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629 · “Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!”

21. März 2024

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Eine Petition an den Gesundheitsminister von Gambia, Herrn Dr. Ahmadou L. Samateh, und an die gambische Ministerin für Angelegenheiten der Frau, für Kinder und Soziales, Frau Fatou S. Kinteh. Bei Change.org lässt sich die Petition mitzeichnen.

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https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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A petition to:

Hon. Dr. Ahmadou Lamin Samateh, Minister of Health
Ministry of Health
The Quadrangle
Banjul
Republic of The Gambia

and to:

Hon. Fatou Sanyang Kinteh, Minister of Women’s Affairs, Children and Social Welfare
State House
Banjul
Republic of The Gambia

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21.03.2024

Petition

Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!

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Petitionstext

Sehr geehrter Herr Minister Dr Samateh, sehr geehrte Frau Ministerin Kinteh, retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia! Nur das beibehaltene Verbot jeder Form von Female Genital Mutilation (FGM Typ I, II, III, IV), nur der nicht verhandelbare Schutz der heutigen Mädchen als der künftigen Frauen Gambias in Bezug auf ein intaktes weibliches Geschlechtsorgan verwirklicht körperliche Unversehrtheit und universelle Menschenrechte. Auch die Berufung auf die Religion Islam, und tatsächlich, einen Islam ohne FGM gibt es nicht, kann keine Rechtfertigung für das Durchführen einer FGM (Typ I, II, III, IV) sein, die Islamic FGM (chitan al-inath) muss ebenso verboten bleiben und ggf. bestraft werden wie jede anders motivierte Female Genital Mutilation.

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Petitionsbegründung

Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region (CRR) des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu “beschneiden”, genital zu verstümmeln. Fünf Mädchen konnten vor der FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) gerettet werden, an drei Mädchen führten die Frauen das Verbrechen aus. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im Herbst 2023 wurden die Täterinnen verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi (≈ 204 €) für jede. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, mithin jede Form (FGM Typ I, II, III, IV) verboten.

Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht. Erste Lesung im gambischen Parlament (The National Assembly, Nationalversammlung) am 4. März 2024, Zweite Lesung und Abstimmung am 18. März. Von den 47 anwesenden Abgeordneten stimmten nur vier dagegen, sprich sie stimmten für den Erhalt des wichtigen FGM-Verbots in Gambia, 42 hingegen stimmten für den kinderfeindlichen und frauenfeindlichen Gesetzesentwurf, es gab eine Enthaltung. Mindestens drei Monate lang, mindestens bis Mitte Mai 2024 wird das Gesetz in den Ausschüssen diskutiert werden.

Schon zur Ersten Lesung hatte Imam Fatty mit einem gecharterten Bus Frauen vor das Parlament bringen lassen, die Slogans für eine straffreie Islamic FGM skandierten, welche sie freilich “weibliche Beschneidung” (female genital cutting, FGC) nennen, und von denen mehrere den Niqab trugen, den islamischen Gesichtsschleier, eine in Gambia bislang sehr ungewöhnliche Weise von Kleidung bzw. Hidschab.

Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehört neben dem Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty) auch der Parlamentarier Almameh Gibba, mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

Imam Abdoulie Fatty hatte den Täterinnen die Strafe bezahlt oder bezahlen lassen, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC, Oberster Islamischer Rat Gambias), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

Am 10.03.2024 hatten das 1975 gegründete IICPSR (International Islamic Center for Populations Studies and Research, Direktor ist Gamal Serour, Gamal Abou el-Serour, angesiedelt am Kairoer Al-Azhar) und der GSIC (Gambia Supreme Islamic Council) unter dem Tagungstitel “The National Dialogue on FGM and Islam” eine Konferenz veranstaltet. (youtube.com/watch?v=DIsJQzh4owU) Der ägyptische Gynäkologe Serour (el-Serour) war Mitglied der WHO Strategic and Technical Advisory Group (STAG) (2011-2016), Chair of STAG (2017–2018) sowie Co-Chair of the Ethics Review Committee at the WHO Regional Office for the Eastern Mediterranean (seit 2017).

Innerhalb der gambischen Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

“Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des “Beschneidens” d. h. des Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (ختان الإناث · ḫitān al-ināṯ ), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

Um Allahs Befehl sowie dem Madhhab maliki, seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice). Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung (The Gambia Supreme Islamic Council’s Fatwa and Moon Sighting Committee) haben ihre Religion richtig verstanden.

Noch die geringst invasive Form von FGM muss in jedem Staat verboten werden oder verboten bleiben. Auch um die WHO-Kategorie zur FGM mit ihren vier FGM-Typen (I, II, III, IV) nicht anzutasten, ist stets Wert auf die korrekte Terminologie zu legen, auf den Begriff FGM, weibliche Genitalverstümmelung.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Wer die Petition mitzeichnen möchte, kann das bei Change.org tun.

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https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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519. „Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen“

4. Juli 2020

Mutilations génitales humaines (MGH : MGF ou MGM)

HGM, human genital mutilation (i. e. FGM, or MGM)

Genitalverstümmelung (FGM oder MGM)

Fragen und Forderungen an die Philosophin und Ethikerin Dr. Susanne Brauer

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 4. Juli 2020

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer,

Sie denken (FAZ 01.07.2020) über die religiös motivierte Amputation der kindlichen Penisvorhaut nach: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist (…) irreversibel“, und Sie kommen nach einiger Abwägung zum Schluss, dass die Zirkumzision straffrei bleiben soll: „scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen“.

Die staatliche Erlaubnis dazu, wer hier wem etwas vom Körper abschneiden darf, könne dabei gerne trendy sein und wunschgeleitet, ich zitiere Sie: „Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen [stell[en]“. Gemeint ist von Ihnen leider nicht der Kindeswunsch, sondern das Begehren der Eltern, das kindliche Genital operativ umzugestalten, hin auf eine tradierte, religiös vorgegebene körperliche Norm, religiöse Körpernormierung. Das Kollektiv verfügt über das Genital, versehrt es irreversibel. Warum kritisieren Sie den kulturell vormodernen und anti-individuellen Gruppendruck zum Beschnittensein nicht?

Sie sagen: „wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind … Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf“. Wie stehen Sie zur Ansicht von Marlene Rupprecht vom 19. Juli 2012 („Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht.“ Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/189), hat das Kind aus Ihrer Sicht über seinen Körper denn gar nicht zu entscheiden?

Sie sollten sich zeitnah klarmachen, dass es ethisch akzeptable, elterlich angeordnete irreversible Operationen gar nicht geben kann. Auch ein Anführen von Genital Autonomy oder Gillick-Kompetenz kann nicht überzeugen, denn das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen. Fordern Sie daher mit uns: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn Jahren.

Sie wissen nicht oder verschweigen, dass das Präputium (penile Vorhaut) der sensibelste Teil des Penis ist, keineswegs mit der klitoralen Vorhaut vergleichbar, sondern mit der Klitoris selbst. 70 bis 80 Prozent der zur sexuellen Lustempfindung fähigen Nervenendigungen und Tastkörperchen (der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner) des Penis gehen dem männlichen Kind und späteren Mann bei jeder sogenannten Beschneidung für immer verloren (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS. 2006.), eben und nur weil die gottesfürchtigen oder traditionsbewussten Erwachsenen das so wollen, stärker sind und die Schere oder das Skalpell in der Hand haben.

