Posts Tagged ‘Scharia FGM’

629 · “Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!”

21. März 2024

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Eine Petition an den Gesundheitsminister von Gambia, Herrn Dr. Ahmadou L. Samateh, und an die gambische Ministerin für Angelegenheiten der Frau, für Kinder und Soziales, Frau Fatou S. Kinteh. Bei Change.org lässt sich die Petition mitzeichnen.

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https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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A petition to:

Hon. Dr. Ahmadou Lamin Samateh, Minister of Health
Ministry of Health
The Quadrangle
Banjul
Republic of The Gambia

and to:

Hon. Fatou Sanyang Kinteh, Minister of Women’s Affairs, Children and Social Welfare
State House
Banjul
Republic of The Gambia

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21.03.2024

Petition

Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!

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Petitionstext

Sehr geehrter Herr Minister Dr Samateh, sehr geehrte Frau Ministerin Kinteh, retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia! Nur das beibehaltene Verbot jeder Form von Female Genital Mutilation (FGM Typ I, II, III, IV), nur der nicht verhandelbare Schutz der heutigen Mädchen als der künftigen Frauen Gambias in Bezug auf ein intaktes weibliches Geschlechtsorgan verwirklicht körperliche Unversehrtheit und universelle Menschenrechte. Auch die Berufung auf die Religion Islam, und tatsächlich, einen Islam ohne FGM gibt es nicht, kann keine Rechtfertigung für das Durchführen einer FGM (Typ I, II, III, IV) sein, die Islamic FGM (chitan al-inath) muss ebenso verboten bleiben und ggf. bestraft werden wie jede anders motivierte Female Genital Mutilation.

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Petitionsbegründung

Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region (CRR) des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu “beschneiden”, genital zu verstümmeln. Fünf Mädchen konnten vor der FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) gerettet werden, an drei Mädchen führten die Frauen das Verbrechen aus. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im Herbst 2023 wurden die Täterinnen verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi (≈ 204 €) für jede. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, mithin jede Form (FGM Typ I, II, III, IV) verboten.

Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht. Erste Lesung im gambischen Parlament (The National Assembly, Nationalversammlung) am 4. März 2024, Zweite Lesung und Abstimmung am 18. März. Von den 47 anwesenden Abgeordneten stimmten nur vier dagegen, sprich sie stimmten für den Erhalt des wichtigen FGM-Verbots in Gambia, 42 hingegen stimmten für den kinderfeindlichen und frauenfeindlichen Gesetzesentwurf, es gab eine Enthaltung. Mindestens drei Monate lang, mindestens bis Mitte Mai 2024 wird das Gesetz in den Ausschüssen diskutiert werden.

Schon zur Ersten Lesung hatte Imam Fatty mit einem gecharterten Bus Frauen vor das Parlament bringen lassen, die Slogans für eine straffreie Islamic FGM skandierten, welche sie freilich “weibliche Beschneidung” (female genital cutting, FGC) nennen, und von denen mehrere den Niqab trugen, den islamischen Gesichtsschleier, eine in Gambia bislang sehr ungewöhnliche Weise von Kleidung bzw. Hidschab.

Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehört neben dem Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty) auch der Parlamentarier Almameh Gibba, mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

Imam Abdoulie Fatty hatte den Täterinnen die Strafe bezahlt oder bezahlen lassen, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC, Oberster Islamischer Rat Gambias), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

Am 10.03.2024 hatten das 1975 gegründete IICPSR (International Islamic Center for Populations Studies and Research, Direktor ist Gamal Serour, Gamal Abou el-Serour, angesiedelt am Kairoer Al-Azhar) und der GSIC (Gambia Supreme Islamic Council) unter dem Tagungstitel “The National Dialogue on FGM and Islam” eine Konferenz veranstaltet. (youtube.com/watch?v=DIsJQzh4owU) Der ägyptische Gynäkologe Serour (el-Serour) war Mitglied der WHO Strategic and Technical Advisory Group (STAG) (2011-2016), Chair of STAG (2017–2018) sowie Co-Chair of the Ethics Review Committee at the WHO Regional Office for the Eastern Mediterranean (seit 2017).

Innerhalb der gambischen Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

“Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des “Beschneidens” d. h. des Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (ختان الإناث · ḫitān al-ināṯ ), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

Um Allahs Befehl sowie dem Madhhab maliki, seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice). Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung (The Gambia Supreme Islamic Council’s Fatwa and Moon Sighting Committee) haben ihre Religion richtig verstanden.

Noch die geringst invasive Form von FGM muss in jedem Staat verboten werden oder verboten bleiben. Auch um die WHO-Kategorie zur FGM mit ihren vier FGM-Typen (I, II, III, IV) nicht anzutasten, ist stets Wert auf die korrekte Terminologie zu legen, auf den Begriff FGM, weibliche Genitalverstümmelung.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Wer die Petition mitzeichnen möchte, kann das bei Change.org tun.

