Posts Tagged ‘Chitan al-inath’

629 · “Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!”

21. März 2024

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Eine Petition an den Gesundheitsminister von Gambia, Herrn Dr. Ahmadou L. Samateh, und an die gambische Ministerin für Angelegenheiten der Frau, für Kinder und Soziales, Frau Fatou S. Kinteh. Bei Change.org lässt sich die Petition mitzeichnen.

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https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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A petition to:

Hon. Dr. Ahmadou Lamin Samateh, Minister of Health
Ministry of Health
The Quadrangle
Banjul
Republic of The Gambia

and to:

Hon. Fatou Sanyang Kinteh, Minister of Women’s Affairs, Children and Social Welfare
State House
Banjul
Republic of The Gambia

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21.03.2024

Petition

Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!

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Petitionstext

Sehr geehrter Herr Minister Dr Samateh, sehr geehrte Frau Ministerin Kinteh, retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia! Nur das beibehaltene Verbot jeder Form von Female Genital Mutilation (FGM Typ I, II, III, IV), nur der nicht verhandelbare Schutz der heutigen Mädchen als der künftigen Frauen Gambias in Bezug auf ein intaktes weibliches Geschlechtsorgan verwirklicht körperliche Unversehrtheit und universelle Menschenrechte. Auch die Berufung auf die Religion Islam, und tatsächlich, einen Islam ohne FGM gibt es nicht, kann keine Rechtfertigung für das Durchführen einer FGM (Typ I, II, III, IV) sein, die Islamic FGM (chitan al-inath) muss ebenso verboten bleiben und ggf. bestraft werden wie jede anders motivierte Female Genital Mutilation.

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Petitionsbegründung

Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region (CRR) des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu “beschneiden”, genital zu verstümmeln. Fünf Mädchen konnten vor der FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) gerettet werden, an drei Mädchen führten die Frauen das Verbrechen aus. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im Herbst 2023 wurden die Täterinnen verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi (≈ 204 €) für jede. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, mithin jede Form (FGM Typ I, II, III, IV) verboten.

Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht. Erste Lesung im gambischen Parlament (The National Assembly, Nationalversammlung) am 4. März 2024, Zweite Lesung und Abstimmung am 18. März. Von den 47 anwesenden Abgeordneten stimmten nur vier dagegen, sprich sie stimmten für den Erhalt des wichtigen FGM-Verbots in Gambia, 42 hingegen stimmten für den kinderfeindlichen und frauenfeindlichen Gesetzesentwurf, es gab eine Enthaltung. Mindestens drei Monate lang, mindestens bis Mitte Mai 2024 wird das Gesetz in den Ausschüssen diskutiert werden.

Schon zur Ersten Lesung hatte Imam Fatty mit einem gecharterten Bus Frauen vor das Parlament bringen lassen, die Slogans für eine straffreie Islamic FGM skandierten, welche sie freilich “weibliche Beschneidung” (female genital cutting, FGC) nennen, und von denen mehrere den Niqab trugen, den islamischen Gesichtsschleier, eine in Gambia bislang sehr ungewöhnliche Weise von Kleidung bzw. Hidschab.

Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehört neben dem Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty) auch der Parlamentarier Almameh Gibba, mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

Imam Abdoulie Fatty hatte den Täterinnen die Strafe bezahlt oder bezahlen lassen, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC, Oberster Islamischer Rat Gambias), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

Am 10.03.2024 hatten das 1975 gegründete IICPSR (International Islamic Center for Populations Studies and Research, Direktor ist Gamal Serour, Gamal Abou el-Serour, angesiedelt am Kairoer Al-Azhar) und der GSIC (Gambia Supreme Islamic Council) unter dem Tagungstitel “The National Dialogue on FGM and Islam” eine Konferenz veranstaltet. (youtube.com/watch?v=DIsJQzh4owU) Der ägyptische Gynäkologe Serour (el-Serour) war Mitglied der WHO Strategic and Technical Advisory Group (STAG) (2011-2016), Chair of STAG (2017–2018) sowie Co-Chair of the Ethics Review Committee at the WHO Regional Office for the Eastern Mediterranean (seit 2017).

Innerhalb der gambischen Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

“Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des “Beschneidens” d. h. des Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (ختان الإناث · ḫitān al-ināṯ ), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

Um Allahs Befehl sowie dem Madhhab maliki, seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice). Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung (The Gambia Supreme Islamic Council’s Fatwa and Moon Sighting Committee) haben ihre Religion richtig verstanden.

Noch die geringst invasive Form von FGM muss in jedem Staat verboten werden oder verboten bleiben. Auch um die WHO-Kategorie zur FGM mit ihren vier FGM-Typen (I, II, III, IV) nicht anzutasten, ist stets Wert auf die korrekte Terminologie zu legen, auf den Begriff FGM, weibliche Genitalverstümmelung.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Wer die Petition mitzeichnen möchte, kann das bei Change.org tun.

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https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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628 · Kein Islam ohne FGM

7. März 2024

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ختان الإناث
ḫitān al-ināṯ
chitan al-inath, FGM nach Koran und Sunna

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“The noble Sharia … female circumcision involves cutting off only a tiny upper part of the clitoris without removing it.”

— 25.09.2023, The Gambia Supreme Islamic Council · Le Conseil islamique suprême de la Gambie. Fatwa.

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Gambia ist überall

Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu „beschneiden, genital zu verstümmeln. Fünf Mädchen konnten vor der FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) gerettet werden, an drei Mädchen führten die Frauen das Verbrechen aus. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im Herbst 2023 wurden die Täterinnen verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi (≈ 204 €) für jede. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, mithin jede Form (Typ I, II, III, IV) verboten.

Der Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty) bezahlte die Strafe, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC, Oberster Islamischer Rat Gambias), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

Gambias Bevölkerung ist zu 90 Prozent muslimisch und zu 9 Prozent christlich, das letzte Prozent der gambischen Bevölkerung gehört entweder noch den altüberlieferten afrikanischen Religionen an, der Religion der Bahai oder der Gruppe Eckankar.

Muslime die keine weibliche Genitalverstümmelung praktizieren gibt es an vielen Orten auf der Welt. Einen Islam ohne FGM gibt es nicht.

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“That is because the noble Sharia never recognizes anything that causes harm to people, be it health or physical. The committee wishes to point out that the legal form of female circumcision involves cutting off only a tiny upper part of the clitoris without removing it or touching any part of the labia.”

المجلس الإسلامي الأعلى في غامبيا
Gambia Supreme Islamic Council

25.09.2023, The Gambia Supreme Islamic Council (SIC / GSIC), Fatwa

The Gambia Supreme Islamic Council’s Fatwa and Moon Sighting Committee (Fatwa on the ruling of female circumcision in Islam)

Dr. Mbye Kebba Kah (Chairman)
Dr. Sheikh Nfamara Jwala (Vice Chairman)
Dr. Osman Muhammad Bashir Camara (Rapporter)
(…)

m.facebook.com/story.php?story_fbid=pfbid0YVRNarCp9x4cg7SPCjCebDAtpF1y5cXeWELLdz5RYfLXBXCHt6SZp6fQyjCbjPtZl&id=100068770324811

m.facebook.com/100068770324811/photos/615530344082638/

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FATWA – FEMALE CIRCUMCISION

September 2023

The Fatwa & Moon-sighting Committee of the Gambia Supreme Islamic Council (GSIC) issues a Fatwa (Pronouncement of Islamic Ruling) on the issue of “Female Circumcision”.

Praise be to Allah, Lord of the worlds, and peace and blessings be upon the most noble of the prophets and messengers, Muhammad bin Abdullah, and his household, companions, and those who follow in his footsteps.

The Fatwa and Moon Sighting Committee of the Gambia Supreme Islamic Council is pleased to issue a fatwa to all Muslims in The Gambia regarding the legality of Female Circumcision (in Islam). In this regard, the Committee would like to clarify that Female Circumcision is not just a merely inherited custom as falsely claimed by those who are not conversant with Islamic Law. Rather, it is one of the virtues of Islam and a Sunna practice approved by the Messenger of Allah, peace and blessings be upon Him, who said: “Five practices are characteristics of the Fitra…” of which, he mentioned Circumcision.

The legitimacy of Female Circumcision has been proven in several authentic hadiths of the Prophet; peace be upon him. Therefore, Muslim Jurists agreed on its legality. Some Jurists have even argued that Female Circumcision is obligatory, whereas others have considered it a recommended act of Sunna. However, it was not reported by any of the reliable Muslim Scholars denying the legality of Female Circumcision in the manner prescribed by the Messenger of Allah; peace be upon him; because the noble Sharia does not acknowledge anything at all that causes harm to people, be it health or physical, for it’s free from that!

The Committee wishes to point out that the legal form of Female Circumcision in Islam is the cutting off of only a tiny upper part of the clitoris without removing it or touching any part of the labia, which is contrary to what is known as “FEMALE GENITAL MUTILATION” and does not entail the removal of the genital organ, or what is known as Pharaonic Circumcision. Muslim Jurists have agreed that this type (FGM) is ILLEGAL in Islam because of the harm it inflicts on women.

In this context, the Fatwa Committee of the Gambia Supreme Islamic Council calls on the Government of The Gambia to reconsider the Law prohibiting Female Circumcision, which stipulates the arrest/prosecution of anyone who practices it. Given that we are Muslims, the most precious thing we have in this life is our true Religion.

The Committee issued this Fatwa to clarify to the people the position of the Sharia of Allah in Female Circumcision and acquits itself regarding this matter before Allah on the Day of Resurrection. Similarly, the Committee also strongly condemns entities and individuals who denounce the practice of Female Circumcision and calls on the authorities to arrest/prosecute anyone who practices it.

With this, Allah is the Lord who blesses and guides us to the right path.

*** The End ***

MEMBER OF THE FATWA & MOONSIGHTING COMMITTEE INCLUDES:

Dr. Mbye Kebba Kah – The Chairman
Dr. Sheikh Nfamara Jawla – Vice Chairman
Sheikh Ibrahim Masanneh Jarju – Coordinator
Dr. Osman Muhammad Bashir Camara – Secretary
Dr. Foday Jagana – Member
Dr. Omar Faba Gitteh – Member
Sheikh Ali Cham – Member
Sheikh Haroun Manneh – Member
Sheikh Abdullah Sisawo – Member
Sheikh Sufyan Drammeh – Member
Sheikh Bashir Bah – Member
Sheikh Alh. Ousman Jah – Member
Sheikh Osman Muhammad Manga – Member
Sheikh Mustapha Bashir Darboe – Member
Sheikh Mbye Saho – Member

Signed……..

DR. MBYE KEBBA KAH
Chairman, Fatwa & Moon Sighting Committee
Rabīʿ al-Awwal 1445 H – September 2023

gsic.gm/fatwa-female-circumcision/

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The issue flared up in mid 2023, when three women received fines or prison sentences for performing FGM.

An Islamic cleric paid the fines and The Gambia Supreme Islamic Council issued a fatwa upholding the legality of „female circumcision.“

The Islamic Council, the country’s main Muslim organisation, said the practice was „not just a merely inherited custom“ but „one of the virtues of Islam.“

It called on the government to reconsider the ban.

(04.03.2024. Gambian Legislature Considers Ending Ban on Female Genital Mutilation. VOA Voice of Africa.)

voaafrica.com/a/gambian-legislature-considers-ending-ban-on-female-genital-mutilation/7513607.html

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Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht.

Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehören der Parlamentarier Almameh Gibba und der Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty), mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

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“Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Verbot der weiblichen Beschneidung in Gambia aufzuheben, eine Praxis, die tief in den ethnischen, traditionellen, kulturellen und religiösen Überzeugungen der Mehrheit der gambischen Bevölkerung verwurzelt ist. Ihr Ziel sind die Wahrung der religiösen Reinheit und der Schutz kultureller Normen und Werte. Das derzeitige Verbot der Beschneidung von Frauen stellt einen direkten Verstoß gegen das in der Verfassung garantierte Recht aller Bürger dar, ihre Kultur und Religion auszuüben. Die Aufhebung des Verbots der weiblichen Beschneidung wird es den Menschen ermöglichen, sich dieser Praxis mit allen Vorsichtsmaßnahmen hinzugeben, geleitet von Religion, Fleiß und Fürsorge.”

— Almameh Gibba

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(“This Bill seeks to lift the ban on female circumcision in The Gambia, a practice deeply rooted in the ethnic, traditional, cultural, and religious beliefs of the majority of the Gambian people. It seeks to uphold religious purity and safeguard cultural norms and values. The current ban on female circumcision is a direct violation of citizens’ rights to practice their culture and religion as guaranteed by the Constitution. Revoking the ban on female circumcision will allow people to indulge in the practice with all its precautions, guided by religion, diligence, and care.”)

change.org/p/stop-the-repeal-of-the-anti-fgm-law-in-the-gambia

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(Hon. Almameh Gibba, National Assembly Member for Foni Kansala. Message to All Gambians and Beyond of Women’s Amendment Bill 2024.)

youtube.com/watch?v=j4bJPsCuzt8

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Erste Lesung im gambianischen Parlament, in der Nationalversammlung The National Assembly) am 4. März 2024, zweite Lesung am 18. März 2024.

Innerhalb der Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

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International Women’s Day 2024, IWD 2024

Zum morgigen achten März, dem Weltfrauentag, ist festzustellen, dass alle deutschen Frauenrechtsinitiativen oder Frauenrechtsverbände, von EMMA um Alice Schwarzer bis zu Terre des Femmes (TdF), den gegebenen Kausalzusammenhang Islam FGM Jahrzehnt um Jahrzehnt verschweigen.

Reden wir nie lediglich von den Mädchen, wo es doch um eine unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen am Kind, Kleinkind oder Säugling. Es geht um Kinder. Kind ist Mensch unter 18 Jahre und Kind ist Junge oder Mädchen.

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Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya, Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

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أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

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Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

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اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

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Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (“not the clitoris itself, as some mistakenly assert”) oder Asiff Hussein (“an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt”) nicht herein, selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris. Die die FGM-Typen I, II, III und IV umfassende Klassifikation der FGM darf nicht aufgespalten werden in einen weiterhin verbotenen und einen künftig erlaubten Teil.

Aus Sicht des Islam gilt die nicht menschengemachte Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, die Scharia, überall und bis zum Tag der Auferstehung. Die Scharia ist unteilbar und regelt jeden Bereich des Lebens mit Blick auf Lohn oder Strafe im Diesseits und im Jenseits. Als an der weltweiten Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte interessierter Mensch trage man sein Möglichstes dazu bei, den Schariavorbehalt in der Verfassung vieler Staaten zu überwinden, und kritisiere man die gemäß gottgegebener Scharia und menschlich anzuwendendem Fiqh erfolgenden, muslimische Frauen und alle Nichtmuslime diskrimierenden Fatwas, Gesetzesvorschläge, Gesetze und Gerichtsurteile.

“Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des Beschneidens d. h. Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (chitan al-banat), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

Um Allahs Befehl sowie der Malikiyya (Madhhab maliki), seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice).

Zusätzlich beginnt sie, ganz nach der Strategie von Abdullahi an-Na’im (ʿAbdallāh Aḥmad an-Naʿīm) einer lediglich verlangsamten Errichtung der Hakimiyya (Allahkratie, Souveränität Gottes statt Volkssouveränität), für die dauerhafte Trennung zwischen einem dann in Bezug auf jede Glaubenslehre “neutralen” sprich ohnmächtigen Staat und dem Glaubensgehorsam zu werben, sich dafür einzusetzen, dass ein mehr und mehr säkularer (!) Staat in der Bevölkerung jedwedes authentische religiöse Praktizieren unterstützt: “Ein säkularer Staat, der sich gegenüber den Glaubenslehren einer Religion neutral verhält und eine echte religiöse Lebensführung fördert.” [1]

Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung haben ihre Religion richtig verstanden.

Zum Glück für alle Menschen ist Muslim nicht Islam.

Kein Islam ohne FGM.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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[1] “A secular state, one that is neutral regarding religious doctrine, and promotes genuine religious observance.”

— Abdullahi Ahmed An-Na’im: On human rights, the secular state and Sharia today. 11.01.2019, UNESCO.

unesco.org/en/articles/abdullahi-ahmed-naim-human-rights-secular-state-and-sharia-today-0

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“Un État séculier qui soit neutre en matière religieuse, mais favorise une pratique religieuse authentique.”

