Archive for the ‘Islam und Kultur’ Category

637 · Saudi-Arabien: Manahil al-Utaibi (مناهلالعتيبي) zu elf Jahren Haft verurteilt

2. Mai 2024

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لنظام ولاية الرجل
niẓām wilāyat ar-raǧul
male guardianship system
Nizam Wilayat al-Radschul, das islamische System der männlichen Vormundschaft über die Frau

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السعودية.. حكم بسجن مناهل العتيبي 11 عامًا ومنظمات حقوقية تطالب بالإفراج الفوري عنها

دبي، الإمارات العربية المتحدة (CNN)– ذكرت منظمة العفو الدولية ومنظمة „القسط“ لحقوق الإنسان أن المحكمة السعودية الجزائية المتخصصة، التي تتولى قضايا الإرهاب، حكمت بالسجن 11 عامًا على مناهل العتيبي، الناشطة في مجال حقوق المرأة ومدربة اللياقة البدنية، البالغة من العمر 29 عامًا.

وأشارت المنظمتان إلى أن الحكم على مناهل العتيبي صدر في 9 يناير/كانون الثاني الماضي، لكن لم يُكشف عن القرار إلا بعد أسابيع في رد الوفد الدائم للمملكة العربية السعودية لدى الأمم المتحدة بجنيف على طلب للحصول على معلومات حول قضيتها من المقررين الخاصين للأمم المتحدة، إذ أنها معتقلة منذ عام 2022 وسط ادعاءات بتعرضها للتعذيب.

وذكرت العفو الدولية ومنظمة „القسط“ أن التهم التي تم توجيهها لمناهل العتيبي „تتعلق فقط بممارستها حقها في اختيار الملابس التي ترتديها، والتعبير عن آرائها على الإنترنت، بما في ذلك دعوتها على وسائل التواصل الاجتماعي إلى وضع حدٍ لنظام ولاية الرجل في السعودية، ونشر مقاطع فيديو لنفسها وهي ترتدي „ملابس غير محتشمة“، و“الخروج إلى الأسواق دون لبس العباءة“.

— CNN (gekürzt)

Daraus zitiert, und übersetzt

سائل التواصل الاجتماعي إلى وضع حدٍ لنظام ولاية الرجل في السعودية، ونشر مقاطع فيديو لنفسها وهي ترتدي „ملابس غير محتشمة“، و“الخروج إلى الأسواق دون لبس العباءة“.

Sie (Manāhil al-ʿUtaybī, Manahil al-Utaibi, zu elf Jahren Haft verurteilt) forderte in den sozialen Medien ein Ende des männlichen Vormundschaftssystems (niẓām wilāyat ar-raǧul, Nizam Wilayat al-Radschul) in Saudi-Arabien und veröffentlichte Videoclips, in denen sie „unanständige Kleidung“ trägt und „ohne Abaya auf die Märkte geht“.

arabic.cnn.com/middle-east/article/2024/05/01/saudi-activist-manahel-alotibi-sentenced-to-11-years-in-prison

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Frauenrechtsaktivistin in Haft geschlagen

UA 014/24-1 I Mitmachen bis 18. Juni 2024 I (UA Update vom: 23.04.2024) I AI-Index: MDE 23/7977/2024

Am 14. April meldete sich Manahel al-Otaibi (مناهل العتيبي, Manahil al-Utaibi) zum ersten Mal bei ihrer Familie, seit sie im November 2023 in Haft “verschwand”. Die 29-Jährige berichtete, dass sie in Einzelhaft unter isolierten Bedingungen im al-Malaz-Gefängnis festgehalten werde. Sie sei brutal geschlagen worden, ihr Bein sei gebrochen und sie habe keinen Zugang zu medizinischer Versorgung.

Manahel al-Otaibi ist angeklagt, weil sie gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität verstoßen haben soll. Sie hatte sich mit Twitterbeiträgen für Frauenrechte eingesetzt sowie Fotos von sich ohne Abaya (ein traditionelles, locker sitzendes langärmeliges Gewand) auf Snapchat veröffentlicht. Ihr Fall wurde an das Sonderstrafgericht verwiesen, das für seine grob unfairen Gerichtsverfahren und harten Strafen, darunter auch die Todesstrafe, berüchtigt ist.

— Amnesty International

amnesty.ch/de/mitmachen/briefe-schreiben/urgent-actions/liste/2024/ua-014-24-saudi-arabien#

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Manahel al-Otaibi beaten in detention

On 14 April 2024, five months after Saudi authorities forcibly disappeared 29-year-old Manahel al-Otaibi (مناهل العتيبي, Manahil al-Utaibi), she contacted her family for the first time and told them she was being held in solitary confinement in al-Malaz Prison with a broken leg after being brutally beaten in detention, and without access to medical care. Manahel al-Otaibi was arrested on 16 November 2022 and charged with violating the Anti-Cyber Crime Law due to her tweets in support of women’s rights as well as posting photos of herself at the mall without an abaya (a traditional loose-fitting long-sleeved robe) on Snapchat. Her case has been referred to the Specialized Criminal Court (SCC), which is notorious for carrying out grossly unfair trials and handing out harsh sentences, including the death penalty, for individuals peacefully expressing themselves online.

Manahel al-Otaibi’s case was first heard by the Criminal Court in Riyadh. On 23 January 2023, the Criminal Court ruled that it had no jurisdiction to try this case and referred the case to the Specialized Criminal Court (SCC) in the capital, Riyadh. The SCC has routinely used vague provisions under the anti-cybercrime and counter-terror laws equating peaceful expression with «terrorism». Amnesty International has documented how every stage of the SCC judicial process is tainted by human rights violations.

Since 2018, Saudi authorities have arbitrarily detained Saudi women’s rights activists who campaigned for the end of the male guardianship system and the right to drive in Saudi Arabia. Women’s rights activists reported facing sexual harassment, torture and other forms of ill-treatment during interrogation. Those released are under travel bans and face restrictions on their freedom of expression.

Both of Manahel al-Otaibi’s sisters have also faced charges related to their campaigning for women’s rights. In the same case against Manahel al-Otaibi submitted by the public prosecution to the Riyadh Criminal Court, the Public Prosecutor accused her sister Fawzia of leading «a propaganda campaign to incite Saudi girls to denounce religious principles and rebel against customs and traditions in the Saudi culture» and using a hashtag «which promotes liberation and the fall of male guardianship». The court document, reviewed by Amnesty International, states that a separate order would be issued for Fawzia’s arrest. Their other sister Mariam, a prominent campaigner against male guardianship in the Kingdom, has previously been charged and detained for her women’s rights activism, and is currently under travel ban.

In a similar case to Manahel al-Otaibi’s, on 25 January 2023, the Specialized Criminal Court (SCC) resentenced Salma al- Shehab, a Leeds University PhD student and mother of two, to 27 years in prison, followed by a 27-year travel ban upon appeal. The SCC convicted Salma al-Shehab of terrorism-related offences after a grossly unfair trial for publishing tweets in support of women’s rights.

As of mid-2021, nearly all human rights defenders, women’s rights activists, independent journalists, writers and activists in the country had been arbitrarily detained, put through prolonged and unfair trials – most often by the SCC – or released but under conditions that include travel bans and other arbitrary restrictions to their fundamental rights, such as to conduct peaceful activism.

As of January 2024, Amnesty International has documented the cases of 69 individuals who had been prosecuted solely for exercising their rights to freedom of expression, association and peaceful assembly, including human rights defenders, peaceful political activists, journalists, poets and clerics. Of those, 32 were prosecuted for peacefully expressing their opinions on social media. Amnesty International is aware that the real number of such prosecutions is likely much higher.

Amnesty International . Schweizer Sektion

amnesty.ch/de/mitmachen/briefe-schreiben/urgent-actions/liste/2024/ua-014-24-saudi-arabien

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(Verurteilung vor Terrorismus-Gericht wegen ihrer unislamischen Kleidungswahl und wegen ihres Kampfes gegen das Frauen erniedrigende islamische System männlicher Vormundschaft, vgl. Wali, elf Jahre Haft für saudi-arabische Aktivistin.)

Wie leider zu erwarten ohne den Islam zu kritisieren, via dpa, zu lesen bei t-online am heutigen 02.05.2024.

Amnesty International ruft Saudi-Arabien auf, Manahil al-Utaibi (Manahel al-Oteibi) unverzüglich und ohne Bedingungen freizulassen.

Saudi-Arabien will sich weltoffen zeigen. Zugleich werden Kritiker mit Haftstrafen zum Schweigen gebracht. Jetzt werden Details im Fall einer Fitness-Trainerin bekannt. In Saudi-Arabien ist eine Aktivistin laut Menschenrechtlern wegen der Auswahl ihrer Kleidung und der Unterstützung von Frauenrechten zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Manahil al-Utaibi sei bereits im Januar – und damit mehr als ein Jahr nach ihrer Festnahme – von einem Spezialgericht für Terrorismus verurteilt worden, teilte die Organisation Amnesty International mit.Die Vorwürfe gegen die 29-jährige Fitness-Trainerin bezogen sich demnach auf ihre Kleidung sowie ihre Aufrufe in sozialen Netzwerken, das System männlicher Vormundschaft (ولي, walī, ohne Zusimmung des Wali kann eine Frau beispielsweise nicht heiraten, Anmerkung) im Königreich zu beenden.

Sie hatte auch Videos von sich ohne das im Land traditionelle (Nein, das islamische, das schariakonforme, das den Kriterien des Hidschab entsprechende) Abaja-Überkleid veröffentlicht.

Saudi-Arabiens Regierung hatte die Festnahme im Dezember nach einer Anfrage zu dem Fall durch einen UN-Sonderberichterstatter bestätigt. Al-Utaibi sei wegen „Terrorverbrechen“ verurteilt worden, hieß es darin. Die Gesetze des Landes würden das Recht auf freie Meinungsäußerung schützen, es sei denn, Handlungen könnten die „Grenzen der öffentlichen Ordnung oder die gesellschaftlichen Normen verletzen oder überschreiten“.

Stark eingeschränkte Frauenrechte

Amnesty International und die Menschenrechtsorganisation ALQST riefen das Königreich auf, Al-Utaibi unverzüglich und ohne Bedingungen freizulassen. Nach ihrer Festnahme im November 2022 sei sie in Haft körperlich und psychisch missbraucht worden. Zudem sei sie mehrere Monate an einem unbekannten Ort festgehalten worden.

Frauenrechte sind in Saudi-Arabien trotz einiger Reformen immer noch stark eingeschränkt. Für wichtige Entscheidungen des Lebens benötigen Frauen weiterhin die Zustimmung eines männlichen Verwandten (des Wali). In rechtlichen Fragen etwa zu Eheschließung, Scheidung, dem Sorgerecht für Kinder und Erbschaft sind Männer in der Regel (nämlich gemäß Koran und Sunna, anders gesagt schariagemäß, Anm.) weiterhin deutlich besser gestellt als Frauen. (Dieser frauenentwürdigende und frauenentrechtende Zustand nennt sich Islam.)

t-online.de/nachrichten/ausland/id_100397658/saudi-arabien-aktivistin-zu-elf-jahren-haft-wegen-kleidungswahl-verurteilt.html

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Der Wali mudschbir

Der Wali mudschbir (ولي مجبر, walī muǧbir, von walī „Vormund“ und aǧbara „zwingen“), türkisch: mücbir veli ist nach dem islamischen Recht der Vater oder Großvater, der die jungfräuliche Braut als Heiratsvormund (wali) gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Ehe mit einem beliebigen ehefähigen Muslim bestimmen kann.

Jungfräulich bedeutet in der Praxis, dass die Frau zu ihrer ersten Ehe gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen werden kann, jedoch nicht zu weiteren Ehen. Der gewöhnliche Heiratsvormund kann zwar auch Schweigen, Lachen oder Weinen als Zustimmung zur Heirat werten, aber gegen den ausgesprochenen Willen der Braut darf er sie nicht verheiraten.

Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach hanafitischer, malikitischer, schafiitischer und hanbalitischer Lehre die Ehe als wali mudschbir auch gegen den ausgesprochenen Willen einer jungfräulichen Braut schließen.

Nach hanafitischem Recht kann jeder Heiratsvormund eine minderjährige Braut zur ersten Ehe zwingen, die Braut hat jedoch das Recht, sich bei Erreichen ihrer Volljährigkeit wieder scheiden zu lassen.

Im Iran war die Gesetzeslage von 1958 bis 1998 so, dass das Verheiraten einer Braut ohne ihre Einwilligung als Sklaverei angesehen wurde und strafbar war. Seit 1998 ist ein solches Tun im Iran wieder legal. Dies entspricht den dschaferitischen Lehren der mehrheitlichen Zwölfer-Schia im Iran sowie den Lehren der sunnitischen Minderheiten, die meist der hanafitischen oder schafiitischen Rechtsschule folgen.

In Malaysia ist die Zwangsverheiratung durch einen Wali mudschbir in mehreren Bundesstaaten legal, etwa im Staat Kelantan.

Nach einem Rechtsgutachten (Fatwa) des stellvertretenden Justizministers Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich (für den die Braut zehn oder zwölf Jahre alt sein kann, Anm.) im Jahre 2005 ist die Zwangsehe nach Saudischem Recht für verboten und unter Strafe erklärt worden. Es wurde jedoch keine konkrete Strafe festgelegt.

de.wikipedia.org/wiki/Walī_mudschbir

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Islamische Ehe

Die islamische Ehe (نكاح, nikāḥ, Nikah) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe und gilt nach islamischer Systematik als privatrechtlicher Vertrag.

Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (Wali) für die Frau notwendig. Außerdem wird ein Ehevertrag abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss ist die Anwesenheit zweier männlicher Zeugen vorgeschrieben. Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach hanafitischer, malikitischer, schafiitischer und hanbalitischer Lehre die Ehe als Wali mudschbir auch gegen den ausgesprochenen Willen einer jungfräulichen Braut schließen. Nach hanafitischer Lehre, nach der alle Blutsverwandten das Recht haben, eine minderjährige Braut in die erste Ehe zu zwingen, kann die Braut bei Erreichung der Volljährigkeit die Auflösung der Ehe durch einen Qadi (Qāḍī) verlangen, wenn der Heiratsvormund nicht der Vater oder der Großvater väterlicherseits war.

de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

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ولايـة الـرجـل الأسـريـة و الـعـامـة في الإسـلام
Wilāyat al-rajul al-usarīyah wa-al-‘āmmah fī al-Islām

Abd al-Fattah Kabbarah (عبد الفتاح كبارة) (Beirut 2009)

arabicbookshop.net/wilayat-al-rajul-al-usariyah-wa-al-ammah-fi-al-islam/190-328

wrraqoon.com/ولاية-الرجل-الأسرية-والعامة-في-الإسلام-دار-النهضة-العربية-للطباعة-والنشر-والتوزيع-عبد-الفتاح-ظافر-كبارة

Abd Alfatah Kabbara · noor-book.com/en/u/عبد-الفتاح-كباره/books

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Wali (Islamic legal guardian)

Walī (ولي, plural ʾawliyāʾ أولياء) is an Arabic word primarily meaning primarily „ally“, from whnce other related meanings with Islamic cultural tones derive, such as „ally of God“ or „holy man/saint“, etc. „Wali“ can also mean a „legal guardian“, or ruler; someone who has „Wilayah“ (authority or guardianship) over somebody else, and in fiqh (Islamic jurisprudence) is often „an authorized agent of the bride in concluding a marriage contract (Islamic Law)“.

Traditionally, girls and women in Saudi Arabia, have been forbidden by law from travelling, obtaining a passport, conducting official business, obtaining employment, concluding a marriage contract, or undergoing certain medical procedures without permission from their guardian, who must be an adult Muslim male. However in 2019 these guardian restrictions on adult women in Saudi Arabia were lifted from traveling, undergoing certain medical procedures, obtaining passports, employment.

en.wikipedia.org/wiki/Wali_(Islamic_legal_guardian)

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Marriage in Islam

Islamic marriages require acceptance (قُبُوْل, qubūl), of the groom, the bride and the consent of the custodian (walī) of the bride. The wali of the bride is normally a male relative of the bride, preferably her father. The wali can only be a free Muslim, unless the bride is of the Christian or Jewish faith; in such cases the bride should be given away by someone from her religious background. The bride is normally present at the signing of the marriage contract.

The walī mujbir (وَلِي مُجْبِر) is a technical term of Islamic law which denotes the guardian of a bride. In traditional Islam, the literal definition of walī, which means „custodian“ or „protector“, is used. In this context, it is meant that the silence of the bride is considered consent. In most schools of Islamic law, only the father or the paternal grandfather of the bride can be walī mujbir.

If the conditions are met and a mahr and contract are agreed upon, an Islamic marriage ceremony, or wedding, can take place. The marital contract – ʿaqd al-qirān (عقد القران), nikāḥ nāma – is also often signed by the bride. The consent of the bride is mandatory. The Islamic marriage is then declared publicly, in iʿlān (إِعْلَان), by a responsible person after delivering a sermon to counsel and guide the couple. It is not required, though customary, that the person marrying the couple should be religiously well-founded in knowledge.

en.wikipedia.org/wiki/Marriage_in_Islam

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عقد القران
ʿaqd al-qirān
nikāḥ nāma
Islamic marriage contract, Nikah nama

en.wikipedia.org/wiki/Islamic_marriage_contract

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613 · Ayatollah Qaemmaqami

10. Dezember 2023

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قائم‌مقامی

ʾim-Maqāmī

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Der schiitische Islamgelehrte Seyyed Abbas Hosseini Qaemmaqami (Ghaemmaghami), gemäß Überlieferung in 34. Generation Nachfahre von Zayn al-Abidin, dem Sohn von Husayn ibn Ali und damit vom Urenkel Mohammeds, hatte Religionslehre an der theologischen Hochschule in Teheran studiert. An den Hochschulen von Teheran und Qom (Ghom) ließ er sich in islamischem Recht, Philosophie und Mystik ausbilden und erlangte die Befähigung zur selbstständigen Rechtsfindung, wurde Mudschtahid. An der theologischen Hochschule in Teheran dozierte Qaemmaqami mehrere Jahre in islamischem Recht und Philosophie, außerdem an mehreren Universitäten Teherans über die Grundlagen der Mystik und Philosophie, über politisches Denken und vergleichende scholastische Theologie. Von 2004 bis 2008 arbeitete Ayatollah Qaemmaqami als Imam und Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH). Qaemmaqami ist der Vorsitzende der Islamic European Union of Shia Scholars and Theologians (IEUS), der Islamisch-europäischen Union der Schia-Gelehrten und -Theologen.

Als Mohammed-Karikaturen wurde eine 2005 in der dänischen Tageszeitung Jyllands-Posten unter dem Namen Das Gesicht Mohammeds (dänisch: Muhammeds ansigt) erschienene Serie von zwölf Karikaturen bekannt, die den islamischen Propheten und Religionsstifter Mohammed zum Thema haben. Im Rahmen dieses Karikaturenstreits verurteilte Qaemmaqami die gewalttätigen muslimischen Proteste. Vorsichtshalber verzichtete er selbst allerdings darauf, spöttisch eine Karikatur oder auch lediglich andächtig ein Bild Mohammeds zu zeichnen.

