469. Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017). Von Ümmühan Karagözlü und Jacques Auvergne.

In seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 bittet der Bundesrat (BR 275/17(B) Beschlussdrucksache) darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob „insbesondere bei einem besonderen kulturellen Hintergrund“ Ausnahmen hinsichtlich des Heiratsmindestalters von achtzehn Jahren zu ermöglichen sind.

Den in der Begründung des Gesetzentwurfs genannten Bereich möglicher Rechtfertigungen für eine Minderjährigenehe, beispielsweise eine schwere und lebensbedrohliche Erkrankung oder eine krankheitsbedingte Suizidgefahr des minderjährigen Ehegatten, hält die Länderkammer für allzu eng und lässt über weitere Ausnahmen nachdenken.

Nachvollziehbarkeit sowie Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sollen dem Einzelfall weichen. Das Verfassungsorgan Bundesrat betont, dass vor dem Hintergrund der „prioritären Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls pauschale Lösungen nicht in Betracht kommen“ und fordert die „einzelfallbezogene Prüfung des Wohls des oder der betroffenen Minderjährigen in einem familiengerichtlichen Verfahren“.

Selbstverständlich hat das Verbot einer Ehe beispielsweise mit einer erst 14 oder 15 Jahre alten ‚Ehefrau‘ nicht nur im Einzelfall zu gelten, sondern ernst gemeint sowie ausnahmslos (Bundesrat: „pauschal“).

Völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, also ein Mensch unter 18 Jahren, die persönlichen Folgen eines Ehevertrags und Ehelebens nicht abschätzen und ist daher in seine Heirat nicht einwilligungsfähig, ihm fehlt die Ehemündigkeit. Dass Deutschland das Heiratsalter auf 18 Jahre, ohne Ausnahme, anheben will, ist daher überfällig.

Während Kindeswohl nichts anderes bedeuten kann als ‚Keine Heirat unter achtzehn‘, vermengt der Bundesrat in seinem Beschluss vom 12. Mai den Kindeswohlbegriff mit demjenigen eines die Gerechtigkeit angeblich sichernden Einzelfalles („aus Kindeswohlgesichtspunkten und Gründen der Einzelfallgerechtigkeit“). Selbst bei „besonderen kulturellen“ Gründen (Döner statt Currywurst?) unterscheidet sich das Kindeswohl eines noch nicht volljährigen Menschen mit Einwanderungsgeschichte nicht von demjenigen eines Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund.

Auch der Bundesrat unterliegt dem Verfassungsrecht. Art. 20 (3) GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung […] gebunden“. Daher hat die Länderkammer zu beachten: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (GG Art. 3 (1)), niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (s. GG 3 (3)).

Auch ein ganzheitlich verstandenes Kindeswohl („insgesamt das Wohl des Kindes“) hat der Bundesrat nicht mit dem sozialen Umfeld des Mädchens oder Jungen oder mit den seelischen Wünschen oder Nöten des Minderjährigen zu vermischen. Eine Ehe mit allen Rechten und Pflichten einzugehen kann dem Kindeswohl niemals entsprechen. Kinder oder Jugendliche gehören in keinem Fall vor den Traualtar oder ins Ehebett, auch „weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen“ rechtfertigen keine Kinderehen.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, der 40 jährige ‚Ehemann‘ einer Vierzehnjährigen ist nicht als Begleitperson anzuerkennen, sind durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen. Für eventuelle Kinder der Kinder existieren entsprechende Gesetze und Unterstützungsangebote. Es spricht nichts dagegen, dass die beiden Menschen weiterhin ggf. begleiteten Kontakt halten und sich sehen. Wenn sie sich lieben und zusammen leben möchten, können sie heiraten, sobald jeder 18 Jahre alt geworden ist.

Ümmühan Karagözlü; Jacques Auvergne

Q u e l l e n

Bundesrat am 12.05.2017

Drucksache 275/17 (Beschluss)

Stellungnahme des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/275-17(B).pdf

hhttp://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/275-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Regierungsentwurf

RegE: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_Kinderehe.html?nn=6704238

Deutscher Bundestag

Drucksache18/12086

25.04.2017

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (Vorabfassung)

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/120/1812086.pdf

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (18/12086) eingebracht, der am Mittwoch, 17. Mai 2017, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz steht. Die Sitzung unter Leitung von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-pa-recht-kinderehe/506500

https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a06/anhoerungen/bekaempfung-kinderehen/505928

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

20.08.2016

Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Begründung

Islamisches Recht ist Scharia. […]

https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/

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48 Antworten to “469. Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen”

  1. Adriaan Broekhuizen Says:

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    Bundesrat
    Beratungsvorgang

    06.04.2017
    Ausschusszuweisung

    12.05.2017, 957. Sitzung – TOP 51: Stellungnahme

    BReg 275/17 Grunddrucksache)
    BR 275/1/17 Ausschussempfehlung
    BR 275/17(B) Beschlussdrucksache

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2017/0201-0300/0275-17.html

    Bundesrat
    Drucksache 275/1/17
    03.05.2017

    Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 51 der 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017

    Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

    (…) weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen sowie insgesamt das Wohl des Kindes ebenfalls Berücksichtigung (…)

    (…) Vielmehr besteht die Gefahr, dass eine verhältnismäßig starre Regelung den individuellen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls insbesondere bei einem besonderen kulturellen Hintergrund der betroffenen Ehegatten nicht mehr gerecht wird (…)

    Klicke, um auf 0275_2D1_2D17.pdf zuzugreifen

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    957. Sitzung des Bundesrates
    12. Mai 2017

    Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

    [ zum Beratungsvorgang (DRS 275/17) ]

    Redebeiträge

    StMin Prof. Dr. Winfried Bausback
    Bayern

    PSt Christian Lange

    http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=7108202

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    Mediathek
    Plenarsitzungen

    12.05.2017
    957. Sitzung des Bundesrates

    TOP 51
    Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

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    http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=7108240

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    12. Mai 2017
    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz

    Zeit: Mittwoch, 17. Mai 2017, 15 Uhr
    Ort: Paul-Löbe-Haus, Saal 2.600

    Öffentliche Anhörung zumGesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

    BT- Drucksache 18/12086

    Die Sachverständigen:

    Dominik Bär, Deutsches Institut für Menschenrechte, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention

    Brigitte Meyer-Wehage, Deutscher Juristinnenbund e. V., Berlin

    Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer, Universität Heidelberg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Verfahrensrecht, Geschäftsführender Direktor des Instituts für ausländisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht

    Wolfgang Schwackenberg, Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV), Berlin, Vorsitzender des Ausschusses für Familienrecht, Rechtsanwalt und Notar

    Nazan Simsek, Rechtsanwältin, Augsburg

    Prof. Dr. Marc-Philipp Weller, Universität Heidelberg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung; Direktor des Instituts für ausländisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht

    Meike Riebau, Ass. Jur. Organisation Save the Children, Berlin

    Monika Michell, TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e. V., Berlin

    Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses unter: https://www.bundestag.de/recht

    Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

    Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatum bis zum Vortag, 16 Uhr beim Ausschuss unter rechtsausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

    http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2017/pm-170512-oea-recht/506682

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  2. Edward von Roy Says:

    Bundesrat Drs. 275/1/17 Empfehlungen der Ausschüsse

    „Eine Unwirksamkeit entsprechender Ehen gilt kraft Gesetzes ex tunc“

    So ist das, beim Betreten Deutschlands sind die geltenden Gesetze einzuhalten. Mädchenbeschneidung (Female genital mutilation, FGM) ist in Indonesien erlaubt, in Deutschland nicht.

    „Eine Unwirksamkeit entsprechender Ehen […] stellt die betroffenen Ehegatten zudem vor vollendete Tatsachen.“

    Genau. Auch den erwischten Bankräuber oder Drogendealer stellt der funktionierende Rechtsstaat „vor vollendete Tatsachen“.

    „Sie eröffnet für die volljährige Partnerin oder den volljährigen Partner in Deutschland die Möglichkeit, sich sämtlicher familiärer Pflichten zu entledigen und sogar eine neue Ehe zu schließen, obwohl die in Deutschland als unwirksam behandelte Ehe im Ausland nach wie vor Bestand hat.“

    Dieser schlimme Mann vernachlässigt seine Pflichten, zum Beispiel die islamische Pflicht, die ggf. im Kindesalter oder Jugendalter befindliche Ehefrau zu versorgen und sexuell glücklich zu machen.

    Allerdings, „die in Deutschland als unwirksam behandelte Ehe“ hat „im Ausland nach wie vor Bestand“ … Cemali Meco (Μέτσο Τζεμαλί, Faziletli Gümülcine Müftüsü Hafız Cemali Meço Efendi), der griechische Mufti sagt: „Dass Zwölfjährige verheiratet werden, kommt nur alle drei oder vier Jahre vor.“*

    „Auch ein Abrutschen in nichtförmliche, ritualisierte Pseudoehen könnte die Folge sein.“

    O Graus, wenn ihr die vom Mufti zu Komotini (Κομοτηνή, türkisch Gümülcine) geschlossene Heirat der elfjährigen Muslima mit einem 22 Jährigen, die Kindbraut war alsbald schwanger**, nicht anerkennt, dann dräut ein Abrutschen in eine erneute Imamehe. Das könnt ihr doch nicht wollen, also erkennt gefälligst gleich die erste Imam-Nikah an.

    Klicke, um auf 0275_2D1_2D17.pdf zuzugreifen

    ____

    * „Es war Liebe“, sagt Nurays Mutter, und auch Nuray, die zwölfjährige Braut in Kopftuch und Blümchenrock, sagt: „Ja, es war Liebe“ und versucht, dabei nicht allzu stolz auszusehen.
    […] Der Mufti sagt: „Daß Zwölfjährige verheiratet werden, kommt nur alle drei oder vier Jahre vor.“ […]

    Das verheiratete Kind | Von Uta Keseling | WELT / N24 25.02.2005

    https://www.welt.de/print-welt/article495796/Das-verheiratete-Kind.html

    ** Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mittwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte.

    Unglaublicher Fall Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby | Von Barbara Kirchner | Express 11.06.2008

    http://www.express.de/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby-22167452

  3. Cees van der Duin Says:

    Kinderehen in Deutschland, die im Ausland nach islamischem Ritus geschlossen wurden

    Deutscher Bundestag
    Stenografischer Bericht
    230. Sitzung
    Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017

    „Auch das Verbot von Kinderehen – da sind wir vielleicht konträrer Auffassung – wurde gesetzlich natürlich religionsneutral formuliert. Das Problem hat sich faktisch aber aufgrund einer größeren Zahl von Kinderehen in Deutschland gestellt, die im Ausland nach islamischem Ritus geschlossen wurden. Diese spezifischen Regelungsbedarfe haben wir also durchaus. Das ist aber etwas anderes als ein in sich geschlossenes Islamgesetz.“

    (Dr. jur. Günter Krings ist seit Dezember 2013 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern.)

    http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18230.pdf

    https://www.bundestag.de/blob/504480/d8ca11bd15b80522891a86bb8174da68/18230-data.txt

  4. Adriaan Broekhuizen Says:

    ::

    „Die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern“ – genau dieser Angriff auf das Schutzalter 18 Jahre ist jetzt zu verhindern

    Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät.

    Heute (15.05.2017) berichtet die FamRZ, die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht:

    „Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Ende April ging er in die Erste Lesung. Nun hat der Bundesrat am 12. Mai 2017 Stellung zu dem Entwurf Stellung genommen. […]

    Die Länder sprechen sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei [ob „insbesondere bei einem besonderen kulturellen Hintergrund“ Ausnahmen hinsichtlich des Heiratsmindestalters von achtzehn Jahren zu ermöglichen sind] […]

    Es folgen Beratungen im Bundestag

    Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.“

    http://www.famrz.de/aktuelles/gesetzgebung/2017/bundesrat-stellungnahme-gesetzentwurf-ehe-ab-18.php

    FamRZ – Zeitschrift für das gesamte Familienrecht seit 1954

    Die FamRZ (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht – Ehe und Familie im privaten und öffentlichen Recht) erscheint seit 1954 nunmehr im 63. Jahrgang. Sie ist die führende deutschsprachige juristische Fachzeitschrift auf dem Gebiet des Familienrechts mit angrenzenden Sachgebieten.

    (Bundesrat nimmt Stellung zum Gesetz gegen Kinderehen | FamRZ)

    http://www.famrz.de/die-famrz/index.php

    ::

    Islamische Ehe

    Die islamische Ehe (arabisch نكاح, DMG nikāḥ) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe. Sie gilt nach muslimischer Systematik als zivilrechtlicher Vertrag.

    [Zunächst gilt sie als prekär heilssichernder Vertrag, jenseitszentriert beim Ziel der ewigen Heimkehr zu Allah ins Paradies und beim Risiko, im ewigen Feuer zu braten.]

    Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe unter anderem zur geistigen Vervollkommnung und ist daher gerne gesehen. Jede Muslimin und jeder Muslim, die zur Ehe in der Lage sind, sollten versuchen, dem nachzukommen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

    ::

    Imam-Ehe

    İmam nikâhı (türkisch), zu deutsch die Imam-Ehe, ist ein umgangssprachlicher Begriff und ein politisches Schlagwort in der Türkei für Islamische Eheschließungen im Gegensatz zur rechtsverbindlichen Zivilehe (türk.: resmî nikah).

    Mit dem türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medenî Kanunu) von 1926, welches das schweizerische Zivilgesetzbuch zum Vorbild hatte, wurde in der Türkei die standesamtliche Trauung eingeführt und die bisher praktizierte islamische Eheschließung zur Nichtehe degradiert. Außerdem wird im türkischen Strafgesetzbuch (Artikel 230/5-6 TCK) verboten, eine religiöse Eheschließung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung zu vollziehen (vgl. Verbot der religiösen Voraustrauung). […]

    Ein Mindestalter für die Verheiratung gibt es im klassischen islamischen Recht nicht. Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, was für Mädchen das Einsetzen der Regelblutung bedeutet (siehe Kinderheirat).

    https://de.wikipedia.org/wiki/Imam-Ehe

    ::

    Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

    Klicke, um auf gesetzentwurf-data.pdf zuzugreifen

    […] obgleich nach der lex lata verfassungswidriges oder sonst gegen Grundwerte des deutschen Rechts berufenes ausländisches Sachrecht mittels der ordre public-Klausel abgewehrt werden kann […]

    Überleitungsvorschrift […]

    (Universität zu Köln, Rechtswissenschaftliche Fakultät)

    Klicke, um auf Gesetzesentwurf_Kinderehen_2017-3-29.pdf zuzugreifen

    ::

    Kinderehe ab null Jahren: Demnächst in Bangladesch per Gesetz möglich

    Von Rosemarie Frühauf

    Kinderehe ab null Jahren: In Bangladesch wurde ein Gesetz verabschiedet, das dies möglich macht. 94 Prozent aller Mädchen Bangladeschs werden bereits unter 18 verheiratet.

    Epoch Times 12.03.2017 (aktualisiert: 12. März 2017 15:22 Uhr)

    http://www.epochtimes.de/politik/welt/kinderehe-ab-null-jahren-demnaechst-in-bangladesch-per-gesetz-moeglich-a2068971.html

    Bangladesh’s plan to allow some child marriages is ‘step backwards’

    (The Guardian)

    https://www.theguardian.com/global-development/2017/jan/17/bangladesh-plan-to-allow-some-child-marriages-is-step-backwards

    The dangers of the new child marriage law in Bangladesh

    (Al Jazeera)

    http://www.aljazeera.com/indepth/opinion/2017/03/risks-child-marriage-law-bangladesh-170304092243563.html

    ::

  5. Edward von Roy Says:

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    [ Die notorisch zur Diskriminierung aller Nichtmuslime und jeder Frau im Islamischen Recht (Scharia; Fiqh) schweigenden Verräter der individuellen Freiheiten von terre des hommes Deutschland ]

    Gesetzesentwurf zu Kinderehen in Deutschland greift zu kurz

    [ wer das das sehr islamische Prinzip Kindbraut zurückweist, das Prinzip ‚Schutz gegen Sex‘ ablehnt und wer im Namen von AEMR und GG konsequenten Kinder- und Jugendschutz fordert, der „greift zu kurz“ ]

    Bundestagsrechtsausschuss diskutiert Vorlage des Justizministeriums

    16.05.2017 – 09:50 Uhr

    Osnabrück (ots) – […] Die Bestimmungen für den Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen sieht terre des hommes […] kritisch. »Laut Gesetzesentwurf werden Ehen für unwirksam erklärt, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Eine sogenannte Nicht-Ehe würde rechtlich als niemals existent betrachtet werden«, so Tanja Funkenberg, Kinderrechtsexpertin bei terre des hommes. »Dies würde den Verlust von Renten-, Erb- und Unterhaltsansprüchen bedeuten.«

    [ Jederzeit darf sich der Mann Ehefrau Nummer zwei bis vier ins Ehebett holen, ihr hingegen droht der Talaq auch ohne Angabe von Gründen, die Kinder gehören dann dem Ehemann und dessen Stamm. Laut Koran erbt die Frau immer nur die Hälfte. Hat „Tanja Funkenberg, Kinderrechtsexpertin bei terre des hommes“ dazu schon einmal etwas gesagt?

    Wer hier in Deutschand achtzehn Jahre alt geworden ist, hat alle Freiheiten und Rechte, ob eingewandert oder nicht. 18 Jahre alt sein und dann leben mit AEMR und GG – da gibt es überhaupt keinen „Verlust von Renten-, Erb- und Unterhaltsansprüchen“. Dass Deutschland auf die weltweite Geltung der AEMR bestehen sollte, statt Mobilkräne – mobile Galgen – in die islamische Diktatur Iran und Kampfpanzer in den Gottesstaat Saudi-Aabien zu liefern, bleibt richtig, ist für terre des hommes aber bislang leider nicht von Interesse.

    Witwenrente? Unterhaltsanspruch im Nahen Osten? Das Geringe, was nach Koran und Sunna der Spezies Frau überhaupt zusteht, wird auch noch auf die vier Ehefauen aufgeteilt. ]

    Außerdem hätte die Annullierung der Ehe nur in Deutschland Gültigkeit. Insbesondere im Herkunftsland wäre sie weiter gültig und könne bei einer Rückkehr für das betroffene Kind fatale soziale Konsequenzen haben – zum Beispiel, wenn es einen neuen Partner hat. »Diese Situation könnte als außereheliche Beziehung angesehen und in manchen Ländern sogar mit der Todesstrafe geahndet werden«, so Tanja Funkenberg. […]

    [ Dann, terre des hommes. macht doch endlich mal was gegen die dem Individuum in vielen Staaten der Welt drohende – islamrechtlich / islamisch korrekte – Tötung des Ehebrechers oder des Apostaten, statt in Deutschland die Hadd-Strafen zum Durchsetzen der Kinderehen zu missbrauchen! ]

    http://www.presseportal.de/pm/9646/3636734

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    [ Tanja Funkenberg, Kinderrechtsexpertin bei terre des hommes ]

    Action for Global Health
    Strengthening Universal Health
    Coverage Measurement and Accountability

    Tanja Funkenberg, Terre des Hommes & AfGH, Germany

    [ Suchbegriffe FGM, wali mujbir, sharia, islamic … Fehlanzeige. ]

    Klicke, um auf AfGH_Technical_meeting_April_2015_full_report.pdf zuzugreifen

    Tanja Abubakar-Funkenberg

    _ttps://www.facebook.com/tanja.abubakarfunkenberg

    Kinder auf der Flucht. Tanja Abubakar-Funkenberg, Referentin Kinderrechte, terre des hommes e.v.

    http://docplayer.org/35098265-Kinder-auf-der-flucht-tanja-abubakar-funkenberg-referentin-kinderrechte-terre-des-hommes-e-v.html

    Islamische Religion verbietet illegale Arbeit wie Handel mit Alkohol, Prostitution und Diebstahl; Mädchen meiden Arbeit mit Jungen/Männern

    [ Islamisches Alkoholverbot hier, islamische Geschlechtertrennung da, na dann ist ja alles prima? Diebstahl quittiert der Islam mit Handabhacken. ]

    Zunehmend reisen verheiratete minderjährige Mädchen in Deutschland ein. Was ist zu tun?

    Kinder auf der Flucht
    Tanja Abubakar-Funkenberg

    Klicke, um auf terre_des_hommes_Kinder_auf_der_Flucht_160617.pdf zuzugreifen

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  6. Adriaan Broekhuizen Says:

    29 (4) (a) „full age“ means the age of eighteen years and above;

    (b) any woman who is married shall be deemed to be of full age.

    (Constitution of the Federal Republic of Nigeria (1999))
    .
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    […] A recent review over a section in Nigeria’s 1999 constitution that stipulates the renunciation of citizenship led a majority of lawmakers to vote to delete a clause (which has been in the constitution since 1979, according to the deputy senate president) that expands the definition of “full age” beyond those of at least 18 years to include any woman who is married, regardless of her age. That means a prepubescent married girl is of “full age” to renounce her citizenship. […]

    Facing Child Marriage in Nigeria | by Chika Oduah | Huffington Post 29.07.2013

    http://www.huffingtonpost.com/chika-oduah/child-marriage-nigeria_b_3668967.html

    Section 29 and the Personhood of the Nigerian Womanhood

    Method to the Madness · by Saratu · 29.07.2013

    http://methodismadness.blogspot.de/2013/07/section-29-and-personhood-of-nigerian.html?m=1

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    In Nigeria ist derzeit eine hitzige Debatte zum Thema Kinderehen und Pädophilie entflammt. Die öffentliche Auseinandersetzung zielt dabei auf den § 29 der nigerianischen Verfassung. Nach diesem seien alle verheirateten weiblichen Personen automatisch als volljährig zu behandeln. Das schließt auch die Ehe mit jungen Mädchen ein und öffne dem Kindesmissbrauch Tür und Tor, so die Kritiker. […]

    In der Debatte hat sich auch Prof. Ishaq Akintola zu Wort gemeldet, ein hochangesehener muslimischer Gelehrter und Direktor der Nichtsregierungsorganisation Muslim Rights Concern (MURC). In einem Interview erklärte Akintola, dass es im Islam keine Altersregelung für die Ehe gebe. Die einzigen Bedingungen für eine islamisch-rechtskräftige Ehe seien der Antrag und die Annahme, die Zustimmung der Eltern, die Mitgift und mindestens zwei männliche Zeugen bei der Eheschließung.

