361. Afghanistan will die Steinigung legalisieren

آية الرجم

āyatu r-raǧm

Steinigungsvers

Zur Situation in Afghanistan im November 2013

Gerade in den abgelegenen Teilen Afghanistans ist das der Scharia entsprechende Stammesrecht wieder auf dem Vormarsch und richtet sich inzwischen auch gegen Ehebrecher. Erst am Wochenende wären in der Provinz Baghlan zwei junge Menschen nach dem Beschluss der Stammesversammlung beinahe gesteinigt worden. Zwar gelang den Verliebten die Flucht, aber wenig später, nach einem Autounfall, wurden sie festgenommen und von ihren Angehörigen sofort erschossen.

Nach islamischem Recht sind vier Zeugen nötig, die den Ehebruch mit eigenen Augen gesehen haben. Es scheint in Baghlan im Zweifelsfall immer genug Zeugen zu geben, die den Ehebruch bestätigen möchten, weshalb wir den Beschwichtigungen des Mitgliedes des Scharia-Komitees für Islamisches Recht nicht vertrauen können, der sagt, die Steinigung sei in der Praxis kaum durchführbar. Die Provinzbewohner von Baghlan haben an diesem Wochenende die zwei jungen Leute erschossen und hätten sie auch gesteinigt, wenn ihnen ein in der Hauptstadt geschaffenes neues Gesetz die Möglichkeit dazu eingeräumt hätte.

Erst im Juni 2013 hatte die Bundeswehr nach drei Jahren die Unruheprovinz Baghlan verlassen und den 70 km westlich von Kunduz gelegenen und als äußerst gefährlich geltenden Observationspunkt Nord (OP North) den Afghanen übergeben. Die letzten deutschen Soldaten wurden nach Masar-i-Scharif verlegt. Auch in Kunduz wird die Lage immer gefährlicher. Vorgestern wurde dort ein einheimischer Mitarbeiter der Bundeswehr, ein Dolmetscher, von den Taliban aus seinem eigenen Haus herausgeholt, verschleppt und umgebracht.

Stoppen Sie die Rückkehr der Steinigung nach Afghanistan!

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 26.11.2013.

Die Steinigung ist eine der grausamsten Arten einen Menschen umzubringen. Das Opfer wird in ein undurchsichtiges Tuch gewickelt und halb in die Erde eingegraben und dann von einer Menschenmenge mit Steinen qualvoll zu Tode gebracht. Die Steine sollen etwas kleiner als die werfende Hand sein, damit der Tod des Verurteilten nicht zu schnell eintritt. Vor allem in islamisch geprägten Staaten kommt die Jahrtausende alte und ebenfalls in der Bibel erwähnte Tötungstechnik auch heute noch vor, entweder staatlich zugelassen wie im Iran, wo § 83 des Strafgesetzbuches die Todesstrafe durch Steinigung bei Ehebruch vorschreibt, oder stammeskulturell in einsamen Regionen.

In Afghanistan planen einflussreiche Kleriker und Juristen die Wiedereinführung der Steinigung. Das wäre für Afghanistan ein rechtskultureller Rückschritt um mindestens zwölf Jahre, zurück in die Zeit der Herrschaft der radikalislamischen Taliban.

Zwischen 1996 bis 2001 waren Musik und Tanz verboten, mussten sich Männer einen langen Bart wachsen lassen, durften Mädchen nicht mehr zur Schule gehen und Frauen das Haus nicht alleine verlassen. Jeder überführte Ehebrecher wurde erschossen oder gesteinigt.

Rohullah Qarizada ist ein Mitglied im Scharia-Komitee für Islamisches Recht (Sharia Islamic Law Committee). Dieses Komitee will erreichen, das man nach dem künftigen afghanischen Strafrecht Ehebrecher steinigen darf, die Steinigungsopfer sind erfahrungsgemäß meistens Frauen.

