.

58. Der Idschma (arab. iǧmāʿ) – der Konsens aller relevanten Gelehrten … Die Schiiten sind denn auch zu einer eigenständigen Form des Konsenses gelangt, der sich insbesondere nicht gegen die Auffassung des unfehlbaren Imam richten kann.

Der islamverliebte Jurist verzichtet bezeichnenderweise wieder einmal auf die indirekte Rede oder auf ein anderes Kenntlichmachen der fragwürdigen Konstruktion des islamischen Herrschaftskultes. Rohe hätte über einen jeden hohen schiitischen Āyatollāh selbstverständlich „des als unfehlbar geltenden Imam“ schreiben müssen. Den extrem antidemokratischen Elitarismus einer Herrscherkaste von höchsten Geistlichen kritisiert der multikulturelle Erlangener gar nicht erst.

66. Der allgemeine Nutzen (istiṣlāḥ) … Texthinweise (naṣṣ)

Umstritten bleibt die … Kategorie, für die keine Texthinweise (naṣṣ) vorliegen.

Alles hat sich iǧmāʿ (Konsensus) und qiyās (Analogieschluss) unterzuordnen (ohne Hanbaliten, die akzeptieren nur die Schriften), wiederum alles den Texthinweisen (naṣṣ, auch die Hanbaliten). Den schwachen aḥādīṯ (Hadithen, den gesammelten Überlieferungen zum Leben des als perfektes Geschöpf geltenden Mohammed) sind die starken (ṣaḥīḥ) Hadithe über- oder vorgeordnet, den Hadithen ist der der als Allahgottes Offenbarung geltende Koran vorangestellt. Innerhalb des Koran gehen nach dem Prinzip der Abänderung oder Abrogation (nasḫ) den aufgehobenen (mansūḫ) Koranversen die aufhebenden (nāsiḫ) Verse voran. Und das letzte Wort hat die halbwegs willkürliche Gottheit.

Ganz nachgeordnet ist das uns von Mathias Rohe verkaufte islamrechtliche Konzept des allgemeinen Nutzens (istiṣlāḥ), der auf einem Begriff von Gemeinwohl basiert, was Rohe genau weiß, der sich keinesfalls gegen die Erlaubnis zum zwangsweisen Tochterverheiraten und die Pflicht zum Apostatenmord richten darf.

66. Notwendigkeit (ḍarūra) wird solchermaßen als eine Art von Rechtsquelle akzeptiert.

Zum Beispiel beim ǧihād gegen Nichtmuslime, bei dem aus purer Notwendigkeit (ḍarūra) der Waffenstillstand (hudna) zulässig ist, jedoch kein Friedensvertrag. Mit der hudna, man vergleiche den Krieg der ḥamās gegen Israel, hat es allerdings eine besondere Bewandnis, denn die Waffenruhe darf nur so lange eingehalten werden, bis nachgerüstet ist und die Muslime sich nicht länger in der Position der Schwäche befinden, danach haben Allahgottes irdische Stellvertreter (Kalifen) den Krieg nämlich wieder aufzunehmen.

Die kulturelle Moderne als das theokratisch belagerte Troja. Der geschmeidige Jurist aus Erlangen rollt das hölzerne Pferd der islamischen Sakraljurisprudenz vor die Mauern der freiheitlichen Demokratie.

70, 71. „Das Versperren der Mittel“, sadd al-ḏarāʾiʿ

Rohe scheint das Konzept des sadd aḏ-ḏarāʾiʿ (des Versperrens der Mittel oder Zugänge [die zur unerlaubten Handlung führen], englisch: blocking the means to evil, als humanisierendes, demokratisierungsfreundliches islamisches Potential anzusehen, womit er doch wohl die sofortige Auflösung der Scharia-Gerichte und Ausweisung aller Scharia-Richter aus freiheitlich-demokratischen Staaten meinen müsste.

Islamrechtlich (islamisch) ist mit sadd aḏ-ḏarāʾiʿ gemeint, dass, was auch immer zu verbotenem Tun führen könnte, verbaut, verstellt, versperrt werden darf, und zu diesem übergeordneten heiligenden Zweck kleine Regelverstöße akzeptabel sind.

Vielleicht gestattet es ja das islamrechtliche Versperren der Zugänge, in der letzten europäischen Ramadanwoche einen riesigen, leeren Schulbus vor einem Süßwarenladen und Café abzustellen, um den Sünde schaffenden Verkauf vor Sonnenuntergang, übrigens recht erfolgreich, abzustoppen? Vielleicht gehört zum Versperren sündigen Handelns ja auch, als 8- bis 16jähriger muslimisch sozialisierter Junge vor städtischen Bussen dergestalt über die Straßen zu springen, dass sie sehr deutlich abzustoppen gezwungen sind, um das männliche Kind oder den männlichen Jugendlichen nicht zu töten, der Fahrer hat halt ein wenig Angst und besinnt sich auf die wahre Religion?

Der Rechtskniff sadd aḏ-ḏarāʾiʿ stütze sich auf Koran 2:104 und 6:108 sowie 20:43 ff.

74. Gutachten (arab. fatāwā oder fatāwī, Sing. fatwā)

Al-Šāṭibī [verlangt von] Gutachten: Es müsse ein Mittelweg (wasaṭīya) zwischen Nachgiebigkeit (taraḫḫuṣ) und übermäßiger Strenge (tašaddud) gewählt werden, wie die Scharia insgesamt durch Mäßigung (Suche nach dem Mittelweg) ausgezeichnet sei.

Dass sich Rohe nicht schämt, uns hier diesen sattsam bekannten islamischen Trick anzubieten, mit der sich die Doktrin der unhinterfragbaren geheiligten Beherrschung und Erniedrigung (ṣāġirūn; saghiroon) aller Frauen und Nichtmuslime als wasaṭīya, wörtlich „Mittigkeit“, als Weltbild und Seinsweise angeblicher Ausgewogenheit und Kompromissbereitschaft bezeichnen lässt. Ali Schariati führte zur umma (Weltgemeinschaft der Muslime) wasaṭīya aus:

„Thus we have made you an ummatan wasatan (middle community), so that you may be shuhada (witnesses) over mankind, and the Apostle may be a shahid (witness) over you”, Quran 2:142-143. … ummatan wasatan, community justly balanced … ummatan wasatan refers to a moderate society (36).“

Schariafreundin Prof. Dr. Gudrun Krämer schließt sich Rohes Begeisterung für die „community justly balanced“ beziehungsweise „The umma of wasaṭīya“ an und bittet uns, auf die irgendwie Hoffnung erweckende und humane ägyptische „Neo-Ikhwan, Neo-Muslimbruderschaft“ (Muslimbruderschaft) hereinzufallen, die schließlich so nett war, eine Abteilung Hizb al-Wasat, „Partei der Mitte“ oder Zentralpartei zu nennen (37).

Vielleicht wäre Partei der Mitte für die junge KPdSU oder die werdende NSDAP ein durchaus passender Name gewesen, vom kalkuliert erreichten (wohlausgewogenen) Zentrum der Macht aus lassen sich die politisch abzudrängenden Randgruppen leichter marginalisieren, und „Ausgewogenheit, Mitte“ klingt doch so bieder, so ehrbar und verlässlich.

Eine in jedem Sinne zentrale Rolle spielt der Begriff bei dem aus dschihadistischer Sicht ja vielleicht moderat denkenden Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī.

Der noch so radikale Islam ist immer wohltemperiert, der aufrührerische Schariagegner (Hochverräter) ist folglich nicht lediglich exzentrisch und pervers, sondern auch extrem. Soweit zu Rohes „Mittelweg“.

75. In der Gegenwart breitet sich das Gutachtenwesen weltweit aus.

Und nun? al-fiqh huwa al-hall? Wer vor dem (zugegebenermaßen vorhandenen) fatwā-Wildwuchs warnt, bietet der freiheitlichen Demokratie einen Köder an: Hier, im ungebändigten Fatwawesen liege das Problem, mit der politischen Duldung von mehr „offiziellem“ fiqh, möglicherweise ja harmonisch abgestimmt mit der Islamischen Weltliga (Muslim World League, (38)) oder dem Europäischen Fatwa-Rat (European Center for Fatwa and Research) würden wir die Entspannung der Lage erreichen. Europäer, ihr wollt doch kein Chaos? Xenophobe Europäer, duldet fortan gefälligst offizielle fiqh-Räte und Scharia-Gerichte.

Gegenwärtig breitet sich der politische Islam in der Tat weltweit aus, und die größere Gefahr ist seit Said Ramadan der politisch werdende fiqh (Das Islamische Recht), gegen den die Fatwas der mehr oder weniger „islamische Autorität“ genießenden Gutachter selbstverständlich niemals nennenswert verstoßen.

75. Das Gutachtenwesen wurde später bei den Sunniten oft dergestalt institutionalisiert, dass für einen bestimmten Herrschaftsbereich ein oberster Gutachter (muftī) eingesetzt wurde. Ein Beispiel ist der osmanische Šeyḫ ul-Islām in Istanbul.

Ursprünglich war der Scheich (Šayḫ) das Stammesoberhaupt der Beduinen. Šayḫ al-Islām bedeutet Oberhaupt des Islam.

Die osmanische Institution des Šeyḫ ul-Islām oder Şeyhülislam währte ein halbes Jahrtausend, von 1424 bis 1922, und legitimierte die kulturrassistische Apartheid der bis 1856 gültigen, Millet-System genannten Variante der ḏimma, der Dhimmitude. Es scheint unter manchen Türken als sozusagen klassisch türkisch zu gelten, dem Şeyhülislam hinterher zu trauern.

Von der Nostalgie bis zum Wunsch nach einem neuen Şeyhülislam ist es vielleicht nicht so weit. Dieses restaurative Ansinnen wird allerdings längst von der orthodox islamischen beziehungsweise radikalislamischen (Ḥizb at-taḥrīr (HuT), Partei der Befreiung; Hilafet Devleti, Kalifatsstaat) Forderung nach Wiedereinrichtung des Kalifats als der islamisch (islamrechtlich) einzig legitimen Herrschaftsform überlagert. Und ist denn ein Kalif nicht des einzig wahre Oberhaupt des Islam? Mathias Rohe kann dann mitten in Europa als sehr entrechteter ḏimmi vegetieren … oder als muslīm.

Für eine eventuell gewünschte Rechtsspaltung, einen neuen Šayḫ ul-Islām und für ein ordentlich „institutionalisiertes“ (Rohe) europäisches islamisches Gutachtenwesen bieten sich Yūsuf al-Qaraḍāwī und sein europäischer Stellvertreter Mustafa Cerić an. Der letztgenannte ist sogar Großmufti, sein Herrschaftsbereich heißt Europa, wie sich am Namen European Center for Fatwa an Research (ECFR) unschwer erkennen lässt und der Buchstabe F von ECFR steht sogar für fatwā. Im Scherz: Das hat aber nichts mit dem Islamischen Recht zu tun und wahrscheinlich noch nicht einmal mit dem Islam. Herr Cerić („I see the greatest challenge to establishing a European Muslim imamate as a way of institutionalising Islam in Europe“) aus dem bosnischen Sarajevo wird nichts dagegen einzuwenden haben, die Aufgabe des ranghöchsten muslimischen Geistlichen in Europa einzunehmen. Ach, im Islam gebe es ja keinen Klerus, jeder Muslim stehe allein vor der Gottheit, so raunen die ḏimam (Plural von ḏimmī).

Dem bloßen Namen nach existiert der Titel Oberhaupt des Islam mindestens in Aserbaidschan und Pakistan. Aserbaidschan, ab 1920 bzw. 1922 Teil des sowjetischen Imperiums, war bis 1991 stark säkularisiert, es besteht eine Schulpflicht von acht Jahren. Das von extremer Korruption gebeutelte Land hat 8,2 Millionen Einwohner, seine Wahlen verlaufen undemokratisch. Die Bewohner sind nahezu alle Muslime, von der winzigen jüdischen Minderheit abgesehen gibt es 32 % Sunniten und 68 % Schiiten, Vorsitzender des Caucasian Muslims Office ist der Sheik-al-Islam Allahshukur Pashazadeh. Pakistan: Shaykh-ul-Islam Dr. Muhammad Tahir ul-Qadri ist das amtierende Oberhaupt der sunnitischen, oftmals hanafitischen, von Ahmed Rida Khan (Ahmad Raza Khan, 1856-1921) gegründeten Sufi-Bewegung der Barelwi (Barelvi).

74. Muftis waren allerdings nicht selten in die Lösung von Rechtsstreitigkeiten eingeschaltet.

Und der muslimische Endverbraucher wird keine Chance haben, dem muftī zu widersprechen oder gegen das Gutachten des Muftis oder hier eben sogar gegen dessen rechtsislamisches Urteil anzureden.

Der Muslim ist gehorsamspflichtig, Auflehnung gegen die „soziale Harmonie“ (Chomeini für den Iran: Welayat-e-faghih, Velayat-e faqih, Herrschaft des Obersten Rechtsgelehrten) bringe das Seelenheil aller Beteiligten in Gefahr, weshalb der politische Rebell oder die sexuelle Rebellin (A woman who commits nushuz is referred to as nashiz or nashiza) zum Gehorsam gezwungen werden darf und gezwungen werden wird, islamrechtlich einwandfrei oder mit dem Faustrecht der aufregenden islamrechtlichen Grauzone.

79. Auch im Personenstands-, Ehe- und Familienrecht finden sich Abweichungen zwischen den Auffassungen verschiedener Rechtsschulen, im Einzelnen zudem innerhalb ein und derselben Schule.

Dabei ist es in der Universität Erlangen, Fachbereich Jura, inzwischen nicht mehr so wichtig, dass jede dieser vielseitigen „Auffassungen“ die Frau, den Nichtmuslim und den Ex-Muslim systematisch diskriminiert.

79. Die gänzlich wirksame Übertragung von Rechten und Pflichten setzt Volljährigkeit … voraus. Erst dann wird man zum mukallaf, zum vollen Träger von Rechten und Pflichten.

Was taklīf bedeutet, wissen wir bereits, einerseits die „ausgewogen schmerzliche“ (zu: wasatiyya, wasaṭīya, „Mittigkeit“) Belastung (taklīf) mit der Bürde des Islamischen Gesetzes beziehungsweise der Last der einzuhaltenden schariatischen Pflichtenlehre, andererseits ist taklīf (takleef) das Staatsprogramm gewordene Kultfest für alle neunjährigen (heiratsfähigen, erwachsenen) Mädchen im barbarisch grausamen iranischen Gottesstaat.

Das Mädchen, da hätte Herr Rohe ja ganz recht, darf in erster Ehe und als islamstaatlich geprüfte Jungfrau (Schwiegermutter begutachtet das Bettlaken) von ihrem Vater auch ohne ihre Zustimmung verheiratet werden, der Vater oder Großvater väterlicherseits macht dann eben von seinem von Allahgott verbürgten und einer Weihehandlung gleichkommenden Recht Gebrauch, die Jungfrau zwangsweise zu verheiraten.

Ein geistiges oder auch nur emotionales höheres Alter als das einer Neunjährigen gesteht die Gottheit Allah samt seiner einer Priesterkaste gleichkommenden Elite der Muftis und Scheichs der lebenslang als sehr unmündig geltenden muslimischen Frau nicht zu. Da hätte, wie gesagt, Islamfreund Rohe ganz recht … wenn er uns die vorzivilisatorischen, menschenrechtswidrigen und grundrechtswidrigen Folgen des Daseins als mukallaf nicht vorenthalten würde.

80. Im Mittelpunkt des Familienrechts stehen Eingehung und Auflösung der Ehe. Die Ehe ist ein rein weltlicher Vertrag

Seit einem runden Jahrtausend sind alle Bereiche des Lebens Teil der (totalen) šarīʿa, eben auch die muʿāmalāt (oft vereinfacht: mu’amalat) genannten zwischenmenschlichen Beziehungen (fiqh al-muʿāmalāt). In einer Gesellschaft des an der Scharia orientierten Familialismus und der gehorsamspflichtigen Ehefrau von „rein weltlich“ (Rohe) zu sprechen ist auch außerhalb der beiden allahgöttlichen Diktaturen Iran und Saudi-Arabien geschmacklos.

Die Frau hat nach Koran und Hadithen dem Mann jederzeit sexuell gehorsam zu sein, der Islam heiligt damit die eheliche Vergewaltigung, beginnend mit der Hochzeitsnacht. Jeder Ungehorsam der Ehefrau gefährdet für die muslimische Familie (und eben nicht nur für die Frau selbst) den Platz im Paradies, weshalb der konkrete geometrische Raum des Schlafzimmers die Urzelle des Islamstaats (Kalifats) ist. Schariapolitik startet auf dem ehelichen Kopfkissen, auf dem bis zu vier Ehefrauen Platz haben, Konkubinen nicht mitgezählt. Das unzerstörte Jungfernhäutchen dürfen wir doch wohl als veritablen islamrechtlichen Kult bezeichnen.

Rohe will uns weismachen, dass die islamische Ehe völlig unislamisch jedenfalls unreligiös sei, dazu muss er uns natürlich das Prinzip der Verstoßung, aţ-ţalāq (oft vereinfacht: talaq), unterschlagen. Wobei wir auch noch verlangen dürfen, dass ein juristisch gebildeter Sprössling der freiheitlichen Demokratie den schariatischen (islamrechtlichen) Tugendterror als misogyn, antidemokratisch und barbarisch erklärt.

Die sexualpolitische islamische Doktrin der gerade auch von der Muslimbruderschaft vertretenen männlichen Vorrangstellung in der Ehe nach dem Konzept der qawama (wörtlich Pfeiler) meint die koranische, islamische Entrechtung der dem Mann zum Dienst verpflichteten Ehefrau und kommt der Sache schon näher, um die es zwar „irdisch“, aber sehr islam-religiös geht, das von Prof. Dr. Gudrun Krämer (dort unter: Muslimbrüder; qawama) beschönigte Schlafzimmerkalifat (39).