    Sollte die Braut noch nicht menstruiert haben, so müsse der Bräutigam auf die »Vollendung« der Ehe warten, bis die Kindsbraut die Pubertät erreicht. […]

    Kinderehen: Im Islam gibt es keine Altersgrenze · von Serap Çileli (Serap Cileli) 30.07.2013

    http://www.cileli.de/2013/07/kinderehen-im-islam-gibt-es-keine-altersgrenze/

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    Ehehindernisse

    Ein Mindestalter für die Verheiratung gibt es im klassischen islamischen Recht nicht. Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, was für Mädchen das Einsetzen der Regelblutung bedeutet (siehe Kinderheirat).

    [ Asymmetrische Endogamie ]

    Hinsichtlich der Eheschließung mit Muslimen herrscht im Islam traditionell ein System der asymmetrischen Endogamie: während muslimische Männer jüdische und christliche Frauen heiraten dürfen, ist muslimischen Frauen die Eheschließung mit nicht-muslimischen Männern nicht erlaubt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

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    [ Ehen mit Nicht-Muslimen: Asymmetrie ]

    34. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?

    […] Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist […]

    FAQ-Liste · Häufig gestellte Fragen zu Themen des Islam · Stand: Juni 1999 · hier bei: ENFAL

    ___p://www.enfal.de/faq.htm#files2/juc/mischehe03.html

    6. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?

    Islamische Gemeinden Frankfurt · Abubakr-Moschee (Frankfurt am Main)

    ___p://www.abubakr.de/seiten/faq.php

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  7. Cees van der Duin Says:

    ::

    234. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, 9 Uhr

    Klicke, um auf tagesordnung-komplett-data.pdf zuzugreifen

    Beratungen ohne Aussprache
    Do.
    43. Überweisungen im vereinfachten Verfahren

    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen Drucksache 18/…

    Überweisungsvorschlag:
    A. f. Recht und Verbraucherschutz (f)
    Innenausschuss
    A. f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    A. f. Menschenrechte und humanitäre Hilfe

    Klicke, um auf tagesordnung-komplett-data.pdf zuzugreifen

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    18/12086 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen – 25.04.2017

    Ohne Aussprache will der Bundestag am Donnerstag, 18. Mai 2017, ab etwa [ 9 Uhr ] 12.15 Uhr mehrere Vorlagen in erster Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen. […]

    Bekämpfung von Kinderehen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen soll zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen werden. Ein wortgleicher Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (18/12086) befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen.

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-de-ueberweisungen/505048

    ::

  8. Adriaan Broekhuizen Says:

    „Das griechisch-islamische Recht lässt uns kalt,
    dort ist die Braut schwanger und elf Jahre alt.
    Das Ehepaar suchte im Rheinland sein Glück,
    wir schickten sie gleich in die Heimat zurück.“

    (Aus einem sarkastischen Gedicht über die gescheiterte Integration. Anonym. Vor siebeneinhalb Jahren entstanden, veröffentlicht zum Menschenrechtstag 2009.)

    158. Islamisches Lied

    ::

    Matthias Ditges. „Der Kinderschutz erfordert vor allem Differenzierung“, sagt der Sachgebietsleiter Amtsvormundschaften für Minderjährige beim Jugendamt in Düsseldorf. Die Fälle von Kinderehen, die seine Behörde betreut, seien sehr unterschiedlich.

    [ Da gibt es nichts zu differenzieren, denn Päderastie ist Päderastie ist Päderastie, ob mit oder ohne islamischen Ehevertrag (Imam-Nikah). ]

    […] „Wir hatten auch mal ein elfjähriges verheiratetes Mädchen, das noch sehr kindlich war. Das ging natürlich gar nicht“, sagt Ditges.

    [ Wir sprechen über Ehefrauen, wirken Mädchen mit 11 denn nicht immer – mit einer 18 Jährigen verglichen – sehr kindlich?

    Wenn sie doch nur etwas reifer wirken würde, diese Elfjährige? Dann sei der eheliche Sex zu billigen, meint Ditges das? ]

    Im Gedächtnis geblieben ist Ditges auch der Fall eines Mädchens, das mit zwölfeinhalb Jahren schon schwanger war. Der Ehemann war 22.

    [ Ja, Islam pur. Keine Heirat unter achtzehn Jahren! ]

    Kinderehe: Warum das Düsseldorfer Jugendamt gegen ein Verbot ist | von Olivia Konieczny | Rheinische Post (RP) 30.03.2017

    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/kinderehe-warum-das-duesseldorfer-jugendamt-gegen-ein-verbot-ist-aid-1.6721362

  9. Adriaan Says:

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    148. Sitzung – öffentliche Anhörung zum Thema Bekämpfung von Kinderehen

    Mittwoch, 17. Mai 2017, 15.00 Uhr

    • 148. Sitzung am 17. Mai 2017, 15.00 Uhr – öffentlich

    Klicke, um auf a06_148_oea-data.pdf zuzugreifen

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  10. 1+1=2 Says:

    „Ohne Aussprache will der Bundestag am Donnerstag, 18. Mai 2017, ab etwa 12.15 Uhr mehrere Vorlagen in erster Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen.

    Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf http://www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. (…)

    Bekämpfung von Kinderehen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen soll zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen werden. Ein wortgleicher Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (18/12086) befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen.“

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-de-ueberweisungen/505048

  11. AEMR · 10.12.1948 Says:

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    Oyfn Veg Shteyt A Boym
    Becky Rankin

    “ credit is due to the great Yiddish poet Itzik Manger whose words were set to music by the composer Philip Laskovski to create this song. “

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    Oyfn veg shteyt a boym,
    Shteyt er ayngeboygn,
    Ale feygl funem boym
    Zaynen zikh tsefloygn.

    Dray keyn mayrev, dray keyn mizrekh,
    Un der resht – keyn dorem,
    Un dem boym gelozt aleyn
    Hefker far dem shturem.

    Zog ikh tsu der mamen: – her,
    Zolst mir nor nit shtern,
    Vel ikh, mame, eyns un tsvey
    Bald a foygl vern…

    Ikh vel zitsn oyfn boym
    Un vel im farvign
    Ibern vinter mit a treyst
    Mit a sheynem nign.

    Zogt di mame: – nite, kind –
    Un zi veynt mit trern –
    Vest kholile oyfn boym
    Mir far froyrn vern.

    Zog ikh: -mame, s’iz a shod
    Dayne sheyne oygn
    Un eyder vos un eyder ven,
    Bin ikh mir a foygl.

    Veynt di mame: – ltsik, kroyn,
    Ze, um gotes viln,
    Nem zikh mit a shalikl,
    Kenst zikh nokh farkiln.

    Di kaloshn tu zikh on,
    S’geyt a sharfer vinter
    Un di kutshme nem oykh mit –
    Vey iz mir un vind mir…

    – Un dos vinter-laybl nem,
    Tu es on, du shovte,
    Oyb du vilst nit zayn keyn gast
    Tsvishn ale toyte…

    Kh’heyb di fligl, s’iz mir shver,
    Tsu fil, tsu fil zakhn,
    Hot di mame ongeton
    Ir feygele, dem shvakhn.

    Kuk ikh troyerik mir arayn
    In mayn mames oygn,
    S’hot ir libshaft nit gelozt
    Vern mir a foygl…

    Oyfn veg shteyt a boym,
    Shteyt her ayngebogen,
    Ale feygl funem boym
    Zaynen zikh tsefloygn…

    ___
    ___

    On the road stands a tree,
    it stands bent and deserted,
    All the birds of that tree
    have flown away.

    Turn toward the west, turn toward the east,
    And the rest – turn toward the south,
    And the tree is left alone
    abandoned to the storm.

    I say to momma–„Listen,
    If you don’t stand in my way,
    then, one and two,
    I’ll quickly become a bird…

    I’ll sit in the tree
    And lull it
    during the winter and comfort it
    With a lovely tune.

    And momma says, „No, child,“
    And weeps bitter tears –
    G-d forbid, in the tree
    you might freeze.

    So I say, „Momma, it’s a waste
    of your lovely eyes,
    Because before you know it,
    I’ll be a bird.“

    And momma cries: – Itzik, my Crown,
    As G-d would want,
    take a scarf with you,
    Lest you catch cold.

    „Put on your galoshes,
    It will be a severe winter.
    And take your fur hat, too.
    Woe is me!

    „And take your warm underwear,
    put it on, foolish child,
    Lest you become a guest
    among the dead…

    I lift my wing, but it’s hard…
    Too much, too many things
    Has momma put on
    her weak little fledgling.

    I look sadly straight forward
    into my momma’s eyes,
    Her love did not allow me
    to become a bird…

    On the road stands a tree,
    it stands bent and deserted,
    All the birds of that tree
    have flown away.

    ___

    Itzhak Perlman „Oif`n Weg steyt a Boim“ „By the wayside stands a tree …

    “ Lyrics:Itzik Manger/Music:Anonymous “

    .

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    On the hillside — bent and lonely – a twisted tree is standing
    All the birds have flown away, it’s sad cries notwithstanding
    Some go west , some go east, the tree is soon forsaken
    From the stormy wind that blows, its branches all are shaken

    Mama, Mama, please I say, please don’t stand in my way
    I will turn into a bird, live in the tree not far away
    I will sing it pretty tunes to warm its wintry branches
    I will sit in my own nest, no need to be anxious

    Momma tells me, „no my child“ and sheds a bitter tear
    „That you’ll freeze up on that tree is my biggest fear“
    To my mother then I say, please just do not cry
    Because right before you know it, I’ll fly into the sky

    „Oh, my treasure, oh my crown“ sobs poor momma sadly
    Here’s a scarf and here’s a coat, you – will need them badly
    Your galoshes I am sure — you’ll need them for the winter
    Wear your fur hat, silly boy – so does Mama plead

    Iam, Tari, Tari

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  12. AEMR · 10.12.1948 Says:

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    Dudu Fisher
    Oyf’n veg shteyt a boym
    „A Tree Stands by the Road“

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    Leo Fuld – Oif’n Weg Steht a Boim

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  13. Lucien Mirabeau Says:

    „Wir schließen uns der weltweiten Forderung an, das Heiratsalter auf durchgängig 18 Jahre anzuheben.“

    ( FrauenRat NRW )
    .
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    Mädchen schützen – Empfehlungen der UN Kinderrechtskonvention umsetzen!

    Der FrauenRat NRW fordert, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen, um Kinder und Jugendliche vor Kinder- oder Frühehen zu schützen:

    • Beibehaltung der Standards deutscher Eheschließungen;

    • Weitergabe der Information an die in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten, dass in Deutschland geschlossene Kinderehen, auch kirchliche oder andere religiöse Trauungen, nicht rechtsgültig sind;

    • Überprüfung der bereits vorhandenen Hilfsangebote für Minderjährige, die von Zwangsheirat bedroht sind;

    • Bereitstellung von ausreichenden Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zu den Folgen von Kinderehen;

    • Umsetzung der UN Empfehlungen zum Heiratsalter auf Bundesebene.

    Wir schließen uns der weltweiten Forderung an, das Heiratsalter auf durchgängig 18 Jahre anzuheben.

    http://frauenrat-nrw.de/pressemitteilungen/74-maedchen-schuetzen-empfehlungen-der-un-kinderrechtskonvention-umsetzen

    .
    .

    „Unser Staat unterstützt, dass Menschen aus anderen Kulturen in unsere Gesellschaft aufgenommen werden können. Das Gelingen einer sozialen und kulturellen Integration setzt überall voraus, dass jede Person, die in ein neues Gemeinwesen aufgenommen werden will, sich dem gelebten neuen Grundkonsens anschließt. Von jeder Einwanderin und jedem Einwanderer muss damit in jedem neuen Land verlangt werden, dass sie oder er die grundlegende verfasste Normengebung des aufnehmenden Staates anerkennt und respektiert.“

    ( FrauenRat NRW )

    http://frauenrat-nrw.de/pressemitteilungen/75-gesicht-zeigen

    .

    #frauenratnrw

    _ttp://picbear.com/tag/frauenratnrw

    _ttps://twitter.com/hashtag/frauenratnrw

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  14. Lucien Mirabeau Says:

    ~

    ( „Der staatlich gebotene Respekt vor einer anderen staatlichen Rechtsordnung“ … der staatlich gebotene Respekt vor dem Kalifat? DAV wittert „Rechtskolonialismus“ )

    Deutscher Anwaltverein
    Stellungnahme
    des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht
    zu Kinderehen
    im Februar 2017

    „Der staatlich gebotene Respekt vor einer anderen staatlichen Rechtsordnung gebietet es, ihre das Personalstatut ihrer Bürger regelnde Hoheitsakte zu akzeptieren. Sie als nichtig oder trotz Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des anderen Staates als aufhebbar zu bezeichnen, offenbart mangelnden Respekt einer sich überlegen dünkenden Rechtsordnung und damit ein Stück Rechtskolonialismus.“

    http://docplayer.org/44701239-Stellungnahme-des-deutschen-anwaltvereins-durch-den-ausschuss-familienrecht.html

    http://docplayer.org/7584357-Stellungnahme-des-deutschen-anwaltvereins-durch-den-ausschuss-familienrecht.html

    ~
    ~

    (…) „Kindesmissbrauch ist mit und ohne Trauschein völlig inakzeptabel“, betonte (…) die CSU-Landtagsabgeordnete Petra Guttenberger. Ein Verbot sei das „unmissverständliche Signal an alle Menschen, die zu uns kommen, dass Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht zur Disposition“ stünden. „Menschen sollen erst dann heiraten, wenn sie alt genug für eine eigene Entscheidung sind“, so Guttenberger. „Klar muss auch sein: Imame, die Ehen mit Kindern schließen, begehen in meinen Augen Beihilfe zum Kindesmissbrauch. Dafür müssen ganz klar die vollen Sanktionen unseres Strafrechts genutzt werden“, sagt Guttenberger.

    Zuletzt hatte der Deutsche Anwaltverein (DAV) für viel Verärgerung gesorgt. Der freiwillige Zusammenschluss deutscher Rechtsanwälte vertritt rund 66.000 Mitglieder. In einer aktuellen Stellungnahme seines Ausschusses „Familienrecht“ zur Kinderehe schrieb der DAV, dass er die Diskussion um die Änderung des Eheschließungsrechtes für „unverständlich“ hält. „Wenn vorgeschlagen wird, im Ausland mit Minderjährigen geschlossenen Ehen im Inland ‚die Anerkennung‘ zu verweigern und sie aufzuheben, wird deutlich über das Ziel hinausgeschossen“, so der Verein. Doch damit nicht genug: „Der staatlich gebotene Respekt vor einer anderen staatlichen Rechtsordnung gebietet es, ihre das Personalstatut ihrer Bürger regelnde Hoheitsakte zu akzeptieren. Sie als ‚nichtig‘ oder – trotz Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des anderen Staates – als ‚aufhebbar‘ zu bezeichnen, offenbart mangelnden Respekt einer sich ‚überlegen‘ dünkenden Rechtsordnung und damit ein Stück Rechtskolonialismus.“ Das würde aber im Endeffekt bedeuten, auch jeden anderen grundrechtswidrigen Hoheitsakt eines anderen Staates anzuerkennen, wie etwa die Körperstrafen der Scharia oder Auslieferungsersuchen von Diktaturen für Oppositionelle. (…)

    Ehen mit Kindern werden verboten | von Andreas von Delhaes-Guenther | Bayernkurier 15.02.2017

    https://www.bayernkurier.de/inland/22094-ehen-mit-kindern-werden-verboten/

    ~

  15. Jacques Auvergne Says:

    .

    „Islamic law is the epitome of Islamic thought, the most typical manifestation of the Islamic way of life, the core and kernel of Islam itself. […] it is impossible to understand Islam without understanding Islamic law.“

    „Islamisches Recht ist der Inbegriff des islamischen Denkens, die eigentümlichste Gestaltwerdung islamischer Lebensweise, ist Mark und Wesen des Islam selbst. […] es ist unmöglich, den Islam zu begreifen, ohne das islamische Recht zu verstehen.“

    – Joseph Schacht, An Introduction to Islamic Law –

    .

    AEMR und GG statt Lohn und Strafe im Diesseits und im Jenseits

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    In Deutschland ist man mit 18 Jahren „ehemündig“

    Die Rechtsexpertin der Union im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (Siegburg) sagt: „Solche Kinderehen passen nicht zu unseren Werten, zu denen es gehört, dass die Ehe auf einer freiwilligen Entscheidung mündiger Menschen beruht und nicht durch Verwandte und Traditionen vorgegeben wird.“

    Im traditionellen islamischen Recht wird teilweise davon ausgegangen, dass Mädchen bereits mit neun und Buben mit zwölf Jahren heiratsfähig sind. In Deutschland sind junge Menschen erst „ehemündig“, wenn sie volljährig sind, also mit 18. Das Familiengericht kann allerdings Eheschließungen ab dem 16. Lebensjahr zulassen.

    Auch die Polygamie ist in Deutschland verboten. Das hat zur Folge, dass Flüchtlinge mit Mehrfach-Ehen nicht mehr als eine Frau über den Ehegattennachzug ins Land holen dürfen. Es gibt aber auch in Deutschland von einem Imam geschlossene Zweit-Ehen, sagt die Augsburger Familienanwältin Nazan Simsek. […] mit dpa, kna, epd

    Mit 13 verheiratet: Wie sollen Behörden mit Kinderehen umgehen? | mit dpa, kna, epd | von Joachim Bomhard | Augsburger Allgemeine 20.06.2016

    http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Mit-13-verheiratet-Wie-sollen-Behoerden-mit-Kinderehen-umgehen-id38128612.html

    __________

    Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland?

    BMJV · Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/Studie-Paralleljustiz.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland?
    Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen

    Der Wortsinn von „Paralleljustiz“ legt nahe, dass es sich um ein Phänomen handelt, bei dem in irgendeiner Weise justizförmige Autorität ausgeübt wird, d.h. dass hier konkurrierende gerichtsförmig verfasste Strukturen bestehen27, „Richter“ handeln, die sich auf Gesetzmäßigkeiten stützen und mit einem höheren Machtanspruch Ergebnisse finden, deren Durchsetzung sie notfalls erzwingen. Stimmen, die vor der Anwendung der Scharia im Inland und vor Paralleljustiz warnen, beziehen sich genau hierauf und unterstreichen, dass die Urteile fällende Schariaanwendung ein gründliches Studium islamischen Rechts voraussetze, aber auch Legitimität vermittle.28

    28 Edward von Roy, „Ismail Tipi und die Scharia“,
    http://schariagegner.wordpress.com/cate
    gory/gleichheitsfeminismus/page/2/

    __________

    Ismail Tipis Thematisierung Islamischer Paralleljustiz

    Von Edward von Roy am 04. Mai 2012

    Ismail Tipi und die Scharia

    __________

    Tilman Nagel ⋅ Im klassischen islamischen Recht beendet der Ehemann die Ehe durch Verstossung seiner Ehefrau; Gründe braucht er nicht zu nennen. Einige Varianten dieses Verfahrens sind bekannt. Auch eine begründete Anfechtung der Eheschliessungserklärung kann zur Auflösung einer Ehe führen. Unter besonderen Umständen kann der Ehefrau das Recht zugestanden werden, sich von ihrem Mann zu trennen, etwa wenn dieser sich als impotent erweist oder wenn er vom Islam abfällt. Schliesslich kann sich die Ehefrau im Ehevertrag das Recht auf Scheidung ausbedingen, sofern sie erklärt, in diesem Falle das Brautgeld zurückzuerstatten. Im ausgehenden 19. Jahrhundert regte sich Widerstand gegen die zunehmend als unerträglich empfundene rechtliche Benachteiligung der Ehefrau; zu tiefgreifenden Veränderungen kam es jedoch nicht. In der Gegenwart behandeln die islamischen Länder diese Frage differenzierter, ohne dass allerdings eine Kehrtwende im Grundsätzlichen eingetreten wäre. Die religiösen Fundamente des islamischen Ehe- und Scheidungsrechts werden nicht problematisiert. […]

    «Die Regelungsbereiche des klassischen islamischen Rechts» und «Kernbereiche modernen islamischen Rechts» heissen die zwei grossen Abschnitte des Buches von Mathias Rohe, denen man Informationen der skizzierten Art entnehmen kann. […]

    Das islamische Recht kennt selbstverständlich auch Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Handlung Rechtsgültigkeit erlangt, und zur Erfüllung der Rechtsgültigkeit kann ein bestimmtes Vorgehen «notwendig» sein. Indem Rohe diese zweite Bedeutung von «notwendig» für die eigentliche ausgibt, konstruiert er sich eine Rechtfertigung dafür, fortan den Transzendenzbezug des islamischen Rechts auszublenden. […]

    Rohe kann denn auch für dieses Gedankenspiel keinen klassischen und nur einen einzigen modernen islamischen Autor anführen. Sein Kronzeuge für diese Verzerrung des Sachverhalts ist der in den USA lehrende Sudanese Abdullah an-Naim, der unter «Scharia» nur noch das religiöse Normensystem verstehen will. […] Rohe muss denn auch einräumen, dass die Thesen Naims auf den entschiedenen Widerspruch der islamischen Fachgelehrten stossen. Aber die Idee eines – nicht existierenden – rein diesseitsbezogenen islamischen Rechts ist ihm wichtiger. So schliesst er das Ritualrecht, eines der wesentlichen Gebiete der Scharia, aus seinen Erörterungen ganz aus und behauptet, das Vertrags-, Personenstands- und Strafrecht sei das eigentliche islamische Recht, das wegen des Gegenstandbereichs dieser drei Rechtsgebiete «weltlich» sei. […]

    Der Transzendenzbezug des islamischen Rechts wird von modernen muslimischen Sachkennern sogar ausdrücklich hervorgehoben; er sei ein unschätzbarer Vorzug vor den «trockenen» Rechtssystemen der als materialistisch abgestempelten westlichen Rechtssysteme und daher geeignet, deren angebliche und tatsächliche Mängel zu beheben. – Was mag Mathias Rohe auf seinen Irrweg gedrängt haben?