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https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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417. Eva Matthes und die Scharia

23. Februar 2015

Matthes enttäuscht

Von Edward von Roy

Dank sei dem humanistischen pressedienst (hpd) für das heutige Publizieren eines zweiten Berichts zum Besuch der Berliner Sonderausstellung Haut ab! Haltungen zur rituellen Beschneidung.

Dass dem Jüdischen Museum Berlin die wissenschaftlich, allgemein menschenrechtlich und nicht zuletzt museumspädagogisch gebotene Außenansicht auf das Thema rituelle Genitalbeschneidung noch nicht gelingt ist schade, doch irgendwann wird sich die Haskala jedenfalls der Brit Schalom gegen die literalistisch verstandene Halacha durchsetzen.

Zwischen jüdischen und nichtjüdischen bzw. schariakonformen und nichtmuslimischen Kinderrechten und Kinderkörpern kann der Rechtsstaat nicht unterscheiden und die Schädigung der Sexualität und Sensitivität (Sorrells et al.) sowie der Partnerschaft (Morten Frisch) kann auch Angela Merkel („Komikernation“) nicht mehr lange verschweigen.

Anders als in Berlin umgesetzt, muss die Beschneidung tatsächlich ins Museum, denn die Beschneidungsmesser (FGM oder MGM) der Aboriginees, Xhosa, Juden oder Muslime gehören nicht ins Kinderzimmer, sondern in die Museumsvitrine, nicht anders als Sklavenkette oder Hexen-Folterzange.

Zum lebenslangen sensitiven Schaden jeder Jungenbeschneidung sowie zum Thema Islam und FGM möchte ich den Bericht von Dr. Eva Matthes ergänzen.

Im Hinblick auf die Sensitivität ist von Natur aus nicht die Eichel (Glans penis), sondern das penile Vorhaut (Präputium) das Äquivalent zum weiblichen Zentrum der Lust, zur Klitoris.

Gary Harryman (Basic Human Genital Anatomy) nennt die anatomischen Gegebenheiten und bringt das zutreffende Gleichnis von der Braille-Schrift, die man mit dem Ellbogen eben kaum bis gar nicht lesen könnte:

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them.

https://ms-my.facebook.com/shareyoursexknowledge/posts/652188514794501

Innervation der Penisvorhaut, Zitat aus: DokCheck Flexikon:

Die Vorhaut ist reich an spezialisierten Nervenendigungen und spezialisiertem erogenem Gewebe. Diese spezialisierten Nervenendigungen umfassen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen), die bereits leichteste Berührungs- und Temperaturreize detektieren können.

Im Gegensatz zur Vorhaut besitzt die Glans penis fast ausschließlich nicht-spezialisierte, freie Nervenendigungen (sogenannte Nozizeptoren), die nur grobe Reize wie etwa starken Druck oder hohe Temperaturreize detektieren können, die vom Gehirn als Schmerzen wahrgenommenen werden.

Cold und Taylor, welche die Innervation des Präputiums des Penis ausführlich untersuchten, erklärten:

‚Die Glans penis ist vorwiegend durch freie Nervenendigungen innerviert und besitzt hauptsächlich nur protopathische Sensibilität. Protopathische Sensibilität bezieht sich auf gröberen, schlecht lokalisierten Empfindungen (einschließlich Schmerz, einige Temperaturempfindungen und bestimmte Wahrnehmungen von mechanischem Kontakt). In der Glans penis sind nur wenig [spezialisierte Nervenendigungen] vorhanden, und diese finden sich hauptsächlich entlang der Eichelkranzes und des Frenulums. Im Gegensatz dazu hat das gefurchte Band der männlichen Vorhaut an der mukokutanen Grenze eine hohe Konzentration an [spezialisierten Nervenendigungen].'“

http://flexikon.doccheck.com/de/Pr%C3%A4putium

Islam und FGM

Zu dem im Fiqh der Schafiiten religionsrechtlich verpflichtenden (wadschib) Jungenbeschneidung und Mädchenbeschneidung lässt sich weder theologisch noch hinsichtlich der beispielsweise in Malaysia, Indonesien oder im nördlichen Irak üblichen FGM-Praxis sagen, dass die Klitoris nicht teilweise oder ganz zu amputieren ist oder dass sie nicht vielen Mädchen amputiert wird. Dazu der bekannte Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/14/399/

Es ist richtig, dass die Assalaam Foundation (Bandung, West-Java) die zum Mädchenbeschneiden verwendeten Scheren gerade weggelegt hat und vorläufig Nadeln verwendet, d. h. eine FGM vom Typ IV (ritual nick; pinprick) praktiziert. Das allerdings kann sich jederzeit wieder ändern und die Scheren wurden nicht weggeworfen.