84. Die Zwangsverheiratung von Mädchen … (zawāǧ al-ǧabr bzw. wilāyat al-iǧbār) durch ihren Vormund war nach klassischem Eherecht unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Etwas auffällig angestrengt schiebt Rohe den nötigenden Heiratsvormund in die Vergangenheit. Wir sollten doch besser vom heutigen walī muǧbir sprechen, von der beschämenswerten, vorzivilisatorischen islamrechtlichen Institution des nötigenden Heiratsvormundes.

Mit der Vergangenheitsform „war“ betreibt Rohe dreisten kitman, Lüge durch Auslassung, denn das ewige Islamische Recht will den ewigen walī muǧbir, türkisch mücbir veli (40), selbstverständlich auch in Deutschland.

85. Zudem wird allgemein, gestützt auf Prophetenüberlieferungen, das Schweigen einer Jungfrau auf einen Heiratsantrag hin als Zustimmung qualifiziert.

Macho-Gegrinse im Hörsaal? Herr Rohe, wir finden das nicht komisch.

Anerkennenswert, wenn auch etwas entlarvend, dass Rohe nun die Gegenwartsform verwendet.

88. Häufig findet sich die Aussage, dass der Ehemann grundsätzlich immer Recht auf Geschlechtsverkehr habe …

Islamisch ist der Ehemann zum Sex „around the clock“ berechtigt. Und Rohe hat überhaupt nichts dagegen.

Fatwā. Der unter Sunniten weltweit hoch anerkannte Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī beruft sich auf at-Tirmiḏī (825-892, Schüler des bedeutenden Hadithsammlers al-Buḫārī) dieser auf Muḥammad und der wieder auf Allahgott. Liebe Nichtmuslime und Muslime, mehr islām geht nicht (41):

„Wenn ein Mann mit seiner Ehefrau verkehren möchte, muss sie ihm gehorchen, selbst wenn sie beim Backen ist [selbst wenn das Gebäck im Ofen verbrennt]…. Falls ein Mann seine Ehefrau in sein Bett ruft und sie ihm nicht gehorcht und ihn (dadurch) ärgert, wird sie bis zum Sonnenaufgang (die ganze Nacht) von den Engeln verflucht werden.“

88. Zugespitzt lassen sich die Pflichten als „Übernahme von Verantwortung“ für den Ehemann und „Gehorsam“ (ṭāʿa) für die Frau benennen.

Die Ehefrau ist gehorsamspflichtig, bei Zuwiderhandlung darf sie im islamischen Diesseits (ad-dunya, „illusorische materielle Welt“) ermahnt, verschmäht und geschlagen werden (Koran 4:34) beziehungsweise brennt im islamischen Jenseits (al-āḫira, englisch geschrieben akhirah, islamisch für: die letzte Realität) auf immer und ewig in den Flammen der Hölle.

89. Bei Verstößen verliert die Frau als Rebellin (nāšiza) ihren Unterhaltsanspruch.

Englische Schreibweise nashiza: The disobidient and rebellious wife. Nachzulesen in: Jamal J. Nasir (1986, 1990): The Islamic Law of Personal Status (42).

90. Viele Gelehrte rücken die Ehe sogar in die Nähe gottesdienstlicher Handlungen (ʿibādāt).

Allerdings, die islamische Ehe, damit: die Gehorsamspflicht der muslimischen Ehefrau gehört zum ausgeübten Respekt der grimmigen Gottheit gegenüber.

102. Neben der ungleichen Behandlung der Geschlechter gibt es weitreichende Beschränkungen des interreligiösen Erbrechts.

Neben der geheiligten Entrechtung der Frau gibt es im Islamischen Recht die einem Sakrament gleichkommende Diskriminierung der Nichtmuslime.

195. Gegen eine gedankenlose Übernahme jeglicher Überlieferung wendet sich auch Yūsuf al-Qaraḍāwī. Er stellt sich hierbei gegen die Tendenz, aus jeglichem Handeln des Propheten und seiner Nachfolger einen dauerhaft gültigen Präzedenzfall zu konstruieren. Vielmehr seien Ort, Zeit und Umstände des Handelns zu berücksichtigen.

Sehr richtig Herr Rohe, Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī, der den Holocaust für das gerechte Strafgericht Allahgottes hält und Juden für die Feinde Allahs, schreibt der Muslima das Tragen des Ganzkörperschleiers, des ḥiǧāb vor. Doch ist der unter Sunniten leider hoch anerkannte Geistliche flexibel, denn es ist der muslimischen Frau, örtlich-zeitlich angepasst, gestattet, das Kopftuch abzunehmen und die Haare zu entblößen, nämlich beim Ausführen einer Märtyreroperation.

Gelegentlich gebärdet sich der radikale, die vollumfänglich eingeführte Scharia und das politische Kalifat erstrebende Prediger al-Qaraḍāwī als Friedensstifter, der die muslimischen Extremisten und Dschihadisten bändigen wolle. Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī betreibt einen womöglich wenig ausgereiften Club namens „Internationale Vereinigung Muslimischer Rechtsgelehrter“ (The International Association of Muslim Scholars, IAMS), der angeblich nichts sehnlicher wünscht als das friedliche Zusammenleben aller religiös definierten Menschenklassen. Zugleich billigt der Vorsitzende des Europäischen Fatwa-Rates, des ECFR, dabei im Rahmen der palästinensischen Selbstmordattentate auftretende Tötungen von Zivilisten (43).

Der 1926 in Ägypten geborene, im arabischen Emirat Qaṭar lebende Scheich betreibt die weltweit viel gelesenen Homepages http://www.qaradawi.net (arabisch) und http://www.islamonline.net (auch englisch), wurde durch seine zahlreichen religiösen Fernsehsendungen weltweit bekannt, erlaubt bekanntermaßen allen muslimischen Männern, ihre widerspenstigen Ehefrauen zu schlagen (das Islamische Recht) und will Homosexuelle, die er für fehlgeleitet und pervers hält, islamrechtlich mit hundert Peitschenhieben bedenken. Yūsuf al-Qaraḍāwī tritt für das koranisch verbürgte männliche Recht auf Vielweiberei ein und betrachtet die weibliche Genitalverstümmelung als islamische sprich islamrechtliche Möglichkeit (das Islamische Recht) und unser Rechtsprofessor Rohe würdigt, dass der Scheich „Zeit, Ort und Umstände des Handelns“ sorgfältig bedenkt.

Herr Rohe, geht`s noch?

Ebenso wie das niemandem, noch nicht einmal einem männlichen Muslim Rechtssicherheit bietende Islamische Recht (fiqh) ist auch Rohes gleichnamiges Buch eine Gefahr für die freiheitliche Demokratie. Das Islamische Recht ist ein trojanisches Pferd, das gerade auch von Mathias Rohe vor die Mauern der global gesehen leider immer noch sehr begrenzten Räume der Säkularität und der allgemeinen Menschenrechte gezogen wird. In weiten Teilen der Thematik von Scharia und fiqh unterschreitet Rohes Buch gründliches Lexikonwissen wie es etwa Wikipedia bereit hält, wir haben ihm vorzuwerfen, fiqh und Scharia in Europas und Deutschlands Parlamenten, Ministerien und Rathäusern salonfähig machen zu wollen.

Integration wird mit dem Tolerieren eines differenziert diskriminierenden „göttlichen“ Rechts verhindert. Worte, die auf ein bürgerrechtliches Engagement, gerade auch für säkulare Muslime oder Ex-Muslime schließen lassen, haben wir von Mathias Rohe nicht zu erwarten. Zu einem inneren Beteiligtsein mit dem Los der Hunderttausenden von islamrechtlich Ermordeten, Gesteinigten, Zwangsverheirateten und Eingeschüchterten ist Rohe seit sehr vielen Jahren schlicht unfähig, weshalb uns nur übrig bleibt, vor dem Schariaverharmloser und (damit) Funktionär der Islamisierung Europas zu warnen.

Islam ist die Einheit von Allahgottes himmlischer Doktrin (Scharia) und der den Menschen auferlegten Pflicht, das geheiligte Recht (fiqh) sprechen zu lassen und die den Weg ins Paradies vermeintlich weisenden fiqh-Urteile selbstverständlich auch einzuhalten. Was dem Allah die Scharia ist, ist dem Muslim der fiqh.

Dem US-amerikanischen Rechtswissenschaftler Abdullahi Ahmed an-Na’im und dem Islambeschwichtiger Mathias Rohe aus Erlangen geht es darum, eben diesen Zusammenhang, diese wenn nicht Identität so doch Kohärenz von barbarischer Sakraldoktrin (44) und barbarischer Sakraljurisprudenz (45) der amerikanischen und europäischen Öffentlichkeit gegenüber zu verschleiern.

Jacques Auvergne

(1) „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an“ – im Interview mit der Frankfurter Rundschau: Deutschlands unheimlicher Schariafreund Mathias Rohe

http://www.bpb.de/themen/FE53LX,0,In_Deutschland_wenden_wir_jeden_Tag_die_Scharia_an.html

(2) Dr. Ulfkotte in Waiblingen

http://www.cdu-rems-murr.de/index.php?ber=&topic=news&nr=654&sid=&uid=

(3) Udo Ulfkotte: »Heiliger Krieg in Europa. Wie die radikale Muslimbruderschaft unsere Gesellschaft bedroht«, Eichborn, Frankfurt am Main 2007

http://www.eichborn.de/eb/eichborn/buecher/kategorie/sachbuch-1/titel/heiliger_krieg_in_europa/

(4) Murat Aslanoglu, Rede beim Iftar-Empfang der baden-württembergischen Landesregierung am 22.09.2008 in der Villa Reitzenstein in Stuttgart, Amtssitz von Ministerpräsident Günther Oettinger

http://islam.de/11475_print.php

(5) Murat Aslanoglu erzählt uns den verkitschten Islam, den Bambi-Islam

http://www.weltreligionstag.de/Aslanoglu%20Bedeutung%20des%20Gebets%20Weltreligionstag%202007.pdf

(6) FIOE. Die Föderation Islamischer Organisationen in Europa, eigentlich Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE), ist die Dachorganisation europäischer schariatischer Organisationen und kann der internationalen radikalislamischen Bewegung der Muslimbruderschaft zugezählt werden

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deration_Islamischer_Organisationen_in_Europa

(7) The Shadhili Tariqa

http://shadhilitariqa.com/site/

(8) Shadhili Teachings

http://www.shadhiliteachings.com/

(9) Fassiyathush Shazuliya

http://www.shazuli.com/

(10) Nu Hah Mim Keller

http://www.islamfortoday.com/keller01.htm

(11) Institut für Diaspora- und Genozidforschung an der Ruhr-Universität Bochum. Ausschreibung des Förderschwerpunkts bei der Gerda Henkel Stiftung: „Islam, moderner Nationalstaat und transnationale Bewegungen“, konzipiert in Kooperation mit der Gerda Henkel Stiftung, Düsseldorf

http://www.ruhr-uni-bochum.de/idg/

(12) Orakelpriester Rohe zu der ihrem Anspruch nach ewigen, kulturrassistischen Scharia: „Wenn man wirklich erfassen will, was die Scharia ist, muss man die historische Dimension des islamischen Rechts berücksichtigen. … Muslime, die nach der Scharia rufen, sollten sich klarmachen, dass die Wahlfreiheit in Deutschland ein hohes Gut ist.“

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php?wc_c=469&wc_id=1029

(13) Rohe nicht contra Scharia und pro Lehrerinnenkopftuch

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Mathias-Rohe-Islam-Kopftuch;art122,2856026

(14) Johannes Calvin: Töten für Jesus! Zum Mord an Michel Servet

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/05/23/121/

(15) Dr. Abid Hussain: Islamic Laws of Inheritance

http://www.islam101.com/sociology/inheritance.htm

(16) Professor Rohe lehrt den barbarischen Rechtsislam

http://www.zr2.jura.uni-erlangen.de/lehre/material/seminare/semWS07.pdf

(17) wali mudschbir, walī muǧbir, wali mujbir: Familienministerium Malaysia

»1. Is consent from the bride required before a marriage can be carried out?

Yes, consent from the bride is required for any marriage. For a woman who has never been married before (virgin), the consent comes from her Wali Mujbir (guardian)

2. Can a virgin girl be forced to enter into a marriage without her consent by the Wali Mujbir?

A virgin girl can be entered into a marriage without her consent by the Wali Mujbir on the condition that the marriage is sekufu and the marriage will not bring dharar syarie to the bride.

6. Who is a Wali Mujbir?

Wali Mujbir is the natural father (father by birth) or grandfather on the father’s side.«

http://www.kpwkm.gov.my/new_index.php?page=faq_content&code=4&faqtitleID=5&lang=eng

(18) EMMA zu Mathias Rohe. Cornelia Filter, EMMA September/Oktober 2002

http://www.emma.de/was_wird_hier_verschleiert_5_020.html

(19) Europas doppelter Boss. Papst und Großmufti

http://blogs.reuters.com/faithworld/files/2008/11/ceric-and-pope1.jpg

(20) Scheich, engl. Sheykh. Hier mindestens dreißig Exemplare. Europas Fiqh-Rat, Europäischer Fatwa-Rat:

http://en.wikipedia.org/wiki/European_Council_for_Fatwa_and_Research#Members_of_the_ECFR

(21) Abdullahi Ahmed An-Na’im

http://en.wikipedia.org/wiki/Abdullahi_Ahmed_An-Na%27im

Abdullahi Ahmed An-Na’im, Homepage

http://www.law.emory.edu/aannaim/

(22) Emory University School of Law

http://en.wikipedia.org/wiki/Center_for_the_Study_of_Law_and_Religion

(23) Thomas Schmidinger: Die zweite Botschaft des Islam. Eine Menschenrechts- und Sozialismuskonzeption aus dem Sudan

http://www.trend.infopartisan.net/trd0301/t380301.html

(24) Islamisator an-Na’im (al-Na’im, el-Na’im) über die USA, den Koran und Präsidenten Jefferson: „Thomas Jefferson, Islam and the State“

http://www.huffingtonpost.com/abdullahi-ahmed-annaim/thomas-jefferson-islam-an_b_92533.html

(25) Ford-Stiftung finanziert Forschungsprojekt zum Islamischen Familienrecht

http://www.law.emory.edu/ifl/

(26) Eine modernisierte Scharia versöhnt säkulare Demokratie und Islam, träumt oder flunkert Jurist an-Na’im

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-544/i.html

(27) Ömer Özsoy

http://www.evtheol.uni-frankfurt.de/download/oezsoy_lebenslauf.pdf

(28) Die Schariafreunde von Qantara (d. h. Goethe-Institut, Bundeszentrale für politische Bildung usw.) über Ömer Özsoy

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-743/i.html

(29) Fiqh. Fields of jurisprudence

http://en.wikipedia.org/wiki/Fiqh#Fields_of_jurisprudence

(30) Imam Shatibi’s Theory of the Higher Objectives and Intents of Islamic Law (Imam ash-Shatibi)

http://www.onlineislamicstore.com/b8832.html

(31) Die Entwicklungsfähigkeit des fiqh. Abu Ameenah Bilal Philips

http://www.onlineislamicstore.com/b8934.html

(32) k-l-f, at-taklīf, wörtlich „Belastung, Auferlegen der Bürde“, bezeichnet auch die sexualmagische Kultfeier um das islamrechtlich verstaatlichte Mädchengenital. Schiitischer Islam, einsetzende Schambehaarung und „Religiöse Reife“.

http://www.eslam.de/begriffe/r/religioese_reife.htm

(33) Das Mädchen ist (mit der Bürde der Scharia) „belastbar“, heiratsfähige Frau, (k-l-f, zu taklīf) mukallaf

http://www.eslam.de/begriffe/r/religioes_erwachsen.htm

(34) Rohe will Kopftuch, Tschador und Burka allüberall dulden, solange sie nur als „religiöses Gebot“ bezeichnet werden

http://www.bpb.de/themen/FE53LX,0,In_Deutschland_wenden_wir_jeden_Tag_die_Scharia_an.html

(35) Ein etwas korrupter Kalifatsfreund klagt auf Staatsvertrag: Abdurrahim Vural, ehemals IFB (sehr nah der islamistischen IGMG verwandt), später für eine zwielichtige so genannte Islamische Religionsgemeinschaft tätig

http://www.welt.de/print-welt/article199909/Berlins_Muslime_wollen_Verhandlungen_ueber_Staatsvertrag_vor_Gericht_erzwingen.html

(36) Ali Shariati, ummatan wasatan

http://www.iranchamber.com/personalities/ashariati/works/jihad_shahadat.php

(37) Gudrun Krämer: Hizb al-Wasat

http://www.verfassung-und-recht.de/vrue/hefte/Aufsatz_VRUE_05_03.pdf

(38) Islamische Weltliga (Muslim World League)

http://demo.ebiz-today.de/personen/personen,217,Weltweit_vernetzter_politischer_Islam,news.htm

(39) Prof. Dr. Gudrun Krämer: qawama

http://www.verfassung-und-recht.de/vrue/hefte/Aufsatz_VRUE_05_03.pdf

(40) mücbir veli (kızın babası), zur Zwangsverheiratung berechtigter Vormund (der Vater des Mädchens)

http://www.haznevi.net/icerikoku.aspx?KID=303&BID=6

(41) Der Gott Allāh sagt es dem Engel Ǧibrīl, dieser dem Araber Muḥammad, von dem erfährt durch gesicherte Überlieferung at-Tirmiḏī (825-892, Schüler des bedeutenden Hadithsammlers al-Buḫārī), was wiederum die geachtete islamische Autorität Yūsuf al-Qaraḍāwī zur islamischen (religionspolitischen), das prekäre Seelenheil bei folgsamer Einhaltung sichernden Feststellung bewegt. Fatwā: Der Ehemann hat das Recht auf Sex, jederzeit und überall, die muslimische Ehefrau muss dem brünstigen Rechtgläubigen zu Willen sein

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M59902e1143b.0.html

(42) Die widerspenstige, rebellische Ehefrau, Gegnerin an der islamischen Ordnung. Die našiza, siehe unter: nashiza

http://books.google.de/books?id=N4WmwikqudIC&printsec=frontcover&source=gbs_v2_summary_r&cad=0#v=onepage&q=&f=false

(43) Der ECFR-Vorsitzende Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī billigt palästinensische Selbstmordattentate, die auch Zivilisten töten dürfen

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-468/_nr-323/i.html

(44) Die ihrem Anspruch nach ewige, kohärente und den Muslim zu ihrem Einhalten verpflichtende šarīʿa ist Grundlage der verlässlich frauenentrechtenden und demokratiegefährdend kulturrassistischen Kairoer Erklärung der Menschenrechte von 1990

http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

(45) FIOE: fiqh

http://www.euro-muslim.com/En_u_Foundation_Details.aspx?News_ID=343

29 Antworten to “138. Mathias Rohe: Das islamische Recht (2009)”

  1. Eifelginster Says:

    Danke, lieber Jacques Auvergne, die Analyse zu Mathias Rohe: ‚Das islamische Recht‘ (2009) ist dir ausgezeichnet gelungen und bringt viel Neues.