— Abdullahi Ahmed An-Na’im : Droits de l’homme, État séculier et charia aujourd’hui. 15.01.2019, UNESCO.

unesco.org/fr/articles/abdullahi-ahmed-naim-droits-de-lhomme-etat-seculier-et-charia-aujourdhui-0

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Abdullahi An-Na’im, Charles Howard Candler Professor of Law. Emory.

Emory University School of Law, Atlanta, Georgia, USA.

law.emory.edu/lawyer/issues/2022/summer/features/faculty-renewal-and-eminence/abdullahi-an-naim.html

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Abdullahi Ahmed An-Na’im is Charles Howard Candler Professor of Law at Emory University, where he focuses on cross-cultural human rights issues, with an emphasis on Islam. He is also a faculty member of the Emory College of Arts and Sciences and the Emory University Center for Ethics. He directs projects on women and land in Africa and Islamic Family Law. During the fall 2009 semester, he was a Visiting Professor of Arabic and Islamic studies at Georgetown University where he taught “The Future of Islamic Law,” and a senior fellow at the Berkley Center. He is the author of African Constitutionalism and the Role of Islam (2006), Islam and the Secular State: Negotiating the Future of Shari‘a (2008), Muslims and Global Justice (2011) and What is an American Muslim? Embracing Faith and Citizenship (2014). Professor An-Na’im holds LLB Degrees from the University of Khartoum and the University of Cambridge, and a PhD in Law from the University of Edinburgh.

law.nus.edu.sg/people/abdullahi-an-naim/

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An-Na’im, A. 2009. “The Compatibility Dialectic: Mediating the Legitimate Coexistence of Islamic Law and State Law.” Chorley Lecture, London School of Economics.

An-Na’im, A. 2010. “Beyond Dhimmihood: Citizenship and Human Rights.” In The New Cambridge History of Islam: Muslims, and Modernity—Culture and Society Since 1800, edited by Robert W. Hefner, Cambridge: Cambridge University Press.

tandfonline.com/doi/full/10.1080/15570274.2015.1075762

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524. Die Beschneidung endlich zur Sprache bringen

25. August 2020

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Kommentar zu Gerd Herholz: „Beschneidung, Beschneider und Beschnittene“

Gerd Herholz firmiert als „Kulturmanager, Literaturvermittler, freier Autor und Journalist“ (Wikipedia) und war zwischen 1994 und 2018 Wissenschaftlicher Leiter des Literaturbüros Ruhr in Gladbeck, das in jedem Herbst den vom Regionalverband Ruhr gestifteten Literaturpreis Ruhr vergibt. Gestern lässt der Humanistische Pressedienst (hpd) Herholz zur Beschneidung sinnieren, zur rituellen ebenso wie zu einer bei medizinisch relativer Indikation durchgeführten Zirkumzision (Herholz: „aus präventivmedizinischen Gründen“).

Erkrankungen der genitalen Schleimhäute, beispielsweise Lichen sclerosus et atrophicus, können eine therapeutische Beschneidung zweckmäßig oder sogar notwendig werden lassen. In seinem Essay allerdings grübelt Herholz ausführlich auch über die Vorhautamputation ohne medizinische Indikation, über die durch Familie oder Religion beanspruchte irreparable Genitalveränderung an einem Kind.

Gerd Herholz versäumt, die sensorisch-sexuelle Bedeutung der Vorhaut darzustellen. Bei einer Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis). Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet eine jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).

Tausende von überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur wenige, überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize detektieren und weiterleiten können.

Gewiss, Penis hier, Penisvorhaut da, das Thema ist ein maskulines. Aber warum eigentlich reden wir lediglich von Jungen, wenn es um die unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen ggf. am Kleinkind oder gar Säugling? Es geht um Kinder, Kind ist Mensch unter 18 Jahre.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (not the clitoris itself, as some mistakenly assert) oder Asiff Hussein („an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt“) nicht herein. Selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wadschib wāǧib (fard farḍ), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makruma makrumā (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Auch alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben bzw. verboten werden, überall auf der Welt. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

„Die Beschneidung von Säuglingen oder Jungen allerdings lehne ich strikt ab“, dazu immerhin bekennt sich Gerd Herholz heute, im Jahr 2020, acht Jahre nach Schaffung des grundrechtswidrigen § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes. Ein noch so donnerndes „lehne ich strikt ab“ könnte folgenlos bleiben im Sinne eines aufgeklärten Umgangs mit dem menschlichen Körper und im Sinne des durchgesetzten Kinder- und Jugendschutzes. Meinungen, zumal wie bei Herholz zur Zirkumzision nahezu unbegründete Meinungen, können sich ändern und um ein Credo geht es viel weniger als um das körperliche Unversehrtbleiben und das für alle und jeden geltende einheitliche Recht. An dieser Stelle vermisst man beispielsweise die Maßgabe der Volljährigkeit, das Einfordern der genitalen Intaktheit jedes Minderjährigen, jedes Mädchen oder Jungen unter 18 Jahre.

Einer Menschheit, die nicht länger genital verstümmeln und das Religiöse trotzdem nicht pauschal verwerfen will wird es darum gehen, dass in einem künftigen, erst dann schulreif zu nennenden Islamischen Religionsunterricht vermittelt wird: Kein muslimischer Junge, kein schafiitisches Mädchen muss beschnitten werden. Darum, dass in der Imamausbildung gelehrt wird: Es gibt ein gelingendes Leben als muslimischer männlicher Unbeschnittener, als schafiitische weibliche Unbeschnittene. Diesen Islam aber, man mag es bedauern, gibt es zurzeit nicht. Nicht der Muslim, die Scharia ist das Problem.

Ganz gleich, ob wir Erwachsenen uns einer Religion zurechnen oder gottlos glücklich sind, es geht darum, dass alle Kinder auf der Welt ein unversehrtes Geschlechtsorgan haben und behalten. Auch ein Feilschen um die rechte Altersgrenze zu einem Einwilligen des noch keine 18 Jahre alten Jungen oder Mädchens in die eigene MGM oder FGM darf es nicht geben. Denn völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, als ein körperlich wie seelisch nicht ausgereifter Mensch, die nachteiligen lebenslangen Folgen der MGM oder FGM auf seine Sexualität und seine künftigen Partnerschaften nicht hinreichend genau bewerten.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Wenn wir über „Beschneidung“ sprechen – der Euphemismus Beschneidung ist als ein solcher kenntlich zu machen, denn in der Beschneidungsdebatte geht es ja gerade nicht um eine medizinische Indikation, sondern um den rituellen Akt, um Genitalverstümmelung -, darf die sinngemäße Forderung nie fehlen: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren.

In Kenia kämpft Frau Dr. Tatu Kamau dafür, dass sich volljährige Frauen „beschneiden“ lassen dürfen: „Female circumcision is part of our National heritage … no particular culture is superior to another … all cultural beliefs are equally valid. Für uns in Kenia ist die weibliche Beschneidung ein Teil unseres nationalen Erbes … keine Einzelkultur ist einer anderen überlegen … alle kulturellen Anschauungen sind gleichwertig und gleichviel wert“. Tatu Kamau präzisiert: „If an adult girl wants to be circumcised, then she should be left to do it and that should be respected. Wenn ein erwachsenes Mädchen beschnitten werden möchte, sollte sie die Möglichkeit dazu haben, ihr Ansinnen sollte respektiert werden.“

Alle 18 Jahre alten und älteren Menschen betreffend gilt es selbstverständlich, vor jeder unnötigen Operation zu warnen. „Warum mit der Beschneidung nicht warten, bis mündige Gläubige sich selbst dazu entscheiden?“, fragte Herholz am 1. August 2012 (kommentiert unter ruhrbarone, Die Heuchelei der Beschneidungsgegner).

Nein, auch ein Mann oder eine Frau soll keinesfalls einfach so entscheiden können, sich einen Teil seines Körpers amputieren zu lassen, ohne dass wir diesem Wunsch auf Selbstverstümmelung eindeutig widersprechen. Mit rechtsstaatlichen Mitteln, beispielsweise mit Plakataktionen oder anderen Aufklärungskampagnen, haben wir auch dieser, auf genitale Verstümmelung an Erwachsenen zielenden Arbeit der „Beschneider“ zu begegnen.

Das Ritual der Amputation einer gehörigen Portion vom Genital muss, überall auf der Welt, endlich der Vergangenheit angehören.

Seinen Jubelruf („neue Freiheit“) gegen das Frühbeschneiden und für das Spätbeschneiden beendet Gerd Herholz so:

„Und wenn denn nun religiöse Gemeinschaften partout nicht von der Beschneidung absehen wollen, warum dann nicht das Ritual reformieren und sie in einem Alter durchführen, in dem ein junger Mann mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen? Solche neue Freiheit wäre dann wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe.“

Antrag abgelehnt. Die weltweite Bewegung der Intaktivisten kämpft weder für das dialogisch ausgehandelte geringfügige Verstümmeln noch für das legalisierte späte Verstümmeln, sondern, bittesehr, der Name Intaktivismus sagt es doch, für das intakte, das heile Genital. Auch ein ritueller Einschnitt oder Einstich in die Vulva, beides zu FGM Typ IV der WHO-Klassifikation, schadet, schädigt, ist den Traditionsbewussten oder Gottesfürchtigen zu verbieten.

Auch wenn die Muslima „mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen“, ist ihre multikulturell bzw. gesamtgesellschaftlich legalisierte Unterwerfung unter ihren schariafrommen Ehemann kein Beweis humaner Gesinnung („ein Zeugnis von Menschenliebe“).

Den Juden das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht, das folgt beispielsweise aus dem sechs Jahre alten Hintergrundpapier zur Jungenbeschneidung: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen“, Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wann werden die Verfasser, Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte, Victor Schiering, das Wort Jungen durch Mädchen ersetzen oder vielmehr ihren Satz und das gesamte „Hintergrundpapier“ geschlechtsneutral formulieren?

Das 2014 entstandene Papier der GRÜNEN Säkularen folgt einem zwei Jahre älteren schlechten Beispiel zum Thema „Beschneidung des einsichts- und urteilsfähigen Jungen“. Dort wird eine Altersgrenze genannt: „wenn es um die Beschneidung eines einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes geht, das das 14. Lebensjahr vollendet hat“, auch hier also der jüdischen Religion (der achte Tag) gegenüber feindlich und dem Islam (ggf. zwölf oder 13 Jahre) gegenüber freundlich, Drucksache 17/11430 vom 08.11.2012, Gesetzentwurf, Marlene Rupprecht usw.

Die Klitoris ebenso wie ihr sexualsensorisches Äquivalent des penilen Präputium nicht länger schlimm früh, sondern überwiegend freiwillig jedenfalls irgendwie einvernehmlich („mündig“) deutlich später zu amputieren wäre mitnichten „wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe“, sondern die Unterwerfung unter das islamische Verständnis körperlichem Heilseins (Hurma ḥurma) als Teil des Einknickens vor dem jeden Lebensbereich regulierenden Islamischen Recht (Scharia šarīʿa, Fiqh).

Ob Junge oder Mädchen, Beschneidung ist niemals „neue Freiheit“.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e

Beschneidung, Beschneider und Beschnittene. Von Gerd Herholz. Humanistischer Pressedienst (hpd) am 24.08.2020.

https://hpd.de/artikel/beschneidung-beschneider-und-beschnittene-18389

519. „Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen“

4. Juli 2020

Mutilations génitales humaines (MGH : MGF ou MGM)

HGM, human genital mutilation (i. e. FGM, or MGM)

Genitalverstümmelung (FGM oder MGM)

Fragen und Forderungen an die Philosophin und Ethikerin Dr. Susanne Brauer

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 4. Juli 2020

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer,

Sie denken (FAZ 01.07.2020) über die religiös motivierte Amputation der kindlichen Penisvorhaut nach: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist (…) irreversibel“, und Sie kommen nach einiger Abwägung zum Schluss, dass die Zirkumzision straffrei bleiben soll: „scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen“.

Die staatliche Erlaubnis dazu, wer hier wem etwas vom Körper abschneiden darf, könne dabei gerne trendy sein und wunschgeleitet, ich zitiere Sie: „Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen [stell[en]“. Gemeint ist von Ihnen leider nicht der Kindeswunsch, sondern das Begehren der Eltern, das kindliche Genital operativ umzugestalten, hin auf eine tradierte, religiös vorgegebene körperliche Norm, religiöse Körpernormierung. Das Kollektiv verfügt über das Genital, versehrt es irreversibel. Warum kritisieren Sie den kulturell vormodernen und anti-individuellen Gruppendruck zum Beschnittensein nicht?

Sie sagen: „wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind … Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf“. Wie stehen Sie zur Ansicht von Marlene Rupprecht vom 19. Juli 2012 („Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht.“ Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/189), hat das Kind aus Ihrer Sicht über seinen Körper denn gar nicht zu entscheiden?

Sie sollten sich zeitnah klarmachen, dass es ethisch akzeptable, elterlich angeordnete irreversible Operationen gar nicht geben kann. Auch ein Anführen von Genital Autonomy oder Gillick-Kompetenz kann nicht überzeugen, denn das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen. Fordern Sie daher mit uns: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn Jahren.

Sie wissen nicht oder verschweigen, dass das Präputium (penile Vorhaut) der sensibelste Teil des Penis ist, keineswegs mit der klitoralen Vorhaut vergleichbar, sondern mit der Klitoris selbst. 70 bis 80 Prozent der zur sexuellen Lustempfindung fähigen Nervenendigungen und Tastkörperchen (der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner) des Penis gehen dem männlichen Kind und späteren Mann bei jeder sogenannten Beschneidung für immer verloren (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS. 2006.), eben und nur weil die gottesfürchtigen oder traditionsbewussten Erwachsenen das so wollen, stärker sind und die Schere oder das Skalpell in der Hand haben.

Die männliche Beschneidung beeinträchtigt Sexualität und Partnerschaft irreversibel, negativ und stark (Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark. Morten Frisch Morten Lindholm Morten Grønbæk. 2011.). Ihnen, Susanne Brauer, kann klar sein, dass jede Zirkumzision einer FGM Typ II der WHO-Klassifikation entspricht. Jetzt aber müssten Sie, im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter, eine gleichstark versehrende Form der FGM ebenfalls bejahen und deren Straffreiheit fordern, sofern Sie die Jungen gegenüber den Mädchen nicht herabwürdigend diskriminieren wollen, rechtloser stellen wollen. Wie erst wollen Sie einer in der Schweiz erhobenen Forderung nach Straffreistellung einer religiös begründeten FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder einer FGM Typ IV entgegentreten, einer FGM-Form also, die geringer invasiv ist als eine männliche Beschneidung?

Sie sprechen über die USA: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden“. Sie sollten wissen und öffentlich sagen, dass es eine starke amerikanische Gegenbewegung zum Routinebeschneiden gibt, die nicht zuletzt von Ärzten mitgetragen wird, um hier nur die Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) zu nennen.

Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind körperlich und seelisch heil bleibt, dass es alle seine Potentiale schützen und entwickeln kann. Dazu gehören selbstverständlich auch die sexuellen Potentiale. Vulva und Penis sind kein Familieneigentum oder Stammesbesitz. Allein das zur Genitaloperation unumgängliche Entblößen eines Kindes vor Erwachsenen ist Erniedrigung, Entwürdigung und sexueller Kindesmissbrauch.

Die Mädchenbeschneidung, die weibliche Genitalverstümmelung und ebenso die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich ziehen. FGM wie MGM halten einen menschenfeindlichen Kreislauf der Gewalt in Gang, der, Generation um Generation, das Weiterverstümmeln schier fordert. Jedermann, zumal jeder Ethiker oder gar Medinzinethiker hat diesen sinnlosen Kreislauf des Verstümmeltwerdens und Verstümmelns nach Kräften zu beenden, nicht irgendwann, sondern heute.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das jeweilige staatliche Gesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Religionsfreiheit hat verfassungsimmanente Grenzen, die Hautoberfläche des Gegenübers ist eine solche Grenze.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist. Zum Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer, bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen jeden Versuch der Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten, überall auf der Welt, auch in Ihrem Heimatland Schweiz.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin, und Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e n

Die Medizinethik der abgeschnittenenen Körperteile: Schweizerin kämpft für religiöse Genitalverstümmelung

Dr. Susanne Brauer, Ph.D., Jahrgang 1973, ist Philosophin und Ethikern. Bei der kirchlich unterstützten Paulus Akademie („Forum für Religion, Ethik, Gesellschaft, Politik und Kultur“) leitete sie von 2011 bis 2019 den Fachbereich Bioethik, Medizin und Life Sciences. Seit September 2019 ist sie Programmleiterin der „Alten Anatomie – Forum für Medizin & Gesellschaft“, die vom Zürcher Universitätsspital, von der Universität Zürich und der ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) getragen wird.