Die männliche Beschneidung beeinträchtigt Sexualität und Partnerschaft irreversibel, negativ und stark (Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark. Morten Frisch Morten Lindholm Morten Grønbæk. 2011.). Ihnen, Susanne Brauer, kann klar sein, dass jede Zirkumzision einer FGM Typ II der WHO-Klassifikation entspricht. Jetzt aber müssten Sie, im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter, eine gleichstark versehrende Form der FGM ebenfalls bejahen und deren Straffreiheit fordern, sofern Sie die Jungen gegenüber den Mädchen nicht herabwürdigend diskriminieren wollen, rechtloser stellen wollen. Wie erst wollen Sie einer in der Schweiz erhobenen Forderung nach Straffreistellung einer religiös begründeten FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder einer FGM Typ IV entgegentreten, einer FGM-Form also, die geringer invasiv ist als eine männliche Beschneidung?

Sie sprechen über die USA: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden“. Sie sollten wissen und öffentlich sagen, dass es eine starke amerikanische Gegenbewegung zum Routinebeschneiden gibt, die nicht zuletzt von Ärzten mitgetragen wird, um hier nur die Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) zu nennen.

Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind körperlich und seelisch heil bleibt, dass es alle seine Potentiale schützen und entwickeln kann. Dazu gehören selbstverständlich auch die sexuellen Potentiale. Vulva und Penis sind kein Familieneigentum oder Stammesbesitz. Allein das zur Genitaloperation unumgängliche Entblößen eines Kindes vor Erwachsenen ist Erniedrigung, Entwürdigung und sexueller Kindesmissbrauch.

Die Mädchenbeschneidung, die weibliche Genitalverstümmelung und ebenso die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich ziehen. FGM wie MGM halten einen menschenfeindlichen Kreislauf der Gewalt in Gang, der, Generation um Generation, das Weiterverstümmeln schier fordert. Jedermann, zumal jeder Ethiker oder gar Medinzinethiker hat diesen sinnlosen Kreislauf des Verstümmeltwerdens und Verstümmelns nach Kräften zu beenden, nicht irgendwann, sondern heute.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das jeweilige staatliche Gesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Religionsfreiheit hat verfassungsimmanente Grenzen, die Hautoberfläche des Gegenübers ist eine solche Grenze.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist. Zum Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer, bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen jeden Versuch der Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten, überall auf der Welt, auch in Ihrem Heimatland Schweiz.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin, und Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e n

Die Medizinethik der abgeschnittenenen Körperteile: Schweizerin kämpft für religiöse Genitalverstümmelung

Dr. Susanne Brauer, Ph.D., Jahrgang 1973, ist Philosophin und Ethikern. Bei der kirchlich unterstützten Paulus Akademie („Forum für Religion, Ethik, Gesellschaft, Politik und Kultur“) leitete sie von 2011 bis 2019 den Fachbereich Bioethik, Medizin und Life Sciences. Seit September 2019 ist sie Programmleiterin der „Alten Anatomie – Forum für Medizin & Gesellschaft“, die vom Zürcher Universitätsspital, von der Universität Zürich und der ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) getragen wird.

Während Dr. Brauer offen lässt, ob sie in Bezug auf die allgemeine Möglichkeit zur medizinisch nicht erforderlichen, nur um diese geht es hier, Operation am kindlichen Genital noch zwischen Mädchen und Junge differenzieren möchte, fordert die amputationsfreudige Medizinethikerin (FAZ, 01.07.2020) Straffreiheit bei religiös motivierten sogenannten Beschneidungen.

In Bezug auf die Jungen geht es der heutigen Schweizerin – geboren 1973 in Köln, Studium der Philosophie und Germanistik in Wuppertal, Münster und Chicago – folglich um das Weiterbestehen der leider zurzeit weltweit gegebenen Straffreiheit der Zirkumzision (d. i. MGM, männliche Genitalverstümmelung). Dass das schweizerische oder deutsche Gesetz Männer und Frauen, Jungen und Mädchen heute nicht und schon gar nicht auf Dauer unterschiedlich behandeln kann, ist Frau Brauer klar.

So aber kann der Staat eine beispielsweise eindeutig geringer invasive Form der weiblichen Beschneidung (d. i. FGM, weibliche Genitalverstümmelung) auf Dauer nicht verbieten. Der Eindruck drängt sich auf, dass die diesjährige Buchherausgeberin einer künftig legalen islamischen FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) den Weg ebnen will, sicherlich ausgenommen bleibt für den Islam wie für Frau Brauer lediglich FGM Typ III.

Brauers Buch (Glaube und Rituale im medizinischen Kontext) erscheint in diesen Tagen (2020) im TVZ Theologischer Verlag Zürich. Die FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung informiert:

FAZ: Frau Brauer, Sie sind Philosophin und beschäftigen sich mit dem Thema Religion und Medizin. Ist das ein Spannungsfeld, das zu Konflikten führt?
Brauer: Nicht unbedingt, aber es kommt vor. Zum Beispiel, wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind, oder wenn Maßnahmen verweigert werden, die aber medizinisch notwendig sind. (…)
FAZ: Besonders heikel werden solche Konflikte immer, wenn es um Kinder geht. Vor ein paar Jahren bewertete das Kölner Landgericht die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung. Wie haben Sie die Diskussion erlebt?
Brauer: Bei uns in der Schweiz war das auch ein Thema. Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf und wo das Kindeswohl dieser Entscheidungsfreiheit eine Grenze setzt. Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden. Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen, dass sich die Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen stellt. Vor diesem Hintergrund scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen.
(„Die Religion kann eine Falle sein“. Von Julia Lauer. FAZ, aktualisiert, 01.07.2020.)

Die religionsrechtliche und religionspolitische Aktivistin Susanne Brauer kann wissen, dass im Islam Jungen wie Mädchen beschnitten, sprich genital verstümmelt werden, das Islamische Recht (Scharia; Fiqh) etwa der Schafiiten (sunnitisch) oder der Dawudi Bohra (schiitisch) bewertet die Chatna bzw. den Chitan al-inath als wadschib, als religiös zwingend verpflichtend. Überall dort (und vielleicht auch bei den Hanbaliten) wird in Sachen Beschneidungszwang gar nicht unterschieden, ob das Kind männlich oder weiblich ist. Keine der vier sunnitischen Madhahib (Sg. Madhhab, Rechtsschule) verbietet die Mädchenbeschneidung, sehr im Gegenteil gilt diese Tat als religiös vorzuziehen (Hanafiten), im Sinne der Sunna vorbildlich (oft unter Hanbaliten) oder makruma, islamisch ehrenwert (Malikiten).

Überall wo der schafiitische Islam dominiert, anders gesagt, wo die schafiitische Rechtsschule vorgibt, was Islamische Lebensführung und Rechtsfindung bedeuten, in Südostasien, in den Kurdenlanden (Kurdistan), im Nordosten Afrikas, am Roten Meer beispielsweise in Saudi-Arabien (al-Hedschas, Asirgebirge, Küstenstreifen Tihama) und selbst im Nordkaukasus in Dagestan, seit 1991 eine russische Republik, ist die FGM stark verbreitet. Beispiele.