In einer Fatwa nach den islamisch motivierten Anschlägen in London am 7. Juli 2005, im Englischen nennt man den Angriff 7/7, seven-seven, erklärte der Ayatollah die Unvereinbarkeit von Terror und Islam, anders gesagt er belog die Öffentlichkeit und hätte, falls ihm Gewaltlosigkeit am Herzen liegen würde, Ayatollah Chomeini als Terroristen bezeichnen müssen und das Gesetz und Verhalten, der eigenen Bevölkerung gegenüber, der 1979 errichteten Islamischen Republik Iran als terroristisch.

Vor dreizehn Jahren, am 17.12.2010 veröffentlichte Ghaemmaghami in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine Stellungnahme mit dem Titel: Erlaubt der Koran die Steinigung von Ehebrechern? Darin stellt der schiitische Gelehrte fest, dass es im Koran keine Bestätigung dieser Strafmethode gäbe. Die islamisch korrekte Strafe für Unzucht sei mit einhundert Peitschenhieben angesetzt, könne jedoch – nach koranischer Sicht sprich aus Allahs Perspektive – auf die Hälfte reduziert werden. Analog dazu stellt Qaemmaqami die rhetorische Frage, was die „Hälfte einer Steinigung“ sei und kommt zu dem Schluss, „dass die Steinigung aus koranischer Sicht nicht akzeptabel sein kann.“

Leider hat kein FAZ-Redakteur dem Ayatollah gesagt, dass in der freiheitlichen Demokratie nicht 100 und auch nicht 50 Peitschenhiebe machbar sind, auch nicht im Namen der Integration oder im Namen des Dialoges mit dem Islam oder in Bewunderung  für das geheimnisvolle Morgenland (… wo bitte geht es hier nach Morgenland? Jeder blicke aus seinem Fenster zwischen 05:00 und 09:00, wo auch immer auf der Welt er sich gerade befindet, klarer Fall von Morgenland).

Betrachtungen zu S. A. Hosseini Ghaemmaghami: Europäischer Islam oder Islam in Europa? Erfahrungen und Ansichten eines Ayatollahs in Europa.

Zum 75. Menschenrechtstag, 10. Dezember 2023, von Jacques Auvergne.

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(16) „Die vorherrschende Meinung im Westen …“

Moment, Moment, so geht das gar nicht, mit einem Spalten des Weltalls in den Westen und den Osten fangen wir erst gar nicht an. Unsere heute vor 75 Jahren bekundeten allgemeinen Menschenrechte sind eben gerade nicht westlich sprich anti-östlich, auf ewig unorientalisch, sondern zeitlos und überall gültig, universell. Als Islamgelehrter und wie beiläufig von Ost und West zu reden, zielt darauf, den Globus aufzuteilen in Sauberland und Schmutzbereich, in Dar al-Islam und Dar al-Harb.

Weltallspalter Ayatollah Qaemmaqami legt los:

„Die vorherrschende Meinung im Westen gründet auf dem Widerspruch und der Unvereinbarkeit zwischen der Religion und Begriffen wie Wissenschaft, Demokratie und soziale Prozesse.“

Nein Herr Qaemmaqami, den freiheitlichen Rechtsstaat kennzeichnen Rechte und Gesetze, die eben gerade nicht vorausnehmen oder auch nur vermuten möchten, ob der einzelne Mensch an ein Jenseits glaubt oder nicht, oder ob er, nach der islamischen Lehre, in der Achira, in dem noch in der Zukunft liegenden Raum des Gerichts und der Scheidung in glückselige Gottesnähe oder endlose Verdammnis, in den ewigen Garten eintreten wird oder ins ewige Feuer geworfen.

Der Feind der Vernunft und der allgemeinen Menschenrechte, insbesondere der Gleichberechtigung von Mann und Frau macht weiter:

„Wenn man … über das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Religion spricht, misst man der Wissenschaft … eine epistemologische Priorität in der intersubjektiven zwischenmenschlichen Beziehung bei, … und … gelangt man zu dem Ergebnis, dass die Religion keinen Beitrag zur Erkenntnis leisten kann und beiseite gelassen werden muss.“

„Religion und Glaube sind Realitäten, die in keinerlei Beziehung zu Wahrheit und Unwahrheit oder Recht und Unrecht stehen. Die Wahrnehmung der Realität kann richtig, aber auch falsch sein. Sie kann den Bedingungen der Rechtmäßigkeit entsprechen oder auch nicht.“

Nach dem, echt islamischen, Menschenbild von Ayatollah Qaemmaqami ist der Mensch an sich nicht fähig, sich ein umfassendes Bild von der Welt und der Aufgabe des Menschen in der Welt zu machen. Im Islam gibt es Weltvernunft nur im Sinne einer Bestätigung der Richtigkeit der Schariagesetze und ist Menschenvernunft so sehr täuschend und derart stückhaft, brüchig und schwach, dass nur die Befehle Allahs und Mohammeds und die späteren Fatawa, Einzahl Fatwa, dem Menschen zeigen und sagen, was richtig oder falsch ist und wie der Mensch sich verhalten muss.

Im Katholizismus ist und bleibt der Mensch schrecklich sündig. Im Islam ist und bleibt der genuin unmündige Mensch fern von einer starken, die Welt und das Zusammenleben der Menschen gänzlich umfassenden Vernunft, bleibt er unendlich dumm und eines Führers bedürftig.

Dass mir den gottgegebenen Islam nur ja keiner antastet, schon gar kein Vernünftiger oder Gesellschaftswissenschaftler …, ganz falsch liegt Himmelswächter Qaemmaqami nicht, ein Kult, der den Kannibalismus heiligt, braucht durch den Ethnologen oder Soziologen nicht reformiert zu werden, sondern ist durch die hoffentlich vernünftige Mehrheit als überwindenswert und kriminell zu empfinden und juristisch als Straftat zu bewerten.

Was Recht ist, bestimme der Souverän, das ist Allah:

(17) „Weder die Wissenschaft noch irgendeine der Sozialwissenschaften kann und darf zur Rechtmäßigkeit der Religionen den kleinsten Beitrag leisten. … Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass die Frage der Rechtmäßigkeit keineswegs mit gesellschaftlichen Themen und Problemen in Beziehung steht. Damit kann gesagt werden, dass die Sozialwissenschaften nicht berechtigt sind, Realitäten nach dem Kriterium der Rechtmäßigkeit zu sortieren und zu beurteilen.“

Qaemmaqami lässt aus, dass aus islamischer Sicht noch nicht einmal, beispielsweise deutsche, unislamisch arbeitende Juristen berechtigt sind, Recht und Unrecht zu klassifizieren oder gar in ein letztgültiges Urteil zu fassen („Realitäten nach dem Kriterium der Rechtmäßigkeit zu sortieren und zu beurteilen“). Nicht der wesensgemäß dumme Mensch, Gott ist Gesetzgeber.

(22) „In islamischen kanonischen Texten und Lehren wird zwischen … „Rechtmäßigkeit“ (subjektive Gewissheit) und „objektive Gegebenheit“ differenziert.“

Allerdings, und, wo vorhanden, ist das gegebene Unislamische endlich siegreich zu beseitigen. Denn der Schein kann trügen:

„So kann es vorkommen, dass ein Individuum oder eine Gesellschaft nach Außen hin die Rechtmäßigkeit der islamischen Lehre und der Scharia klar und deutlich akzeptiert hat (subjektive Gewissheit), aber dennoch genügt nach islamischer Ansicht diese Glaubensakzeptanz nicht, um die islamische Scharia als legitime Grundlage für individuelles und gesellschaftliches Handeln anzusehen. Denn es ist möglich, dass Individuum und Gesellschaft islamisch orientiert sind und die Rechtmäßigkeit des Islams akzeptiert haben, sich aber nicht entschlossen haben, diese Prinzipien auch in objektive Tatsachen umzusetzen.“

Prinzipien auch in objektive Tatsachen umzusetzen, das hat seit 34 Jahren die Regierung der Islamischen Republik Iran nicht anders gesehen, allerdings jedes Zögern sprich Islamverweigern durchaus bedauert und den Muslimen den Weg zum Ziel aufgezeigt: „Der hochedle Prophet stand an der Spitze der exekutiven und administrativen Institutionen der muslimischen Gesellschaft. Er fühlte sich verpflichtet, … um einen Staat zu begründen, … die islamischen Gesetze zu verwirklichen. … Er hackte Hände ab, peitschte aus, steinigte. Nach dem hochedlen Propheten hat der Kalif die gleichen Pflichten und die gleiche Verantwortung. … Denn die Muslime brauchten nach dem Ableben des hochedlen Propheten jemanden, der die Durchführung der Gesetze und die Etablierung der islamischen Ordnung übernehmen und so das Wohl der Menschen im Diesseits und Jenseits sichern konnte.“ (Ruhollah Chomeini (1970), Hokumat-e Eslāmī, Der Islamische Staat.)

Für die Ehefrau Stockschläge (Koran 4:34) nur bei Widerspenstigkeit, die Befürchtung reicht, der Ehebrecherin oder dem Ehebrecher 100 Peitschenhiebe oder vielleicht nur 50, doch bei islamgemäßem Lebenswandel ist derlei ja gar nicht nötig. Wenn alles glatt läuft, zeigt sich Islam als Naturreligion:

(23) „In der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) spricht man in Fällen, in denen die Distanz zwischen „Rechtmäßigkeit“ (subjektiver Gewissheit) und „objektiver Gegebenheit“ nicht mehr vorhanden ist und das bloße objektive Dasein eines Phänomens per se die Ursache für die Rechtmäßigkeit einer Sache darstellt, von einer „religionsfreien Zone“ (manṭaqat al-farāq aš-šarʿī). In diesem Fall wird die gesellschaftliche Integration des Individuums und dessen Sozialisierung möglich, und religiöse Motive tragen dazu bei, dass das Individuum Gegebenheiten wie Commonsense, Recht und gesellschaftliche Verträge sowie viele andere gesellschaftliche Tatsachen akzeptiert. Ich habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass zwischen der Integration in ihrer aktuellen Bedeutung und religiösen Motiven kein Widerspruch besteht; vielmehr ist es sogar so, dass religiöse Motive den Integrationsprozess fördern und beschleunigen können.“

Allenfalls Iblis (Iblīs) wäre ein Widerspruch zwischen Chaliq (ḫāliq), dem Schöpfer und Chalq (ḫalq), Seiner Schöpfung, und noch nicht einmal der Teufel (Iblis) ist es, da Allah König ist, die Herrschaft innehat und Iblis die Menschen im Hinblick auf Einhaltung ihres Din (dīn) auf die Probe stellen darf, ihres Glaubensgehorsams. „Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt (so dass nichts mehr daran fehlt) und meine Gnade an euch vollendet, und ich bin damit zufrieden, dass ihr den Islam als Religion habt.“ (Koran 5:3.)

Mit Din fordert der Gesetzgeber (Allah) sehr viel mehr denn nur das bescheidene Flämmchen innerer Frömmigkeit, sondern das öffentlich überprüfbare islamische Wohlverhalten. Von heute aus gesehen und im Lichte der internationalen AEMR (10.12.1948) oder des deutschen GG (23.05.1949) ist der islamische Din nicht „Religion“, sondern islamische Lebensführung, Glaubensgehorsam.

Eher unauffällig lockt Qaemmaqami die Nichtmuslime und Ex-Muslime in die Falle der Erpressung; die noch nicht islamischen Staaten sollen ihrer Sondersorte Mensch namens Muslim, im ruhigen Abseits oder doch wohl besser mittendrin, ein Leben nach der Scharia ermöglichen, andernfalls scheitere die islamfromme Abschottung, pardon die „Integration“ der Umma.

Per se sei Religion nie integrationshemmend, vielmehr sei beinahe das Gegenteil der Fall, so der Ayatollah sinngemäß, wie wir gehört haben. Je religiöser das Individuum, desto gelingender die Integration:

„Ich habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass zwischen der Integration in ihrer aktuellen Bedeutung und religiösen Motiven kein Widerspruch besteht; vielmehr ist es sogar so, dass religiöse Motive den Integrationsprozess fördern und beschleunigen können.“

Für den Buddhismus oder das Christentum mag das gelten, für den Islam gilt das nicht, der beispielsweise dazu aufruft, die Nichtmuslime und ihre Verhaltensweisen zu meiden.

Al-wala wa-l-baraa (الولاء والبراء al-walāʾ wa-l-barāʾ, wörtlich „Treue und Lossagung“) ist der islamische Grundsatz, der den Muslim zu Loyalität und Solidarität (walāʾ) nur zu wahren Muslimen auffordert, allen anderen gegenüber hat er Abscheu zu empfinden und Meidung (barāʾ) zu üben.

Ein Hadith, niedergeschrieben durch Abu Dawud, fordert: Celui qui imite un groupe de gens, alors il est considéré l’un d’eux. Whoever imitates a people is one of them. Whoever resembles a people is one of them. „Wer auch immer versucht, eine Gemeinschaft nachzuahmen, der ist einer von ihnen.“ „Wer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ (Abu Dawud, Sunan, Nr. 4031, Ahmad, Musnad, Band 2, S. 50.)

Die Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen umfasst alle Lebensbereiche, etwa die islamische weibliche Kleidung. Die korrekte Bedeckung, wie al-Albani in einem seiner insgesamt acht Kriterien zum Hidschab feststellt, darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln.

Der Hidschab, man spreche nie vom Kopftuch, wäre nur dann ein Freiheitsrecht, wenn die Frau ihn ohne Angst vor Höllenqualen oder sozialer Ächtung jederzeit ablegen dürfte.

Wie gesagt, von Kopftuch zu reden verfehlt das Thema, im Islam geht es nicht lediglich um ein Tuch auf dem Kopf. Rechtsgelehrte des Islam haben vielmehr Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. Aura, ʿawra, islamischer Schambereich) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Koran und Hadithe wurden dazu herangezogen. Nach Ansicht des erwähnten sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

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Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände

• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein

• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen

• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen

• darf nicht parfümiert sein

• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln

• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln

• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

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Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (قرارگاه ۲۱تیر), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (روز حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit.

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Weiter im Text. Qaemmaqami flunkert uns das Blaue vom Himmel herunter:

(23, 24) „Aus diesem Grunde erkennt der Islam in vielen Fällen die bloße Existenz von Realitäten, die mit kollektiver Vernunft vereinbar sind und über die allgemein Konsens herrscht, als Ausgangspunkt für Recht und Gesetzmäßigkeit an. Demokratie gehört zu jenen Grundgedanken, über die ein Konsens besteht, und dieser Konsens genügt dem Islam, um die Demokratie als gesellschaftlich-politische Form zu akzeptieren. Das wichtigste identitätsstiftende Element der Demokratie ist der Wille und die Zustimmung des Volkes. Auch in dieser Hinsicht besteht zwischen Islam und Demokratie kein Widerspruch. Eine umfassende Analyse des Koran (al-Qur’ān) zeigt, dass kein Zweifel darüber besteht, dass im Islam der Freie und souveräne Mensch der Adressat der religiösen Botschaft ist. Wenn wir diese Attribute, d. h. Freiheit und Souveränität, verneinen, wird der Mensch sein wahres Menschsein verlieren. Wenn sich die Religion an den Menschen richtet, ihn an seine natürliche Veranlagung und menschliche Identität erinnert, dann kann das Ziel der Religion nur erreicht werden, wenn wir die Freiheit und Souveränität des Menschen voraussetzen.“

Genug der Lügen des Ayatollahs, wenigstens für diesen Augenblick.

Wo jedes schuldhafte Verweigern des Schariagehorsams den religiös reifen Muslim, s. Taklif, تكليف taklīf, die „Belastung, Auferlegung, Verpflichtung“ zum öffentlich überprüfbaren Tragen der Bürde der zu erfüllenden islamischen Gesetzlichkeit, und in diesem Sinne erwachsen jedenfalls schariapflichtig ist ein Junge ab 12 oder 15 und ein Mädchen ab neun Jahren (Mondjahren, also achteinhalb), im Jenseits, in der Achira, (الآخرة al-āḫira) mit größter Wahrscheinlichkeit in die ewige Verdammnis führt und wo im Diesseits (الدنيا ad-dunyā) Familie, Nachbarschaft und Staat nach Kräften von allem Unislamischen befreit werden müssen, umgebaut werden müssen zu einem erneuerten Islamischen Staat von Medina, 622 bis 632 der gewöhnlichen Zeitrechnung, lässt sich nicht von Vernunft oder Freiheit reden, sondern von Denkverboten und von einem Angriff auf die Freiheit, von Fundamentalismus und Totalitarismus.

Das islamische Lebensziel ist das gelingende Näherkommen zu Allah, das Annähern an Allah (التقرّب at-taqarrub, „seeking proximity“, seeking closeness to God). Wer, im Anschluss an das endgültige Gerichtsurteil, dieses Ziel verfehlt, wer im Jenseits nicht in ewiger Gottesnähe weilen wird, gehört zu den auf ewig grausam gequälten Verlierern. Mit dem Hinweis auf das allgemein menschlich Wesensgemäße und das gelingende Leben („ihn an seine natürliche Veranlagung und menschliche Identität erinnert, dann kann das Ziel der Religion nur erreicht werden, …“) spielt Qaemmaqami auf die Doktrin von der Fitra (فطرة fiṭra) an, von der islamischen „Geschaffenheit“. Gemäß diesem Verständnis von Geschöpflichkeit ist jeder Mensch Muslim, wie verschiedene Hadithe betonen.

I created my servants Hunafa (i.e., monotheists), then the Shayatin misled them from their religion. Ich schuf meine Diener als Hanifen (Monotheisten von Geburt), dann aber verführte sie Satan dazu, von ihrer (angeborenen) Religion abzuweichen.)

No child is born except in a state of Fitra, then his parents make him a Jew or a Christian or a Zoroastrian. Kein Kind wird außerhalb seines Zustandes der Fitra geboren, außerhalb der Weise seines Erschaffenseins durch Allah, und erst anschließend machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.

(26) „Nach dieser Ansicht kann es also zwischen Religion und Demokratie nie zu einem Konflikt kommen, denn diese werden auf einer gemeinsamen Ebene nie miteinander in Berührung kommen und konkurrieren somit auch nicht miteinander.“

In aller Stille, ohne zwecklose Streiterei alles Unislamische, die Demokratie und so weiter, als batil (باطل baṭil, vgl. b. Erbakan batıl düzen, „nichtige Ordnung“), als nichtig zu bewerten und strebsam auf das eigene Ziel hinzuarbeiten, die Errichtung der Herrschaft Allahs, ist vielleicht auch eine Weise, den Dschihad erfolgreich zu führen. Es muss ja nicht heute oder morgen sein. Kommt Zeit, kommt Kalifat.

(30) „Der Islam will nicht polarisieren, sondern die demokratischen Spielregeln akzeptierend den Integrationswillen der Muslime stärken.“

„Kein Muslim ist befugt, seine innere islamische Überzeugung auf gesellschaftlicher Ebene zu realisieren, wenn dieser Vorgang von der Mehrheit abgelehnt wird. Mit anderen Worten kann die Scharia nicht mit Zwang und gegen die freie Entscheidung der Mehrheit realisiert werden.“

Auf Zeit spielen und zur wahren Religion einladen, der Sieg muss ja nicht heute oder morgen sein. Kommt Zeit, kommt Kalifat.