    Großes Lob auch an BuchTest! Plausibel argumentiert (12. Juni 2009). Auch der Kommentarbereich ist lesenswert: Rohe mischt sich ein in Sachen Rohe, was selbstverständlich gerne gesehen ist, bringt wüste Vorwürfe und in der Sache (kulturell moderne Säkularität versus sexualmagisch-kulturrasssisische Theokratie) NICHTS und zieht sich schmollend zurück. Antiaufklärerischer geht es nicht, 2009 ist, dank Mathias Rohe, das Jahr der absoluten Blamage für die deutschsprachige Islamwissenschaft.

    http://www.buchtest.de/blog/scharia-angeblich-reformfaehig-buchvorstellung-mit-mathias-rohe/

    Jost Müller-Neuhof zu Gottesfreund Mathias Rohe: ‚Demut vor der Scharia‘

    http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Islam-Scharia-Mitte;art122,2820864

  2. Jacques Auvergne Says:

    Mathias Rohe: Das islamische Recht (2009).

    Said Ramadan: Das islamische Recht (1961), unter:

    109. Said Ramadan: Das islamische Recht (1961)

  3. Helmut Zott Says:

    Als Herr Prof. Rohe den Islamkritiker Dr. Raddatz in einem Artikel angriff, habe ich ihm, unter dem Datum vom 3. August 2007, den nachfolgenden Brief geschrieben, der in diesem Zusammenhang vielleicht interessant sein könnte.

    %%%%%%%%%%%%%%%

    Sehr geehrter Herr Prof. Rohe,
    in einem mir vorliegenden Artikel mit der Überschrift „Desinformation für Fortgeschrittene“, haben Sie die Kompetenz in Sachen Islam von Hans-Peter Raddatz in Frage gestellt und in diesem Zusammenhang folgende Kritik formuliert: „Zwischen muslimischen Extremisten und ihrem Umfeld
    einerseits und den Muslimen insgesamt wird also nicht mehr unterschieden“.
    Abgesehen davon, dass sich Herr Dr. Raddatz durch ein klares Denken und eine scharfe analytische Differenzierung wohltuend von den pseudowissenschaftlichen Orientalistenkollegen abhebt, ist die strikte Unterscheidung, die Sie offenbar für richtig halten, unsinnig. Beide, ob Extremist oder friedlicher Moslem, beziehen sich auf ihre verbindlichen Glaubensgrundlagen, und das ist der Koran, die Sunna und die Scharia. Auch haben beide ohne Einschränkung die lebenslange Verpflichtung, sich um die Sache Allahs zu bemühen, was der Terminus „djihad“ ausdrückt, und verbunden damit den göttlichen Auftrag, alle Menschen unter das Gesetz Allahs zu vereinen. Dass dies das angestrebte Ziel ist, steht im Koran und lässt keinen Zweifel zu: „Er (Allah) ist es, der entsandt hat seinen Gesandten mit der Leitung und der Religion der Wahrheit, um sie sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist“ (9/33). Und der Prophet sagt von sich in einem Hadith: „Ich wurde angewiesen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keinen Gott außer Allah gibt und Mohammed der Gesandte Allahs ist, bis sie das Gebet verrichten und die gesetzlichen Abgaben zahlen“.
    Der Unterschied zwischen einem Extremisten und einem friedlichen Moslem besteht also allein in der Intensität der Umsetzung dieses Auftrags und der Wahl der Mittel. Während der Terrorist meint, der Sache Allahs durch Gewaltanwendung besser dienen und sie schneller zum Ziel führen zu können, glauben viele Muslime an andere Möglichkeiten, unter Ausnutzung von beispielsweise Zeit, Demographie, List und so weiter. Die Übergänge sind fließend und können jederzeit kippen, je nach Situation und Gesinnungswandel.
    In diesem Sinne ist jeder gläubige Moslem ein potentieller Terrorist. Das dumme Gerede vieler „Islamexperten“, der schlimme Terrorismus von heute und der Terrorakt des 11. September 2001, habe nichts mit dem „authentischen“, und das soll heißen „friedlichen“ Islam zu tun, ist ebenso absurd und naiv, wie etwa die Aussage wäre, die Ermordung der Juden im Dritten Reich habe nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun.

    Ihre beachtliche Fähigkeit, die Wahrheit zu verschleiern, lassen ungewöhnliche Dummheit als Motiv ausscheiden, so dass es sich doch bei Ihnen eher um böswillige Diffamierung von Herrn Dr. Raddatz zu handeln scheint. Es kann Ihnen ja nicht entgangen sein, dass sowohl Gewaltandrohung als auch Gewaltanwendung im Wesen des Islam selbst begründet sind und von Allah und seinem willigen Vollstrecker Mohammed stammen.
    „Gegner des Tötens haben keinen Platz im Islam. Unser Prophet tötete mit seinen eigenen gesegneten Händen. Unser Imam Ali tötete an einem einzigen Tag über siebenhundert Personen. Ist Blutvergießen für den Bestand unseres Glaubens vonnöten, sind wir da, unsere Pflicht zu erfüllen“. Das meint jedenfalls Ayatollah Sadeq Khalkhali, der sich, allein durch die Ehrenbezeichnung „Ayatollah“, als ein hoher Geistlicher im schiitischen Islam ausweist.
    Der blinde Scheich Omar Abdel Rahman von der Al-Azhar Universität in Kairo hatte wohl den geistigen Durchblick, als er auf eine Studentenfrage nach der Friedfertigkeit im Koran vor fünfhundert Studenten im Jahre 1980 sagte: „Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure, die „Die Kriegsbeute“ heißt. Es gibt keine Sure, die „Frieden“ heißt. Der Djihad und das Töten sind das Haupt des Islam, wenn man sie herausnimmt, dann enthauptet man den Islam.“ (Prof. Mark A. Gabriel: „Islam und Terrorismus“; S. 44).
    Hat etwa Omar Abdel Rahman, der sunnitische Gelehrte der Al-Azhar Universität den Koran nicht gekannt oder verkannt, oder vielleicht den Islam nicht verstanden? Es müssten allerdings viele bedeutende Geistliche des Islams, so auch Ali Hassani Khamenei den Islam gründlich missverstanden haben. Er ergänzt die Aussage über den Koran von Scheich Omar Abdel Rahman durch ein Bild des Gesandten Allahs mit den folgenden Worten: „Den Koran in der einen Hand, einen Säbel in der anderen: So führte unser Prophet seinen göttlichen Auftrag aus. Der Islam ist keine Religion für Duckmäuser, sondern Glaube derjenigen, die den Kampf und die Vergeltung schätzen“.

    Bevor Sie also wirkliche Islamkenner wie Herrn Dr. Raddatz, in Ihrer geistigen Beschränktheit diffamieren, sollten Sie nachweisen, dass die hier zitierten Theologen und Geistliche des Islam ihre Religion nicht verstanden, oder in wiefern sie den Koran missverstanden haben. Wie stehen Sie zu den Aussagen von Sayyid Qutb, der in seinem Buch „Wegzeichen“ ( ma`alim fi tariq), das bis heute ein Leitfaden der Djihad-Bewegungen ist, schreibt: „Wir müssen zerstören, was immer im Konflikt mit dem wahren Islam steht… Zertrümmert alle Staaten und Organisationen, die von Menschen errichtet worden sind… Absolute Rebellion gegen alles auf Erden, was mit dem Islam im Konflikt steht, ist ein Muss. Wir sollten mit aller Macht alles ausmerzen und vernichten, was Allahs Revolution im Wege steht“.
    Für eine Weltreligion sind das erschreckende Gedanken. Mit dem Mäntelchen der Religion nur notdürftig getarnt, zeigt sich in diesen Worten die faschistoide Eroberungsideologie, die im Verein mit der Vorstellung einer Menschheits-Umma, dem Kommunismus nahe steht. Welch krasser Gegensatz zu den Prinzipien anderer Religionen, die hinzielen auf Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe, Gleichheit und ein insgesamt gesundes Leben für alle Menschen, ob es sich um Andersdenkende und Andersglaubende, ob es sich um Männer oder Frauen handelt! Die Grundlagen des Islam beinhalten zutiefst unchristliche, menschenverachtende und undemokratische Prinzipien.

    In Erwartung einer Stellungnahme und der Korrektur Ihrer „Desinformation für Dumme“ verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    Helmut Zott

    3. August 2007

  4. Jacques Auvergne Says:

    Vielen Dank, sehr geehrter Herr Zott, für diesen äußerst plausiblen und für den Erhalt der freiheitlichen Demokratie sehr wichtigen Text.

  5. antonio Says:

    @ Helmut Zott

    Lieber Herr Zott,

    ich danke Ihnen für Ihren Brief an Prof. Rohe. Ich glaube, dass dieser Name jedem klar denkenden Islamkritiker ein negativ besetzter Begriff ist. Mich erfreut es, dass unsere Wege sich immer mal wieder kreuzen.

    Mein Dank gilt auch Jacques Auvergne für seine überaus kompetenten Aufsätze über die menschenverachtende Politideologie Islam.

    Wir dürfen sagen, dass wir in einer Welt leben, in der die Lüge zur Wahrheit und die Wahrheit zur Lüge gemacht wird.
    Das sollte uns jedoch nicht davon abhalten auch unter Erleidung von Repressalien den Weg der Aufklärung weiter zugehen und die Wahrheit „unter das Volk“ zu bringen.

    Freundliche Grüße

    Antonio

  6. antonio Says:

    Nachtrag.

    In der Diskussion mit gesprächsbereiten Muslimen ist das Buch von Prof. Mark A. Gabriel

    „Jesus und Mohammed“ hilfreich. In diesem Buch wird das Leben und das Wirken dieser beiden Personen sehr gut gegeneinandergestellt.

  7. Jacques Auvergne Says:

    Lieber Antonio,
    vielen Dank von Herzen.

    Wir sind vielleicht gar nicht so wenige und müssen
    in jedem Falle genau in dieser Haltung weitermachen,
    damit es in wenigen Jahrzehnten in Frankfurt, Köln
    oder Berlin anders, menschengerechter (und, ich
    vermute manchmal, auch gottgerechter) aussieht
    als in Amman oder Kairo. Es wird ein langer Weg.

    In der Tat behalten sich der konstruierte Allahgott
    und seine realen Stellvertreter (Muslimbruderschaft,
    Milli Görüs, VIKZ) die Option auf das politreligiöse
    Lügen vor, in gewissem Maß wird die derzeitige,
    weltweite und enthemmte Zuwendung zur ’neuen
    Verlogenheit‘ … ‚islamisches Umweltverändern‘ sein.

    Vordergründig-technisch könnten Bewegungen wie
    Mehr Demokratie, Bürgerbewegung Pax Europa,
    Reporter ohne Grenzen oder Transparency
    International (TI) hilfreich sein, im Grunde aber geht
    es bei Korruptionsresistenz um eine innere Haltung,
    zu der gewiss jeder Mensch berufen ist (anders als
    Schariafreunde sind wir eben keine Kulturrassisten),
    die aber der erzieherischen Arbeit, umfassenden
    Bildung und einer tüchtigen Dosis an Disziplin bedarf.

    Lieber Antonio, bewahren Sie sich Ihre Zuversicht,
    Unbestechlichkeit und Gründlichkeit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jacques Auvergne

    PS: Deutschlands Jugendamt und Scharia-Recht:

    073. Prinzip Kindbraut

    Die Namen in ‚073. Prinzip Kindbraut‘ (Nilüfer Yilmaz,
    10 Jahre) sind abgeändert, alle genannten Personen
    waren mir über zehn Monate persönlich bekannt.

    Wali mudschbir beziehungsweise Kinderheirat ist
    genau das, was Mathias Rohe als Scharia /
    Das islamische Recht verteidigt und in Europa
    und Deutschland einführen will: Erst die
    Sexualpolitik, die übrige Scharia später.
    Demokraten dürfen ihn davon abhalten.

    ‚Die Nacht ist vorgedrungen, der Tag ist
    nicht mehr fern. … Beglänzt von seinem
    Lichte, hält euch kein Dunkel mehr. …
    Gott will im Dunkel wohnen, und hat es
    doch erhellt.‘

  8. Helmut Zott Says:

    Antonio schrieb am 26. September 2009 um 11:18 :
    „Mich erfreut es, dass unsere Wege sich immer mal wieder kreuzen.“

    Lieber Antonio,
    auch ich verfolge mit Interesse Ihre stets fundierten und guten Kommentare.
    Wiederholt habe ich geschrieben, dass derjenige, der die heraufziehende Gefahr des neuen Totalitarismus im Gewande einer Weltreligion erkannt hat und dazu schweigt, sich schuldig macht. Schön, dass Sie auch nicht schweigen!
    Dem Dank, den Sie gegenüber Herrn Auvergne „für seine überaus kompetenten Aufsätze über die menschenverachtende Politideologie Islam“ aussprechen, schließe ich mich uneingeschränkt an.
    Freundliche Grüsse an beide
    Helmut Zott

  9. zottelhexe Says:

    Plausibel argumentiert hat Tilman Nagel, der in der Neuen Zürcher Zeitung vom 07.11.2009 sehr Lesenswertes zu Mathias Rohe schrieb.

    ‚Lohn und Strafe im Diesseits und im Jenseits.
    Mathias Rohe über Geschichte und Gegenwart des islamischen Rechts‘

    http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/lohn_und_strafe_im_diesseits_und_im_jenseits_1.3981865.html

  10. Thilo Says:

    Über das die AEMR ironisierende und bedrohende kulturrassistische Mehrstufenrecht der Scharia sinniert Mathias Rohe:

    “Auf den britischen Inseln hat die Union of Muslim Organisations of UK and Eire schon in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts eine Resolution erarbeitet, welche ein separates muslimisches Familienrechtssystem vorsieht, das automatisch auf alle britischen Muslime Anwendung finden soll. …

    Als historisches Vorbild wird das osmanische Millet-System gewählt, nach dem die verschiedenen Religionsrichtungen in wesentlichen Bereichen des Zivilrechts (insbesondere Familien- und Erbrecht) Regelungsautonomie genossen. …

    An solchen Beispielen wird deutlich, daß die Religionszugehörigkeit von Personen spezifische Bedürfnisse mit sich bringen kann, welche dem Regelungsbereich des Zivilrechts unterliegen. …

    Von muslimischer Seite wird gelegentlich angeregt oder gar gefordert, bürgerliche Rechtsverhältnisse insbesondere im Bereich des Familien- und Erbrechts von der bislang vorherrschenden Anknüpfung an Staatsangehörigkeit oder gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten zu lösen und zu einem religionsorientierten Anknüpfungssystem überzugehen. Als Vorbild wird das Islamische Recht bzw. die Lage in den meisten islamischen Staaten genannt. …

    Eine bedeutsame Rolle schließlich kann innerreligiösen Schlichtungsinstanzen zukommen. …

    Nicht ohne Grund hat sich gerade in England ein solches Schiedswesen in Gestalt mittlerweile mehrerer Islamic Sharia Councils gebildet. …

    Insoweit wird der religiös begründete Verzicht auf eine einheitliche Rechtsordnung zum Friedens- und Integrationsfaktor. …

    Letztlich wird zu entscheiden sein, ob die „Integration durch partielle Segregation“ der rechtspolitisch gewünschte Weg ist.”

    Mathias Rohe, aus: Religiös gespaltenes Zivilrecht in Deutschland und Europa?, in: Festschrift für Christoph Link zum 70. Geburtstag, Tübingen 2003

    Klicke, um auf Religioese%20Rechtsspaltung.pdf zuzugreifen

  11. Secular Citizen Says:

    Säkulares Recht versus Jenseitsvorbehalt

    Mathias Rohe (Wiki: Er vertritt … die Auffassung, dass auch die islamische Scharia „Recht sei und im Wesentlichen dieselben Funktionen erfülle wie die Rechtsordnungen westlicher Gesellschaften“) ist zu widersprechen, da die Scharia dem Jenseits nachgeordnet ist, das heißt, zunächst der Abwehr des Teufels und der Rettung der von Natur (fitra) aus islamischen bzw. zu muslimisierenden Seele dient. Das islamische (nicht: islamistische) Recht schafft Menschenklassen verschiedenen sittlichen und juristischen Wertes, der Dhimmi und die Frau sind charakteristisch herabzuwürdigen (zu diskriminieren). Natürlich kann man das jetzt mit dem säkularen (auf Seelenrettung verzichtenden) Recht „vergleichen“, und wird beispielsweise feststellen, dass ein Wissenschaft und Volkssouveränität unterliegendes Recht immer noch genauer auf die Standards der AEMR hin wandelbar ist, das islamische Ungleichbehandlungsgebot (der Mann trägt weder Hidschab noch Burka, die Frau darf maximal einen Ehepartner haben) jedoch bis zum Tage der Auferstehung zu gelten hat.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Mathias_Rohe

  12. Karsten Hilchenbach Says:

    Der Säkulare und Religionskritiker Paul Nellen witzelt ironisch am 08.11.2011 zum Islamischen Recht, klärt aber leider den Leser nicht eindeutig über die Menschenrechtswidrigkeit und Grundrechtswidrigkeit der totalitaristischen, kulturrassistischen, frauenfeindlichen und „die Seele vor der Hölle rettenden“ Scharia auf. Angesichts der Situation in Kabul, Teheran, Kairo, Tunis und Berlin ist das Thema Scharia leider viel zu ernst für Komik, seine Ironie hätte Nellen dem vielleich islamisch unkundigen Leser der Achse des Guten genau erklären müssen. Trotzdem sehr lesenswert.