Dagestan 2016, Ismail Berdijew (Исмаил Бердиев) freut sich über die beschnittenen Frauen, welche allein den allgemeinen Anstand garantieren. Der Mufti lobt, wie weitgehend erfolgreich die islamische Klitorisamputation das feminine Verlangen bändigt, wie beinahe sicher der fromme Chitan al-inath (FGM nach Koran und Sunna) die weibliche Begierde im Sinne des gelingenden Zusammenlebens insbesondere zwischen Frauen und Männern zähmt. Berdijew: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine sündige Wollust mehr gibt.“[him]

Somalia (Provisional Constitution, 1. August 2012) hat in Artikel 15 (4) nicht difiniert, was genau unter „Beschneidung“ gemeint ist, es geht um die weibliche, aber volltönend circumcision verboten.[dcv]

Somaliland hat per Fatwa, also selbstverständlich schariakompatibel, 2018 mitnichten die – jede – weibliche Genitalverstümmelung verboten, sondern nur bzw. vor allem deren Typ III, die Infibulation (pharaonische Beschneidung).[ipb]

Sudan. Artikel 141 der Anlage (amendment) zum Strafgesetzbuch verbietet FGM seit Jahren jedenfalls beinahe. Im April 2020 freut man sich beim UNICEF über den Kampf gegen FGM im Sudan. Hingegen sieht man nicht oder aber man billigt, dass im Sudan nur jene Formen von FGM als strafbar gelten, die zu vollständigem oder teilweisem Funktionsverlust führen (leading to the full or partial loss of its functions). Solange das Mädchen später als Frau ein Kind bekommen kann, besteht aber vielleicht gar kein solcher „loss of functions“ und wir befürchten, dass die Politiker in Khartoum in einem Nichtvorhandensein oder nur noch teilweisen Vorhandensein einer Klitoris keinen „Funktionsverlust“ sehen.[sud]

FGM und Islam.

Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Die zur schafiitischen Pflicht zur Mädchenbeschneidung (FGM) schweigende Philosophin und Ethikern Susanne Brauer ist nicht die erste prominente kirchennahe Schweizerin bzw. Schweizer Kirchenfunktionärin, die sich für die rechtliche Integration der religiösen Mädchenbeschneidung sprich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) stark macht.

Die Autoritäten und Sprecher des echten unteilbaren 1400 Jahre alten Islam, von MUI (Majelis Ulama Indonesia) und JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia) bis zum Kairoer Al-Azhar greifen, wenn sie denn müssen, zu einem Trick und lügen die FGM aus dem Islam heraus, behaupten, die islamische weibliche Beschneidung sei keine Verstümmelung. Weil unter Nichtmuslimen, zumal in Kirchennähe oder / und im pädagogischen Bereich, ein merkwürdiges heißes Verlangen besteht, den Islam frauenfreundlich und überhaupt menchenfreundlich sowie reformierbar und seit jeher demokratietauglich zu nennen, wird der Unsinn in Europa gierig aufgegriffen, heiß geglaubt und Jahr für Jahr energisch nachgequatscht und, bei Begegnung mit Fakten, wutschnaubend wiederholt.

Wer wie geboten am Schutz und Erhalt der Klassifikation zur FGM (Typ I, II, III, IV) interessiert ist, fällt auf das Geschwätz nicht herein, dass etwa lautet „Im Jahr 2006 hat Azhar die FGM verboten“.

Am Donnerstag haben in Kairo Ärzte und Ulema, islamische Gelehrte, jegliche Form der Genitalverstümmelung an Frauen als schädlich und unislamisch deklariert. Die Erklärung folgte der Konferenz mit dem Titel «Verbot der Verstümmelung des weiblichen Körpers durch Beschneidung» an der Azhar-Universität, der wichtigsten Institution der Sunniten. Die Initiative war von Rüdiger Nehberg, einem deutschen Menschenrechtler, der sich seit Jahren für ein Verbot der Genitalverstümmelung stark macht, gekommen. Nehberg weiss, dass ohne die Unterstützung der Ulema die Genitalverstümmelung nicht ausgerottet werden kann.
(Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? NZZ Neue Zürcher Zeitung 24.11.2006.)
https://www.nzz.ch/articleEOTFW-1.78062

Auch die NZZ (Quelle ber. (d. i. Kristina Bergmann, Anm.) Kairo, 23. November 2006) bastelt sich einen menschenfreundlichen Islam, weist andererseits auf einen muslimisch einflussreichen Fiesling hin.

Auch hierzulande, von Großbritannien nicht zu reden, üben sich die in Bezug auf den Islam selbstverschuldet unfrei gewordene Presse und die, eine in Jahrhunderten mühselig errungene Aufklärung verratende, aktuell amtierende deutsche Politikerkaste im proislamischen, sprich auf die Installation von immer mehr Schariagesetzen zielenden Kontrastprogramm, das da lautet: Guter Islam, böser Islamismus. Guter Islam, fieser Wahhabismus. Guter Islam, schlimmer Salafismus. Guter Islam, böse Muslimbruderschaft. Guter Islam, schrecklicher Scheich Yusuf al-Qaradawi.

Da erhob sich Mushira Khattab, die Vorsitzende des ägyptischen Council for Motherhood, und sprach ein Machtwort: «Muslimische Familien brauchen eine klare Anweisung, ob sie ihre Töchter beschneiden lassen sollen oder nicht. Von den Ärzten haben wir sie längst. Ich rufe alle einflussreichen Ulema auf, sich deutlich gegen die Genitalverstümmelung auszusprechen. Wenn ihr das nicht tut, verpassen wir abermals die Chance, uns von mittelalterlichen, sehr schädlichen Bräuchen zu trennen.»
Die geforderte Anweisung hat Khattab nun bekommen.

NZZ-Autorin Kristina Bergmann kann wissen, dass Mushira Khattab den ihrerseits erwünschten Wohlverhaltensbefehl („Anweisung“) nicht erhalten und der Muslimbruderscheich Yusuf al-Qaradawi seine Religion keineswegs falsch verstanden hat. Nicht Scheich al-Qaradawi, der Islam ist das Problem. Kein Islam ohne FGM.

Am 18.01.2018 referierte eine gewisse Christina Aus der Au („Meint Gott es gut mit mir?“) bei der Paulus Akademie.[dpa] Auch im Dezember desselben Jahres war die Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich dort wieder zu Gast.[wzg]

Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Die Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel ist Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und war Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017.

Bei einer Podiumsdiskussion des Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof.[lih]

Sozialpädagogen erstatteten Strafanzeige.[wes]

Christliches Medienmagazin pro:

Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte die Entscheidung, Großscheich al-Tayyeb auf den Kirchentag eingeladen zu haben. „Ja, er vertritt Positionen, wo wir zusammenzucken“, sagte sie. Aber es sei wichtig, miteinander zu sprechen und sich kennenzulernen. Dann könne es auch eine Annäherung geben. „Ich will nichts schönreden, aber es gibt kleine Schritte.“
Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.
Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro) Von: jst

Am 14.06.2017 und am 31.05.2017 erstatteten zwei Sozialarbeiter Strafanzeige gegen Christina Aus der Au.[wes]

Edward von Roy

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Q u e l l e n

[dpa]

Klicke, um auf 180118_Referat_fragw%C3%BCrdig_Christina_aus_der_Au.pdf zuzugreifen

[ida]

Klicke, um auf E_18_09_Religionsfriede.pdf zuzugreifen

[lih] Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs (Christliches Medienmagazin pro, 28.05.2017. Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/
[wes] 31.05.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Von Edward von Roy, mitzeichend: Gabi Schmidt.)

Werbung für FGM auf dem Kirchentag?