Jacques Auvergne

( Text in Arbeit )

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609 · “Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023”

30. September 2023

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حاكمية الله

Ḥākimiyyatu Llāh

that Allah is sovereign on earth

Allahs Herrschaft und Gesetzgebung

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“Nicht der Muslim, der Islam ist das Problem.”

Jacques Auvergne

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“Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) hat heute nach rund dreijähriger Tätigkeit seinen Abschlussbericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023“ vorgestellt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übergeben. Der Bericht zeigt ein gesellschaftliches Lagebild zur Muslimfeindlichkeit auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien, der polizeilichen Kriminalstatistik und der Dokumentation von muslimfeindlichen Fällen durch Antidiskriminierungsstellen, Beratungsstellen und NGOs. Demnach sei antimuslimischer Rassismus in weiten Teilen der Gesellschaft verbreitet und alltägliche Realität. Dem Bericht schließen sich konkrete Handlungsempfehlungen an, die sich an alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen richten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Muslimisches Leben gehört selbstverständlich zu Deutschland. Wir wollen, dass alle Menschen in unserer vielfältigen Gesellschaft die gleichen Chancen und Rechte haben. Umso bitterer sind die Befunde dieses ersten umfassenden Berichts zur Muslimfeindlichkeit in Deutschland: Viele der 5,5 Millionen Musliminnen und Muslime in Deutschland erleben Ausgrenzung und Diskriminierung im Alltag – bis hin zu Hass und Gewalt. Es ist sehr wichtig, dies sichtbar zu machen und ein Bewusstsein für noch immer weit verbreitete Ressentiments zu schaffen.

Deshalb danke ich dem Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit sehr herzlich für seine wichtige Arbeit. Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen beschäftigen und alles tun, um Diskriminierungen abzubauen und Musliminnen und Muslime besser vor Ausgrenzung zu schützen. Das ist eine Aufgabe der Politik. Wir müssen insbesondere Bildung und Prävention weiter stärken. Zugleich ist es eine Aufgabe für uns als gesamte Gesellschaft, für ein gutes und respektvolles Miteinander zu sorgen.“

Der Unabhängige Expertenkreis definiert Muslimfeindlichkeit als „die Zuschreibung pauschaler, weitestgehend unveränderbarer, rückständiger und bedrohlicher Eigenschaften gegenüber Musliminnen und Muslimen und als muslimisch wahrgenommenen Menschen. Dadurch wird bewusst oder unbewusst eine ‚Fremdheit‘ oder sogar Feindlichkeit konstruiert. Dies führt zu vielschichtigen gesellschaftlichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozessen, die sich diskursiv, individuell, institutionell oder strukturell vollziehen und bis hin zu Gewaltanwendung reichen können.“ 

Um die Anstrengungen im Kampf gegen Muslimfeindlichkeit zu intensivieren, insbesondere aber auch in Reaktion auf rassistisch motivierte Anschläge wie in Hanau am 19. Februar 2020 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat im September 2020 den Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit einberufen. 

Die Arbeit des UEM wurde aus Mitteln der Deutschen Islam Konferenz finanziert, die sich bereits seit 2012 mit dem Phänomen befasst. 

Der UEM erhielt den Auftrag, aktuelle und sich wandelnde Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und als Ergebnis einen Bericht vorzulegen sowie Empfehlungen für den Kampf gegen antimuslimischen Hass und Ausgrenzung zu erarbeiten. Der UEM war in seiner Arbeit, der inhaltlichen Schwerpunktsetzung sowie hinsichtlich seines Abschlussberichts unabhängig. Es handelt sich daher nicht um einen Bericht der Bundesregierung. 

Die weitere Befassung mit dem Abschlussbericht des UEM soll im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz vorgenommen werden. Hierzu ist auch eine Fachkonferenz im Herbst dieses Jahres geplant.”

(29.06.2023. Unabhängiger Expertenkreis stellt Bericht zur Muslimfeindlichkeit in Deutschland vor. Pressemitteilung. Bundesministerium des Innern und für Heimat · BMI)

bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/06/uem-abschlussbericht.html

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Der Abschlussbericht

bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/BMI23006-muslimfeindlichkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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Über den Islam nur Gutes? Blättern wir im Abschlussbericht:

“Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023”

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“Dabei kommt es zu Überschneidungen von verschiedenen Vorbehalten und Abwertungen, weil Musliminnen zum einen als besonders ‚fremde‘ Zuwanderinnen wahrgenommen werden und zum anderen als Angehörige einer angeblich ‚rückständigen‘ Religion. (…)

Im Zusammenhang mit migrationspolitischen Themen wird Muslimen eine mangelnde Integrationsfähigkeit unterstellt sowie die Neigung, sich angeblich bewusst abzugrenzen und Kontakte zu Andersgläubigen zu meiden. Im Zusammenhang mit religionsbezogenen Themen wird der Islam pauschal mit Gewalt, Extremismus und Rückständigkeit verknüpft und dementsprechend Muslimen eine Affinität zu Gewalt, Extremismus und patriarchalen Wertvorstellungen unterstellt. Insofern sind Muslime (und als solche wahrgenommene Personen) in doppelter Hinsicht von Stigmatisierung betroffen. Besonders problematisch ist die Gleichsetzung von muslimischer Frömmigkeit mit Fundamentalismus, die mit massiver Ablehnung religiöser Ausdrucksweisen von Muslimen einhergeht und sogar mit der Bereitschaft, Grundrechtseinschränkungen im Bereich der Religionsfreiheit für Muslime zu befürworten und ihnen das Recht auf gleiche Teilhabe abzuerkennen.” (Seite 8.)

Islam und Gewalt braucht man nicht erst nachträglich zu verknüpfen, der Hass und die Gewaltaufrufe gegen Nichtmuslime, Ex-Muslime und widerspenstige muslimische Frauen stammen unmittelbar aus Allahs Rede (Koran), aus Hadith und Sira (Prophetenbiographie).

Das deutsche Grundgesetz richtet sich zuerst an den Einzelnen und schützt diesen vor Übergriffen anderer oder des Staates, ein Kategorisieren oder Sortieren der Bürger beispielsweise in Nichtmuslime und Muslime sieht das GG nicht vor, lehnt es sogar ab.

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„… the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ (Muslims As Co-Citizens of the West. Murad Wilfried Hofmann, 2009.)

zeriislam.com/artikulli.php?id=932

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„Seen from this perspective, the new British Muslim citizenship is enriching for the whole society. Muslims should live it and introduce it in this manner to their fellow citizens.“ (Islam allows us to integrate into Britain’s shared national culture. Tariq Ramadan, 2005.)

theguardian.com/uk/2005/jan/21/islamandbritain.comment14

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“Viel schlechte Presse für den Islam und Muslime”

“Eine repräsentative Studie des UEM hat gezeigt, dass der Islam und Muslime in den großen deutschen Medien – Presse wie auch Fernsehen, lokal wie auch national ausgerichtet – nach wie vor insbesondere in negativen Themenkontexten in Erscheinung treten.” (Seite 11.)

Der altbekannte, unredliche Trick, Islam und Muslime zu sagen, Islam und Muslime wie beiläufig zu einem unlösbaren Ganzen zu verschmelzen, soll einerseits jeden Islamkritiker in die Nähe eines Muslimhassers rücken, eines Menschen, der den Muslimen den Zugang zu den allgemeinen Menschenrechte (AEMR, 10. Dezember 1948) verweigern will. In der Presse tatsachennah über den Islam zu berichten würde bedeuten, die Menschenfeindlichkeit und insbesondere Frauenfeindlichkeit in Koran und Sunna und im islamischen Recht anzusprechen. In einem Atemzug Islam und Muslime zu sagen, trägt zusätzlich leider dazu bei, die eben gerade nicht als Sonderbürger, als Spezies, als Sorte Mensch misszuverstehenden Muslime in den Kerker des Schariagehorsams einzusperren.

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“Der deutsche Staat hat mit der Einrichtung der Deutschen Islam Konferenz 2006 zwar einen wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung des Islams und der Muslime unternommen.” (Seite 12.)

Anerkennung des Islams würde bedeuten Pflicht zum Hidschab, halbes Erbe für die Tochter im Vergleich zum Sohn, Erlaubnis von Polygynie, Kinderheirat und Kinderehe, Anspruch auf Errichtung einer islamischen Gerichtsbarkeit.

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“Zudem schlagen sich in manchen Bereichen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit religiös konnotierter Kleidung (Kopftuch), Vorverständnisse nieder, die zu sachlich nicht hinreichend begründbaren Einschränkungen der Teilhabe an öffentlichen Ämtern führen. Ferner besteht in weiten Teilen der Bevölkerung ein erkennbarer Bedarf an Information über die Bedeutung der Religionsfreiheit als Grundrecht auch für Minderheiten. Die öffentliche Debatte über die religiös begründete Beschneidung von Jungen wies teilweise deutliche Zeichen von Muslimfeindlichkeit wie auch Antisemitismus auf.” (Seite 13.)

Im Islam gibt es kein Kopftuch, sondern den Hidschab, ab dem Alter von achteinhalb Jahren, neun Mondjahren hat die Muslima ihren gesamten Körper mindestens bis auf Hände und Gesicht mit blickdichtem, jede Körpersilhouette verbergenden Tuch abzudecken. Ein Lehrerinnenkopftuch ist nachteilig für die Entwicklung der Mädchen und Jungen, ein Richterinnenkopftuch kann vermuten lassen, dass der Trägerin eine Treue zur Verfassung und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht so wichtig ist.

Eine öffentliche Debatte über die religiös begründete Beschneidung von Jungen hat es 2012 nicht gegeben und wird bis heute nicht gewagt. Eine Debatte, die endlich ehrlich von male genital mutilation (MGM), männlicher Genitalverstümmelung reden müsste und welche ebenfalls die durchaus auch islamische weibliche Genitalverstümmelung unzweideutig anspricht, anprangert und zurückweist. Ob es ein Mädchen ist oder ein Junge, jedes Kind hat das Recht auf einen unversehrten Körper.

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“Obwohl diverse, innovative Projekte existieren, die insbesondere die Gemeinsamkeiten und Wechselbeziehungen zwischen Islam und ‚westlicher‘ Welt hervorheben, scheint es im Museumsbereich noch viel Raum für positive – und v. a. strukturell nachhaltige – Entwicklungen zu geben.” (Seite 15.)

Wie versehentlich wird die Welt halbiert in Islamwelt und Nichtislamwelt, eine Spaltung beinahe wie zwischen Dar al-Islam und Dar al-Harb. Zur Entrechtung und Entwürdigung des Nichtmuslims und der muslimischen Frau in Scharia und Fiqh wird geschwiegen.

Die mühsam erkämpften Standards kultureller Moderne wie Freiheit der Wissenschaft von religiösen Denkverboten und Redeverboten, wie Gleichberechtigung von Mann und Frau oder wie Recht auf Austritt aus einer Religion verdampfen im Gerede über morgenländisch-abendländische Kulturexporte bzw. Kulturimporte, im Geplapper von Islam und westlicher Welt.

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“Der UEM empfiehlt der Kultusministerkonferenz eine fächerübergreifende Überarbeitung der Lehrpläne und Schulbücher, um darin enthaltene muslimfeindliche Inhalte zu streichen und eine kritische Auseinandersetzung mit muslimfeindlichen Positionen und Narrativen zu gewährleisten. Dafür sollten im Rahmen der Bund Länder Kommission entsprechende Richtlinien erarbeitet werden, die auf Länderebene Verbindlichkeit bei der Auseinandersetzung mit Muslimfeindlichkeit im schulischen Kontext schaffen.” (Seite 17.)

Man verhindere, dass Deutschlands Schulbücher auf Kosten der universellen Menschenrechte schariakonform zensiert werden.

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“Für den Museumsbereich empfiehlt der UEM ebenfalls gezielte Öffnungsprozesse hinsichtlich der Darstellung des Islams und muslimischen Lebens, um verbreitete Stereotype in islambezogenen Kunst- und Kulturausstellungen zu vermeiden.” (Seite 18.)

Die museumspädagogische Darstellung einer echt islamischen Auspeitschung, Köpfung oder Steinigung soll vermieden werden, damit der Islam nicht in ein schlechtes Licht gerückt wird?

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“… eine Reihe dschihadistisch motivierter Versuche, eine buchstabentreue, ahistorische Lesart des Korans und der Scharia gegenüber dem Menschenrecht auf freie Rede gewaltvoll durchzusetzen. Mit Blick auf die Berichterstattung lässt sich auch hier der Topos des Islams als gewaltbereiter und archaischer Religion wiederfinden. So titelte der FOCUS „Das hat nichts mit dem Islam zu tun – Doch! Warum Muslime ihre Religion jetzt erneuern müssen – und wie die Freiheit zu verteidigen ist“ (4/2015) und disqualifiziert damit auf pauschale Weise Differenzierungsversuche, die auf politische bzw. ideologische Motive dschihadistischer Ableger verweisen, statt den Islam als Ganzes zu beschuldigen.” (Seiten 91-92.)

Im Islam ist Volkssouveränität Krieg gegen Gott und ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber.

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“Die Haltung der demokratischen Parteien im Vergleich”

“Die Vergleichbarkeit der Positionierungen der Bundestagsparteien zu Islamthemen wird hier anhand einiger weniger Themen erreicht, zu denen die Verlautbarungen der Parteien aus den vergangenen 20 Jahren erfasst werden konnten: die Debatte um ein Kopftuchverbot für verbeamtete muslimische Lehrerinnen, die Einrichtung von Gebetsräumen für das rituelle Gebet, die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts, die Etablierung von Fakultäten für Islamische Theologie an Universitäten und der Moschee- und Minarettbau.

Im Unterschied zu diesen Themen wurde die Debatte um die Anwendung von Scharia-Normen (129) in Deutschland als nicht faktengestützte Scheindebatte initiiert. In muslimfeindlicher Weise wird dabei unterstellt, dass es ein Anliegen der muslimischen Bevölkerung sei, derartige Normen im Gegensatz zum deutschen Recht einzuführen. Tatsächlich hat die Deutsche Islam Konferenz in einem mit den muslimischen Beteiligten einvernehmlich erarbeiteten Papier (vgl. BMI 2015: 18–20, bei Dreß 2022: 17–18) zutreffend festgestellt, dass die Anwendung von Scharia-Normen nur im Rahmen des geltenden deutschen Rechts in Betracht kommt. Weitergehende, dem zuwiderlaufende Bestrebungen sind selbstverständlich abzulehnen und Gegenstand der Arbeit der Sicherheitsbehörden.” (Seite 280.)

Die nicht menschengemachte Scharia gilt überall und bis zum Tag der Auferstehung oder kurz vorher. Die Scharia ist unteilbar und regelt jeden Bereich des Lebens mit Blick auf Lohn oder Strafe im Diesseits und im Jenseits.

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“Die umfangreichste Analyse der Islampolitik des BMI stammt von Prof. Dr. Werner Schiffauer, dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden des Rats für Migration, der die vier BMI-Abteilungen Sicherheit (v. a. Verfassungsschutz), Migration, Deutsche Islam Konferenz (DIK) und die Forschungsstelle des BAMF untersucht (der UEM ist noch nicht Teil seiner Analyse). Kern seiner Expertise ist die Feststellung, dass im BMI ein Deutungskampf zwischen einer dominanten Sicherheits- und Verdachtspolitik auf der einen Seite und, seit Gründung der DIK 2006, einer eher zweitrangigen Dialogpolitik auf der anderen Seite herrscht. Konkret kritisiert er, dass in den Verfassungsschutzberichten des Bundes immer wieder ca. 30.000 Mitglieder islamistischer Organisationen auftauchen. Diese Organisationen stehen unter Beobachtung, weil sie als verfassungsfeindlich gelten, obwohl sie sich offiziell zur deutschen Verfassung bekennen (v. a. Millî Görüş, IGMG, IGD, DMG). Zwar räumt der Autor ein, dass die Organisationen sich zugleich auf die islamische Scharia beziehen, weist aber darauf hin, dass sie dennoch legal sind, …” (Seite 226.)

Weder den Schariavorbehalt in der Verfassung vieler Staaten, noch die nach Scharia und Fiqh erfolgenden, Musliminnen und Nichtmuslime diskrimierenden Fatwas, Gesetze und Urteile werden von Werner Schiffauer kritisiert.

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Afghanistan (bis 2021). The Constitution of the Islamic Republic of Afghanistan (2004). Article 1 Afghanistan shall be an Islamic Republic, … Article 2 The sacred religion of Islam is the religion of the Islamic Republic of Afghanistan. … Article 3 No law shall contravene the tenets and provisions of the holy religion of Islam in Afghanistan.

diplomatie.gouv.fr/IMG/pdf/The_Constitution_of_the_Islamic_Republic_of_Afghanistan.pdf

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Article 3 Law and Religion. In Afghanistan, no law can be contrary to the beliefs and provisions of the sacred religion of Islam.

ilo.org/dyn/natlex/docs/ELECTRONIC/66413/136339/F-1123586512/AFG66413 ENG.pdf

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Malediven.

The Constitution of Maldives (2008). 2. The Maldives is a sovereign, independent, democratic Republic based on the principles of Islam … 19. A citizen is free to engage in any conduct or activity that is not expressly prohibited by Islamic Sharia or by law.

storage.googleapis.com/presidency.gov.mv/Documents/ConstitutionOfMaldives.pdf

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Somalia. Article 2. State and Religion (1) Islam is the religion of the State. (2) No religion other than Islam can be propagated in the country. (3) No law which is not compliant with the general principles and objectives of Sharia can beenacted. (Somalia, Provisional Constitution, adopted 01.08.2012.)

web.archive.org/web/20130124010543/http://www.somaliweyn.com/pages/news/Aug_12/Somalia_Constitution_English_FOR_WEB.pdf

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Ägypten.

Egypt (2014) … We are drafting a Constitution that affirms that the principles of Islamic Sharia are the principal source of legislation, … Article (1) … Egypt is part of the Islamic world … Article (2) Islam is the religion of the State and Arabic is its official language. The principles of Islamic Sharia are the main source of legislation. Article (7) Al-Azhar is an independent Islamic scientific institution, with exclusive competence over its ownaffairs. It is the main reference for religious sciences and Islamic affairs. It is responsible forcalling to Islam, as well as, disseminating religious sciences …

ohchr.org/sites/default/files/lib-docs/HRBodies/UPR/Documents/Session20/EG/A.HRC.WG.6.20.EGY_1_Egypt_Annex_4_Constitution_E.pdf

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Religiöse Vorschriften fallen danach grundsätzlich in den Anwendungsbereich der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit (vgl. Rohe 2022a: 343–354). Ausländische Rechtsnormen können nur im Bereich internationaler Privatrechtsbeziehungen Anwendung finden; es ist das deutsche Recht selbst, das die Anwendung solcher Vorschriften bei größerer Sachnähe vorsieht, und nur sofern sie nicht im Anwendungsergebnis grundlegenden deutschen Rechtsvorstellungen (dem Ordre Public) widersprechen. Zudem können Scharia-Normen bei der privaten Rechtsgestaltung im sogenannten dispositiven Sachrecht (vor allem dem Vertragsrecht einschließlich von Eheverträgen sowie dem Erbrecht) Eingang finden, in den allgemeinen Grenzen der Gesetze und der guten Sitten (§§ 134, 138 BGB) (vgl. Rohe 2022a: 373–379). Wenn also dennoch wiederholt in der religionspolitischen Debatte ausgeführt wird, man wolle das deutsche Recht verteidigen und deshalb keine Scharia-Normen eingeführt wissen, so werden damit Forderungen zurückgewiesen, die von muslimischer Seite jenseits einzelner Extremisten gar nicht erhoben werden. Derlei undifferenziert geführte Scheindebatten sind als muslimfeindlich einzustufen, soweit sie ein Bedrohungsszenario ohne Faktengrundlage konstruieren. Es ist unbedingt erforderlich, derartige Themen nicht in populistischer Weise zu instrumentalisieren, sondern Diskussionen nur auf zutreffender Faktengrundlage zu führen.