Während Dr. Brauer offen lässt, ob sie in Bezug auf die allgemeine Möglichkeit zur medizinisch nicht erforderlichen, nur um diese geht es hier, Operation am kindlichen Genital noch zwischen Mädchen und Junge differenzieren möchte, fordert die amputationsfreudige Medizinethikerin (FAZ, 01.07.2020) Straffreiheit bei religiös motivierten sogenannten Beschneidungen.

In Bezug auf die Jungen geht es der heutigen Schweizerin – geboren 1973 in Köln, Studium der Philosophie und Germanistik in Wuppertal, Münster und Chicago – folglich um das Weiterbestehen der leider zurzeit weltweit gegebenen Straffreiheit der Zirkumzision (d. i. MGM, männliche Genitalverstümmelung). Dass das schweizerische oder deutsche Gesetz Männer und Frauen, Jungen und Mädchen heute nicht und schon gar nicht auf Dauer unterschiedlich behandeln kann, ist Frau Brauer klar.

So aber kann der Staat eine beispielsweise eindeutig geringer invasive Form der weiblichen Beschneidung (d. i. FGM, weibliche Genitalverstümmelung) auf Dauer nicht verbieten. Der Eindruck drängt sich auf, dass die diesjährige Buchherausgeberin einer künftig legalen islamischen FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) den Weg ebnen will, sicherlich ausgenommen bleibt für den Islam wie für Frau Brauer lediglich FGM Typ III.

Brauers Buch (Glaube und Rituale im medizinischen Kontext) erscheint in diesen Tagen (2020) im TVZ Theologischer Verlag Zürich. Die FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung informiert:

FAZ: Frau Brauer, Sie sind Philosophin und beschäftigen sich mit dem Thema Religion und Medizin. Ist das ein Spannungsfeld, das zu Konflikten führt?
Brauer: Nicht unbedingt, aber es kommt vor. Zum Beispiel, wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind, oder wenn Maßnahmen verweigert werden, die aber medizinisch notwendig sind. (…)
FAZ: Besonders heikel werden solche Konflikte immer, wenn es um Kinder geht. Vor ein paar Jahren bewertete das Kölner Landgericht die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung. Wie haben Sie die Diskussion erlebt?
Brauer: Bei uns in der Schweiz war das auch ein Thema. Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf und wo das Kindeswohl dieser Entscheidungsfreiheit eine Grenze setzt. Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden. Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen, dass sich die Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen stellt. Vor diesem Hintergrund scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen.
(„Die Religion kann eine Falle sein“. Von Julia Lauer. FAZ, aktualisiert, 01.07.2020.)

Die religionsrechtliche und religionspolitische Aktivistin Susanne Brauer kann wissen, dass im Islam Jungen wie Mädchen beschnitten, sprich genital verstümmelt werden, das Islamische Recht (Scharia; Fiqh) etwa der Schafiiten (sunnitisch) oder der Dawudi Bohra (schiitisch) bewertet die Chatna bzw. den Chitan al-inath als wadschib, als religiös zwingend verpflichtend. Überall dort (und vielleicht auch bei den Hanbaliten) wird in Sachen Beschneidungszwang gar nicht unterschieden, ob das Kind männlich oder weiblich ist. Keine der vier sunnitischen Madhahib (Sg. Madhhab, Rechtsschule) verbietet die Mädchenbeschneidung, sehr im Gegenteil gilt diese Tat als religiös vorzuziehen (Hanafiten), im Sinne der Sunna vorbildlich (oft unter Hanbaliten) oder makruma, islamisch ehrenwert (Malikiten).

Überall wo der schafiitische Islam dominiert, anders gesagt, wo die schafiitische Rechtsschule vorgibt, was Islamische Lebensführung und Rechtsfindung bedeuten, in Südostasien, in den Kurdenlanden (Kurdistan), im Nordosten Afrikas, am Roten Meer beispielsweise in Saudi-Arabien (al-Hedschas, Asirgebirge, Küstenstreifen Tihama) und selbst im Nordkaukasus in Dagestan, seit 1991 eine russische Republik, ist die FGM stark verbreitet. Beispiele.

Dagestan 2016, Ismail Berdijew (Исмаил Бердиев) freut sich über die beschnittenen Frauen, welche allein den allgemeinen Anstand garantieren. Der Mufti lobt, wie weitgehend erfolgreich die islamische Klitorisamputation das feminine Verlangen bändigt, wie beinahe sicher der fromme Chitan al-inath (FGM nach Koran und Sunna) die weibliche Begierde im Sinne des gelingenden Zusammenlebens insbesondere zwischen Frauen und Männern zähmt. Berdijew: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine sündige Wollust mehr gibt.“[him]

Somalia (Provisional Constitution, 1. August 2012) hat in Artikel 15 (4) nicht difiniert, was genau unter „Beschneidung“ gemeint ist, es geht um die weibliche, aber volltönend circumcision verboten.[dcv]

Somaliland hat per Fatwa, also selbstverständlich schariakompatibel, 2018 mitnichten die – jede – weibliche Genitalverstümmelung verboten, sondern nur bzw. vor allem deren Typ III, die Infibulation (pharaonische Beschneidung).[ipb]

Sudan. Artikel 141 der Anlage (amendment) zum Strafgesetzbuch verbietet FGM seit Jahren jedenfalls beinahe. Im April 2020 freut man sich beim UNICEF über den Kampf gegen FGM im Sudan. Hingegen sieht man nicht oder aber man billigt, dass im Sudan nur jene Formen von FGM als strafbar gelten, die zu vollständigem oder teilweisem Funktionsverlust führen (leading to the full or partial loss of its functions). Solange das Mädchen später als Frau ein Kind bekommen kann, besteht aber vielleicht gar kein solcher „loss of functions“ und wir befürchten, dass die Politiker in Khartoum in einem Nichtvorhandensein oder nur noch teilweisen Vorhandensein einer Klitoris keinen „Funktionsverlust“ sehen.[sud]

FGM und Islam.

Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Die zur schafiitischen Pflicht zur Mädchenbeschneidung (FGM) schweigende Philosophin und Ethikern Susanne Brauer ist nicht die erste prominente kirchennahe Schweizerin bzw. Schweizer Kirchenfunktionärin, die sich für die rechtliche Integration der religiösen Mädchenbeschneidung sprich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) stark macht.

Die Autoritäten und Sprecher des echten unteilbaren 1400 Jahre alten Islam, von MUI (Majelis Ulama Indonesia) und JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia) bis zum Kairoer Al-Azhar greifen, wenn sie denn müssen, zu einem Trick und lügen die FGM aus dem Islam heraus, behaupten, die islamische weibliche Beschneidung sei keine Verstümmelung. Weil unter Nichtmuslimen, zumal in Kirchennähe oder / und im pädagogischen Bereich, ein merkwürdiges heißes Verlangen besteht, den Islam frauenfreundlich und überhaupt menchenfreundlich sowie reformierbar und seit jeher demokratietauglich zu nennen, wird der Unsinn in Europa gierig aufgegriffen, heiß geglaubt und Jahr für Jahr energisch nachgequatscht und, bei Begegnung mit Fakten, wutschnaubend wiederholt.

Wer wie geboten am Schutz und Erhalt der Klassifikation zur FGM (Typ I, II, III, IV) interessiert ist, fällt auf das Geschwätz nicht herein, dass etwa lautet „Im Jahr 2006 hat Azhar die FGM verboten“.

Am Donnerstag haben in Kairo Ärzte und Ulema, islamische Gelehrte, jegliche Form der Genitalverstümmelung an Frauen als schädlich und unislamisch deklariert. Die Erklärung folgte der Konferenz mit dem Titel «Verbot der Verstümmelung des weiblichen Körpers durch Beschneidung» an der Azhar-Universität, der wichtigsten Institution der Sunniten. Die Initiative war von Rüdiger Nehberg, einem deutschen Menschenrechtler, der sich seit Jahren für ein Verbot der Genitalverstümmelung stark macht, gekommen. Nehberg weiss, dass ohne die Unterstützung der Ulema die Genitalverstümmelung nicht ausgerottet werden kann.
(Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? NZZ Neue Zürcher Zeitung 24.11.2006.)
https://www.nzz.ch/articleEOTFW-1.78062

Auch die NZZ (Quelle ber. (d. i. Kristina Bergmann, Anm.) Kairo, 23. November 2006) bastelt sich einen menschenfreundlichen Islam, weist andererseits auf einen muslimisch einflussreichen Fiesling hin.

Auch hierzulande, von Großbritannien nicht zu reden, üben sich die in Bezug auf den Islam selbstverschuldet unfrei gewordene Presse und die, eine in Jahrhunderten mühselig errungene Aufklärung verratende, aktuell amtierende deutsche Politikerkaste im proislamischen, sprich auf die Installation von immer mehr Schariagesetzen zielenden Kontrastprogramm, das da lautet: Guter Islam, böser Islamismus. Guter Islam, fieser Wahhabismus. Guter Islam, schlimmer Salafismus. Guter Islam, böse Muslimbruderschaft. Guter Islam, schrecklicher Scheich Yusuf al-Qaradawi.

Da erhob sich Mushira Khattab, die Vorsitzende des ägyptischen Council for Motherhood, und sprach ein Machtwort: «Muslimische Familien brauchen eine klare Anweisung, ob sie ihre Töchter beschneiden lassen sollen oder nicht. Von den Ärzten haben wir sie längst. Ich rufe alle einflussreichen Ulema auf, sich deutlich gegen die Genitalverstümmelung auszusprechen. Wenn ihr das nicht tut, verpassen wir abermals die Chance, uns von mittelalterlichen, sehr schädlichen Bräuchen zu trennen.»
Die geforderte Anweisung hat Khattab nun bekommen.

NZZ-Autorin Kristina Bergmann kann wissen, dass Mushira Khattab den ihrerseits erwünschten Wohlverhaltensbefehl („Anweisung“) nicht erhalten und der Muslimbruderscheich Yusuf al-Qaradawi seine Religion keineswegs falsch verstanden hat. Nicht Scheich al-Qaradawi, der Islam ist das Problem. Kein Islam ohne FGM.

Am 18.01.2018 referierte eine gewisse Christina Aus der Au („Meint Gott es gut mit mir?“) bei der Paulus Akademie.[dpa] Auch im Dezember desselben Jahres war die Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich dort wieder zu Gast.[wzg]

Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Die Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel ist Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und war Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017.

Bei einer Podiumsdiskussion des Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof.[lih]

Sozialpädagogen erstatteten Strafanzeige.[wes]

Christliches Medienmagazin pro:

Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte die Entscheidung, Großscheich al-Tayyeb auf den Kirchentag eingeladen zu haben. „Ja, er vertritt Positionen, wo wir zusammenzucken“, sagte sie. Aber es sei wichtig, miteinander zu sprechen und sich kennenzulernen. Dann könne es auch eine Annäherung geben. „Ich will nichts schönreden, aber es gibt kleine Schritte.“
Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.
Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro) Von: jst

Am 14.06.2017 und am 31.05.2017 erstatteten zwei Sozialarbeiter Strafanzeige gegen Christina Aus der Au.[wes]

Edward von Roy

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Q u e l l e n

[dpa]

Klicke, um auf 180118_Referat_fragw%C3%BCrdig_Christina_aus_der_Au.pdf zuzugreifen

[ida]

Klicke, um auf E_18_09_Religionsfriede.pdf zuzugreifen

[lih] Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs (Christliches Medienmagazin pro, 28.05.2017. Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/
[wes] 31.05.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Von Edward von Roy, mitzeichend: Gabi Schmidt.)

Werbung für FGM auf dem Kirchentag?


14.06.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Ergänzung zur Strafanzeige vom 31.05.2017. Von Gabi Schmidt, mitzeichnend: Edward von Roy.)

Ist FGM nun evangelisch?


[him] Sehr schafiitisch, sehr viel FGM: Dagestan
Govorit Moskva
15.08.2016
Russian Muslim official defends female circumcision after researchers discover its practice in Dagestan
[…] “As far as I know,” Berdiev explained on air, “it’s done to calm a woman’s zeal somewhat. There’s absolutely no health problem here.”
Berdiev was responding to a new report by the organization “Russian Justice Initiative,” which found that female circumcision is practiced in the certain areas of Dagestan, one of Russia’s predominantly Muslim republics in the North Caucasus. Russian Justice Initiative found cases in remote villages where girls under the age of three (and sometimes as old as 11) were circumcised. […]
https://meduza.io/en/news/2016/08/15/russian-muslim-official-defends-female-circumcision-after-researchers-discover-its-practice-in-dagestan?utm_source=t.co&utm_medium=share_twitter&utm_campaign=share

BBC
18 August 2016
Russia furore over FGM in mainly Muslim Dagestan
[…] ‚Less debauchery‘
Mr Berdiyev, the mufti of the North Caucasus, had said earlier that FGM was practised in some villages in Dagestan and that it was necessary to curb women’s sexuality.
„It would be very good if this were applied to all women,“ the Islamic cleric said, adding, „It doesn’t stop women giving birth and there would be less debauchery.“ […]
RJI said the subject was taboo in the mainly Muslim republic, home to many different ethnic groups, the largest of which are the Avars. FGM was largely ignored by Muslim community leaders, RJI said.
A senior mufti in Russia’s Spiritual Administration of Muslims, Rushan Abbyasov, called FGM „alien to Islamic theology“.
[Na, mit einem ernsten und treuen Blick gelogen? Nein, erst sobald man FGM Typ I bzw. Typ IV nicht mehr als der FGM zugehörig definiert, könnte die Behauptung, die FGM sei unislamisch, stimmen. Ruschan Rafikowitsch Abbjassow ist stellvertretender Vorsitzender des Rates der Muftis von Russland (Sowet muftijew Rossii) sowie Direktor der internationalen Abteilung dieses Muftirates. Abbjassow (Abbyasov) lehrt an der im Jahr 1999 gegründeten Islamischen Universität Moskau.]
He said there was no clear Muslim instruction about FGM and no evidence that it „tames desire“ [das Verlangen bändigt, die Begierde zähmt]. […]

http://www.bbc.com/news/world-europe-37115746

Kleine Zeitung (Österreich)
18.08.2016.
Empörung über Aufruf von Mufti zur Genitalverstümmelung
[…] Der Mufti von Dagestan, Ismail Berdijew, verteidigte in einem Gespräch mit der russischen Nachrichtenagentur Interfax die Praxis der Genitalverstümmelung, „um die weibliche Sexualität zu verringern“.
Er hob am Mittwoch hervor: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine Schwelgerei mehr gibt.“ […]
Der Mufti, der an der Spitze des Zentrums zur Koordinierung der Muslime im nördlichen Kaukasus steht, äußerte sich am Tag nach der Veröffentlichung eines Berichts über Beschneidungen in Russland. Diesem Bericht einer Nichtregierungsorganisation zufolge wurden in Russland in den vergangenen Jahren tausende Frauen beschnitten, vor allem in Dagestan. […]
http://www.kleinezeitung.at/international/5071040/Russland_Emporung-uber-Aufruf-von-Mufti-zur-Genitalverstummelung