    Lohn und Strafe im Diesseits und im Jenseits ⋅ von Tilman Nagel ⋅ Neue Zürcher Zeitung (NZZ) 07.11.2009

    [ Kommentare noch im Archiv, s. u.: Edward Roy • vor 4 Jahren ]

    https://www.nzz.ch/lohn_und_strafe_im_diesseits_und_im_jenseits-1.3981865

    Edward Roy • vor 4 Jahren

    Mathias Rohe und das für alle geltende Recht

    Eine sehr nachvollziehbare Argumentation von Tilman Nagel zum Buch des Mathias Rohe („Das islamische Recht“).

    Rohe durfte 2009 als Gutachter zum Berliner Gebetsraumurteil tätig sein, der Erlangener Professor für Rechtsvergleichung lässt den Schüler im Schulgebäude schariakonform beten – ein Jurist bekümmert sich um das Seelenheil eines Minderjährigen? Der staatsgründende Charakter schariakonformen Handelns, der steigende Konformitätsdruck der ‚frommen‘, islamisch korrekt lebenden Jugendlichen auf die Gehorsamsverweigerer und der werbende Appell für fundamentalistisches Denken ausgerechnet im pädagogischen Bereich sollte von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern jeder Religion oder Nichtreligion nicht hingenommen werden.

    Edward von Roy
    Diplom-Sozialpädagoge (FH)

    Petition gegen das Berliner Gebetsraumurteil

    http://www.kritiknetz.de/islamismus/517-kritik-des-berliner-urteils-das-oeffentliche-schulen-zwingt-muslimen-gebetsraeume-zur-verfuegung-zu

    http://archive.is/j6uTl#selection-3485.0-3597.33

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    Filzentwirrer Says:

    10. November 2011 um 4:14 PM

    Scharia flexibel, Fiqh rational? Die globale Islamlobby führt die Nichtmuslime, die ebenfalls der einzig möglichen Sittlichkeit zu unterwerfen sind, gerne hinters Licht (Allah macht es auch so). Alles eine Frage der glaubensbewegten Aqida, die am Dschihad fürs Kalifat allerdings inschallah gar nichts ändert.

    Unterscheidung zwischen Scharia und Fiqh

    Die kohärente (unteilbare) und vollkommene Scharia ist nicht von Menschen geschaffen, ihr Urheber und Verfasser ist Allah. Im Gegensatz zur nach Kohärenz strebenden (zunehmend totalitaristischen), zeitangepassten sakralen Islamischen Jurisprudenz, dem verstandesmäßig erfassbaren Fiqh, dessen Gestalter und Anwender islamgelehrig-elitäre Menschen sind (Ulama, Scheiche, Muftis, Schariarichter), ist die auf Abwehr des Teufels und auf Seelenrettung zielende Islamische Normativität (Scharia) überzeitlich und dem Verstehen enthoben. Weil niemand die Scharia völlig verstehen kann, könnte nur der Schöpfer (Allah) sie verändern, der aber zugesagt hat, dass sie (dass der Islam) bis zum Tage der Auferstehung gesetzt ist (Gesetz ist). In der Praxis wird zwischen Scharia und Aqida (das Konvolut persönlichen islamischen Fürwahrhaltens und Bekennens) bzw. zwischen Scharia und Fiqh oft kein Unterschied gemacht, was durchaus erklärlich ist, gleichen Scharia (naturgesetzartige Islam-Theorie) und Fiqh (Schariaanwendung, jenseitszentrierte Rechtspraxis) doch zwei Seiten der selben Medaille. Während die Scharia perfekt geschaffen ist, ist der Fiqh sozusagen unterwegs und fordert, hier und heute, den am medinensischen Staatsmodell (622-855 n. Chr.) orientierten Aufbau der Islamischen Ordnung (Niẓām Islāmī, Nizam-ı İslâm).

    Der orthodoxe Islam hat die Trennung von Justiz und Seelenrettung nicht vollziehen wollen. Wo gelingendes Leben als Annäherung (at-taqarrub) an den Schöpfergott verstanden wird, haben Rechtsgutachten (fatwâ) und schariagerichtliche Praxis die Übermacht des verborgenen Seinsbereichs (al-ghaib) mit jedem Rohrfederstrich oder Wort tatkräftig anzuerkennen. Dem die wohlwollende Duldung der höchstanerkannten zeitgenössischen Gelehrten (‚Ulamâ) genießenden Mufti oder Qadi den Gehorsam willentlich und schuldhaft zu verweigern, muss das Heil der Seele aus Sicht der nichtsäkularisierten islamischen Gesetzesreligion sehr gefährden. Der Muslim hat sich den absolut riskanten Tag der Auferstehung (yaumu l-qiyâma) permanent zu vergegenwärtigen, und auch die Islamische Jurisprudenz (fiqh) ist folgerichtig kein säkulares, dem Diesseits (ad-dunyâ) verpflichtetes Recht, sondern dem Jenseits (al-âchira) nachgeordnet.

    Jenseitszentriertheit

    Im Gegensatz zu den Rechtssystemen kultureller Moderne, die sich durch eine vollständige Trennung von Justiz und Seelenrettung auszeichnen, ist die islamische Sakraljurisprudenz der bis zum Tage der Auferstehung gültigen Scharia verpflichtet. Urheber und Verfasser der Scharia ist Allah. Der schariagelehrige Fiqh hat die jenseitszentrierte islamische Normativität im Diesseits bestmöglich zu verwirklichen.

    138. Mathias Rohe: Das islamische Recht

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  16. vis-à-vis Says:

    Lehrieder: Mädchen gehören in die Schule, nicht in das Ehebett

    Kinderehen. „Junge Mädchen gehören in die Schule, nicht in das Ehebett“, meint Paul Lehrieder (CSU/CSU), Vorsitzender des Familienausschusses des Bundestages, am Montag, 5. Dezember 2016. Im Interview mit dem Parlamentsfernsehen trat er dafür ein, die Gültigkeit sogenannter Imam-Ehen nach deutschem Recht nicht anzuerkennen. Vorrang müsse der Schutz der jungen Mädchen genießen.

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw49-interview-lehrieder/483602

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    Paul Lehrieder: Mädchen gehören in die Schule, nicht in das Ehebett

    Deutscher Bundestag
    Veröffentlicht am 08.12.2016

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    Bundestag: Kinderehen sollen in Deutschland verboten werden

    Deutscher Bundestag
    Veröffentlicht am 08.12.2016

    Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 28. April 2017 (232. Sitzung), erstmalig über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen debattiert. Der Entwurf wurde anschließend zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

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  17. Kinder- und Jugendschutz ist nicht zweischneidig ⋅ Keine Ehe unter achtzehn! Says:

    Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017

    Vehement für die Nichtigkeitslösung sprach sich Monika Michell aus, die sich für die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes um betroffene Mädchen kümmert. Da diese oft unter starkem Druck ihrer Familie stünden und nicht mit ihr brechen wollten, würden sie vor Gericht „mit aller Überzeugungskraft“ beteuern, freiwillig geheiratet zu haben, auch wenn dies tatsächlich gegen ihren Willen geschehen sei. Michell plädierte dafür, Kinderehen generell als Indiz für Kindeswohlgefährdung zu werten und zu verbieten. Wenn die Mädchen wollten, könnten sie dann mit 18 erneut heiraten.

    Das Vertrauen mancher anderer Sachverständiger in die sachgerechte Entscheidung von Familiengerichten vermochte die türkischstämmige, für den Kinderschutzbund Augsburg tätige Anwältin Nazan Simsek nicht zu teilen. Vor allem für zugewanderte Frauen und Mädchen sei es oftmals gar nicht möglich, bestehende Rechte in Deutschland wahrzunehmen, da ihnen dazu das sprachliche und kulturelle Verständnis fehle. Auf der anderen Seite seien die Voraussetzungen, „den Willen der Kinder zu erfassen, in den Familiengerichten wenig gegeben“. „Nur diese Lösung bietet Schutz“, sagte Simsek zu den Nichtigkeitserklärungen. „Diese Kinder gehören nicht ins Ehebett, sondern auf die Schulbank.“

    Der Heidelberger Rechtsprofessor Dr. Marc-Philipp Weller bewertete die Nichtigkeitslösung […] als rechtlich zulässig, […]

    Expertendiskussion: Auflösung von Kinder­ehen ist zweischneidig ⋅ Deutscher Bundestag

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-pa-recht-kinderehe/506500

  18. Edward von Roy Says:

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    Sozialpädagogen fordern Rücktritt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz

    07.11.2016

    „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Aydan Özoğuz übergeht, dass Kinderehen nicht nur im Einzelfall, sondern stets menschenrechtswidrig und grundrechtswidrig sind und trägt so zum Erhalt dieser kinderfeindlichen und erfahrungsgemäß insbesondere mädchenfeindlichen Praxis bei.

    Ein Minderjähriger kann die lebenslangen Folgen, die sich aus einer Ehe mit einem Erwachsenen für ihn ergeben, nicht abschätzen, weshalb nur zwei volljährige Menschen einander heiraten dürfen. Volljährig bedeutet achtzehn Jahre alt. Ehen mit zehn- oder zwölfjährigen Mädchen sind Kindesmissbrauch, das ist Fakt und da gibt es nichts schönzureden.

    Durch ein Gesetz ist diese Altersgrenze für Ehemündigkeit zu sichern. Entsprechend ist die bestehende deutsche Ausnahmeregelung, bei der ein Ehepartner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sechzehn oder siebzehn Jahre jung sein kann, abzuschaffen.

    Keine Ehe unter achtzehn, dieser Grundsatz muss auch für religiöse Eheschließungen gelten wie die islamische Imam-Nikah. Nach islamischem Recht, also nach der Scharia, ist ein pubertäres, gegebenenfalls neun Jahre altes Mädchen ehemündig.

    Diese dem Vorbild der Heirat Mohammeds mit Aischa folgenden Kinderehen sehen wir seit Jahrzehnten auch in Europa und eben nicht erst seit der Ankunft der syrischen Flüchtlinge. Frau Özoğuz als Staatsministerin für Integration schweigt zur Frauenfeindlichkeit und auch Mädchenfeindlichkeit der islamischen Ehe. Sie ignoriert, dass vormoderne Ehrbegriffe und ausbleibender Schulbesuch die Integration und Teilhabe blockieren und ins „soziale Abseits drängen“.

    Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, müssen auf Antrag eines Partners oder auf Antrag des Jugendamts aufgelöst werden können. Dass Deutschland vor sieben Jahren ermöglicht hat, religiös zu heiraten ohne standesamtliche Voraustrauung, war grundfalsch und ist fatal, wie spätestens heute für jeden erkennbar wird.

    Integration kann nur gelingen bei Wiedereinführung der standesamtlichen Ersttrauung. Eine religiöse Trauung, etwa auch eine islamische Ehe, die sogenannte Imam-Nikah, ohne vorausgegangene standesamtliche Heirat ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand.

    Zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen zu verheiraten hat sehr viel mit dem Islam zu tun. Deshalb braucht die Bundesrepublik Deutschland in der universitären Ausbildung der Imame ebenso wie in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht ein Verbot der Bewerbung einer Imam-Ehe ohne standesamtliche Voraustrauung.

    Bis die Fehlentscheidung von 2009 korrigiert ist, darf im öffentlichen Schulunterricht für die Imamehe keine Werbung gemacht werden, auch nicht im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

    Es ist ein Skandal, dass nach wie vor in Griechenland der Mufti kleine Mädchen verheiraten darf. Der Deutsche Bundestag muss den EU-Staat auffordern, die seit 1920, seit dem Vertrag von Sèvres, beziehungsweise 1923, seit dem Vertrag von Lausanne, ins Griechische Recht integrierte Scharia zu entfernen.

    Ein moderner Staat braucht ein einheitliches Ehe- und Familienrecht ohne religiöse Ausnahmen oder sonstige Gruppenrechte. Der frauendiskriminierende und kinderfeindliche Versuch der Rechtsspaltung in Ehe- und Familienangelegenheiten („Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann“, Mustafa Cerić (2006)) ist das Einfallstor für immer noch mehr Schariagesetze.

    Die Bundesrepublik hat ins Grundgesetz und in die AEMR zu integrieren und gerade nicht in die Scharia oder die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Gleichzeitig muss die BRD die Mädchen und Frauen überall auf der Welt im Blick haben, siehe GG Artikel 1 (2) „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.

    Nicht nur der Bundesminister der Justiz Heiko Maas, sondern auch eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Migration, Flüchtlinge und Integration sollte dafür kämpfen, das ausnahmslose Heiratsalter von 18 Jahren für Deutschland rasch zu erreichen und zeitnah weltweit durchzusetzen, denn unsere Menschenrechte sind nicht westlich oder östlich, sondern universell.

    Frau Özoğuz ist in ihrem Amt nicht länger tragbar und muss zurücktreten.

    Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

    Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

    Sozialpädagogen fordern Rücktritt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz

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    [ Vera Lengsfeld, eine Kämpferin für Menschen- und Bürgerrechte schon in der DDR. 1990 erhielt die Politikerin und Publizistin den Aachener Friedenspreis, 2008 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt. ]
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    Kinderehen: Torpedieren Özoguz und Maas SPD-Beschlüsse?

    Nachdem der Versuch von Justizminister Heiko Maas (SPD), Kinderehen durch die Hintertür zu legalisieren, gescheitert ist, gab es gestern eine Art konzertierter Aktion von Politik und Medien, den Deutschen mit der Moralkeule einzubläuen, dass Kinderehen bei uns nicht verboten werden dürften. Landauf, landab wurde in Zeitungen, Hörfunk und Fernsehen verbreitet, was die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), zu Protokoll gegeben hatte: Die Auflösung von Kinderehen würde die Kindfrauen ins soziale Abseits katapultieren.

    […] der Chef der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, erkannte, dass die Äußerungen von Frau Özoguz untragbar sind. Er forderte ihren Rücktritt. Allerdings hätte er auch den Rücktritt von Justizminister Maas fordern müssen, der die Öffentlichkeit bewusst getäuscht hat, indem er ein generelles Verbot von Kinderehen ankündigte, dann aber einen Entwurf vorlegte, der auf eine Legalisierung hinausgelaufen wäre. […] er hat sich, noch vor Frau Özoguz, mit denselben Argumenten für die Anerkennung von Kinderehen ausgesprochen.

    Mit der Anerkennung von Kinderehen wird unser Rechtsstaat schwer, wenn nicht irreparabel, geschädigt. Kinderehen sind bereits verboten. Insofern hätte es keines neuen Gesetzes, sondern nur einer Durchsetzung der Rechtslage bedurft […]

    Was Frau Özoguz betrifft, muss man sich die Frage stellen, weshalb sie sich nicht an die Beschlüsse der SPD hält, deren stellvertretende Vorsitzende sie ist. Ihre Partei hat auf einer Klausurtagung Anfang September einen eindeutigen Beschluss gefasst: „Die Ehemündigkeit muss ohne Ausnahme auf 18 Jahre festgesetzt werden. Im Ausland geschlossene Ehen dürfen in Deutschland nur dann anerkannt werden, wenn beide Ehegatten 18 Jahre alt sind. Es muss klargestellt werden, dass diese Ehen mit Minderjährigen in Deutschland nicht anerkannt werden können. Kinder, die im Ausland verheiratet wurden, müssen die Möglichkeit erhalten, diese Ehen von hier aus aufheben zu lassen.“

    Um hiesige Kinderehen zu verhindern, hat die SPD sogar beschlossen, dass die „religiösen Voraustrauungen“, die etwa von Imamen vorgenommen werden, strafbar werden – zum Beispiel mit Bußgeldern für Imame. „Eine religiöse Trauung darf nur dann erfolgen, wenn zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.“ Auch das ist bereits Rechtslage, aber es scheint der Bekräftigung zu bedürfen. Wollen Özoguz und Maas diesen Beschluss torpedieren? […]

    [ Vera Lengsfeld am 05. November 2016. Die Achse des Guten. ]

    http://www.achgut.com/artikel/kinderehen_torpedieren_zguz_und_maas_spd-beschluesse

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    [ Petition gegen Kinderehen ]
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    Edward von Roy

    An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
    20. August 2016

    Eherecht
    Pet 4-18-07-4030-036062

    Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

    Petition gegen Kinderehen

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    Die Achse des Guten, von Joachim Nikolaus Steinhöfel am 29.10.2016

    Maas will Kindesmissbrauch legalisieren

    […] Update II: Maas rudert zurück.

    Samstag 15 Uhr: Über Nacht ist der brandneue Gesetzes-Entwurf, der vorgestellt wurde, überholt. Hier seine peinliche Erklärung […]

    http://www.achgut.com/artikel/maas_will_kindesmissbrauch_legalisieren

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    Vera Lengsfeld am 04.11.2016

    Kinderehe? Mit 1.000 Euro sind Sie dabei!

    […] Nur gelegentlich gab es einen Aufschrei, wie im Fall des Syrers mit den vier Frauen und mehr als 20 Kindern. Die Erosion unserer Gesetzlichkeit und die Unterminierung unserer Lebensweise wurde von den zuständigen Politikern entweder nicht bemerkt oder in Kauf genommen, von Linken und Grünen vielleicht sogar mit klammheimlicher Freude. Inzwischen verzeichnete das Ausländerzentralregister im Juli 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland; 361 davon sind jünger als 14 Jahre, 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten sind Syrer, auch Afghanen und Iraker sind darunter. […]

    Nachdem der Coup durch die Aufmerksamkeit des Hamburger Rechtsanwalts und Achse des Guten Autoren Joachim Steinhöfel aufgeflogen war, ruderte Maas erst zurück, indem er behauptete, der SPIEGEL habe sich auf einen veralteten Entwurf bezogen. Nun wird aber mit der Moralkeule versucht, die Kinderehen doch noch zu legalisieren.

    […] hat sich nun auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), gegen ein generelles Verbot von Kinderehen ausgesprochen: „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen.“

    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mädchen, das durch Heirat von allen Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten wurde und vollständig vom Ehemann abhängig ist, sich also in unserer Gesellschaft im sozialen Abseits befindet, soll nicht daraus befreit werden dürfen. Natürlich führt auch Özoguz die Unterhaltsansprüche an, die verloren gehen könnten. Sie hat offensichtlich kein Interesse daran, anderen Frauen ähnliche Chancen einzuräumen wie die, die sie selbst für sich genutzt hat.

    […] Aber es kommt noch schlimmer. Wer geglaubt hat, dass Kinderehen lediglich ein importiertes Problem seien, wurde kürzlich ganz nebenbei darüber informiert, dass solche Verbindungen auch in deutschen Moscheen geschlossen werden. Statt diese Praxis umgehend zu verbieten, falls die Politik das bisher übersehen haben sollte, wurde von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nur ein lächerliches Bußgeld von 1.000 Euro für Imane angekündigt, sollten sie diese Praxis nicht aufgeben.

    Familien, die sich eine Kinderehe wünschen, werden das Bußgeld problemlos aufbringen. Die spannende Frage ist, ob solche in Deutschland geschlossenen Kinderehen dann auch bereitwillig anerkannt werden. […]

    http://www.achgut.com/artikel/kinderehe_mit_1.000_euro_sind_sie_dabei

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  19. Cees van der Duin Says:

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    „the age of consent for marriage should be nine years old as long as the girl is a virgin and participates voluntarily“

    (Yusuf al-Qaradawi. Quelle: gmbwatch / GMBDW, s. u.)

    Ein Mindestalter für die Verheiratung gibt es im klassischen islamischen Recht nicht. Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, was für Mädchen das Einsetzen der Regelblutung bedeutet (siehe Kinderheirat). Heutiges Recht in den meisten muslimischen Ländern setzt ein Mindestalter fest.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

    Scheich al-Maghrawi
    Sheikh al-Maghraoui
    Mohamed Al Maghraoui
    Mohamed Al Maghrawi

    [ Marokko: Scheich rechtfertigt Heirat neunjähriger Mädchen ]
    Maroc : un cheikh autorise le mariage des filles de neuf ans

    Rue89

    (Par Sid Ahmed Hammouche Journaliste de La Liberté. Publié le 07.10.2008.)

    Marier des fillettes dès l’âge de neuf ans ? L’islam le permet, a répondu dernièrement le cheikh marocain Mohamed Ben Abderrahman Al Maghrawi, par une fatwa publiée sur son site Internet maghrawi.net.

    Intitulé « âge du mariage », cet avis religieux n’y est d’ailleurs pas allé par quatre chemins. Le corps d’une fillette de neuf ans lui permet d’avoir des rapports sexuels et de s’unir à un homme. D’ailleurs, le prophète Mahomet a montré l’exemple, a ajouté le théologien marocain. Aïcha, sa troisième épouse, avait six ans quand il s’est marié avec elle et neuf ans quand il a eu des relations sexuelles avec elle. […]

    http://rue89.nouvelobs.com/2008/10/07/maroc-un-cheikh-autorise-le-mariage-des-filles-de-neuf-ans-68666

    Mohamed Al Maghraoui, l’un des symboles de la Salafia wahhabite au Maroc, qui avait émis une fatwa autorisant le mariage d’une fille dès l’âge de 9 ans, en 2008, a réaffirmé cet avis lors d’une rencontre organisée mardi à Marrakech.

    Bladi.net 13.04.2011

    http://www.bladi.net/mohamed-al-maghraoui-mariage-filles.html

    Morocco slams cleric for ‚legalizing pedophilia‘

    Al Arabiya News 26.09.2008 Last Updated 02.11.2010

    https://www.alarabiya.net/articles/2008/09/26/57269.html

    Moroccan preacher says girls can marry at nine
    23.09.2008

    [Unbequeme Fakten zum Islamischen Recht (Scharia) stören. Auch in Marokko gilt: Das Gesicht wahren. Pierre Vogel und Mohamed Al Maghraoui kennen ihre Religion. Achja: Guter Islam – böser Islamismus. Cerić kommt.]

    https://www.alarabiya.net/articles/2008/09/23/57109.html

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    [ Huch?! Ehefrau neun Jahre alt, dass geht doch nicht?! ]

    „Pierre Vogel […]

    in einer Moschee in Göttingen die Verheiratung neunjähriger Mädchen gerechtfertigt

    [ Tja. Sowas. Man nennt es … Religion. Der echte reine Islam. ]

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pierre_Vogel

    „Der Prediger Pierre Vogel – Vertreter dieser islamistischen Strömung – habe zum Beispiel in einer arabischen Moschee in Göttingen die Verheiratung neunjähriger Mädchen gerechtfertigt. „Der Vortrag ist nur als abartig zu bezeichnen“, sagte der Innenminister.