Es wird deutlich, dass die CDU/CSU-Fraktion zu den einzelnen Themen zwischen einer islampolitisch skeptischen Haltung und einer Unterstützung der genannten Anliegen changiert: Sie nimmt eine skeptische Haltung gegenüber der Frage der Kopfbedeckung für muslimische Lehrerinnen, der Einrichtung öffentlicher Räume für das rituelle Gebet an Schulen und der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts ein. Dieser wird allerdings prinzipiell befürwortet; die Diskussion dreht sich eher um die Frage, wer zur Erteilung des Unterrichts berechtigt ist. Skepsis besteht hier vor allem in Bezug auf die Zugehörigkeit der für den Religionsunterricht berechtigten Lehrkräfte zu bestimmten islamischen Organisationen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt prinzipiell die Etablierung von Fakultäten für Islamische Theologie an Universitäten. Diese Haltung ist allerdings eher integrationspolitisch motiviert und entspringt weniger der Befürwortung einer Gleichberechtigung der Religionen.”

(129) Das Normensystem der Scharia umfasst nicht nur Öffentliches, Straf- und Zivilrecht, sondern etwa auch Speise-, Kleidungs- sowie Ritualvorschriften, welche die Ausübung der Religion regeln. Das Scharia-Recht ist kein kodifiziertes Gesetzbuch, sondern eine Sammlung von Vorschriften, Verboten, Werten und Normen sowie von den Quellen und Methoden der Normeninterpretation, die durch Rechtsgelehrte bis heute unterschiedlich interpretiert und von Land zu Land – im Bereich von Rechtsvorschriften heute als staatliches Recht – unterschiedlich angewandt werden.” (Seiten 279-280.)

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In the sharia as their Weltanschauung, Muslims have their covenant with God (…) Hence, this Islamic covenant, the sharia, is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azali) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abad) into the future.The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable. The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada.

(European View December 2007, Volume 6, Issue 1, pp 41-48. The challenge of a single Muslim authority in Europe. Mustafa Cerić.)

journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

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“Die Linke beurteilt das Kopftuchverbot und den islamischen Religionsunterricht prinzipiell skeptisch; den Religionsunterricht möchte sie allenfalls unter dem Aspekt der Gleichberechtigung der Religionen befürworten. Eine offen-optimistische Haltung vertritt sie in Bezug auf Gebetsräume, den Moscheebau und die Etablierung Islamisch-Theologischer Fakultäten.

Die Mehrheit der parteipolitischen Stellungnahmen in Debattenbeiträgen wie Parteiprogrammen sind als offen-optimistisch zu betrachten, auch wenn in der Religionspolitik weiterhin etliche offene Rechtsfragen und Leerstellen in der politischen Umsetzung bestehen, so etwa bei der Institutionalisierung des muslimischen Lebens im Rahmen der kollektiven Freiheit, z. B. bei der Einführung des Religionsunterrichts oder bei der neutralen Anwendung des Rechts im Zusammenhang mit Moscheebauten. Eine grundsätzlich bejahende Haltung zu Vielfalt und dem Wunsch nach Gleichbehandlung aller Religionen ist erkennbar und überwiegt heute.”

Eine Religion, die ihre Frauen im Diesseits rechtlich herabstuft, ihre Religionsabtrünnigen für eigentlich tötenswert erachtet und die jede andere Religion als sittlich minderwertig und verachtenswert einstuft und deren Angehörige als im Jenseits für das Höllenfeuer bestimmt, kann nicht auf Gleichbehandlung bestehen.

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Auswahl aus dem Literaturverzeichnis, hier chronologisch geordnet.

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Edward Said (1979): Orientalism. New York: Vintage.

Nancy Fraser (1994): Rethinking the Public Sphere: A Contribution to the Critique of Actually Existing Democracy. In: Craig Calhoun (Hrsg.): Habermas and the Public Sphere. Cambridge et al.: MIT Press. S. 109–142.

Heiner Bielefeldt (2003): Muslime im säkularen Rechtsstaat. Integrationschancen durch Religionsfreiheit. Bielefeld: transcript.

Sabine Schiffer (2005): Die Darstellung des Islam in der Presse. Sprache, Bilder, Suggestionen. Eine Auswahl von Techniken und Beispielen. Würzburg: Ergon.

Stefan Muckel, Reiner Tillmanns (2008): Die religionsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Islam. In: Stefan Muckel (Hrsg.): Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates. Berlin: Duncker & Humblot. S. 234–272.

Abdullahi Ahmed an-Na’im, (2009): Scharia und säkularer Staat im Nahen Osten und Europa. In: EUME Forum Transregionale Studien (Hrsg.): Carl Heinrich Becker Lecture der Fritz Thyssen Stiftung. Berlin: Wissenschaftskolleg zu Berlin. Online abrufbar: perspectivia.net/servlets/MCRFileNodeServlet/ploneimport_derivate_00011742/Carl-Heinz-Becker-Lecture_3-2009.pdf [07.02.2023].

Iman Attia (2009): Die „westliche Kultur“ und ihr Anderes. Zur Dekonstruktion von Orientalismus und antimuslimischem Rassismus. Bielefeld: transcript.

Thorsten Gerald Schneiders (Hrsg.) (2009): Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Deutsche Islam Konferenz (2010): Drei Jahre Deutsche Islam Konferenz (DIK) 2006–2009. Muslime in Deutschland – deutsche Muslime. Berlin: BMI. Online abrufbar: bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/dik/bilanz.html [03.05.2023].

Yasemin Karakaşoğlu (2010): Islam als Störfaktor in der Schule. Anmerkungen zum pädagogischen Umgang mit orthodoxen Positionen und Alltagskonflikten. In: Thorsten G. Schneiders (Hrsg.): Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 289–304.

Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung (2011) (Unter Mitarbeit von Susanne Kröhnert-Othman, Melanie Kamp, Constantin Wagner.): Keine Chance auf Zugehörigkeit? Schulbücher europäischer Länder halten Islam und modernes Europa getrennt. Ergebnisse einer Studie des Georg-Eckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung zu aktuellen Darstellungen von Islam und Muslimen in Schulbüchern europäischer Länder. Online abrufbar: repository.gei.de/handle/11428/172 [25.04.2023].

Riem Spielhaus (2011): Wer ist hier Muslim? Die Entwicklung eines islamischen Bewusstseins in Deutschland zwischen Selbstidentifikation und Fremdzuschreibung. Würzburg: Ergon Verlag.

Riem Spielhaus (2013): Vom Migranten zum Muslim und wieder zurück – Die Vermengung von Integrations- und Islamthemen in Medien, Politik und Forschung. In: Dirk Halm, Hendrik Meyer (Hrsg.): Islam und die deutsche Gesellschaft. Wiesbaden: Springer VS. S. 169–194.

Mathias Rohe, (2014): Scharia und deutsches Recht. In: Mathias Rohe, Havva Engin, Mouhanad Khorchide, Ömer Özsoy, Hansjörg Schmid (Hrsg.): Handbuch Christentum und Islam in Deutschland. 2 Bände. Freiburg i. Br.: Herder. S. 272–303.

BMI (2015): Gemeinsame Werte als Grundlage des Zusammenlebens. Standpunkte der Deutschen Islam Konferenz. Berlin. Online abrufbar: deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/broschuere-gemeinsame-werte.pdf?__blob=publicationFile&v=6 [31.03.2022].

Mathias Rohe, Mahmoud Jaraba (2015): Paralleljustiz: Eine Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Berlin. Online abrufbar: digital.zlb.de/viewer/meta-data/16053259/1/ [16.02.2023].

Mathias Rohe (2016): Islamisches Familienrecht in Deutschland im Wandel. In: Irene Schneider, Thoralf Hanstein (Hrsg.): Beiträge zum Islamischen Recht XI. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang. S. 71–88.

[ Europarat, Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) ] Venice Commission (2016): Rule of Law Checklist. Adopted by the Venice Commission at its 106th Plenary Session (Venice, 11–12 March 2016). Study No. 711/2013. Straßburg. Online abrufbar: venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2016)007-e [02.02.2023].

Mathias Rohe (2017): Gutachten für das hessische Kultusministerium zum Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen in Kooperation mit DİTİB Landesverband Hessen e. V. nach Art. 7 Abs. 3 GG. Erlangen.

Lamya Kaddor, Aylin Karabulut, Nicolle Pfaff (2018): „… man denkt immer sofort an Islamismus“ – Islamfeindlichkeit im Jugendalter. Hrsg. v. d. Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Bildungswissenschaften. Online abrufbar: stiftung-mercator.de/content/uploads/2020/12/UDE_Islamfeindlichkeit_im_Jugendalter.pdf [26.06.2022]

Nina Mühe (2019): Muslimische Religiosität als Stigma – Wie muslimische Schüler und Schülerinnen mit Stigmatisierung an den Schulen umgehen. In: Wassilis Kassis, Bülent Uçar (Hrsg.): Antimuslimischer Rassismus und Islamfeindlichkeit. Göttingen: Universitätsverlag Osnabrück. S. 197–208.

Deutscher Bundestag (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 19/26839), veröffentlicht am 19. Februar 2021. Online abrufbar: dserver.bundestag.de/btd/19/268/1926839.pdf [01.02.2023].

Norbert Müller (2021): Das Verhältnis zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften. Der Hamburger Staatsvertrag aus Praxisperspektive. AIWG-Expertise. Frankfurt a. M.: Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft. Online abrufbar: aiwg.de/wp-content/uploads/2021/08/AIWG_Expertise-Staatsvertrag_Screen.pdf [02.02.2023].

Mathias Rohe (2022a): Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart. 4. Aufl. München: C.H. Beck.

Mathias Rohe (2022b): Islamisches Familienrecht in Deutschland. Familienkonflikte und Paralleljustiz. In: Irene Schneider, Hatem Elliesie, Silvia Tellenbach (Hrsg.): Migration und Heimatrecht. Herausforderungen muslimisch geprägter Zuwanderung nach Deutschland. Wiesbaden: Harrassowitz. S. 45–61.

Jan Düsterhöft, Riem Spielhaus, Radwa Shalaby (2023): Schulbücher und Muslimfeindlichkeit: Zur Darstellung von Musliminnen und Muslimen in aktuellen deutschen Lehrplänen und Schulbüchern. Braunschweig: Georg-Eckert-Institut – Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung. (Studie im Auftrag des UEM.)

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Im freiheitlichen Staat darf jeder nicht glauben oder an einen Gott glauben und an ein Leben nach dem Tod oder an einen Engel.

Der Abschlussbericht, Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz (2023), verleugnet den islamisch gebotenen Aufruf zur Durchsetzung einer radikal intoleranten Gesetzlichkeit (Scharia) und Gesellschaftsform (Hakimiyyat Allah, the sovereignty of God). Die zur Menschensorte herabgesunkenen Nichtmuslime hingegen dürfen mithelfen, andere Nichtmuslime auf Muslimfeindlichkeit zu belauern.

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When we take this broad meaning of the word ‚defense‘, we understand the true character of Islam, and that it is a universal proclamation of the freedom of man from servitude to other men, the establishment of the sovereignty of God and His Lordship throughout the world, the end of man’s arrogance and selfishness, and the implementation of the rule of the Divine Sharia in human affairs. … Islam is a Divinely-ordained way of life … Islam came into this world to establish God’s rule on God’s earth …. (Milestones. Sayyid Qutb, 1964.)

holybooks.com/wp-content/uploads/Milestones.pdf

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Nicht der jedenfalls säkulare, die freiheitliche Demokratie bejahende Muslim, sondern der Islam ist für die allgemeinen Menschenrechte und den deutschen Staat das Problem.

Über Muslimfeindlichkeit reden, um über den Islam zu schweigen?

Jacques Auvergne

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604 · Iran: Gesetzentwurf „Hidschab und Keuschheit“

24. August 2023

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حجاب و عفاف

ḥiǧāb wa ʿafāf

hijab and chastity

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Lohn für die erlaubte oder Strafe für die verbotene Kleidung

Im Juli 2023 wird bekannt, dass die Justiz- und Rechtskommission des Parlaments der Islamischen Republik Iran den Gesetzentwurf „Hidschab und Keuschheit“ (حجاب و عفاف ḥeǧāb va ʿefāf) gebilligt und veröffentlicht hat. Dieser Gesetzentwurf, zunächst von der Justiz ausgearbeitet und der Regierung vorgelegt, ist nun überarbeitet und im Justizausschuss des Parlaments unter dem Titel „Gesetzentwurf zur Unterstützung der Familie durch Förderung der Kultur der Keuschheit und des Hidschab“ (لایحه حمایت از خانواده با ترویج فرهنگ عفاف و حجاب) erneut veröffentlicht worden.

Der überarbeitete Gesetzentwurf enthält 70 Artikel, die deutlich strenger sind als die Originalfassung. Um ein Gesetz zu werden, muss dieser Gesetzentwurf vom gesamten Parlament, dem Madschlis (مجلس maǧlis, anglis. majlis) genehmigt und vom Wächterrat (شورای نگهبان Šūrā-ye Negahban, Guardian Council) genehmigt werden. Angesichts der Kontrollmacht, die die Befürworter der islamischen Hidschab-Pflicht über diese Institutionen haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie durch beide Institutionen genehmigt wird.

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(Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 15. Dezember 2022 · A/RES/77/228 · Die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran · „Die Generalversammlung ( …) bekundet ihre ernste Besorgnis darüber, dass die Durchsetzung des Hidschab- und Keuschheitsgesetzes und seine gewaltsame Umsetzung durch die iranische Sittenpolizei die Menschenrechte von Frauen und Mädchen, einschließlich des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit, grundlegend untergräbt, und fordert die Islamische Republik Iran nachdrücklich auf, die Anwendung übermäßiger Gewalt bis hin zu tödlicher Gewalt bei der Durchsetzung jeder Politik, die den Menschenrechten von Frauen und Mädchen zuwiderläuft, sowie die Anwendung von Gewalt und die Anwendung zum Tode führender Gewalt gegen friedlich Demonstrierende, darunter Frauen und Kinder, etwa nach der willkürlichen Verhaftung von Mahsa Amini und ihrem späteren Tod in Haft, einzustellen …“ un.org/depts/german/gv-77/ar77228.pdf.)

(Der Wächterrat, eigentlich Rat der Wächter des Grundgesetzes (شورای نگهبان قانون اساسی, Šūrā-ye Negahbān-e Qānūn-e Asāsī) ist Teil der Regierung und hat, neben dem Obersten Führer, die höchste (irdische, Anmerkung) Herrschergewalt im islamischen System des Iran (nur Gott stehe darüber). Er besteht aus zwölf Männern. Rahbar bedeutet Führer, und auf den Titel Oberster Führer (maqām-e rahbarī, Führende Institution) oder Führer der Islamischen Revolution (Rahbar-e Enqelāb-e Eslāmī) hört seit 1989 der 1939 geborene Ali Chamenei.)

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Für die Weigerung, den Hidschab zu tragen oder bei Widerstand gegen Vollzugsbeamte sieht der abgeänderte Gesetzentwurf höhere Strafen vor. Eine Vielzahl von Institutionen, Organisationen und Ministerien sind in gemäß der ersten vier Kapitel des überarbeiteten Gesetzentwurfs dazu bestimmt, die Einhaltung der Schleierpflicht durchzusetzen. Laut Gesetz müssen diese Institutionen neue Gesetze oder Verordnungen finden und formulieren, um die Einhaltung des Hidschab in ihrem Exekutivbereich sicherzustellen. Darüber hinaus sollten Irans Kulturinstitutionen den Hidschab auf verschiedene Weise unterstützen und fördern. Der Gesetzentwurf betont auch die Geschlechtertrennung im Gesundheitswesen, im Bildungswesen und in den sozialen Diensten.

Frauen, die sich weigern, den Hidschab zu tragen, drohen schwere Strafen, darunter eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 36 Millionen Toman. Weitere im fünften Kapitel dieses Gesetzentwurfs erwähnte Strafen sind beispielsweise Geldstrafen, die Beschlagnahmung von Reisepässen oder Reiseverbote.

Der Islam regelt jeden Bereich des Lebens und findet, islamisch konsequent, für den einzelnen Menschen die schlussendliche Bestätigung und letztgültige Beurteilung erst nach dem Tod, entweder als glückseliger, endloser Lohn oder als schrecklich schmerzhafte Strafe ohne Ende. Insofern ist auch der Hidschab keine Kleinigkeit. Als muslimischer Ehemann oder Vater oder als dem Islam verpflichtetes Staatsoberhaupt auf Erden die islamische Kleidung, insbesondere die Frauenkleidung, nicht durchzusetzen, als Mädchen oder ab der Pubertät oder als Frau den Hidschab nicht zu tragen, hieße seinen Platz in ewiger Nähe zu Allah zu verspielen.

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Nach Ansicht des sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände
• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein
• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen
• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen
• darf nicht parfümiert sein
• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln
• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln
• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (ستاد ۲۱ تیرماه), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit. Direktor des Enjoying What Is Right and Forbidding What Is Evil HQ ist Seyyed Ali Khan-Mohammadi, seine Organisation greift bereits ihrem Namen nach den Grundsatz der Hisba (حسبة ḥisba) auf, der Islambefolgung und Islamdurchsetzung, Gutes gebieten und Böses verbieten, al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar (الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر).

Gascht-e Erschad (گشت ارشاد Gašt-e Eršād), englisch Guidance Patrol, ist die islamische Moralpolizei im Iran. Seit September 2022 führt der gewaltsame Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im unmittelbaren Anschluss an ihre Festnahme durch die Sittenpolizei zu massenhaftem Protest, gegen Gascht-e Erschad, gegen den Hidschabzwang, und gegen die Regierung der Republik, die leider nach wie vor eine Islamische Republik ist.

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Drei Geheimdienste – das Geheimdienstministerium, die IRGC Intelligence Organisation und die FARAJA Intelligence Organisation – sowie das Kommando der Polizei selbst, der Basidsch und die Führung der islamischen Sittenpolizei der Organisation zum Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen (Amr Be Ma’rouf va Nahi Ya Mankar, Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil, unter Golpayegani) – sind befugt, diese Regelungen betreffend Frauen in der Öffentlichkeit durchzusetzen.