Tough prison sentences ‚will not end FGM in Dagestan‘
(Moscow-based journalist Marina Akhmedova says criminalisation will drive practice underground in North Caucasus)
[…] Responding to a draft bill introduced by MP Maria Maksakova-Igenbergs last week that called for the criminalisation of FGM, with sentences of up to 10 years, Akhmedova said such strict measures would only be seen as religious persecution and could drive the practice underground.
Speaking to the Guardian, she said: “It is really difficult to help these women as they don’t consider themselves victims. First you need to persuade them that they are victims. Targeting them will only drive them to do this in secret. If religious leaders say it is right for a girl to undergo circumcision, people will do it.”
She suggested that Russia needed to adopt an “accurate and moderate” approach and work with religious leaders as well as doctors and teachers to persuade them to abandon FGM. […]
[ „Die Schafe scheren, nicht die Frauen!“ ]
Maria Baronova, an opposition activist, responded to the report by standing outside Moscow’s main mosque with a sign saying “cut sheep not women”.
Akhmedova said Baronova’s protest amounted to an “incitement of ethnic hatred”. […]
(Von: Hajra Rahim und Rachel Horner | the guardian 23.08.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/aug/23/tough-prison-sentences-will-not-end-fgm-in-dagestan

Russia orders inquiry into claims of FGM in Dagestan
(Human rights groups allege female genital mutilation has been carried out on tens of thousands of girls in North Caucasus)
Russia has launched an investigation into claims that tens of thousands of girls in remote mountain areas, some as young as three months’ old, have been forced to undergo female genital mutilation. […]
[ „Offensichtlich glauben die Leute, keine Klitoris zu haben würde das Mädchen unmittelbar dazu bringen, kein Interesse an Sex und damit keinen vorehelichen Geschlechtsverkehr zu haben, sie demzufolge mittelbar davor schützen, einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen. Schließlich billigen die Dorfbewohner diese Morde an derartigen Mädchen.“ ]
“I believe parents use circumcision as a way of protection from honour killings. They believe if a woman doesn’t have a clitoris she won’t be interested in sex and won’t have it before marriage. The villages support killings of such girls.”
(Von: Rachel Horner | the guardian 05.11.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/nov/05/russia-orders-inquiry-into-claims-of-fgm-in-dagestan
Girls as young as 3 undergoing genital mutilation in remote villages in Dagestan, Russia
(RT)
„According to Islam, it’s necessary to cut. If the girl hasn’t been cut, she can’t be considered a Muslim.“
Local gynecologist Hadijat Ajubova also sees nothing wrong with the procedure, saying it “doesn’t harm women’s health.”
[ Dagestan. Erwachsene Frauen berichten, wie ihnen als Kind mit Werkzeug, das dem Scheren der Wolle der Lämmer dient, mit Gerät der Schafschur das Genital beschnitten wurde. ]
Journalist and investigator Marina Ahmedova […] went on to share accounts of adult women who had their genitals cut as children with devices used to cut lamb’s wool.
https://www.rt.com/news/357033-female-genital-mutilation-dagestan/

[dcv] Somalia
1. Legal framework – Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) in Somalia
The 2012 Provisional Constitution of Somalia [Article 15 (4)] states that ‘female circumcision is a cruel and degrading customary practice, and is tantamount to torture. The circumcision of girls is prohibited’.
The law prohibits FGM/C but does not offer clarification on what constitutes circumcision.

Klicke, um auf 2019_07_23_EASO_COI_QUERY_Somalia_FGM_Q19.pdf zuzugreifen

The Federal Republic of Somalia Provisional Constitution
Adopted August 1, 2012. Mogadishu

Klicke, um auf Somalia-Constitution2012.pdf zuzugreifen

[ipb] Somaliland
Das Land am Horn von Afrika weist eine der höchsten Beschneidungsquoten weltweit auf: „98 Prozent aller Mädchen und Frauen in Somaliland sind beschnitten“, sagt Mustefa Adow, Programmdirektor der SOS-Kinderdörfer in Somalia und Somaliland. (…) Bereits im Februar hatten die religiösen Führer Somalilands ein Edikt erlassen, das die beiden schlimmsten Formen weiblicher Genitalverstümmelung verbietet. Mustefa Adow betont: „Das Edikt hat zwar keine rechtliche Durchsetzungskraft, aber das Wort der Geistlichen zählt viel!“ Dennoch gehe die Erklärung nicht weit genug: „Jede Form von FGM ist eine Verletzung der Menschenrechte. Man kann nicht die eine Form von Gewalt ablehnen und die andere zulassen.“
(Somaliland stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe. BR 30.03.2018.)
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/somaliland-stellt-weibliche-genitalverstuemmelung-unter-strafe,QnlUnIs

Authorities in the self-declared republic of Somaliland have issued a religious fatwa banning the practice of female genital mutilation and vowed to punish violators.
The fatwa by the Ministry of Religious Affairs allows FGM victims to receive compensation. It does not say whether the compensation will be paid the government or by violators of the ban.
It’s forbidden to perform any circumcision that is contrary to the religion [Wie zum Al-Azhar (2006) bitte auch diesen Fatwa genau lesen: Soweit es nicht „gegen die Religion“ (contrary to the religion) ist, muss oder soll oder darf das Mädchen sehr wohl „beschnitten“ d. i. genital verstümmelt werden] which involves cutting and sewing up, like the pharaoh circumcision,“ the ministry’s fatwa reads. „Any girl who suffers from pharaoh circumcision will be eligible for compensation depending the extent of the wound and the violation caused. Any one proven to be performing the practice will receive punishment depending on the extent of the violation.“
(Somaliland Fatwa Forbids FGM. VOA 06.02.2018.)
https://www.voanews.com/africa/somaliland-fatwa-forbids-fgm

[sud] Khartoum – UNICEF welcomes the landmark move by the transitional government to criminalize female genital mutilation/cutting (FGM/C) in Sudan.
The amendment to the Criminal Law Article 141 was endorsed by both the Sovereign and Ministerial Councils on 22 April. (…)
Article 141 of the amendment to the Criminal Act
Article 141 Female Genital Mutilation
(1) There shall be deemed to commit the offence of female genital mutilation whoever, removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions, whether it is inside a hospital, health center, dispensary or clinic or other places.
(2) Whoever commits the crime of female genital mutilation shall be punished with 3 years imprisonment and a fine or closing the premises.
(Sudan enters new era for girl rights with criminalization of FGM. unicef 29 April 2020.)
https://www.unicef.org/sudan/press-releases/sudan-enters-new-era-girl-rights-criminalization-fgm The amendment to the Criminal Law Article 141

Recently, Sudan has made a landmark move by amending its Criminal Code and penalizing the archaic practice of Female Genital Mutilation (FGM) making it punishable by three years of imprisonment. The law states that whoever “removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions” will be sent to jail for 3 years and can also be liable to pay fine.
(Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan – An advanced step towards preaching Health as Human Rights. By Sahajveer Baweja. The Law Blog (India), 20.05.2020.)

Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan- An advanced step towards preaching Health as Human Rights

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509. Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“

28. Oktober 2019

موافقة مستنيرة

הסכמה מדעת

informed consent

consentement éclairé

Patientenaufklärung und Patienteneinwilligung

Das wird interessant, TERRE DES FEMMES, das Projekt 100% MENSCH und MOGiS laden für morgen nach Berlin ein in Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, deren Gründung maßgeblich auf die Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş zurückgeht.

Hoffen wir auf eine erkenntnisreiche Podiumsdiskussion zum in sich widersprüchlichen oder jedenfalls problematischen Thema des Abends: „Genitale Selbstbestimmung als Menschenrecht – Wie kann man das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Kindern gewährleisten?“

Die „11 Fragen an die Politik“ der Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ kommentieren Edward von Roy und Gabi Schmidt.

Kindliche bzw. jugendliche „genitale Selbstbestimmung“ ggf. auch auf Kosten der genitalen Intaktheit des Minderjährigen?

Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte und Victor Schiering forderten am 28.06.2014: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Jungengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden, um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“ (Säkulare GRÜNE: Hintergrundpapier zur „Jungengenitalbeschneidung“).

Das Grundgesetz behandelt Männer nicht anders als Frauen und Jungen nicht anders als Mädchen. Tauschen wir daher die Geschlechter und gehen von Mädchen aus, denen schließlich ebenfalls aus nichtmedizinischen Gründen Beschneidung d. i. Genitalverstümmelung droht. Dann würde der Text von Gislinde Nauy, Walter Otte etc. lauten:

„Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Mädchen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Mädchengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“

Ok, es gibt von den Säkularen GRÜNEN kein Hintergrundpapier zur „Mädchengenitalbeschneidung“. Noch nicht.

Am 20. Oktober 2019 um 23:31 lud via Twitter Gislinde Nauy (M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin) im Namen der drei gegen unnötige Genitaloperationen kämpfenden Organisationen 100% Mensch, MOGiS und TERRE DES FEMMES zur Podiumsdiskussion am 29. Oktober 2019 um 19:30 Uhr nach Berlin in die Ibn Rushd-Goethe-Moschee. „Das Recht, über die eigenen Genitalien selbst zu entscheiden, ist ein Menschenrecht! Moderatorin Gislinde Nauy, M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin, freut sich auf einen spannenden Abend“.

Wieso überhaupt Diskussion, fragt sich der konsequente Intaktivist, anders gesagt der Intaktivist – ein bisschen intakt geht nicht, Intaktivismus nimmt sich zu hundert Prozent ernst. Kind ist Mensch unter 18 (achtzehn) Jahre und auch das Genital eines Mädchens ist vor jeder weiblichen Genitalverstümmelung (Female genital mutilation, FGM) zu schützen, auch vor der modifizierten Sunna (modified sunna) sprich islamischen FGM (je nach Ort genannt Chitan al-inath, Chitan al-banat, sunat perempuan, khitan wanita, KhafD / Khafz oder Chatna / Khatna), das ist eine FGM Typ Ib, II oder IV, oder auch vor der sogenannten milden Sunna (mild sunna, eine FGM Typ Ia oder IV).

Durch uns Erwachsene ist zu verhindern, dass irgendwo auf der Welt ein Mädchen einer Art Frömmigkeitstest ausgesetzt wird, sich („genitalautonom“ …) zu entscheiden, ob es „beschnitten“ (d. i. genitalverstümmelt) werden möchte oder nicht und auch jeder Junge ist entsprechend zu schützen. Eine (medizinisch unnötige, nur um diese geht es) FGM oder Zirkumzision auf Wunsch eines zwölf, 14 oder 16 Jahre alten Mädchens oder Jungen darf nicht stattfinden.

Die genitale Selbstbestimmung junger Menschen (unter 18) ist grundrechtlich nicht bedeutsamer als die körperliche Unversehrtheit dieser Menschen.

Ganz nach dem Vorbild von Mohammed und Aischa kann das Mädchen zum Zeitpunkt des Verheiratetwerdens beliebig jung sein und darf es die Ehe im Alter von neun Jahren vollziehen sprich mit dem Ehemann Sex haben. Religionswissenschaftlerin (!) Gislinde Nauy müsste doch wohl erkennen können, dass sich auch jeder Befürworter der authentisch religiös, der nach Koran und Sunna schließlich gestatteten Kinderehe sich hinter dem Motto „Das Recht, über die eigenen Genitalien selbst zu entscheiden, ist ein Menschenrecht“ verstecken kann. Hätte der Berliner Politiker der frühen Partei der Grünen bzw. Alternativen Liste (AL), der Kämpfer für straffreie Pädosexualität und Kindesmissbraucher Fred Karst den Begriff Genital Autonomy bereits gekannt, hätte er ihn sicherlich ohne zu zögern für seine Politik verwendet. Eingerückt die Zitate.

„Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ #unversehrt

Zum Schutz von Kindern vor Genitalverstümmelung fordern wir:

Ein Gesetz zum umfassenden Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen – unabhängig von Genital und Geschlecht (Genitale Selbstbestimmung).

Selbstverständlich ist der deutsche § 1631d BGB verfassungswidrig und muss weg, doch man beachte, dass bei der Kampagne der drei Organisationen im selben Atemzug die Rede ist einerseits von „Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen“ und andererseits von „genitale Selbstbestimmung“.

Zweckmäßigerweise differenziert die bewahrenswerte WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung nicht zwischen Zwangs-FGM und Kindeswunsch-FGM bzw. Frauenwunsch-FGM. Auch die freiwillige FGM bleibt eine FGM. Wohin strebt die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“, sollen beim diesjährigen (2019) Reden von „Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen“, wie vor vier Jahren auch von Gislinde Nauy bekundet (2014, Säkulare GRÜNE) „[b]ereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen“ in ihre rituelle Zirkumzision einwilligen dürfen? Sind bei Gislinde Nauy die Mädchen mit gemeint, was im Sinne der Gleichbehandlung nur konsequent wäre?

Statt als Säkulare GRÜNE seit viereinhalb Jahren über gottesfürchtige und selbstverstümmelungsbereite „[b]ereits einsichts- und einwilligungsfähige“ Minderjährige zu sinnieren oder als Bewegung der Beschneidungskritiker von Helsinki (Oktober 2012) bis Boulder, Colorado (2014) den schillernden Begriff Genital Autonomy, der genitalen Selbstbestimmung hochzuhalten, sollten sich Intaktivisten zum sinngemäßen Grundsatz bekennen: „Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren“. Einzige Ausnahme bilden Operationen an intersexuellen Kindern, hier kann vor allem aus medizinischen Gründen die Einwilligung eines Minderjährigen in eine Genitaloperation relevant und notwendig sein.

Beratungsangebote für Betroffene, Gefährdete und Eltern.

Forschungsgelder für die Untersuchung der Folgen von Genitalverstümmelungen.

Schulung von Fachkräften (Sozialarbeiter*innen, Ärzt*innen, Lehrer*innen, Hebammen, Psycholog*innen u.a.).

Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit innerhalb betroffener Communities.

Richtig, wie sich leider immer wieder herausstellt, mangelt es einem hohen Anteil der Ärzte an anatomischen, andrologischen und pädiatrischen Kenntnissen. Insbesondere ist die sensorisch-sexuelle Bedeutung der penilen Vorhaut nicht bekannt. Selbst die Entwicklung eines Jungen im Hinblick auf eine Retrahierbarkeit des Präputium (Alter des Zurückziehenkönnens der Vorhaut) ist nach wie vor unbekannt, das Durchschnittsalter liegt bei 10,4 (zehn Komma vier) Jahren (Jakob Øster (1968); Hiroyuki Kayaba et al. (1996), Thorvaldsen and Meyhoff (2005)). Jeder zweite Junge ist somit 12 oder 14 Jahre alt oder noch älter, bis die Ablösung der angeborenen Verklebung von Vorhaut und Eichel stattgefunden hat.

Primum non nocere.

Ein weiteres Manko sind die wissenschaftlichen Standards genügende unverzichtbare Aufklärung sowohl des Kindes als auch dessen Personensorgeberechtigten. Gerade dazu sind allzu viele Mediziner, selbst in Bezug auf Komplikationsrisiken und Spätfolgen, nicht in der Lage.

Betrachten wir die „11 Fragen an die Politik“ von unversehrt.eu – „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“.

FRAGE 1

Mädchen sind in Deutschland vor jeglicher Genitalverletzung durch § 226a StGB gesetzlich geschützt, während § 1631d BGB nicht-therapeutische Vorhautamputationen an Jungen ausdrücklich als Teil der ‚elterlichen Personensorge‘ erlaubt. Die Zuweisung unterschiedlicher Schutzrechte an gesellschaftliche Gruppen widerspricht aber dem Grundgesetz Art. 3.

Richtig ist, dass Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen gleich zu behandeln sind. Warum gibt es dann ein Männerbeschneidungserlaubnisgesetz und ein Frauenbeschneidungsverbotsgesetz? Zudem ist § 226a StGB, der Mädchen und Frauen schützen soll, derart schlampig oder jedenfalls schwammig gezimmert, dass noch nicht einmal eindeutig ist, ob von ihm FGM Typ Ia oder Typ IV überhaupt mitgemeint ist.

Das erinnert an gewisse „rein symbolische Bagatellverletzungen“, die der Trierer Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Mark Alexander Zöller offensichtlich straffrei gestellt wissen will (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik? In: Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherhausgeberin: Tatjana Hörnle). „Zudem ist mit Blick auf die Wortwahl des Gesetzgebers erkennbar, dass es sich um negative Veränderungen von einigem Gewicht handeln muss. Damit scheiden rein symbolische Bagatellverletzungen, kosmetisch motivierte Eingriffe wie „Schönheitsoperationen“ im Genitalbereich oder dem Modebewusstsein entspringende Intimpiercings aus dem objektiven Tatbestand des § 226a StGB aus.″ (Mark A. Zöller, Seite 733.)