    In engem Kontakt mit islamischen Kernländern habe sich in Deutschland eine fundamentalistische Bildungsinfrastruktur herausgebildet, so Schünemann.“

    [ Tja, diese Begegnung ganz auf der berüchtigten Augenhöhe mit den „islamischen Kernländern“, nicht dass diese Länder nach 1400 Jahren irgendetwas mit dem Islam zu tun haben?! Statt AEMR und GG mehr Dialog mit dem Islam, und immer noch etwas mehr?!

    Uwe Schünemanns Warnung, er war von 2003 bis 2013 Niedersachsens Innenminister, wäre nach wie vor berechtigt. Hindernisse sind das postmoderne Heilsziel der Islamintegration und ihre gleichsam zum Erlösungsritual gewordenen Methoden und Wegmarken interreligiöser Dialog und Deutsche Islamkonferenz. ]

    (Verfassungsschutz entdeckt islamistisches Netzwerk. Die Welt, 24.04.2008.)

    http://www.welt.de/welt_print/article1933023/Verfassungsschutz-entdeckt-islamistisches-Netzwerk.html

    ::

    „Auf der politischen Bühne ist bisher jedenfalls niemand bekannt geworden, der Kinderehen etwas abgewinnen kann oder sogar für ihren Erhalt eintritt“ (Markus Decker, Berliner Zeitung vom 26.08.16.)

    Soso, Herrn Decker ist „niemand bekannt“? Missionar Pierre Vogel hat die Kinderehe (Mädchen neun Jahre) bereits 2008 gefordert. Decker kann das ebenso wissen wie er Mustafa Cerić und dessen ECFR-Chef Yusuf al-Qaradawi kennen kann – und kennen sollte.

    [Yusuf al-Qaradawi]

    […] Al-Qaradawi, an Egyptian, is known for his controversial announcements, such as his belief that the Holocaust was a divine punishment carried out by Hitler against the Jews. He reportedly believes that husbands can hit their wives and that the age of consent for marriage should be nine years old as long as the girl is a virgin and participates voluntarily. Al-Qaradawi himself married a 14 year-old when he was 60. He has also supported female genital mutilation. […]

    (Qaradawi Planning Visit To Norway. By gmbwatch on April 28, 2011. The Global Muslim Brotherhood Daily Watch)

    Qaradawi Planning Visit To Norway

    The Global Muslim Brotherhood Daily Watch (GMBDW)

    http://www.globalmbwatch.com/

    About

    About

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    Saudi-Arabien: Ranghöchster Geistlicher fordert Recht auf Kinderehe […] Auch zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen seien schon ‚heiratsfähig‘, sagte der ranghöchste saudi-arabische Geistliche. […] Das islamische Recht tue den Frauen nicht Unrecht, sagte der Großmufti

    (Quelle Der Spiegel (siehe unten))

    Der marokkanische Salaf-Prediger und das Dogma neunjährig – sehr islamisch, siehe Großmufti von Saudi-Arabien oder eben auch Pierre Vogel, wird als Alter der Ehemündigkeit immer wieder die neun Jahre genannt. Die autoritativen Texte der Scharia geben das nun einmal her, auch wenn man sie dazu – sogenannte Salafi tun das bekanntlich – puristisch oder konservativ oder schlicht wortwörtlich lesen und dann auch juristisch anwenden müsste. Eigentlich ist Islam aber eben diese strenge Wortwörtlichkeit.

    In Marokko selbst gab es für Scheich Mohamed Al Maghrawi (Mohamed Abderrahmane Al Maghraoui) so richtig Ärger, siehe unten. Der Staat will die Verheiratung von neunjährigen Mädchen ernsthaft nicht. Das ist ja erst einmal zu begrüßen.

    Zu sagen, die neun Jahre seien missverstandener Islam ist aber meines Erachtens nicht möglich und eher Gesicht-Wahren.

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    Le Conseil supérieur des ouléma condamne la fatwa de Maghraoui

    M’Hamed Hamrouch

    Publié dans Aujourd’hui le Maroc (2008)

    Le Conseil des ouléma condamne avec fermeté la fatwa autorisant le mariage des filles à partir de neuf ans et dénonce la tentative de son auteur pour cultiver l’amalgame autour du rite de la Nation. (…)

    http://www.maghress.com/fr/aujourdhui/64020

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    Le procureur du Roi ordonne l’ouverture d’une enquête sur la fatwa de cheikh Maghraoui

    M’Hamed Hamrouch

    http://www.maghress.com/fr/aujourdhui/64039

    :

    La France condamne la fatwa de cheikh Maghraoui

    Soufiane Belhaj 

    Publié dans Aujourd’hui le Maroc (2008)

    Le porte-parole du ministère français des Affaires étrangères a condamné vivement la fatwa lancée par le cheikh Mohamed Maghraoui au début du mois de septembre légitimant le mariage des filles âgées de neuf ans.

    La France condamne «avec une extrême fermeté» une fatwa lancée par le cheikh Mohamed Maghraoui au début du mois de septembre et qui autorisait le mariage des filles de 9 ans, a indiqué le porte-parole du ministère français des Affaires étrangères Eric Chevallier. «Je condamne cette fatwa avec une extrême fermeté», a déclaré le porte-parole, faisant part de son «indignation». Les autorités marocaines ont décidé, à la fin du mois de septembre, de fermer le site internet du «mufti» autoproclamé Mohamed Maghraoui. L’âge minimum du mariage des filles au Maroc a été fixé à 18 ans par le Code de la famille, adopté en 2004. (…)

    http://www.maghress.com/fr/aujourdhui/64226

    :

    Condamnation unanime de la fatwa autorisant le mariage des filles à partir de 9 ans

    M’Hamed Hamrouch

    http://www.maghress.com/fr/aujourdhui/63738

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    Mourad Bekkouri : «La fatwa du cheïkh Maghraoui est une incitation au viol»

    M’Hamed Hamrouch

    http://www.maghress.com/fr/aujourdhui/63944

    :

    Abdelbari Zemzmi : «Cette fatwa est absurde et une mal interprétation du texte sacré»

    Ilham Khalifi

    http://www.maghress.com/fr/aujourdhui/63749

    :

    Abdul-Aziz ibn Abdullah Al ash-Sheikh hingegen …
    (ʿAbd al-ʿAzīz ibn ʿAbdallāh Āl aš-Šayḫ)

    … hat sich keinen Millimeter bewegt. Im Gegenteil, während sich der marokkanische Kinderheirat-Skandal 2008 abspielte, wurde der saudi-arabische höchste Kleriker vier Jahre später aktiv, 2012.

    Considéré comme la plus haute autorité religieuse du royaume saoudien, il déclare en mars 2012 qu’il fallait détruire toutes les églises chrétiennes se trouvant dans les pays du Golfe, puisqu’il n’y avait qu’une seule religion dans cette partie du globe : l’islam. La même année il explique que ceux qui demandent que l’âge du mariage soit porté à 25 ans sont complètement dans l’erreur et que les filles sont prêtes au mariage dès l’âge de dix ou douze ans.

    https://fr.wikipedia.org/wiki/Abdul_Aziz_ibn_Abdillah_Ali_ash-Shaykh

    In einer Fatwa vom März 2004 forderte der Großmufti ein vollständiges gesetzliches Verbot des Miteinanders von Männern und Frauen außerhalb der Familie. Dabei bezog er sich auf eine Konferenz, die saudische Wirtschaftsexpertinnen im Wirtschaftsclub von Dschidda abgehalten hatten, bei welcher Frauen und Männer teilweise gemeinsam im selben Raum teilgenommen hatten. In der Fatwa erklärte er:

    „Unverschleierte Frauen öffnen das Tor zum Bösen und zum Schlechten. […] Mich schmerzt es, dass ein solches schamloses Verhalten ausgerechnet in Saudi-Arabien geschehen ist, dem Land der Zwei Heiligen Moscheen, dessen Führer immer die Scharia ohne Furcht vor Kritik der Ungläubigen befolgt haben.“

    Seit diesem Vorfall wird er von lokalen, westlich orientierten Medien als ein Gegner der Frauenemanzipation in Saudi-Arabien bezeichnet, die Frauenarbeit außerhalb des Hauses hat er oft als „verhängnisvollen Boden“ bezeichnet.

    https://de.wikipedia.org/wiki/%CA%BFAbd_al-%CA%BFAz%C4%ABz_%C4%80l_asch-Schaich

    In April 2012, he issued a fatwa allowing ten-year-old girls to marry insisting that girls are ready for marriage by age 10 or 12: „Our mothers and grandmothers got married when they were barely 12. Good upbringing makes a girl ready to perform all marital duties at that age.“

    https://en.wikipedia.org/wiki/Abdul-Aziz_ibn_Abdullah_Al_ash-Sheikh

    :

    [ Hier sozusagen die deutsche Fassung des euch bekannten Artikels

    It’s an injustice to NOT marry girls aged 10, says Saudi cleric

    MailOnline vom 14.01.2009 und 15.01.2009. ]

    http://www.dailymail.co.uk/news/article-1115624/Its-injustice-NOT-marry-girls-aged-10-says-Saudi-cleric.html

    :

    DER SPIEGEL / SPIEGEL online 14.01.2009

    Saudi-Arabien: Ranghöchster Geistlicher fordert Recht auf Kinderehe

    (Der Großmufti von Saudi-Arabien hat sich gegen die Einführung eines Mindestalters für die Eheschließung ausgesprochen. Auch zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen seien schon „heiratsfähig“, sagte Scheich Abdul-Asis al Scheich laut einem Zeitungsbericht in einer Vorlesung.)

    Riad – Scheich Abdul-Asis al Scheich hält es für ungerecht, zehnjährigen Mädchen das Recht auf Heirat abzusprechen, wie die Zeitung „Al-Hayat“ am Mittwoch berichtete.

    «“Es ist falsch, zu sagen, es sei nicht erlaubt, 15-jährige oder jüngere Mädchen zu verheiraten“, sagte der Großmufti von Saudi-Arabien demnach in einer Vorlesung. Auch zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen seien schon „heiratsfähig“, sagte der ranghöchste saudi-arabische Geistliche.

    Auch Mütter und Großmütter seien damals so jung verheiratet worden. Das islamische Recht tue den Frauen nicht Unrecht, sagte der Großmufti demzufolge weiter. Es sei ein „schlechter Weg“, Frauen erst bis zum 25. Lebensjahr zu verheiraten.

    Die staatliche Menschenrechtskommission hatte Ehen von Minderjährigen am Sonntag als „unmenschlich“ verurteilt.

    Vorausgegangen war der Fall einer Achtjährigen, die von ihrem Vater mit einem gut 50 Jahre alten Mann verheiratet wurde, wogegen die Mutter Berufung eingelegt hatte. Das Ersuchen wurde jedoch bei Gericht abgelehnt. In der Begründung hieß es Berichten zufolge damals, die Mutter dürfe nicht für ihre Tochter klagen. Das Mädchen könne diesen Schritt unternehmen, wenn es in die Pubertät komme.

    In der jüngeren Vergangenheit berichteten arabische Medien verstärkt über Ehen Minderjähriger. Es gibt jedoch keine offiziellen Statistiken. Somit ist unklar, ob solche Verbindungen in letzter Zeit zugenommen haben oder nur die Berichte.

    hen/AP/dpa

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-ranghoechster-geistlicher-fordert-recht-auf-kinderehe-a-601306.html

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    […] Während des Verfahrens bekräftigte der Vorsitzende des Rats der Obersten Kleriker, Abdulaziz al-Sheikh, diese Auslegung der Scharia noch einmal mit einer Fatwa. Der Prophet hatte seine dritte Frau Aischa geheiratet, als sie neun Jahre alt war, also war dem Rechtsgutachten zufolge an den Kinderheiraten nichts auszusetzen. […]

    Nun scheint es mit dieser Interpretation des Rechts in Saudi-Arabien jedoch zu Ende zu gehen. Die arabische Nachrichtenwebsite Elaph meldete, das saudische Justizministerium bereite ein Gesetz gegen Kinderheiraten vor. Darin werde ein Mindestheiratsalter von 17 Jahren festgesetzt.

    Erste Anzeichen, dass das saudische Regime einen Kurswechsel in dieser Frage erwog, gab es schon im Februar 2010, als die Menschenrechtskommission der Regierung einen Anwalt an die Seite einer Mutter schickte, die versuchte die Heirat ihrer 12-jährigen Tochter mit einem 80-jährigen Cousin des Vaters zu verhindern.

    Vergangene Woche nun brachte die Menschenrechtskommission im Schura-Rat einen Gesetzesvorschlag ein, der Kinderheiraten verbietet. Da Saudi-Arabien kein Parlament hat, dient dieser Rat als Ersatz. Seine 150 Mitglieder werden jedoch allesamt vom König ernannt, und seine Entscheidungen sind lediglich Empfehlungen. Der Rat, in dem die Religiös-Konservativen nur eine Minderheit haben, stimmte dem Gesetzesvorschlag mit großer Mehrheit zu und schickte ihn an das Justizministerium. […]

    (Heirat erst ab 17 Jahren. Von Peter Böhm. taz, 07. 06. 2011.)

    http://www.taz.de/!5119166/

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    Oussama El-Saadi
    Osama El-Saadi
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    (Il governo danese vuole dividere le coppie di rifugiati con spose minorenni. Ma l’imam Osama El-Saadi, della moschea di Aarhus, si oppone: „Dovete accettare la nuova cultura“.)

    (L’esortazione dell’imam suona inascoltabile alle orecchie degli occidentali. E per quanto possa sembrare assurdo pensare che qualcuno in Europa sostenga la necessità di accettare per legge i matrimoni con spose bambine, un importante imam danese è arrivato a dichiararlo pubblicamente.)

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    L’imam: „Accettate le spose bambine: è la cultura dei migranti“

    Claudio Cartaldo – il Giornale | 15.02.2016

    Osama El-Saadi, della moschea di Aarhus, in una intervista ad un giornale danese ha esortato il governo ad accettare le spose bambine perché tale pratica è nella cultura dei migranti che arrivano nel Paese.

    Ecco, secondo l’imam, visto che gli immigrati che stanno invadendo l’Europa sono soliti far sposare le bambine […]

    http://www.ilgiornale.it/news/cronache/limam-accettate-spose-bambine-cultura-dei-migranti-1225008.html

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    Danish imam says government should accept child marriages among refugees

    By Ray W
    CPH Post online (The Copenhagen Post) | 15.02.2016)

    Oussama El-Saadi, a high-profile imam from a mosque in Aarhus, is urging the Danish government to reconsider its decision to separate child brides from their husbands when the couples arrive as refugees in Denmark.

    El-Saadi said the practice is part of the culture of many of the refugees arriving in the country and that child brides should be looked at from a “different perspective”. […]

    Data from Norway reveals that at least 61 minors were married when they sought asylum in that country last year – several of whom were under the Norwegian age of consent. The youngest was an 11-year-old girl. […]

    http://cphpost.dk/news/danish-imam-says-government-should-accept-child-marriages-among-refugees.html

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    Dänemark: Imam fordert Legalisierung von Kinderehen

    Von Ellen Ivits. STERN.de | 13.02.2016

    (Dänemark will Asylwerber, die mit Minderjährigen verheiratet sind oder diese geschwängert haben, in Zukunft sofort abzuschieben. Ein Imam fordert aber: Kinderehen müssen erlaubt werden – aus Respekt vor der Kultur der Flüchtlinge.)

    […] Das dänische Parlament fordert nun ein entschiedenes Eingreifen: Asylwerber, die mit einer Minderjährigen verheiratet sind oder diese sogar geschwängert haben, sollen sofort abgeschoben werden. Die Mädchen sollen hingegen in Dänemark bleiben dürfen.

    Der Imam von Aarhus, Osama El-Saadi, ist gegen eine solche Regelung und fordert die Legalisierung der Kinderehe. […]

    Wie die „Metroxpress“ berichtete, leben in Dänemark inzwischen vier minderjährige Flüchtlingsmädchen, die schwanger sind. Vier weitere Mädchen sind bereits Mütter. Zwei von ihnen hatten ihr erstes Kind bereits mit 14 Jahren geboren. Erst vor Kurzem macht ein weiterer Fall eines 14-jährigen Flüchtlingsmädchens Schlagzeilen, das zusammen mit ihrem viel älteren Ehemann in einem dänischen Flüchtlingsheim lebte. Die Behörden hatten zunächst wohl angenommen, dass das Mädchen 17 Jahre alt ist.

    http://www.stern.de/politik/ausland/daenemark–imam-fordert-legalisierung-von-kinderehen-6697082.html

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    Imam: Kinderehen müssen legalisiert werden

    In Asylheimen findet man immer öfter Kinderbräute. Dänemark möchte nun durchsetzen, dass die deutlich älteren Männer, mit denen die Mädchen zumeist verheiratet sind, sofort abgeschoben werden. Ein Imam ist jedoch gegen diese Entscheidung: Er fordert, dass Familien respektiert und Kinderehen erlaubt werden. […]

    oe24 (Österreich) | 13.02.2016

    http://www.oe24.at/welt/Imam-Kinderehen-muessen-legalisiert-werden/224048164

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    Hafiz Muhammad Tahir Mahmud Ashrafi
    Muhammad Tahir Mehmood Ashrafi
    Maulana Tahir Ashrafi („Meister“; vgl. türk. mevlana)
    Tahir Ashrafi

    اِسلامی نظریاتی کونسل
    Council of Islamic Ideology

    is a constitutional body of the Islamic Republic of Pakistan, responsible for giving legal advice on islamic issues to the government and the Parliament. The body was founded in 1962 under the government of Ayub Khan.

    https://en.wiki2.org/wiki/Council_of_Islamic_Ideology

    Council of Islamic Ideology

    https://en.wikipedia.org/wiki/Council_of_Islamic_Ideology

    Current members […] [ Tahir Ashrafi ist Mitglied ]

    https://en.wiki2.org/wiki/Council_of_Islamic_Ideology#Current_members

    [ Die Ulama (Sg. Alim, der Islamgelehrte) Pakistans haben allerdings noch einen eigenen Rat, den PUC, und dort ist Ashrafi Nummer Eins. ]

    پاکستان علماء کونسل
    Pakistan Ulema Council [ PUC ]

    The influential Pakistan Ulama Council (PUC) has welcomed peace talks between the Afghan government and Taliban and said that only peace could ensure prosperity in Pakistan and the neighboring country, the PUC central chairman said. Hafiz Muhammad Tahir Mehmood Ashrafi told this […]

    http://peace.pajhwok.com/en/peace-news/top-pakistani-cleric-welcomes-afghan-talks

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    MARIAGES D’ENFANTS AU PAKISTAN.

    Par: 7sur7
    12.03.2014

    Le comité de l’idéologie islamique, chargé de conseiller le Parlement sur la compatibilité de la législation avec la loi islamique, a également estimé qu’un homme n’avait pas besoin de demander la permission de sa première femme pour en épouser une autre.

    A l’issue d’une réunion du comité, l’un de ses membres, Tahir Ashrafi, a déclaré que la loi interdisant le mariage des enfants, qui fixe l’âge minimum des mariés à 16 ans pour les femmes et 18 pour les hommes, n’était pas conforme aux enseignements de l’islam. „La charia (loi islamique) ne fixe pas d’âge limite spécifique. Elle dit qu’un individu peut se marier lorsqu’il ou elle a atteint la puberté, et la puberté ne peut être définie par un âge“, a-t-il déclaré, ajoutant: „Les gens peuvent se marier avec un enfant s’ils pensent qu’il ou elle a atteint la puberté“. (…)

    http://www.7sur7.be/7s7/fr/1505/Monde/article/detail/1810524/2014/03/12/L-interdiction-des-mariages-d-enfants-bientot-abolie-au-Pakistan.dhtml

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    Pakistan clerics declare ban on child marriage un-Islamic

    ISLAMABAD – Agence France-Presse
    Hürriyet Daily News 12.03.2014

    (In this photograph taken on December 12, 2013 young Pakistani girl Saneeda, who escaped a forced marriage under a local custom of Swara, plays a local game in the Madyan valley of Swat, in the country’s northwest. AFP Photo.)

    Pakistan’s top religious body has declared the prohibition of child marriage incompatible with Islam and demanded that the government amend its laws, prompting outrage from human rights activists.

    The Council of Islamic Ideology, which was formed in 1962 to advise parliament on the compatibility of laws with Sharia, also ruled that a man does not need permission from his wife if he wants to marry another woman.

    Tahir Ashrafi, a member of the body told AFP on Wednesday that Pakistan’s Prohibition of Child Marriages Act, which stipulates the age of marriage at 16 for women and 18 for men, was not in accordance with Islamic teachings.

    „There is no specific age limit for marriage in Sharia,“ he said.

    Sharia says an individual can marry when he or she reaches puberty and puberty cannot be defined by age,“ [nicht ganz; denn mit oder ohne Menstruation: zwischen neun und fünfzehn ist durchaus festgelegt] adding: „Family members can marry a child if they think he or she has reached puberty.“

    [ Wenn schon, denn schon: die Polygamie fordert der Maulana (Meister) ebenfalls. Dazu braucht die bisher einzige Ehefrau noch nicht einmal einzuwilligen. Bis zu vier Ehefrauen sind drin. ]

    He added that the Muslim Family Laws Ordinance, which requires a wife to give her consent before her husband takes a second spouse, was also illegitimate.

    [ Der Trend geht zur Zweitfrau. Die Erstfrau fragen müssen kommt nicht in Frage. ]

    „Islam allows to marry four women so there is no question of asking the consent of first wife if a man wants to marry a second time,“ he said. (…)

    http://www.hurriyetdailynews.com/pakistan-clerics-declare-ban-on-child-marriage-un-islamic.aspx?pageID=238&nID=63499&NewsCatID=356

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    In the most recent case involving the 12-year-old girl, the defence arguing she was mature for her age and a willing participant in the marriage. […]

    The 27-year-old man in the Hunter Valley case was sentenced to a maximum 10 years’ jail in Sydney after pleading guilty to the persistent sexual abuse of his 12-year old “bride”.

    Despite warnings from two Muslim religious leaders at a Hunter Valley mosque that the marriage would be illegal he found another Iranian cleric to “marry’’ the couple.