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(Der Basidsch-e Mostazafin (بسيج مستضعفين, Basīǧ-e Mostażʿafīn „[Organisation zur] Mobilisierung der Unterdrückten“, kurz auch der Basidsch, anglisiert the Basij) ist eine als inoffizielle Hilfspolizei eingesetzte paramilitärische Miliz des Iran, die sich aus Freiwilligen rekrutiert. Die Angehörigen dieser Miliz bzw. Milizen (Basidschmilizen) werden als Basidschi bezeichnet. Am 26. November 1979 durch einen Erlass von Ruhollah Chomeini gegründet, ist der Basidsch organisatorisch eine Abteilung der Iranischen Revolutionsgarde.)

(Die Islamische Revolutionsgarde ist die Armee der Wächter der Islamischen Revolution (سپاه پاسداران انقلاب اسلامی Sepāh-e Pāsdārān-e Enqelāb-e Eslāmī, kurz auch Sepāh oder Pasdaran), informell Revolutionsgarde (الحرس الثوري, al-ḥaras aṯ-ṯawrī), englisch Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC), auch Revolutionswächter, bildet zusammen mit der regulären Armee (Artesch) die Streitkräfte des Iran und gilt vielen als wichtigste und mächtigste Institution der Islamischen Republik Iran. Die Garde verfügt über ein eigenes Heer, eine eigene Marine und Luftstreitkraft sowie über einen eigenen Geheimdienst.)

(„Seyyed Mohammed Saleh Hashemi Golpayegani has been the head of the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil (also known as the Office or Headquarters for the Promotion of Virtue and Prevention of Vice) since 25 August 2021. The Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil is a government institution which is responsible for determining and enforcing excessively strict behavioural models in society. In 2022, the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil was instrumental in setting new and stricter morality codes for women that are in clear violation of their human rights. Additionally, the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil plays a central role in setting up the monitoring and often brutal sanctioning of women and men who do not respect these codes. These strict codes are subsequently brutally enforced by the EU-listed Law Enforcement Forces of the Islamic Republic of Iran (LEF) (and specifically its Morality Police). As the head of the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil, Seyyed Mohammed Saleh Hashemi Golpayegani is therefore responsible for serious human rights violations in Iran.“ 23.01.2023 · Official Journal of the European Union · L 20 I/23 · COUNCIL IMPLEMENTING DECISION (CFSP) 2023/153 · of 23 January 2023 · eur-lex.europa.eu legal-content 32023D0153.)

(Amr Be Ma’rouf va Nahi Ya Mankar, Enjoining Right and Forbidding Evil). Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen (arabischالأمر بالمعروف والنهي عن المنكر al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar) ist ein islamischer Grundsatz koranischen Ursprungs, der die Durchsetzung der islamischen Gesetzlichkeit und Verhaltensvorschrift beschreibt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe gilt im islamischen Recht als Pflicht der muslimischen Gläubigen und ist heutzutage in einigen Ländern auch von staatlicher Seite institutionalisiert, zum Beispiel in Saudi-Arabien in Form des Komitees für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen (Haiʾat al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar). Gemäß der islamischen Staatslehre heißt das Prinzip und Amt, das für die gegebenenfalls gewaltsame Umsetzung dieses Grundsatzes zuständig ist, Hisba (ḥisba), der Amtsträger Muhtasib (muḥtasib). In den internationalen Medien werden Organisationen und Gruppen, die sich dieser Aufgabe widmen, meist Islamische Religionspolizei genannt.)

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In den letzten Wochen, ungefähr 300 Tage nach dem Tod von Mahsa Amini im Internierungslager der Moralpolizei (Gescht Irschad, Mandatory Hijab Police) und dem Beginn der größten öffentlichen Proteste seit der Islamischen Revolution (auch Revolution 57 (Enghelāb-e Pandschah o Haft) genannt, nach dem Revolutionsjahr 1357, also 1979 der gewöhnlichen Zeitrechnung), sind die Irschad-Streifenwagen wieder auf die Straße zurückgekehrt.

Im Juli 2023 kündigte Saeed Montazeral-Mahdi, der Sprecher des Polizeikommandos (FARAJA), die Einrichtung von Auto- und Fußpatrouillen an, alle zu erwischen, die sich außerhalb der, selbstredend schariakonformen, Norm kleiden. Als Grund für die Einrichtung dieser Patrouillen nannte Montazer al-Mahdi „Forderungen aus der Bevölkerung und Wünsche verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen“ sowie „den Wunsch des Präsidenten und der Justiz“, brim Ziel, „die öffentliche Sicherheit zu erweitern und das Fundament der Familien zu stärken“.

In den sozialen Netzwerken im Juli 2023 veröffentlichte Bilder zeigen Irschad-Streifenwagen auf den Straßen Teherans sowie zahlreiche Videos bzw. Berichte über die zunehmende Zahl von Mitarbeitern der Organisation Amran Be Ma’ruf auf den Straßen Teherans sowie das Verhängen von Bußen („Tazker“) gegen an Frauen, die den obligatorischen Hidschab nicht getragen haben.

Am 22. Juni dieses Jahres gab die Nachrichtenagentur Meezan, die der Justiz der Islamischen Republik Iran angeschlossen ist, bekannt, dass die Film- und Fernsehschauspielerinnen Azadeh Samadi (آزاده صمدی) und Leila Blokat (لیلا بلوکات) wegen „Ablegen des Hidschab“ vor Gericht geladen wurden.

All dies geschieht, nachdem mit Beginn der Proteste unter dem Ruf und Aufruf „Frauen, Leben, Freiheit“ (زن، زندگی، آزادی kurdisch: Jin, Jîyan, Azadî) auch viele iranische Schauspielerinnen ihren Hidschab abgelegt hatten, um ihre Solidarität mit den Demonstranten zu zeigen.

Man verurteile die Unterdrückung der individuellen Freiheiten im Iran, insbesondere der Freiheiten der Frauen, und fordere jede Regierung, also auch die iranische auf, die Grundrechte der Menschen, einschließlich ihrer Kleidungs- und Lebensstilfreiheit zu respektieren. Einerseits muss die Führung im Iran weg.

Andererseits lässt sich nicht sagen, dass das Regime der Ayatollahs seine Religion falsch verstanden hätte. Im Diesseits wie im Jenseits wird dir Lohn für die erlaubte oder Strafe für die verbotene Kleidung zuteil.

Die von uns für zutiefst menschlich und für allgemeingültig gehaltene Freiheit, sich insbesondere als Frau die gewünschte Kleidung selbst auszuwählen, ist mit der wesensgemäß intoleranten, totalitären und frauenfeindlichen Scharia nicht vereinbar, die daher nicht zur Verhaltensvorschrift werden darf und schon gar nicht zum Gesetz eines Landes.

Jacques Auvergne

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555. Offener Brief vom Zentralrat der Ex-Muslime an Henriette Reker, Oberbürgermeisterin von Köln

22. Oktober 2021

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09.10.2021

Säkularismus statt Muezzin-Rufe!

Sehr geehrte Frau Reker,

wir haben erfahren, dass auf Wunsch islamischer Gemeinden ein zweijähriges Modellprojekt in Köln starten wird, das den Freitags-Gebetsruf in Moscheen über Lautsprecherübertragung erlaubt. Sie begründen diese Entscheidung mit den Worten, dass Muslime ein fester Bestandteil der Stadt sind und der Gebetsruf neben den Kirchenglocken zeigt, wie wichtig gelebte Vielfalt in Köln ist.

Wir – Männer und Frauen aus islamischen Ländern – sind nach Deutschland geflohen und haben hier Schutz vor religiöser Verfolgung gefunden. Nicht wenige von uns haben in ihren Herkunftsländern öffentliche Hinrichtungen Andersdenkender erlebt, während der islamische Gebetsruf erschallte. Im Namen unserer Verwandten und Freunde, die inhaftiert, gefoltert und hingerichtet wurden, bitten wir Sie, sich die andere Seite der islamischen Realität anzuhören. Bei jedem Gebetsruf werden all diese schrecklichen Erinnerungen für mich und auch für viele andere aus dem Iran, dem Irak, Afghanistan, Syrien und Saudi-Arabien lebendig. Auch wenn wir hier in Sicherheit leben, erzeugt der Gebetsruf in uns einen starken psychischen Druck und eine Retraumatisierung. Wir protestieren daher entschieden gegen Ihre Entscheidung!

Muslime gehören zweifelsohne zu Deutschland – der Islam dagegen nicht. Keine Religion gehört zu irgendeinem Land oder irgendeiner Stadt! Religion ist Privatsache und gehört immer nur zu denjenigen Menschen, die daran glauben. Sie sagen, Sie respektieren die Vielfalt in Köln, wollen aber gleichzeitig eine Beschallung durch eine Religion erlauben, unter deren Herrschaft Atheisten, Homosexuelle, Juden und Apostaten diskriminiert und mit dem Tod bedroht werden. Dies ist inakzeptabel!

Der öffentliche Raum sollte weltanschaulich neutral sein. Niemand sollte zwangsweise mit religiösen Symbolen und Bekundungen konfrontiert werden. Dass in Deutschland jede Woche der Klang von Kirchenglocken die Ruhe derer stört, die das Glockengeläut aus guten Gründen nicht hören wollen, muss überdacht werden. Mit der Einführung des Muezzin-Rufs legen Sie den wetlanschauungspolitischen Rückwärtsgang ein, statt das Problem der immissionsschutzrechtlichen Privilegierung richtig anzugehen. Konfessionsfreie Menschen stellen inzwischen mit rund 41 Prozent den größten Bevölkerungsanteil in Deutschland vor den Katholiken (27 Prozent) und den Protestanten (24 Prozent). Konfessionsgebundene Muslime machen gerade einmal 3,5 Prozent (!) der Bevölkerung aus.

Im Sinne einer säkularisierten Gesellschaft, als die sich Europa versteht, sollten Sie keinen Schritt in vormoderne Zeiten machen, indem Sie islamischen Organisationen mehr politische Präsenz und Macht verleihen. DITIB ist der verlängerte Arm von Erdogan, das islamische Zentrum Hamburg die ausgestreckte Hand der islamisch-kriminellen Regierung des Iran. Ihrem politischen Dominanzstreben sollten wir keinen Vorschub leisten, sondern Einhalt gebieten. Der Schutz unserer offenen Gesellschaft hat Vorrang.

Mein Aufruf geht daher an alle Menschen in Köln, sich der Entscheidung des Stadtrats zu widersetzen, aufzustehen und zu protestieren. Mein Aufruf geht an alle modernen und menschenrechtsorientierten Organisationen in Deutschland, an atheistische Organisationen, an Kirchenkritiker und Säkularisierungsbefürworter, sowie an Frauen- und LGBTIQ-Organisationen – kurz: an alle Menschen, die Humanismus und Aufklärung als Grundlage des friedlichen Zusammenlebens verstehen.

Mina Ahadi, Vorsitzende Zentralrat der Ex-Muslime

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510. Rede- und Reisefreiheit für Ahmed Harqan

7. November 2019

أحمد حرقان

أحمد حسين حرقان

Ahmed Hussein Harqan

Ahmed Harqan

Hintergrund

(Von Edward von Roy.) Ahmed Hussein Harqan (Ahmed Harkan), geboren in Alexandria am 10. Dezember 1982, ist Menschenrechtsaktivist, Publizist, Atheist und Ex-Muslim. Nach Jahren anwachsenden Zweifels an der religiösen Praxis und Dogmatik hatte der in einer strenggläubigen Familie aufgewachsene, dann beim radikalen Scheich Yasir Burhami (Sheikh Yasser Borhamy) in die Lehre gegangene Ägypter den Islam verlassen. Der Scheich ist ein Führer der 1984 gegründeten Bewegung Salafist Call, ad-Dawa as-Salafiyya, aus der heraus 2011 die Hizb an-Nur (Nour Party) geschaffen wurde. Die Partei des Lichts wollte und will aus Ägypten einen Gottestaat machen, der Saudi-Arabien ähneln würde.

Volkssouveränität kennt der Islam nicht, Gesetzgeber ist Gott. Kritik an der Religion ist auch in Ägypten nicht nur tabu, sondern gefährlich. Nach Scharia und Fiqh, anders gesagt nach göttlicher Gesetzlichkeit und irdischer Rechtsschöpfung aus Koran und Sunna folgt aus der Islamapostasie die Todesstrafe. Daher werden Islamapostaten immer wieder angegriffen oder zum Tode verurteilt.

Seine Mutter stand unter Schock als er ihr seinen Atheismus offenbarte. Burhami (Borhamy) schickte ihn zu einem Psychiater, der allerdings zum Schluss kam, dass Harqan keineswegs ein Geisteskranker ist, sondern einfach nur ein Atheist. Der Scheich wies die Diagnose des Mediziners zurück und bestand darauf, dass der junge Mann an der „sickness of doubt, Krankheit des Zweifelns“ leide. Seit seiner Apostasie gehört Ahmed Harqan zu den wenigen ägyptischen Nichtgläubigen, die sich trauen, offen über ihren Atheismus zu sprechen.

Seitdem ist Ahmed Harqan auf einer Reihe von ägyptischen und ausländischen Satellitensendern aufgetreten und hat an zahlreichen Talkshows teilgenommen, um für die Rechte der nichtreligiösen Bürger in Ägypten insbesondere und in der der arabischen Welt im Allgemeinen einzutreten. Auch Atheisten sollen ohne Sorge vor sozialer Ächtung und ohne Angst vor Angriffen leben können. Aufgrund seiner religionskritischen Gesinnung wurde er immer wieder angefeindet und bedroht.

Am 25. Oktober 2014 wurden der Publizist und seine damalige, gerade schwangere Frau Nada Mandour (Sally Harqan) durch eine islamradikal erregte Menge angegriffen. Das hätte tödlich enden können. Mit geringfügigen Verletzungen konnten beide dem Mob entkommen und flüchteten in eine Polizeistation. Vier Tage eher, am 21. Oktober hatte Harqan im Rahmen der TV-Sendung Taht al-Kubry (Under the Bridge) erläutert, warum er Atheist geworden war (Channel Al-Qahera wal-Nas, mit Tony Khalifa). Der Blogger hatte den Islam eine strenge oder brutale Religion genannt.

Die Polizisten aber halfen ihm nicht, sondern verprügelten den Religionskritiker, sperrten ihn ein und ließen sich von den wütenden Angreifern erläutern, wie der Atheist im Fernsehen den Islam beleidigt hätte. Beispielsweise meinten dann auch die Polizisten, hätte Harqan die Religion im Interview auf keinen Fall als das definieren dürfen, was radikale islamische Gruppen wie Islamischer Staat (IS) oder Boko Haram tun (vgl. auch MEMRI Clip #4649 Egyptian Human Rights Activist Ahmad Harqan: ISIS Is Doing what the Prophet Muhammad Did). Der Aktivist konnte seinen Anwalt bitten auf die Wache zu kommen, doch dieser wurde von den Polizisten gedemütigt und aus der Polizeistation geworfen. Bedingt ebenso durch den Angriff wie durch das rücksichtslose und demütigende Verhalten der Polizei erlitt die schwangere Sally eine Fehlgeburt.

Ahmed Harqan wurde angeklagt wegen Blasphemie sowie, für die auf der Talkshow gestellte Frage: “Was hat ISIS getan, was Mohammed nicht tat?“, wegen Verunglimpfung der Religion gemäß Artikel 98 des Ägyptischen Strafgesetzbuches.

„Mit Haftstrafe von nicht weniger als sechs Monaten und nicht mehr als fünf Jahren oder einer Geldstrafe von nicht weniger als 500 und nicht mehr als 1.000 ägyptischen Pfund bestraft wird jeder, der die Religion in Worten, Schrift oder irgendeiner anderen Weise missbraucht und die Religion dazu benutzt, um extremistische Ideen zu verbreiten mit dem Ziel, Verhetzung und Spaltung stiften oder eine der himmlischen Religionen oder eine der ihnen zugehörigen Konfessionen herabzusetzen oder verächtlich zu machen oder die nationale Einheit oder den sozialen Frieden zu beeinträchtigen.“

(Artikel 98 (f) Ägyptisches Strafgesetzbuch, eigene Übersetzung. Zu besagten „himmlischen“ Religionen zählen gemäß der Scharia, vgl. die Dhimma, neben den zur Herrschaft berufenen (männlichen) Anhängern des Islam die islamrechtlich zu diskriminierenden Juden und Christen, während etwa ein Angehöriger der Bahá’í (Bahai) islamisch nicht einmal diskriminierter Dhimmi sein darf.)

Die beiden Menschenrechtsaktivisten gaben nicht auf. Noch im selben Herbst schufen sie den YouTube-Kanal Free MindTV (mittlerweile auch ww.free-mind.tv und facebook.com/AHHarqan). Das Ehepaar trennte sich 2016.

Mitte Oktober 2019. Eigentlich hatte Harqan nichts anderes im Sinn, als von Ägypten nach Tunesien zu reisen, um seine Verlobte zu heiraten. Doch noch am ägyptischen Flughafen hielten ihn Sicherheitsleute fest.

Ohne offiziellen Gerichtsbeschluss hinderte man ihn an der geplanten Ausreise und brachte ihn ins Gefängnis. Erst in Haft erfuhr er, dass angeblich bereits 2016 ein Reiseverbot gegen ihn verhängt worden war. Es war nicht das erste Mal, dass der Menschenrechtsaktivist erfolglos probiert hatte Ägypten zu verlassen, sondern innerhalb einer Zeitspanne von von drei Jahren sein dritter Versuch (I have been denied my right to travel 3 times in 3 years).

Vor neun Tagen dann, am 30. Oktober 2019 war Harqan nicht länger bereit, diese Behördenwillkür des Ausreiseverbots zu akzeptieren und trat in den Hungerstreik. Obwohl Freunde versuchten, ihn von seiner lebensgefährlichen Entscheidung abzubringen, hielt der Freigeist an seiner Entscheidung fest: Entweder man erlaube ihm die Ausreise, oder er werde bis zum Tod auf Nahrung verzichten.

Schließlich brach er erschöpft zusammen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Kaum im Hospital angekommen, beschlagnahmte die Polizei sein Mobiltelefon und begann, ihn pausenlos zu überwachen. Noch in der Klinik wurde Harqan letzte Nacht verhaftet. Seine Hoffnungen, Erwartungen und Ansprüche sind bekannt, seinen Hungerstreik setzt Harqan deshalb fort.

Solidarität mit dem ägyptischen Freidenker und Religionskritiker! Menschenrechtsaktivisten, Blogger, Journalisten, Politiker, alle Menschen sollten jetzt laut werden und fordern, dass Ahmed Harqan (Harkan) seine Menschenrechte wahrnehmen kann.

Petition

Für die Rechte von Ahmed Harqan hat Rabab Khaja (AyyA أيا Ruby Khaja‏ @Rubiesk) bei Change.org folgende Petition an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gestartet, als Nachfolger von Ban Ki-moon ist das seit dem 1. Januar 2017 António Guterres.

An Egyptian ex-Muslim in Hunger Strike

https://www.change.org/p/ban-ki-moon-secretary-general-of-the-united-nations-an-egyptian-ex-muslim-in-hunger-strike?recruiter=48766371&utm_campaign=petition_published_onboarding_0&utm_medium=twitter&utm_source=share_petition&fbclid=IwAR23KC_269BfFSHwB2hMdBE0jXrxY3TNODgq7_6szLWlsQWqXERCZadbciA

(Vorab der Text der Petition als unautorisierte Übersetzung von Edward von Roy.)