Gestern gab Herr Qarizada Folgendes bekannt:

„Wir arbeiten gerade am Entwurf eines schariakonformen Strafgesetzbuches, welches festlegt, dass der Täter, falls vier Augenzeugen den Ehebruch bestätigen, gesteinigt werden soll, We are working on the draft of a sharia penal code where the punishment for adultery, if there are four eyewitnesses, is stoning.“

Rohullah Qarizada ist kein bedeutungsloser Scheich in irgendeinem abgelegenen Bergdorf, sondern Vorsitzender der Afghanischen Unabhängigen Anwaltskammer (Afghan Independent Bar Association, AIBA).

Qarizada will zwar einerseits den Steinigungsparagraphen festschreiben, beteuert aber andererseits, dass es unwahrscheinlich sei, dass die Steinigung jemals zur üblichen Praxis werden könne:

„Der Richter stellt jedem Zeugen viele Fragen und wenn auch nur eine Antwort von denjenigen der anderen abweicht, wird das Gericht die Anklage zurückweisen, The judge asks each witness many questions and if one answer differs from other witnesses then the court will reject the claim.“

Die Grundlagen des heutigen Staates Afghanistan sind auch ein Produkt Made in Germany. Denn es war in Bonn am Rhein am 5. Dezember 2001, als man auf der Petersberger Afghanistan-Konferenz im sogenannten Bonn Agreement vereinbarte, wie im Land am Hindukusch die Entwicklung geordneter und demokratischer Verhältnisse erreicht werden soll. Seit dieser Zeit ist Hamid Karzai Präsident.

Auf die vorbehaltlose Geltung der am 10. Dezember 1948 festgestellten Allgemeinen Menschenrechte verzichtete man 2001 in Bonn, um in der afghanischen Verfassung den Bezug auf das Islamische Recht möglich zu machen. Dieser Schariavorbehalt jedoch ist in nahezu allen islamisch geprägten Staaten der Welt der Einstieg für die Erschaffung von menschenfeindlichen und insbesondere frauenfeindlichen Gesetzen und Verordnungen.

Die ab dem 13. Dezember 2003 durch die Loya Jirga beratene und dann beschlossene sowie am 26. Januar 2004 von Präsident Karzai ratifizierte Verfassung legt in Artikel 1 die allgemeine Marschrichtung fest:

„Afghanistan sei eine Islamische Republik, Afghanistan shall be an Islamic Republic“,

Artikel 2 nennt die Staatsreligion:

„Die Religion der Islamischen Republik Afghanistan ist der heilige Islam, The sacred religion of Islam is the religion of the Islamic Republic of Afghanistan“

und Artikel 3 erklärt den Rest:

„In Afghanistan kann kein Gesetz den Glaubensinhalten und Bestimmungen der geheiligten Religion des Islam widersprechen, No law shall contravene the tenets and provisions of the holy religion of Islam in Afghanistan“

Artikel 130 betont, dass offene Rechtsfragen nach dem hanafitischen Fiqh (Hanafi jurisprudence) zu regeln sind. Was das bedeuten kann, zeigt uns der Fall Abdul Rahman.

Die im Gebiet zwischen Bosnien und der Türkei im Westen bis nach Afghanistan, Pakistan und Bangladesch im Osten vorherrschende sunnitische Rechtsschule der Hanafiten sieht für einen männlichen Apostaten vom Islam grundsätzlich die Todesstrafe vor. Nur wenn man ihn für geistesgestört erklärt kann sein Leben verschont bleiben.

Abdul Rahman war zum Entsetzen seiner Verwandtschaft zum Christentum übergetreten. Seine Eltern enterbten ihn und seine Ehefrau ließ sich aufgrund seines neuen katholischen Glaubens im Rahmen eines Sorgerechtsprozesses von ihm scheiden. Die Staatsanwälte forderten im Februar und März 2006 seine Todesstrafe, kein Rechtsbeistand in Kabul war bereit gewesen, ihn anwaltlich zu vertreten. Seiner Hinrichtung konnte der 41-jährige afghanische Familienvater nur knapp entgehen, indem man ihn für geisteskrank erklärte und das Gerichtsverfahren aufgrund angeblicher Formfehler einstellte. Abdul Rahman bekam Asyl in Italien.