Dr. Katarina Barley war am 28.03.2018 auf AbgeordnetenWatch gefragt worden: „Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (…) Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV?“ Deutschlands Justizministerin ließ die Frage 415 Tage oder 1 Jahr 50 Tage unbeantwortet, um sie am 17.05.2019 endlich zu beantworten mit: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung (…) Für uns ist klar, dass in Deutschland jüdisches und muslimisches Leben möglich sein muss. Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.“

Dass der Islam mindestens der sunnitischen Schafiiten und schiitischen Bohra zwischen Junge und Mädchen in Hinblick auf die Pflicht (wâdschib, FarD) zum Beschneiden keinen Unterschied macht, war der Juristin durchaus bekannt:

„Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.“

„Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.“

Wie wir sahen, redete Barley um das Thema herum. Seit dem 2. Juli 2019 ist sie Abgeordnete des Europäischen Parlaments, tags darauf wurde sie zu dessen Vizepräsidentin gewählt.

Das Thema FGM wird auch für Frau Barley wiederkommen, dann europäisch. Was wird unversehrt.eu bis dahin tun?

Wird die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ wenigstens, wie geboten, fordern, dass in der universitären Imamausbildung sowie im Islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen die aus Koran und Sunna entwickelte Pflicht jedes männlichen Muslims zum Beschnittensein nicht länger auszuführen ist und dass sie, ohne Außenansicht, in Uni und Klassenzimmer nicht gelehrt werden darf?

FGM und Islam.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Wird man morgen in der Ibn Rushd-Goethe-Moschee wagen, den gegebenen Zusammenhang von Islam und FGM beim Namen zu nennen? Oder wird man bevorzugen, zur Schariapflicht auch des Mädchenbeschneidens bei sunnitischen Schafiiten und schiitischen Bohra zu schweigen?

Wie werden sich die drei Organisationen 100% Mensch, MOGiS und TERRE DES FEMMES zu dieser damals an Barley gerichteten, immer noch aktuellen Frage positionieren? „Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.“

Sowohl § 1631d BGB als auch § 226a StGB werden daher in weiten Teilen juristischer Fachkreise als verfassungswidrig angesehen, da sie ihre jeweilige Wirksamkeit zwingend an ein Genital des Menschen koppeln. Zudem macht diese Ungleichbehandlung den Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung angreifbar und gefährdet diesen somit.

Inwieweit arbeiten Sie an dieser Problematik?

FRAGE 2

In § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) besteht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der Vorgabe einer Durchführung nach Regeln der ärztlichen Kunst und der für Nicht-Ärzt*innen nicht möglichen (für eine Operation jedoch notwendigen) ausreichenden Anästhesie.

Die häufig verwendete und im Gesetzgebungsverfahren genannte EMLA-Salbe ist für Genitalschleimhaut von kleinen Kindern nicht zugelassen. Zur Befürwortung von § 1631d BGB wurde stets sehr deutlich die Sicherstellung einer wirksamen Schmerzbehandlung genannt. Diese ist nachweislich nicht gegeben.

Wie denken Sie dies im Sinne des Kindeswohls zu lösen?

„Wir stimmen der Forderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist, zu“, das sagte Volker Beck (Warum ich dem Antrag „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“ im Bundestag zugestimmt habe).

Ohne unnötige Schmerzen. Es gibt also auch nötige, unvermeidbare Qual, das jedenfalls fand Herr Beck 2012.

Sieben Jahre später, 2019. Heldenhaft schleicht sich unversehrt eu heran … und lässt die Regierung gedankenvoll grübeln. Etwas mehr Opium, dann geht die gemeinsame Sache schon klar im OP, oder auch nicht. Beschneidungsopfer und Beschneider, alle dürfen gemeinsam sinnieren. Ich bin ok, du bist ok.

Das Kaputtmachen ist zu verhindern, nicht das betäubte Kaputtmachen. Dem männlichen Kind und späteren Mann wird das sexuelle Lustzentrum schlechthin amputiert. EMLA ist selbstverständlich auch bei Mädchen zu jeder FGM (s. WHO-Kategorie) nicht zu verwenden.

Der weltweite Intaktivismus braucht unversehrte kindliche (Mädchen oder Jungen) Genitalien bis zum Alter von 18 Jahren und kein Gequatsche über Betäubungsmittel. [Zum Alter noch auswerten.]

Würden die Aktivisten von unversehrt.eu den deutschen Politikern in Bezug auf die Sunat perempuan, auf den Chitan al-inath ebenfalls die Frage stellen, ob eine ohne Narkose durchgeführte Islamische oder sonstige FGM weniger rechtskonform ist als eine FGM mit Schmerzlinderung, mit einem endlich gefundenen Ersatz für EMLA?

FRAGE 3

§ 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) erlaubt in Konsequenz ‚Küchentisch‘-Beschneidungen und ermöglicht Amputationen ohne ausreichend wirksame Betäubung (z. B. Nürnberg 2019).

Die im Gesetzgebungsverfahren genannte EMLA Betäubungssalbe ist für Genitalschleimhaut von Kindern nicht mehr zugelassen. Ist eine Amputation ohne ausreichend wirksame Betäubung als Folter zu bewerten? (Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden (Art. 5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).

Welche Haltung vertreten Sie in dieser Frage?

Es ist zu wenig, im Oktober 2019 nur ein bisschen über die Anwendung von EMLA zu meckern. Wenn dem Thema Betäubung tatsächlich Bedeutung beigemessen werden soll, warum bringt unversehrt.eu dann keine Verlinkungen zu den zahlreichen vorhandenen Nachweisen dafür, dass EMLA nicht geeignet ist?

Habt ihr euch denn selber positioniert zur AEMR, was wünschenswert wäre und erforderlich ist? Wenn ja, warum liest man das nicht? Von anderen Menschen ein Bekenntnis zur AEMR einzufordern, aber dazu selbst kein Credo abliefern? In der Tat, allgemeine Menschenrechte (AEMR, Paris am 10.12.1948) oder Islamisches Recht (Scharia), unversehrt.eu muss sich entscheiden.

Selbst wenn EMLA wirksam wäre, ist das einerlei, denn auch betäubte Verstümmelung (FGM, MGM, IGM) ist für uns Intaktivisten nicht hinnehmbar. Betäubtes Foltern ist für Menschenrechtler, zumal für Kinderrechtler, nicht akzeptabel. Die Betäubungsfrage ist auch kein Nebenkriegsschauplatz, sondern ein Ablenkungsmanöver.

Klar, EMLA – Lidocain und Prilocain – ist ungeeignet, aber konsequenten Intaktivisten geht es nicht um die Betäubungsfrage. Relevant ist nicht fehlende, unzureichende oder gute Betäubung. Nicht EMLA, sondern die weibliche oder männliche Beschneidung sprich Genitalverstümmelung (HGM, das ist FGM; oder MGM) muss weg, überall auf der Welt.

Warum kein Bekenntnis dazu, dass die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision selbstverständlich Folter (torture) ist? „[T]he practice of circumcision, an archaic ritual mutilation that has no justification whatever, and no place in a civilized society“, Ashley Montaigu né Israel Ehrenberg. Von etlichen Jungen und späteren Männern wird die sogenannte Beschneidung als besonders schwerer sexueller Missbrauch empfunden, nämlich als Vergewaltigung bei gleichzeitiger Amputation.

FRAGE 4

Eine Kinderrechtsverletzung über eine ‚Sozialadäquanz‘ (Handlung innerhalb der üblichen, geschichtlich entwickelten Ordnung) zu rechtfertigen, ist spätestens seit dem Jahr 2000 mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung in § 1631 Abs. 2 BGB hinfällig.

Wie ist dies mit Rechtfertigungstrategien (z. B. Erfüllung eines binären Geschlechterbildes, Religion/Tradition der Eltern) zur Erlaubnis nicht-therapeutischer Eingriffe und irreversibler Veränderungen an den Genitalien von nicht zustimmungsfähigen Kindern vereinbar?

Moment, wie kann ein Kind, also ein Mensch unter 18 Jahren, einerseits nicht voll geschäftsfähig sein, andererseits aber einer medizinisch nicht indizierten Operation zustimmen dürfen? Auch in Bezug auf FGM wie MGM haben Minderjährige nicht die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Lebenserfahrung. Bereits die Formulierung der Frage impliziert einen Gesetzesauftrag dahingehend, das Lebensalter eines Minderjährigen in Bezug auf die Zirkumzision zu berücksichtigen sei. Eine solche Überlegung müsste auch Mädchen einbeziehen.

Wie kann der bis 2012 ausnahmslos bestehende Schutz wiederhergestellt werden?

Die Rechtlosstellung von Jungen durch den § 1631d BGB ist ein Skandal. Aber auch bis 2012 waren in Deutschland männliche Kinder nicht geschützt, auch in der DDR nicht, weder vor religiösen Beschneidungen noch vor nicht religiös motiviertem elterlichem Wunsch auf Genitaldesign und vielleicht am wenigsten vor der jahrzehntelangen Unwissenheit bzw. Ignoranz der deutschen Ärzte, die die Vorhaut für entbehrlich hielten, was sich bis heute leider kaum geändert hat. Der Mythos Phimose funktionierte leider bestens, es herrschte, und herrscht immer noch, Unkenntnis über die normale genitale Entwicklung von Jungen, etwa zum Thema Alter der vollständigen Retrahierbarkeit der Penisvorhaut (Durchschnittsalter von 10,4 Jahre).

Seit 2013 existiert aktuelle Fassung des § 226a StGb (Verstümmelung weiblicher Genitalien), der Mädchen keinesfalls zu hundert Prozent schützt. Die damalige Justizministerin Dr. Katarina Barley beantwortete die ihr gestellte entsprechende Frage am 17.05.2019 unter anderem so: „Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.“

FRAGE 5

Die Gesellschaft hat ein immanentes Interesse daran, dass insbesondere Gesetze, die die Gesundheit der Bevölkerung betreffen, regelmäßig auf ihre Wirksamkeit, Ethik und den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse hin überprüft werden.

Wann erfolgt eine Evaluation des § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) durch das BMG und wer wird daran beteiligt?

Information: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz teilte am 28. Mai 2019 auf Nachfrage schriftlich mit, dass keine Evaluation des § 1631d BGB geplant ist.

Wie lässt sich das Nichtgehen der Bundesregierung mit den Pflichten des Staates zum Schutze der Grundrechte der Bürger vereinbaren, die in besonderem Maße für Minderjährige zu beachten sind?

FRAGE 6

Nach einer Analyse der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (2014) müssen derzeit pro Jahr ca. 400 ‚Knabenbeschneidungen‘ aufgrund von Komplikationen im Krankenhaus stationär nachbehandelt werden.

Welche inhaltliche Auseinandersetzung mit den Aussagen und Forderungen zahlreicher u. a. pädiatrischer Verbände (Pädiatrie: Kinderheilkunde) finden z. B. im BMJV, BMFSFJ und BMG, im Menschenrechtsausschuss oder in der Kinderkommission statt?

Welcher Austausch mit Vertreter*innen der entsprechenden Organisationen ist diesbezüglich zu nennen?

Nicht erst die Komplikationen, die Zirkumzisionen an sich sind das Problem. Warum ist hier nicht wenigstens gefordert, dass deutschlandweit alle Eltern auf den Inhalt der aktuellen Phimoseleitlinie aufmerksam gemacht werden (S2k-Leitlinie 006-052 „Phimose und Paraphimose“ aktueller Stand: 09/2017).

Politikern gegenüber muss an dieser Stelle sofort das Wort MGM fallen, Male genital mutilation, männliche Genitalverstümmelung. Ebenfalls hat das Ausmaß der Zerstörung genannt zu werden, denn die Penisvorhaut entspricht im Hinblick auf ihre sensorisch-sexuelle Bedeutung nicht der Klitorisvorhaut, sondern der Klitoris selbst. Kind ist Junge oder Mädchen. Auch die FGM-Typen Ia Klitorisvorhaut(teil)amputation und IV müssen weltweit überwunden werden, etwa der rituelle Einschnitt oder rituelle Nadelstich, beide zu Typ IV. Oder ist für Terre des Femmes der 6. Februar nicht länger der Tag der zero tolerance, der Nulltoleranzpolitik gegenüber FGM? Die relevante Definition von weiblicher Genitalverstümmelung findet sich in der WHO-Kategorie: Classification of FGM (2007).

Gern umschleichen unsere Bundestagsabgeordneten unbequeme Themen. Deshalb hätte die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ hier die Studien von Frisch et al. (Male Circumcision and Sexual Function in Men and Women. A Survey-based, Cross-sectional Study in Denmark. Morten Frisch; Morten Lindholm; Morten Grønbæk) sowie Sorrells et al. (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe) nennen müssen.

Die Kampagne setzt sich explizit für die Schaffung eines Jungen und Mädchen sowie intersexuelle Kinder berücksichtigenden Gesetzes ein. Um diese Forderung plausibel zu machen, ist auf anatomische Fakten einzugehen: Gefurchtes Band (ridged band), Frenulares Delta (Frenular delta; McGrath 2001) und Frenulum, Vorhautbändchen. Ebenfalls ist den Politikern zu sagen: Zu den durchweg nachteiligen Auswirkungen jeder medizinisch nicht indizierten männlichen Beschneidung gehört eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 10.000 bis 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration, Dauerdruck, Druckänderung oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Am menschlichen Körper vergleichbar reich innerviert wie die Penisvorhaut und allem ihre Zone Gefurchtes Band sind nur Lippen, Zunge, Handflächen, Fingerkuppen, Brustwarzen, Augenlider, Labien und insbesondere die Klitoris.

Die Bagatellisierung der männlichen Beschneidung, das Leugnen der Schwere der irreversiblen Schädigung (und wir reden hier noch gar nicht von den Komplikationen wie Meatusstenose oder Hautbrückenbildungen oder vom nur schwerlich aufzuhaltenden und erst nach der Mutilation allmählich beginnenden restlichen Sensitivitätsverlust) muss ein Ende haben. Jede Zirkumzision entspricht mindestens einer FGM Typ Ib oder sogar einer zusätzlichen FGM Typ II, ohne dass unsere Volksvertreter berechtigt wären, die vergleichbar stark schädigende weibliche Sunnabeschneidung oder die relativ geringer invasive milde Sunna straffrei zu stellen.

FRAGE 7

Medizinisch nicht notwendige bzw. kulturell-religiös-traditionell motivierte ‚Beschneidungen‘ werden in Deutschland vorgeblich [SIC! Gemeint dürfte sein: vornehmlich] an Jungen/Männern durchgeführt.

Wie wird garantiert, dass es sich hierbei nicht um transsexuelle Mädchen/Frauen oder nicht-binäre/diverse Personen handelt? Ist die ‚Beschneidung‘ eines penistragenden transsexuellen Mädchens als eine Form der weiblichen Genitalverstümmelung zu bewerten?

FRAGE 8

Eine Vorhautamputation hat für transsexuelle Frauen gravierende Folgen: durch den Gewebeverlust kann eine genitalangleichende Operation somit nicht mehr unter den besten Voraussetzungen erfolgen. Der § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) verletzt folglich auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit von transsexuellen Menschen. Wie bearbeiten Sie diesen Sachverhalt?

Inwieweit ist Fahrlässigkeit annehmbar, wenn die Möglichkeit einer Transsexualität bekannt ist, diese Möglichkeit jedoch ignoriert wird? Wie werden transsexuelle Kinder durch die derzeitige Gesetzgebung geschützt?

FRAGE 9

Ab einer Länge von wie vielen Millimetern gilt ein Genital als ‚beschneidbarer Penis‘ und nicht mehr als ‚geschützte Klitorisspitze‘? Ab wieviel ‚Penis‘ greift Ihrer Ansicht nach § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes)? In wieweit trägt die derzeitige Gesetzgebung der Existenz von intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen Rechnung?

Studien zu Folge werden pro Jahr über 1.700 genitalnormierende Operationen an Kindern durchgeführt (“Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“, Klöppel 2016). Wie lassen sich diese Operationen mit § 22 Absatz 3 PStG (Personenstand „divers“/Dritte Option) sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbaren?

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht ein Verbot von genitalnormierenden Operationen vor.