Der 36-jährige ägyptische Ex-Muslim und YouTuber Ahmad Harqan, der seine Ansichten zur Religion mit größter Höflichkeit äußert und niemanden jemals verletzt oder terrorisiert hat, musste feststellen, dass ihm seit 2016 die Ausreise aus Ägypten verboten ist. Weder liegt ein Gerichtsbeschluss gegen ihn vor noch ein Beschluss des Generalstaatsanwalts. Jedoch ließ der Nationale Sicherheitsdienst am Kairoer Flughafen und an anderen Verkaufsstellen ihn nicht passieren. Dies geschah seit 2016 dreimal.

Sein jüngster Ausreiseversuch hätte ihm dazu diesen sollen, seine Verlobte zu heiraten, die in einem anderen Land lebt. Das teilte er den diensthabenden Wachleuten auch mit, die ihm jedoch, ohne eine Erklärung der Leitung der Sicherheitsabteilung vorlegen zu können, verweigerten, das Terminal bzw. den Sicherheitsbereich zu verlassen.

Nachdem er alle seine Hoffnung auf zeitnahe Ausreise und Heirat aufgeben musste, trat er in den Hungerstreik. Zum Zeitpunkt der Erstellung unserer Petition verweigert Ahmad seit sieben Tagen jede Nahrung.

Reisen ist ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechte. Wie jeder Mensch hat auch Harqan das Recht zu reisen, solange kein Strafverfahren bzw. anderes Rechtsverfahren gegen ihn vorliegt. Wir nutzen diese Petition, um die internationalen Medien, die ägyptischen Botschaften sowie die Behörden in Ägypten zu erreichen.

Harqan ist verzweifelt und befindet sich in einem sehr kritischen Zustand. Wieder und wieder haben Freunde versucht, ihn dazu zu motivieren, seine lebensgefährliche Entscheidung zu überdenken, aber ohne Erfolg. Er sagt: Entweder bekomme ich mein Recht oder ich sterbe.

Die eigene Meinung frei zu äußern ist das Recht für jeden. Das Einsperren einer Person in den Bereich der Grenzen des Landes ist unmenschlich und sollte von keinem Staat ohne triftigen Grund praktiziert werden.

Ich hoffe, dass diese Petition genug Echo findet, bevor es zu spät ist.

(Der Petitionstext im englischen Original.)

A 36 year old Egyptian ex-Muslim and YouTuber by the name of Ahmad Harqan, who states his opinions about religion with utmost politeness, who never hurt anyone nor terrorized anyone found that he is banned from traveling outside of Egypt since 2016. There is no court order against him nor any order from the Attorney General. Yet the National security in Cairo airport and other outlets would not let him pass. This happened 3 time since 2016.

Last time he tried to travel was to get married with his sweetheart who is in a different country. He told the guards that, but they would not let him out of the security section in the terminal without any explanation.

When he lost all hope and left with no other option, he went on hunger strike. At the time of writing this petition Ahmad has stopped eating for 7 days.

Traveling is an essential part of human rights. Harqan has the right to travel just like any human being, as long as there is no legal issue against him. We need this petition to spread around and reach the media and the Egyptian Embassies and other authorities in Egypt.

Harqan is desperate and in very critical condition. Friends tried to make him reconsider his decision but to no avail. He says I either get my right or die.

Stating one’s opinion is his right. Locking a person within the boarders of the country is atrocity that shouldn’t be practiced by modern states.

I hope this petition gets enough echo before it’s too late.

https://www.change.org/p/ban-ki-moon-secretary-general-of-the-united-nations-an-egyptian-ex-muslim-in-hunger-strike?recruiter=48766371&utm_campaign=petition_published_onboarding_0&utm_medium=twitter&utm_source=share_petition&fbclid=IwAR23KC_269BfFSHwB2hMdBE0jXrxY3TNODgq7_6szLWlsQWqXERCZadbciA

Q u e l l e n

Ahmed Harkan أحمد حرقان • 01.11.2019 20:48 • Bearbeitet • Save Harkan

My name is Ahmed Harkan. I’m an active atheist in Egypt. On October 21st, 2019 I was prevented from traveling to attend my wedding. I have been denied my right to travel 3 times in 3 years despite the fact that there is no judicial decision against me banning travel. In my entire life, I haven’t caused harm to anyone. All I wish for is to be able to travel to my fiancée in order to get married. I have been on a hunger strike since then. The only thing that will make me break it is to travel. I appeal to the free world to help me and to stand by my case.

https://www.facebook.com/AHHarqan/videos/955353548155967/

Clip No. 4649 MEMRI 21.10.2014 • Egyptian Human Rights Activist Ahmad Harqan: ISIS Is Doing what the Prophet Muhammad Did

https://www.memri.org/tv/egyptian-human-rights-activist-ahmad-harqan-isis-doing-what-prophet-muhammad-did/transcript

https://www.memri.org/tv/egyptian-human-rights-activist-ahmad-harqan-isis-doing-what-prophet-muhammad-did

VoA News 01.05.2015 • Defying Taboo, Middle East Atheists Launch TV Channel

https://www.bignewsnetwork.com/news/232454653/defying-taboo-middle-east-atheists-launch-tv-channel

Auch die rücksichtslose, grausame Behandlung durch die Polizei bewirkte, dass die Schwangere ihr Ungeborenes verlor. The cruel treatment by the police also caused Sally to have a miscarriage.

https://www.youtube.com/watch?v=siHKC0tQNKI

Article 98 F

Detention for a period of not less than six months and not exceeding five years, or paying a fine of not less than five hundred pounds and not exceeding one thousand pounds shall be the penalty inflicted on whoever exploits and uses the religion in advocating and propagating by talk or in writing, or by any other method, extremist thoughts with the aim of instigating sedition and division or disdaining and contempting any of the heavenly religions or the sects belonging thereto, or prejudicing national unity or social peace.

http://hrlibrary.umn.edu/research/Egypt/criminal-code.pdf

Bahá’í Faith in Egypt

https://en.wikipedia.org/wiki/Bah%C3%A1%27%C3%AD_Faith_in_Egypt

Identification card controversy

The Egyptian identification card controversy is a series of events, beginning in the 1990s, that created a de facto state of disenfranchisement for Egyptian Bahá’ís, atheists, agnostics, and other Egyptians who did not identify themselves as Muslim, Christian, or Jewish on government identity documents.

During the period of disenfranchisement, the people affected, who were mostly Bahá’ís, were unable to obtain the necessary government documents to have rights in their country unless they lied about their religion, which conflicted with Bahá’í religious principle. Those affected could not obtain identification cards, birth certificates, death certificates, marriage or divorce certificates, or passports. Without those documents, they could not be employed, educated, treated in hospitals, or vote, among other things.

As of August 2009, the situation is apparently resolved, following a protracted legal process. Identification documents may now list a dash in place of one of the three recognized religions. Under this compromise solution, the Bahá’í Faith and other beliefs are still unrecognized by the government — Islam, Christianity, and Judaism remain the only recognized religions. The first identification cards were issued to two Bahá’ís under the new policy on August 8, 2009.

https://en.wikipedia.org/wiki/Egyptian_identification_card_controversy

According to a 1995 law, the application of family law, including marriage, divorce, alimony, child custody, inheritance, and burial, is based on an individual’s religion. In the practice of family law, the State recognizes only the three „heavenly religions:“ Islam, Christianity, and Judaism. Muslim families are subject to the Personal Status Law, which draws on Shari’a (Islamic law). Christian families are subject to canon law, and Jewish families are subject to Jewish law. In cases of family law disputes involving a marriage between a Christian woman and a Muslim man, the courts apply the Personal Status Law.

Under Islamic law, non-Muslim males must convert to Islam to marry Muslim women, but non-Muslim women need not convert to marry Muslim men. Muslim women are prohibited from marrying Christian men. Muslim female heirs receive half the amount of a male heir’s inheritance, while Christian widows of Muslims have no inheritance rights.

International Religious Freedom Report. Released by the Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor.

https://2001-2009.state.gov/g/drl/rls/irf/2001/5636.htm

The Bureau of Democracy, Human Rights and Labor Affairs (DRL) is a bureau within the United States Department of State [das Außenministerium der Vereinigten Staaten].

https://en.wikipedia.org/wiki/Bureau_of_Democracy,_Human_Rights,_and_Labor

The Black Ducks, a YouTube channel run by an Egyptian atheist, Ismail Mohamed (…) Harqan, and his wife, have been on the Black Ducks on numerous occasions.

By Hassan Kamal on 27.07.2015 • Egyptian Atheists’ Show; Black Ducks

https://hassankamalelden.wordpress.com/2015/07/27/egyptian-atheists-show-black-ducks/

502. Islamic fashion

9. April 2019

Das Prinzip Hidschab und die unterworfene Lage der Frau im islamischen Recht. Anmerkungen zur Frankfurter Ausstellung Contemporary Muslim Fashions. Offener Brief an Gabriele Wenner, Leiterin des Frauenreferats der Stadt Frankfurt am Main, und Linda Kagerbauer, im Frauenreferat der Stadt Frankfurt Referentin für Mädchenpolitik und Kultur. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy.

Sharia goes Fashion

Zu einer Freiheit, ein Kopftuch oder vielmehr den der Frau islamisch vorgeschriebenen Schleier (Hidschab) tragen zu dürfen, würde gehören, ihn jederzeit ablegen zu können. Insofern ist der Hidschab nicht einfach dem Bereich der Mode zuzurechnen, die in der kulturellen Moderne eine individuelle Entscheidung ermöglicht, nach der sich ein Individuum heute dezent und morgen extravagant oder gar provokant kleiden kann. Eine Frau kann eine andere Kleidung anziehen als ihre Mutter oder Schwester. Der Hidschab aber bekundet und bewirbt ein Mädchen- und Frauenbild und eine weibliche, dem Mann unterworfene Lebenswirklichkeit, welche in die kulturelle Moderne universeller Menschenrechte und in den an seiner Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Rechtsstaat nicht integriert werden kann.

Im bekennenden islamischen Religionsunterricht (IRU) lernt ein jedes Kind, dass Mädchen ab der Geschlechtsreife „ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken“ müssen, „dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien.“ Der Kopf gelte dabei als bedeckt, „wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien“, das ist islamischer Mainstream (DITIB / Diyanet bei Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 27.01.2015, siehe unten).

Gemäß dieser Logik garantiert nur der Schleier Ehre, Anstand und Keuschheit. Die Bedeckung diskriminiert, mobbt jede Unverschleierte, mit jedem Hidschab im Straßenzug oder Klassenzimmer steigt der Druck auf Unverschleierte. Wer als Mädchen oder Frau öffentlich Haar zeigt oder den Körperumriss preisgibt, gilt in schariagehorsamen Kreisen als unanständig und unrein (nadschis), als Schlampe.

„Willst Du aussehen wie eine Deutsche?“ Oder: „Das Kopftuch ist unsere Ehre – hast Du keine?“ Und: „Deinen Eltern ist es wohl egal, wie über Dich geredet wird.“ (Rita Breuer (Mobbing gegen kopftuchfreie Mädchen), EMMA vom 01.09.2009.)

Ein Frauenreferat sollte niemals auch nur den Eindruck erwecken, ein solch misogynes Mädchen- und Frauenbild zu propagieren oder zu bestärken, sondern alle Mädchen und Frauen zu einem emanzipierten, selbstbestimmten Lebens- und Kleidungsstil ermutigen. Sozialpädagoginnen oder Pädagoginnen haben die Aufgabe, jedem Mädchen die Chance auf eine selbstgeschriebene Biographie zu eröffnen. Text und Bildfolge des in der Frankfurter Ausstellung gezeigten Soundtrack von Mona Haydar („Wrap my hijab“) transportieren und propagieren jedoch das Gegenteil, nämlich dass weltweit mit massivem Druck für die Einhaltung der Gebote der islamischen Kleidung geworben wird. Ist das im Sinne des Frankfurter Frauenreferats?

Wer sich mit der amerikanisch-syrischen Künstlerin genauer befasst, bemerkt, dass es in ihren Songs jeder Frau nahelegt wird, sich züchtig (modest) zu kleiden. Ein Video von ihr (Dog – „Make sure you watch til the end to see what I’m talking about“) warnt sogar jede Frau davor, zu viel Haut zu zeigen, um nicht vergewaltigt zu werden. Die Epoche, in der es hieß, dass die Trägerin eines Minirocks selbst schuld ist an ihrem Missbrauch, sollte ein für allemal der Vergangenheit angehören. Die islamische Theologie unterstellt jedem Jungen und Mann einen allzeit lüsternen, Frauen begaffenden Blick und die latente Bereitschaft zu sexualisierter Gewalt, weshalb sich auch jeder Mann durch die weibliche islamische Kleidung beleidigt fühlen darf.

Nach dem Glaubensgrundsatz der Fitra, der Geschöpflichkeit, dem naturhaften Ausgerichtetsein auf den islamischen Gott Allah, ist die Frau anders nackt als der Mann. Während der Schambereich, arabisch Aura, des Mannes ausschließlich Geschlechtsteile, Bauchnabel und Knie umfasst, hat die Muslima im öffentlichen Raum ihren gesamten Körper bis auf Gesicht und Hände mit Textilien abzudecken. Sein Haupthaar ist Ehrenhaar, ihres hingegen Schamhaar. Der Familie einer unbotmäßig bekleideten Frau droht Ehrverlust, die Brüder haben auf ihre Schwester nicht ordentlich aufgepasst.

Abu Dawud (4104) überliefert einen Hadith von Aischa, der berichtet, wie Asma einmal zum Propheten kam und sie trug eine etwas durchsichtige Kleidung. Da wandte er seinen Blick ab und sprach: „Oh Asma, wenn die Frau ihre Reife erreicht hat (d. h. wenn sie ihre erste Menstruation bekommen hat), dann darf sie von ihrem Körper nur dieses und dieses zeigen (und er zeigte auf Gesicht und Hände).

Vater, Bruder und später der Ehemann haben die Funktion des Sittenwächters über die Frau. Beispielsweise kann die Braut ohne Wali (männlicher Vormund, hier Heiratsvormund) nicht heiraten. Generell ist der Mahram der männliche Aufpasser. Unterstützt durch die Männer der Großfamilie, die genau kontrollieren, mit wem die weibliche Verwandtschaft sich trifft, ob das Mädchen oder die Frau sich außerhalb des Hauses sittsam genug verhält, sie bestimmen, ob sie das Haus verlassen darf. Ein freies, selbstbestimmtes Leben ist so nicht erreichbar. Die Praxis der Kontrolle kann zeitlich fast lückenlos sein und räumlich so weit reichen, dass „Mädchen mit ihrem jeweiligen Freund in bis zu sechzig Kilometer entfernten Städten von den „Lohberger Jungs“ gesichtet worden sind“ (zitiert aus Lamya Kaddor, Muslimisch-weiblich-deutsch!). Und da schwärmt Max Hollein vom „stolzen und hoch eleganten Ausdruck neuen islamischen Selbstbewusstseins“ (Welt am 15.12.2017).

Während Deutschland vor einem halben Jahr die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts, den 12. November 1918 feierte, ein Recht, das die Frauen eben gerade nicht in Gottgehorsame und Pflichtschludrige unterteilt, versuchen Modemacher heute, uns die im Islam einzig gestattete weibliche Entscheidung zwischen Hidschab Eins und Hidschab Zwei als Wahlfreiheit zu verkaufen und fordert das gespaltene Publikum, bestehend aus Deutschlands Yuppies und schariatreuen Hidschabistas, dass doch auch hierzulande endlich jede Frau anziehen können soll, was sie will. Dass in der Frankfurter Ausstellung von Max Hollein und Matthias Wagner K einige Exponate dem Bedeckungsgebot noch nicht entsprechen, tut wenig zur Sache, denn jeder islamgehorsame Besucher von Contemporary Muslim Fashions wird das fallweise fehlende Kopftuch als haram bewerten und das vorhandene als halal.

Auch der in der Ausstellung hier und da sichtbare Schmuck, selbst das Prinzip des Schmückenden ist islamisch nicht korrekt, strahlend bunte Farben oder edle Stoffe sind für einen Hidschab nicht erlaubt.

Die acht Kriterien der islamisch gültigen Bedeckung (Hidschab) des weiblichen Körpers.

Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bis auf Gesicht und Hände bedecken

• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein

• muss blickdicht (ṣafīq) sein und darf nichts durchschimmern lassen

• muss wallend (faḍfāḍ) sein und darf nicht eng anliegen

• darf nicht parfümiert sein

• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln

• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln

• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

Bei Muslim in Hadith 885 spenden die Frauen ihren gesamten Schmuck („und ihre Ohrringe und Ringe“), nachdem sie erfahren haben: „Gebt Almosen, denn ihr seid der Großteil des Brennstoffs der Hölle … weil ihr euch zuviel beschwert und undankbar euren Ehemännern gegenüber seid“ … („Mir wurde die Hölle gezeigt und ich sah, dass die Mehrheit ihrer Bewohner Frauen sind … aufgrund ihrer Undankbarkeit (Kufr: hier Undankbarkeit; sonst Unglaube) ihren Gefährten (Ehemännern) gegenüber“, Sahih Buchari Buch 2, Hadith 28). Unattraktiv muss die Tugendhafte wirken, anonym durch die Nebengassen huschen:

„Dabei hat sie [beim Ausgehen, beim Verlassen des Hauses] abgetragene Kleidung anzulegen und sich nur auf unbelebten Straßen zu bewegen. Die öffentlichen Märkte muss sie meiden und sicherstellen, dass niemand sie an ihrer Stimme erkennt. Sie darf sich nicht an einen Freund ihres Ehemannes wenden, selbst wenn sie seine Hilfe gerade nötig hätte“ (Imam al-Ghazali).

“If the woman performs the five daily prayers, fasts the month of Ramadan, maintains her chastity and obeys her husband, she will enter the Paradise of her Lord.” (Hadith)

Durchsetzung der Herrschaft Allahs auf Erden: Die Hisba

Spätestens seit 1979, seit der islamischen Revolution im Iran kann auch in Europa jedermann wissen, dass eine islamische politische Bewegung versucht, nicht nur den Schleier durchzusetzen, sondern eine ganze Lebensordnung und Gesellschaftsordnung, einen Islamic way of life. Treibende Kraft ist die 1928 gegründete Muslimbruderschaft, deren Organisationen nicht zufällig für das weibliche „Freiheitsrecht“ kämpfen, 24/7 den Hidschab zu tragen.

Wie ein erhobener Zeigefinger propagiert der Hidschab, dass ein Angehöriger der Umma, der islamischen Weltgemeinschaft, zur Einhaltung der jeden Lebensbereich regulierenden islamischen Gesetzlichkeit verpflichtet ist. Insbesondere die durch den Schleier überdeutlich als Muslima markierte Frau wird, nicht nur in Pakistan oder im Nahen Osten, sondern längst weltweit, durch weibliche wie vor allem männliche Muslime öffentlich auf ihr jederzeitiges Wohlverhalten hin kontrolliert, weshalb der Schleier sie gerade nicht vom Gruppendruck befreit, sondern dem Prinzip Sittenwächter ausliefert. Als Mädchen oder Frau bist du naturhaft Wankelmütige und Glaubensschwache sehr gefährdet, Sünde zu begehen oder uns Männer zur Sünde zu verführen (Fitna, Versuchung; Zwist, Zwietracht), darum musst du dich verschleiern, darum müssen wir dich überwachen (vgl. islamqa.info 6991 publication : 20-12-1999).