    (Australien 2015, siehe unten.)
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    (Von: Peter Tiede, BiILD, 03.11.2016)

    Rainer Wendt (59), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft sitzt an diesem Donnerstag im Zug und ist voll in Fahrt: „Ich bin außer mir! Was hier passiert, ist doch unfassbar!“

    [Wieso unfassbar. Das ist 1400 Jahre alt und heißt al-islam.]

    Aus der Fassung bringt ihn die Diskussion um den Umgang mit Kinderehen in Deutschland. Und ganz besonders: Aydan Özoguz (49), SPD-Bundesvize und Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.

    Denn die hat sich am Donnerstag gegen ein generelles Verbot von Kinderehen in Deutschland ausgesprochen: „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagte sie der Funke-Mediengruppe.

    Wendt reagierte gegenüber BILD „wütend und fassungslos“: „Die Frau gehört sofort rausgeworfen. Frau Özoguz ist nicht länger tragbar. Wie kann man auch nur auf die Idee kommen, Ehen mit Kindern zu legalisieren?“

    Quelle: BILD
    | Zoff um Kinderehe
    | Boss der Polizeigewerkschaft fordert Rauswurf von Ministerin

    [ Das geht doch nicht? Wie kann man nur die Idee kommen?
    Das kann der dem Thema Schariarecht (Islam) ausweichende
    und über „ältere perverse Männer“ (Focus, 17.08.2016) polternde
    Rainer Wendt sich erklären lassen von …
    ________________________________________

    • Yusuf al-Qaradawi (der Cheftheologe der Muslimbruderschaft)

    • Abdul-Aziz ibn Abdullah Al ash-Sheikh, Saudi-Arabien

    • Muhammad Khan Sherani (CII), Pakistan *

    • Fazlul Mohammed al-Hazmi, Jemen

    • Mohamed Al Maghraoui, Marokko

    • Fazlul Haque Amini, Bangladesch **

    • Abu Ameenah Bilal Philips, Kanada ***

    • Riaz Tasawar, Australien ****

    • Osama El-Saadi, Dänemark

    • Pierre Vogel, Deutschland

    • Abubaker Shekau (Boko Haram), Nigeria *****

    • Ahmed Yerima (Senator), Nigeria ******

    • Yasser Borhamy, Ägypten *******

    • Mohamed Saad El-Azhary, Ägypten (s. b. Borhamy)
    ________________________________________

    … und von vielen anderen mehr,
    von denen sich manches sagen lässt,
    aber nicht,
    dass sie ihre Religion falsch verstanden hätten. ]

    = =

    Özoguz, die auch SPD-Bundesvize ist, hatte zuvor den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt, sie lehne ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ab. Dies sei „zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“. (dts)

    http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/integrationsbeauftragte-gegen-pauschales-verbot-von-kinderehen-wendt-fordert-sofortigen-rauswurf-oezoguzs-nicht-laenger-tragbar-a1966033.html

    __________

    * Muhammad Khan Sherani ( CII – Council of Islamic Ideology, Pakistan )

    Bill banning child marriage fails in Pakistan after it’s deemed ‘un-Islamic’

    […] But the Council of Islamic Ideology, a constitutional body which gives advice to parliament on the compatibility of laws with Sharia, appeared to slap down the legislation after deeming it „un-Islamic“ and „blasphemous,“ according to Agence France Presse. It had already handed down a similar ruling in 2014. […]

    Clerics on the council object to minimum age requirements, arguing instead that an individual can marry once reaching puberty, which can be as early as the age of 9.

    (By: Ishaan Tharoor, The Washington Post 15.01.2016)

    https://www.washingtonpost.com/news/worldviews/wp/2016/01/15/bill-banning-child-marriage-fails-in-pakistan-after-its-deemed-un-islamic/

    Pakistan : une loi contre les mariages d’enfants jugée contraire à la charia

    (L’auteur de cet article déplore l’abandon des épouses-enfants à leur sort, au nom des «lois divines» interprétées par le Conseil de l’idéologie islamique comme autorisant, en fait, la pédophilie.)

    Des peines plus sévères? Une application rigoureuse de la loi ? Le Conseil de l’idéologie islamique n’est même pas d’accord avec l’âge minimum actuel pour le mariage, qu’il juge contraire à la charia. Il approuve le mariage des filles dès l’âge de 9 ans dans la mesure où elles sont pubères. […]

    (Poste de veille 18.01.2016)

    http://www.postedeveille.ca/2016/01/pakistan-mariages-enfants-charia.html

    Muhammad Khan Sherani ( CII )
    Maulana Muhammad Khan Sherani (Chairman)

    https://en.wikipedia.org/wiki/Maulana_Muhammad_Khan_Sherani

    CII – Islamic Ideology Council

    https://en.wikipedia.org/wiki/Council_of_Islamic_Ideology

    In January, the CII blocked a bill proposing harsher penalties for marrying off girls as young as eight. The council also ruled in the past that DNA could not be used as evidence in rape cases, endorsing controversial „Hudood“ laws that mandate a rape victim to get four male witnesses to testify in the court.

    http://www.dw.com/en/pakistans-top-religious-body-womens-protection-law-against-islam/a-19091613

    Men can beat wives ‚lightly‘ says Pakistan’s Islamic council

    29.05.2016 – Council of Islamic Ideology (CII) chairman Maulana Muhammad Khan Sherani addresses a press conference in Islamabad on May 26, 2016.

    http://www.telegraph.co.uk/news/2016/05/29/men-can-beat-wives-lightly-says-pakistans-islamic-council/

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    ** Fazlul Haque Amini

    Muhammad was at this time fifty-four years old.

    Marrying young girls was not all that unusual for its time, but because in Islam Muhammad is the supreme example of conduct (cf. Qur’an 33:21), he is considered exemplary in this unto today. And so in April 2011, the Bangladesh Mufti Fazlul Haque Amini declared that those trying to pass a law banning child marriage in that country were putting Muhammad in a bad light: “Banning child marriage will cause challenging the marriage of the holy prophet of Islam, [putting] the moral character of the prophet into controversy and challenge.” He added a threat: “Islam permits child marriage and it will not be tolerated if any ruler will ever try to touch this issue in the name of giving more rights to women.” The Mufti said that 200,000 jihadists were ready to sacrifice their lives for any law restricting child marriage.

    https://www.jihadwatch.org/2014/12/uk-powerless-to-stop-islamic-child-marriage

    ___

    *** Abu Ameenah Bilal Philips

    https://www.jihadwatch.org/2016/10/canada-imam-says-50-year-old-man-marrying-9-year-old-girl-is-legitimate-in-islam

    At this age,between seven to nine years old, their minds are like sponges and they absorb information very well

    ___ps://twitter.com/drbilalphilips/status/735527206177361920

    Bilal Philips Marriage of Prophet Muhammad with Aisha

    ___ps://www.youtube.com/watch?v=Ws0Hb5eJA88

    Bilal Philips responds to ‚Dispatches – Undercover Mosques‘

    ___ps://www.youtube.com/watch?v=m3_ZqeR27Mg

    **** Riaz Tasawar

    The Abbott Government is considering tougher laws after a string of shocking cases including a 12-year-old Muslim girl who was married in a backyard sharia law “wedding’’.

    On Friday, a 27-year old man was sentenced to 10 years jail over the case.

    The court was told that the man had sex with the child daily after the wedding.

    She was examined at The Children’s Hospital at Westmead shortly after he was arrested and found to be suffering an ectopic pregnancy and miscarried.

    Describing the practice as “cruel and depraved’’, Justice Minister Michael Keenan has vowed to consider new laws to provide greater protection to children.

    One option under consideration is changing the definition of a forced marriage to include a presumption that the child cannot consent to the marriage if they are under the age of 16. […]

    In the most recent case involving the 12-year-old girl, the defence arguing she was mature for her age and a willing participant in the marriage. […]

    The 27-year-old man in the Hunter Valley case was sentenced to a maximum 10 years’ jail in Sydney after pleading guilty to the persistent sexual abuse of his 12-year old “bride”.

    Despite warnings from two Muslim religious leaders at a Hunter Valley mosque that the marriage would be illegal he found another Iranian cleric to “marry’’ the couple.

    The man, who was in Australia on a student visa, was previously warned by the imams “it is illegal here, you will get in trouble” and “it is not allowed”.

    The Iranian cleric pleaded guilty to the offence and was fined $500 and had his religious leader visa cancelled.

    After the defence argued the victim was mature, sophisticated and intelligent for her age, Judge Sweeney observed that “she may be intelligent for a 12-year-old girl but she was still a 12-year-old girl”.

    […]

    Quelle:
    (Australian underage marriage laws to be tightened. By: Samantha Maiden, national political editor. The Sunday Telegraph 07.03.2015.)

    http://www.dailytelegraph.com.au/news/nsw/australian-underage-marriage-laws-to-be-tightened/news-story/95ded54eed3b4c6101f5e80aac5288a2

    Last week his detectives charged the man who allegedly married the 12-year-old girl, as well as her father and Imam Muhammad Riaz Tasawar, the Muslim cleric who married the pair in an illegal Islamic ceremony in the Hunter Valley in January.

    The 26-year-old man remained in custody charged with 25 counts of having sexual intercourse with a child under the age of 14.

    […] „The child abuse squad doesn’t look at it as an under-age marriage. We look at it that a 12-year-old girl has been sexually abused by a 26-year-old man and that is the investigation we are continuing with,“ Betell said.

    ( Community Services Minister Pru Goward is concerned under-age marriages could be ‚quite common‘. )

    (Child bride? No, these secret marriages are child abuse. By: Emma Partridge. The Sydney Morning Herald (SMH), 15.02.2014)

    http://www.smh.com.au/national/child-bride-no-these-secret-marriages-are-child-abuse-20140214-32r44.html

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    ***** Abubaker Shekau (Boko Haram), Nigeria

    the girls, some as young as nine-years-old, would be sold for marriage

    http://www.aljazeera.com/news/africa/2014/05/boko-haram-abducts-more-niegera-schoolgirls-20145612512991127.html

    “ En Islam, on marie les filles à neuf ans. “

    (Enlevée par Boko Haram. Von: Assiatou, Mina Kaci.)

    https://books.google.de/books?id=hf9bCwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

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    ****** Ahmed Yerima

    „Child not bride“ rufen die Demonstranten auf den Straßen der nigerianischen Wirtschaftsmetropole Lagos – „Kind und keine Braut“. Im Land ist eine emotionale Debatte ausgebrochen, seit ein Senator sich dafür einsetzt, dass Minderjährige weiterhin verheiratet werden dürfen. Nigerias Verfassung wird im Moment überarbeitet, um Verbesserungen einzubringen. Unter anderem sollte eine Passage aus dem Gesetzestext gestrichen werden, in der es heißt, dass Mädchen nach der Hochzeit Erwachsene sind.

    Zunächst stimmten mehr als zwei Drittel des Senats für die Änderung. Aber dann konnte Senator Ahmed Yerima weitere Senatoren überzeugen, ihre Position zu revidieren und die Abschaffung der Kinderehe wieder zu stoppen. Besonders brisant: Der 53-jährige Yerima hat angeblich selbst ein 13-jähriges Mädchen aus Ägypten geheiratet – und dafür einen stattlichen Brautpreis an die Eltern gezahlt. Yerima bestreitet, dass das Mädchen 13 Jahre jung sei. „Das islamische Gesetz sagt, dass eine verheiratete Frau erwachsen ist“, sagte Yerima vor dem Senat. „Wenn man also sagt, dass sie nicht erwachsen ist, heißt das, dass man gegen das islamische Gesetz ist.“ […]

    Ene Ede […] setzt sich in verschiedenen Organisationen für die Rechte von Frauen ein und ist der Meinung, dass ein junges Mädchen in den Händen eines älteren Mannes besonders schutzlos sei. Die Aktivistin wirft Männern wie Senator Yerima Vergewaltigung vor, weil sie gegen den Willen der Kinder mit ihnen schlafen. „Wenn ein Mädchen weder psychologisch, emotional und noch biologisch reif ist, wie kann es sich dann den Verantwortungen einer Ehe stellen?“, fragt Ede. Falls ein Mädchen im Kindesalter Mutter wird, könne es sich nicht um ein eigenes Kind kümmern.

    Ede weiß, wovon sie spricht, denn sie wurde selbst vor ihrem elften Geburtstag verheiratet – mit einem Mann, der fast dreimal so alt war wie sie selbst. Eine so frühe Hochzeit raube einem Mädchen das Recht auf ein eigenes, selbstbestimmtes Leben. „Senator Yerima will den Frauen im Norden Nigerias ihre Möglichkeit nehmen, ihre Potenziale zu entwickeln“, sagt Ede. […]

    (Nigerianer protestieren gegen Kinderehe. Von Adrian Kriesch. DW, 12.08.2013.)

    http://www.dw.com/de/nigerianer-protestieren-gegen-kinderehe/a-17008348

    ******* Yasser Borhamy
    und
    Mohamed Saad El-Azhary

    Borhamy has called for the legalization of child marriage: a girl as young as three can get married because this what Allah said.

    (Is Egypt the Next Sudan? By: Michael Armanious. Gatestone Institute 09.01.2013.)

    https://www.gatestoneinstitute.org/3536/egypt-sudan

    Braut mit neun

    […] Wie Sheikh Mohamed Saad El-Azhary […] erklärte, ist es in dem nordafrikanischen Land und insbesondere in den ländlichen Gebieten üblich, Mädchen zu verheiraten, sobald sie in die Pubertät kämen.

    „Wichtig ist, dass das Mädchen soweit ist und eine Heirat verkraften kann“, meinte El-Azhary. Er sei gegen Gesetze zum Schutz von Frauen vor Gewalt, weil sie die strafrechtliche Verfolgung von Männern ermöglichten, wenn diese ihre Kinderbräute schlügen oder beschliefen. […]

    Die Anhänger der Salafisten legen den Koran und den Hadith (Überlieferungen über den Propheten Mohamed) wörtlich aus. Dahinter steckt der Wunsch, den Lebensstil des Propheten und seiner Anhänger möglichst getreu nachzuleben. Ihre puritanischen Anschauungen bringen sie jedoch mit den weltlichen Muslimen und Minderheiten des Landes auf Kollisionskurs, die ihre intolerante Sichtweise ablehnen.

    Salafisten rechtfertigen Kinderehen mit Passagen aus dem Hadith, in denen davon die Rede ist, dass die dritte Frau des Propheten Mohamed zum Zeitpunkt der Eheschließung sechs und zum Zeitpunkt des geschlechtlichen Akts im Anschluss an ihre erste Menstruation neun Jahre alt gewesen sei.

    Scharia erlaubt Heirat mit Erreichen der Pubertät

    Scheikh Yasser Borhamy, Sprecher der Dawah-Salafisten, schlug […] ähnliche Töne an und berief sich auf entsprechende Koranstellen. Das ägyptische Eherecht verstoße gegen die Gesetze der Scharia (islamisches Recht), denen zufolge Mädchen mit Erreichen der Pubertät verheiratet werden dürften. „Was der Islam zu Zeiten des Propheten erlaubt, gilt bis in alle Ewigkeit“, so Borhamy.

    Zwar stellen Salafisten nur eine kleine aber lautstarke Minderheit, doch profitieren sie von dem neuen islamistischen Parlament und Präsidenten. Kinderrechtler beunruhigt vor allem, dass El-Azhary und Borhamy dem Ausschuss angehören, der mit dem Entwurf der neuen Verfassung beauftragt ist. Andere Ausschussmitglieder teilen deren Meinung zu Kinderehen und könnten versuchen, diese in der neuen Verfassung zu verankern.

    „Wir haben Jahre lang darum gekämpft, dass das Heiratsalter von Mädchen (von 16) auf 18 heraufgesetzt wird, und nun wollen es die Islamisten wieder herabsetzen“, kritisiert die Frauenrechtlerin Azza Kamel. „Es gibt Salafisten, die dafür sind, es gar auf neun zu drücken.“ […]

    (Ägypten: Braut mit neun. Radikale Kleriker wollen Heiratsalter senken. Von: Cam McGrath | afrika.info 23.11.2012.)

    http://www.afrika.info/newsroom/aegypten-braut-mit-neun-121123/

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  20. Edward von Roy Says:

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    Berlin, den 15.05.2017

    Stellungnahme von TERRE DES FEMMES e.V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 18/12086)

    „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“

    Die (Zwangs-)Verheiratung von (minderjährigen) Frauen: Kein neues Problem in Deutschland
    .

    […] Das bedeutet, dass sie vom Jugendamt zunächst in einem Clearinghaus Inobhut genommen werden. Um keine Nachteile für die Jugendliche erwachsen zu lassen, vor allem in Bezug auf einen möglichen „Ehrverlust“, muss dieses Clearinghaus bestimmte Kriterien erfüllen, wie u.a. ein Inobhutnahmekonzept ausschließlich für diese Zielgruppe, eine Aufnahme und Betreuung nur durch Frauen, ein traumapädagogisch geschultes Personal sowie ein interkulturelles, multiprofessionelles Team (Psychologinnen, Pädagoginnen).

    Einrichtungen, die diese Kriterien erfüllen, gibt es noch viel zu wenige in Deutschland. Eine ist das Clearinghaus Porto Amal vom Mädchenhaus Bielefeld. […]

    Voraussetzung dafür ist die Nichtanerkennung der Ehen unter 18. […]

    Um einen größtmöglichen Schutz vor Zwangsheirat auch für Volljährige sicherzustellen, ist es jedoch dringend nötig, ein generelles Voraustrauungsverbot einzuführen.

    Die Zuwiderhandlung sollte nicht allein als Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern strafrechtlich sanktioniert werden. Wir schlagen daher folgende Formulierung des § 70 Abs. 1 PStG vor:

    „Wer eine religiöse oder traditionelle Handlung vornimmt, an dieser mitwirkt, zu dieser anstiftet oder diese unterstützt, die darauf gerichtet ist, ohne vorherige standesamtliche Eheschließung eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung zweier Personen zu begründen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft. Ist eine der beiden Personen bei der Tathandlung noch minderjährig, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

    […] Eine 16-Jährige, die mit 15 im Ausland geheiratet hat und nun mit dem „Ehemann“ und ihren Eltern in Deutschland lebt, kann von ihren Eltern und ihrem sozialen Umfeld unter Druck gesetzt werden, die Ehe zu leben, auch wenn sie das nicht will bzw. die Ehe in Deutschland unwirksam ist. […]

    Klicke, um auf michell_tdf-data.pdf zuzugreifen

    .

  21. Edward von Roy Says:

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    Di 23.05.2017 | 19:04 | Kulturtermin
    – Migration

    Eine Herausforderung für das Familienrecht

    Von Astrid Springer

    In Deutschland verbotene, nach islamischem Recht geschlossene Kinderehen beschäftigen inzwischen den Bundesgerichtshof.

    https://www.kulturradio.de/programm/schema/sendungen/kulturtermin/archiv/20170523_1904.html

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    Rundfunk Berlin-Brandenburg, rbb
    Dienstag, 23. Mai 2017 19.04 – 19.30 Uhr
    KULTURTERMIN
    Migration

    Eine Herausforderung für das Familienrecht

    Von Astrid Springer

    In Deutschland verbotene, nach islamischem Recht geschlossene Kinderehen beschäftigen inzwischen den Bundesgerichtshof. Offen bleiben bislang noch viele andere Fragen: Wie können Eltern im Heimatland in Entscheidungen über ihre minderjährigen, geflüchteten Kinder in Deutschland einbezogen werden? Was, wenn migrantische Eltern Erziehungsvorstellungen haben, die sich nicht am deutschen Begriff des „Kindeswohls“ orientieren? Im Gespräch mit Betroffenen und Fachleuten aus Justiz und Gesellschaft beleuchtet der Kulturtermin die neuen Problemstellungen und sucht nach Lösungsansätze.

    Klicke, um auf 21-kulturradio.pdf zuzugreifen

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    Ob das Urteil aus Bamberg zum Präzedenzfall taugt, scheint jedoch fraglich. Die Stadt legte Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Das OLG Bamberg ließ den Vorgang wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung zu.

    Kinderehen – auch ein Problem in Deutschland · tagesschau 01.09.2016 18:22 Uhr

    https://www.tagesschau.de/inland/kinderehen-101.html

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    KINDERHEIRAT IST EINE SCHWERE MENSCHENRECHTSVERLETZUNG

    UNICEF · Berlin, den 12.9.2016

    Auch in Europa kommt Kinderheirat vor: Unter den Roma zum Beispiel, die in Serbien leben, werden 54 % der Mädchen vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet. Zum anderen befinden sich unter den Flüchtlingen aus Syrien viele der sogenannten Kinderbräute, davon Meldungen der deutschen Presse im Juni 2016 zufolge mehrere Hundert auch in Deutschland. Dem Bundesgerichtshof (BGH) liegt zurzeit die Frage vor, inwiefern solche im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen in Deutschland rechtliche Gültigkeit haben.

    […] Kinderhochzeiten reflektieren Gesellschaftssysteme, die eine schwere Diskriminierung von Mädchen perpetuieren und mit denen schwere Rechtsverletzungen einhergehen. Die Mädchen verlieren nicht nur ihre Kindheit, sondern geraten früh in eine Situation der sozialen Isolierung, werden von ihrer Familie, ihren Freunden und anderen Netzwerken, insbesondere auch ihrer Schule, getrennt. Ihre Bildung bzw. Ausbildung ist mit der Heirat in der Regel für immer beendet und der Zugang zu irgendeiner Form von Unterstützung und Hilfestellung versperrt. Die Mädchen sind Gewalt ausgeliefert, zuvorderst der Vergewaltigung und Unterdrückung durch ihre älteren Ehemänner. Da die Mädchen zudem ohne sexuelle und medizinische Aufklärung verheiratet werden, sind sie mehr oder weniger wehrlos HIV, anderen Infektionen und vor allem frühen Schwangerschaften ausgesetzt. In Mozambique, Burkina Faso, Mali und Niger haben über 50 % der heute 20-24jährigen Mädchen, die unter 15 Jahren verheiratet wurden, bereits drei oder mehr Kinder. Während der Schwangerschaft, für die die Mädchen zum ganz überwiegenden Teil nicht körperlich reif sind, fehlt es ihnen ebenso an medizinischer Versorgung, so dass sowohl Mutter als auch Kind hohen Risiken ausgesetzt sind, sehr häufig sogar der Lebensgefahr. Viele Mädchen überleben die Schwangerschaft oder die Geburt ihres Kindes nicht.

    https://www.unicef.de/mitmachen/ehrenamtlich-aktiv/-/arbeitsgruppe-berlin/kinderheirat-ist-eine-schwere-menschenrechtsverletzung/121286

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  22. Edward von Roy Says:

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    „Die Bundesregierung ist der Prüfbitte des Bundesrates nachgekommen.“

    „Im Vordergrund der Härtefallregelung steht der Minderjährigenschutz. […] Weder die Regelung selbst noch die Gesetzesbegründung enthalten eine abschließende Aufzählung der Härtefälle.“

    „Eine Ausweitung der Härteklausel gegebenenfalls bis hin zu einer allgemeinen Kindeswohlprüfung im Einzelfall stünde nicht im Einklang mit dem Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Rechtsklarheit zu schaffen.“

    ( aus der Gegenäußerung der Bundesregierung | Deutscher Bundestag 17.05.2017 Drucksache 18/12377 Anlage 4 )
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    Gegenäußerung der Bundesregierung

    Die Bundesregierung äußert sich zu der Stellungnahme des Bundesrates wie folgt:

    Zu Artikel 1 Nummer 5
    (§ 1315 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b BGB)

    Die Bundesregierung ist der Prüfbitte des Bundesrates nachgekommen.

    Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Regelung ist das Ergebnis intensiver und umfassender Beratungen. Im Vordergrund der Härtefallregelung steht der Minderjährigenschutz. Zugleich gewährleistet die Vorschrift eine gewisse Flexibilität bei der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles. Weder die Regelung selbst noch die Gesetzesbegründung enthalten eine abschließende Aufzählung der Härtefälle.

    Eine Ausweitung der Härteklausel gegebenenfalls bis hin zu einer allgemeinen Kindeswohlprüfung im Einzelfall stünde nicht im Einklang mit dem Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Rechtsklarheit zu schaffen.

    Klicke, um auf 1812377.pdf zuzugreifen

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    Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentsnachrichten

    Bekämpfung von Kinderehen

    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf – 18.05.2017 (hib 322/2017)

    Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (18/12377) im Bundestag eingebracht. Er ist wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/12086), den der Bundestag bereits am 28. April in erster Lesung beraten und am 17. Mai in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter die Lupe genommen hatte. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf unterdessen den Bestimmungen des Grundgesetzes entsprechend zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der am 12. Mai eine Stellungnahme hierzu beschlossen hat. Diese sowie ihre Gegenäußerung hat die Bundesregierung nun beim Bundestag eingereicht.

    Nach dem Gesetzentwurf soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. […]

    In seiner Stellungnahme äußert der Bundesrat den Wunsch, die Härtefallregelung, nach der von der Aufhebung […] geschlossener Ehen abgesehen werden kann, weiter zu fassen. Die Aufhebung solle „nicht nur bei extremen Ausnahmefällen wie beispielsweise einer krankheitsbedingten Suizidgefahr“ unterbleiben können, vielmehr sollten „weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen sowie insgesamt das Wohl des Kindes ebenfalls Berücksichtigung finden können“.

    In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung eine solche Änderung ab. Sie schreibt: „Eine Ausweitung der Härteklausel gegebenenfalls bis hin zu einer allgemeinen Kindeswohlprüfung im Einzelfall stünde nicht im Einklang mit dem Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Rechtsklarheit zu schaffen.“

    https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_05/-/507442

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  23. Kızılırmak Says:

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    10 Yaşındayım ve Boşanmak İstiyorum

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    Moi Nojoud, 10 ans, divorcée

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    Nojoud Ali – I Am Nujood, Age 10 and Divorced

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    Ich, Nojoud, zehn Jahre, geschieden

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  24. Edward von Roy Says:

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    [Cemile Giousouf (* 5. Mai 1978 in Leverkusen) ist eine deutsche Politikerin (CDU).]

    Giousouf: Kinderehen sind Kindesmissbrauch

    […] Kinderehen seien mit Kindesmissbrauch gleichzusetzen, so die Politikerin.

    Ehen sollten nur ab 18 Jahren geschlossen werden können. Kinderehen sind gleichzusetzen mit Kindesmissbrauch“, sagte Cemile Giousouf […] Sie begrüße den Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, Imame mit Bußgeldern zu belegen, wenn diese Minderjährige verheirateten.

    Religiöse Ehen dürfen nicht vor zivilrechtlichen Ehen Geltung erhalten“, betonte Giousouf. Die […] CDU-Bundestagsabgeordnete […] lehnt Ausnahmeregelungen unter Verweis auf die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber Minderjährigen strikt ab. Für bereits eingegangene Ehen regt Giousouf eine nachträgliche Legitimierung bei Volljährigkeit der Frau durch ein Standesamt an. […]

    Von RND · Ostsee-Zeitung 02.11.2016

    http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/Politik/Giousouf-Kinderehen-sind-Kindesmissbrauch

    Giousoufs Eltern stammen aus der Region Thrakien in Griechenland und gehören der dortigen türkischen Minderheit an. [Diese unterliegt dem Familienrechtlichen Teil der Scharia und der Mufti verheiratet zehn- bis zwölf Jahre alte Mädchen] Sie wanderten im Laufe der Gastarbeiteranwerbung in die Bundesrepublik ein. Giousouf ist zwar in Deutschland geboren, wuchs aber als Kleinkind bei Verwandten in Westthrakien auf. Sie besitzt neben der deutschen auch die griechische Staatsbürgerschaft. Nach dem Abitur studierte sie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Politikwissenschaften sowie Soziologie und Islamwissenschaften.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Cemile_Giousouf

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    Von Uta Keseling · DIE WELT 25.02.2005

    Das verheiratete Kind

    […] Es soll Liebe gewesen sein, sagen alle, die dazu geführt habe, dass im vergangenen Sommer der 22jährige Levent Metin* die damals elfjährige Nuray* aus der armen nordgriechischen Provinz Thrakien heiratete und mit nach Düsseldorf brachte, wo er heute lebt. Alle, das sind Nuray, ihre Familie, der Mufti, der als religiöses Oberhaupt die Trauung besiegelte – und auch das Jugendamt in Düsseldorf, dessen Leiter sagt: „Sie hat ihn wohl freiwillig geheiratet“, und das Mädchen dennoch zurück nach Griechenland brachte. Persönlich. […]

    [Nurays] Reise endete nach vier Monaten, weil ihr Ehemann sich und seine damals elfjährige Ehefrau vergangenen August ordentlich anmelden wollte, wie es sich für EU-Ausländer in Deutschland gehört. Doch das Amt entdeckte entsetzt das junge Alter der Braut und verständigte Jugendfürsorge und Staatsanwaltschaft. „Es wurde aber keine Anzeige gegen den Ehemann erstattet, da kein Verdacht bestand, er habe sich dem Mädchen sexuell genähert“, sagt der Staatsanwalt. Und räumt ein, daß das absonderlich klingt. Doch das Paar sei nach einem Sonderrecht getraut worden [nach der Scharia – dem Recht des Islam], erklärt er. Die Ehe sei an sich kein Grund für eine Strafverfolgung.

    Das Jugendamt hatte die schwierige Aufgabe zu entscheiden. Auf der einen Seite: das deutsche Recht, nach dem selbst im Ausland geschlossene Ehen nur Gültigkeit haben, wenn die Frau mindestens 14 Jahre alt ist. Auf der anderen das Sonderrecht [nach Koran und Sunna: das Islamische Recht, die Scharia] für die muslimische Minderheit im Nordosten Griechenlands, das in den Lausanner Verträgen 1923 festgeschrieben wurde und das, EU hin oder her, bis heute gilt. Dazu kam das, was man über die Gefahren für muslimische Frauen weiß, die ihren Mann verlassen – Ehrenmorde kommen sogar in Deutschland vor. Diese Gefahren werden auch dann nicht gemildert, wenn ein deutsches Jugendamt die Trennung verfügt hat. Man beschloß also, Nuray solle zunächst weiter bei der Familie des Ehemanns wohnen, aber getrennt von selbigem.

    Im Januar kam dann eine seltsame Delegation aus Deutschland in jener kleinen, blau gestrichenen Stube an, wo Nuray nun wieder Brot backt und den kleinen Bruder hütet. Ein Botschaftsangehöriger protokollierte die ordnungsgemäße Rückgabe der Braut an dem wackligen Küchentisch, über dem ein Kitschposter von Medina im Plastikrahmen hängt und ein Foto der familieneigenen Schafherde. Mitten zwischen den Schafen steht eine junge Frau. Das ist der Familienstolz, den Nurays Vater hütet: Frauen und Schafe. Es sind viele Schafe.

    Nuray wirkt glücklich.

    Die deutschen Besucher forderten die Eltern auf, ein eigens angefertigtes Schriftstück zu unterschreiben: „Wir haben verstanden, dass Nuray in Deutschland willkommen ist, wenn sie 14 Jahre alt ist“, heißt es darin. „Wir wurden darüber belehrt, dass sexuelle Kontakte zwischen dem 22jährigen Levent Metin und unserer zwölfjährigen Tochter nach deutschem Recht streng verboten sind und mit Gefängnis bestraft werden.“ Das gelte auch für sexuelle Kontakte in Griechenland, steht da. Dahinter hat jemand handschriftlich gekritzelt: „und überall auf der Welt“.

    Überall auf der Welt, nur nicht in Thrakien, wo etwa ein Drittel der 338 000 Menschen Muslime sind. Der Mufti der Universitätsstadt Komotini, Meco Cemali, hat Nurays Hochzeit amtlich besiegelt. Er ist vom griechischen Staat bestellt, sein Amtsgebäude im Zentrum der Stadt ist zugleich Standesamt und Friedensgericht, zuständig für etwa 60 000 Muslime, die Hälfte der Bevölkerung des Bezirks Rodopi. In den 123 dazugehörigen Dörfern verrichten staatlich bestellte Imame Gottesdienste und religiöse Zeremonien.

    […] Er selbst habe seine Imame aufgefordert, Mädchen unter 17 Jahren nicht zu verheiraten, sagt der Mufti. Wenn jedoch ein Mädchen selbst die Heirat unbedingt wolle, nehme er es persönlich psychologisch und physisch in Augenschein und entscheide, ob es reif genug sei. Wenn ja, spräche das islamische Recht nicht gegen die Ehe. Der Mufti sagt: „Dass Zwölfjährige verheiratet werden, kommt nur alle drei oder vier Jahre vor.“

    In seinen Predigten, sagt der Mufti, fordere er alle Eltern auf, ihre Mädchen in die Schule zu schicken. Nach dem griechischen Recht seien neun Jahre Pflicht, wie in Deutschland, sagt er und lächelt, und setzt hinzu: „Wer keinen Schulabschluß hat, darf in Griechenland keinen Führerschein machen und bekommt keine Zulassung für Arbeitsstellen in Büros.“

    So wird Nuray später wohl weder Auto fahren noch einen Bürojob haben, denn ihre Mutter sagt, die sechs Jahre Grundschule seien für ihre Töchter genug gewesen. Sie habe sie lieber verheiratet, als sie zur Schule zu schicken, wo sie „auf dumme Gedanken kommen“, sie präzisiert: „wo sie Jungen treffen“. […]

    Das verheiratete Kind · von Uta Keseling · DIE WELT 25.02.2005

    https://www.welt.de/print-welt/article495796/Das-verheiratete-Kind.html

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    Düsseldorf […] Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mittwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte.

    Doch Hassan N. drückte sich. Auch seine „Gattin“ (heute 14) erschien nicht zum Termin. Sie lebt inzwischen mit ihrer Tochter (1) in Griechenland bei ihrem Großvater.

    An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein [1400 Jahre] altes Gesetz [Scharia] erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.

    Von Barbara Kirchner (Unglaublicher Fall Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby), BILD am 12.06.2008

    http://www.express.de/duesseldorf/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby,2858,705568.html

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    „In Griechenland gilt die Scharia (mindestens) für die Westthrakientürken (Batı Trakya Türkleri), zu denen die drei Gruppen ethnische Türken, slawischstämmige Pomaken und ehedem christliche Roma zusammengefasst werden und die, wie die Istanbuler Griechen, nicht unter das türkisch-griechische Abkommen über den Bevölkerungsaustausch vom 30. Januar 1923 fielen. Möglicherweise, so eine Minderheitsmeinung, unterliegen allerdings alle Muslime Griechenlands der Schariagesetzgebung und Allahgott selbst legt bekanntlich großen Wert auf unbegrenzte nämlich weltweite Gültigkeit seines Gesetzes.“

    (Der Istanbul-Effekt · Die Frauenrechte der Istanbul-Konvention. Mit mehr Kindbräuten und mehr FGM gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt · von Jacques Auvergne (2014))

    407. Istanbul-Konvention, Kindbraut, FGM

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    Greece: Status of Minorities

    II. Status of Minorities in Greece Based on Treaties Under the League of Nations System

    A. Historical and Legal Framework

    1. Treaty of Sèvres

    … The Treaty of Sèvres on Minorities of August 10, 1920, was agreed to by the victorious allied powers (Greece, the British Empire, Italy, Japan, and France), and the Ottoman Empire. The Sèvres Peace Treaty of the same date ended the Ottoman Empire and established modern Turkey. The Peace Treaty was later renounced by Turkey and was superseded by the Treaty of Lausanne.
    The Treaty of Sèvres on Minorities was ratified by Greece on September 29, 1923, and published in the Official Gazette of Greece. It established a legal framework for the protection of minorities in Greece under the League of Nations. …

    In accordance with Law 1920/1991 Muftis exercise religious duties pursuant to Sharia law and judicial duties related to marriages, divorces, alimony, guardianship, wills and intestate succession, and the endorsement of religious marriages among Muslims, and also issue legal opinions pertaining to questions involving Sharia law. The decisions of Muftis are not enforceable, nor do they have res judicata effect unless the appropriate district court declares them enforceable. Districts courts must examine whether a Mufti acted within the limits of his authority and whether the decision is compatible with constitutional norms. Decisions of the district court, which are written in Greek, are subject to appeal. One scholar has noted that Greek judges are in no position to exercise substantial judicial review in the absence of knowledge of Sharia law.

    6. Sharia Law: Scope of Application

    Muslim Greek citizens are subject to Sharia law. Currently, there are three Sharia courts in Thrace recognized by Law No. 1920/1990. Sharia courts must decide issues in accordance with constitutional guarantees and the rights and freedoms enshrined in the European Convention on Human Rights. Ninety-nine percent of the decisions issued by Muftis are endorsed by the Greek courts, even when such decisions are manifestly incompatible with human rights. In addition, the Commissioner of Human Rights of the Council of Europe, Thomas Hammarberg, urged Greece to ensure full review of the decisions of Muftis by domestic courts and to reexamine the issue of application of Sharia law upon consultation with the minority.

    The application of Sharia law in Greece, where it was introduced in 1914, has generated a great deal of controversy and debate in legal theory and practice concerning its territorial application and whether Muslim Greek citizens have the right to choose between Sharia law and the Greek Civil Code. Under Sharia law, women’s status is inferior to men and Muslim women are subject to discrimination with regard to inheritance or divorce. Consequently, the application of Sharia raises serious constitutional law questions because of its conflict with the principle of equality of the sexes and other human rights provisions enshrined in international conventions ratified by Greece.

    Two schools of thought have emerged on the application of Sharia to Muslim citizens in Greece. The first, which is prevalent, espouses the opinion that Sharia law applies only to the Muslim minority in Western Thrace while Muslims living in other parts of Greece, including those in the Dodecanese, are subject to the provisions of the Civil Code in force since 1946. The second asserts that Sharia applies to all Muslims in the entire territory of Greece.

    (…)

    C. Application of the Treaty of Lausanne

    The Treaty of Lausanne became part of domestic law pursuant to the Legislative Decree of August 25, 1923 …

    (Von Theresa Papademetriou, Oktober 2012)

    http://www.loc.gov/law/help/greece-minorities/greece.php

    V o l l t e x t

    Greece: Status of Minorities

    Von: Theresa Papademetriou im Oktober 2012. Veröffentlich durch: The Law Library of Congress, Global Legal Research Center, Washington, USA)

    Klicke, um auf greece-status-of-minorities.pdf zuzugreifen

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    Forced marriage from a gender perspective

    STUDY

    DOCUMENT REQUESTED BY THE COMMITTEE
    ON WOMEN’S RIGHTS AND GENDER EQUALITY

    AUTHORS
    Emma Psaila, Vanessa Leigh, Marilena Verbari, Sara Fiorentini, Virginia Dalla Pozza, Ana Gomez

    RESPONSIBLE ADMINISTRATOR
    Erika Schulze
    Policy Department C: Citizens’ Rights and Constitutional Affairs
    European Parliament
    Brussels

    European Parliament, manuscript completed in February 2016.

    […]

    Application of Sharia law in Greece

    Pursuant to the 1923 Treaty of Lausanne, Greece has undertaken specific obligations as regards the status and respect of the Muslim minority 251.

    On the basis of several legal acts 252 and the most recent Law 1920/1991 253 a particular dual judicial system regime applies for the Muslim minority which is mainly located in the region of Western Thrace.

    In fact, both Islamic Law (Sharia) and the Greek Civil Code apply and the Islamic ‘Mufti’ (Μουφτής) has jurisdiction among Muslim Greek citizens of this region in family law issues, namely marriages, divorces, alimonies, custodies, guardianships, emancipation of minors, Muslim wills, and inheritance disputes 254.

    There are divergent opinions in theory regarding the territorial scope and compatibility of the application of Sharia. The Greek Supreme Court 255 has ruled in favour of the application of Sharia in the Greek territory beyond the region of Thrace (so to include all Greek Muslims residing in Greece – apart from the Dodecanese 256) as special law establishing privileges for Muslims 257.

    In June 2000, the Mufti of Xanthi in Western Thrace issued ‘a marriage licence for virgin women according to the Sharia’, laying down the terms for performing wedding ceremonies 258.

    According to the Islamic Sacred Law, a person can get married once they have reached puberty. Usually for girls this is established by the first menstrual cycle and when this cannot be proven, at the age of 15 years, while the minimum possible marital age for them is nine years old 259.

    A characteristic of the ‘marriage licence’ under Sharia is that a woman, even when adult, is represented by her guardian, which is her father, brother or grandfather and the declaration of will is not given in person 260.

    [Der dann folgende Absatz behandelt die Istanbul Convention „the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised“. Man schreibt „gezwungen“ (forced) – ist die islamische Ehe auf angeblichen Kindeswunsch (Mädchen neun Jahre alt) damit also kein Problem? Für das Mädchen neun Jahre, um die Durchsetzung des islamischen Heiratsalters mit ehelichem Geschlechtsverkehr geht es der Istanbulkonvention. Das noch keine neun Jahre (Mondjahre) alte Mädchen heiraten, ohne ehelichen Sex, geht islamisch ebenfalls (keine untere Altersgrenze).]

    Klicke, um auf IPOL_STU(2016)556926_EN.pdf zuzugreifen

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  25. glaukos Says:

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    Komotini, nördliches Griechenland: Elf oder zwölf Jahre alte Mädchen islamisch heiraten beim Mufti

    Μέτσο Τζεμαλή / Τζεμαλή Μέτσο
    Meco Cemali / Cemali Meco

    Faziletli Gümülcine Müftüsü Hafız Cemali Meço Efendi
    Ο Σοφολογιώτατος Μουφτής Κομοτηνής Τζεμαλή Μέτσο

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  26. Keine Heirat unter 18 Says:

    Union und SPD einigen sich auf Regelung der „Kinderehen“

    Union und SPD haben sich bei den umstrittenen „Kinderehen“ geeinigt. Die Union stimmte dem Konzept von Justizminister Heiko Maas (SPD) zu, berichtet der „Spiegel“.

    Eheschließungen zwischen Partnern unter 18 Jahren sind in Deutschland künftig ausnahmslos verboten. Ehen minderjähriger Flüchtlinge müssen die Jugendämter zwingend den Gerichten melden. War ein Partner bei der Heirat jünger als 16, soll die Ehe pauschal nichtig sein. Zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Gerichte prüfen, ob ein Härtefall vorliegt und die Ehe ausnahmsweise wirksam ist.

    Die CSU hatte die Unwirksamkeit sämtlicher Ehen unter 18 gefordert. „Wir werben nach wie vor für das wichtige Signal der absoluten Nichtigkeitslösung“, sagte CSU-Rechtspolitiker Alexander Hoffmann. „Zudem ist es eine Illusion, gerichtlich klären zu wollen, wer aus freien Stücken heiratete.“ Widerstand gegen Maas‘ Konzept will die CSU aber nicht mehr leisten.

    dts Nachrichtenagentur
    hier bei: FinanzNachrichten (FN) 20.05.2017 | 11:22 Uhr

    http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-05/40766511-union-und-spd-einigen-sich-auf-regelung-der-kinderehen-003.htm

    ::

    „Wir werben nach wie vor für das wichtige Signal der absoluten Nichtigkeitslösung“, sagte CSU-Rechtspolitiker Alexander Hoffmann. „Zudem ist es eine Illusion, gerichtlich klären zu wollen, wer aus freien Stücken heiratete.“ Widerstand gegen Maas` Konzept will die CSU aber nicht mehr leisten.