Wann erwarten Sie die Umsetzung dieser Vereinbarung und wie und durch wen wird das Gesetz in der medizinischen Praxis durchgesetzt?

FRAGE 10

Alle nach § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) ausgeführten Vorhautamputationen setzen für ihre Rechtwirksamkeit eine gültige schriftliche Patienteneinwilligung voraus. Nach dieser muss zwingend eine ausführliche Aufklärung über die Funktionen der Vorhaut sowieso mögliche Komplikationen und Spätfolgen ihrer Amputation erfolgt sein. Dies ist noch verstärkt gegeben, wenn es sich um eine medizinisch nicht notwendige Operation handelt. Ein Eingriff ohne die vollinformierte Zustimmung wäre somit illegal.

Wer prüft und stellt sicher, dass diese Bedingung in allen Fällen, die unter § 1631d BGB fallen (also auch traditionell begründete Amputationen), erfüllt wird? Wer bzw. welche Instanz ahndet entsprechende Verstöße?

FRAGE 11

Seit Juli 2017 ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 11 PaßG eine Passversagung oder ein Passentzug zur Verhinderung von Auslandsreisen zum Zwecke so genannter ‚Ferienbeschneidung‘ möglich. Demnach kann Begleitpersonen (insbes. Eltern), die ein minderjähriges Mädchen ins Ausland begleiten wollen, um dort eine Genitalverstümmelung im Sinne des § 226a StGB vornehmen zu lassen, der vorhandene Pass entzogen werden. Woran wird die akute Gefährdungssituation des Mädchens gemessen, wer beurteilt diese und wie wird ein solches Passentzugsverfahren dann konkret umgesetzt? Wie viele Fälle des Passentzugs auf Basis des § 7 Abs. 1 Nr. 11 PaßG gab es bereits seit Juli 2017?

Soweit die „11 Fragen an die Politik“ der Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“. Hoffen wir auf eine erkenntnisreiche morgige Podiumsdiskussion in der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee.

WAS: Podiumsdiskussion: Genitale Selbstbestimmung als Menschenrecht – Wie kann man das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Kindern gewährleisten? TERRE DES FEMMES – Projekt 100% MENSCH – MOGiS laden ein

WER:

• Seyran Ateş, Gründerin Ibn Rushd-Goethe-Moschee, Rechtsanwältin

• Holger Edmaier, Geschäftsführer Projekt 100% MENSCH

• Victor Schiering, Vorsitzender MOGiS – Eine Stimme für Betroffene

• Katharina Vater, Referentin für Intergeschlechtlichkeit und trans*, InTra Beratung @Projekt 100% MENSCH

• Charlotte Weil, Referentin zu weiblicher Genitalverstümmelung, TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau

Moderation: Gislinde Nauy, M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin

In Deutschland erlangt man die Ehemündigkeit erst mit dem Alter von 18 Jahren. Gemäß § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Das Ehemündigkeitsalter 18 überall auf der Welt durchzusetzen, nicht nur im Recht, sondern auch in den traditionell oder streng religiös Familien, ist wichtig, weil frühe Schwangerschaften Gesundheit oder Leben des Mädchens – und ggf. ihres Babys – gefährden. Die körperlichen und seelischen Anforderungen einer Ehe bzw. Partnerschaft sowie die Verantwortung für sich und einen weiteren, noch sehr hilflosen Menschen kann ein beispielsweise 14 Jahre altes Mädchen noch nicht tragen. Auch soll das Mädchen lang genug in die Schule gehen, statt in die Rolle als Ehefrau und Mutter eingebunden zu sein – auch Bildung ist ein Menschenrecht, nicht nur für Jungen und Männer. In Deutschland ist eine religiöse oder traditionelle Handlung, die darauf gerichtet ist, eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung mit einem Minderjährigen zu begründen, verboten (§ 11 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).

Genitale Selbstbestimmung? Das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen.

Außerdem ist durchaus vorstellbar, dass ein Kind oder Jugendlicher, genital selbstbestimmt, die MGM oder FGM bei sich durchführen lassen will, die Eltern (oder ein Elternteil, vgl. Sorgerechtsstreit) damit jedoch nicht einverstanden ist?

Dieses Blog ist nicht damit einverstanden, dass auf echten oder angeblichen (Konformitätsdruck!) Kindeswunsch Pädosex oder Kinderheirat in den Bereich der berüchtigten „Genitalautonomie“ inkludiert werden. Auch dürfte es einem Rechtsstaat schwerfallen, einem Minderjährigen einerseits zu gestatten, sich in einer Klinik oder Arztpraxis den sexuell sensibelsten Teil des Genitals ohne medizinischen Grund amputieren zu lassen, dem 16 oder 14 oder 12 Jahre alten Menschen aber andererseits zu verwehren, mit einem Volljährigen Sex zu haben oder ihn zu heiraten. Zwischen Volljährigen und Minderjährigen gibt es keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen.

Eine kindliche bzw. jugendliche „genitale Selbstbestimmung“ ggf. auch auf Kosten der genitalen Intaktheit des Minderjährigen darf nicht zulässig sein.

Edward von Roy und Gabi Schmidt

508. Das Schweigen der taz zur islamischen FGM

21. Oktober 2019

(Kommentiert zum Artikel der Patricia Hecht (Klitoris ab, Schamlippen zugenäht) in der taz vom 10.10.2019. Von Edward von Roy am 21.10.2019.)

Noch die geringst invasive Form der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) muss verboten werden, weltweit, also auch FGM Typ Ia oder Typ IV.

Eine Legalisierung beispielsweise der sogenannten milden Sunna (FGM Typ Ia oder IV nach der Klassifikation der WHO) ist zu verhindern.

Die gründliche Arbeit des High Court of Australia (The Queen v. Magennis and The Queen v. Vaziri Case Nos. S43/2019, S44/2019 and S45/2019) überzeugt. Auch die USA, vgl. FGM-Rechtsstreit zu Dr. Jumana Nagarwala, brauchen endlich ein wirklich funktionierendes US-weites Gesetz gegen FGM.

https://taz.de/Weibliche-Genitalverstuemmelung/!5632582&s=Genitalverst%C3%BCmmelung/

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(Kommentiert zum Artikel der Patricia Hecht (Wissenslücken und Tabus) in der taz vom 11.10.2019. Von Edward von Roy am 21.10.2019.)

Kulturrelativisten wie Kavita Shah Arora und Allan J Jacobs kämpfen dafür, die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung oder Female Genital Mutilation (FGM) zu zerspalten in einen weiterhin verbotenen und einen ihrer Meinung nach zeitnah straffrei zu stellenden Teil. Das ist unbedingt zu verhindern; alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben.

Daher darf auch eine angebliche De-minimis-FGM (vgl. arabisch: chitan al-inath, indonesisch: sunat perempuan, malaysisch: khitan wanita), beispielsweise als die sogenannte milde Sunna (d. i. eine FGM Typ Ia oder gehört, als pinprick bzw. ritual nick, in den Bereich einer FGM IV), nicht erlaubt werden.

https://taz.de/Weibliche-Genitalverstuemmelung/!5628915/

494. SOS-Kinderdorf „im Kampf gegen FGM“

10. Oktober 2018

Gabi Schmidt und Edward von Roy

SOS-Kinderdörfer weltweit, Weltmädchentag 2018, FGM

10.10.2018

Sehr geehrter Herr Breyer,

sehr geehrter Herr Yassin,

mit Interesse erfahren wir, dass SOS-Kinderdörfer weltweit (Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland) heute anlässlich des morgigen Welt-Mädchentages (International Day of the Girl Child) auf die Kinderrechtsverletzung und Frauenrechtsverletzung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) aufmerksam macht.

Der Internationale Mädchentag ist ein von den Vereinten Nationen (UNO) initiierter Aktionstag. Er soll in jedem Jahr am 11. Oktober einen Anlass geben, um auf die gegenwärtigen weltweiten Benachteiligungen von Mädchen hinzuweisen.

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM)

Female genital mutilation comprises all procedures involving partial or total removal of the external female genitalia or other injury to the female genital organs for non-medical reasons (WHO, UNICEF, UNFPA, 1997).
http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/

Female genital mutilation
31 January 2018
Key facts
• Female genital mutilation (FGM) includes procedures that intentionally alter or cause injury to the female genital organs for non-medical reasons.
• The procedure has no health benefits for girls and women.
• Procedures can cause severe bleeding and problems urinating, and later cysts, infections, as well as complications in childbirth and increased risk of newborn deaths.
More than 200 million girls and women alive today have been cut in 30 countries in Africa, the Middle East and Asia where FGM is concentrated.
• FGM is mostly carried out on young girls between infancy and age 15.
• FGM is a violation of the human rights of girls and women.
[…]
FGM is recognized internationally as a violation of the human rights of girls and women.
http://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/female-genital-mutilation

Weibliche Genitalverstümmelung umfasst die folgenden vier Typen und gemäß dem gebotenen Grundsatz der Nulltoleranz (zero tolerance) sind alle Mädchen (ein Mädchen ist ein weiblicher Mensch unter 18 Jahren) auf der Welt vor FGM Typ I, II, III oder IV zu schützen:

WHO | Klassifikation der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)
WHO | Classification of female genital mutilation (FGM)

Type I — Partial or total removal of the clitoris and/or the prepuce (clitoridectomy). When it is important to distinguish between the major variations of Type I mutilation, the following subdivisions are proposed:
Type Ia, removal of the clitoral hood or prepuce only;
Type Ib, removal of the clitoris with the prepuce.
Type II — Partial or total removal of the clitoris and the labia minora, with or without excision of the labia majora (excision). When it is important to distinguish between the major variations that have been documented, the following subdivisions are proposed:
Type IIa, removal of the labia minora only;
Type IIb, partial or total removal of the clitoris and the labia minora;
Type IIc, partial or total removal of the clitoris, the labia minora and the labia majora.
Type III — Narrowing of the vaginal orifice with creation of a covering seal by cutting and appositioning the labia minora and/or the labia majora, with or without excision of the clitoris (infibulation). When it is important to distinguish between variations in infibulations, the following subdivisions are proposed:
Type IIIa, removal and apposition of the labia minora;
Type IIIb, removal and apposition of the labia majora.
Type IV — All other harmful procedures to the female genitalia for non-medical purposes, for example: pricking, piercing, incising, scraping and cauterization.

Psychological Effects of FGM
The World Health Organization (2008, Annex 5) reported that immediate psychological trauma may stem from the pain, shock and the use of physical force by those performing FGM. In the long term, post-traumatic stress disorder (PTSD), anxiety, depression and memory loss may occur (Behrendt and Moritz, 2005). A study in practising African communities found that women who have undergone FGM have the same levels of Post Traumatic Stress Disorder (PTSD) as adults who have been subjected to early childhood abuse, and that the majority of the women (80 per cent) suffer from affective (mood) or anxiety disorders (Keel, 2014, p.6). […]
It has also been found that the psychological trauma that women experience through FGM ‘often stays with them for the rest of their lives’ (Equality Now and City University London, 2014, p.8). A study of a sample of newly married women in Benha city found that the psychological complications resulting from FGM ‘may be submerged deep in the child’s subconscious and may trigger behavioural disturbances’ (Elnashar, Abdelhady, 2007, p.243). Dr Brenda Kelly, Consultant Obstetrician from Oxford Rose Clinic, mentions a case of one of her patients who had undergone FGM about 30 years ago, but still recalls the trauma of the procedure (Chung, 2015). […]
Memon (2014, pp.5-6) points out that both the severity of the procedure and the age at which it occurred appear to be related to the psychological effects; nevertheless, all the women in the study reported some negative effects of stress, such as recurrent bad memories and nightmares.
The Psychological Effects of Female Genital Mutilation | 16 May 2016 | Research blog by Serene Chung. | 28 Too Many
https://www.28toomany.org/blog/2016/may/16/the-psychological-effects-of-female-genital-mutilation-research-blog-by-serene-chung/

Wir begrüßen, dass sich SOS-Kinderdörfer weltweit zum morgigen internationalen Welt-Mädchentag auch gegen die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ausspricht („Zum „Weltmädchentag“ fordern die SOS-Kinderdörfer deshalb, dass die Anstrengungen gegen weibliche Beschneidung massiv verstärkt werden müssen. […] Die SOS-Kinderdörfer setzen sich mit vielen Projekten seit langem intensiv für das Ende der weiblichen Genitalverstümmelung ein“).

Leider bleibt für den Leser Ihres heutigen Statements offen, ob Ihre Organisation an der Beibehaltung der WHO-Klassifikation interessiert ist. Meint SOS-Kinderdörfer weltweit mit FGM wirklich jeden einzelnen der vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung (Typ I, II, III, IV) und fordert kompromisslos dessen weltweite Abschaffung?

Noch die geringst invasive Form der FGM muss, weltweit, verboten bleiben bzw. werden, etwa auch die Islamische Mädchenbeschneidung (chitan al-inath, sunat perempuan) etwa der sogenannten milden Sunna.

Sehr geehrter Herr Breyer, sehr geehrter Herr Yassin,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist (https://tinyurl.com/y7wearfe).

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht (https://tinyurl.com/yamu9kvt).

Ihre Organisation sollte sich unmissverständlich dazu bekennen, dass auch eine FGM Typ Ia oder FGM Typ IV auf der ganzen Welt verboten zu werden hat, also auch in Deutschland. (https://tinyurl.com/qzxoz2k)

Auch die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV. Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna. Jede Form von FGM (I, II, III, IV) muss verboten werden – überall auf der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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—–Original-Nachricht—–

Betreff: AW: SOS-Kinderdörfer weltweit, Weltmädchentag 2018, FGM

Datum: 2018-10-11T14:08:09+0200 11.10.2018

Von: Breyer

An: Schmidt; von Roy

Sehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr von Roy,

selbstverständlich bekämpfen die SOS-Kinderdörfer weltweit alle Formen von FGM. Leider bietet eine Pressemitteilung nicht den Raum, alle Details zu beleuchten.

Auf unserer Homepage klären wir dafür umso ausführlicher über die Problematik auf.

Ganz herzliche Grüße

Boris Breyer

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491. Der Veerman-Effekt: Vorhaut ab, Identität dran

1. Juni 2018

Pro-Beschneidungs-Aktivist Veerman: „Dem Jungen die Beschneidung vorzuenthalten bedeutet, ihm seine religiöse und kulturelle Identität vorzuenthalten“

Von Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Alle Eltern lieben ihre Kinder einerseits, Beschneidungen sind praktizierte Kinderfeindlichkeit andererseits. Jedes Kind ist Beschneidungsgegner, sonst würde es, beispielsweise als US-amerikanischer, AAP-konform misshandelter männlicher Säugling, nicht in Todesangst aufschreien bzw. ins Koma fallen.

Der Erwachsene ist stärker und schneidet dem Kind das sensibelste Teil des Genitals ab, in der Tat, sehr geehrter Herr „Gesundheitsvorsorge-Psychologe“ und „Kinderrechtsexperte“ Dr. Philip Veerman, die Amputation der Penisvorhaut entspricht derjenigen der Klitoris, die Zirkumzision einer FGM Typ Ib, das ist nicht „erstaunlich, amazing“, das ist Wissenschaft.

Bei YouTube findet sich Nieuwsuur – Iceland circumcision ban, Gesamtlänge min 14:54. In min 9:41 bis 10:32 beschreibt Gert van Dijk die Funktion der penilen Vorhaut und die Schädigung bei Amputation grundsätzlich korrekt, allenfalls nicht umfassend genug.

Van Dijk ist zuzustimmen, grundsätzlich sind weibliche und männliche rituelle Genitalbeschneidung sehr wohl zu vergleichen. Jungen und Mädchen, Männer und Frauen sind nicht ungleich zu behandeln.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen zitiert Psychologe Vermann den KNMG-Ethiker falsch und verengt dabei den Blickwinkel zu FGM unzulässigerweise auf FGM Typ Ib, die Klitoris(teil)amputation: „Noch erstaunlicher, dass Gert van Dijk eine Vergleichbarkeit von männlicher und weiblicher Beschneidung (Klitorektomie) behauptete.“

Ab min 8:55 betont van Dijk, dass in den Niederlanden alle Formen von FGM verboten sind. In der Tat richtet sich unser Intaktivismus gegen die FGM Typen I, II, III, IV. Kein ernsthafter Kinderrechtler wird am weiblichen Genital auch nur einen rituellen Einschnitt oder Einstich billigen können (beides zu FGM Typ IV).