Der indonesische Ulama Rat MUI hat sich, bei geschickter Heranziehung einer schafiitischen islamjuristischen Minderheitsmeinung (On the issue of female circumcision, we do not consider it compulsory), zu nichts anderem verpflichtet, als für das Verbieten des Verbots der Mädchenbeschneidung (FGM) zu kämpfen (we forbid any action to ban it) und dem Mädchen beim Beschneiden nicht zu schaden. Schriftgläubige werden freilich betonen müssen, dass weder Allah noch sein dem menschlichen Verstehen enthobenes Gesetz (Scharia) Schaden stiften.

„On the issue of female circumcision, we do not consider it compulsory, but we forbid any action to ban it,“ MUI Chairman Ma’ruf Amin told

http://www.npwj.org/it/content/05-Mar-2013-NPWJ-News-Digest-FGM-womens-rights.html

Am 10.12.2014 vernahm, bei der Übergabe der Unterschriften einer schlampig gemachten und unredlich beworbenen Petition (Weibliche Genitalverstümmelung in Indonesien – Schutz statt Verharmlosung), selbst Terre des Femmes aus dem Mund von Lefianna H. Ferdinandus (in Vertretung des indonesischen Botschafters Fauzi Bowo), dass der bevölkerungsreichste muslimisch geprägte Staat der Welt bestimmte Formen der FGM nicht als Verstümmelung zu definieren bereit ist.

Uns allerdings wie leider auch Eva Matthes („dass die Schafiiten nicht nur ihre Söhne an der Penis, sondern auch ihre Töchter an der Klitorisvorhaut beschneiden lassen“) zu suggerieren, dass die khitan al-inath (sunat perempuan, FGM nach Koran und Sunna) stets lediglich eine FGM Typ Ia (Amputation der Klitorisvorhaut) beinhalte, ist nicht zutreffend, denn gerade die FGM Typ Ib wird durch die o. g. Hadithen bis heute von etlichen Scheichen begründet, schafiitisch sowieso und zusätzlich, ebenfalls als schariarechtliche Wohlverhaltenspflicht (wadschib, compulsory), durch jede zweite geistliche Autorität der Hanbaliten.

Ausführlicher zum Thema HGM (d. i. FGM und MGM) in meinem Vortrag vom 14.03.2014:

Europa 25 Jahre nach dem First International Symposium on Circumcision. Genital Intactness statt Beschneidung auf Kinderwunsch

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/02/15/373/

Punktgenau zur Eröffnung des 70. Deutschen Juristentages stritt Gutachterin Tatjana Hörnle, die sich von der Zeitung Berliner Kurier missverstanden fühlt, ihren Versuch einer deutschen Legalisierung der sogenannten milden Sunna ab („Richtigstellung“). Ebenso wie Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer, die seit 2013 einen geschlechtsneutral neuformulierten § 1631d BGB fordern, arbeitet aber auch die Berliner Juraprofessorin an einer Straffreiheit der in Deutschland über § 226a StGB verbotenen, der schafiitischen Rechtsschule des Islam und einigen hanbalitischen Gelehrten jedoch als religiös verpflichtend (farḍ, wāǧib) geltenden FGM Typ I bzw. IV. Die Mädchenbeschneidung wird von den übrigen Hanbaliten und allen Malikiten als ehrenwert (makruma) eingestuft und von den Hanafiten immerhin als Sunna.

Auch die Beschneidung (türk. sünnet) der Jungen ist für Hanafiten und Malikiten Sunna, nachzuahmendes prophetisches Beispiel, und zwar als sogenannte betonte (emphasized, stressed) Sunna (sunna muʾakkada; not obligatory but highly recommended). Eine Wahlfreiheit ist damit nicht gegeben und für Hanbaliten und Schafiiten ist die Jungenbeschneidung ohnehin verpflichtend.

Zum Vorstoß der strafrechtlichen Gutachterin auf dem 70. Deutschen Juristentag (Hannover 2014) Tatjana Hörnle für eine Straffreistellung bestimmter Formen der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) schrieben meine Kollegin und ich am 16.09.2014 einen offenen Brief, Juristin Hörnle reagierte wie zu erwarten nicht:

Entgegnung auf die Richtigstellung der Tatjana Hörnle

… erst wenn die beiden Verstümmelungsformen Typ Ia und Typ IV nicht mehr als Verstümmelung gelten (dürfen), kann der Gutachterin niemand vorwerfen, die FGM in Teilen erlauben zu wollen …