    Heiko Maas: Union und SPD einigen sich auf Regelung der „Kinderehen“ | wallstreet:online 20.05.2017, 11:18

    http://www.wallstreet-online.de/nachricht/9603716-heiko-maas-union-spd-regelung-kinderehen

    AktienCheck 20.05.17 11:19

    http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-Union_und_SPD_einigen_sich_auf_Regelung_Kinderehen-7912091

  27. Jacques Auvergne Says:

    Stichworte

    Muta-Ehe / Zeitehe / Zeit-Ehe / Genussehe / Genuss-Ehe – nur schiitisch, nie registriert

    zawadsch urfi / Urfi-Ehe [ Brauchtumsehe / Brauchtums-Ehe ]

    zawadsch misyar / Misyar-Ehe / Gelegenheitsehe

    zawadsch frind / Frind-Ehe / Freundehe

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    Entwicklungen der islamischen Ehe im globalen Kontext: die nichtregistrierte Ehe (zawāǧ ʿurfī), die „Gelegenheitsehe“ (zawāǧ misyār) und die „Freundehe“ (zawāǧ frind)

    von: Oliver Ritter

    Klicke, um auf GAIR-2013-Mitteilungen.pdf zuzugreifen

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    Misyār-Ehe: Begriffsbestimmung und islamrechtliche Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung Yūsuf al-Qaraḍāwīs (geb. 1926) Ansichten

    von Mahmud El-Wereny

    Klicke, um auf MAHMUD_EL-WERENY__Misyar_Ehe.pdf zuzugreifen

  28. Cees van der Duin Says:

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    [ erste Lesung ]
    28.04.2017
    Kinderehen rigoros verbieten

    „Heute berät der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Verbot von Kinderehen in erster Lesung. […] Das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht soll ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden.“

    (Michael Frieser MdB)

    https://www.michael-frieser.de/recht_post/kinderehen-rigoros-verbieten.html

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    [ 28.04.2017 ]
    [ erste Lesung | in erster Lesung ]

    Deutscher Bundestag
    Stenografischer Bericht
    232. Sitzung
    Berlin, Freitag, den 28. April 2017

    Zusatztagesordnungspunkt 9:

    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
    Drucksache 18/12086
    23465 A

    Heiko Maas, Bundesminister BMJV
    23465 B

    Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE)
    23466 A

    Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU)
    23467 B

    Katja Keul (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)
    23468 C

    Dr. Johannes Fechner (SPD)
    23469 D

    Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU)
    23470 C

    Dr. Fritz Felgentreu (SPD)
    23472 A

    Alexander Hoffmann (CDU/CSU)
    23472 C

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18232.pdf#P.23465

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  29. Edward von Roy Says:

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    ( 28.04.2017 )

    Alexander Hoffmann: Unsere Regeln gelten

    Rede zur Bekämpfung von Kinderehen

    „[…] Kinderehen in unserem Land […] Welche Regeln gelten […] In unserem Rechtsstaat kann die Antwort nur lauten: Unsere Regeln gelten. […] ich glaube – das will ich Ihnen im Folgenden zeigen –, dass die Nichtigkeitslösung die einzig zwingende Konsequenz sein kann, wenn wir uns mit der Herausforderung in dieser Größenordnung tiefer befassen und den Fokus auf das Kindeswohl und den Schutz junger Mädchen legen.

    […] Ich bin dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback sehr dankbar, dass er diese Diskussion angefacht hat, dieser schwierigen Frage nicht aus dem Weg gegangen ist und immer wieder Werbung für die Nichtigkeitslösung gemacht hat, die in meinen Augen das einzig richtige Signal ist. […]

    Wenn heutzutage ein Mädchen im Alter von 16 Jahren in einem Flüchtlingslager oder in Syrien oder Afghanistan verheiratet wird, dann können wir, wenn wir ehrlich sind, mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent ausschließen, dass es sich um eine freiwillige Eheschließung handelt. Vielmehr wird diese junge Frau durch gesellschaftliche Konventionen und religiöse Erwartungen in diese Ehe gezwungen. Dafür sollten wir die eindeutige Antwort der Nichtigkeit parat haben.“

    https://www.cducsu.de/themen/alexander-hoffmann-unsere-regeln-gelten

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    Alexander Hoffmann, Jurist
    Mitglied des Deutschen Bundestages seit 22.10.2013

    Ausschüsse

    Ordentliches Mitglied
    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

    Stellvertretendes Mitglied
    Verteidigungsausschuss

    https://www.cducsu.de/abgeordnete/alexander-hoffmann

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    28.04.2017
    Deutscher Bundestag
    232. Sitzung
    Berlin, Freitag, den 28. April 2017

    Dr. Fritz Felgentreu (SPD):

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Jung gefreit hat nie gereut“ sagt man gerne. Ich kann bestätigen: Das gibt es auch heute noch. Meine Frau und ich sind ein Paar, seit sie 16 war und ich 18, und wir kommen immer noch ganz gut miteinander aus. Geheiratet haben wir allerdings erst mit Mitte 20. Da wussten wir schon, worauf wir uns einließen.

    Wenn wir jetzt im deutschen Recht die Minderjährigenehe abschaffen, dann tun wir das deswegen, weil wir überzeugt sind: Eine so wichtige Entscheidung sollen nur Erwachsene treffen. Jüngeren Menschen, die sich ihrer Liebe sicher sind, können wir abverlangen, mit der Hochzeit bis zum 18. Geburtstag zu warten.

    Eine Notwendigkeit, schon Minderjährige zu verheiraten, verspüren nur Gesellschaften, in denen Jungfräulichkeit und die Familienehre eine höhere Bedeutung haben als der Jugendschutz und die sexuelle Selbstbestimmung.

    Als das BGB geschrieben wurde, dachte man in Deutschland in vielen Regionen auch noch so. Inzwischen sind wir zum Glück weiter. Deswegen hätten wir längst den Empfehlungen der Vereinten Nationen, des Kinderschutzbundes und von Terre des Femmes folgen sollen, die Minderjährigenehe abzuschaffen. […]

    Unsere Einwanderungsgesellschaft mit ihren unzähligen verschiedenen Erfahrungs- und Wertehorizonten braucht da, wo es um fundamentale Rechte und Werte geht, eindeutige und leicht verständliche Regeln, die für alle gleich sind und die möglichst keine Ausnahmen kennen.

    Einen Kulturrabatt dürfen wir beim Jugendschutz und bei den Rechten von Mädchen und Frauen nicht gewähren. Sonst versündigen wir uns an unserer Jugend und potenzieren die Probleme in der nächsten Generation.

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18232.pdf#P.23465

    Fritz Felgentreu ist ein deutscher Politiker und Altphilologe. Er war zehn Jahre Kreisvorsitzender der SPD in Berlin-Neukölln und war stellvertretender Landesvorsitzender der Berliner SPD. 2013 wurde er direkt in den 18. Deutschen Bundestag gewählt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Felgentreu

    Ordentliches Mitglied

    Verteidigungsausschuss
    Schriftführer/in
    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Stellvertretendes Mitglied

    Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

    https://www.bundestag.de/abgeordnete18/biografien/F/felgentreu_fritz/259368

    ___

  30. What is the early marriage? Says:

    EARLY MARRIAGE AS A BARRIER TO GIRL’S EDUCATION:
    A Developmental Challenge in Africa

    By Jeannette BAYISENGE
    Assistant lecturer in Department of Social Sciences

    NATIONAL UNIVERSITY OF RWANDA

    1.1 What is the early marriage?

    The term “early marriage” is used to refer to both formal marriages and informal unions in which a girl lives with a partner as if married before age of 18 (UNICEF; 2005; Forum on Marriage and the rights of women and girls 2001). For UNIFPA (2006) Early marriage, also known as Child marriage, is defined as “any marriage carried out below the age of 18 years, before the girl is physically, physiologically, and psychologically ready to shoulder the responsibilities of marriage and childbearing.” Child marriage, on the other hand, involves either one or both spouses being children and may take place with or without formal registration, and under civil, religious or customary laws.

    The Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW), the most comprehensive international bill of rights for women, states that any betrothal or marriage of a child should not have any legal status. The Committee that monitors this convention states further in General Recommendation 21 (Article 16(2)) that the minimum age for marriage for both male and female should be 18 years, the age when “they have attained full maturity and capacity to act”. Most early marriages are arranged and based on the consent of parents and often fail to ensure he best interests of the girl child. Early marriages often include some elements of force, (Otoo-Oyortey and Pobi 2003)

    Klicke, um auf 48.pdf zuzugreifen

  31. 31. Mai 2017 (236. Sitzung) 31.05.2017 Says:

    31.05.2017

    31. Mai 2017 (236. Sitzung)
    Uhrzeit

    TOP
    Thema
    Status/ Abstimmung **

    13:00
    Sitzungseröffnung

    13:00
    1
    Bekämpfung von Kinderehen

    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen Drucksache 18/12377

    https://www.bundestag.de/tagesordnung

    [ Stand: 24. Mai 2017, 15.15 Uhr ]
    [ 31.05.2017 ]

    236. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 31. Mai 2017, 13 Uhr

    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

    Drucksache 18/12377

    Überweisungsvorschlag:

    A. f. Recht und Verbraucherschutz (f)
    Innenausschuss
    A. f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    A. f. Menschenrechte und humanitäre Hilfe

    Klicke, um auf tagesordnung-komplett-data.pdf zuzugreifen

  32. Edward von Roy Says:

    „2. Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist. (amtlicher Leitsatz)“

    [ OLG Bamberg, Beschluss v. 12.05.2016 – 2 UF 58/16 · Titel: Wirksamkeit der in Syrien geschlossenen Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ]
    .
    .

    [ 16.06.2016 – Die Stadt Aschaffenburg hat beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen ein umstrittenes Urteil des OLG Bamberg zu Kinderehen eingelegt. ]

    Die Stadt Aschaffenburg hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde gegen ein umstrittenes Urteil zu Kinderehen eingelegt. Die Stadt will grundsätzlich klären lassen, ob im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen unter 16 Jahren „vor dem deutschen Gesetz anerkannt werden oder nicht“. Daher sei beim BGH Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg eingelegt worden, sagte eine Stadtsprecherin am Donnerstag.

    Das OLG hatte entschieden, dass das als Vormund bestellte Jugendamt der Stadt Aschaffenburg nicht über den Aufenthaltsort einer heute 15-Jährigen aus Syrien bestimmen darf. Das Mädchen war dort als 14-Jährige mit einem volljährigen Cousin verheiratet worden. Die Ehe sei wirksam und selbst im Falle einer Unterschreitung des in Syrien geregelten Ehemündigkeitsalters nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar oder aufhebbar, urteilten die Bamberger Richter.

    Das Frauenhilfswerk Terre des Femmes protestierte […] scharf gegen diese Anerkennung der Minderjährigenehe und drängte darauf, das Mindestheiratsalter in Deutschland ohne Ausnahme auf 18 Jahre festzulegen und im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen nicht anzuerkennen. […]

    ( von: dpa/ms/LTO-Redaktion )

    BGH soll über Flücht­lings-Kin­der­ehen ent­scheiden · LTO Legal Tribune Online 16.06.2016

    http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/beschwerde-gegen-olg-bamberg-urteil-fluechtling-kinder-minderjaehrig-ehe-bgh/

    ·

    […] Mitarbeiter des Jugendamts Aschaffenburg jedenfalls waren perplex, als die 15-jährige Amal* aus Syrien ihren 21-jährigen Begleiter Hitham* präsentierte – als ihren Ehemann. Beide waren im August vorigen Jahres über die Balkanroute nach Bayern geflohen. Eine Jugendliche als Ehefrau? Das kann ja wohl nicht sein, befanden die Experten in Bayern und nahmen das Mädchen in ihre Obhut.

    Gericht: „Ehe ist auch bei 14-Jährigen anzuerkennen“

    Recht so, entschied dann auch das Familiengericht in Aschaffenburg. Doch Amal wollte nicht in der Jugendeinrichtung leben; sie wollte zu Hitham, den sie als 14-Jährige geheiratet hatte. Das Oberlandesgericht Bamberg urteilte: „Eine in Syrien nach syrischem Recht wirksam geschlossene Ehe einer 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist.“ Ehe ist Ehe. […]

    ( * Name geändert )

    CDU will Kinderehen annullieren · von: FOCUS-Korrespondentin Margarete van Ackeren · FOCUS Magazin · Nr. 32 (2016) POLITIK UND GESELLSCHAFT · Mittwoch, 17.08.2016, 08:15 Uhr

    http://www.focus.de/politik/deutschland/syrien-fluechtlinge-in-aschaffenburg-cdu-moechte-kinderehen-verbieten_id_5796745.html

    ·

    […] Doch das Paar wollte die Entscheidung nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht in Bamberg gab ihnen recht und erklärte ihre Heirat für rechtmäßig.

    In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es:

    „Eine in Syrien nach syrischem Recht wirksam geschlossene Ehe einer 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist.“

    Derweil versucht die Politik, den hierzulande eigentlich verbotenen Kinderehen einen Riegel vorzuschieben. „Grundgesetz statt Scharia“ – so lautet die Devise der Union. […]

    Kinderehen unter Flüchtlingen: 15-Jährige schockt Jugendamt mit ihrem Ehemann · HuffPost (Huffington Post) 17.08.2016 22:10 CEST aktualisiert: 18.08.2016 14:21 CEST

    http://www.huffingtonpost.de/2016/08/17/groe-koalition-kinderehen-fluechtlinge_n_11567352.html

    ·

    OLG Bamberg, Beschluss v. 12.05.2016 – 2 UF 58/16

    Titel:

    Wirksamkeit der in Syrien geschlossenen Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen

    Normenketten:
    FamFG §§ 59 I, 97 I 2
    Brüssel IIa VO Art. 1 I lit. b, II, 8 I, 13, 61
    KSÜ Art. 15 I, 16, 20
    BGB §§ 1303 II, 1633, 1773, 1800
    EGBGB Art. 6, 13 I

    Leitsätze:

    1. Dem einem minderjährigen Verheirateten bestellten Vormund kommt wegen §§ 1800, 1633 BGB keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt des Mündels zu. Dies gilt auch hinsichtlich wirksam verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates insoweit ebenfalls keine elterliche Sorge besteht (Art. 15, 16, 20 KSÜ). (amtlicher Leitsatz)

    2. Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist. (amtlicher Leitsatz)

    3. Die Unterschreitung des Ehemündigkeitsalters des § 1303 BGB bei einer Eheschließung im Ausland führt selbst bei Unterstellung eines Verstoßes gegen den ordre public (Art. 6 EGBGB) nicht zur Nichtigkeit der Ehe, wenn nach dem für die Eheschließung gem. Art. 11, 13 EGBGB anzuwendenden ausländischen Recht die Ehe bei Unterschreitung des dort geregelten Ehemündigkeitsalters nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar oder aufhebbar wäre. (amtlicher Leitsatz)

    Schlagworte:

    elterliche Sorge, Vormund, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsverfahren, Eheschließung von Minderjährigen, syrisches Personalstatutgesetz, syrisches Kindschaftsrecht, ordre public, syrisches Eherecht, Unterschreitung des Ehemündigkeitsalters

    Vorinstanz:

    AG Aschaffenburg, Beschluss vom 07.03.2016 – 7 F 2013/15

    Fundstellen:

    FF 2016, 404
    MDR 2016, 772
    FamRZ 2016, 1270
    StAZ 2016, 270
    InfAuslR 2016, 464
    NZFam 2016, 807
    LSK 2016, 09621

    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-09621?AspxAutoDetectCookieSupport=1

  33. Edward von Roy Says:

    Bundestag | Augsburger Expertin spricht bei Anhörung zum Verbot von Kinderehen

    1. Juni 2017 Presse Augsburg

    Gestern hatte der Bundestag das Verbot von Kinderehen beraten. Bei einer Experten-Anhörung zur Bekämpfung von Kinderehen traf der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Volker Ullrich die Augsburger Familienanwältin Nazan Simsek.

    https://presse-augsburg.de/presse/bundestag-augsburger-expertin-spricht-bei-anhoerung-zum-verbot-von-kinderehen/

    KINDEREHEN – NACHTS – IM BUNDESTAG

    Mitternacht als „Zeit zur Zeit“ (vorgesehen, Verschiebungen beachten)

    Kinderehen um Mitternacht im Parlament.

    Die – zu verhindernde – ISTANBULKONVENTION soll (dazu …) ein paar Stunden eher ratifiziert werden und gibt bekanntlich grünes Licht für FGM Typ Ia und FGM Typ IV, Polygamie sowie allerlei irgendwie zwanglose Kinderehen.

    0:00 Uhr KINDEREHEN
    19:05 Uhr ISTANBUL CONVENTION

    https://www.bundestag.de/tagesordnung

    ____
    ____

    Bekämpfung von Kinderehen

    – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
    Drucksache 18/12086

    – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
    Drucksache 18/12377

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
    Drucksache 18/12607

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    Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

    a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
    Drucksache 18/12037, 18/12479

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)
    Drucksache 18/12610

    https://www.bundestag.de/tagesordnung

  34. Edward von Roy Says:

    ::

    Kinderehen soll es künftig nicht mehr geben

    Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Juni 2017, gegen das Votum der Opposition den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung von Kinderehen (18/12086) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/12607) angenommen. Zugleich verabschiedete er eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich im Interesse des Kindeswohls weltweit für das Verbot von Eheschließungen Minderjähriger einzusetzen und international darauf hinzuwirken, dass das Ehemündigkeitsalter weltweit angehoben wird und Kinderehen rechtlich geächtet werden. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12377) erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt.

    Ehemündigkeitsalter wird auf 18 Jahre festgelegt

    Mitr dem Gesetz wird das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Über Letzteres soll, anders als bei der Nichtigkeitserklärung noch jünger geschlossener Ehen, ein Gericht entscheiden.

    In seiner Stellungnahme äußerte der Bundesrat den Wunsch, die Härtefallregelung, nach der von der Aufhebung mit 16 oder 17 geschlossener Ehen abgesehen werden kann, weiter zu fassen. Die Aufhebung solle „nicht nur bei extremen Ausnahmefällen wie beispielsweise einer krankheitsbedingten Suizidgefahr“ unterbleiben können, vielmehr sollten „weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen sowie insgesamt das Wohl des Kindes ebenfalls Berücksichtigung finden können“.

    In ihrer Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung eine solche Änderung ab. Sie schreibt: „Eine Ausweitung der Härteklausel gegebenenfalls bis hin zu einer allgemeinen Kindeswohlprüfung im Einzelfall stünde nicht im Einklang mit dem Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Rechtsklarheit zu schaffen.“ (pst/eis/01.06.2017)

    ====

    Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

    Norbert Lammert
    Lammert, Prof. Dr. Norbert

    Bundestagspräsident
    Johannes Fechner
    Fechner, Dr. Johannes

    SPD
    Frank Tempel
    Tempel, Frank

    Die Linke
    Alexander Hoffmann
    Hoffmann, Alexander

    CDU/CSU
    Katja Keul
    Keul, Katja

    Bündnis 90/Die Grünen
    Fritz Felgentreu
    Felgentreu, Dr. Fritz

    SPD
    Michael Frieser
    Frieser, Michael

    CDU/CSU
    Norbert Lammert
    Lammert, Prof. Dr. Norbert
    Bundestagspräsident

    ====

    Dokumente

    18/12086 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen – 25.04.2017

    18/12377 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen – 17.05.2017

    18/12607 – Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 18/12086 – Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 18/12377 – Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen – 31.05.2017

    Beschluss

    Gesetzentwurf 18/12086 (Beschlussempfehlung 18/12607 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
    Beschlussempfehlung 18/12607 Buchstabe b (Entschließung annehmen) angenommen
    Beschlussempfehlung 18/12607 Buchstabe c (Gesetzentwurf 18/12377 für erledigt erklären) angenommen

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw22-de-kinderehen/508468

    ::

    Weitere Informationen

    Sitzungsverlauf

    http://www.bundestag.de/tagesordnung?week=22&year=2017

    ::

  35. Edward von Roy Says:

    in 12 Tagen im Bundesrat: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

    21. Juni 2017
    Bundesrat

    955. Sit­zung des Rechts­aus­schus­ses
    21.06.2017 10:00 Uhr
    Berlin, Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, Saal 2.088

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/r/termine-to/2017-06-21-termin.html

    [ am selben Tag – die Istanbulkonvention ]

    Sit­zung des Aus­schus­ses für Frau­en und Ju­gend

    Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/fj/termine-to/2017-06-21.html?nn=4353102

  36. Edward von Roy Says:

    [ Bundesrat – Recht – 955. Sitzung des Rechtsausschusses ]

    461/17

    16.06.2017
    Ausschusszuweisung

    R (fdf)
    Permanenter Link

    http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0461-17

    Drucksachen

    Drucksachen zum Beratungsvorgang liegen derzeit noch nicht vor und werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2017/0401-0500/0461-17.html

    461/17

    http://www.bundesrat.de/DE/dokumente/neueingaenge/neueingaenge-node.html

  37. Keine Heirat unter 18! Ahrweiler gegen Kinderehen Says:

    .

    .

    Kreis Ahrweiler Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen [am 7. Juli 2017 im Bundesrat, siehe unten] wurde Anfang Juni vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung abschließend beraten. Die geltende Rechtslage wird mit dem Gesetz deutlich verschärft. Die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Annette Widmann-Mauz MdB betont, dass Kinderehen im krassen Gegensatz zum Kindeswohl stehen. […]

    Vorsitzende der CDU Kreis Frauen-Union: „Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehen verbietet ausdrücklich auch eheähnliche religiöse oder traditionelle Rituale oder Verträge mit Kindern und Jugendlichen. Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Bußgeldern bestraft.“ Die Frauen-Union wird auch die Umsetzung des Gesetzes mit Blick auf den Schutz der Betroffenen aufmerksam begleiten.

    CDU Frauen-Union Kreisverband Ahrweiler

    Verbot von Kinderehen | Blick aktuell · Die Heimatzeitung (Sinzig) am heutigen 19.06.2017

    http://www.blick-aktuell.de/Politik/Verbot-von-Kinderehen-271904.html

    .

    .
    .

    Bundesrat
    Plenarsitzung
    Freitag 07.07.2017
    09:30 Uhr

    http://www.bundesrat.de/DE/termine/termine-node.html

    Bun­des­rat geht in die letz­te Run­de vor Som­mer­pau­se

    Nur noch vier Wochen bis zur letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause. An der endgültigen Tagesordnung wird noch gearbeitet. Doch so viel steht bereits fest: Die Länder werden am 7. Juli 2017 noch viele Gesetzesvorhaben zum Abschluss bringen.

    Dazu gehören in jedem Fall die Bundestagsbeschlüsse zur Bekämpfung von Kinderehen […]

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/17/20170616-naechste-plenarsitzung.html

    Ple­nar­sit­zung
    07.07.2017 09:30 Uhr
    Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Plenarsaal

    Der Entwurf der Tagesordnung erscheint am Dienstag, den 20. Juni 2017.

    Die endgültige Tagesordnung liegt am Dienstag, den 27. Juni 2017 vor, etwaige Nachträge werden ergänzt.

    Die Sitzung wird ab 9:30 Uhr live auf der Startseite unter http://www.bundesrat.de übertragen.