14.06.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Ergänzung zur Strafanzeige vom 31.05.2017. Von Gabi Schmidt, mitzeichnend: Edward von Roy.)

Ist FGM nun evangelisch?


[him] Sehr schafiitisch, sehr viel FGM: Dagestan
Govorit Moskva
15.08.2016
Russian Muslim official defends female circumcision after researchers discover its practice in Dagestan
[…] “As far as I know,” Berdiev explained on air, “it’s done to calm a woman’s zeal somewhat. There’s absolutely no health problem here.”
Berdiev was responding to a new report by the organization “Russian Justice Initiative,” which found that female circumcision is practiced in the certain areas of Dagestan, one of Russia’s predominantly Muslim republics in the North Caucasus. Russian Justice Initiative found cases in remote villages where girls under the age of three (and sometimes as old as 11) were circumcised. […]
https://meduza.io/en/news/2016/08/15/russian-muslim-official-defends-female-circumcision-after-researchers-discover-its-practice-in-dagestan?utm_source=t.co&utm_medium=share_twitter&utm_campaign=share

BBC
18 August 2016
Russia furore over FGM in mainly Muslim Dagestan
[…] ‚Less debauchery‘
Mr Berdiyev, the mufti of the North Caucasus, had said earlier that FGM was practised in some villages in Dagestan and that it was necessary to curb women’s sexuality.
„It would be very good if this were applied to all women,“ the Islamic cleric said, adding, „It doesn’t stop women giving birth and there would be less debauchery.“ […]
RJI said the subject was taboo in the mainly Muslim republic, home to many different ethnic groups, the largest of which are the Avars. FGM was largely ignored by Muslim community leaders, RJI said.
A senior mufti in Russia’s Spiritual Administration of Muslims, Rushan Abbyasov, called FGM „alien to Islamic theology“.
[Na, mit einem ernsten und treuen Blick gelogen? Nein, erst sobald man FGM Typ I bzw. Typ IV nicht mehr als der FGM zugehörig definiert, könnte die Behauptung, die FGM sei unislamisch, stimmen. Ruschan Rafikowitsch Abbjassow ist stellvertretender Vorsitzender des Rates der Muftis von Russland (Sowet muftijew Rossii) sowie Direktor der internationalen Abteilung dieses Muftirates. Abbjassow (Abbyasov) lehrt an der im Jahr 1999 gegründeten Islamischen Universität Moskau.]
He said there was no clear Muslim instruction about FGM and no evidence that it „tames desire“ [das Verlangen bändigt, die Begierde zähmt]. […]

http://www.bbc.com/news/world-europe-37115746

Kleine Zeitung (Österreich)
18.08.2016.
Empörung über Aufruf von Mufti zur Genitalverstümmelung
[…] Der Mufti von Dagestan, Ismail Berdijew, verteidigte in einem Gespräch mit der russischen Nachrichtenagentur Interfax die Praxis der Genitalverstümmelung, „um die weibliche Sexualität zu verringern“.
Er hob am Mittwoch hervor: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine Schwelgerei mehr gibt.“ […]
Der Mufti, der an der Spitze des Zentrums zur Koordinierung der Muslime im nördlichen Kaukasus steht, äußerte sich am Tag nach der Veröffentlichung eines Berichts über Beschneidungen in Russland. Diesem Bericht einer Nichtregierungsorganisation zufolge wurden in Russland in den vergangenen Jahren tausende Frauen beschnitten, vor allem in Dagestan. […]
http://www.kleinezeitung.at/international/5071040/Russland_Emporung-uber-Aufruf-von-Mufti-zur-Genitalverstummelung

Tough prison sentences ‚will not end FGM in Dagestan‘
(Moscow-based journalist Marina Akhmedova says criminalisation will drive practice underground in North Caucasus)
[…] Responding to a draft bill introduced by MP Maria Maksakova-Igenbergs last week that called for the criminalisation of FGM, with sentences of up to 10 years, Akhmedova said such strict measures would only be seen as religious persecution and could drive the practice underground.
Speaking to the Guardian, she said: “It is really difficult to help these women as they don’t consider themselves victims. First you need to persuade them that they are victims. Targeting them will only drive them to do this in secret. If religious leaders say it is right for a girl to undergo circumcision, people will do it.”
She suggested that Russia needed to adopt an “accurate and moderate” approach and work with religious leaders as well as doctors and teachers to persuade them to abandon FGM. […]
[ „Die Schafe scheren, nicht die Frauen!“ ]
Maria Baronova, an opposition activist, responded to the report by standing outside Moscow’s main mosque with a sign saying “cut sheep not women”.
Akhmedova said Baronova’s protest amounted to an “incitement of ethnic hatred”. […]
(Von: Hajra Rahim und Rachel Horner | the guardian 23.08.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/aug/23/tough-prison-sentences-will-not-end-fgm-in-dagestan

Russia orders inquiry into claims of FGM in Dagestan
(Human rights groups allege female genital mutilation has been carried out on tens of thousands of girls in North Caucasus)
Russia has launched an investigation into claims that tens of thousands of girls in remote mountain areas, some as young as three months’ old, have been forced to undergo female genital mutilation. […]
[ „Offensichtlich glauben die Leute, keine Klitoris zu haben würde das Mädchen unmittelbar dazu bringen, kein Interesse an Sex und damit keinen vorehelichen Geschlechtsverkehr zu haben, sie demzufolge mittelbar davor schützen, einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen. Schließlich billigen die Dorfbewohner diese Morde an derartigen Mädchen.“ ]
“I believe parents use circumcision as a way of protection from honour killings. They believe if a woman doesn’t have a clitoris she won’t be interested in sex and won’t have it before marriage. The villages support killings of such girls.”
(Von: Rachel Horner | the guardian 05.11.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/nov/05/russia-orders-inquiry-into-claims-of-fgm-in-dagestan
Girls as young as 3 undergoing genital mutilation in remote villages in Dagestan, Russia
(RT)
„According to Islam, it’s necessary to cut. If the girl hasn’t been cut, she can’t be considered a Muslim.“
Local gynecologist Hadijat Ajubova also sees nothing wrong with the procedure, saying it “doesn’t harm women’s health.”
[ Dagestan. Erwachsene Frauen berichten, wie ihnen als Kind mit Werkzeug, das dem Scheren der Wolle der Lämmer dient, mit Gerät der Schafschur das Genital beschnitten wurde. ]
Journalist and investigator Marina Ahmedova […] went on to share accounts of adult women who had their genitals cut as children with devices used to cut lamb’s wool.
https://www.rt.com/news/357033-female-genital-mutilation-dagestan/

[dcv] Somalia
1. Legal framework – Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) in Somalia
The 2012 Provisional Constitution of Somalia [Article 15 (4)] states that ‘female circumcision is a cruel and degrading customary practice, and is tantamount to torture. The circumcision of girls is prohibited’.
The law prohibits FGM/C but does not offer clarification on what constitutes circumcision.