    ===

    Es ist nicht alles schlecht in der Scharia!

    Auch im 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 stand “manches, aber bei Weitem nicht alles in krassem Gegensatz zu den Menschenrechten” …

    Neonazis, die Parteiprogramme schreiben und sich dabei an den “25 Punkten” der NSDAP orientieren, sollten im Lichte der Roheschen Scharia-Beurteilung auf eine milde, ja wohlwollende Bewertung ihres Tuns hoffen dürfen. Und so, wie die ägyptischen Muslimbrüder einen christlichen Vizechef haben, könnte die NPD demnächst vielleicht sich einen jüdischen Parteivize zulegen, sagen wir Gerard Menuhin, den Sohn des großen Geigers und ständigen Kolumnisten der Freyschen Nationalzeitung. Denn merke:

    “Nicht die Scharia per se” ist von Übel. Auch die 25 Punkte der NSDAP sind nicht “per se” abzulehnen, sie wären unter Strasser bestimmt anders ausgelegt worden als unter Hitler. Es kommt eben immer drauf an, was man draus macht. Und wer es macht. …

    Ohne Scharia bleibt unser Grundgesetz das Dokument einer globalisierungsfeindlichen islamophoben Gesinnung. Ohne Scharia keine Integration.

    Danke, Herr Rohe, für Ihren Beitrag!

    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/es_ist_nicht_alles_schlecht_in_der_scharia/

  13. Eifelginster Says:

    Religiös-kulturelle Varianz des Familien- und Erbrechts?
    Tagung an der Universität Zürich vom 21. Mai 2011

    Die Tagung mit dem Titel „Religiös-kulturelle Varianz des Familien- und Erbrechts“ ging nun der Frage nach, ob es möglich ist, „Fenster“ für diese uns fremden, religiös-kulturellen Vorstellungen im schweizerischen Familien- und Erbrecht zu öffnen.

    Unter der Bezeichnung „Hauptreferat I“ untersuchte Prof. Dr. iur. MATHIAS ROHE, Experte des islamischen Rechts an der Universität Erlangen-Nürnberg, die Stellung des islamischen Rechts in Europa. …

    Prof. ROHE zählt drei europäische Länder auf, in welchen heute islamisches Recht anwendbar ist: In England wurden muslimische Schiedsgerichte etabliert sowie eine Form der Adoption aus dem islamischen Recht ins staatliche übernommen, in Spanien besteht die Möglichkeit, eine religiös – also auch islamisch – eingegangene Ehe, staatlich anerkennen zu lassen, und Griechenland sieht ein islamisch geprägtes Recht für die türkische Minderheit vor. Prof. ROHE wünscht sich, dass das Thema vermehrt wissenschaftlich aufgearbeitet wird, um auch der allgemein grossen Unkenntnis, die in der Bevölkerung herrscht, entgegenzuwirken. Ziel sollte es sein, sich auf gemeinsame Inhalte zu einigen. Das zweite in Englisch vorgetragene Hauptreferat wurde am Nachmittag von Dr. iur. PRAKASH SHAH, Dozent an der Universität Queen Mary in London gehalten. Er kam nun eingehend auf diese sog. „Islamic Sharia Councils“ zu sprechen, welche in London bereits vor dreissig Jahren eingeführt worden sind. Der Hauptanwendungsbereich dieser Gerichte sind Heirat und Scheidung. Auch in England kommt diesen Gerichten keine Jurisdiktionsgewalt zu.

    Podiumsdikussion (Ausschnitt), von links nach rechts : Dr. Rifa’at Lenzin, Islamwissenschaftlerin Zürich, Dr. Yahya Hassan Bajwa, TransCommunication Basel, Prof. Dr. iur. Christina Schmid, Direktorin des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung Lausanne

    http://www.unifr.ch/religionsrecht/tagungen/2011Dokumente/Tagungsbericht_Endfassung.pdf

  14. Kalevala Says:

    Williams Kollege, der aus Pakistan stammende Bischof von Rochester, Michael Nazir-Ali, sieht die gegenwärtige Lage in Großbritannien wesentlich klarer. Er beklagte, dass es inzwischen „no-go-zones“ für Nicht-Muslime in von Muslimen bewohnten Räumen gebe und spielte dabei auf die zunehmenden Radikalisierungstendenzen unter jungen Muslimen an. Seine klare Aussage brachte ihm Todesdrohungen von islamistischer Seite ein. Er steht unter Polizeischutz.25

    Vor dem Hintergrund der Tendenz zur Islamisierung in Teilen der muslimischen Milieus wäre es naiv anzunehmen, dass die gegenwärtig etwa 12 „Islamic Shariah Councils“ von solchen Tendenzen unbeeinflusst blieben. Ohnehin amtieren dort Scheichs, die keinen Zweifel daran lassen, dass sie die Einführung auch des islamischen Strafrechts in Großbritannien für sinnvoll halten. So erklärte Scharia-Richter Suheib Hasan, der islamisches Recht in Medina studiert hat und seit 30 Jahren in Großbritannien lebt, unverblümt, dass, wenn Großbritannien das islamische Strafrecht einführte, die Regierung weniger Gefängnisse bräuchte. Er fügte hinzu: „Dieses Land könnte in einen Hort des Friedens verwandelt werden, denn keiner wird mehr stehlen, wenn die Hand eines Diebes abgehackt wird.“

    3. Gerade die schwächsten Gruppen in den muslimischen Communities, vor allem die Mädchen und jungen Frauen, wären von der offiziellen „Anerkennung“ der Scharia-Gerichte besonders betroffen. Schon heute haben sie große Schwierigkeiten, ihre vom britischen Staat garantierten gleichen Rechte gegen die geballte Macht der patriarchalisch-religiösen Eliten und die selbsternannten Religionswächter zu behaupten. Wenn inzwischen schon strafrechtlich relevante Fällen berichtet werden (zum Beispiel Totschlag und Mord), die nicht der britischen Justiz angezeigt, sondern von muslimischen Ordnungshütern „geregelt“ wurden, dann müssten die Alarmglocken läuten. Wer sollte vom britischen Staat offiziell anerkannte „Islamic Sharia Courts“ in den muslimischen Milieus noch daran hindern, auch irgendwann islamisches Strafrecht anzuwenden? Der Erzbischof hätte aus dem blutigen Nordirlandkonflikt gelernt haben müssen, was es heißt, wenn in verfeindeten Communities der „sectarianism“ regiert, und paramilitärische Gruppen den „Schutz“ der jeweils eigenen Gruppe übernehmen. Das Gewaltmonopol des Britischen Staates war in den extremistischen Enklaven der IRA oder der loyalistischen militanten Gruppen jahrzehntelang nicht mehr vorhanden. Eine ähnliche Situation könnte sich in muslimischen Milieus entwickeln.

    Es ist das erklärte Ziel einiger islamistischer Gruppen, Großbritannien in ein „dar al-Islam“ zu verwandeln. Scharia-Gerichte mit staatlicher Anerkennung wären ein wichtiger Schritt in die Richtung der Etablierung islamischer Inseln in „ungläubiger“ Umgebung. Dass der Erzbischof von Canterbury diese Strategie begünstigt, zeigt einen gravierenden Mangel an Wahrnehmungs und politischer Urteilskraft.

    4. Wenig Spielraum für eine Fortschreibung der Scharia Die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in der islamischen Welt, Bildungsniveau und Kommunikationskultur der großen islamischen Bildungseinrichtungen lassen wenig Raum zum Optimismus für eine kritische Scharia-Debatte trotz einer beobachtbaren vorsichtigen „Pluralisierung“ islamischer religiöser Autorität in der Moderne.16 Von Kairo über Riad bis Islamabad dominiert ein konservativ-orthodoxer bis fundamentalistischer und/oder islamistisch orientierter Islam, der über die „bewährten“ Methoden der Auslegung („tafsir“) nicht hinauszugehen wagt oder, wie die Islamisten, die literalistische Interpretation politisch für globale Dschihad-Strategien instrumentalisiert. Die wenigen „progressiven Muslime“, die, verstreut über den Globus, sich im intellektuellen Diskurs mehr oder weniger behindert bewegen, fallen da nicht ins Gewicht.

    Auch in Europa sind „progressive Ansätze“, z.B. zur Koranhermeneutik, sehr zarte Pflänzchen und haben für den realexistierenden Islam keine Bedeutung. Die seit Ende der siebziger Jahren in vielen Staaten der islamischen Welt beobachtbare „Reislamisierung“, vor allem befördert durch die expandierenden islamistischen Bewegungen, hat teilweise zur Wiederherstellung klassischen Scharia-Rechts, bzw. dessen Integration in die bestehenden, manchmal mit europäischen Rechtsnormen verbundenen, Rechtssysteme geführt.

    Gegenwärtig ist die Scharia in Afghanistan, Bahrain, Bangladesch, Brunei, Indonesien, Iran, Irak, Jemen, Qatar, Kuwait, Malediven, Nigeria (einige Bundesstaaten), Niger, Oman, Pakistan, Autonomiegebiete Palästina, Somalia, Sudan, Vereinigte Arabische Emirate und Saudi-Arabien geltendes Recht. In Ägypten, Algerien, Dschibouti, Jordanien, Malaysia, Marokko, Libanon, Libyen und Syrien sind wichtige Elemente der Scharia ins Rechtssystem eingepasst. Nur in der Türkei und in Tunesien ist das Scharia-Recht ausdrücklich abgeschafft.

    5. Scharia-Bestimmungen und Menschenrechte Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2001 und 2003 im Zusammenhang mit der Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Verbots der türkischen „Refah Partisi“ (Necmettin Erbakan) die Unvereinbarkeit der Scharia mit den Menschenrechten festgestellt. In fünf Bereichen sind die bis heute geltenden Scharia-Bestimmungen nicht mit den Menschenrechten vereinbar:

    1. Körperstrafen (Verstoß gegen Art. 5 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, Verbot inhumaner Strafen, der Folter und erniedrigender Behandlung), 2. Religionsfreiheit (Benachteiligung anderer Religionen: Verstoß gegen Art. 18 AEMR), 3. Apostasie („Abfall vom Islam“, Verstoß gegen Art. 18 AEMR), 4. Im Blick auf die militante Konzeption von „Dschihad“ (Verstoß gegen Art.3, Recht auf Leben) und 5. hinsichtlich der Frauenfrage (Verstöße gegen Art. 16 AEMR und Art. 7, Gleichberechtigungsgrundsatz).

    Quelle:
    Der Erzbischof von Canterbury und die Scharia
    Anmerkungen zum Islam in Europa
    Johannes Kandel / Reinhard Hempelmann

    Klicke, um auf Williams_Scharia.pdf zuzugreifen

  15. Widderhorn Says:

    Hausarbeit, 2009, 26 Seiten, von: S.M.D.J.L.:

    Grundzüge der Scharia und ihr Gebrauch im 21. Jahrhundert

    Eine Studienarbeit von ShahMaDo JenLa
    Bei: Grin, 1. Auflage 2009

    http://books.google.de/books?id=aiMbqVwCmT8C&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

    (pp 4, 17 u. 18 eingestellt sowie d. Inhaltsverzeichnis)

    auch bei Amazon

    http://www.amazon.de/s/&url=search-alias%3Daps&field-keywords=jenla%20shahmado%20grundzuege%20der%20scharia%20und%20ihr%20gebrauch%20im%2021%20jahrhundert&x=0&y=0?tag=preisprodu0d-21

  16. Querverweis Says:

    ::
    ::

    Noch`n Trojanisches Pferd:

    Abou El Fadl,
    Khaled Abou El Fadl

    He was previously appointed by President George W. Bush to serve on the U.S. Commission for International Religious Freedom, and also served as a member of the Board of Directors of Human Rights Watch. …

    His book, The Great Theft, delineated key differences between moderate and extremist Muslims, and was named one of the Top 100 Books of the year by Canada’s Globe and Mail. His book, The Search for Beauty in Islam: A Conference of the Books, is an important work in modern Muslim literature. …

    Books

    The Search for Beauty in Islam: Conference of the Books (Rowman & Littlefield Publishers, Inc, 2006)
    Conference of the Books: The Search for Beauty in Islam (University Press of America/Rowman and Littlefield, 2001)

    The Great Theft: Wrestling Islam from the Extremists (Harper San Francisco, 2005)

    Islam and the Challenge of Democracy (Princeton University Press, 2004)

    The Place of Tolerance in Islam (Beacon Press, 2002)

    And God Knows the Soldiers: The Authoritative and Authoritarian in Islamic Discourses (UPA/Rowman and Littlefield, 2001)

    Speaking in God’s Name: Islamic law, Authority and Women (Oneworld Press, Oxford, 2001)

    Rebellion and Violence in Islamic Law (Cambridge University Press, 2001)

    http://en.wikipedia.org/wiki/Khaled_Abou_El_Fadl

    ::

    Reasoning with God : rationality and thought in Islam, Oxford, Oneworld, 2001

    Jihad: struggle and war in islam, Cambridge, Cambridge Univ Press, 2003

    http://it.wikipedia.org/wiki/Khaled_Abou_El_Fadl

    ::
    ::

  17. kracks! Scharia zerknackt Rechtseinheitlichkeit Says:

    Den Wandel spüren, hachja! Auf in den entgrenzten Change-Prozess, selbst das Kalifat ist jetzt „innovativ“:

    RELIGARE
    Theoretical framework

    This team develops new thinking about religious diversity and secularism or laïcité. …

    http://www.religareproject.eu/content/theoretical-framework

    RELIGARE
    Institute for Migration Law & Legal Anthropology
    Law Faculty, K.U. Leuven
    Belgium

    Project Coordinator: Prof. Marie-Claire Foblets
    Project Manager: Zeynep Yanasmayan

    „RELIGARE contributes to enhance interdisciplinary cooperation in the area of religious pluralism in Europe and to examine new normative frameworks on the field of religion and secularism with a view to making policy recommendations for improvement.“

    RELIGARE Marie-Claire Foblets Marie-Claire Foblets, Lic. Iur., Lic. Phil., Ph.D. Anthrop. (Belgium) is professor of Law and of Anthropology at the Universities of Leuven (Louvain) and Antwerp. She has held various visiting professorships both within and outside Europe. For…

    Jörn Thielmann (Ph.D., Islamic Studies, Ruhr-University Bochum) is since January 2009 Managing Director of the Erlangen Centre for Islam and Law in Europe EZIRE at the Friedrich-Alexander-University Erlangen-Nuremberg. From 2003 until 2008,…

    Mathias Rohe is chairman of the German society for Arabic and Islamic Law. He is also member of the German Islamkonferenz run by the Federal Ministry of the Interior and member of the board of trustees of the Near and Far East Association (NUMOV…

    http://www.religareproject.eu/team-researchers

    Berater: Romano Prodi, Tariq Modood, Adam Seligman, Nadjma Yassari, (…)

    http://www.religareproject.eu/advisory-board-list

  18. Cees van der Duin Says:

    ::
    Regel, dass alles, was zu Verbotenem führt, selbst verboten ist:

    sadd adh-dharai, Sadd aḏ-ḏarāʾiʿ, „Zaun gegen Schliche, das Versperren der Mittel“

    Ruling Concerning the Principle ‚Sadd adh-Dharī’a‘ (Blocking the Means)

    Islamic Fiqh Academy
    Islamkonsequent (islamrevolutionär) hält man es dort mit Maududi und al-Fauzan und steht auch dem aus dem Sudan stammenden Jaafar Sheikh Idris (s. u. ) ebenso nahe wie dem in Albanien geborenen `Abdul Qādir al-Arna’ūt (Abu Eesa Niamatullah) oder dem pakistanischstämmigen Scheich für Schariabanking schlechthin, Mufṭī Muhammad Taqi Usmani. Selbst der ägyptische Theologe Ali Gum’a (ʿAlī Ǧumʿa, Ali Jum’a) steht bei Islamic Fiqh Academy auf der Ehrenliste (von Gum’a stammen fromme Spitzfindigkeiten wie: Das Schlagen der Ehefrau ist in islamischen Ländern erlaubt, im Westen dagegen verboten).

    Fatwa # 107

    The Council of the Islamic Fiqh Academy, after researching and discussing the papers “Concerning the Principle ‘Sadd adh-Dharī’a’,” held in its Ninth session, in Abu Dhabi, State of the United Arab Emirates, from from 1 to 6 Dhul Qi’dah 1415H (1- 6 April, 1995), concluded:

    1. Sadd adh-Dharī’a’ (Pre-emption of evasive legal devices) is one of the Islamic Legal Principles. It is defined as the prohibition of an otherwise permissible matter but which may be used as a proper or stepping stone to achieve evil or transgression.

    2. Sadd adh-Dharī’a’ is not confined to matters that call for questioning or caution, rather it may extend to all that could be used as bridge way to anything illicit (Ḥarām).