1990 beschlossen die Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam und definierten die Scharia als alleinige Grundlage von Menschenrechten, was einen bewussten Gegenentwurf zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 darstellt und unter anderem mit einer rechtlichen Diskriminierung aller Frauen einhergeht. Auch für diesen Angriff auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau steht der Hidschab, der eben nicht einfach kreative Mode ist.

Zentrale Strukturprinzipien einer derartigen „gottgegebenen“ Ordnung der Geschlechter sind die Komplementarität der Rollen von Mann und Frau, eine möglichst weitgehende soziale Trennung der Geschlechter und der Ausschluss der Frauen aus dem öffentlichen als ‚männlich’ definierten Raum. (Renate Kreile (2007). Der Kampf um die Frauen. Politik, Islam und Gender im Vorderen Orient.)

Sobald sie aber den Hidschab anlegt, der für die Trägerin keine Option je nach Laune oder Tagesform ist, mithin keine frei gewählte Mode, sondern ein „bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität“ (DİTİB / Diyanet), ist ihr bei schlimmer Strafe spätestens im Jenseits noch das geringste unislamische Verhalten verboten. Händchenhalten mit einem Nichtmahram etwa ist für eine Verschleierte nicht gestattet, sich in einen Nichtmuslim verlieben und diesen heiraten gemäß Scharia unzulässig.

Hidschab bedeutet: Ich bin keinesfalls lesbisch, und ein schwuler Sohn wäre mir und Allah ein Gräuel.

Bis auf Gesicht und Hände ist der gesamte Leib der Frau gemäß dem Islam Aura, Schamzone, das ist islamischer Konsens (Idschma). Hadith bei al-Tirmidhi: „Die Frau ist eine Aura, wenn sie ausgeht, kommt ihr der Teufel entgegen.“ In der in den Hidschab eingewebten Weltanschauung rücken weiblicher Körper und Iblis, Teufel im Islam, ganz dicht zusammen.

Hadith. „Mir wurde die Hölle gezeigt und … ich sah, dass die Mehrheit ihrer Bewohner Frauen sind“, al-Buchari 1052.

Hazrat Ali reported the Prophet saying: „Women have ten (‚awrat). When she gets married, the husband covers one, and when she dies the grave covers the ten.“ And according to the following Hadith, women not only have ten ‚awrat, but the woman herself is perceived as ‚awrah: „The woman is ‚awrah. When she goes outside (the house), the devil welcomes her.“

Zur Konsequenz islamischer Kleidungs- und Verhaltensnormen gehört die islamkonforme Umgestaltung letztlich der Gesamtheit von Recht und Justiz („Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat – das sind die Ungläubigen“, Koran 5:44). Heutzutage geht es weltweit zuerst darum, auch als Lehrerin oder Richterin den Schleier tragen zu dürfen, danach um das Integrieren des islamischen Ehe- und Familienrechts, von der neunjährigen Braut bis zur Polygynie. Seit den Verträgen von Sèvres (1920) und Lausanne (1929) gilt in Griechenland die Scharia, der Mufti von Komotini beispielsweise nimmt Mädchen in Augenschein und entscheidet, ob sie alt genug sind, um zu heiraten, die Braut kann dann auch mal elf Jahre alt sein. Vor zwei Jahren hat sich der Bundestag veranlasst gesehen, zur Bekämpfung von Kinderehen das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festzulegen.

the two other muftis are even less circumspect, marrying girls and boys respectively from the age of 12 upward, as allowed under Islamic law.

By Catherine Boitard (Young Muslim teens marrying in Greece with no objections) – Agence France-Presse

Überall auf der Welt, wo das Personenstandsrecht der Scharia entspricht, verliert die Frau im Falle einer Scheidung das Sorgerecht über ihre Kinder, welche Besitz des Mannes und seines Stammes bleiben.

Islamrevolutionäre Gegenkultur

In besonders strengen islamischen Milieus gelten Kleidung und gesamte Lebensweise der Nichtmuslime als sittlich geringeren Wertes und dürfen nicht nachgeahmt werden (Hadith: „Wer sie imitiert, ist einer von ihnen“). Aus der in den Hidschab gleichsam eingewebten Weltanschauung folgt, dass Bekanntenkreis, Nachbarschaft und Stadtviertel über kurz oder lang nach Kräften umzugestalten sind, hin zu der im Islam einzigen sittlich zu nennenden Lebensweise und gemäß der „einzigen Religion, die bei Allah angenommen wird“ (Koran 3:85 Übersetzung Bubenheim & Elyas: „Wer aber als Religion etwas anderes als den Islam begehrt, so wird es von ihm nicht angenommen werden, und im Jenseits wird er zu den Verlierern gehören“).

Mit Toleranz hat eine derartige, den Hidschab verharmlosende Ausstellung wenig zu tun. Ausstellungen wie Contemporary Muslim Fashions tragen vielmehr dazu bei, die zu verhindernde Aufspaltung der Bürger in Nichtmuslime und Muslime voranzutreiben, während sich Max Hollein freut:

„Es sind Entwürfe, die nicht nur als Zeichen sowohl der Modernität als auch der Kulturverbundenheit interpretiert, sondern von vielen Menschen auch verstanden werden als weitreichende Manifeste, nämlich als Ausdrucksform einer positiven, zeitgenössischen und modernen Haltung gegenüber der eigenen islamischen Kultur“.

Durch mehr und mehr schariakonforme Frauenbekleidung, „modest fashion“ bedeutet keusche, gehorsame und unterwürfige Mode, steigt der oft bereits heute auf jeder Tochter eines muslimischen Vaters lastende Druck, sich ebenfalls islamisch zu bekleiden und sich im islamischen Sinne ehrbar und züchtig zu verhalten. „Schützt die Kinder vor diesem Tuch!“ titelte Cigdem Toprak auf ZEIT ONLINE (17.04.2018). Viel stehe schließlich auf dem Spiel, sagt jeder Anhänger einer wortwörtlichen Lesart von Sure und Hadith, denn wer zu Lebzeiten das Kopftuch und die dazugehörige islamische Lebensweise schuldhaft verweigert, landet hochwahrscheinlich in Dschahannam, in der Hölle.

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.

Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

Selbst Religionsfreiheit hat verfassungsimmanente Grenzen. Ein Verzicht auf Grundrechte ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Grundrechte dienen nicht nur der selbstbestimmten Freiheitsentfaltung, sondern haben eine objektive Funktion, begründen eine objektive Werteordnung, die nicht zur Disposition des einzelnen oder eines Kollektivs gestellt ist. Vorrang und Einheit der Verfassung sind Rechtsstaatsprinzipien (Art. 20 Abs. 3 GG), die für die Bundesrepublik konstitutiv sind. Zudem schützt die Ewigkeitsgarantie gemäß Art. 79 Abs. 3 GG die Grundrechte der Staatsbürger. Unsere Verfassung, das GG ist eben kein Warenhauskatalog, aus dem man nur die Artikel aussucht, die gefallen.

Deshalb ist beispielsweise für jedermann ein Verzicht auf Würde (Art. 1 GG) oder Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 GG) verfassungswidrig (s. Übung zur Vorlesung im Öffentlichen Recht: Grundrechte und Verfassungsprozessrecht. Wiss. Mitarbeiterin Christina Schmidt-Holtmann, Universität Trier). Die Umsetzung des Fatwa „Insbesondere der Ehefrau obliegt es ihm zu gehorchen und seinen Anordnungen Folge zu leisten und dass sie das Haus nicht ohne seine Erlaubnis verlässt“ (bei al-Munajjid 125374) ist von den Bedingungen eines Grundrechtsverzichts nicht umfasst.

Ein Frauenreferat sollte nicht für modest fashions, für unterwürfige, keusche Mode werben, sondern über das gegenmoderne und frauenfeindliche Prinzip Hidschab aufklären und alle Mädchen und Frauen der Stadt Frankfurt zu einem im Sinne der universellen Menschenrechte und des deutschen Grundgesetzes selbstbestimmten Leben ermutigen.

Jeder Mensch hat das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit. Jede Frau, jeder Mann, jedes Kind hat das Recht, seine Herkunftskultur zu kritisieren oder sogar abzulehnen. Ein äquidistantes Reden über modest fashions oder muslim fashions vernachlässigt das Recht jedes Individuums auf wirkliche Wahlfreiheit und unterschlägt die Einschüchterung und Angst durch Community und religiöse Autoritäten.

Klar und eindrucksvoll beschreibt Seyran Ateş (auf Twitter am 25. März 2019) das Problem mit der züchtigen Mode und dem Hidschab auf dem Laufsteg oder im Museum: „Man kann Kopftücher anmalen, kann sie modisch designen, kann sie gekonnt in Szene setzen, kann sie aus den innovativsten Stoffen schneidern. Nur eines kann man nicht: Die Unterdrückung, für die sie stehen, wegzaubern.“

Gabi Schmidt und Edward von Roy

501. Der Hidschab ist keine Modebekleidung

2. April 2019

(In Frankfurt am Main im Museum Angewandte Kunst wird übermorgen, am 4. April 2019, die weltweit erste umfassende Museumsausstellung eröffnet, die sich „der zeitgenössischen muslimischen Mode“ widmet. Diese Bagatellisierung und sogar Bewerbung des frauenfeindlichen Hidschab und, mit dem Tuch stets einhergehend, des reaktionären Menschenbildes und totalitären Gesellschaftsmodells nach Koran und Sunna wurde an den deYoung Fine Arts Museums in San Francisco inhaltlich erarbeitet und von Max Hollein initiiert. Der Hype um den Hidschab verhöhnt das Streben zahlloser Frauen nach Gleichberechtigung, wie es etwa ab 2014 in der Online-Bewegung My Stealthy Freedom sichtbar geworden ist und, seit 2017, in den mutigen Auftritten der iranischen Mädchen der Revolutionsstraße (Girls of Enghelab Street), die es wagen, trotz Schleierzwang das Tuch abzunehmen. Das Museum Angewandte Kunst soll nur die erste europäische Station sein. Der Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE) protestiert mit einem offenen Brief.)

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Protestschreiben an die Organisatoren von „Contemporary Muslim Fashions“

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der im Frankfurter „Museum Angewandte Kunst“ geplanten Ausstellung Contemporary Muslim Fashions (04. April bis 15. September) sollen islamische Schleier wie Hidschab, Kopftücher, Burkas und Niqabs ausgestellt und der öffentlichen Meinung als Modetrends muslimischer Frauen präsentiert werden.

Sie sind die Organisatoren dieser „Modenschau“. Es ist kaum vorstellbar, dass Sie nicht wissen, dass Sie damit den Finger auf eine große Wunde der Geschichte der Menschheit gerichtet haben und dass Sie uns – Millionen Frauen, die Opfer dieser „Mode“ geworden sind – verspotten. Wir möchten daher ausdrücklich erklären, dass die islamische Verschleierung kein normales Kleidungsstück ist. Und wir möchten für alle, die an der Wahrheit interessiert sind, diese Frage nochmals näher betrachten.

Wenn man vom Schleier als einem göttlichen Gebot und einem wichtigen Teil des Islam spricht, steht dahinter die Philosophie, dass der islamische Gott zu den Männern auf der Erde spricht. Frauen werden dabei zu Segnungen für den Mann deklassiert, die jeweils einem Mann dienen und sich vor den lüsternen Blicken anderer Männer schützen müssen. Solange sie im Elternhaus leben, müssen sie dem Willen von Vater oder Bruder gehorchen. In der Ehe haben sie sich ihrem Ehemann zu unterwerfen.

Der islamische Gott hat erklärt, dass Frauen von der Geschlechtsreife bis zum Tod ihre Haare nicht öffentlich zeigen sollen. Sie sollen körperverleugnende, blickdichte Kleidung tragen und ihrem Körper und ihren Gefühlen fremd sein. Diese Haltung des Islam ist nicht nur eine theologische Theorie, sondern wurde im Laufe der islamischen Geschichte mit Nachdruck eingefordert und ausgeführt. Deshalb werden Millionen von Frauen in sogenannten islamischen Ländern tagtäglich Opfer von Patriarchat und Frauenfeindlichkeit. Und das Leben von uns Frauen unter diesen Bedingungen war und ist voller Schmerz, Erniedrigung und Gewalt. Wir können Ihnen Hunderte von Artikeln und Lebensgeschichten zusenden, die davon erzählen.

Wichtiger als Tradition, Geschichte und Kultur ist jedoch der Einfluss der islamischen Bewegung, die vor etwa vierzig Jahren im Iran die Macht ergriffen hat. Seitdem wird die Verschleierung in vielen islamisch geprägten Ländern durch Agenten der islamischen Sittenpolizei und Repressionsorgane den Frauen aufgezwungen. Länder wohlgemerkt, die auch vor Auspeitschungen und Hinrichtungen nicht halt machen.

Die Verschleierung ist das Banner einer frauenfeindlichen Ideologie, welche im Iran und Afghanistan, im Sudan und in Somalia mittels Gefängnis und Folter aufgezwungen wird. Auch in Europa bzw. in den westlichen Ländern zwingt diese Bewegung mit Hilfe von Moscheen und islamischen Organisationen, die häufig mit islamischen Regimes verbunden sind, sogar Kindern den Schleier auf. Die Verteidiger und Aktivisten dieser Bewegung sind überall präsent und reden davon, dass es in Europa „Religionsfreiheit“ geben sollte. Sie etablieren den Mythos, dass Frauen und fünfjährige Kinder frei entscheiden würden, den Schleier zu tragen.

Leider hat sich ein Teil der Feministinnen und Multikulturalisten an die Seite dieser islamischen Bewegung gestellt und bezeichnet den Schleier als ein normales Kleidungsstück unter vielen. Sie schweigen zu den Schmerzen und dem Leid von Millionen Frauen, die in Geschichte und Gegenwart Opfer dieser schrecklichen islamischen Frauenfeindlichkeit waren und sind. Und sie verkaufen dies der Öffentlichkeit auch noch als Freiheit der Wahl der Kleidung oder als das Recht der Frauen auf Ausübung ihrer Religion!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn zeitgenössische Kunst und zeitgenössische Kleidermode auch nur von einem Hauch des Humanismus berührt sind, müssten sie den Kampf, ja den Krieg der Frauen im Iran, in Afghanistan, Saudi-Arabien usw. widerspiegeln, den sie gegen diese „Kleidermode“ führen. Es ist ein Kampf um Menschenwürde und für die Freiheit des Atmens.

All jene, die Mode aus dem Leid von Frauen und den Symbolen ihrer Versklavung kreieren, sollten sich dafür schämen. Es ist vollkommen inakzeptabel, im 21. Jahrhundert ein Tuch zu verteidigen und zu beschönigen, aus dem Blut trieft. Ein Tuch, das Symbol der Frauenverachtung ist. Ein Tuch, in dessen Gewebe unzählige schmerzvolle Geschichten vom fehlenden Recht auf Scheidung, von Ehrenmorden und Säureattacken auf nicht verhüllte Frauen eingewoben sind.

Wir fordern die Annulierung dieser Modenschau. Keine Schau auf Kosten der Wunden, die durch die Religion und durch die islamische Bewegung unserem Körper und unserer Psyche zugefügt worden sind. Annulieren Sie diese Schau, die unsere Schmerzen verhöhnt.

(Original bei: Zentralrat der Ex-Muslime (2019))

https://exmuslime.com/protest-gegen-contemporary-muslim-fashions/

_ttps://www.facebook.com/486839381365629/photos/a.486847511364816/2075580399158178/?type=3&theater

464. 40 Jahre Emma – 40 Jahre Islamschönfärben

29. Januar 2017

آليس شفارتسر

Alice Schwarzer

Böser Islamismus, guter Islam: Die Weltanschauung der Alice Schwarzer

Deutlich anders als der den freiheitlichen Rechtsstaat gefährdende islamverträgliche Feminismus, ein veritabler Unterlegenheitsfeminismus, hat der Gleichheitsfeminismus die weltweite Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte einzufordern und das Islamische Recht zurückzuweisen. Das müsste auch für die seit vierzig Jahren bestehende Zeitschrift EMMA und ihre Gründerin gelten – sollte man eigentlich erwarten. Von Jacques Auvergne und Ümmühan Karagözlü.

Mausert sich Deutschlands Oberfeministin zu Deutschlands berühmtester Islamverharmloserin? Am 26. Januar dieses Jahres erfuhr der Leser der Neuen Osnabrücker Zeitung über die EMMA-Gründerin:

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam.“[1]

Das stimmt nicht. Mohammed war aus Sicht seiner Gefolgschaft ebenso wie aus seiner eigenen Sicht beides: der endgültige Prophet einerseits und andererseits Staatsgründer und Feldherr. Mehr Politik geht nicht, das Gerede über einen politischen Islam ist gegenstandslos.

Entsetzt zeigt das Alphaweibchen der deutschen Frauenbewegung auf Niqab und Burka:

„Selbstverständlich bin ich für ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland!“

Die Kölner Burkabekämpferin sagt nichts gegen den religiös verpflichtenden Schleier (Hidschab) – kein Wunder, sie müsste dazu das Islamische Recht kritisieren, die Scharia, den im Jahre 1111 d. g. Z. verstorbenen Imam al-Ghazali und die anderen sunnitischen Ulama (Sg. Alim), alle heutigen Scheiche und Muftis und deren Fatawa (Sg. Fatwa), die schiitischen Mullahs.

Nun sei etwas ausführlicher zitiert, wie Alice Schwarzer jedem Islamkritiker in den Rücken fällt. Die vielfach Preisgekrönte (u. a.; 2004: Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen; 2005: Bundesverdienstkreuz Erster Klasse; 2010: Mercator-Professur der Universität Duisburg-Essen) schießt aus allen Rohren, eher unverdient kriegt sogar die Bundeskanzlerin ihr Fett weg:

„[Merkel] hat die politische Dimension des politisierten Islam nicht begriffen. Sie verwechselt ihn mit dem Islam als Religion. Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam. Und dabei geht es nicht nur um Terror, das fängt viel früher an.“

Eher schon das Gegenteil ist richtig, denn leider ist auch für Angela Merkel (Der Spiegel 26.09.2012) der Islam pauschal Teil von Deutschland: „Wir sollten da ganz offen sein und sagen: Ja, das ist ein Teil von uns.“

Zurück zur Inhaberin des Monopols auf feministische Berichterstattung:

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam. Und dabei geht es nicht nur um Terror, das fängt viel früher an.“

Soso, es gehe nicht lediglich um islamisch-glaubensbewegten Terrorismus, das Problem fange „viel früher an“?

Genau das tut es, bei Koransure und Hadithvers fängt es an, das universelle Problem, beim Islam fängt es an! Doch über den, siehe weiter unten und im Quellenteil, verliert unsere karrierebewusste Oberemanze kein Wort: „Der Islam ist nicht mein Thema“, „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt“.