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/termine/DE/plenum/2017/2017-07-07.html?nn=4351662

    PlenumKOMPAKT mit einer Vorschau auf die Plenarsitzung erscheint am 27. Juni 2017 und wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

    http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/plenum-kompakt-node.html

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    Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht „bei einem besonderen kulturellen Hintergrund“

  38. Jacques Auvergne Says:

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    Stellungnahme des Bundesrates

    Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

    Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

    Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 1315 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b BGB)

    Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in § 1315 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b BGB-E vorgesehene Härtefallregelung weiter gefasst werden muss, so dass nicht nur bei extremen Ausnahmefällen wie beispielsweise einer krankheitsbedingten Suizidgefahr von der Aufhebung der Ehe abgesehen werden kann, sondern weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen sowie insgesamt das Wohl des Kindes ebenfalls Berücksichtigung finden können.

    Begründung:

    § 1315 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b BGB-E sieht vor, dass von der Aufhebung einer Minderjährigenehe nur dann abgesehen werden kann, wenn diese aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte für den minderjährigen Ehegatten darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint. Die Begründung des Gesetzentwurfs nennt beispielhaft eine schwere und lebensbedrohliche Erkrankung oder eine krankheitsbedingte Suizidgefahr des minderjährigen Ehegatten. Eine außergewöhnliche Härte könne sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass die Aufhebung einer unter Beteiligung eines Unionsbürgers geschlossenen Ehe deren Freizügigkeitsrecht verletzen würde.

    Die Aufhebungsvorschriften des deutschen Rechts sollen dabei ausweislich Artikel 13 Absatz 3 EGBGB-E auch für nach ausländischem Recht geschlossene Minderjährigenehen Anwendung finden. Insbesondere im Hinblick auf diese Ehen hält der Bundesrat aber eine so weitgehende Ermessensreduzierung aus Kindeswohlgesichtspunkten und Gründen der Einzelfallgerechtigkeit nicht für sachgerecht. Vielmehr besteht die Gefahr, dass eine verhältnismäßig starre Regelung den individuellen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls insbesondere bei einem besonderen kulturellen Hintergrund der betroffenen Ehegatten nicht mehr gerecht wird und Kindeswohlbelange z.B. in Fällen, in denen kein großer Altersunterschied zwischen den Ehegatten besteht oder in denen durch die häufig traumatische Flucht eine enge Bindung eingegangen wurde und in denen beide Ehepartner die Ehe fortsetzen wollen und dem das Kindeswohl nicht entgegen steht, nicht ausreichend berücksichtigt werden können.

    Der Bundesrat betont, dass vor dem Hintergrund der prioritären Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls pauschale Lösungen nicht in Betracht kommen, sondern nur eine einzelfallbezogene Prüfung des Wohls des oder der betroffenen Minderjährigen in einem familiengerichtlichen Verfahren Kindeswohlgesichtspunkten hinreichend Rechnung tragen kann.

  39. Jacques Auvergne Says:

    .

    Top 18

    Bundesrat billigt Verbot von Kinderehen

    Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Der Bundesrat hat am 7. Juli einen Gesetzbeschluss des Bundestages vom 1. Juni 2017 gebilligt. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen und bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

    Neue Regeln für verheiratete Minderjährige

    Danach gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung ist nicht erforderlich. Die bisherige Möglichkeit, dass 16-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen heiraten können wird abgeschafft. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, erfolgt die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die neuen Regelungen schließen auch im Ausland geschlossene Ehen ein.

    Keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile

    Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht das Gesetz Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.

    Stand: 07.07.2017

    http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/959/959-pk.html

    Zum Beratungsvorgang

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2017/0401-0500/0461-17.html

  40. Adriaan Broekhuizen Says:

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    In Deutschland soll es künftig keine Kinderehen mehr geben

    Berlin (AFP) / © 2017 AFP

    https://www.tah.de/afpnewssingle.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=449007&cHash=1576d255f57e795f8c800e2504b50777

    Kinderehen soll es nicht mehr geben

    Von dpa 07. Juli 2017

    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.deutschland-kinderehen-soll-es-nicht-mehr-geben.7fe9308f-fdf4-48e7-9c85-74cf3e2528a5.html

    Berlin (dpa) – Ehen Minderjähriger soll es in Deutschland künftig nicht mehr geben. Der Bundesrat billigte einen Gesetzentwurf, wonach das Mindestalter für Trauungen in Zukunft bei 18 Jahren liegen soll. Alle Ehen von Personen unter 16 Jahren sollen grundsätzlich nichtig sein. Ehen sollen durch Gerichte aufgehoben werden, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

    http://www.traunsteiner-tagblatt.de/nachrichten_artikel,-Kinderehen-soll-es-nicht-mehr-geben-_arid,342086.html

  41. Cees van der Duin Says:

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    September 2016, Alice C. liest Schariagegner:

    Petitionstext gegen Kinderehen – Lesenswert!

    Alice
    7. September 2016 ·

    Den Artikel hab ich von der Seite Schariagegner (Link ganz unten) die einen sehr ausführlichen Text mit interessanten Verlinkungen über Kinderehen u eine Petition verfasst hat. Nuray war 11 Jahre alt als Ihr 22jähriger Ehemann Metin aus Düsseldorf sie mit nach Deutschland brachte …

    In der griechischen Region Thrakien dürfen muslimische Mädchen bereits mit zehn Jahren verheiratet werden. Das garantiert ein Sonderrecht. Vor kurzem wurde ein Mädchen deswegen aus Deutschland zurückgeschickt. […]

    Die anderen Gleichaltrigen gingen trotz der Taxis nicht zur Schule, erzählt Meltem. Eine Mitschülerin aus einem anderen Dorf habe kürzlich geheiratet, mit zwölf, und die Schule verlassen. Wie Nuray.

    Was Nuray von der Welt gesehen hat, habe ihr nicht gefallen, erzählt sie. Denn in Deutschland war sie ganze Zeit im Haus. Sie sagt: In ihrem griechischen Dorf sei sie freier als in Deutschland. Was bedeutet: Sie darf in Begleitung vor die Tür. „Wenn sie 14 ist“, verkündet ihre Mutter, „wird sie wieder zurückreisen. Nach Düsseldorf.“ Nuray hat den Brotteig weggetan und schweigt, als die Mutter spricht. Ein Mädchen, das auf seine Eltern hört. So, wie die Tradition es fordert. Von Liebe ist jetzt nicht mehr die Rede.

    Petitionstext gegen Kinderehen – Lesenswert!

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    https://de-de.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1571187493188777&id=1477069125933948&comment_id=1571350569839136&comment_tracking=%7B%22tn%22%3A%22R0%22%7D

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    Alice C.

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    https://www.facebook.com/Alice-1477069125933948/?hc_ref=ARRwmiz2dyKSuVJBSwEx59x9B75-992mU71Oet8ipXfLtHeYGvvz5BjaTwANqf6j14k&fref=nf

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    Muslimische Frühehen in Deutschland

    Ja sagen mit fünfzehn?

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    http://chrismon.evangelisch.de/artikel/2016/32573/muslimische-fruehehen-deutschland-ja-sagen-mit-fuenfzehn

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    Der Hinweis auf den Artikel von Necla Kelek zu den islamischen Frühehen in Deutschland (Ja sagen mit fünfzehn? | chrismon September 2016 | chrismon 01.09.2016) findet sich bei Alice C.

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  42. Edward von Roy Says:

    Familienministerin Sophie Karmasin will Kinderehen in Österreich unterbinden. Deshalb soll man künftig erst ab 18 heiraten dürfen.

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    Gegen Kinder-Ehen: Heiraten erst ab 18?

    „Alles war darunter ist, wird annulliert“, meint Familienministerin Sophie Karmasin auf „Ö1“ und meint damit, dass Eheschließungen in Österreich künftig erst ab 18 Jahren erlaubt sein sollen.

    ( Heute (Österreich) 01.08.2017 )

    http://www.heute.at/politik/news/story/Gegen-Kinder-Ehen–Heiraten-erst-ab-18–51035816

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    Karmasin will Eheschließung erst ab 18

    ( derStandard (Österreich) 01.08.2017 )

    http://derstandard.at/2000062103261/Karmasin-will-Eheschliessung-erst-ab-18

  43. LevBehZiz Says:

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    Itzik Manger
    Dunkelgold – Gedichte
    Jiddisch und deutsch Herausgegeben, aus dem Jiddischen übersetzt und mit einem Nachwort versehen von Efrat Gal-Ed
    Itzik Manger, der »Prinz der jiddischen Ballade«, wurde 1901 in Czernowitz geboren. Er starb 1969 in Gedera (Israel).

    http://www.suhrkamp.de/buecher/dunkelgold-itzik_manger_24106.html

    Philip Laskowski was born on 17 July 1889 in Warsaw, Poland. Due to military service, he left Poland, and in 1921 came to America.

    http://www.museumoffamilyhistory.com/yt/lex/L/laskowski-philip.htm

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    אױפן װעג שטײט א בױם
    Oyfn veg shteyt a boym

    Text: Itzik Manger (nach mehreren jiddischkundigen Sängern geringfügig abgeändert, wie üblich geworden)
    Musik: Philip Laskowski

    Oyfn veg shteyt a boym, shteyt er ayngeboygn,
    ale feygl funem boym zaynen zikh tserfloygn.
    Dray keygn mizrekh, dray keygn mayrev, un der resht keygn durem,
    un dem boym gelozt aleyn hefker far dem shturem.
    Zog ikh tsu der mamen: her, zolst mir nor nit shtern:
    vel ikh, mame, eyns un tsvey, bald a foygl vern!
    Ikh vel zitsn oyfn boym – un vel im farvign
    ibern vinter mit a treyst, mit a sheynem nign.

    Yam, tari, tari … tari tam.
    Yam, tari, tari … tari tam.

    Zogt di mame: nite, kind – un zi veynt mit trern,
    kenst kholile oyfn boym mir farfroyrn vern.
    Zog ikh: mame, s’iz a shod, dayne sheyne oygn
    – un yeder vos un yeder ven – bin ikh mir a foygl!
    Veynt di mame: ltsik, kroyn, nem, um gotes viln,
    nem zikh mit a shalikl, zolst zikh nisht farkiln.
    Di kaloshn tu zikh on, s’geyt a sharfer vinter,
    un di kutshme nem oykh mit – vey iz mir un vund mir.

    Un dos vinter-laybl nem, tu es on, du shoyvte,
    oyb du vilst nisht zayn keyn gast tsvishn ale toyte.
    Kh’heyb di fligl, s’iz mir shver, tsu fil, tsu fil zakhn
    hot di mame ongeton, dem feygele, dem shvakhn.
    Kuk ikh troyerik mir arayn in mayn mames oygn,
    s’hot ir libshaft nisht gelozt vern mir a foygl.
    Oyfn veg shteyt a boym, shteyt er ayngeboygn,
    ale feygl funem boym – zaynen zikh tserfloygn.

    .

    Itzik Manger reads „There is a tree that stands“

    Itzik Manger reading his famous poem „There is a tree that stands“ in Yiddish. Recorded in Central Park, NYC in the late 1950s.

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    Interpret: Dudu Fisher

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    „The singer is the wonderful Efim Chorney who usually performs with Susan Ghergus.“ 

    Russian animated project: „Lullabies of the World“

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    efim cherny – oif’n weg steht a boim

    ___ps://www.youtube.com/watch?v=Uvti-74vgPA

    ___ps://www.youtube.com/watch?v=FzP9naCOyUU

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    Isaac Bashevis Singer’s Yiddish Speech in Stockholm 1978

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  44. Jacques Auvergne Says:

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    Hadith de Boukhari :

    « Aïcha a raconté que le prophète l’a prise pour épouse alors qu’elle n’était âgée que de six ans et qu’il a consommé son mariage avec elle quand elle eut neuf ans. »
    (Vol. 7:64)

    Turquie 2018 | Fatwa du Diyanet sur l’autorisation du mariage de jeunes filles à l’âge de 9 (neuf!) ans (en suivant l’exemple du mariage de Mahomet avec Aïcha). Cette fatwa a été retirée du site du Diyanet grâce aux protestations.

    .

    Turkish child marriage religious document sparks anger

    Turkey’s main opposition party has called for a parliamentary inquiry after the directorate of religious affairs said that, under Islamic law, girls as young as nine could marry.

    BBC News 03.01.2018

    http://www.bbc.com/news/world-europe-42558328

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    Türkei: Religionsbehörde empfiehlt Heiratsalter bei Mädchen ab 9 Jahren

    von Marc Röhlig | bento 04.01.2018

    Die Türkei lockert weiter die Vorschriften für Kinderehen – und entmündigt die Eltern. Das zeigt eine neue Empfehlung der obersten türkischen Religionsbehörde Diyanet. Auf der Homepage der Behörde hieß es seit Dienstag, Mädchen seien bereits ab dem Alter von neun Jahren heiratsfähig, Jungen ab dem Alter von zwölf Jahren.

    Der Grund: Ab dann kämen Mädchen und Jungen in die Pubertät. Mädchen sind also laut Diyanet bereits ab neun Jahren gebärfähig. Entsprechend könnten sie dann bereits heiraten, eine Zustimmung von Eltern oder anderen Schutzbefohlenen zur Ehe sei nicht nötig.

    Nach zwei Tagen der Entrüstung hat Diyanet die Empfehlung am Donnerstag zerknirscht zurückgenommen. (…)

    http://www.bento.de/politik/tuerkei-religionsbehoerde-empfiehlt-heiratsalter-bei-maedchen-ab-9-jahren-1986377/

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    bento ist das junge Angebot von SPIEGEL ONLINE. bento zeigt, was 18- bis 30-Jährige wirklich interessiert, was uns betrifft und wie wir dazu stehen.

    http://www.bento.de/ueber-uns/

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  45. River Thames Says:

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    Karma Nirvana @KNFMHBV

    With HRH Princess Anne to discuss why Britain should change #MaritalLaw to 18yrs old without exception. It would protect 16/17yrs from #ForcedMarriage & show real commitment to the UN goal to eliminate #ChildMarriage

    04:26 – 28. Juni 2018
    28.06.2018 ·

    _ttps://twitter.com/KNFMHBV/status/1012296282503897089

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    Karma Nirvana 26. Juni um 01:01 ·

    We recently joined HRH Princess Anne and 500 delegates to discuss why UK marriage law needs to change.

    “Forced marriage disproportionately affects 16 and 17-year-olds in Britain as it does across the globe. Raising the age of marital consent to 18 without exception will better protect those at risk and increase their life chances. Changing the law will also strengthen our standing on the world stage as we demonstrate with action unwavering commitment to the United Nations Sustainable Development Goal to eliminate child marriage by 2030.”
    Will Bose Vice-Chair, #KarmaNirvana
    Co-Chair Girls Not Brides UK

    26. Juni um 01:01 ·
    26.06.2018 ·

    _ttps://de-de.facebook.com/karmanirvanauk/posts/1781772551890748

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    https://de-de.facebook.com/karmanirvanauk/posts/1781772551890748

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  46. Edward von Roy Says:

    [ Das gute Gesetz gegen die verfassungswidrigen Kinderehen, Kind ist Mensch unter 18 Jahren. ]

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    BGH, 14.11.2018 – XII ZB 292/16

    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=14.11.2018&Aktenzeichen=XII%20ZB%20292%2F16

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    Kinderehengesetz vor dem BVerfG: Verdruss mit Ansage – LTO

    LTO 21.12.2018

    Das Kinderehengesetz ist erst ein Jahr alt, da hält es der BGH für verfassungswidrig und legt es dem BVerfG vor. Zu Recht, meint Jennifer Antomo. Dabei ist relevant, in welcher Besetzung das BVerfG mit seinem neuen Richter entscheiden wird.

    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kinderehen-gesetz-vorlage-bgh-bverfg-harbath-befangenheit/

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    [ BGH zu Gesetz gegen Kinderehen ]

    Verfassungsgericht muss prüfen

    (…) Ob das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen. ( Az.: XII ZB 292/16 )

    taz 14.12.2018

    https://taz.de/BGH-zu-Gesetz-gegen-Kinderehen/!5558794/

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    Kinderehe-Gesetz wird Fall für Karlsruhe

    tagesschau 14.12.2018

    ( Seit 2017 gilt eine Regelung für Kinderehen, die keine Ausnahmen mehr zulässt. Dabei kann die Annullierung für Frauen große Nachteile bedeuten, befürchtet der Bundesgerichtshof – und lässt das Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen. )

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die gesetzliche Regelung über die Unwirksamkeit von Kinderehen, die nach ausländischem Recht geschlossen wurden, für grundgesetzwidrig. (…)

    Der BGH muss die neue Vorschrift nun anwenden. Er bezweifelt aber, ob die neue Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Denn die Vorschrift lässt keinerlei Ausnahmen zu. Genau davor hatten Fachleute eindringlich gewarnt.

    Wird eine Ehe für nichtig erklärt, verlieren die betroffenen Mädchen sämtliche Ansprüche, etwa auf Unterhalt und Vermögensausgleich. Auch wenn Kinder gezeugt wurden, kann das zu größeren Problemen führen.

    Fachleute hatten sich deshalb dafür ausgesprochen, dass die Familiengerichte im Einzelfall entscheiden sollen, ob eine Ehe wirksam ist oder nicht. Nun wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob die automatische Nichtigkeit von Kinderehen Bestand haben wir oder nicht.

    https://www.tagesschau.de/inland/kinderehe-107.html

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  47. Jacques Auvergne Says:

    TURQUIE. Vers le « mariage » des mineurs avec leurs violeurs ?

    Kurdistan au féminin @KurdistanAu · 23.01.2020

    https://kurdistan-au-feminin.fr/2020/01/23/turquie-vers-le-mariage-des-mineurs-avec-leurs-violeurs/

    Men Who Rape and Marry Girls Under 18 Could be Pardoned in Turkey

    Armenian Weekly · 28.01.2020

    https://armenianweekly.com/2020/01/28/men-who-rape-and-marry-girls-under-18-could-be-pardoned-in-turkey/

    Türkei: Straffreiheit für Vergewaltiger? Gesetzesentwurf entsetzt

    Merkur · 30.01.2020

    https://www.merkur.de/politik/erdogan-tuerkei-vergewaltiger-strafe-gesetzesentwurf-akp-frauenrechte-kinderehe-zr-13508715.html

  48. Yorgi Aktaş Says:

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    14.02.2022 :: 24hamburg

    GK EL EF BRAL
    Ethik
    Beispiel 1

    Und so lautet die Aufgabe, die den Schülern ausgerechnet im Ethikunterricht am Gymnasium Alleestraße gestellt wurde: „Ein türkischer Familienvater in Deutschland verheiratet seine Tochter ohne deren Einverständnis mit dem Sohn seines Bruders, um diesem eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und damit eine Existenz zu sichern. Besprich die Situation mit deiner/m Tischnachbarin/Tischnachbarn. Welche Konflikte seht ihr darin?“, heißt es darin.

    24hamburg.de/stories/tuerkischer-vater-verheiratet-tochter-rassistische-schulaufgabe-entsetzt-szrn-91347342.html

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    14.02.2022 :: Türkische Elternvereine empört über Schulaufgabe eines Gymnasiums :: Rheinische Post ( RP )

    Der Philosophieunterricht an einem Gymnasium in Siegburg steht im Zentrum eines Shitstorms in den sozialen Netzwerken. Die Schüler bekamen folgende Aufgabe gestellt: „Ein türkischer Familienvater in Deutschland verheiratet seine Tochter ohne deren Einverständnis mit dem Sohn seines Bruders, um diesem eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und damit eine Existenz zu sichern. Besprich die Situation mit deiner/m Tischnachbarin/Tischnachbarn. Welche Konflikte seht ihr darin?“

    (…) Ein Rechtsanwalt aus Solingen griff das Thema auf Twitter auf und schrieb dazu: „Rassismus ist längst im Bildungssystem angekommen.“ Die Aufgabe war für die Oberstufe des Gymnasiums Siegburg Alleestraße bestimmt. „Wir wurden durch das Posting auf die Aufgabe aufmerksam und waren entsetzt“, sagt Ali Sak, Vize-Landesvorsitzender der Föderation Türkischer Elternvereine in NRW [ Almanya Türk Veli Dernekleri Federasyonu ( FÖTED ) ] (…)

    Hintergrund der Aufgabe war nach Angaben der Bezirksregierung das Thema: „Eine Ethik für alle Kulturen? – Problemeröffnung im Spannungsfeld zwischen Kulturrelativismus und Universalismus“. Ziel der Stunde war demnach, dass die Schüler ihre Sach- und Methodenkompetenz erweitern. Sie sollten herausarbeiten, ob Traditionen aus verschiedenen Kulturen beurteilbar sind, wie es heißt. Die Aufgabenstellung stammt nach Angaben der Bezirksregierung aus dem in NRW zugelassenen Schulbuch „Zugänge zur Philosophie. Einführungsphase“. Weitere Fälle in dem Buch sind dort unter Themen wie „Beschneidungen“ und „Nach der Operation wirst du hübscher“ zu finden.

    rp-online.de/nrw/panorama/nrw-schulaufgabe-im-philopsophieunterricht-loest-empoerung-aus_aid-66204303

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    14.02.2022 :: „Klischeehafte Schulaufgabe“ in NRW-Gymnasium – türkischstämmige Eltern fassungslos :: 24rhein

    (…) Viele türkischstämmige Eltern aus NRW und anderen Bundesländern seien fassungslos, dass die Aufgabe so gestellt worden sei, schrieb die Föderation Türkischer Elternvereine in NRW in einem Offenen Brief an Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Eine solche Art von Unterricht trage dazu bei, dass Klischees in den Köpfen der Schülerinnen und Schüler verfestigt würden.

    Die Bezirksregierung Köln nahm die Schule am Montag in Schutz. Die Aufgabenstellung sei aus einem zugelassenen Schulbuch mit dem Titel „Zugänge zur Philosophie“ übernommen worden. Man bedaure, „dass ein im Unterricht verwendetes Material ohne jeglichen Kontext und vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen den Weg in die sozialen Netzwerke gefunden“ habe. Es sei in der Unterrichtsreihe gerade nicht um Vorverurteilungen und das Schüren von Ressentiments gegangen, sondern ganz im Gegenteil um die „Entwicklung eines kultursensiblen eigenen Sach- und Werturteils im Horizont philosophischer Ansätze“.

    Siegburg: Gymnasium Alleestraße wehrt sich gegen Rassismus-Vorwürfe

    24rhein.de/rheinland-nrw/siegburg-gymnasium-alleestrasse-klischee-schulaufgabe-nrw-tuerkischstaemmig-eltern-91347324.html

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