Die Zirkumzision (MGM) ist übrigens auch eine Mutilation, eine Verstümmelung und die Berliner Professorin will die Jungenbeschneidung ja gerade nicht verbieten. Jedem Jungen aber werden bei einer Beschneidung, was Hörnles Gutachten gezielt verschweigt, 10.000 bis 20.000 Nervenendigungen und Tastkörperchen amputiert die ihr Äquivalent beim Mädchen nicht in der Klitorisvorhaut haben, sondern in der Klitoris, weshalb die MGM nicht mit FGM Typ Ia gleichzusetzen ist, sondern mit Typ Ib. …

Sehr geehrte Frau Dr. Hörnle, bitte geben Sie offen zu, die schafiitische “milde Sunna”, WHO-Klassifikation FGM Typ IV (ritual nick, pinpricking) oder jedoch den Gewebe amputierenden mithin eindeutig verstümmelnden Typ von “milde Sunna” FGM Typ Ia (die Klitorisvorhaut rituell abschneiden) aus ihrem Verstümmelungsbegriff entfernt zu haben, ins Kindeswohl integrieren zu wollen und Typ Ia und IV in Deutschland straffrei stellen zu wollen.

Wir sagen Nein zu Ihrem Ansinnen und fordern die Beibehaltung des Verbots ALLER vier Typen der FGM (I, II, III, IV), wie es seit 2013 mit § 226a StGB eindeutig gewährleistet ist.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/17/400/

Heute stellt Dr. Eva Matthes („Haut ab!“ enttäuscht) wichtige Fragen und schreibt zur Ausstellung des jüdischen Museums durchaus lesenswert.

Dass sich Matthes nicht lediglich gegen den § 1631d BGB stellt („im juristischen Sinne für verfassungswidrig“), was erfreulich ist, sondern gegen jede Kinderbeschneidung (an Jungen oder Mädchen, Kind ist Mensch unter achtzehn Jahren) stellen wird, insbesondere auch den Lehrinhalt des bekennenden und versetzungsrelevanten Islamischen Religionsunterricht (IRU) betreffend, können wir Aufklärungshumanisten und Menschenrechtsuniversalisten erwarten.

Jungenbeschneidung ist Scharia, mindestens schafiitisch ist dabei das männliche oder weibliche unbeschnittene Genital religiös illegal (ḥarām). Nach Scharia wie Halacha ist das Präputium ist kein Teil des religiös vollständigen Körpers eines männlichen Erwachsenen. Der auf der Wörtlichkeit von Koran und Sunna bestehende IRU wird lehren müssen, dass es ein im islamischen Sinne gelingendes Leben als erwachsener muslimischer Unbeschnittener nicht gibt und hätte allein aus diesem Grunde in Bildungspolitik und Schulalltag nicht integriert werden dürfen. Wer als Muslim seinen Sohn und mindestens als Schafiit seine Tochter nicht beschneidet, hat im Jenseits mit Strafe statt mit Lohn zu rechnen:

(5) Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.

http://islam.de/files/misc/krm_go.pdf

http://religion-recht.de/2010/08/geschaftsordnung-des-koordinationsrates-der-muslime-in-deutschland/

Immerhin scheint auch die irgendwie religionskundige Matthes (hpd: „unsere Autorin, die Religionswissenschaftlerin Eva Matthes“) zu spüren, dass, solange der grundgesetzwidrige § 1631d BGB nicht abgeschafft ist, auch Deutschland und ganz Europa die Legalisierung der weiblichen Sunnabeschneidung droht.

Die Gefahr besteht. Die von Multikulturfreunden bejubelte, elterlicherseits aus Sierra Leone stammende US-Amerikanerin Fuambai Sia Ahmadu beispielsweise kämpft seit 20 Jahren für die Erlaubnis der FGM Typ II, das meint eine Labienamputation mit Klitorisamputation, für die sich in berüchtigter Genitalautonomie (genital autonomy) das acht oder neun Jahre alte Mädchen entscheiden können soll. Menschen unter 18 Jahren brauchen keine genitale Autonomie, sondern genitale Intaktheit.

Der FGM und MGM (anatomisch eher unkorrekt) vergleichende und den gegebenen Begründungszusammenhang Islam FGM leugnende („FGM has no basis in any religion“) ranghöchste Familienrichter für England und Wales Sir James Munby (2015) macht in diesen Monaten offenbar ebenfalls den Weg frei für eine genital verstümmelnde Gleichberechtigung.

Wir werden unseren Bundestagsabgeordneten genau auf die Finger sehen müssen, damit Deutschland weder den § 1631d BGB, so schlagen es wie gehört Ringel/Meyer (2013) vor, noch den § 226a StGB, das fordert Tatjana Hörnle (2014), geschlechtsneutral formuliert.

Edward von Roy

Q u e l l e n

„Haut ab!“ enttäuscht, von: Eva Matthes, auf hpd am 23.02.2015

http://hpd.de/artikel/11286

Traurige Allianzen. Von: Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS, hpd am 20.11.2014

http://hpd.de/artikel/11286