Mit einer solchen Verfassung kann ein Staat Errungenschaften kultureller Moderne wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Meinungs- und Pressefreiheit selbstverständlich niemals erreichen und wird der Abfall vom islamischen Glauben zur tödlichen Gefahr, aber das spricht man weder bei der Deutschen Islamkonferenz noch bei den Afghanistan-Konferenzen aus.

Am 5. Dezember 2001 legte man im toleranten Bonn den Weg Afghanistans nicht in die universellen Menschenrechte, sondern hin zur Schariarepublik fest:

„in Anerkennung des Rechtes des afghanischen Volkes, seine politische Zukunft im Einklang mit den Grundsätzen des Islam, der Demokratie, des Pluralismus und der sozialen Gerechtigkeit in Freiheit selbst zu bestimmen, Acknowledging the right of the people of Afghanistan to freely determine their own political future in accordance with the principles of Islam, democracy, pluralism and social justice.“

Als Gastgeber der Petersberg-Konferenzen 2001 und 2011 ist die Bundesrepublik für die juristische Situation in Afghanistan in hohem Maße mitverantwortlich.

In diesen Tagen also wird in Kabul über die Todesstrafe für Ehebrecher verhandelt, während die deutsche Regierung (Drucksache 17/7748) vor nur zwei Jahren sagte:

„Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert in seinem Rechtsstaatlichkeitsprojekt eine Vielzahl einzelner Maßnahmen, um die Situation inhaftierter Menschen in Afghanistan zu verbessern.“

Die geplante Legalisierung der Steinigung wird die Situation der Gefangenen weiter verschlechtern. Die Verantwortlichen für das Rechtsstaatlichkeitsprojekt müssen deshalb unverzüglich erklären, dass die Politik der Steinigung mit deutscher finanzieller Unterstützung nicht zu machen ist.

Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) muss jede weitere Unterstützung davon abhängig machen, dass die Steinigung in Afghanistan nicht legalisiert wird.

Gabi Schmidt

Edward von Roy

Q u e l l e n

Übereinkommen über vorläufige Regelungen in Afghanistan bis zur Wiederherstellung dauerhafter staatlicher Institutionen

(oft genannt The Bonn Agreement)

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/400792/publicationFile/4538/VereinbarungAfg.pdf

AGREEMENT ON PROVISIONAL ARRANGEMENTS IN AFGHANISTAN PENDING THE RE-ESTABLISHMENT OF PERMANENT GOVERNMENT INSTITUTIONS

05.12.2001

http://www.washingtonpost.com/wp-srv/world/texts/bonnagreement.html

Die Verfassung der Islamischen Republik von Afghanistan

The Constitution of the Islamic Republic of Afghanistan

(Ratified) January 26, 2004

http://www.embassyofafghanistan.org/page/constitution

Fatwa der Kairoer al-Azhar zum Umgang mit einem Konvertiten vom Islam zum Christentum. Kein „Islamismus“, sondern echter alter Islam.

Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet, Since he left the Islam, he will be invited to express his regret. If he does not regret, he will be killed pertaining to rights and obligations of the Islamic law.

Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam#Urteil_des_Fatwa-Ausschusses_der_Azhar_.C3.BCber_die_T.C3.B6tung_von_Apostaten

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/aa/Rechtsgutachten_betr_Apostasie_im_Islam.jpg

Deutscher Bundestag, Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema Folter in afghanischen Haftanstalten, Drucksache 17/7748

15.11.2011

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707748.pdf

Adulterers may be stoned under new Afghan law, official says

By Mirwais Harooni and Katharine Houreld

Kabul am 25.11.2013

http://www.reuters.com/article/2013/11/25/us-afghanistan-rights-idUSBRE9AO0EB20131125

Afghanistan considers reviving Taliban’s punishment of stoning for adulterers, 12 years after toppling the religious regime