    3. Sadd adh-Dharī’a’ calls for barring the way against any subterfuge leading to the commitment of prohibited acts or to nullify any of the Sharī’ah requirements, though a subterfuge differs from „Dharī’a“ (means) in that the former is dependent on the existence of deliberate intent whereas the latter is not.

    4. Sadd adh-Dharī’a’ are of several categories:

    • The first category is subject of consensus to its prohibition: This category includes devices that are stipulated in the Qur’ān and the Sunnah of the Prophet (ṣallallāhu `alayhi wa-sallam), and those which are definitely or most probably conducive to evil action, whether the medium used is itself permissible or delegated or obligatory. Such is the case of contracts which are concluded for the purpose of committing a prohibited action (ḥarām) by providing for it in the contract.

    • The second category is subject of a consensus as to its optimal character.

    This category includes cases where the social benefit exceeds the harm that may be caused.

    • The third category is subject of disagreement: it includes cases where to all appearances, the intention is a healthy one but still shrouded in the suspicion that it is meant as a passageway to something prohibited, in view of its frequent use to such intent.

    5. The criteria for allowing a Dharī’a’ (means) is that it scarcely leads to evil doing or that it social benefits are more likely than any resulting evil assaulted with it.

    6. The criteria for prohibiting Dharī’a’ (means) is that it definitely or in most cases conducive to evil, or that the evil likely to arise from it is more important than any benefits associated with it.

    And Allāh knows best.

    http://islamicstudies.islammessage.com/Fatwa.aspx?fid=107

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    The Message of Islam is an international organization based on Islamic principles, morals, goals and identity; employing a variety of media resources to present distinguished and comprehensive information about Islam to all levels of society – scholars and laypersons, men and women, elderly and young, Arabs and non-Arabs, Muslims and non-Muslims.

    The organization’s mission is to make readily accessible the teachings of Islam based on the Qur’ān and Sunnah, free from blameworthy blind-following and ignorant fanaticism. It is not a vehicle for the promotion of the opinions of a particular individual, group or government, nor is it a platform for abuse of others or divisive arguments.

    Strategic goals:

    1- To present a comprehensive and distinguished media resource that responds to the concerns of the different levels of society.

    2- To comprehensively present the foundational beliefs of Islam from the Qur’ān and Sunnah – pure from all forms of innovations, capriciousness and misguidance.

    (…)

    8- To reach out to the Muslims living in countries with Muslim minorities, in order to help them find solutions and acquaint them with reputable Islamic authorities who can assist them in finding answers to their questions and concerns.

    http://islamicstudies.islammessage.com/AboutUs.aspx

    ::
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    Jaafar Sheikh Idris

    Dr. Jaafar Sheikh Idris was born on 15th June 1931 in Port Sudan, Sudan. …

    Professional Teaching and Experience

    – Consultant for various Islamic Organizations around the world.

    – Chairman of the founding council of the American Open University.

    – Professor of Islamic Studies and Director of theResearch Center of The Institute of Islamic and Arabic Sciences in America.

    – Professor of Islamic studies, Departments of `Aqīdah, Da’wah and Information, Imām Muḥammad Ibn Saud Islamic University, Saudi Arabia. Taught graduate courses in `Aqīdah (Islamic Creed), Theology and Contemporary Ideologies.

    – Associate Professor of Islamic Studies, Dept. of Islamic Studies, Riyadh University.

    – Lecturer, Department of Philosophy., University of Khartoum

    veröffentlicht und auf Englisch publiziert worden sind unter anderem:

    – „Islamic Social Science“, From Muslim to Islamic, Proceedings of the Fourth Annual Convention of Muslim Social Scientists, The Association of Muslim Social Scientists, Indianapolis, 1975.

    – „The Islamic Way of Developing Nations“, Islam and Development, Proceedings of the Fifth Annual Convention of The Association of Muslim Social Scientists, Plainfield, Indiana, 1977.

    – „Human Nature and Human Values“, Qul Hādhihi Sabīlī, Journal of the College of Da’wah and Communication, Riyadh, Saudi Arabia, 1985.

    – „The Islamization of the Sciences: Its Philosophy and Methodology“, The American Journal of Islamic Social Sciences, 4:2, 1987.

    – „Is Man the Vicegerent of God?“, Journal of Islamic Studies, Cambridge University Press, U. K, 1990.

    – „The Process of Islamization“, published by the Islamic Society of North America, Plainfield, Indiana, 1976.

    http://islamicstudies.islammessage.com/ResearcherArticle.aspx?aid=334

    :::

    Muḥammad b. Ṣāliḥ al-Uthaymīn at-Tamimī

    http://islamicstudies.islammessage.com/Article.aspx?aid=100

    Muḥammad Taqī Usmānī

    Mufṭī Muḥammad Taqī Usmānī is one of the leading experts in the fields of Islamic Jurisprudence and Economics. Born in Deoband in 1362H (1943 CE), he graduated par excellence form Dars e Nizāmi at Dar al-Ulūm, Karachi, Pakistan. Then he specialized in Islamic Jurisprudence under the guidance of his eminent father, Mufṭī Muḥammad Shafi, the late Grand Mufti of Pakistan. Since then, he has been teaching ḥadīth and Fiqh at the Dar al-Ulūm, Karachi.

    He also holds a degree in law and was a Judge at the Shari’ah Appellate Bench of the Supreme Court of Pakistan till recently.

    http://islamicstudies.islammessage.com/Article.aspx?aid=175

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    Auf geht’s in die Rechtspaltung. Sakraljurisprudenz für die Menschensorte der Muslime, die in der Gottlosigkeit leben müssen

    Fiqh of Muslim Minorities

    Themen wie

    Muslims as Minorities in the Secular Nation-States

    Sharia in America: How Religious Laws Change

    http://islamicstudies.islammessage.com/Minorities.aspx

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    Zeitgenössische Gelehrte oder Prediger: Maududi, al-Fauzan

    http://islamicstudies.islammessage.com/ResearcherServices.aspx

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    Ach weiß Allahgott, die Jugend hat’s schwer. Geistliches Rüstzeug, um der kulturellen Moderne erfolgreich auszuweichen:

    Role Models for Muslim Youth
    Dilemma Facing the Youth Part 1
    Dilemma Facing the Youth Part 2/2
    The Prophet’s Guidance for New Muslim Youth
    Islamic Movements and the Role of Youth
    The Challenges of Globalization to Muslim Youths
    Seven Habits of Highly Successful Muslim Youth

    http://islamicstudies.islammessage.com/ArticlesCat.aspx?cid=146

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    ::
    auf der Homepage freundschaftlich verlinkt:

    IOU
    Islamic Online University
    Doha, Qatar

    The Islamic Online University (IOU) is the brainchild of Dr. Bilal Philips … Dr. Bilal Philips, Founder and Dean, Islamic Online University

    The IOU was launched in 2007 from Qatar with an offering of completely free diploma courses.

    http://www.islamiconlineuniversity.com/contactus.php

    wie schon oben: Strippenzieher Scheich Idris, Namensschreibweise hier auch mal Idrees

    http://www.islamiconlineuniversity.com/advisory-committee.php

    ebenfalls im Beratungskomitee neben Gesellen wie James Jones (s. u.) sitzt Herr Quick genannt Scheich Abdullah, eigentlich Abdul Hakim Quick, Lebensstationen: USA – Kanada – dort konvertiert – Saudi-Arabien – dort seine Idschaza (Lehrbefugnis) erhalten beim College of Da’wah and Islamic Sciences – jetzt wieder Kanada (Toronto)

    http://www.islamiconlineuniversity.com/advisory-committee.php

    ::

    vier Herren aus der Liste der Unterweiser / Lehrer / Ausbilder

    Dr. Bilal Philips

    Dr. James Jones, Dr. James (Jimmy) E. Jones: Hartford Seminary, Yale University Divinity School, Hampton University; Dr. Jones has been teaching at Manhattanville for 20 years in the World Religions Department, and is also a visiting Professor at the Graduate School of Islamic and Social Sciences (Ashburn VA))

    Edo Omercevic (International University of Sarajevo, American University in Bosnia and Herzegovina, Center for Advancement of Free Enterprise – Centar za poslovnu afirmaciju)

    Dr. Muhammad Anwar Sahib stammt von den Fidschi-Inseln und lehrt vor allem in Neuseeland, ist Gründungsmitglied und Vorsitzender von At-Taqwa Trust, Auckland, New Zealand

    http://www.islamiconlineuniversity.com/instructors.php

    ::

  19. Bragalou Says:

    Derselbe Rohe erklärte noch vor einigen Jahren in der Frankfurter Rundschau kritiklos: „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an. Wenn Jordanier heiraten, dann verheiraten wir sie nach jordanischem Recht. Die Menschen haben in diesen privaten Verhältnissen Entscheidungsfreiheit.“ Einen Vortrag Rohes von März 2003 resümierte die „Bundeszentrale für politische Bildung“ mit den Worten: Dass auch die Scharia „Recht sei und im Wesentlichen dieselben Funktionen erfülle wie die Rechtsordnungen westlicher Gesellschaften. (…) Aus westlicher Sicht bereite das Rechtsverständnis der Scharia keine größeren Probleme.“

    Alice Schwarzer
    Kein Kopftuch in der Schule!
    EMMA September/Oktober 2009

    http://www.emma.de/artikel/kein-kopftuch-der-schule-264096

    Und so hofierte Professor Rohe im Auftrag des österreichischen Innenministeriums erstellt hatte, wegen „gröbster methodologischer und technischer Mängel“. Das konnte aber nicht verhindern, Herrn Rohe im gleichen Jahr in die Berliner Islam-Konferenz zu berufen. Zwei Jahre später, 2008, gründete Rohe in Erlangen ein „Zentrum für Islam und Recht in Europa“.

    Alice Schwarzer
    Universität Duisburg-Essen
    Mercator-Professur 2010

    Klicke, um auf mp_2010_schwarzer.pdf zuzugreifen

  20. Jacques Auvergne Says:

    The Muslim jurisprudence of minorities (fiqh al-aqalliyyat or minority fiqh)

    “Fiqh al-Aqalliyyat”—the jurisprudence of Muslim minorities—is a legal doctrine introduced in the 1990s by Taha Jabir al-Alwani and Yusuf al-Qaradawi
    ::

    3,5 % der muslimischen Schülerinnen, die bislang aus religiösen Gründen nicht an einem gemischtgeschlechtlichen Unterricht angeboten wurde, …

    Der Stoff solcher „Burkinis“ ist so beschaffen, dass er auch im nassen Zustand die Körperkonturen nicht abbildet. Damit wird dem religiösen … Anliegen, sich vor anderen weitgehend verhüllen zu wollen, hinreichend Rechnung getragen.

    aus: Matthias Rohe: Scharia und deutsches Recht, in: Mathias Rohe, Havva Engin, Mouhanad Khorchide, Ömer Özsoy und Hansjörg Schmid (Hg.), für die Eugen-Biser-Stiftung: Handbuch Christentum und Islam in Deutschland

    Klicke, um auf Leseprobe_Handbuch_Christentum_und_Islam_in_Deutschland.pdf zuzugreifen

    [ dort ab p 304 von: Mouez Khalfaoui: Das islamische Recht und das staatliche Recht aus muslimischer Perspektive ]

    Islamic law is the epitome of Islamic thought, the most typical manifestation of the Islamic way of life, the core and kernel of Islam itself. [ Joseph Schacht ]

    [ Mouez Khalfaoui: ]

    2.4 Islamisches Minderheitenrecht

    … Tariq Ramadan … Ramadan zählt zu den bedeutendsten muslimischen Denkern in Europa der letzten zwei Jahrzehnte.

    … der Fokus des gegenwärtigen islamischen Minderheitenrechts (fiqh al ʾaqalīyyāt)

    ::
    ::

    Kern des modernen Rechtsuniversalismus sind die individuellen Menschenrechte.

    Mit „islamischem Recht“ ist die Scharia gemeint.1 „Scharia“ mit „Gesetz“ zu übersetzen, ist nicht falsch. …

    [ Abu l-A’la Maududi (1904-1979) prägte den Ausdruck „Theo Demokratie“ ]

    Darüber hinaus lassen sich in der Scharia ein Notstandsrecht, das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und utilitaristische, auf das Gemeinwohl zielende Momente finden.6 Vor allem aber ist die Scharia in den Augen ihrer Anhänger begründet, sogar absolut begründet, nämlich in göttlicher Offenbarung.

    Schließlich ist die Scharia nicht nur universalistisch, formal auf hohem Niveau entwickelt und absolut legitimiert, sondern auch in ihren Ansprüchen total: Sie bezieht sich auf alle Lebensbereiche. Zwischen Religion, Moral, Recht und Konvention wird nicht getrennt.

    Allerdings unterscheidet sich das islamische Recht inhaltlich in einigen wesentlichen Punkten vom Menschenrechtsuniversalismus der westlichen Tradition, etwa im Hinblick auf den Rechtsstatus der Frauen und das Recht auf Religionsfreiheit. Außerdem verwenden islamische Denker einen anderen Begriff der Souveränität: Souverän (und damit Quelle aller Normen) ist kein Mensch oder Volk (wie im Ideal der Volkssouveränität), sondern allein Gott (hakimiyya).

    [ Vgl. Sayyid Qutb, Zeichen auf dem Weg (arab. 1962), Köln 2005, der den Ausdruck „hakimiyya“ von Maududi übernahm. ]

    im Juli 2008 von: Christian Thies: Ist das islamische Recht eine Herausforderung für den modernen Rechtsuniversalismus?

    p 3-4

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    “Fiqh al-Aqalliyyat”—the jurisprudence of Muslim minorities—is a legal doctrine introduced in the 1990s by Taha Jabir al-Alwani and Yusuf al-Qaradawi

    als Abstract zu: Tauseef Ahmad Parray: The Legal Methodology of “Fiqh al-Aqalliyyat” and its Critics: An Analytical Study

    http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/13602004.2012.665624?journalCode=cjmm20

    ::

    The Muslim jurisprudence of minorities (fiqh al-aqalliyyat or minority fiqh) has emerged as a distinctive field of research in the wake of the post–World War II establishment of sizable Muslim populations in western Europe and North America. …

    Rohe 2007* discusses the idea of a European Sharia in its legal and ethical dimensions

    *Rohe, Mathias. Muslim Minorities and the Law in Europe: Chances and Challenges. New Delhi: Global Media, 2007.

    aus: Fiqh Al-Aqalliyyat
    von: Alexandre Caeiro

    http://www.oxfordbibliographies.com/view/document/obo-9780195390155/obo-9780195390155-0027.xml

    ::

    … Shaykh Abdallah bin Mahfudh ibn Bayyah (born 1935CE 1362H) is an Islamic scholar born in Mauritania (West Africa). Currently he teaches at King Abdal Aziz University.

    From an early age, his profound intellectual gifts and ability allowed him to memorise massive texts. In his youth, he was appointed to study legal judgements in Tunis. On returning to Mauritania, he became Minister of Education and later Minister of Justice. He was also appointed a Vice President of the first president of Mauritania. However, in part because of the miliatary coup in Mauritania, he began to teach and traveled to Saudi Arabia where he became a distinguished professor at The University of Uṣūl al-Fiqh.

    The shaykh is presently involved in several organizations in the Muslim world, such as al Majma’ al-Fiqhi, which comprises a body of scholars from across the Muslim world and from different madhhabs and viewpoints. They analyze and study modern issues confronting Muslims to formulate Islamic solutions.

    Shaykh Abdallah is also an author, having written several books and delivered lectures in different countries. He has expertise in areas such as Fiqh al-`Aqalīyāt, the jurisprudence related to Muslim minorities in non-Muslim lands. This is a specialist field pioneered by Shaykh Abdallah’s colleague and friend the eminent Shaykh Yusuf al Qaradawi.

    aus: Hamza Yusuf: Etiquettes of Disagreement

    http://shaykhhamza.com/transcript/Etiquettes-of-Disagreement

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    al-Ḥuqūq al-siyāsīyah li-aqalīyāt fī al-fiqh al-Islāmī wa-al-nuẓum al-dustūrīyah al-muʻāṣirah

    Muḥammad, Muḥammad Ḥasan Fatḥ al-Bāb.

    http://searchworks.stanford.edu/view/7711269

    http://searchworks.stanford.edu/?q=%22Mu%E1%B8%A5ammad%2C+Mu%E1%B8%A5ammad+%E1%B8%A4asan+Fat%E1%B8%A5+al-B%C4%81b.%22&search_field=search_author

    ::

    Said Fares Hassan Fiqh Al-Aqalliyyat: History, Development, and Progress

    bei: Palgrave Macmillan (10. Oktober 2013), Palgrave Series in Islamic Theology, Law, and History

  21. Jacques Auvergne Says:

    EZIRE
    RIEM SPIELHAUS
    HEIKO MAAS
    STAATSVERTRAG [zwischen gottlos und schariapflichtig?]

    [Sollen die Schariagesetze einem Teil der Bevölkerung zum Lebensschicksal werden, macht die BRD vollends Schluss mit dem freiheitlich demokratisch gebotenen One Law For All?]
    ___

    Riem Spielhaus (* 1974 in Berlin-Mitte) ist eine deutsche Islamwissenschaftlerin.

    Sie forscht und publiziert hauptsächlich zu Muslimischen Minderheiten, mit den Schwerpunkten Wissensproduktion und -verbreitung zum Thema Islam sowie islamisches Gemeindeleben, Identitätspolitiken und Institutionalisierung des Islams in Europa.