Klicke, um auf 2019_07_23_EASO_COI_QUERY_Somalia_FGM_Q19.pdf zuzugreifen

The Federal Republic of Somalia Provisional Constitution
Adopted August 1, 2012. Mogadishu

Klicke, um auf Somalia-Constitution2012.pdf zuzugreifen

[ipb] Somaliland
Das Land am Horn von Afrika weist eine der höchsten Beschneidungsquoten weltweit auf: „98 Prozent aller Mädchen und Frauen in Somaliland sind beschnitten“, sagt Mustefa Adow, Programmdirektor der SOS-Kinderdörfer in Somalia und Somaliland. (…) Bereits im Februar hatten die religiösen Führer Somalilands ein Edikt erlassen, das die beiden schlimmsten Formen weiblicher Genitalverstümmelung verbietet. Mustefa Adow betont: „Das Edikt hat zwar keine rechtliche Durchsetzungskraft, aber das Wort der Geistlichen zählt viel!“ Dennoch gehe die Erklärung nicht weit genug: „Jede Form von FGM ist eine Verletzung der Menschenrechte. Man kann nicht die eine Form von Gewalt ablehnen und die andere zulassen.“
(Somaliland stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe. BR 30.03.2018.)
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/somaliland-stellt-weibliche-genitalverstuemmelung-unter-strafe,QnlUnIs

Authorities in the self-declared republic of Somaliland have issued a religious fatwa banning the practice of female genital mutilation and vowed to punish violators.
The fatwa by the Ministry of Religious Affairs allows FGM victims to receive compensation. It does not say whether the compensation will be paid the government or by violators of the ban.
It’s forbidden to perform any circumcision that is contrary to the religion [Wie zum Al-Azhar (2006) bitte auch diesen Fatwa genau lesen: Soweit es nicht „gegen die Religion“ (contrary to the religion) ist, muss oder soll oder darf das Mädchen sehr wohl „beschnitten“ d. i. genital verstümmelt werden] which involves cutting and sewing up, like the pharaoh circumcision,“ the ministry’s fatwa reads. „Any girl who suffers from pharaoh circumcision will be eligible for compensation depending the extent of the wound and the violation caused. Any one proven to be performing the practice will receive punishment depending on the extent of the violation.“
(Somaliland Fatwa Forbids FGM. VOA 06.02.2018.)
https://www.voanews.com/africa/somaliland-fatwa-forbids-fgm

[sud] Khartoum – UNICEF welcomes the landmark move by the transitional government to criminalize female genital mutilation/cutting (FGM/C) in Sudan.
The amendment to the Criminal Law Article 141 was endorsed by both the Sovereign and Ministerial Councils on 22 April. (…)
Article 141 of the amendment to the Criminal Act
Article 141 Female Genital Mutilation
(1) There shall be deemed to commit the offence of female genital mutilation whoever, removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions, whether it is inside a hospital, health center, dispensary or clinic or other places.
(2) Whoever commits the crime of female genital mutilation shall be punished with 3 years imprisonment and a fine or closing the premises.
(Sudan enters new era for girl rights with criminalization of FGM. unicef 29 April 2020.)
https://www.unicef.org/sudan/press-releases/sudan-enters-new-era-girl-rights-criminalization-fgm The amendment to the Criminal Law Article 141

Recently, Sudan has made a landmark move by amending its Criminal Code and penalizing the archaic practice of Female Genital Mutilation (FGM) making it punishable by three years of imprisonment. The law states that whoever “removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions” will be sent to jail for 3 years and can also be liable to pay fine.
(Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan – An advanced step towards preaching Health as Human Rights. By Sahajveer Baweja. The Law Blog (India), 20.05.2020.)

Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan- An advanced step towards preaching Health as Human Rights

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486. Die Justizministerin, die FGM und der Islam

25. März 2018

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Frage von Edward von Roy an Dr. Katarina Barley bezüglich Inneres und Justiz

28.03.2018 – 17:38

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist (https://tinyurl.com/y7wearfe).

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht (https://tinyurl.com/yamu9kvt).

Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (https://tinyurl.com/qzxoz2k)

Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-28/297901

Q u e l l e n

AW: Ihre Mail an Katarina Barley (SPD)

27.03.2018 13:30 Uhr

Von: Edward von Roy

An: abgeordnetenwatch

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrt(…),

vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

Hier die gewünschten Quellen (…) Bitte geben Sie die jetzt von mir genannten Quellen an Justizministerin Dr. Katarina Barley (SPD) weiter. Gerne dürfen Sie diese Quellen auch auf abgeordnetenwatch so veröffentlichen, dass jeder Leser sie überprüfen kann.

Detroit, Michigan: Erster US-amerikanischer Strafprozess wegen Islamic FGM

Criminal Complaint – Jumana Nagarwala

12.04.2017 – Woodward. AO 91 (Rev. 11/11) Criminal Complaint. Special Agent: Kevin J. Swanson. Telephone: (313) 226-9180. Telephone: (313) 965-2323. UNITED STATES DISTRICT COURT. United States of America v. JUMANA NAGARWALA for the. Eastern District of Michigan

https://www.justice.gov/opa/press-release/file/957381/download

Detroit Doctor and Wife Arrested and Charged with Conspiring to Perform Female Genital Mutilation

Fakhruddin Attar, M.D., 53, and his wife, Farida Attar, 50, both of Livonia, Michigan, are charged with conspiring to perform female genital mutilations on minor girls out of Fakhruddin Attar’s medical clinic in Livonia. According to the complaint, some of the minor victims traveled interstate to have the procedure performed. The complaint alleges that the FGM procedure was performed on girls who were approximately six to eight years old.

https://www.justice.gov/opa/pr/detroit-doctor-and-wife-arrested-and-charged-conspiring-perform-female-genital-mutilation

FGM bei den schiitischen Dawudi Bohra:

Indien/Pakistan: Dawoodi Bohra – Terre des Femmes

Die Dawoodi Bohras sehen weibliche Genitalverstümmelung als religiöse Pflicht.

https://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/allgemeine-informationen/fgm-in-asien/1351-dawoodi-bohra

Seine Heiligkeit der Syedna, Mufaddal Saifuddin am 24.04.2016 in Mumbai:

„Das Ritual, das Ritual, das Ritual muss durchgeführt werden, ihr versteht was ich meine, ihr versteht mich völlig richtig. Bei einem männlichen Kind kann es ganz offen geschehen, bei einem weiblichen Kind eben heimlich, aber das Ritual muss gemacht werden. Wer auch immer es ist, wer auch immer etwas sagt.“

Später ergänzte der Syedna:

„Männliche und weibliche Beschneidung (genannt Chatna (ḫatna; ḫitān) und ChafD (ḫafḍ; ḫifāḍ)) sind religiöse Riten, die von den Dawudi Bohra durch die gesamte Geschichte ihres Bestehens hindurch praktiziert worden sind. Religiöse Bücher, die vor über tausend Jahren geschrieben wurden, stellen die Anforderungen fest, die in Bezug auf die religiöse Reinheit sowohl für Männer als auch für Frauen gelten.“

„The procedure, the procedure, the procedure has to happen. You understand what I am trying to talk about, you understand properly. In the man it is open, in women it is secret, but the procedure must be done. Whoever it is, whoever says it.“

http://mumbaimirror.indiatimes.com/mumbai/other/Yes-to-Khatna-says-Syedna-no-say-intnl-jamaats/articleshow/52263271.cms

“Male and female circumcision (called khatna and khafz respectively) are religious rites that have been practiced by Dawoodi Bohras throughout history. Religious books, written over a thousand years ago, specify the requirements for both males and females as acts of religious purity.” Syedna Mufaddal Saifuddin, the spiritual head of the Dawoodi Bohras

https://www.thequint.com/women/2016/06/07/bohra-leader-breaks-his-silence-on-female-circumcision-in-india

Australien. Shabbir Mohammedbhai Vaziri, Scheich der Dawudi Bohra (Schiiten), verurteilt wegen FGM

Mother, midwife and sheikh guilty in Australia’s first genital mutilation trial

(Bildbeschreibung) Guilty: Auburn Sheikh Shabbir Mohammedbhai Vaziri.

https://www.smh.com.au/national/nsw/mother-midwife-and-sheikh-guilty-in-australias-first-genital-mutilation-trial-20151112-gkx0b3.html

Three sentenced to 15 months in landmark female genital mutilation trial

A retired nurse, a mother of two girls and a Dawoodi Bohra community leader [Scheich Shabbir Mohammedbhai Vaziri] have each been sentenced to a maximum 15 months in prison after Australia’s first criminal prosecution for female genital mutilation.

https://www.theguardian.com/society/2016/mar/18/three-sentenced-to-15-months-in-landmark-female-genital-mutilation-trial

FGM im sunnitischen Islam. Die weibliche Beschneidung (FGM) als religiöse Pflicht im Islamischen Recht der Schafiiten.