By Matt Blake and Daily Mail Reporter

The Daily Mail 25.11.2013

http://www.dailymail.co.uk/news/article-2513346/Afghanistan-considers-reviving-Talibans-punishment-stoning-adulterers-12-years-toppling-religious-regime.html

6 Antworten to “361. Afghanistan will die Steinigung legalisieren”

  1. Machandelboom Says:

    Rohullah Qarizada, President of the Afghanistan Independent Bar Association (AIBA)

    Rohullah Qarizada talks about new Journalists Rights Defense Committee of attorneys

  2. Dwarslöper Says:

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    zwei Leseempfehlungen zu Afghanistan

    Saiera. Allahs Geschenk, Eigentum des Mannes
    von Ahmadullah Rahmani

    Kurzbeschreibung

    In diesem Buch geht es um ein „Frauenschicksal in der islamischen Welt“. Diese Lebensgeschichte einer afghanischen Frau ist eine erschütternde Erzählung. Der Autor schildert die Lebenspläne und den jugendlichen Optimismus eines jungen Mädchens. Der Leser geht dann mit ihr aber auch weiter auf dem Weg durch alle Zwänge einer von Männern dominierten Gesellschaft. Das Schicksal von Saiera ist immer noch typisch für Afghanistan und für andere vom Islam geprägte Länder. Was in vielen Sachbüchern abstrakt und allgemein diskutiert wird, ist hier in einer bewegenden Erzählung dargestellt. Wie weit Frauen in diesem Kulturkreis von einer Gleichberechtigung und einer menschenwürdigen Behandlung entfernt sind – das kann in dieser realistischen, aber keineswegs verzerrt-übertriebenen Erzählung von Ahmadullah Rahmani erlebt werden.

    Der Autor Ahmadullah Rahmani wurde 1947 in Afghanistan geboren. Er studierte Geschichte, Pädagogik und Betriebswirtschaft, von 1970 bis 1973 setzte er sein Studium in Deutschland fort. Er arbeitete als Übersetzer bei der Deutschen Botschaft und der Lufthansa. Nach dem sowjetischen Einmarsch in Afghanistan im Jahre 1979 wechselte Ahmadullah Rahmani mit seiner Familie nach Deutschland.

    bei
    Kindle Edition

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    Nach Afghanistan kommt Gott nur noch zum Weinen. Die Geschichte der Shirin-Gol
    von Siba Shakib

    Kurzbeschreibung

    Auf einer ihrer zahlreichen Reisen nach Afghanistan, dem Land unter dem Hindukusch, begegnet die Dokumentarfilmerin Siba Shakib in einem Flüchtlingslager Shirin-Gol. Sie ist spontan gefesselt von der Kraft und Ausstrahlung dieser Frau, die ihr ihr Leben erzählt – ein Leben, das exemplarisch ist für das Schicksal Tausender afghanischer Frauen. Als Shirin-Gol in einem abgelegenen Bergdorf Afghanistans geboren wird, scheint der Gleichklang ihrer Welt, eingebettet in jahrhundertealte Traditionen, ungestört. Die „Süße Blume“, so die Bedeutung ihres Namens, wächst auf in Armut, Korangläubigkeit und Enge des islamischen Frauenbildes. Doch dann marschieren die Russen in Afghanistan ein, und Shirin-Gols Vater und ihre Brüder ziehen sich in die Berge zurück, um Widerstand zu leisten. Ihre Schwestern aber legen den Schleier ab und verführen russische Soldaten, aber nur, um sie zu ermorden. Verstört kehren sie zurück aus einer Welt, die Shirin-Gol nicht begreift. Aber dann fliehen die Frauen nach Kabul. Hier entdeckt Shirin-Gol eine Freiheit, deren Zauber sie nie mehr vergessen wird und aus der sie die innere Stärke für alles Kommende bezieht – für den Mann, dem sie vom Bruder als Ausgleich für Spielschulden zur Frau gegeben wird, für Verfolgung, Vergewaltigung und Flucht vor dem Taleban-Regime. Immer wieder sucht sie für ihre Familie einen Ort, der ein bisschen Geborgenheit, ein bisschen Wärme und einen Schimmer vom Glück, das Leben heißt, verspricht.