    … Von 2002 bis 2003 war sie Referentin für den Themenbereich Religionen Zugewanderter im Arbeitsstab von Marieluise Beck, der damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. … Mit ihrer Dissertation zum Thema Wer ist hier Muslim? Die Entwicklung eines islamischen Bewusstseins in Deutschland zwischen Selbstidentifikation und Fremdzuschreibung wurde sie 2008 an der Humboldt-Universität promoviert. …

    … Von 2010 bis 2012 war sie Post-Docfellow am Centre for European Islamic Thought an der Theologischen Fakultät der Universität Kopenhagen tätig, wo sie einen Vergleich quantitativer Erhebungen unter Musliminnen und Muslimen in Westeuropa seit 2001 leitete.[5].

    Derzeit forscht Riem Spielhaus am Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zu urbanen Moscheelandschaften in Deutschland und Europa.

    Sie war 2004 Gründungsmitglied der Muslimischen Akademie in Deutschland. 2006 wurde sie vom Bundesministerium des Innern als beratendes Mitglied eines Gesprächskreises der Deutschen Islamkonferenz eingeladen. Seit 2008 ist Riem Spielhaus Fellow des Transatlantic Forum on Migration and Integration (TFMI), einer internationalen Plattform für junge Fachkräfte im Themenfeld Migration und Integration, koordiniert vom German Marshall Fund und der Robert Bosch Stiftung.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Riem_Spielhaus

    [Riem Spielhaus bei den Schariaschönrednern von qantara … schafft die Überleitung zum Justizminister: Bundesadler und Allah auf Augenhöhe sozusagen, „Maas will Staatsvertrag mit Muslimen“ ]

    Wie wichtig vor diesem Hintergrund nicht nur die gesellschaftliche, sondern auch die rechtliche Anerkennung des Islam in Deutschland [das islamische Recht enthält viel Grundgesetzwidriges … und ist kohärent wie Schöpfung oder Schöpfer] ist, zeigt ein neues Gutachten der Islamwissenschaftlerin Dr. Riem Spielhaus und des Juristen Martin Herzog im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Demnach geht es darum, Muslimen überhaupt erst einmal den gleichen Zugang zu Ressourcen zu gewähren wie anderen Religionsgemeinschaften: die Finanzierung von Projekten, der Schutz vor Ungleichbehandlung und das Recht auf Glaubenspraxis sowie die Möglichkeit, es auch umzusetzen. Und genau das wird gerade zwischen politischen Akteuren und Interessenvertretern der Islamverbände ausgehandelt.

    Dabei muss über jedes einzelne Detail islamischer Religionspraxis [FGM?] gesondert eine Übereinkunft mit jedem Bundesland, jeder Gemeinde oder Kommune erzielt werden – im Dialog, der über viele Jahre geführt wird. … Der Weg zur rechtlichen Gleichstellung bei ritueller Glaubensausübung, im Bildungsbereich, beim sozialen Engagement islamischer Gemeinschaften ist weit: eigene Friedhöfe und Bestattungen nach islamischem Ritus, der Bau von Moscheen, die rituelle Schlachtung, Feiertage, bekenntnisgebundener Religionsunterricht, islamische Theologie an Hochschulen, Jugendfürsorge, Wohlfahrtspflege, Seelsorge in Gefängnissen, Krankenhäusern oder bei der Bundeswehr. Das alles scheint bis heute keine Selbstverständlichkeit in Deutschland zu sein. …

    Aber nicht nur die Religionsgemeinschaften müssen sich an die Erfordernisse deutschen Rechts anpassen. „Es ändert sich auch etwas im Rechtsverständnis“, gibt Riem Spielhaus … zu bedenken. Sie beobachtet derzeit eine „gegenseitige Annäherung auf Grundlage einer (verfassungs-)rechtlichen Gleichrangigkeit“ [Ungläubige und Frauen sind auf Dauer selbstredend herabzustufen, Islam herrscht und wird nicht beherrscht].

    Maas will Staatsvertrag mit Muslimen

    Wie sich die Politik das vorstellt, verdeutlicht eine … Vorlesung von Heiko Maas (SPD) an der Berliner Humboldt-Universität, in der sich der Bundesjustizminister für einen Staatsvertrag mit muslimischen Gemeinschaften in Deutschland aussprach. Hierin sieht Maas einen wichtigen Schritt, „die muslimischen Gemeinschaften enger an den Verfassungsstaat und seine Werte heranzuführen“ [wie eng ist eng genug, wie weit weg ist für Maas auch noch ok? Warum keine gleichen Rechte und Pflichten jeder Bürgerin und jedes Bürgers, was soll das Schaffen der Kategorie Muslimbürger?] und einen deutschen Islam zu entwickeln. Im Gegenzug aber seien die Muslime aufgefordert, ihren Teil zu einer Anerkennung durch Staat und Gesellschaft beizutragen. Sie müssten sich noch besser mitgliedschaftlich organisieren [damit keiner mehr aus dem Käfig der Umma ausbricht], außerdem seien die Verbände in der Pflicht, sich regelmäßig von Extremismus und Antisemitismus unter Muslimen zu distanzieren [reden soll also reichen. Sarkasmus an: Schariabefehl und Herrschaft Allahs zeigen den Weg der Ausgewogenheit, der Gleichheitsfeminist, Aufklärungshumanist oder Menschenrechtsuniversalist ist extrem – Sarkasmus wieder aus]. …

    aus: Susanne Kaiser (Der weite Weg zur rechtlichen Anerkennung), in: qantara 01.06.2015

    http://de.qantara.de/inhalt/islam-in-deutschland-der-weite-weg-zur-rechtlichen-anerkennung

  22. Jacques Auvergne Says:

    „Ich weiß nicht, was Sie unter Scharia verstehen. Ich wüsste ganz viele Scharias, die in sehr vielen Kernbereichen nicht übereinstimmen. Je nachdem, von welchem Land, welcher Tradition und welcher Rechtsschule wir sprechen – es gibt nicht die „eine“ Scharia.“

    Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 06.05.2015


    Ausgerechnet im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe! Scharia im Plural spürt jedenfalls vermarktet ein Islamverharmloser und insbesondere Schariaverharmloser von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

    Omid Nouripour:

    Sie nennen Suren in die eine Richtung und ich zitiere welche in die andere Richtung. Mal sehen, wer am Ende gewinnt. Dann haben Sie gesagt, in der Scharia wäre die Apostasie mit der Todesstrafe belegt. Ich weiß nicht, was Sie unter Scharia verstehen. Ich wüsste ganz viele Scharias, die in sehr vielen Kernbereichen nicht übereinstimmen. Je nachdem, von welchem Land, welcher Tradition und welcher Rechtsschule wir sprechen – es gibt nicht die „eine“ Scharia. Eine Scharia gibt es nur auf Seite eins in der Headline, aber nicht im Text.

    aus:
    Deutscher Bundestag
    Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    Protokoll-Nr. 18/35
    Protokoll der 35. Sitzung vom 6. Mai 2015

    (Seiten 30-31 von 45)

    Markus Rode (Open Doors Deutschland)
    (Hier Seite 35 bis 36.)

    […] Ich glaube das Entscheidende ist aber, dass wir deutlich machen, dass wir in vielen Ländern dieser Welt Christen haben, die mehrheitlich in islamischen Ländern leben und massiv unterdrückt werden. Christen, die jeden Tag Verfolgung erleben und zwar mit Rufen „Allahu Akbar“. Ich möchte das Beispiel von Nigeria bringen. Wir haben ein großes Team in Nigeria und zwar in einem Bundesstaat, der genau zwischen den nördlichen Bundesstaaten liegt, also den islamischen, wo die Scharia eingeführt ist, und den christlichen. Dort wurde in einer Moschee die Stimmung aufgeheizt. Daraufhin sind bewaffnete Muslime in die christlichen Viertel gezogen. Man kannte genau die Namen der Pastoren, die dort wohnten. Man hat die Häuser niedergebrannt und die Christen gezielt getötet. Mit den Witwen, Waisen und Hinterbliebenen haben wir unmittelbar zu tun. Die haben sich darüber beklagt, dass in der Presse weltweit veröffentlicht wird, dass dieser Konflikt überhaupt nichts mit Religion zu tun habe, sondern dass es bei dem Konflikt um Land und soziale Belange geht. Wir wissen aber, was wirklich geschehen ist. Das ist für uns ein Schlag ins Gesicht. Wir wissen genau, was die Motivation war. Ich glaube, an dieser Stelle muss man einfach auch denen, die keine Stimme haben, die Möglichkeit geben, dass sie auch die Wahrheit sagen können. Und dass man das nicht vertuscht, weil man sagt „Oh, das heizt die Stimmung noch viel mehr an, deshalb müssen wir es durch etwas anderes ersetzen.“ Das ist nicht der Weg, den wir gehen dürfen. Deshalb veröffentlichen wir auch nicht den Weltverfolgungsindex, um muslimische Staaten an den Pranger zu stellen. Ich möchte auch nicht Suren mit Ihnen austauschen, sondern wir möchten auf die Situation der Menschen aufmerksam machen, die wegen Apostasie in Gefängnissen sitzen – die eben nicht in Gefängnissen sitzen, weil man sagt, sie haben etwas geklaut. Es gibt ja auch falsche Anklagen. Viele werden angeklagt, weil es heißt, sie hätten angeblich Rauschgift gehabt. Das wurde ihnen untergeschoben. Aber die Wahrheit ist, dass es sich um den Vorwurf der Apostasie handelt. Im Iran sitzen im Moment Christen wegen Apostasie im Gefängnis. Iran ist ein islamischer Gottesstaat. Jetzt müssten Sie im Prinzip, weil Sie eben eine andere Auffassung vom Islam als Saudi Arabien, Iran, Afghanistan und viele andere Länder haben – von den 50 Ländern im Weltverfolgungsindex sind 40 islamische Länder – denen sagen, dass dies nichts mit dem wahren Islam zu tun hat. Doch das sind Fakten. Das heißt, in diesen Ländern werden Christen am härtesten verfolgt. Jetzt kann man natürlich diskutieren und sagen, das habe mit dem Islam eigentlich nichts zu tun. […]

    (Potokoll relevant u. a. zu den Stichworten Menschenrechte, AEMR, Menschenrechtsbildung, Open Doors und Christenverfolgung, Islam und/als Islamisches Recht / Scharia, Blasphemie, FGM und MGM, Sozialrassismus.)

    Klicke, um auf protokoll_oea_06-05-2015-data.pdf zuzugreifen


    Was soll die Diskussion über Kopftuch und Burka? Im Islam gibt es kein Kopftuch. Im Islam gibt es keine Burka. Im Islam gibt es die Fitra (fiṭra), das Geschaffensein durch und Ausgerichtetsein auf Allah, die Awra (ʿaura), den zu verhüllenden Schambereich, bei der Muslima ist (mindestens) der gesamte Körper bis auf Hände und Gesicht Teil ihrer Awra, sowie die Scharia, die Schöpfungsordnung und irdisch durchzusetzende islamische Gesetzlichkeit. Omid Nouripur sagt nichts Schlechtes über Fitra, Awra, Scharia (fiṭra, ʿaura, šarīʿa) und lässt die Dhimmis von morgen noch ein Weilchen über Kopftuch und Burka diskutieren. Der Grünen-Außenexperte will die Burka erlaubt wissen und kämpft gegen ein Burkaverbot:

    „Ein Verbot würde nur dazu führen, dass diese Männer ihre Frauen nicht mehr auf die Straße lassen.“

    [Genau. Sie müssten im Haus bleiben. Wie jede muslimische Ehefrau.]

    (Bild vom 01.12.2014)

    http://www.bild.de/politik/inland/burka-verbot/debatte-um-burka-verbot-cdu-vize-kloeckner-38793420.bild.html


    69937: Ruling on her going out of the house without her husband’s permission and travelling without a mahram

    […]

    ‘Umar ibn al-Khattaab said: “Marriage is slavery, so be careful with regard to whom you give your daughter for enslavement.” In al-Tirmidhi and elsewhere it is narrated that the Prophet (…) said: “I urge you to treat women well, for they are prisoners with you.”

    So a woman is like a slave or prisoner of her husband, and she cannot go out of his house except with his permission, whether her father, her mother or anyone else tells her to do that, according to the consensus of the imams. End quote.

    Al-Fataawa al-Kubra, 3/148

    Ibn Muflih al-Hanbali said:

    It is haraam for a woman to go out of her husband’s house without his permission, except in cases of necessity, or shar’i obligations. End quote.

    Al-Adaab al-Shar’iyyah, 3/375

    […]

    http://islamqa.info/en/69937

  23. Bragalou Says:

    [ Ins Jahr 2012, Beschneidungdebatte, und noch weiter zurück ]

    Nacktes Recht, abgeschriebene Tradition. Anmerkungen zu Reut Paz und den Herausforderungen des Rechtspluralismus

    Von Alexandra Kemmerer
    Verfassungsblog, 12.08.2012
    .

    […] der gelingende Umgang mit den Herausforderungen und Problemen des Rechtspluralismus lebt von Voraussetzungen, die das Recht und die Rechtswissenschaft selbst nicht bereitstellen und garantieren können. „Der Rechtspluralismus ist die große Herausforderung für die Einheit des öffentlichen Rechts, hier liegen die Zukunftsaufgaben der Wissenschaft, die sich nur mit Kontextualisierung lösen lassen und damit auf die Grundlagenfächer verweisen“, konstatiert Dieter Grimm, und bringt damit das Dilemma auf den Punkt. Wo das kompetitive, aber auch komplementäre Neben- und Miteinander verschiedener Rechtssysteme und normativer Ordnungen Teil des sozialen Alltags geworden ist, braucht es Kontextwissen, das nur von außen in den Raum des Rechts vermittelt werden kann. Von den „Nachbarwissenschaften“, deren Diskurse idealerweise über die Grundlagenfächer in die Rechtswissenschaft hinein „übersetzt“ werden, aber auch von Vertretern religiöser und nichtreligiöser normativer Ordnungen. […]

    Die Kölner Richter argumentieren völlig religionsblind und erweisen sich dabei als so geschichts- und gesellschaftsvergessen wie die strafrechtlichen Wortführer der Debatte. Sie machen sich nicht etwa ein „christliches Verständnis körperlicher Integrität“ zu eigen, sondern bringen einen „religionsfeindlichen Zeitgeist“ zum Ausdruck, den Patrick Bahners in der Beschneidungsdebatte gerade auch im Internet rabiat zum Durchbruch gekommen sieht.

    […] die Herausforderungen des Rechtspluralismus bekommen wir nur auf der Grundlage fundierten Wissens um religiöse und kulturelle Traditionen in den Griff. Wo die einfach als vorgestrig abgeschrieben werden und man geschichtsvergessen nur auf das nackte Recht setzt, ist der clash of cultures vorprogrammiert. […]

    http://verfassungsblog.de/rechtspluralismus-und-seine-grundlagen-anmerkungen-zu-reut-paz/

    Klicke, um auf 9783848711840_lese01.pdf zuzugreifen

    ::

    Defending the Cultural(ist)? Die Ethnologin im Gerichtssaal

    Von Alexandra Kemmerer
    Verfassungsblog, 16.10.2012

    Heute Vormittag lauschte ich in der ehrwürdigen Leopoldina in Halle dem abschließenden Teil einer Tagung zur Beschneidungsdebatte, die vom Interdisziplinären Zentrum Medizin-Ethik-Recht der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg veranstaltet wurde. Die Konferenz „Rituelle Beschneidung in Judentum und Islam aus juristischer, medizinischer und religionswissenschaftlicher Sicht“ hatte schon am Sonntagabend begonnen, […]

    Die Juristin Marie-Claire Foblets, neue Direktorin am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung, sprach über „Die Beschneidungsdebatte aus rechtsethnologischer Perspektive“ […]

    Foblets knüpft an die Tradition an, die die international renommierten Rechtsethnologen Franz und Keebet von Benda-Beckmann mit ihrer Projektgruppe „Rechtspluralismus“ in Halle etabliert haben. Sie möchte die Rechtsethnologie aber stärker an die in den Juristischen Fakultäten verorteten Rechtswissenschaften heranrücken und sucht auch das Gespräch mit Praktikern, insbesondere mit Richtern. […]

    Alison Dundes Renteln als Gewährsfrau […] Dundes Renteln publizierte mit ihrer Studie „The Cultural Defense“ 2004 ein vielbeachtetes Buch über die komplizierten Konfrontationen und Konflikte von Recht und kulturellen oder religiösen Praktiken. Nachdrücklich fordert sie darin die Einbeziehung „kultureller Argumente“ in gerichtliche Verfahren – und damit die Einbeziehung ethnologischer Expertise.

    http://verfassungsblog.de/defending-culturalist-die-ethnologin-im-gerichtssaal/

    ::

    Recht und Religion

    Zu: Mathias Rohe: Das Islamische Recht. Geschichte und Gegenwart, Eine Rezension von Alexandra Kemmerer (2009)

    Begriffe wie Scharia und Fatwa sind längst Bestandteil des Diskurses hierzulande, ihre Bedeutung, ihre Geschichte kennen aber nur die wenigsten. Der Islamwissenschaftler Mathias Rohe hat nun ein Buch vorgelegt, in dem er Geschichte und Praxis des islamischen Rechts dokumentiert. […]

    Die enge Gleichsetzung von Recht und Religion – wie sie in der Türkei durch die Reformen Atatürks aufgebrochen wurde – stößt auch bei gläubigen Muslimen auf Kritik. Mathias Rohe zitiert den Juristen Abdullahi An-Na’im, der die Durchsetzung der Scharia mittels staatlicher Gesetzgebung rundweg ablehnt. Nur durch ihr weites Verständnis als religiöse Lebensordnung, durch den Verzicht auf den Herrschaftsanspruch über das Recht, könne ihre religiöse Bindungswirkung bewahrt werden, der Reichtum ihrer Auslegungsmöglichkeiten, ihr kreatives und befreiendes Potential.

    […] In Deutschland ist eine Inkorporation islamisch-rechtlicher Normen in die nationale Rechtsordnung bislang nicht erfolgt – anders als in Spanien, Griechenland und Großbritannien.