What is the Ruling on Circumcision for Women?

Shafi’i Fiqh > Shafiifiqh.com

Question:

Assalamu Alaikum

What is the mu`tamad qowl (relied upon position) of the Shafii Madhab regarding the khatna (circumcision) of women? Is it wajib (obligatory) or sunnat?


Also, what if a woman was ignorant if it being wajib will it be incumbent on her during her advanced age to perform khatna?

Jazakumullah

Answer:

الحمد لله رب العالمين ، وصلى الله على سيدنا محمد وعلى آله وصحبه أجمعين، وبالله التوفيق

الختان واجب على الرجال والنساء عندنا (المجموع: 1: 164)

ويمنع من ختان الكبيرة لخوف التلف (الروضة: 3: 384)

Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafiis). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfiʿī madhhab. In a situation a woman is in her advanced age, it is not permissible to circumcise her if it may harm her (al-Rauḍah of Imam An-Nawawi: 3: 384).

والله أعلم

Allah knows best

Answered by:

Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfiʿī

Checked by:

Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

https://email.t-online.de/em#action=reply&body=&editorMode=auto&f=INBOX&loadExternalContent=1&m=1359812382262110&method=showWritemail&ms=&subject=

FGM im sunnitischen Islam. Madhhab (Rechtsschule) der Hanbaliten.

Sakraljuristisch (Fiqh-juristisch) ist „ehrbar“ engl. honorable = makruma makrumâ

Ahmad ibn Hanbal relates in his „Musnad“ (5:75) from Abu al- Malih ibn `Usama’s father that the Prophet (s) said: „Circumcision is sunna for men and an honorable quality for women.“

Arabic: al-khitanu sunnatun li al-rijali makrumatun li al-nisa.

http://www.sunnah.org/msaec/articles/circumci.htm

Islamic FGM (khitan al-inath; khatna) bei den sunnitischen Rechtsschulen der Malikiten und Hanafiten. Die weibliche Beschneidung ist religionsrechtlich (islamisch) „empfohlen“, engl. recommended:

It is obligatory for women neither in the Maliki school nor in the Hanbali school. Both schools consider it merely recommended. See al-Qayrawani’s „Risala“ p. 161, 305; and „al-Mughni“ 1:85. Ibn al-`Arabi al-Maliki says in „Tuhfat al- ahwadhi“ (1:167): „_Khifad_ for the woman is like _khitan_ for the man and consists in removing a piece of skin the size of a rooster’s crest in the uppermost region of the genitals on top of the urine passage.“

http://www.sunnah.org/msaec/articles/circumci.htm

Fiqh nach Imam asch-Schafii. Das Religionsrecht der Schafiiten ist einsehbar im Umdat as-Salik wa Uddat an-Nasik, Das Vertrauen des Reisenden und Rüstzeug des Anbetenden, das Shihabuddin Abu al-Abbas Ahmad ibn an-Naqib al-Misri (1302–1367) verfasste; englisch als: Reliance of the Traveller: The Classic Manual of Islamic Sacred Law.

Anmerkung: Nuh Ha Mim Keller übersetzt baZr (بظر baẓr) falsch mit Klitorisvorhaut – das geben die autoritativen Quellen des Islam nicht her, und jeder kann wissen: baZr war und ist die Klitoris.

baZr (بظر baẓr)

https://ar.wikipedia.org/wiki/%D8%A8%D8%B8%D8%B1

Klitoris

https://de.wikipedia.org/wiki/Klitoris

Reliance of the Traveller: The Classic Manual of Islamic Sacred Law | The new edition of the in-depth manual of Islamic law based on the Shafii school of thought, with a detalied index and commentary on specific rulings. 1,200 pages in an exceptional binding with Arabic and facing English text in two column format with occasional diagrams. Umdat al-Salik wa Uddat al-Nasik (Reliance of the Traveller and tools of the Worshipper) is a classic manual of fiqh. It represents the fiqh rulings according to the Shafii school of jurisprudence.

http://www.amazon.com/Reliance-Traveller-Classic-Islamic-Al-Salik/dp/0915957728

Answering Islam lässt sich von Übersetzer Scheich Nuh Ha Mim Keller nichts vormachen:

Islamic Law on Female Circumcision | The Arabic word bazr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Ha Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‚Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

http://answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

Tod nach Zirkumzision, tote Jungen nach der rituellen Beschneidung: US-amerikanisch, afrikanisch beim Volk der Xhosa, jüdisch durch Herpesinfektiion nach Mundbeschneidung Metzitza b`Peh

Circumcision deaths in USA | Circinfo.org

Just a harmless snip?

100+ circumcision deaths each year in United States

https://www.circinfo.org/USA_deaths.html

Circumcision Deaths – CIRP.org

http://www.cirp.org/library/death/

32 boys dead in South African initiation season – The Tico Times

http://www.ticotimes.net/2015/07/21/32-boys-dead-in-south-african-initiation-season

Botched South African tribal circumcisions kills 60 boys – News.com.au

http://www.news.com.au/world/botched-south-african-tribal-circumcisions-kills-60-boys/news-story/a8220e65c27bc9e274b595fc0bdf140b

Baby Dies of Herpes in Ritual Circumcision By Orthodox Jews

New York City is investigating the death last September of a baby who contracted herpes after a „ritual circumcision with oral suction,“ in an ultra-Orthodox Jewish ceremony known in Hebrew as metzitzah b’peh.

http://abcnews.go.com/Health/baby-dies-herpes-virus-ritual-circumcision-nyc-orthodox/story?id=15888618

Gerne hoffe ich, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

( Barley ließ uns warten: 415 Tage oder 1 Jahr 50 Tage. Die Frage, ein Jahr unbeantwortet, hatte 2019 erneut gestellt werden müssen. Zur FGM nur platte Floskeln. Zur Islamic FGM der Schafiiten und Dawoodi Bohra schweigt die Ministerin ebenso wie zur Frage, ob für sie FGM Typ Ia sowie FGM Typ IV überhaupt in den Bereich von Genitalverstümmelung gehören. MGM (Jungenbeschneidung) findet Barley problemlos bis prima. )

Antwort von Katarina Barley (SPD) 17.05.2019 – 15:08

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage.