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  3. Naftali Says:

    ( Wann genau, vielleicht 1741 oder 1743? Jedenfalls ein rundes Vierteljahrtausend eher als das Pakistan unter Zia-ul-Haq oder der Iran unter Ayatollah Chomeini )

    Muhammad ibn Abd al-Wahhab rechtfertigte die Steinigung

    The third event at al-Uyaynah involved a woman who had confessed to Ibn Abd al-Wahhab that she had committed adultery. After she repeated the act several times, Ibn Abd al-Wahhab ordered that she be stoned to death.

    (Muhammad Ibn Abd al-Wahhab Biography)

    http://www.notablebiographies.com/supp/Supplement-A-Bu-and-Obituaries/Ibn-Abd-al-Wahhab-Muhammad.html

    Nach Ibn ʿAbd al-Wahhābs Zustimmung ließ der Emir symbolisch auf seinem Territorium einen heiligen Baum fällen, ein Heiligengrab zerstören und eine Ehebrecherin steinigen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Muhammad_ibn_%CA%BFAbd_al-Wahh%C4%81b

    Lapidation d’une femme adultère

    Mohammed ben Abdelwahhab est connu pour avoir organisé la lapidation d’une femme qui a avoué avoir commis l’adultère.

    https://fr.wikipedia.org/wiki/Mohammed_ben_Abdelwahhab#Lapidation_d.27une_femme_adult.C3.A8re

    Zia-ul-Haq

    Kurz nach seiner Machtübernahme erklärte Zia-ul-Haq, er wolle ein islamisches System (nizam islami) errichten. Er bewirkte eine umfassende Islamisierung des öffentlichen Lebens, der Politik und des Justizsystems. So führte er mit den Hudood Ordinances islamische Hadd-Strafen wieder ein – wie zum Beispiel das Handabhacken bei Diebstahl oder die Steinigung bei Ehebruch – und wurde so zum Vorreiter des weltweiten Trends zur Wiedereinführung der Scharia.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Mohammed_Zia-ul-Haq

  4. Jacques Auvergne Says:

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    Somalia: Schariabewegung Al-Schabab steinigt Frau

    Frau Shukri Abdullahi (Shukri Abdullahi Warsame) sei polyandrisch (mit mehreren Männern gleichzeitig) verheiratet, so lautete der Vorwurf – und der Islam kennt die Steinigung der Ehebrecherin.

    Die Frau wurde gesteinigt, nachdem ein Al-Shabab-Gericht in der Stadt Sablale, Region Lower Shabelle, Somalia, das Todesurteil verkündet hatte.

    Daraufhin steinigten maskierte Männer 30-jährige Shukri Abdullahi Warsame auf einem öffentlichen Platz.

    Der Scharia-Richter sagte, die Frau habe zugegeben, heimlich elf Männer hintereinander geheiratet zu haben, ohne Scheidung zu beantragen.

    Am Horn von Afrika kämpfen die Glaubenskrieger von asch-Schabâb („Die Jugend“) für die Einführung des Islamischen Rechts (Scharia).

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    Somali woman ‚with 11 husbands‘ stoned to death by al-Shabab

    BBC, 09.05.2018

    http://www.bbc.com/news/world-africa-44055536

    .

    Residents of Sablale town in Lower Shabelle region gathered to witness the stoning of the woman, Shukri Abdullahi [Shukri Abdullahi Warsame], 30, who allegedly had 11 husbands.