Ob in Den Haag oder anderswo, Mädchenbeschneidung misshandelt und schädigt Mädchen, Jungenbeschneidung missshandelt und schädigt Jungen. Der Schaden bleibt allerdings lebenslang. Die rituellen Genitaloperationen, das hat Bruno Bettelheim (Die symbolischen Wunden – Pubertätsriten und der Neid des Mannes) nahegelegt und Ashley Montagu (Israel Ehrenberg) gefordert, müssen weg, weltweit. Island und Dänemark sollten jetzt den Anfang wagen.

Dabei ist das Kinder-Unwohlfühl-Ritual noch nicht einmal ein pauschales Eltern-Wohlfühl-Ritual. Viele Eltern, ob Xhosa, Muslim oder Jude, würden ihren Sohn (außerjüdisch zusätzlich: oder ihre Tochter) nicht beschneiden lassen, wenn da nicht der immer noch viel zu hohe Gruppenzwang zum Penisvorhaut-Amputieren wäre (Schafiiten wie Bohra: zur Chatna). Nichtbeschneiden ist Schande für die ganze Großfamilie, so heißt es, Nichtbeschneiden sei Hochverrat und religiöses Abtrünnigwerden, Nichtbeschneiden missachte den Willen und Befehl Gottes.

Viele Eltern hoffen auf ein Verbot der Zirkumzision, selbstverständlich auch türkische oder jüdische Eltern. Hier zeigt sich: die sogenannte Beschneidung der Mädchen oder Jungen, wir sollten sagen die FGM oder die MGM, ist auch erwachsenenfeindlich, jedenfalls ist sie elternfeindlich.

Auf The Times of Israel, hoch lebe der Staat mit seiner ewigen Hauptstadt Jerusalem, darf also ein gewisser Philip Veerman zur Beschneidung schreiben. Der wohnt in Nordholland in Den Haag und sorgt sich um dräuenden mosaischen Identitätsverlust.

Allen Ernstes hält Philip Veerman das beschnittene – das genitalverstümmelte – jüdische (und wohl auch muslimische) Kind für berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet, stammesidentitär nämlich ohne einen Teil seines Geschlechtsorgans aufzuwachsen.

Sind das Veermansche Gleichungen? 18 Jahre alt und Muslim bzw. Jude mit Vorhaut = schlimme Identitätsschwäche? Jüdisch, maskulin und Präputium = Ex-Jude? So ein Unsinn.

Sinngemäß lautet Veermans Argumentation: es habe keine Identität, das vorhäutige männliche jüdische Kind mit seinen 8, 10 oder 12 Jahren. Was eigentlich, Herr Veerman, ist mit dem jüdischen Mädchen im Grundschulalter oder in der Pubertät – hat es keine Identität, da grausig vernachlässigt, immer noch unbeschnitten?

Ok, ok, nur die sunnitischen Schafiiten oder schiitischen Bohra unter den 1,6 Milliarden Muslimen aller Welt beschneiden Jungen wie Mädchen religiös zwingend (farD, wâdschib). Die Juden haben bekanntlich tatsächlich keine FGM seit 2000 oder 3000 Jahren und das ist auch gut so.

Jungenversteher Veerman also kämpft für jüdische Jungen-Identität. Geradezu, als hätte ein unbeschnittener Jude, derer gibt es etliche, etwa der Sowjetunion aufgewachsene, keine Identität oder jedenfalls keine jüdische Identität. Vorhaut dran, Jüdischkeit perdu. Wie gesagt, Unsinn.

Gewiss darf jeder seine Meinung sagen zum gottesfürchtigen Teilabschneiden des Geschlechtsteils, auch ein, laut Bildbeschreibung: „Dr. Philip Veerman, (…) Gesundheitspsychologe und internationaler Fachmann für Kinderrechte, lebt in Den Haag, Niederlande.“

Intaktivisten aller Länder: Lesen, lachen, weitermachen im Sinne der Allgemeinen Menschenrechte (AEMR), des (nicht per praktizierter Unheil-Abwehr, sondern wissenschaftlich zu verstehenden) Kindeswohls und des unverhandelbaren Grundsatzes Keine Beschneidung unter 18 Jahren.

Noch wird ein jüdisches, körperlich nicht versehrendes Ritual der Namensgebung am achten Lebenstag selten begangen, noch ist ein Brit shalom (brit ben, brit chayim, brit tikkun) für die meisten jüdischen Eltern und Gemeinden nicht in Sicht. Nun, das wird.

Das Schöne: unter den globalen Intaktivisten gibt es immer mehr Juden und Muslime bzw. Ex-Muslime.

Der Skandal: ein Niederländer verteidigt auch im Jahr des noch nicht beendeten US-amerikanischen Strafrechtsprozesses gegen Jumana Nagarwala und Fakhruddin Attar die maskuline Genitalverstümmelung. Wie will ein solcher „Gesundheitsvorsorge-Psychologe und Kinderrechtsexperte“ etwas gegen die Chatna, den Chitan al-inath erreichen, gegen Islamic FGM, sunat perempuan?

Ersetzen wir in Veermans Satz Junge durch Mädchen: „Dem Mädchen die Beschneidung vorzuenthalten bedeutet, ihr ihre religiöse und kulturelle Identität vorzuenthalten“ – ganz die gegenmoderne „Ethik“ aller Parteigänger der FGM, von Fuambai Ahmadu bis Kavita Shah Arora.

Warum verteidigt der Den Haager Psychologe mit Zähnen und Klauen das Wohlverhalten der genitalbeschneidenden Kollektive, statt dem Individuum einen unversehrten Körper und ein sexuell selbst bestimmtes Leben freizukämpfen oder auch nur zu gönnen?

Romantisiert, exotisiert Dr. Veerman die beschneidenden Communities, um deren Angehörige, Männer oder Frauen, lebenslang im Stamm und in dessen Orthopraxie eingesperrt zu lassen?

Edward von Roy

Q u e l l e n

Law proposal in Iceland heats up: Children’s rights debate on circumcision not on ice | Israel Times 29.05.2018

http://blogs.timesofisrael.com/law-proposal-in-iceland-heats-up-childrens-rights-debate-on-circumcision-not-on-ice/

The Times of Israel is a Jerusalem-based online newspaper founded in 2012 to document developments in Israel, the Middle East and around the Jewish world.

It was established by veteran UK-born, Israeli journalist David Horovitz and his US-based capital partner Seth Klarman.

http://www.timesofisrael.com/about/

Defence for Children International (DCI) ist eine unabhängige NGO, die im internationalen Jahr des Kindes (1979) gegründet wurde. Sie hat das Ziel praktisches, systematisches und konzertiertes Handeln für Kinderrechte, die in der Kinderrechtskonvention stehen. Französisch DNI – Défense des enfants international, spanisch Defensa de Niñas y Niños Internacional – DNI.

„Un ancien président de DEI-DCI-DNI, Philip Veerman, a ouvert un site consacré aux Droits de l’Enfant“

http://korczak.fr/dei/b-defrance/lettre-doc_no18_11p.pdf

The rights of the child and the changing image of childhood / by Philip E. Veerman

https://catalogue.nla.gov.au/Record/614677

Child Rights Focus, Philip Veerman

Philip Veerman werkt als gz psycholoog van het (F)ACT team in den Haag

(F)ACT staat voor (Flexibel) Assertive Community Treatement

http://www.childrightsfocus.org/nl/philip-veerman-werkt-als-gz-psycholoog-van-het-fact-team-in-den-haag/

janusz korczak

http://www.childrightsfocus.org/nl/keywords/janusz-korczak/

Janusz Korczak (geb. als Henryk Goldszmit)

https://de.wikipedia.org/wiki/Janusz_Korczak

Veerman, Philip E.: Janusz Korczak in London. In: Concern. Journal of National Children’s Bureau (GB) 1987

https://books.google.de/books?id=KfPavWNeIxIC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Philip Veerman holds degrees in psychology, education, social work and human rights. He is an expert in forensic psychology, children’s rights, child protection, history of education, international human rights, and international cooperation. He wrote a doctoral dissertation in the field on the rights of the child. (…) He has been setting up many new and innovative organizations in child welfare and children’s rights in different cultural settings. (Wer multikulturverliebt von different cultural settings schwärmt, benötigt möglicherweise keine universellen Menschenrechte mehr.)

http://intersentia.be/nl/author/index/view/id/706/

Nieuwsuur – Iceland circumcision ban

YouTube – insgesamt min 14:54 hochgeladen von Simon ten Kate, von dem auch die englischen Untertitel stammen.

Gert van Dijk being interviewed on Dutch TV about banning circumcision in the Netherlands, prompted by the proposal in Iceland to make circumcision illegal for all children. Subtitles by Simon en Kate

_ttps://www.youtube.com/watch?v=GSZDZwDEk2M

_ttps://www.youtube.com/watch?v=GSZDZwDEk2M&list=PLxTfd7h2KpRrUBj51sLANHz5W_36UN-Fs

Nieuwsuur – Iceland circumcision ban (Subtitled)

https://www.youtube.com/watch?v=GSZDZwDEk2M

IJsland wil verbod op jongensbesnijdenis

Gesamtlaufzeit min 7:38

_ttps://www.youtube.com/watch?v=Ktz4AHHISqQ

https://www.youtube.com/watch?v=Ktz4AHHISqQ

IJslandse politiek wil verbod op besnijdenissen: ‚Kwestie van mensenrechten‘

nos.nl 02.05.2018 aangepast 03.05.2018

[ De 10 maanden oude Heitam uit IJsland; Kinderarts Valtýr Thors, Parlementariër Ólafur Gunnarsson (Links Groen Beweging); Moskee-bestuurslid Adam Anbari; Chirurg Óskarsson; vader Azagough. Bekijk hier de gehele reportage en het studiogesprek met Gert van Dijk, medisch ethicus van artsenfederatie KNMG. ]

https://nos.nl/nieuwsuur/artikel/2230028-ijslandse-politiek-wil-verbod-op-besnijdenissen-kwestie-van-mensenrechten.html

https://nos.nl/nieuwsuur/video/2230108-ijsland-wil-verbod-op-jongensbesnijdenis.html

488. USA 2018: Eine Als-ob-Abstimmung gegen FGM

24. April 2018

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Augusta (Maine), Kampf gegen die islamische FGM als Schaufensterveranstaltung

12-12-12, zwölfter Dezember 2012, alles begann in Berlin und am Tag der parlamentarischen Abstimmung zum bleibend verfassungswidrigen § 1631d BGB.

Ein bestehender Jungenbeschneidungs-Erlaubnisparagraph wird immer auch die Straffreistellung der sogenannten milden Sunna nach sich ziehen, all jener Formen von FGM nämlich, die vergleichsweise geringer invasiv sind als die männliche Beschneidung (Male genital mutilation, MGM). Wer von Anatomie Ahnung hat, weiß allerdings, dass die Zirkumzision (MGM) einer FGM Typ Ib entspricht, einer Klitoris(teil)amputation (Sunnabeschneidung der Mädchen), ggf. auch einer FGM Typ II. Hier von Gleichberechtigung zu reden, wird, bei straffreier Jungenbeschneidung, über kurz oder lang die Integration sogar von FGM Typ Ib oder Typ II bedeuten.

Was war los vor zwölf Tagen am Kennebec River im Staat der Kiefernbäume, Pine Tree State? Zu sichern war – aus Sicht von allen Intaktivisten weltweit – die Illegalität jeder Form weiblicher Genitalverstümmelung, englisch Female genital mutilation (FGM), also auch die FGM-Typen Ia und IV. Wie zu befürchten war, geschah genau das nicht.

April 2018, als schützenswert gelten der Mehrheit der Politiker im Neuengland-Staat Maine (1,3 Millionen Einwohner) lediglich Klitoris und Labien. Na immerhin? Nein, noch die geringst invasive Form der weiblichen Beschneidung sprich Genitalverstümmelung gehört verboten, weltweit, denn erstens kann jederzeit nachbeschnitten werden und zweitens zielt das Islamische Recht, man lasse sich von den Schariafreunden Nuh Ha Mim Scheich Keller (USA) und Asiff Hussein (Sri Lanka) nicht belügen, auf die Verstümmelung des baZr (بظر), der Klitoris.

Als Politiker jedoch nur von Kitzler und Schamlippen zu reden bedeutet nichts anderes, als dass jedes rituelle Abschneiden der Klitorisvorhaut (FGM Typ Ia) ab sofort aus dem durch die WHO festgestellten Begriff von Genitalverstümmelung (FGM) zu entfernen ist. Auch das Einschneiden (incision; nick) oder Einstechen (prick, ritual pinprick), beides Bestandteil von FGM Typ IV der unteilbaren WHO-Kategorie, ist den Politikern von Maine keine Rede wert. Auf die milde Sunna möchte man keinen Blick werfen. Keine Scharia, kein Islam ohne FGM – man wagt es nicht zu sagen, wie in Europa so in den USA.

Als Europäer werde man also nicht überheblich, denn viel besser ist die Schweizer Gesetzgebung gegen FGM oder ist der – dringend nachzubessernde! – deutsche § 226a StGB auch nicht. Selbst das österreichische Islamgesetz („Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen“) integriert implizit die, sunnitischen Schafiiten sowie schiitischen Dawudi Bohra schließlich religionsrechtlich (islamisch) verpflichtend vorgeschriebene, Mädchenbeschneidung (FGM), nur wagt auch in Österreich niemand das auszusprechen.

Einstimming hatte man am Mittwoch, 11.04.2018 Gesetzesvorschlag LD 1904 (Legislative Document No. 1904) verabschiedet, wonach Verstümmler, einwilligende Eltern bzw. Personensorgeberechtigte sowie jeder Verbringer der Minderjährigen an den Beschneidungsort zu bestrafen gewesen wären. Immerhin! Treibende Kraft im Kampf für ein Staatsgesetz gegen FGM ist Heather Sirocki (Republican).

LD 1904 (Legislative Document No. 1904)

An Act To Prohibit the Practice of Female Genital Mutilation of a Minor

[Zu begrüßen ist die (auch für die Diskussion und Gesetzgebung um die Zirkumzision, die männliche Beschneidung d. i. Genitalverstümmelung) unaufgebbare Altersgrenze 18 Jahre (under 18 years of age). Doch bereits hier fehlen FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation und IV Einschnitt oder Einstich. Der sunnitisch-schafiitische Islam sowie der Islam der schiitischen Bohra fordert – mindestens – diese Formen von FGM (ختان الإناث), eigentlich sogar FGM Typ Ib oder ggf. IIb / IIc. Wer alles in Maine künftig vielleicht doch beschneiden darf, ist abenteuerlich und könnte viele Ritualbeschneiderinnen zufriedenstellen.]

This bill defines „female genital mutilation“ as the circumcision, excision, mutilation or infibulation, in whole or in part, of the labia majora, labia minora or clitoris of a female individual [ist die milde Sunna, die FGM Typ Ia oder Typ IV in Maine ab sofort erlaubt?] but excludes from the definition medical procedures that are necessary to the health [welcher Gesundheitsbegriff – der nach Koran und Sunna, der islamische?] of the female individual or performed for medical purposes [maqâSid (مقاصد الشريعة), Schariazwecke islamischer Medizin?] on a female individual in labor [im amerikanischen Englisch meint labor (auch) die Geburtswehen. Das Berücksichtigen von chirurgischen Eingriffen bei Wehen zielt vermutlich auf Absicherung gegen Schadensersatzforderungen nach Dammschnitt (engl. episiotomy, also known as perineotomy), meint ggf. aber auch das – leider unabwendbare – Öffnen der Infibulation der FGM Typ III] or who has just given birth [nach der Geburt pharaonisch reinfibulieren, FGM Typ III erneuern? Das ist explizit zu verbieten], as long as the medical [schariamedizinische?] procedure was performed by a person licensed in the State [ab 01.01.2020 Ritualbeschneiderin mit Staatslizenz?] by the Board of Licensure in Medicine or the Board of Osteopathic Licensure or by a licensed midwife [in Personalunion Hebamme und Ritualbeschneiderin?] or a person in an approved training program [schariakonform?] under the supervision of a physician or midwife licensed in this State.]

http://www.mainelegislature.org/legis/bills/getPDF.asp?paper=SP0732&item=1&snum=128

Doch fand am Folgetag noch nicht einmal ein solcher, für Intaktivisten nicht akzeptabler, Gesetzesvorschlag seinen Weg durch die Volksvertretung von Maine.