Durchaus im Sinne von Deutscher Islamkonferenz und deutschen Islamverbänden bestimmt Frau Schwarzer mit, was hierzulande zu Scharia (Allahs Schöpfungsordnung, der Menschheit vom Himmel angeordnet als Gesetzlichkeit; Islam) und Fiqh (islamische Jurisprudenz; auch Islam) öffentlich gesagt und geschrieben werden darf und was nicht.

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam“, über diese engagierte Verteidigung des Glaubens durch eine europäische Feministin können Darul-Uloom Deoband, Millî-Görüş und die Muslimbruderschaft zufrieden sein.

In den Rücken fällt die Galionsfigur der deutschen Frauenbewegung damit jedem Islamkritiker, allen muslimischen Säkularen und insbesondere den weiblichen Säkularen sowie überhaupt allen der Herrschaft des islamischen Rechts, allen der Herrschaft des Islam unterworfenen Frauen.

Die aus islamischer Sicht überall und jederzeit (ggf. nur bis zum Tag der Auferstehung) gültige Scharia ist menschengemachten Verfassungen und Gesetzesbüchern voranzustellen, der sogenannte Schariavorbehalt; letztlich übersteigt sie das menschliche Verstehen. Den Fiqh hingegen kann man studieren als Allahs gesetzliche Maßgabe; im Laufe der Jahrhunderte ist er durch islamische Eliten kodifiziert worden und als Rechtsschöpfung und Gerichtspraxis anzuwenden. Ob Scharia oder Fiqh: Gruppen von Menschen (Nichtmuslime; Schariaverweigerer; alle Frauen) sind rechtlich herabzustufen, zu diskriminieren. Kompatibel mit den allgemeinen Menschenrechten (AEMR) sind Scharia und Fiqh nicht.

Eine deutsche Frauenrechtsbewegung, die sich nicht an die Scharia und den Fiqh herantraut, sondern vor dem reichlich geisterhaften Islamismus warnt und den mit ihm letztlich (nämlich religiös, theologisch) identischen Islam schönredet, kann nicht viel erreichen und wird allen Frauen, muslimisch oder nichtmuslimisch, schaden.

Beim allgemeinen Islamschönreden ist die EMMA-Gründerin des Jahres 1977 nun wirklich nicht alleine.

Doch hat die Inkarnation des deutschen Feminismus, das fleischgewordene frauenrechtliche Gewissen der Republik, eine hervorgehobene Stellung beim hoch ersehnten Erteilen von Absolution an die über islamische Schleierpflicht (Hidschab), islamische weibliche Beschneidung (FGM), islamische Polygamie sprich Polygynie (mit Talaq und Chul, die Kinder gehören dann stets dem Mann) und islamische Kinderehen (Mädchen heiratsfähig ab neun Jahre) dann doch ein wenig zerknirschten Akteure in Parteien, Presse, Gewerkschaft und Wohlfahrtsverband. Denn leider ist die 74-Jährige die Deutungsinhaberin jeder Frauenfrage, die Monopolistin beim Definieren dessen, was in Deutschland an frauenpolitischen Forderungen erhoben werden muss einerseits und andererseits gefälligst auszureichen hat.[2]

Schleierzwang, Chitan al-Inath (indonesisch sunat perempuan; FGM), Talaq und Chul, Zweitfrau bis Viertfrau zu sein, per Imamehe verheiratetes zwölf oder elf Jahre altes Mädchen und schwangere Kindbraut zu sein, um nur die Spitze des islamischen Eisbergs zu nennen, anders gesagt: die theologisch begründete Biologisierung, Sexualisierung und Erniedrigung der Frau in der Religion von Koran und Sunna, kurz: die religiöse Unterdrückung der Frau – das ist Islam und das ist Gewalt – und keine Form der Gewalt ist privat, eben auch nicht die glaubensgeleitete Gewalt gegen Frauen. Für Alice Schwarzer hingegen, wie wir gleich hören werden, ist diese Glaubenslehre und Religionspraxis so etwas wie individuelle Selbstverwirklichung und in jedem Fall nicht zu diskutieren, kein Politikum: „das ist ein Glaube und das ist Privatsache“. Wir wiederholen: Gewalt ist nie privat.[3]

„Der Islam ist nicht mein Thema“, wie leicht wird man hier sarkastisch. Endlich, wie konnten wir nur über die Scharia etwas Schlechtes denken. Erst der islamrevolutionäre Ruhollah Chomeini war es, der den genuin menschenfreundlichen und insbesondere frauenfreundlichen Islam aus der Form gebracht hat, ihn schier zur Unkenntlichkeit entstellte, eine politisierte Pseudoreligion und Nichtreligion fabrizierend, die jetzt weltweit ein Zerrbild des wahren Islam predigt. Genug des Sarkasmus.

Das angekündigte Zitat findet sich auf Schwarzers persönlichem Internetauftritt.

Alice Schwarzer: „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt. Ich publiziere über das Problem seit 30 Jahren und bei jeder Gelegenheit weise ich darauf hin, dass es mir nicht um den Islam geht – das ist ein Glaube und das ist Privatsache –, sondern ausschließlich um den politisierten Islam, der seinen Anfang genommen hat mit Chomeini im Iran 1979 und der seither einen Siegeszug durch die Welt antritt. Ich kritisiere die Islamisten, diese Sorte Muslime, für die die Scharia über dem Gesetz steht und die Frau unter dem Mann. Wir sollten fein unterscheiden zwischen Islam und Islamisten und endlich in Deutschland etwas tun gegen die Islamisten.“[4]

40 Jahre nach Gründung ihrer Zeitschrift sieht Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer „ganz neue Probleme“ für den Feminismus, etwa den „politisierten Islam, in dem die Frauen völlig entrechtet sind“. Entstanden sei dieses Problem nicht erst durch die Flüchtlingsbewegung der letzten Monate. „Wir haben eigentlich seit 30 Jahren in den muslimischen Communities eine offensive Agitation der Islamisten“, so Schwarzer.[5]

„Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt“ – aber das ist ja das Schlimme.

Denn: Nein Frau Schwarzer, nicht der politische Islam oder das Politikern und Mainstream-Medien zur Verharmlosung des hanbalitischen Fiqh (sunnitischer Islam; Islam) so willkommene Schreckgespenst Wahhabismus oder der sogenannte Salafismus (auch Islam), nicht der Islamismus den es gar nicht gibt, sondern das islamische Recht – himmlisch gegeben als die Scharia, irdisch anzuwenden als der Fiqh – wird immer die Frau, den Nichtmuslim und den schuldhaft Pflichtvergessenen, den bewussten Schariaverweigerer benachteiligen, demütigen und körperlich wie seelisch quälen. Ihn schmerzhaft bestrafen in Dunya und Achira, im Diesseits und im Jenseits.

Die jeden Lebensbereich regelnde sowie nach Überwindung aller nichtislamischen Gesetze und Verhaltensweisen strebende Scharia ist es, die in eine freiheitliche Demokratie nicht integriert werden kann, die ihrem Wesen gemäß nach Kohärenz, nach Totalität strebende Scharia.

Das eher noch etwas ungeregelte, dem Kalifat oder Imamat zeitlich vorausgehende islamische Erschrecken (Koran 8:12 I will cast terror into the hearts of those who disbelieved. In die Herzen der Ungläubigen werde Ich Schrecken werfen), das Faustrecht nämlich von Taharrusch dschamai bis Terrorismus, bereite der rechten Seinsweise (Din) den Weg und weiche auf längere Sicht der korantreu geregelten Souveränität, der Herrschaft Allahs, seiner Hakimiyya.

Die Islamisierung eines Landes ist die Islamisierung des Rechts: Paragraph für Paragraph werde islamtauglich, schariakompatibel. Dieser Prozess, sofern nicht abgestoppt, muss die unverhandelbaren Menschenrechte (AEMR) und auch das AEMR-basierte deutsche Grundgesetz heute ironisieren und morgen kaputtmachen.

Die Vorgehensweise der großen Islamschönfärberin aus Köln trägt dazu bei, das Leid anderer zuzulassen, vor allem das Leid anderer Frauen. Wer hingegen für die Frauenrechte als Teil der allgemeinen Menschenrechte wirklich etwas erreichen will, erkennt und fordert: Die Scharia, der Islam muss weg aus dem Recht.

Und zwar weltweit, auch im sogenannten Orient, denn Menschenrechte – und dazu gehören die Frauenrechte – sind eben gerade nicht westlich, nicht okzidental, sondern entweder universell … oder sie sind gar nicht.

Jacques Auvergne und Ümmühan Karagözlü

Q u e l l e n

[1] „Merkel hat die politische Dimension des Islamismus nicht begriffen“. Ein Artikel von Marion Trimborn. Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) 26.01.2017

http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/840359/merkel-hat-die-politische-dimension-des-islamismus-nicht-begriffen

[2] Nun, man habe die Frage nicht nötig: „Und wo lassen sie denken?“

Cicero „Frauen-Ranking 2008“ Platz Zwei: Alice Schwarzer

https://web.archive.org/web/20080526070740/http://www.rankaholics.de/w/die+einflussreichsten+intellektuellen+frauen+2008_1784

Cicero-Rangliste 2012: Wer dringt durch? Wer wird gehört?

Feministin Alice Schwarzer steht auf Platz vier und ist damit die Frau mit der höchsten öffentlichen Deutungsmacht.

http://cicero.de/berliner-republik/liste-der-500-guenter-grass-und-alice-schwarzer-spitze/52978

[3] Gewalt ist nie privat

https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Flyer%20Rosenstrasse%20Sossenheim%202016.pdf

http://www.strohhalm-ev.de/kunde/pdf/1/25_6_07.pdf

http://frauenportal.koeln/cms/news/article.php?storyid=37

http://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Zeitschriften/Erziehung_und_Wissenschaft/2016/EW_03_2016_web.pdf

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F1084%7C1%7C0

[4] „Der Islam ist nicht mein Thema“ | ALICE SCHWARZER 17.05.2016

http://www.aliceschwarzer.de/artikel/der-islam-ist-nicht-mein-thema-332543

[5] Bayerischer Rundfunk 26.01.2017

Alice Schwarzer: „Dem politisierten Islam etwas entgegensetzen“ Zum 40. Geburtstag der Zeitschrift Emma betont Herausgeberin Alice Schwarzer, welche neuen Probleme ihrer Meinung nach den Feminismus umtreiben. Dazu gehöre auch der „politisierte Islam“, so Schwarzer in der radioWelt auf Bayern 2.

http://www.br.de/radio/bayern2/politik/radiowelt/alice-schwarzer-40-jahre-emma-100~amp.html

339. Die Scharia ist keine Kultur!

7. Mai 2013

Köln 2013 (ZdE).

Konferenz vom Zentralrat der Ex-Muslime am 3. Mai:

Schafft die Deutsche Islamkonferenz ab!

Am 3. Mai fand in Köln eine Veranstaltung gegen die bevorstehende Deutsche Islamkonferenz (DIK) statt, zu der der Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE) aufgerufen hatte. Die Redner dieser Veranstaltung waren Hartmut Krauss, Sozialwissenschaftler, Gabi Schmidt, Sozialpädagogin, Thomas von der Osten-Sacken, Geschäftsführer von WADI e. V., Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime sowie Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge. Der angekündigte österreichische Ex-Muslim Cahit Kaya war leider verhindert.

Die Konferenz wurde mit einem kurzen Video über eine junge Ex-Muslima eröffnet, die in einer muslimischen Familie aufgewachsen ist. In diesem Film sprach sie über ihre Geschichte und ihre Probleme sowie darüber, wie sie ihren Glauben abgelegt hat und zu einer Atheistin geworden ist.

Aus verschiedenen Blickwinkeln haben die Redner dieser Konferenz ihre Kritikpunkte an der Deutschen Islamkonferenz dargestellt. Ein weiteres kurzes Video wurde über die Gründung des Zentralrats der Ex-Muslime in Deutschland sowie in Großbritannien gezeigt. Nach den Redebeiträgen haben die Teilnehmer der Konferenz die Gelegenheit gehabt, Fragen zu stellen oder ihre Meinung zu äußern.

Die Redebeiträge von Hartmut Krauss Die Deutsche Islamkonferenz als Ausdruck und Bestandteil der forcierten Islamisierung sowie von Edward von Roy Nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem sind in Schriftform online (vgl. Quellenteil). Die von Filmemacher Siamak Zare erstellten Mitschnitte der Redebeiträge aller Referentinnen und Referenten sind über Social Media wie facebook im Netz veröffentlicht (s. u.).

Zum Ende der Konferenz verabschiedete die Mehrheit der Teilnehmer der Konferenz folgende Resolution:

Die Scharia ist keine Kultur!

Köln am 3. Mai 2013

Die Deutsche Islamkonferenz (DIK) dient nicht der Integration, sondern bewirkt das genaue Gegenteil, die Abschottung oder Segregation. Die staatliche Islamkonferenz ist ein Deal zwischen der Bundesregierung und den globalen Islamisten der verschiedenen Richtungen. Der weltweit vernetzte politische Islam versucht, sich auch in Deutschland durchzusetzen und die deutsche Regierung arbeitet über das Werkzeug der DIK und ihre sonstige Politik mit diesen gegenmodernen Organisationen zusammen. Offensichtlich tut sie das in der Hoffnung oder vielmehr Illusion, islamischen Extremismus oder Terrorismus in Deutschland zu vermeiden und Selbstmordattentate oder Bombenexplosionen zu verhindern. Ist das eine objektive Lösung zur Bekämpfung des islamischen Extremismus und Terrorismus?

Nein. Das kann so nicht funktionieren und ist ein absolut verkehrter Denkansatz.

Was geschieht wirklich? Die deutsche Regierung setzt vier Millionen Menschen der Machtpolitik der Islamisten aus und Schritt für Schritt werden gerade durch diese Islamkonferenz Kopftuchzwang sowie ein an der Scharia orientierter Islamuntericht legalisiert. So bekommen die Islamisten in Deutschland mehr Einfluss und mehr Macht.

Einen an der Scharia orientierten Islam ohne Frauendiskriminierung gibt es nirgendwo auf der Welt. Und doch arbeiten die neuen Standorte für Islamische Theologie mit der sunnitischen Azhar in Kairo zusammen, mit den Organisationen der Muslimbruderschaft oder mit den iranischen Ayatollahs, die sich alle auf die Scharia berufen. Deutschlands staatliche Religions- und Islamisierungspolitik geschieht damit auf Kosten von vier Millionen Menschen, von denen die meisten Einwanderer oder Nachkommen von Einwanderern aus den so genannten islamischen Ländern sind und von denen viele dort unter den islamischen Regeln und Gesetzen gelitten haben.

Diese Politik ist falsch und unmenschlich und muss ein Ende haben. Wir stellen an die deutsche Regierung folgende Forderungen:

• Die sofortige Abschaffung der Deutschen Islamkonferenz.

• Trennung von Staat und Religion, Wissenschaftlichkeit statt Scharia und Religion, Abschaffung des religiösen Einflusses im öffentlichen Dienst, in Rundfunk, Krankenhäusern, Behörden u. ä.

• Abschaffung des Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen und im Besonderen des islamischen Religionsunterrichts.

• Keine Scharia im deutschen Rechtssystem, gleiche Rechte für alle Menschen in Deutschland auf Basis der universellen Menschenrechte.

• Keine islamische Kopfbedeckung und Bekleidung in den Schulen und Hochschulen.

• Keine staatlichen Gelder und Unterstützungen für den Moscheebau und islamische Zentren.

• Staatliche Beratungsstellen für die Frauen und Mädchen aus dem islamischen Milieu, die durch ihre Familien und islamischen Kreise unter Druck gesetzt werden.

• Annullierung des Islam-Vertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und islamischen Religionsgemeinschaften.

Wer glaubt, mit Islamkonferenzen könne man aus verschiedenen Kulturen eine gerechte neue Kultur (zum Beispiel eine islamfreundliche „Transkulturelle Gesellschaft“) aufbauen, gibt sich einer Illusion hin. Die Scharia ist keine Kultur, sondern eine brutale Verletzung der allgemeinen Menschenrechte und ganz besonders der Frauenrechte.

Wir wollen und können zusammen in in einer menschenwürdigen Gesellschaft leben, wenn nicht diskriminierende Religionsgesetze, sondern Rationalität, Säkularität im Sinne der absoluten Trennung von Staat und Religion und universelle Menschenrechte unser Recht und unseren Alltag in Schule und Beruf bestimmen.

Zentralrat der Ex-Muslime

Postfach 801152 51011 Köln

exmuslime@gmail.com

http://www.ex-muslime.de/indexAktuell.html

Facebook: Zentralrat der Ex-Muslime Deutschland

https://www.facebook.com/pages/Zentralrat-der-Ex-Muslime-Deutschland/486839381365629

Abschlusstext und die Resolution der Veranstaltung am 3. Mai auf dem Blog von Mina Ahadi

http://minaahadi-iran.blogspot.co.uk/2013/05/diekonferenz-vom-zentralrat-der-ex.html

Hartmut Krauss:

Die Deutsche Islamkonferenz als Ausdruck und Bestandteil der forcierten Islamisierung

http://www.gam-online.de/text-islamkonferenz%20als%20Ausdruck.html

Edward von Roy:

Nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem

http://schariagegner.wordpress.com/2013/04/15/nicht-der-islamismus-der-islam-ist-das-problem/

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2013/04/15/336/

Fotos auf dem Facebook des ZdE

https://www.facebook.com/pages/Zentralrat-der-Ex-Muslime-Deutschland/486839381365629

Bilder finden sich oben bei „Photos“

https://www.facebook.com/nazanin.borumand?ref=tn_tnmn#!/pages/Zentralrat-der-Ex-Muslime-Deutschland/486839381365629

Redebeiträge aller Referentinnen und Referenten, auf dem YouTube-Kanal von Filmemacher Siamak Zare

http://www.youtube.com/user/siamakzare

Ex-Muslime: Islamkonferenz abschaffen

Mina Ahadi im Interview mit Arnd Zickgraf 07.05.2013

http://minaahadi-iran.blogspot.co.uk/2013/05/ex-muslime-islamkonferenz-abschaffen.html

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39073/1.html

Mina Ahadi

http://www.youtube.com/watch?v=ieMog-x6lKc

Hartmut Krauss (Die Deutsche Islamkonferenz als Ausdruck und Bestandteil der forcierten Islamisierung)

http://www.youtube.com/watch?v=SCA4X3Sz-pI

Gabi Schmidt

http://www.youtube.com/watch?v=SfDuoEDiB-4

Thomas von der Osten-Sacken

http://www.youtube.com/watch?v=1TDJuBoDNrc

Edward von Roy (Nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem)

http://www.youtube.com/watch?v=KuJ2fY3pOrI

Als bewährte Moderatorin führte die engagierte Hamburger Menschenrechtsaktivistin Nazanin Borumand durch den Abend

http://www.youtube.com/watch?v=xN21clnKtNM

„Bericht; Konferenz: Ex-Muslim“, das erste Wort bedeutet im Persischen Reportage oder Bericht, Gozāresh:

گزارش کنفرانس اکس مسلم

http://www.youtube.com/watch?v=iNgD0Q8WxZE