    ( reuters 09.05.2018 )

    https://www.reuters.com/article/us-somalia-violence/somalias-al-shabaab-stones-to-death-woman-accused-of-having-multiple-husbands-idUSKBN1IA1Z1

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  5. sapere aude Says:

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    09.11.2022 · Radio München ·

    Ist Europa am Ende? — Interview mit Ulrike Guérot · Teil 1

    Endspiel Europa: Warum ist das politische Projekt Europa gescheitert und wie können wir wieder davon träumen? Davon handelt das aktuelle Buch der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guerot, das sie zusammen mit dem Publizisten Hauke Ritz im Westend Verlag veröffentlicht hat. So ist das Essay auch betitelt, das inspirieren soll, sich eigenständige Gedanken zur Situation Europas zu machen. Auch im Hinblick darauf, ob es für Europa nicht grundsätzlich andere Möglichkeiten gibt, auf den Krieg in der Ukraine zu reagieren, anstatt sich „Hals über Kopf in amerikanische Hände zu werfen“. Es ließe sich, so die Autoren, der Krieg um die Ukraine „als Katalysator nehmen, um alles zu überdenken, was in den letzten Jahrzehnten an europäischer Entwicklung schiefgelaufen ist.“ Dieses Buch ist eine Bestandsaufnahme und ein Appell aufzuwachen, auch aus vielen Illusionen.

    https://www.radiomuenchen.net/podcast-archiv/radiomuenchen-themen/2013-04-04-17-32-41/2083-ist-europa-am-ende-interview-mit-ulrike-guerot-teil-1.html

    JRSTh6o2pGs

    youtube.com/watch?v=JRSTh6o2pGs

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    10.11.2022 · Radio München ·

    Die Macht der Propaganda — Interview mit Ulrike Guérot · Teil 2

    „Endspiel Europa – Warum das politische Projekt Europa gescheitert ist – und wie wir wieder davon träumen können.“ So heißt das aktuelle Buch der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot, das sie zusammen mit dem Publizisten Hauke Ritz im Westend Verlag veröffentlicht hat. Es handelt sich um ein Essay zur Inspiration für eigene Gedanken zur europäischen Situation. Gibt es für Europa andere Möglichkeiten, auf den Krieg in der Ukraine zu reagieren? Es wäre möglich, Zitat „den Krieg um die Ukraine als Katalysator zu nehmen, um alles zu überdenken, was in den letzten Jahrzehnten an europäischer Entwicklung schiefgelaufen ist.“

    https://www.radiomuenchen.net/podcast-archiv/radiomuenchen-themen/2013-04-04-17-32-41/2084-die-macht-der-propaganda-interview-mit-ulrike-guerot-teil-2.html

    WN91t_ef16o

    youtube.com/watch?v=WN91t_ef16o

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  6. Jacques Auvergne Says:

    Auch im Strafrecht wird das Islamische Recht (Scharia, Fiqh) inzwischen wieder angewendet in Afghanistan, in der Provinz Lugar:

    Taliban peitschen öffentlich aus

    Les Talibans fouettent 12 personnes dans un stade en Afghanistan

    Les Talibans ont fouetté trois femmes et neuf hommes devant des centaines de spectateurs dans un stade de province mercredi (…) Les personnes punies ont reçu entre 21 et 39 coups de fouet chacune, après avoir été reconnues coupables de vol et d’adultère par un tribunal local (…)

    La reprise de cette pratique souligne l’intention des talibans de s’en tenir à leur interprétation stricte de la loi islamique, ou charia.

    « La charia est la seule solution aux problèmes de l’Afghanistan et doit être appliquée », a déclaré plus tard le gouverneur adjoint de Logar, Enayatullah Shuja, dans une déclaration sur les flagellations.

    Ces flagellations publiques, ainsi que les exécutions publiques et les lapidations pour de prétendus crimes, étaient courantes pendant la première période du régime taliban, de 1996 à 2001 (…)

    https://actualitescanada.com/les-talibans-fouettent-12-personnes-dans-un-stade-en-afghanistan/

    The Taliban lashed three women and nine men in front of hundreds of spectators in a provincial sports stadium on November 23, signaling the religious extremist group’s resumption of a brutal form of punishment that was a hallmark of their rule in the 1990s. The office of the governor of Logar Province, south of the capital of Kabul, invited „honorable scholars, mujahedin, elders, tribal leaders, and local people“ to the stadium in the town of Pul Alam in Logar.

    https://gandhara.rferl.org/a/afghanistan-taliban-lashes-stadium/32145515.html

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