Criminal Justice und Public Safety Committee hatten jeweils eine Eingabe erstellt dahingehend, dass das Gesetz „nicht beschlossen werden möge“ (that the bill „ought not to pass“).

77 Abgeordnete in der Hauptstadt Augusta stimmten denn auch gegen das (schlampig gebastelte) Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), fast ausschießlich Democrats und Independents, nur 65 waren dafür.

State of Maine Legislature
LD 1904 (SP 732)
Date: 12.04.2018
Number of Yeas Required: 72 (simple majority)
Outcome: FAILS
Yeas (Y): 65
Nays (N): 77

https://legislature.maine.gov/LawMakerWeb/rollcallfriendly.asp?ID=280068648&chamber=House&serialnumber=596

https://legislature.maine.gov/LawMakerWeb/rollcall.asp?ID=280068648&chamber=House&serialnumber=596

Noch am selben Tag wurde im Repräsentantenhaus von Maine („House“, Maine House of Representatives) eine noch magere Version des Gesetzes gegen FGM verabschiedet.

Mit knapper Mehrheit (73:68) wurde diese maximal ausgedünnte Version eines FGM-Verbots akzeptiert. Kein Republican stimmte für diese, weniger als halbherzig gemeinte Gesetzesinitiative.

State of Maine Legislature
LD 1904 (SP 732)
Date: 12.04.2018
Number of Yeas Required: 71 (simple majority)
Outcome: PREVAILS
Yeas (Y): 73
Nays (N): 68

https://legislature.maine.gov/LawMakerWeb/rollcallfriendly.asp?ID=280068648&chamber=House&serialnumber=597

https://legislature.maine.gov/LawMakerWeb/rollcall.asp?ID=280068648&chamber=House&serialnumber=597

Final DispositionDied Between Houses, 18.04.2018

http://www.mainelegislature.org/legis/bills/display_ps.asp?ld=1904&PID=1456&snum=128

Adopted Amendment S-A (S-454)

„Because certified midwives and certified professional midwives are not required to be licensed in the State until January 1, 2020“

http://www.mainelegislature.org/legis/bills/getPDF.asp?paper=SP0732&item=3&snum=128

Dieser Entwurf geht jetzt zurück in den Senat, wo die Senatoren zu entscheiden haben werden, ob sie sich an den ursprünglichen Gesetzesentwurf halten, den sie einstimmig angenommen hatten, oder ob sie die zahnlose House-Version akzeptieren.

Kenner des Senats des Kiefernstaats lassen verlauten, dass der (für intaktivisten wie gesagt ebenfalls unakzeptable) Ursprungsentwurf durchaus eine gute Chance habe. Dann aber müsste der Entwurf des Anti-FGM-Gesetzes noch ein letztes Mal zurück ins House, wo eine Zustimmung, also ein ernst gemeinter Kampf gegen die FGM, allerdings derzeit leider als unwahrscheinlich gilt.

Die USA selbst haben ein Gesetz gegen FGM, doch noch nicht alle US-amerikanischen Staaten. Von diesen definieren, zuletzt mit dem südwestlich benachbarten New Hampshire (ebenfalls 1,3 Millionen Einwohner), erst 27 die weibliche Genitalverstümmelung als Straftatbestand.

Leider sieht es nicht so aus, als ob Maine der 28. US-Staat werden wird.

Dass einerseits der Islam die weibliche Beschneidung d. i. weibliche Genitalverstümmelung fordert und dass andererseits jede Form von FGM (Typ I, II, III, IV) verboten werden muss, wagt auch in Maine niemand zu sagen. So wird das nichts.

Im Allgemeinen scheint die Menschen in Maine das Thema FGM nicht sonderlich zu interessieren, selbst den dortigen Politikern ist das Thema offensichtlich ziemlich gleichgültig. Auch hier muss sich etwas ändern.

Einstweilen bleibt die so schnell wie möglich zu überwindende amerikanische Kultur der männlichen Säuglingsbeschneidung das Einfallstor für FGM-freundliche Gesetze.

Jacques Auvergne

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486. Die Justizministerin, die FGM und der Islam

25. März 2018

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Frage von Edward von Roy an Dr. Katarina Barley bezüglich Inneres und Justiz

28.03.2018 – 17:38

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist (https://tinyurl.com/y7wearfe).

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht (https://tinyurl.com/yamu9kvt).

Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (https://tinyurl.com/qzxoz2k)

Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-28/297901

Q u e l l e n

AW: Ihre Mail an Katarina Barley (SPD)

27.03.2018 13:30 Uhr

Von: Edward von Roy

An: abgeordnetenwatch

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrt(…),

vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

Hier die gewünschten Quellen (…) Bitte geben Sie die jetzt von mir genannten Quellen an Justizministerin Dr. Katarina Barley (SPD) weiter. Gerne dürfen Sie diese Quellen auch auf abgeordnetenwatch so veröffentlichen, dass jeder Leser sie überprüfen kann.

Detroit, Michigan: Erster US-amerikanischer Strafprozess wegen Islamic FGM

Criminal Complaint – Jumana Nagarwala

12.04.2017 – Woodward. AO 91 (Rev. 11/11) Criminal Complaint. Special Agent: Kevin J. Swanson. Telephone: (313) 226-9180. Telephone: (313) 965-2323. UNITED STATES DISTRICT COURT. United States of America v. JUMANA NAGARWALA for the. Eastern District of Michigan

https://www.justice.gov/opa/press-release/file/957381/download

Detroit Doctor and Wife Arrested and Charged with Conspiring to Perform Female Genital Mutilation

Fakhruddin Attar, M.D., 53, and his wife, Farida Attar, 50, both of Livonia, Michigan, are charged with conspiring to perform female genital mutilations on minor girls out of Fakhruddin Attar’s medical clinic in Livonia. According to the complaint, some of the minor victims traveled interstate to have the procedure performed. The complaint alleges that the FGM procedure was performed on girls who were approximately six to eight years old.

https://www.justice.gov/opa/pr/detroit-doctor-and-wife-arrested-and-charged-conspiring-perform-female-genital-mutilation

FGM bei den schiitischen Dawudi Bohra:

Indien/Pakistan: Dawoodi Bohra – Terre des Femmes

Die Dawoodi Bohras sehen weibliche Genitalverstümmelung als religiöse Pflicht.

https://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/allgemeine-informationen/fgm-in-asien/1351-dawoodi-bohra

Seine Heiligkeit der Syedna, Mufaddal Saifuddin am 24.04.2016 in Mumbai:

„Das Ritual, das Ritual, das Ritual muss durchgeführt werden, ihr versteht was ich meine, ihr versteht mich völlig richtig. Bei einem männlichen Kind kann es ganz offen geschehen, bei einem weiblichen Kind eben heimlich, aber das Ritual muss gemacht werden. Wer auch immer es ist, wer auch immer etwas sagt.“

Später ergänzte der Syedna:

„Männliche und weibliche Beschneidung (genannt Chatna (ḫatna; ḫitān) und ChafD (ḫafḍ; ḫifāḍ)) sind religiöse Riten, die von den Dawudi Bohra durch die gesamte Geschichte ihres Bestehens hindurch praktiziert worden sind. Religiöse Bücher, die vor über tausend Jahren geschrieben wurden, stellen die Anforderungen fest, die in Bezug auf die religiöse Reinheit sowohl für Männer als auch für Frauen gelten.“

„The procedure, the procedure, the procedure has to happen. You understand what I am trying to talk about, you understand properly. In the man it is open, in women it is secret, but the procedure must be done. Whoever it is, whoever says it.“

http://mumbaimirror.indiatimes.com/mumbai/other/Yes-to-Khatna-says-Syedna-no-say-intnl-jamaats/articleshow/52263271.cms

“Male and female circumcision (called khatna and khafz respectively) are religious rites that have been practiced by Dawoodi Bohras throughout history. Religious books, written over a thousand years ago, specify the requirements for both males and females as acts of religious purity.” Syedna Mufaddal Saifuddin, the spiritual head of the Dawoodi Bohras

https://www.thequint.com/women/2016/06/07/bohra-leader-breaks-his-silence-on-female-circumcision-in-india

Australien. Shabbir Mohammedbhai Vaziri, Scheich der Dawudi Bohra (Schiiten), verurteilt wegen FGM

Mother, midwife and sheikh guilty in Australia’s first genital mutilation trial

(Bildbeschreibung) Guilty: Auburn Sheikh Shabbir Mohammedbhai Vaziri.

https://www.smh.com.au/national/nsw/mother-midwife-and-sheikh-guilty-in-australias-first-genital-mutilation-trial-20151112-gkx0b3.html

Three sentenced to 15 months in landmark female genital mutilation trial

A retired nurse, a mother of two girls and a Dawoodi Bohra community leader [Scheich Shabbir Mohammedbhai Vaziri] have each been sentenced to a maximum 15 months in prison after Australia’s first criminal prosecution for female genital mutilation.

https://www.theguardian.com/society/2016/mar/18/three-sentenced-to-15-months-in-landmark-female-genital-mutilation-trial

FGM im sunnitischen Islam. Die weibliche Beschneidung (FGM) als religiöse Pflicht im Islamischen Recht der Schafiiten.

What is the Ruling on Circumcision for Women?

Shafi’i Fiqh > Shafiifiqh.com

Question:

Assalamu Alaikum

What is the mu`tamad qowl (relied upon position) of the Shafii Madhab regarding the khatna (circumcision) of women? Is it wajib (obligatory) or sunnat?


Also, what if a woman was ignorant if it being wajib will it be incumbent on her during her advanced age to perform khatna?

Jazakumullah

Answer:

الحمد لله رب العالمين ، وصلى الله على سيدنا محمد وعلى آله وصحبه أجمعين، وبالله التوفيق

الختان واجب على الرجال والنساء عندنا (المجموع: 1: 164)

ويمنع من ختان الكبيرة لخوف التلف (الروضة: 3: 384)

Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafiis). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfiʿī madhhab. In a situation a woman is in her advanced age, it is not permissible to circumcise her if it may harm her (al-Rauḍah of Imam An-Nawawi: 3: 384).

والله أعلم

Allah knows best

Answered by:

Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfiʿī

Checked by:

Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

https://email.t-online.de/em#action=reply&body=&editorMode=auto&f=INBOX&loadExternalContent=1&m=1359812382262110&method=showWritemail&ms=&subject=

FGM im sunnitischen Islam. Madhhab (Rechtsschule) der Hanbaliten.

Sakraljuristisch (Fiqh-juristisch) ist „ehrbar“ engl. honorable = makruma makrumâ

Ahmad ibn Hanbal relates in his „Musnad“ (5:75) from Abu al- Malih ibn `Usama’s father that the Prophet (s) said: „Circumcision is sunna for men and an honorable quality for women.“

Arabic: al-khitanu sunnatun li al-rijali makrumatun li al-nisa.

http://www.sunnah.org/msaec/articles/circumci.htm

Islamic FGM (khitan al-inath; khatna) bei den sunnitischen Rechtsschulen der Malikiten und Hanafiten. Die weibliche Beschneidung ist religionsrechtlich (islamisch) „empfohlen“, engl. recommended:

It is obligatory for women neither in the Maliki school nor in the Hanbali school. Both schools consider it merely recommended. See al-Qayrawani’s „Risala“ p. 161, 305; and „al-Mughni“ 1:85. Ibn al-`Arabi al-Maliki says in „Tuhfat al- ahwadhi“ (1:167): „_Khifad_ for the woman is like _khitan_ for the man and consists in removing a piece of skin the size of a rooster’s crest in the uppermost region of the genitals on top of the urine passage.“

http://www.sunnah.org/msaec/articles/circumci.htm

Fiqh nach Imam asch-Schafii. Das Religionsrecht der Schafiiten ist einsehbar im Umdat as-Salik wa Uddat an-Nasik, Das Vertrauen des Reisenden und Rüstzeug des Anbetenden, das Shihabuddin Abu al-Abbas Ahmad ibn an-Naqib al-Misri (1302–1367) verfasste; englisch als: Reliance of the Traveller: The Classic Manual of Islamic Sacred Law.

Anmerkung: Nuh Ha Mim Keller übersetzt baZr (بظر baẓr) falsch mit Klitorisvorhaut – das geben die autoritativen Quellen des Islam nicht her, und jeder kann wissen: baZr war und ist die Klitoris.

baZr (بظر baẓr)

https://ar.wikipedia.org/wiki/%D8%A8%D8%B8%D8%B1

Klitoris

https://de.wikipedia.org/wiki/Klitoris

Reliance of the Traveller: The Classic Manual of Islamic Sacred Law | The new edition of the in-depth manual of Islamic law based on the Shafii school of thought, with a detalied index and commentary on specific rulings. 1,200 pages in an exceptional binding with Arabic and facing English text in two column format with occasional diagrams. Umdat al-Salik wa Uddat al-Nasik (Reliance of the Traveller and tools of the Worshipper) is a classic manual of fiqh. It represents the fiqh rulings according to the Shafii school of jurisprudence.

http://www.amazon.com/Reliance-Traveller-Classic-Islamic-Al-Salik/dp/0915957728

Answering Islam lässt sich von Übersetzer Scheich Nuh Ha Mim Keller nichts vormachen:

Islamic Law on Female Circumcision | The Arabic word bazr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Ha Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‚Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

http://answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

Tod nach Zirkumzision, tote Jungen nach der rituellen Beschneidung: US-amerikanisch, afrikanisch beim Volk der Xhosa, jüdisch durch Herpesinfektiion nach Mundbeschneidung Metzitza b`Peh

Circumcision deaths in USA | Circinfo.org

Just a harmless snip?

100+ circumcision deaths each year in United States

https://www.circinfo.org/USA_deaths.html

Circumcision Deaths – CIRP.org

http://www.cirp.org/library/death/

32 boys dead in South African initiation season – The Tico Times

http://www.ticotimes.net/2015/07/21/32-boys-dead-in-south-african-initiation-season

Botched South African tribal circumcisions kills 60 boys – News.com.au

http://www.news.com.au/world/botched-south-african-tribal-circumcisions-kills-60-boys/news-story/a8220e65c27bc9e274b595fc0bdf140b

Baby Dies of Herpes in Ritual Circumcision By Orthodox Jews

New York City is investigating the death last September of a baby who contracted herpes after a „ritual circumcision with oral suction,“ in an ultra-Orthodox Jewish ceremony known in Hebrew as metzitzah b’peh.

http://abcnews.go.com/Health/baby-dies-herpes-virus-ritual-circumcision-nyc-orthodox/story?id=15888618

Gerne hoffe ich, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

( Barley ließ uns warten: 415 Tage oder 1 Jahr 50 Tage. Die Frage, ein Jahr unbeantwortet, hatte 2019 erneut gestellt werden müssen. Zur FGM nur platte Floskeln. Zur Islamic FGM der Schafiiten und Dawoodi Bohra schweigt die Ministerin ebenso wie zur Frage, ob für sie FGM Typ Ia sowie FGM Typ IV überhaupt in den Bereich von Genitalverstümmelung gehören. MGM (Jungenbeschneidung) findet Barley problemlos bis prima. )

Antwort von Katarina Barley (SPD) 17.05.2019 – 15:08

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage.

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie war in Deutschland stets als schwere/gefährliche Körperverletzung strafbar. Um sie auch in Deutschland mit entsprechendem Nachdruck weiter zu bekämpfen, wurde 2013 ein spezieller eigener Straftatbestand eingeführt. Mit § 226 a Strafgesetzbuch im Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wird die Verstümmelung der Genitalien einer weiblichen Person unter Strafe gestellt. Dies soll dazu beitragen, auch das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für dieses schwere Unrecht zu schärfen und zu seiner Bekämpfung beizutragen. Weiter ist weibliche Genitalverstümmelung nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar.

Für uns ist klar, dass in Deutschland jüdisches und muslimisches Leben möglich sein muss. Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2019-04-08/313474