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie war in Deutschland stets als schwere/gefährliche Körperverletzung strafbar. Um sie auch in Deutschland mit entsprechendem Nachdruck weiter zu bekämpfen, wurde 2013 ein spezieller eigener Straftatbestand eingeführt. Mit § 226 a Strafgesetzbuch im Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wird die Verstümmelung der Genitalien einer weiblichen Person unter Strafe gestellt. Dies soll dazu beitragen, auch das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für dieses schwere Unrecht zu schärfen und zu seiner Bekämpfung beizutragen. Weiter ist weibliche Genitalverstümmelung nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar.

Für uns ist klar, dass in Deutschland jüdisches und muslimisches Leben möglich sein muss. Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2019-04-08/313474

484. Weibliche Genitalverstümmelung, Islam, Frauenrechtlerinnen

25. Februar 2018

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Terre des Femmes Schweiz sieht keinen Zusammenhang zwischen Islam und FGM

Stellungnahme zu Äusserungen des Islamischen Zentralrats Schweiz zum Thema weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C), verfasst von Terre des Femmes (Schweiz) am 22. Februar 2018. Die islambezogene Ahnungslosigkeit oder schariafreundliche Schönfärberei kommentiert Jacques Auvergne am 25. Februar 2018.

Qaasim Illi oder Abdel Azziz Qaasim Illi, geboren 1982 als Patric Jerome Illi in Schaffhausen, ist ein zum Islam konvertierter Schweizer Informatiker. Selbstverständlich kennt das Vorstandsmitglied des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) seine Religion und nimmt sie als eine jeden Lebensbereich ordnende Kraft sowie als Allahs Wunsch und Mohammeds Befehl hundertprozentig ernst.

Auch Illi möchte eine globale Gesellschaft nach dem Vorbild des ersten Islamischen Staates (Medina 622 bis 855 unserer Zeitrechnung) aufrichten und hält demzufolge einen Vorrang von allgemeinen Menschenrechten (AEMR, Paris 10.12.1948) und Volkssouveränität gegenüber der Lebensweise und Gesetzlichkeit nach Koran und Sunna, anders gesagt gegenüber der Souveränität Gottes, für finstere Dschahiliyya, jedenfalls für schlimmen Kufr und Schirk. Warum wagt Terre des Femmes Schweiz nicht, zuzugeben, dass das Islamische Recht, dass die Scharia seit 1400 Jahren das Problem darstellt und dass die weibliche Beschneidung, wir sagen weibliche Genitalverstümmelung (FGM), ausgesprochen islamisch ist. Wir lesen bei den sogenannten Frauenrechtlerinnen:

„Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat am 19.2.2018 verlauten lassen, eine Variante der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) – nämlich die Beschneidung der Klitorisvorhaut – sei islamisch legitim.“

Hier könnte man Herrn Illi in der Tat kritisieren, denn eine Beschränkung von Chitan al-inath (ختان الإناث ḫitān al-ināṯ, „weibliche Beschneidung“) bzw. Chitan al-banat (ختان الإناث ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“) bzw. Chatna (bei den schiitischen Dawoodi Bohra anglis. khatna) lediglich auf eine FGM Typ Ia Klitorisvorhaut(teil)amputation lässt sich aus den autoritative Texten des Islam nicht ableiten. Vielmehr ist dort die eindeutige Rede vom baZr (بظر baẓr), der Klitoris, heute und gemäß der WHO-Klassifikation eine FGM vom Typ Ib Klitoris(teil)amputation. Dass einerseits eine FGM Ia in der Praxis in vielen Teilen der Welt so gut wie nicht zu finden ist und dass es andererseits auch technisch schwierig bis unmöglich ist, einem zumal kleinen Mädchen die Klitorisvorhaut zu amputieren ohne die Klitoris zu beschädigen sprich eine FGM Ib durchzuführern, sollte Terre des Femmes Schweiz wissen.

„Ausserdem sei die rechtliche Situation bezüglich dieser Beschneidungsform unklar.“

Leider liegt der Muslim gar nicht so falsch, übrigens selbst den halbherzig gebastelten deutschen § 226a StGB betreffend. Die europäischen und nordamerikanischen Frauenrechtsverbände haben versäumt, und versäumen immer noch, eindeutig stets auch FGM Typ Ia sowie etwa den rituellen Einschnitt (nick) oder Nadelstich (prick, pinprick), die beiden letztgenannten zu FGM Typ IV der WHO-Klassifikation, als Genitalverstümmelung einzuordnen und ein strafbewehrtes Verbot für jede FGM, also I (Ia, Ib), II, III, IV, zu fordern und, unverzüglich europaweit, zeitnah weltweit, durchzusetzen.

Ein Blick ins Schweizer Recht.

„Art. 124 Körperverletzung / Verstümmelung weiblicher Genitalien

Wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder sie in anderer Weise schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft. 2 Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird. Artikel 7 Absätze 4 und 5 sind anwendbar.“

Das reicht, und damit könnte Illi dann bedauerlicherweise sogar richtig liegen, möglicherweise nicht aus, die islamische Sunna (der Mädchen; FGM) bzw. die milde Sunna (FGM) nach Art. 124 StGB zu bestrafen, nennen wir beispielsweise die Klitorisvorhaut(teil)beschneidung FGM Typ Ia. Denn auch wenn wir dem Gesetz drei Tatbestände entnehmen können: 1. Verstümmelung, 2. erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung, 3. andere Schädigung, wird es, wie vermutlich auch in Deutschland, noch auf lange Zeit nicht funktionieren, die Mehrheit der Schweizer Parlamentarier erklären zu lassen, dass die FGM Typ Ia verstümmele (mutilates), eine Verstümmelung (mutilation) sei, oder auch nur eine Beeinträchtigung („erheblich“). Dass manch eine FGM Typ IV (ritual nick; ritual pinprick) verstümmele oder auch nur erheblich beeinträchtige, vernehme ich, habe ich etwas überlesen, noch nicht einmal bei Terre des Femmes Schweiz.

Jetzt wird es abenteuerlich:

„FGM/C ist nicht islamisch.“

Dem ist nicht so. Den Sunniten ist die Chatna religiös empfohlen (hanafitisch, malikitisch, ggf. hanbalitisch) oder religiöse Pflicht (asch-Schafii, ggf. auch Hanbaliyya).

Die islamische weibliche Beschneidung ist kein sogenannter Salafismus oder sogenannter Wahhabismus oder sogenannter Islamismus, sondern tausendjähriges Schariagesetz. Die sunnitischen Rechtsschulen anerkennen einander und selbst die Dawoodi Bohra beschneiden ihre siebenjährigen Mädchen und gelten der vor drei Tagen durch TdF Schweiz so hoch gelobten Kairoer Al-Azhar keineswegs als Ex-Muslime. Kein Islam ohne FGM. Den Schafiiten sowie den Bohra ist das männliche wie weibliche Beschneiden religiös verpflichtend (Wadschib; farD).