    […] darum besteht dringender Aufklärungsbedarf, wenn es um das Verhältnis von Recht und Religion geht. Mathias Rohes Buch leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

    http://www.deutschlandfunk.de/recht-und-religion.1310.de.html?dram:article_id=193908

    ::

    Scharia und säkularer Staat im Nahen Osten und Europa / Shari’a and the Secular State in the Middle East and Europe (Carl Heinrich Becker Lecture der Fritz Thyssen Stiftung 2009) (2010)

    Von: Abdullahi an-Na’im usw., unter den Übersetzern: Alexandra Kemmerer

    [ Reut Yael Paz … Circumcision … Liberal Legal Pluralism ]

    Reut Yael Paz, The Cologne Circumcision Judgment: A Blow Against Liberal Legal Pluralism in:

    Alexandra Kemmerer, Christoph Möllers, Maximilian Steinbeis (Hrsg.)

    Gebändigte Macht: Verfassung im europäischen Nationalstaat, Seite 85 – 91

    Verfassungsblog II

    http://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845252735-86/the-cologne-circumcision-judgment-a-blow-against-liberal-legal-pluralism

    ::

    [ Wesentlich vernünftiger ist man im Kommentarbereich: ]

    zirp, Mo 13 Aug 2012 / 12:13

    Ich habe bereits ein Problem mit ihrer Unterstellung, in D bestehe Rechtspluralismus – also ein Nebeneinander von staatlichen und religiösen Rechtsordnungen.

    Der Staat beansprucht ein Gewaltmonopol, um seine Bürger davon abzuhalten, sich gegenseitig Gewalt anzutun. Das tut er auch zurecht. […]

    Es gibt für mich kein Kooperationsverhältnis o.ä. zwischen staatlicher Rechtsordnung und religiösen Ordnungen innerhalb der BRD. Stattdessen gibt es eine klare Hierarchie: Religiöse Rechtsordnungen sind zulässig, *soweit der Staat sie akzeptiert*.

    http://verfassungsblog.de/rechtspluralismus-und-seine-grundlagen-anmerkungen-zu-reut-paz/

  24. African perspective Says:

    Tidiane N’Diaye, is a Senegalese anthropologist and economist, living in Dakar, the capital of Senegal.

    „The reason for calling my book, “The Veiled Genocide,” is due to the massive castration of the African captives during the Arab-Muslim slave-trade.“

    The Veiled Genocide: A forgotten Historic Tragedy

    https://www.academia.edu/36690297/The_Veiled_Genocide_A_forgotten_Historic_Tragedy

    My main concern is with the East African and Trans-Saharan trades. The reason for calling my book, “The Veiled Genocide,” is due to the massive castration of the African captives during the Arab-Muslim slave-trade.

    http://www.unashamedofthegospel.org/the-veiled-genocide.cfm

    .

    Further sources [in German and French]

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    Welche Leser werden schon gewusst haben, dass es in Ostafrika eine regelrechte Kastrationsindustrie gab? Arabische Haushalte kauften ihre Diener am liebsten entmannt ein (…) Der Islam verbot allerdings den Gläubigen, Sklaven zu verstümmeln, deshalb ließen die Sklavenhändler ihre schwarzafrikanische Beute massenhaft bei nicht-muslimischen Spezialisten in Abessinien und Oberägypten kastrieren – eine makabre Frühform der Globalisierung.

    Von Daniel Blum. Dreizehn Jahrhunderte währender Sklavenhandel | Deutschlandfunk am 29.03.2010

    https://www.deutschlandfunk.de/dreizehn-jahrhunderte-waehrender-sklavenhandel.1310.de.html?dram:article_id=194067

    .

    La castration a été utilisée de manière courante tout au long de la traite arabe. C’est la raison pour laquelle selon Tidiane N’Diaye la traite transsaharienne et orientale a été beaucoup plus meurtrière que la traite transatlantique, pratiquée par les Occidentaux. Il en veut pour preuve que « pour 9 à 11 millions de déportés lors de cette traite, il y a aujourd’hui 70 millions de descendants. La traite arabo-musulmane, elle, a déporté 17 millions de personnes qui n’ont eu que 1 million de descendants à cause de la castration massive pratiquée pendant près de quatorze siècles. »3.

    .

    Il précise que « réalisée sur des adultes, elle tuait entre 75 % et 80 % des patients. Le taux de mortalité était plus faible chez les enfants que l’on castrait systématiquement. Entre 30 % et 40 % des enfants ne survivaient pas à la castration totale. »3

    .

    [3] Tidiane N’Diaye : « La fracture raciale est réelle en Afrique » [archive], entretien, lemonde.fr, 18 mai 2017

    https://fr.wikipedia.org/wiki/Castration

    .

    Den Weg jener Afrikaner aber, die von arabischen Händlern in Richtung Osten, nach Asien, verschleppt wurden, haben erst wenige Sachbücher nachgezeichnet, und wenn, dann nicht auf Deutsch. Diese Lücke schließt das Sachbuch des französischen Anthropologen und Wirtschaftswissenschaftlers Tidiane N´Diaye: „Der verschleierte Völkermord – Die Geschichte des muslimischen Sklavenhandels in Afrika“.

    Der Zeitraum, über den N´Diaye berichtet, reicht über 1300 Jahre: vom 7. bis ins 20. Jahrhundert. Saudi-Arabien hat die Sklaverei erst 1962 abgeschafft. (…)

    Deutschlandfunk Kultur vom 11.03.2010 | Erschütternde Dimension

    Des Weiteren starb ein großer Teil der männlichen Sklaven an den Folgen der Kastration, die an jedem durchgeführt wurde. Bekamen Sklavinnen Kinder, wurden diese getötet.

    https://www.deutschlandfunkkultur.de/erschuetternde-dimension.950.de.html?dram:article_id=138491

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    TIDIANE N’DIAYE: La traite des noirs d‘ Afrique par le monde arabo-musulman

    Tidiane N’diaye éclaire un drame passé à peu près inaperçu : la traite des Noirs d’Afrique par le monde arabo-musulman. 17 millions de victimes tuées, castrées ou asservies, pendant plus de treize siècles sans interruption.

  25. Jacques Auvergne Says:

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    2015

    ( Nurhan Soykan hat nach dem Urteil geweint. Die Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime (…) Die Rücknahme des pauschalen Kopftuchverbots für Lehrer durch das Bundesverfassungsgericht ist für sie ein wichtiger Beitrag zum Religionsfrieden. )

    Deutschlandfunk Kultur 13.03.2015

    Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime: Schulfrieden auch mit Kopftuch

    Die Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime in Deutschland, Nurhan Soykan, hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil begrüßt, dass das pauschale Kopftuchverbot von Lehrerinnen gekippt hat. „Ich konnte beim ersten Lesen mir die Tränen kaum verdrücken“, sagte Soykan im Deutschlandradio Kultur. „Ich habe mich sehr darüber gefreut.“ (…) Sie habe die Hoffnung, dass man dieses „leidige Thema Kopftuch“ endlich abschließen könne.

    https://www.deutschlandfunkkultur.de/generalsekretaerin-des-zentralrates-der-muslime.2156.de.html?dram:article_id=314165

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    Das Parlament | 13.04.2015 | 65. Jahrgang | Nr. 16 -17

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    KOPF DER WOCHE

    Eine Frau führt das Dachgremium

    Nurhan Soykan. Sie gehört zu den muslimischen Frauen in Deutschland, die mit oder auch trotz des Kopftuchs Karriere gemacht haben. Die Kölner Anwältin Nurhan Soykan ist seit 1. April als erste Frau Sprecherin des Koordinationsrats der Muslime. Der Rat vertritt die vier größten muslimischen Dachverbände hierzulande. Die Sprecher wechseln halbjährlich unter den Vereinigungen. Soykan ist seit 2010 Generalsekretärin des Zentralrats der Muslime, des kleinsten der Spitzenverbände. Sie wurde 1970 in der Türkei geboren und kam mit drei Jahren mit ihrer Familie – der Vater ist Imam – nach Deutschland. Sie ficht auf vielen Ebenen für die Interessen der hiesigen Muslime, so auch in der Deutschen Islamkonferenz. Mit 25 wurde sie deutsche Staatsbürgerin, seit sie 26 ist, trägt sie als Zeichen des Glaubens das Kopftuch. Als Nurhan Soykan im März vom Karlsruher Urteil mit der Rücknahme des Kopftuchverbots für Lehrer hörte, habe sie vor Freude geweint, sagt sie. (kru)

    Klicke, um auf ausgabe.pdf zuzugreifen

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    ( Im selben Heft darf auch Lamya Kaddor schreiben. )

    ISLAM

    Zwei Seiten einer Medaille: Salafismus und Islamfeindlichkeit bedingen sich und müssen gleichzeitig bekämpft werden

    (…) Islamfeindlichkeit und Salafismus sind mithin zwei Seiten derselben Medaille. Sie fördern und bedingen sich gegenseitig. Die übrige Gesellschaft muss daher aufpassen, dass sie zwischen diesen beiden extremen Polen künftig nicht zerrieben wird. Das geht nur, indem beides gleichzeitig bekämpft wirft. ( Lamya Kaddor )

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    ( Wie es zu befürchten war, Mathias Rohe fehlt nicht. )

    SCHARIA

    Kein feststehendes Gesetzbuch: Die islamische Rechtsordnung hat sich über 1.400 Jahre entwickelt und ist interpretationsfähig

    (…) Die Scharia ist das Gegenteil eines feststehenden „Gesetzbuches“. Der Begriff beschreibt die gesamte Normenlehre des Islams, einschließlich der Auslegungsmethoden. (…) Diese rechtlichen Vorschriften dienen
    [ … dazu, nach dem Tod nicht auf ewig in die Hölle, sondern zu Allah in den Himmel zu kommen. Die Grundlage des Islamischen Rechts, – Ausgerichtetsein des Geschöpfes auf den Schöpfer, Überwachung der Mitmenschen auf islamisch korrektes Verhalten, Überwindung alles Nichtislamischen sowie Lohn und Strafe im Diesseits und im Jenseits -, verschweigt Mathias Rohe wieder einmal. ] (…)

    Allgemeinwohl (maslaha)
    [ Die Nichtmuslime und die Frauen haben weniger Rechte, das ist Maslaha, „islamisches Allgemeinwohl“. ]

    Minderjährigenschutz
    [ Ein sechs Jahre altes Mädchen heiraten und, drei Jahre später, Geschlechtsverkehr mit der neun Jahre alten Ehefrau haben, das ist „Minderjährigenschutz“ im Islam. ]

    Menschenrechte
    [ AEMR, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Paris 1948) oder die sehr islamische Erklärung der „Menschenrechte“ mit Schariavorbehalt durch die Staaten der OIC (Kairo 1990) – beides zusammen geht nicht, was auch Enes Karić und Mathias Rohe wissen. ]

    Sprichwort: „adl al-dawla imanuha, zulm al-dawla kufruha“ – der Glaube eines Staats ist Gerechtigkeit, Ungerechtigkeit sein Unglaube. Mit dieser Maxime lassen sich Islam und säkularer Rechtsstaat in der Suche nach Gerechtigkeit überzeugend in Einklang bringen.
    [ Die Herrschaft Allahs, hakimiyya Allah, ist so durchsetzbar, allgemeine Menschenrechte hingegen, beispielsweise Gleichberechtigung von Mann und Frau, können mit Adl (عدل‎ ʿadl, divine justice in Islam) nicht erhalten bzw. erreicht werden. Schuldhaft gegen die Vorgaben und Gesetze der Scharia zu verstoßen ist Zulm (ẓulm), im islamischen Sinne mithin Frevel, Unrecht und Gewalttat. Kufr (كفر kufr) ist die Ablehnung des Glaubens an Gott (Allah), die Leugnung der Prophetie Mohammeds und des Koran als Gottes eigene und letztgültige Offenbarung, das Gegenteil von Kufr ist Iman (إيمان, īmān). ]

    ( Soweit Mathias Rohe – meine Kommentare in eckigen Klammern. )

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    ( Am Rande dann, allzu vorsichtig, ein wichtiger Hinweis. )

    Die 1990 von den Mitgliedstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz beschlossene „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ stelle die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unter den Vorbehalt der Übereinstimmung mit der Scharia.
    [ Das stellt sie in der Tat, die indirekte Rede („stelle“) ist unnötig. ]

    ( Wagt es nicht, Parlamentarier! Über den Islam nur Gutes! Auch Chefredakteur Jörg Biallas steht stramm, bekundet seine Sehnsucht nach islambezogenem Wissen („Es fehlt an Wissen“) und schwört auf die demokratieabschaffende neue deutsche Staatsdoktrin vom guter Islam und vom bösen Islamismus. )

    Editorial von Jörg Biallas

    Es fehlt an Wissen

    Jeder mag mit sich selbst ausmachen, wie die monatelang diskutierte Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört, zu beantworten ist. Hilfreich wäre aber in jedem Fall eine Auseinandersetzung mit dieser Religion: der Besuch einer Moschee, die Lektüre des Korans und dessen Interpretationen, Gespräche mit Muslimen. Am Ende dieser Bemühungen wird die Erkenntnis stehen, dass in demgleichen Maß, wie es ein Gebot der Menschlichkeit ist, den gewaltbereiten Islamismus zu verdammen, der Islam als Weltreligion zu akzeptieren ist.

    Klicke, um auf ausgabe.pdf zuzugreifen

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    Reasons for the Application of Sharia in the West

    Mathias Rohe

    Enes Karić (…) cited the Islamic maxim adl al-dawla iman-ha, zulm al-dawla kufr-ha – justice is the belief of a state, injustice is its unbelief

    (Source: APPLYING SHARIA IN THE WEST: Facts, Fears and the Future of Islamic Rules on Family Relations in the West. Edited by Maurits S. Berger.)

    https://openaccess.leidenuniv.nl/bitstream/handle/1887/33860/Applying%20Shari%60a%20in%20the%20West.pdf?sequence=1

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    Enes Karić

    Islam und Säkularismus

    (In: Hamideh Mohagheghi, Klaus van Stosch: Moderne Zugänge zum Islam. Plädoyer für eine dialogische Theologie (Beiträge zur Komparativen Theologie) | Schöningh, 2010, pp. 115-127.)

    Klicke, um auf Karic_Islam_und_Saekularismus.pdf zuzugreifen

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  26. Jacques Auvergne Says:

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    Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Studie-Paralleljustiz.pdf
    267. KB
    PDF

    Zitierfähiger Link (URI):
    ttp://hdl.handle.net/10900/68417
    ttp://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-684174
    ttp://dx.doi.org/10.15496/publikation-9836

    Dokumentart: Buch (Monographie)
    Erscheinungsdatum: 2014
    Sprache: Deutsch
    Fakultät: Kriminologisches Repository
    Kriminologisches Repository
    Fachbereich: Kriminologie
    DDC-Klassifikation: 340 – Recht
    360 – Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen

    Schlagworte: Deutschland , Islamisches Recht , Scharia , Justiz

    Inhaltszusammenfassung:

    Dieser Bericht stützt sich auf das vorhandene Material, insbesondere die Ergebnisse der einschlägigen Arbeit des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Er soll den rechtlichen Rahmen klären und das Unproblematische von dem Problemfeld abschichten, indem er den Rechtsrahmen der Konfliktlösung im deutschen und im muslimischen Recht betrachtet, sich mit der Rolle der justiziellen Konfliktregelung in der gesellschaftlichen Realität auseinandersetzt und die private Mitwirkung an der Streitbeilegung einordnet. Dieser Bericht kann jedoch nicht leisten, was nur im Rahmen eines soziologischen Forschungsvorhabens erbracht werden kann, nämlich festzustellen, welche quantitative Bedeutung eine ggf. festzustellende religiös fundierte islamische Streitschlichtung in Deutschland tatsächlich hat und inwieweit sie ethnisch verankert bzw. auf Personen mit Migrationshintergrund beschränkt ist.

    In der kritischen Diskussion über „Paralleljustiz“ werden – so die Studie weitgehend Einzelfälle beschrieben, die zwar für sich gesehen problematisch sind, aber keine Schlüsse auf den zahlenmäßigen Umfang des Problems zulassen. Die Studie sieht keinen aktuellen Bedarf für Gesetzänderungen, da das Problem weniger ein rechtliches als ein tatsächliches sei: Zur Problembewältigung seien die bestehenden Gesetze hinreichend. Offenheit für und Vertrauen in staatliche Institutionen sowie die Akzeptanz für deutsche Rechtsvorstellungen und das deutsche Rechtssystem zu schaffen, sei in erster Linie eine integrationspolitische Aufgabe, weniger eine justizpolitische. Die Erkenntnisse der Studie deuten darauf hin, dass es sich bei den „Friedensrichtern“ um ein Phänomen handelt, das durch die Herkunft aus bestimmten Regionen erklärbar ist und das in durch Clanstrukturen charakterisierten Milieus vorkommt, also nicht primär durch eine Religionszugehörigkeit definiert ist, wobei die Betroffenen allerdings oft aus einem muslimischen Kulturkreis stammen. Bereiche, in denen nach den vorliegenden Erkenntnissen besonders auf Anzeichen unzulässiger Einwirkungen geachtet werden müsse, seien vor allem das Familien- und das Strafrecht. Dies erkläre sich daraus, dass hier am ehesten „mitgebrachte“ Ehr- und Rechtsvorstellungen aus anderen Kulturkreisen zum Tragen kommen und zu Friktionen mit der deutschen Rechtsordnung führen könnten.

    Das Dokument erscheint in:

    Kriminologisches Repository [1531]

    ttps://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/handle/10900/68417

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    2014

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland?

    Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen

    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/Studie-Paralleljustiz.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    https://hsbiblio.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/68417/Studie-Paralleljustiz.pdf?sequence=1&isAllowed=y

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    2015

    Prof. Dr. Mathias Rohe
    Dr. Mahmoud Jaraba

    Paralleljustiz

    Eine Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

    (…) 5.2.2.1.Die Scheidung zwischen der Scharia und den deutschen Gesetzen

    Die islamische Scheidung (Talaq) (…)

    (…) Minderjährigenehen (…) Religiöse Normen werden in muslimischen Communities im Bereich von Eheschließung und Ehescheidung angewandt.

    file:///C:/Users/H1RB96~1/AppData/Local/Temp/gesamtstudie-paralleljustiz.pdf

    Prof. Dr. Mathias Rohe Dr. Mahmoud Jaraba Paralleljustiz

    file:///C:/Users/H1RB96~1/AppData/Local/Temp/zusammenfassung-paralleljustiz.pdf

    https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/TZ63Y3YGPZWQAWCACYXENKBFNJBJOAJP

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  27. Jacques Auvergne Says:

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    Civil Marriage Not Civil War

    Universal human rights everywhere – No Sharia laws anywhere

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    « La Fierté Laïque » rassemblement à Beyrouth, Liban

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    Lebanese Laïque Pride, also Laïque Pride, Laic Pride, or Secular Pride, is a Lebanese secularist group. It broadly advocates for secularism, women’s rights, and media freedom. The group advocates for „equality among all Lebanese citizens and the separation of religion and politics.“ The group is opposed to confessionalism.

    Laïque Pride supports the enacting of a unified Civil Code for the Personal Status Law. On August 29, 2016, more than 70,000 people gathered on Martyrs‘ Square in Beirut.

    https://en.wikipedia.org/wiki/La%C3%AFque_Pride

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    2010 | « marche des laïques »

    Manifestation pro-laïcité au Liban

    Plusieurs milliers de personnes ont participé dimanche 25 avril à Beyrouth à une marche pour réclamer un Etat laïque au Liban, un pays régi par un système politique confessionnel.

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    iloubnan TV | 2010

    Thousands of Lebanese marched to parliament in Beirut on Sunday in a peaceful rally demanding the secularisation of a state long built on sectarianism.

    The rally, organised by independent grassroots movement Laique Pride, joined women, men and children of all ages who blocked the main road leading to parliament as they waved Lebanese flags and chanted, „Secularism.“ „Change must come from us,“ an organiser cried through a loudspeaker outside parliament, where police set up barricades to prevent demonstrators from reaching the building. „Only we citizens can do this.“

    Plusieurs milliers de personnes ont participé dimanche à Beyrouth à une marche pour réclamer un Etat laïque au Liban, un pays régi par un système politique confessionnel.

    Des femmes, des hommes et des enfants, arborant des drapeaux libanais, ont pris part à cette marche organisée par un mouvement laïque indépendant.

    Aux cris de „Laïcité“, ils ont marché jusqu’au siège du Parlement pour défendre l’idée d’un Etat non-confessionnel, alors que des militants distribuaient des fleurs roses aux manifestants. „Mariage civil, pas la guerre civile“, ou „Fatima et Tony s’aiment … ça c’est un problème“, pouvait-on lire sur des banderoles qui semblaient faire référence au fait que le mariage civil n’existe pas au Liban.

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    2011

    Civil Marriage Not Civil War

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    Lebanese Laïque Pride 2011 (jingle) مسيرة العلمانيين نحو المواطنة

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    2012

    “ Humus isn’t enough! I want a secular state ”

    Ali est musulman, Nathalie est chrétienne. Nathalie et Ali sont en couple. Ni l’un, ni l’autre ne voulaient changer de religion. Ils ont, dès lors, dû se marier en Suisse, le Liban, leur „terre“, n’autorisant pas le mariage civil.

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    Côté musulman, la laïcité bute sur le fait que les règles du statut personnel sont parties intégrantes de la charia, la loi coranique

    https://www.lefigaro.fr/international/2010/04/25/01003-20100425ARTFIG00238-le-camp-laique-tente-une-sortie-au-liban-.php

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    The Lebanese Laïque Pride (2010) – Beirut

    … marching together for secularism in Lebanon

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    Beyrouth à l’heure de la Laïque Pride

    LIBAN Une marche pour réclamer un Etat laïque au Liban a rassemblé plusieurs milliers de personnes

    David Hury | 20minutes | 25.04.2010

    Dans la manifestation, les slogans scandés au mégaphone et repris par ces partisans de la laïcité, sont clairs: «Quelle est ta confession? De quoi je me mêle!», «On veut le mariage civil, pas la guerre civil », «La laïcité est la solution» ou encore «Ni française, ni turque, vive la laïcité à la libanaise!».

    https://www.20minutes.fr/monde/400055-20100425-beyrouth-a-heure-laique-pride

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  28. Jacques Auvergne Says:

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    The family law in Sudan, legalises child marriage, stipulates a wife’s obedience to her husband, and gives the male guardian veto power on women’s consent to marriage. (…) The overriding philosophy of the 1991 law is based on male guardianship, qawama in Arabic, where a husband is obliged to support his family financially (nafaqa) in exchange for his wives’ obedience. As a direct consequence of the stipulations on obedience (ta’a), the concept of marital rape does not exist within the law.

    https://www.cmi.no/publications/6581-family-law-reform-in-sudan-a-never-ending-story

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    “that in the God­ willed natural order of the family, the man is charged with leadership (qawama) to protect domestic life and well­being. He is to the wife as the head is to the body. Men merit this ‘superiority’ because of qualities they alone possess, some innate and some acquired”

    — Muhammad Abduh (d.1905)

    https://d-nb.info/1186413409/34

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  29. Jacques Auvergne Says:

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    هدنة
    Hudna

    Solange man militärisch unterlegen ist, die Herrschaft Allahs also noch nicht errichten kann, darf man dem Feind eine Hudna anbieten, den islamischen einstweiligen Waffenstillstand. Nach Ablauf der Frist, oder sobald man genügend aufgerüstet hat, geht man wieder zum offenen Dschihad über und unterwirft den Feind oder tötet ihn, „fi sabil Allah“.

    Hudna bedeutet also nichts anderes, als dass sich die islamischen Glaubenskämpfer mit dem Mittel eines bewusst auf Vorläufigkeit ausgerichteten Waffenstillstandes ein wenig ausruhen können, um sich in dieser Zeit neue, bessere Waffen zu beschaffen und um dann den Feind gewaltiger anzugreifen als je zuvor.

    Vor 15 Jahren, 2008 boten die islamischen Glaubenskämpfer der HAMAS dem Staat Israel eine Hudna an.

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    21.04.2008 · 21. April 2008.

    „We have offered a truce if Israel withdraws to the 1967 borders, a truce of 10 years as a proof of recognition,“ Mashaal said. In his comments Monday, Mashaal used the Arabic word „hudna,“ meaning truce, which is more concrete than „tahdiya“ — a period of calm — which Hamas often uses to describe a simple cease-fire.

    (Hamas offers truce in return for 1967 borders. AP / NBC.)

    nbcnews.com/id/wbna24235665

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    Hamas would accept a Palestinian state on only part of the land it claims and would grant Israel a 10-year „hudna,“ or truce, as an implicit proof of recognition if Israel withdraws from those areas, the Palestinian militant group’s leader says.

    Khaled Mashaal’s comments were one of the clearest outlines Hamas has given for what it would do if Israel withdrew from the West Bank, Gaza Strip and east Jerusalem, which it seized in 1967.

    He suggested Hamas would accept Israel’s existence alongside a Palestinian state on the rest of the lands Israel has held since 1948.

    However, Mashaal told reporters in Damascus that Hamas would not formally recognise Israel.

    „We agree to a (Palestinian) state on pre-67 borders, with Jerusalem as its capital with genuine sovereignty without settlements but without recognising Israel,“ Mashaal said.

    „We have offered a truce if Israel withdraws to the 1967 borders, a truce of 10 years as a proof of recognition,“ he said.

    He said he made the offer to former US President Jimmy Carter during talks Friday and Saturday in the Syrian capital.

    Mashaal used the Arabic word „hudna,“ meaning truce, which is more concrete than „tahdiya“ – a period of calm – which Hamas often uses to describe a simple ceasefire. Hudna implies a recognition of the other party’s existence.

    (22.04.2008, Albert Aji. Hamas satisfied if Israel pulls back. SMH · The Sydney Morning Herald.)

    smh.com.au/world/hamas-satisfied-if-israel-pulls-back-20080422-27p4.html

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    22.04.2008 · 22. April 2008

    Hamas would accept a Palestinian state on only part of the land it claims and would grant Israel a 10-year „hudna,“ or truce, as an implicit proof of recognition if Israel withdraws from those areas, the Palestinian militant group’s leader said on Monday. (…)

    He added that Hamas had offered a truce if Israel withdrew to the 1967 borders, „a truce of 10 years as a proof of recognition“.

    He said he made the offer to former US President Jimmy Carter during talks Friday and Saturday in the Syrian capital.

    Mashaal used the Arabic word „hudna,“ meaning truce, which is more concrete than „tahdiya“ – a period of calm – which Hamas often uses to describe a simple cease-fire.

    Hudna implies a recognition of the other party’s existence.

    (AP Archive.)

    zww63vy0FZc

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    Hudna

    Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Hudna, arabisch هدنة hudna, heißt so viel wie Waffenstillstand. Im islamischen Recht (Scharia) ist eine Hudna die einzige Form friedlicher Koexistenz zwischen dem Gebiet („Haus“) des Islam (Dār al-Islām) und einem nicht unter islamischer Herrschaft stehenden Gebiet („Haus des Krieges“, Dār al-Ḥarb), da ein Friede zwischen beiden Gebieten im klassisch-islamischen Rechtsdenken unmöglich ist.

    [The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Band 3, S. 546.]

    Eine Hudna konnte abgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Muslime war und insbesondere, wenn eine militärische Unterlegenheit der muslimischen Streitmacht bestand. Die Dauer eines solchen Vertrags war in den Rechtsschulen nicht einstimmig festgelegt. Von den Hanafiten abgesehen durfte nach jeder Rechtsschule ein solcher Vertrag nur temporäre Geltung besitzen.

    [Für Einzelheiten dahingehend siehe: Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihad in Modern History. Mouton Publishers, 1979. S. 33 f.]

    Der Abschluss einer Hudna soll vom Imam vorgenommen werden, kann jedoch auch delegiert werden.

    Ein historisches Beispiel für eine Hudna ist der Frieden von Eisenburg.

    [Der Frieden von Eisenburg (auch Waffenstillstand von Eisenburg, ungarisch vasvári béke, türkisch Vasvar Antlaşması) beendete den osmanisch-österreichischen Krieg von 1663/64. Der Vertrag wurde am 9. bzw. 10. August 1664 in Eisenburg/Vasvár geschlossen. Mit dem Austausch der von Kaiser Leopold I. bzw. Sultan Mehmed IV. ratifizierten Urkunden wurde der Vertrag am 27. September 1664 gültig. Der Friede von Eisenburg war auf 20 Jahre begrenzt, da ein eigentlicher Friedensschluss zwischen dem Herrschaftsbereich der Muslime (Dār al-Islām) und dem der Christen (Dār al-Harb) nach traditionellen islamrechtlichen Vorstellungen (Siyar) nicht möglich ist. Der muslimisch-christliche Friedensvertrag war vielmehr ein zeitlich begrenzter Waffenstillstand, im Islam als Hudna bezeichnet, der aber je nach Bedarf immer wieder verlängert werden konnte. Darüber hinaus waren auch Muslime auf christlicher Seite weder rechts- noch vertragsfähig. Ein Krieg gegen sie galt vor der Entstehung eines säkularen Völkerrechts generell als Gerechter Krieg (bellum iustum).]

    de.wikipedia.org/wiki/Frieden_von_Eisenburg

    Im Nahostkonflikt wurde von der Hamas wiederholt der Abschluss einer Hudna als Zugeständnis an Israel vorgeschlagen, da der streng islamischen Hamas ein regulärer Friedensvertrag unmöglich sei. Die Scharia lässt nur einen Waffenstillstand mit Nichtmuslimen zu, aber keinen Friedensvertrag. Allerdings kann man den Waffenstillstand verlängern, wenn dies notwendig ist.

    [Kerstin Göller. Jihad, Waffenstillstand oder Frieden mit Israel? (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive) Universität Tübingen.]

    de.wikipedia.org/wiki/Hudna

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    (…) Der Islam lässt also einen Waffenstillstand mit Nichtmuslimen zu, aber keinen Friedensvertrag. Allerdings kann man den Waffenstillstand verlängern, wenn dies notwendig ist.

    Auch die Hamas hatte schon einen Waffenstillstand (Hudna) mit Israel ausgerufen. Milton-Edwards und Crook, zwei ausgezeichnete Kenner des Konfliktes, sehen in der Konzeption des Waffenstillstandes den einzigen Weg, die Hamas zu einer Akzeptanz der politischen Realität Israels zu bewegen, die Gewalt zu reduzieren und Verhandlungen zu beginnen. Die Hamas wäre dann in der Lage, die politische Realität Israels anzuerkennen, während sie weiterhin die moralische oder historische Rechtfertigung leugnen könnte. Eine absolute Anerkennung Israels, welches die Aufgabe von Territorium mit einschließen würde, das als Waqf (islamisches Stiftungsland) betrachtet wird, wäre für eine islamistische Gruppe schlechterdings unmöglich. „…but the importance here should have been the possibility of a significant step toward ending the conflict implicit in recognition of Israel’s political reality.”

    Das Konzept eines langfristigen Waffenstillstandes ist tief in einem islamischen Ansatz zur Konfliktlösung verankert. Dieses Konzept schließt eine „Interims-Option“ mit ein, die der Hamas einen Ausweg aus ihrer formalen Position bietet, die Befreiung des gesamten historischen Palästinas zu fordern. Eine solche Option wurde bereits in den 1990ern skizziert und seither von verschiedenen Sprechern wiederholt: eine Interims-Option würde eine langfristige Waffenruhe ermöglichen, die bis zu 50 Jahre dauern könnte, falls sich Israel aus den Gebieten zurückzieht, die es 1967 besetzt hat. (…)

    (Kerstin Göller. Jihad, Waffenstillstand oder Frieden mit Israel? Das Potential von Religionen zur De-/ Eskalation des Nahostkonfliktes unter besonderer Berücksichtigung des Islam,)

    web.archive.org/web/20070929205642/http://www.uni-tuebingen.de/uni/ogg/html/kollegiaten/goeller_projects.htm

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    Kerstin Göller studierte an den Universitäten Tübingen und Heidelberg Politik, Geschichte und Religionen des Vorderen Orient, Islamwissenschaften und Judaistik. Das Interesse am Orient und am interreligiösen Dialog führte sie auch zu Studienaufenthalten in Damaskus, Kairo und Jerusalem. Seit 2009 ist sie in der Entwicklungszusammenarbeit tätig; sieben Jahre arbeitete sie für den Zivilen Friedensdienst der deutschen Regierung in Jerusalem, und seit 2016 ist sie bei HEKS, dem Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz; dort ist sie verantwortlich für das Programm in Israel und Palästina.

    (Stiftung Jesuiten weltweit. Zürich.)

    jesuiten-weltweit.ch/wp-content/uploads/2020/06/2020_02_WW_CH.pdf

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    Kerstin Göller und Katja Stumpp sind Friedensfachkräfte in einem Projekt des Forum Ziviler Friedensdienst und der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK). … Die EAK versteht sich als Teil kirchlicher Friedensarbeit und befasst sich mit Fragen der Friedensethik, der Friedensentwicklung und der Friedenspädagogik. Sie tritt für einen gewaltfreien Weg zum Frieden ein.

    (Gewaltfreiheit lernen in einer Umgebung der Gewalt. Unterrichtsreihe zum Thema Israel und Palästina. Forum Ziviler Friedensdienst, Wesselstraße, Bonn.)

    friedensbildung-schule.de/sites/friedensbildung-schule.de/files/anhang/medien/fbs-gewaltfreiheit-lernen-einer-umgebung-der-gewalt-103.pdf

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    (…) bei den Kooperationspartnern Förderverein Willy Brandt Zentrum Jerusalem und Forum Ziviler Friedensdienst unter dem Kürzel „PAL 385“. (…) Willy Brandt Center (WBC) (…) Für Willy Brandts Erben ergeben sich daraus Partnerschaften mit den politischen Jugendorganisationen Mishmeret Tse’irah Shel Mifleget HaAvodah (israelisch), Tse’irei Meretz (israelisch) und Shabibat Fatah (palästinensisch); also die israelische Avodah-Jugend, die israelische Meretz-Jugend und die palästinensische Fatah-Jugend]. (…)

    (Katja Stumpp. Israel/Palästina: Mauern überwinden. Text gekürzt aus: Konsortium ZFD (Hrsg.) 2009: Gewaltfrei für den Frieden. Menschen und Projekte. Eine Reise um den Globus. Hier in: Wir scheuen keine Konflikte. Konsortium Ziviler Friedensdienst.)

    friedensbildung-schule.de/sites/friedensbildung-schule.de/files/anhang/medien/fbs-wir-scheuen-keine-konflikte-372.pdf

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    Fatah-Jugend
    Fatah Youth

    [ فتح fatḥ ‚Eroberung, Sieg‘ ]

    en.wikipedia.org/wiki/Fatah

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    Was steckt hinter der Bezeichnung „Schwesterorganisation“ und ist die Fatah Jugend eine? (…) Die Fatah Youth wurde 1996 in unserem internationalen Dachverband IUSY aufgenommen. (…) Das Willy Brandt Center (WBC) ist ein einzigartiges Begegnungszentrum in Jerusalem. Seine Gründung geht auf eine Initiative der Jusos aus dem Jahr 1996 zurück.

    (Jusos.)

    jusos.de/wp-content/uploads/2021/07/FAQ-WBC_Jusos.pdf

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