Gestern antwortete Qaasim Illi per Twitter auf Terre des Femmes Schweiz. Nach wie vor will der IZRS-Funktionär die unbedingt erhaltenswerte WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung zerbrechen in einen weiterhin verbotenen und einen dann erlaubten Teil:

„Völlig am Thema vorbei. Uns geht es um die Entfernung der Vorhäute, sei es beim Mann oder der Frau, nicht um #FGM. Die unnegierbare Islamizität der Praxis haben wir bereits dargelegt. Hier gibt es mehr Infos: ___ps://femalecircumcision.org 22:12 – 24. Feb. 2018“

Die von Herrn Illi als Lektüre („mehr Infos“) empfohlene, anonyme Homepage (Female Circumcision · Myths and Facts) empfiehlt einen Text von Asiff Hussein (Female Circumcision – An Islamic Perspective), wirbt für Abschaffung des aus unserer Sicht unbedingt erhaltenswerten derzeitigen, zumal von der WHO verwendeten Begriffs von FGM und wünscht sich: „support for the prescribed and limited religious practice of female circumcision, Unterstützung der vorgeschriebenen und begrenzten religiösen Praxis der weiblichen Beschneidung“. Assiff Hussein wiederum, ein in Sri Lanka arbeitender Journalist und Forscher zum Islam, kämpft seit mehreren Jahren für die milde Sunna (Female Circumcision – The Hidden Truth), die straffreie FGM Typ Ia: „An Islamic practice that brings untold benefits to women. Eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt.“

Zurück in die Schweiz. Heute legt das IZRS nach, die „moderate weibliche Beschneidung“ sei keine FGM:

„(…) our fatwa concerning the #sunnah status of moderate female circumcision (…) To make it clear again: We are talking about the foreskin of the clitoris and not #FGM.“

Illi weiß natürlich, dass für eine Durchsetzung der Lebensweise nach Koran und Sunna auch die straffrei mögliche Beschneidung der Klitoris die nächste Forderung sein muss. Der funktionierende Rechtsstaat indessen hat auch nick oder pinprick nicht in den Bereich von geduldeter Religionspraxis, von Religionsfreiheit zu integrieren.

FGM und Islam.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

TdF Schweiz wagt nicht, den gegebenen Zusammenhang von Islam und FGM beim Namen zu nennen und redete erst vor wenigen Wochen am Thema Scharia vorbei:

„Les raisons, motivations et justifications à l’excision sont multiples. Es gibt zahlreiche Motive für die Beschneidung von Mädchen und die Rechtfertigungen und Begründungen sind vielfältig.“

(Mädchen vor weiblicher Genitalbeschneidung schützen, Medienmitteilung vom 1. Februar 2018, Internationaler Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung.)

Ob Zwangsverschleierung (Hidschab), Nikah und Talaq, Polygamie, Verheiratung neunjähriger Mädchen, Apostasieverbot, männliche (MGM) oder weibliche (FGM) Beschneidung, alles gehört zum kohärenten Islamischen Recht.

Ein Blick auf die Homepage. Zum Team der Geschäftsstelle gehören:

„Marisa Birri. Projektleiterin Bildung und Fachfrau mit Spezialisierung auf geschlechtsspezifische Gewalt/weibliche Genitalverstümmelung FGM; Marisa Birri studierte Geschichte, Völkerrecht und Sozialanthropologie an den Universitäten Bern und Bologna (Italien)“

„Natalie Trummer studierte Geschichte, Islamwissenschaften und Volkswirtschaft und absolvierte ein DAS in internationalem Recht an der Universität Bern, ein CAS für Entwicklungszusammenarbeit (NADEL) sowie ein CAS in Führen von Non-Profit-Organisationen“

Ist die islamwissenschaftliche Ausbildung der Natalie Trummer so rudimentär, dass der TdF-Mitarbeiterin die FGM-bejahende Position von JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia, Malaysia) und MUI (Majelis Ulama Indonesia, Indonesien) nicht bekannt ist? Ist ihr nicht bewusst, dass, aus islamischer Perspektive, Allahs und Mohammeds, Jungen wie Mädchen betreffender Beschneidungswunsch oder auch -befehl nicht verstümmelt, sondern schon eher gesund, rein, ehrbar, tugendhaft und glücklich macht und dass deshalb auch MUI von Beschneidung spricht und eben nicht von Verstümmelung? Qaasim Illi, wie auch der oben genannte Assiff Hussein, befindet sich schlicht in der Gesellschaft der Kämpfer für eine neue und, wie dann das weibliche Geschlechtsorgan, reduzierte, gekürzte Definition von FGM.

Warum leugnet auch Marisa Birri die religiöse Verpflichtung zum Mädchenbeschneiden der schiitischen Dawoodi Bohra und der sunnitischen Schafiiten?

„Der IZRS suggeriert eine Einigkeit der Gelehrten, was die weibliche Genitalbeschneidung anbelangt.“

Allerdings sind sich die Ulama der vier sunnitischen Rechtsschulen einig, das IZRS liegt hier richtig und TdF falsch. Auch in Sachen FGM leidet die Umma eben nicht an Fitna (Zwietracht und Zerwürfnis; Versuchung). Bei den Schiiten predigte der 53. Dai al-Mutlaq, Syedna Mufaddal Saifuddin, in Mumbai am 25.04.2016: „the act must be done, die Tat muss vollbracht werden“ und in Detroit, Michigan, USA wartet die schiitische Muslima und Mädchenbeschneiderin Dr. Jumana Nagarwala auf ihren nächsten Prozesstermin – für TdF Schweiz kein Thema?

„Die Handlung muss vollzogen werden. Wenn es ein Junge ist kann es offen gemacht werden, ist es ein Mädchen, dann eben heimlich. Aber die Tat muss vollbracht werden. Versteht ihr, wie ich das meine? Lassen wir die Leute doch reden. It must be done. If it is a man, it can be done openly and if it is a woman it must be discreet. But the act must be done. Do you understand what I am saying? Let people say what they want.“

Berlin im Dezember 2014. Vor der Botschaft der Republik Indonesien, man übergab die Unterschriften der Petition gegen Indonesiens weibliche Beschneidung (FGM), lief Terre des Femmes Deutschland wie zu erwarten ins Leere und wunderte sich trotzdem: „Die Überzeugung, dass jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung darstellt wurde nicht geteilt.“

Zitat TdF: „Nach der Übergabe der Unterschriften haben wir mit der Leiterin der politischen Abteilung der indonesischen Botschaft Lefianna H. Ferdinandus und weiteren Botschaftsangestellten ausführlich diskutiert, da der Botschafter terminlich verhindert war. Der Bedarf einer Aufklärungskampagne in Indonesien wurde zwar bestätigt, auch plant die Regierung eine landesweite Studie, doch ein Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung halten sie nicht für notwendig. Die Überzeugung, dass jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung darstellt wurde nicht geteilt.“ Zitatende.

Wir Anhänger des Islamischen Rechts verstümmeln die muslimischen Mädchen doch nicht, wir beschneiden sie lediglich – zwar sprachen Lefianna Hartati Ferdinandus und die anderen Botschaftsmitarbeiter das nicht aus, doch wer den Islam und die dazugehörige Islamic FGM kritisiert, konnte 2014 und kann auch heute im Staatsdienst Indonesiens keine Karriere machen, wird vielmehr bedroht werden. Vor gut drei Jahren erlebte Terre des Femmes Deutschland also etwas Ähnliches wie in diesen Tagen TdF Schweiz mit Qaasim Illi vom Consiglio centrale islamico (CCIS) / Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS), der seine Religion keineswegs falsch verstanden hat.

Erfolgreich für die weltweite Gleichberechtigung von Mann und Frau zu kämpfen ohne die Scharia zu kritisieren funktioniert nicht. Mit der Wortwörtlichkeit von Koran und Sunna gibt es keine gleichen Rechte für die Frau.

Jede Form der weiblichen Beschneidung sprich FGM muss weg, überall auf der Welt. Mit dem derzeitigen islamfreundlichen Kurs von Terre des Femmes Schweiz wird das nichts.

Jacques Auvergne